30.11.2020 Aufrufe

VNW-Magazin Ausgabe 5/2020

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.

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<strong>VNW</strong> magazin<br />

Wohnen<br />

im Norden<br />

3_<strong>2020</strong> 5_<strong>2020</strong><br />

Strandnah<br />

So leben wir<br />

Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen


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2 <strong>VNW</strong><br />

Ab sofort in<br />

vielen Beständen 2<br />

verfügbar<br />

Inhalt 5_<strong>2020</strong><br />

Bringen Sie<br />

Gigaspeed 1 in<br />

Ihre Immobilie<br />

<strong>VNW</strong><br />

Vorwort 03<br />

Verbandsausschuss 04<br />

Wir möchten ein Zeichen setzen 08<br />

Serviceangebot für ältere Mieter 12<br />

Greifswald ist eine wachsende Stadt 16<br />

Wohnen auf dem Baggersand 18<br />

Bauen ohne Grundstück. Geht das? 20<br />

Rückgang der Sozialbindungen 24<br />

Kunst kommt von Wissen 26<br />

Die Genossenschaft als Dienstleisterin 30<br />

Der Wert der Daten 32<br />

Namen und Nachrichten 34<br />

Impressum 44<br />

Analysen<br />

Umlaufverfahren 46<br />

Virtuelle Meetings 48<br />

Arbeitgeberkampagne 50<br />

So sehen es die Gerichte 58<br />

Stadtentwicklung 64<br />

Fernauslesung 66<br />

Betriebskosten aktuell 68<br />

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung<br />

der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.<br />

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.<br />

Klimaneutral gedruckt mit Climate Partner | 53326-2009-1022<br />

Papier: Circle Offset Premium White – FSC zertifiziert.<br />

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Ready?<br />

So leben wir<br />

Das Bild auf dem Cover zeigt eine Illustration aus dem Nachhaltigkeitsbericht<br />

des Bauvereins der Elbgemeinden eG (BVE) für<br />

das Jahr 2019. Mehr über den Bericht lesen Sie auf den Seiten 8<br />

bis 11. Die Illustration im neuen Corporate Design des BVE zeigt<br />

unterschiedliche Facetten des Lebens und Wohnens in Hamburg.<br />

Entwickelt wurde diese – wie das gesamte Corporate Design<br />

des BVE und das Layout des Nachhaltigkeitsberichts – von der<br />

Agentur EIGA Design mit Sitz in Hamburg-Ottensen.<br />

1 Beachten Sie bitte die Verfügbarkeit: Internet & Phone-Produkte sind in vielen unserer Kabel-Ausbaugebiete und mit jeweils modernisiertem Hausnetz verfügbar. Prüfen Sie bitte, ob Sie die Produkte im gewünschten Objekt nutzen können.<br />

2 Das bestehende Hausnetz muss die technischen Voraussetzungen erfüllen. Stand: November <strong>2020</strong><br />

Dies ist ein Angebot der Vodafone Kabel Deutschland GmbH · Betastr. 6–8 · 85774 Unterföhring.


3<br />

Liebe Leserin,<br />

lieber Leser,<br />

„Nur wenige bevorzugen die Freiheit –<br />

die Mehrheit sucht nichts anderes als<br />

gerechte Herren.“<br />

Gaius Sallustius Crispus, (86 v. Chr. - 35 v. Chr.),<br />

römischer Geschichtsschreiber und Politiker<br />

Wenn in wenigen Wochen dieses Jahr zu Ende<br />

geht, werden viele Menschen (vorerst) aufatmen.<br />

Die Corona-Pandemie hat unser Leben<br />

mächtig durchgeschüttelt und wird uns – obwohl fast<br />

täglich positive Meldungen über die Entwicklung von<br />

Impfstoffen durch die Medien geistern – auch in den<br />

kommenden Monaten begleiten. Ist das Jahr <strong>2020</strong> also<br />

ein Jahr zum Vergessen? Ich glaube, es lohnt ein zweiter<br />

Blick.<br />

Natürlich wird <strong>2020</strong> in der Wohnungswirtschaft Spuren<br />

hinterlassen. Die <strong>VNW</strong>-Unternehmen haben im Verlauf<br />

des Jahres Investitionen in Höhe von mindestens 140 Millionen<br />

Euro zurückgestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig:<br />

Probleme bei der Organisation auf den Baustellen,<br />

(noch) größere Verzögerungen in den Ämtern bei den<br />

Baugenehmigungen, Unterbrechung der Lieferketten –<br />

die Ergebnisse einer vor wenigen Tagen durchgeführten<br />

Umfrage unter <strong>VNW</strong>-Unternehmen zeichnen ein differenziertes<br />

Bild.<br />

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass gerade die am Gemeinwohl<br />

orientierten Vermieter in den vergangenen<br />

Monaten ein Fels in der Brandung waren. Auch wenn populistische<br />

Kräfte nicht müde werden, in der Öffentlichkeit<br />

undifferenziert das Bild vom „gierigen Vermieter“<br />

zu zeichnen und nach noch mehr staatlicher Regulierung<br />

zu rufen, so waren vor allem die <strong>VNW</strong>-Unternehmen der<br />

Hort der Sicherheit für ihre Mieterinnen und Mieter.<br />

Niemand musste Angst haben, seine Wohnung zu verlieren,<br />

wenn sie oder er wegen der Corona-Pandemie Probleme<br />

bei der Mietzahlung bekam. <strong>VNW</strong>-Unternehmen<br />

waren es, die sogenannte Balkonkonzerte organisierten<br />

und die nach dem ersten Lockdown ihre Seniorentreffs<br />

rasch wieder öffneten. In der Pandemie zeigte und zeigt<br />

sich, dass <strong>VNW</strong>-Unternehmen nicht nur Vermieter mit<br />

Werten, sondern auch Garanten für den sozialen Frieden<br />

in den Quartieren sind.<br />

Die Zeiten, in denen das öffentliche Leben massiv eingeschränkt<br />

ist, gehen einher mit dem sich Kümmern um<br />

seine engere Umgebung. Die Rekorde beim Umsatz in<br />

Baumärkten und die langen Autoschlangen vor Recyclinghöfen<br />

lassen darauf schließen, dass viele Menschen<br />

die Monate nutzen, ihr Zuhause neu zu gestalten oder<br />

den Keller aufzuräumen. Das, was man immer schon machen<br />

wollte – jetzt ist die Zeit dafür.<br />

Die Wochen der Pandemie laden aber auch zur inneren<br />

Einkehr ein. Wir merken mehr denn je, dass wir soziale<br />

Wesen sind, die auf die persönliche Begegnung nicht<br />

verzichten können. Nicht auf das Gespräch von Angesicht<br />

zu Angesicht. Nicht auf das gemeinsame Pläne<br />

schmieden.<br />

Als <strong>VNW</strong> haben wir versucht, so viele Veranstaltungen<br />

wie möglich als „Präsenzveranstaltung“ durchzuführen.<br />

Der Verbandstag in Lübeck-Warnemünde, die Treffen der<br />

Bezirksarbeitsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern,<br />

die Digitalisierungstagung in Lübeck, die Sitzungen<br />

der Landesvorstände, die Dinner Speeches mit dem<br />

Amerikaexperten Prof. Dr. Christian Hacke – all diese<br />

Veranstaltungen haben eines gezeigt: Unser Auftrag,<br />

Menschen zusammenführen, ist wichtiger denn je. Und<br />

nachgefragter denn je.<br />

Natürlich hoffen wir darauf, dass im kommenden Jahr alle<br />

Veranstaltungen wieder mit Gästen vor Ort stattfinden<br />

können. Die Einladungen für das ManagementForum am<br />

13. und 14. Januar 2021 in Rostock-Warnemünde sind<br />

schon verschickt. Jetzt gilt es: Daumen drücken.<br />

Ich wünsche Ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit<br />

und freue mich auf ein Wiedersehen in 2021.<br />

Andreas Breitner, <strong>VNW</strong>-Vorstand und Verbandsdirektor


4 <strong>VNW</strong> 5<br />

6<br />

Kai Lorenz<br />

Sven Auen<br />

Vorstandsvorsitzender der WOGE<br />

Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG<br />

Mitglied seit 19.06.2014<br />

„Wir kümmern uns um die Zukunft<br />

des Wohnens!“<br />

René Gansewig<br />

Vorstand (Sprecher) NEUWOBA<br />

Neubrandenburger Wohnungsbaugenossenschaft<br />

eG<br />

Mitglied seit 19.6.2013<br />

„Der Facettenreichtum der Wohnungswirtschaft<br />

ist vielen Menschen nicht<br />

bewusst. In den ländlichen Räumen<br />

sind es gerade die kleinen Wohnungsunternehmen,<br />

die spürbar dazu beitragen,<br />

dass die Gemeinden lebenswert<br />

bleiben und an Attraktivität gewinnen.“<br />

Torsten Gerke<br />

Geschäftsführer des Wohnungsunternehmens<br />

Fiefstücken GmbH<br />

Mitglied seit 15.06.2017<br />

„Die Klimaziele werden eine Herausforderung<br />

der kommenden Jahre sein<br />

und bedürfen intelligenter Lösungen<br />

wie beispielsweise den Quartiersansatz<br />

und die enge Verzahnung zur<br />

individuellen Mobilität.“<br />

Marko Lohmann<br />

Vorstandsvorsitzender der<br />

Gemeinnützige Baugenossenschaft<br />

Bergedorf-Bille eG<br />

Kooptiertes Mitglied seit 28.11.2013<br />

„Die Hamburger <strong>VNW</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

bringen sich in hohem Maß<br />

im Interesse ihrer Mieter und Mitglieder<br />

ein in die Lösung der Zielkonflikte<br />

zwischen bezahlbarem Wohnen<br />

und zugleich hohen Investitionen in<br />

Neubau, Klimaschutz und Verkehrs-,<br />

Energie- und Wärmewende in ihren<br />

Quartieren. Für den weiteren Erfolg<br />

dabei benötigen sie verlässliche wirtschaftliche<br />

und politische Rahmenbedingungen.“<br />

Vorstand Neue GeWoGe<br />

Wohnungsbaugenossenschaft eG<br />

Mitglied seit 19.06.2013<br />

„Die größte Aufgabe ist es, bei der<br />

Mietpreisgestaltung die Balance zwischen<br />

wirtschaftlicher Notwendigkeit<br />

und gesellschaftlichem Anspruch zu<br />

finden.“<br />

Uta Meckert<br />

Kathrin Maaß<br />

Geschäftsführerin Stralsunder<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Mitglied seit 21.09.<strong>2020</strong><br />

„Wir sind die ersten Ansprechpartner<br />

für jene, die zu fairen Preisen wohnen<br />

wollen.“<br />

Rüdiger Sokolowski<br />

Geschäftsführender und<br />

Kaufmännischer Vorstand<br />

Wohnungsgenossenschaft<br />

Rostock-Süd eG<br />

Mitglied seit 19.06.2014<br />

„Gemeinsamkeit, Beständigkeit,<br />

Verlässlichkeit sind Grundwerte, die<br />

unser genossenschaftliches Handeln<br />

prägen und für genossenschaftliches<br />

Wohnen stehen.“<br />

Marcel Sonntag<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

NEUE LÜBECKER Norddeutsche<br />

Baugenossenschaft eG<br />

Vorsitzender des Verbandsausschusses<br />

Mitglied seit 19.06.2012<br />

„Gerade in diesen unruhigen Zeiten<br />

zeigt sich, wie wichtig die unterstützende<br />

Verbandsarbeit für die<br />

Mitgliedsunternehmen und die<br />

Aufklärungsarbeit in Richtung Politik<br />

ist. Der <strong>VNW</strong> und seine Unternehmen<br />

haben viel erlebt, haben viele<br />

verschiedene Phasen durchgemacht,<br />

vielfältige Erfahrungen mitgenommen.<br />

Erfahrungen, auf die man<br />

zurückgreifen kann und sollte.“<br />

Ulrich Stallmann<br />

Vorstandsvorsitzender der Walddörfer<br />

Wohnungsbaugenossenschaft eG<br />

Vorsitzender des Prüfungsausschusses<br />

Mitglied seit 19.06.2012<br />

„In Zeiten dieser unseligen Debatten<br />

über Mietendeckel, neue Gemeinnützigkeit<br />

und Enteignung müssen<br />

die Unternehmen und ihre Verbände<br />

eine klare Kante zeigen – bevor es zu<br />

spät ist.“<br />

Vorstand Torgelower Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG<br />

Mitglied seit 15.06.2017<br />

Matthias Herter<br />

CEO meravis Immobiliengruppe<br />

Mitglied seit 23.06.2011<br />

„Die Wohnungswirtschaft ist in<br />

der spannenden Phase der digitalen<br />

Transformation.“<br />

Manuela Hilse<br />

Geschäftsführerin Teterower<br />

Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Mitglied seit 21.09.<strong>2020</strong><br />

„Um eine Spaltung der Bevölkerung<br />

in unserem Land zu verhindern<br />

(boomende Großstädte und massive<br />

Schrumpfung im ländlichen Raum)<br />

müssen wir jetzt wieder mehr in benachteiligten<br />

Regionen unternehmen.<br />

Uns für gleichwertige Lebensverhältnisse<br />

dort einsetzen und hier Attraktivitätssteigerungen<br />

einfordern.<br />

Die Mehrheit unserer Bevölkerung<br />

möchte auch gerne in einer Kleinoder<br />

Mittelstadt und am liebsten<br />

in ländlichen Regionen leben.“<br />

Jana Kilian<br />

Vorstand HANSA Baugenossenschaft eG<br />

Mitglied seit 23.06.2011<br />

„Wir stehen in der gesamtgesellschaftlichen<br />

Verantwortung, für unsere<br />

Gebäudebestände und Wohnquartiere<br />

sinnvolle und bezahlbare Strategien zur<br />

Erreichung der Klimaziele zu erarbeiten,<br />

dürfen aber den weiterhin dringend<br />

benötigten Neubau von Wohnungen<br />

ebenfalls nicht vernachlässigen.“<br />

Jürgen Möller<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg<br />

Mitglied seit 15.06.2017<br />

„Die Wohnungswirtschaft ist seit<br />

Jahrzehnten ein verlässlicher Partner<br />

für Politik, Verwaltung und vor allem<br />

für die Menschen in den Städten und<br />

Gemeinden vor Ort. Dass dies auch in<br />

Zukunft so bleibt, dafür stehen insbesondere<br />

wir als Genossenschaften.“<br />

„Der soziale Beitrag, den die genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen<br />

in der Gesellschaft leisten, ist nicht zu unterschätzen, denn sie<br />

sorgen für den sozialen Frieden in den Quartieren.<br />

Wilfried Pahl<br />

Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft<br />

Mittelholstein eG, Kiel<br />

Mitglied seit 16.06.2005<br />

„Die Politik formuliert wohnungspolitische<br />

Ziele. Umgesetzt werden diese<br />

vornehmlich von den im <strong>VNW</strong> tätigen<br />

Wohnungsunternehmen – dazu<br />

müssen aber die Rahmenbedingungen<br />

stimmen.“<br />

Frank Seeger<br />

Vorstand Baugenossenschaft dhu eG<br />

Mitglied seit 21.09.<strong>2020</strong><br />

„Grundsätzlich bin ich weiter fest<br />

davon überzeugt, dass wir als Wohnungswirtschaft<br />

unverändert die<br />

Aufgabe haben, die Stabilität in den<br />

Quartieren mitzugestalten. Für uns ist<br />

Wohnen nicht ein Produkt: Es ist ein<br />

Menschenrecht.“<br />

Wilfried Wendel<br />

Vorstand SAGA<br />

Unternehmensgruppe<br />

Kooptiertes Mitglied seit 21.09.<strong>2020</strong><br />

„Die große Herausforderung für die<br />

Wohnungswirtschaft und die Quartiersentwicklung<br />

ist, die Zielkonflikte<br />

zwischen sozialem Handeln,<br />

Wirtschaftlichkeit und den völlig<br />

berechtigten Anforderungen des<br />

Klimaschutzes auszutarieren und<br />

Lösungsansätze zu erarbeiten, die<br />

diese Themenfelder angemessen<br />

berücksichtigen.“<br />

Uwe Wirries<br />

Vorstandsvorsitzender der ADLERS-<br />

HORST Baugenossenschaft eG und<br />

Geschäftsführer der ADLERSHORST<br />

Immobilien GmbH und der ADLERS-<br />

HORST Baukontor GmbH<br />

Mitglied seit 17.06.2010<br />

„Besonders wichtig ist mir, dass der<br />

<strong>VNW</strong> gut aufgestellt ist, um den Mitgliedsunternehmen<br />

bei ihren zukünftigen<br />

Herausforderungen moderne<br />

Lösungsansätze aufzuzeigen. Dabei<br />

dürfen jedoch die genossenschaftlichen<br />

Prinzipien nicht außer Acht<br />

gelassen werden.“<br />

Ralf Zimlich<br />

Vorsitzender und Sprecher der<br />

Geschäftsführung der WIRO Wohnen<br />

in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Mitglied seit 19.06.2008<br />

„Die WIRO steht zu ihrer Verantwortung<br />

im Klimaschutz, aber wir<br />

müssen auch darauf achten, dass unsere<br />

Mieten bezahlbar bleiben – ein<br />

Konflikt, der nur mit Hilfe der Politik<br />

gelöst werden kann.“


f<br />

7 <strong>VNW</strong><br />

8<br />

Der <strong>VNW</strong>-<br />

Verbandsausschuss<br />

Auf dem ordentlichen <strong>VNW</strong>-Verbandstag am 21. September<br />

in Lübeck-Travemünde wurde der neue <strong>VNW</strong>-<br />

Verbandsausschuss gewählt. Der Verbandsausschuss<br />

berät und beschließt insbesondere die Richtlinien für<br />

die wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche<br />

Arbeit des Verbandes. Er ist förderndes, beratendes und<br />

überwachendes Organ des Verbandes. Die Grafik stellt<br />

die Mitglieder des Verbandsausschusses vor.<br />

KLARA MARQUARDT<br />

Nachhaltigkeitsmanagerin beim BVE<br />

„Wir möchten ein Zeichen setzen“<br />

VON DR. CATHRIN CHRISTOPH<br />

Der Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE) ist mit mehr als 14 000 Wohnungen die größte Wohnungsgenossenschaft<br />

Hamburgs. 2016 begann er damit, sein Nachhaltigkeitsmanagement zu systematisieren.<br />

Jetzt hat er seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie eine Erklärung zum Deutschen<br />

Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht. Was hat die Genossenschaft angetrieben? Interview mit<br />

BVE-Vorstand Michael Wulf und Nachhaltigkeitsmanagerin Klara Marquardt.<br />

<strong>VNW</strong> Qualifizierung für Azubis<br />

Seit 2018 können Auszubildende des BVE freiwillig am<br />

Energie-Scout-Programm der Handelskammer<br />

1.600<br />

Hamburg<br />

teilnehmen. Das Programm besteht aus verschiedenen<br />

Workshops, unter anderem zu den Themen<br />

betrieblicher Umweltschutz und Energie. Zum Abschluss<br />

gestalten die Azubis eigenständig ein Energieeinsparprojekt<br />

im Unternehmen und setzen dieses<br />

um. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des Projekts<br />

Betriebskosten: die Natur und<br />

in den Druckerräumen der BVE-Zentrale Bewegungsmelder<br />

eingebaut.<br />

Wir versorgen 1.600<br />

den Geldbeutel schonen<br />

Was gut für die Umwelt ist, ist häufig auch gut für die Betriebskosten.<br />

Wer zum Beispiel seinen Abfall korrekt trennt, verringert das Anwohnerstrommodell.<br />

-41<br />

Wohnungen über ein<br />

Restmüllvolumen und spart Geld, da die Restmülltonne in Hamburg<br />

die teuerste ist. Das Gleiche gilt für die Energieversorgung. Deshalb<br />

sorgen wir mit innovativen Konzepten dafür, den Energieverbrauch –<br />

Virtual Desktops ersetzen und Computer damit die Betriebskosten – in unseren Wohnanlagen zu senken.<br />

Seit 2019 ersetzen Virtual Desktops Darüber hinaus die PCs versorgen an den wir schon 1.600 Wohnungen über ein attraktives<br />

Alle Anwohnerstrommodell. Daten, Doku-<br />

Der Strom wird lokal, in unmittel-<br />

BVE-Arbeitsplätzen. Das bedeutet:<br />

mente und Einstellungen werden barer Nähe auf einem zu den Server Mitgliedern produziert, etwa in Blockheizkraftwerken<br />

greifen im Quartier. von ihrem Diese dezentrale Energieversorgung % CO 2 sparen wir hat durch den<br />

gespeichert. Die Mitarbeitenden<br />

moderne Arbeitsplätze.<br />

Arbeitsplatz mittels eines kleinen großen Übertragungsgeräts<br />

Vorteil, dass Netzverluste, aufgrund von langen Leitungen,<br />

darauf zu. Dieser ist kaum größer entfallen. als ein Zudem Smartphone. liegt der Strompreis Die Vorteile: pro Kilowattstunde unter dem<br />

Hamburger Durchschnittspreis. • weniger Betreuungsaufwand<br />

(zum Beispiel bei Updates),<br />

Der Strom für den Betrieb der Unternehmens-IT kommt<br />

• weniger Hardware (weniger<br />

aus einem der unternehmenseigenen Blockheizkraftwerke.<br />

Insgesamt werden durch die Umstellung auf Vir-<br />

• geringerer Stromverbrauch,<br />

Ressourcen),<br />

tual Desktops 3.684 Kilowattstunden Strom und 41 Prozent<br />

CO 2 eingespart. Die Kosten für die Hardware eines<br />

• bessere CO 2-Bilanz,<br />

• geräuschloser Betrieb, was<br />

sich positiv auf die Gesund-<br />

Das neuen ganze Arbeitsplatzes Quartier sind um circa 450 im Euro Blick: gesunken. energetische<br />

heit der Mitarbeitenden<br />

auswirkt.<br />

Quartiersentwicklung<br />

11<br />

2017 fiel der Startschuss für die energetische Entwicklung<br />

des BVE-Quartiers am Heidrehmen in<br />

Hamburg-Iserbrook. Bei diesem Projekt beschränkten wir uns nicht<br />

auf Einzelmaßnahmen, sondern bündelten viele Maßnahmen und<br />

nutzen Synergien. MICHAEL WULF Wir bauten unter anderem ein zweites Blockheizkraftwerk<br />

und (Sprecher) dämmen das Nahwärmenetz auf den höchsten tech-<br />

Vorstand des BVE<br />

nischen Standard, sodass 841 Wohnungen mit lokal produziertem<br />

Quartiersstrom und Wärme mit sehr geringen Verlusten versorgt werden<br />

können. Eine hocheffiziente Power-to-heat-Anlage ermöglicht<br />

die Umwandlung von überschüssigem Strom in zusätzliche Wärme,<br />

eine Wärmepumpe nutzt wiederum die Abwärme der zwei Blockheizkraftwerke<br />

und erhöht die Effizienz der Gesamtanlage. Der Umbau<br />

der Heizzentrale wird von Maßnahmen an einzelnen Häusern<br />

und Wohnungen begleitet, sodass am Ende des Projekts alle Gebäude<br />

energetisch modernisiert sind.<br />

500<br />

500 Tonnen CO 2 werden jährlich durch<br />

die energetische Quartiersentwicklung<br />

am Heidrehmen eingespart.<br />

Wohnungsbau:<br />

Wohnen für alle<br />

14.116 Wohnungen gehören<br />

dem Bestand des BVE. 3.569<br />

davon sind öffentlich gefördert<br />

und damit für einen bestimmten<br />

eine Nachhaltigkeitsmana-<br />

Zeitraum Haushalten magazin: Wie sehen die konkreten Maßnahmen aus, die sich daraus<br />

magazin: Seit 2016 beschäftigt der BVE<br />

gerin. Warum? Und was sind deren Aufgaben? mit mittlerem bis geringerem Ein-ergebenkommen<br />

vorbehalten. Bei 11.788<br />

Michael Wulf: Wir gehören zu Wohnungen den größten liegt Wohnungsunternehmen<br />

in Norddeutschland und unter sind 8,00 in einer Euro. umweltintensiven Uns ist es wichtig, Bran-<br />

dass all Maßnahmen zur energetischen Sanierung an unseren Wohnun-<br />

das Nutzungsentgelt Michael Wulf: In den Jahren 2017 bis 2019 haben wir 4 485<br />

che tätig. Das heißt: unsere Was wir Mitglieder, tun, hat spürbare die sehr Auswirkungen vielfältig sind, auf eine gen durchgeführt. Dabei setzen wir – soweit es möglich ist – auf<br />

Bei 11.788 Wohnungen liegt<br />

die Umwelt. Außerdem Chance auf haben bezahlbaren, wir mittelbaren guten Einfluss Wohnraum auch auf haben.<br />

das Nutzungsentgelt pro<br />

nachhaltige Baustoffe. Wir verwenden zum Beispiel Linoleum-Bo-<br />

weil diese nach unserem Kenntnisstand gesundheitlich<br />

Monat unter verantwortlich. 8,00 €. derte Deshalb Wohnungen. wollten wir Frei unsere finanzierte Nachhaltigkeitsaktivi-<br />

Wohnungen bauen unbedenklich sind und aus nachwachsenden Rohstoffen herge-<br />

Quadratmeter netto unsere kalt rund im 22 Bei 000 Neubauprojekten Mitglieder. Insofern bauen fühlen wir wir überwiegend uns besonders geför-denbelägetäten<br />

systematisieren. wir nur, wenn es die Finanzierung nicht anders zulässt stellt werden. Bei der Dämmung von Fassaden, Kellerdecken und<br />

Klara Marquardt: oder Meine wir Doppelhäuser Aufgaben beim für BVE Familien sind sehr bauen. vielfältig. Wir möch-Dächerten es um Wohnviertel eine Bestandsaufnahme. schaffen, die nicht Ich habe nur wirtschaftlich<br />

geschaut, Produkte aus Mineralwolle. Fassadenfarben, die pilz- oder algen-<br />

verzichten wir auf Kunststoff und verwenden stattdessen<br />

Zunächst ging<br />

wo das Unternehmen und ökologisch, schon nachhaltig sondern handelt auch sozial und wo nachhaltig noch Po-sindtenziale liegen. Zu den Basisaufgaben gehörte es auch, die An-<br />

weil sie Pflanzen gefährden und das Grundwasser verunreinigen<br />

abtötende 13 Stoffe enthalten, kommen bei uns nicht zum Einsatz,<br />

spruchsgruppen des Unternehmens zu definieren und mit ihnen können.<br />

gemeinsam zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für uns Klara Marquardt: Es sind viele Einzelmaßnahmen, die zur nachhaltigen<br />

Entwicklung der Genossenschaft beitragen. Im Grunde geht<br />

wesentlich sind. Erst auf dieser Basis konnten wir konkrete Ziele<br />

und Maßnahmen ableiten.<br />

es darum, diesen Aspekt bei allen Prozessen und Entscheidungen<br />

mitzudenken. Das ist eine Haltung. Wir haben unter anderem in<br />

magazin: Welche Aspekte sind denn für den BVE wesentlich? unserem Verwaltungsgebäude und unserem Servicebetrieb ein<br />

Umweltmanagementsystem • Dachdeckendämmung<br />

implementiert. Aber auch kleinere<br />

Maßnahmen<br />

Klara Marquardt: Für den BVE ergab die Wesentlichkeitsanalyse<br />

• Hydraulischer<br />

sind für eine ganzheitliche<br />

Abgleich<br />

Nachhaltigkeitsarbeit<br />

drei Top-Themen: bauliche Qualität und Sicherheit, die Auswahl wichtig. Wir haben beispielsweise die Einmal-Papierhandtücher in<br />

der Baustoffe und angemessene Mieten. Das bedeutet nicht, dass den Waschräumen in allen der Unternehmenszentrale Gebäuden durch des Mehrwegwir<br />

andere Themen vernachlässigen, aber es hilft uns, Prioritäten Handtuchspender ersetzt. Allein dadurch sparen wir jedes Jahr<br />

Quartiers<br />

zu setzen.<br />

874 Kilogramm Papier. Außerdem arbeiten wir stark an der Digitaf<br />

Dieses Modell einer ganzheitlichen energetischen Quartiersentwicklung<br />

hat sich vor allem für die Mitglieder bewährt. Zudem erreichen<br />

Wohnen<br />

• Solarthermische Anlage<br />

auf der Servicewohnanlage


durchlaufen. Es besteht aus thematischen<br />

Workshops und individuellen Beratungen mit<br />

10<br />

dem Ziel, den Ressourcenverbrauch im Unternehmen<br />

<strong>VNW</strong><br />

zu senken. Im Januar 2019 haben<br />

wir die Ökoprofit-Prüfung erfolgreich abgeschlossen<br />

und dürfen uns seitdem »ökoprofit-zertifizierter<br />

Betrieb« jetzt nennen. erschienen ist? Mithilfe des Umweltmanage-<br />

Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Nachhaltigkeitsbericht, der<br />

mentsystems erheben und sammeln wir kontinuierlich<br />

Michael Wulf: Wir möchten mit unserem Nachhaltigkeitsbericht<br />

Nachhaltigkeitskennzahlen, ein Zeichen setzen und zeigen, um was die in den Auswirkungen vergangenen Jahren bei unserer<br />

Geschäftstätigkeit und Neubau Wohnungsunternehmen auf geben die Umwelt können, freut mit uns das gezielten natürlich.<br />

uns passiert ist. Wenn wir darüber hinaus Impulse auch für andere<br />

Im Bereich Instandhaltung, Modernisierung<br />

Die Lektüre lohnt sich auf jeden Fall. Für die nächsten Jahre planen<br />

wir integrierte Berichte für die Geschäftsentwicklung und die<br />

gibt es viele Hebel und Ansätze für nachhaltiges Maßnahmen Handeln. so gering wie möglich zu halten. Außerdem<br />

haben und sich auch nachhaltige aus Entwicklung der Teilnahme der Genossenschaft. an Ökoprofit Denn es ist viele kaum<br />

