23.12.2012 Aufrufe

Termine Termine Termine Termine Termine Termine

Termine Termine Termine Termine Termine Termine

Termine Termine Termine Termine Termine Termine

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

Kammerversammlung<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Aus dem Altersversorgungswerk<br />

Ästhetisch und dauerhaft –<br />

Restaurationen mit CEREC 3 D<br />

Dr. Klaus Wiedhahn<br />

7<br />

März Juli 2005<br />

2003


Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 301, Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

e-mail: keigner@zkn.de<br />

Redaktionsleiter:<br />

Dr. Michael Loewener / loe<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 0 51 30 / 37 44 87, Fax: 0 51 30 / 37 44 86<br />

e-mail: Dr.Loewener@t-online.de<br />

Mitglieder:<br />

Dr. Henning Otte / ot<br />

Richard-Lattorf-Str. 5, 30453 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 48 03 36, Fax: 05 11 / 48 12 87<br />

e-mail: Dr.Henning_Otte@gmx.de<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 110<br />

Rüdiger Thiel, Journalist / ti<br />

Tel.: 0 51 02 / 93 19 49, Fax: 0 51 02 / 93 19 50<br />

e-mail: XThiel5812@aol.com<br />

Ständige Mitarbeiterin der Redaktion:<br />

Kirsten Eigner, Sekretärin<br />

Satz & Layout:<br />

MARCO Werbeagentur<br />

MarketingCommunication OHG<br />

Tiergartenstr. 127, 30559 Hannover<br />

Tel.: 05 11/9 54 78 - 0, Fax: 05 11/9 54 78 - 78<br />

e-mail: johns@marco-werbung.de<br />

www.marco-werbung.de<br />

ISDN/Leo: 05 11/9 52 37 00<br />

Druck:<br />

BWH Buchdruckwerkstätten Hannover GmbH<br />

Beckstr. 10, 30457 Hannover<br />

Anzeigenverwaltung:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Am Sand 1c, 01665 Nieschütz<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Anzeigendisposition:<br />

Sabine Sperling<br />

Tel.: 0 35 25 / 71 86 24, Fax: 0 35 25 / 71 86 10<br />

Abonnentenverwaltung:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 301, Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Kammerversammlung 3<br />

Wahl zum Vorstand der Zahnärztekammer gescheitert<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik:<br />

Kein fixer Plan für Bürgerversicherung bei SPD –<br />

5<br />

Lauterbach-Mandat in Stuttgart?<br />

Bundessozialgericht: Krankenkassen sind<br />

verpflichtet, für Zeit der Schwangerschaft/<br />

Mutterschaft Arbeitgeberanteile zur<br />

7<br />

berufsständischen Versorgung zu erstatten 8<br />

Aus dem Altersversorgungswerk „Relationen“ 9<br />

dental informa 2005<br />

Interview mit Herrn Dr. Ulrich Oesingmann:<br />

11<br />

„Wir schaffen eine Kultur des Misstrauens“ 12<br />

Kieferorthopäden: Chronologie des Rechtsstreits 14<br />

Mit der Brechstange<br />

Ästhetisch und dauerhaft –<br />

15<br />

Restaurationen mit CEREC 3D<br />

Zur Berechnung von Restaurationen mit<br />

16<br />

CAD-CAM Systemen 21<br />

Zur Erforderlichkeit des Kostenbeleges bei Implantaten<br />

Weitergabe von Skonti<br />

Änderung des Berufsbildungsgesetzes<br />

24<br />

in Kraft getreten 25<br />

Fördermittel für die Berufsausbildung 26<br />

„Jeder Ausbildungsplatz zählt“<br />

Am 1. August 2005 beginnt ein neues Ausbildungsjahr<br />

27<br />

für Zahnmedizinische Fachangestellte 28<br />

Lassen Sie doch mal Ihre Frau überprüfen! 31<br />

BZÄK – Klartext<br />

Abschlussfeier der Strukturierten<br />

32<br />

Fortbildung Implantologie<br />

Verfahrensordnung der<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

34<br />

für die Durchführung der Kenntnisprüfungen 35<br />

Nachruf für Dr. Siegfried Heine<br />

Erstattung von Arbeitslosengeld gem. § 147a SGB III<br />

Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts<br />

36<br />

vom 27. Januar 2005 37<br />

Glückwünsche 40<br />

<strong>Termine</strong> in den Bezirksstellen 41<br />

Kleinanzeigen 43<br />

Bitte notieren 44<br />

Beilagenhinweis:<br />

Ergänzungsblatt zur 6. Auflage<br />

des DAHZ-Hygieneleitfadens


L E I T A R T I K E L<br />

Sehr verehrte Frau Kollegin,<br />

sehr verehrter Herr Kollege!<br />

Gemeinhin sind wir zufrieden mit dem in<br />

unserem Staat praktizierten System der<br />

parlamentarischen Demokratie und doch<br />

wird man einräumen müssen, dass dieses<br />

gegenüber anderen Staatsformen auch<br />

Nachteile aufweist. Der Wähler kann dabei<br />

seinen Willen nur indirekt einbringen<br />

und anschließend nur bedingt dafür sorgen,<br />

dass dieser auch entsprechend seinen<br />

Vorstellungen umgesetzt wird. Da war es<br />

an der Wiege demokratischer Staatsformen, im antiken<br />

Griechenland, schon gerechter, wenn im Rahmen von Volksabstimmungen<br />

reine Mehrheitsentscheidungen getroffen<br />

wurden, was in der Schweiz bis heute noch so ähnlich praktiziert<br />

wird. Oder auch das Wahlsystem in Großbritannien<br />

mag manchem gerechter erscheinen, wo Direktmandate in<br />

unmittelbarer Konkurrenz zwischen einzelnen Kandidaten<br />

in jedem Wahlkreis vergeben werden. Aber wer garantiert<br />

dabei die Ausgewogenheit des Zuschnitts der einzelnen<br />

Wahlkreise? Die Wahl eines Wahlmännergremiums, wie sie<br />

bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen praktiziert<br />

wird, entfernt sich hingegen bereits wieder stärker von basisdemokratischen<br />

Vorstellungen. Und auch das alte preußische<br />

Dreiklassenwahlrecht möchte wohl heute kaum noch<br />

jemand favorisieren, auch wenn der Grundgedanke der<br />

unterschiedlichen Stimmengewichtung nach dem Steueraufkommen,<br />

das der einzelne für die Gemeinschaft einbringt,<br />

faszinieren mag.<br />

Kluge Theoretiker zerbrechen sich permanent die Köpfe<br />

über eine möglichst ideale Annäherung an gerechte Wahlgrundsätze.<br />

Nur eines kann man dabei nicht übersehen,<br />

dass immer die Wahlordnung zur Anwendung kommt, die<br />

zu diesem Zeitpunkt in Kraft ist.<br />

Und das gilt in gleicher Weise für die Interpretation und<br />

Umsetzung des Wählerwillens nach unseren Wahlen zur KV<br />

der ZKN. Jeder gewählte Delegierte hat in der KV eine<br />

Stimme mit gleich starker Gewichtung, gleichgültig ob er<br />

15 oder 178 Wählerstimmen auf sich vereinigen konnte.<br />

Die Wahlordnung mit ihrer zwischen Persönlichkeits- und<br />

Listenwahl vermischten Systematik hat<br />

auch zur Folge, dass der eine Kandidat<br />

auf seiner Liste mit 19 Stimmen kein<br />

Mandat erhält, der andere hingegen<br />

bereits mit 15 Stimmen gewählt ist.<br />

Durch diese Tatsache findet allerdings<br />

auch die Gesamtzahl der erzielten Stimmen<br />

für jede Gruppe ihre Berücksichtigung.<br />

Im Ergebnis zählt allein die Gesamtzahl<br />

der Mandate, die eine Gruppe errungen<br />

hat. Allein diese findet bei Abstimmungen<br />

ihren Niederschlag, wobei eine derartig<br />

ausgeprägte Polarisierung in Gruppen, wie sie die KV<br />

der ZKN aufweist, nicht einmal gewollt ist. Mancher mag<br />

diese Tatsache bedauern, aber er muss sie als realpolitische<br />

Konsequenz anerkennen.<br />

Es ist kaum davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die<br />

Möglichkeit einer Pattsituation einkalkuliert hat. Wahrscheinlich<br />

haben die Wähler einen solchen Wahlausgang<br />

auch nicht gewollt.<br />

Nachdem eine solche Situation nun jedoch besteht, gibt es<br />

nach meiner Auffassung nur zwei Möglichkeiten, diese<br />

Blockade zu überwinden.<br />

Der einfachste, aber auch schwierigste Ansatz wäre, sich<br />

gemeinsam auf eine Wiederholung der Wahl zu verständigen<br />

in der Hoffnung, dass danach eindeutige Mehrheitsverhältnisse<br />

herbeigeführt werden können. Dieser Weg ist<br />

deshalb so problematisch, weil er weder im Gesetz, noch in<br />

unserer Satzung oder Wahlordnung vorgesehen ist. Denkbar<br />

wäre eine solche Möglichkeit allenfalls, wenn alle 214<br />

Kandidatinnen und Kandidaten dieser Wahlen – unabhängig<br />

davon, ob sie ein Mandat oder ein Ersatzmandat erhalten<br />

haben – in einer gemeinsamen Erklärung ihre Ansprüche<br />

zurückgeben. Wer möchte sich zutrauen, einen<br />

solchen Konsens selbst mit notarieller Unterstützung herbeizuführen?<br />

Inwieweit eventuell die Aufsicht hier ordnungspolitisch<br />

eingreifen könnte, vermag ich nicht einzuschätzen.<br />

Die zweite Möglichkeit, die durchaus herbeigeführt werden<br />

kann, besteht in einer Verständigung beider Gruppen auf<br />

einen modus vivendi. Im HKG § 28 (2) Satz 3 ist ein ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 07/05<br />

1


2<br />

L E I T A R T I K E L<br />

Vorstand mit einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und<br />

bis zu fünf weiteren Mitgliedern vorgesehen, allein in unserer<br />

Satzung § 6 (1) haben wir die Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />

auf sieben festgelegt. Eine Verständigung auf<br />

insgesamt sechs Vorstandsmitglieder könnte also durchaus<br />

herbeigeführt werden.<br />

Unter dieser Prämisse wäre es für mich auch vorstellbar, dass<br />

um die Person des Präsidenten – aber auch nur um diese<br />

unter den genannten Voraussetzungen – ein Losverfahren<br />

zur Anwendung gelangt, wenn insgesamt für den Vorstand<br />

eine paritätische Besetzung festgelegt wird. Warum sollte<br />

ein solcher Vorstand mit sechs Mitgliedern nicht ebenso<br />

arbeitsfähig sein wie ein LA des AVW, für den diese Anzahl in<br />

der Satzung fixiert ist? Nach meiner 16-jährigen Erfahrung<br />

im Vorstand der ZKN ist ein solches Gremium sogar noch<br />

eher geeignet als eine Besetzung im Verhältnis von 4:3, in<br />

dem die Minderheit jederzeit eine Blockade herbeiführen<br />

kann.<br />

Dass bei den in diesem Jahr anstehenden Wahlen für drei<br />

Mitglieder des LA des AVW ebenfalls eine Parität herbeigeführt<br />

werden könnte, erscheint mir ebenso wenig ausgeschlossen.<br />

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden,<br />

dass der Vorsitzende des LA allein durch die sechs Mitglieder<br />

des LA des AVW und nicht durch die KV der ZKN gewählt<br />

wird.<br />

Natürlich muss im Vorfeld bei Konsensgesprächen auch über<br />

mögliche Kandidaten gesprochen werden, denn diese müssen<br />

für die Mehrheit der gesamten KV akzeptabel sein. Eine<br />

Vorbelastung aus der Vergangenheit oder für die Zukunft<br />

steht dabei zunächst für keinen Kandidaten zur Diskussion.<br />

Diese Auffassung habe ich auch den Rundschreiben des<br />

FVDZ entnommen. Danach wird keine Kritik an der Sacharbeit<br />

des amtierenden Vorstandes vorgetragen, sondern nur<br />

angekündigt, dass man es selbst besser machen könne. Das<br />

ist legitim, denn wir alle leben von dem Prinzip Hoffnung.<br />

Aber dazu muss von beiden Seiten die Bereitschaft und<br />

Fähigkeit zu Kompromissen erwartet werden.<br />

Für die Besetzung der Ausschüsse der KV der ZKN sollte eine<br />

ähnliche Parität herbeigeführt und für die laufende Arbeit<br />

der KV ein Pairing – Verfahren vereinbart werden.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

(Fortsetzung)<br />

Vorgespräche in dieser Hinsicht hat es zwischen beiden<br />

Gruppen gegeben. Sie sind ohne Ergebnis abgebrochen<br />

worden. Dies sollte uns nicht entmutigen, solche Gespräche<br />

wieder aufzunehmen.<br />

Um eine solche Möglichkeit erneut zu eröffnen und die<br />

Unwägbarkeiten eines generellen Losverfahrens zu verhindern,<br />

hat die Gruppe ZfN in der letzten KV die Beschlussunfähigkeit<br />

herbeigeführt. Nach meiner Auffassung sind alle<br />

Mitglieder der KV in der Pflicht, die Notwendigkeit eines<br />

generellen Losverfahrens als ultima ratio zu verhindern. Die<br />

KV der ZKN ist keine Pokerrunde, sondern ein Gremium, das<br />

zu einer konstruktiven Zusammenarbeit verpflichtet ist.<br />

Zum Abschluß noch einige Anmerkungen zur Terminierung<br />

der nächsten KV. Mit der Einladung zur ersten KV bin ich<br />

meiner satzungsgemäßen Verpflichtung nachgekommen,<br />

innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Wahlen<br />

zur Konstituierung einzuladen. Nun musste ich mit einer<br />

erneuten vierwöchigen Ladungsfrist zu der nächsten KV<br />

einladen. Da die Sommerferien bevorstanden, hätte diese<br />

Frist vor den Ferien nicht mehr ausgereicht. Einen Termin<br />

während der Ferien vorzusehen, erschien mir unzumutbar.<br />

Die mögliche urlaubsbedingte Abwesenheit von KV-<br />

Mitgliedern hätte die eine oder andere Gruppe bevorteilen<br />

können. Ich habe daher vorsorglich den Delegierten bereits<br />

den Termin 02./03. September 2005 mitgeteilt, zu dem ich<br />

dann fristgerecht einladen werde.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen und den besten Wünschen<br />

für die schönste Zeit im Jahre, Ihren wohlverdienten<br />

Urlaub!<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN


KAMMERVERSAMMLUNG MIT VIELEN EHRUNGEN<br />

Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly,<br />

Direktor der Abteilung Kieferorthopädie<br />

an der MHH und neu gewählter<br />

Geschäftsführender Direktor des<br />

Zentrums Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

an der MHH<br />

Michael Goltz, der neue Regionalleiter<br />

der Region Nord der Deutschen<br />

Apotheker- und Ärztebank<br />

Ministerialdirigent Dr. Thomas Sporn<br />

vom Ministerium für Soziales,<br />

Frauen, Familie und Gesundheit<br />

Zu Beginn der Kammerversammlung<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen,<br />

am Sonnabend, den 4. Juni 2005 im<br />

Copthorne-Hotel in Hannover-Laatzen,<br />

begrüßte der Präsident der<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen,<br />

Dr. Dr. Henning Borchers, die Mitglieder<br />

der Kammerversammlung und die<br />

Gäste, unter denen sich Ministerialdirigent<br />

Dr. Thomas Sporn vom Ministerium<br />

für Soziales, Frauen, Familie<br />

und Gesundheit, Mitglieder des<br />

Vorstandes der KZVN, Prof. Dr. Rainer<br />

Schwestka-Polly, Direktor der Abteilung<br />

Kieferorthopädie an der MHH<br />

und neu gewählter Geschäftsführender<br />

Direktor des Zentrums Zahn-,<br />

Mund- und Kieferheilkunde an der<br />

MHH und der neue Regionalleiter<br />

der Region Nord der Deutschen<br />

Apotheker- und Ärztebank, Bankdirektor<br />

Michael Goltz, befanden.<br />

Dr. Dr. Henning Borchers informierte<br />

die KV, dass aufgrund des Wahlergebnisses<br />

und unterlassener erneuter<br />

Kandidatur, aber auch als Folge<br />

der Verkleinerung des Gremiums 30<br />

Delegierte aus der KV ausgeschieden<br />

seien. Er dankte den Kolleginnen und<br />

Kollegen für ihren Einsatz. 14 Mitglieder<br />

seien dagegen neu in die KV<br />

gewählt worden, von denen allerdings<br />

einige bereits in der Vergangenheit<br />

Mitglieder der KV gewesen seien.<br />

Die Kammerversammlung bestehe<br />

nun aus 58 Delegierten, die eine<br />

relativ ausgewogene Repräsentanz<br />

aller Bezirksstellen darstellten.<br />

� Dr. Thomas Sporn betont<br />

gute Zusammenarbeit<br />

Ministerialdirigent Dr. Thomas Sporn<br />

richtete vor Beginn der Kammerversammlung<br />

einige Worte an die Delegierten.<br />

Zunächst überbrachte Dr.<br />

Thomas Sporn die Grüße des Ministeriums<br />

und der Sozialministerin.<br />

Eine Institution wie die Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen könne die<br />

Interessen der Zahnärzte viel besser wahrnehmen als eine<br />

staatliche Institution, betonte Sporn. In Niedersachsen<br />

klappe die Zusammenarbeit mit diesem Vorstand hervorragend,<br />

dies wolle er hier besonders hervorheben. Das Vertrauen<br />

auf der Arbeitsebene sei voll und ganz gegeben. Das<br />

Ministerium und die Kammer hätten in den vergangenen<br />

Jahren sehr vertrauensvoll und damit auch sehr erfolgreich<br />

zusammengearbeitet. Das sei schon eine sehr persönliche<br />

Zusammenarbeit. Dafür wolle er am heutigen Tag danken.<br />

Es sei wie bei dem alten deutschen Sprichwort, das besage,<br />

wie man in den Wald hinein rufe, so schalle es auch wieder<br />

heraus. Die gute Zusammenarbeit beziehe sich übrigens<br />

über den Vorstand und über die Geschäftsführung hinaus<br />

bis zu den Mitarbeitern der Kammer. Die spontane Zusage<br />

der Sozialministerin von der Leyen, auf dem Winterfortbildungskongress<br />

im Januar dieses Jahres den Festvortrag zu<br />

halten, unterstreiche dies. Dann sagte Dr. Thomas Sporn,<br />

unter der neuen Landesregierung sei als besonderes Kapitel<br />

die Verwaltungsreform umzusetzen gewesen. Sie habe der<br />

Zahnärztekammer weitere hoheitliche Pflichten gebracht.<br />

Dieser Vorgang sei in Deutschland erstmalig durchgeführt<br />

worden. Dies sei auch ein verstärkter Vertrauenszuschuss an<br />

die Kammer. Aufgrund der Patt-Situation sei der Losentscheid<br />

ganz sicher nicht der Königsweg, betonte Sporn. Der<br />

Satzungstext ließe dies auch nur als letztes Mittel zu. Sein<br />

Angebot im Namen des Sozialministeriums sei die weitere<br />

vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

� Ehrungen und Auszeichnungen<br />

Der Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen betonte,<br />

er selbst habe eine eher zurückhaltende Einstellung zu Orden<br />

und Ehrenzeichen, doch die Verdienste von Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzten, die sich besonders für den Berufsstand engagierten,<br />

müssten anerkannt und gewürdigt werden. ➤➤<br />

Professor Dr. Albrecht Roßbach (li.), Direktor der Abteilung zahnärztliche<br />

Prothetik und ehemals Geschäftsführender Direktor des<br />

Zentrums Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der MHH erhält die Ehrennadel der<br />

deutschen Zahnärzteschaft aus der Hand von Dr. Dr. Henning Borchers.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

3


Dann zeichnete der Präsident Professor Dr. Albrecht Roßbach<br />

aus, der nach rund 15 Jahren als Geschäftsführender Direktor<br />

des Zentrums Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der<br />

MHH im Spätsommer in den Ruhestand tritt, mit der Ehrennadel<br />

der deutschen Zahnärzteschaft aus, die von der BZÄK<br />

verliehen wird. Prof. Dr. Roßbach sagte im Rahmen der<br />

Ehrung, er habe immer die intensive Zusammenarbeit von<br />

Hochschule und Praxis unterstützt. Auch wenn er nun bald<br />

in den Ruhestand gehe, werde er nicht untätig sein. Ein besonderer<br />

Wunsch der Gremien sei es gewesen, dass er die<br />

Realisierung der neuen Approbationsordnung weiter vorantreibe.<br />

Dies werde er weiter tun und sich damit auch im<br />

Ruhestand im Sinne der Zahnärzteschaft engagieren.<br />

� Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft<br />

Die Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft erhielt Dr. Wilhelm<br />

Bomfleur, der insbesondere seit acht Jahren der Garant<br />

für eine sparsame Haushaltsführung sei. So habe man den<br />

Beitrag in den ganzen Jahren trotz erheblicher Ausweitung<br />

der Kammerdienstleistungen nicht erhöhen müssen.<br />

Zahnarzt Bernhard Erzberger erhielt seine Auszeichnung<br />

unter anderem für seine Impulse für den IUZ, der Qualitätssicherung<br />

und seine vierjährige Tätigkeit im Vorstand der<br />

ZKN.<br />

(v.l.n.r.) Dr. Joachim Wömpner, ZA Bernhard Erzberger, Dr. Wilhelm Bomfleur<br />

4<br />

Dr. Joachim Wömpner ist seit 1993 Mitglied der KV und seit<br />

8 Jahren Vizepräsident der ZKN. Sein besonderes Interesse<br />

waren immer die Fragen des Fachpersonals, des Berufsbildungsausschusses,<br />

der ZMF-Schule, aber auch das vertragszahnärztliche<br />

wie private Gebührenrecht. Besonders hervorzuheben<br />

sind seine Verdienste im Bauausschuss. Mit der<br />

Realisierung eines der erfolgreichsten zahnärztlichen Fortbildungszentren<br />

habe er sich ein bleibendes Denkmal errichtet,<br />

betonte Dr. Dr. Henning Borchers. Als Referent für<br />

Personalangelegenheiten sei er der Organisator und Kommunikator<br />

der Verwaltung. Er habe in den vergangenen acht<br />

Jahren die ZKN schlechthin verkörpert.<br />

Der Präsident bedauerte, die Ehrennadel der deutschen<br />

Zahnärzteschaft an diesem Tag nicht auch direkt an Zahn-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

(v.l.n.r.) Dr. Jörg Niedersen, Dr. Annemarie Liebig-Bunke, Dr. Horst Rabe<br />

arzt Peter Frank, Dr. Wolfgang Heindl und Dr. Herbert<br />

Schwiegk vergeben zu können, da sie heute nicht anwesend<br />

seien. Doch er werde bald eine Gelegenheit haben, die Auszeichnungen<br />

persönlich zu übergeben.<br />

� Ehrengabe der ZKN an<br />

ehemalige Mitglieder der KV<br />

Die Ehrengabe der ZKN überreichte Dr. Dr. Henning Borchers<br />

an Dr. Volker Bormann, Dr. Heinz Kornau, Dr. Volker Langheim.<br />

Dr. Volker Bormann habe man als kompetenten und<br />

stets bereiten Ansprechpartner bei Fachzahnarztangelegenheiten<br />

geschätzt. Doch sei er nach wie vor Mitglied in der<br />

Ermächtigungskommission der Kfo. und des Weiterbildungsund<br />

Prüfungsausschusses Kfo. Dr. Heinz Kornau war 12 Jahre<br />

Vorsitzender der Kreisstelle Verden. Ihn habe sein besonnenes<br />

Wesen und die besondere Bereitschaft zum Abwägen<br />

von Argumenten ausgezeichnet. Dr. Volker Langheim gehörte<br />

ab dem Jahr 1993 der KV an und ist weiterhin Mitglied<br />

im LA des AVW.<br />

Nun bat der Präsident drei weitere ehemalige Mitglieder<br />

der KV zur Auszeichnung. Dr. Annemarie Liebig-Bunke habe<br />

sich als Tochter des früheren Präsidenten Dr. Erich Bunke<br />

besonders der Jugendzahnpflege verschrieben und habe<br />

(v.l.n.r.) Dr. Volker Langheim, Dr. Volker Bormann


damit sein Lebenswerk fortgesetzt. Dr. Jörg Niedersen war<br />

16 Jahre lang Vorsitzender der Kreisstelle und leitet seit<br />

1996 die kleinste Bezirksstelle der ZKN in Wilhelmshaven.<br />

Dr. Horst Rabe hat seit 1993 der KV und der VV der KZVN<br />

von 1989 bis 1992 angehört. Zu seiner Tätigkeit im Fachzahnarztausschuss<br />

und als Mitglied der Ermächtigungskommission<br />

Kfo. nahm er seit 1997 die Aufgaben eines<br />

Ausbildungsberaters gewissenhaft wahr.<br />

Die Übergabe der Auszeichnungen an Dr. Lutz Bojarski und<br />

Dr. Gerd Laufenberg werde er in Kürze in ihren Bezirks- und<br />

Kreisstellen nachholen, da sie heute nicht anwesend sein<br />

können.<br />

� Ehrengabe für die Delegierten<br />

Düvelsdorf, Ebeling, Rudolph<br />

Dr. Karl-Heinz Düvelsdorf ist seit 1986 Mitglied der KV, seit<br />

1997 Vorsitzender der Bezirksstelle Verden und war verstärkt<br />

als Gutachter tätig. Dr. Michael Ebeling habe sich in<br />

den vergangenen zehn Jahren seiner standespolitischen<br />

Tätigkeit als Vorsitzender der Bezirksstelle Oldenburg, Mitglied<br />

der KV und auch als Mitglied der VV der KZVN eine<br />

hohe Reputation in der Kollegenschaft seiner Region erar-<br />

WAHL ZUM VORSTAND DER<br />

Mittelpunkt der konstituierenden Kammerversammlung<br />

sollte die Wahl des Vorstandes und der Ausschußmitglieder<br />

für die kommende Legislaturperiode der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen sein.<br />

Im Ergebnis der Kammerwahl war eine Patt-Situation zwischen<br />

der Gruppe „Zahnärzte für Niedersachsen - ZfN“ und<br />

der Gruppe „Freier Verband Deutscher Zahnärzte – FVDZ“<br />

entstanden. Beide Gruppen hatten jeweils 29 Mandate<br />

erhalten. Diese Konstellation ist angesichts der verfestigten<br />

berufspolitischen Situation in Niedersachsen mit besonderen<br />

Schwierigkeiten bei der Besetzung von Funktionen und<br />

Ämtern behaftet.<br />

Prinzipiell wäre eine Einigung der Gruppen im Vorfeld der<br />

konstituierenden KV möglich und sinnvoll gewesen. Alternativ<br />

zu einer konsensualen Lösung ist in der Wahlordnung<br />

als ultima ratio ein Losverfahren vorgesehen. Wie bereits Dr.<br />

Sporn in seinem Grußwort an die KV-Mitglieder zum Ausdruck<br />

brachte, ist in einem solchen Losverfahren absolut<br />

kein Königsweg zu sehen. Ein Losentscheid hätte den Wählerwillen<br />

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit<br />

nicht repräsentiert.<br />

(v.l.n.r.) Dr. Peter Rudolph, Dr. Michael Ebeling, Dr. Karl-Heinz Düvelsdorf<br />

beitet, betonte der Präsident der ZKN. Dr. Peter Rudolph<br />

habe sich besonders im Honorar- und Vermittlungsausschuss,<br />

als Gutachter und Mitglied der Sachverständigenkommission<br />

verdient gemacht. Er gehöre der KV seit 1989<br />

an und sei seit 1993 Mitglied der VV der KZVN. Damit<br />

schloss Dr. Dr. Henning die Vergabe der Auszeichnungen,<br />

um zu den nächsten Punkten der Tagesordnung der KV<br />

überzugehen.<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER GESCHEITERT<br />

