humanistisch! Das Magazin #12 - 1/2021
Die Stühle bleiben leer: Kultur in der Coronakrise – ein Zwischenbericht
Die Stühle bleiben leer: Kultur in der Coronakrise – ein Zwischenbericht
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<strong>#12</strong> / Januar <strong>2021</strong> <strong>humanistisch</strong>!<br />
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Artist!<br />
MIT DEM NEUERLICHEN LOCKDOWN<br />
VERSCHÄRFT SICH DIE SITUATION VON<br />
KÜNSTLER*INNEN UND KULTURSCHAFFENDEN<br />
DRAMATISCH.<br />
Ein Zwischenbericht<br />
von Matthias Mainz.<br />
Foto: © adobestock.com; Icons: flaticon.com<br />
D<br />
ie Einsicht, dass die Corona-Krise nicht<br />
mit dem Ende dieses Jahres vorüber sein<br />
wird, scheint in breiten Teilen der Gesellschaft<br />
mittlerweile Konsens zu sein. Auch<br />
wenn die Aussicht auf die baldige Einführung<br />
von Impfstoffen Anlass zu Hoffnung<br />
gibt, befinden wir uns vermutlich gerade<br />
erst in der Halbzeit des pandemischen<br />
Gesellschaftsspiels, an dem wir unfreiwillig<br />
und einsichtsvoll teilnehmen, ohne<br />
dass das Virus uns vorher gefragt hätte.<br />
Die Auswirkungen der Krise auf unser<br />
Zusammenleben sind eminent, und es<br />
ist eigentlich erstaunlich, dass all die<br />
Zumutungen, die Selbstquarantänen,<br />
Social Distancing und die Einschränkungen<br />
unserer Bewegungsfreiheit nicht<br />
zu größeren Verwerfungen führen als zu<br />
der erstaunlichen Koalition aus Wutbürger*innen,<br />
neuen Rechten und altlinken<br />
Esoteriker*innen, die lautstark von Diktatur<br />
grölen.<br />
Zu Beginn des ersten Lockdowns ab<br />
März konnte man dabei den Eindruck<br />
haben, als teile sich die Gesellschaft<br />
in drei Lager: Familien um gutbezahlte<br />
Doppelverdiener*innen mit einem unverhofften<br />
Zugewinn an Familienzeit<br />
und Niedriglöhner*innen in Service- und<br />
Pflegeberufen, die sich als systemrelevant<br />
geadelt sehen konnten, ohne davon<br />
irgendeinen Nutzen zu haben. Die dritte<br />
Gruppe der Selbstständigen, vor allem im<br />
Kulturbereich, fand sich von einem auf<br />
den anderen Tag ohne Arbeitsmöglichkeit<br />
und Einkommen wieder.<br />
„Kulturbereich“ ist dabei ein sehr<br />
breiter Begriff: Grob unterscheiden kann<br />
man eine institutionalisierte Kultur aus<br />
Museen, Opernhäusern und Theatern von<br />
der freien Kultur aus soloselbstständigen<br />
Künstler*innen, freien Ensembles bis zu<br />
Festivals und freien Kultureinrichtungen.<br />
Am Ende macht den Unterschied nicht die<br />
Kunst, sondern ob das Geld aus fest ein-<br />
geplanten öffentlichen Haushaltsposten<br />
kommt, wie bei jeder anderen öffentlichen<br />
Behörde auch, oder aus jährlich zu erwirtschaftenden<br />
Betriebseinnahmen und<br />
jährlich zu verhandelnden öffentlichen<br />
Zuschüssen. Keine Institution kann dabei<br />
ohne freie Künstler*innen arbeiten, die<br />
zum Beispiel als Schauspieler*innen und<br />
Regisseur*innen, Autor*innen und Komponist*innen<br />
Werke schaffen, die in den<br />
Institutionen zur Aufführung gelangen.<br />
Hilfen und<br />
falsche Geschenke<br />
In der Corona-Krise wurden die unterschiedlichen<br />
Beschäftigungsverhältnisse<br />
schlagartig existenziell und in<br />
den Orchestern blieben die Stühle der<br />
Aushilfen neben denen der festangestellten<br />
Musiker*innen leer. Ende März hatte<br />
die Bundesregierung in Zusammenarbeit<br />
mit den Ländern eilig erste Corona-Hilfen<br />
ausgegeben, die sich bis zum Jahresende<br />
unter dem Namen „Corona-Schutzschild<br />
für Deutschland“ zu einem Gesamtvolumen<br />
von 353 Milliarden Euro ausgeweitet<br />
hatten.<br />
Die ersten Hilfen für Selbstständige<br />