Das betrifft die Baustoffe, die Energieversorgung<br />

noch möglich, diese beiden Bereiche voneinander zu trennen.<br />

die Art der Wohnungen, die entstehen. kleine Der und BVE große überseine<br />

Einzelmaßnahmen ergeben. Zum<br />

Maßnahmen in dieser Hinsicht sehr genau Beispiel und wurde ist offen eine neue Abfalltrennung in der Ver-<br />

ue Wege.<br />

waltung eingeführt, die jedes Jahr rund 75 Kilogramm<br />

Restmüll spart. Seit der bestandenen Prüfung sind wir<br />

aktiver Teil des Ökoprofit-Clubs Hamburg, in dem wir<br />

auen<br />

lisierung des Unternehmens. Schon seit 2019 ersetzen bei uns Virtual<br />

Desktops die stationären Computer. Das schont die Umwelt<br />

und hat uns während der Corona-Zeit sehr geholfen.<br />

Michael Wulf: Diese Haltung kennzeichnet auch unsere großen<br />

Bauprojekte. In Iserbrook haben wir zum Beispiel in den vergangenen<br />

Jahren eine energetische Quartiersentwicklung durchgeführt.<br />

Das bedeutet: Nicht einfach eine Wohnanlage wird energetisch<br />

saniert, sondern das ganze Quartier. Wir haben im Zuge dieser<br />

Maßnahme zum Beispiel ein zweites Blockheizkraftwerk gebaut<br />

und das Nahwärmenetz auf den höchsten technischen Standard<br />

gedämmt, sodass die Wohnungen heute mit lokal produzierter<br />

Quartierswärme und -strom versorgt werden können. Eine Powerto-heat-Anlage<br />

ermöglicht die Umwandlung von überschüssigem<br />

Strom in Wärme. Die Umstellung der Energieversorgung wurde<br />

begleitet von Maßnahmen an den einzelnen Häusern und Wohnungen.<br />

Durch diese energetische Quartiersentwicklung sparen<br />

wir jetzt jährlich 500 Tonnen CO 2<br />

ein. Ab 2021 wird der BVE am<br />

Schenefelder Holt in Hamburg-Osdorf eine vergleichbare Maßnahme<br />

realisieren.<br />

4.485<br />

10<br />

–2 €<br />

Für rund 9.000 BVE-Wohnun-<br />

uns gemeinsam mit anderen Unternehmen für mehr<br />

gen gilt die Wohnwertmiete.<br />

Die durchschnittliche Wohnwertmiete<br />

des BVE liegt rund<br />

2 Euro pro Quadratmeter netto<br />

betrieblichen Umweltschutz engagieren.<br />

Zwischen 2017 und 2019<br />

wurden 4.485 energetische<br />

Maßnahmen an<br />

Wohnungen umgesetzt.<br />

Wohnwertmiete statt maximaler Profite<br />

Als Genossenschaft müssen wir wirtschaftlich arbeiten,<br />

streben aber nicht den maximalen Profit an. Deshalb<br />

haben wir 1998 als eines der ersten Wohnungsunternehmen<br />

in Deutschland die Wohnwertmiete<br />

eingeführt. Das Prinzip: Wir bewerten die Wohnung<br />

nicht nur nach dem Kapitalbedarf, sondern auch nach<br />

kalt unter dem Mittelwert des<br />

Mietenspiegels der BVE-Wohnungen.<br />

Entscheidende Vorteile<br />

der Wohnwertmiete<br />

• Solidarität, Fairness und<br />

Transparenz im Mittelpunkt<br />

• Dauerhafte Sicherung der<br />

Wirtschaftlichkeit des BVE<br />

• Durchdachtes, zukunftssicheres<br />

und<br />

flexibles System<br />

• Anpassungen erfolgen<br />

langfristig und<br />

sozial verträglich<br />

• Hohe Mietgerechtigkeit<br />

durch individuelle<br />

Bewertungen<br />

vielfältigen Kriterien aus einem feststehenden Kriterienkatalog,<br />

der zum Beispiel „Energetische Bewertung“<br />

und „Lage“ umfasst. Daraus ergibt sich die Wohnwertmiete<br />

für die einzelnen Wohnungen. Sie gilt für rund<br />

9.000 Wohnungen im BVE-Bestand, die weder Neubauten<br />

ab 2000 noch öffentlich gefördert sind.<br />

- 874<br />

Mobilität im Quartier<br />

Eines der großen Zukunftsthemen ist Mobilität. Wir möchten, dass<br />

sich unsere Mitglieder in ihrem Zuhause wohlfühlen. Dazu gehört,<br />

dass wir ihnen und ihren Familien eine zeitgemäße Mobilität ermöglichen.<br />

Daher arbeiten wir an einem sinnvollen und zukunftsfähigen<br />

Konzept, das unseren Mitgliedern Zugang zu Elektro-Lademöglichkeiten<br />

ermöglicht. Darüber hinaus stellen wir neben Pkw-Stellplätzen<br />

in vielen Wohnanlagen Fahrradboxen zur Verfügung, da der Bedarf<br />

nach Abstellflächen für Räder stetig wächst. Seit vielen Jahre arbeiten<br />

wir mit einem Carsharing-Anbieter zusammen. In den nächsten<br />

Jahren werden stationsbasierte Carsharing-Plätze und andere Angebote,<br />

wie zum Beispiel Lastenfahrräder zum Teilen, auch in BVE-<br />

Quartieren, eine große Rolle spielen.<br />

15<br />

Verbesserungen im Bestand<br />

In den Jahren 2017 bis 2019 haben wir<br />

4.485 Maßnahmen an Wohnungen zur<br />

energetischen Verbesserung realisiert.<br />

Hierbei haben wir eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen<br />

umgesetzt, darunter<br />

• Dachdämmungen,<br />

• Fassadendämmungen,<br />

• Kellerdeckendämmungen,<br />

• Fenstererneuerungen<br />

und Umglasungen,<br />

• Optimierungen der Heizungsanlagen,<br />

• Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen.<br />

Mit diesen Maßnahmen halten wir nicht<br />

nur unseren großen Wohnungsbestand<br />

in Schuss, sondern sorgen mit einem<br />

hohen energetischen Standard auch<br />

für Energieeinsparungen und verringern<br />

die Betriebskosten.<br />

Pro Jahr werden 874<br />

Kilogramm Papier eingespart.<br />

Wohnen<br />

Bewegen<br />

magazin: Klimakennzahlen, Energieintensität des Gebäudebestands,<br />

Ausbildungsquote: Der Nachhaltigkeitsbericht enthält eine<br />

Menge Kennzahlen. Ist das nicht ein riesiger Aufwand?<br />

Klara Marquardt: Wir brauchen diese Werte, um Transparenz,<br />

Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Wir stellen<br />

uns den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und<br />

wollen die Ergebnisse für alle zugängig machen. Auch das bedeutet<br />

für uns Verantwortung zu übernehmen. Ein erstes Nachhaltigkeitscontrolling<br />

für unseren großen Gebäudebestand aufzubauen,<br />

war in der Tat sehr aufwendig. Für die Folgejahre und die sich<br />

verändernden politischen Zielsetzungen sind wir jetzt bestens vorbereitet.<br />

Der Mehrwert dieser Kennzahlen überwiegt eindeutig.<br />

Händetrocknen beim BVE<br />

Im Rahmen von Ökoprofit hat der BVE<br />

neue Händetrockner in den Waschräumen<br />

der Unternehmenszentrale und<br />

des Servicebetriebs eingeführt. Statt<br />

Einmal-Papierhandtüchern setzen wir<br />

seit 2019 Mehrweg-Handtuchspender<br />

ein. Dadurch sparen wir circa 336.000<br />

Papierhandtücher im Jahr ein. Die neuen<br />

Handtücher sind aus zertifiziertem<br />

Stoff und werden nach dem Gebrauch<br />

gereinigt und wiederverwendet. Der<br />

Anbieter, für den wir uns dabei entschieden<br />

haben, benutzt Materialien,<br />

die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet<br />

sind. Auch der Waschprozess und<br />

das Waschmittel, das für die Handtücher<br />

benutzt wird, sind mit dem Blauen<br />

Engel zertifiziert. Allein durch diese<br />

Maßnahme werden pro Jahr 874 Kilogramm<br />

Papier eingespart.<br />

magazin: Was raten Sie Wohnungsunternehmen, die sich dem<br />

Thema „Nachhaltigkeit“ nähern möchten?<br />

Klara Marquardt: In Hamburg gibt es für Unternehmen das Umweltmanagementsystem<br />

„Ökoprofit“. Es besteht aus thematischen<br />

Workshops sowie Einzelberatungen und hat das Ziel, den<br />

Ressourcenverbrauch im Unternehmen zu senken. Wir haben das<br />

Programm 2019 erfolgreich abgeschlossen und dürfen uns seitdem<br />

„ökoprofit-zertifizierter Betrieb“ nennen. Aus der Teilnahme<br />

haben sich viele sehr sinnvolle Einzelmaßnahmen ergeben, auch<br />

den fachlichen Austausch mit anderen Hamburger Unternehmen<br />

erleben wir als sehr bereichernd. Für uns war das ein sehr guter<br />

Einstieg in die Systematisierung von Nachhaltigkeitskennzahlen.<br />

Michael Wulf: Nachhaltigkeit hat sehr viele Facetten. Es geht nicht<br />

nur um die Umwelt, sondern auch um den Umgang mit Menschen<br />

und um eine langfristig solide Basis für den Geschäftserfolg. Insofern<br />

kann man nicht alles auf einmal in Angriff nehmen. Vielmehr<br />

kommt es darauf an, den Weg Schritt für Schritt zu gehen. Für den<br />

BVE hat sich die Stelle für Nachhaltigkeitsmanagement als sehr<br />

sinnvoll erwiesen. Ohne sie hätten wir nicht die Stringenz und die<br />

Strukturen, die wir jetzt haben. Darüber hinaus halten wir es für<br />

sinnvoll, unsere Nachhaltigkeitsarbeit nicht auszulagern, sondern<br />

intern zu bearbeiten und täglich daran zu wachsen, denn sie muss<br />

erlebbar und spürbar sein! h<br />

Weiterlesen?<br />

Der Nachhaltigkeitsbericht des BVE<br />

ist auf der Website des Unternehmens<br />

unter www.bve.de hinterlegt:<br />

https://www.bve.de/Nachhaltigkeitsbericht-epaper/#<br />

100 %<br />

bis 2022: 100 Prozent Elektrofahrzeuge<br />

Umstellung auf E-Mobilität<br />

Der Fuhrpark des BVE besteht<br />

aus 18 Fahrzeugen im Servicebetrieb<br />

und 11 Poolfahrzeugen. Bislang sind drei davon Elektromobile,<br />

doch das ist uns nicht genug. Bis 2022 werden wir unseren gesamten<br />

Fuhrpark auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umstellen. Unsere<br />

Poolfahrzeuge werden wir im Jahr <strong>2020</strong> umstellen, im Servicebetrieb<br />

dauert die Umstellung, aufgrund höherer Anforderungen an die<br />

Handwerkerautos, etwas länger: bis 2022. Wir wissen, dass Elektromobilität<br />

nicht die Lösung aller Probleme ist und sind uns der Ressourcenproblematik<br />

bewusst. Das Ergebnis ausführlicher Diskussion<br />

ist, dass wir Elektrofahrzeuge für die kurzen Wege unserer Außendienstler<br />

und Handwerker innerhalb der Stadt derzeit für die bes-<br />

14<br />

94 % der 2019 neu<br />

gebauten Wohnungen<br />

des BVE sind<br />

seniorenfreundlich und/<br />

oder barrierearm.<br />

DR. CATHRIN CHRISTOPH<br />

ist Inhaberin der PR-Agentur Christoph<br />

Kommunikation. Diese betreut schwerpunktmäßig<br />

Kunden aus der Wohnungswirtschaft<br />

und verfasst in deren Auftrag<br />

unter anderem Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichte<br />

sowie Mietermagazine.<br />

www.christoph kommunikation.de<br />

11<br />

Seit<br />

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12 <strong>VNW</strong><br />

13<br />

Einmaliges Einmaliges<br />

Serviceangebot für<br />

ältere Mieter<br />

Im Februar hat die Wankendorfer Baugenossenschaft<br />

für Schleswig-Holstein eG einen Kooperationsvertrag<br />

mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. geschlossen, um<br />

Serviceleistungen mit dem Schwerpunkt Hausnotruf<br />

im gesamten Wohnungsbestand der Genossenschaft<br />

anbieten zu können<br />

VON FRAUKE MAASS<br />

FRAUKE MAASS Journalistin<br />

in Hamburg. Während ihrer<br />

Tätigkeit als Reiseredakteurin hat<br />

sie viele Länder bereist und dabei<br />

ihr Interesse für die unterschiedlichsten<br />

Wohnformen entdeckt.<br />

Heute gehören Themen aus<br />

der Wohnungsbaubranche und<br />

Architektur zu ihren inhaltlichen<br />

Schwerpunkten.<br />

f<br />

Heike und Sieghard Koch


14<br />

<strong>VNW</strong><br />

15<br />

Plön. Wer seit Jahren und Jahrzehnten in derselben Wohnung<br />

wohnt, der ist in ihr verwurzelt wie ein alter Baum. Und einen<br />

alten Baum verpflanzt man nicht, wie ein Sprichwort sagt. Das<br />

trifft auch auf Heike und Sieghard Koch zu. Seit 19 Jahren wohnen<br />

die beiden Senioren in ihrer gemütlichen Dreizimmerwohnung in<br />

Schönkirchen bei Kiel.<br />

„Wir fühlen uns hier sehr wohl und wollen auf jeden Fall so<br />

lange wie möglich in unserer Wohnung bleiben“, ist sich das Ehepaar<br />

einig. Ein Wunsch, den die meisten Senioren haben. Nach einer<br />

aktuellen Umfrage der Gesellschaft für Immobilienverrentung<br />

können sich 62 Prozent der befragten Mieter im Rentenalter nicht<br />

vorstellen, im Alter noch einmal umzuziehen.<br />

Doch allzu häufig machen Krankheiten oder altersbedingte<br />

Gebrechen diesem Wunsch einen Strich durch die Rechnung. Vor<br />

dieser Situation stand auch Ehepaar Koch vor einigen Jahren, als<br />

Sieghard Koch erkrankte und seitdem dauerhaft gesundheitlich<br />

beeinträchtigt ist. Aber das Paar kann aufgrund des Serviceangebots<br />

75+ der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-<br />

Holstein eG weiterhin in seiner Wohnung leben.<br />

Das Programm 75+ bietet guten und günstigen<br />

Service<br />

Bereits im Jahr 2005 hat die Baugenossenschaft das Programm<br />

75+ mit einem speziellen Angebot kostenloser und günstiger<br />

Serviceleistungen aufgelegt. Es beinhaltet die Befreiung der Treppenhausreinigung<br />

gegen eine kleine monatliche Gebühr sowie<br />

kostenlos die Befreiung von der Eis- und Schneebeseitigung im<br />

Winter.<br />

Um zukünftig auch ein ambulantes und soziales Dienstleistungsangebot<br />

mit dem Schwerpunkt Hausnotruf flächendeckend<br />

und im gesamten Wohnungsbestand der Genossenschaft anbieten<br />

zu können, wurde im Februar dieses Jahres ein Kooperationsvertrag<br />

mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. geschlossen. Seitdem<br />

können alle Mieter und Mitglieder der Genossenschaft, die älter<br />

als 75 Jahre sind, das Dienstleistungsangebot des Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

e.V. nutzen.<br />

Das Projekt ist durch eine bereits bestehende gute Zusammenarbeit<br />

mit den Johannitern geboren worden. „Die Johanniter<br />

haben für uns bzw. unsere Mieterinnen und Mieter bereits in einzelnen<br />

Fällen gearbeitet. Daher entstand schnell die Idee, hier eine<br />

direkte Zusammenarbeit zu etablieren“, sagt Dr. Ulrik Schlenz,<br />

Vorstandsmitglied der Wankendorfer.<br />

Die Johanniter waren für die Kooperation sofort aufgeschlossen.<br />

„Diese Form der Kooperation ist eine großartige Idee“, findet<br />

Jörg Precht von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in Hamburg. „Es<br />

gibt bislang zu wenig Konzepte für ein weitestgehend selbstbestimmtes<br />

und unabhängiges Leben im Alter“, ergänzt Claudia<br />

Breider, Pflegedienstleiterin der Johanniter in Plön. „Mit dem<br />

Hausnotruf haben alle älteren Mieter eine gute Chance, lange in<br />

ihrer eigenen Wohnung zu bleiben.“<br />

Die Wankendorfer trägt anteilig die Kosten<br />

„Das Besondere und auch Lobenswerte ist, dass die Baugenossenschaft<br />

als Vermieter die Kosten anteilig trägt“, sagt Jörg Precht.<br />

„Das ist wirklich einmalig, das kenne ich von keiner anderen Genossenschaft.“<br />

Mit der Resonanz ist der Vertriebsleiter der Johanniter zufrieden.<br />

Trotz der Corona-Pandemie, die alle Informationsveranstaltungen<br />

für die Mieter bis auf die erste im Februar verhindert hat,<br />

hätten sich bereits 25 Mieter für einen Hausnotruf entschieden.<br />

„Viele müssen eine Hemmschwelle überwinden, um diesen Schritt<br />

zu gehen“, weiß Claudia Breider.<br />

Dabei müsse man für einen Hausnotruf nicht pflegebedürftig<br />

sein, sondern die Installation sei für jeden älteren Menschen<br />

sinnvoll, ob er allein lebe oder als Paar. „Ein Hausnotruf sollte als<br />

selbstverständlich angesehen werden“, fordert sie. Je mehr Menschen<br />

diesen zur Verfügung hätten, desto größer werde die allgemeine<br />

Akzeptanz.<br />

Auch jüngere Menschen können Serviceangebote<br />

nutzen<br />

Auch wenn das Angebot grundsätzlich für Mieter ab einem Alter<br />

von 75 gilt, gibt es Ausnahmen: „Auch jüngere Menschen mit<br />

körperlichen Einschränkungen können die Serviceangebote der<br />

Wankendorfer in Anspruch nehmen und werden ebenfalls bezuschusst“,<br />

heißt es von der Genossenschaft.<br />

Anzeige<br />

Während die Treppenhausreinigung sowie Schnee- und Eisbeseitigung<br />

bislang nur in einigen Orten Schleswig-Holsteins angeboten<br />

wird, ist der Hausnotrufdienst an allen Standorten mit Wankendorfer<br />

Wohnungsbestand verfügbar. „Für uns ältere Mieter<br />

ist dieser Service Gold wert“, resümiert Heike Koch. „Es gibt uns<br />

einfach mehr Sicherheit.“<br />

Und genau das will die Wankendorfer auch mit ihren Angeboten<br />

erreichen, wie Dr. Ulrik Schlenz betont: „Diese Kooperation<br />

entspricht unserer Zielsetzung, für die Menschen im Land da zu<br />

sein.“h<br />

Mit mehr als 19000 verwalteten Wohnungen an mehr als 70<br />

Orten ist die Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein<br />

eG mit ihren Tochtergesellschaften fest im Land verwurzelt.<br />

Seit Februar <strong>2020</strong> bietet sie in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

e.V. im Bereich Hausnotruf fünf verschiedene Leistungspakete<br />

an, aus denen dasjenige ausgewählt werden kann, das am<br />

besten zur aktuellen Lebenssituation passt.<br />

Mit dem Hausnotruf hat der ältere Mensch die Sicherheit, dass<br />

ihm im Notfall geholfen wird. Er trägt einen Sender am Arm oder<br />

um den Hals. Tritt ein Notfall ein, stellt er per Knopfdruck eine<br />

Verbindung mit der Zentrale her. Je nach Sachlage kommt ein Arzt<br />

oder ein Pflegeteam, um den Patienten zu versorgen.<br />

Informationen zum Hausnotruf bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />

Landesverband Nord, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, Telefon<br />

040/7433176-900 oder unter www.johanniter.de<br />

Die Johanniter – Partner der<br />

Wohnungswirtschaft<br />

„Es gibt bislang<br />

zu wenig Konzepte<br />

für ein weitestgehend<br />

selbstbestimmtes und<br />

unabhängiges Leben<br />

im Alter““<br />

Wir unterstützen Sie dabei, Wohnkonzepte<br />

zukunftsfähig und menschlich zu gestalten:<br />

Mit flexiblen Bausteinen und Lösungen z. B. für<br />

folgende Bereiche:<br />

• Quartiersmanagement<br />

• Service-Wohnen<br />

• Notrufdienste und altersgerechte Assistenzsysteme<br />

• Beratungsstellen und Begegnungsstätten<br />

• Pflege<br />

• Kita und Jugend<br />

Claudia Breider,<br />

Pflegedienstleiterin der Johanniter in Plön.<br />

Sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie gern:<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.<br />

Landesverband Nord*<br />

Ansprechpartner: Jörg Precht<br />

Tel. 040 7344176-510<br />

E-Mail: joerg.precht@johanniter.de<br />

* Hamburg, Landkreis Harburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein


16 <strong>VNW</strong><br />

17<br />

In den 1990er Jahren zu viel zurückgebaut<br />

Greifswald ist eine<br />

wachsende Stadt<br />

Die Anziehungskraft der Stadt wirke sich auf den Wohnungsmarkt<br />

aus, sagte Dr. Fassbinder weiter. „Wohnungen aller Preisklassen<br />

werden nachgefragt, vor allem aber der Bedarf an Einfamilienhausgrundstücken<br />

ist groß.“ Man habe in den 1990er<br />

Jahren Lehrgeld zahlen müssen, als man auf Grund falscher Prognosen<br />

über die Bevölkerungsentwicklung „zu viel zurückgebaut“<br />

habe. „Wir sind ein gebranntes Kind, darunter leiden wir noch<br />

heute.“<br />

Bei der Stadtentwicklung behalte man die Kompaktheit der<br />

Stadt im Blick, sagte der Oberbürgermeister weiter. „Es soll auch<br />

künftig möglich sei, mit dem Rad innerhalb von 15 Minuten jeden<br />

Punkt der Stadt zu erreichen.“ Um die Entmischung von Quartieren<br />

zu verhindern, versuche man, auch in Plattenbauten hochpreisige<br />

Wohnungen unterzubringen.<br />

<strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner bestärkte den Oberbürgermeister<br />

in dieser Strategie. „Greifswald hat eine gute Durchmischung<br />

und es ist genau richtig, Wohnraum für jeden Geldbeutel<br />

anzubieten. Nur auf ein Segment zu setzen, wäre nicht gut“, sagte<br />

Breitner.<br />

Die kompliziertesten Förderregeln<br />

Der <strong>VNW</strong>-Direktor kritisierte die komplizierten Förderregeln<br />

des Bundeslandes. Auch wenn man die Anstrengungen der Landesregierung<br />

in Sachen Wohnungsbau würdigen müsse, so gelte<br />

jedoch: „Mecklenburg-Vorpommern hat die wenigste Erfahrung<br />

bei der Wohnungsbauförderung, aber die kompliziertesten Förderregeln.“<br />

Es müsse im Förderprogramm nicht festgelegt werden,<br />

ob das Treppengeländer förderwürdig sei.<br />

Klaus-Peter Adomeit, Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsbau-<br />

und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG),<br />

verwies darauf, dass derzeit die Herausforderung darin bestehe,<br />

bezahlbaren Wohnraum auch im Bestand zu fördern. Während<br />

das Land den Neubau preiswerter Wohnungen unterstütze, fehle<br />

Geld für die Sanierung und Modernisierung bestehender Wohnungen.<br />

Von der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald eG (WGG)<br />

nahmen die Vorstände Jan Schneidewind, Jörn Roth und Klaas<br />

Schäfer an der Gesprächsrunde teil. Sie verwiesen auf den großen<br />

Anteil an bezahlbaren Wohnungen, den die Genossenschaft und<br />

Greifswalds kommunales Wohnungsunternehmen anböten.<br />

Mehr als jeder zweite Einwohner Greifswalds wohnt<br />

bei einem <strong>VNW</strong>-Unternehmen<br />

Mehr als die Hälfte aller Einwohner Greifswalds wohnt in<br />

einer Wohnung eines der <strong>VNW</strong>-Unternehmen. Angesichts des<br />

Leerstands von ein bis zwei Prozent müsse man von einem angespannten<br />

Wohnungsmarkt sprechen. Jedoch lägen sowohl bei<br />

der Genossenschaft als auch beim kommunalen Wohnungsunternehmen<br />

die Netto-Kaltmieten weit unter dem Durchschnittswert<br />

des Mietspiegels von 8,79 Euro pro Quadratmeter.<br />

Die Vertreter der Wohnungsunternehmen plädierten dafür,<br />

bei der Erarbeitung von Förderprogrammen mehr die Vorschläge<br />

aus den Regionen aufzugreifen und auf die jeweilige Region<br />

zugeschnittene Wohnungsbauprojekte zu entwickeln. Es müsse<br />

endlich aufhören, dass immer wieder gesagt werde „Hier geht<br />

alles abwärts“. Notwendig sei es, dass die Gemeinden zusammen<br />

mit der Landesregierung Regionalkonzepte entwickelten.<br />

<strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner<br />

traf Oberbürgermeister Dr. Stefan<br />

Fassbinder. Kritik an den komplizierten<br />

Förderregelungen Mecklenburg-Vorpommerns.<br />

Greifswald. <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner hat sich mit Greifswalds<br />

Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder getroffen. Im<br />

Mittelpunkt des gut einstündigen Gespräches standen die wohnungspolitischen<br />

Herausforderungen der im Osten Mecklenburg-<br />

Vorpommerns gelegenen Hansestadt.<br />

Greifswald sei eine wachsende Kommune, sagte der Oberbürgermeister.<br />

2010 lebten rund 54 121 Einwohner in der Kommune. Im<br />

vergangenen Jahr wurden 57 899 Einwohner gezählt. Die Hansestadt<br />

habe sich als Universitätsstadt profiliert und sei weit über die<br />

Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus als Studienstandort<br />

begehrt. Derzeit lebten in Greifswald bis zu 11 000 Studenten.<br />

„Vor der Wende waren es 3 000.“<br />

Greifswald bei den Altschulden nicht vergessen<br />

Einig war sich die Gesprächsrunde bei der Forderung, bei<br />

der Lösung der DDR-Altschuldenproblematik das aufstrebende<br />

Greifswald nicht zu vergessen. Weil es der Stadt gut gehe, habe<br />

man sie vergessen, beklagte der Oberbürgermeister. „Wenn uns<br />

die Altschulden erlassen würden, könnten wir vier Mal mehr investieren<br />

wie bislang“, ergänzte Klaas Schäfer. Die WGG hat noch<br />

Altschulden in Höhe von zehn Millionen Euro, die WVG in Höhe<br />

von 24 Millionen Euro. (os) h


18 <strong>VNW</strong><br />

19<br />

Symbolischer Spatenstich<br />

im Neubauprojekt „Wohnen<br />

auf dem Baggersand“<br />

in Travemünde<br />

Vier Wohnungsunternehmen investieren<br />

insgesamt 91 Millionen Euro.<br />

254 Mietwohnungen sollen entstehen<br />

VON HEIKE HEICKMANN<br />

Lübeck. Im Juli 2017 haben die vier Wohnungsunternehmen<br />

Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH, Lübecker Bauverein eG,<br />

NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG und Vereinigte<br />

Baugenossenschaften Lübeck eG das Grundstück Auf dem<br />

Baggersand in Lübeck-Travemünde von der Hansestadt Lübeck<br />

erworben.<br />

Die ersten Planungen für die Neubebauung wurden in einem<br />

kooperativen Workshopverfahren aller Beteiligten abgeschlossen.<br />

In diesem Verfahren hat man sich auf ein gemeinsames Gestaltungs-<br />

und Freiraumkonzept verständigt. Unter Vorsitz von Prof.<br />

Zvonko Turkali, Mitglied des Welterbe- und Gestaltungsbeirats<br />

der Hansestadt Lübeck, wurden unter dem Motto „Vielfalt in der<br />

Einheit, Einheit in der Vielfalt“ und unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben des Bebauungsplans die Entwürfe der vier beauftragten<br />

Architektenteams aufeinander abgestimmt.<br />

Workshopverfahren sichert hohe Qualität bei allen<br />

Bauprojekten<br />

Ziel des Workshopverfahrens war es, eine durchgängig hohe<br />

Qualität der Planung auf der städtebaulichen sowie gebäudeund<br />

freiraumplanerischen Ebene sicherzustellen. Hierbei galt es,<br />

verschiedene Themen aufeinander abzustimmen und in Einklang<br />

zu bringen, zum Beispiel die Verteilung und Ausbildung einzelner<br />

Gebäudekubaturen, der Umgang mit der Dachlandschaft und der<br />

geplanten Baumasse sowie die Verknüpfung der Gebäude mit<br />

dem Freiraum.<br />

Insgesamt plant die Bauherren-Gemeinschaft auf dem rund<br />

20 000 Quadratmeter großen Areal den Bau von 254 Mietwohnungen.<br />

Davon werden 38 Wohneinheiten öffentlich gefördert.<br />

Geplant sind Wohnungen für Familien, Singles, Paare und Ältere<br />

sowie eine Tiefgarage mit ca. 260 Stellplätzen.<br />

Am 1. Oktober <strong>2020</strong> fand auf der Großbaustelle bei strahlendem<br />

Sonnenschein der symbolische Auftakt mit dem „Ersten<br />

Spatenstich“ im Beisein von Bürgermeister Jan Lindenau und<br />

Bausentorin Joanna Hagen statt. In den kommenden Monaten<br />

werden Arbeiten für den Bau der Tiefgarage mit 257 Stellplätzen<br />

erfolgen.<br />

Voraussichtlicher Baubeginn für die Wohngebäude ist im<br />

Frühjahr 2022. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Ende<br />

2023 / Anfang 2024 geplant. Das gesamte Investitionsvolumen<br />

beträgt 91 Millionen Euro. h<br />

Eine Übersicht des Gesamtprojekts erhalten Interessierte auf<br />

www.wohnen-auf-dem-baggersand.de.<br />

HEIKE HEICKMANN<br />

ist Diplom-Kauffrau und seit<br />

mehr als 13 Jahren bei der<br />

Lübecker Bauverein eG als<br />

Leiterin Unternehmenskommunikation<br />

beschäftigt.


