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Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020

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PBEFG-NOVELLE<br />

TARIFPFLICHT NUR NOCH<br />

BEI WINKER-FAHRTEN?<br />

Bei Bestellfahrten soll es keine Tarifpflicht mehr geben und die<br />

Ortskundeprüfung will Scheuer durch eine „Kleine Fachkunde“<br />

ersetzen. Für Mietwagenfahrer soll diese aber nicht gelten.<br />

Den künftigen Neuerungen für<br />

die „Verkehrsart“ <strong>Taxi</strong> sind im<br />

Eckpunkteentwurf der Findungskommission<br />

zwölf Sätze und sechs Unterpunkte<br />

gewidmet (siehe Kasten). Als wenig<br />

überraschend gilt dabei die Planung, dass<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer künftig keine Ortskunde mehr<br />

nachweisen müssen, dafür muss<br />

jedes <strong>Taxi</strong> künftig ein „dem Stand<br />

der Technik entsprechenden Navigationsgerät“<br />

haben.<br />

Wirtschaftlich gesehen wäre der<br />

Wegfall für das <strong>Taxi</strong>gewerbe und<br />

damit der Verlust eines Alleinstellungsmerkmals<br />

(kompetenter Fahrer,<br />

der seine Fahrgäste über die<br />

sinnvollste Fahrtroute beraten kann) ein<br />

geringerer Nachteil als der jetzt bestehende<br />

Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mietwagengewerbe,<br />

denn seit 2017 die Ortskundeprüfung<br />

für Mietwagenfahrer aufgehoben<br />

wurde, leiden die <strong>Taxi</strong>betriebe unter<br />

massivem Personalmangel. Ein Bruchteil<br />

der früheren Zahl an Neueinsteigern ist<br />

heutzutage bereit, sich monatelang zum<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer zu qualifizieren, kann man<br />

doch ohne Kenntnisse und Prüfung sofort<br />

bei einem Mietwagenunternehmen einsteigen,<br />

wenn auch oft miserabel bezahlt.<br />

Diese massive Wettbewerbsverzerrung<br />

«Die Versorgung mit <strong>Taxi</strong>s<br />

auf dem Land wäre<br />

damit akut gefährdet.»<br />

Michael Oppermann<br />

wäre mit dem generellen Wegfall der<br />

Ortskundeprüfung aber nicht wirklich<br />

aufgehoben, denn anstelle der Ortskundeprüfung<br />

will der Verkehrsminister eine<br />

„Kleine Fachkunde“ einführen – allerdings<br />

wieder nur für <strong>Taxi</strong>fahrer und nicht für<br />

Mietwagenfahrer.<br />

Die „Kleine Fachkunde“ ist eine 15 Jahre<br />

alte Forderung des <strong>Taxi</strong>gewerbes an die<br />

Politik, dass in einer schriftlichen Prüfung<br />

in deutscher Sprache bei den Genehmigungsbehörden<br />

ein Basiswissen über<br />

die Grundvorschriften zu belegen sind:<br />

Personenbeförderungsrecht, BOKraft,<br />

Quittungsausstellung, spezielles<br />

Straßenverkehrsrecht. Dass dies<br />

nun nur für <strong>Taxi</strong>s, aber nicht für<br />

Mietwagen eingeführt werden soll,<br />

können im <strong>Taxi</strong>gewerbe nur wenige<br />

nachvollziehen.<br />

Vielleicht stellt sich die Frage<br />

aber ohnehin nicht mehr, wenn<br />

tatsächlich die ebenfalls in der<br />

Ziffer vier der Eckpunkte geplante Aufhebung<br />

der Tarifpflicht für den Bestellmarkt<br />

umgesetzt wird. Es ist nur ein Satz, aber<br />

die Folgen wären systemzerstörend: „Auf<br />

dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />

die Fahrpreise […] frei festlegen.“ Einschränkend<br />

und scheinbar regulierend soll<br />

DIE ECKPUNKTE, ZIFFER 4: TAXIVERKEHR<br />

Um das <strong>Taxi</strong>gewerbe regulatorisch<br />

zu entlasten, wird den zuständigen<br />

Genehmigungsbehörden die Möglichkeit<br />

eingeräumt, die <strong>Taxi</strong>tarifpflicht im<br />

Bestellmarkt zu lockern. Die Ortskundeprüfung<br />

für <strong>Taxi</strong>fahrer wird durch die<br />

Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand<br />

der Technik entsprechenden Navigationsgeräts<br />

ersetzt. Die für Taxen geltende<br />

Betriebs- und Beförderungspflicht<br />

soll beibehalten werden.<br />

4.1. Taxen dürfen weiterhin auf dem<br />

Wink-, Warte- und Bestellmarkt tätig<br />

sein. Dabei gilt auf dem Wink- und<br />

Wartemarkt der mithilfe des Fiskaltaxameters<br />

ortsübliche <strong>Taxi</strong>tarif. Neben dem<br />

klassischen Fiskaltaxameter ist auch<br />

die Nutzung eines zugelassenen Appbasierten<br />

Systems zulässig.<br />

Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />

die Fahrpreise hingegen frei<br />

festlegen. Kommunen können für den<br />

<strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt einen Tarifkorridor<br />

mit Mindest- und Höchstpreisen<br />

vorsehen; für Relationen zu häufig<br />

frequentierten Zielen (z. B. Flughafen,<br />

Bahnhof, Messegelände) können sie bei<br />

Bedarf Streckentarife festlegen.<br />

Taxen haben auch weiterhin die Möglichkeit,<br />

mehrere Personen bzw. Personengruppen<br />

zu transportieren. Lediglich die<br />

(auf Bestellung erfolgende) Einzelplatzvermietung<br />

soll der neuen Verkehrsform<br />

„Pooling“ vorbehalten bleiben.<br />

4.4. Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

wird durch die Pflicht zur Vorhaltung<br />

eines dem Stand der Technik entsprechenden<br />

Navigationsgeräts ersetzt. Als<br />

ein dem Stand der Technik entsprechendes<br />

Navigationsgerät gilt auch<br />

ein Software-basiertes System mit den<br />

oben genannten Funktionen auf einem<br />

Smartphone oder einem entsprechenden<br />

Endgerät.<br />

4.5. Ferner wird ein Kleiner Fachkundenachweis<br />

eingeführt (Regelung im<br />

Fahrerlaubnisrecht).<br />

4.6. Zur Sicherstellung eines flächendeckenden<br />

Angebots von <strong>Taxi</strong>verkehren<br />

auch in der Fläche wird im Gesetz die<br />

Möglichkeit geschaffen, dass die ÖPNV-<br />

Aufgabenträger in Räumen mit einer<br />

generellen oder tageszeitlichen Unterversorgung<br />

entsprechende <strong>Taxi</strong>verkehre<br />

aus öffentlichen Mitteln finanzieren<br />

können.<br />

14 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI

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