Taxi Times Berlin - 3. Quartal 2020
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PBEFG-NOVELLE<br />
TARIFPFLICHT NUR NOCH<br />
BEI WINKER-FAHRTEN?<br />
Bei Bestellfahrten soll es keine Tarifpflicht mehr geben und die<br />
Ortskundeprüfung will Scheuer durch eine „Kleine Fachkunde“<br />
ersetzen. Für Mietwagenfahrer soll diese aber nicht gelten.<br />
Den künftigen Neuerungen für<br />
die „Verkehrsart“ <strong>Taxi</strong> sind im<br />
Eckpunkteentwurf der Findungskommission<br />
zwölf Sätze und sechs Unterpunkte<br />
gewidmet (siehe Kasten). Als wenig<br />
überraschend gilt dabei die Planung, dass<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer künftig keine Ortskunde mehr<br />
nachweisen müssen, dafür muss<br />
jedes <strong>Taxi</strong> künftig ein „dem Stand<br />
der Technik entsprechenden Navigationsgerät“<br />
haben.<br />
Wirtschaftlich gesehen wäre der<br />
Wegfall für das <strong>Taxi</strong>gewerbe und<br />
damit der Verlust eines Alleinstellungsmerkmals<br />
(kompetenter Fahrer,<br />
der seine Fahrgäste über die<br />
sinnvollste Fahrtroute beraten kann) ein<br />
geringerer Nachteil als der jetzt bestehende<br />
Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Mietwagengewerbe,<br />
denn seit 2017 die Ortskundeprüfung<br />
für Mietwagenfahrer aufgehoben<br />
wurde, leiden die <strong>Taxi</strong>betriebe unter<br />
massivem Personalmangel. Ein Bruchteil<br />
der früheren Zahl an Neueinsteigern ist<br />
heutzutage bereit, sich monatelang zum<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer zu qualifizieren, kann man<br />
doch ohne Kenntnisse und Prüfung sofort<br />
bei einem Mietwagenunternehmen einsteigen,<br />
wenn auch oft miserabel bezahlt.<br />
Diese massive Wettbewerbsverzerrung<br />
«Die Versorgung mit <strong>Taxi</strong>s<br />
auf dem Land wäre<br />
damit akut gefährdet.»<br />
Michael Oppermann<br />
wäre mit dem generellen Wegfall der<br />
Ortskundeprüfung aber nicht wirklich<br />
aufgehoben, denn anstelle der Ortskundeprüfung<br />
will der Verkehrsminister eine<br />
„Kleine Fachkunde“ einführen – allerdings<br />
wieder nur für <strong>Taxi</strong>fahrer und nicht für<br />
Mietwagenfahrer.<br />
Die „Kleine Fachkunde“ ist eine 15 Jahre<br />
alte Forderung des <strong>Taxi</strong>gewerbes an die<br />
Politik, dass in einer schriftlichen Prüfung<br />
in deutscher Sprache bei den Genehmigungsbehörden<br />
ein Basiswissen über<br />
die Grundvorschriften zu belegen sind:<br />
Personenbeförderungsrecht, BOKraft,<br />
Quittungsausstellung, spezielles<br />
Straßenverkehrsrecht. Dass dies<br />
nun nur für <strong>Taxi</strong>s, aber nicht für<br />
Mietwagen eingeführt werden soll,<br />
können im <strong>Taxi</strong>gewerbe nur wenige<br />
nachvollziehen.<br />
Vielleicht stellt sich die Frage<br />
aber ohnehin nicht mehr, wenn<br />
tatsächlich die ebenfalls in der<br />
Ziffer vier der Eckpunkte geplante Aufhebung<br />
der Tarifpflicht für den Bestellmarkt<br />
umgesetzt wird. Es ist nur ein Satz, aber<br />
die Folgen wären systemzerstörend: „Auf<br />
dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />
die Fahrpreise […] frei festlegen.“ Einschränkend<br />
und scheinbar regulierend soll<br />
DIE ECKPUNKTE, ZIFFER 4: TAXIVERKEHR<br />
Um das <strong>Taxi</strong>gewerbe regulatorisch<br />
zu entlasten, wird den zuständigen<br />
Genehmigungsbehörden die Möglichkeit<br />
eingeräumt, die <strong>Taxi</strong>tarifpflicht im<br />
Bestellmarkt zu lockern. Die Ortskundeprüfung<br />
für <strong>Taxi</strong>fahrer wird durch die<br />
Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand<br />
der Technik entsprechenden Navigationsgeräts<br />
ersetzt. Die für Taxen geltende<br />
Betriebs- und Beförderungspflicht<br />
soll beibehalten werden.<br />
4.1. Taxen dürfen weiterhin auf dem<br />
Wink-, Warte- und Bestellmarkt tätig<br />
sein. Dabei gilt auf dem Wink- und<br />
Wartemarkt der mithilfe des Fiskaltaxameters<br />
ortsübliche <strong>Taxi</strong>tarif. Neben dem<br />
klassischen Fiskaltaxameter ist auch<br />
die Nutzung eines zugelassenen Appbasierten<br />
Systems zulässig.<br />
Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />
die Fahrpreise hingegen frei<br />
festlegen. Kommunen können für den<br />
<strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt einen Tarifkorridor<br />
mit Mindest- und Höchstpreisen<br />
vorsehen; für Relationen zu häufig<br />
frequentierten Zielen (z. B. Flughafen,<br />
Bahnhof, Messegelände) können sie bei<br />
Bedarf Streckentarife festlegen.<br />
Taxen haben auch weiterhin die Möglichkeit,<br />
mehrere Personen bzw. Personengruppen<br />
zu transportieren. Lediglich die<br />
(auf Bestellung erfolgende) Einzelplatzvermietung<br />
soll der neuen Verkehrsform<br />
„Pooling“ vorbehalten bleiben.<br />
4.4. Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
wird durch die Pflicht zur Vorhaltung<br />
eines dem Stand der Technik entsprechenden<br />
Navigationsgeräts ersetzt. Als<br />
ein dem Stand der Technik entsprechendes<br />
Navigationsgerät gilt auch<br />
ein Software-basiertes System mit den<br />
oben genannten Funktionen auf einem<br />
Smartphone oder einem entsprechenden<br />
Endgerät.<br />
4.5. Ferner wird ein Kleiner Fachkundenachweis<br />
eingeführt (Regelung im<br />
Fahrerlaubnisrecht).<br />
4.6. Zur Sicherstellung eines flächendeckenden<br />
Angebots von <strong>Taxi</strong>verkehren<br />
auch in der Fläche wird im Gesetz die<br />
Möglichkeit geschaffen, dass die ÖPNV-<br />
Aufgabenträger in Räumen mit einer<br />
generellen oder tageszeitlichen Unterversorgung<br />
entsprechende <strong>Taxi</strong>verkehre<br />
aus öffentlichen Mitteln finanzieren<br />
können.<br />
14 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI