Beton – Herstellung nach Norm - Betonshop
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Qualitätssicherung auf der Baustelle 12<br />
12.2.2 Umfang der Prüfungen an <strong>Beton</strong> <strong>nach</strong> Eigenschaften<br />
Prüfgegenstand Mindestprüfhäufigkeit für Überwachungsklasse<br />
1 2 3<br />
Lieferschein jedes Lieferfahrzeug<br />
Konsistenzmessung 1) in Zweifelsfällen<br />
Frischbetonrohdichte<br />
von Leicht- und<br />
Schwerbeton<br />
Gleichmäßigkeit des<br />
<strong>Beton</strong>s (Augenscheinprüfung)<br />
Druckfestigkeit an in<br />
Formen hergestellten<br />
Probekörpern 2)<br />
Luftgehalt von<br />
Luftporenbeton<br />
beim ersten Einbringen jeder <strong>Beton</strong>zusammensetzung;<br />
bei <strong>Herstellung</strong> von<br />
Probekörpern für die Festigkeitsprüfung;<br />
in Zweifelsfällen<br />
bei <strong>Herstellung</strong> von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung;<br />
in Zweifelsfällen<br />
Stichprobe jedes Lieferfahrzeug<br />
in Zweifelsfällen<br />
nicht<br />
zutreffend<br />
3 Proben je 300 m³<br />
oder je 3 <strong>Beton</strong>iertage<br />
3)<br />
3 Proben je 50 m³<br />
oder je <strong>Beton</strong>iertag 3)<br />
zu Beginn jedes <strong>Beton</strong>ierabschnitts;<br />
in Zweifelsfällen<br />
1) Zusätzlich Augenscheinprüfung der Konsistenz als Stichprobe für die Überwachungsklasse 1 bzw. an jedem<br />
Lieferfahrzeug für Überwachungsklassen 2 und 3.<br />
2) Prüfung muss für jeden verwendeten <strong>Beton</strong> erfolgen. <strong>Beton</strong>e mit gleichen Augangsstoffen und gleichem<br />
Wasserzementwert aber anderem Größtkorn gelten als ein <strong>Beton</strong>.<br />
3) Maßgebend, welche Forderung die größte Anzahl Proben ergibt.<br />
12.2.3 Umfang der Prüfungen an Standardbeton<br />
Für Standardbeton ist der Lieferschein jedes Lieferfahrzeuges zu überprüfen,<br />
die Gleichmäßigkeit des <strong>Beton</strong>s und die Konsistenz stichprobenartig <strong>nach</strong><br />
Augenschein zu beurteilen und in Zweifelsfällen eine Konsistenzmessung<br />
vorzunehmen.<br />
12.2.4 Umfang der Prüfungen an <strong>Beton</strong> <strong>nach</strong> Zusammensetzung<br />
Prüfgegenstand Mindestprüfhäufigkeit für Überwachungsklasse<br />
1 2 3<br />
Lieferschein jedes Lieferfahrzeug<br />
Konsistenzmessung 1) beim ersten Einbringen jeder <strong>Beton</strong>zusammensetzung;<br />
bei <strong>Herstellung</strong> von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung;<br />
bei Prüfung des Luftgehalts; in Zweifelsfällen<br />
Druckfestigkeit an in <strong>nach</strong> DIN EN 206-1, 8.2.1.2 und Tabelle 13;<br />
Formen hergestellten<br />
Probekörpern<br />
in Zweifelsfällen<br />
Luftgehalt von<br />
nicht<br />
zu Beginn jedes <strong>Beton</strong>ierabschnitts;<br />
Luftporenbeton<br />
zutreffend in Zweifelsfällen<br />
Frischbetonrohdichte<br />
von Leicht- und<br />
Schwerbeton<br />
bei <strong>Herstellung</strong> von Probekörpern für die Festigkeitsprüfung<br />
Rohdichte von<br />
an jedem Probekörper für die Festigkeitsprüfung;<br />
erhärtetem Leicht- oder<br />
Schwerbeton<br />
in Zweifelsfällen<br />
1) Zusätzlich Augenscheinprüfung der Konsistenz als Stichprobe für die Überwachungsklasse 1 und an jeder<br />
Mischung bzw. an jedem Lieferfahrzeug für Überwachungsklassen 2 und 3.<br />
12.2.2<br />
12.2.3<br />
12.2.4