� Sondierungsgespräche I<br />

Die Einschätzung beider Gruppen müssen wohl ähnlich gewesen<br />

sein, denn ihre Vertreter hatten sich im Vorfeld mehrfach<br />

zu Sondierungsgesprächen zusammengefunden, um<br />

eine einvernehmliche Lösung, die dem Wahlergebnis gerecht<br />

wird, zu finden. Leider hatten diese Gespräche, wie<br />

man durch den weiteren Verlauf der Kammerversammlung<br />

feststellen muße, nicht zu einem tragfähigen Ergebnis geführt,<br />

da man sich nicht auf eine Parität bei der Besetzung<br />

der Ämter einigen konnte. Der FVDZ beharrte bis zuletzt<br />

auf einer nicht-paritätischen Besetzung. Er begründete das<br />

mit einer Stimmenmehrheit von rd. 50 Stimmen in ganz<br />

Niedersachsen. Der FVDZ forderte sowohl das Amt des Präsidenten,<br />

als auch die Stimmenmehrheit im Vorstand insgesamt<br />

und darüber hinaus Vorsitz und Mehrheit und damit<br />

die alleinige Entscheidungskompetenz im Leitenden Ausschuß<br />

(LA) des Altersversorgungswerkes. Dazu muß man<br />

wissen, daß alleine die Mehrheit im Kammer-Vorstand für<br />

Entscheidungen maßgeblich ist. Auch der Präsident hat als<br />

solcher nur ein normales und kein entscheidendes Stimmrecht.<br />

Mit anderen Worten: Die Minderheit im Vorstand ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

5


6<br />

könnte bei nicht-paritätischen Verhältnissen zu Hause bleiben.<br />

Für den Leitenden Ausschuß hatte der FVDZ eine Sonderregelung<br />

vorgesehen. Der Verband forderte den Rücktritt aller<br />

Mitglieder des LA des Altersversorgungswerkes, um anläßlich<br />

der konstituierenden Kammerversammlung zugleich einen<br />

neuen LA mit FVDZ-Stimmenmehrheit zu bilden.<br />

Dem Vernehmen nach war Dr. Schirbort vom FVDZ für den<br />

Vorsitz im LA vorgesehen worden. Allerdings haben die Satzungsgeber<br />

aus gutem Grund nur jeweils 3 Mitglieder des<br />

sechsköpfigen Leitenden Ausschusses zur Neuwahl vorgesehen,<br />

um die Kontinuität in der komplexen Geschäftsführung<br />

zu gewährleisten und den Sachverstand aus gruppen-politischen<br />

Erwägungen in dem Gremium nicht möglicherweise<br />

schlagartig aufzugeben. In der Herbst-KV stehen 3 Mitglieder<br />

des Leitenden Ausschusses turnusmäßig zur Wahl. Die<br />

„Zahnärzte für Niedersachsen“ hatten nach ihren Angaben<br />

Vorschläge zur paritätischen Besetzung aller Gremien angeboten.<br />

Das sollte auch für die im Herbst anstehende Neubesetzung<br />

dieser drei Positionen gelten.<br />

Allerdings waren auch die Forderungen des FVDZ auf Übernahme<br />

des Vorsitzes in diesem Gremium nicht Satzungskonform,<br />

denn lt. §5a der Alterssicherungsordnung (ASO)<br />

bestimmen die Mitglieder des LA aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />

und dessen Stellvertreter. Die Mehrheit darf nicht<br />

Rentenempfänger sein. Daß Dr. Schirbort als Rentner nach<br />

FVDZ-Vorstellungen - ohne entsprechenden Kompetenznachweis<br />

und Erfahrungshintergrund - dieses exponierte<br />

und nicht für politische Ambitionen geeignete Amt übernehmen<br />

sollte, war für die "Zahnärzte für Niedersachsen"<br />

nicht akzeptabel. Bekanntermaßen hat der FVDZ einzig und<br />

alleine das AVW als Hebel im Wahlkampf benutzt, um mit<br />

laienhaften aber emotional wirkungsvollen Unterstellungen<br />

das Votum zu beeinflussen. (Zur tatsächlichen Entwicklung<br />

des AVW lesen Sie bitte den Artikel „Relationen“ in diesem<br />

Heft.)<br />

Somit stand fest, daß es nicht zu einer Einigung während<br />

der konstituierenden KV im Sinne einer Parität kommen<br />

würde. Die Folge wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein<br />

Losverfahren gewesen mit den entsprechenden Unwägbarkeiten<br />

für eine Politik aus einem Guß und eine effiziente<br />

und zielgerichtete Vorstandsarbeit.<br />

Die ZfN-Fraktion sah nach eigenen Angaben als einzigen<br />

Ausweg aus dieser Situation den Auszug aus der Kammerversammlung.<br />

Damit konnte die KV nicht beschlußfähig<br />

werden, und der Präsident mußte die Veranstaltung in dieser<br />

Situation für beendet erklären. Die Anberaumung eines<br />

neuen Termins wurde angekündigt.<br />

Daß Kammerversammlungen durch den Auszug von Fraktionen<br />

beschlußunfähig gemacht werden, ist bei der KV in<br />

Niedersachsen übrigens kein Novum. E s sei daran erinnert,<br />

daß die Gruppe des FVDZ bei den Kammerversammlungen<br />

1997 (vor der Wahl des Präsidenten), 1999 (AVW) und 2001<br />

(konstituierende Kammerversammlung) eine Beschlußunfähigkeit<br />

herbeigeführt hatte.<br />

Unter dem Eindruck dieser gescheiterten konstituierenden<br />

KV ergibt sich jetzt eine neue Chance, daß die Gruppierun-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

gen doch noch zu einem Konsens im Sinne einer echten Parität<br />

finden.<br />

� Sondierungsgespräche II<br />

Nach dem Scheitern der konstituierenden KV sind die Gruppen<br />

mit der Nennung von vier weiteren Gesprächstermin-<br />

Angeboten durch die ZfN erneut in einen Dialog eingetreten.<br />

Allerdings gibt es nach wie vor eine unterschiedliche<br />

Auslegung des Begriffes „Parität“. Der FVDZ fordert zunächst<br />

das Präsidentenamt für Dr. Sereny aus Hannover .<br />

Erst danach dürfe unter den weiteren 6 Vorstandsmitgliedern<br />

eine 3:3-Parität hergestellt werden. Allein durch die<br />

Tatsache, daß sich Dr. Sereny , der kürzlich Mitglied des<br />

Landesvorstandes des FVDZ wurde, in zahlreichen Publikationen<br />

an den unsubstantiierten und wahlkampfbedingten<br />

Attacken gegen das AVW beteiligt hat und sich auch gegenwärtig<br />

inhaltlich parallel zu Dr. Beischer und Dr. Schirbort<br />

bewegt, kann niemand allen Ernstes von einem unabhängigen<br />

Bewerber sprechen – selbst dann nicht, wenn der<br />

Bewerber in Leserbriefen und Veröffentlichungen seine eigene<br />

Unabhängigkeit stets zu beschreiben sucht . Wenn der<br />

FVDZ in neueren Rundschreiben keine „streitbefangenen“<br />

Kollegen für den Kammervorstand vorsehen möchte, so<br />

würde nach Ansicht der ZfN der Kollege Sereny trotz seines<br />

nach außen versöhnlichen Auftretens dieser Prämisse keinesfalls<br />

gerecht.<br />

Die „Zahnärzte für Niedersachsen“ sehen weiterhin eine echte<br />

Parität nur dann gewährleistet, wenn tatsächlich durch<br />

eine Reduktion der Vorstandssitze auf insgesamt 6 eine<br />

3:3-Parität entstehen würde. Notfalls könnte dann durch<br />

Losentscheid der Präsident bestimmt werden, so ZfN.<br />

Zwischenzeitlich hat der Präsident den KV-Mitgliedern gegenüber<br />

einen neuen Termin für die konstituierende Kammerversammlung<br />

bekanntgegeben.<br />

Vermittlung von Zahnarztpraxen<br />

Poser & Partner GmbH ist seit mehr als 30 Jahren spezialisiert<br />

auf qualifizierte Wirtschaftsberatung und Finanzdienstleistung für<br />

Zahnärzte. Aus unserem Kundenkreis bieten wir<br />

ständig Zahnarztpraxen zur Übernahme oder Partnerschaft<br />

an. Unser Schwerpunkt liegt in Niedersachsen, vorzugsweise<br />

Hannover und Braunschweig.<br />

Ihre Ansprechpartner sind: Hans Günter Poser, Thomas Simoneit<br />

Poser & Partner GmbH<br />

Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig<br />

Tel.: 0531/24339-0; Fax: 0531/24339-40<br />

e-Mail: info@poserundpartner.de<br />

loe


GESUNDHEITS- UND SOZIALPOLITIK:<br />

Kein fixer Plan für Bürgerversicherung bei SPD –<br />

Lauterbach-Mandat in Stuttgart?<br />

Die SPD will offenbar die Gesundheitspolitik zu einem Schwerpunktthema<br />

des kommenden Bundestagswahlkampfes<br />

machen. Und dabei wohl vor allem auf das „Zugpferd“ Bürgerversicherung<br />

setzen. Anders kann man die Äußerungen<br />

der amtierenden Bundesgesundheits- und -sozialministerin<br />

Ulla Schmidt MdB (55) aus den letzten Tagen nicht begreifen.<br />

Die Aachenerin stand bisher nicht gerade in dem Ruf,<br />

eine herausragende Verfechterin der Bürgerversicherung zu<br />

sein. Am 6. Juni 2005 plädierte sie nun in einem Interview<br />

für die Aufhebung der strikten Trennung zwischen Gesetzlicher<br />

Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung<br />

(PKV).<br />

Wie die Bürgerversicherung jedoch ausgestaltet werden soll,<br />

das ließ die Ministerin vorerst offen. „Konkrete Fragen, etwa<br />

ob und wie andere Einkünfte wie Mieten, Pachten und Zinsen<br />

einbezogen werden, können erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens<br />

genau geklärt werden“, erläuterte sie<br />

gegenüber Tagesmedien. Immerhin stehen schon ein paar<br />

<strong>Termine</strong> fest: Am 4. Juli 2005 will die SPD ihr Wahlprogramm<br />

vorlegen. Es steht zu vermuten, dass in diesem Papier nur<br />

einige allgemein gefasste Lippenbekenntnisse zur Bürgerversicherung<br />

enthalten sein werden. Konkreteres könnte<br />

man erwarten, wenn mitten in der heißen Wahlkampfphase<br />

im August 2005 die von der Ministerin geleitete SPD-Arbeitsgruppe<br />

ihr Konzept der staunenden Öffentlichkeit präsentiert.<br />

Immerhin soll an diesem Konzept parteiintern<br />

„unter Hochdruck“ gearbeitet werden. Die AG-Mitglieder<br />

stehen unter mächtigem Druck. Denn bis dahin müssen sich<br />

die diversen Meinungs-Flügel innerhalb der Partei auf die<br />

Details geeinigt haben.<br />

Wenn die Sozialdemokraten so auf das „Zugpferd“ Bürgerversicherung<br />

im Wahlkampf 2005 setzen, dann brauchen<br />

sie im 16. Deutschen Bundestag auch Experten, die fachkundig<br />

deren Einführung im Parlament begleiten. Bei<br />

der SPD gilt allerdings der Grundsatz: Wer bei den<br />

Sozialdemokraten mit einem sicheren Platz auf einer<br />

Landesliste mit einem Bundestagsmandat „versorgt“<br />

werden will, der muss in einem der 248 Wahlkreise<br />

von der Basis auf den Schild gehoben worden sein.<br />

Kein Wunder, wenn bestimmte Parteikreise krampfhaft<br />

auf der Suche nach einem Wahlkreis für den<br />

Kölner Gesundheitsökonomen Prof. Dr. med. Dr. sc.<br />

(Harvard) Karl W. Lauterbach (42) sind. Im Wahlkreis<br />

Köln IV-Leverkusen scheint sich die Basis mit dem Gesicht<br />

von „Karlchen Überall“ nicht angefreundet zu haben. Sein<br />

Streben gen Berlin schien ein Riegel vorgeschoben. Doch<br />

auf der weiteren Suche nach einem Wahlkreis für den ehrgeizigen<br />

Kölner Ordinarius scheint man nun fündig geworden<br />

zu sein. Nach übereinstimmenden Informationen<br />

soll es Stuttgart sein. Exakt: der Wahlkreis Stuttgart I, den<br />

vor drei Jahren Prof. Dr. rer. nat. Ernst Ulrich von Weizsäcker<br />

MdB (65) mit 42,0 Prozent für die Sozialdemokratie direkt<br />

gewann. Der Neffe des ehemaligen CDU-Bundespräsidenten<br />

soll zum Verzicht gedrängt worden sein. Die Idee, Lauterbach<br />

im Ländle zu „versorgen“, soll von der Parlamentarischen<br />

Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute<br />

Kumpf MdB (57), stammen. Die Ex-Funktionären der IG<br />

Metall gewann 2002 den Nachbar-Wahlkreis Stuttgart II.<br />

Sie wurde bundesweit bekannt, als sie unlängst vergeblich<br />

versuchte, Oberbürgermeisterin in der südwestdeutschen<br />

Landeshauptstadt zu werden. Die Volkswirtin ist wie die<br />

Landesvorsitzende Ute Vogt MdB (40) nicht gerade dem<br />

gemäßigten Flügel der Sozialdemokratie zuzurechnen.<br />

Wegen seiner Bürgerversicherungsideen passt der Kölner<br />

Wissenschaftler exakt in das politische Kalkül der beiden<br />

Parteilinken. Noch ist nicht alles perfekt: Die Stuttgarter<br />

SPD-Basis „murrt ziemlich rum“, wie zu erfahren war, und<br />

ist „not amused“ über das „Einsetzen“ von Lauterbach „von<br />

oben“. Aber noch ist die „Bearbeitung“ der Parteimitglieder<br />

vor Ort nicht abgeschlossen, hat die örtliche Delegiertenkonferenz<br />

nicht stattgefunden. Der Stuttgarter Wahlthing<br />

ist für den 2. Juli 2005 vorgesehen.<br />

Sie planen den Schritt in die<br />

Eigenständigkeit?<br />

Sie suchen<br />

eine Praxisübernahme?<br />

Sie möchten Ihre Praxis abgeben?<br />

Dann sind Sie bei uns richtig!<br />

Vertrauen Sie unserer<br />

Erfahrung und Diskretion!<br />

Denn Ihren Erfolg<br />

nehmen wir sehr persönlich!<br />

Dienst für Gesellschaftspolitik, 23.05.2005<br />

demedis dental depot GmbH Hannover<br />

Ahrensburgerstraße 1<br />

30659 Hannover<br />

Tel. 0173/6664480<br />

Fax 0511/61521-15<br />

E-Mail: Gunnar.Schmidt@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Gunnar Schmidt<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

7


8<br />

BUNDESSOZIALGERICHT: KRANKENKASSEN SIND<br />

VERPFLICHTET, FÜR ZEITEN DER SCHWANGERSCHAFT/<br />

MUTTERSCHAFT ARBEITGEBERANTEILE ZUR<br />

BERUFSSTÄNDISCHEN VERSORGUNG ZU ERSTATTEN<br />

Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 10.05.2005 –<br />

B 1 KR 22/03 R – entschieden, dass zu den nach § 10 Abs. 1<br />

S. 1 Nr. 4 Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) zu erstattenden<br />

und auf das Arbeitsentgelt entfallenden „Arbeitgeberanteilen<br />

an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung“ bei<br />

weiblichen Beschäftigten, die sich gemäß § 6 Abs 1. Satz 1<br />

Nr. 1 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht haben<br />

befreien lassen und Pflichtmitglied eines berufsständischen<br />

Versorgungswerkes sind, auch Beiträge zum Versorgungswerk,<br />

die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 2 SGB VI zu tragen<br />

hat, gehören.<br />

In dem zu entscheidenden Fall ging es um die Klage eines<br />

Zahnarztes, der als Arbeitgeber für die bei ihm beschäftigten<br />

Arbeitnehmer am Umlageverfahren nach § 14 LFZG<br />

teilnimmt. Er beschäftigte dabei u. a. auch eine Zahnärztin,<br />

die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreit<br />

war. Der Zahnarzt leistete für die angestellte Zahnärztin Beiträge<br />

zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />

sowie einen Zuschuss gemäß § 172 Abs. 2 SGB VI zum berufsständischen<br />

Versorgungswerk. Vom 01.06.1999 bestanden<br />

für die angestellte Zahnärztin wegen Schwangerschaft/<br />

Mutterschaft Beschäftigungsverbote. Auf Antrag des Klägers<br />

auf Erstattung der ihm insoweit für die angestellte<br />

Zahnärztin entstandenen Aufwendungen erstattete ihm die<br />

beklagte Krankenkasse für die streitige Zeit nur das Bruttoarbeitsentgelt<br />

sowie die gezahlten Arbeitgeberanteile zur<br />

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, hingegen<br />

lehnte sie es ab, ihm auch Arbeitgeberanteile zum berufsständischen<br />

Versorgungswerk zu erstatten. Nachdem die Vorinstanzen<br />

die Klage abgewiesen hatten, gab das BSG dem<br />

klagenden Zahnarzt nunmehr Recht.<br />

Das BSG begründet die Erstattungspflicht der Krankenkasse<br />

damit, dass der Erstattungsanspruch als umlagefinanzierte<br />

Leistung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit seinen Umlagepflichten<br />

gewürdigt werden müsse, die nach § 14 Abs. 2<br />

S. 2 LFZG in gleicher Weise eingriffen, wenn keine rentenversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung ausgeübt werde. Das<br />

Sicherungsbedürfnis des Arbeitgebers und ein Schutzbedürfnis<br />

für Betroffene - insbesondere junge Frauen - bestehe<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

auch, wenn Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk<br />

gezahlt werden müssten. Das BSG verweist des<br />

weiteren auf die Gesetzesbegründung zum RÜG, die davon<br />

ausgehe, dass entsprechende Arbeitnehmer in den alten<br />

Bundesländern vor Schaffung des § 172 Abs. 2 SGB VI gegen<br />

ihren Arbeitgeber durchgehend einen tarifvertraglichen<br />

Anspruch auf einen solchen Arbeitgeberanteil gehabt<br />

hätten. Da diese Zuwendungen als Teile des Arbeitsentgelts<br />

erstattungsfähig gewesen wären und eine Verschlechterung<br />

der Rechtslage nicht gewollt gewesen sei, könne es sich für<br />

den Arbeitgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetz leistungsrechtlich<br />

nicht nachteilig auswirken, dass der Anspruch<br />

auf den Arbeitgeberanteil durch das SGB Vl verselbständigt<br />

wurde. Eine gegenteilige Auslegung des § 10 Abs. 9 S. 1 Nr.<br />

4 LFZG sei im Übrigen mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.<br />

Zudem sei es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar,<br />

wenn für die angestellte Zahnärztin der volle Beitrag<br />

erhoben worden sei, nun für sie aber nur ein Teil der Leistungen<br />

gewährt werde.<br />

Für die betroffenen Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie nicht<br />

nur zukünftig, sondern auch rückwirkend innerhalb der Verjährungsfristen<br />

roch gegebenenfalls gezahlte Beiträge zum<br />

berufsständischen Versorgungswerk von den zuständigen<br />

Krankenkassen erstattet bekommen können, soweit sie an<br />

dem Umlageverfahren für Kleinbetriebe teilgenommen haben<br />

und Beschäftigungsverbote wegen Schwangerschaft/Mutterschaft<br />

bestanden haben.<br />

Soweit solche Beitragserstattungen bisher von den Krankenkassen<br />

abgelehnt wurden, können Arbeitgeber nunmehr<br />

unter Hinweis auf das Urteil des BSG entsprechende Anträge<br />

auf Überprüfung und Erstattung stellen.<br />

Sobald uns die Entscheidungsgründe vollständig vorliegen,<br />

werden wir diese nachreichen.<br />

Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer<br />

Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)<br />

31.05.2005


AUS DEM ALTERSVERSORGUNGSWERK „RELATIONEN“<br />

Während der heißen Wahlkampfphase zur Kammerversammlung<br />

war die Entwicklung im Altersversorgungswerk zum<br />

Gegenstand haltloser Polemik geworden. Wie haltlos die<br />

Unterstellungen waren, läßt sich anhand der neuesten Graphik<br />

zur Entwicklung der Deckungsrückstellung des AVW<br />

eindrucksvoll ableiten.<br />

Die frischen Zahlen für das Jahr 2004 zeigen einen kontinuierlichen<br />

und planmäßigen Anstieg der versicherungsmathematisch<br />

kalkulierten Deckungsrückstellung auf jetzt<br />

rund 928 Millionen Euro für die in den nächsten Jahrzehnten<br />

zu erwartenden Rentenleistungen. Es kann also keine<br />

Rede davon sein, daß Kapital für Rentenleistungen „verspe-<br />

Wie inoffiziell zu hören ist, hat sich die im März 2004 von<br />

führenden Vertretern des FVDZ initiierte und gegründete<br />

Interessen- und Klagegemeinschaft jetzt aufgelöst.<br />

Ursache dafür dürften u. a. die für die Kläger aufgrund von<br />

Fehleinschätzungen ihrer Gründer grundsätzlich negativ<br />

ausgegangenen Prozesse gegen das eigene Altersversorgungswerk<br />

sein.<br />

kuliert“ (Schirbort, Sereny), „geplündert“ (Stridde), „verbraten“(Beischer)<br />

wurde oder in dunklen Kanälen versickert ist,<br />

wie uns Vertreter des FVDZ in ihren Wahlkampfschreiben<br />

glauben machen wollten.<br />

Darüber hinaus zeigt die Graphik auch deutlich einen Wiederanstieg<br />

der versicherungstechnischen Rückstellung nach<br />

dem Aktiencrash der Jahre 2001 und 2002 auf rund 39 Millionen<br />

Euro. Aus dieser versicherungstechnischen Rückstellung<br />

werden entsprechend der Satzung im wesentlichen die<br />

Rentenanpassungen geleistet.<br />

KLAGEGEMEINSCHAFT GEGEN DAS AVW AUFGELÖST<br />

Bleibt die Frage, ob die Kolleginnen und Kollegen ihre Beitragsleistungen<br />

von der Klagegemeinschaft, vertreten durch<br />

deren geschäftsführende Gesellschafter Stidde, Schirbort,<br />

Liepe und Sereny, nun zurückerhalten werden, oder die rund<br />

160.000,- Euro eine andere Verwendung gefunden haben.<br />

Nachdem der Kammer-Wahlkampf beendet ist, scheint die<br />

Klagegemeinschaft ihren Sinn verloren zu haben. loe<br />

loe<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

9


Recht erfolgreich hat Kollege Beischer<br />

seine Wahlschlacht geschlagen.<br />

Punktsieger im Verbrauch von fremdem<br />

Faxpapier - „unverlangt zugesandt“<br />

-, Stimmenfang bei unzufriedenen<br />

Rentnern, aber auch wie so<br />

manches Mal übers Ziel hinausgeschossen.<br />

Ein Angriff, der auch persönlich traf,<br />

wurde durch einen offenen Brief des<br />

Kollegen Stadelmann initiiert: Nicht<br />

über das AVW Niedersachsen versi-<br />

Dr. Axel Strukmeier<br />

cherte Kammermitglieder hätten sich<br />

Wolfenbüttel<br />

tunlichst enthalten sollen bei Diskussion<br />

und Abstimmung zu diesem Thema.<br />

Auch ich gehöre zu diesem Kreis und<br />

habe mir 1981 aus Nordrhein kommend sehr wohl überlegt,<br />

wo ich zu welchen Bedingungen für die Rente einzahle.<br />

Liebe Kollegen Beischer und Stadelmann, für unsere Lesefähigkeit<br />

möchte ich etwa gleiche Voraussetzungen unterstellen.<br />

Fürs Rechnen hatte ich nun noch glücklicherweise den steuerlichen<br />

Sachverstand meiner Frau. Schon damals war uns bewusst,<br />

dass wir im Vergleich für relativ geringe Rentenbeiträge<br />

auch eine relativ geringe Grundrente erhalten würden.<br />

Den sicheren vom unsicheren (gewinnabhängigen) Teil zu<br />

trennen, dass sollte aber schon mit den Rechenkünsten der<br />

Grundschule möglich sein.<br />

Doch die Angelegenheit hat für mich eine ganz andere Dimension.<br />

Seit 1971 Einblick in die Zahnheilkunde, seit 1978 selbst als<br />

Zahnarzt tätig unterstelle ich, dass gerade die Kollegen, die<br />

jetzt in das Rentenalter kommen, bei nur halbwegs regelmäßiger<br />

Praxistätigkeit ausreichend Liquidität zu Verfügung<br />

hatten, um sich neben der Rente ein 2. oder gar 3. Standbein<br />

der Alterssicherung aufzubauen.<br />

Waren nicht zwischen 1975 und 1985 Ärzte und Zahnärzte<br />

Hauptkunden bei Bauträgern, die Steuersparmodelle verkauften?<br />

Ich muss dafür keine linke Presse zitieren, sondern<br />

habe ausreichend Insiderwissen.<br />

Wer zwischen 1965 und 1995 in freier Praxis gearbeitet hat<br />

und jetzt meint, auf den „Risikoanteil“ der niedersächsischen<br />

Altersrente angewiesen zu sein, der hat doch wohl irgend<br />

etwas falsch gemacht und zwar etwas wofür er/sie keinen<br />

Anderen für verantwortlich machen kann.<br />

Meine Nachfragen haben ergeben, dass sich die Zahl tatsächlicher<br />

Härtefälle durch die augenblickliche Situation im<br />

AVW im niedrigen zweistelligen Bereich um etwa ein Drittel<br />

erhöht hat.<br />

10<br />

AVW UND KAMMERWAHLKAMPF<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Das kann doch wohl nur die Größenordnung sein, über die<br />

zu sprechen ist!<br />

In diesen Fällen schnell und unbürokratisch zu helfen, dass<br />

ist Ehrensache und darüber besteht sicher Konsens.<br />

Wenn aber abzusehen ist, dass finanzielle Transaktionen am<br />

Veto der Aufsichtbehörden scheitern werden, dann gehört<br />

schon einige Chuzpe dazu, ein Einlenken als obrigkeitshörig<br />

zu bezeichnen, wenn man selber bei vielen Gelegenheiten<br />

Kollegengelder klagewütig in den Sand gesetzt hat.<br />

Nicht zuletzt die Unfähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit<br />

mit den Partnern – nicht Gegnern ! – im Sozialsystem<br />

hat das Bild unseres Berufsstandes in der veröffentlichten<br />

Meinung über die Jahre nicht positiver werden lassen.<br />

Wenn einerseits der Rücktritt des leitenden Ausschusses<br />

gefordert und von der FV Fraktion bis dahin eine Zusammenarbeit<br />

verweigert wurde – Kompromissvorschläge für<br />

eine schnelle Verbesserung der Situation hat es gegeben –,<br />

auf der anderen Seite aber dem LA vorgeworfen wird,<br />

untätig zu sein, dann ist das genau die Art von Dialektik,<br />

die man mit dem Niedergang der kommunistischen Ideologie<br />

eigentlich überwunden glaubte.<br />

Dr. Axel Strukmeier<br />

Wolfenbüttel


dental informa 2005:<br />

Fachmesse für Zahnarztpraxis und Labor mit 4300 Besuchern<br />

Dentalhandel zeichnet positives Bild<br />

Rund 4300 Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches<br />

Fachpersonal kamen in diesem Jahr am 17. und 18.<br />

Juni zur 21. dental informa. Damit kamen 800 Besucher<br />

mehr nach Hannover als im letzten Jahr zur Veranstaltung<br />

in Bremen. Die Messebesucher informierten sich über ein<br />

breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen und Produkten<br />

rund um den dentalen Markt. Mit dem diesjährigen Ergebnis<br />

können die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

sowie der Bundesverband Dentalhandel (BVD) Distrikt<br />

Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt als Veranstalter<br />

zufrieden sein. Die 240 Aussteller verzeichneten ein sehr<br />

reges Interesse der Besucher und konnten interessante Geschäftsanbahnungen<br />

verzeichnen.<br />

(v.l.n.r.) Gesine Meißner (FDP), Mitglied des niedersächsischen<br />

Landtages und u. a. Vorsitzende des Ausschusses<br />

für Sozial- und Gesundheitswesen, Frauen<br />

und Familie, Dr. Joachim H. Wömpner, Vizepräsident<br />

der ZKN, Lutz Müller, Vizepräsident des Bundesverband<br />

Dentalhandel (BVD) und Dr. Hilde Moennig,<br />

Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover, informieren<br />

sich über die Angebote der dental informa.<br />

Hannovers Bürgermeisterin<br />

Dr. Hilde Moennig<br />

überbrachte die Grüße<br />

der Landeshauptstadt<br />

Hannover und des<br />

Schirmherrn der dental<br />

informa, Oberbürgermeister<br />

Herbert<br />

Schmalstieg. Sie erinnerte<br />

daran, dass<br />

Hannover der größte<br />

Messeplatz international<br />

sei. Natürlich<br />

hätten die großen<br />

Messen weltweite Bedeutung<br />

und würden<br />

den guten Ruf der hannoverschen Ausstellungen in alle<br />

Kontinente tragen. Doch auch die kleinen speziellen Fachmessen<br />

seien wichtig. Sie trügen zur Bedeutung des Messeplatzes<br />

Hannover bei. Eine Messe wie die dental informa<br />

mit ihrem Fachpublikum bringe Besucher nach Hannover,<br />

die sich fachlich informierten. Doch sie erinnerte auch daran,<br />

dass Hannover viel Interessantes zu bieten habe. Dann<br />

wünschte sie der dental informa einen guten Verlauf.<br />

Dr. Joachim H. Wömpner, Vizepräsident der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, betonte in seiner Ansprache zur Eröffnung<br />

der dental informa, Experten sagten dem Gesundheitsmarkt<br />

in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein enormes<br />

Wachstum voraus. Darauf müssten die Zahnärzte vorbereitet<br />

sein. Die dental informa zeige, was alles möglich sei.<br />

Doch müssten auch<br />

die Rahmenbedingungen<br />

stimmen,<br />

um die gebotenen<br />

Möglichkeiten in der<br />

zahnärztlichen Praxis<br />

für die Patienten<br />

umzusetzen. Als gelungene<br />

Idee empfinde<br />

er die zum<br />

ersten Mal durchgeführtenFortbildungsangebote<br />

des Dentalhandels<br />

auf dieser<br />

dental informa. Die<br />

Messebesucher hätten<br />

die Veranstaltungen<br />

gut aufgenommen.<br />

Auch dies<br />

zeige die überdurchschnittlicheFortbildungsbereitschaft<br />

der niedersächsischen<br />

Zahnärzteschaft.<br />

Lutz Müller, Vizepräsident<br />

des Bundesverbandes<br />

Dentalhandel<br />

(BVD) zeigte sich mit<br />

dem Ergebnis der<br />

diesjährigen ➤➤<br />

Die dental informa ist die beste Gelegenheit im Norden<br />

Deutschlands, um sich über die aktuellen Entwicklungen<br />

im dentalen Markt zu informieren.<br />

Erstmals seit vielen Jahren: Vorstandsmitglieder<br />

von ZKN und KZVN informierten auf dem<br />

gemeinsamen Messestand die niedersächsische<br />

Zahnärzteschaft, (v.l.n.r.) Dr. Joachim H. Wömpner,<br />

Vizepräsident der ZKN, Dr. Henning Otte,<br />

Mitglied des Vorstandes der ZKN und ZA Christian<br />

Neubarth, Mitglied des Vorstandes der KZVN.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

