HolzKraft, 03/2020

Lange musste die Energiebranche warten, nun ist es da: das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG. Am 16. September 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das EAG in Begutachtung geschickt. In der aktuellen Ausgabe der HolzKraft geben wir Ihnen einen Einblick in Inhalte, Gesetzesänderungen und notwendige Anpassungen an die bisherigen Rahmenbedinungen. Weiters haben wir mit Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von Erneuerbare Energie Österreich, zum Interview gebeten, um uns ihre Perspektive auf das EAG zu erläutern. Lange musste die Energiebranche warten, nun ist es da: das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG. Am 16. September 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das EAG in Begutachtung geschickt. In der aktuellen Ausgabe der HolzKraft geben wir Ihnen einen Einblick in Inhalte, Gesetzesänderungen und notwendige Anpassungen an die bisherigen Rahmenbedinungen.

Weiters haben wir mit Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von Erneuerbare Energie Österreich, zum Interview gebeten, um uns ihre Perspektive auf das EAG zu erläutern.

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HolzKraft Erneuerbaren- Ausbau-Gesetz Endlich ist es da: das lang ersehnte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Und damit auch eine Vielzahl von Änderungen gegenüber dem bisherigen Ökostromgesetz. Das Klimaschutzministerium sieht vor, bis 2030 100 Prozent des österreichischen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Konkret bedeutet das einen Ausbau von 27 Terawattstunden Ökostrom. Die Biomasse soll eine Terawattstunde davon beitragen. Welche Änderungen nun nötig sind, und was der Ausbau konkret für die Betreiber von Holzkraftwerken bedeutet, stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe kurz vor. Baustein der Energiewende "Das EAG ist nur ein Baustein der Energiewende." sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin der Erneuerbaren Energien Österreichs. Laut ihr haben die Bundesländer in den nächsten Jahren wesentlich die Hebel für ein Gelingen des neuen Energiegesetzes in der Hand. Projekte sind zu genehmigen und zu realisieren und notwendige Weichen zur Vorantreibung der Energiewende müssen gestellt werden. Welche Änderungen gegenüber dem Ökostromgesetz bestehen, und ob das EAG in der vorliegenden Form das gesteckte Ziel von 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2030 auch ermöglicht, lesen Sie im Blattinneren. Inhalt Vorwort von Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft ........................................................... Seite 2 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Bedeutung für Holzkraftwerke ........................................................... Seite 2 Interview mit Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin Erneuerbare Enerige Österreich ........................................................... Seite 3 Veranstaltungshinweise 22. Österreichischer Biomassetag und Heizwerke- Betreibertag 2020, Österr. Biomasse-Verband 20.-21.10.2020, Puttererseehalle, Aigen im Ennstal www.biomasseverband.at AWES 2020 - 14. österreichisches Windenergie Symposium 24.-25.11.2020, Aula der Wissenschaften, Wien www.awes.at Änderungen vorbehalten. Ausgabe 03/2020 1

