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Kap. 12, PDF - ETH Zürich

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<strong>12</strong> ANNÄHERUNG DER SCHWEIZ AN DIE EU, ENTSTEHUNG DER WTO -<br />

BEDEUTUNG FÜR DIE WALD- UND HOLZWIRTSCHAFT DER SCHWEIZ 2<br />

<strong>12</strong>.1 DIE SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES 2<br />

<strong>12</strong>.1.1 Die Binnenmarktbestrebungen der EU 2<br />

<strong>12</strong>.1.2 Bedeutung des EWR für die Schweizerische Volkswirtschaft und für die<br />

Holzbranche<br />

<strong>12</strong>.1.3 Der EWR-Vertrag vom 22. Oktober 1991: Wichtigste Elemente und<br />

6<br />

Bedeutung für die Schweiz 9<br />

<strong>12</strong>.1.4 Die Schweiz nach dem EWR-Nein 13<br />

<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge 14<br />

<strong>12</strong>.2 DIE URUGUAY-RUNDE IM RAHMEN DES GATT 21<br />

<strong>12</strong>.2.1 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 21<br />

<strong>12</strong>.2.2 Die Uruguay-Runde, die achte multilaterale Verhandlungsrunde 24<br />

<strong>12</strong>.2.3 Alte und neue Herausforderungen für das GATT 26<br />

<strong>12</strong>.2.4 Die Schweiz und der neue GATT-Vertrag 26<br />

<strong>12</strong>.2.5 Konsequenzen der Uruguay-Runde auf die Wald- und Holzwirtschaft 27<br />

<strong>12</strong>.3 DIE WELTHANDELSORGANISATION WTO 28<br />

<strong>12</strong>.3.1 Die WTO im Überblick 28<br />

<strong>12</strong>.3.2 Die Doha-Runde 29<br />

<strong>12</strong>.3.3 Die Ministerkonferenz von Cancún 31<br />

<strong>12</strong>.4 LITERATUR ZU KAPITEL <strong>12</strong>: 32<br />

<strong>12</strong>.5 STATISTISCHES QUELLENWERK: 33


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 2<br />

<strong>12</strong> ANNÄHERUNG DER SCHWEIZ AN DIE EU, ENTSTEHUNG DER WTO -<br />

BEDEUTUNG FÜR DIE WALD- UND HOLZWIRTSCHAFT DER SCHWEIZ<br />

<strong>12</strong>.1 DIE SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES<br />

<strong>12</strong>.1.1 Die Binnenmarktbestrebungen der EU<br />

<strong>12</strong>.1.1.1 Die Dynamisierung der EU-Politik<br />

Die Liberalisierung des Warenhandels innerhalb ihres Raumes war immer schon erklärtes Ziel<br />

der EG. Relativ schnell wurden denn auch Zölle und Warenkontingente zwischen den Mitgliedstaaten<br />

abgebaut. Durch die Freihandelsverträge mit den EFTA-Staaten 1972 wurde dieses<br />

Prinzip auf das ganze westliche Europa ausgedehnt. Interventionismen und Regulierungsintensität,<br />

sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse, behinderten indessen vor allem während der<br />

Siebziger Jahre die modellgerechte Integration. Wirtschaftliche Rezessionserscheinungen und<br />

Renationalisierungstendenzen im letzten Jahrzehnt bewirkten eine integrationspolitische Stagnation.<br />

Zudem nahm die ökonomische und politische Heterogenität der Gemeinschaft durch die<br />

laufenden Erweiterungen des Mitgliederkreises zu. Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzipes<br />

konnten somit Veränderungen immer weniger durchgesetzt werden.<br />

Es sind vor allem drei Entscheidungen, welche die Situation deblockierten und Bewegung in<br />

den Integrationsprozess brachten:<br />

• Einmal entschied man sich 1985 für den "Neuen Ansatz", nach welchem sich Richtlinien auf<br />

die Festlegung übergeordneter Sicherheits- und Schutzziele zu beschränken und der Abbau<br />

technischer Handelshemmnisse über harmonisierte Normen zu erfolgen hätten.<br />

• Durch das Weissbuch der EU-Kommission an den Europäischen Rat zur Vollendung des<br />

Binnenmarktes im Jahre 1985 und die 1986 verabschiedete "Einheitliche Europäische Akte"<br />

wurde als Programmziel die schrittweise Verwirklichung eines Raumes ohne Binnengrenzen<br />

bis 1992 postuliert, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und<br />

<strong>Kap</strong>ital, die vier Freiheiten, gewährleistet sein sollten.<br />

• Die Einheitliche Europäische Akte legte im Weiteren fest, dass künftig in bestimmten Fragen<br />

nicht mehr nach dem Einstimmigkeitsprinzip, sondern aufgrund von qualifizierten Mehrheiten<br />

entschieden werden sollte.<br />

Das Weissbuch zur Vollendung des Binnenmarktes:<br />

Das oben genannte Weissbuch zeigt die Schritte auf, welche zur Realisierung eines eigentlichen<br />

Binnenmarktes bis 1992 als nötig erachtet wurden. Es wurde vom Europäischen Rat im<br />

Juni 1985 in Mailand gebilligt. Das Programmziel ist die schrittweise Verwirklichung eines Raumes<br />

ohne Binnengrenzen, in dem die vier Freiheiten gemäss den Bestimmungen des EWG-<br />

Vertrages gewährleistet sind. Der Raum ist die EU. Zentral ins Regelungssystem dieses Bin-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 3<br />

nenmarktes gehören die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages mit den gemeinsamen Vorschriften<br />

für Unternehmen und den Bestimmungen über Dumping und staatliche Beihilfen.<br />

Der erste Teil des Programmes enthält die Massnahmen zur Beseitigung der Schranken an den<br />

EU-Binnengrenzen, der zweite Teil die Massnahmen zum Abbau der Schranken im Binnenverkehr<br />

der EU-Mitgliedstaaten. Der Beseitigung der Steuerschranken ist ein eigener dritter Teil<br />

gewidmet, stellten die grossen Unterschiede in der indirekten Besteuerung der Mitgliedstaaten<br />

doch einen Hauptgrund für das Fortbestehen der Grenzstellen zwischen EU-Mitgliedstaaten<br />

dar.<br />

Mit dem Weissbuch führt die EU-Kommission schliesslich eine neue Strategie zwecks Abbau<br />

der technischen Schranken ein. Die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften soll nur<br />

mit Bezug auf zwingende Erfordernisse auf dem Gebiet des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit<br />

und der Umwelt durchgeführt werden. Allgemein soll für Waren und Dienstleistungen<br />

der Grundsatz gelten: Wenn ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt und in<br />