11


dental informa zufrieden.<br />

Die Aussteller<br />

zeichneten ein<br />

überwiegend positives<br />

Bild der Messe,<br />

betonte Lutz Müller.<br />

Es seien hochinteressante<br />

Gespräche geführt<br />

worden und es<br />

seien etliche Order<br />

Erstmals wurden auf der dental informa Fort- insbesondere bei den<br />

bildungsveranstaltungen durchgeführt.<br />

dentalen Materialien<br />

ergangen. Die neuen steuerlichen Abschreibungsverordnungen<br />

zeigten nun doch eine Belebung des Marktes, so<br />

Lutz Müller. Er erinnerte aber auch daran, dass diese dental<br />

informa zum letzten Mal im Juni und zwei Tage lang stattfände.<br />

Ab dem Jahr 2006 werde man die Messe nur an<br />

Interview mit Herrn Dr. Ulrich Oesingmann<br />

Der Präsident des Bundesverbandes<br />

der Freien Berufe BFB, Dr. Ulrich<br />

Oesingmann, kritisiert das handwerklich<br />

schlecht gemachte Antidiskriminierungsgesetz<br />

ADG und<br />

fordert einen komplett neuen Entwurf.<br />

In Ergänzung seiner Stellungnahme<br />

zum ersten Entwurf hat der<br />

Verband seine Kritik auch am überarbeiteten<br />

Entwurf in einem Schreiben<br />

an alle Abgeordneten des<br />

Deutschen Bundestags wiederholt.<br />

Dr. Ulrich Oesingmann,<br />

Die Nachbesserungen gingen zwar<br />

Präsident des Bundesverbandes in die richtige Richtung. Insbeson-<br />

der Freien Berufe BFB<br />

dere die ersatzlose Streichung der<br />

Haftung des Arbeitgebers für das<br />

Verhalten Dritter werde begrüßt. Dennoch wird auch der<br />

überarbeitete Entwurf von den Freien Berufen weiterhin als<br />

verbesserungsbedürftig angesehen.<br />

So heißt es denn auch beim BFB: „Bei freiberuflichen Dienstleistungen<br />

steht zudem immer das persönliche Vertrauensverhältnis<br />

im Mittelpunkt. Benachteiligungsverbote können<br />

keine Anwendung auf schuldrechtliche Leistungsbeziehungen<br />

finden, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis<br />

der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet<br />

wird. Dies ist regelmäßig bei den vertrauensvollen<br />

Beziehungen zwischen Arzt und Patient sowie Steuerberater<br />

und Mandant der Fall.“<br />

12<br />

einem Samstag veranstalten. Der September biete sich für<br />

eine solche Veranstaltung besser an, als der Juni mit seinem<br />

kurz bevorstehenden Ferienbeginn.<br />

Sehr gut aufgenommen wurde der gemeinsame Stand der<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen und der KZVN. Erstmals<br />

seit vielen Jahren stellten sich die Vorstände der ZKN und<br />

der KZVN wieder gemeinsam den Fragen der niedersächsischen<br />

Zahnärzteschaft. Dr. Joachim H. Wömpner und Christian<br />

Neubarth, Mitglied des Vorstandes der KZVN, betonten<br />

ausdrücklich die gute Zusammenarbeit zwischen den<br />

beiden Einrichtungen. Ein sichtbares Zeichen dieses neuen<br />

kooperativen Engagements für die niedersächsische Zahnärzteschaft<br />

sei unter anderem auch der gemeinsame Stand<br />

und die gemeinsame Information der zahnärztlichen Messebesucher.<br />

Man werde in Zukunft noch intensiver miteinander<br />

arbeiten.<br />

ti<br />

„WIR SCHAFFEN EINE KULTUR DES MISSTRAUENS“<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Der BFB fordert daher eine explizite Klarstellung, dass das<br />

Gesetz keine Anwendung auf Angehörige der Freien Berufe<br />

im Rahmen der Anbahnung eines Mandanten-/Patientenverhältnisses<br />

finde, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.<br />

Für die Freien Berufe als Arbeitgeber haben die Regelungen<br />

des § 611a BGB schon bisher ausgereicht, um Diskriminierungen<br />

zu vermeiden. Verschärfungen seien entbehrlich<br />

und wegen des zum Beispiel bei Stellenbesetzungen entstehenden<br />

zusätzlichen Aufwandes schädlich für die Beschäftigungslage.<br />

dfb: Die rot-grüne Bundesregierung hat ein Antidiskriminierungsgesetz<br />

vorgelegt, das in der Öffentlichkeit heftige<br />

Diskussionen ausgelöst hat. Sind die Freien Berufe denn<br />

nicht auch gegen Diskriminierung?<br />

Dr. Oesingmann: Die Benachteiligung einzelner Personengruppen<br />

ist ohne wenn und aber zu verurteilen. Die Zielrichtung<br />

des Gesetzes ist insoweit auch gar nicht zu beanstanden.<br />

Massiv zu kritisieren sind allerdings die Art und<br />

Weise der geplanten Umsetzung.<br />

dfb: Setzt die Bundesregierung nicht einfach nur die Antidiskriminierungs-Richtlinien<br />

der EU um?<br />

Dr. Oesingmann: Es ist richtig: Brüssel hat hierzu Vorgaben<br />

gemacht. Deutschland befindet sich im Übrigen deutlich im<br />

Verzug mit der Umsetzung. Allerdings geht die rot-grüne


Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf weit über das<br />

hinaus, was durch die EU-Richtlinien vorgegeben wurde.<br />

Eine Ausdehnung der völlig unbestimmten Antidiskriminierungstatbestände<br />

auf alle Bereiche zivilrechtlichen Miteinanders<br />

war weder gefordert, noch besteht ein Bedarf hierfür.<br />

Nicht nachvollziehbar ist zudem die Haftungserweiterung<br />

der Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter oder die geplante<br />

Möglichkeit von Verbandsklagen, die sogar gegen den Willen<br />

des Betroffenen erfolgen können. Ziel eines Antidiskriminierungsgesetzes<br />

muss doch sein, denjenigen Hilfe zu<br />

bieten, die wirklich Hilfe brauchen und nur die Sachverhalte<br />

zu regeln, die einer Regelung bedürfen.<br />

dfb: Im Zusammenhang mit dem ADG wird insbesondere<br />

auf die hohen Bürokratiebelastungen verwiesen. Sehen Sie<br />

das auch als Problem?<br />

Dr. Oesingmann: Eindeutig ja! Der Entwurf sieht eine viel<br />

zu weitreichende Beweislastumkehr vor, das heißt, der Arbeitgeber<br />

muss beweisen, dass er nicht diskriminiert. Zweifelsfragen<br />

gehen also zu seinen Lasten. Das ist abwegig,<br />

zumal er sich gegebenenfalls zusätzlich noch Schadensersatzansprüchen<br />

ausgesetzt sieht. Um sicher zu gehen, dürfte<br />

er kein Gespräch mehr ohne Zeugen und umfangreiche<br />

Dokumentation führen. Arbeitgeber müssen also zukünftig<br />

sämtliche Bewerbungsunterlagen bis ins Einzelne prüfen<br />

und bewerten, alle Unterlagen mindestens 6 Monate aufbewahren,<br />

Kopien aller Unterlagen anfertigen, nur um später<br />

den eventuellen Gegenbeweis antreten zu können, dass<br />

man bei der Nichtberücksichtigung eines Bewerbers nicht<br />

diskriminiert hat. So entsteht keine „Kultur der Antidiskriminierung“,<br />

wie es die Bundesregierung wünscht, sondern<br />

eine „Kultur des Misstrauens“, die für die Schaffung und<br />

Neubesetzung von Arbeitsplätzen Gift ist.<br />

dfb: Warum ist das Thema überhaupt für Freiberufler von<br />

Bedeutung?<br />

Dr. Oesingmann: Freiberufler sind zweifach betroffen: Zum<br />

einen in ihrer Funktion als Arbeitgeber. Hier spielen die übermäßigen<br />

Bürokratiekosten eine große Rolle, denn diese fallen<br />

in kleinen Betriebseinheiten, wie sie in den Freien Berufen<br />

üblich sind, immer überproportional an. Zum anderen<br />

sind Freiberufler u. U. in ihrer Funktion als Leistungserbringer<br />

betroffen. Ein Großteil der Freiberufler unterliegt der<br />

Verschwiegenheitspflicht. Um zu verhindern, dass der Freiberufler<br />

in Konflikt mit seinen Verschwiegenheitspflichten<br />

gerät, muss sichergestellt sein, dass sein Berufsgeheimnis<br />

im Falle einer notwendigen Exkulpation in seiner Funktion<br />

als Arbeitgeber Vorrang vor den Regelungen des ADG hat.<br />

Das haben wir so auch dem Gesetzgeber mitgeteilt. Das<br />

Gesetz lässt diese wie viele andere Fragen leider unbeantwortet<br />

und sorgt für Verwirrung bei allen Beteiligten.<br />

dfb: Diese Rechtsunsicherheit müsste doch die Rechtsanwälte<br />

erfreuen.<br />

Dr. Oesingmann: Das wird fälschlicherweise immer behauptet.<br />

Wie die Steuerberater, die sich ein einfaches und<br />

klares Steuersystem wünschen, wollen die Rechtsanwälte<br />

klar auslegbare Gesetze. Die Rechtsanwaltschaft ist im Übri-<br />

gen voll auf unserer Seite und<br />

kritisiert das ADG vehement.<br />

Weil das Gesetz unzählige unbestimmte<br />

Rechtsbegriffe beinhaltet<br />

und Definitionen vermissen<br />

lässt, wirft es mehr Fragen<br />

auf als es beantwortet.<br />

Außerdem stellt das ADG eine<br />

Beschränkung der Vertragsfreiheit<br />

dar. Auf dieser basiert<br />

aber unsere Wirtschafts- und<br />

Rechtsverfassung und stellt<br />

insoweit auch die Grundlage<br />

anwaltlicher Arbeit dar.<br />

dfb: Wird es jetzt zu einer<br />

Klageflut kommen?<br />

Dr. Oesingmann: Auszuschließen<br />

ist das nicht. Das Gesetz<br />

bietet aufgrund seiner unbestimmten<br />

Begriffe zu viele Angriffsmöglichkeiten.Grundsätzlich<br />

appelliere ich aber an<br />

die Vernunft sowohl der<br />

Arbeitgeber als auch der<br />

potenziellen Bewerber. Bis heute ist es doch so, dass das<br />

Auftreten von Problemen in der dem Gesetz zugrunde liegenden<br />

Weise bisher höchst selten zu beklagen ist. Allerdings<br />

provoziert das Gesetz regelrecht, sich diskriminiert zu<br />

fühlen und dagegen vorzugehen.<br />

dfb: Wie, glauben Sie, geht es jetzt weiter mit dem ADG?<br />

Wird es in dieser Form kommen?<br />

Dr. Oesingmann: Die Bundesregierung hat ja mittlerweile<br />

angekündigt, den Entwurf nachzubessern. Aber noch immer<br />

will sie im zivilrechtlichen Teil viel weiter gehen als es die<br />

EU-Vorgaben vorsehen.<br />

Das Problem sind hierbei nach meiner Meinung ganz klar<br />

die Grünen: Sie betreiben Klientelpflege und sind auf Stimmenfang<br />

bei Randgruppen für die NRW-Wahl und die Bundestagswahl.<br />

Es wird interessant sein, ob NRW-Ministerpräsident<br />

Steinbrück auch nach den kleinen Nachbesserungen<br />

standhaft bei seiner Ablehnung des Gesetzes bleibt. Er weiß<br />

zwar einige Parteimitglieder, darunter die Bundesminister<br />

Eichel und Clement, hinter sich. Ob er deswegen aber einen<br />

Koalitionskrach in NRW riskiert, ist für mich fraglich.<br />

Meines Erachtens ist es auch gar nicht damit getan, den Entwurf<br />

einfach nur nachzubessern. Das Gesetz ist handwerklich<br />

schlecht – das bestätigen uns alle namhaften Juristen.<br />

Es müsste ersetzt werden durch einen komplett neuen Entwurf.<br />

Dieser sollte sich darauf beschränken, die EU-Vorgaben,<br />

die im Übrigen ihrerseits von der Bundesregierung auf<br />

Vereinbarkeit mit EG-Recht geprüft werden sollten, umzusetzen.<br />

Das Interview führte Marcus Kuhlmann, Geschäftsführer des BFB.<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

„der freie beruf, 5/2005“<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

13


Die Mitglieder des Berufsverbandes<br />

der Deutschen Kieferorthopäden (BDK),<br />

dem bundesweit 2400 Fachzahnärzte<br />

der Kieferorthopädie angehören,<br />

haben am Wochenende in Berlin Dr.<br />

Gundi Mindermann zur neuen Bundesvorsitzenden<br />

gewählt. Dr. Christian<br />

Scherer, Vorstandsvorsitzender<br />

der Kieferorthopädie Treuhand eG,<br />

wurde zweiter Vorsitzender des Verbandes.<br />

Dr. Mindermann, die langjährige<br />

BDK-Landesvorsitzende von<br />

Niedersachsen, in einer ersten Stellungnahme:<br />

„Wir werden künftig<br />

Dr. Gundi Mindermann, Bundesvor- alles unternehmen, um weitere polisitzende<br />

Berufsverband der Deuttisch<br />

motivierte Zugriffe auf die<br />

schen Kieferorthopäden (BDK)<br />

Kieferorthopäden zu verhindern und<br />

den deutschen Kieferorthopäden<br />

wieder jenen Stellenwert im Gesundheitssystem als Fachzahnärzte<br />

zu verschaffen, der ihnen durch ihre besondere<br />

Qualifikation zukommt. Der zuverlässigen Versorgung unserer<br />

Patienten soll wieder der Vorrang eingeräumt werden.“<br />

14<br />

BERUFSVERBAND DER DEUTSCHEN<br />

KIEFERORTHOPÄDEN (BDK), BERLIN:<br />

Dr. Gundi Mindermann bei Richtungswahl zur neuen Vorsitzenden gekürt –<br />

Kieferorthopäden künftig nicht mehr Spielball von Krankenkassen und Politik –<br />

Der zuverlässigen Versorgung der Patienten soll wieder der Vorrang eingeräumt werden<br />

Das klare Votum von 85 Prozent der Delegierten für die<br />

neue Doppelspitze Mindermann/Scherer ist auch Ausdruck<br />

für die wirtschaftliche Notlage der kieferorthopädischen<br />

Praxen in weiten Teilen Deutschlands, die durch das neue<br />

KIEFERORTHOPÄDEN:<br />

CHRONOLOGIE DES RECHTSSTREITS<br />

Laut Beschluss vom 5. Januar 2005 des Landessozialgerichts<br />

Niedersachsen-Bremen (LSG) hatten die Kieferorthopäden<br />

einen entscheidenden Erfolg im Streit mit den Krankenkassen<br />

um die Vergütung kieferorthopädischer Leistungen<br />

errungen (Az.: L 3 KA 237/04 ER). In einem vom BDK<br />

unterstützten Eilverfahren hatte das LSG einen Unterlassungsanspruch<br />

gegen unrichtige Behauptungen der AOK<br />

Niedersachsen zuerkannt. Die AOK Niedersachsen hatte<br />

ihre Versicherten so informiert, dass die Kosten einer kieferorthopädischen<br />

Behandlung im Falle eines kollektiven<br />

Zulassungsverzichts bei neuen Fällen nicht übernommen<br />

werden könnten. Nachdem das Sozialgericht Hannover<br />

Anträge von Dr. Gundi Mindermann noch abgelehnt hatte,<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Gesundheitsmodernisierungsgesetz<br />

(GMG) vom 1. Januar 2004 ausgelöst<br />

worden ist. Sowohl Mindermann<br />

wie Scherer hatten ihre Kassenverträge<br />

gekündigt, da eine zufriedenstellende<br />

und qualifizierte Patientenbetreuung<br />

seit der BEMA-Novellierung<br />

für die Facharztpraxen betriebswirtschaftlich<br />

nicht mehr zu<br />

erbringen ist. „Wir sind angetreten,<br />

um den Kieferorthopäden wieder<br />

die wirtschaftliche Basis zu sichern<br />

und zugleich den Patienten eine<br />

bestmögliche Versorgung auf Dauer<br />

bieten zu können.“<br />

Dr. Christian Scherer,<br />

2. Vorsitzender Berufsverband der<br />

Deutschen Kieferorthopäden (BDK)<br />

Mindermann verfügt über langjährige<br />

berufspolitische Erfahrungen und<br />

ist seit 1999 Vorsitzende des German Board, einer Kooperation<br />

zwischen den kieferorthopädischen Facharztpraxen und<br />

der Wissenschaft. Scherer, der neugewählte zweite Vorsitzende,<br />

ist Kieferorthopäde und Diplomkaufmann. Er wird<br />

sich vor allem der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung<br />

des Berufsverbandes widmen.<br />

Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), 20.06.2005<br />

www.bdk-ev.de<br />

stellte das LSG nunmehr fest, dass die von der AOK Niedersachsen<br />

getätigten Aussagen unrichtig sind und bei Androhung<br />

eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro nicht<br />

mehr aufgestellt werden dürfen. Zur Begründung hatte das<br />

Gericht klargestellt, dass ein Kieferorthopäde, der seine<br />

Zulassung in einem mit einem anderen Kieferorthopäden<br />

aufeinander abgestimmten Verfahren zurückgegeben hat,<br />

berechtigt ist, Versicherte zu Lasten der Krankenkasse zu<br />

behandeln. Der Inhalt des § 95 b Abs. 3 SGB V sei sowohl<br />

nach seinem Wortlaut als auch nach den gesetzgeberischen<br />

Materialien eindeutig; die Vorschrift verbiete auch keine<br />

Mehrkostenvereinbarungen.<br />

➤➤


Dagegen liefen die Krankenkassen Sturm. In einer konzertierten<br />

Aktion aller Krankenkassenverbände versuchten<br />

sie, trotz Rechtskraft, den Beschluss des LSG mit einem<br />

außerordentlichen Rechtsbehelf zu kippen. Das LSG jedoch<br />

folgte den Krankenkassen nicht. Die Gegenvorstellungen<br />

gäben keinen Anlass zu einer Überprüfung der am<br />

5. Januar 2005 getroffenen Entscheidung, so das Gericht.<br />

Laut Beschluss des SG Hannover (Az.: S 35 KA 129/05 ER)<br />

vom 3. Mai 2005 verhängte dann das Sozialgericht Hannover<br />

ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen die AOK Niedersachsen,<br />