<strong>HolzKraft</strong><br />

Erneuerbaren-<br />

Ausbau-Gesetz<br />

Endlich ist es da: das lang ersehnte<br />

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz<br />

(EAG). Und damit auch eine Vielzahl<br />

von Änderungen gegenüber dem<br />

bisherigen Ökostromgesetz.<br />

Das Klimaschutzministerium sieht<br />

vor, bis 2<strong>03</strong>0 100 Prozent des österreichischen<br />

Stromverbrauchs<br />

aus erneuerbaren Energiequellen<br />

zu beziehen. Konkret bedeutet das<br />

einen Ausbau von 27 Terawattstunden<br />

Ökostrom. Die Biomasse soll<br />

eine Terawattstunde davon beitragen.<br />

Welche Änderungen nun nötig sind,<br />

und was der Ausbau konkret für die<br />

Betreiber von Holzkraftwerken bedeutet,<br />

stellen wir Ihnen in dieser<br />

Ausgabe kurz vor.<br />

Baustein der<br />

Energiewende<br />

"Das EAG ist nur ein Baustein der<br />

Energiewende." sagt Martina<br />

Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin<br />

der Erneuerbaren Energien<br />

Österreichs. Laut ihr haben die Bundesländer<br />

in den nächsten Jahren<br />

wesentlich die Hebel für ein Gelingen<br />

des neuen Energiegesetzes<br />

in der Hand. Projekte sind zu genehmigen<br />

und zu realisieren und<br />

notwendige Weichen zur Vorantreibung<br />

der Energiewende müssen<br />

gestellt werden.<br />

Welche Änderungen gegenüber<br />

dem Ökostromgesetz bestehen,<br />

und ob das EAG in der vorliegenden<br />

Form das gesteckte Ziel von 100<br />

Prozent Strom aus Erneuerbaren<br />

bis 2<strong>03</strong>0 auch ermöglicht, lesen<br />

Sie im Blattinneren.<br />

Inhalt<br />

Vorwort von Hans-Christian Kirchmeier,<br />

Vorsitzender der IG Holzkraft<br />

........................................................... Seite 2<br />

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz:<br />

Bedeutung für Holzkraftwerke<br />

........................................................... Seite 2<br />

Interview mit Martina Prechtl-Grundnig,<br />

Geschäftsführerin Erneuerbare<br />

Enerige Österreich<br />

........................................................... Seite 3<br />

Veranstaltungshinweise<br />

22. Österreichischer Biomassetag und Heizwerke-<br />

Betreibertag <strong>2020</strong>, Österr. Biomasse-Verband<br />

20.-21.10.<strong>2020</strong>, Puttererseehalle, Aigen im Ennstal<br />

www.biomasseverband.at<br />

AWES <strong>2020</strong> - 14. österreichisches Windenergie<br />

Symposium<br />

24.-25.11.<strong>2020</strong>, Aula der Wissenschaften, Wien<br />

www.awes.at<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

Ausgabe <strong>03</strong>/<strong>2020</strong><br />

1


Vorwort von Mag. Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender des<br />

Vorstandes der IG Holzkraft<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

als wir mit der Planung für diese Ausgabe der <strong>HolzKraft</strong> begonnen haben,<br />

sind wir von einem Veröffentlichungsdatum Anfang August ausgegangen.<br />

Jetzt ist es Oktober. Diese Verzögerung liegt aber nicht daran,<br />

dass wir nicht willens gewesen wären an diesem Magazin zu arbeiten,<br />

nein, es liegt am Thema. Wir wollten die dritte Ausgabe in diesem Jahr<br />

ganz dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz widmen und das hat leider etwas<br />

länger auf sich warten lassen. Aber jetzt ist es da! Am 16. September<br />

hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,<br />

Innovation und Technologie das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz,<br />

kurz EAG, in Begutachtung geschickt.<br />

Foto: IG Holzkraft/Lisa Grebe<br />

Begutachtungsfrist bis zum 28. Oktober – das heißt: sechs Wochen Zeit das Gesetz zu lesen,<br />

zu analysieren, zu diskutieren, zu verstehen und dann klarzustellen was gut ist, was geändert<br />

werden muss und Verbesserungsvorschläge einbringen.<br />

Langweilig wird es bei der IG Holzkraft in den nächsten Wochen bestimmt nicht. Aber es ist eine<br />

Arbeit die wir gerne machen. Denn wir sind froh, dass dieses Gesetz endlich da ist. Seit 2017<br />

warten wir darauf und inzwischen ist es für die Holzkraftwerke nicht mehr fünf vor zwölf sondern<br />

eher halb eins. All die Übergangslösungen waren nur mäßig erfolgreich. Die Branche wartet auf<br />

den großen Wurf, auf das Gesetz das endlich Schwung in die Energiewende bringt! Ob das EAG<br />

diesem Anspruch gerecht werden kann, werden die nächsten Wochen und dann die nächsten<br />

Jahre zeigen. Die aktuelle <strong>HolzKraft</strong> wagt eine erste Einschätzung.<br />

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!<br />

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Bedeutung für Holzkraftwerke<br />

Am 16. September stellten Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) und der zuständige<br />

Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) vor. Mit<br />

dem gleichen Tag startete die Begutachtungsfrist für das Gesetz, die am 28. Oktober <strong>2020</strong> endet.<br />