20 <strong>VNW</strong><br />

21<br />

„Bauen ohne<br />

Grundstück?<br />

Geht<br />

das?“<br />

Der Wohnungsverein Hamburg<br />

von 1902 eG hat eine ehemalige<br />

Spielplatzfläche mit angrenzender<br />

Sackgasse in einen wunderbaren<br />

ruhigen Innenhof verwandelt und<br />

dabei 62 öffentlich geförderte<br />

Wohnungen geschaffen.<br />

VON HOLGER FEHRMANN<br />

HOLGER FEHRMANN<br />

hat seine berufliche Laufbahn<br />

bei der Hamburgischen<br />

Investitions- und<br />

Förderbank begonnen.<br />

Seit 2003 ist der 51-Jährige<br />

Vorstand des Wohnungsverein<br />

Hamburg von 1902<br />

eG. Preiswerter, sozialer<br />

und vor allem genossenschaftlicher<br />

Wohnungsbau<br />

sind seine Leidenschaft.<br />

Hamburg. Wer in Hamburg Geschosswohnungsbau realisieren<br />

will, muss kreativ sein. Grundstücke sind kaum verfügbar, preiswerte<br />

für sozialen Wohnungsbau schon mal gar nicht. Es gibt aber<br />

auch unentdeckte Potenziale, die sich erst auf den zweiten Blick<br />

für einen Neubau anbieten.<br />

Grund genug für die Stadt Hamburg, vor einigen Jahren einen<br />

Wettbewerb zu starten, um Nachverdichtungsoptionen zu entwickeln.<br />

Mit drei Vorschlägen war der in Sachen Nachverdichtung seit<br />

Jahren erfahrene Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG dabei.<br />

Direkt am S-Bahnhof Landwehr sollte eine verwaiste ehemalige<br />

Spielplatzfläche mit altem Bunker und der angrenzenden Sackgasse<br />

„Landwehrplatz“ zu Wohnungsbaufläche umgewandelt werden.<br />

Wir sind der einzige Anlieger an dieser Straße und hatten die<br />

Idee, die bislang einseitige Bebauung zu einem Ring zu schließen.<br />

f


22 <strong>VNW</strong><br />

23<br />

Entstanden ist ein ruhiger, schöner Innenhof<br />

Die alte Grünfläche wurde nur noch von Drogenabhängigen genutzt<br />

und die Straße als Parkplatz für Pendler, die am S-Bahnhof<br />

Landwehr in den Zug umgestiegen sind. Die Idee, Ruhe in diese<br />

extrem belebte Lage zu bringen, war für viele Anwohner zunächst<br />

kaum vorstellbar. Entstanden ist heute ein ruhiger und schöner<br />

Innenhof mit großem Spielplatz.<br />

Der Weg dahin war nicht einfach. Zunächst mussten die Grundstücksfrage<br />

geklärt und Baurecht geschaffen werden. Ein Prozess,<br />

der mehrere Jahre dauerte und wiederholt auf der Kippe stand.<br />

Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG hat eine besondere<br />

Beziehung zu dem Standort Landwehrplatz. Hier befand sich<br />

im Altbau über fünfzig Jahre lang der Sitz unserer Verwaltung.<br />

Deshalb war auch rasch die Idee geboren, an diesen Standort in<br />

einen Neubau zurückzukehren.<br />

Ein helles Putzsystem im Innenhof sorgt für<br />

besondere Lichteffekte<br />

Die Fassade ist zur Straßenseite voll verklinkert. Im Innenhof wurde<br />

bewusst ein helles Putzsystem gewählt, um positive Lichteffekte<br />

zu erzielen. Mit Erfolg: „Einzelne Wohnungen im Altbau<br />

waren mit einmal so hell, dass wir mit einem optischen Trick die<br />

Effekte wieder etwas mindern mussten“, berichtet der projektverantwortliche<br />

Abteilungsleiter Jan-Bernd Köller.<br />

Wir haben dafür auf der gegenüberliegenden Seite ein großflächiges<br />

Graffiti anbringen lassen, um das Licht zu brechen. Sehr<br />

zur Freude viele Passanten übrigens, die schmunzelnd vor dem<br />

gelungenen Motiv stehen bleiben.<br />

Bei Nachverdichtungen ist häufig die Erschließung für die<br />

Feuerwehr problematisch. Wir mussten während der gesamten<br />

Bauzeit und danach die Feuerwehrzufahrt für den Altbau erhalten.<br />

Das Team von ORP hat für das Problem eine sehr charmante<br />

Lösung gefunden: Alt- und Neubau wurden mit zwei viergeschossigen<br />

Lärmschutzwänden verbunden.<br />

„Im Erdgeschoss befinden sich große Tore, durch die ausschließlich<br />

die Feuerwehr in den Innenhof fahren kann. Im Ergebnis<br />

bleibt der Lärm draußen und die Feuerwehr kann trotzdem<br />

reinfahren“, erklärt der Architekt.<br />

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FAKTEN ZU DEM PROJEKT<br />

Planungsbeginn: 2013<br />

Baubeginn: Juni 2015<br />

Fertigstellung: November 2016<br />

Gesamtkosten inkl. Grundstück: 12200000,00<br />

Anzahl Wohnungen: 63<br />

Anzahl Gewerbe: 4<br />

Wohnfläche-/Gewerbefläche: 4800 m²<br />

Stellplätze Tiefgarage / außen: 51<br />

Architekt: ORP Architekten, Blankenese<br />

Baufirma: Aug. Prien Bauunternehmung<br />

Die Verwaltung wurde im Erdgeschoss untergebracht<br />

Wohnungsbau im Erdgeschoss war wegen des hohen Verkehrsaufkommens<br />

an der Kreuzung Landwehr/Bürgerweide nicht möglich.<br />

Deshalb zogen wir dort zusammen mit zwei anderen Gewerbemietern,<br />

darunter ist ein Zahnarzt, selbst ein. In den darüber<br />

liegenden fünf Etagen befinden sich 62 Wohnungen. Alle wurden<br />

als Sozialwohnungen im ersten Förderungsweg errichtet.<br />

„Der Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage und des<br />

ruhigen Innenhofes sehr beliebt. Wir haben kaum Fluktuation<br />

hier“, sagt Daniel Schröder aus der Vermietungsabteilung des<br />

Wohnungsvereins. Ein Grund dafür mag die gelungene Architektur<br />

aus der Feder des Blankeneser Architekturbüros Ockelmann,<br />

Rottgardt und Partner (ORP) sein.<br />

Nachverdichtungen im innerstädtischen Bereich fordern den<br />

Architekten in besonderem Maße. Dafür ist nicht jedes Büro geeignet.<br />

Architekt Thomas Schöne konnte viel Erfahrung im Bereich<br />

der Nachverdichtung vorweisen. Zuvor hatte er gerade ein<br />

ähnliches Projekt in Poppenbüttel für den Wohnungsverein 1902<br />

erfolgreich realisiert.<br />

Auf unseren Wunsch hin wurden zu den stark lärmbelasteten<br />

Straßenseiten Bürgerweide und Landwehr fast ausschließlich Küchen<br />

und andere Funktionsräume angeordnet. Alle Wohnungen<br />

verfügen über Balkone zum ruhigen Innenhof. Die Wohn- oder<br />

Schlafräume, die an der Straßenseite positioniert werden mussten,<br />

erhielten besondere Schallschutzfenster. Die Erschließung der<br />

Wohnungen erfolgt teilweise über Laubengänge.<br />

Viel Überzeugungsarbeit notwendig<br />

So toll sich das Ergebnis jetzt darstellt, zur ganzen Wahrheit gehört,<br />

dass die Toleranz der Anwohner für Nachverdichtungen in<br />

den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist. Viele Menschen<br />

wollen keine Veränderungen im ihrem Umfeld. Sie haben Angst,<br />

dass es immer enger wird.<br />

Besonders sensibel reagieren die Anwohner, wenn Grünflächen<br />

verschwinden oder reduziert werden. Wir müssen da viel<br />

Überzeugungsarbeit leisten – mehr als früher. Das geht nur mit<br />

intensiver Kommunikation.<br />

Am Bahnhof Landwehr hat das gut geklappt. Wir sind seinerzeit<br />

offen auf die Bewohner zugegangen und haben unsere Ideen<br />

im Rahmen eines Mieterfestes vorab kommuniziert. Die Mieter<br />

konnten Wünsche äußern und haben bevorzugt Parkplätze in der<br />

neuen Tiefgarage bekommen.<br />

Heute ist die anstrengende Zeit mit Baustelle und Baulärm vergessen.<br />

Während auf den anliegenden Straßen der Verkehr tagsüber<br />

fast ununterbrochen rollt und Lärm verursacht, ist in dem<br />

„neuen“ Innenhof Ruhe eingekehrt, die jeder prima findet. Die<br />

ehemalige Straße „Landwehrplatz“ gibt es nur noch in den Geschichtsbüchern<br />

des Wohnungsvereins. h<br />

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24 <strong>VNW</strong><br />

25<br />

Beim Erwerb von Zweckbindungen<br />

wird ungebundener Wohnraum<br />

an Berechtigte vermietet.<br />

Dafür gibt es ein zinsgünstiges<br />

Förderdarlehen unter Marktniveau<br />

zur freien Verwendung.<br />

VON JÖRG BIERBASS<br />

Das neue Instrumentarium des Landes<br />

Für die Bereitstellung von Belegungsrechten bietet die Investitionsbank<br />

Schleswig-Holstein in der Bestandsförderung die beiden<br />

Produkte „Modernisierung / Sanierung“ mit Zuschüssen und<br />

„Erwerb von Zweckbindungen“ an. Die Förderbedingungen für<br />

Modernisierungen und Sanierungen wurden im Frühjahr verbessert.<br />

So wurden Betragsgrößen und Zuschüsse erhöht sowie die<br />

Förderung des Dachgeschossausbaus vergleichbar zum Neubau<br />

aufgestellt.<br />

Beim Erwerb von Zweckbindungen stellt der Investor ungebundenen<br />

Wohnraum – also auslaufende Bindungen oder bisher<br />

nicht geförderte Wohnungen – für einen Zeitraum von mindestens<br />

zehn Jahren für die Vermietung an Berechtigte zur jeweiligen<br />

Fördermiete zur Verfügung.<br />

Als Gegenleistung für den Mietverzicht erhält der Investor für<br />

die Dauer der Zweckbindung ein zinsgünstiges Förderdarlehen<br />

unter Marktniveau zur freien Verwendung – also auch als Eigenkapital<br />

für neue Projekte. In Abstimmung mit den Kommunen vor<br />

Ort kann dieses Produkt sehr vielfältig eingesetzt werden.<br />

Wie Schleswig-Holstein den<br />

Rückgang der Sozialbindungen<br />

aufhalten will<br />

Kiel. Die Herausforderungen bei der Bereitstellung von angemessenem<br />

und bezahlbarem Wohnraum sind weiterhin hoch. Gemäß der<br />

Wohnungsmarktprognose „Schleswig-Holstein 2030“ bleibt in einigen<br />

Landesteilen der Wohnungsmarkt spürbar angespannt. Deshalb<br />

strebt das Land weiterhin an, jährlich 1 600 geförderte Mietwohnungen<br />

zu schaffen bzw. in die Zweckbindungen zu nehmen.<br />

Zudem geben immer mehr Kommunen beim Neubau eine<br />

Quote für den Anteil geförderter Wohneinheiten vor. Um diesen<br />

Anforderungen gerecht zu werden, stellt das Land zur Förderung<br />

von Mietwohnungen allein in <strong>2020</strong> mehr als 200 Millionen Euro für<br />

zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Verfügung.<br />

In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr 13 668 Einheiten<br />

in der Form von Wohneigentum und Mietwohnungen fertiggestellt.<br />

Gegenüber 2018 ist das ein Zuwachs von 13,7 Prozent.<br />

Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen<br />

e.V. (kurz ARGE) werden damit die Kapazitäten der Investoren,<br />

der Kommunen und der Bauwirtschaft jeweils ausgelastet.<br />

Bis zu 1100 geförderte Mietwohnungen jährlich<br />

Weitere begrenzende Faktoren sind geeignetes Bauland und<br />

steigende Baukosten. Der Anteil geförderter Mietwohnungen<br />

lag zuletzt bei ca. 1 000 bis 1 100 Wohnungen jährlich. Erfreulich<br />

ist, dass im Neubau der Anteil der geförderten Wohnungen in<br />

Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Flächenbundesländern<br />

besonders groß ist. Mit der Bewilligung von 34 geförderten<br />

Mietwohnungen pro 100.000 Einwohner liegt Schleswig-Holstein<br />

2019 hinter Bayern auf Rang zwei.<br />

Die besondere Herausforderung ist auch an der Gesamtzahl<br />

der Belegungsbindungen zu erkennen, die in den vergangenen<br />

fünf Jahren von 50 172 auf 46 684 per Ende 2019 zurückgegangen<br />

ist. Auch bei gleichbleibend hoher Neubautätigkeit würde<br />

sich bis 2030 die Gesamtzahl auf circa 30 000 Bindungen reduzieren.<br />

Der Schlüssel liegt deshalb im Bestand. Auslaufende Bindungen<br />

sollten nach Möglichkeit konsequent verlängert und auch<br />

neue für Bestandswohnungen geschaffen werden.<br />

Es wurden Anwartschaften für noch fehlbelegte Wohnungen<br />

geschaffen<br />

Zum 1. Oktober wurden die Prüfkriterien für die technische<br />

Angemessenheit vereinfacht. Um größere Abschnitte von Wohnungen<br />

in Wohngebäuden oder Quartieren in die Förderung aufzunehmen,<br />

wurden zudem Anwartschaften für noch fehlbelegte<br />

Wohnungen geschaffen. Nach einem Mieterwechsel entstehen<br />

dann automatisch Zweckbindungen. Seit 2015 wurden mit diesem<br />

Produkt durchschnittlich circa 80 Zweckbindungen jährlich<br />

neu begründet.<br />

Gerade Wohnungsunternehmen haben erkannt, welches Potenzial<br />

in den Beständen steckt – nach dem Motto: „Wer jetzt<br />

modernisiert, denkt an Klimaschutz und bezahlbare Mieten".<br />

Deren aktuelle Strategien zur Nachhaltigkeit anhand sogenannter<br />

ESG-Kriterien (englische Abkürzung für „ökologisch, sozial und<br />

ethisch“) führen zur Festlegung von Zielquoten für den Anteil geförderter<br />

Wohnungen am Gesamtbestand in der Höhe von regelmäßig<br />

bis zu 30 Prozent.<br />

Einzelne Unternehmen erfüllen bereits Quoten, die deutlich<br />

höher liegen – in der Spitze bis zu knapp 50 Prozent. In Nachhaltigkeitsberichten<br />

wird dazu dann proaktiv informiert. Diese<br />

Entwicklungen und die neue Ausgestaltung werden das Produkt<br />

in den kommenden Jahren aus der bisherigen Nische führen. h<br />

JÖRG BIERBASS<br />

ist Leiter<br />

Mietwonungsbau bei der<br />

IB.SH Investitionsbank<br />

Schleswig-Holstein.


26 <strong>VNW</strong><br />

27<br />

Kunst kommt von<br />

WISSEN<br />

„Ich gebe mit meinen Bildern<br />

oder Installationen dem Betrachter etwas,<br />

damit dieser etwas Neues erlebt.“<br />

Die Künstlerin Gabriele Staarmann gestaltet einen<br />

großen Teil Ihrer Werke in ihrem Tiefgarage-Atelier im<br />

<strong>VNW</strong>-Verbandsgebäude in Hamburg. Ein Besuch.<br />

VON OLIVER SCHIRG<br />

f


28 <strong>VNW</strong><br />

29<br />

Hamburg. So ein richtiges Feuerwehrrot stellt man sich anders vor.<br />

Leuchtender. Strahlender. Aber die Künstlerin Gabriele Staarmann,<br />

im Internet heißt es über sie: „Malerei, Objekte, Lichtinstallationen“,<br />

bleibt dabei. „Das Auto gehörte früher einmal dem obersten<br />

Feuerwehrchef von Malmö, und er hat es als Dienstauto genutzt.“<br />

Jetzt steht der Volvo „Amazon“ – ein 1956 gebauter, viertüriger<br />

Doppelvergaser – in einer Tiefgarage im <strong>VNW</strong>-Verbandsgebäude in<br />

Hamburgs Norden. Aus der Kofferhaube führen zwei Kabel zu einem<br />

kleinen Ladegerät, mit dem die Batterie über die Standzeit im<br />

Winter gebracht werden soll.<br />

„Der Wagen ist fahrbereit“, sagt Gabriele Staarmann. 9,5 Liter<br />

Super-Benzin verbrauche er und sie nutze ihn gern als Fahrzeug für<br />

die Stadt. Auf die Frage, wie viele Kilometer der Wagen „auf dem<br />

Buckel“ habe, meint Gabriele Staarmann: „Die Kilometeranzeige ist<br />

nur fünfstellig. Aber ich denke: 200 000 Kilometer dürften es sein.“<br />

Ein Atelier in den Räumen einer Tiefgarage<br />

Gabriele Staarmann bittet hinein in ihr Atelier. Am Auto vorbei<br />

geht es in zwei hell erleuchtete, hallenartige Räume. An den<br />

Wänden lehnen überdimensionale Leinwände, bemalt mit farbenprächtigen<br />

Bildern. Folien, Rahmen, Lampen, ja sogar kleine<br />

Windmaschinen sind in einem großen Regal zu entdecken. Natürlich<br />

fehlen auch Pinsel und Farbdosen nicht.<br />

Das Atelier spiegelt den großen Schaffensbereich von Gabriele<br />

Staarmann wider. Ihre einzelnen Werke in einer Reportage<br />

zu beschreiben, würde ihrer Gestaltungskraft und ihrer Kreativität<br />

nicht gerecht. Empfehlenswert ist es, auf ihrer Homepage durch<br />

ihre Werke zu „scrollen“ und sich selbst einen Eindruck von der<br />

Vielfalt ihrer Arbeiten zu verschaffen. Neben farbenprächtigen<br />

Leinwandbildern kann der Betrachter Kunst im öffentlichen Raum<br />

und Kunst am Bau entdecken.<br />

Gabriele Staarmann wurde 1964 in Georgsmarienhütte bei<br />

Osnabrück geboren. Zwischen 1984 und 1992 studierte sie Freie<br />

Kunst und Kunstwissenschaft in Kassel, Zürich, Osnabrück und<br />

Hamburg. Mit Beginn der neunziger Jahre übernahm sie unterschiedliche<br />

Lehrtätigkeiten, so im Gerhard-Marcks-Haus Bremen,<br />

im Sprengel-Museum Hannover, an der Hochschule für Bildende<br />

Künste Braunschweig und zuletzt an der Hochschule für Angewandte<br />

Wissenschaften Hamburg.<br />

„Kann man Kunst lernen?“<br />

„Kann man Kunst erlernen?“ Gabriele Staarmann lächelt, als ihr<br />

die Frage gestellt wird. „Sicher: Ideen, Talent und Esprit muss<br />

man schon selbst mitbringen. Aber auch in der Malerei gilt: Kunst<br />

kommt von Wissen.“ An der Hochschule habe sie „das Handwerkszeug“<br />

gelernt.<br />

Das fängt bei den Malwerkzeugen – Bleistift, Pinsel – an, beinhaltet<br />

die „Farbenlehre“ und die Art, wie Dinge miteinander<br />

reagieren. „Farben haben unterschiedliche Bedeutungen“, sagt<br />

Gabriele Staarmann. Das müssten eine Künstlerin und ein Künstler<br />

wissen. Genau wie so profane Dinge, wie man eine Ausstellung<br />

organisiere.<br />

Das klingt weit weniger „romantisch“ als man sich als Nichtkünstler<br />

den Beruf vorstellt. Überhaupt macht Gabriele Staarmann<br />

so überhaupt nicht den Eindruck einer „Künstlerin, die nicht von<br />

dieser Welt ist“. Vielmehr strahlt die zierliche Frau Selbstbewusstsein<br />

und Diesseitigkeit aus. Womöglich ist die Malerei doch viel<br />

mehr ein Handwerk?<br />

Medizinstudium oder Künstlerin<br />

Als Gabriele Staarmann eine junge Frau war, schien das Künstlerleben<br />

für sie nicht ausgemacht. „Ich habe zwischen Medizin und<br />

Künstlerin geschwankt“, erzählt sie. Deshalb habe sie auch das<br />

naturwissenschaftliche Abitur abgelegt.<br />

Was auf den ersten Blick unterschiedlicher nicht sein kann, fügt<br />

sich bei Gabriele Staarmann zusammen. „Es gibt fundamentale Gemeinsamkeiten<br />

zwischen Medizin und Kunst“, sagt sie. „Mediziner<br />

reparieren etwas, stellen etwas kaputtgegangenes wieder her.“<br />

Ähnlich verhalte es sich bei der Kunst. „Sie stellt ja auch Zusammenhänge<br />

her und vermittelt den Menschen ein Wohlgefühl.“<br />

Das sei auf irgendeine Art und Weise ebenfalls eine Art Heilung.<br />

Für die Kunst habe sie sich der Freiheit wegen entschieden.<br />

„Ein Mediziner ist am Ende ein ‚gewöhnlicher‘ Handwerker, während<br />

die Künstlerin ihr Arbeitsfeld stets neu definiert.“<br />

Kunst braucht immer einen Rezipienten<br />

„Ich gebe mit meinen Bildern oder Installationen dem Betrachter<br />

etwas, damit dieser etwas Neues erlebt.“ Für Gabriele Staarmann<br />

ist deshalb eines klar: „Kunst braucht immer einen Rezipienten. Es<br />

braucht jemanden, der etwas Anderes in sich aufnimmt und dann<br />

damit etwas anfängt.“<br />

Aber die Künstlerin erlebt auch, dass ihre Freiheit nicht grenzenlos<br />

ist. „Bei Ausschreibungen für Kunst am Bau erlebe ich immer<br />

wieder eine Art Überfrachtung. Da soll ein Kunstwerk nicht nur zum<br />

Nachdenken anregen, den Bau nicht nur schmücken, sondern auch<br />

für soziale Gerechtigkeit sorgen und den Stadtteil aufwerten.“<br />

Das ist natürlich illusorisch. „Kunst löst keine sozialen Probleme.<br />

Sie kann stets nur den Rahmen schaffen, auf Ungerechtigkeit<br />

hinweisen, einen Anstoß geben.“<br />

Input, um Output zu schaffen<br />

Zugleich lebt Gabriele Staarmann nicht nur „in“ dieser Welt, sondern<br />

auch „von“ ihr. „Ich brauche Input, um Output zu schaffen.“ Sich für<br />

die Welt zu interessieren, sei eine unverzichtbare Voraussetzung. In<br />

ihrem Falle seien das die Werke der russischen Schriftstellerin Ljudmila<br />

Jewgenjewna Ulizkaja, die Musik von Johann Sebastian Bach oder<br />

Richard Wagner und Theaterbesuche. Oder draußen auf dem Wasser<br />

sein, sei es auf einem Surfbrett oder auf einem Segelboot.<br />

Mit dem Wasser, so glaubt Gabriele Staarmann, pflegt sie eine<br />

besondere Beziehung. Sie fühle sich wohl dort und erlebe, wie Wellenbewegungen<br />

immer wieder in ihrer Arbeit auftauchten. Zugleich<br />

sagt sie: „Ich bin eine sehr kopflastige Künstlerin, die merkt, dass das<br />

Sein auf dem und im Wasser Gefühle auslöst.“<br />

Natürlich spielt in einer Zeit der Pandemie auch die Frage nach<br />

der Angst ein Rolle. „Angst vor Corona habe ich nicht, da ich im<br />

Frühjahr daran schon erkrankt war und genügend Antikörper in mir<br />

trage“, erzählt Gabriele Staarmann. „Angst habe ich viel mehr davor,<br />

dass meine Zeit nicht ausreicht, alle meine Ideen zu verwirklichen.“ h<br />

OLIVER SCHIRG<br />

hat mehr als 20 Jahre in Hamburg,<br />

Berlin und Leipzig bei<br />

unterschiedlichen Zeitungen<br />

gearbeitet und verantwortet<br />

jetzt die Kommunikation<br />

beim <strong>VNW</strong>.


30 <strong>VNW</strong><br />

31<br />

Die Genossenschaft als<br />

Dienstleisterin<br />

Mit dem „Mein HANSA-Service“ hat die Baugenossenschaft<br />

eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen geschaffen. Bis<br />

heute wurden mehr als 50 000 Mitgliederanfragen, Beschwerden<br />

oder Schadensmeldungen dadurch kundennah<br />

bearbeitet.<br />

VON ANDREA FELDMANN<br />

Hamburg. Wie die digitale Transformation zum Leitgedanken einer<br />

Genossenschaft passt, zeigt die HANSA Baugenossenschaft eG<br />

mit ihrer Digitalisierungsstrategie im Bereich der Kommunikation<br />

mit ihren Mitgliedern und Interessenten. Sie hat gemeinsam mit<br />

ihrem Digitalisierungspartner, der immo-portal-services GmbH, die<br />

Prozesse in diesem Bereich optimiert, und mit dem „Mein HANSA-<br />

Service“ eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen geschaffen.<br />

Im Jahr 2025 wird die HANSA Baugenossenschaft eG auf eine<br />

100-jährige Geschichte zurückblicken und kann dann mit Stolz<br />

sagen, den Kerngedanken einer Genossenschaft stets zu leben.<br />

Eine Vielzahl von Projekten, die der Zufriedenheit der Mitglieder<br />

dienten, wurden erfolgreich umgesetzt.<br />

Die Bedürfnisse der Menschen, die in den Wohnungen der<br />

HANSA ein Zuhause gefunden haben, stehen im Arbeitsalltag der<br />

Genossenschaft im Vordergrund. Die Dienstleistungsorientierung<br />

ist nach der „reinen“ Versorgung mit Wohnraum inzwischen zu<br />

einem Wesensmerkmal der Genossenschaft geworden.<br />

Das Projekt „HANSA 2000“<br />

Dieses Bewusstsein und die Notwendigkeit, sich zu einem modern<br />

organisierten Unternehmen zu entwickeln, finden sich im Projekt<br />

„HANSA <strong>2020</strong>“ wieder, das in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt<br />

und dabei immer wieder angepasst wurde. Im Fokus des<br />

Optimierungsprozesses standen die Verbesserung, die Vernetzung<br />

und Erhöhung der Transparenz von innerbetrieblichen Abläufen.<br />

Um Klarheit über die Bedürfnisse und Ansprüche der Mitglieder<br />

zu bekommen, wurden Wohnzufriedenheitsanalysen durchgeführt.<br />

Eine wesentliche Erkenntnis: Die Genossenschaftsmitglieder<br />

wünschen sich eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen. Damit<br />

sollen eine gute Erreichbarkeit und eine umgehende Bearbeitung<br />

gewährleistet werden.<br />

Zum Ziel geht es nur digital<br />

Rasch war klar, dass zentrale Aufnahme und transparente Bearbeitung<br />

von Mitgliederanliegen und die damit verbundene Erhöhung<br />

der Erreichbarkeit nicht ohne digitale Werkzeuge funktionieren<br />

wird. Bei der Suche nach einem Tool, das die Erfassung von<br />

Kundenanliegen und die Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe<br />

sowie den Regiebetrieb abbilden kann, trafen sich die Wege der<br />

HANSA und der immo-portal-services GmbH.<br />

Die beiden Unternehmen haben viel gemein. Neben dem starken<br />

Interesse an Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind sie vom<br />

Wandel der Wohnungswirtschaft von der reinen Wohnraumverwaltung<br />

zu service-orientierten Dienstleistungsunternehmen mit<br />

Innovation geprägt.<br />

Der Wunsch der HANSA nach mehr Servicefreundlichkeit und<br />

Servicequalität für Mitglieder und Interessenten mündete in der<br />

Entscheidung, das Kundenmanagementtool von immo-office –<br />

eine webbasierte Lösung für das komplette Kommunikationsmanagement<br />

– zu nutzen.<br />

Unter „Mein HANSA-Service“ ist das immo-office-Kundenmanagementtool<br />

seit 2013 im Einsatz. Es ermöglicht den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern eine transparente und strukturierte<br />

Bearbeitung von Mieteranliegen.<br />

Im Vordergrund steht die Anforderung, dass die Anliegen<br />

möglichst im Erstkontakt zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt<br />

oder qualifiziert erfasst und aus dem System heraus in die<br />

jeweiligen Fachbereiche delegiert werden. Bescheinigungen oder<br />

Genehmigungen können direkt per E-Mail versandt werden.<br />

In Verbindung mit dem Instandhaltungstool von immo-office<br />

können aus einer Kundenanfrage heraus, Aufträge generiert und<br />

gegebenenfalls Handwerker beauftragt werden. Durch die mobile<br />

Verfügbarkeit der Lösung können diese deutlich schneller und<br />

effizienter agieren.<br />

Die smarte Art der Kommunikation<br />

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit einem Klick zu einzelnen<br />

Mietverhältnissen im kaufmännischen wie im technischauftragsbezogenen<br />

Bereich auskunftsfähig und können den Bearbeitungsstand<br />

des aktuellen Anliegens mitteilen.<br />

Erweitert und komplettiert wurde das System durch die Computer-Telefonie-Integration<br />

(kurz CTI) mit dem Ergebnis, dass bereits<br />

bei eingehendem Anruf der entsprechende Mieter und die<br />

dazugehörigen wesentlichen Vorgänge dargestellt werden.<br />

So kann das Kundenmanagement auch in Vertretungssituationen<br />

ohne umfangreiche Recherche unmittelbar agieren und<br />

effektiver arbeiten. Dieser Mehrwert, verbunden mit der intuitiven<br />

Bedienbarkeit des immo-office Kundenmanagements, führte<br />

dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tool rasch<br />

akzeptierten.<br />

Bis heute wurden gut 50 .000 Mitgliederanfragen, Beschwerden<br />

oder Schadensmeldungen durch das Unternehmen gesteuert,<br />

mit jährlich steigender Tendenz. Gleichzeitig liegt die telefonische<br />

Erreichbarkeit der zentralen Rufnummer des „Mein HANSA-Service“<br />

bei stetig mehr als 90 Prozent.<br />

Die HANSA überarbeitet fortlaufend unternehmenseigene<br />

Prozesse, oftmals begleitet von der Implementierung digitaler<br />

Werkzeuge. Mit der immo-portal-services GmbH haben sie einen<br />

Partner gefunden, der jeden unternehmensspezifischen Prozess<br />

digital abbilden und in die vorhandene technische Infrastruktur integrieren<br />

kann. So sind viele Arbeitsabläufe bei der HANSA bereits<br />

smart und digital.<br />

„Der vielseitige Einsatz der immo-office-Lösung hat uns nicht<br />

nur im Projekt HANSA <strong>2020</strong> vorangebracht, sondern unterstützt<br />

uns unter anderem mit dem Modul Kundenmanagement bei einem<br />

exzellenten Mitgliederservice“, sagt Dirk Hinzpeter, Vorstand<br />

der HANSA Baugenossenschaft eG. h<br />

ANDREA FELDMANN<br />

betreut als Assistenz der<br />

Geschäftsführung den Bereich<br />

der Unternehmenskommunikation.<br />

Sie ist seit<br />

2017 bei der immo-portalservices<br />

GmbH angestellt.<br />

Sie hat an der Universität<br />

Potsdam Literaturwissenschaft<br />

(M.A.) studiert.