da diese dem per Beschluss vom LSG angeordneten<br />

Unterlassungsanspruch vom 5. Januar zuwider<br />

gehandelt hatte. Hintergrund war, dass die Verbände am<br />

25. Januar 2005 eine Pressemitteilung herausgaben, in der<br />

stand, dass die kieferorthopädische Behandlung nach wie<br />

vor von den Krankenkassen genehmigt werden müsse.<br />

Am 16. Juni entschied das Sozialgericht Hildesheim (Az.: S<br />

20 KR 435/04) wiederum für die Kieferorthopäden, dass die<br />

Patienten das Recht auf freie Arztwahl hätten. Im verhandelten<br />

Fall muss nun die GEK Gmünder Ersatzkasse für einen<br />

gesetzlich Versicherten die Kosten für die medizinische<br />

Behandlung auch bei einem Fachzahnarzt für Kieferortho-<br />

MIT DER BRECHSTANGE<br />

Die Art, mit der das Medienbüro Siemer in seiner Wortschmiede<br />

Pressemeldungen für den FVDZ und seine Subunternehmungen<br />

fertigt, ist allseits bekannt und, solange es<br />

den standespolitischen Gegner anbelangt, abzuhaken. Gehör<br />

finden die Presseinformationen ohnehin nur in einem<br />

eher begrenzten Areal kurz hinter dem Deich und bestenfalls<br />

noch im Rundblick – hier aus alter Verbundenheit.<br />

Die jüngste Pressemeldung des FVDZ-Landesverbandes allerdings<br />

kann nicht kommentarlos im Raum stehen bleiben, da<br />

der Kollege Dr. Beischer (in der PI mit eigenem Konterfei<br />

und Doktortitel versehen) darin Herrn Siemer vollends von<br />

der Leine gelassen hat.<br />

Unter der Überschrift „Absolut auf ihre Karriere bedacht“<br />

attackiert Dr. Beischer die Sozialministerin Dr. Ursula von<br />

der Leyen (ohne Konterfei und ohne Doktortitel) im Namen<br />

„der Zahnärzte“ persönlich. Wenn auch die neugewählten<br />

Vorstandsmitglieder des FVDZ-Landesverbandes - Beischer,<br />

Ebeling, Sereny, Kögel, Frank, S. Liepe, Riegelmann und Keck<br />

- hinter dieser Pressemeldung stehen – so dürfte die überwältigende<br />

Mehrheit der niedersächsischen Zahnärzteschaft<br />

diesen Stil ablehnen.<br />

Es ist dem Kollegen Beischer nach wie vor nicht gegeben,<br />

zwischen der Sache und der Person zu unterscheiden. Daß<br />

in der Sache auch hart verhandelt wird (auch unter der neuen<br />

KZVN-Führung) ist eine Selbstverständlichkeit – zuweilen<br />

müssen auch die Gerichte zur Klärung des Sachverhaltes<br />

bemüht werden. Glücklicherweise leben wir in einem<br />

Rechtsstaat.<br />

pädie, der über keine kassenzahnärztliche Zulassung verfügt,<br />

übernehmen. Genau dagegen versuchte die Gmünder<br />

Ersatzkasse anzugehen. Der vorsitzende Richter sagte, Patienten<br />

könnten nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sie<br />

müssten geschützt werden. Eine offizielle Begründung des<br />

Gerichts über das Urteil liegt allerdings zurzeit noch nicht<br />

vor, soll aber in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.<br />

Der Sprecher des BDK-Landesverbandes Niedersachsen,<br />

Wolfgang Oberressl, erklärte dazu in einer Pressemitteilung<br />

vom 16. Juni 2005, dass angesichts dieser nunmehr gefestigten<br />

Rechtssprechung zu erwarten sei, dass die vereinzelten<br />

gegenteiligen Rechtssprechungen, wie jüngst die Entscheidung<br />

des Sozialgerichts Hannover vom 8. Juni (Az.: 1 S 35<br />

KA 38/05), Einzelfälle bleiben und keinen rechtlichen Bestand<br />

haben werden. Das Sozialgericht hatte sich hier wiederum<br />

auf die Seite der Kassen gestellt und die Klage der<br />

neuen Vorsitzenden des BDK, Dr. Gundi Mindermann, abgewiesen,<br />

die dagegen angehen sollte, dass mehrere Kassenverbände<br />

die Kosten für die Behandlung neuer Patienten<br />

abgelehnt hatten.<br />

Forsch unterstellt die Siemer-PI der Ministerin öffentlich persönliches<br />

Karrierestreben, mangelnde Neutralität und notiert<br />

dann den Eindruck von „Druck auf die Justiz“ durch<br />

die Ministerialbürokratie. Im übrigen sei sie „beratungsresistent“.<br />

Schließlich wird die Amtsvorgängerin der Ministerin,<br />

mit der es eine „hervorragende, vertauensvolle Zusammenarbeit“<br />

gegeben habe, noch zur Kronzeugin.<br />

Natürlich wird mit solchen kachektischen Muskelspielen der<br />

Freundeskreis bei Politik, Öffentlichkeit und Presse nicht<br />

zwangsläufig größer – aber der persönlichen Befindlichkeit<br />

und der Hausmacht mögen sie dienen.<br />

Der Zahnärzteschaft dienen sie nicht!<br />

Erfolge indes erreicht man eher im sachlichen Miteinander.<br />

Diese werden nicht immer spektakulär sein. Sie gründen sich<br />

auf Vertrauen, das wachsen muß. Ein Beispiel dafür bildet<br />

das in 8 Jahren gewachsene gute Miteinander zwischen der<br />

Zahnärztekammer und den Ministerien, bei der sich nicht<br />

grundsätzlich alle Wünsche und Forderungen durchsetzen<br />

lassen, aber vielmehr pragmatische Schritte erfolgen, die –<br />

ohne Getöse nach außen – zur Erleichterung der Praxisarbeit<br />

innerhalb des gesetzten Rahmens führen.<br />

Es zeugt von völliger Fehleinschätzung, dieses alles mit Unterwürfigkeit<br />

oder vorauseilendem Gehorsam zu verwechseln,<br />

es zeugt vielmehr von Lebenserfahrung und Realitätssinn.<br />

Es ist mit Schrecken daran zu denken, wenn dieser Tonfall<br />

in der Auseinandersetzung - nachdem er bei der KZVN endlich<br />

aufgegeben wurde - Eingang in die Kammerpolitik finden<br />

würde!<br />

Dr. Michael Loewener<br />

Redaktionsleiter ZNN<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

15


Dr. Klaus Wiedhahn<br />

ÄSTHETISCH UND DAUERHAFT -<br />

RESTAURATIONEN MIT CEREC 3D<br />

Als bisher einziges für den praktischen<br />

Zahnarzt verfügbares CAD-<br />

CAM System, das die Sofortherstellung<br />

von Keramikrestaurationen<br />

erlaubt, hat CEREC in beinahe allen<br />

entwickelten Ländern der Welt eine<br />

deutlich steigende Verbreitung vorzuweisen.<br />

Mit der neuen Programmversion<br />

CEREC 3D R2005 läuft die<br />

Konstruktion von Kronen fast automatisch<br />

ab. Ästhetisches Potential<br />

und Langlebigkeit von Inlays, Teilkronen,<br />

Kronen und Frontzahnverblendschalen<br />

sollen im folgenden<br />

Artikel dargestellt werden.<br />

� Inlays und Teilkronen<br />

Keramikinlays und Teilkronen mit CEREC direkt am Patienten<br />

hergestellt – also chairside- oder indirekt vom Modell<br />

sind seit mehr als 15 Jahren erprobt und gelten als besonders<br />

dauerhafte Restaurationsart. Die Erfolgsraten liegen<br />

mit mehr als 90% nach über 12 Jahren im Bereich von guten<br />

Goldrestaurationen (1, 2, 3).<br />

Die Datengewinnung bei CEREC erfolgt mittels einer 3D<br />

Mundkamera, die in 0,16 sec ein dreidimensionales Bild eines<br />

Zahnes mit einer Genauigkeit von +- 25µm aufnimmt.<br />

Es lassen sich auch mehrere Aufnahmen eines Zahnes unter<br />

verschiedenen Winkeln oder mehrere Aufnahmen hintereinander<br />

zur Darstellung<br />

eines Quadranten<br />

zu einem virtuellen<br />

Modell zusammenrechnen.<br />

Abb. 1 Die Zahl der verfügbaren Zahndatenbanken<br />

wird größer. Der Anwender kann sich auch eigene<br />

Datenbanken herstellen.<br />

16<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

� Vollkronen im<br />

Seitenzahnbereich<br />

Seit CEREC 2 (1997)<br />

ist es technisch möglich,<br />

auch Vollkronen<br />

für den Seiten- und<br />

Frontzahnbereich herzustellen.<br />

Die Beschränkung<br />

auf zweidimensionaleDarstel-<br />

lungen bei CEREC 2<br />

und CEREC 3 machte<br />

es sehr schwer, akzeptable<br />

Kronenformen<br />

zu generieren.<br />

Erst mit der Einführung<br />

von CEREC 3D<br />

(2003) konnten das<br />

virtuelle Zahnmodell<br />

Abb. 2 Präparation mit deutlicher<br />

und die Restauration<br />

Hohlkehle für eine Vollkeramikkrone.<br />

dreidimensional dargestellt<br />

werden. Durch beliebiges Drehen und Verschieben<br />

kann die zukünftige Krone von allen Seiten betrachtet und<br />

mit wenigen aber mächtigen „Werkzeugen“ modifiziert<br />

werden.<br />

Wichtiger Bestandteil der CEREC 3D Software sind Zahndatenbanken<br />

verschiedener Hersteller, aus denen der Anwender<br />

die für seine Patientensituation geeignete Zahnform auswählen<br />

kann (Abb. 1).<br />

Es war bisher die Aufgabe des Zahnarztes, die Okklusalmorphologie<br />

des Zahndatenbankvorschlages sozusagen manuell<br />

am Bildschirm an die Formdaten der Gegenbezahnung, die<br />

durch ein zentrisches Registrat gewonnen wurden, anzupassen.<br />

Dies erforderte den Einsatz aller Designwerkzeuge und<br />

war nicht immer ganz einfach.<br />

Mit der Einführung der neuen CEREC 3D Software Version<br />

R 2005 auf der IDS in Köln wurde dieses schwierige manuelle<br />

Vorgehen auf faszinierende Weise automatisiert.<br />

Nach Auswahl der geeigneten Zahnform läuft ein 3-stufigerAnpassungsprozeß<br />

ab, der dem Ablauf<br />

der natürlichen<br />

Einstellung eines<br />

frisch durchgebrochenen<br />

Zahnes in<br />

die Okklusion ähnelt.<br />

Zuerst wird die Krone<br />

virtuell so skaliert,<br />

bewegt und rotiert,<br />

dass die neue Kaufläche<br />

sich sowohl in<br />

die Zahnreihe eingliedert<br />

als auch harmo-<br />

nisch zur Gegenbezahnung<br />

(Registrat)<br />

Abb. 3 Die Aufnahme mit der CEREC Kamera lässt<br />

den Präparationsrand genau erkennen.


passt (Crown Settling).<br />

In einem zweiten<br />

Schritt wird jeder einzelne<br />

Höcker dreidimensional<br />

so bewegt,<br />

dass eine optimale<br />

okklusale Kontaktanzahl<br />

und –position<br />

erzeugt wird (Cusp<br />

Abb. 4 Ein Bißregistrat mit Metal-Bite (R-Dental)<br />

formt die Gegenbezahnung präzise ab.<br />

Settling). Der dritte<br />

Schritt optimiert die<br />

Approximalkontakte.<br />

Zusätzlich kann auch<br />

noch das virtuelle<br />

Einschleifen automatisiert<br />

werden, das<br />

parametergesteuert<br />

die Stärke der okklusalen<br />

Kontakte korrigiert<br />

(virtual grinding).<br />

Dieser, vom Hersteller<br />

als „biomimetisch“<br />

charakterisierte Vorgang<br />

erlaubt es, Kronen<br />

zu produzieren,<br />

Abb. 5 CEREC Aufnahme des Registrates. Hieraus<br />

wird das Gegenbißmodell errechnet.<br />

deren geringe okklusale<br />

Nachbearbeitung<br />

vergleichbar ist mit den notwendigen Einschleifmaßnahmen<br />

laborgefertigter Kronen (Abb. 2 bis 8).<br />

Fortgeschritte CEREC Anwender können die Okklusalflächen<br />

am Bildschirm dadurch optimieren, dass zusätzlich zum zentrischen<br />

Registrat ein funktionelles Registrat (FGP) berücksichtigt<br />

wird.<br />

Nach der Konstruktion am Computermonitor wird ein Keramikblock<br />

in der gewünschten Farbe und der vom System<br />

errechneten Größe in die separate 6-Achsen Schleifeinheit<br />

eingesetzt, die mit einem zylindrischen und einem torpedoförmigen<br />

Diamantschleifer bestückt ist. Bei einer die<br />

Umdrehungsgeschwindigkeit 40.000 Upm, einer Reproduzierbarkeit<br />

von 30µm wird die Restauration in 10-18 min<br />

ausgeschliffen (Abb. 9).<br />

Abb. 6 Das virtuelle Präparationsmodell. Wie beim<br />

Sägemodell können jetzt Separationsschnitte durchgeführt<br />

werden.<br />

Abb. 7 Beliebige Querschnitte erlauben eine lückenlose<br />

Kontrolle der Okklusion.<br />

Durch die Einführung mehrfarbig geschichteter Keramikblöckchen<br />

(VITA Triluxe) erübrigt sich häufig die Notwendigkeit<br />

der farblichen Hals- und Okklusalindividualisierung<br />

mittels Keramikmalfarben (Abb. 10). Zum Oberflächenfinish<br />

können die Kronen entweder poliert oder im Brennofen<br />

glasiert werden, wobei der Arbeitsaufwand bei der Glasur<br />

im atmosphärischen Ofen deutlich geringer ist (Abb. 11, 12).<br />

Diese auf Silikatkeramik basierenden Vollkörperkronen müssen<br />

adhäsiv eingesetzt werden, um eine optimale Stabilität<br />

zu erhalten. Auch selbstadhäsive Materialien wie RelyX Unicem<br />

(3MEspe) erfreuen sich dabei zunehmender Beliebtheit.<br />

In den vorliegenden Untersuchungen zum Langzeiterfolg<br />

zeigt sich im 5-Jahresvergleich kein Unterschied zu VMK-<br />

Kronen (4).<br />

� Frontzahnrestaurationen<br />

Während die direkte Kompositverwendung im Wesentlichen<br />

auf Füllungen beschränkt bleibt, und die Vollkrone im Frontzahnbereich<br />

stets einen erheblichen und meist unnötigen<br />

Zahnhartsubstanzverlust bedeutet, kann das Keramikveneer<br />

bzw. die Keramikteilkrone weitgehend die Anforderungen<br />

an Ästhetik, Substanzschonung und Stabilität erfüllen.<br />

� Veneers und Frontzahnteilkronen<br />

Beim CEREC 3D Veneerprogramm wird ein optischer Abdruck<br />

der Zahnsituation vor der Präparation genommen, die Veneerpräparation<br />

durchgeführt und anschließend weitere<br />

Aufnahmen gemacht. Die Daten beider Aufnahmesequenzen<br />

werden überlagert und das Programm schlägt die bei<br />

der Erstaufnahme aufgenommne Situation als Form des<br />

CEREC Veneers vor. Der Anwender kann diesen Vorschlag<br />

nahezu beliebig modifizieren.<br />

Durch einen Aufbau aus Komposit kann z.B. die Form des<br />

Veneers vor der Behandlung simuliert und mit den Vorstellungen<br />

des Patienten abgestimmt werden. Der Patient bekommt<br />

eine klare Vorstellung von der späteren Form und<br />

exakt diese Form wird vom CEREC System aus dem Keramikblöckchen<br />

herausgeschliffen. ➤➤<br />

Abb. 8 Der dreidimensionale Kronenvorschlag. Okklusalkontakte<br />

werden stärkenabhängig farbcodiert<br />

dargestellt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

17


Abb. 9 Zylindrischer und konischer Diamantschleifer<br />

arbeiten simultan, um hochpräzise die am Bildschirm<br />

gestaltete Form aus der Keramik herauszuschleifen.<br />

Abb. 10 Die Mehrfarbblöcke sind in den Farben 1M2,<br />

2M2 und 3M2 erhältlich. Die Dreischichtung erfolgt<br />

durch Intensitätsabstufungen der Grundfarbe.<br />

Abb. 11 Kroneneinprobe direkt nach dem Ausschleifen.<br />

Die tatsächlichen Okklusalkontakte sind identisch<br />

mit den virtuellen Kontakten in Abb. 8.<br />

Begonnen wurde hier<br />

mit der Aufnahme der<br />

beiden unbeschliffenen<br />

mittleren Schneidezähne.<br />

Anschließend<br />

erfolgte die Präparation<br />

beider Zähnen und<br />

der optische Abdruck.<br />

(Abb. 13)<br />

Die Präparation erfolgt<br />

entsprechend den Regeln,<br />

die auch für laborgefertigte<br />

Veneers<br />

gelten. Wegen der besonderen<br />

Homogenität<br />

und Biegefestigkeit der<br />

CEREC Keramik ist es<br />

noch weniger als bei<br />

konventionellen Veneers<br />

erforderlich, die<br />

Schneidekante aus<br />

Stabilitätsgründen zu<br />

umfassen. Grundsätzlich<br />

ist jede Präparationsform<br />

erlaubt, deren<br />

Oberfläche optisch<br />

erfasst werden kann.<br />

Die Einzelaufnahmen<br />

werden vom System<br />

automatisch zu einem<br />

virtuellen Modell zusammengesetzt.<br />

Auf<br />

dem gelben Präparationsmodell<br />

wird halbautomatisch<br />

der Präparationsrandmarkiert<br />

(Abb. 14).<br />

Die eingeblendete Situation<br />

vor der Präparation<br />

hilft, den Umriß<br />

des Veneers festzulegen<br />

und jenen Bereich<br />

vom System markieren<br />

zu lassen, der kopiert<br />

werden soll (Abb. 15).<br />

Das virtuelle Veneer<br />

wird angezeigt und<br />

Abb. 12 Nach Glasieren und adhäsivem Einsetzen kann in alle Richtun-<br />

fügt sich die CEREC Krone perfekt ein.<br />

gen skaliert werden.<br />

Für subtilere Oberflächenmodifikationen<br />

stehen zwei Freiformwerkzeuge zur<br />

Verfügung, die es erlauben, virtuell Keramik auf- oder abzutragen<br />

bzw. Unregelmäßigkeiten mit einer wischenden<br />

Hand zu glätten. Die Schleifvorschau lässt das Veneer von<br />

allen Seiten begutachten. Es kann eine Mindeststärke definiert<br />

werden, unterhalb derer eine rote Einfärbung warnt.<br />

18<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

� Individualisieren und Charakterisieren<br />

Die ausgeschliffenen Verblendschalen werden einprobiert,<br />

nur selten sind manuelle Korrekturen erforderlich.<br />

Anschließend müssen die Veneers farblich an die Patientensituation<br />

angepasst werden. Prinzipiell sind zwei Verfahren<br />

zur Individualisierung möglich.<br />

1. Das konventionelle, labororientierte Verfahren erfolgt<br />

durch Aufschichten und/oder Bemalen der Labialfläche<br />

mit Keramikmassen und Porzellanmalfarben und anschließendem<br />

Brennen und Glasieren.<br />

2. Das sogenannte „Internal Shading“, wobei Kompositmalfarben<br />

auf die Rückseite, also die Klebefläche, des Veneers<br />

aufgetragen werden und nach Konturierung und Politur<br />

ähnlich wie beim natürlichen Zahn durch den künstlichen<br />

Schmelz (Keramik) hindurchscheinen.<br />

In diesem Fall wurde das „Internal Shading“ Verfahren angewendet,<br />

da die Patientin besonderen Wert legte auf gleichmäßig<br />

schöne Zähne im Sinne einer idealisierten Natürlichkeit.<br />

Ein besonderer Vorteil dieses Verfahrens liegt darin,<br />

dass Form- und Oberflächenkorrekturen (Textur/Lichtreflexe)<br />

direkt am eingegliederten Veneer erfolgen, und mit<br />

dem Patienten abgestimmt werden können.<br />

Nach dem Konditionieren der Keramik mit 4,9%iger Flußsäure<br />

und Silan, werden auf einer Schicht von dünn verblasenem<br />

Bondingmaterial Kompositmalfarben aufgebracht<br />

(Abb. 16).<br />

Nach Fixationshärtung der Malfarben kann das Einsetzen<br />

mit Adhäsivtechnik (Schmelz- und Dentinbonding) und einem<br />

Zementierkomposit mittlerer Viskosität und neutraler<br />

Farbe erfolgen.<br />

Nach ausreichender Lichtpolimerisation werden Überschüsse<br />

entfernt und mit einem Feinstkorndiamanten Form und<br />

Oberfläche unter Wasserkühlung nachbearbeitet. In dieser<br />

Phase kann im nassen<br />

Zustand die endgültige<br />

Farbsituation<br />

gut beurteilt und<br />

durch geringere oder<br />

stärkere Reduzierung<br />

der Keramikstärke<br />

die Farbwirkung gut<br />

gesteuert werden.<br />

Besonderes Augenmerk<br />

ist auf die Form,<br />

die Oberfläche und<br />

die Textur zu legen,<br />

da diese neben der<br />

Helligkeit (Value)<br />

und Farbsättigung<br />

(Chroma) des verwendetenKeramikmaterials<br />

deutlich<br />

wichtiger für den<br />

Abb. 13 Die Aufnahmesequenzen vor und nach der<br />

Präparation sind hier untereinander dargestellt. Aus<br />

diesen Bildern wird das virtuelle Modell errechnet.


Abb. 14 Das virtuelle Modell lässt sich auf dem Bildschirm<br />

beliebig drehen, verschieben und in der Größe<br />

skalieren, um den exakten Verlauf des Präparationsrandes<br />

zu kontrollieren.<br />

optischen Eindruck der Restauration sind als die eigentliche<br />

Farbe (Hue).<br />

Nach der Politur mit geeigneten Keramikpolierern unter<br />

strikter Wasserkühlung, folgt die Hochglanzpolitur mit Filzscheibchen<br />

und feiner Diamantpaste. Dieses Verfahren<br />

führt zu Glanzeffekten, die einer glasierten Oberfläche<br />

nicht nachstehen (Abb. 17, 18).<br />

Weitere Indikationen sind die dauerhafte und unsichtbare<br />

Reparatur von frakturierten VMK Verblendungen von Kronen<br />

und Brücken (Abb. 19, 20) und der Ersatz von verfärbten<br />

und abradierten Gold-Kunststoffverblendungen bei ansonsten<br />

intakten Goldgerüsten.<br />

Alle Situationen, die eine idealisierte Natürlichkeit zum Behandlungsziel<br />

haben, lassen sich mit CEREC Veneers, die<br />

chairside, d.h. ohne Laboreinsatz angefertigt und eingegliedert<br />

werden, sehr gut beherrschen.<br />

Abb. 17 Starke flächige Abrasionen verkürzte Inzisalkanten<br />

machen eine Veneerversorgung erforderlich.<br />

Abb. 18 Mit harmonischen, hellen und strahlenden<br />

Zähnen lässt sich wieder attraktiv lächeln.<br />

Abb. 15 Die ursprüngliche Zahnform, grau dargestellt,<br />

wird als Schablone für die Restauration genutzt. Die<br />

rosa Linie zeigt den Umriß an, die grüne markiert die<br />

Fläche, die kopiert wird.<br />

Abb. 19 Der Alptraum jedes Zahnarztes: die frakturierte<br />

VMK Verblendung, für die es bisher kein perfektes<br />

Reparaturverfahren gab.<br />

Abb. 20 Mit einem CEREC Veneer versorgt, perfekt<br />

poliert, kann kein Unterschied in Farbe und Oberflächenglanz<br />

festgestellt werden.<br />

Abb. 16 Auf die Rückseite des Veneers aufgebrachte<br />

Malfarben imitieren den natürlichen Farbverlauf des<br />

Zahnes.<br />

In Situationen, die eine perfekte optische Kopie von Zähnen<br />

anstreben, also mit Imitationen von Flecken, Füllungen, Verfärbungen,<br />

White Spots und Rissen ebenso wie extreme<br />

lokale Transparenzen, sollte auf die Hilfe des Zahntechnikers<br />

nicht verzichtet werden. Dies kann durch Aufschichten von<br />

verschiedenen Keramikmassen und Bemalen von CEREC<br />

Verblendschalen erfolgen.<br />

Die Langzeitergebnisse von CEREC Veneers unterscheiden<br />

sich kaum von den sehr guten Überlebensraten bei CEREC<br />

Seitenzahnrestaurationen (Veröffentlichung in Vorbereitung).<br />

� Frontzahnkronen<br />

Frontzahneinzelkronen, die hauptsächlich bei zirkulärer Karies<br />

oder als Ersatz von vorhandenen Kronen erforderlich<br />

werden, können mit CEREC 3D hergestellt werden. Entweder<br />

kann die gewünschte Kronenform einer der verfügbaren<br />

Zahndatenbanken entnommen und an die individuelle<br />

Situation angepasst werden, oder die vorhandene ➤➤<br />

Abb. 21 Multiple kariöse Defekte an allen Zahnflächen<br />

erfordern eine Kronenversorgung.<br />

Abb. 22 CEREC 3D Kronen in einer Behandlungssitzung<br />

hergestellt aus dreifarbigen Keramikblöcken mit<br />

anschließender Glasur.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

19


20<br />

Zahnform wird mit dem Programm CORRELATION kopiert<br />

und verfeinert. Das Kopieren einer vorhandenen Form ist in<br />

der Regel das einfachere und sichere Verfahren. Die dreifarbigen<br />

VITA Tri-luxe Blöcke erleichtern die Farbanpassung;<br />

manchmal erübrigt sich eine zusätzliche Bemalung (Abb.<br />

21, 22).<br />

Die Dauerhaftigkeit dieser vollkörperlichen Frontzahnkronen<br />

scheint identisch zu sein mit der aus Gerüstkeramiken<br />

vom Typ InCeram Spinell gefertigten Frontkronen (5).<br />

Durch die Herstellung chairside in einer Sitzung wird nicht<br />

nur die Anzahl der Behandlungsitzungen reduziert, durch<br />

den Wegfall von Abdrücken und Provisorien werden potentielle<br />

Fehlerquellen eliminiert. Außerdem kann die manchmal<br />

schwierige Kommunikation mit dem Zahntechniker<br />

über ästhetische Fragen entfallen, und durch die Einbeziehung<br />

des Patienten in den Gestaltungsprozeß von CEREC<br />

3D Frontzahnrestaurationen wird die Ergebnisakzeptanz<br />

deutlich verbessert.<br />

� Abrechnung bei gesetzlich Versicherten<br />

Das Festzuschußsystem hat die Abrechnung moderner<br />

Restaurationsverfahren wie CEREC deutlich erleichtert.<br />

Frontzahnteilkronen aus Keramik sind als bezuschussungsfähige<br />

Therapieform akzeptiert. Die Vereinbarung der KZBV<br />

mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen stellt klar,<br />

dass alle Ausprägungen von Teil- und Vollkronen als gleichartige<br />

Leistung abzurechnen sind.<br />

� Literatur<br />

1. Hickel R, Manhart. Longevity of restorations in posterior<br />

teeth and reasons for failure. J-Adhes-Dent. 2001<br />

Spring; 3(1): 45-64<br />

2. Posselt A, Kerschbaum T. Langzeitverweildauer von 2328<br />

Chairside hergestellten CEREC-Inlays und –Onlays. Int J<br />

Comput Dent, 2003;6: 231-248<br />

3. Reiss B, Walther W. Klinische Langzeitergebnisse und 10-<br />

8+9<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Die Sommerzeit naht und damit auch<br />

lang ersehnte Urlaubswochen. Da in<br />

Niedersachsen die Ferien am 14. Juli<br />

beginnen und am 24. August enden,<br />

legt auch das ZNN eine kleine Sommerpause<br />

ein.<br />

Jahres Kaplan-Meier-Analyse von computergestützt hergestellten<br />

Keramikinlays nach dem CEREC-Verfahren. Int<br />

J Comput Dent, 2000;3: 9-23<br />

4. Bindl A, Mörmann WH. Überlebensraten mit CEREC<br />

chairside gefertigter Kronen, - in press-<br />

5. Bindl A, Mörmann WH. Survival rate of mono-ceramic<br />

and ceramic-core CAD/CAM-generated anterior crowns<br />

over 2-5 years. Eur J Oral Sci. 2004 Apr;112(2):197-204<br />

CV Dr. Klaus Wiedhahn<br />

Studium der Zahnheilkunde in Hamburg<br />

1973 Approbation<br />

1976 Promotion<br />

seit 1976 niedergelassen in eigener Praxis in Buchholz<br />

i.d. Nordheide<br />

seit 1989 Anwender des CEREC-Verfahrens<br />

seit 1990 praktische Aus-und Fortbildungskurse im Inund<br />

Ausland über das CEREC-System. Vorträge und Veröffentlichungen<br />

über alle Aspekte von CEREC mit<br />

Schwerpunkt Keramikveneers und über Digitalisierung<br />

der Zahnarztpraxis<br />

1992-2004 Präsident der Deutschen Gesellschaft für<br />

computergestützte Zahnheilkunde (DGCZ)<br />

Mitherausgeber des International Journal<br />

of Computerized Dentistry<br />

Präsident der International Society<br />

of Computerized Dentistry (ISCD)<br />

Vorstandsmitglied der AG Keramik<br />

Kontakt<br />

Bendestorfer Str. 5<br />

21244 Buchholz<br />

Tel +49 4181 32232<br />

Fax +49 4181 39557<br />

e-mail praxis.wiedhahn@t-online.de<br />

ZNN-DOPPELAUSGABE<br />

!<br />

Die ZNN erscheinen dann wieder Anfang September mit<br />

einer Doppelausgabe 8+9/2005.<br />

August/September 2005<br />

Das Redaktionsteam der ZNN


ZUR BERECHNUNG VON RESTAURATIONEN<br />

MIT CAD-CAM SYSTEMEN<br />

Das CEREC-Gerät (CEramic REConstruktion) hat drei Systemkomponenten:<br />

Eine Aufnahmeeinheit zur Erstellung<br />

eines dreidimensionalen Modells einer Zahnkavität/Kronenstumpfes,<br />

einen Rechner zur Durchführung des computergestützten<br />

Konstruktionsprozesses, sowie eine Fräseinheit<br />

zur Herstellung des Werkstückes aus einem Materialrohling.<br />

Auf der Basis mehrerer „optischer Abdrücke“ mit einer an<br />

einen Computer angeschlossenen 3 D-Kamera erstellt eine<br />

spezielle Software ein dreidimensionales realitätsgetreues<br />

Abbild der Zähne auf dem Bildschirm. Die Zähne können<br />

wie ein freihängendes Bild auf dem Bildschirm gedreht, gewendet<br />

und aus beliebiger Richtung betrachtet werden. Eine<br />

computergestützte Bearbeitung der Zähne erfolgt zur<br />

Steuerung des exakten Formschleifprozesses durch die Schleifeinheit.<br />

Die Berechnung von computergestützten Rekonstruktionen<br />

führt in letzter Zeit vermehrt zu Problemen mit kostenerstattenden<br />

Stellen, die die Auffassung vertreten, dass neben<br />

dem Zahnarzthonorar dem Zahnarzt nur ein Anspruch auf<br />

eine Sachkostenerstattung zustehe.<br />

Diese Auffassung wird einerseits damit begründet, dass Cerec-<br />

Versorgungen nicht in der BEB (Bundeseinheitlichen Benennungsliste<br />

für zahntechnische Leistungen) enthalten seien,<br />

andererseits würde die Arbeit vom Zahnarzt erbracht.<br />

Die nachstehenden Ausführungen sollen dazu dienen, den<br />

Anwendern von CAD-CAM Systemen Hinweise für die Berechnung<br />

ihrer Leistungen zu geben.<br />

Die Berechnung des zahnärztlichen Honorars erfolgt grundsätzlich<br />

auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

vom 22.10.1987.<br />

Die meist in Frage kommenden Gebührennummern der GOZ<br />

sind für die Einlagefüllungen die Gebührennummern 215 bis<br />

217 und für Kronen die Gebührennummern 221 und 222.<br />

Als Abrechnungsbestimmungen zu diesen Leistungen enthält<br />

die GOZ:<br />

Durch die Leistungen nach den Nummern 215 bis 217 und<br />

220 bis 222 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten:<br />

Präparation des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung,<br />

Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern,<br />

festes Einfügen der Einlagefüllung oder Krone,<br />

Nachkontrolle und Korrekturen.<br />

Daraus folgt: Alle Leistungen, die über die vorstehenden Leistungsbeschreibungen<br />

und Abrechnungsbestimmungen hinausgehen,<br />

sind von dem zahnärztlichen Leistungsinhalt der<br />

entsprechenden Gebührennummer nicht erfasst.<br />

Hierzu gehört die computergestützte Bearbeitung des virtuellen<br />

Modells mit Darstellung der Präparationsgrenze, Festlegung<br />

der Approximalkontakte und anderes mehr.<br />

Als Vergütungen stehen dem Zahnarzt Gebühren, Wegegeld<br />

und Ersatz von Auslagen zu (§ 3 GOZ).<br />

Der Bundesfinanzhof hat am 28. November 1996 (VR 23/95)<br />

entschieden, dass die Herstellung von Füllungen, Kronen<br />

und Verblendschalen mit Hilfe des CEREC-Verfahrens umsatzsteuerpflichtig<br />

ist.<br />

Bis zu dieser Entscheidung war die Finanzverwaltung überwiegend<br />

von einer Umsatzsteuerfreiheit ausgegangen.<br />

Zweieinhalb Jahre nach Verkündung dieses Urteils reagierte<br />

nun das Bundesfinanzministerium mit der Verwaltungsanweisung<br />

vom 13. April 1999 (Aktenzeichen: IV D 2 S 7170 1/99 II).<br />

Dabei geht es um die Abgrenzung von umsatzsteuerpflichtigen<br />

und umsatzsteuerfreien Arbeiten mit dem CEREC-Gerät.<br />

Folgende Kerninhalte der Anweisung lassen sich zusammenfassen:<br />

Füllungen (Inlays), Dreiviertelkronen (Onlays) und<br />

Verblendschalen (Veneers) aus Keramik unterliegen dem ermäßigten<br />

(sieben prozentigen) Steuersatz, auch wenn sie<br />

vom Zahnarzt computergesteuert nach dem CEREC-Verfahren<br />

angefertigt werden. Alle unmittelbar damit verbundenen<br />

Leistungen (zum Beispiel das Auftragen von Haftliquid<br />

oder das Einpudern mit Titanoxid) sind steuerpflichtige Nebenleistungen<br />

und unterliegen ebenfalls dem ermäßigten<br />

Steuersatz.<br />

Der rein zahnärztliche Einsatz des CEREC-Gerätes bleibt weiterhin<br />

steuerfrei, das heißt der Gebrauch der intraoralen<br />

Videokamera für diagnostische Zwecke.<br />

Die abzurechnenden Leistungen, die auf den Einsatz eines<br />

CEREC-Gerätes entfallen, sind zum Zwecke der Abgrenzung<br />

nach steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen getrennt<br />

aufzuzeichnen, und zwar unter Angabe insbesondere der<br />

Leistungsnummern der GOZ oder anderer Angaben (Bundessteuerblatt<br />

1999 S. 487).<br />

Aus dem Erlass der Finanzverwaltung wird deutlich, dass<br />

neben dem Zahnarzthonorar auch zahntechnische Leistungen<br />

entstehen, für die nach § 9 GOZ ein Ersatzanspruch<br />

besteht.<br />

§ 9 GOZ regelt den Auslagenersatz für zahntechnische Leistungen,<br />

wonach neben den für die einzelnen zahnärztlichen<br />

Leistungen vorgesehenen Gebühren die dem Zahnarzt<br />

als Auslagen tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten<br />

berechnet werden können. Voraussetzung ist, dass diese<br />

Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses<br />

mit den Gebühren abgegolten sind.<br />

Im privaten Gebührenrecht werden zahntechnische ➤➤<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

