RAL1015 taxi news - Heft 07-2020
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taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
27. Jahrgang • 2,70 Euro
Flughafen Berlin-Brandenburg
Berlin und Brandenburg schließen Vereinbarung
Emissionsfrei und leise durch die City
Neue Taxi-Version des vollelektrischen Jaguar I-PACE
Nr. 7
September 2020
Berliner Taxivereinigung e. V.
Zu Risiken und Nebenwirkungen – Kurzarbeitergeld
Hat einfach
mehr drauf
Denn der neue Passat GTE Variant 1) bietet Ihnen: Mehr Reichweite dank Plug-in-Hybrid-Technologie.
Mehr Komfort dank innovativer Fahrerassistenzsysteme. Mehr Platz für Passagiere und
Gepäck dank großzügigem Raumkonzept. Und weil er sich dabei sparsam im Verbrauch zeigt,
dürfen Sie sich über ein weiteres Mehr freuen: bei der Abrechnung. Überzeugen Sie sich selbst
– der Taxi-Berater Ihres Volkswagen Partners ist gern für Sie da.
Der neue Passat GTE Variant
1)
Passat GTE Variant, Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,6;
CO₂-Emission in g/km: kombiniert 37-36; Stromverbrauch in kWh/100 km:
kombiniert 15,1-14,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0.
Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
volkswagen.de/taxi
intro
Herzlich Willkommen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
was lange währt, wird endlich gut! Diesen Spruch kennen
wir alle und er passt perfekt zum BER. Warum? Weil sich
Berlin und Brandenburg, speziell der Landkreis Dahme-
Spreewald, pünktlich zum Start gleichberechtigt um die
Fahrgäste kümmern dürfen. „Die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sich als Vertreterin
des Landes Berlin mit dem Landkreis Dahme-Spreewald
auf eine Vereinbarung für die Durchführung des Taxenverkehrs
am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) geeinigt.
Die Vereinbarung ist bereits unterzeichnet und tritt mit
dem Tag der BER-Eröffnung – festgelegt auf den
31. Oktober 2020 – unmittelbar in Kraft.“, so die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Was hier nach einer fairen Vereinbarung klingt, klafft auf
der anderen Seite aber schon wieder auseinander. Die
Idee einer City-Maut-Idee für Innenstädte dürfte viele,
insbesondere Berliner Taxifahrer sicherlich nicht begeistern,
wie auch der AvD jetzt öffentlich äußert: „Mit klaren
Worten reagiert jetzt der Automobilclub von Deutschland
(AvD) auf den Vorschlag des Ifo Instituts zur Einführung
einer City-Maut für München. Der Vorschlag, der gemeinsam
mit dem Beratungsunternehmen Intraplan Consult
gemacht und dessen Ausarbeitung von der IHK für
München und Oberbayern finanziell unterstützt wurde,
wirkt uninspiriert und wenig innovativ. Das Konzept, die
Innenstadtgrenzen mit Zahlschranken zu überziehen,
schien seit dem Mittelalter überwunden. In Wirklichkeit
gehe es bei diesem weiteren Vorstoß eigentlich darum,
den klammen öffentlichen Kassen neue Einnahmequellen
zu erschließen.“ so der AvD.
Um Einnahmen, oder besser gesagt um Mindestlohn,
speziell die der Taxifahrer während der Kurzarbeit in der
Coronakrise, geht es in einem sehr interessanten Artikel,
den der Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset kürzlich
in der Fachzeitschrift „Berliner Wirtschaft“ verfasst hat.
Ausgehend von der aktuellen Situation schreibt Richard
Leipold: „Um den Mindestlohn bezahlen zu können werden
Einnahmen von deutlich mehr als 14,00 EUR die Stunde
benötigt, weil die Lohn- und Lohnnebenkosten alleine
14,00 EUR ausmachen. Aus den Daten der Fiskaltaxameters
können wir errechnen, dass die durchschnittlichen
Einnahmen pro Stunde nur 12,00 bis 14,00 EUR betragen.
Seriöse Unternehmen haben ihre Fahrer in Kurzarbeit
geschickt, weil sie nur unter zwei Alternativen wählen
konnten. Sie konnten alle Fahrer entlassen (was bereits
einige gemacht haben), oder sie mussten die Angestellten
in Kurzarbeit schicken und hoffen, dass die durchschnittlich
erzielbaren Umsätze wieder auf einen Wert ansteigen,
der eine Beschäftigung möglich macht.“ Pascal Croset sagt
dazu: „Wer kontrolliert, ob Kurzarbeitergeld rechtmäßig
angewendet wird? Im Regelfall die Agentur für Arbeit.
Derzeit prüft die Behörde bei der Antragstellung eher
oberflächlich. Dafür guckt sie aber später genau(er) hin:
Ob bewilligte Gelder zu Recht geflossen, die Angaben
des Arbeitgebers schlüssig sind oder Gründe für eine
Rückforderung bestehen. Bei jeder Rückforderung kontrolliert
das Amt, ob dem Arbeitgeber ein Vorwurf gemacht
werden kann. Steht ein Betrugsverdacht im Raum, leitet
die Agentur für Arbeit ihre Ergebnisse an die Polizei oder
Staatsanwaltschaft weiter.“, so Croset.
Hoffen wir alle, dass dieser Herbst so bunt, aber nicht so
hitzig weitergeht, wie bisher.
Ihre Redaktion
„Je planmäßiger die Menschen vorgehen,
desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen. “
Friedrich Dürrenmatt
7/2020 · RAL 1015 taxinews 3
Inhalt
Nr. 7
September 2020
intro
Intro ............................................................................................................. 3
Inhaltsverzeichnis ................................................................................... 4
recht & steuern
Bußgelder aus dem Urlaub .................................................................. 5
Achtung Wild! Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen ........... 6-7
information
Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald
schließen Vereinbarung für den Flughafen BER .........…................ 8
Führerschein-Kontrolle im HALE Datencenter .............................. 9
AvD gegen City-Maut-Idee des ifo-Instituts ........................... 10-11
Plug-In-Hybrid für alle Fälle ...................................................... 12-14
Jaguar I-PACE – Emissionsfrei und leise durch die City .......... 15
Drei neue Mercedes-Benz Minibusse auf
Sprinter-Basis erstmals im Van-Betrieb ................................. 16-17
Seite
8
Berlin und LDS schließen Vereinbarung für den Flughafen BER
gastkommentar
Der Skandal: Die Legalisierung von Uber & Co.......................... 18-21
berliner taxivereinigung e.V.
Zu Risiken und Nebenwirkungen ............................................... 22-23
Zwölf Prozent .................................................................................. 24-25
Seite
12-14
Plug-In-Hybrid für alle Fälle
hinweise & kleinanzeigen
Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 26
Seite
24-25
anzeigen- und redaktionsschluss
Heft 8-2020 erscheint im Oktober.
Redaktionelle Beiträge bitte bis 19. September 2020
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Zwölf Prozent
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen
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Titelbild: AdobeStock – Inhaltsseite: Fotolia, Volkswagen, FREE NOW
4 RAL 1015 taxinews · 7/2020
recht & steuern
Bußgelder aus dem Urlaub
Viele Urlauber mussten unter
Corona-Bedingungen ihre Reiseziele
neu und anders wählen.
Buchungen innerhalb Deutschlands
hatten dabei ein historisches
Hoch. Urlaub im Ausland war aber
unter Einschränkungen möglich. Generell
war das genutzte Transportmittel überdurchschnittlich
häufig der eigene Wagen
oder ein Wohnmobil.
Die Sommersaison geht nun langsam
zu Ende. Und einige Rückkehrer haben
Post aus dem Ausland wegen eines
Verkehrsverstoßes im Briefkasten, die die
Urlaubsfreude nachträglich massiv trüben
kann. Der Automobilclub von Deutschland
(AvD) weist darauf hin, dass in unseren
Nachbarländern schon geringfügige Übertretungen
bisweilen empfindliche Strafen
und Geldbußen nach sich ziehen können.
Hier einige Tipps, wie Betroffene mit solchen
„Souvenirs“ umgehen sollten.
Ausland schützt vor Strafe nicht
Auch ausländische Bußgelder können von
deutschen Behörden vollstreckt werden.
Ein Abkommen unter den EU-Mitgliedstaaten
bildet die entsprechende Rechtsgrundlage.
Niemand sollte sich also darauf
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Zu Risiken und Nebenwirkungen
27. Jahrgang • 2,70 Euro
Nr. 6
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Juli 2020
verlassen, dass das am Urlaubsort nicht
bezahlte ausländische Verkehrs-Bußgeld in
Deutschland folgenlos bleibt.
Vollstreckung ab 70 Euro durch
das Bundesamt für Justiz
Ab einer Höhe von 70 Euro einschließlich
eventueller Verfahrenskosten können
rechtskräftige Bescheide aus den EU-Staaten
in Deutschland beigetrieben werden.
Dafür ist das Bundesamt für Justiz in Bonn
zuständig. Es prüft in den eingehenden Anfragen
der ausländischen Behörden, ob die
Zusendung wesentlicher Verfahrensdokumente
an den Betroffenen in der Landessprache
erfolgte, oder ob der Beschuldigte
die Möglichkeit hatte, sich in einem Verfahren
gegen den erhobenen Vorwurf zu wehren.
Nach Beobachtung des AvD versenden
immer mehr Behörden aus EU-Mitgliedsländern,
wie etwa Frankreich, Holland oder
Italien, ihre Bescheide an Beschuldigte in
Deutschland per se in deutscher Sprache.
In vielen Fällen wird zudem die Möglichkeit
eingeräumt, die Unterlagen auf Homepages
der ausländischen Behörden per Codenummern
online einzusehen.
Betroffene sollten Einwände im
Verfahren vorbringen
Der AvD empfiehlt, möglichst zeitnah auf
die aus dem Ausland erhobenen Vorwürfe
zu reagieren. So wahrt man auch die eigenen
rechtlichen Möglichkeiten gegenüber
dem Bundesamt für Justiz. Betroffene sollten
zunächst überprüfen, ob das Kraftfahrzeug
zum Zeitpunkt des Vorwurfes selbst
gefahren wurde. Ein wichtiger Einwand ist
auch ausreichend rechtliches Gehör des
Kraftfahrers im ausländischen Verfahren.
Zentraler Empfänger aller entlastenden
Einwände ist für Einwohner der Bundesrepublik
Deutschland das Bundesamt für
Justiz.
Ausländische Inkassobüros sind
keine staatlichen Behörden
Der AvD macht darauf aufmerksam, dass
in verschiedenen europäischen Staaten
versucht wird, Mautgebühren oder Gelder
aus der privat organisierten Parküberwachung
auch in Deutschland durch private
Inkassobüros beizutreiben. Firmen wie European
Parking Collection oder NIVI werden
zu diesem Zwecke tätig, ohne jedoch eine
staatliche Legitimation zu haben. Bei ihnen
handelt es sich ausdrücklich nicht um eine
Behörde, die nach den Regeln der EU-Bußgeldvollstreckung
vorgehen kann, sondern
um privatwirtschaftliche Unternehmen. Der
AvD rät daher, Zahlungsaufforderungen privater
Unternehmen wegen vermeintlicher
Verkehrssünden zunächst nicht zu zahlen,
sondern anwaltlich überprüfen zu lassen.
Haft in Deutschland nach „Rasen“
in der Schweiz
Eine unmittelbare Vollstreckung von im
Ausland verhängten Fahrverboten oder
Fahrerlaubnisentziehungen ist in Deutschland
nicht möglich. Das oben angesprochene
Abkommen, bezieht sich allein auf
Bußen und Strafen. Im deutschen Fahreignungsregister
(„Verkehrssünderdatei“)
in Flensburg werden keine im Ausland
geahndeten Übertretungen registriert.
Ein Freibrief für rüpelhaftes Fahren im
Ausland ist damit aber nicht verbunden: So
erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart
eine in der Schweiz verhängte Haftstrafe
gegen einen deutschen Autofahrer wegen
eines erheblichen Geschwindigkeitsverstoßes
auch am Wohnsitz in Deutschland
für vollstreckbar. Die schweizerische Justiz
beantragte im Wege der Vollstreckungshilfe
den Vollzug der Freiheitsstrafe in Deutschland.
Hintergrund: In der Schweiz werden
erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
als Straftat geahndet, mit der Möglichkeit
der Verhängung einer Haftstrafe.
Dem Gericht in Stuttgart genügte als
Grundlage für seine Entscheidung bereits
die Tatsache, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen
in beiden Ländern sanktioniert
werden können. Dass die Strafen
für Geschwindigkeitsvergehen sich in der
Rechtsordnung des Nachbarlandes deutlich
von dem hierzulande angewendeten Strafrahmen
unterscheidet, mache die Verhängung
der Haftstrafe – und die anschließende
Vollstreckung in Deutschland – nach
Ansicht der Richter nicht unverhältnismäßig
für den Betroffenen. (OLG Stuttgart,
Beschl. v. 25.04.2018, Az. 1 Ws 23/18).
AvD
7/2020 · RAL 1015 taxinews 5
recht & steuern
Achtung Wild! Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen
Zahl der Wildunfälle im Vorjahr weiter gestiegen
Das Risiko von Wildunfällen steigt
weiter an: Für 2019 gingen insgesamt
234.860 Verkehrsunfälle
mit Wildtieren in die Statistik
ein. Das entspricht mehr als 643
Unfallereignissen pro Tag. Gegenüber dem
Vorjahr beträgt der Anstieg aller Wildunfälle
nur knapp ein Prozent, jedoch sind die
Unfälle mit Damwild um acht Prozent und
die mit Rotwild um 11,3 Prozent gestiegen,
während Schwarzwild (Wildschweine) als
Unfallgegner gleichzeitig um knapp 30
Prozent zurückgegangen sind.
Die meisten Wildtiere sind vor allem in der
Morgen- und Abenddämmerung aktiv. Und
die setzen jetzt im Herbst früher ein, was
die Sichtverhältnisse gerade zu den Zeiten
des Berufsverkehrs beeinträchtigt. Da Wildtiere
sich mittlerweile auch in städtischen
Ballungsräumen wieder vermehrt angesiedelt
haben, ergibt sich nicht nur für ländliche
Lagen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein
ist durchaus auch im Stadtgebiet möglich,
z. B. in der Nähe städtischer Grünanlagen.