Verkehr gebracht wurde, sollte es ungehindert überall in der Gemeinschaft verkauft werden<br />

können ("cassis de Dijon"-Prinzip).<br />

Das Weissbuch mit seinen rund 300 Vorschlägen enthält zwar keine unmittelbar auf die Holzwirtschaft<br />

bezogenen Massnahmen. Die im Bereich der phytosanitären Kontrollen und des Normensektors<br />

vorgeschlagenen Massnahmen und die Vorschläge für das öffentliche Beschaffungswesen<br />

(inkl. Bauaufträge) dürften jedoch von grosser Bedeutung sein.<br />

Im Wesentlichen sollen die folgenden nichttarifären Handelshemmnisse angegangen werden:<br />

• Vereinheitlichung der Zolldokumente und der Ursprungsregeln.<br />

• Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nationaler Bestimmungen, wobei die EU Mindestanforderungen<br />

für Prüfstellen, Qualifikation der Prüfer und für die Prüfverfahren aufstellt; Angleichung<br />

der nationalen Markenrechte (E-Marke).<br />

• Harmonisierung der indirekten Steuern durch Angleichung der Mehrwertsteuersätze und<br />

Vereinheitlichung der Verbandsabgaben (z.B. Mineralölprodukte, Alkohol, Tabak).<br />

• Regelung der Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen (z.B. Submissionsverfahren bei<br />

Bauten).<br />

• Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes (inkl. Besteuerung) zur Schaffung einheitlicher<br />

Rahmenbedingungen.<br />

• Verbot von wettbewerbswidrigen Praktiken (Kartelle, Missbrauch von Marktmacht) und von<br />

staatlichen Beihilfen.<br />

Die Auswirkungen von Weissbuch und Einheitlicher Europäischer Akte:<br />

Entgegen den Erwartungen brachten diese Initiativen, die wesentlich vom damals neuen Kommissionspräsidenten<br />

Jacques Delors ausgingen, grosse Bewegung ins etwas verkrustete EU-<br />

Gefüge. Die wesentlichen Forderungen des Weissbuches konnten bis Ende des Jahres 1992<br />

erfüllt werden. Verzögerungen ergeben sich namentlich im riesigen Arbeitsfeld der Harmonisierung<br />

der Normen.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 4<br />

Die Dynamisierung des Integrationsprozesses hat einerseits dazu geführt, dass sich weitere<br />

Länder für den EU-Beitritt angemeldet haben (Schweden, Österreich, Norwegen, Finnland).<br />

Andererseits sahen sich die Verantwortlichen der EU veranlasst, den gegenwärtigen Schwung<br />

auszunützen und an die Realisierung weiterer ambitiöser Ziele heranzugehen. In diesem Sinne<br />

sind die Beschlüsse von Maastricht (Dezember 1991) zur Schaffung der Europäischen Währungs-Union<br />

zu sehen, der später die politische Union folgen soll.<br />

<strong>12</strong>.1.1.2 Einbezug der EFTA-Staaten in den Integrationsprozess und die<br />

Haltung der Schweiz<br />

Das Weissbuch der EU-Kommission war zwar ein EU-internes Programm, versehen mit einem<br />

EU-internen Zeitplan für dessen Durchführung. Es wurde aber auch zu einem wichtigen Programm<br />

für die EFTA-Länder in ihren gemeinsam mit der EU unternommenen Bemühungen zur<br />

Schaffung eines dynamischen und homogenen europäischen Wirtschaftsraumes. Sehr bald<br />

wurde nämlich erkannt, dass ein hohes Mass an Parallelität zwischen Ausbau des EU-Binnenmarktes<br />

und den EFTA/EU-Beziehungen anzustreben sei. Sollte dies nicht gelingen, drohte die<br />

Weissbuch-Dynamik zu einer Aufspaltung des westeuropäischen Wirtschaftsraumes zu führen.<br />

Eine solche lag weder im Interesse der EFTA-Länder noch der EU.<br />

Wichtiger Ausgangspunkt der Bemühungen um einen weiteren Ausbau der Beziehungen der<br />

EFTA-Länder zur EU war das erste gemeinsame Treffen seit Abschluss des Freihandelsabkommens<br />

aller zuständigen Minister der EFTA-Länder und der EU-Mitgliedstaaten im Beisein<br />

eines Vertreters der EU-Kommission vom 9. April 1984 in Luxemburg. Die dort angenommene<br />

gemeinsame Erklärung anerkennt die besondere Natur der Beziehungen zwischen EFTA-Ländern<br />

und EU und enthält Richtlinien für Vertiefung und Ausdehnung der Zusammenarbeit. Zur<br />

Umsetzung dieser Absichtserklärung wurde eine ad hoc Gruppe gebildet, welche die Arbeiten<br />

zu überwachen und zu koordinieren hatte. Seither fanden jährliche Treffen zwischen den EFTA-<br />

Ministern und der EU-Kommission statt.<br />

Das Arbeitsprogramm ist dem Weissbuch nicht unähnlich, wenn auch weniger weit gefächert. In<br />

folgenden Gebieten wurden zudem Informations- und Meinungsaustausche vorgesehen:<br />

- Dienstleistung, insbesondere Finanzdienstleistungen<br />

- <strong>Kap</strong>italverkehr<br />

- Staatliche Beihilfen<br />

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Vereinheitlichung der Normung<br />

schon sehr früh an die westeuropäisch ausgerichteten Institutionen CEN (Comité Européen<br />

de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />

delegiert wurde. In diesen Institutionen sind die EFTA-Staaten, über die schweizerische Normenvereinigung<br />

SNV insbesondere auch die Schweiz, vertreten.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 5<br />

Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU schenkte<br />

man der Entwicklung des Binnenmarktes hierzulande von Anfang an grösste Beachtung. In seinem<br />

im August 1988 erschienen Bericht zur europäischen Integration lehnte der Bundesrat einen<br />

EU-Beitritt vor allem aus neutralitätspolitischen Erwägungen ab. Ein solcher erschien mit<br />

unserem System der direkten Demokratie nicht vereinbar. Man fürchtete den Föderalismus<br />

weitgehend aufgeben zu müssen. Der aussenpolitische Handlungsspielraum würde zu sehr<br />

eingeengt. Unser Einfluss in den EU-Entscheidungsgremien wurde zudem als marginal eingeschätzt.<br />