21


22<br />

Leistungen auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Benennungsliste<br />

für zahntechnische Leistungen (BEB) erbracht.<br />

In der BEB sind für die zahntechnischen Einzelleistungen<br />

Planzeiten in Hundertstelminuten angegeben. Die dort<br />

angegebenen Planzeiten sind Mittelwerte aus verschiedenen<br />

statistischen Erhebungen.<br />

Die angegebenen Planzeiten sollen nur Grundlage für ein<br />

Labor sein, seine eigenen Planzeiten zu berechnen.<br />

Die BEB geht davon aus, dass jedes Labor seine eigenen Planzeiten<br />

kalkuliert.<br />

Diese „laborindividuellen“ Planzeiten sind u.a. abhängig von<br />

der Qualität, dem Aufwand und den Arbeitsmethoden des<br />

Labors und können deshalb bei verschiedenen Dentallabors<br />

für gleiche Leistungen unterschiedlich sein.<br />

Um die Selbstkosten für eine Leistung zu ermitteln, muss das<br />

Labor also seine selbst ermittelte Planzeit in Minuten mit<br />

einem labor- und arbeitsspezifischen Aufschlag für Rüst- und<br />

Verteilzeit multiplizieren, da diese in den Planzeiten nicht<br />

enthalten sind. Die sich daraus ergebende Gesamtzeit in Minuten<br />

ist mit dem aus seiner betriebswirtschaftlichen Kalkulation<br />

ermittelten Kosten-Minutensatz zu multiplizieren.<br />

In die Kalkulation des Kosten-Minutensatzes müssen u.a.<br />

die Erstehungskosten für den Computer und die Schleifeinheit,<br />

die Wartung, die regelmäßigen Software-updates und<br />

– upgrades sowie die AfA einfließen.<br />

Ein Austausch der Hardware soll alle zwei Jahre erforderlich<br />

sein, da sie dann veraltet ist. Software-Schulungsmaßnahmen<br />

schlagen sich auch in dem Kostenminutensatz nieder.<br />

Nach den Erläuterungen zu der BEB 97 ist aus anderen vergleichbaren<br />

handwerklichen Produktionsbereichen auf die<br />

Arbeitszeit für die Rüst- und Verteilzeit ein Aufschlag von<br />

20-30% ermittelt worden.<br />

Ein Labor stellt somit durch eigene Kalkulation die Planzeit,<br />

die Rüst- und Verteilzeit, den Kostenminutensatz und den<br />

Risiko- und Gewinnzuschlag fest.<br />

Bei dieser Berechnung muss aber dem Umstand Rechnung<br />

getragen werden, dass diese zahntechnischen Arbeiten vom<br />

Zahnarzt erbracht werden, was sich im Kostenminutensatz<br />

niederschlägt.<br />

Da die BEB 97 Anschluss an die Entwicklung in der Zahnheilkunde<br />

halten sollte, ist es auch möglich, dort nicht beschriebene<br />

Leistungen in die BEB 97 aufzunehmen und entsprechend<br />

zu bewerten.<br />

Der Rechenweg müsste - wie nachstehend - erfolgen:<br />

beb Nr.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Arbeitszeit Anzahl<br />

1/100 Min.<br />

Arbeitszeit<br />

in Min.<br />

Rüst- und<br />

Verteilzeit<br />

25%<br />

Nach der Präparation der Kavität für ein Inlay oder des Kronenstumpfes<br />

erfolgt das Mattieren (Pudern) der Kavität bzw.<br />

des Kronenstumpfes und Abtasten der Präparation mit einer<br />

Laserstreifenlichtkamera. Ein überlappendes Einscannen<br />

der präparierten Zähne mit den Nachbarzähnen ist für eine<br />

Kontaktpunktgestaltung zum Nachbarzahn erforderlich.<br />

Aufgrund des Erlasses des Bundesfinanzministeriums ist das<br />

Mattieren, welches nötig ist, um ein Bild der Kavität oder<br />

des Kronenstumpfes zu erzeugen, als zahntechnische Leistung<br />

anzusehen.<br />

Der Einscannvorgang selber mit der lasergestützten Streifenlichtkamera<br />

ist als optische Abformung einzustufen (Abb. 3,<br />

siehe Seite 13).<br />

Diese Maßnahme wird somit von der Leistungsbeschreibung<br />

der entsprechenden Gebührennummern der GOZ erfasst.<br />

Zur Rekonstruktion der Kaufläche des präparierten Zahnes<br />

ist die Abformung des Gegenkiefers erforderlich. Die Abformung<br />

der Kaufläche erfolgt meist über einen Quetschbiss.<br />

Sie ist mit der Leistungsbeschreibung der entsprechenden<br />

Gebührennummer der GOZ abgegolten.<br />

Das Einscannen dieser Abformung ist als zahntechnische<br />

Leistung einzustufen, da sie für die virtuelle Kauflächengestaltung<br />

benötigt wird (Abb. 5, siehe Seite 14).<br />

Nach diesem Vorgang wird das virtuell hergestellte Modell<br />

„bearbeitet“ und es werden die Präparationsgrenzen festgelegt<br />

(Abb. 6, siehe Seite 14).<br />

Diese Maßnahme ist als zahntechnische Leistung einzustufen.<br />

Im Anschluss an die Darstellung der Präparationsgrenzen wird<br />

an den Nachbarzähnen der Kontaktpunkt zu der neuen Restauration<br />

festgelegt.<br />

Hierfür waren die beiden<br />

anderen Scannvorgänge<br />

im Munde<br />

des Patienten erforderlich.<br />

Mittels Farbcodierung<br />

können Stärke<br />

und Ausdehnung der<br />

Approximalkontakte<br />

erkannt und individuell<br />

verändert werden.<br />

Gesamtzeit<br />

in Min.<br />

Kosten<br />

Min.-Satz in EUR*) aus<br />

Laborrechnung ermittelt<br />

Kalkulation<br />

in EUR<br />

Herstellungskosten (Summe)<br />

+ Materialkosten<br />

Selbstkosten<br />

+ **) % Risikozuschlag<br />

+ **) % Gewinnzuschlag<br />

Angebotspreis:<br />

*) betriebsindividuell unterschiedlich **) entsprechend der betrieblichen Kalkulation


Diese Daten werden im Computer abgespeichert. Aus einer<br />

Zahnformenbank werden dann altersentsprechende Zahnformen<br />

ausgesucht und als Gestaltungsvorlage für die Kauflächengestaltung<br />

verwandt (Abb. 1, siehe Seite 13).<br />

Auch diese Maßnahmen sind als zahntechnische Maßnahmen<br />

einzustufen.<br />

Die Software modelliert anschließend die Form und Kauflächengestaltung<br />

der Restauration, prüft ggf. die Kontaktpunkte<br />

im Approximalbereich. Die vorhandene Kaufläche<br />

der Datenbankkrone wird von der Software solange verschoben,<br />

bis die Fissuren und okklusalen Kontaktpunkte<br />

optimal zum Antagonisten passen. Wie bei Gestaltung der<br />

approximalen Kontakte können die farbcodierten Kontakte<br />

ebenfalls modifiziert und dreidimensional in den Schleifvorgang<br />

umgesetzt werden (Abb.8, siehe Seite 14).<br />

Diese Maßnahmen sind als zahntechnische Maßnahmen<br />

einzustufen.<br />

Nach Abschluss der virtuellen Rekonstruierung<br />

des Zahnes wird das zu erwartende<br />

Schleifergebnis dargestellt, bevor der<br />

Schleifbefehl an die Schleifeinheit<br />

gegeben wird.<br />

Hierbei ist es möglich, Fehlstellen<br />

in der Restauration zu prüfen,<br />

die vorgegebene Mindestwandstärke<br />

zu kontrollieren und<br />

ggf. Korrekturen vorzunehmen.<br />

Einschubrichtungen und Einschubachsen<br />

können überprüft werden.<br />

Alle Bezirksstellen<br />

Anmeldeschluss<br />

Prüfungszeitraum<br />

Diese Maßnahme ist ebenfalls als zahntechnische Maßnahme<br />

einzustufen.<br />

Hiernach beginnt der eigentliche Fräsvorgang in der Schleifeinheit.<br />

Farbliche Individualisierungen der gefrästen Restauration<br />

mit Keramikmalfarbe und Aufbrennen im Brennofen können<br />

zusätzlich hinzukommen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen zeigen deutlich, dass umfangreiche<br />

zahntechnische Leistungen durchgeführt werden,<br />

die einen Auslagenersatz nach § 9 GOZ rechtfertigen.<br />

Entsprechend des oben angegebenen Berechnungsweges<br />

sollten die Preise für nachstehende neue BEB-Positionen<br />

ermittelt werden:<br />

CAD-Modellstumpf Präparationsmodell<br />

CAD-Modellstumpf Okklusionsmodell<br />

Teilkrone aus Keramik, gefräst<br />

gefräste Keramik individualisieren internal shading<br />

gefräste Keramik individualisieren external shading<br />

Konditionieren der Keramikoberfläche<br />

Silanisieren einer Keramikfläche<br />

CAM-Material Cerec 3<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses<br />

der ZKN<br />

Abschlussprüfung<br />

im Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin<br />

04.10.2005,<br />

bei der zuständigen Bezirksstelle<br />

Dezember 2005/<br />

Februar 2006<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

23


Das Oberlandesgericht Koblenz hat<br />

mit Beschluss vom 23. September<br />

2004 entschieden, dass auch bei<br />

einem Eigenlabor des Zahnarztes<br />

kein Beifügen von Fremdbelegen<br />

erforderlich ist.<br />

Skonti sind an den Patienten nicht<br />

weiterzugeben.<br />

Für eine Implantatbehandlung stellte<br />

ein Zahnarzt einer Patientin ca.<br />

12.400 Euro in Rechnung. Von der<br />

Gesamtsumme entfielen knapp<br />

5.000 Euro auf die Eigenlaborrech-<br />

Dr. Henning Otte<br />

nung des Zahnarztes. Die Implantat-<br />

Vorstandsmitglied der ZKN kosten waren in der Eigenlaborrech-<br />

Vorsitzender GOZ-Ausschuss<br />

nung enthalten. Der Rechnung waren<br />

außer der Eigenlaborrechnung keine<br />

weiteren Belege beigefügt. Aus diesem Grunde weigerte<br />

sich die private Krankenversicherung, die Kosten für die<br />

Implantate zu erstatten.<br />

Die beklagte Krankenkasse führte in dem Rechtsstreit in erster<br />

Instanz aus, der Zahnarzt sei verpflichtet, eine spezifizierte<br />

Rechnung zu den individuellen Implantatkosten vorzulegen.<br />

Die Eigenlaborrechnung des Zahnarztes reiche nicht<br />

aus, die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen Kosten in<br />

nachprüfbarer Weise darzulegen.<br />

Nach Auffassung der beklagten Krankenkasse seien Implantatteile<br />

nicht über Eigen- oder Fremdlaborrechnungen abrechenbar,<br />

weil sie nicht im Eigen- oder Fremdlabor, sondern<br />

industriell hergestellt würden.<br />

Das Berufungsgericht führte aus, es sei zwar erforderlich,<br />

dass die Auslagen im Einzelnen aufgelistet, genau bezeichnet<br />

und die Preise angegeben werden. Dieses sei in der Eigenlaborrechnung<br />

auch der Fall gewesen. Somit sei es der<br />

Versicherung möglich gewesen, die Rechnung des Zahnarztes<br />

nachzuprüfen.<br />

Das Berufungsgericht nimmt in seiner Begründung auch<br />

Bezug auf § 9 GOZ: Es werde hier nicht danach differenziert,<br />

wer die Materialien hergestellt hat, ob der Zahntechniker<br />

diese selbst besorgt bzw. fertigt oder ob der Zahnarzt<br />

sie ihm zur Verfügung stellt. Es bleibe dem Zahnarzt überlassen,<br />

ob er Materialien über einen Zahntechniker oder direkt<br />

vom Hersteller oder Großhändler bezieht.<br />

24<br />

ZUR ERFORDERLICHKEIT DES<br />

KOSTENBELEGES BEI IMPLANTATEN<br />

WEITERGABE VON SKONTI<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

(OLG Koblenz 23.09.2004, AZ.:10 U 90/04)<br />

§<br />

Skonti sind an den Patienten nicht weiterzugeben, Rabatte ja.<br />

Das Berufungsgericht führte weiter aus, dass es erforderlich<br />

sei, dass die Auslagen im Einzelnen aufgelistet, genau bezeichnet<br />

und die Preise angegeben werden. Dies war in der<br />

Eigenlaborrechnung auch der Fall. Das Gericht sehe hier keine<br />

Missbrauchsgefahr zum Nachteil der beklagten Privatversicherung.<br />

Der Versicherung sei es möglich, anhand von<br />

Preislisten zu prüfen, ob die berechneten Preise in der Zahnarztrechnung<br />

den dort enthaltenen Vorgaben entsprechen.<br />

Das OLG Koblenz setzt sich in dieser Entscheidung auch kurz<br />

mit dem Urteil vom OLG Köln 5 U 163/99 vom 19.01.2000<br />

auseinander, welches von den privaten Krankenversicherern<br />

als Grundlage für die Anforderung von Lieferantenbelegen<br />

angegeben wird. Hierzu wird ausgeführt: „Der Entscheidung<br />

lässt sich nicht entnehmen, dass der Zahnarzt verpflichtet<br />

wäre, seine Lieferantenbelege vorzulegen.“<br />

Es waren auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass<br />

der Zahnarzt gewährte Lieferantenrabatte nicht an die Patientin<br />

weitergegeben und dadurch einen im Rahmen des<br />

Auslagenersatzes des § 9 GOZ unzulässigen Gewinn erzielt<br />

hätte. Im Verfahren hatte der Zahnarzt nachgewiesen, dass<br />

ihm für den Bezug der Implantate lediglich Barzahlungsrabatte<br />

(Skonti) gewährt wurden. Hierzu das OLG Koblenz:<br />

“Zur Weitergabe dieser Barzahlungsrabatte an den Patienten<br />

ist der Zahnarzt aber nicht verpflichtet, da er für diese<br />

zahntechnischen Leistungen in Vorlage tritt und ihm durch<br />

die Vorfinanzierung ein eigener Zinsverlust bis zum Zeitpunkt<br />

der Erstellung bzw. Fälligkeit der gegenüber dem Patienten<br />

erteilten Rechnung entsteht.”<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorstandsmitglied der ZKN<br />

Vorsitzender GOZ-Ausschuss


ÄNDERUNG DES BERUFSBILDUNGSGESETZES<br />

IN KRAFT GETRETEN!<br />

Zum 1. April 2005 ist eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes<br />

in Kraft getreten. Nachstehend wollen wir Sie kurz<br />

über die wesentlichen Änderungen informieren. Die Paragraphenangaben<br />

beziehen sich auf das Berufsbildungsgesetz<br />

in der novellierten Form.<br />

� Probezeit (§ 20)<br />

Die maximal zulässige Probezeit für ein Ausbildungsverhältnis<br />

beträgt nunmehr 4 Monate (früher drei Monate).<br />

� Abkürzung und Verlängerung<br />

der Ausbildungszeit (§ 8)<br />

Ein Verkürzung der Ausbildungszeit kann seit dem 1.04.2005<br />

nur noch erfolgen, wenn ihr ein gemeinsamer Antrag der<br />

Auszubildenden und des Ausbildenden zu Grunde liegt. In<br />

der Vergangenheit konnten die Parteien auch einzeln die<br />

Verkürzung beantragen.<br />

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass das neue Berufsbildungsgesetz<br />

ausdrücklich die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung<br />

vorsieht. In Ausnahmefällen kann bei berechtigtem<br />

Interesse auf gemeinsamen Antrag hin auch die Verkürzung<br />

der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit<br />

vorgesehen werden, ohne dass die Gesamtdauer der Ausbildung<br />

verlängert werden muss. Dieses neue Instrument der<br />

Teilzeitberufsausbildung ist insbesondere für Fälle vorgesehen,<br />

in denen die Auszubildende infolge notwendiger Kinderbetreuung<br />

oder Betreuung eines pflegebedürftigen<br />

nahen Angehörigen nicht in Vollzeit arbeiten kann. Entscheidend<br />

ist dabei jedoch, dass nach Einschätzung der ZKN<br />

das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Ausbildungszeit<br />

erreicht werden kann.<br />

� Verbundausbildung (§ 10)<br />

Erstmals wurde das Instrument der Verbundausbildung<br />

nunmehr in das Berufsbildungsgesetz aufgenommen.<br />

Danach können mehrere juristische oder natürliche Personen<br />

in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken.<br />

Erforderlich ist jedoch, dass die Verantwortlichkeit für<br />

jeden einzelnen Ausbildungsabschnitt sowie für die<br />

Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist. Das heißt,<br />

dass sich aus dem Ausbildungsvertrag klar ergeben muss,<br />

wer Vertragspartner ist und wer in welcher Phase verantwortlich<br />

mit der Ausbildung betraut ist. Eine genaue<br />

kalendarische Bestimmung der Ausbildungsabschnitte<br />

ist in diesem Zusammenhang unabdingbar.<br />

� Anrechnung beruflicher Vorbildung<br />

auf die Ausbildungszeit (§ 7)<br />

Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43)<br />

Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber die Positionen der<br />

Kammern mittels der obigen Bestimmungen geschwächt.<br />

Künftig können die Landesregierungen bestimmen, dass der<br />

Besuch eines Bildungsganges Berufsbildender Schulen oder<br />

die Berufsausbildung einer sonstigen Einrichtung ganz oder<br />

teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden muss.<br />

Eine weitere Schwächung der Positionen der Kammern ergibt<br />

sich aus dem neuen § 43. Hiernach haben Absolventen<br />

vollzeitschulischer Ausbildungsgänge einen Anspruch auf<br />

Zulassung zur Kammerprüfung, wenn die Landesregierung<br />

zuvor durch Rechtsverordnung bestimmt hat, dass der betreffende<br />

schulische Bildungsgang einer Berufsausbildung<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht.<br />

Da es sich bei diesen Vorschriften um eine zwingende Bestimmung<br />

handelt, hat die ZKN daher künftig in den entsprechenden<br />

Fällen keinerlei Entscheidungsspielraum. Es<br />

bleibt abzuwarten, ob durch diese beiden Neuregelungen<br />

nicht der Anfang vom Ende des dualen Systems eingeläutet<br />

wurde.<br />

� Noch Fragen?<br />

Selbstverständlich stellen die obigen Ausführungen keine<br />

komplette Wiedergabe sämtlicher Änderungen im Berufsbildungsgesetz<br />

dar. Sollten Sie Informationsbedarf haben,<br />

wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildung der ZKN<br />

(Herrn Behring unter der Rufnummer 0511/833 91 302 oder<br />

Herrn Zboron unter der Rufnummer 0511/833 91 303).<br />

Dr. Henning Otte, Vorstandsmitglied der ZKN<br />

Michael Behring, Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

PRAXISEINRICHTUNGEN<br />

Planung, Fertigung, Montage<br />

Um- und Ausbauleistungen<br />

Behandlungszeilen<br />

Klaus Jerosch GmbH<br />

Tel. (0511) 388 72 37<br />

www.jerosch.com<br />

-Anzeige-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

25


26<br />

FÖRDERMITTEL FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG<br />

Neben einer Reihe von vielen Vorteilen, ist die Ausbildung<br />

von Zahnmedizinischen Fachangestellten jedoch auch mit<br />

finanziellen Belastungen verbunden. In diesem Zusammenhang<br />

möchten wir Sie auf zwei Förderungsmöglichkeiten<br />

hinweisen, mit deren Hilfe ausbildende Praxen ggf. finanziell<br />

unterstützt werden können:<br />

1. Förderung von Ausbildungsplätzen im<br />

Rahmen der Verbundausbildung<br />

2. Förderung von Einstellungen von Konkurslehrlingen<br />

� 1. Förderung von Ausbildungsplätzen<br />

im Rahmen d. Verbundausbildung<br />

Nicht alle Zahnarztpraxen können die gemäß der Ausbildungsordnung<br />

geforderten Ausbildungsinhalte vollständig<br />

selbst vermitteln. So ist es zum Beispiel kieferorthopädischen<br />

und kieferchirurgischen Praxen nicht möglich, alle<br />

geforderten Ausbildungsinhalte theoretisch und praktisch<br />

zu vermitteln. Aus diesem Grunde kann die Ausbildung im<br />

Verbund mit einem vertragszahnärztlich tätigen Kollegen<br />

erfolgen, bei dem die Auszubildende beispielsweise das letzte<br />

Ausbildungsjahr absolviert.<br />

Für derartige Fälle gibt es die Möglichkeit, spezielle Fördermittel<br />

bei der Landesschulbehörde zu beantragen.<br />

Was wird gefördert?<br />

Gegenstand der Förderung sind verbundbedingte Mehraufwendungen.<br />

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der<br />

Anzahl der zusätzlichen geschaffenen Ausbildungsplätze.<br />

Zusätzlich geschaffene Ausbildungsplätze sind solche, die<br />

über dem rechnerischen Durchschnitt an Ausbildungsplätzen<br />

der vergangenen drei Jahre hinaus geschaffen werden.<br />

Für jedes zusätzlich geschaffene Berufsausbildungsverhältnis<br />

wird eine einmalige pauschale Zuwendung in Höhe von<br />

maximal 2.000 € gewährt.<br />

Wer kann einen Förderantrag stellen?<br />

Antragsberechtigt ist der Ausbildungsverbund, soweit er eine<br />

eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Ist dies nicht der Fall,<br />

ist ein Beteiligter aus dem Verbund als Zuwendungsempfänger<br />

zu benennen.<br />

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?<br />

• Die dem Verbund angeschlossenen Praxen dürfen grundsätzlich<br />

nicht in der Lage sein, die gemäß Ausbildungsordnung<br />

vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten in<br />

vollem Umfange zu vermitteln. Besitzt eine der dem Verbund<br />

angeschlossenen Praxen die Eignung als Ausbildungs-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

betrieb in vollem Umfange, so müssen mindestens 50%<br />

der an dem Verbund beteiligten Praxen nicht in vollem<br />

Umfange ausbildungsberechtigt sein.<br />

• Das Berufsausbildungsverhältnis muss im Rahmen der<br />

Erstausbildung abgeschlossen sein.<br />

• Die Auszubildende muss zum Ausbildungsbeginn seit<br />

mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt in Niedersachsen oder Bremen haben.<br />

• Das Ausbildungsverhältnis muss in das Verzeichnis der<br />

Berufsausbildungsverträge der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

eingetragen sein und<br />

• über die Probezeit hinaus fortbestehen.<br />

Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn für den<br />

gleichen Zuwendungszweck eine Förderung nach anderen<br />

Bestimmungen nicht erfolgt, es sei denn, die Bestimmungen<br />

lassen dies ausdrücklich zu.<br />

Wie erfolgt die Antragstellung?<br />

Der Antrag ist mit dem hierfür vorgesehenen Formular vor<br />

Ausbildungsbeginn bei der Landesschulbehörde zu stellen.<br />

Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass noch vor Beginn<br />

der Maßnahme der Zuwendungsbescheid erteilt werden kann.<br />

Wann erfolgt die Auszahlung?<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Probezeit und Vorlage<br />

des vorgeschriebenen Verwendungsnachweises.<br />

� 2. Förderung von Einstellungen<br />

von Konkurslehrlingen<br />

Leider nimmt die Zahl der insolventen Zahnarztpraxen zu,<br />

so dass sich immer häufiger die Frage stellt, wie mit den<br />

Auszubildenden aus diesen Praxen zu verfahren ist. Mit Hilfe<br />

des Europäischen Sozialfonds sollen Betriebe ermutigt<br />

werden, Auszubildende aus Konkursbetrieben einzustellen,<br />

um so eine Fortführung der Ausbildung zu ermöglichen.<br />

Förderfähiger Personenkreis<br />

Konkurslehrlinge im Sinne der Förderrichtlinie sind Auszubildende,<br />

die im Zusammenhang mit<br />

• der Beantragung bzw. Eröffnung eines<br />

Gesamtvollstreckungsverfahrens,<br />

• der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung<br />

eines Insolvenzverfahrens,<br />

• einem laufenden Liquidationsverfahren,<br />

• einer Betriebsstillegung oder -schließung oder<br />

• dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung ihren Ausbildungsbetrieb<br />

verloren haben und von einem anderen<br />

Unternehmen eingestellt werden.


