INTERFORST 2010 - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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ausfall aufzufangen und ob die im<br />
Haushalt lebenden Kinder und Altenteiler<br />
mithelfen können.<br />
Befristung ist vorgeschrieben<br />
Besonders bei längeren Einsätzen<br />
können sich die Verhältnisse während<br />
des laufenden Einsatzes verändern.<br />
Der Stundenumfang wird an<br />
die saisonalen Gegebenheiten, Beginn<br />
bzw. Beendigung der Erntezeit,<br />
angepasst. Aus diesem Grund werden<br />
Bewilligungen, bei denen von vornherein<br />
eine längere Leistungsdauer zu<br />
erwarten ist, auf längstens 8 Wochen<br />
befristet. In der Praxis kommt dies<br />
bei folgenden Einsatzgründen zum<br />
Tragen:<br />
■ längerer stationärer Aufenthalt<br />
(Krankenhaus, Rehabilitation),<br />
■ Todesfälle,<br />
■ Schwangerschaft und Mutterschaft.<br />
<strong>Die</strong> Befristung ist keine Kürzung der<br />
Anspruchsdauer, sondern eine Möglichkeit,<br />
den wöchentlichen Stundenumfang<br />
den tatsächlichen Verhältnissen<br />
anzupassen. <strong>Die</strong> Prüfung der Erforderlichkeit<br />
bei befristeten Bewilligungen<br />
ist an keine Form gebunden,<br />
kann also auch telefonisch erfolgen.<br />
Verlängerung der Einsatzdauer<br />
Im Rahmen einer ambulanten Arbeitsunfähigkeit<br />
wurde der Einsatz<br />
von BHH bereits in der Vergangenheit<br />
auf die Regeleinsatzdauer von<br />
vier Wochen begrenzt. Grundsätzlich<br />
ist eine Verlängerung möglich, wenn<br />
besondere Verhältnisse im Unternehmen<br />
die Überschreitung rechtfertigen.<br />
Deshalb muss die betriebliche<br />
und familiäre Situation im landwirtschaftlichen<br />
Unternehmen im Verlängerungsantrag<br />
genau dargestellt<br />
werden. Ist dies nachvollziehbar, wird<br />
der Leistungsumfang um vier Wochen<br />
verlängert. Ab der neunten<br />
Woche muss der Sachbearbeiter bei<br />
einer weiteren Verlängerung die außergewöhnlichen<br />
Erschwernisse prüfen.<br />
Unter außergewöhnlichen Erschwernissen<br />
sind unter anderem<br />
Faktoren zu verstehen, die zu einer<br />
Existenzgefährdung führen können.<br />
In der Regel kann hiervon ausgegangen<br />
werden, wenn ein Anspruch auf<br />
Beitragszuschuss besteht. ■<br />
Harald Fischer<br />
neue sicherheitsregeln<br />
für Biogasanlagen<br />
Für Betreiber sind<br />
Schulungen Pflicht<br />
Mit den neuen sicherheitsregeln für Biogasanlagen,<br />
der technischen information 4 (ti 4), fordert die<br />
land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />
von zwei Personen je Anlage eine Betreibersicherheitsschulung.<br />
Durch die Nachrüstung von Treppen lassen sich Gefahrenstellen minimieren<br />
Arbeitgeber sind verpflichtet,<br />
die mit der Arbeit verbundenen<br />
Gefährdungen und Belastungen<br />
zu ermitteln und zu bewerten.<br />
Durch Themen bei dieser Schulung,<br />
wie Gesetze, Regelwerke, Gefährdungsbeurteilung,<br />
Wartungsarbeiten<br />
im laufenden Betrieb, Gase und Gasgefahren<br />
werden den Betreibern diese<br />
Gefahrenpunkte näher gebracht.<br />
Bei Bedarf veranstaltet die Berufsgenossenschaft<br />
die Schulung auch in<br />
Wohnortnähe. ■<br />
Franz Ziegler<br />
LSv-kontakt<br />
Bei Fragen gibt die Land- und forstwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft<br />
niederbayern/oberpfalz und Schwaben<br />
Auskunft<br />
■ für Landshut: Dagmar kühl, telefon<br />
0871 696-280;<br />
e-Mail: praev@landshut.lsv.de und<br />
■ für Augsburg: christine Livieri,<br />
telefon 0821 4081-179;<br />
e-Mail: praev@augsburg.lsv.de<br />
Sicherheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />
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