Dagegen setzte man auf die Weiterentwicklung des Freihandelsvertrages durch bilaterale<br />

(Schweiz/EU) und multilaterale (EFTA/EU) Abkommen, je nach Sachgebiet und Verhandlungsposition.<br />

Einer weitgehenden Annäherung an die EU und ihren Binnenmarkt standen aber eine<br />

Reihe von gewichtigen Problemen entgegen, als wichtigste:<br />

- Einführung einer Mehrwertsteuer (erst im November 1993 vom Volk beschlossen)<br />

- Freier Zugang von Arbeitskräften<br />

- Aufhebung des Verbotes von Landveräusserungen an Ausländer<br />

- Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen, bzw. Zugeständnisse im Bereich des Umweltschutzes<br />

- Öffnung des Marktes für Agrarprodukte<br />

<strong>12</strong>.1.1.3 Die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes EWR<br />

Anlässlich seiner Rede vor dem Europarat am 17. Januar 1989 rief der Präsident der EU-Kommission,<br />

Jacques Delors, zu einer strukturierten Partnerschaft EU-EFTA mit dem Namen "Europäischer<br />

Wirtschaftsraum EWR" mit gemeinsamen Entscheidungs- und Verwaltungsorganen<br />

auf. Er stellte bei dieser Gelegenheit fest, es würden künftig keine bilateralen Verhandlungen,<br />

sondern nur noch solche mit der Gesamt-EFTA geführt. Diese hätte den "acquis communautaire",<br />

also das bisher angenommene Gemeinschaftsrecht, vollumfänglich und ohne Änderungen<br />

zu übernehmen. Die Äusserungen von Delors wurden am EFTA-Gipfeltreffen vom<br />

März 1989 in Oslo grundsätzlich positiv aufgenommen, wobei man der Übernahme des "acquis<br />

communautaire" eher skeptisch gegenüberstand. Man beschloss eine gemeinsame Explorationsphase<br />

zwischen EFTA und EU, welche die Möglichkeiten eines solchen Zusammenschlusses<br />

im einzelnen verifizieren sollte. Am 29. September 1989 akzeptierten die EFTA-Staaten den<br />

"acquis communautaire" als EWR-Grundlage. Am 19. Dezember 1989 wurde an der gemeinsamen<br />

Aussenministerkonferenz in Brüssel grünes Licht für die Verhandlungen über ein Globalabkommen<br />

gegeben, das am 1. Januar 1993 in Kraft treten sollte. Die Agrarpolitik wurde aus<br />

dem EWR ausgeklammert.<br />

Am 17. Januar 1990 erklärte Delors vor dem Europäischen Parlament, die EU sei bereit, Konsultationsrechte<br />

zu gewähren. Mitentscheidungsrecht in Gemeinschaftsfragen hätten dagegen<br />

nur Vollmitglieder der EU. Ein weiteres Unsicherheitsmoment im Integrationsprozedere entstand<br />

in der Folge durch die plötzlichen und unerwarteten Ereignisse in Osteuropa. Die Prioritä-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 6<br />

ten des weiteren Vorgehens waren zunächst auch innerhalb der EU unklar und offen. Wiewohl<br />

die EFTA-Staaten rein wirtschaftlich bis anhin für die EU weit höhere Priorität hatten, waren rasche<br />

Annäherungs-Bewegungen gegenüber den Oststaaten erwünscht. Diese hatten zum Ziel,<br />

die dortigen Öffnungs- und Demokratisierungs-Bewegungen zu stabilisieren und unumkehrbar<br />

zu machen.<br />

Im Juni 1990 schliesslich wurden die Verhandlungen zwischen der EFTA und der EU zur Schaffung<br />

des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR aufgenommen. Sie konnten erst am 22. Oktober<br />

1991 abgeschlossen werden, nachdem viele Einzelprobleme ausgeräumt waren. Eines davon<br />

bildete zweifellos das Transitabkommen mit der Schweiz, das erst einen Tag vorher unterzeichnet<br />

werden konnte. In ihren ersten Reaktionen bezeichneten die Bundesräte Felber und<br />

Delamuraz den EWR als Etappe auf dem Weg zur EU. Sie plädieren für einen möglichst baldigen<br />

Beitritt der Schweiz.<br />

Die Vorbehalte des europäischen Gerichtshofes bezüglich der vorgesehenen EWR-Gerichtsbarkeit<br />

konnten bis Ende des Jahres durch kleinere Modifikationen ausgeräumt werden. Der<br />

EWR-Gerichtshof erhielt die alleinige Aufgabe, über die Einhaltung des EWR-Abkommens zu<br />

wachen.<br />

<strong>12</strong>.1.2 Bedeutung des EWR für die Schweizerische Volkswirtschaft und für die Holzbranche<br />

<strong>12</strong>.1.2.1 Der Holzaussenhandel der Schweiz mit EWR-Staaten<br />

Die Schweiz und die EU sind durch besonders enge wirtschaftliche Bande miteinander verknüpft.<br />

So gingen 1998 63% unserer Güterexporte in die EU, während 80% der schweizerischen<br />

Importe aus der Gemeinschaft stammten. Das Handelsbilanzdefizit gegenüber der EU<br />

ist traditionellerweise sehr hoch. Es betrug 1998 17,3 Milliarden Franken. Die Schweiz ist nach<br />

den USA das zweitwichtigste Bestimmungsland für EU-Exporte und hinter den USA und Japan<br />

der drittwichtigste Importeur von Gütern. Ebenso bedeutend ist der Sektor Dienstleistungen. Die<br />

schweizerischen Versicherungsgesellschaften erwirtschaften 70% ihres im Ausland erzielten<br />

Gesamtprämienvolumens im EU-Raum. Gäste aus EU-Mitgliedstaaten kommen in der Regel für<br />

rund 80% aller ausländischen Logiernächte in der Schweiz auf. Die schweizerischen Unternehmen<br />

zählen in den meisten EU-Ländern zu den wichtigsten Direktinvestoren. Der Buchwert<br />

des Bestandes der schweizerischen Direktinvestitionen in der EU machte 1997 fast 113<br />

Milliarden Franken oder 60% der gesamten schweizerischen Auslandinvestitionen aus. Über<br />

Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen beschäftigen die Schweizer Unternehmen<br />

heute rund 760'000 Personen im EU-Raum, wo 220'000 Schweizer leben. In der Schweiz waren<br />