Weitere Voraussetzungen<br />

• Die Auszubildende muss zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.<br />

• Das sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnis<br />

muss mindestens sechs Monate dauern.<br />

• Die Ausbildung muss vor dem 31.08.2007 beendet sein.<br />

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abschlussprüfung.<br />

• Der neue Ausbildungsvertrag darf noch nicht unterschrieben<br />

sein.<br />

Nicht gefördert werden können Ausbildungsverhältnisse,<br />

die bereits aus einem anderen Förderprogramm des Bundes<br />

oder des Landes Niedersachsen finanziert werden.<br />

Was wird gefördert?<br />

Die Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfond beträgt<br />

40% der Bruttovergütung der Auszubildenden maximal<br />

bis zur tariflichen Höhe einschließlich der Arbeitgeberanteile<br />

an der Gesamtsozialversicherung. Bei mangelnder<br />

Tarifgebundenheit gelten die anerkannten bzw. empfohlenen<br />

Durchschnittssätze der jeweils zuständigen Kammer.<br />

Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung<br />

etc.) werden bei der Berechnung der Zuwendung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Wer ist antragsberechtigt?<br />

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,<br />

die Auszubildende aus Konkursbetrieben übernehmen und<br />

die begonnene Ausbildung fortführen.<br />

In einem persönlichen Schreiben an alle Präsidenten und<br />

Hauptgeschäftsführer der Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes<br />

der Freien Berufe (BFB) und einem öffentlichen<br />

Appell rief der BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann<br />

dazu auf, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen:<br />

„Die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist auch in diesem<br />

Jahr sehr angespannt. Nachdem im vergangenen Jahr<br />

die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in<br />

den Freien Berufen zurückgegangen ist, müssen in diesem<br />

Jahr die Anstrengungen von allen Seiten noch einmal intensiviert<br />

werden, um zumindest einen weiteren Rückgang<br />

abzuwenden.<br />

Die miserable wirtschaftliche Lage und die Tatsache, dass in<br />

den Praxen, Apotheken, Kanzleien und Büros der Freien Berufe<br />

jedes Jahr zahlreiche Ausbildungsplätze nicht besetzt<br />

werden können, weil es an der Ausbildungsreife der Bewerber<br />

mangelt, soll uns nicht davon abhalten, den jungen<br />

Menschen immer wieder aufs Neue eine Chance zu geben.<br />

Ich appelliere aber nicht nur an die Kolleginnen und Kollegen<br />

Freiberufler, sondern auch an die zahlreichen Verbände<br />

Wie erfolgt die Antragstellung?<br />

Der Antrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei<br />

der Landesschulbehörde, Zentrale und Abteilung Lüneburg<br />

zu stellen.<br />

Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?<br />

Die erstmalige anteilige Auszahlung der Zuwendung erfolgt<br />

nach erfolgreicher Probezeit der Auszubildenden, die weiteren<br />

Zahlungen erfolgen jeweils vierteljährlich nach Vorlage<br />

der maßgeblichen Lohnkonten.<br />

Selbstverständlich können die obigen Ausführungen keine<br />

komplette Förderberatung ersetzen. Für weitere Fragen zu<br />

den beiden Förderprogrammen stehen Ihnen die folgenden<br />

Mitarbeiterinnen der Landesschulbehörde gern zur Verfügung:<br />

Cordula Gerland, Telefon: 0 41 31/15 26 90<br />

Barbara Rudolph, Telefon: 0 41 31/15 26 76<br />

Anfragen können selbstverständlich auch<br />

gerichtet werden an die<br />

Landesschulbehörde<br />

Zentrale und Abteilung Lüneburg<br />

Postfach 21 20<br />

21311 Lüneburg<br />

Dr. Henning Otte, Vorstandsmitglied<br />

Michael Behring, Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

„JEDER AUSBILDUNGSPLATZ ZÄHLT"<br />

und Kammern, selbst einen oder mehrere Ausbildungsplätze<br />

in ihren Organisationen anzubieten. Fast überall ist dies<br />

zum Beispiel für Büro- und Bürokommunikationsberufe<br />

möglich.<br />

Bitte tragen Sie alle dazu bei, die schwierige Lage auf dem<br />

Lehrstellenmarkt abzufedern. Es kommt auf jeden einzelnen<br />

Ausbildungsplatz an! Die Jugendlichen sollten nicht diejenigen<br />

sein, die unter einer jahrelang verfehlten Wirtschaftsund<br />

Bildungspolitik zu leiden haben.“<br />

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern<br />

und Verbände vertritt rund 857 Tausend selbstständige Freiberufler.<br />

Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter<br />

– darunter ca. 157 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften<br />

rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.<br />

Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

Reinhardtstraße 34<br />

10117 Berlin<br />

www.freie-berufe.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

27


28<br />

AM 1. AUGUST 2005 BEGINNT EIN<br />

NEUES AUSBILDUNGSJAHR FÜR<br />

ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE<br />

Leider war auch im Jahr 2004 keine spürbare Belebung am<br />

Arbeitsmarkt zu vermerken. Trotz einer permanent steigenden<br />

Zahl von Arbeitslosen gestaltet sich die Suche am Arbeitsmarkt<br />

für Zahnmedizinische Fachangestellte bzw.<br />

Zahnarzthelferinnen zunehmend schwieriger. Zwar mag<br />

vielerorts das Angebot in quantitativer Hinsicht noch ausreichend<br />

sein, jedoch sind qualifizierte Fachkräfte immer<br />

schwerer zu finden.<br />

Die einzige Möglichkeit, dem sich immer stärker abzeichnenden<br />

Fachkräftemangel zu begegnen, stellt die Ausbildung<br />

von Nachwuchskräften dar. Nur wenn heute in ausreichender<br />

Zahl ausgebildet wird, stehen morgen genügend qualifizierte<br />

Fachkräfte zur Deckung des Bedarfes zur Verfügung.<br />

Schon jetzt besteht eine Situation, in der sich immer weniger<br />

ausgebildetes Fachpersonal auf immer mehr Praxen verteilt.<br />

An dieser Stelle sei erwähnt, dass nur ausgebildetes<br />

Fachpersonal entsprechend fortgebildet werden kann, so<br />

dass es die gemäß § 1 Abs. 5 und 6 ZHG delegierbaren Tätigkeiten<br />

durchführen kann.<br />

Es gibt also gute Gründe auszubilden. Bevor jedoch mit der<br />

Ausbildung in der Praxis begonnen werden kann, sind einige<br />

Formalitäten zu beachten. Die folgenden Ausführungen<br />

geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten<br />

Punkte:<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

� Vor Beginn der Ausbildung<br />

Einstellungstermin<br />

Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen<br />

Fachangestellten dauert<br />

grundsätzlich 36 Monate1 . Gemäß<br />

den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes2<br />

kann eine Zulassung<br />

zur Abschlussprüfung nur<br />

erfolgen, wenn die Ausbildungszeit<br />

nicht<br />

später als 2 Monate<br />

nach dem letzten<br />

Prüfungstag<br />

endet (34-Monats-<br />

Regel). Regelmäßig<br />

werden Abschlussprüfungen 2 mal im Jahr abgehalten (im<br />

Sommer und Winter).<br />

Zwar ist eine Einstellung grundsätzlich an jedem Tag des Jahres<br />

möglich, jedoch kann es aufgrund der obigen 34-Monats-<br />

Regel Fälle geben, in denen die Ausbildungszeit endet, ohne<br />

dass eine Prüfungsteilnahme innerhalb der Ausbildungszeit<br />

möglich ist.<br />

Bsp.: Ausbildungsbeginn ist der 1.11.2005, das Ende der Ausbildungszeit<br />

fällt somit auf den 31.10.2008. Wenn die Sommerprüfungen<br />

zwischen April und Juli 2008 abgehalten werden,<br />

kann eine Prüfungsteilnahme im Sommer 2008 wegen<br />

der 34-Monats-Regel nicht erfolgen, da der letzte Prüfungsteil<br />

frühestens am 31.08.2008 abgelegt werden kann. Zu<br />

diesem Zeitpunkt sind die Sommerprüfungen jedoch bereits<br />

abgeschlossen. Die Auszubildende könnte daher erst an der<br />

Winterprüfung teilnehmen und da der Ausbildungsvertrag<br />

ein Zeitvertrag ist, würde sie so ihre Prüfung erst rund 3 Monate<br />

nach Beendigung der Ausbildungszeit ablegen.<br />

Um die oben dargestellte Situation zu vermeiden, sollte eine<br />

Ausbildung am 1.08. oder 1.09. eines Jahres begonnen werden.<br />

Dies ermöglicht ferner eine Synchronität von Ausbildungsbeginn<br />

und Beginn des Schuljahres in der Berufsschule.<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Unmittelbar nachdem sich der Ausbildende mit einer Bewerberin<br />

einig geworden ist, hat er einen schriftlichen Ausbildungsvertrag<br />

abzuschließen 3 . Es empfiehlt sich, die Musterverträge<br />

der ZKN zu benutzen, da diese alle gesetzlichen<br />

Vorgaben erfüllen. Musterausbildungsverträge können über<br />

die zuständige Bezirksstelle bezogen werden.<br />

Diese Ausbildungsverträge müssen vom Ausbildenden und<br />

der Auszubildenden unterzeichnet werden. Ist die Auszubildende<br />

noch minderjährig, so ist zusätzlich die Zustimmung<br />

des gesetzlichen Vertreters (im Regelfall beide Elternteile)<br />

erforderlich. Unverzüglich nach Unterschriftsleistung müssen<br />

die Ausbildungsverträge zur Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis<br />

an die Bezirksstelle gesendet werden 4 . Bei<br />

minderjährigen Auszubildenden erfolgt die Eintragung des<br />

Ausbildungsvertrages jedoch nur, wenn den Ausbildungs-<br />

1<br />

§ 2 der Ausbildungsverordnung<br />

2<br />

§ 43 Abs.1 Nr.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />

3<br />

§ 11 Abs. 1 BBiG<br />

4<br />

§ 36 Abs. 1 BBiG


verträgen eine Bescheinigung über die Erstuntersuchung<br />

gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beiliegt. Diese Bescheinigung<br />

testiert im Idealfall, dass keine gesundheitlichen<br />

Bedenken gegen eine Ausbildung sprechen. Die<br />

Kosten für diese Untersuchung trägt das Land Niedersachsen.<br />

Antrags- bzw. Untersuchungsformulare können über<br />

das für die Auszubildende zuständige Ordnungsamt bezogen<br />

werden. Eine Beschäftigung von Minderjährigen darf<br />

nur erfolgen, wenn eine solche Untersuchungsbescheinigung<br />

vorliegt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Auszubildenden<br />

hat der Ausbildende diese Bescheinigung aufzubewahren.<br />

Verlässt die Auszubildende die Praxis vorher, hat<br />

der Ausbildende die Bescheinigung auszuhändigen 5 .<br />

Auch volljährige Auszubildende müssen vor Ausbildungsbeginn<br />

untersucht werden. Für sie gelten die gleichen berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften wie für ausgelernte Angestellte.<br />

Die Untersuchung hat vor Aufnahme der Tätigkeit<br />

zu erfolgen und darf nicht länger als 12 Wochen zurückliegen<br />

6 . Der Arbeitgeber hat diese Untersuchung zu veranlassen<br />

und die Kosten zu tragen 7 .<br />

� Nach Beginn der Ausbildung<br />

Berufsschule<br />

In Niedersachsen besteht eine generelle Berufsschulpflicht<br />

für alle Auszubildenden, unabhängig von deren Alter oder<br />

Schulabschluss 8 . Diese Schulpflicht besteht während der<br />

gesamten Vertragsdauer, also auch während eventueller<br />

Verlängerungszeiten, die sich zum Beispiel durch das Nichtbestehen<br />

der Abschlussprüfung ergeben können. Der Ausbildende<br />

hat die Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule<br />

anzumelden. Sollte diese nicht bekannt sein, so kann<br />

sie bei der Bezirksstelle erfragt werden.<br />

Auszubildende, die vorsätzlich Ihrer Schulpflicht nicht nachkommen,<br />

handeln vertrags- und ordnungswidrig. Schulschwänzen<br />

berechtigt den Ausbilder grundsätzlich zur Abmahnung<br />

und im Falle der hartnäckigen Fortsetzung ggf.<br />

auch zur fristlosen Kündigung. Es besteht jedoch nicht nur<br />

die Berufsschulpflicht für die Auszubildende, sondern auch<br />

die Pflicht des Ausbildenden, den Schulbesuch zu ermöglichen<br />

9 . Praxisinterne Gründe rechtfertigen nicht ein Fernbleiben<br />

vom Unterricht. Da unentschuldigtes Fernbleiben<br />

vom Berufsschulunterricht eine Ordnungswidrigkeit darstellt,<br />

kann das Fernbleiben durch ein Ordnungsgeld geahndet<br />

werden.<br />

Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die<br />

Arbeitszeit/Freistellung nach Schulende<br />

Grundsätzlich haben die Auszubildenden nach Beendigung<br />

der Berufsschule die Praxis zur weiteren Ausbildung aufzusuchen.<br />

Die Wegezeit von der Berufsschule bis zur Praxis<br />

wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Gleiches gilt für die<br />

eigentliche Unterrichtszeit einschließlich der Pausen 10 .<br />

Für minderjährige Auszubildende gelten jedoch Sonderre-<br />

5 § 41 JArbSchG<br />

6 § 4 BGV A4<br />

7 § 1 BGV A4<br />

8 § 65 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz<br />

9 § 15 BBiG<br />

10 Urteil des BAG vom 26.03.2001, 5 A ZR 13/99<br />

11 § 14 Abs.1 Nr.3 BBiG<br />

gelungen. So dürfen sie an einem Unterrichtstag, der vor 9<br />

Uhr beginnt, nicht vorher in der Praxis beschäftigt werden.<br />

Ferner haben Sie einen Anspruch darauf, an einem Berufsschultag<br />

in der Woche nach der Berufsschule freigestellt zu<br />

werden. Dies gilt jedoch nur, wenn dieser Schultag aus mindestens<br />

6 Unterrichtsstunden besteht. Ein solcher Berufsschultag<br />

ist mit acht Stunden auf die Arbeitszeit anzurechnen.<br />

Sollte die Auszubildende zwei Berufsschultage mit<br />

mindestens 6 Unterrichtsstunden haben, kann der Ausbildende<br />

bestimmen, an welchem Tag die Freistellung erfolgt.<br />

Hat die Auszubildende nur Berufsschultage mit weniger als<br />

6 Unterrichtsstunden, so besteht kein Freistellungsanspruch.<br />

Ausbildungsmittel<br />

Der Ausbildende hat der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel<br />

zur Verfügung zu stellen, die sie zur Berufsausbildung<br />

und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfungen<br />

benötigt 11 . Typische Ausbildungsmittel sind zum<br />

Beispiel die erforderlichen Bücher für den Berufsschulunterricht.<br />

Stellt der Ausbildende die Bücher zur Verfügung,<br />

so verbleiben diese in seinem Eigentum. Die Auszubildende<br />

hat sie sorgsam zu behandeln und am Ende der Ausbildung<br />

zurück zu geben.<br />

Probezeit<br />

Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit.<br />

Seit dem 1.04.2005 beträgt die maximal zulässige<br />

Probezeit für Auszubildende 4 Monate 12 . Diese dient der gegenseitigen<br />

Erprobung. Die Auszubildende soll für sich überprüfen,<br />

ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen<br />

entspricht, der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die<br />

Auszubildende in sein Team passt und ob ihre Fähigkeiten<br />

und ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung geben, dass sie die<br />

Ausbildungszeit erfolgreich absolvieren wird.<br />

Da, wie bereits ausgeführt, die Probezeit der gegenseitigen<br />

Erprobung dient, hat sie vereinfachte Kündigungsmodalitäten.<br />

Beide Parteien können innerhalb der Probezeit ohne<br />

Nennung von Gründen, jedoch unter Beachtung der Schriftform,<br />

jederzeit kündigen, um so eine sofortige Beendigung<br />

des Ausbildungsverhältnisses herbeizuführen 13 .<br />

Nach Beendigung der Probezeit kann die Auszubildende das<br />

Ausbildungsverhältnis, mit einer Frist von 4 Wochen kündigen<br />

14 , wenn sie z.B. die Berufsausbildung aufgeben will, um<br />

einen anderen Beruf zu erlernen.<br />

Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit<br />

für den Ausbildenden<br />

besteht jedoch<br />

dann nicht mehr. Dieser<br />

kann das Ausbildungsverhältnis<br />

nur noch aus<br />

einem wichtigen<br />

Grund fristlos kündigen.<br />

➤➤<br />

12 § 20 BBiG<br />

13 § 22 Abs. 1 BBiG<br />

14 § 22 Abs.2 Nr.2 BBiG ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

29


30<br />

Da nach Ablauf der Probezeit Kündigungsmöglichkeiten nur<br />

noch eingeschränkt bestehen, sollte sie bewusst genutzt<br />

werden. Es empfiehlt sich, dass Ende der Probezeit genau<br />

im Auge zu behalten, um ein unbemerktes Verstreichen zu<br />

vermeiden.<br />

Ferner hat sich bewährt, in der Mitte der Probezeit ein ausführliches<br />

Kritikgespräch zu führen. Positive Verhaltensweisen<br />

können so verstärkt und negative Verhaltensweisen bewusst<br />

gemacht werden. Nur wenn der Auszubildenden ein<br />

Fehlverhalten bewusst ist, kann sie es abstellen. Selbstverständlich<br />

sollten Verhaltens- oder Leistungsdefizite sofort<br />

nach Feststellung vom Ausbilder angesprochen werden und<br />

nicht erst Wochen später im Rahmen eines Kritikgespräches,<br />

jedoch lässt der Praxisalltag nicht immer Raum für tiefergehende<br />

Kritikgespräche. Erfolgt das Kritikgespräch in der<br />

Mitte der Probezeit, so verbleibt der Auszubildenden noch<br />

ausreichend Zeit, ihr Verhalten zu modifizieren.<br />

Ausbildungsplan<br />

Nach § 5 der Ausbildungsverordnung zur Zahnmedizinischen<br />

Fachangestellten erstellt der Ausbildende auf der Grundlage<br />

des Ausbildungsrahmenplanes den betrieblichen Ausbildungsplan<br />

für die Auszubildende. Durch den betrieblichen<br />

Ausbildungsplan wird der Ausbildungsrahmenplan an die<br />

konkreten betrieblichen Verhältnisse angepasst. Das von der<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen zur Verfügung gestellte<br />

Berichtsheft ist hierfür eine wesentliche Hilfe.<br />

Ausbildungsberater<br />

Die Ausbildungsberater der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

sind kompetente Ansprechpartner für Ausbildende und<br />

Auszubildende. Sie beraten die an der Ausbildung Beteiligten<br />

und fungieren bei Konflikten auf Wunsch auch als Vermittler.<br />

Die Ausbildungsberater können über die zuständige Bezirksstelle<br />

erfragt werden.<br />

Check-Liste<br />

✓<br />

1) Ausbildungsverträge von Bezirksstelle anfordern<br />

2) Minderjährige Auszubildende:<br />

Untersuchung gem. § 32 JArbSchG veranlassen<br />

Unterschrift der Eltern auf dem Ausbildungsvertrag<br />

erforderlich<br />

3) Volljährige Auszubildende:<br />

Arbeitsmedizinische Untersuchung veranlassen<br />

4) Unterzeichnete Verträge und – falls erforderlich –<br />

Bescheinigung gem. § 32<br />

JArbSchG an die zuständige Bezirksstelle<br />

zur Eintragung schicken<br />

5) Anmeldung der Auszubildenden in der Berufsschule<br />

6) In der Mitte der Probezeit ausführliches<br />

Kritikgespräch führen<br />

7) Ablauf der Probezeit im Auge behalten<br />

Dr. Henning Otte Michael Behring<br />

Vorstandsreferent für das Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

zahnärztliche Fachpersonal Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

GRÖßTER POSTEN SOZIALVERSICHERUNG<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Wenn von den Lohnnebenkosten die Rede ist,<br />

dann sind damit jene Personalkosten gemeint,<br />

die Betriebe neben dem Direktentgelt für<br />

geleistete Arbeit aufwenden müssen. So<br />

mussten aus betrieblicher Sicht im Jahr 2004<br />

auf je 100 Euro Arbeitsentgelt noch einmal<br />

76,60 Euro hinzugerechnet werden. Dabei<br />

handelt es sich beispielsweise um die Vergütung<br />

arbeitsfreier Tage wie Urlaub, Feierund<br />

Krankheitstage, um Sonderzahlungen<br />

wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder um<br />

Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge.<br />

Der größte Posten bei den Nebenkosten<br />

sind jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Arbeitgeberbeiträge für die<br />

Sozialversicherung, also die Renten-, Arbeitslosen-,<br />

Kranken- und Pflegeversicherung.<br />

Sie summieren sich auf 28,10 Euro je<br />

100 Euro Direktentgelt.<br />

Globus<br />

Statistische Angaben:<br />

Institut der deutschen Wirtschaft


LASSEN SIE DOCH MAL IHRE FRAU ÜBERPRÜFEN!<br />

In Zahnarztpraxen ist es keine Seltenheit, dass der mitarbeitende<br />

Ehepartner ebenfalls in der Praxis tätig ist. In der<br />

Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen der<br />

angestellte Angehörige zwar jahrelang Sozialversicherungsbeiträge<br />

entrichtet hat, er aber im Bedarfsfalle keine Zahlungen<br />

erhielt, da er als Mitunternehmer eingestuft wurde.<br />

Häufig wurde in derartigen Fällen auch die Auffassung vertreten,<br />

die Tätigkeit stelle nur eine familienhafte Mitarbeit<br />

dar und löse deshalb keinen Leistungsanspruch aus.<br />

Seit Anfang 2005 prüft die Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte (BfA) automatisch, ob sich ein mitarbeitender<br />

Familienangehöriger in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis<br />

befindet. Somit wird sichergestellt,<br />

dass die mitarbeitenden Angehörigen, die in die Sozialversicherung<br />

einzahlen, auch einen entsprechenden Leistungsanspruch<br />

erwerben. In diesem Zusammenhang muss jedoch<br />

beachtet werden, dass die BfA nicht jedes Beschäftigungsverhältnis<br />

überprüft. Das automatische Statusfeststellungsverfahren<br />

erfolgt nur, wenn die Anmeldung zur Sozialversicherung<br />

nach dem 1.01.2005 vorgenommen wurde.<br />

Bestandsfälle, also Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem<br />

1.01.2005 begründet und angemeldet wurden, werden nicht<br />

automatisch überprüft.<br />

Gemäß § 7a SGB IV kann jedoch der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer<br />

ein Statusfeststellungsverfahren bei der BfA<br />

einleiten, um eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.<br />

Diese Entscheidung ist dann für alle Zweige der<br />

Sozialversicherung bindend.<br />

Insbesondere prüft die BfA hierbei, ob das mitarbeitende<br />

Familienmitglied wie eine fremde Arbeitskraft in dem<br />

Betrieb eingegliedert ist. Somit muss z.B. auch die<br />

Ehefrau dem Weisungsrecht des Arbeitgebers<br />

in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung<br />

unterworfen sein. Das Vorliegen<br />

eines Arbeitsvertrages, die regelmäßige<br />

Zahlung einer angemessenen (ortsüblichen)<br />

Vergütung sowie die Abführung<br />

von Lohnsteuer<br />

und Sozialversicherungsbeiträgen<br />

sind in<br />

diesem Zusammenhang<br />

ebenfalls wichtige Kriteri-<br />

Versicherungspflichtige Beschäftigung<br />

von mitarbeitenden Angehörigen<br />

en. Wird beispielsweise nur der halbe ortsübliche Lohn gezahlt<br />

oder die Vergütung in geballter Form (Jahresgehalt in<br />

einem Betrag) entrichtet, so steht dies der Annahme eines<br />

versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnisses entgegen.<br />

Wenn Sie Zweifel am Versicherungsstatus eines mitarbeitenden<br />

Familienangehörigen haben, sollten sie Kontakt mit<br />

Ihrem Steuerberater aufnehmen um die Möglichkeit der<br />

Statusabfrage zu erörtern.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Sterbegelder sind bei den meisten<br />

Versorgungswerken entfallen ...<br />

Wenn Sie jetzt eine neue Versicherung<br />

suchen, ist die Hinterbliebenenkasse der<br />

Heilberufe VVaG die richtige Adresse.<br />

Sicherheit für geringe Beiträge<br />

Versicherungssummen von 2.500,- EUR bis 8.000,- EUR<br />

Hohe Überschlussbeteiligungen bis 134,5 % zusätzlich<br />

zur Versicherungssumme<br />

Sparsame Verwaltung, kein Außendienst, jeder Beitrag,<br />

jeder einzelne Gewinn kommt Ihrer Versicherung zugute<br />

Tarife mit vierteljährlicher Beitragszahlung bis 65. oder<br />

75. Lebensjahr – höchtens Eintrittsalter: 65 Jahre<br />

Tarif mit einmaliger Beitragszahlung – höchstes<br />

Eintrittsalter: 75 Jahre<br />

Rasche Auszahlung an eine Person Ihrer Wahl bzw. an<br />

ein Bestattungsunternehmen<br />

Bereits 1989 Übernahme der zusätzlichen Sterbegeldversicherung<br />

der Bayerischen Ärzteversorgung und 2003<br />

der KVB Oberbayern<br />

Besuchen Sie www.hinterbliebenenkasse.de<br />

für weitere Informationen<br />

Hinterbliebenenkasse · Arcisstraße 50 · 80799 München<br />

Telefon 089 / 55 089 63-0 · Telefax 089 / 55 089 63-9<br />

E-Mail: service@hinterbliebenenkasse.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

31


32<br />

Ein „Gesundheitspolitische Forderungskatalog“, den die Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) im Vorfeld der Bundestagsneuwahlen<br />

im September 2005 veröffentlichen wird, soll als<br />

Messlatte für die Politik der Parteien im Wahlkampf dienen.<br />

BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp: „Es handelt sich<br />

dabei um Forderungen und Grundsätze, an denen wir die<br />

Politik der Parteien messen, und auf deren Grundlage wir<br />

die gesundheitspolitische Diskussion in der Bundesrepublik<br />

weiterführen wollen.“ Ein erster Entwurf mit insgesamt neun<br />

Kriterien, die gleichzeitig auch Forderungen sind, wurde auf<br />

der Klausurtagung des BZÄK-Vorstands am 10. und 11. Juni<br />

in Münster beraten.<br />

„Gesundheitspolitik ist Zukunftspolitik“, so Weitkamp. Deshalb<br />

sei die Zahnärzteschaft doppelt gut beraten, mit entsprechend<br />

fundierten Konzepten für die Zeit nach den Wahlen<br />

bereit zu stehen. Der Gesundheitspolitische Forderungskatalog<br />

soll den Parteien wie der Öffentlichkeit schon vor<br />

dem Urnengang signalisieren, welche Positionen die deutsche<br />

Zahnärzteschaft vertritt und welche Perspektiven sie<br />

ansteuert. „Umso glaubwürdiger können wir auftreten,<br />

wenn die Entscheidung gefallen ist“, glaubt der BZÄK-Präsident.<br />

Inhaltlich beschäftigt sich der Forderungskatalog<br />

sowohl mit gesellschafts-, gesundheits- wie auch berufspolitischen<br />

Aspekten.<br />

www.bzaek.de<br />

GESUNDHEITSPOLITISCHER FORDERUNGSKATALOG DER<br />

BZÄK SOLL ALS MESSLATTE FÜR DIE PARTEIEN DIENEN<br />

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung<br />

im Gesundheitswesen hat jetzt sein über 700 Seiten starkes<br />

Gutachten zum Thema „Koordination und Qualität im Gesundheitswesen“<br />

vorgestellt. Die Gutachter testieren dem<br />

deutschen Gesundheitssystem wenig Schmeichelhaftes:<br />

Mangelnde Transparenz, unzureichender Wettbewerb und<br />

inadäquate Anreizsysteme sorgten für vorhandene Qualitätsmängel.<br />

Außerdem behinderten zuviel korporative Elemente<br />

durch Inflexibilität den Gesundheitsmarkt im Bereich der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Kritik richtet sich<br />

hier gegen die, laut Gutachten, zuletzt langwierigen und<br />

Dabei geht es um das Fortschreiben bereits errungener Entwicklungen<br />

- wie etwa die Ausweitung der befundorientierten<br />

Festzuschüsse und Kostenerstattung sektoral für den<br />

Bereich der ZMK. Zentrale Forderung aber ist eine ordnungspolitische<br />

Neuorientierung mit entsprechenden Reformen<br />

im Gesundheitswesen. Weitkamp: "An dieser Neuorientierung<br />

kommt ein Wahlsieger, gleich welcher Couleur, wohl<br />

schwerlich vorbei. Denn die an den Faktor Arbeit gekoppelte<br />

Finanzierung kann in ihrer Konjunkturabhängigkeit bei<br />

einer anhaltenden Wirtschaftsflaute leicht bis hin zu einem<br />

Bankrott der gesetzlichen Krankenversicherung führen.<br />

Weitere wesentliche Forderung ist die nach Erhalt und<br />

Stärkung der zahnärztlichen Freiberuflichkeit und der freiberuflichen<br />

Selbstverwaltung. Die zunehmende staatliche<br />

Reglementierung - wie etwa bei der Altersbegrenzung zur<br />

zahnärztlichen Berufsausübung, deren Aufhebung in einem<br />

eigenen Punkt gefordert wird - bei gleichzeitiger Begrenzung<br />

des wirtschaftlichen Horizonts schadet dem freiheitlichen<br />

Gesundheitswesen. Die zahnärztliche Freiberuflichkeit<br />

ist darüber hinaus ein wichtiger freiheitsstiftender Wirtschafts-<br />

und Gesellschaftsfaktor. Die genauen Details des<br />

Gesundheitspolitischen Forderungskatalogs werden nach<br />

den abschließenden Beratungen in der Klausur zeitnah veröffentlicht.<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