Die Energie, die bei einer Kollision mit
einem Tier frei wird, ist beträchtlich und
steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit
beim Aufprall exponentiell.
Wird ein 20 Kilogramm wiegender Rehbock
mit Tempo 60 angefahren, beträgt die
Wucht des Aufpralls rund 800 Kilogramm.
Speziell bei Reh-, Dam- und Rotwild mit
ihren langen Beinen, sind Zusammenstöße
für alle Beteiligten in der Regel fatal:
Stoßstange und Kühlergrill des Autos
hauen dem Tier buchstäblich die Beine
weg. Der Körper des Tieres landet auf der
Motorhaube und trifft anschließend nahezu
ungebremst auf die Windschutzscheibe, die
dabei keinerlei Schutz bietet, und landet
schließlich auf der Rückbank oder im Kofferraum
des Autos. Die Überlebenschancen
für Mensch und Tier sind bei derartigen
Unfällen allenfalls minimal.
Um das Risiko eines Wildunfalls zu reduzieren,
sollten Verkehrsteilnehmer generell
folgende Tipps beherzigen:
• Zu Wildwechsel kann es nicht nur in
Waldgebieten kommen, sondern auch am
Rand entlang von waldnahen Feldern und
Wiesen. Auch in der Nähe städtischer
Grünanlagen ist mit Wildtieren zu rechnen.
Warnschilder unbedingt beachten.
• Die größte Gefahr droht bei Nebel, während
der Morgen- und Abenddämmerung
aber auch bei Nacht.
• Auf neuen Straßen durch Waldgebiete
und entlang von Feldern besteht ein
nochmals erhöhtes Risiko, da das Wild
seine Wechsel lange Zeit beibehält.
• Die Aufmerksamkeit nicht nur auf den
Bereich rechts der Fahrbahn richten.
Wild kann von beiden Seiten aus auf die
Straße treten!
• Die Geschwindigkeit und Fahrweise
den Sicht- und Witterungsverhältnissen
anpassen. Die Straßenverkehrsordnung
schreibt vor, dass die Geschwindigkeit
so zu wählen ist, dass innerhalb der
vom Lichtkegel ausgeleuchteten Strecke
gestoppt werden kann.
• Tauchen etwa Rehe oder Wildschweine
am Straßenrand auf, bremsen und
hupen, um die Tiere zu verscheuchen.
Achtung: Wildlebende Tiere sind selten
allein unterwegs! Es ist mit Nachzüglern
zu rechnen.
• Bei Dunkelheit möglichst mit Fernlicht
fahren. Die vergleichsweise großen Tieraugen
reflektieren das Licht, was ihre Erkennbarkeit
etwas verbessert. Sind helle
Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn
erkennbar, sofort abblenden. Andernfalls
können die Tiere die Orientierung
verlieren und laufen dann instinktiv auf
die Lichtquelle zu oder bleiben stehen.
• Heftige Ausweichmanöver vermeiden,
wenn ein Tier plötzlich im Scheinwerferlicht
auftaucht. Das birgt die Gefahr,
6 RAL 1015 taxinews · 7/2020
recht & steuern
Foto: Fotolia
die Kontrolle über das Auto zu verlieren.
Die Gefahr für sich selbst, aber auch
für andere Verkehrsteilnehmer ist dann
unkalkulierbar.
• Erscheint ein Zusammenstoß unvermeidbar,
bremsen und das Lenkrad gerade
halten. Das senkt die Geschwindigkeit
des Anpralls und sorgt dafür, dass die Insassen
durch die vordere Knautschzone
des Autos bestmöglich geschützt werden.
Richtiges Verhalten nach einem
Zusammenstoß
War der Zusammenstoß nicht zu vermeiden,
sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten
und nach Anlegen der Warnweste
die Unfallstelle absichern. Dazu in ausreichender
Entfernung (Minimum 100 Meter)
das Warndreieck aufstellen. Bei Dunkelheit
die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet
lassen. Jetzt gegebenenfalls verletzten
Personen helfen und einen Notruf absetzen
(Notruf: 112; Polizei: 110).
Befindet sich das angefahrene Wild auf der
Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen
– Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist
Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
Deshalb neben der Polizei später auch den
Förster informieren. Flüchtet ein verletztes
Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung
merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen,
Fotos von der Unfallstelle und dem
Tier machen. Mitglieder des Automobilclub
von Deutschland (AvD) können sich bei
Schäden mit ihrer AvD Notrufzentrale in
Verbindung setzen, auch per App.
Wie bei jedem Unfall grundsätzlich zu
empfehlen, sollten die Unfallbeteiligten die
Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut,
Haare an der Stoßstange), z. B. mittels
Fotoaufnahmen. Dabei aber auf keinen
Fall die Unfallspuren beseitigen, bevor die
Unfallaufnahme abgeschlossen ist.
Wildschäden reguliert
die Versicherung, wenn …
Wenn vorhanden, erstattet die Teilkasko die
Schäden am Auto, sofern diese durch eine
Kollision mit „Haarwild“ entstanden sind.
Als „Haarwild" definieren die Versicherer
z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse,
Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer
haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle
mit Wirbeltieren erweitert. Ein Blick in die
Police oder die Nachfrage beim eigenen
Versicherer sorgt im Zweifelsfall für
Klarheit. Viele Versicherungen verlangen
in diesen Fällen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung,
die der Förster bzw.
Jagdpächter oder die Polizei ausstellen.
Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung
Schäden auch dann übernehmen
muss, wenn diese nicht unmittelbar durch
Kontakt mit einem Wildtier verursacht
wurden. Wer beispielsweise dem Tier
ausweicht, ohne es zu berühren, und dabei
mit einem Baum kollidiert oder im Straßengraben
landet, hat dennoch Anspruch auf
Schadenersatz durch die Teilkasko.
Tipp: Möglichst die Namen und Adressen
von helfenden Verkehrsteilnehmern und
Insassen notieren, da Wildspuren am Fahrzeug
dann in der Regel nicht als Schadensursache
dokumentiert werden können.
Denn es obliegt dem Versicherungsnehmer
zu beweisen, dass der Schaden durch ein
Ausweichen vor Wild entstanden ist.
Die herrschende Rechtsprechung sieht
vor, dass ein Versicherer auch dann zahlen
muss, wenn das Ausweichen vor einem
Kleintier, etwa einem Fuchs, in einem Unfall
mündet. Allerdings ist die Versicherung in
solchen Fällen unter Umständen berechtigt,
den Anspruch des Geschädigten zu kürzen.
Kommt es bei der Durchsetzung von
Ansprüchen gegenüber der Versicherung
zu Problemen, ist aufgrund der oftmals
komplexen Rechtslage anwaltliche Unterstützung
angeraten.
AvD
7/2020 · RAL 1015 taxinews 7
information
Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald
schließen Vereinbarung für BER
Foto: Fotolia
Jeweils 300 Taxen aus Berlin und Brandenburg bedienen gleichberechtigt
Kundinnen und Kunden am Flughafen. Start ist am Tag der BER-Eröffnung
Die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
hat sich als Vertreterin des Landes
Berlin mit dem Landkreis
Dahme-Spreewald auf eine
Vereinbarung für die Durchführung des
Taxenverkehrs am Flughafen Berlin-Brandenburg
(BER) geeinigt. Die Vereinbarung
ist bereits unterzeichnet und tritt mit dem
Tag der BER-Eröffnung – festgelegt auf den
31. Oktober 2020 – unmittelbar in Kraft.
Regine Günther, Senatorin für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Wir haben ein sehr gutes Ergebnis im Interesse
beider Länder erzielt – ein weiterer
Beleg für die konstruktive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit über die Ländergrenzen
hinweg. Ich danke den Partnern im
Landkreis Dahme-Spreewald und im Land
Brandenburg dafür. Von unserer Vereinbarung
profitieren einerseits die Taxi-Unternehmen
in beiden Bundesländern sowie die
Kundinnen und Kunden der Metropolregion.
Darüber hinaus wird der Klimaschutz
gestärkt, da Leerfahrten künftig vermieden
werden.“
Der BER wird künftig zu gleichen Teilen
durch Taxen aus dem Landkreis Dahme-
Spreewald und durch Taxen aus Berlin
bedient. Zum Zeitpunkt der BER-Eröffnung
sind jeweils 300 Taxen beider Seiten zugelassen,
insgesamt also 600 Fahrzeuge.
Damit kann die aktuell zu erwartende
Nachfrage am BER in jedem Fall befriedigt
werden. Werden aufgrund steigender
Nachfrage weitere Taxen nötig, ist die
Zahl im Verhältnis 1:1 aufzustocken. Die
Höchstgrenze wird vorerst auf 1.100 Taxen
(jeweils 550) festgelegt – danach erfolgen
weitere Abstimmungen.
Berliner Taxen erhalten am BER ganztägig
ein gleichberechtigtes Laderecht direkt
am Taxenstandplatz des Flughafens. Ihre
Beförderungspflicht umfasst das Land
Berlin sowie insgesamt 30 Kommunen
in Brandenburg im Umkreis von rund
25 Kilometern um den BER, von der Stadt
Potsdam im Westen über Zossen im Süden
bis Grünheide (Mark) im Osten.
Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald
erhalten im Gegenzug ein ganztägiges
Laderecht an allen Taxenstandplätzen
im Land Berlin. Ihre Beförderungspflicht
umfasst bei Abfahrt in Berlin alle Berliner
Ziele sowie den Flughafen BER. Die
Aufnahme von Fahrgästen außerhalb der
Standplätze am BER und in Berlin („Heranwinken“)
ist den Taxen dabei jeweils nur am
eigenen Betriebsort gestattet.
Damit gibt es erstmals seit 2012 – als der
Landkreis eine entsprechende Vereinbarung
mit Berlin gekündigt hatte – wieder
eine Taxen-Vereinbarung für den Flughafen
Berlin-Brandenburg. Sie gilt bis zum 31.
Dezember 2022 und verlängert sich jeweils
um ein Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt
wird. Die Vereinbarung wird regelmäßig
evaluiert.
Die Auswahl der 300 Berliner Taxen
übernimmt das zuständige Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
(LABO) in einem transparenten Verfahren.
Die Lizenzen werden jeweils nur befristet
ausgegeben, um Wechsel zu ermöglichen.
Alle Taxen fahren vorerst mit dem jeweiligen
Tarif des Einsatzortes. Das Land Berlin
und der Landkreis Dahme-Spreewald werden
zeitnah einen einheitlichen Flughafentarif
festlegen, der dann für alle Taxen gilt,
die am BER Fahrgäste aufnehmen.
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
8 RAL 1015 taxinews · 7/2020
information
Führerschein-Kontrolle im HALE Datencenter:
Einfach. Bequem. Gesetzeskonform.
Taxiunternehmen haben sicher zu
stellen, dass ihre Fahrer/-innen
stets über einen gültigen Führerschein
verfügen. Ein erheblicher
organisatorischer Aufwand,
speziell für Mehrwagenbetriebe und große
Flotten! Abhilfe schafft dabei ab sofort das
neue Modul „Führerschein-Kontrolle“ im
HALE Datencenter.
KundInnen des HALE Datencenters dürfen
sich jetzt über ein weiteres hilfreiches
Zusatzfeature freuen – das neue Modul
„Führerschein-Kontrolle“. Es reduziert den
organisatorischen Aufwand für die gesetzlich
vorgeschriebene regelmäßige Prüfung
der Fahrerlaubnis aller FahrerInnen praktisch
gegen Null – und schafft bei behördlichen
Nachfragen Rechtssicherheit.
Minimale Investition
Um das Zusatzmodul im Geschäftsalltag
einsetzen zu können, sind neben der
Nutzung eines HALE Datendienstes – wie
z. B. der umfassenden Betriebsdatenlösung
HALE Operations – lediglich zwei Tools
erforderlich: ein NFC-Lesegerät (bei
vielen HALE KundInnen ohnehin bereits
vorhanden) sowie pro Führerschein ein
„HALE Führerschein-Tag“ (RFID-Tag).
Eine minimale Investition!
Einfache Durchführung
Die Durchführung – „ganz nebenbei“ z. B.
im Zuge von Schichtwechsel, Dienstplanbesprechung,
Fahrerabrechnung usw. –
ist denkbar einfach:
• Führerschein-Tag einmalig auf Führerschein
kleben (manipulationssicher; Tag
zerstört sich bei Ablöseversuch selbst)
• Führerschein auf den NFC-Leser legen
• FahrerIn im Datencenter auswählen, auf
„Fahrer-ID erstellen“ klicken – fertig!
Die Kontrolle wird anschließend im Datencenter
protokolliert und kann bei behördlicher
Nachfrage mittels Ausdruck aus
dem Datencenter jederzeit nachgewiesen
werden. Das Kontroll-Intervall ist dabei
individuell einstellbar – und ein Ampelsystem
zeigt an, wenn Kontrollen erneuert
werden müssen.
Führerschein-Kontrolle auch über
HALE Kassenautomat möglich
Je größer die Flotte, desto höher der
organisatorische Aufwand für die gesetzeskonforme
laufende Kontrolle aller Fahrer
Innen. Deshalb ist das neue Modul „Führerschein-Kontrolle“
gerade für Mehrwagenbetriebe
und Flotten eine große Erleichterung
im Geschäftsalltag – vor allem in
Verbindung mit HALE Kassenautomat
HKA-01.
Der Vorteil: Die FahrerInnen führen die
Führerschein-Kontrolle im Zuge ihrer
Abrechnung und Datenübertragung am
HKA-01 gleich selbstständig durch – und
das Taxiunternehmen hat dabei überhaupt
keinen Aufwand mehr. Einfacher und
schneller geht es nicht!
Geringe laufende Kosten
Den nötigen Überblick über die Fahrerlaubnis
ihrer FahrerInnen erhalten Taxiunternehmen
schon gegen eine geringe monatliche
Gebühr von nur € 0,50 pro Fahrzeug.