1998 gegen 800'000 Arbeitskräfte aus der EU beschäftigt.<br />

Die Schweiz ist somit weit mehr in der EU integriert, als gewisse Gemeinschaftsländer. Dies hat<br />

mit der Leistungskraft der Schweizer Wirtschaft ebenso zu tun, wie mit der geographischen La-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 7<br />

ge im Herzen Europas. Basierend auf der "Entwicklungsklausel" des Freihandelsabkommens<br />

Schweiz/EU wurde seit 1973 eine Vielzahl von Verträgen (es sind heute rund <strong>12</strong>0) abgeschlossen.<br />

Dieses Netz mit den Schwerpunktbereichen Warenhandel, Dienstleistungen, Forschung<br />

und Entwicklung wird begleitet von institutionalisierten Informations- und Konsultationsmechanismen<br />

in wichtigen Bereichen wie Verkehr, Umwelt, Forschung, Wirtschaft und Währung.<br />

Tabelle <strong>12</strong>.1.2.1-1: Aussenhandel mit Holzprodukten 1997 (Zollkapitel 44, 47, 48, 94)<br />

Importe Total EU EFTA 1)<br />

in Mio. Fr. in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. in %<br />

ZK 44 1‘165 1‘058 90.8 11 1.0<br />

ZK 47 344 214 62.1 7 1.9<br />

ZK 48 2‘247 2‘164 96.3 19 1.0<br />

ZK 94 2‘688 2‘454 91.3 6 0.2<br />

Total 6‘444 5‘890 91.4 1'305 0.7<br />

Exporte Total EU EFTA 1)<br />

in Mio. Fr. in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. in %<br />

ZK 44 629 589 93.6 1 0.2<br />

ZK 47 108 106 97.0 0 0.0<br />

ZK 48 2‘063 1‘781 86.3 4 0.2<br />

ZK 94 873 778 89.1 3 0.3<br />

Total 3‘673 3‘254 88.6 8 0.2<br />

Legende: 1) Als EFTA-Staaten werden geführt: Norwegen, Island<br />

Quelle: Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1997 (Vorabzug)<br />

Aus der Zusammenstellung der Holzein- und -ausfuhren wird ersichtlich, dass die EU-Länder<br />

absolut dominierend sind. Nach dem Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland zur EU hat<br />

die EFTA ihre Bedeutung verloren. Bei den Importen des Zollkapitels 44 dominierte 1997 die<br />

BRD deutlich vor Österreich, Frankreich und Italien. Ähnliches gilt für <strong>Kap</strong>itel 48 (Papier und<br />

Karton), wobei hier zusätzlich Schweden zu erwähnen ist. Im <strong>Kap</strong>itel 94 (Möbel/vorgefertigte<br />

Gebäude aus Holz) heisst die Reihenfolge Deutschland, Italien, Frankreich. Bei den Ausfuhren<br />

dominiert Italien vor Deutschland (ZK 44 und 47), bzw. Deutschland vor Frankreich (ZK 48 und<br />

ZK 94).<br />

Auf Länder ausserhalb des EU-Raumes entfallen im Holzbereich nur unbedeutende Mengen.<br />

Als wichtigste Handelspartner sind bezüglich Importen Kanada und USA sowie die osteuropäischen<br />

Länder, bei den Exporten wiederum die USA und die Oststaaten (vor allem Papier) zu erwähnen.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 8<br />

<strong>12</strong>.1.2.2 Normierungs-Aktivitäten mit Relevanz für den Holzbereich<br />

An der EU, bzw. EWR-Normierung ist die Schweiz bereits seit einigen Jahren beteiligt. Diese<br />

Zusammenarbeit wurde durch das EWR-Nein des Schweizer Volkes nicht tangiert. Die EU hat<br />

die Normierung ja bekanntlich an die gesamteuropäisch tätigen Institutionen CEN (Comité Européen<br />

de Normalisation) und ans CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />

delegiert, in denen auch die Schweiz über ihre Normenvereinigung SNV mitwirkt. Die<br />

Schweiz musste sich im Übrigen hier verpflichten, verabschiedete Normen innerhalb einer gewissen<br />

Frist ins nationale Recht überzuführen.<br />

Die Normierungsarbeit wurde zwar in einer ersten Runde mehr oder weniger abgeschlossen.<br />

Von den vormals über 50 Technischen Komitees (TC=Technical Comitee) mit zahlreichen Untergruppen<br />

sind noch immer verschiedene aktiv. Es war ausserordentlich wichtig, sich in der<br />

Erarbeitungsphase aktiv zu beteiligen, weil in den jeweiligen Anfangsphasen der Entstehung einer<br />

Norm Fachkompetenz und Überzeugungskraft der Argumente weit mehr Gewicht hatten als<br />

die zugestandenen Länderstimmen.<br />

Die Normierung zielt auf die länderübergreifende Festlegung von Prüfvorschriften und Anforderungen<br />

an diejenigen, welche Prüfungen durchführen. Die Festlegung des Anforderungsniveaus,<br />

also welche Werte im Einzelnen erfüllt werden müssen, bleibt in der Kompetenz der<br />

einzelnen Länder. Man will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass beispielsweise ein Bau<br />

in Griechenland anderen Anforderungen zu genügen hat als in Norwegen oder Irland.<br />

Für den Holzbereich sind die folgenden Komitees von Bedeutung:<br />

TC 33 Türen, Fenster, Abschlüsse<br />

TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten<br />

TC 43 Büromöbel<br />

TC 53 Gerüste<br />

TC 57 Feuerungen für feste Brennstoffe<br />

TC 88 Wärmedämmstoffe<br />

TC 89 Wärmeschutz von Gebäuden<br />

TC 99 Wandverkleidungen<br />

TC103 Klebstoffe für Holz und Holzwerkstoffe<br />

TC1<strong>12</strong> Holzwerkstoffe<br />

TC<strong>12</strong>4 Massivholz (Bauholz, Holzbau)<br />

TC<strong>12</strong>6 Akustische Eigenschaften von Bauten und Bauteilen<br />

TC<strong>12</strong>7 Brandschutz<br />

TC<strong>12</strong>8 Dacheindeckungsprodukte<br />

TC142 Holzbearbeitungsmaschinen, Sicherheit<br />

TC175 Rund- und Schnittholz


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 9<br />

Daneben existieren Komitees zur weiteren Bearbeitung der Eurocodes, der einheitlichen Bemessungsvorschriften<br />

für die verschiedenen Baustoffe.<br />

Es war und ist namentlich für den Holzbereich ausserordentlich schwierig, in diesen Komitees<br />

eine permanente Mitarbeit sicherzustellen. Das Milizsystem gelangt hier an die Grenzen seiner<br />

