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LE-6-2020

LOGISTIK express Journal 6/2020

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LOGISTIK express 6/<strong>2020</strong> | S20<br />

Online Handel: 8 Punkte, die Sie<br />

2021 bedenken sollten<br />

Ohne faire, einfache Besteuerung, sowie der Verwirklichung der EU-Zollunion wird<br />

der Binnenmarkt nicht funktionieren. BEITRAG: WALTER TREZEK<br />

das Einzelgewicht, Wert, Ursprungsland und<br />

die harmonisierte Zollkennziffer (zumindest<br />

6-stellig).<br />

2. Digitales Waren- und Bestandsmanagement<br />

in Echtzeit<br />

Voraussetzung für den online Handel ist eine<br />

digitale Bestandsführung in Echtzeit, die es erst<br />

ermöglicht Handelsware auf verschiedenen<br />

Plattformen, Marktplatzen und Webauftritten<br />

anbieten und damit auch verkaufen zu können.<br />

Dazu werden die Vorgaben der EU – insbesondere<br />

die digitalen Vorgaben aus dem<br />

EU-Zolldatenmodel, aber auch zunehmend<br />

auch das EU-Transportdatenmodel – herangezogen.<br />

WALTER TREZEK<br />

VICE-CHAIR<br />

ELOGISTICS-WORKING<br />

GROUP ECOMMERCE<br />

EUROPE<br />

CHAIRMAN OF THE UPU<br />

CONSULTATIVE<br />

COMMITTEE (CC)<br />

UND EXPERTE DES<br />

LOGISTIC-NATIVES E.V.<br />

Nicht nur die Pandemie führt zu<br />

einer Digitalisierung des Handels.<br />

2021 ändern sich wesentliche<br />

Rahmenbedingungen im<br />

grenzüberschreitenden online Handel. Eine<br />

digitale Voranmeldung jeder einzelnen Warensendungen<br />

wird Pflicht. Das One-Stop-<br />

Shop System ermöglicht die Nutzung einer<br />

Fiskalvertretung in der EU für die ganze EU.<br />

1. 01. Jänner 2021: Warensendungen müssen<br />

im grenzüberschreitenden POST-Versand<br />

digital vorangemeldet werden<br />

Die Postgesellschaften verlangen ab dem<br />

01. Jänner <strong>2020</strong> weltweit, für Sendungen<br />

die Waren (mit oder ohne Wert) beinhalten<br />

die digitale Vorabmeldung jeder einzelnen<br />

Sendung. Anzugeben ist der Name und die<br />

Adresse des Versenders, des Empfängers,<br />

dessen Telefonnummer oder Emailadresse<br />

(wo verfügbar), die Anzahl der Waren in<br />

der Sendung, das Gesamtgewicht, Art der<br />

Transaktion (Handelsware, Geschenk, etc.),<br />

Postgebühren, sowie für jede Ware in der<br />

Sendung eine Beschreibung, deren Anzahl,<br />

3. 15. März 2021: Ausfuhr- und Einfuhr-<br />

Sammelerklärungen im Flugfrachtverkehr<br />

Das neue "Import-Control-System 2" wird mit<br />

dem 15 März 2021 umgesetzt. Damit sind für<br />

aus der EU abgehende und in die EU kommende<br />

Warensendungen im Flugfrachtverkehr<br />

entsprechende digitale Vorausmeldungen<br />

zu den Warensendungen durch<br />

die Kurier-, Express- und Paketdienstleister abzugeben.<br />

4. 01. April 2021: Import-One-Stop-Shop MwSt.<br />

Identifikationsnummernvergabe beginnt<br />

Für all jene online Händler, die Warensendungen<br />

aus Drittstaaten in die EU einführen,<br />

besteht ab dem 01. April 2021 die Möglichkeit<br />

eine Import-One-Stop-Shop ID Nummer in einem<br />

Staat der EU anzumelden. Mit dieser IOSS<br />

No sind in der Folge Warensendungen mit<br />

geringem Wert von der Einfuhrumsatzsteuer in<br />

die gesamt EU befreit, die fällige MwSt jenes<br />

EU-Mitgliedsstaates (inkl. Norwegen) in dem<br />

die Waren verbraucht werden, müssen von<br />

dem IOSS Repräsentanten am 16 des Folgemonats<br />

an die Finanzbehörde des EU Staates<br />

in dem die IOSS angemeldet wurde für alle EU<br />

Waren überwiesen werden.

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