SACHVERSTÄNDIGENRAT: KRITIK AM GESUNDHEITSWESEN<br />

ZWEITER GESUNDHEITSBERICHT KOMMT<br />

Im November 2005 wird voraussichtlich der nach 1998 zweite<br />

Gesundheitsbericht für Deutschland publiziert. Dies teilt<br />

die Kommission Gesundheitsberichterstattung des Bundes<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

ergebnisarmen Abstimmungsprozesse innerhalb und zwischen<br />

den korporativen Organisationen. Die korporative Koordination<br />

stehe derzeit auf dem Prüfstand, erklärten die Gutachter.<br />

Besonders dieser Aspekt wird Gegenstand der nächsten<br />

Beratung des wissenschaftlichen Consiliums der BZÄK<br />

sein. Geradezu eine Lanze für das Konzept der präventionsorientierten<br />

ZMK bricht das Gutachten mit seinem Plädoyer<br />

für mehr Primärprävention und deren Ausweitung über den<br />

Bereich des Gesundheitswesens hinaus.<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

mit, deren Mitglied die BZÄK ist. Die ZahnMedizin wird mit<br />

entsprechenden Beiträgen im Bericht vertreten sein und vor<br />

allem die präventiven Erfolge darstellen.<br />

BZÄK Klartext 04/05


Die derzeit grassierenden Zeitungsmeldungen zum Qualitätsmanagement<br />

oder Anschreiben von Qualitätsmanagement-<br />

Anbietern dienen vor allem zwei Zwecken: Verwirrung zu<br />

stiften oder Geschäfte zu machen, warnt die zzq. Es gibt<br />

demnach schlicht noch keine Vorgaben zum einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagement für Vertragszahnärzte, auch<br />

Sanktionen sind nicht vorgesehen. Zwar werden im GMG,<br />

das am 01.01.2004 in Kraft trat, Vertragsärzte und -zahnärzte<br />

zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements<br />

verpflichtet (§ 135 a SGB V). Nach § 136 a und b<br />

bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) durch<br />

Richtlinien die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement. Entsprechende<br />

Richtlinien sind vom GBA aber noch nicht beschlossen worden,<br />

es ist auch keine Terminsetzung seitens des Gesetzgebers<br />

dafür vorgesehen. So ist auf den Internetseiten des<br />

GBA zu lesen: "Beschlüsse zu diesen Bereichen (§ 135 a und<br />

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR TELEMATIK<br />

Die für die Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte<br />

(eGK) zuständigen Vertragspartner auf Seiten der Leistungserbringer<br />

haben auch unter dem Aspekt, dass ein Regierungswechsel<br />

an der Einführung der Karte nichts ändern wird, vier<br />

zentrale Forderungen gestellt:<br />

– Priorität muss die Ausrichtung am Nutzen des Patienten haben.<br />

– Alle Prozesse in der Telematik müssen an erster Stelle den<br />

Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit<br />

entsprechen. Dazu zählen insbesondere die Datenhoheit des<br />

Patienten, die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung<br />

und der uneingeschränkte Schutz der Schweigepflicht<br />

der Heil- und Gesundheitsberufe.<br />

- Die Prozesse und Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen<br />

dürfen für ihre Anwender durch die Telematik auf keinen<br />

Fall behindert oder erschwert werden. Es ist im Gegenteil<br />

www.bzaek.de<br />

QUALITÄTSMANAGEMENT: REGELUNG IN WEITER FERNE!<br />

b) werden für die vertragsärztliche Versorgung vom Unterausschuss<br />

‚Qualitätsbeurteilung und -sicherung' vorbereitet.<br />

Ein entsprechender Unterausschuss für den Bereich der<br />

vertragszahnärztlichen Behandlung ist noch in Gründung".<br />

Dieser Sachverhalt wird auch von der KZBV bestätigt, der<br />

Erlass von Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement<br />

steht weiterhin nicht auf der Tagesordnung<br />

des GBA. Dennoch ist das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement<br />

für die BZÄK ein wichtiges Thema. Beim Werkstattgespräch<br />

zu QM im Oktober 2004 wurden verschiedene<br />

QM-Systeme vorgestellt. In einer Resolution wurde festgestellt,<br />

dass es kein QM-Systeme gibt, das allgemein für jede<br />

Praxis empfohlen werden könnte. Eine IDZ-Information, die<br />

eine Übersicht über verschiedene QM-Systeme geben wird<br />

und anhand von Kriterien eine Beurteilung für die eigene<br />

Praxis zulassen soll, ist in Vorbereitung.<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

PRAXISBEGEHUNGEN: WOLF WILL SPUK BEENDEN<br />

Zum Thema Praxisbegehungen nach dem Medizin-Produkte-Gesetz<br />

kündigt Dr. Ingo Wolf, alter und wohl auch neuer<br />

FDP-Fraktionschef im NRW-Landtag - oder sogar Minister,<br />

ein rasches Ende des Spukes an. In einem Schreiben an seinen<br />

Parteikollegen und Landtagskandidaten Dr. Burkhard<br />

Branding (Westfalen-Lippe) erklärt er, das Verfahren nach<br />

den Wahlen „schnellstmöglich auf den Prüfstand stellen<br />

und möglichst beenden“ zu wollen. Es sei für die FDP „vornehmstes<br />

Ziel, Bürokratie abzubauen und der Wirtschaft<br />

und insbesondere dem Mittelstand in NRW mehr Luft zum<br />

Atmen zu geben“. Man darf nun also gespannt sein, was<br />

"schnellstmöglich" in politischem Sinne bedeutet...<br />

BZÄK Klartext 04/05<br />

eine Vereinfachung und Erleichterung der Prozesse anzustreben.<br />

Die eingesetzten Systeme müssen für die Patienten<br />

als auch für die Heilberufler sicher und handhabbar gestaltet<br />

werden.<br />

- Der Nutzen der Telematikinfrastruktur muss die Kosten<br />

unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze übersteigen.<br />

BZÄK – Klartext, 05/05<br />

Thomas Simoneit · Versicherungs- & Finanzmakler,<br />

Vermögens- und Anlageberatung · Praxisvermittlung<br />

Stedebrink 8 · 30559 Hannover<br />

Telefon: 0511/6004151 · Fax: 0511/6004152<br />

E-Mail: thomas.simoneit@htp-tel.de<br />

-Anzeige-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

33


34<br />

ABSCHLUSSFEIER DER STRUKTURIERTEN<br />

FORTBILDUNG IMPLANTOLOGIE<br />

Am Abend des 20. Mai 2005 fand im Courtyard-Hotel in<br />

Hannover für drei Zyklen der strukturierten Fortbildung<br />

Implantologie die Abschlussfeier statt. 54 zufriedene Teilnehmer<br />

konnten ihre Zertifikate aus den Händen des Kammerpräsidenten,<br />

Dr. Dr. Henning Borchers, und des wissenschaftlichen<br />

Leiters der strukurierten Fortbildung, Professor<br />

Dr. Dr. Henning Schliephake, in Empfang nehmen.<br />

Im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens hatten die Teilnehmer<br />

anschließend reichlich Gelegenheit, die letzten zwei<br />

(v.l.n.r.) Dr. Bremer, Prof. Dr. Dr. Schliephake, Dr. Dr. Borchers,<br />

Dr. Schulz, PD Dr. Dr. Dempf<br />

Frank Blecker, Hannover<br />

Dr. Carsten Blum, Wolfsburg<br />

Birgit Bochentin, Hannover<br />

Dr. Michael Boger, Braunschweig<br />

Silvia Brandes, Peine<br />

Helmut Carrié, Hannover<br />

Dr.-medic. stom. (RO) Irina Dickel,<br />

Oldenburg<br />

Dr.-medic. (IMP Bukarest)<br />

Thorsten Dickel, Zetel<br />

Angela Dimler, Bruchhausen-Vilsen<br />

Oliver Endlich, Wilthen<br />

Dr. Jörg Gall, Hildesheim<br />

Immo Geisenhainer, Gehrden<br />

Angela Gießelmann, Buxtehude<br />

Thomas Hahne, Hemmingen<br />

Dr. Holger Haubert, Wathlingen<br />

Dr. Jörg Kaczmareck, Hildesheim<br />

Dr. Thomas Kage, Hildesheim<br />

Franz Klawitter, Werlte<br />

Dr. Meno Klein, Verden<br />

Ulrich Kniggendorf, Barsinghausen<br />

Dr. Volker Köhler, Pattensen<br />

Marc Krumsiek, Alfeld<br />

Dr. Volkmar Lehrke, Nienburg<br />

Frank Loggen, Bissendorf<br />

Dr. Jan Löhr, Hildesheim<br />

Dr. Thomas Nels, Braunschweig<br />

Dietke Partie, Hildesheim<br />

Dr. Knut Peschel, Hannover<br />

Dr. Frank Pfingsten, Bad Nenndorf<br />

Dr. Felix Pochmann, Hannover<br />

Dr. Petra-Evelin Pollmeier, Lingen<br />

Joachim Puslat, Springe<br />

Dr. Thomas Reschka, Bremen<br />

Stephan Rohde, Bruchhausen-Vilsen<br />

Dr. Bernd Rosemeier, Neustadt<br />

Dr. Uwe Rugenstein, Hameln<br />

Jahre Revue passieren zu lassen und kollegiale Kontakte zu<br />

pflegen. Erfreulicherweise hatten auch einige der Referenten<br />

die Zeit gefunden, an der Abschlussfeier teilzunehmen<br />

und sich von „ihren“ Teilnehmern zu verabschieden.<br />

Wir gratulieren nochmals herzlich allen Teilnehmern<br />

zum erfolgreichen Abschluss!<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH)<br />

Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

Die folgenden Teilnehmer haben die strukturierte Fortbildung Implantologie erfolgreich abgeschlossen:<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Dr. Andreas Rummler, Hagen<br />

Torsten Schnell, Verden<br />

Dirk Schomerus, Braunschweig<br />

Dr. Gunda Schrobsdorff, Braunschweig<br />

Dr. Andreas Schwander, Stade<br />

Dr. Olaf Semper, Göttingen<br />

Klaus-Peter Skodzik, Schladen<br />

Stephan Specht, Göttingen<br />

Dr. Volker Staubach, Hannover<br />

Dr. Thomas Stock, Isernhagen<br />

Dr. Ernst Topp, Oldenburg<br />

Dr. Andre Tuppek, Lingen<br />

Hans-Wilhelm Weber, Braunschweig<br />

Dr. Hans-Christian Werner, Celle<br />

Dr. Peer-Olaf Wiemer, Langenhagen<br />

Dr. Falko Winzer, Barsinghausen<br />

Götz Wopfner, Lauenau


Verfahrensordnung<br />

der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)<br />

für die Durchführung der Kenntnisprüfungen<br />

I. Präambel<br />

Die Erteilung der zahnärztlichen Approbation an Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzte, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (EU)<br />

und des Europäischen Wirtschafttraums (EWR) abgeschlossen haben,<br />

setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde<br />

(ZHG) voraus, dass ein gleichwertiger Ausbildungsstand gegeben<br />

ist.<br />

Ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder ist<br />

sie nur mit unangemessenem zeitlichen Aufwand feststellbar, muss<br />

gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ZHG ein gleichwertiger Kenntnisstand nachgewiesen<br />

werden. Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Kenntnisprüfung<br />

erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung<br />

erstreckt.<br />

Diese Verfahrensordnung regelt die Durchführung der Kenntnisprüfungen<br />

für zahnärztliche Approbationsbewerberinnen und Approbationsbewerber,<br />

die in Niedersachsen ihren Hauptwohnsitz haben oder<br />

dort beruflich tätig sind.<br />

Die Kenntnisprüfungen dienen im approbationsrechtlichen Verwaltungsverfahren<br />

als gutachterliche Entscheidungshilfe. Ziel der Kenntnisprüfungen<br />

ist es, festzustellen, ob die Approbationsbewerberinnen und -<br />

bewerber einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen können.<br />

II. Durchführung der Prüfungen<br />

Die Kenntnisprüfungen erfolgen nach Maßgabe dieser Verfahrensordnung<br />

unter fachlicher und organisatorischer Verantwortung der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen.<br />

III. Prüfungsstruktur, Prüfungsdauer<br />

1. Allgemeines<br />

Die Prüfung orientiert sich an der Approbationsordnung für Zahnärzte.<br />

Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen<br />

Teil.<br />

2. Schriftlicher Teil<br />

Der schriftliche Teil umfasst einen Fragenkatalog von 50 bis 100 Fragen.<br />

Es können Fragen nach dem Multiplechoicesystem gestellt werden.<br />

Die Dauer beträgt ca. 2 Stunden.<br />

3. Praktischer Teil<br />

Der praktische Teil findet in der Regel in Gruppen mit bis zu 10 Personen<br />

statt. In diesem Teil hat die zu prüfende Person unter simulierten<br />

Bedingungen einer zahnärztlichen Praxis zahnärztliche Leistungen zu<br />

erbringen.<br />

Für die Erbringung der praktischen Leistungen stehen der zu prüfenden<br />

Person insgesamt höchstens fünfeinhalb Stunden zur Verfügung.<br />

4. Mündlicher Teil<br />

Der mündliche Teil der Prüfung erfolgt in einem Fachgespräch, das je<br />

Prüfling in der Regel eine Stunde beträgt.<br />

Im Rahmen des Fachgespräches ist auch zu ermitteln, ob die zu prüfende<br />

Person über die für eine zahnärztliche Berufsausübung in<br />

Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt (Fachsprache<br />

und patientenbezogene Ausdrucksfähigkeit).<br />

IV. Sachverständigenkommission, Prüfungsausschuss, Bewertung<br />

der Prüfungsleistungen<br />

Die Zahnärztekammer Niedersachsen richtet für die Durchführung der<br />

Kenntnisprüfungen eine Sachverständigenkommission ein.<br />

Mitglieder der Sachverständigenkommission sind Hochschullehrerinnen<br />

und Hochschullehrer und niedergelassene Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzte.<br />

Für die Durchführung der einzelnen Prüfungen wird von der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen aus den Mitgliedern der Sachverständigenkommission<br />

jeweils ein Prüfungsausschuss bestimmt. Der Prüfungsausschuss<br />

besteht aus zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern<br />

aus dem Bereich der Zahnheilkunde sowie einer niedergelassenen<br />

Zahnärztin oder einem niedergelassenen Zahnarzt und deren Stellvertretern.<br />

Die Prüfungskommission wählt aus ihrer Mitte jeweils einen<br />

Vorsitzenden. Die Kommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei<br />

Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

Gegenstand der Kenntnisprüfung ist die Feststellung, ob die Gleichwertigkeit<br />

des Kenntnisstandes bestätigt werden kann oder nicht. Eine<br />

Notenvergabe erfolgt nicht. Eine positive Feststellung setzt das Vorliegen<br />

ausreichender Deutschkenntnisse voraus. Bei mangelhaften Sprachkenntnissen<br />

liegt keine Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes vor.<br />

Wenn ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden wird, gilt die gesamte<br />

Prüfung als nicht bestanden.<br />

Der Ausschuss kann die Zulassung zur Wiederholungsprüfung von<br />

Auflagen abhängig machen.<br />

V. Niederschrift, Formvorschriften,<br />

Verschwiegenheitspflicht<br />

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter des für das Gesundheitswesen<br />

zuständigen Landesministeriums und der Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

sind berechtigt, an den Prüfungen und der Beratung über<br />

die Bewertung der Prüfungsleistungen teilzunehmen.<br />

Über die Prüfung und deren Ergebnis ist eine Niederschrift zu erstellen.<br />

Ein negatives Ergebnis ist zu begründen.<br />

Die Kommissionsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

VI. Wiederholungsmöglichkeit<br />

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Auch wenn nur ein Prüfungsabschnitt<br />

nicht bestanden wird, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.<br />

Diese Verfahrensordnung gilt auch für die Wiederholungsprüfung.<br />

VII. Festlegung der Prüfungstermine, des Prüfungsorts<br />

und Ladung zur Prüfung<br />

Prüfungsort und -termin werden von der Kommission auf Grund der<br />

eingehenden Prüfungsersuchen festgelegt. Das für das Gesundheitswesen<br />

zuständige Landesministerium ist über die Prüfungstermine<br />

und die zur Prüfung vorgesehenen Personen zu informieren. Die<br />

Ladung zu den Prüfungen erfolgt durch die Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Ein Anspruch auf<br />

einen bestimmten Prüfungstermin oder Prüfungsort besteht nicht.<br />

VIII. Rücktritt, Versäumnis, Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche<br />

Hinsichtlich Rücktritt, Versäumnis, Ordnungsverstößen und Täuschungsversuchen<br />

gilt die Approbationsordnung für Zahnärzte in ihrer jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

IX. In-Kraft-Treten<br />

Diese Verfahrensordnung tritt am 1.05.2005 in Kraft.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

35


Am 05. Mai 2005 verstarb in Hannover<br />

Dr. Siegfried Heine im Alter von<br />

81 Jahren. Wir verlieren mit ihm<br />

einen Kollegen, der sich mit seinem<br />

Wirken als Zahnarzt um die Patienten<br />

weit über die Grenzen Hannovers<br />

hinaus und mit seinem Einsatz<br />

als Standespolitiker um die niedersächsische<br />

Zahnärzteschaft verdient<br />

gemacht hat.<br />

Kollege Siegfried Heine wurde am<br />

04. September 1923 in Lathwehren<br />

Dr. Siegfried Heine<br />

bei Seelze geboren. 1941 wurde er<br />

mit 18 Jahren Soldat. Den 2. Weltkrieg<br />

überlebte er, wenn auch nicht<br />

ohne Lazarettaufenthalt. Da ihm die Gefangenschaft erspart<br />

blieb, konnte er nach Kriegsende das Studium der Zahnheilkunde<br />

in Kiel aufnehmen, das er 1949 mit dem Staatsexamen<br />

abschloss. Während seines Studiums lernte er 1948 seine<br />

spätere Ehefrau Gerda kennen, die er 1950 heiratete. Am<br />

27. Juli 1949 erhielt er die Approbation als Zahnarzt, und<br />

am 06. Juni 1951 erfolgte die Promotion zum Dr. med. dent.<br />

in Kiel.<br />

36<br />

NACHRUF FÜR DR. SIEGFRIED HEINE<br />

Wie viele seiner Generation musste auch Kollege Heine um<br />

eine Kassenzulassung kämpfen. Das brachte ihn schon früh<br />

mit standespolitisch Gleichgesinnten in Verbindung. Er engagierte<br />

sich im Interessenverband Deutscher Zahnärzte, der<br />

sich später mit dem Freien Verband zusammenschloss. Auch<br />

hier war er als Delegierter zur Landesversammlung aktiv.<br />

Nach Assistentenstellen in Mellendorf und Hannover ließ er<br />

sich 1953 in Hannover nieder. Diese Praxis führte er bis zum<br />

01. Januar 1999, wenn auch zum Schluss nur noch in reduziertem<br />

Umfang und auf privater Basis. Da er seit Oktober<br />

1949 zahnärztlich tätig war, blickte er auf eine fast 50jährige<br />

berufliche Laufbahn zurück. Man kann mit Recht<br />

sagen, dass er ein Zahnarzt aus Leidenschaft war, dem das<br />

Wohl seiner Patienten immer am Herzen lag.<br />

Neben seinem Einsatz für die Patienten war es ihm aber genauso<br />

wichtig, die Interessen der Kollegenschaft zu vertreten.<br />

So war er seit 1961 ehrenamtlich in verschiedenen<br />

Funktionen der Zahnärztekammer Niedersachsen tätig: als<br />

Mitglied der Kammerversammlung, als Beisitzer der Bezirksstelle<br />

Hannover, als Referent für Fortbildung und als Fach-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

lehrer. Die zahnärztliche Selbstverwaltung betrachtete Kollege<br />

Heine schon damals nicht als Betätigungsfeld einiger<br />

weniger, die Profilierungsabsichten hatten, sondern als Freiraum,<br />

den der Gesetzgeber uns Freiberuflern auszufüllen<br />

überlassen hatte.<br />

Besonders gewürdigt werden muss seine Tätigkeit im Leitenden<br />

Ausschuss des Altersversorgungswerkes der Zahnärztekammer<br />

Niedersachsen, dem er von 1973 bis 1987 angehörte.<br />

Hier habe ich ihn kennen- und schätzen gelernt. Er<br />

hat mir selbstlos und freundschaftlich geholfen, mich in<br />

der für mich damals fremden Materie zurechtzufinden. Sein<br />

Wirken im Leitenden Ausschuss war von nüchtern analysierender<br />

Art, Überzeugungsfähigkeit und fundiertem Sachverstand<br />

geprägt. Die Sacharbeit hatte für ihn stets Vorrang<br />

vor standespolitisch geprägtem Kalkül. So hat sich in den<br />

12 Jahren unserer gemeinsamen Arbeit im Leitenden Ausschuss<br />

ein über das rein Sachliche hinausgehendes freundschaftliches<br />

Verhältnis entwickelt.<br />

Aber ich habe nicht nur den Ehrenamtsträger Siegfried Heine<br />

schätzen gelernt, sondern vor allem den Menschen, der<br />

dahinter stand. Kollege Heine hatte ein stets freundliches<br />

und ausgeglichenes Wesen, seine humorvolle Art und sein<br />

Sinn für Geselligkeit machten ihn zu einem liebenswerten<br />

Zeitgenossen.<br />

Sein außerberufliches Interesse galt dem Sport. Er war stolz<br />

darauf und konnte begeistert davon erzählen, dass er seit<br />

1952 zu allen olympischen Spielen gereist war. Er selbst war<br />

aktiv als Volleyballspieler. Seine weiteren Hobbys waren<br />

Musik und Gesang. Er war aktives Mitglied im Kirchenchor<br />

und in einem weiteren Chor.<br />

Die niedersächsischen Zahnärzte verlieren mit Dr. Siegfried<br />

Heine einen hochgeschätzten und geachteten Kollegen, von<br />

dem ich sagen kann, er hat über sein Leben hinaus Spuren<br />

hinterlassen. Sein Tod erfüllt uns mit tiefer Trauer.<br />

Unsere besondere Anteilnahme gilt seiner verehrten Gattin<br />

und seiner Familie.<br />

Dr. Volker Langheim<br />

Mitglied des Leitenden Ausschusses des<br />

Altersversorgungswerkes der ZKN


ERSTATTUNG VON ARBEITSLOSENGELD GEM. § 147A SGB III<br />

Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 2005<br />

Mit Entscheidung vom 27.01.2005 hat das Bundessozialgericht<br />

noch einmal festgestellt, daß bei einer einvernehmlichen<br />

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer,<br />

der älter ist als 55 Jahre und dessen<br />

Beschäftigungszeit länger als 10 Jahre andauert, der<br />

Arbeitgeber zur Erstattung des Arbeitslosengeldes an die<br />

Bundesagentur für Arbeit verpflichtet ist.<br />

Im zu entscheidenden Fall hatte sich eine 1941 geborene<br />

Arbeitnehmerin, die in Berlin tätig war, um eine Arbeitsstelle<br />

im Landkreis Lüchow-Dannenberg bemüht, nachdem<br />

ihr Ehemann 1996 dort hingezogen war. Im Juni 1999 richtete<br />

sie ein Schreiben an ihren Arbeitgeber mit dem Inhalt:<br />

„Sehr geehrter Herr N.,<br />

da ich von Berlin nach Westdeutschland ziehe, bitte ich um<br />

Auflösung meines Beschäftigungsverhältnisses zum 1. September<br />

1999.“<br />

Das entsprechende Antwortschreiben des Arbeitgebers lautete:<br />

„Sehr geehrte Frau E.,<br />

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens. Mit der Auflösung<br />

des Vertragsverhältnisses sind wir einverstanden. Sie<br />

scheiden somit mit Ablauf des 31. August 1999 aus unseren<br />

Diensten aus.“<br />

Die Arbeitnehmerin erhielt weder eine Abfindung noch eine<br />

ähnliche Leistung. Nachdem Frau E. Arbeitslosengeld bezogen<br />

hatte, verlangte die Bundesagentur für Arbeit auf der<br />

Grundlage des § 147a SGB III die Erstattung des Arbeitslosengeldes<br />

in Höhe von fast 44.000,— DM.<br />

Das Bundessozialgericht hat in dem Urteil bestätigt, daß<br />

eine erweiternde Auslegung des Ausnahmetatbestands der<br />

Abschlussprüfung<br />

im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

Alle Bezirksstellen<br />

Anmeldeschluß<br />

Prüfungszeitraum<br />

<strong>Termine</strong> der<br />

schriftlichen<br />

Abschlussprüfung<br />

04.10.2005, bei der zuständigen Bezirksstelle<br />

Januar/Februar 2006<br />

Eigenkündigung des Arbeitnehmers, wonach keine Erstattung<br />

fällig wird, wenn der Arbeitnehmer ohne Abfindung<br />

durch eigene Kündigung ausscheidet (§ 147 a Abs. 1 Satz 2<br />

Nr. 3 SGB III), nicht in Betracht kommt, da vorliegend jedenfalls<br />

die von der Arbeitnehmerin einzuhaltende Kündigungsfrist<br />

durch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />

verkürzt worden sei. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

durch die Arbeitnehmerin hätte diese erst zum 31. Dezember<br />

1999 das Arbeitsverhältnis beenden können. Das BSG<br />

betont, daß jeder ursächliche Beitrag des Arbeitgebers zur<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Ausnahmetatbestand<br />

der Eigenkündigung ausschließe.<br />

Sollten sich in Ihrem Betrieb solche Fallkonstellationen stellen,<br />

ist unbedingt darauf zu achten, daß der Arbeitnehmer<br />

auch tatsächlich eine Eigenkündigung ausspricht und nicht<br />

etwa um die Aufhebung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

bittet und diesen Bitten Rechnung getragen wird.<br />

Eine Eigenkündigung muß ganz klar eine einseitige empfangsbedürftige<br />

Willenserklärung darstellen, beispielsweise mit<br />

der Formulierung:<br />

„Hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis<br />

fristgerecht zum ...“<br />

Weiter ist zwingend darauf zu achten, daß dem Arbeitnehmer<br />

in einem solchen Fall keinerlei Abfindung oder Entlassungsentschädigung<br />

gezahlt wird.<br />

Wir raten dringend an, bei solchen Fallkonstellationen zuvor<br />

den Rechtsrat der Juristen der Verbandsgeschäftsstelle<br />

einzuholen.<br />

Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen<br />

www.av-lueneburg.de<br />

Mittwoch, 11.01.2006<br />

Behandlungsassistenz/Praxisorganisation und –verwaltung<br />

Donnerstag, 12.01.2006<br />

Abrechnungswesen/Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

37


38<br />

Kursübersicht<br />

Festzuschüsse - eine Geheimwissenschaft?<br />

Das Seminar richtet sich an Zahnmedizinische Fachangestellte,<br />

die neben allgemeinen, auch ganz spezielle Fälle<br />

gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeiten wollen.<br />

Inhalte:<br />

• Befundauswertung<br />

• Neuer HKP- und Beiblatt<br />

• Festzuschussermittlung<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

Sonderseminar - S 0522<br />

Thema: Festzuschüsse -<br />

eine Geheimwissenschaft?<br />

Referentin: Brigitta Lutzer, Osnabrück<br />

Termin: Mittwoch, 24.08.2005,<br />

15.00 – 18.00 Uhr<br />

Seminargebühr: € 75,-<br />

Veranstaltungsort: Parkhotel, Edinghausen 1 (Am<br />

Heger Holz), 49076 Osnabrück<br />

Anmeldungen zum Seminar S 0522 am 24.08.2005<br />

im ZFN bitte schriftlich per Post oder per Fax:<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Brigitta Lutzer<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

- für die Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

1978-1981 Ausbildung zur<br />

Zahnarzthelferin in der Praxis<br />

Hoffmann in Wallenhorst,<br />

1981-1982 Tätigkeit als Zahnarzthelferin<br />

in der Praxis Dr.<br />

Zühlke in Bramsche,<br />

seit 1983 – heute Tätigkeit als<br />

Zahnarzthelferin in der Praxis<br />

Dr. Carl/Zahnarzt Pinnow in<br />

Osnabrück<br />

• Regelleistung<br />

• Regelleistung + gleichartige Versorgung<br />

• Andersartige Versorgung<br />

Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit (ausdrücklich<br />

erwünscht!) vorab an die Kursleiterin Faxanfragen unter<br />

05 41/58 77 25 zu schicken.<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum<br />

Niedersachsen - ZFN<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover


Wissenschaftliche Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

INTERDISZIPLINÄRER KONGRESS UND<br />

DEUTSCHER ZAHNÄRZTETAG<br />

„Die interdisziplinäre Zusammenkunft aller wissenschaftlichen<br />

zahnmedizinischen Gesellschaften auf dem Gipfel eines gemeinsamen<br />

Kongresses birgt die große Chance, der Stimme<br />

der ZahnMedizin in Zukunft politisch wie gesellschaftlich<br />

mehr Gewicht zu verleihen.“ - Erwartungsvoll blickt der<br />

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und<br />

Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Georg Meyer, Uni Greifswald,<br />

nach Berlin. Dort findet vom 26. bis 30. Oktober die<br />

129. Jahrestagung der DGZMK gemeinsam mit allen wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften und Gruppierungen der Zahnmedizin<br />

im Rahmen des zusammen mit der Bundeszahnärztekammerveranstalteten<br />

Deutschen<br />

Zahnärztetages statt.<br />

Das Thema des Kongresses<br />

lautet: „Zahn-<br />

MEDIZIN interdisziplinär“.<br />

Weitere Informationen<br />

zum<br />

Programm und Anmeldeformulare<br />

für<br />

Kongress und<br />

DGZMK-Mitgliederversammlung<br />

sind<br />

im Internet unter<br />

www.zmk2005.de<br />

bzw. www.dgzmk.de.<br />

zu finden.<br />

Das Zusammenrücken<br />

der einzelnen<br />

Fachgesellschaften<br />

bietet nach Auffassung<br />

Prof. Meyers<br />

eine einzigartige<br />

Gelegenheit des<br />

gegenseitigen fachlichenMeinungsaustausches<br />

auf ganz<br />

neuer Ebene. Meyer:<br />

„Und dieses Zusammenrücken<br />

hat auch<br />

wissenschaftspolitische Konsequenzen. In Bezug auf die<br />

Vorgaben des Wissenschaftsrats zur Zukunft der Zahnmedizin<br />

vom Anfang des Jahres, mit der berufsinternen Verabschiedung<br />

der novellierten Approbationsordnung bereits<br />

in einem wesentlichen Punkt erfüllt, scheint eine möglichst<br />

einheitliche Front - besonders in Forschung und Lehre - die<br />

beste Antwort liefern zu können.“<br />

„Der Deutsche Zahnärztetag, der als neue Marke für die<br />

ZahnMedizin national etabliert werden soll und den die<br />

DGZMK in Kooperation mit der BZÄK veranstaltet, wird dem<br />

Image unseres Berufsstandes auf Dauer nutzen“, ist Meyer<br />

überzeugt. Dafür sprächen auch die wirtschaftliche Bilanz<br />

und das mediale Echo bei der Vorläuferveranstaltung in<br />

Frankfurt. Der Zahnärztetag und der interdisziplinäre wissenschaftliche<br />

Kongress bildeten eine ideale gegenseitige<br />

Ergänzung.<br />

„Mein besonderer Dank gilt allen an der Vorbereitung Beteiligten,<br />

speziell aber dem BZÄK-Präsidenten Dr. Dr. Jürgen<br />

Weitkamp für die Kooperation beim Deutschen Zahnärztetag“,<br />

so Prof. Meyer. Ein Sonderlob hätten sich Industrie<br />

und Handel verdient, die rasch vom neuen Konzept überzeugt<br />

gewesen seien: „Ihre offene Partnerschaft hat sehr<br />

wesentlich dazu beigetragen, einen solchen wissenschaftlichen<br />

Kongress, die Workshops und natürlich die Industrieausstellung<br />

in diesem Rahmen überhaupt durchführen zu<br />

können.“<br />

DGZMK<br />

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde<br />

www.dgzmk.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

39


40<br />

FÜR EINEN STARKEN 25. SEPTEMBER:<br />

Ohne die Mitarbeit der Zahnarztpraxen ist der 25. September<br />

kein Tag der Zahngesundheit – soviel steht fest. Zu ihrer<br />

Unterstützung kann auch dieses Jahr wieder ein umfangreiches<br />

Info-Paket für die Patientenaufklärung angefordert<br />

werden. Es wurde vom Aktionskreis Tag der Zahngesundheit<br />

zusammengestellt und beinhaltet u. a. Poster, Merkblätter,<br />

Broschüren, Produktproben rund um das Thema „Mundhygiene<br />

und Prophylaxe“. Das Info-Paket ist beim Verein für<br />

Zahnhygiene e.V. in Darmstadt gegen einen Versandkostenbeitrag<br />

von 4,30 Euro in Briefmarken ab sofort erhältlich.<br />

In der Zahnarztpraxis ist jeder Tag ein Tag der Zahngesundheit<br />

– die Medien konzentrieren sich auf den 25. September.<br />

Bundesweit und regional gibt es in ganz Deutschland<br />

Hunderte von Events, Wettbewerben und Vorträgen. Es ist<br />

also auch ein Tag der Kreativität, an dem gesunde und schöne<br />

Zähne im Mittelpunkt stehen.<br />

Die beste Aufklärung bekommt man allerdings in der Zahnarztpraxis.<br />

Auch hier können die Patienten den 25. September<br />

als einen Aktionstag erleben. Dafür bietet das Info-Paket<br />

des Aktionskreises Tag der Zahngesundheit einiges: Es<br />

enthält Plakate, Flyer, Aufklärungsbroschüren, Proben und<br />

manches mehr.<br />

HERZLICHE GLÜCKWÜNSCHE ZUM GEBURTSTAG!<br />

02.06.2005 Dr. Werner Raddatz (85),<br />

Grüner Weg 5, 31698 Lindhorst<br />

11.06.2005 Hermann Peters (85),<br />

An der Bahn 9, 37520 Osterode<br />

14.06.2005 Margarete Kirchhoff (87),<br />

Tor 9, 31552 Rodenberg<br />

15.06.2005 Elisabeth Bauschat (80),<br />

Dibberser Mühlenweg 15, 21244 Buchholz<br />

17.06.2005 Alfred Schaffer (91),<br />

Lingener Straße 48, 48531 Nordhorn<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

Info-Pakete zum Tag der Zahngesundheit jetzt bestellen!<br />

Damit gesunde Zähne<br />

bei möglichst vielen<br />

Bundesbürgern<br />

weiterhin an Bedeutung<br />

gewinnen, engagiert<br />

sich der Aktionskreis<br />

Tag der<br />

Zahngesundheit für<br />

eine starke Verbreitung<br />

des Info-Pakets.<br />

Es kann ab sofort<br />

gegen einen Versandkostenbeitrag<br />

von 4,30 Euro in<br />

Briefmarken (keine<br />

Frankierstreifen) und<br />

einem beschrifteten<br />

Adressaufkleber angefordert<br />

werden.<br />

Dafür gilt die folgende<br />

Anschrift:<br />

Verein für Zahnhygiene e. V.<br />

Feldbergstraße 40, 64293 Darmstadt<br />

19.06.2005 Beate Buchmann (70),<br />

Hohe Wiese 6, 38124 Braunschweig<br />

20.06.2005 Gerhard Güldenzopf (90),<br />

Trift 15, 27283 Verden<br />

22.06.2005 Dr. Gisbert Henkel (70),<br />

Heinrich-Jasper-Straße 31, 38448 Wolfsburg<br />

27.06.2005 Werner Will (86),<br />

Homannweg 48 A, 37412 Herzberg<br />

29.06.2005 Dr. Albert Lübbe (70),<br />

Tannenweg 11, 49377 Vechta


<strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong> <strong>Termine</strong><br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30,<br />

38226 Salzgitter,<br />

Tel: 0 53 41/8 48 30<br />

14.09.2005<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: N. N.<br />

„Möglichkeiten und Perspektiven<br />

der praeimplantologischen<br />

Knochenaugmentation“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. N.-C. Gellrich, MH-Hannover<br />

Bezirksstelle<br />

Göttingen<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Gerd Laufenberg,<br />

Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />

Tel. 05 51/4 80 48<br />

03.09.2005<br />

10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort: Hotel „Freizeit INN“,<br />

Dransfelder Str. 3, 37079 Göttingen<br />

„Korrekte Adhäsivtechnik“<br />

Referent:<br />

Dr. Roland Frankenberger, Erlangen<br />

08.10.2005<br />

10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort: Hotel “ASTORIA“, Hannoversche<br />

Str. 51, 37075 Göttingen<br />

„Schleimhautveränderungen und<br />

deren Therapie“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Dr. Torsten Reichert, Regensburg<br />

Bezirksstelle<br />

Hildesheim<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almsstr. 1, 31134 Hildesheim,<br />

Tel. 05121/37676<br />

07.09.2005<br />

16.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />

Ort: Uni Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22, 31141<br />

Hildesheim<br />

„Aktueller Stand der Funktionsanalyse<br />

und –therapie“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

12.10.2005<br />

16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr<br />

Ort: Uni Hildesheim, Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22, 31141<br />

Hildesheim<br />

„Qualitätsmanagement in der Praxis<br />

– Was muss sein ? Was sollte<br />

sein? Was kann sein?“<br />

Referent:<br />

PD Dr. Werner Kullmann, Hannover<br />

Bezirksstelle<br />

Lüneburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Axel Wiesner,<br />

Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt,<br />

Tel. 0 41 84/13 05<br />

13.07.2005<br />

15.00 Uhr – ca. 17.30 Uhr<br />

Ort: Uni Lüneburg, Hörsaal 3,<br />

Scharnhorststr. 1, 21339 Lüneburg<br />

„Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie-<br />

neue Möglichkeiten<br />

mit vollkeramischen Restaurationen“<br />

Referent:<br />

PD Dr. Ahlers, Hamburg<br />

… in den Bezirksstellen<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244/1671<br />

21.09.2005<br />

18.30 Uhr – ca. 22.00 Uhr<br />

Ort: Universität Carl von Ossietzky,<br />

Ammerländer Heerstr. 114-118, Hörsaal<br />

B, Gebäude A10, 26129 Oldenburg<br />

„Kopf-, Gesichts- und Rückenschmerzen<br />

aus zahnmedizinischer<br />

Sicht: Diagnose und initiale<br />

Schienentherapie“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

Bezirksstelle<br />

Ostfriesland<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Dr. Wolfgang Triebe,<br />

Rudolf-Eucken-Allee 17,<br />

26603 Aurich<br />

14.09.2005<br />

15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />

Ort: Seminarhotel Aurich, Grüner<br />

Weg 2, 26605 Aurich<br />

„Qualitätsmanagement in der Praxis<br />

- Was muss sein? Was sollte<br />

sein? Was kann sein?“<br />

Referent:<br />

PD Dr. Werner Kullmann, Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

41


42<br />

Wir trauern um unsere Kollegen …<br />

Kareen Lehmann<br />

Haydnstraße 31, 38226 Salzgitter<br />

geboren am 30.11.1958, verstorben am 10.05.2005<br />

Dr. Herbert Hupp<br />

Wieterallee 32, 37154 Northeim<br />

geboren am 14.05.1911, verstorben am 14.05.2005<br />

Wilhelm Tegtmeier<br />

Prüssentrift 84, 30657 Hannover<br />

geboren am 07.10.1928, verstorben am 21.05.2005<br />

Ein neuer Service ihrer Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

Dr. Jutta Haase<br />

Am Hunnenberg 1, 29633 Munster<br />

geboren am 23.09.1940, verstorben am 07.06.2005<br />

Roland Siebke<br />

Richard-Wagner-Straße 19, 30177 Hannover<br />

geboren am 17.07.1960, verstorben am 08.06.2005<br />

Kleinanzeigen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismitglieder.<br />

Kleinanzeigen-Bestellung<br />

Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN · Zeißstr. 11a · 30519 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05


Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen Kleinanzeigen<br />

CEMM-Einheiten, OPG’s (auch gebr.)<br />

Thomas Eckert - Dentalbedarf<br />

Tel. (0 22 38) 92 94 28, Fax 92 94 27<br />

http://www.spardental.de<br />

Suche M 1 (techn. u. opt. einwandfrei) bis<br />

Baujahr 95, Angebote (Farbe, Preis) bitte<br />

an Fax-Nr.: 0 53 41/4 46 47.<br />

Cuxhaven – Bremerhaven<br />

Moderne, erfolgreiche, gewinnstarke Praxis<br />

(Zuzahler) in Zentrumslage, großzügige<br />

Raumaufteilung mit 2 1/2 BHZ, erweiterbar,<br />

flexibel in 05/06 mit Immobilie abzugeben.<br />

Chiffre 0705/2-C1<br />

Nordkreis Osnabrück<br />

Linkshändige Vorbereitungsassistentin mit<br />

Interesse an Prophylaxe und Kinderbehandlung<br />

gesucht. Chiffre 0705/3-C2<br />

Raum Braunschweig<br />

Suche Vorbereitungsass. mit oder ohne BE.<br />

Auch Teilzeit möglich. Bieten Prophylaxe,<br />

Prothetik, Implant., ästhetische ZHK.<br />

Chiffre 0705/4-C3<br />

Braunschweig Zentrum<br />

Niederlassungsbereite Kollegin gesucht für<br />

neue ZA-Praxis in Ärztehaus in 2006.<br />

Chiffre 0705/5-C4<br />

Zahnarzthelferin sucht neuen Wirkungskreis<br />

im Raum Hannover/Hildesheim in<br />

Teilzeit. Chiffre 0705/12-C9<br />

Mobile Behandlungseinheit<br />

DEN-TAL-EZ, Cart T 6, Multifkt. Spritze,<br />

Turbinen, Zeg-Ansatz, 1 Ansatz für Handstück,<br />

kaum benutzt! 2.900 Euro.<br />

Tel.: 0 51 41/907073<br />

Raum H, HH, BS<br />

ZA, Dr., 3 J. BE (Kons., Proth., Chir.) sucht<br />

Einstieg in moderne und innovative Praxis.<br />

Alle Optionen offen.<br />

Tel.: 0176/25 23 33 65<br />

Original Dental Saugschläuche<br />

alle Typen, Top-Qualität, Einzelteile<br />

TecMedDental, Tel./Fax (0995) 47189<br />

Landkreis Hannover<br />

Zahnärztin mit Zulassung sucht langfristige<br />

Zusammenarbeit. Auch Sozietät.<br />

Chiffre 0705/8-C6<br />

Südl. Stadtrand Hannover<br />

ZA/ZÄ mit Zulassung Landkreis zur Gründung<br />

einer Gem.-Praxis gesucht. Anfangs<br />

TZ. Keine KB, risikoloser Einstieg. Spätere<br />

Übernahme möglich.<br />

Chiffre 0705/10-C7<br />

TÜV geprüfter Röntgenschutz<br />

Die Lösung bei Renovierung,Neu- und Umbau<br />

Selbstklebende Röntgenschutztapeten für Wände,Decken,Böden,<br />

Türen,Trennwände.Schnelle,einfache Montage,div.Bleigleichwerte.<br />

KERALIT Veterinärtechnik GmbH (ehemals Dental-Czech)<br />

Brenntenhau 1, D-71106 Magstadt, Tel.: 07159-42848, Fax: 42701<br />

vom 10.07.1995<br />

Frau Dr. Ilse Klein,<br />

Am Hohen Holze 3, 30823 Garbsen<br />

vom 21.05.2001<br />

Frau Sabine Serfas-Arp,<br />

Auf der Hegge 12,<br />

49090 Osnabrück<br />

KFO - Nördl. Oldenburg i.O.<br />

Moderne KFO-Praxis mit nettem Praxisteam<br />

sucht Kieferorthopäde/in oder ZA/ZÄ<br />

in Voll- oder Teilzeit für langfr. Zusammenarbeit.<br />

Chiffre 0705/11-C8<br />

VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN<br />

vom 18.09.1996<br />

Frau Dr. Ulrike Böttner,<br />

Strelitzer Straße 44, 17192 Waren<br />

vom 04.01.1999<br />

Frau MUDr./Univ. Olmütz<br />

Drahomira Spirius,<br />

Bahnhofstraße 1, 29649 Wietzendorf<br />

Erfolg als Arzt, Unternehmer<br />

und Personalchef durch<br />

Coaching<br />

030 - 31 01 78 65<br />

www.dr.heimbach-coaching.de<br />

Großstadt Niedersachsen<br />

Kfo-Praxis mit oder ohne Übergangszeit zu<br />

verkaufen. Chiffre 0705/7-C5<br />

Marktplatz Marktplatz für für für Zahnmedizin<br />

Zahnmedizin<br />

und und Zahntechnik<br />

Zahntechnik<br />

(nicht für kommerzielle Anbieter)<br />

Kostenlose Anzeigen für Ankauf,<br />

Verkauf und Gesuche von<br />

Geräten und Materialien<br />

www.HIZev.de<br />

Raum MS/OS<br />

Gut eingeführte, ausbaufähige Praxis, 3 BHZ,<br />

modern und einladend, effektiv organisiert,<br />

überdurchschn. Privatanteil, von jungem ZA<br />

wg. Wegzug abzugeben.<br />

A. Suchhart, Höltings Weg 29,<br />

48653 Coesfeld<br />

Antworten auf Chiffre-Anzeigen<br />

senden Sie bitte unter Angabe der Chiffre-Nr. an:<br />

Zahnärztekammer Niedersachsen<br />

Redaktion ZNN, Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Auch unter: www.zkn.de<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung,<br />

falls Personen mit diesen Ausweisen<br />

Missbrauch treiben sollten.<br />

Die Ausweise werden hiermit für<br />

ungültig erklärt.<br />

ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

43


44<br />

BITTE NOTIEREN<br />

24. September 2005 Mainz Notfalltag des IAZA<br />

Veranstalter: Interdisziplinärer Arbeitskreis<br />

„Zahnärztliche Anästhesie“<br />

Ort: Hörsaal der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und<br />

Kieferkrankheiten, Augustusplatz 2, 55131 Mainz<br />

Organisation und wiss. Leistung:<br />

M. Daubländer, T. Schneider, B. Kessler, G. Wahl<br />

Auskunft: consiglio medico GmbH,<br />

wissenschaftliche Beratung kongresse - reisen,<br />

Hinkelsteinerstraße 8, 55128 Mainz<br />

Fax: 0 61 31/33 77 55, e-mail: conmed.mainz@t-online.de<br />

30. Sept. - 01. Okt. 2005 Berlin DGZI-Jahreskongress<br />

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft<br />

für Zahnärztliche Implantologie e.V.<br />

Auskunft: DGZI e.V., Sekretariat, Denis Gerhardt,<br />

Feldstraße 80, 40479 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211/1 69 70-77, Fax: 0211/1 69 70-66<br />

e-mail: sekretariat@dgzi-info.de<br />

18.- 20. November 2005 Hamburg NEUE GRUPPE<br />

Jahrestagung 2005<br />

“Kontroversen in der Parodontologie -<br />

Konsequenzen für die Praxis”<br />

Infos: Dr. Jürgen E. Koob, Hamburg<br />

e-mail: Dres.Koob.Andersson@t-online.de<br />

25. – 26. November 2005 Prag DENTICIO 2005<br />

Mitteleuropäische Zahnärztetagung,<br />

Berlin-Prag-Wien<br />

„Zahnmedizin ist Medizin“<br />

Infos: Dr. Jan V. Raiman,<br />

Kirchröder Str. 77, 30625 Hannover,<br />

Tel.: 05 11/55 44 77, Fax: 05 11/55 01 55,<br />

e-mail: org@raiman.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05


HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Lebensversicherung bringt Praxisinhaber in Nöte<br />

Praxisinhaber, die ihre Praxisfinanzierung und<br />

Bauherren, die ihre Immobilienfinanzierung<br />

auf eine Kapitallebensversicherung stützen,<br />

können sich weiterhin auf eine unangenehme<br />

Überraschung gefasst machen. Zahlreiche Lebensversicherer<br />

haben ihre Überschussbeteiligungen<br />

weiter gekürzt, so dass Kunden, die<br />

ihre Tilgung gegen Abtretung einer Kapitallebensversicherung<br />

ausgesetzt haben, nunmehr<br />

eine noch größere finanzielle Lücke bei Fälligkeit<br />

des Kredits haben werden als bisher befürchtet,<br />

teilt der Bundesverband Finanz-Planer<br />

e.V. (BFP) mit.<br />

Alle Betroffenen sollten deshalb prüfen lassen,<br />

ob sie für diesen Schaden selbst aufkommen<br />

müssen und wie dies zu bewerkstelligen<br />

ist oder ob bereits bei der Planung und Vermittlung<br />

solcher Finanzierungen Beratungsfehler<br />

gemacht wurden und damit das Kreditinstitut<br />

bzw. der Vertragspartner für diesen<br />

Schaden aufkommen muss. Hilfreich ist dabei<br />

das Expertenwissen von Finanzierungsfachleuten,<br />

die kundenorientiert und wertneutral<br />

Erfolgreiche Arztpraxis – Jetzt erst recht!?!<br />

Egal in welcher Branche – den Verantwortlichen,<br />

die Unternehmen führen, ist bewusst,<br />

dass heute und in Zukunft erst recht nur der<br />

Erfolg hat, der sein Denken und Handeln proaktiv<br />

ausrichtet. Proaktiv bedeutet u.a.: Ziele<br />

setzen und das Beste aus einer Situation machen.<br />

Ein Leitsatz dazu könnte lauten:<br />

„Erfolg heißt, Möglichkeiten zu suchen,<br />

wo andere Probleme sehen.“<br />

Im Gegensatz dazu bedeutet reaktiv sein:<br />

Abwarten, auf das Außen reagieren und<br />

hoffen, dass sich die Umstände ändern.<br />

Zum Beispiel das Problem „Praxisgebühr“:<br />

Eine gigantische Diskussion über Sinn und<br />

vor allem Unsinn. Plakate, Anzeigen und<br />

Verunsicherung. Natürlich ist die Praxisgebühr<br />

unangenehm, zeit- und kostenintensiv<br />

für alle Arztpraxen, die es betrifft. Doch<br />

dieses Problem enthält auch Möglichkeiten,<br />

z.B.: Das Bewusstsein der Menschen,<br />

für Gesundheit auch in einer Arztpraxis<br />

Geld auszugeben, wird geschärft. Diese<br />

Möglichkeiten zu erkennen und sie zu nutzen<br />

heißt letztendlich proaktiv sein.<br />

Dieses Vorgehen wird auch „lösungsorientiertes<br />

Handeln“ genannt. Die Energie wird auf 10%<br />

Problem und 90% Lösung gelenkt. Problemorientiertes<br />

Denken und Handeln verwendet 90%<br />

der Energie auf das Problem und nur 10% auf<br />

die Lösung. Die meisten Menschen wählen (oft<br />

unbewusst) die zweite Variante.<br />

als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige<br />

aus dieser Misere helfen können.<br />

Das Risiko einer Unterdeckung ist bei Finanzierungskombinationen<br />

mit Tilgungsaussetzung<br />

über Investmentfonds noch evidenter als bei der<br />

Besparung mit Versicherungen, meint Experte<br />

Thomas Simoneit.<br />

Mit konkreten Angaben zur entstehenden<br />

oder bereits entstandenen Tilgungslücke wird<br />

das Problem dem betroffenen Kundenkreis<br />

erstmals eindringlich ins Bewusstsein gerufen.<br />

Vor allem Immobilienkäufer, die Verträge<br />

mit langen Restlaufzeiten besitzen, dürften<br />

dabei über die Dimension der Unterfinanzierung<br />

erschrecken. Nach Berechnungen einer<br />

bekannten Versicherungsgesellschaft tut sich<br />

auf der Basis eines zu deckenden Baudarlehens<br />

in Höhe von rund 100.000 Euro unter<br />

den heutigen Gegebenheiten bei einer Restlaufzeit<br />

von sechs Jahren ein Nachfinanzierungsbedarf<br />

von rund 5.200 Euro auf. Bei einer<br />

Restlaufzeit von elf Jahren beträgt die<br />

Tilgungslücke schon rund 17.000 Euro und<br />

Was sind die Kriterien einer erfolgreichen<br />

Arztpraxis?<br />

Welche Stellschrauben können gedreht<br />

werden, um Erfolg zu realisieren? Die folgende<br />

Grafik soll einen Überblick geben:<br />

„Erfolg“ bildet die Spitze der Pyramide, das<br />

Ziel sozusagen.<br />

Um in diesem Sinne eine erfolgreiche Arztpraxis<br />

zu führen, gibt es verschiedene Stellschrauben,<br />

die gedreht werden können. Sie<br />

sind in Form von Bausteinen dargestellt.<br />

Der äußere Kreis zeigt das gesundheitspolitische<br />

Umfeld. Hierauf haben wir in der Regel<br />

keinen Einfluss, doch auf die einzelnen<br />

Bausteine haben wir ganz erheblich Einfluss.<br />

Teamqualität: Hierzu zählen gemeinsame<br />

Ziele, definierte Aufgaben, Konfliktbewältigung,<br />

Teambesprechungen und ein beratender<br />

Führungsstil.<br />

Service: Herrscht in der Praxis eine Willkommens-<br />

und Wohlatmosphäre? Steht<br />

ANZEIGE<br />

bei einer Restlaufzeit von 21 Jahren sogar<br />

rund 22.500 Euro. Bei vielen Verträgen beläuft<br />

sich die Unterdeckung auf mehr als 20 Prozent<br />

der Darlehenssumme, sagt Simoneit aus<br />

Erfahrungen.<br />

Über den Bundesverband Finanz-Planer e.V.<br />

Der Bundesverband Finanz-Planer e.V. ist ein Forum<br />

für unabhängige Finanzexperten, die die<br />

Grundsätze einer ordnungsgemäßen und fachlich<br />

nicht zu beanstandenden Finanzplanung<br />

beherrschen und sicherstellen. Mit seiner Philosophie<br />

der Qualität statt Quantität ist der BFP<br />

bereits seit 20 Jahren aktiv. Seine Mitglieder sind<br />

als Dozenten in der Aus- und Weiterbildung bei<br />

der IHK, als gerichtlich zugelassene Gutachter<br />

und als Beraterinnen und Berater im Alltag tätig.<br />

Weitere Informationen:<br />

Thomas Simoneit<br />

Versicherungs- und Finanzmakler<br />

Telefon (0511) 600 4151<br />

E-Mail: thomas.simoneit@htp-tel.de<br />

ANZEIGE<br />

der Patient im Mittelpunkt des Denkens<br />

und Handelns?<br />

Kommunikation: Wird Beziehungsmanagement<br />

aktiv betrieben? Gibt es Standards für<br />

Anmeldung und Telefon? Ist der Umgang<br />

mit schwierigen Patienten souverän?<br />

Praxismanagement: Hierzu zählen das Praxismarketing,<br />

der betriebswirtschaftliche<br />

Status und die Leistungsstruktur der Praxis?<br />

Gibt es IGeL-Angebote?<br />

Zeitmanagement: Wird delegiert? Werden<br />

Störungen vermieden? Wie ist die Terminplanung?<br />

Gibt es kurze Wartezeiten?<br />

Selbstmanagement: Umgang mit Stress?<br />

Herrschen Gelassenheit und Souveränität<br />

vor? Wie sind Motivation und persönliche<br />

Fitness? Gibt es lohnende Ziele?<br />

Alle Bausteine greifen wie Zahnräder ineinander,<br />

sie tragen die Spitze und machen Erfolg<br />

erst möglich. Eine große Veranstaltung, die<br />

diese Themen und Gedanken aufgreift, findet<br />

am 24. September 2005 in Hannover statt,<br />

nämlich der Info-Tag für Arztpraxen: „Erfolgreiche<br />

Wege in die Zukunft!“<br />

Weitere Informationen:<br />

ÄPHA - Seminare<br />

Telefon (05351) 52 39 622<br />

www.aepha.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 7/05<br />

45


dental informa 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!