Noch ein Tipp für
Schnellentschlossene:
Wer sich die neue HALE Lösung rasch
freischaltet, kann diese bis 31.10.2020
kostenlos testen und nutzen!
Foto und Grafik: HALE
HALE
Weitere Informationen unter: www.hale.de
7/2020 · RAL 1015 taxinews 9
information
AvD gegen City-Maut-Idee des Ifo-Instituts
City-Maut-Idee unausgegoren und nicht zu Ende gedacht
Mit klaren Worten reagiert
jetzt der Automobilclub von
Deutschland (AvD) auf den
Vorschlag des Ifo Instituts zur
Einführung einer City-Maut für
München. Der Vorschlag, der gemeinsam
mit dem Beratungsunternehmen Intraplan
Consult gemacht und dessen Ausarbeitung
von der IHK für München und Oberbayern
finanziell unterstützt wurde, wirkt uninspiriert
und wenig innovativ. Das Konzept,
die Innenstadtgrenzen mit Zahlschranken
zu überziehen, schien seit dem Mittelalter
überwunden. In Wirklichkeit gehe es bei
diesem weiteren Vorstoß eigentlich darum,
den klammen öffentlichen Kassen neue
Einnahmequellen zu erschließen.
Bereits die 2003 eingeführte Londoner
„Congestion Charge“ hat bewiesen, dass eine
derartige Abgabe keineswegs zu einer Reduzierung
von Staus oder einer Verbesserung
der Luftqualität innerhalb des bemauteten
Stadtbereichs führt. Die einzige Verbesserung
durch die Londoner Stauabgabe ist auf
der Einnahmenseite des Stadtkämmerers zu
verbuchen. Hingegen ist die Nachfrage nach
innerstädtischen Wohnlagen durch Einführung
der „Congestion Charge“ nochmals
befeuert worden, was zu einer weiteren
Verteuerung des Wohnraums geführt hat.
Seither ist wohnen in der Londoner City für
Normalverdiener nahezu unerschwinglich.
Die Idee, den Bereich der Innenstadt für den
Autoverkehr zu bemauten, mag im Interesse
jener privilegierten Minderheit liegen, die
sich die entsprechenden Wohnlagen leisten
können, die Zeche zahlen jedoch letztlich
alle übrigen Bevölkerungsschichten. Als
Lehre aus Corona muss endlich die Einsicht
stehen, dass städtischer Autoverkehr einen
Beitrag zur Lebensqualität vieler Menschen
leistet und nicht per se negativ ist.
ÖPNV wird nicht durch
Belastung für Autofahrer,
sondern verbessertes Angebot
relevanter
Auch ist es nach Auffassung des Automobilclub
von Deutschland unredlich zu
argumentieren, eine City-Maut führe zu
einer vermehrten Nutzung des ÖPNV. Wer
das behauptet, zäumt das Pferd von hinten
auf. Über einen Umstieg auf öffentliche
Verkehrsmittel denken viele Pendler erst
bei einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots
nach. Schließlich operieren Bahn- und
Bus-Verkehr in München, wie auch in allen
anderen deutschen Großstädten während
der Stoßzeiten bereits mitunter jenseits
der Auslastungsgrenzen. Zwar verfügt die
bayerische Landeshauptstadt im Vergleich
zu anderen nationalen Ballungsräumen
spätestens seit Anfang der 1970er über eines
der besten ÖPNV-Angebote, doch haben
die Verantwortlichen in den vergangenen
Jahrzehnten versäumt, dessen Leistungsfähigkeit
in einem Maße weiter auszubauen,
dass mit dem städtischen Wachstum
und der Zunahme der Einwohnerzahlen
mithalten kann. Den Autoverkehr nun mit
neuen, zusätzlichen Kosten zu belasten,
macht den ÖPNV weder leistungsfähiger
noch die Nutzung für Pendler interessanter.
Zumal, weil die Einnahmen nur zu einem
Teil dem ÖPNV-Ausbau zufließen werden.
Denn bereits die Maut-Überwachung und
die Verfolgung möglicher Mautpreller sind
mit einem erheblichen finanziellen Aufwand
verbunden. Dass sich bereits jetzt weitere
Interessengruppen in Stellung bringen, um
im Verteilungskampf um die Mauterträge
erfolgreich zu sein, zeigt der Vorschlag,
einen Teil der Einnahmen zur Abmilderung
sozialer Härten einzusetzen. Allein diese
Gemengelage entlarvt die ganze Unausgegorenheit
des Vorschlags „City-Maut“.
Der AvD weist darauf hin, dass sich die Lenkungswirkung
von künstlichen Preiserhöhungen
durch Steuern in der Praxis zumeist
als Ammenmärchen entpuppt hat, wie zum
Beispiel die Sektsteuer, die Tabaksteuer,
10 RAL 1015 taxinews · 7/2020
information
Foto: Fotolia
Anti-Stau-Gebühr könnte Verkehrsprobleme
in der Münchner Innenstadt lösen
Eine Anti-Stau-Gebühr von 6 Euro am Tag könnte den Verkehr in
München innerhalb des Mittleren Ringes um 23 Prozent verringern.
Bei 10 Euro wären es sogar 30 Prozent. Das ist das Ergebnis einer
Studie, die das ifo Institut mit dem Beratungsunternehmen Intraplan
Consult und mit finanzieller Unterstützung der IHK für München und
Oberbayern erstellt hat. „Damit könnten wir die Stauprobleme in der
Innenstadt in den Griff bekommen“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo
Zentrums für Industrieökonomik und neue Technologien. „Wir vermuten,
dass die Ergebnisse auch auf andere staureiche Städte übertragbar
sind.“
die Mineralölsteuer, die Ökosteuer, die
Biersteuer oder die Kaffeesteuer belegen.
Die Sektsteuer, einst zur Finanzierung der
kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, hatte
keinerlei Rückgang des Schaumweinkonsums
zur Folge. Und obwohl des Kaisers
Marine längst auf dem Meeresboden ruht,
existiert diese vermeintlich „anlassbezogene“
Steuer noch heute.
Stadt als Datenkrake
macht Bürger gläsern
Die Umsetzung derartiger Modelle ist
nicht ohne großflächige Verkehrsüberwachungen
und die Erfassung ungeheurer
Datenmengen von Einwohnern, Pendlern
und touristischen Besuchern denkbar. Um
der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
zu entsprechen, wäre es erforderlich, dass
jede Person, die in den bemauteten Bereich
der Innenstadt mit dem Auto einfahren
möchte, zunächst der Erfassung, Speicherung
und Verarbeitung der erfassten Daten
zustimmt, denn bereits ein Kfz-Kennzeichen
ist personenbezogen. Auch müsste sich
jeder potenziell Betroffene dem Datenabgleich
der erfassten Kennzeichendaten mit
den Datenbanken der Straßenverkehrsämter
einverstanden erklären. Denn ohne
die entsprechenden Abgleiche wären die
städtischen Behörden nicht in der Lage,
eventuelle Mautpreller zu identifizieren.
Aus der Sicht des Datenschutzes ergibt
sich hier ein höchst fragwürdiges Szenario.
Zumal bereits der Zugriff der Behörden,
insbesondere im Freistaat Bayern, auf die
in Gastronomie-Betrieben erhobenen Daten
der Gäste ein nicht immer dem Datenschutz
verpflichtetes Handeln offenbart. Motto: „Der
Zweck heiligt die Mittel“.
Steigerung der sozialen
Ungleichheit und deren
Sichtbarmachung
Ebenfalls kaum nachvollziehbar ist das
Argument, eine City-Maut sei weniger
unsozial als beispielsweise ein Diesel-Fahrverbot.
Nach Auffassung des Automobilclub
von Deutschland ist genau das Gegenteil
richtig: Eine City-Maut belastet Menschen
mit normalen und niedrigen Einkommen
erheblich stärker als die Bezieher hoher
Einkommen – und zwar dauerhaft. Schon
heute sind Normalverdiener kaum noch in
der Lage sich eine City-Wohnlage zu leisten
und gezwungen, ihren Wohnort mehr und
mehr an den Stadtrand bzw. in die Vororte
zu verlegen. Ein Resultat der verfehlten
Struktur- und Wohnungsbaupolitik dieser
und ihrer Vorgänger-Regierungen. Der einzige
gesellschaftliche Effekt, der durch die
Einführung einer City-Maut entsteht, ist die
Steigerung der sozialen Ungleichheit und die
Förderung deren optischer Erkennbarkeit im
Straßenverkehr.
Vermeintliches Plus wird sich
mittelfristig als deftiges Minus
entpuppen
Die Hoffnung, der Wirtschaftsstandort werde
durch eine City-Maut „noch attraktiver und
produktiver“, dürfte sich bald als unerreichbare
Utopie erweisen. Den Entscheidungsträgern
in Städten und Gemeinden sollte
bewusst sein, dass die Einführung einer
City-Maut den innerstädtischen Einzelhandel,
der in nicht unerheblichem Umfang
auch von Konsumenten aus dem Umland
lebt und bereits heute erheblich mit der
Online-Konkurrenz zu kämpfen hat, weiter
massiv unter Druck setzen wird. Schon mittelfristig
werden daraus Geschäftsverlagerungen
in neu entstehende Einkaufszentren
am Stadtrand oder in Nachbargemeinden
resultieren, die die Kunden mit kostenrfrreien
Parkplätzen und ungehinderter Erreichbarkeit
aus den Innenstadtlagen abziehen.
Das wird Folgen für das Aufkommen an
kommunalen Steuern haben, sodass aus
dem kurzfristigen Plus in der Stadtkasse
mittelfristig ein Minus wird.
AvD
7/2020 · RAL 1015 taxinews 11
information
Plug-In-Hybrid für alle Fälle
Emissionsfrei auf der Kurzstrecke, effizient auf der Langstrecke
Hybridantriebe boomen. Europaweit
meldete die European
Automobile Manufacturers Association
(ACEA) Anfang September
für das zweite Quartal
des Jahres 2020 ein Zulassungsplus von
133,9 Prozent gegenüber 2019. Einen
korrespondierenden Wert lieferte das
deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) für
den August: Plus 132,7 Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Mit dafür verantwortlich:
Volkswagen. Denn Europas erfolgreichste
Automobilmarke weitet das Hybridspektrum
massiv aus. Golf, Tiguan, Passat und
Passat Variant, Arteon und Arteon Shooting
Brake sowie Touareg – sie alle bieten
die neuesten Versionen der elektrisierten
Antriebe. Fakt ist: Hybridtechnologien
vereinfachen den Umstieg auf E-Mobilität.
Kunden können die Handhabung und
das Laden ausprobieren, ohne auf große
Gesamtreichweiten zu verzichten.
Bis Ende des Jahres wird Volkswagen
insgesamt 15 Hybridmodelle auf dem
europäischen Markt haben. An Bord:
entweder ein 48V-Mild-Hybrid- oder ein
Plug-In-Hybridantrieb. Die wichtigsten
Unterschiede sind schnell erklärt: Die
neuen Mild-Hybridantriebe ermöglichen
das emissionsfreie „Segeln“; der Benzinmotor
wird dabei abgeschaltet. Die
Plug-In-Hybridantriebe hingegen haben
einen zusätzlichen Elektromotor und eine
auch extern aufladbare Batterie an Bord.
Deshalb können die Plug-In-Hybridmodelle
elektrisch und damit lokal emissionsfrei
fahren. Mild- und Plug-In-Hybrid eint, dass
sie elektrische Energie nutzen, um den
Verbrauch und die Emissionen zu senken
und die Gesamtreichweite zu erhöhen.
48V-Mild-Hybrid – eTSI
Mild-Hybride sind die günstigsten Hybridantriebe.
Ihre offizielle Bezeichnung: eTSI
– Turbobenzin-Direkteinspritzer (TSI), die
durch ein elektrisches 48 Volt-Systemunterstützt
werden. Der Clou: Sie ermöglichen
wie skizziert das Segeln. Dieser
Begriff passt perfekt, denn der Benziner
(TSI) wird so oft wie möglich komplett
abgeschaltet – in dem Moment gleitet
der Volkswagen lautlos und emissionsfrei
dahin. Dank eines Freilaufs rollt der
Wagen erstaunlich weit. Alles passiert
automatisch. Der Fahrer kann das Segeln
aber auch bewusst aktivieren, indem
er vorausschauend etwa kurz vor einer
Ortschaft vom Gas geht. Selbst beim
Verzögern im Stadtverkehr schaltet der
Turbobenziner ab. Nahezu unmerklich
wird der TSI nach der Segelphase wieder
gestartet; ein leichtes Antippen des Gaspedals
reicht. Alle eTSI sind serienmäßig
an ein automatisches Doppelkupplungsgetriebe
(7-Gang-DSG) gekoppelt; ohne DSG
wäre der unmerkliche Wechsel zwischen
Segelphase und TSI-Antrieb nicht möglich.
Das 7-Gang-DSG schaltet zudem sehr ökonomisch
und spart so ebenfalls Energie.
Eine 48 Volt-Lithium-Ionen-Batterie
garantiert, dass Systeme wie die Klimaanlage
oder die elektromechanische
Servolenkung auch dann mit Energie
versorgt werden, wenn der Turbobenziner
Pause hat. Die Batterie selbst wird
beim Bremsen mit kinetischer Energie
geladen. Deshalb braucht der eTSI keinen
externen Stecker und ist damit auch für
Laternenparker in der City der ideale
12 RAL 1015 taxinews · 7/2020
information
Foto und Grafiken: Volkswagen
Hybrid. Die Batterie speist einen Generator,
der gleichzeitig als Anlasser für den
TSI dient. Der Generator sorgt zudem für
den Spaßfaktor: Beim Anfahren liefert er
dem Antrieb. wie ein Booster zusätzliche
Energie Dadurch beschleunigen die
Volkswagen besonders gleichmäßig und
kraftvoll. Zum Einsatz kommen die eTSI
mit 81 kW 02 (110-PS-Dreizylinder) und
110 kW 03 (150-PS-Vierzylinder) bereits
im Golf. Durchschnittsverbrauch des Golf
1.0 eTSI mit 110 PS: 4,3 l/100 km (NEFZ).