32 <strong>VNW</strong><br />

33<br />

Hohe Resonanz bei den Genossenschaftsmitgliedern<br />

Im Laufe des Projektes war schnell eine hohe Resonanz der WO-<br />

GE-Mitglieder absehbar, die die Projektbeteiligten der WOGE positiv<br />

überrascht hat. Zwei Drittel der Mitglieder meldeten sich bei<br />

AktivBo oder der WOGE und leiteten viele aktuelle Stammdaten<br />

zu. 50 Prozent der Daten stammen aus der Online-Teilnahme auf<br />

der Webseite und 16 Prozent ergaben sich aus Anrufen und E-<br />

Mails.<br />

Nach Abschluss der Datenabfrage hat AktivBo die Daten verschlüsselt<br />

an die WOGE übergeben. Diese wurden zu einem großen<br />

Teil automatisiert in Wodis Sigma eingelesen. Insgesamt haben<br />

nunmehr fast 75 Prozent der WOGE-Mitglieder ihre aktuelle<br />

E-Mail-Adresse hinterlegt.<br />

Große Zufriedenheit bei der WOGE<br />

Mit diesem Ergebnis sind die Projektbeteiligten der WOGE sehr<br />

zufrieden. Der Grund: Die tägliche Kundenkommunikation ist<br />

jetzt erheblich einfacher und schneller. Auch mit Blick auf die in<br />

Kürze anstehende Einführung eines CRM-Portals spielen die gewonnenen<br />

Daten eine große Rolle.<br />

Mit dem Projekt wurden zwei zentrale Ziele erreicht: Die<br />

WOGE verfügt nun über die Datenbasis für weiterführende Projekte<br />

ihrer digitalen Agenda. Unter den Mitgliedern kommt der<br />

Ausbau der digitalen Kommunikation sehr gut an und steigert die<br />

Zufriedenheit.<br />

„Der Erfolg des gemeinsamen Projektes steht in einem guten<br />

Verhältnis zum angefallenen Aufwand“, sagt Alexander Abend,<br />

Projektverantwortlicher bei der WOGE. „Wir würden dieses Projekt<br />

jederzeit wiederholen.“h<br />

Weitere Informationen<br />

erhalten<br />

Sie bei Alexander<br />

Abend (WOGE)<br />

oder Simon Marwege<br />

(AktivBo).<br />

SIMON MARWEGE<br />

Key Account Manager<br />

AktivBo GmbH<br />

ALEXANDER ABEND<br />

WOGE<br />

Wohnungs-Genossenschaft<br />

Kiel eG<br />

Der Wert der Daten<br />

Stammdatenkollektor hilft bei der Kommunikation mit den<br />

Mieterinnen und Mietern.<br />

Anzeige<br />

Hamburg/Wismar. Ein aktueller und DSGVO-konformer Stammdatenbestand<br />

ist der Schlüssel für eine kundenorientierte und<br />

effiziente Mieterkommunikation. Vor allem in Krisenzeiten ergibt<br />

sich daraus für Wohnungsunternehmen die Chance, die Serviceorientierung<br />

den Mieterinnen durch eine kluge Kundenkommunikation<br />

erlebbar zu machen. In diesem Sinne haben sich der <strong>VNW</strong><br />

und AktivBo vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Gedanken<br />

über die Bedeutung einer Omnichannel-Strategie für die Wohnungswirtschaft<br />

gemacht.<br />

Daraus ist im Frühjahr <strong>2020</strong> ein Kooperationsprojekt entstanden:<br />

der Stammdaten-Collector. <strong>VNW</strong> und AktivBo stellen besondere<br />

Konditionen und moderne Instrumente bereit, um den Datenbestand<br />

hinsichtlich E-Mail-Adressen & Telefonnummern nicht<br />

nur zu aktualisieren und anzureichern, sondern auch die aktive<br />

Einwilligung (OptIn) für deren Nutzung einzuholen.<br />

Der Datenbestand wurde aufgewertet<br />

Neben den beiden Kooperationspartnern hat sich die WOGE<br />

frühzeitig mit den Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines ausgeprägten<br />

Kontaktdatenbestandes beschäftigt. Die Auswertung<br />

des kürzlich abgeschlossenen Projektes zeigt, dass der Stammdaten-Collector<br />

sowohl den Datenbestand signifikant aufwerten<br />

konnte als auch den Nerv der Kunden trifft. Die hohe Rücklaufquote<br />

von 66 Prozent bestätigt das große Mitgliederinteresse<br />

am Ausbau der digitalen Kommunikation.<br />

Das Ziel der WOGE ist es, die Kommunikation zu den Mitgliedern<br />

schneller und unmittelbarer zu gestalten und dabei die<br />

zunehmende Bedeutung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit<br />

einzubeziehen. Insbesondere während der Corona-Pandemie und<br />

der damit verbundenen notwendigen kontaktlosen Kommunikation<br />

gewinnen digitale und ortsunabhängige Kommunikationslösungen<br />

an Bedeutung.<br />

Viele E-Mail-Adressen und Telefonnummern waren<br />

veraltet<br />

Zu Beginn des Projekts im Frühjahr <strong>2020</strong> lag die Quote der WO-<br />

GE-Mitglieder mit hinterlegter E-Mail-Adresse bei rund 50 Prozent.<br />

Bei genauerer Betrachtung des digitalen Kontaktdatenbestandes<br />

waren allerdings die vorhandenen E-Mail-Adressen und<br />

Telefonnummern teilweise veraltet.<br />

Aus diesem Grund wurde AktivBo beauftragt, die WOGE<br />

bei der Vervollständigung bzw. Aktualisierung der Kontaktdaten<br />

sämtlicher Mitglieder über ein webbasiertes und DSGVO konformes<br />

Tool zu unterstützen. Im Fokus hierbei stand zunächst die<br />

jeweilige E-Mail-Adresse der WOGE-Mitglieder.<br />

LÖSUNGEN,<br />

KEINE<br />

PROBLEME.<br />

,,Just in Time” auf die<br />

Baustelle<br />

» Die Sanitärwände für<br />

Bauabschnitt drei werden<br />

also Montag Morgen<br />

komplett anschlussfertig<br />

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mich drauf verlassen?<br />

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34 <strong>VNW</strong><br />

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Namen und<br />

Nachrichten<br />

140 Millionen Euro an Investitionen<br />

zurückgestellt<br />

Hamburg/Kiel/Schwerin. Die <strong>VNW</strong>-Unternehmen haben in diesem<br />

Jahr wegen der Corona-Pandemie Investitionen in Höhe von<br />

mindestens 140 Millionen Euro zurückgestellt. Das seien rund zehn<br />

Prozent aller für <strong>2020</strong> geplanten Investitionen in den Neubau, die<br />

Instandhaltung und die Modernisierung, ergab eine Umfrage, die<br />

zwischen dem 27. Oktober und dem 6. November <strong>2020</strong> durchgeführt<br />

wurde. Fast alle Unternehmen erwarten auch im kommenden<br />

Jahr eine deutliche Beeinträchtigung ihres Geschäftsbetriebs.<br />

Gut jedes zweite Unternehmen geht von einer Verzögerung seiner<br />

Bauvorhaben aus. Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen Verzögerungen<br />

auf der kommunalen Ebene, beispielsweise bei der<br />

Schaffung von Baurecht, der Erteilung von Baugenehmigungen<br />

oder bei Bauabnahmen. An der Umfrage beteiligten sich bundesländerübergreifend<br />

119 <strong>VNW</strong>-Unternehmen. Zugenommen hat<br />

vor allem die Sorge vor einer Störung der Lieferketten. 49 Prozent<br />

der Befragten befürchten für das Jahr 2021 entsprechende Probleme.<br />

Im Frühsommer lag dieser Wert noch bei 43 Prozent. Verstärkt<br />

hat sich ferner die Sorge davor, dass sich Arbeiten der kommunalen<br />

Behörden infolge der Corona-Pandemie weiter verzögern.<br />

„Angesichts der düsteren Aussichten für das kommende Jahr stellt<br />

sich die Frage, was die Politik unternehmen kann, die Arbeit der<br />

sozial orientierten Vermieter zu erleichtern“, sagte <strong>VNW</strong>-Direktor<br />

Andreas Breitner. „Ich erwarte, dass zumindest bis zum Ende der<br />

Pandemie der Wohnungswirtschaft keine weiteren Belastungen<br />

auferlegt werden.“<br />

KIWoG ist Mitglied des<br />

<strong>VNW</strong><br />

Kiel. Gut 21 Jahre nach der Privatisierung<br />

der Kieler Wohnungsbaugesellschaft<br />

(KWG) ist Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt<br />

wieder mit einem kommunalen<br />

Wohnungsunternehmen im <strong>VNW</strong><br />

vertreten. Seit dem 1. Oktober ist die<br />

Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG (KiWoG) Mitglied des Verbands der<br />

Vermieter mit Werten. Die im September<br />

vergangenen Jahres gegründete Gesellschaft,<br />

die seit Mai von Geschäftsführer<br />

Markus Reutershan geführt wird, soll bezahlbaren<br />

Wohnraum für Menschen und<br />

Familien ohne oder mit geringem Einkommen<br />

sowie für Obdach- und Wohnungslose<br />

schaffen. „Die KIWoG schließt die<br />

Lücke, die der Verkauf der KWG auf dem<br />

Kieler Wohnungsmarkt hinterlassen hat“,<br />

sagt <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner. „Die<br />

Stadt Kiel geht mutig voran. Eine Aufgabe<br />

des <strong>VNW</strong> wird darin bestehen, dafür<br />

zu streiten, dass auch künftig alle Kieler<br />

Wohnungsmarktakteure gleichberechtigt<br />

von der Vergabe öffentlicher Grundstücke<br />

profitieren.“


36 Namen und Nachrichten<br />

37<br />

Hamburger Umweltbehörde bricht<br />

Bundesrecht<br />

Hamburg. <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner hat der Hamburger<br />

Umweltbehörde vorgeworfen, Bundesrecht brechen zu wollen. Die<br />

Verordnung zur Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes<br />

sei nicht mit Bundesrecht vereinbar. „Die Pläne der Umweltbehörde<br />

laufen dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes zuwider.“ Die<br />

Wohnungsunternehmen würden zudem dabei behindert, die sinnvollsten<br />

und effizientesten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.<br />

Bezahlbares Wohnen in Hamburg werde so gefährdet. Andreas<br />

Breitner kritisierte vor allem die Vorgabe, nach der Wohnungsunternehmen<br />

ab 2023 an auf Dächern von Neubauten grundsätzlich<br />

Photovoltaikanlagen installieren müssen – „und zwar unabhängig<br />

davon, ob das im Quartier sinnvoll ist oder es andere, effizientere<br />

und kostengünstigere Klimaschutzmaßnahmen gibt“. So eine<br />

Einschränkung habe der Bund vermieden, um mehr Spielraum für<br />

Innovationen zu ermöglichen. Breitner betonte, die sozial orientierte<br />

Wohnungswirtschaft stehe zu 100 Prozent hinter dem Ziel<br />

des Senats, die Stadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen.<br />

„Wir sagen aber auch: Klimaschutz darf das bezahlbare Wohnen<br />

in der Stadt nicht unmöglich machen.“<br />

Schweriner Wohnungsbaugesellschaft realisiert Glasfaserkabelnetz<br />

Schwerin. Die Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG<br />

(SWG) hat mit der Tele Columbus AG einen Vertrag zur Aufrüstung<br />

der vorhandenen Breitbandnetze geschlossen. Künftig wird<br />

eine hochleistungsfähige FTTB-Versorgung für eine optimal skalierbare<br />

Breitbandanbindung sorgen. Für 1 500 Wohnungen ist<br />

der Vollglasfaserausbau (FTTH) vorgesehen, bei der die Glasfaserleitungen<br />

erst in den Wohnungen enden. Die Zusammenarbeit<br />

der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG und der Tele<br />

Columbus Gruppe wird im Sinne einer Fortschreibung der Breitbandversorgungskonzepte<br />

verlängert. In diesem Zusammenhang<br />

wird das heute betriebene HFC-Kabelnetz umfassend modernisiert<br />

und auf eine voll gigabittaugliche FTTB-Glasfaseranbindung bis in<br />

die Gebäude umgestellt. Für die ersten 1 500 Wohneinheiten ist<br />

binnen vier Jahren eine FTTH-Vollglasfaserversorgung eingeplant.<br />

Auch für Neubauvorhaben ist eine FTTH-Erschließung vorgesehen.<br />

Zwei Volksinitiativen<br />

zustande gekommen<br />

Grüne wollen, dass die<br />

Vermieter die CO 2<br />

-Abgabe<br />

übernehmen<br />

Berlin. Vermieter und Hauseigentümer<br />

sollen nach Ansicht der Grünen die Kosten<br />

für den von Januar 2021 an geltenden<br />

CO 2<br />

-Preis für ihre Mieter übernehmen.<br />

Das geht aus einem Antrag der Fraktion für<br />

den Bundestag hervor. Aktuell trügen die<br />

Mieter die kompletten Wärmekosten ohne<br />

selbst einen Einfluss auf den Energieträger<br />

zu haben, heißt es darin. Wenn der CO 2<br />

-<br />

Preis aber etwa dafür sorgen solle, dass<br />

klimafreundlichere Heizungen eingebaut<br />

würden, müsse er auch dort anfallen, wo<br />

diese Entscheidungen getroffen würden:<br />

beim Vermieter. „Ohne Lenkungswirkung<br />

macht so ein Instrument keinen Sinn“,<br />

sagte der Wohnungspolitiker der Grünen,<br />

Chris Kühn. Im kommenden Januar geht es<br />

mit der CO 2<br />

-Bepreisung los – Sprit, Heizöl<br />

und Erdgas werden teurer. Zunächst startet<br />

der CO 2<br />

-Preis bei 25 Euro pro Tonne und<br />

steigt in den kommenden Jahren schrittweise<br />

an. (dpa)<br />

Corona-Sonderförderung<br />

für Stadtteil-Kultur<br />

Hamburg. Das KIKU Kinderkulturhaus<br />

Lohbrügge, das KL!CK Kindermuseum<br />

in Osdorf, die Honigfabrik<br />

Wilhelmsburg sowie der Kulturpalast<br />

in Billstedt erhalten eine Corona-Sonderförderung.<br />

Alle aufgeführten Einrichtungen<br />

sind der SAGA GWG Stiftung<br />

Nachbarschaft aufgrund erfolgreicher<br />

Zusammenarbeit bekannt. Die Sonderförderung<br />

ist ausdrücklich nicht an ein<br />

bestimmtes Projekt gebunden, sondern<br />

unterstützt vielmehr die gesamte Arbeit<br />

der Einrichtungen. Sie ist primär zur Aufrechterhaltung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

während der Corona-Krise einzusetzen.<br />

„Wir sind davon überzeugt, dass es nur<br />

gemeinsam gelingt, den Zusammenhalt<br />

und die Lebensqualität in unseren Quartieren<br />

auch über die Corona-Krise hinaus<br />

zu bewahren und zu stärken“, sagt Stiftungsvorsitzender<br />

Wilfried Wendel. Die<br />

SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft fördert<br />

mit Zuwendungen von jährlich rund<br />

300 000 Euro quartiersbezogene soziale<br />

Projekte und Initiativen.<br />

Hamburg. Der Hamburger Senat hat das<br />

Zustandekommen zweier wohnungspolitischer<br />

Volksinitiativen festgestellt. Gegenstand<br />

sind zum einen die Forderung nach<br />

einem grundsätzlichen Verbot der Veräußerung<br />

von Grundstücken und Wohnungen<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg<br />

und zum anderen die Forderung nach<br />

einer Begrenzung des Mietzinses („Sozialwohnungsmiete“)<br />

für auf städtischen<br />

Grundstücken neu gebaute Wohnungen.<br />

Die Hamburgische Bürgerschaft muss jetzt<br />

bis Februar 2021 entscheiden, ob sie den<br />

Inhalt der Initiativen übernimmt. Erfolgt<br />

keine Übernahme, müssen die Initiativen<br />

Volksbegehren starten. Erst wenn diese erfolgreich<br />

sein sollten, ist ein Volksentscheid<br />

möglich. <strong>VNW</strong>-Direktor Andreas Breitner<br />

sieht die beiden Initiativen kritisch. „Hamburg<br />

gilt bundesweit als Vorbild. Es hat das<br />

geschafft, um das andere europäische und<br />

deutsche Metropolen es beneiden: einen<br />

zunehmend entspannteren Wohnungsmarkt.“<br />

Ein weiter staatlicher Eingriff in<br />

den ohnehin bereits streng regulierten<br />

Mietwohnungsmarkt sei nicht notwendig<br />

– „so sehr ich die Absicht der beiden Initiativen,<br />

das bezahlbare Wohnen in Hamburg<br />

zu stärken, unterstütze“, sagte der <strong>VNW</strong>-<br />

Direktor. „Ich fürchte nur, dass eine weitere<br />

Regulierung die Errichtung bezahlbaren<br />

Wohnraums behindern wird.“<br />

Fachtagung Datenschutz<br />

Lübeck-Travemünde<br />

Lübeck-Travemünde. Am 21. Oktober<br />

<strong>2020</strong> fand in Lübeck die Fachtagung<br />

„Datenschutz. Datensicherheit“ statt –<br />

als erste Präsenztagung seit März <strong>2020</strong>,<br />

worauf <strong>VNW</strong>-Prüfungsdirektor Gerhard<br />

Viemann in seiner Begrüßung hinwies. Es<br />

war zudem die erste <strong>VNW</strong>-Tagung, die aufgezeichnet<br />

und von allen, denen die Teilnahme<br />

an der Präsenzveranstaltung nicht<br />

möglich war, per Link abgerufen werden<br />

konnte. Das Programm war vielfältig. Es<br />

ging um die datenschutzkonforme Verwendung<br />

von Cookies und darum, welche<br />

Angaben die Datenschutzerklärung auf<br />

der Website enthalten sollte. Vorgestellt<br />

wurden verschiedene Muster für die Auskunftserteilung.<br />

Auch die Erstellung von<br />

Löschkonzepten und die Evaluierung der<br />

EU-Datenschutz-Grundverordnung waren<br />

Themen. Der Online-Abruf der Vorträge<br />

ist bei Kerstin Haase (haase@vnw.de) möglich.<br />

Die Kosten dafür betragen 100 Euro.


38 Namen und Nachrichten<br />

39<br />

Der SBV setzt ein Ausrufezeichen<br />

Die meisten Mieter sind<br />

mit ihrer Miete zufrieden<br />

Hamburg. Lediglich 26 Prozent der Mieterinnen<br />

und Mieter in Deutschland schätzen<br />

ihre Miete als zu hoch ein. Um bei der Miete<br />

zu sparen, würden 29 Prozent auf eine<br />

preiswertere Wohnlage ausweichen. Eine<br />

schlechtere Ausstattung kommt für die<br />

meisten hingegen nicht infrage. Zu diesem<br />

Ergebnis kommt die repräsentative Studie<br />

„Servicemonitor Wohnen“ des Beratungsunternehmens<br />

Analyse & Konzepte immo.<br />

consult. Für den Servicemonitor Wohnen<br />

wurden im Frühjahr 1 000 Personen befragt.<br />

Demnach empfinden 61 Prozent ihre<br />

Miete als angemessen, 13 Prozent sogar als<br />

gering oder sehr gering. Diese Werte haben<br />

sich gegenüber der letzten Befragung<br />

aus dem Jahr 2018 nur sehr geringfügig<br />

verändert. „Die Studienergebnisse decken<br />

sich mit den Ergebnissen von Mieterbefragungen,<br />

die <strong>VNW</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

regelmäßig durchführen“, sagte <strong>VNW</strong>-<br />

Direktor Andreas Breitner. „Die Zufriedenheit<br />

mit der Wohnsituation ist außerordentlich<br />

hoch. Das schließt die Höhe der<br />

Miete ein. Bei den <strong>VNW</strong>-Unternehmen<br />

liegt die durchschnittliche Netto-Kalt-Miete<br />

im Monat bei 6,04 Euro pro Quadratmeter.<br />

Insofern sind alarmistische Äußerungen<br />

populistischer Politikerinnen und<br />

Politiker fehl am Platz und fallen am Ende<br />

auf sie selbst zurück.“<br />

Kunst am Bau in der<br />

Lübecker Luisenstraße<br />

Lübeck. Unabhängig von der öffentlichen<br />

Zielsetzung, aus baukulturellem Anspruch<br />

heraus einen gewissen Anteil der Baukosten<br />

öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu<br />

verwenden, fühlt sich der Lübecker Bauverein<br />

eG der „Kunst am Bau“ verpflichtet<br />

und hat in den vergangenen Jahrzehnten<br />

viele Projekte realisiert. Seit einigen Wochen<br />

befindet sich auch in dem Wohnquartier<br />

in der Luisenstraße ein Kunstobjekt.<br />

2018 wurde der Neubau von unter<br />

anderem 67 Wohnungen fertiggestellt.<br />

Flensburg. Der Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg hat zu Ehren<br />

von Raimund Dankowski eine Skulptur von Bildhauer Uwe Appold<br />

aufgestellt. In der Nähe der SBV-Zentrale ist in einem Granitpflaster<br />

eine Schrifttafel zur Würdigung des langjährigen SBV-Vorstandsvorsitzenden<br />

positioniert. Daneben setzt der SBV ein aus Stahl geformtes<br />

Ausrufezeichen. Dankowski war von 2002 bis 2017 Vorstandsvorsitzender<br />

und bis 30. Juni <strong>2020</strong> nebenamtlicher Vorstand<br />

der Genossenschaft. „Der SBV hat in seiner Geschichte sehr viele<br />

Ausrufezeichen gesetzt und einige davon gehen auf das Konto von<br />

Raimund Dankowski“, sagte der SBV-Vorstandsvorsitzende Jürgen<br />

Möller. „Da waren zum Beispiel der Kauf der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft,<br />

das Projekt ‚Wohnen für Generationen‘<br />

in Fruerlund oder die Gründung der SBV-Spareinrichtung.“<br />

Um das Gesamtbild der Wohnanlage<br />

abzurunden und die Architektur zu unterstreichen,<br />

schuf der Hamburger Bildhauer<br />

Norbert Jäger das Kunstwerk „Begegnung“.<br />

Das Kunstwerk stehe für viele<br />

von Mitgliedern initiierten Aktivitäten, die<br />

im Gemeinschaftsraum „Café Luise“ regelmäßig<br />

stattfänden und unterstreiche<br />

das Engagement vor Ort, sagt Marcus Keller,<br />

Teamleiter Quartiersmanagement. „In<br />

der dreiteiligen Skulpturengruppe findet<br />

eine Begegnung von unterschiedlichen<br />

Aspekten statt, ausgeführt im Elbsandstein<br />

aus der sächsischen Schweiz“, sagt<br />

der Künstler Norbert Jäger.<br />

Drei neue Bauvorhaben in<br />

der Hamburger Hafençity<br />

Hamburg. Nachhaltige Holzbauweise,<br />

Gemeinschafts-Wohnmodelle und Coworking-Spaces:<br />

Im Quartier Baakenhafen<br />

der Hamburger HafenCity versammeln sich<br />

ambitionierte Konzepte, die beispielhaft<br />

für eine nachhaltige und sozial gerechte<br />

Stadt stehen. Am spektakulärsten dürfte<br />

das generationenübergreifende Wohnmodell<br />

sein, das die Archy Nova Projektentwicklung<br />

GmbH in Partnerschaft mit DeepGreen Development<br />

GmbH entwickelt. Das Projekt zeichnet sich durch ein nachhaltiges<br />

Gebäudekonzept aus. Neben Holzbauweise und Minimierung der<br />

verbauten grauen Energie sowie einem umfassenden Stoffflusskonzept<br />

für Wasser und Biomasse ist eine Fassade geplant, die eine<br />

Verkleidung mit karbonisiertem Holz, eine Photovoltaikanlage und<br />

großzügige Fassadenbegrünungen vorsieht. Das Vorhaben folgt<br />

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dem sogenannten „we-house“-Konzept bei dem sich im Erd- und<br />

Galeriegeschoss neben einem Restaurant gemeinschaftlich genutzte<br />

Flächen wiederfinden, so Coworking-Spaces, ein Saal, ein<br />

Waschcenter mit Bewohnertreff, ein Gästeappartement, Werkstätten<br />

und Flächen für Yoga, Kinder oder Sauna. Ein Dachgewächshaus<br />

soll die Bewohner und das Restaurant mit selbst angebautem<br />

Obst und Gemüse versorgen.<br />

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40 Namen und Nachrichten<br />

41<br />

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Aussage „Ölheizungsverbot<br />

ab 2026“ ist irreführend<br />

Bad Homburg. Die Wettbewerbszentrale<br />

ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen<br />

vorgegangen. Die pauschale Behauptung<br />

eines Verbots von Ölheizungen ab 2026<br />

sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung<br />

der Wirtschaft in Bad<br />

Homburg. In allen fünf beanstandeten<br />

Fällen sei die Werbung umgestellt worden.<br />

Die Wettbewerbszentrale monierte<br />

vor allem folgende Aussagen: „Heizöl<br />

ist ab 2026 verboten“ oder „Ab 2026 sind Ölheizungen verboten“.<br />

Damit werde suggeriert, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle<br />

Ölheizungen ausgetauscht werden müssten. Das sei aber nicht<br />

richtig. Die Rechtslage sei wegen verschiedener Ausnahmen differenzierter.<br />

„Die Verbreitung der unzutreffenden Behauptung,<br />

dass Ölheizungen schon bald verboten seien, kann Verbraucher<br />

dazu verleiten, übereilt nicht sachgerechte Entscheidungen von<br />

erheblicher finanzieller Bedeutung zu treffen“, sagte Britta Bröker<br />

von der Wettbewerbszentrale. Dadurch werde der Wettbewerb<br />

in unzulässiger Weise zu Lasten der Heizölbranche verzerrt. Auch<br />

die Aussage „Verbot für den Einbau von Ölheizungen ab 2026“<br />

wurde beanstandet. (dpa)<br />

Die Gemeinnützige Bauverein Wunstorf eG in Wunstorf ist<br />

eine im Jahr 1947 gegründete Wohnungsgenossenschaft mit<br />

rd. 1.500 Wohneinheiten und rd. 3.000 Mitgliedern. Unter<br />

Beachtung des Förderauftrages werden umfangreiche Serviceleistungen<br />

rund um das Wohnen angeboten. Die Genossenschaft<br />

hat ein Tochterunternehmen: Die Wunstorfer Bauverein<br />

Wohnungsbau GmbH, die weitere Dienstleistungen<br />

u. a. Wohnungseigentums-verwaltung, Immobilienvermarktung<br />

und Garten- und Winterservice anbietet.<br />

Im Zuge einer Neubesetzung suchen wir eine fachlich erfahrene<br />

und menschlich überzeugende Person als<br />

Vorstand/Geschäftsführer (m/w/d).<br />

In Zusammenarbeit mit einer Vorstandskollegin gestalten Sie<br />

die strategische und zukunftsorientierte Ausrichtung der Genossenschaft<br />

sowie der Tochter-GmbH. Gemeinsam obliegt<br />

Ihnen darüber hinaus die Führung der derzeit 45 Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Sie repräsentieren die Unternehmen<br />

nach außen, arbeiten vertrauensvoll mit den Gremien und<br />

Vertragspartnern zusammen und setzen sich für die Belange<br />

der Genossenschafts-mitglieder und Kunden ein. Sie führen<br />

in Personalunion als Vorstandsmitglied die Genossenschaft<br />

ebenso wie als Geschäftsführungsmitglied die Tochter-GmbH.<br />

Sie bringen eine mehrjährige Berufs- und Leitungserfahrung<br />

im Zusammenhang mit wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen<br />