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit auf der Website des Parlaments Stellungnahmen<br />

zum Gesetzesentwurf einzubringen.<br />

Ministerin Gewessler hat das EAG als größtes Gesetzespaket im Energiebereich seit Jahrzehnten<br />

bezeichnet. Ziel ist es, bis 2<strong>03</strong>0 100 Prozent des österreichischen Stromverbrauchs national bilanziell<br />

aus Erneuerbaren Energien zu decken. Zugleich soll das EAG als Wirtschaftsmotor dienen<br />

und Ökologie und Ökonomie in der Energiewende miteinander verbinden.<br />

Das EAG bringt eine Vielzahl von Änderungen gegenüber dem bisher gültigen Ökostromgesetz<br />

mit sich. Großteils sind dies notwendige Anpassungen an die Rahmenbedingungen. Die Regeln<br />

der Europäischen Union fordern mehr Marktnähe und Eigenverantwortung für die Betreiber von<br />

Ökostromanlagen. Österreich muss wie alle EU-Mitglieder diesen Regeln gerecht werden.<br />

Inhalte des EAG<br />

Das EAG sieht einen Ausbau der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien um 27 Terawattstunden<br />

(TWh) bis 2<strong>03</strong>0 vor, eine TWh davon soll aus Biomasse bereitgestellt werden. Die Förderung<br />

der Ökostromproduktion erfolgt zukünftig nicht mehr über Einspeisetarife, sondern über<br />

Marktprämien. Hierbei vermarkten die Betreiber ihren Strom selbst an der Börse oder über Stromhändler<br />

und erhalten die Differenz zu einem fixen Zielwert, dem sogenannten „anzulegenden<br />

Wert“, rückvergütet.<br />

2


Dieser anzulegende Wert soll die Kosten der Betreiber abdecken. Für neue Holzkraftwerke mit<br />

einer elektrischen Engpassleistung kleiner 500 kW und für bestehende Anlagen wird der anzulegende<br />

Wert per Verordnung vom Klimaschutzministerium bestimmt. Bei größeren Holzkraftwerken<br />

erfolgt die Festlegung des anzulegenden Werts und die Vergabe der Fördermittel über<br />

Ausschreibungen.<br />

Neu ist, dass die Förderung nicht mehr wie bisher für 13 bzw. 15 Jahre gewährt wird, sondern<br />

für eine Dauer von 20 Jahren. Für Holzkraftwerke besteht überdies die Möglichkeit eine Nachfolgeförderung<br />

bis zum Ablauf des 30. Betriebsjahres zu erhalten. Diese Chance steht auch<br />

bestehenden Kraftwerken offen, die aktuell nach den Bestimmungen des Ökostromgesetzes<br />

(ÖSG) oder des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes gefördert werden. Damit will das Klimaschutzministerium<br />

den Fortbestand aller Holzkraftwerke bis zum Ende ihrer technischen Lebensdauer<br />

sicherstellen.<br />

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Bürgerenergiegemeinschaft<br />

Eine weitere Neuerung sind die Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften,<br />

mit deren rechtlicher Verankerung ebenfalls eine Forderung der Europäischen<br />

Union umgesetzt wird. Beide Modelle sollen Stromkonsumenten zu aktiven Produzenten und<br />

Teilnehmern der Energiewende machen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ermöglichen die<br />

gemeinsame Produktion und Nutzung von erneuerbarer Energie auf regionaler Ebene, z.B. in<br />

einer Nachbarschaft oder einem Siedlungsgebiet. Bürgerenergiegemeinschaften hingegen operieren<br />

auf überregionaler Ebene.<br />

Das aktuell vorliegende EAG wird in den nächsten Wochen sicher noch etliche Änderungen erfahren.<br />

Ministerin und Staatssekretär haben beide explizit um Input im Begutachtungsverfahren<br />

gebeten. Auch sind noch Verhandlungen mit der Opposition zu führen, da das Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit<br />

im Nationalrat und Bundesrat benötigt. Wenn all diese Diskussionen geführt sind<br />

und das EAG in seiner finalen Form vorliegt, wird es das Gesetz sein, dass den österreichischen<br />

Energiemarkt zumindest für die nächsten zehn Jahre prägen wird. Der Erfolg der Veränderung<br />

hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung hängt also unmittelbar vom<br />

Erfolg des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ab.<br />

EAG: Baustein der Energiewende - Interview mit Martina Prechtl-Grundnig,<br />

Geschäftsführerin Erneuerbare Energie Österreich<br />

<strong>HolzKraft</strong>: Klimaschutzministerin Gewessler hat das EAG als größtes Gesetzeswerk im Energiebereich<br />

seit Jahrzehnten bezeichnet. Wie bewerten Sie diese Aussage? Ist das EAG der große<br />