Möglichkeiten. Sind Normen einmal abgeschlossen, beginnt in der Regel auch gleich die Überarbeitung.<br />

Denn die Normenarbeit folgt keiner einmal festgelegten Gesamtphilosophie. Damit<br />

gibt es zwischen verschiedenen Normen immer auch Widersprüche. Vermutlich wurde aber der<br />

einzig mögliche Weg gewählt, um eine Vielzahl von Philosophien sukzessive zu einem Gesamtsystem<br />

zusammenzubringen.<br />

<strong>12</strong>.1.3 Der EWR-Vertrag vom 22. Oktober 1991:<br />

Wichtigste Elemente und Bedeutung für die Schweiz<br />

<strong>12</strong>.1.3.1 Allgemeines<br />

(Die folgenden Darstellungen fassen die Artikelserie "Charakteristiken des EWR-Vertrages" der<br />

Neuen Zürcher Zeitung vom Okt./Dez. 1991 zusammen, die mittlerweile als Buch unter dem Titel<br />

"Der Europäische Wirtschaftsraum EWR - Charakteristiken des EU-EFTA-Vertrages" herausgegeben<br />

worden ist.)<br />

Der vom 20. Juni 1990 bis zum 22. Oktober 1991 ausgehandelte Vertrag musste von 20 Vertragsparteien,<br />

nämlich der EU, den <strong>12</strong> EU-Mitgliedstaaten und den 7 EFTA-Ländern unterzeichnet<br />

und ratifiziert werden. Für die Schweiz bedurfte es hierzu einer Volksabstimmung, die auf<br />

den 6. Dezember 1992 angesetzt worden war.<br />

Die EWR-Verhandlungen waren darauf ausgerichtet, binnenmarktähnliche Verhältnisse "vom<br />

Nordkap bis Sizilien" zu schaffen. Durch Deregulierung sollte mehr Wettbewerb und damit ein<br />

allgemein höherer Wohlstand erreicht werden. Der EWR-Vertrag bringt folgerichtig die Abschaffung<br />

von Diskriminierungen aufgrund der Staatszugehörigkeit, indem die vier Freiheiten realisiert<br />

werden. Die Produktionsfaktoren sollen im ganzen EWR frei verfügbar sein. Die Produktion<br />

soll sich an jene Standorte verlagern können, welche die jeweils günstigsten Voraussetzungen<br />

bieten. Der Verkauf von Produkten soll nicht mehr durch nichttarifäre Handelshemmnisse behindert<br />

werden.<br />

Der EWR ist keine Zollunion wie die EU. Die EFTA-Staaten behalten ihre Aussenhandels-Autonomie<br />

("Treaty-Making-Power") gegenüber Drittstaaten. Die Grenzen zwischen EU und EFTA-<br />

Staaten sowie die entsprechenden Grenzkontrollen bleiben also erhalten. Der Steuerbereich<br />

der EFTA-Staaten bleibt unangetastet. Ebenso behalten die EFTA-Staaten ihre währungspolitische<br />

Autonomie. Es ist also keine Teilnahme am europäischen Währungssystem oder an der


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 10<br />

europäischen Währungsunion vorgesehen. Die Landwirtschaft bleibt vom Vertrag grundsätzlich<br />

ausgeklammert.<br />

Besondere Probleme boten in den Verhandlungen die EWR-Entscheidungsmechanismen. Zwar<br />

wurde die Übernahme des "acquis communautaire", des heute gültigen EU-Rechtes, abschliessend<br />

ausgehandelt. Es war aber auch zu regeln, wie die künftige Rechtsentwicklung der EU in<br />

das EWR-Recht Eingang finden würde. Die EU hatte in Aussicht gestellt, die EFTA hätte künftige<br />

EU-Rechtsetzung ohne Mitsprache- und Mitentscheidungs-Möglichkeit laufend nachzuvollziehen,<br />

was für souveräne Staaten in dieser Form nicht akzeptabel ist.<br />

Mit dem nun ausgehandelten EWR-Vertrag erhalten die EFTA-Staaten kein Mitentscheidungsrecht.<br />

Vorgesehen ist aber ein permanenter Verhandlungsprozess. Vor einem EU-Ratsbeschluss<br />

wird der EFTA-Standpunkt nach Möglichkeit berücksichtigt. Die EFTA hat ein kollektives<br />

Vetorecht (Opting out). Das heisst, sie kann ihr nicht genehme neue EU-Bestimmungen<br />

für den EWR ablehnen. Die EU kann einem solchen Veto mit Suspensionsmöglichkeiten begegnen,<br />

also als Gegenreaktion im entsprechenden Teil des EWR-Vertrages Schutzklauseln,<br />

Übergangsfristen oder Opting out einsetzen. Dies dürfte wiederum zu intensiven Verhandlungen<br />

führen, da beide Seiten an der Ausserkraftsetzung einzelner EWR-Teile wohl kaum Interesse<br />

haben. Zur Sicherstellung dieser Vorstellungen wurde auch die Gerichtsbarkeit durch die<br />

Schaffung eines EWR-Gerichtshofes ausgestaltet.<br />

Die Problematik bleibt, dass der EWR-Vertrag in der künftigen EU-Rechtsetzung keine Mitentscheidung<br />

ermöglicht. Dies ist wohl der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat unmittelbar nach<br />

Abschluss der Verhandlungen erklärte, der EWR sei nur als Etappe zur EU-Mitgliedschaft der<br />

Schweiz zu sehen, und ein baldiges Beitrittsgesuch in Aussicht stellte. Im Mai 1992 wurde das<br />

Beitrittsgesuch in Brüssel eingereicht. Wiewohl diese Haltung des Bundesrates sachlich zu vertreten<br />

war, dürfte sie die Abstimmung über den EWR belastet haben.<br />

In den folgenden Abschnitten werden Hinweise zum Inhalt des EWR-Vertrages und dessen<br />

Auswirkungen gegeben.<br />

<strong>12</strong>.1.3.2 Der Warenverkehr<br />

Die Abmachungen im Bereich des Warenverkehrs zielen auf die Beseitigung der nichttarifären<br />

Handelshemmnisse. Es soll also künftig nicht mehr möglich sein, den Verkauf von Gütern des<br />

einen Landes in einem anderen Land durch Vorschriften zu unterbinden. Grundsätzlich sollen<br />

in- und ausländische Produkte im EWR-Raum dieselben Chancen haben. Zu diesem Zweck<br />

werden die Normen europaweit harmonisiert. Die Prüfungen zur Erfüllung einer Norm im einen<br />