Ein dritter eTSI mit 96 kW (130 PS) 04 folgt
ebenso kurzfristig wie ein ganzes Spektrum
weiterer neuer Volkswagen Modelle
mit einem eTSI.
Plug-In-Hybrid –
eHybrid, GTE und R
Die Plug-In-Hybridantriebe haben einen
zusätzlichen Elektromotor an Bord.
Sowohl die E-Maschine als auch der
Verbrennungsmotor können die Fahrzeuge
jeweils einzeln oder gemeinsam antreiben.
Deshalb empfehlen sich alle Volkswagen
mit Plug-In-Hybridantrieb ganz besonders
all jenen Autofahrern, die im Alltag lokal
emissionsfrei unterwegs sein möchten,
gleichzeitig aber Wert auf große Gesamtreichweiten
legen. Bereits auf dem Markt
sind der Golf eHybrid05, Golf GTE 06 , Passat
GTE 07 und Passat Variant GTE 08 . Noch 2020
starten zudem der Tiguan eHybrid 09 , der
Arteon eHybrid 10 und Arteon Shooting
Brake eHybrid 11 sowie der Touareg R 12 mit
Plug-In-Hybridantrieb.
Im Vergleich zum 48V-Mild-Hybrid sind
die Plug-In-Hybride mit einer deutlich
größeren und stärkeren Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterie
ausgerüstet. Denn sie
versorgt den Elektromotor mit Energie.
Aufgeladen wird diese Batterie extern
über das Stromnetz per Stecker (Plug-In)
und via Rekuperation (beim Verzögern)
beim Fahren.
Bei ausreichend geladener Batterie starten
alle Volkswagen Plug-In-Hybridmodelle
stets rein elektrisch. Insbesondere
Kurzstrecken werden damit praktisch
immer lokal emissionsfrei absolviert. Die
Volkswagen Plug-In-Hybridmodelle sind
somit zu Beginn einer Fahrt oder bewusst
während einer Fahrt (per „E-Mode“)
temporär Elektroautos. Dabei gilt,
dass die elektrische Reichweite immer
größer wird. Der neue Golf eHybrid (150
kW / 204 PS) 05 zum Beispiel kommt auf
eine elektrische Reichweite von bis zu
80 Kilometern (NEFZ). Das ermöglicht im
Alltag in der Regel komplett emissionsfreie
Tagesdistanzen. Zur Einordnung das
Beispiel Deutschland: Das Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) ermittelte 2019 im Ergebnisbericht
„Mobilität in Deutschland (MiD)“ 13 , dass
die Menschen im bevölkerungsreichsten
Land Europas im Mittel mit dem Pkw zwei
Fahrten pro Tag und eine Distanz von 30
Kilometer zurücklegen. Distanzen, die alle
Volkswagen mit Plug-In-Hybridantrieb
komplett elektrisch absolvieren können.
75 Prozent der Pkw-Fahrleistung in
Deutschland erfolgt bei Fahrten von unter
100 Kilometern Länge. Auch auf diesen
Strecken spielen Plug-In-Hybride mit
geladener Batterie ihr volles Potenzial aus.
Darüber hinaus zeigen sich alle
Plug-In-Hybride auch auf langen Strecken
7/2020 · RAL 1015 taxinews 13
information
den Ballungsräumen spürbar zu senken.
Sie haben das Potenzial, so viel CO 2 einzusparen
wie E-Fahrzeuge.
Volkswagen
als ideale Begleiter: Da die Batterie per
Rekuperation selbst während der Fahrt
immer wieder nachgeladen wird, steht
der E-Motor im Modus „Hybrid“ unterstützend
und damit verbrauchsreduzierend
zur Verfügung. Das senkt den Verbrauch
und verlängert die Reichweite. Der Golf
eHybrid kommt bei zuvor geladener Batterie
auf eine Gesamtreichweite von 870
Kilometern (NEFZ).
Das Vorurteil, die Fahrer von Plug-In-Hybridmodellen
würden die Batterien der
Fahrzeuge oftmals gar nicht laden, ist
übrigens eine Mär, die das renommierte
Frauenhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung (ISI) zusammen mit
dem Karlsruher Institut für Technologie
(KIT) in einer großangelegten Studie –
durchgeführt in den USA und Deutschland
– bereits Ende 2017 14 widerlegt hat. Zitat
des ISI: „Plug-In-Hybridfahrzeuge mit
einer realen elektrischen Reichweite von
etwa 60 Kilometern fahren genauso viel
elektrisch wie reine Batteriefahrzeuge,
nämlich bis zu 15.000 Kilometer pro Jahr.
Deshalb ist ihr CO 2 -Reduktionspotenzial
ebenso groß wie das von Elektroautos
mit reinem Batterieantrieb. Somit sind
Plug-In-Hybride eine gute Ergänzung zu
reinen Batteriefahrzeugen, um die Treibhausgase
zu reduzieren.“
Zudem gilt: Die Volkswagen mit
Plug-In-Hybrid sind nicht nur sparsam und
temporär emissionsfrei unterwegs – sie
machen ebenso Spaß. Zum einen bietet
schon der Elektromotor aus dem Stand
heraus ein großes Drehmoment. Zum
anderen gilt: Fusionieren E-Maschine und
Benziner, entsteht eine sehr dynamische
Allianz. Fest steht: Plug-In-Hybridantriebe
sind in beiden Welten zuhause – sie
werden im Alltag temporär zu Elektroautos
und überzeugen gleichzeitig mit
niedrigen Verbrauchswerten und hohen
Gesamtreichweiten auf der beruflichen
und privaten Langstecke. Die in Ländern
wie Deutschland gewährte staatliche
Förderung des Kaufs und Unterhalts von
Plug-In-Hybridmodellen ist vor diesem
Hintergrund mehr als sinnvoll, da sie
– besonders als Volumenmodelle einer
Marke wie Volkswagen – signifikant dazu
beitragen, insbesondere die Emissionen in
01
Golf GTE – (NEFZ) Kraftstoffverbrauch l/100 km:
kombiniert 1,7; Stromverbrauch in kW/h/100 km:
kombiniert 12,4; CO 2 -Emission kombiniert in g/km:
38; Effizienzklasse: A+
02
Golf 1.0 eTSI 7-Gang-DSG (81 kW / 110 PS):
Verbrauch kombiniert (NEFZ): 4,3 l/100 km;
CO 2 : 98 g/km; Effizienzklasse A
03
Golf 1.5 eTSI 7-Gang-DSG (110 kW / 150 PS):
Verbrauch kombiniert (NEFZ): 4,6 l/100 km;
CO 2 : 106 g/km; Effizienzklasse A
04
Golf 1.5 eTSI 7-Gang-DSG (96 kW / 130 PS):
Das Fahrzeug ist eine seriennahe Studie
05
Golf 1.4 eHybrid 6-Gang-DSG (150 kW / 204 PS):
Verbrauch kombiniert (NEFZ): 1,4 – 1,2 l/100 km;
11,6 – 11,0 kWh/100 km; CO 2 : 31 – 28 g/km;
Effizienzklasse A+
06
Golf 1.4 GTE 6-Gang-DSG (180 kW / 245 PS):
Verbrauch kombiniert (NEFZ): 1,7 l/100 km;
12,4 kWh/100 km; CO 2 : 38 g/km; Effizienzklasse A+
07
Passat 1.4 GTE 6-Gang-DSG (160 kW / 218 PS):
Verbrauch kombiniert (NEFZ): 1,5 – 1,4 l/100 km;
14,2 – 13,8 kWh/100 km; CO 2 : 34 – 32 g/km;
Effizienzklasse A+
08
Passat Variant 1.4 GTE 6-Gang-DSG (160 kW / 218
PS): Verbrauch kombiniert (NEFZ): 1,6 l/100 km;
15,1 – 14,7 kWh/100 km; CO 2 : 37 – 36 g/km;
Effizienzklasse A+
09
Tiguan 1.4 eHybrid 6-Gang-DSG (180 kW / 245 PS):
Das Fahrzeug ist eine seriennahe Studie
10
Arteon 1.4 eHybrid 6-Gang-DSG (160 kW / 218 PS):
Das Fahrzeug ist eine seriennahe Studie
11
Arteon 1.4 Shooting Brake eHybrid 6-Gang-DSG
(160 kW / 218 PS): Das Fahrzeug ist eine seriennahe
Studie
12
Touareg 3.0 R 8-Gang-Automatik (340 kW / 462 PS):
Das Fahrzeug ist eine seriennahe Studie
13
Mobilität in Deutschland – MiD. Ergebnisbericht.
Eine Studie des Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur. Version 1.1 vom Februar 2019
14
www.isi.fraunhofer.de/de/presse/2017/presseinfo-26-2017-plug-in-hybridfahrzeuge.html
14 RAL 1015 taxinews · 7/2020
information
Emissionsfrei und leise durch die City
Neue Taxi-Version des vollelektrischen Performance-SUV Jaguar I-PACE
Was im Sommer 2018
mit zehn Taxen für die
Münchener Taxi Zentrale
begann, bieten die deutschen
Jaguar Händler ab
sofort flächendeckend an: eine Taxi-Version
des elektrischen Performance-SUV Jaguar
I-PACE. Schon in der bayrischen Landeshauptstadt
sind die leise, komfortabel und
emissionsfrei durch die City cruisenden
I-PACE-Taxen wahre Publikumslieblinge,
eröffnen sie doch im Vergleich zum sonst
im Taxigewerbe favorisierten Diesel eine
völlig neue Dimension des Personentransports.
Seit Indienststellung haben sie rund
eine Million Kilometer abgespult und dabei
zirka 80.000 Gäste transportiert.
Für die Verwandlung zur E-Taxe nutzt
Jaguar auch diesmal die Expertise von
INTAX, jenem Unternehmen, das auch
schon die zehn Taxen für München präpariert
hat. Die 1996 gegründete Firma ist für
ihre um- und rückrüstbaren Sonderlösungen
bekannt; alle Umbauten werden von
einem geschulten Personal per Handarbeit
erledigt.
Mit dreiphasiger Ladefähigkeit
für schnelleres AC-Laden für
maximale Flexibilität im täglichen
Einsatz
Ebenfalls attraktiv für potentielle Neukunden:
das neue 11 kW-On-Board-Ladegerät,
das im Jaguar I-PACE jetzt dreiphasiges
und damit deutlich schnelleres Laden ermöglicht.
Damit erhalten Taxibetreiber die
für ihr Gewerbe unverzichtbare, maximale
Flexibilität im täglichen Einsatz – denn
kurze Ladezeiten sind kurze Standzeiten –
was besonders wichtig für den rentablen
Betrieb im Taxiunternehmen ist. Neben
dem elektrischen Jaguar I-PACE bietet
Jaguar nun auch einen INTAX Umbausatz
für den Sportkombi Jaguar XF Sportbrake
an. Auch damit gelangen Taxikunden
komfortabel und in einem gehobenen
Bordambiente an ihr Ziel.
Auch der Sportkombi Jaguar XF
Sportbrake ist jetzt mit Taxipaket
erhältlich
Der Umbau für Jaguar I-PACE und XF
Sportbrake beginnt mit der Folierung der
Modelle in der für alle Taxen in Deutschland
vorgeschriebenen Farbe hellelfenbein.
Danach folgen die Installation des Taxameters/Wegstreckenzählers
(Vorrüstung/
Konsole), einer Funk-Vorrüstung, der
Dachzeichen-Vorrüstung mit Halterung,
einer Notalarmanlage und einer Zentral-
Innenlichtschaltung.
Mit seinem großzügigen Platzangebot,
seiner Robustheit und seinem hocheffizienten
Antriebsstrang ist der I-PACE
geradezu prädestiniert für den Taxibetrieb.
Mit attraktiven Restwerten und wettbewerbsfähigen
Unterhaltskosten über den
gesamten Lebenszyklus stellt er eine
attraktive Alternative für Unternehmen dar,
die ihre CO 2 -Bilanz und ihre Flottenkosten
senken wollen. Zudem leistet der I-PACE
dadurch einen Beitrag, die Luftqualität in
den Innenstädten zu verbessern.
Neben den bislang schon bekannten
Stärken – lokal völlig emissionsarmer
und geräuscharmer Betrieb, starke
Beschleunigung vom ersten Meter, großzügiges
Raumangebot mit 890 Millimeter
Beinfreiheit auf der Rückbank und einem
Kofferraum, der mehr als nur einen Aktenkoffer
fasst – führt die aktuelle Ausgabe
des vielfach preisgekrönten I-PACE auch
noch schnellere Ladelösungen ins Feld. Das
serienmäßige 11 kW Bordladegerät eröffnet
Zugang zum schnelleren Dreiphasen-
Laden. Ein kompletter Aufladevorgang
dauert damit an einer 11 kW Wandladestation
nur noch 8,6 Stunden – ideal fürs
Aufladen über Nacht. Noch schneller geht
es an den Schnellladepunkten: an einer
100 kW-Gleichstromladesäule ist der Akku
des I-PACE in etwa 40 Minuten von 0 auf
80 Prozent gefüllt.
Über 130.000 Ladepunkte
in Europa
Wer sein Taxi bevorzugt am Ende eines
Diensttages am Abstellpunkt aufladen
will, dem empfiehlt Jaguar eine Mennekes
AMTRON-Wallbox in Kooperation mit dem
Installateur Heidele GmbH. Um einfach,
flexibel und sorgenfrei öffentliche Ladepunkte
nutzen zu können, hat sich die
Partnerschaft von Jaguar mit dem Energieprovider
Plugsurfing bewährt. Mittels App
oder RFID-Chip erhalten Nutzer Zugang zu
über 130.000 Ladepunkten in ganz Europa.
Jaguar
Foto: INTAX
7/2020 · RAL 1015 taxinews 15
information
Drei neue Mercedes-Benz Minibusse auf
Sprinter-Basis erstmals im Van-Vertrieb
Sprinter Minibusse haben sich
seit mehr als zwei Jahrzehnten
für die wirtschaftliche und
komfortable Beförderung kleinerer
Fahrgastzahlen im Linien-,
Shuttle- und Reise-Verkehr etabliert. Diese
ideale Kombination aus Bus und Van entwickelt
und fertigt Daimler Buses seit 2001
im Mercedes-Benz Minibuswerk in Dortmund.
Auf Basis von Sprinter Kastenwagen
und Sprinter Fahrgestellen entstehen
dort die vier Baureihen Sprinter Transfer,
Sprinter Travel, Sprinter City und Sprinter
Mobility. Erstmals sind nun drei
Minibus-Modelle im VanSolution Einrechnungsgeschäft
des Mercedes-Benz Van
Vertriebs erhältlich:
• Sprinter Mobility 23, der Profi für die
Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter
Mobilität,
• Sprinter Transfer 35 und 45, die Allrounder
für den Überland-, Schulbus- und
Ausflugsverkehr.
Der Vorteil für den Kunden liegt in der
Nutzung des umfangreichen Vertriebs- und
Servicenetz von Mercedes-Benz Vans und
in der Möglichkeit, den gesamten Van-
Fuhrpark und –Service aus einer Hand zu
bekommen.
Sprinter Mobility: Speziallösung
für die flexible Beförderung von
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen
Der Sprinter Mobility 23 bietet komfortablen
Raum mit bis zu acht Fahrgastsitzen
oder vier Rollstuhlplätzen. Er basiert auf
dem Mercedes-Benz Sprinter Tourer. Durch
seine flexible Sitzanbindung mit Schnellwechselsystem
können sieben ergonomische
Fahrgastsitze mit 3-Punkt-Gurten
ohne Einsatz von Werkzeug einfach und
schnell im Fahrgastabteil variabel positioniert
oder ausgebaut werden. Dadurch
lässt sich der Sprinter Mobility 23 im
Handumdrehen punktgenau auf seine
nächste Beförderungsaufgabe anpassen.
Die Fahrgastsitze sind serienmäßig in
Maturin-Schwarz bezogen, optional ist
Artico-Schwarz als reinigungsfreundliches
Kunstleder verfügbar. Der Beifahrersitz ist
als achter Fahrgastplatz ausgewiesen.
Ein Linearhublift mit einer Tragkraft von bis
zu. 400 kg sorgt im Heck für den komfortablen
Zugang von Rollstuhlfahrern durch
die doppelflügeligen Portaltüren mit 270°
Öffnungswinkel. Eine Abrollsicherung an
der Hub-Plattform schützt vor ungewolltem
Abrollen.
Im Fahrzeug befinden sich serienmäßig
zwei Rollstuhlbefestigungssets. Zusammen
mit den zwei oberhalb der Fensterlinie
positionierten 3-Punkt-Gurten übernehmen
sie die Sicherung der Rollstuhlplätze. Optional
können zwei zusätzliche 3-Punktgurte
in der Fahrzeugmitte für zwei zusätzliche
Rollstuhlplätze verbaut werden. Ein
Staufach im Heck dient zur Lagerung der
Rollstuhlbefestigungssets. Eine optionale
Trittstufe an der seitlichen Schiebetür
erleichtert den Ein- und Ausstieg, auf
Wunsch lässt sich die Schiebetür ebenfalls
elektrisch bedienen. Wer maximalen Stehkomfort
präferiert, wählt seinen Sprinter
Mobility in Hochdachausführung.
Sprinter Transfer: Kompakt und
vielseitig einsetzbar im Überland-,
Schulbus- oder Shuttleverkehr
Der Sprinter Transfer ist über den Van-Vertrieb
in zwei Varianten erhältlich: als Sprin-
16 RAL 1015 taxinews · 7/2020
information
Fotos: Daimler /Mercedes-Benz
ter Transfer 35 mit bis zu 16 Passagieren
(langer Radstand) und als Sprinter Transfer
45 mit Platz für bis zu 19 Passagieren
(langer Radstand mit langem Hecküberhang).
Beide sind auf die Beförderung
von Passagieren im Überland-, Schulbus
und Shuttleverkehr zugeschnitten. Ihre
ergonomische Fahrgastbestuhlung besitzt
3-Punkt-Sicherheitsgurte, verstellbare
Rückenlehnen, abklappbare Armlehnen
und Haltegriffe ebenso wie Kleiderhaken
am Sitzrücken. Die Fahrgastsitze sind
serienmäßig in Caluma-Schwarz bezogen,
optional ist Artico-Schwarz als reinigungsfreundliches
Kunstleder verfügbar. An der
seitlichen Schiebetür, über die der Fahrgastwechsel
erfolgt, findet sich eine 600
mm breite, elektrisch betätigte Trittstufe
und ein zusätzlicher Haltegriff. Vor dem
ersten Doppelsitz sowie im Einstiegsbereich
am ersten Einzelsitz sind ebenfalls
Haltestangen verbaut. Eine Zusatzheizung
im Fahrgastraum, eine zusätzliche Elektroinstallation
sowie ein Sicherheitspaket
(Feuerlöscher, Nothämmer, etc.) gehören
ebenfalls zur Serienausstattung. Optional
kann der Transfer unter anderem mit elektrischer
Dachluke im Fahrgastraum, USB
Ports, zusätzlichen Lautsprechern, Gardinen
sowie beidseitig verbauter Gepäckablage
über den Fahrgastsitzen ausgestattet
werden.
Über den Mercedes-Benz Van Vertrieb werden
die Kunden und Fahrzeuge auch durch
den Mercedes-Benz Van Service begleitet.
Dieser umfasst die entsprechenden Serviceleistungen
mit Teilen und Zubehör.
Mercedes-Benz Minibusse:
Das Beste aus zwei Welten
Bereits 1998 startete Daimler Buses sein
Engagement im Mini- und Midibus-Segment.
Zentrale und seit 2006 exklusive
Fahrzeugbasis des bewährten Minibusprogramms
ist der Mercedes-Benz Sprinter,
als Kastenwagen und Fahrgestell. Die
vier Baureihen Sprinter Transfer, Sprinter
Travel, Sprinter City und Sprinter Mobility
definieren seither das Produktprogramm
und die Einsatzfelder der Mercedes-Benz
Minibusse.
Die ständig wachsende Minibus-Nachfrage
hatte eine massive Ausdehnung der
Produktionsfläche auf heute rund 12.000
m² zur Folge. Auf drei Rohbau- und vier
Montagelinien stellt die Mercedes-Benz
Minibus GmbH mit rund 260 Beschäftigten
zwischen 1200 und 1600 Fahrzeuge im
Jahr her. Damit ist Mercedes-Benz in Europa
Marktführer bei Minibussen über 3,5
t zulässigem Gesamtgewicht. Der Absatz
der Minibusse verteilt sich inzwischen auf
mehr als 30 Länder, größter Markt ist nach
wie vor Westeuropa. Aber auch Kunden aus
Australien, Südostasien oder dem Mittleren
Osten gehören zum festen Stamm der
Abnehmer in Dortmund.
Vom Vertrieb über die Fertigung bis zum
Service und zur späteren Wiederverwertung
– die Vorteile der Minibusse mit Stern
aus einer Hand sind offensichtlich. Das
sehen auch Omnibusunternehmen so:
Mitte 2018 wurde der 25.000ste Minibus in
Dortmund ausgeliefert.
Mercedes-Benz
7/2020 · RAL 1015 taxinews 17
gastkommentar
Der Skandal: die ‚Legalisierung‘ von Uber & Co.
Die „PBefG-Novelle“ oder: die Arbeit der „Findungskommission“
des Ministers Scheuer – „Uberisation“ in progress – und kaum ein Hoffnungsschimmer
...
Uberisation“ – unter Fachleuten
ein neues Wort für eine neue,
üble Sache: Uberisation, das ist,
kurz gesagt, wenn skrupellose
„digitale Plattformen“ Aufträge
nur noch vermitteln, und aus Menschen, die
mal angestellte Arbeiter waren, mit Rechtsschutz
und vernünftigem Lohn, ausgebeutete
„Freiberufler“ oder Malocher werden,
die nur noch Hungerlöhne in Form von
Umsatzbeteiligungen bekommen, die sich
aus brutalen Dumping-Preisen ergeben.
Jeder kann das leicht nachrechnen, oder
z.B. einen ehrlichen Uber-Fahrer fragen.
Viele Beispiele für Uberisation finden sich
in der Lieferwirtschaft und im Verkehrssektor,
aber das Paradebeispiel ist eben:
Uber. Aber nicht nur soziale Normen
bleiben auf der Strecke: nein, auch der
Umweltschutz ...!
Sehen wir uns also näher an, wie Uberisation
durch die sog.e „Findungskommission“
vorangetrieben wird, und zwar in
ihrem seit dem 20.6. zirkulierenden, fatalen
„Entwurf“ für das „Eckpunktepapier“ zur
Novellierung des einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) ... (Dieses
Dokument ist gewerbeintern zu haben
und vermutlich ‚geleakt’. Eine Zusammenfassung
findet sich auf der Website der
Rechtsanwälte Rödl & Partner.) Und stellen
wir danach unsere eigenen Forderungen
auf!
DIE
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Betriebe: Unser neues, modulares
Konzept ermöglicht den
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Zynisch: das Hinter-Tor zur
Umgehung der „Rückkehrpflicht“
Um das ursprünglich für gehobene
Limousinen-Dienstleistungen gedachte
Mietwagen-Gewerbe klar vom gemeinnützigen
Taxi-Gewerbe abzugrenzen, hatte
der Gesetzgeber verfügt, dass ein Mietwagen-Fahrer
nach Erledigung eines Auftrags
zum Betriebssitz zurückzukehren habe.
Nun hatten die Verbandschefs des Taxigewerbes
gemeint, man könne Uber & Co. im
Zaum halten, wenn man darauf bestehe,
dass diese Rückkehrpflicht beibehalten und
nicht abgeschafft werde. Nun wird aber die
Einhaltung der Rückkehrpflicht faktisch
in keiner Weise kontrolliert, und sie würde
auch nur mit einem gewaltigen technischen
und personellen Aufwand effektiv
kontrolliert werden können, den niemand je
bezahlen wird. Das wusste der gewiefte Minister.
Also machte er eine den Vertretern
des Taxi-Gewerbes die geschickte Konzession,
dass er die Rückkehrpflicht nicht
abschaffen werde. Aber dies war ihm nicht
sicher genug. Also steht in dem ‚Eckpunkte-Entwurf’:
„Kommunen erhalten jedoch
die Möglichkeit, bei weiten Entfernungen
(in flächenmäßig großen Kommunen) die
Ausgestaltung der Rückkehrpflicht zu
regeln (z.B. Zulassung weiterer geeigneter
Abstellorte ...)“ Aha. Also in Berlin soll den
Uber-Unternehmern gestattet werden, da
deren Betriebssitz sich aus steuerlichen
Gründen meist im Umland befindet, weitere
Anlaufpunkte zu schaffen, sodass sie
immer (!) behaupten können, sie wären
gerade auf dem Rückweg ... Wie kann ein
derartig gerissenes, zynisches Vorgehen
in der deutschen Politik möglich sein?
Offene Uberisation – wie kann das sein?
Keinerlei Schutz mehr für
die gemeinnützigen Taxen:
Vorbestellfrist abgelehnt!
Nachdem die Sache mit der Rückkehrpflicht
nicht klappte, forderten die sog.n
„Gewerbevertreter“ eine „Karenzzeit“: Ein
Mietwagen-Fahrer sollte eine gewisse Zeit
lang warten müssen, ehe er einen Auftrag
ausführen dürfe. Dem begegnet das
Eckpunkte-Papier frontal: „Es soll keine
Vorbestellfrist als zusätzliches Abgrenzungskriterium
zu anderen Verkehrsarten
eingeführt werden.“
Nur noch Ignoranten hinter dem
Steuer?! Die Abschaffung der
Ortskundeprüfung ...
Taxi-Fahrer müssen in größeren Ortschaften
bisher eine strenge Ortskundeprüfung
ablegen. Sie sollen in der Lage sein, sofort
auf die Wünsche eines einsteigenden
Kunden kompetent zu reagieren, während
ein Mietwagen- bzw. Limousinen-Fahrer, so
die Idee, ja meist den Auftrag mit Vorlauf
bekäme, sodass er Zeit hätte, eine Route
zu recherchieren. Also mussten Mietwagenfahrer
nur eine vereinfachte Ortskundeprüfung
ablegen. Aber auch die wurde
vom Bundesrat 2017 abgeschafft. Welche
Lobbyisten da wohl am Werke waren ...?
Wenn ein Kunde zu einem Taxi-Fahrer
einsteigt, dann kann er sich mit diesem
über die Route, die er fahren möchte
unterhalten, denn der kennt seine Stadt:
die Namen aller wichtigen Straßen und
Plätze, und der weiß sofort, wenn ‚Not am
Mann’ ist, wo das nächste Krankenhaus
ist, kennt die wichtigsten Hotels, Gerichte,
Sehenswürdigkeiten und Clubs etc. Auch
sollte der Fahrer Empfehlungen geben
können: die schnellste Route, die billigste,
der beste Kompromiss?! Und er muss die
vielen Tücken der Verkehrsführung einer
Stadt kennen, die für Berlin z. B. in einem
„Spezialatlas“ zusammengefasst sind. Mit
dieser Kompetenz können Taxi-Fahrer,
bisher wenigstens, gegenüber Mietwagen-Fahrern
punkten.
Nun aber soll dieser Wettbewerbsvorteil
der Taxler abgeschafft werden: „Die Ortskundeprüfung
für Taxifahrer wird durch die
Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der
Technik entsprechenden Navigationsgeräts
ersetzt.“ Hieran sind auch die großen
Taxi-Chefs nicht unschuldig, denn deren
großes Problem ist der chronische Mangel
an qualifizierten Fahrern. Allerdings würde
18 RAL 1015 taxinews · 7/2020
gastkommentar
man mit der Abschaffung der Ortskundeprüfung
dem Taxi-Gewerbe einen Bärendienst
tun. Denn dann sitzen bei Taxen
am Ende auch nur Ignoranten hinter dem
Steuer ...