hatten jedoch einen entscheidenden Makel:<br />
Sie sollten nur für betriebliche Ausgaben<br />
verwendet werden können, nicht<br />
aber für Lebenshaltungskosten, wofür<br />
die Betroffenen nach dem Willen des Bundes<br />
zusätzlich Grundsicherung (Hartz IV)<br />
beantragen sollten. Solo-Selbstständige<br />
verdienen ihr Einkommen in der Regel<br />
als Privatentnahme direkt aus dem, was<br />
nach Abzug der betrieblichen Ausgaben<br />
übrigbleibt und viele nutzen dafür<br />
nicht einmal nach privat und beruflich<br />
getrennte Bankkonten. Nach der Online-<br />
Beantragung fanden die meisten nach<br />
wenigen Tagen 9000 Euro auf ihrem Konto,<br />
die sie kaum ausgeben konnten und<br />
von denen sie ihre Miete nicht bezahlen<br />
durften. Der Aufschrei vor allem unter<br />
den Angehörigen der Kulturberufe war<br />
verständlicherweise groß und der Unternehmerlohn<br />
in den Corona-Hilfen bleibt<br />
seitdem das für sie bestimmende Thema,<br />
nicht zuletzt, weil bald die ersten Hilfen<br />
zurückgezahlt werden müssen.<br />
Bundesländer mit sehr starker<br />
Kreativwirtschaft hatten lange ergebnislos<br />
im Sinne der Künstler*innen mit<br />
dem Bund um den Unternehmerlohn<br />
gestritten und Baden-Württemberg und<br />
Nordrhein-Westfalen hatten in der Folge<br />
einen Extra-Anteil zu den Bundesmitteln<br />
eingeführt, aus dem der Unternehmerlohn<br />
entnommen werden durfte. Im<br />
Herbst schien sich ein Sinneswandel bei<br />
der Bundesregierung abzuzeichnen, als<br />
auch Bundeswirtschaftsminister Peter<br />
Altmeier vom Unternehmerlohn sprach.<br />
In den Bekanntmachungen zur Überbrückungshilfe<br />
III zeitgleich zum November-Lockdown<br />
wird nun eine nichtrückzahlbare<br />
Betriebskostenpauschale von<br />
insgesamt bis zu 5 000 Euro bis Juni<br />
<strong>2021</strong> eingeführt für Selbstständige, die<br />
keine Betriebskosten nachweisen können.<br />
Umgerechnet auf sieben Monate ist das<br />
ein geringer Maximalbetrag. Bundesfinanzminister<br />
Olaf Scholz meidet mit der<br />
Bezeichnung „Betriebskostenpauschale“<br />
hier weiterhin die Anerkennung von Privatentnahmen<br />
wie der Teufel das Weihwasser,<br />
auch, wenn die kleine Pauschale<br />
genau so verwendet werden wird.<br />
Zusätzlich hatten die Länder eigene<br />
Corona-Hilfen und Stipendienprogramme<br />
aufgesetzt, die wesentlich weniger<br />
restriktiv auf die Betriebskostenbeschränkung<br />
verzichteten. Neben grundsätzlichen<br />
Gerechtigkeitsfragen bei den<br />
unterschiedlichen Hilfen sind Detailfragen,<br />
zum Beispiel wer als Vollzeitkünstler*in<br />
gilt, hochproblematisch. So<br />
arbeiten zum Beispiel viele Autor*innen<br />
und Journalist*innen in Patchwork-Einkommensverhältnissen<br />
mit zusätzlichen<br />
Minijobs, um ihre oft lange unbezahlten<br />
Schaffensperioden abzufedern und fallen<br />
dabei durchs Raster der Corona-Förderungen,<br />
weil ihre künstlerische Arbeit<br />
steuerlich nur als Nebenverdienst gilt.<br />
Ende des Jahres 2020 scheinen die<br />
Nerven bei allen Akteur*innen blank<br />
zu liegen. Die Selbstständigen aus dem<br />
Kulturbereich werden nicht müde zu<br />
betonen, dass sie nicht arbeitslos seien,<br />
sondern zwangsweise ohne Einkommen.<br />
Die Veranstalter*innen, die das ganze<br />
Jahr über geplant, umgeplant, abgesagt,<br />
geöffnet und nun wieder geschlossen<br />
haben, können ihre mühsam erarbeiteten<br />
Hygienekonzepte im erneuten Lockdown<br />
nicht mehr umsetzen. Auf die zum Teil<br />
heftigen Reaktionen aus dem Kulturbereich<br />
ließen sich sowohl die Kulturstaatsministerin<br />
Monika Grütters zu Beginn<br />
der Krise wie die NRW-Kultusministerin<br />
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