Wurf Richtung Energiewende?<br />

Martina Prechtl-Grundnig: Mit dem EAG werden die im Regierungsübereinkommen<br />

formulierten ambitionierten Ziele gesetzlich verankert. 100<br />

Prozent Ökostrom national bilanziell bis 2<strong>03</strong>0, was einen Zubau von<br />

27 TWh bedeutet. Außerdem wurde als neues Element die Gründung<br />

von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften eingeführt – sie sollen es<br />

für möglichst viele Bürger und Bürgerinnen möglich machen, zu echten<br />

TeilhaberInnen der Energiewende zu werden.<br />

So gesehen ist das EAG schon ein wesentlicher Meilenstein.<br />

Es ist aber auch anzumerken, dass das EAG nur ein Baustein der Energiewende<br />

ist. Eine wesentliche Rolle kommt in den nächsten Jahren<br />

Foto: Erneuerbare Energie Österreich<br />

nämlich den Ländern zu. In ihren Händen liegen wesentliche Hebel für die Realisierung oder auch<br />

Verhinderung von Projekten. Dort sind die Projekte zu genehmigen und zu realisieren, die über<br />

das EAG eine Förderung bzw. Abgeltung erhalten. Werden nicht auch auf Landesebene die Weichen<br />

gestellt und Ermöglichungsstrategien entwickelt, werden wir bei der Energiewende trotz<br />

eines guten EAG scheitern.<br />

Bitte umblättern<br />

3


Fortsetzung Interview:<br />

<strong>HolzKraft</strong>: Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Ökostromgesetz?<br />

Martina Prechtl-Grundnig: Das wichtigste ist die Änderung des Fördermechanismus. Bisher erfolgte die Unterstützung<br />

auf Basis von Investitionsförderungen und Einspeisetarifen. Es wird auch weiterhin Investitionszuschüsse<br />

geben. Ansonsten aber erfolgt die Abgeltung über Marktprämien, die entweder administrativ oder<br />

durch Ausschreibungen vergeben werden. Die Prämie erhalten Betreiber als „Zugabe“ auf den Preis, den sie<br />

durch den Stromverkauf am Markt erzielen. Damit möchte man die Erneuerbaren stärker an den Markt heranführen.<br />

Eine weitere wichtige Änderung ist die Förderdauer, welche auf 20 Jahre ausgeweitet wurde. Biomasse Bestandsanlagen<br />

können bis zu ihrem 30. Betriebsjahr gefördert werden. Neu gegenüber dem Ökostromgesetz<br />

ist auch die bereits zuvor erwähnte Einführung der Energiegemeinschaften.<br />

<strong>HolzKraft</strong>: Ist das EAG in der vorliegenden Form geeignet das gesteckte Ziel von 100 Prozent Strom aus<br />

Erneuerbaren bis 2<strong>03</strong>0 zu erreichen?<br />

Martina Prechtl-Grundnig: Wir werden uns noch intensiv in die Begutachtung einbringen, weil wir schon noch<br />

den einen oder anderen Verbesserungsbedarf sehen. Es ist ein so umfassendes Paket, das in einigen Bereichen<br />

eine so gravierende Umstellung bringt, dass es verwunderlich wäre, wenn wir da nicht noch einiges zum<br />

ersten Entwurf zu sagen hätten. Grundsätzlich glaube ich aber, dass die Ausgangsbasis mit dem vorliegenden<br />

Entwurf recht brauchbar ist. Ich bin also vorsichtig optimistisch – wenngleich auch das EAG wie bereits<br />

erwähnt nur einer von mehreren Bausteinen der Energiewende ist!<br />

Ausblick auf die nächste Ausgabe<br />

Die nächste Ausgabe der "<strong>HolzKraft</strong>" erscheint im<br />

Dezember <strong>2020</strong>.<br />

Impressum<br />

Herausgeber: IG Holzkraft - Ökostrom aus fester Biomasse, Graben 19/5, 1010 Wien;<br />

Kontakt: Tel.: +43 1 93087-3127, Mail: office@ig-holzkraft.at; Gendering: Sämtliche<br />

personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.<br />

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