Land müssen in einem andern Land anerkannt werden.<br />

Der Agrarhandel ist vom freien Güterverkehr grundsätzlich ausgeschlossen, wobei Ausnahmen<br />

bei sogenannten "Kohäsionsprodukten" gemacht werden. Darunter sind für einzelne Länder besonders<br />

wichtige Agrarprodukte zu verstehen, wie etwa griechischer Käse, spanische Tomaten


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 11<br />

oder holländische Blumen. Diese müssen zollmässig entlastet werden. Längerfristig sind bei<br />

den landwirtschaftlichen Produkten das Gatt-Abkommen (Uruguay-Runde) und die Weiterentwicklung<br />

des EWR-Rechtes im Auge zu behalten.<br />

Vom freien Warenhandel können nur Produkte profitieren, die ihren Ursprung im EWR haben.<br />

Die Ursprungsregeln konnten nur wenig liberalisiert werden. Je nach Produktekategorie müssen<br />

gewisse Wertanteile am Endprodukt auf die Produktion im EWR entfallen. Für die auf die Veredelung<br />

spezialisierte Schweiz waren diese Bestimmungen besonders sensibel. Die von der<br />

Schweiz anvisierten Ziele konnten hier nicht ganz erreicht werden. Verbesserungen, sicher aber<br />

keine Verschlechterungen, waren im Bereich des Markenrechtes zu erwarten, gilt doch der<br />

Schutz des geistigen Eigentums EWR-weit.<br />

Es bestand eine gewisse Gefahr, dass Umweltschutz-Auflagen als Handelshemmnis aufgefasst<br />

und aufgehoben werden könnten. Es stellte sich deshalb die Frage, inwieweit die Schweiz hier<br />

ihr hohes Niveau würde halten können. Dies schien bei den Motorfahrzeugen möglich.<br />

Anpassungen wären beim Kartellrecht nötig geworden. Die Schweiz kennt hier das Missbrauchsprinzip,<br />

die EU dagegen hat ein Kartellverbot mit Freistellungsmöglichkeit. Im öffentlichen<br />

Auftragswesen war aufgrund der Baukoordinierungs-Richtlinie die Pflicht zur internationalen<br />

Ausschreibung bei Aufträgen ab 5 Millionen Ecu (= 9 Millionen SFr.) vorgesehen.<br />

<strong>12</strong>.1.3.3 Der Dienstleistungs-Verkehr<br />

Als Dienstleistungen gelten alle Wirtschaftsvorgänge, die sich nicht als Waren-, <strong>Kap</strong>ital- oder<br />

Personenverkehr einstufen lassen. Die Dienstleistungsfreiheit besagt, dass jeder im EWR-Gebiet<br />

ansässige Anbieter einer Leistung das Recht hat, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates<br />

gegen Bezahlung gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche<br />

Tätigkeiten vorübergehend auszuüben.<br />

Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von In- und Ausländern: Vorschriften, die Leistungen<br />

Inländern vorbehalten oder Ausländer strengeren Auflagen unterstellen, sind unzulässig.<br />

Die Befolgung allgemein im Inland geltender Berufsregelungen (z.B. Pflicht zur Zugehörigkeit zu<br />

einer Berufsorganisation, bzw. zur ständigen Anwesenheit), welche Ausländer diskriminieren,<br />

sind gemeinschaftswidrig. Wo Inländer bestimmten Erlaubnispflichten unterliegen, kann sich der<br />

ausländische Anbieter diesen nicht entziehen. Allerdings haben Beschränkungen (für alle) im<br />

Allgemeininteresse, z.B. aufgrund der öffentlichen Ordnung, Vorrang vor der Dienstleistungsfreiheit.<br />

Solche Beschränkungen sind aber an die Voraussetzung gebunden, dass sie zur Verfolgung<br />

bestimmter Schutzanliegen erforderlich und diese mit weniger einschränkenden Regelungen<br />

nicht erreichbar sind.<br />

Bei den Banken gilt die einmalige Bankenzulassung. Die Lizenz in einem einzigen Mitgliedsland<br />

genügt, um Aktivitäten im gesamten EWR ausüben zu können. Für die Schweiz wurden die<br />

Übergangsfristen für die Anpassung der Rechnungslegung (bis 31.<strong>12</strong>.95) und im Börsenhandel


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite <strong>12</strong><br />

(bis 31.<strong>12</strong>.94) verlängert. Im Bereich der Versicherungen sind im Übrigen ausserhalb des EWR-<br />

Vertrages wichtige Vertragswerke abgeschlossen worden. Ziel ist hier die volle Dienstleistungsfreiheit<br />

mit Heimland-Aufsicht für sämtliche Marktsegmente und das Prinzip der einmaligen Zulassung.<br />

Für die freien Berufe wird die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen vorgesehen.<br />

Gegenseitig anerkannt werden sollen auch Hochschuldiplome, die nach einer Ausbildung<br />

von mindestens drei Jahren ausgestellt werden. Für die Schweiz hätten hier verlängerte Übergangsfristen<br />

gegolten.<br />

Man geht davon aus, dass im EWR-Raum durch die Abschirmung der öffentlichen Märkte Mehrkosten<br />

von über 20 Milliarden Ecu pro Jahr entstehen. Deshalb wurde diesem Bereich besondere<br />

Aufmerksamkeit geschenkt. Es gelten:<br />

- Baukoordinierungs-Richtlinie (Juli 1990)<br />

gültig ab Bauvorhaben > 5 Mio. Ecu (= ca. 9 Mio. SFr)<br />

- Lieferkoordinierungsrichtlinie (1989)<br />

mit einem Schwellenwert von 200'000 Ecu<br />

- Rechtsmittel-Richtlinie (Ende 1991)<br />

- Sektoren-Richtlinie (1990)<br />

zur Beschaffung von Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation<br />

<strong>12</strong>.1.3.4 Der <strong>Kap</strong>italverkehr<br />

Die traditionelle Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz bewirkte, dass hier wenige Probleme<br />

der Angleichung an europäisches Recht bestanden hätten. Für die Schweizer Banken wäre die<br />

Möglichkeit besonders wichtig, bei der künftigen Weiterentwicklung des Rechtes bestimmend<br />

mitreden und mitwirken zu können, was nur mit einem EU-Beitritt gegeben ist.<br />

Die für die Schweiz problematische Stempelsteuer wurde 1992 abgeschafft. In der Frage der<br />