Themenfelder, vorzugsweise vertiefte Kenntnisse<br />

in Fragestellungen der Bautätigkeit, Bestandsentwicklung<br />

und im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Belange mit.<br />

Die Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken, unternehmerisches<br />

Denken und Handeln, Verantwortungsbewusstsein<br />

und Eigeninitiative zeichnen Sie aus. Im Umgang<br />

mit allen beteiligten Akteuren beweisen Sie ein hohes Maß<br />

an Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick, sozialer<br />

Kompetenz, Weitblick sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit.<br />

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Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />

(Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und möglicher<br />

Eintrittstermin) bis zum 31.12.<strong>2020</strong> mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung<br />

online an wb@wbauverein.de oder postalisch an<br />

Wunstorfer Bauverein Wohnungsbau GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender<br />

Frank Wiebking, Lange Straße 79, 31515 Wunstorf.<br />

Frau Kathrin Tietz, Tel.: 05031/ 95 45 20 steht für Ihre<br />

Fragen gern zur Verfügung. Die vertrauliche Behandlung<br />

Ihrer Bewerbung ist für uns selbstverständlich. Die Informationspflicht<br />

gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung können<br />

Sie auf der Homepage https://www.wbauverein.de/datenschutz<br />

einsehen.<br />

Der SBV zieht positive<br />

Bilanz für das Geschäftsjahr<br />

2019<br />

Flensburg. Der Selbsthilfe-Bauverein eG<br />

(SBV) hat eine positive Bilanz für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr gezogen. Er hat<br />

2019 fast 30 Millionen Euro in Neubauten<br />

investiert und 235 Wohnungen geschaffen,<br />

teilte das Unternehmen mit. Zum Bestand<br />

der Genossenschaft gehören 7 329 Wohnungen<br />

und 96 Gewerbeobjekte (Stand<br />

31.12.2019). „Mit den bereits angeschobenen<br />

Neubauten wird unser Bestand in<br />

den kommenden drei Jahren auf mehr als<br />

7 600 Wohnungen steigen“, sagte SBV-<br />

Vorstand Michael Ebsen. Im Durchschnitt<br />

lag die Nettokaltmiete pro Quadratmeter<br />

in 2019 bei 5,45 Euro. „Und das trotz gestiegener<br />

Bau- und Energiekosten“, sagte<br />

der SBV-Vorstandsvorsitzende Jürgen Möller.<br />

„Von den etwa 300 Wohnungen, die<br />

wir in den kommenden drei Jahren an den<br />

Markt bringen, werden 191 – also etwa 64<br />

Prozent öffentlich gefördert sein.“<br />

GdW warnt vor mehr<br />

Konflikten in Wohnvierteln<br />

Berlin. Die Nachbarschaftskonflikte in belasteten<br />

Wohnvierteln könnten sich aus<br />

Sicht des GdW infolge der Corona-Pandemie<br />

verstärken. Die Krise stelle die soziale<br />

Stabilität von Wohnvierteln auf die Probe,<br />

sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko auf<br />

dem Verbandstag in Berlin. Sie wirke wie<br />

ein Katalysator. „In belasteten Quartieren<br />

drohen sich die sozialen Probleme weiter<br />

zu verschärfen, in wenig belasteten Quartieren<br />

verstärken sich die sozialen Netzwerke<br />

infolge der Ausnahmesituation.“ In<br />

Folge gesellschaftlicher Unterschiede sei<br />

es schon vor der Krise in manchen Wohnquartieren<br />

zu einem Anstieg von Gewalt,<br />

Ruhestörungen und Missachtungen der<br />

Hausordnung gekommen. Hinzu kämen<br />

interkulturelle und Generationenkonflikte.<br />

„Ein ‚Weiter-so-wie-bisher´ kann es im<br />

Hinblick auf belastete Wohnquartiere nicht<br />

geben.“ Sonst seien auch Gewaltausbrüche<br />

möglich. (dpa)


42 Namen und Nachrichten<br />

43<br />

Zuwachs in Geesthacht<br />

Lübeck. Auf die Kisten, fertig, los! Im Dezember<br />

werden die letzten Wohnungen der<br />

Neubauten „Am Haferberg“ übergeben.<br />

Die NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft<br />

erzielt neben dem neu gewonnenen<br />

Wohnraum durch die Anbindung an<br />

die klimafreundliche Fernwärmeversorgung<br />

eine Reduzierung des CO 2<br />

-Ausstoßes um<br />

bis zu 90 Prozent. Die Genossenschaft hatte<br />

2011 mit der Quartiersaufwertung begonnen<br />

und modernisierte zunächst zwei<br />

Gebäude aus den 1960er Jahren. Durch<br />

die Fassadendämmung und den Einbau<br />

einer modernen Gasheizung wurden gut<br />

60 Prozent Kohlendioxideinsparung erreicht.<br />

Bis 2021 werden insgesamt sechs<br />

weitere Gebäude modernisiert, vier nicht<br />

modernisierungsfähige Gebäude ersetzt<br />

und ein Haus aufgestockt sein. Das Geesthacht-Projekt<br />

sei ein Beispiel der Investitionsphilosophie<br />

der NEUEN LÜBECKER: die<br />

Kombination aus Instandhaltung, Modernisierung<br />

in Verbindung mit einer behutsamen<br />

Aufstockung eines zweigeschossigen<br />

Gebäudes und Ersatzneubauten, sagt<br />

Dr. Uwe Heimbürge, technischer Vorstand<br />

der Wohnungsbaugenossenschaft. „Durch<br />

diese Vorgehensweise konnten wir zusätzliche<br />

Wohnungen gewinnen, ohne weitere<br />

Grünflächen in Anspruch zu nehmen.“ Im<br />

Zuge der jüngeren Modernisierungen und<br />

Neubauten erfolgte auch eine energetische<br />

Umstellung der Heizanlagen von Öl / Gas<br />

auf Fernwärme.<br />

Rundgang durch<br />

Flensburgs Innenstadt<br />

Baustart für „Urbanen Platz“ in<br />

Mümmelmannsberg<br />

Hamburg. Im Zuge des „Masterplan Mümmelmannsberg“ hat die<br />

SAGA die Umsetzung der letzten großen Maßnahme in der Quartiersmitte<br />

gestartet. In den kommenden zwölf Monaten entsteht<br />

hier der „Urbane Platz“ als neue Quartiersmitte. Die Aufwertung<br />

beinhaltet die Schaffung eines Boulevards mit Sitzgelegenheiten<br />

zum Verweilen, eine Bühne und unterschiedliche Spielelemente.<br />

Die Quartiersmitte besteht aus drei Wohntürmen mit rund 260<br />

Wohnungen, einer Gewerbezeile und einem Einkaufszentrum.<br />

Sie ist für die Gesamtentwicklung von Mümmelmannsberg von<br />

zentraler Bedeutung. Nachdem die SAGA die Vollmodernisierung<br />

der Wohntürme abgeschlossen hat, errichtet May & Co. derzeit<br />

ein neues Einkaufszentrum mit einem Vollsortiment sowie Einzelhandel<br />

und Gewerbe. Die Gesamtkosten für Planung und Bau des<br />

„Urbanen Platzes“ liegen bei rund drei Millionen Euro.<br />

Flensburg. Auf Einladung von Oberbürgermeisterin<br />

Simone Lange hat <strong>VNW</strong>-Direktor<br />

Andreas Breitner Flensburg besucht,<br />

um sich ein Bild über die Herausforderungen<br />

des Wohnens in der Innenstadt und der<br />

Nordstadt zu verschaffen. Im Mittelpunkt<br />

stand der Wunsch der Verwaltungschefin,<br />

einen fachkundigen Blick von außen auf<br />

die Situation in Flensburg zu bekommen<br />

und die Situation vor Ort zu erörtern. „Eine<br />

Innenstadt gewinnt an Lebendigkeit, wenn<br />

sie nicht nur vom Einzelhandel dominiert<br />

wird, sondern dort auch gewohnt und damit<br />

gelebt wird“, sagte der <strong>VNW</strong>-Direktor.<br />

„Deshalb ist es notwendig, dass das Land<br />

die Kommunen nicht nur bei der Sanierung<br />

und Modernisierung von Wohngebäuden,<br />

sondern auch beim Neubau fördert. Am<br />

besten dafür geeignet ist die Förderung für<br />

den Stadtumbau. Bislang gibt es nur für<br />

die Modernisierung einen Baukostenzuschuss,<br />

den der Investor nicht zurückzahlen<br />

muss. Ich fände es gut, wenn dieser<br />

Zuschuss des Landes auch für den Neubau<br />

von Wohnungen in Innenstadtlagen zur<br />

Verfügung gestellt würde.“


44 <strong>VNW</strong><br />

MyVallox<br />

Die smarte Art der Lüftung.<br />

Impressum 5_<strong>2020</strong><br />

Andreas Breitner<br />

Verbandsdirektor<br />

040 520 11- 215 | E-Mail: breitner@vnw.de<br />

WP/StB Gerhard Viemann<br />

Direktor für den Prüfungsdienst<br />

040 520 11- 240 | E-Mail: viemann@vnw.de<br />

WP/StB/RA Jürgen Wendlandt<br />

Stellv. Direktor für den Prüfungsdienst<br />

040 520 11- 275 | E-Mail: wendlandt@vnw.de<br />

Andreas Daferner<br />

Bildung<br />

040 520 11- 218 | E-Mail: daferner@vnw.de<br />

Dr. Peter Hitpaß<br />

Wohnungswirtschaft, Betriebskosten- und<br />

Medienrecht<br />

0385 489 37 - 503 | E-Mail: hitpass@vnw.de<br />

Christoph Kostka<br />

Geschäftsführung<br />

<strong>VNW</strong> Landesverband Schleswig-Holstein<br />

040 520 11- 225 | E-Mail: kostka@vnw.de<br />

HERAUSGEBER<br />

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.<br />

Hamburg – Mecklenburg-Vorpommern – Schleswig-Holstein<br />

RA Dr. Kai Mediger<br />

Recht, Genossenschaften und Quartiersentwicklung<br />

040 520 11- 238 | E-Mail: Mediger@vnw.de<br />

Nicola Olivier<br />

Datenschutz<br />

040 520 11 221 | Mail: olivier@vnw.de<br />

Petra Memmler<br />

Geschäftsführung <strong>VNW</strong> Landesverband Hamburg<br />

Technik und Energie<br />

040 520 11- 230 | E-Mail: memmler@vnw.de<br />

Andreas Thal<br />

Stellvertreter des Verbandsdirektors und Verwaltung<br />

040 520 11- 204 | E-Mail: thal@vnw.de<br />

REDAKTION<br />

Oliver Schirg<br />

Verantwortlich im Sinne des Presserechts<br />

040 520 11- 226 | E-Mail: schirg@vnw.de<br />

ANZEIGEN<br />

Silke Winkler<br />

040 520 11- 231<br />

GESTALTUNG<br />

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Geschäftsführung<br />

<strong>VNW</strong> Landesverband Mecklenburg-Vorpommern<br />

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DRUCK<br />

QUBUS media GmbH<br />

Utermöhlestraße 9 | 31135 Hildesheim<br />

Mehr Informationen über den <strong>VNW</strong> finden Sie im Internet unter www.vnw.de<br />

Bildnachweise<br />

Titel: EIGA Design/Kaja Merle/www.kajamerle.com (Grafik); S. 1: EIGA Design/Kaja Merle/www.kajamerle.com (Grafik); S. 2: Jale Saki/AdobeStock;<br />

S. 4: SoulPicture Kiel, Lichthof Fotostudio Neubrandenburg, Wohnungsunternehmen Fiefstücken GmbH, Teterower Wohnungsgesellschaft mbH, Bertold<br />

Fabricius, meravis; S. 5: 0lympia Sprenger, Achenbach/GeWoGe, Bertold Fabricius (2), SBV, bgm, Steven Haberland; S. 6: Wohnungsgenossenschaft<br />

Rostock-Süd eG, Reimo Schaaf, Bertold Fabricius, Cornelius Braun, 360/ADLERSHORST Baugenossenschaft eG, AD-Creatio; S. 8: EIGA Design/Kaja<br />

Merle/www.kajamerle.com (Grafik), www.willing-holtz.de (2), S. 9: EIGA Design/Kaja Merle/www.kajamerle.com (Grafiken); S. 10: EIGA Design/Kaja<br />

Merle/www.kajamerle.com (Grafiken); S. 11: EIGA Design/Kaja Merle/www.kajamerle.com (Grafiken), Christoph Kommunikation; S. 12: Wankendorfer<br />

Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG, privat; S. 13: privat; S. 14: Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG; S. 16: <strong>VNW</strong>;<br />

S. 17: <strong>VNW</strong> (2); S. 18: ppp architekten+stadtplaner gmbh (Grafik), Lübecker Bauverein; S. 19: Lübecker Bauverein eG, Malzahn/Lübecker Bauverein eG;<br />

S. 20/21: <strong>VNW</strong>, Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG; S. 22: <strong>VNW</strong> (2); S. 23: <strong>VNW</strong>; S. 24: Axel Born; S. 25: IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein;<br />

S. 26/27: Bertold Fabricius; S. 28: Bertold Fabricius (3); S. 29: Bertold Fabricius; S. 30: HANSA Baugenossenschaft eG; S. 31: immo-portal-services<br />

GmbH; S. 32: Cifotart/AdobeStock (Grafik); S. 33: Soulpicture Kiel, AktivBo; S. 34: Wolfgang Jargstorff/AdobeStock; S. 36: Jens Büttner/dpa-Zentralbild,<br />

SAGA-Unternehmensgruppe; S. 37: RioPatuca Images/AdobeStock, Carlos Manuel Maio Alves/<strong>VNW</strong>; S. 38: Marcus Dewanger/SBV, Lübecker Bauverein<br />

eG; S. 39: EbleMesserschmidtPartner; S. 40: Tobias Arhelger/AdobeStock, Bertold Fabricius; S. 42: WES Landschaftsarchitekten; S. 43: NEUE LÜBECKER<br />

Norddeutsche Baugenossenschaft eG, <strong>VNW</strong>; S.46: AdobeStock_fotoak80; S.47: Bertold Fabricius; Seite 48: AdobeStock_fizkes; S.49: Haufe;<br />

S. 50: Alena Toscano / BACHLER. Neue Werbung; S. 51: Hunger & Koch; S. 53: Volksheimstätte e.G.; S.54: STÄWOG; S.56: Berthold Fabricius;<br />

S. 58: AdobeStock_Fineas; Unten: Berthold Fabricius; S. 60: AdobeStock_lovelyday12; S. 64: AdobeStock_Benedikt; S.65: Matthias Bert; S.66: KALO;<br />

S.70: Reiner_Freese; S. 72: AdobeStock_ MaxSafaniuk; S. 74: AdobeStock_JackF<br />

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46 Recht 47<br />

Präsenzveranstaltung oder<br />

Umlaufverfahren?<br />

Die Beschlussfassung bei Genossenschaften im Umlaufverfahren nach<br />

dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,<br />

Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.<br />

Hamburg. Viele Genossenschaften haben zu Beginn der Corona-<br />

Pandemie ihre Mitgliederversammlungen in den Herbst <strong>2020</strong> verschoben.<br />

Das geschah in der Hoffnung, dass die Infektionszahlen<br />

im Verlaufe des Sommers sinken und eine Mitgliederversammlung<br />

im Herbst eher durchführbar sein würde.<br />

Leider stiegen die Infektionszahlen in den September- und<br />

Oktoberwochen rasant an, so dass die Bundesregierung für den<br />

November einen "Lockdown light" verordnete. Zum Zeitpunkt<br />

der Erstellung dieses Textes ist die Entwicklung in der näheren<br />

Zukunft nicht absehbar. Experten befürchten allerdings, dass die<br />

Einschränkungen noch einige Monate andauern werden.<br />

Aus dem Grund trafen mehrere Genossenschaften die Entscheidung,<br />

ihre Mitgliederversammlung – trotz einer rechtlich<br />

noch möglichen Durchführbarkeit – abzusagen. Es stellt sich die<br />

Frage, inwiefern die für die geplante Versammlung angedachten<br />

Beschlussfassungen anderweitig, namentlich im sogenannten<br />

schriftlichen Umlaufverfahren, nachgeholt werden können.<br />

Gesetzgeber macht keine Vorgaben<br />

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie<br />

eröffnet hierzu in § 3 Abs. 1 eine gesetzliche Möglichkeit,<br />

Beschlussfassungen schriftlich oder elektronisch durchzuführen,<br />

selbst wenn das – wie bei den meisten Genossenschaften – in der<br />

Satzung nicht vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat im Gesetz zur<br />

Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie allerdings keine<br />

Vorgaben zum Verfahrensablauf des Umlaufbeschlusses getroffen.<br />

Es liegt in der Natur der Sache eines Umlaufverfahrens, dass die<br />

Mitgliederrechte bei der Durchführung eines Umlaufverfahrens<br />

nicht in gleichem Maße gewahrt werden wie bei Durchführung<br />

einer Präsenzversammlung vor Ort. Denn anders als bei der Durchführung<br />

einer Versammlung hat der betroffene Vertreter bzw. das<br />

Genossenschaftsmitglied nicht die Möglichkeit wie in einer Versammlung,<br />

aufzustehen und sich zu äußern bzw. zu diskutieren.<br />

Mindestmaß zur Wahrung von Mitgliederrechten ist<br />

einzuhalten<br />

Allerdings muss der Einladende darauf achten, dass auch bei<br />

einem Umlaufbeschluss zur Wahrung der Mitgliederrechte ein<br />

Mindestmaß an Regeln eingehalten wird. Es droht sonst die Anfechtbarkeit<br />

des jeweiligen Beschlusses. Auch ist zu beachten,<br />

dass eine schriftliche Beschlussfassung sich für bestimmte Arten<br />

von Beschlussfassungen eher eignet als für andere Arten von Beschlussfassungen.<br />

Die Wahlen zum Vorstand oder Aufsichtsrat erscheinen zum<br />

Beispiel insbesondere dann, wenn die Satzung noch jeweilige<br />

Besonderheiten / Einschränkungen betreffend die Wahlvorgänge<br />

vorgibt, für eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

aufgrund des entstehenden verwaltungsorganisatorischen<br />

Aufwandes eher weniger geeignet.<br />

Zudem bleiben ein Vorstandsmitglied oder ein Aufsichtsratsmitglied<br />

gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der<br />

Folgen der COVID-19-Pandemie ohnehin auch nach Ablauf der<br />

Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt, so dass für<br />

die Durchführung von Wahlen im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

eigentlich kein Bedarf besteht.<br />

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GdW veröffentlichte Anleitung<br />

Der GdW hat in seinen FAQ auf S. 83 ff. eine hilfreiche „Kochanleitung“<br />

zur Durchführung eines schriftlichen Umlaufverfahrens<br />

entwickelt. Wenn Genossenschaften das schriftliche Umlaufverfahren<br />

nutzen wollen, steht Ihnen der Unterzeichner für Rückfragen<br />

zur Verfügung. Das stellt keine Empfehlung dar, anstatt<br />

einer Präsenzversammlung auf das schriftliche Umlaufverfahren<br />

auszuweichen.<br />

Aufgrund der rechtlichen Unwägbarkeiten und des teilweise<br />

hohen verwaltungsorganisatorischen Aufwands bei einem schriftlichen<br />

Umlaufverfahren sollten der Nutzen und die Risiken gegenüber<br />

der Durchführung einer – zurzeit noch rechtlich zulässigen<br />

– VeS. 47:rsammlung genau abgewogen werden. Wenn Sie sich<br />

aber für ein schriftliches Umlaufverfahren entscheiden, stehen wir<br />

Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. h<br />

DR. KAI MEDIGER<br />

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48 Virtueller Raum<br />

49<br />

Meetings und Abstimmungen<br />

ziehen wegen Corona in den<br />

virtuellen Raum<br />

In den Zeiten von Corona sind Teambesprechungen oder Vorstandssitzungen im Internet<br />

eine gute Alternative. Die Technik bietet Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltern<br />

auch die Möglichkeit, Eigentümer, Mitglieder und Vertreter online zu versammeln.<br />

Wichtige Termine in Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften<br />

stehen in diesen Tagen unter neuen Vorzeichen. Wie<br />

sollen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Sitzungen abhalten? Sollen<br />

die Mitglieder- und Vertreterversammlungen verschoben werden<br />

oder versucht man den Weg über das Internet? Mit dem "Gesetz<br />

zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-<br />

und Strafverfahrensrecht" hat der Gesetzgeber nämlich<br />

für Vereinfachungen gesorgt.[1] Demnach können Vorstand und<br />

Aufsichtsrat für eine begrenzte Zeit virtuelle Sitzungen auch ohne<br />

Grundlage in der Satzung oder Geschäftsordnung durchführen,<br />

im Umlaufverfahren oder als Telefon- oder Videokonferenz. Analog<br />

wurde die Möglichkeit für virtuelle Versammlungen geschaffen.<br />

Beschlüsse der Mitglieder können schriftlich oder elektronisch<br />

gefasst werden.<br />

Was heute die Teilnehmer schützt,<br />

spart morgen Aufwände<br />

Nicht nur in Zeiten von Corona haben Besprechungen im Web<br />

Vorteile. Anfahrtswege entfallen, ebenso Kosten für den Veranstaltungsort.<br />

Termine lassen sich auch dann kurzfristig anberaumen,<br />

wenn die Teilnehmer verstreut oder unterwegs sind – ein Vorteil,<br />

den ich auf Geschäftsreisen sehr schätze. Doch wie lässt sich ein<br />

dezentrales Meeting effizient gestalten? Durch die kollektive Verlagerung<br />

der Arbeit ins Homeoffice sammeln die Unternehmen aktuell<br />

Erfahrungen, die auch für virtuelle Treffen und Versammlungen<br />

mit Stakeholdern wertvoll sein können.<br />

Zum einen können jetzt verschiedene Technologien getestet werden.<br />

Die Tools für Video- und Telefonkonferenzen, ob Webex, Go-<br />

ToMeeting oder Microsoft Teams, sind webbasiert und werden als<br />

Software-as-a-Service angeboten. Somit sind sie monatlich kündbar.<br />

Sie bieten inzwischen auch viele Collaboration-Funktionen. Für<br />

externe Teilnehmer ist die Technik weder aufwändig noch kompliziert:<br />

Benötigt werden ein PC oder Tablet – zur Not tut es sogar das<br />

Smartphone–, eine stabile Internetverbindung sowie die Einladung<br />

mit Link zum Meeting und Einwahl-Code. Ein Testlauf vorab ist immer<br />

empfehlenswert. Ein Headset ist praktisch und komfortabel,<br />

aber nicht zwingend nötig.<br />

Zum anderen wird das Konferieren im Internet nun eingeübt. Denn<br />

nicht in allen Unternehmen war es bislang selbstverständlich, wichtige<br />

Besprechungen online durchzuführen. Grundsätzlich bedarf es<br />

mehr verbaler Führung als im Präsenzmeeting, da die Raumorientierung<br />

fehlt und Augenkontakt nur eingeschränkt möglich ist. Das<br />

muss etwa bei der Anmoderation von Beiträgen bedacht werden.<br />

Dass sich alle Teilnehmer per Video sehen, ist weniger wichtig als<br />

eine gute Tonqualität. Ein besonderes Augenmerk sollte auf der<br />

visuellen Darstellung bzw. beziehungsweise Unterstützung der besprochenen<br />

Inhalte liegen. Dazu wird der Bildschirm geteilt, auf<br />

dem sich dann alles von der Präsentation bis zur Beschlussvorlage<br />

zeigen und live bearbeiten lässt.<br />

Von der Telefonkonferenz zur virtuellen Versammlung<br />

Moderne Webmeetings gehen noch weiter. Eine mögliche Technik<br />

habe ich für die virtuelle Eigentümerversammlung bereits vorgestellt.<br />

Für andere Versammlungen mit Beschlussfassung lässt sie<br />

sich problemlos adaptieren. Der Vorteil: Nicht nur Interaktionen,<br />

sondern auch der situative Rahmen wird in die Virtualität übertragen.<br />

Veranstalter und Teilnehmer agieren über Avatare in einem individuell<br />

simulierten Veranstaltungsraum. Man kann sich per Handzeichen<br />

melden, ein Whiteboard für gemeinsame Notizen oder<br />

Vereinbarungen nutzen, geheime oder öffentliche Abstimmungen<br />

abhalten und vieles mehr.<br />

Wie praktikabel der digitale Weg für größere Veranstaltungen ist,<br />

muss in der Praxis ausgelotet werden. Wird ähnlich wie bei Webinaren<br />

vor allem präsentiert und zum Schluss noch eine Fragerunde<br />

abgehalten – die Teilnehmer stellen die Fragen per Chat, der Vortragende<br />

beantwortet sie live –, sind Online-Versammlungen auch<br />

bei größerer Teilnehmerzahl gut zu handhaben. Auch Abstimmungen<br />

sind hier kein Problem. Je häufiger und stärker die Eigentümer<br />

oder Mitglieder allerdings involviert sind – durch Wortbeiträge, Diskussionen,<br />

Ad-hoc-Abstimmungen –, umso kleiner sollte der Kreis<br />

gehalten sein.<br />

Moderne Eigentümerversammlungen nach neuem<br />

WEG-Recht<br />

Zum 1.12.<strong>2020</strong> tritt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz<br />

(WEMoG) in Kraft. Zahlreiche Bereiche werden darin<br />

grundlegend neu gestaltet, u.a. auch die Teilnahme an Eigentümerversammlungen<br />

in elektronischer Form. So können die Wohnungseigentümer<br />

beschließen, dass Wohnungseigentümer auch<br />

in elektronischer Form an Eigentümerversammlungen teilnehmen<br />

können. Unter Berücksichtigung, dass es dazu eines Beschlusses<br />

bedarf und dass die Möglichkeit der Präsenzteilnahme unverändert<br />

fortbesteht. Weitere Vorgaben hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung<br />

der elektronischen Form sieht das Gesetz nicht vor. Für<br />

die Teilnahme an Online-Versammlungen muss der Verwalter den<br />

Rahmen schaffen.<br />

Ausgenommen sind jedoch rein virtuelle Eigentümerversammlungen<br />

oder solche in Form einer Telefonkonferenz. Denn laut Gesetz<br />

muss den Wohnungseigentümern die Möglichkeit gegeben werden,<br />

persönlich an der Eigentümerversammlung teilzunehmen.<br />

Dass der Bedarf an virtuellen Meetings und Versammlungen steigt,<br />

ist angesichts der weiterhin schlechten Aussichten für Präsenzveranstaltungen<br />

durchaus zu erwarten.<br />

SUSANNE VIEKER<br />

Susanne Vieker ist Mitglied<br />

der Geschäftsleitung und Prokuristin<br />

der Haufe-Lexware<br />

Real Estate AG mit Sitz in Bielefeld.<br />

Sie verantwortet neben<br />

dem Business Development<br />

die gesamte Softwareentwicklung<br />

und den Produktsupport.<br />

Susanne Vieker schreibt über<br />

neue Technologien, praktische<br />

Lösungsansätze und IT-Sicherheit<br />

in der Immobilienbranche.<br />

[1]_[Artikel 2: Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,<br />

Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen<br />

der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Pandemie-Gesetz-Art.-2); in Kraft getreten am<br />

28.3.<strong>2020</strong>.


50 Arbeitgeberkampagne 51<br />

Gib Deiner Berufung ein Zuhause<br />

Seit einigen Tagen läuft die neue Arbeitgeberkampagne<br />

der Wohnungswirtschaft.<br />

Von PD Dr. Matthias Zabel<br />

Berlin. Viele Wohnungsunternehmen suchen händeringend<br />

nach qualifizierten Mitarbeitern. Die seit einigen Tagen laufende<br />

erste bundesweite Arbeitgeberkampagne der Wohnungswirtschaft<br />

will da Abhilfe schaffen und bewirbt die Branche als attraktiven<br />

Arbeitgeber.<br />

Studien wie die „Marktstudie Aus-, Fort- und Weiterbildung“<br />

des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

machen deutlich, dass der Bedarf an qualifizierten<br />

Mitarbeitern innerhalb der Wohnungswirtschaft kontinuierlich<br />

wächst – und zwar berufsübergreifend.<br />

Der EBZ-Studie zufolge antworteten im vergangenen Jahr auf<br />

die Frage „Ist es für Sie bzw. Ihr Unternehmen bislang schwierig,<br />

qualifizierte Mitarbeiter/Innen zu finden?“ 61,5 Prozent mit „Ja“.<br />

Im Jahr 2017 waren es 54,9 Prozent und im Jahr 2015 45,5 Prozent.<br />

Probleme, qualifiziertes Personal zu finden, gibt es der Studie<br />

zufolge vor allem in den Bereichen Technik, kaufmännische<br />

Sachbearbeitung, Eigentumsverwaltung und Finanzierung / Rechnungswesen.<br />

Ausgeschriebene Stellen bleiben länger unbesetzt<br />

Auch die Vakanzzeit ausgeschriebener Stellen hat sich einer Statistik<br />

der Bundesagentur für Arbeit zufolge im Verlauf der vergangenen<br />

Jahre erhöht – von 57 Tagen im Jahr 2010 auf 118 Tage<br />

im Jahr 2019.<br />

Es ist also höchste Zeit für eine Arbeitgeberkampagne mit<br />

dem Ziel, die Branche Wohnungswirtschaft als attraktiven Arbeitgeber<br />

zu bewerben. Ganz ähnlich wie bei der Ausbildungskampagne<br />

werden einzelne Berufe und Berufsbilder genutzt, um die<br />

Vorteile der Branche insgesamt herauszustellen und deren Image<br />

zu schärfen.<br />

Die Kampagne kommuniziert die<br />

Sinnhaftigkeit einer Arbeit in der<br />

Wohnungswirtschaft und verdeutlicht,<br />

dass man hier (auch) sein berufliches<br />

Zuhause finden kann.<br />

Webseite mit bundesweiter Stellenbörse<br />

Für maximale Aufmerksamkeit auf bundesweiter Ebene sorgt das<br />

360°-Konzept der Kampagne. Dreh- und Angelpunkt wird die<br />

Website „arbeiten-in-der-wohnungswirtschaft.de“ sein, auf der<br />

eine bundesweite Stellenbörse Unternehmen der Wohnungswirtschaft<br />

und Bewerber zusammenbringen soll.<br />

Dort können Unternehmen ihre Stellenanzeigen inserieren und<br />

Bewerber sich mit ihrem Profil registrieren. Perspektivisch sollen<br />

weitere Maßnahmen entwickelt werden, um die Chancen für ein<br />

perfektes Match von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhöhen.<br />

Da die Zielgruppe mit Blick auf Alter, Bildungsstand und Informationsverhalten<br />

sehr heterogen ist, werden neben digitalen<br />

Werbemitteln Plakate, Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

Bauzaunbanner, Anzeigen in Zeitschriften und weitere analoge<br />

Formate eine Rolle spielen.<br />

Dabei wird die Kampagne so aufgebaut sein, dass die Werbemittel<br />

von einzelnen Unternehmen, mehreren Unternehmen zusammen,<br />

regionalen Arbeitsgemeinschaften oder beispielsweise auch<br />

von Regionalverbänden individualisiert genutzt werden können.


