LE-6-2020
LOGISTIK express Journal 6/2020
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LOGISTIK express 6/<strong>2020</strong> | S20<br />
Online Handel: 8 Punkte, die Sie<br />
2021 bedenken sollten<br />
Ohne faire, einfache Besteuerung, sowie der Verwirklichung der EU-Zollunion wird<br />
der Binnenmarkt nicht funktionieren. BEITRAG: WALTER TREZEK<br />
das Einzelgewicht, Wert, Ursprungsland und<br />
die harmonisierte Zollkennziffer (zumindest<br />
6-stellig).<br />
2. Digitales Waren- und Bestandsmanagement<br />
in Echtzeit<br />
Voraussetzung für den online Handel ist eine<br />
digitale Bestandsführung in Echtzeit, die es erst<br />
ermöglicht Handelsware auf verschiedenen<br />
Plattformen, Marktplatzen und Webauftritten<br />
anbieten und damit auch verkaufen zu können.<br />
Dazu werden die Vorgaben der EU – insbesondere<br />
die digitalen Vorgaben aus dem<br />
EU-Zolldatenmodel, aber auch zunehmend<br />
auch das EU-Transportdatenmodel – herangezogen.<br />
WALTER TREZEK<br />
VICE-CHAIR<br />
ELOGISTICS-WORKING<br />
GROUP ECOMMERCE<br />
EUROPE<br />
CHAIRMAN OF THE UPU<br />
CONSULTATIVE<br />
COMMITTEE (CC)<br />
UND EXPERTE DES<br />
LOGISTIC-NATIVES E.V.<br />
Nicht nur die Pandemie führt zu<br />
einer Digitalisierung des Handels.<br />
2021 ändern sich wesentliche<br />
Rahmenbedingungen im<br />
grenzüberschreitenden online Handel. Eine<br />
digitale Voranmeldung jeder einzelnen Warensendungen<br />
wird Pflicht. Das One-Stop-<br />
Shop System ermöglicht die Nutzung einer<br />
Fiskalvertretung in der EU für die ganze EU.<br />
1. 01. Jänner 2021: Warensendungen müssen<br />
im grenzüberschreitenden POST-Versand<br />
digital vorangemeldet werden<br />
Die Postgesellschaften verlangen ab dem<br />
01. Jänner <strong>2020</strong> weltweit, für Sendungen<br />
die Waren (mit oder ohne Wert) beinhalten<br />
die digitale Vorabmeldung jeder einzelnen<br />
Sendung. Anzugeben ist der Name und die<br />
Adresse des Versenders, des Empfängers,<br />
dessen Telefonnummer oder Emailadresse<br />
(wo verfügbar), die Anzahl der Waren in<br />
der Sendung, das Gesamtgewicht, Art der<br />
Transaktion (Handelsware, Geschenk, etc.),<br />
Postgebühren, sowie für jede Ware in der<br />
Sendung eine Beschreibung, deren Anzahl,<br />
3. 15. März 2021: Ausfuhr- und Einfuhr-<br />
Sammelerklärungen im Flugfrachtverkehr<br />
Das neue "Import-Control-System 2" wird mit<br />
dem 15 März 2021 umgesetzt. Damit sind für<br />
aus der EU abgehende und in die EU kommende<br />
Warensendungen im Flugfrachtverkehr<br />
entsprechende digitale Vorausmeldungen<br />
zu den Warensendungen durch<br />
die Kurier-, Express- und Paketdienstleister abzugeben.<br />
4. 01. April 2021: Import-One-Stop-Shop MwSt.<br />
Identifikationsnummernvergabe beginnt<br />
Für all jene online Händler, die Warensendungen<br />
aus Drittstaaten in die EU einführen,<br />
besteht ab dem 01. April 2021 die Möglichkeit<br />
eine Import-One-Stop-Shop ID Nummer in einem<br />
Staat der EU anzumelden. Mit dieser IOSS<br />
No sind in der Folge Warensendungen mit<br />
geringem Wert von der Einfuhrumsatzsteuer in<br />
die gesamt EU befreit, die fällige MwSt jenes<br />
EU-Mitgliedsstaates (inkl. Norwegen) in dem<br />
die Waren verbraucht werden, müssen von<br />
dem IOSS Repräsentanten am 16 des Folgemonats<br />
an die Finanzbehörde des EU Staates<br />
in dem die IOSS angemeldet wurde für alle EU<br />
Waren überwiesen werden.