Geldwäscherei weist die Schweiz einen rechtlichen Vorsprung auf. Neu hätten ein Anlagefonds-<br />

Gesetz und ein Gesetz zum Börsen- und Effekten-Handel erlassen werden müssen. Die<br />

schweizerische Bestimmung, wonach nur die dem schweizerischen Bankengesetz unterstellten<br />

Institute als Mitglieder von Emissionssyndikaten auftreten dürfen, wäre im Rahmen des EWR-<br />

Vertrages nicht mehr haltbar gewesen.<br />

Als schweizerische Behinderung des freien <strong>Kap</strong>italverkehrs erwies sich die Lex Friedrich. Das<br />

Gesetz untersagt Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung sowie von ihnen beherrschten<br />

Gesellschaften den Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur reinen <strong>Kap</strong>italanlage, bzw. zu<br />

rein gewerblichen Zwecken. Für den harten Kern dieser Bestimmungen sowie für den Erwerb<br />

von Zweitwohnungen wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren ausgehandelt. In dieser Zeit<br />

sollte der Markt genau beobachtet und allenfalls flankierende Massnahmen getroffen werden.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 13<br />

Dramatische Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand wurden angesichts der hohen<br />

Landpreise, der hohen Baukosten und den bodenrechtlich-raumplanerischen Massnahmen der<br />

Kantone, nicht erwartet. Als Notbremse bestand hier eine Schutzklausel.<br />

<strong>12</strong>.1.3.5 Die Freizügigkeit für Personen<br />

Die Freizügigkeit für Personen ist für die Schweiz mit ihrem enorm hohen Anteil an Ausländern<br />

ein besonders sensibler Bereich. Die volle Freizügigkeit für natürliche und juristische Personen<br />

besagt, dass Ausländer aus EWR-Staaten im jeweiligen Aufnahmestaat bezüglich Beschäftigung,<br />

Entlöhnung und weiteren Arbeitsbedingungen den Inländern gleichgestellt sein müssen.<br />

Ein Ausschluss ist nur bei Ausübung hoheitlicher Befugnisse möglich.<br />

Die nach verschiedenen Rechten erworbenen Vorsorgeansprüche sind anrechenbar und die<br />

Leistung an Personen, die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten wohnen, auszuzahlen.<br />

Für die Schweiz hätte sich ein gewisser Anpassungsbedarf bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen<br />

und bei der Krankenversicherung ergeben, nicht aber bei der normalen AHV/IV und bei<br />

der Unfallversicherung.<br />

Der Familiennachzug hätte grundsätzlich ermöglicht werden müssen, ebenso der Erwerb öffentlich<br />

geförderten Wohneigentums (Übergangsfrist für die Schweiz bis 1997). Das Freizügigkeitsrecht<br />

war auch bei nichterwerbstätigen Personen vorgesehen, sofern genügend eigene Mittel<br />

vorhanden sind, um nicht den Fürsorgestellen zur Last zu fallen. Die Niederlassungsfreiheit beinhaltete<br />

auch das Recht zur selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Gründung von Unternehmungen.<br />

Einschränkungen wären nur aufgrund der "ordre public" zulässig gewesen.<br />

<strong>12</strong>.1.4 Die Schweiz nach dem EWR-Nein<br />

<strong>12</strong>.1.4.1 Der EWR-Entscheid im Lichte des Abstimmungskampfes<br />

Das Schweizer Volk hat am 6. Dezember 1992den EWR-Vertrag nach einem sehr hart und<br />

emotional geführten Abstimmungskampf bei einer Stimmbeteiligung von 79% mit einem Stimmenverhältnis<br />

von 50.5 % zu 49.5 % und mit 17 zu 6 Ständen abgelehnt. Die Westschweiz<br />

stimmte dem Vertrag geschlossen zu, während in der Deutschschweiz nur gerade die beiden<br />

Basel eine Ja-Mehrheit verzeichneten.<br />

Die Gegner des Vertrages bemängelten, er führe zum Verlust der nationalen Eigenständigkeit.<br />

Die Geschicke der Schweiz würden künftig von den grossen Nationen via Brüssel bestimmt.<br />

Der jetzt zu übernehmende Acquis communautaire sei in seinem Inhalt bekannt und überschaubar.<br />

Mit dem Eurolexpaket würden aber viele Bestimmungen übernommen, welche das<br />

Schweizer Volk noch vor kurzem abgelehnt habe. Künftiges neues EU-Recht müsse zudem von<br />

der Schweiz ohne Mitbestimmungsrechte übernommen werden. Dies sei eines freien Landes<br />

unwürdig.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 14<br />

Die Gegner machten ferner geltend, mit dem Beitritt zum EWR werde der spätere Beitritt zur EU<br />

praktisch zwingend. Wiewohl ein Mitglied der EU mitentscheiden könne, würde der Einfluss der<br />

Schweiz auf die Entscheidungen aufgrund der Kleinheit des Landes marginal bleiben. Aufgrund<br />

der hohen Arbeitslosigkeit und der hohen Verschuldung der EU-Länder sei ein Anschluss an<br />

diese supranationale Organisation schon gar nicht wünschenswert. Als Alternative plädierte<br />

man für die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens von 1972 oder gar für die Aushandlung<br />

eines neuen Vertrages.<br />

Im Zentrum der Diskussion stand ferner die Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus den<br />

EWR-Ländern. Angesichts der hohen Löhne in der Schweiz und der Arbeitslosigkeit im umliegenden<br />

Ausland prognostizierte man einen immensen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte und<br />

einen Zerfall des Lohnniveaus. Die Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen wurden als<br />

unzumutbare Konkurrenzierung vor allem der mittelgrossen und kleinen einheimischen Gewerbebetriebe<br />

dargestellt.<br />

Den Befürwortern gelang es zu wenig oder zu spät, den Vertrag als eigentlichen Wirtschaftsvertrag<br />

darzustellen, der schwergewichtig neue Regelungen für die Wirtschaft gebracht hätte. Die<br />

tatsächlich fehlenden Mitentscheidungsrechte der EFTA-Staaten bei der Einführung neuen<br />

EWR-Rechtes waren durch institutionalisierte Konsultationsregeln, das kollektive "opting out"<br />

und Möglichkeiten zur Anrufung von Schutzklauseln stark relativiert worden.<br />

Wie wohl jeder echte Vertrag, so sah auch das EWR-Abkommen ein gegenseitiges Geben und<br />