Schließlich hat auch die aufwendige Ortskundeprüfung
sichergestellt, dass es eine
durchdachte, solide Berufswahl war, Taxi-Fahrer
zu werden, verbunden mit einer
Prise Berufsethos. Nun aber soll sich jeder
dahergelaufene Typ, der dringend schnelles
Geld braucht, mal eben hinters Steuer
setzen dürfen und die verantwortungsvolle
Aufgabe übernehmen, im unfall-gefährdeten
Verkehr Menschen zu befördern?!
Und dann auch noch durch den geringen
Verdienst motiviert, gefährlich zu rasen,
oder mit fiebriger Grippe zu fahren, denn
„krank schreiben“ geht nicht ... Uberisation
und die Folgen – wie kann das sein?
Tarif-Dumping =
„fairer Wettbewerb“?
„Fairen Wettbewerb“ solle es geben, propagiert
der Minister. Also muss auch für die
Taxen die Tarifbindung „gelockert“ werden:
„Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer
die Fahrpreise hingegen frei festlegen.
Kommunen können für den Taxitarif im Bestellmarkt
einen Tarifkorridor mit Mindestund
Höchstpreisen vorsehen; für Relationen
zu häufig frequentierten Zielen (z. B. Flughafen,
Bahnhof, Messegelände) können sie bei
Bedarf Streckentarife festlegen.“ Was heißt
das im Klartext? Wenn die Taxen-Unternehmen
überleben können sollen, dann müssen
die Kommunen Tarif-Spielräume gestatten,
die mit denen von Uber & Co. identisch sind,
damit sie konkurrieren können. Das öffnet
dem Lohn-Dumping Tür und Tor und setzt
den Kunden der Willkür schwankender
Preise aus.
Was wird die Folge sein? Wir können jetzt
schon beobachten, dass Taxi-Unternehmen
gezwungen sind, ihre Fahrer zu entlassen,
denn bei drastisch sinkenden Umsätzen
kann der Mindestlohn eben nicht mehr
bezahlt werden (denn auch die Kunst des
‚Pausen-Schreibens‘ zur fiktiven Verkürzung
der Arbeitszeit hat ihre Grenzen).
Übrig bleiben die sogenannten „selbstfahrenden
Unternehmer“, die dann auch,
wie Uber-Fahrer, für ca. 5,50 die Stunde
in 6-Tage-Wochen und gefährlich langen
10-bis-12-Stunden-Schichten malochen,
denn bei Unternehmern und „Freiberuflern“
fragt niemand nach dem Stundenlohn und
nach Arbeitszeitregelungen ... So sieht der
„faire Wettbewerb“ des Ministers Scheuer
real aus. Uberisation. Wie kann das sein?
Warum und unter wessen Einfluss geben
wir ein Gesetz auf, das Tarife sicherstellt,
mit denen alle zu humanen Bedingungen
auf ihre Kosten kommen, statt den gnadenlosen
Markt herrschen zu lassen? Und
warum weiten wir das Tarif-Prinzip nicht
auch auf den Mietwagensektor aus?! Warum
definieren wir nicht über Tarife klare
Marktsektoren: einen für gemeinnützige
Taxis, einen gehobenen für Limousinen
bzw. Mietwagen? Denn Tarife lassen sich
effektiv kontrollieren (anders als die Rückkehrpflicht).
Dafür gibt es Fiskaltaxameter
(zur Not auch Sitzkontakte). Wieso nur für
Taxen?
Dass Tarife ein effektives Kontrollinstrument
sind, findet sich auch im Eckpunkte-
Papier wieder, nämlich da, wo es darum
geht, die von den kommunalen Betrieben
angebotenen „Pooling-Dienste“ (auf gut
deutsch Sammelfahrdienste, also solche
die mehrere Leute kombinieren, die in die
gleiche Richtung wollen: preislich günstig
und umweltfreundlich) von denen abzugrenzen,
die von privaten offeriert werden.
Die „Genehmigungsbehörde“ soll also
einen „Mindestpreis festlegen, der einen
hinreichenden Abstand zu den ÖPNV-Tarifen
sicherstellt/den jeweils geltenden
ÖPNV-Tarif nicht unterschreiten darf.“
Genauso sollten auch Mietwagen von Taxen
abgegrenzt werden!
Und warum führen wir nicht auch bei
Taxen eine Festpreis-Regelung ein, statt
schwankender Preise mit bösen Überraschungen
für unbedarfte Kunden: die Bestell-App
errechnet am Fahrtbeginn auf der
Basis der kürzesten Strecke einen Preis,
den der Kunde akzeptiert und bei dem
es bleibt, egal ob der Fahrer etwa einen
schnelleren Weg wählt, der nach Taxameter
teurer geworden wäre, oder sonst einen
geschickten oder gar dubiosen Umweg ...?!
Uberisation und Umweltschutz –
ein Widerspruch!
„Mehr Mobilität bei weniger Verkehr“ – ein
durchgestrichenes Motto im Entwurfspapier
... Aber es soll das „Schutzziel der
‚Umweltverträglichkeit‘ im PBefG verankert
werden.“ Sehr löblich! Wenn das ein
ernsthaftes Ziel ist, dann muss auch klar
sein, dass für jedes Uber-Fahrzeug mindestens
eine Taxe eliminiert werden muss
... Denn sonst würde man ja dauerhaft
festschreiben, was im Moment passiert:
Berlins Straßen werden von tausenden
von Mietwagen geflutet, zusätzlich zu ca.
8000 Taxen, die den Kunden reichlich versorgten.
Zu einem grenzwertig gesättigten
Angebot von Taxen, kommt nun noch eine
massenhaftes Angebot von Billig-Mietwagen.
Und diese Mietwagen sind auch
noch dauernd unterwegs, mit laufendem
Motor, auf verzweifelter Kundensuche und
damit sie jederzeit sagen können, sie seien
auf dem Rückweg. Nach seriösen Quellen
waren es Ende 2018 bereits „ 2.287“; man
hört, es wären mittlerweile weit über 4.000,
Tendenz rasant steigend ... Wie kann es da
sein, dass nicht zumindest die Vertreter der
Grünen Partei in der Findungskommission
A&M
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7/2020 · RAL 1015 taxinews 19
gastkommentar
den Aufstand proben, heftig protestieren,
laut auf die Barrikaden gehen? Uberisation
heißt Umwelt- und Gesundheitsschäden!
Wie kann das sein?
Das Ende der sozialen Logik des
Personenbeförderungsgesetzes ...
Dass diese Flutung der Märkte mit zusätzlichen
Billig-Mietwagen genehmigt wird, ist
umso verblüffender, als das Personenbeförderungsgesetz
eigentlich einer anderen,
einer sozialen Logik verpflichtet ist: Zumindest
für Taxen wird der „Genehmigungsbehörde“
im § 13 auferlegt, Genehmigungen
dann zu versagen, wenn „das örtliche
Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit
bedroht wird.“ Hierbei ist zu berücksichtigen:
„die Nachfrage“, „die Taxendichte“, „die
Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage
unter Einbeziehung der Einsatzzeit“ und die
„die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.“
Viele der überreichlich vorhandenen
Taxen-Unternehmen sind durch die Mietwagen-Konkurrenz
gezwungen, Fahrer zu
entlassen oder zu schließen. Und trotzdem
dürfen massenhaft neue Mietwagen auf
den Markt ... Gut, kann man sagen, sind
ja keine Taxen ... Aber ist das nicht reiner
Zynismus und wider den sozialen Geist
des Gesetzes? Uberisation – wie kann das
sein?
Ähnlich zynisch verhält man sich in Sachen
Preisgestaltung. Für Taxen nämlich legt der
§ 39 „Beförderungsentgelte und -bedingungen“
fest, dass die Tarife sozial gestaltet
werden müssen, sowohl für die Fahrgäste,
wie für Unternehmer und Arbeitnehmer,
und dass diese Tarife nicht unterboten
werden dürfen! Aber gleichzeitig erlaubt
man Mietwagen ungestraft Preis-Dumping
und krasse Unterbezahlung der Fahrer ...
Uberisation – das ist Unterlaufen und am
Ende sogar Abschaffung guter Gesetze!
Wie kann das sein?
Warum nicht Ride-Pooling,
sprich Sammelfahrten, für Taxen?
Dass man offensichtlich Taxen ‘töten’ will,
um Lebensraum für Uber zu schaffen, zeigt
sich auch daran, dass man ausdrücklich
den Taxen eine Möglichkeit nimmt, die
ihnen neue Marktbereiche erschließen
könnten, nämlich die Sammelfahrdienste,
in uberisierter Sprache: „Ridepooling“. Dazu
wäre nötig, dass Taxen auch „Einzelplätze“
„vermieten“ könnten. Genau das wird
untersagt: „ Einzelplatzvermietung soll der
neuen Verkehrsform ‚Pooling‘ vorbehalten
bleiben.“ Und gibt es da nun nicht etwa
einen ‚Service’, der sich „UberPool“ nennt,
und bereits in den Startlöchern steht ...?
Warum gestattet man den Taxen nicht,
Ride-Pooling anzubieten? Der Kunde
bestellt beispielsweise über eine App,
aktiviert, dass er bereit ist, mit anderen
Fahrgästen zusammen in die gleiche Richtung
zu fahren, gegen eine entsprechende,
anteilige Senkung des Fahrpreises. Bleibt
der Fahrgast alleine, zahlt er den üblichen
Taxen-Tarif. Damit würden Taxen besser
ausgenutzt, ihr Umsatz stiege, die Umwelt
würde geschont.
Kennzeichnung der Mietwagen –
Vorschub zum Gesetzesbruch
Und noch ein Knüppel wird dem Taxi-Gewerbe
in die Speichen gesteckt: Es „müssen
Taxen, Mietwagen und Pooling-Dienste
jeweils eindeutig erkennbar sein.“ Jeder
Passant kann also erkennen: „Aha, da
kommt ein Uber. Winke ich doch mal.“ Und
den notleidenden Uber-Fahrer möchte man
kennenlernen, der dann gesetzeskonform
vorbeifährt ... Schon jetzt wird zugelassen,
dass Uber-Fahrzeuge mit Uber-Werbung
herumfahren, und das, obwohl es im § 49
des PBefG heißt: „Annahme, Vermittlung
und Ausführung von Beförderungsaufträgen,
das Bereithalten des Mietwagens
sowie Werbung für Mietwagenverkehr
dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung
geeignet sein, zur Verwechslung mit
dem Taxenverkehr zu führen.“ – „Naja“, sagt
zynisch das Mietwagengewerbe, „die Leute
sehen doch klar, dass sie nicht in ein Taxi
einsteigen, sondern in einen Mietwagen ...“
Dass die Vermittlung von Aufträgen per App
sowieso schon der Vermittlung von Taxen
zum Verwechseln ähnlich ist, und dass es
dem Mietwagenfahrer strikt verboten ist,
Einsteiger aufzunehmen, wen interessiert
das? Auch die Polizei hat Anderes zu tun ...
Hoffnungsschimmer –
trügerisch oder realistisch?
Immerhin zwei kleine Hoffnungsschimmer
finden sich in dem „Eckpunkte-Entwurf“
–angesichts der düsteren, abschüssigen
Bahn in die „unsoziale Marktwirtschaft“.
Die „ Betreiber von Mobilitätsplattformen“
sollen einer „Genehmigungspflicht“ unterworfen
werden – mann oder frau könnte
sie dann also theoretisch verbieten! –,
und auf dieser Grundlage „sollen (sie) die
Pflicht haben, Daten bereitzustellen“. Ob
nun etwa die Berliner Verkehrssenatorin
einen satten Geldbetrag und ein laufendes
Budget loseist, um damit eine computerisierte
Überwachungszentrale samt Personal
einzurichten, die mit neu zu entwickelnder
Spezial-Software Folgendes leistet:
A) ständige Überwachung der GPS-Bewegungsdaten
der Mietwagen, um diese mit
zwei Faktoren abzugleichen: 1. konsistente
Bewegung in Richtung auf einen der vielen
neuen „Abstellorte“ und 2. Vorliegen oder
Nicht-Vorliegen eines aktuellen Auftrags. B)
Automatisierte Versendung von Bußgeldbescheiden
aufgrund zahlreicher Verstöße
...? Fazit: eine Nutzung der bereitgestellten
Daten für die Kontrolle von Uber & Co. ist
kaum zu erwarten ... Und mal sehen, ob jemand
die Courage hat, Uber & Co komplett
zu verbieten …
Anti-Dumping-Regelungen?!
Der zweite, eher realistische Hoffnungsschimmer:
„Den Kommunen wird die
Möglichkeit eingeräumt, Anti-Dumping-Re-
20 RAL 1015 taxinews · 7/2020
gastkommentar
gelungen (z. B. Mindestpreis) festzulegen“,
und eine verpflichtende „Verantwortung
der Plattformbetreiber auch für die Einhaltung
der Standards und der kommunalen
Regeln durch ihre Fahrdienstleister.“
Hier könnte mensch einhaken und der
„freien Markt-Konkurrenz“ humane Zügel
anlegen! Und zwar in Form eines Tarifs
für Mietwagen, nach unten begrenzt,
nach oben offen. Sinnvollerweise läge die
Untergrenze leicht über dem Taxen-Tarif,
um damit eine gehobene Dienstleistung
zu definieren, eine sinnvolle Konkurrenz
für Taxi-Fahrer und Taxi-Zentralen, ein
Ansporn, technisch innovativer, freundlicher,
besser gekleidet und kompetenter zu
werden!
Mal sehen, welche Politiker hierzu den Mut
haben werden? Immerhin müssten sie sich
ja bei FREE NOW auch gegen die hauseigenen
Giganten Mercedes und BMW stellen ...
Ziehen wir also unser
politisches Fazit:
• Stoppt die Uberisation! Im Personentransport
und in der Gesellschaft
im Allgemeinen! Uberisation
ist Ausbeutung! Und im Verkehr
Umweltverschmutzung! Verelendung
durch Uberisation ruiniert den
Sozialstaat und die Wirtschaft!
• Erlaubt den Taxen Sammelfahrten
(= „Ride-Pooling“)!
• Keine Kennzeichnung von Mietwagen!
Auch nicht durch Werbung!
Nur Taxen dürfen für Einsteiger
erkennbar sein!
• Die Ortskundeprüfung muss bleiben!
Und sogar ausgeweitet werden!
Qualität, nicht Ignoranz zählt
bei der Beförderung von Menschen!
• Und vor allem: Weist Uber & Co.
über sinnvolle, soziale Tarife in
streng kontrollierte Schranken!
Möge die Findungskommission also –
nachdenklich innehaltend – sich ihre
Vorreiterrolle und ihre Verantwortung
gebührend bewusst machen! Und die
notwendigen Schlüsse ziehen!
Hilmar H. Werner
Taxifahrer, IHK-geprüfter Taxi- und
Mietwagen-Unternehmer, IHK-geprüfter
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7/2020 · RAL 1015 taxinews 21
berliner taxivereinigung e.V.
Zu Risiken und Nebenwirkungen –
Kurzarbeitergeld
Berliner Taxivereinigung e.V.
Grunewaldstraße 70
10823 Berlin
Tel. 030 / 21 45 888-1
Fax 030 / 21 45 888-2
Vorstand:
Richard Leipold (1. Vorsitzender)
Jamal Derzi
(stellvertretender Vorsitzender)
Tichomir Rangelov
(stellvertretender Vorsitzender)
Jürgen Kaiser (Schatzmeister)
Ulrich Skerhut (Schriftführer)
Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)
Goran Djukic (2. Kassenprüfer)
Kontakt:
info@berliner-taxi-vereinigung.de
Informationen, Satzung und
Aufnahmeantrag finden Sie unter:
www.berliner-taxi-vereinigung.de
Verbandsbeiträge:
Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00
(alle 5 Konzessionen gibt es eine
Stime, maximal hat ein Mitglied
7 Stimmen)
Aufnahmegebühr: € 25,00
Beratung:
Richard Leipold 030/8518734
(telefonische Terminvereinbarung, bitte
Terminwunsch auf Anrufbeantworter)
Mo, Di, Do, Fr:
10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr
Versicherungsberatung:
Matthias Albinger, FinanceCollect
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Agentur Petra von Chamier
Dienstag: 14:00-18:00 Uhr
Presserechtlich verantwortlich:
Richard Leipold
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Vereinsregister Nr.: VR 22433 B
Berlin Finanzamt für Körperschaften I
Steuernummer: 27/620/56674
Die Taxierlöse in Berlin gingen bereits
im Jahr 2019 besorgniserregend
zurück. Seit März 2020
verursacht die Bekämpfung der
Coronakrise existenzbedrohliche
Einbrüche beim Hotellerie- und Gaststättengewerbe
und bei den Reiseveranstaltern.
Wenn keine Gäste mit dem Flugzeug
in Berlin ankommen, dann wird niemand
in den Hotels absteigen. Wenn Restaurants
und Clubs geschlossen werden, dann
braucht keiner ihrer Kunden eine Taxe. Es
ist also nicht verwunderlich, dass auch das
Taxigeschäft zusammengebrochen ist.
Um den Mindestlohn bezahlen zu können
werden Einnahmen von deutlich mehr
als 14,00 EUR die Stunde benötigt, weil
die Lohn- und Lohnnebenkosten alleine
14,00 EUR ausmachen. Aus den Daten der
Fiskaltaxameter können wir errechnen,
dass die durchschnittlichen Einnahmen pro
Stunde nur 12,00 bis 14,00 EUR betragen.
Seriöse Unternehmen haben ihre Fahrer
in Kurzarbeit geschickt, weil sie nur unter
zwei Alternativen wählen konnten. Sie
konnten alle Fahrer entlassen (was bereits
einige gemacht haben), oder sie mussten
die Angestellten in Kurzarbeit schicken und
hoffen, dass die durchschnittlich erzielbaren
Umsätze wieder auf einen Wert ansteigen,
der eine Beschäftigung möglich macht.
Krankenkassenfahrten erhalten nur
einen sehr geringen Teil der Taxibetriebe
am Leben. Wenn wir uns die Menge der
Taxen an den Halteplätzen ansehen, oder
überprüfen, wie viele Fahrzeuge weiterhin
der Öffentlichkeit zum Beispiel per Funk
angeboten werden, dann sehen wir, dass
deutlich mehr Fahrzeuge unterwegs sind
als die Anzahl der selbstfahrenden Einzelunternehmer
rechtfertigen würde. Diese
Einzelunternehmer müssen sich zwar an
den Taxitarif halten, sind aber ansonsten
frei und haben die Lizenz zu schrankenloser
Selbstausbeutung. Unternehmer, die
Fahrer beschäftigen müssen nicht nur den
Taxitarif einhalten, sondern sie sind zudem
den Regelungen des Mindestlohngesetzes
unterworfen.
Viele Taxiunternehmer haben Schulden.
Das liegt nicht daran, dass sie zu flott gelebt
haben. Auf Grund der wirtschaftlichen
und gesetzlichen Rahmenbedingungen, die
der Senat von Berlin und seine nachgeordneten
Behörden zu verantworten haben,
konnten diese Betriebe kein ausreichendes
Kapitalpolster für schlechte Zeiten bilden
und haben in der Regel einen großen Anteil
ihrer Fahrzeuge bei den Automobilbanken
finanziert. Weil in Folge der Krise der Wert
ihrer Fahrzeuge unter die jeweilige Kreditsumme
gefallen ist, sind sie eigentlich
pleite. Wenn sie also weiterwursteln, dann
liegt das in der Regel nicht daran, dass sie
kriminell sind. Diese Unternehmer wollen
die Ersparnisse, die sie für ihre alten
Tage zurückgelegt haben, nicht verlieren
und scheuen eine Privatinsolvenz. Das ist
verständlich.
Für das Taxigewerbe als Ganzes ist das
schlecht. Eine Marktbereinigung findet,
wenn überhaupt, nur in der Form einer Negativauswahl
statt. Jeder Unternehmer, der
es sich leisten kann, wird das Gewerbe verlassen.
Somit bleiben nur die, die gar nicht
anders können. Wer für sein Geschäftskonzept
„billige Sklaven“ braucht mag das
begrüßen. Wer Billigfleisch will, der muss
schließlich ja zu Tönnies sagen, wer billige
Personenbeförderung möchte, der darf sich
über die Folgen nicht beschweren.
An dieser Stelle möchte ich Taxiunternehmer
vor einem Geschäftskonzept warnen,
mit dem einige sich durch die Krise mogeln
möchten. Wer seine Fahrer 8 Stunden pro
Tag auf die Piste schickt und handgeschriebene
Arbeitszeitnachweise akzeptiert, laut
denen die Fahrer nur 3 Stunden gearbeitet
haben, der geht auf ganz dünnem Eis, wenn
er weiterhin für diese Fahrer Kurzarbeitergeld
beantragt.
In der Zeitschrift „Berliner Wirtschaft“ (IHK
09/2020) schrieb Pascal Croset [www.
ra-croset.de], ein Fachanwalt für Arbeit
hierzu einen empfehlenswerten Artikel mit
dem Titel „Wenn Chefs bei der Kurzarbeit
schummeln“. In diesem Text listet er die
24 22 RAL 1015 taxinews · 1/2020 7/2020
berliner taxivereinigung e.V.
Risiken und Probleme auf, die Firmenleitungen
bedenken sollten. Ich empfehle eine
aufmerksame Lektüre dieses Textes stelle
im Folgenden einige Auszüge aus diesem
Artikel vor:
1. Wer kontrolliert, ob Kurzarbeitergeld
rechtmäßig
angewendet wird?
Im Regelfall die Agentur für Arbeit. Derzeit
prüft die Behörde bei der Antragstellung
eher oberflächlich. Dafür guckt sie aber
später genau(er) hin: Ob bewilligte Gelder
zu Recht geflossen, die Angaben des
Arbeitgebers schlüssig sind oder Gründe
für eine Rückforderung bestehen. Bei
jeder Rückforderung kontrolliert das Amt,
ob dem Arbeitgeber ein Vorwurf gemacht
werden kann. Steht ein Betrugsverdacht
im Raum, leitet die Agentur für Arbeit ihre
Ergebnisse an die Polizei oder Staatsanwaltschaft
weiter.
2. Wie kontrollieren die Behörden,
ob es Verstöße gab …
Erscheint es aus Sicht der Ermittler möglich,
dass zu unrecht Kurzarbeitergeld eingefordert
und damit eine Straftat begangen
wurde, leiten sie ein Strafverfahren ein. …
GRÜNES LICHT FÜR
IHRE SICHERHEIT
DER BERLINER TAXISERVICE
3. Wann ist bei Kurzarbeitergeld
konkret von Betrug die Rede?
Entscheidend ist, ob die Geschäftsführung
in Kauf genommen hat, dass bei der
Antragstellung falsche oder unvollständige
Angaben gemacht wurden. … Möglicherweise
liegt dann auch ein Subventionsbetrug
vor. Unternehmer machen sich sogar strafbar,
wenn sie leichtfertig gehandelt haben
und ihren Informations-, Erkundigungs-,
Prüfungs- und Aufsichtspflichten nicht
genügend nachgekommen sind.
Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter den
Arbeitszeitnachweis versehentlich falsch
oder unvollständig ausgefüllt hat.
Kommentar von mir: Ein Taxiunternehmer
muss nachweisen, dass er die Angaben
seiner Arbeitnehmer sorgfältig überprüft
hat und er muss sicherstellen, dass sie
plausibel sind. Die sicherste Methode funktioniert
über den Fiskaltaxameter, wobei die
Berechnung „Ausloggen“ minus „Einloggen“
minus gesetzliche Pausen unbestreitbare
Plausibilität besitzen dürfte. Wenn der
Fahrer also 8 Stunden unterwegs ist,
dann darf kein Kurzarbeitergeld für ihn
beantragt werden, egal, wie niedrig seine
Umsätze sind.
Als selbständiger Taxifahrer brauchen
Sie einen Versicherungspartner, wie
den Berliner Taxiservice, der weiß,
wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag
läuft. Ob persönliche Beratung,
professionellen 24-h-Schutz oder
Schadenservice mit Direktregulierung.
Gerne beraten wir Sie:
FILIALDIREKTION
FRANK PATZER &
PETRA VON CHAMIER GBR
BERLINER TAXISERVICE
Baerwaldstraße 50
10961 Berlin
Telefon 030 21919980
4. Machen sich Mitarbeiter
auch strafbar, wenn sie
gezwungenermaßen mehr
arbeiten?
Im Regelfall besteht nur für den Arbeitgeber
ein Strafbarkeitsrisiko. Es gibt theoretisch
Ausnahmen, bei denen den Mitarbeitern
strafrechtliche Beihilfe vorgeworfen
werden könnte. Das passiert in der Praxis
aber kaum.
5. Wenn die Mitarbeiter mehr
Stunden leisten, als beim
Arbeitsamt angegeben, mit
welchen Strafen müssen
Arbeitgeber rechnen?
Die Täter müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen
rechnen, im schlimmsten Fall bis
zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen der
Verlust der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit
und die Gefahr einer Auftragssperre
bei öffentlichen Ausschreibungen.
6. Gibt es bereits aktuelle Fälle
von Subventionsbetrug?
Einige Medien haben über Ermittlungsverfahren
während der Corona-Krise
berichtet. Aktuell sind dies jedoch meistens
Betrugstaten im Zusammenhang mit der
Beantragung staatlicher Corona-Soforthilfen.
Wahrscheinlich werden ab dem dritten
beziehungsweise vierten Quartal dieses
Jahres immens viele Ermittlungsverfahren
wegen Kurzarbeitergeld eingeleitet.
Mir ist klar, dass dieser Artikel einigen
von Euch nicht gefallen wird. Denkt aber
bitte daran, welches Risiko Ihr für welchen
potentiellen Gewinn eingeht, bevor Ihr in
die Luft geht. Ihr solltet mir, wie üblich
nichts glauben, sondern alles selber überprüfen.
Denkt immer an den Werbespruch
im Fernsehen: Zu Risiken und Nebenwirkungen
befragt bitte den Berater Eures
Vertrauens.
Richard Leipold, BTV
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7/2020 · RAL 1015 taxinews 23
berliner taxivereinigung e.V.
Zwölf Prozent
Die Firma FREE NOW (früher
myTaxi) hat ihre Taxivermittlungs-
und Abrechnungsgebühr
von 7 % auf 12 % erhöht. Sie
begründet diese Erhöhung um
mehr als 70 % wie folgt:
„ … Nur ein nachhaltiges Geschäftsmodell
sichert unsere Wettbewerbsfähigkeit. Es
versetzt uns in die Lage, wieder mehr in
den Taximarkt zu investieren. Daher werden
wir zum 07.10.2020 eine Anpassung
der Vermittlungsgebühren vornehmen….“
Daraus können wir folgende Schlussfolgerungen
ziehen. Die Kosten der App-
Vermittlung haben sich in den letzten fünf
Jahren um mehr als 70 % erhöht, die Firma
hat versucht mit einem Dumpingmodell
den Markt aufzurollen und muss damit
jetzt aufhören, oder der Eigner ist mit der
DECKER & KOLLEGEN
Rechtsanwälte und Steuerberaterin
Verkehrsrecht · Immobilienrecht
Wettbewerbsrecht · Urheberrecht
Rendite nicht zufrieden. Alle drei Erklärungen
sind möglich und legitim. Sie bedeuten
aber auch, dass der scheinbar kostenfreie
Komfort der App-Vermittlung die Kunden
teuer zu stehen kommen wird. Wenn es
nicht mehr möglich ist dieses Geld aus den
Erlösen der Taxifahrer herauszuquetschen,
dann muss diese Erhöhung an die Kunden
weitergegeben werden.
Wenn wir die innere Kostenstruktur von
Firmen nicht kennen, dann können wir ihre
Preise nur beurteilen, wenn wir ihre Forderungen
mit den Preisen der Konkurrenz
vergleichen. Ob die Preise fair und nachhaltig
sind finden wir dadurch zwar nicht
heraus, für einen ersten Überblick ist
dieses Verfahren aber tauglich. In Berlin
ist der unmittelbare (und auch einzige)
Konkurrent von FREE NOW Taxi der Taxifunk
Berlin. Es ist nicht einfach die Preise
dieser beiden Anbieter zu vergleichen, weil
ihre Struktur unterschiedlich ist.