52 Arbeitgeberkampagne 53<br />

Interviews mit<br />

Uta Meckert, Sieghard Lückehe, Heike Klankwarth und Thorsten May<br />

„Wir sind attraktive Arbeitgeber“<br />

HEIKE KLANKWARTH<br />

Vorstandsvorsitzende<br />

THORSTEN MAY<br />

Vorstand<br />

Volksheimstätte eG Wohnungsbaugenossenschaft,<br />

Göttingen<br />

Die Wohnungswirtschaft bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Sie beschäftigt<br />

Kaufleute, IT-Experten, Ingenieure, Handwerker, Sozialarbeiter. Zum Teil wird der berufliche<br />

Nachwuchs selbst ausgebildet. Aber auch für erfahrene Fachkräfte sind die Wohnungsunternehmen<br />

ein attraktiver Arbeitgeber. Über die beruflichen Perspektiven in der<br />

Branche, die Situation bei der Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie<br />

die Erwartungen, die mit der neuen Arbeitgeberkampagne des GdW verknüpft sind, hat<br />

das magazin mit Vorständen und Geschäftsführern gesprochen.<br />

magazin: Der Fachkräftemangel wird hinlänglich beklagt. Welche<br />

Erfahrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen gemacht?<br />

Der Fachkräftemangel ist auch an unserer Genossenschaft nicht<br />

spurlos vorbeigegangen. Vor fünf Jahren erreichten uns auf eine<br />

Stellenausschreibung noch 60 bis 70 Bewerbungen, heute sind wir<br />

froh, wenn 20 Bewerbungen eingehen.<br />

magazin: Können Sie das bitte an einem oder zwei Beispielen verdeutlichen?<br />

2011 wurde eine Stelle in unserer technischen Abteilung ausgeschrieben.<br />

Ergebnis: weit über 70 Bewerbungen. 2018 die gleiche<br />

Ausschreibung. Ergebnis: unter 20 Bewerbungen. Wir konnten die<br />

Stelle trotzdem mit einem sehr qualifizierten Mitarbeiter besetzen,<br />

ein Glücksfall. Der Markt ist leergefegt.<br />

magazin: Welche Strategien haben Sie entwickelt, um bei der Personalsuche<br />

möglichst erfolgreich zu sein?<br />

Wir setzen auf Ausbildung, Empfehlungen, Personalentwicklung,<br />

Image und Schulen.<br />

Ausbildung: Die frühzeitige Aussicht auf eine Übernahme nach<br />

der Ausbildung schafft Klarheit und ist zugleich Ansporn für gute<br />

Leistungen. Wir versuchen den eigenen Nachwuchs zu halten, sollte<br />

aber der Wunsch nach einem Unternehmens- oder Ortswechsel<br />

da sein, stehen wir dem nicht im Weg. Im Gegenteil: Raus aus dem<br />

Nest, flügge werden und dann wieder zurück in die Genossenschaft,<br />

ist für manchen jungen Menschen eine tolle Chance. Gerade<br />

dann, wenn eine Familie gegründet wird, wächst die Nachfrage<br />

nach einem sicheren, modernen Arbeitsplatz. Das bieten wir und<br />

das gute Betriebsklima ist ja bereits bekannt.<br />

Empfehlungen: Diese sind nahezu unschlagbar, wenn sie von den<br />

eigenen Mitarbeitern ausgesprochen werden. Durch ein Vorsorgepaket<br />

aus betrieblicher Altersvorsorge, zusätzlicher Krankenversicherung<br />

und betrieblichem Gesundheitsmanagement – „Motto:<br />

Obst statt Kekse!“, ist unser Team motiviert, die Zufriedenheit<br />

bleibt hoch und die Leistungen nehmen auch bei Zusatzbelastungen<br />

nicht ab, im Gegenteil – der Zusammenhalt im Team steigt<br />

weiter. Und gerade dieser Teamspirit hilft hin und wieder auch bei<br />

der Jobsuche. “Komm‘ doch zu uns!“ hört man, wenn sich unsere<br />

Mitarbeiter mit Angestellten unserer Dienstleister unterhalten. Das<br />

eine oder andere Mal waren wir so bereits erfolgreich.<br />

Personalentwicklung: Wer sich bei uns konstant in Weiterbildungen<br />

engagiert, kann in unserem Team eine Fachkarriere starten.<br />

Klar: Die Hierarchie bei uns ist fix. Ein Aufstieg vom Azubi zum<br />

Vorstand ist sehr selten, aber möglich, wie man auch in unserer<br />

Genossenschaft erleben kann. Wir entwickeln unsere Mitarbeiter<br />

durch regelmäßige Mitarbeitergespräche und bauen sie zu Spezialisten<br />

in bestimmten Fachgebieten auf.<br />

Image: Wir feilen akribisch an unserer Marke als zuverlässiger,<br />

moderner Immobiliendienstleister in Göttingen. Und dazu gehören<br />

bestens ausgebildete und qualifizierte Immobilienfachleute,<br />

Handwerker, Techniker und Sachbearbeiter.<br />

Schulen: Wir planen verstärkt den Kontakt zu den Schulen zu<br />

suchen, um direkt an der Basis für unseren Ausbildungsberuf zu<br />

werben, Überzeugungsarbeit zu leisten.<br />

magazin: Welche Erwartungen knüpfen Sie in dem Zusammenhang<br />

an die GdW-Kampagne zur Arbeitgeberattraktivität, die jetzt anläuft?<br />

Wir finden es gut, dass auf Verbandsebene mehr für das Image<br />

unseres Berufsstandes getan wird. Die Kampagne ist ganz klar ein<br />

Schritt in die richtige Richtung. Doch dieser Schritt sollte auch in<br />

die Regionen verlängert werden. Wie wären regionale Kampagnen<br />

für Städte und Landkreise?<br />

magazin: Wer sich bei Ihnen auf eine freie Stelle bewirbt, hat bestimmte<br />

Vorstellungen etwa zum beruflichen Alltag oder zur konkreten<br />

Aufgabenstellung. Was gibt Ihrer Ansicht nach letztlich den<br />

Ausschlag, wenn sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für Ihr<br />

Unternehmen entschließt?<br />

Die Sicherheit eines krisenfesten Arbeitsplatzes, unser kompaktes<br />

Vorsorgepaket, die Besonderheit des Genossenschaftsprinzips, die<br />

Chance einer Fachkarriere und geregelte Arbeitszeiten.<br />

magazin: Verschiebt sich da etwas im Koordinatensystem – immerhin<br />

wird vielfach berichtet, gerade jüngere Leute achten sehr auf<br />

eine „sinnstiftende Tätigkeit“?<br />

Ja, tatsächlich diese Verschiebung ist spürbar. Jüngere Menschen<br />

haben nicht mehr den absoluten Fokus auf Karriere. Da könnten<br />

wir sowieso alleine aufgrund unserer Struktur nicht mithalten.<br />

Jüngere Menschen wollen sich in einem Beruf entfalten, der Sinn<br />

macht. Und welcher Berufszweig wäre da besser geeignet als die<br />

Wohnungswirtschaft? Hinzu kommt der Aspekt vom Gleichgewicht<br />

„Arbeit zu Freizeit“: geregelte Arbeitszeiten, wenig Überstunden,<br />

die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, später Familie<br />

und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir stecken mittendrin<br />

im Bewerbermarkt. Die Arbeitgeber – unsere Genossenschaft eingeschlossen<br />

– müssen ideenreich und flexibel reagieren. Nine-to-<br />

Five-Jobs haben keine Chance mehr.<br />

magazin: Danke für das Gespräch.<br />

f


54 Interview<br />

Anzeigen<br />

55<br />

SIEGHARD LÜCKEHE<br />

Geschäftsführer<br />

STÄWOG<br />

Bremerhaven<br />

magazin: Der Fachkräftemangel wird hinlänglich beklagt. Welche<br />

Erfahrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen gemacht?<br />

Sieghard Lückehe: Bislang haben wir noch keine schlechten Erfahrungen<br />

gemacht. Wir konnten bisher alle Stellen immer gut<br />

besetzen. Gerade im kaufmännischen Bereich, wo wir selbst jedes<br />

Jahr zwei Immobilienkaufleute ausbilden, haben wir keine Nachwuchssorgen.<br />

Im technischen Bereich sieht das etwas anders aus.<br />

magazin: Welche Strategien haben Sie entwickelt, um bei der<br />

Personalsuche möglichst erfolgreich zu sein?<br />

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Lückehe: Dieses Jahr haben wir das erste Mal unsere Pop-up-Store-<br />

Kampagne „Springflut Bremerhaven“ zur Azubisuche genutzt und<br />

einen eigenen Pop-up-Store mit unseren Azubis auf die Beine gestellt,<br />

um jungen Schulabgängern die Ausbildung als Immobilienkaufmann<br />

/-frau bei der STÄWOG vorzustellen. Die jungen Kollegen<br />

haben einige interessante Gespräche geführt.<br />

magazin: Welche Erwartungen knüpfen Sie in dem Zusammenhang<br />

an die GdW-Kampagne zur Arbeitgeberattraktivität, die jetzt anläuft?<br />

Lückehe: Wir wünschen uns, dass ganz allgemein durch die GdW-<br />

Kampagne Wohnungsunternehmen als tolle Arbeitsgeber bekannt<br />

gemacht werden.<br />

magazin: Wer sich bei Ihnen auf eine freie Stelle bewirbt, hat bestimmte<br />

Vorstellungen etwa zum beruflichen Alltag oder zur konkreten<br />

Aufgabenstellung. Was gibt Ihrer Ansicht nach letztlich den<br />

Ausschlag, wenn sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für Ihr<br />

Unternehmen entschließt?<br />

Lückehe: Die STÄWOG ist als attraktiver und zukunftssicherer Arbeitgeber<br />

in Bremerhaven bekannt. In den letzten Jahren haben<br />

wir viel für unsere Mitarbeiter getan. Der Umzug vor sechs Jahren<br />

in die attraktiven Geschäftsräume am Wasser, auch die Einführung<br />

von flexiblen Arbeitszeitmodellen oder die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf sind aus unserer Sicht Punkte, weshalb Bewerber sich<br />

für uns entscheiden.<br />

magazin: Verschiebt sich da etwas im Koordinatensystem – immerhin<br />

wird vielfach berichtet, gerade jüngere Leute achten sehr auf<br />

eine „sinnstiftende Tätigkeit“?<br />

Lückehe: Es gibt kaum etwas Sinnstiftenderes als die Arbeit in einem<br />

Wohnungsunternehmen. Durch den Umgang mit Wohnraum<br />

kann die Gesellschaft geprägt werden. Wir sind mit Kooperationspartnern<br />

aus verschiedenen Bereichen in vielen Projekten aktiv, die<br />

weit über unser Kerngeschäft hinausgehen. Einer unserer jungen<br />

Mitarbeiter hat sich neulich selbst als „Wohlfühlvermittler“ bezeichnet.<br />

Das macht mich stolz.<br />

magazin: Danke für das Gespräch.<br />

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56 Interview<br />

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UTA MECKERT<br />

Vorstand der Torgelower<br />

Gemeinnützigen<br />

Wohnungsgenossenschaft<br />

magazin: Der Fachkräftemangel wird hinlänglich beklagt. Welche<br />

Erfahrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen gemacht?<br />

Uta Meckert: Bisher waren Nachbesetzungen überwiegend im<br />

handwerklichen Bereich erforderlich. In der Vergangenheit konnten<br />

wir noch eine Auswahl aus einem Bewerberpool treffen. Wir<br />

hatten das Glück, dass die Bewerber in der Nähe ihrer Heimat arbeiten<br />

wollten, um die Auswärtstätigkeit beenden zu können.<br />

magazin: Können Sie das bitte an einem oder zwei Beispielen verdeutlichen?<br />

Meckert: Aktuell konnten wir aus den vorher genannten Gründen<br />

einen Handwerker für das Gewerk Heizung-Sanitär einstellen. Eine<br />

aufwendige Personalsuche war nicht notwendig. Schwieriger gestaltet<br />

sich die Fachkräftesuche für die kaufmännische Sachbearbeitung<br />

bzw. Eigentumsverwaltung. Da waren wir ca. vier Monate<br />

auf der Suche.<br />

magazin: Welche Strategien haben Sie entwickelt, um bei der Personalsuche<br />

möglichst erfolgreich zu sein?<br />

Meckert: Auf der Suche nach qualifiziertem Personal nutzen wir<br />

lokale Netzwerke, über die gemeinsam mit anderen Unternehmen<br />

Erfahrungen und aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt ausgetauscht<br />

werden können. Wir holen uns auch Empfehlungen von<br />

unseren Mitarbeitern aus deren Bekanntenkreis ein. Schließlich<br />

können die Personen, mit denen Sie erfolgreich zusammenarbeiten,<br />

am besten Ihre Erwartungen und Vorstellungen einschätzen.<br />

magazin: Welche Erwartungen knüpfen Sie in dem Zusammenhang<br />

an die GdW-Kampagne zur Arbeitgeberattraktivität, die jetzt anläuft?<br />

Meckert: Diese Kampagne zeigt die verschiedenartigen Berufsfelder,<br />

die unsere Branche bietet. Ich hoffe, dass sich jetzt auch<br />

Fachkräfte bewerben, die die Wohnungswirtschaft bisher nicht im<br />

Blick hatten.<br />

magazin: Wer sich bei Ihnen auf eine freie Stelle bewirbt, hat bestimmte<br />

Vorstellungen etwa zum beruflichen Alltag oder zur konkreten<br />

Aufgabenstellung. Was gibt Ihrer Ansicht nach letztlich den<br />

Ausschlag, wenn sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für Ihr<br />

Unternehmen entschließt?<br />

Meckert: Die Vielfältigkeit der Arbeitsaufgaben in unserer Branche,<br />

das eigenständige Arbeiten, die Sicherheit des Arbeitsplatzes<br />

und natürlich auch die Nähe zum Wohnort haben bei den Bewerbern<br />

zur Entscheidung geführt, ihre Erwerbstätigkeit in der Genossenschaft<br />

fortzusetzen.<br />

magazin: Verschiebt sich da etwas im Koordinatensystem – immerhin<br />

wird vielfach berichtet, gerade jüngere Leute achten sehr auf<br />

eine „sinnstiftende Tätigkeit“?<br />

Meckert: Wir verkörpern mit unserer Branche eine sinnstiftende<br />

Tätigkeit. Wohnen zählt zu einem der Grundbedürfnisse des Menschen<br />

und wir bieten dieses Produkt an. Wenn jüngere Leute darauf<br />

achten, sollten wir dies nach außen stärker kommunizieren.<br />

So erhalten wir die Chance „alle“ Bewerber auf uns aufmerksam<br />

zu machen.<br />

magazin: Danke für das Gespräch.<br />

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58 Recht<br />

59<br />

So sehen es die<br />

Gerichte<br />

Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick<br />

über wichtige Urteile, die in der jüngeren<br />

Vergangenheit von den höchsten deutschen<br />

Gerichten gesprochen wurden.<br />

DR. PETER HITPASS<br />

Dr. Peter Hitpaß betreut seit<br />

drei Jahren das Referat Wohnungswirtschaft<br />

in der <strong>VNW</strong>-<br />

Landesgeschäftsstelle Schwerin.<br />

Dazu gehören insbesondere<br />

das Betriebskosten-, Medienund<br />

Öffentliches Recht. Der<br />

Autor betreut als Bearbeiter<br />

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(§535 BGB).<br />

den mit mehreren Wohneinheiten sind regelmäßig folgende Mindestangaben<br />

aufzunehmen:<br />

– Zusammenstellung der Gesamtkosten<br />

– Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten<br />

Verteilerschlüssel<br />

– Berechnung des Anteils des Mieters<br />

– Abzug der geleisteten Vorauszahlungen<br />

Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs (Umlageschlüssel)<br />

ist allerdings nur geboten, wenn dies zum Verständnis<br />

der Abrechnung erforderlich ist.<br />

Diesen Anforderungen werden die Betriebskostenabrechnungen<br />

gerecht. Insbesondere bedurfte es keiner weiteren Erläuterung<br />

des Umlageschlüssels. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ ist<br />

aus sich heraus verständlich. Etwas anderes gilt nicht deshalb,<br />

weil für einzelne Positionen unterschiedliche Gesamtflächen zugrunde<br />

gelegt wurden. Auf formeller Ebene genügt die jeweilige<br />

Angabe der Gesamtfläche, die der nach dem Flächenmaßstab abgerechneten<br />

Betriebskostenposition zugrunde gelegt worden ist.<br />

Informationen dazu, aus welchen einzelnen Gebäudeteilen oder<br />

Hausnummern sich die jeweils zugrunde gelegte Wirtschaftseinheit<br />

zusammensetzt, gehören nicht zu den Mindestanforderungen<br />

an eine Betriebskostenkostenabrechnung, deren Verletzung<br />

die Abrechnung formell unwirksam macht. Unklarheiten, welche<br />

Gebäudeteile jeweils bei der Berechnung der Gesamtfläche berücksichtigt<br />

worden sind, betreffen nicht die formelle Ordnungsgemäßheit<br />

der Betriebskostenabrechnung, sondern sind eine inhaltliche<br />

Frage.<br />

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2. Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale<br />

handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten,<br />

sondern um vom Vermieter zu tragende<br />

Verwaltungskosten.<br />

Das hat der BGH mit Urteil vom 18. Dezember 2019 (Az. VIII<br />

ZR/19) entschieden. Damit schafft er Klarheit in einer seit Jahren<br />

umstrittenen Frage.<br />

Die Beklagten mieteten mit Vertrag vom 27. Januar 2003<br />

von der Rechtsvorgängerin der Klägerin eine (preisgebundene)<br />

Wohnung in Berlin. Nach § 3 Abs. 2 des Mietvertrags tragen die<br />

Beklagten die Betriebskosten. Die von der Klägerin für das Jahr<br />

2016 erstellte Betriebskostenabrechnung weist eine "Notdienstpauschale"<br />

in Höhe von insgesamt 1.199,52 Euro aus, welche die<br />

Klägerin dem Hausmeister für dessen Notdienstbereitschaft bei<br />

Störungsfällen wie beispielsweise Stromausfall, Heizungsausfall<br />

oder Wasserrohrbruch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten<br />

gezahlt hatte.<br />

Das Berufungsgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin<br />

auf Zahlung der den Beklagten anteilig berechneten Notdienstpauschale<br />

verneint. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um<br />

umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende<br />

Verwaltungskosten.<br />

Dazu herrscht in der Rechtsprechung Streit:<br />

In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird überwiegend die<br />

Auffassung vertreten, es handele sich dabei um umlagefähige<br />

Betriebskosten. Das wird zum Teil damit begründet, dass die Stelf<br />

I. Entscheidungen des BGH<br />

1.Betriebskostenabrechnung bei Großwohnanlagen:<br />

„Fläche“ bedarf keiner Erläuterung<br />

Das hat der BGH mit Urteil vom 29. Januar <strong>2020</strong> (Az.: VIII ZR<br />

244/18) entschieden. Bei den formellen Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen<br />

ist der BGH großzügig: „Fläche“ ist nicht<br />

erläuterungsbedürftig. In einer Betriebskostenabrechnung nach<br />

Fläche muss der Vermieter den Abrechnungsmaßstab in der Regel<br />

auch dann nicht näher erläutern, wenn die einzelnen Positionen<br />

anhand unterschiedlicher Gesamtflächen verteilt werden.<br />

Hintergrund: Unterschiedliche Gesamtflächen in einer<br />

Betriebskostenabrechnung<br />

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die<br />

Nachzahlung von Betriebskosten. Die Wohnung liegt in einer<br />

größeren Anlage, die aus mehreren Gebäuden mit Wohn- und<br />

Gewerbeeinheiten besteht. In den umstrittenen Betriebskostenabrechnungen<br />

wurden die Betriebskosten nach Fläche umgelegt<br />

und Wohn- und Gewerbeflächen getrennt abgerechnet. Der<br />

Abrechnung der einzelnen Betriebskostenpositionen lagen verschiedene<br />

Gesamtflächen zugrunde. Einige Positionen wurden<br />

anhand der Gesamtfläche der Anlage verteilt, während für andere<br />

Positionen kleinere Abrechnungskreise, etwa einzelne Gebäude,<br />

gebildet und dementsprechend kleinere Gesamtflächen zugrunde<br />

gelegt wurden. Eine Erläuterung, aus welchen Gebäudeteilen<br />

oder „Hauseingängen“ sich die jeweiligen Gesamtflächen zusammensetzen,<br />

enthielten die Abrechnungen nicht. Amts- und Landgericht<br />

hielten die Abrechnungen daher für formell unwirksam.<br />

Die Entscheidung des BGH: „Fläche“ ist nicht erläuterungsbedürftig.<br />

Die Betriebskostenabrechnungen sind nicht formell unwirksam.<br />

Eine Betriebskostenabrechnung genügt den formellen<br />

Anforderungen, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der<br />

Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n enthält. In die Abrechnung bei Gebäu-<br />

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60 Recht<br />

61<br />

Das AG Frankenthal hat mit Urteil vom 15. Februar 2019 (Az. 3a<br />

C 288/18) entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der<br />

Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten<br />

auf die Mieter umlagefähig sind.<br />

Zwischen den Parteien eines Mietvertrages war streitig, ob die<br />

Mieter die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des<br />

Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten übernehmen müsslung<br />

einer Notdienstbereitschaft im Interesse des Mieters liege,<br />

weil sie in erster Linie – insbesondere in großen Wohnanlagen<br />

– dazu diene, die vom Mieter eingebrachten Sachen vor Schäden<br />

durch beispielsweise Strom- oder Heizungsausfall oder bei einem<br />

Wasserrohrbruch zu bewahren. Zum Teil wird die Umlagefähigkeit<br />

einer Notdienstpauschale deswegen angenommen, weil die<br />

Erreichbarkeit des Hausmeisters zur Störungsbeseitigung in Notfällen<br />

auch außerhalb der (üblichen) Geschäftszeiten zu den dem<br />

Sicherheitsbereich angehörenden Tätigkeiten eines Hausmeisters<br />

gehöre, deren Kosten grundsätzlich umlagefähig seien. Andere<br />

Instanzgerichte bejahen die Umlagefähigkeit von Bereitschaftskosten<br />

ohne nähere Begründung.<br />

Nach anderer Ansicht handelt es sich bei den Kosten für eine<br />

Notdienstbereitschaft um Verwaltungskosten. Zur Begründung<br />

wird angeführt, die Bereithaltung für die Entgegennahme von<br />

Mängel-, Havarie-, Schadens- und Notfallmeldungen und die darauffolgende<br />

Veranlassung von Reparaturmaßnahmen seien Tätigkeiten<br />

im Zusammenhang mit der Grundstücksverwaltung, was<br />

sich nicht zuletzt daran zeige, dass solche Meldungen während<br />

der normalen Geschäftszeiten üblicherweise an die Hausverwaltung<br />

gerichtet würden.<br />

Die zuletzt genannte Ansicht verdient nach Auffassung des<br />

BGH den Vorzug.<br />

Zu den umlagefähigen Kosten für den Hauswart gehören die<br />

Vergütung, die Sozialbeiträge sowie alle geldwerten Leistungen,<br />

die der Eigentümer dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit<br />

diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung,<br />

Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft. Als<br />

umlagefähige Kosten des Hauswarts kommen dabei zum einen<br />

Aufwendungen für bestimmte Wartungs-, Reinigungs- und Pflegetätigkeiten<br />

in Betracht. Zum anderen sind diejenigen Kosten<br />

als Betriebskosten anzusehen, die durch die (typische) Aufgabe<br />

eines Hauswarts verursacht werden, in den allgemein zugänglichen<br />

Räumen und auf den allgemein zugänglichen Flächen des<br />

Mietobjekts für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Diese Aufgaben<br />

sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um jeweils ohne<br />

konkreten Anlass ("routinemäßig") in bestimmten zeitlichen Intervallen<br />

im Sicherheitsinteresse durchzuführende Maßnahmen<br />

der Kontrolle und Überwachung handelt.<br />

Hierzu gehört etwa die Überwachung, dass Rettungs- oder<br />

Fluchtwege nicht zugestellt sind, keine gefährlichen Gegenstände<br />

auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses gelagert werden, Außentüren<br />

ordnungsgemäß schließen und bei Fehlen einer Türöffneranlage<br />

nachts verschlossen sind, Abflüsse im Keller oder auf<br />

dem Grundstück freiliegen, die Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen<br />

ordnungsgemäß funktioniert, haustechnische Anlagen<br />

in ordnungsgemäßem Zustand sind, Glasbereiche keine Schäden<br />

aufweisen, Handwerker im Rahmen umlagefähiger Wartungs-,<br />

Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten eingewiesen werden und<br />

der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Vermieters (Frostschutz,<br />

Brandschutz, gefahrloser Zustand von Wohnflächen im Innen-<br />

und Außenbereich) genügt ist. Im Ordnungsbereich zählt zu<br />

den Aufgaben eines Hauswarts im Wesentlichen die Einhaltung<br />

der Hausordnung (Überwachung der Treppenhausreinigung, des<br />

Winterdienstes, Einhaltung der Ruhezeiten).<br />

Mit der hier berechneten Notdienstpauschale werden jedoch<br />

Tätigkeiten abgegolten, die der Grundstücksverwaltung und nicht<br />

etwa dem vorstehend beschriebenen Sicherheits- oder Ordnungsbereich<br />

zuzuordnen sind. Denn es handelt sich nicht um eine Vergütung<br />

für eine allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeit,<br />

sondern um Aufwendungen für die als Verwaltungstätigkeiten<br />

einzuordnende Entgegennahme von Störungsmeldungen und<br />

erforderlichenfalls die Veranlassung von Reparaturmaßnahmen<br />

durch Dritte. Zutreffend hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang<br />

darauf abgestellt, dass die Meldung solcher Störungsereignisse<br />

während der üblichen Geschäftszeiten gegenüber<br />

der Hausverwaltung oder dem Vermieter selbst erfolgt, damit<br />

von dort aus die erforderlichen Maßnahmen – in der Regel die<br />

Beauftragung einer entsprechenden Fachfirma mit der Störungsbehebung<br />

– in die Wege geleitet werden, und es sich insoweit<br />

nach allgemeiner Meinung um eine Verwaltungstätigkeit handelt.<br />

Für die (kosten)rechtliche Einordnung einer bestimmten Tätigkeit<br />

kann es aber nicht darauf ankommen, ob sie innerhalb oder außerhalb<br />

üblicher Geschäftszeiten verrichtet wird beziehungsweise<br />

ob der Vermieter für Meldungen außerhalb der Geschäftszeiten<br />

einen Notfalldienst einrichtet.<br />

3. Der Vermieter muss nicht für Stromverbrauch des Mieters<br />

aufkommen<br />

Das hat der BGH mit Urteil vom 27. November 2019 (Az.: VIII<br />

ZR 165/18) entschieden. Hat eine vermietete Wohnung in einem<br />

Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler, ist in der Regel der<br />

Mieter und nicht der Hauseigentümer Vertragspartner des Stromversorgers.<br />

Sachverhalt:<br />

Stromversorger nimmt Hauseigentümer in Anspruch<br />

Ein Energieversorger verlangt vom Eigentümer eines Mehrfamilienhauses<br />

die Zahlung von Stromkosten für eine der im Haus<br />

gelegenen Wohnungen sowie die Kosten für einen erfolglosen<br />

Sperrversuch. Die Wohnung war vermietet. Im Mietvertrag war<br />

vereinbart, dass die Mieter mit dem Versorger direkt einen Vertrag<br />

über die Stromversorgung abschließen. Der Stromverbrauch in<br />

dem Haus wird über Zähler erfasst, die jeweils einer bestimmten<br />

Wohnung zugeordnet sind.<br />

Die Entscheidung des BGH: Bei eigenem Zähler ist Mieter<br />

Vertragspartner<br />

Der Eigentümer des Hauses muss nicht für die Stromkosten aufkommen,<br />

weil zwischen ihm und dem Versorger kein Stromlieferungsvertrag<br />

zustande gekommen ist. Das konkludente Angebot<br />

des Versorgers auf Abschluss eines Versorgungsvertrages richtete<br />

sich bei der gebotenen Auslegung aus Sicht eines verständigen<br />

Dritten in der Position des Empfängers nicht an den Hauseigentümer,<br />

sondern an den Mieter der Wohnung.<br />

Im Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens ist<br />

grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrages<br />

zu sehen. Dieses wird von demjenigen konkludent<br />

angenommen, der aus dem Leitungsnetz Elektrizität, Gas,<br />

Wasser oder Fernwärme entnimmt. Ein nicht gewollter vertragsloser<br />

Zustand soll hierdurch vermieden werden.<br />

Empfänger des Vertragsangebots ist derjenige, der die tatsächliche<br />

Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am<br />

Übergabepunkt ausübt. Das kann auch ein Mieter oder Pächter<br />

sein. Unerheblich ist hierbei, ob dem Energieversorger die Identität<br />

des Inhabers der tatsächlichen Verfügungsgewalt bekannt ist.<br />

Somit kommt es maßgeblich darauf an, wer den Strom verbraucht.<br />

Der Vertrag soll regelmäßig gerade mit der Person begründet<br />

werden, die aufgrund ihrer tatsächlichen Verfügungsgewalt<br />

in der Lage ist, die angebotene Energie zu entnehmen. Bei<br />

einer vermieteten Wohnung ist dies typischerweise der Mieter.<br />

Dementsprechend war hier der Mieter der Adressat des Vertragsangebots.<br />

Nur diesem stand aufgrund des Mietvertrages die<br />

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tatsächliche Verfügungsgewalt über die Versorgungseinrichtungen<br />

in der Wohnung zu. Zudem wurde der Verbrauch in der Wohnung<br />

über einen eigenen Zähler erfasst, so dass der Versorger den<br />

Verbrauch individuell zuordnen konnte. Demzufolge musste der<br />

Hauseigentümer, der ohnehin nicht die Möglichkeit hatte, über<br />

diesen Zähler Strom zu verbrauchen, die Zurverfügungstellung<br />

des Stroms nicht als an ihn gerichtetes Vertragsangebot verstehen.<br />

Schließlich ist bei der Beurteilung die Praxis zu berücksichtigen,<br />

dass bei Mietwohnungen, die mit einem eigenen Stromzähler<br />

ausgestattet sind, üblicherweise der Mieter den Stromlieferungsvertrag<br />

direkt mit dem Versorger abschließt. Damit wird der<br />

Umweg über den Vermieter und die Betriebskostenabrechnung<br />

eingespart.<br />

II. Entscheidungen der Instanzgerichte<br />

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62<br />

Recht<br />

63<br />

ten. Hintergrund dessen war, dass in der Wohnanlage fehlerhaft<br />

der Müll getrennt wurde und die Vermieterin dadurch erhöhte<br />

Müllbeseitigungskosten zu tragen hatte. Daraufhin erhoben die<br />

Mieter Klage gegen den Vermieter mit dem Ziel festzustellen, dass<br />

diese Kosten vom Vermieter getragen werden müssen und nicht<br />

als Betriebskosten umlagefähig sind.<br />

Das AG hat die Klage abgewiesen.<br />

Nach Auffassung des Amtsgerichts stellen die Kosten für Überprüfung<br />

der Mülltrennung und des Nachsortierens Betriebskosten<br />

dar und sind damit von den Mietern zu tragen. Eine ordnungsgemäße<br />

Mülltrennung entspreche auch den Vorstellungen und<br />

Wünschen des Großteils der Mieterschaft und ein entsprechendes<br />

Verhalten unterstütze auch ihre Mietnutzung. Außerdem sei<br />

es nicht sachgerecht, wenn die Vermieterin für das pflichtwidrige<br />

Verhalten ihrer Mieter haften müsste. Schließlich habe die Vermieterin<br />

hinreichend Bemühungen entfaltet, um eine bessere Mülltrennung<br />

zu erreichen, etwa durch entsprechende Informationen<br />

der Mieter.<br />

2. Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes<br />

als Betriebskosten<br />

Das LG München I hat mit Urteil vom 17. April 2019 (Az.: 14 S<br />

15269/18) entschieden, dass es am Merkmal des bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauchs der Mietsache fehlt, wenn ein 24-Stunden<br />

Bewachungsdienst in weit überwiegendem Maße Park- oder Gartenflächen<br />

schützen soll, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind<br />

und vom Mieter wie Dritten in gleichem Maße genutzt werden,<br />

mit der Folge, dass solche Kosten dann auch nicht anteilig auf den<br />

Wohnraummieter umgelegt werden können.<br />

Die Parteien eines Mietvertrags stritten sich über die Umlegbarkeit<br />

von Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienstes.<br />

Laut den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2013 bis<br />

2015 musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei<br />

der Wohnanlage handelte es sich um eine für jedermann zugängliche<br />

parkähnliche Anlage.<br />

Das erstinstanzlich zuständige AG München bejahte eine anteilige<br />

Umlegbarkeit der Sicherheitskosten auf den Mieter.<br />

Das LG München I hat die Entscheidung des Amtsgerichts<br />

aufgehoben.<br />

Nach Auffassung des Landgerichts stellen die Position Wach- und<br />

Sicherheitsdienst in den Betriebskostenabrechnungen keine umlagefähigen<br />

Nebenkosten dar, wenn es, wie hier, an dem erforderlichen<br />

Bezug zur Mietsache fehle. Dies sei hier aufgrund der<br />

Widmung der parkähnlichen Wohnanlage für die Nutzung der<br />

Öffentlichkeit der Fall. Zwar kämen auch einzelne Tätigkeiten des<br />

Wach- und Sicherheitsdienstes den Mietern zu Gute. Die hauptsächlichen<br />

Tätigkeiten würden aber auf die öffentlich zugänglichen<br />

Flächen der Wohnanlage fallen, daher überwögen die Tätigkeiten<br />

des Sicherheitsdienstes zum Schutz des Eigentums des<br />

Vermieters und der Öffentlichkeit.<br />

Anm.: Demnach sind die Kosten eines Wach- und Sicherheitsdienstes<br />

nur umlegbar, wenn sie ausschließlich den Mietern oder<br />

dem Eigentum des Vermieters zu Gute kommen.<br />

3. Umlagefähigkeit von Kosten für die Pflege von zur Nutzung<br />

durch die Öffentlichkeit vorgesehenen Flächen<br />

Dazu hat das LG Berlin mit Urteil vom 25. September 2019 (Az.:65<br />

S 132/19) entschieden:<br />

Der erforderliche Bezug zur Mietsache geht verloren, wenn Garten-<br />

oder Parkflächen durch bauplanerische Bestimmungen oder<br />

auch durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit<br />

gewidmet werden. Wenn man den Gesamteindruck für<br />

maßgeblich hält, kann es auf einen formellen, nachweisbaren Akt<br />

nicht ankommen.<br />

Die Kosten der Pflege dieser Flächen können einem Mieter<br />

nicht als Nebenkosten angelastet werden (so auch BGH, Urteil<br />

vom 10. Februar 2016, VIII ZR 33/15).<br />

Anm.: Entscheidend ist, dass das Wohnungsunternehmen Grün-,<br />

Park- oder Spielflächen durch Hinweisschilder als sein Eigentum<br />

kennzeichnet. Dann ist die Umlagefähigkeit auf die Mieter gesichert.<br />

4. Formularmäßige Überwälzung der Kosten einer Zwischenablesung<br />

von Verbrauchszählern bei Mietvertragsbeendigung<br />

in laufender Abrechnungsperiode<br />

Dazu das LG Leipzig, Urteil vom 5. September 2019 (Az.: 08 O<br />

1620/18, 8 O 1620/18).<br />

Die durch den Auszug eines Mieters innerhalb der laufenden<br />

Abrechnungsperiode veranlassten Kosten einer Zwischenablesung<br />

sind nicht umlagefähige Kosten, die im Rahmen eines Nutzerwechsels<br />

als Verwaltungskosten dem Vermieter gemäß § 535<br />

Abs. 1 S. 3 BGB zur Last fallen.<br />

Im Wohnraummietverhältnis können Verwaltungskosten, so<br />

auch Zwischenablesekosten, nicht im Rahmen des § 556 Abs. 1<br />

BGB auf den Mieter abgewälzt werden. Derartige AGB-Klauseln<br />

sind unwirksame Vereinbarungen nach § 556 Abs. 4 BGB, da sie<br />

zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichen, weil<br />

sie andere Kosten als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen.<br />

So auch: AG Münster, Urteil vom 12. September 2019 (Az.: 6 C<br />

1738/19). Der Mieter muss sich das Verhalten des von ihm eingeschalteten<br />

Postdienstleisters zurechnen lassen.<br />

5. Zugang der Betriebskostenabrechnung<br />

Das LG Coburg stellt mit Urteil vom 27.Dezember 2019 (Az.:<br />

2 O 136/19) klar: Der Mieter muss sich das Verhalten des von ihm<br />

eingeschalteten Postdienstleisters zurechnen lassen. Hat ein Postdienstleister<br />

des Mieters Empfangsvollmacht für Einschreiben, ist<br />

der Mieter für die Empfangserklärung vertretungsbefugt.<br />

Anm.: Damit war die Betriebskostenabrechung bereits mit<br />

Übergabe an den Postdienstleister am 24. Dezember 2018 zugegangen<br />

und nicht erst am 3. Januar 2019 beim Mieter.<br />

Ähnlich: LG Hamburg, Urteil vom 2. Mai 2017 (Az.: 316 F<br />

77/16).<br />

6. Digitalisierung: Betriebskosten und Einwendungsfrist<br />

bei papierloser Büroführung des Vermieters<br />

Dazu hat das AG Leipzig mit Urteil vom 11. Oktober 2019 (Az.:<br />

167 C 2916/19) entschieden. Der Mieter darf nicht deshalb auf<br />

das Verlangen nach Belegeinsicht verzichten, weil der Vermieter<br />

ein papierloses Büro führt. Bei der Position „Hauswart” muss der<br />

Vermieter den zeitlichen und wirtschaftlichen Umfang der Tätigkeit<br />

darlegen und beweisen.<br />

Einschränkend dagegen das AG Konstanz im Urteil vom 6. Juni<br />

2029 ( Az.: 11 C 464/18): „Der Klägerin steht nach § 535, 259<br />

Abs. 1 BGB zu, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden<br />

Originalrechnungen und Originalbelege einzusehen… .<br />

. Auch auf eingescannte Daten bzw. Kopien darf nicht verwiesen<br />

werden… .Die Frage, ob die vorgelegten Scans die Originale<br />

wirksam ersetzen können, stellt sich vorliegend nicht. Die Klägerin<br />

behauptet, die Originale seien noch vorhanden. Die Beklagte<br />

behauptet demgegenüber die Unmöglichkeit, die Originalbelege<br />

seien nach dem Scan vernichtet worden. Dies bestreitet die Klägerin.<br />

Die Beklagte bietet hierzu keinen Beweis an. Beweisbelastet<br />

für eine Unmöglichkeit ist die Beklagte, die sich hierauf beruft.<br />

Diesbezüglich bleibt die Beklagte beweisfällig. Das Gericht geht<br />

demgemäß davon aus, dass die Originalbelege noch vorliegen. Es<br />

ist nicht ersichtlich, was dagegen sprechen würde, der Klägerin<br />

hierein Einsicht zu gewähren.<br />

Anders dagegen das LG Berlin in seinem Urteil vom 30. Oktober<br />

2018 (Az.: 63 S 192/17):<br />

Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn der Vermieter dem Mieter<br />

im Termin zur Belegeinsicht Kopien / Ausdrucke der Belege vorlegt,<br />

sofern er ein papierloses Büro führt und Originalunterlagen<br />

regelmäßig einscannt und diese nach drei Monaten vernichtet<br />

werden. Der Mieter muss aufzeigen, dass an der Übereinstimmung<br />

der vorgelegten Kopien / Ausdrucke mit den maßgeblichen<br />

Anzeige<br />

Originalen Zweifel bestehen können. Der Vermieter kann sich bei<br />

Unvollständigkeit der vorgelegten Kopien / Ausdrucke nicht darauf<br />

berufen, der Mieter habe bloß darauf hinweisen müssen, dass<br />

die Belege unvollständig sind.<br />

7. Rauchwarnmelder<br />

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Der Mieter ist verpflichtet den Einbau und die Wartung von<br />

Rauchwarnmeldern zu dulden. So das AG Hamburg-Blankenese<br />

in seinem Urteil vom 29. Januar <strong>2020</strong> (Az.: 531 C 310/19).<br />

„Die Beklagte wird verurteilt, maximal 2 Mitarbeitern eines<br />

von der Klägerin beauftragten Unternehmens, die sich auf<br />

Wunsch der Beklagten ausweisen müssen, nach mindestens 4<br />

Werktage vorher erfolgter Ankündigung werktags in der Zeit zwischen<br />

09:00 Uhr und 13:00 Uhr oder zwischen 15:00 Uhr und<br />

18:00 Uhr einmalig den Zutritt zu ihrer Mietwohnung A... Hamburg<br />

zu gewähren und in dem / den Schlafzimmer / n, Kinderzimmer<br />

/ n sowie im Flur der Wohnung den Austausch der vorhandenen<br />

Rauchwarnmelder durch funkfähige Rauchwarnmelder zu<br />

dulden".<br />

Anm.: Die Frage, ob die Miete von Rauchwarnmeldern durch<br />

das Wohnungsunternehmen mit den Betriebskosten auf die Mieter<br />

umgelegt werden kann, ist nach wie vor streitig. Entweder<br />

wird die Frage durch den Gesetzgeber durch eine Änderung der<br />

mittlerweile 16 Jahre alten Betriebskostenverordnung oder durch<br />

ein BGH Urteil entschieden. h<br />

f


64 Sozialer Wohnungsbau<br />

65<br />

Die<br />

Vertreibung<br />

aus der<br />

Mitte<br />

DR. MATTHIAS BERNT<br />

ist Stadtforscher und leitet die<br />

Abteilung „Regenerierung von<br />

Städten“ am Leibniz-Institut für<br />

Raumbezogene Sozialforschung<br />

(IRS) im brandenburgischen<br />

Erkner.<br />

Führt sozialer<br />

Wohnungsbau<br />

zur Ghettobildung?<br />

Berlin. Unlängst forderte der Berliner CDU-Abgeordnete<br />

Christian Gräff für Bezirke wie Berlin-Marzahn-Hellersdorf einen<br />

Baustopp für preisgebundene Wohnungen, da diese durch den<br />

massiven Bau von Sozialwohnungen „sozial zu verslumen“ drohten.<br />

Ist dieser Befund richtig?<br />

Die Stadtforschung hat sich viele Jahrzehnte mit diesem Thema<br />

beschäftigt. Die Forschungsergebnisse zeigen dabei klar, dass<br />

sowohl die Diagnose als auch die vorgeschlagene Therapie einem<br />

Faktencheck nicht standhalten.<br />

Armutshaushalte vor allem in ostdeutschen Plattenbauvierteln<br />

Erstens: Aktuelle Studien zur sozialräumlichen Segregation in<br />

deutschen Städten zeigen, dass Armutshaushalte vor allem in ostdeutschen<br />

Plattenbauvierteln entstehen. Dort gibt es allerdings<br />

kaum Neubau und erst recht keine neuen Sozialwohnungen.<br />

Die größte Konzentration von Niedrigeinkommen finden sich<br />

in solchen Beständen, die in den 1990er und 2000er Jahren privatisiert<br />

wurden und jetzt von Unternehmen wie Vonovia, AD Properties<br />

oder Deutsche Wohnen verwaltet werden.<br />

Die Gründe hierfür liegen vor allem im Wachstum des Niedriglohnsektors<br />

und in der Verdrängung von Menschen mit niedrigen<br />

Einkommen aus den Innenstädten. Nicht der Neubau von<br />

Sozialwohnungen treibt also die Entmischung voran, sondern der<br />

Mangel an bezahlbarem Wohnraum.<br />

Gleichsetzung von Ghetto und Armut ist falsch<br />

Zweitens ist die Gleichsetzung von Konzentrationen unterer Einkommensschichten<br />

mit sozialer Desorganisation, Krise und Kriminalität,<br />

die sowohl im "Ghetto"- als auch im "Slum"-Begriff mitschwingt,<br />

irreführend. Das wesentliche Merkmal eines Ghettos ist seine Funktion<br />

als Ort der sozialen Isolation einer stigmatisierten Gruppe.<br />

Ein Ghetto hat die Aufgabe, diese Gruppe von der Mehrheitsgesellschaft<br />

fernzuhalten. Slums sind Orte baulichen und sozialen<br />

Verfalls. Die Bewohner von Marzahn, der Heerstraße oder anderer<br />

Großsiedlungen sind hingegen Teil einer diverser werdenden<br />

Mehrheitsgesellschaft.<br />

Sie sind zwar öfter als im Durchschnitt arm, aber eben auch<br />

auf vielfache Weise in die Stadtgesellschaft eingebunden, etwa<br />

wenn sie in Prenzlauer Berg Kitakinder betreuen, in Charlottenburg<br />

Rechtsanwaltsbüros putzen oder in Kreuzberg feiern gehen.<br />

Nachbarschaftseffekte konnten nicht nachgewiesen<br />

werden<br />

Dass Sozialmieter sich woanders keine Wohnung leisten können,<br />

macht ihre Wohnorte noch lange nicht zu Ghettos. Hier werden<br />

Vorstellungen transportiert, die wenig mit den Realitäten moderner<br />

Gesellschaften zu tun haben. In der Regel stellen sie auf Nachbarschaftseffekte<br />

ab, also auf die Idee, dass die Bewohner von<br />

Quartieren mit sozialen Problemlagen konzentriert auftreten, sich<br />

gegenseitig nach unten ziehen.<br />

Obwohl Nachbarschaftseffekte in der empirischen Forschung<br />

vielfach getestet wurden, konnten sie bislang nicht nachgewiesen<br />

werden. Es ist nämlich unklar, ob Merkmale wie Arbeitslosigkeit,<br />

Kriminalität oder abweichendes Sozialverhalten zunehmen, wenn<br />

viele davon Betroffene an einem Ort wohnen, oder ob diese Individuen<br />

an diesem Ort wohnen (müssen), weil sie die entsprechenden<br />

Merkmale aufweisen. Auch findet Sozialisation im Kontakt<br />

mit vielen Institutionen statt (Schule, Familie, Nachbarschaft, Medien),<br />

sodass der Einfluss einzelner Treiber nicht isoliert betrachtet<br />

werden kann.<br />

Dass es also gerade die räumliche Nähe zu anderen Armen<br />

sein soll, die Arme zusätzlich benachteiligt, ist nicht belegt. Jüngere<br />

Forschungen zu städtischen „Ankunftsquartieren“ weisen<br />

eher auf das Gegenteil hin: In bestimmten Konstellationen kann<br />

gerade die Nachbarschaft benachteiligter Haushalte Ressourcen<br />

schaffen, die helfen, mit Armut und Diskriminierung umzugehen.<br />

Statt den sozialen Wohnungsbau zu stigmatisieren, wäre<br />

die Politik gut beraten, wirksamere Instrumente gegen die Verdrängung<br />

von Armen aus der Innenstadt zu entwickeln und zu<br />

überlegen, wie Neubau besser mit der Entwicklung von sozialer<br />

und technischer Infrastruktur verbunden werden kann. An beiden<br />

Stellen gibt es gerade in Berlin viel zu tun. Ein "Ghetto-"Diskurs<br />

hilft da nicht. h


66<br />

EED<br />

67<br />

Fernauslesbare Messgeräte<br />

sind alternativlos.<br />

Im Dezember 2018 setzten die EU-Staaten die novellierte EU-Energieeffizienz-<br />

Richtlinie (EED) in Kraft. In Kürze wird diese Richtlinie in deutsches Recht<br />

umgesetzt. Damit kommt auf die Wohnungswirtschaft eine Reihe von<br />

Verpflichtungen zu.<br />

Hamburg. Ziel der EED ist es, bis zum Jahr 2030 den europaweiten<br />

Energieverbrauch im Vergleich zur Prognose von 2007 um<br />

32,5 Prozent zu senken. Das kann nur funktionieren, wenn alle<br />

Beteiligten mitmachen: Messdienstleister müssen entsprechende<br />

Geräte und digitale Prozesse vorhalten, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

muss rechtzeitig handeln, und die Bewohner<br />

müssen die neuen Möglichkeiten nutzen und ihr Verbrauchsverhalten<br />

– wenn nötig – optimieren.<br />

Eines der Hauptziele der EED ist es, die Bürger zum Energiesparen<br />

zu motivieren. Im Rahmen der unterjährigen Verbrauchsinformation<br />

sollen diese künftig regelmäßig über ihren heimischen<br />

Energie- und Wasserverbrauch informiert werden.<br />

Die neue Regelung bedeutet für die Wohnungsunternehmen<br />

Handlungsbedarf. Wenn Liegenschaften neu ausgestattet<br />

oder umgerüstet werden, dürfen nach in Kraft treten der EED in<br />

Deutschland nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler<br />

installiert werden.<br />

Neue Regelungen werden vom Frühjahr 2021 an gelten<br />

LENA FRITSCHLE<br />

ist seit September <strong>2020</strong> Referentin<br />

Verbände & Medien bei<br />

der KALORIMETA GmbH. Vorher<br />

hat die studierte Journalistin<br />

als freiberufliche Redakteurin,<br />

Autorin, Sendeplanerin<br />

und Moderatorin gearbeitet.<br />

Beim <strong>VNW</strong> war sie bis Herbst<br />

2017 für die Kommunikation<br />

des Verbandes zuständig.<br />

„Die Fernauslesung von Messgeräten wird mit Umsetzung der<br />

EED alternativlos,“ sagt Thomas Kode, Experte für digitale Lösungen<br />

bei der KALORIMETA GmbH (KALO). „Wohnungsunternehmen<br />

sollten bei anstehendem Messgerätewechsel entsprechend<br />

weitsichtig handeln und bereits jetzt in die Fernauslesung investieren.“<br />

„Mit der Applikation auf dem Smartphone haben die Bewohner<br />

die Möglichkeit, Energieeinsparziele einzugeben, sich anonymisierte<br />

Verbrauchswerte vergleichbarer Wohnungen anzeigen zu<br />

lassen und individualisierte Tipps zum Sparen von Energie, Wasser<br />

und Wärme abzurufen,“ sagt der Digitalexperte.<br />

„Hand in Hand mit den Verbrauchern kann so die Energiewende<br />

vorangebracht werden.“ Wohnungsunternehmen, die ihren<br />

Mietern eigene Plattformen oder Apps zur Verfügung stellen, können<br />

die unterjährige Verbrauchsinformation auch mittels digitaler<br />

Schnittstelle einbinden.<br />

Mit Smart Meter Gateway zum Smart Building<br />

Die Fernauslesung ebnet den Weg in die Verknüpfung von Smartund<br />

Submetering. Mit dem Einbau eines Smart Meter Gateways<br />

können nicht nur unterverteilende Messgeräte wie Heizkostenverteiler,<br />

sondern auch Stromzähler mit abgelesen werden. „So wird<br />

eine doppelte Infrastruktur in der Liegenschaft vermieden und die<br />

Verbrauchsmessung im Gebäude effizienter“, sagt Kode.<br />

Darüber hinaus lege das Smart Meter Gateway die Grundlage<br />

für künftige Anwendungen im Bereich Smart Building. Beispielsweise<br />

könnten darüber digitale Angebote für Senioren und<br />

Menschen mit Behinderungen im Bereich Ambient Assisted Living<br />

(AAL) integriert werden. h<br />

Als Stichtag dafür hatte die EU den 25. Oktober <strong>2020</strong> vorgesehen.<br />

Trotz Fristablauf steht die Umsetzung bei uns, im Rahmen der<br />

Heizkostenverordnung, noch aus. In der Branche wird erwartet,<br />

dass die Politik die EED spätestens im Frühjahr 2021 in deutsches<br />

Recht umgesetzt haben wird.<br />

Nicht verschiebbar ist allerdings die Deadline, zu der alle Liegenschaften<br />

mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein<br />

müssen: der 1. Januar 2027. Jetzt heißt es handeln. Wer aktuell<br />

noch Mess- und Erfassungstechnik installiert, die nicht fernauslesbar<br />

ist, muss spätestens Ende 2026 nachrüsten oder austauschen.<br />

Aufgrund der unterschiedlichen Fristen bzw. Lebensdauer der<br />

Geräte würde das zu einem doppelten Installationsaufwand, zu<br />

einem finanziellen Verlust sowie zu einem frühzeitigen Ausbau<br />

funktionstüchtiger Geräte führen.<br />

Vorteile der Funktechnologie<br />

Kode kennt die Vorteile sowohl für die Bewohner als auch für die<br />

Vermieter. „Die Heizkostenabrechnung wird schneller und zuverlässiger<br />

sein, weil Ablesedaten künftig vollautomatisch und sicher<br />

per Mobilfunk- und Breitbandtechnologie eingespielt und so Übertragungsfehler<br />

vermieden werden. Daneben erspart die Fernauslesung<br />

den Ablesetermin vor Ort und damit die aufwendige Terminkoordination<br />

mit den Bewohnern. Das heißt auch, dass der<br />

Mieter keinen Urlaubstag mehr für die Ablesung opfern muss.“<br />

Weitere Vorteile für Wohnungsunternehmen und Bewohner<br />

ergeben sich durch neue Plattformen für die unterjährige Verbrauchsinformation.<br />

Auf einem Webportal oder einer App können<br />

die Mieter ihren Verbrauch jederzeit einsehen und damit das eigene<br />

Verbrauchsverhalten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.


68<br />

Betriebskosten aktuell<br />

69<br />

Betriebskosten<br />

aktuell<br />

Das Klimaschutzprogramm<br />

der Bundesregierung – und was es kostet<br />

Mit der Einführung einer CO 2<br />

-Abgabe kommt auf die Wohnungswirtschaft<br />

ein großes Problem zu. Die staatliche Förderung allein wird bei der Lösung des<br />

Problems nicht helfen.<br />

Von Dr. Jan Grundmann<br />

Berlin. Die Bundesregierung hat Ende vergangenen Jahres das Klimaschutzprogramm<br />

auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen<br />

zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030 zu konkretisieren. Neben<br />

der CO 2<br />

-Bepreisung als Marktinstrument sollen mit Hilfe von<br />

Ordnungsrecht über das Gebäudeenergiegesetz und Fördermaßnahmen<br />

durch das Bundesprogramm effiziente Gebäude die Voraussetzungen<br />

zum Erreichen der CO 2<br />

-Minderungsziele geschaffen<br />

werden.<br />

Ein Kernbestandteil ist die Bepreisung der CO 2<br />

-Emissionen für<br />

alle Sektoren, die bisher nicht in dem Emissionshandelssystem der<br />

EU (EU-ETS) integriert sind. Das hat zur Folge, dass jetzt der Kraftstoff<br />

für die individuelle PKW-Nutzung sowie das Heizöl und Erdgas<br />

für die Wärmeversorgung CO 2<br />

-Preissignalen unterliegen. Die damit<br />

für den Bürger einhergehende Belastung soll den Anreiz zum klimabewussten<br />

Handeln steigern.<br />

Um diese Belastungen zumindest teilweise zu kompensieren,<br />

plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Entlastung<br />

einkommensschwacher Bürger wie eine Reduktion der den<br />

Strompreis belastenden Umlagen, Vorteile für Fernpendler und<br />

eine Entlastung von Wohngeldbeziehern.<br />

Stärkste Emissionsminderung für die Wohnungswirtschaft<br />

vorgegeben<br />

Die CO 2<br />

-Bepreisung führt zwangsläufig zu steigenden Betriebskosten<br />

in der Wohnungswirtschaft – doch dazu später mehr. Denn<br />

das Klimaschutzprogramm stellt auch konkrete Anforderungen<br />

an den Sektor der Wohnungswirtschaft zur Reduktion seiner CO 2<br />

Emissionen bis 2030.<br />

Die Wohnungswirtschaft steht über die betriebskostenwirksame<br />

CO 2<br />

-Bepreisung der fossilen Brennstoffe hinaus in der Verantwortung,<br />

zahlreiche Maßnahmen über das bisher Geplante hinaus<br />

zu ergreifen, um die CO 2<br />

-Reduktionen in der Wohnungswirtschaft<br />

bis 2030 von heute ca. 120 Mio. t/a auf höchstens 70 Mio. t/a zu<br />

minimieren.<br />

Das ist für den betrachteten Zeitraum die prozentual stärkste<br />

Emissionsminderung, die die Bundesregierung dem Sektor Wohnungswirtschaft<br />

im Vergleich zu den anderen Sektoren wie Energiewirtschaft,<br />

Verkehr, Industrie und Landwirtschaft auferlegt.<br />

Energieeffizienzmaßnahmen und<br />

energetische Gebäudesanierung<br />

Die Forderung zur Emissionsminderung wird durch ein Programm<br />

zur Förderung der notwendigen zusätzlichen Aufwendungen flankiert<br />

wie Energieeffizienzmaßnahmen und energetische Gebäudesanierung.<br />

Unter anderem sollen folgende Maßnahmen eingeführt<br />

werden:<br />

– technologieoffene steuerliche Geltendmachung<br />

energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen<br />

– neu konzipierte Bundesförderung für effiziente Gebäude<br />

– Förderung einer seriellen Sanierung im Gebäudebereich, d.h.<br />

einer seriellen Vorfertigung von entsprechenden Bauteilen<br />

– Erneuerung von Heizungsanlagen<br />

– Aufstockung des KfW-Förderprogramms „Energetische<br />

Stadtsanierung“<br />

– Förderung von Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Maßnahmen werden für Mieter nicht kostenneutral sein<br />