FREE NOW verlangt einfach einen Prozentsatz
vom Bruttoumsatz. Taxifunk Berlin
bietet ein komplizierteres Preismodell an.
Es setzt sich zusammen aus einem Grundpreis,
der immer zu bezahlen ist und einem
Preis pro Auftrag, der nur fällig wird, wenn
der Taxifahrer tatsächlich einen Auftrag
erhält. Ausserdem sind im Preisangebot
des Taxifunks die Abwicklungskosten der
bargeldlosen Zahlungen nicht enthalten.
Was der Service von FREE NOW kostet,
können wir einfach sagen. Um zu wissen,
wie hoch der Preis eines Taxifunkauftrag
ist, müssen wir rechnen.
Für diese Vergleichsrechnung gehe ich von
150 vermittelten Auftragen pro Taxi und
Monat aus und setze die Durchschnittstour
mit 17,50 EUR an. Alle Werte werde ich der
Einfachheit halber nur Brutto erfassen,
obwohl ich weiß, dass bei einer kaufmännischen
Kalkulation Netto zu Netto gerechnet
werden muss.
Die Spalte „Prozent vom Umsatz“ handelt
von variablen Kosten. Um die Auswirkungen
dieses Anteils zu beurteilen, muss
man wissen, dass die gesamten Lohn- und
Lohnnebenkosten maximal 65 % und die
Fahrzeugkosten 20 % betragen dürfen. Jeder
kann sich ausrechnen, was zusätzliche
variable Kosten in der oben dargestellten
Höhe bedeuten. Fatal für Taxiunternehmer
ist, dass man die Erhöhung von fixen
Kosten durch eine Umsatzausweitung
ausgleichen kann. Bei variablen Kosten ist
dieser Ausgleich ungleich schwieriger, weil
die Kosten linear mit dem Umsatz „mitwachsen“.
Sie können also nicht kompensiert,
sondern müssen voll an den Kunden
weitergegeben werden. Die Kundschaft
wird aber nicht FREE NOW, sondern den
„gierigen“ Taxifahrer für die Preiserhöhung
verantwortlich machen.
Auf den ersten Blick ist FREE NOW immer
noch billiger als der Taxifunk. Das ist rechnerisch
richtig. Es ist aber möglich die hohen
Kosten der bargeldlosen Abrechnung
der TaxiPay GmbH (der Abrechnungsfirma
des Taxifunks) durch den Einsatz eines
anderen Abrechnungssystems um etwa
60,00 EUR zu senken. Wir dürfen zudem
nicht vergessen, dass die Leistungen eines
Vermittlers, der auch persönlich mit den
Kunden spricht, deutlich höher und damit
kostenträchtiger sind, als eine Vermittlung
per App. Die Gelder werden nicht für eine
Verbesserung des Service für den
Taxiunternehmer, sondern für Kunden(ab)
Werbung benötigt. In seiner Preiserhöhungsmitteilung
formuliert FREE NOW das
auch offen und ehrlich:
„ … Seit über fünf Jahren halten wir unsere
Vermittlungsgebühr stabil und haben
seitdem über 50 Millionen Euro in den
Taximarkt investiert. In der Überzeugung,
dass wir gemeinsam mit Ihnen einen
Service aufbauen, der die Mobilität von
Morgen entscheidend mitgestalten wird.
Diese Überzeugung ist nach wie vor unser
täglicher Antrieb.“
Die Investitionen fließen zu einem nicht
geringen Anteil in den Aufbau eines Mobilitätsservice.
Das Geld wird ausgegeben
für Werbung, Marketing und „incencity
Projekte“. Mit diesen Projekten werden Taxiunternehmer
geködert und bei der Stange
gehalten. Der Rest wird darauf verwendet
die App besser für die Kunden zu machen.
Um den Taxifahrer selbst geht es dabei
nicht. Es muss jedem Taxiunternehmer
24 RAL 1015 taxinews · 7/2020
berliner taxivereinigung e.V.
Einzelwerte Preise Prozent vom Umsatz
Anzahl der Fahrten
Preis der Durschnittsfahrt
Umsatz
Provision FREE NOW
bargeldlose Abrechnung
Gesamtpreis FREE NOW
Festpreis Taxifunk
Auftragspreis Taxifunk
bargeldlose Abrechnung
Gesamtpreis Taxifunk
150
17,50 Euro
12 %
0 %
79,73 Euro
0,80 Euro
1,00 Euro
2.625,00 Euro
315,00 Euro 12 %
349,73 Euro 13,32 %
klar sein, dass er selbst die Kosten für
seine eigene Anwerbung finanzieren muss.
Sollte es nicht gelingen diese Kosten an die
Kunden weiter zu geben, dann hat er eben
Pech gehabt.
Auch das Grundkonzept von FREE NOW
wird klar formuliert. Die Übersetzung lautet:
Die Firma FREE NOW wird die Mobilität
von Morgen entscheidend mitgestalten.
Taxiunternehmer dürfen als Subunternehmer
mitwirken und die Kosten tragen. Sie
werden mit Aufträgen versorgt, solange die
Kunden nicht „preissensitiv“ sprich geizig
sind. Mit dem Mietwagenkonzept FREE
NOW wird diese Kundengruppe mit Billigangeboten
versorgt, um keine Marktanteile zu
verlieren. Dieses Konzept geht auf, solange
jede Gruppe von Taxifahrern versucht (oder
versuchen muss), kurzfristige Vorteile für
sich zu realisieren und keine „Marktmacht“
aufbaut (oder aufbauen kann), um gemeinsam
eigene Interessen gegen übermächtige
Vermittler durch zu setzen. Es darf dann
nur kein noch größerer und mächtigerer
Vermittler auf den Plan treten, der eventuell
noch billigere Angebote auf den Markt
wirft.
In der Fleischindustrie (Tönnies), bei den
Lastwagenfahrern und den Lieferdiensten
können wir bereits jetzt sehen, wohin
solches Marktverhalten führt. Die wahrscheinliche
Veränderung des Personenbeförderungsgesetzes
wird diesen Trend
unterstützen und jetzt noch kriminelles
Verhalten legalisieren.
Dies zum Inhalt der Erhöhungsbegründung,
zur Prüfung der Form empfehle ich ein kleines
Programm, das sich jeder kostenfrei
aus dem Internet herunterladen kann. Es
heißt „BlaBlaMeter“ und überprüft, wie viel
„heiße Luft“ (Bullshit) in jedem Text steht.
[http://www.blablameter.de] Mit diesem
Programm habe ich den ersten von mir
zitierten Textteil von FREE NOW geprüft.
Das Ergebnis will ich Euch nicht vorenthalten.
Werte von zwischen 0,10 und 0,30
geben einen Hinweis auf „seriöse Texte“. Ein
Wert von über 0,50 verweist auf einen sehr
hohen Anteil von „Bullshit“.
Richard Leipold, BTV
7/2020 · RAL 1015 taxinews 25
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Hotline 08 000- 36 86 86
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Wichtige Rufnummern
W Notdienste
Feuerwehr / Notarzt 112
Polizei 110
Giftnotruf 192 40
Jugend-Notdienst 3 49 99 34
Kinderschutz-Hotline 61 00 66
Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111
Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33
Produktionsdaten
2020
Heft 1 / Februar
Anzeigen und Daten bis 28. Januar,
erscheint in 9. KW
Heft 2 / März
Anzeigen und Daten bis 25. Februar,
erscheint in 13. KW
Heft 3 / April
Anzeigen und Daten bis 26. März,
erscheint in 17. KW
Heft 4 / Mai
Anzeigen und Daten bis 28. April,
erscheint in 22. KW
Heft 5 / Juni
Anzeigen und Daten bis 27. Mai,
erscheint in 26. KW
Heft 6 / Juli
Anzeigen und Daten bis 26. Juni,
erscheint in 31. KW
Heft 7 / September
Anzeigen und Daten bis 25. August,
erscheint in 39. KW
Heft 8 / Oktober
Anzeigen und Daten bis 25. September,
erscheint in 44. KW
Heft 9 / November
Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,
erscheint in 48. KW
Heft 10 / Dezember
Anzeigen und Daten bis 26. November,
erscheint in 52. KW
In den Monaten Januar und August
erscheint keine Ausgabe.
Veranstaltungen
20. 1. Oktober Februar bis bis 31. 01. Oktober März
Potsdamer C/O Berlin, Akademie Platz, Kino der International Künste ... etc
Berlinale Europäischer Monat der Fotografie
Internationales Fotofestival Filmfestival
Eröffnungstage: 2. bis 4. Oktober in
der 28. Februar Akademie der Künste
Max-Schmeling-Halle
19. Wanda September bis 4. Oktober
Hofbräu Konzert
Tisch-Wiesn Beginn: 20 Uhr 2020
Oktoberfest
So. 28. Februar bis Do. von bis 10 01. bis März 1 Uhr,
Fr. Motorwerk bis Sa. von Berlin 10 bis 2 Uhr
kolektif Berlin
2. Fahrradmesse
Oktober
Stadion täglich ab An 9 der Uhr Alter Försterei
1. FC Union Berlin – FSV Mainz 05
Bundesligaspiel
04. bis 08. März
Anstoß: Messegelände 20:30 Uhr unter dem Funkturm
ITB: Internationale Tourismusbörse
11. Leitmesse Oktoberder Tourismusbranche
Tegeler täglich von Seeterrassen 10 bis 18 Uhr
Terraristikbörse Berlin
Reptilienbörse
13. bis 15. März
von
Berlin
10
ExpoCenter
bis 15 Uhr
Airport
Auto Camping Caravan
16.
Präsentationsbis
18. Oktober
und Verkaufsmesse
Arena
für Reise-, Wohnmobile und Campingzubehör
We Love Travel
Reisemesse
täglich von 10 bis 18 Uhr
Fr. von 9 bis 19 Uhr,
Sa. und So. von 10 bis 19 Uhr
14. März
17.
Stadion
Oktober
An der Alter Försterei
Olympiastadion
1. FC Union Berlin – Bayern München
Hertha
Bundesligaspiel
BSC - VfB Stuttgart
Bundesligaspiel
Anstoß: 18:30 Uhr
Anstoß: 15:30 Uhr
21. März
24. Olympiastadion
Oktober
Frannz Hertha Club BSC - 1. FC Union Berlin
Art Bundesligaspiel
Brut
Rockkonzert
Anstoß: 18:30 Uhr
Beginn: 20 Uhr
Alle Angaben ohne Gewähr
Angaben ohne Gewähr
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V & V Verkehrsverlag GmbH,
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Stieffring 2, 13627 Berlin.
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zentral, korrekt, gut.
Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen
und Fahrer – und solche, die es
werden wollen. Tel.: 618 81 18
Impressum
RAL 1015 taxinews
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das
Taxi ge werbe
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Geschäftsführerin: Helga Jäger
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AG Charlottenburg 49 HRB 40617
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Ein Abonnement kostet € 27,– inkl. MwSt., ist
beim Verlag zu bestellen und gilt für zehn Ausgaben.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.
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26 RAL 1015 taxinews · 7/2020
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IMMOBILIENFINANZIERUNG
Immobilienfinanzierung leicht gemacht
Berliner
Taxiservice
Liebe TaxifahrerInnen,
liebe TaxiunternehmerInnen,
ganz gleich, ob Sie selbst bauen oder
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kaufen oder ein bestehendes Darlehen
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Denn wenn man solche Vorhaben umsetzen
und lange Freude daran haben
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solide und auf Sie abgestimmte Finanzierung.
Der Dschungel an Kredit- und
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unserem Dienstleister in diesem Bereich,
können wir die Angebote von über 400
Banken auswerten.
Unser Ziel ist es, Sie als unseren
Kunden kompetent zu beraten und
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Wussten Sie eigentlich schon, dass Sie
als Immobilienbesitzer bereits ab fünf
Jahre vor Ablauf Ihrer ersten Zinsbindung
ein Forward-Darlehen abschließen
dürfen?!
1
2
3
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Kundentermin
Antragerfassung
Beratung &
Optimierung
Einreichen der
Unterlagen
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Variante zu finden. Neben den
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Abschluss ist 12 Monate vor Auslauf
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dass Sie sich zu einem Zeitpunkt, zu dem
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zum günstigen Zinssatz sichern
können. Die Besonderheit – auch
Forward-Phase genannt: Die Auszahlung
des Anschlussdarlehens wird ausgesetzt,
bis die erste Baufinanzierung tatsächlich
ausgelaufen ist, so müssen nicht zwei
Darlehen parallel bedient werden.
5
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7
Weiterleitung an
Bankpartner
Genehmigung
Auszahlung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit
uns, damit wir uns auch die Zeit für die
wichtigen Fakten nehmen können.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer &
Petra von Chamier GbR
ZURICH Filialdirektion
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Hubraum (cm 3 ): 1.598. Leistung (kW/PS) 4 : 118/160.
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gem. den Richtlinien der Mercedes-Benz Gebrauchtwagen-Inzahlungnahme. |
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Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB.
Das Angebot ist zeitlich begrenzt und gilt bei Bestellung und Übernahme des Fahrzeugs bis
31.10.2020 und nur, solange der Vorrat reicht. | 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers,
zuzüglich lokaler Überführungskosten. | 4 Die angegebenen Werte wurden nach
dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“
i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte
wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes
Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken
zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von den gewählten
Sonderausstattungen. Weitere Informationen zum offi ziellen Kraftstoffverbrauch und zu
den offi ziellen spezifi schen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden
über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen
werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand
GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. | Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
| Abbildung entspricht nicht dem Angebot.
Anbieter:
Mercedes-Benz AG, Niederlassung Berlin | 11 x in und um Berlin
Salzufer 1, 10587 Berlin, Telefon +49 30 3901 2000, www.mercedes-benz-berlin.de
Taxi-Kompetenzcenter: Prinzessinnenstraße 21–24 in Kreuzberg und Airport-Center Berlin-Brandenburg, Hans-Grade-Allee 61 in Schönefeld