Trotz der Fördermechanismen ist mit einer erheblichen Belastung<br />

der Wohnungswirtschaft zu rechnen, und es ist kaum davon auszugehen,<br />

dass diese Maßnahmen für den Mieter kostenneutral<br />

umzusetzen sind. Eine Untersuchung der nymoen strategieberatung<br />

GmbH vom April dieses Jahres belegt für das Land Berlin einen<br />

Finanzbedarf von gut 90 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050,<br />

um die Klimaschutzziele im Gebäudebestand erreichen zu können.<br />

Die Bepreisung der Kohlendioxid-Emissionen durch das Klimaschutzprogramm<br />

trifft die Bewohner von Mietwohnungen und die<br />

Bewohner von Eigentum. Die steigenden Kosten der Wärmeerzeugung<br />

sind auch im Rahmen der Steuern- und Abgabenklausel von<br />

Wärmelieferverträgen sowohl im Rahmen der Fernwärmeversorgung<br />

als auch beim Wärmecontracting, also bei einer Ausgliederung<br />

der Wärmeversorgung an einen Dritten, umlagefähig.<br />

Die Wärmeversorger der Wohnungswirtschaft bereiten eine<br />

Anpassung der Preisgestaltung und der Gleitklausel für die Preisentwicklung<br />

der Wärmeversorgung unter Einbeziehung eines<br />

neuen Preisbestandteils vor, um die CO 2<br />

-Abgabe auf den Wärmekunden<br />

umlegen zu können. Die sich daraus ergebende Kostenentwicklung<br />

im Zeitraum <strong>2020</strong> bis 2025 lässt sich an einer Wärmeversorgung<br />

beispielhaft darstellen.<br />

Grundlage ist die Wärmeversorgung einer Wohnimmobilie mit<br />

einer thermischen Anschlussleistung von 250 kW bei einer jährlichen<br />

Wärmeabnahme von rund 500 MWh. Das entspricht – je<br />

nach baulichem Standard – in etwa einem Objekt mit 150 bis 250<br />

Wohneinheiten. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Kessel /<br />

BHKW-Kombination mit Erdgas als Brennstoff.<br />

Grundpreis und Arbeitspreis bleiben unverändert, während dagegen<br />

der Kostenaufschlag, der sich durch die CO 2<br />

-Abgabe ergibt<br />

entsprechend den Vorgaben des Klimapakets über den Zeitraum<br />

von 2021 bis 2025 kontinuierlich steigt und in unserem Beispiel im<br />

Jahr 2021 zu einer Mehrbelastung des Kunden von Acht Prozent<br />

und im Jahr 2025 von bis zu 17 Prozent führt.<br />

Das beschriebene Versorgungskonzept beruht auf einer Kombination<br />

aus Erdgaskessel oder Erdgastherme und einem BHKW<br />

zur Kraft-Wärme gekoppelten (KWK) Wärmeversorgung. Diese<br />

Form der Wärmeerzeugung unter Einbindung der KWK-Komponente<br />

ist in den vergangenen Jahren in Deutschland im Neubau<br />

die gängige Variante für größere Objekte zum Erreichen der baulichen<br />

Auflagen.<br />

CO 2<br />

-Abgabe wird regenerative Wärmeversorgung<br />

nicht wettbewerbsfähig machen<br />

Nach Einschätzung des Autors ist die CO 2<br />

-Abgabe-induzierte<br />

Preissteigerung allein kein ausreichender Hebel, um einer komplett<br />

oder weitgehend regenerativen, also CO 2<br />

-neutralen Wärmeversorgung<br />

einen wettbewerbsfähigen Marktzugang zu ermöglichen. Es<br />

ergibt sich also kein Automatismus, der zu einer Umstellung der<br />

Heizsysteme und zu einer Minderung der klimarelevanten Emissionen<br />

führen wird.<br />

Das Umsetzen weitergehender Maßnahmen zum Erreichen der<br />

Klimaziele wie die energetische Gebäudesanierung oder eine Umstellung<br />

des Heizungssystems verursacht zusätzliche Kosten und<br />

damit – zumindest anteilig – eine zusätzliche Kostenbelastung des<br />

Mietwohnraums in Deutschland.<br />

Der Bund plant zwar eine unterstützende Förderkulisse zur<br />

Minderung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Wohnungswirtschaft<br />

wird sich aber der Herausforderung stellen müssen,<br />

im Bestand erhebliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaschutzziel<br />

des Sektors zu erreichen. Andernfalls drohen kurzfristige<br />

Sofortmaßnahmen, die der zuständige Ressortminister dem<br />

Klimakabinett vorzulegen hat, wenn das Monitoring der jährlichen<br />

Reduktionsanforderungen ein Verfehlen der Reduktionsziele einzelner<br />

Sektoren erkennen lässt.<br />

Es gibt verschiedene Szenarien energetischer<br />

Sanierungsmaßnahmen:<br />

Szenario 1 –<br />

Status Quo<br />

- Sanierungsrate 1,1 Prozent<br />

- Heizungssystem unverändert<br />

- CO 2<br />

-Emissionen 2030: 115 Millionen Tonne /Jahr<br />

- Investitionen bis 2030: Gebäude 200 Mrd. Euro<br />

- Erzeugung: 0 Mrd. Euro<br />

f


70<br />

Betriebskosten aktuell<br />

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71<br />

Szenario 2 –<br />

Intensivierung der<br />

Dämmmaßnahmen<br />

- Sanierungsrate 4 Prozent<br />

- Heizungssystem unverändert<br />

- CO 2<br />

-Emissionen 2030: 95 Millionen Tonne/Jahr<br />

- Investitionen bis 2030:<br />

Gebäude 950 Milliarden Euro<br />

- Erzeugung: 0 Milliarden Euro<br />

(70 Prozent der Gebäude saniert, 30 Prozent leichte Sanierung,<br />

50 Prozent mittlere Sanierung, 20 Prozent Vollsanierung / eigene<br />

Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der AGFW)<br />

Szenario 3 –<br />

Heizungstausch<br />

- Sanierungsrate 1,1 Prozent<br />

- Umstellung des Heizungssystems<br />

- CO 2<br />

-Emissionen 2030: 70 Millionen Tonne/Jahr<br />

- Investitionen bis 2030:<br />

Gebäude 200 Milliarden Euro<br />

- Erzeugung: 100 Milliarden Euro<br />

(50 Prozent Gas (hybrid), 15 Prozent Fernwärme, 12 Prozent Wärmepumpen,<br />

11 Prozent Biomasse, Solarthermie, Rest 12 Prozent /<br />

Eigene Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der AGFW)<br />

Die Tabelle zeigt deutlich, dass bei einer Fortführung des Status<br />

Quo die Klimaschutzziele des Sektors Wohnungswirtschaft bis<br />

2030 von maximal 70 Millionen Tonnen CO 2<br />

/ pro Jahr weit verfehlt<br />

werden. Werden die Sanierungsmaßnahmen durch Dämmung intensiviert,<br />

können Kosten auf die Wohnungswirtschaft deutschlandweit<br />

allein bis 2030 in einer Größenordnung von eine Billion<br />

Euro zukommen – und trotzdem werden die Klimaschutzziele nicht<br />

vollständig erreicht.<br />

Ergänzt man jedoch die Fortführung des Status Quo durch eine<br />

Umstellung des Heizsystems, bewegen sich die zusätzlichen Kosten<br />

für die modernen Heizungen insgesamt bei lediglich rund 100<br />

Milliarden Euro bis 2030, die zu den rund 200 Milliarden Euro für<br />

eine Fortführung der Dämmmaßnahmen bis 2030 anfallen würden<br />

– und das vorgegebene CO 2<br />

-Minderungsziel würde erreicht.<br />

Diese Szenarien geben einen Hinweis, wie die Vorgaben zum<br />

Klimaschutz der Bundesregierung am effizientesten erreicht werden<br />

können. Durch eine Fokussierung auf die Modernisierung des<br />

Heizsystems reduzieren sich die Kosten zum Erfüllen der Klimaschutzziele<br />

auf nur rund ein Drittel im Vergleich zu den Kosten<br />

reiner Dämmmaßnahmen.<br />

Fazit<br />

Das Umsetzen der Klimaschutzziele allein bis zum Jahr 2030 entsprechend<br />

den Vorgaben der Bundesregierung stellt eine Herausforderung<br />

für die Wohnungswirtschaft dar. Die CO 2<br />

-Abgabe zur<br />

Verteuerung der fossilen Brennstoffe führt bereits zu einer Belastung<br />

der Mieter bzw. Eigentümer wegen der damit einhergehenden<br />

steigenden Heizkosten. Das allein wird jedoch als Anreiz nicht<br />

ausreichen, die Klimaschutzziele zu erfüllen.<br />

Zusätzlich kommen erhebliche Aufwendungen für energetische<br />

Sanierungsmaßnahmen in Form von Dämmung und Austausch<br />

der Heizsysteme auf die Eigentümer zu, die auch potenzielle<br />

Mieter betreffen werden. Dabei sollte der Fokus auf neue,<br />

anteilig oder komplett regenerative Heizsysteme gelegt werden.<br />

Dadurch lassen sich auf dem Weg zur Zielerreichung erhebliche<br />

Kosten einsparen.<br />

Hier kann das Wärmecontracting, also eine gewerbliche Wärmelieferung,<br />

die Wohnungswirtschaft zukünftig bei der Umsetzung<br />

regenerativer Wärmeversorgungssysteme unterstützen. Eine<br />

rein oder auch nur anteilig CO 2<br />

-neutrale Wärmeversorgung ist<br />

deutlich aufwendiger in der Umsetzung und im Betrieb und dabei<br />

kann kompetente Unterstützung helfen.<br />

Höherer Aufwand führt zu höheren Kosten gegenüber einer<br />

fossilen, in der Regel mit Erdgas betriebenen Lösung. Die Mehrkosten<br />

regenerativer Konzepte werden nicht durch die CO 2<br />

-Abgabe<br />

des Klimapakets kompensiert, dazu ist die CO 2<br />

-Abgabe zu<br />

niedrig angesetzt.<br />

Hohe Hürde für die Auslagerung der Wärmeversorgung<br />

Die Auslagerung derart komplexer klimagerechter Wärmeversorgung<br />

durch den Anschluss an ein regenerativ gespeistes Nah- oder<br />

Fernwärmesystem oder durch die Zusammenarbeit mit einem<br />

Contractor steht jedoch vor einer großen Hürde. Denn die Wärmelieferverordnung<br />

(WärmeLV) fordert, dass bei einer gewerblichen<br />

Wärmelieferung, also der Auslagerung einer Wärmeversorgung<br />

an Dritte, die Kosten für den Mieter nicht über den Durchschnitt<br />

der Heizkosten der letzten drei Jahre steigen dürfen (Heizkostenvergleich).<br />

Diese Regelung der WärmeLV kann dazu führen, dass die alten<br />

fossilen Heizsysteme in der Wohnungswirtschaft quasi „zementiert“<br />

werden. Hier ist eine Anpassung der Berechnungsmethodik<br />

des Heizkostenvergleichs der WärmeLV erforderlich, zum Beispiel<br />

durch die Einführung eines Faktors, der die Energieeffizienz des<br />

neu installierten Heizsystems der gewerblichen Wärmelieferung<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

DR. JAN GRUNDMANN<br />

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Warmwasser aus Duschen, Badewannen,<br />

Geschirrspülern, Waschmaschinen oder<br />

Spülbecken in die Kanalisation. Das energetische<br />

Potenzial, das in den Abwasserkanälen<br />

steckt, ist enorm.<br />

Mit Hilfe von Abwasserwärmepumpen<br />

kann es erschlossen werden. Vattenfall<br />

Energy Solutions hat eine solche Lösung<br />

erstmals in einer Wohnanlage in Berlin-<br />

Biesdorf in Betrieb genommen.<br />

Die Temperatur von Abwasser ist über<br />

das ganze Jahr verhältnismäßig konstant.<br />

Sie liegt bei zwölf bis 15 Grad. Abwasserwärmepumpen<br />

können die Energie aus<br />

dem Abwasser für die Raumheizung und<br />

Warmwasserbereitung nutzbar machen.<br />

Prinzip der Wärmepumpenlösung<br />

Das Prinzip ähnelt dabei dem einer üblichen<br />

Wärmepumpenlösung. Ein Wärmetauscher<br />

entzieht dem Abwasser Wärme.<br />

Dieses gelangt zur Abwasserwärmepumpe<br />

und wird mit Hilfe eines in ihr enthaltenen<br />

Kältemittels und eines strombetriebenen<br />

Kompressors verdichtet.<br />

Die dabei erreichte Temperatur reicht<br />

zum Heizen und für das warme Wasser<br />

aus. Über einen Wärmetauscher wird die<br />

Wärme an den Heizkreislauf übergeben.<br />

Grauwasser und Heizwasser kommen<br />

während dieses Prozesses nicht miteinander<br />

in Berührung.<br />

Energiepotenziale innovativ nutzen<br />

Besonders in der Nähe von großen Schmutzwasserkanälen<br />

oder Kläranlagen sind die<br />

Voraussetzungen für die Nutzung der Abwärme<br />

günstig. Neben Wohnsiedlungen<br />

kommen als Nutzer Bauten oder Quartiere<br />

mit einem hohen ganzjährigen Wärmebedarf<br />

in Frage, zum Beispiel Verwaltungsgebäude,<br />

Gewerbe- und Industriebauten,<br />

Schulen und Sportanlagen.<br />

Im Sommer können Abwasserenergieanlagen<br />

auch zur Raumkühlung eingesetzt<br />

werden. Für Einfamilien- oder kleine Mehrfamilienhäuser<br />

rentiert sich die Lösung bislang<br />

allerdings noch nicht.<br />

Effiziente Kombination<br />

In der neuen Wohnanlage „Grüne Aue“<br />

im Berliner Stadtteil Biesdorf hat Vattenfall<br />

Energy Solutions Anfang 2019 erstmals<br />

eine Abwasserwärmepumpe in Betrieb<br />

genommen.<br />

Sie ist Teil einer dezentralen Wärmeversorgungsanlage<br />

für das Wohngebiet<br />

und trägt zur Versorgung von 113 Wohneinheiten<br />

mit einer Wohnfläche von rund<br />

11 400 Quadratmeter bei.<br />

Eine Versorgung mit Fernwärme war<br />

in der Wohnanlage nicht möglich. Für die<br />

Wärmeversorgung sorgen deshalb drei Erzeugungsanlagen:<br />

eine Abwasserwärme-<br />

Für die Abwärmenutzung wurden in einem<br />

nahegelegenen Schmutzwasserkanal der<br />

Berliner Wasserbetriebe auf einer Gesamtlänge<br />

von etwa 60 Metern 58 Wärmetauschelemente,<br />

sogenannte Überträgerplatten,<br />

installiert. Die Wärmepumpe mit einer<br />

thermischen Leistung von 107 kW sorgt für<br />

das erforderliche Temperaturniveau.<br />

Für den Antrieb der Pumpe wird Strom<br />

aus dem Blockheizkraftwerk genutzt, das<br />

nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsprinzip<br />

Strom und Wärme besonders effizient erzeugt.<br />

Zusammen gewährleisten die beiden<br />

klimaschonenden Anlagen die grundlegende<br />

Versorgung des Quartiers mit<br />

Heizwärme und Warmwasser.<br />

Der Brennwertkessel sorgt zusätzlich<br />

für die Abdeckung des Wärmebedarfs zu<br />

Spitzenzeiten. Die Abwasserwärmepumpe<br />

zeichnet sich durch einen ganzjährig<br />

hohen Ausnutzungsgrad der zum Betrieb<br />

der Anlage eingesetzten Energie aus und<br />

deckt etwa ein Fünftel des Wärmebedarfs<br />

der Wohnanlage ab. Im Vergleich zu einer<br />

beim Neubau üblichen Blockheizkraftwerk-Kessel-Kombination<br />

spart sie jährlich<br />

etwa 22 Tonnen CO 2<br />

.<br />

Nahwärme für mehr als hundert<br />

Wohnungen<br />

In einem so dicht besiedelten Gebiet kann<br />

eine dezentrale Lösung über Wärmepumpen<br />

zu Geräuschbelastungen führen. Die<br />

Wärme wird deshalb über ein Nahwärmenetz<br />

mit einer Trassenlänge von fast zwei<br />

Kilometern verteilt. Ergänzt wird die ungewöhnliche<br />

Anlagenkombination durch fernauslesbare<br />

Wärmemengenzähler, die eine<br />

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74 Betriebskosten aktuell<br />

75<br />

IW-Studie: Wohnkostenbelastung<br />

bleibt weitgehend konstant<br />

Damit es so bleibt, müssen Bauprojekte mit 30 Prozent<br />

preisgünstigen Wohnungen geplant werden.<br />

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Köln. Die meisten Haushalte in Deutschland<br />

sind nicht von einer steigenden<br />

Wohnkostenbelastung betroffen. Zu diesem<br />

Ergebnis kommt eine Studie des Instituts<br />

der deutschen Wirtschaft (IW) aus<br />

Köln. Dennoch gibt es sozialpolitische Herausforderungen,<br />

die durch einen Mix an<br />

Instrumenten bewältigt werden können.<br />

Nie zuvor fiel der Begriff „soziale Frage“<br />

in so vielen Plenardebatten des Bundestages<br />

wie in der aktuellen 19. Legislaturperiode.<br />

Das haben die Studienautoren<br />

des IW anhand der Sitzungsprotokolle ausgewertet.<br />

Meist ging es in den Diskussionen<br />

um das Thema Wohnen.<br />

Allerdings ist laut IW-Studie die These,<br />

wonach Wohnen für immer mehr Menschen<br />

zum unbezahlbaren Luxus werde,<br />

nicht richtig. Es sei zwar unstrittig, dass der<br />

Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen<br />

in den Großstädten deutlich gestiegen ist:<br />

In den sieben größten Städten legte er seit<br />

2010 jährlich real um 4,3 Prozent zu.<br />

Auf der anderen Seite seien jedoch die<br />

Einkommen der Mieterhaushalte bis zur<br />

Corona-Pandemie ebenfalls stark gestiegen<br />

– seit 2010 im bundesweiten Durchschnitt<br />

real um knapp sieben Prozent. Die Wohnkostenbelastung,<br />

also die Wohnkosten im<br />

Verhältnis zum Einkommen, sei damit über<br />

Jahre praktisch konstant geblieben.<br />

Neumieter sind auch mit kleineren<br />

Wohnungen zufrieden<br />

Zudem seien hohe Mieten oftmals ein Problem<br />

jener, die eine neue Bleibe suchten.<br />

Der Preisunterschied zwischen Neuvertrags-<br />

und Bestandsmieten lag der Studie<br />

zufolge zwischen 2016 und 2018 im<br />

Schnitt bei 14 Prozent – deutlich höher als<br />

Mitte der 2000er Jahre.<br />

Als Reaktion auf die steigenden Mieten<br />

geben sich Neumieter der Studie zufolge<br />

mit kleineren Wohnungen zufrieden. So<br />

halten sie trotz der Mietsteigerungen ihre<br />

Kosten im Rahmen. Wohnten Bestandsmieter<br />

2018 auf 49,5 Quadratmetern pro<br />

Kopf, begnügten sich Mieter mit Neuverträgen<br />

mit durchschnittlich 45,6 Quadratmetern.<br />

Allerdings sieht die Studie auch die Verlierer<br />

am Mietwohnungsmarkt und warnt,<br />

dass sich ihre Lage durch die Corona-Pandemie<br />

verschlechtern könnte. „Dagegen<br />

ist das Wohngeld ein sehr gutes sozialpolitisches<br />

Instrument“, sagt IW-Ökonom<br />

Maximilian Stockhausen. Das IW rät, darüber<br />

nachzudenken, ob der Kreis der<br />

Wohngeldberechtigten nicht zumindest<br />

in den teuren Metropolen vergrößert werden<br />

sollte.<br />

Städte und Gemeinden müssen genügend<br />

Bauland ausweisen<br />

Neben dem Wohngeld sollen Sozialwohnungen<br />

denjenigen helfen, die mit hohen<br />

Wohnkosten kämpfen. Doch dieses Instrument<br />

ist selten treffsicher. Laut Studie sollten<br />

entsprechende Mietverträge deshalb<br />

befristet werden, damit der Bedarf regelmäßig<br />

überprüft werden kann.<br />

Zudem betont die Studie, dass der Immobilienmarkt<br />

auch ohne politische Intervention<br />

Wohnungen für niedrige Einkommen<br />

schaffen würde – vorausgesetzt, die<br />

Städte und Gemeinden würden genügend<br />

Bauland ausweisen. Bei diesem Ansatz<br />

verkaufen Kommunen Grundstücke zum<br />

Höchstpreis, setzen aber Nebenbedingungen<br />

wie den Bau von 30 Prozent preisgünstigen<br />

Wohnungen. Dafür muss der Projektentwickler<br />

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76<br />

Kein gesondertes Kündigungsrecht für vom Vermieter zur<br />

Verfügung gestellte Breitbandkabelanschluss<br />

Von Dr. Peter Hitpaß<br />

Betriebskosten aktuell 77<br />

Hamm. Das OLG Hamm hat mit Urteil<br />

vom 28. Mai <strong>2020</strong> (Az.:4 U 82/19) entschieden,<br />

dass ein Vermieter, der nach der<br />

Betriebskostenverordnung die laufenden<br />

monatlichen Grundgebühren für einen<br />

Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter<br />

umlegt, einem Mieter kein gesondertes<br />

Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG) in Bezug auf diesen<br />

Kabelanschluss einräumen muss.<br />

Der Kläger ist ein Verein zur Durchsetzung<br />

des Rechts gegen den unlauteren<br />

Wettbewerb. Die Beklagte mit Sitz in<br />

Essen gehört nach ihren eigenen Angaben<br />

zu den führenden Wohnungsanbietern in<br />

Nordrhein Westfalen. Sie bewirtschaftet<br />

mehr als 120 000 Mietwohnungen in rund<br />

100 Städten und Gemeinden.<br />

Ein großer Teil der Wohnungen der<br />

Beklagten hat eine Anbindung an ein<br />

Kabelfernsehnetz, über das Fernseh- und<br />

Hörfunkprogramme übertragen werden<br />

können. In technischer Hinsicht ist es darüberhinaus<br />

für andere Dienste wie Telefonate<br />

und Internet geeignet. Zum Zweck<br />

der Versorgung dieser Wohnungen mit<br />

Fernseh- und Hörfunkprogrammen über<br />

dieses Kabelnetz besteht ein Vertragsverhältnis<br />

zwischen der Beklagten und einem<br />

Unternehmen.<br />

Verantwortlich ist dieses auch für<br />

die grundstücks- und gebäudeinterne<br />

Netzinstallation zwischen den auf den<br />

jeweils versorgten Grundstücken gelegenen<br />

„Hausübergabepunkten“ und den<br />

Kabelanschlussdosen in den einzelnen<br />

Wohnungen. Die Vergütung für dieses<br />

Unternehmen legt die Beklagte als<br />

Betriebskosten unter der Bezeichnung<br />

„Fernsehversorgung“ auf ihre Mieter um.<br />

Die Mieter der Beklagten können sich<br />

während der Dauer des Mietverhältnisses<br />

von der auf die vorbeschriebene Art und<br />

Weise erfolgenden Versorgung ihrer Wohnungen<br />

mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen<br />

nicht lösen.<br />

Vermieter wurde abgemahnt<br />

Der Kläger hat die Beklagte im September<br />

2018 mit einem Schreiben abgemahnt<br />

und verlangt von ihr unter anderem, es zu<br />

unterlassen, Wohnraummietverträge mit<br />

Verbrauchern abzuschließen, die die kostenpflichtige<br />

Bereitstellung eines Kabel-<br />

TV-Anschlusses beinhalten, wenn diese<br />

für den Verbraucher nicht wenigstens zum<br />

Ablauf von 24 Monaten Laufzeit kündbar<br />

sind.<br />

Er ist der Auffassung, die Beklagte<br />

handele unlauter. Sie sei, soweit sie die<br />

von ihr vermieteten Wohnungen mit einem<br />

Kabelanschluss versorge, als „Anbieterin<br />

von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten“<br />

i.S.d. § 43b<br />

TKG anzusehen. Da eine (isolierte) Kündigung<br />

dieser Versorgung nicht möglich sei,<br />

seien die Mieter für die gesamte Dauer<br />

des Mietverhältnisses an den Kabel TV-<br />

Anschluss gebunden.<br />

Hierin liege ein Verstoß gegen § 43b<br />

TKG, wonach unter anderem die anfängliche<br />

Mindestlaufzeit eines Vertrages<br />

zwischen einem Verbraucher und einem<br />

Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten<br />

24 Monate<br />

nicht überschreiten dürfe.<br />

Die Beklagte meint dagegen, allein<br />

wegen der betriebskostenrechtlichen<br />

Umlage der Kosten für die Versorgung<br />

der Wohnungen mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen<br />

auf ihre Mieter könne<br />

sie nicht als „Anbieterin von öffentlich<br />

zugänglichen Telekommunikationsdiensten“<br />

i.S.d. § 43b TKG angesehen werden.<br />

Die Versorgung der Wohnungen mit<br />

Fernseh- und Hörfunkprogrammen sei für<br />

sie insbesondere deshalb kein „Telekommunikationsdienst“,<br />

weil sie nicht für die<br />

„Übertragung von Signalen“ verantwortlich<br />

sei.<br />

Klage wurde von zwei Instanzen<br />

abgewiesen<br />

Das LG Essen hat die Klage abgewiesen.<br />

Die Berufung des Klägers hatte vor dem<br />

OLG Hamm keinen Erfolg.<br />

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts<br />

hat die Beklagte nicht gegen § 43b<br />

TKG verstoßen. Zwischen der Beklagten<br />

und ihren jeweiligen Mietern bestehe kein<br />

Vertrag über die Erbringung öffentlich<br />

zugänglicher Telekommunikationsdienste.<br />

Zwar reiche die Übertragung von Fernseh-<br />

und Hörfunksignalen nach den Regelungen<br />

im Telekommunikationsgesetz als<br />

Übertragungsgegenstand für einen Telekommunikationsdienst<br />

aus.<br />

Fraglich sei aber bereits, ob die Leistungspflicht<br />

der Beklagten, deren wesentlicher<br />

Kern die Gewährung des Gebrauchs<br />

der vermieteten Wohnung sei, „ganz oder<br />

überwiegend“ – wie es § 3 Nr. 24 TKG<br />

für einen „Telekommunikationsdienst“ erfordere<br />

– in der Übertragung von Signalen<br />

bestehe.<br />

Letztlich komme es hierauf allerdings<br />

nicht an. Der in der Übertragung von<br />

Signalen bestehende Dienst der Beklagten<br />

sei nämlich jedenfalls nicht „öffentlich<br />

zugänglich“, was der § 43b TKG voraussetze.<br />

„Öffentlich zugänglich“ sei ein Telekommunikationsdienst<br />

– nach § 3 Nr. 17a<br />

TKG – dann, wenn er der Öffentlichkeit<br />

und damit einem unbestimmten Personenkreis<br />

zur Verfügung stehe.<br />

Bei den Mietern eines Mehrfamilienwohnhauses<br />

handele es sich hingegen<br />

nicht um einen unbestimmten Personenkreis,<br />

sondern um eine von der Öffentlichkeit<br />

durch ihre Eigenschaft als Mieter von<br />

Wohnungen in bestimmten Immobilien<br />

der Beklagten klar abgegrenzte Personengruppe.<br />

Das Oberlandesgericht hat die<br />

Revision zugelassen.<br />

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Neuer Hartz IV-Satz deckt Stromkosten nicht ab<br />

Berlin. Der Hartz IV-Satz für das Jahr 2021<br />

enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen<br />

des Vergleichsportals Verivox<br />

beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende<br />

auf durchschnittlich 94 Euro pro<br />

Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung<br />

seien betroffen. Bis zu 197<br />

Euro müssten Haushalte im kommenden<br />

Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre<br />

Stromkosten zu begleichen. Das sei so viel<br />

wie nie zuvor.<br />

Zum 1. Januar 2021 soll der Regelsatz<br />

für einen alleinstehenden Erwachsenen<br />

um mindestens sieben Euro auf 439 Euro<br />

pro Monat steigen. Die zugrundeliegende<br />

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe<br />

(EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung<br />

der Stromkosten vor.<br />

Die Stromkosten eines Singlehaushalts<br />

mit einem Verbrauch von 1 500 Kilowattstunden<br />

belaufen sich nach Verivox-Berechnungen<br />

im Bundesdurchschnitt allerdings auf<br />

monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem<br />

Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse.<br />

In Schleswig-Holstein fehlen bis<br />

zu 197 Euro pro Jahr<br />

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt,<br />

unterscheidet sich regional stark. In<br />

Schleswig-Holstein müssen alleinlebende<br />

Hartz IV-Empfänger in der Grundversorgung<br />

jeden Monat 51,75 Euro für Strom<br />

aufwenden und damit knapp 47 Prozent<br />

mehr als im Hartz IV-Satz vorgesehen. Im<br />

Laufe des Jahres summiert sich das Minus<br />

so auf 197 Euro. In Hamburg belaufen sich<br />

die monatlichen Kosten auf 51,33 Euro<br />

(+ 45 Prozent). Am wenigsten zuzahlen<br />

müssen Hartz IV-Empfänger in Bremen.<br />

Der Fehlbetrag beträgt hier rund 25 Prozent.<br />

Elektrische Warmwasserbereitung<br />

erhöht Kosten zusätzlich<br />

Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines<br />

Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen<br />

Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa<br />

Menschen mit bezahlbarem<br />

Wohnraum Betriebskosten aktuell zu versorgen?“<br />

750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt<br />

mit elektrischer Warmwasserbereitung.<br />

Zwar können Singlehaushalte<br />

einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes<br />

beim Amt geltend machen, das<br />

sind gut zehn Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten<br />

belaufen sich aber auf mehr als 20<br />

Euro.<br />

Der Betrag, der Hartz IV-Empfängern<br />

in der Grundversorgung jährlich für Strom<br />

fehlt, steigt von Jahr zu Jahr. Waren es<br />

2019 noch 101 Euro, mussten sie <strong>2020</strong><br />

bereits eine Lücke von durchschnittlich<br />

115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden<br />

Jahr wird sich der Fehlbetrag auf<br />

durchschnittlich 161 Euro in der Grundversorgung<br />

belaufen.<br />

Seit der Einführung von Hartz IV im<br />

Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise<br />

um rund 27 Prozent gestiegen (von 345<br />

Euro auf 439 Euro). Die Strompreise haben<br />

sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich<br />

61 Prozent verteuert, in der<br />

Grundversorgung sogar um 78 Prozent.<br />

„Gibt es was Sozialeres, als<br />

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