Nehmen vor. Der Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum stand die Möglichkeit<br />

für Schweizer gegenüber, in allen EWR-Staaten arbeiten zu können. Die Vergaberegelungen<br />

im öffentlichen Sektor hätten sich für Schweizer Firmen, die sich im Ausland um Aufträge<br />

bewerben, sicher positiv ausgewirkt.<br />

Vor allem die wirtschaftlich orientierten EWR-Befürworter sahen im Beitritt zum EWR die Möglichkeit,<br />

einen grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung zu tun, der in Einzelschritten<br />

und im Alleingang innert nützlicher Frist nicht vollzogen worden wäre. Man hoffte so<br />

den Wirtschaftsstandort Schweiz wieder attraktiver zu machen.<br />

<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge<br />

<strong>12</strong>.1.5.1 Die bilateralen Verhandlungen I der Schweiz mit der EU<br />

Das "politische" Europa reagierte mit Kopfschütteln und einem gewissen Unverständnis. Immerhin<br />

zeigten die verschiedenen Verlautbarungen, dass man die Schweiz als "Nettozahler" und<br />

wichtigen Handelspartner der EU sehr gerne im EWR gehabt hätte. Der EWR wurde ohne die<br />

Schweiz realisiert, wenn auch mit erheblichen Verzögerung.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 15<br />

Die Aussenpolitik der Schweiz war zunächst darauf auszurichten, in den EU-Ländern den Entscheid<br />

des Schweizer Volkes zu erläutern und die Bereitschaft für "bilaterale sektorielle Vertragsverhandlungen"<br />

zu schaffen. Es war vorauszusehen, dass sich die EU für neue Verhandlungen<br />

mit der Schweiz Zeit nehmen würde. Die Realisierung des EWR und Verhandlungen mit<br />

den Beitrittskandidaten standen absolut im Vordergrund. Innerhalb der Gemeinschaft stand die<br />

Umsetzung der Maastrichter-Verträge zur Realisierung an und nicht zuletzt bleibt auch das<br />

Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern weiter zu entwickeln. Zwischenzeitlich haben sich<br />

Österreich, Schweden und Finnland der EU angeschlossen, Norwegen hat den Beitritt relativ<br />

knapp abgelehnt. Damit hat sich die Zahl der EWR-Mitglieder auf Norwegen, Island und das<br />

Fürstentum Liechtenstein reduziert. Der EWR ist für die Schweiz damit keine interessante Option<br />

mehr.<br />

In den bilateralen Verhandlungen mit der EU hat sich gezeigt, dass die Verhandlungsposition<br />

der Schweiz ungleich schwieriger war, als im Zuge der multilateralen Verhandlungen EFTA/EU.<br />

Die EU verfolgte eine Strategie der Verknüpfungen aller anstehenden Dossiers. Als schwierigste<br />

Fragen erwiesen sich die Freizügigkeit im Personenverkehr und schliesslich der Landverkehr.<br />

Dazu kamen gewisse politische Ereignisse und Abstimmungsergebnisse in der Schweiz,<br />

welche das Vertrauen der EU in unsere Verlässlichkeit nicht gerade stärkten. So war etwa die<br />

NEAT mit beiden alpenquerenden Achsen Gegenstand des Verkehrsabkommens von 1991, ihre<br />

Infragestellung tangiert natürlich auch dieses Abkommen. Ähnliches galt für die Alpeninitiative,<br />

welche vom Volk 1993 angenommen worden ist. Hier stellte sich zudem die Frage der<br />

Gleichbehandlung von schweizerischen und EU-Transporteuren. Wie keine andere Frage in<br />

den vergangenen Jahren hat diejenige nach der Annäherung an die EU das Schweizer Volk<br />

gespalten. Auch diese Tatsache erleichtert die Arbeit der Verhandlungsdelegation nicht. Zu<br />

schaffen machten die ständigen Referendumsdrohungen der EU-Gegner noch vor Aufnahme<br />

der eigentlichen Verhandlungen.<br />

Bilaterale Verhandlungen der EU sind indessen noch nie gescheitert. Zudem war und ist die<br />

Schweiz nach wie vor ein ganz wichtiger Handelspartner der EU. An ihrer Schwächung konnte<br />

deshalb höchstens denen gelegen sein, die bis heute von diesem Handelspartner nicht ausreichend<br />

profitierten.<br />

Mit dem Nein zum EWR hatte die Schweiz sicherlich den schwierigeren Weg gewählt. Es galt<br />

zunächst jene wirtschaftlichen Massnahmen zu treffen, welche die Stellung der Schweiz in Europa<br />

zu stärken vermochten. Durch eine Revitalisierung der Wirtschaft wollte man auch allfälligen<br />

Diskriminierungsabsichten der EU- und EWR-Staaten besser begegnen können. Die folgenden<br />

Massnahmen standen im Zentrum der Diskussion:<br />

• Neudefinition der Gastarbeiterpolitik<br />

Das System mit den kantonalen Fremdarbeiter-Kontingenten war zu starr. Der schweizerischen<br />

Wirtschaft fehlten vor allem spezialisierte Fachkräfte, deren Einreise und Beschäftigung<br />

durch die gültige Fremdarbeiter-Gesetzgebung verhindert wurde.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 16<br />

• Abbau von Importkartellen<br />

Viele Sondervorschriften begründeten Importkartelle. Durch die Beseitigung dieser Vorschriften,<br />

zum Beispiel nach dem "Cassis de Dijon-Prinzip", liess sich die Situation in der<br />

Schweiz und die Zutrittsmöglichkeit im EU-Raum verbessern.<br />

• Liberalisierung im öffentlichen Beschaffungswesen<br />

Im Minimum war ein Binnenmarkt Schweiz zu schaffen. Durch die GATT/WTO-Verträge gelang<br />

dies schliesslich ohne grössere Diskussionen. Die internationale Ausschreibung öffentlicher<br />

Aufträge, vor allem im Bauwesen, eröffnet schweizerischen Unternehmen im Ausland<br />

ähnliche Möglichkeiten.<br />

• Verbesserungen im Steuerwesen<br />

Die Einführung der Mehrwertsteuer hat die für die Wirtschaft problematische "taxe occulte"<br />

beseitigt.<br />

• Privatisierung<br />

Gefordert wurde die Schaffung unternehmerischer Strukturen, von Wettbewerbsverhältnissen<br />

und letztlich die Privatisierung der bisher öffentlichen Institutionen in den Bereichen<br />

Kommunikation (Radio, Fernsehen, Telekommunikation), Energie und Verkehr. Mit der Bildung<br />

der privaten Swisscom, der Verselbständigung der SBB und der Liberalisierung des<br />

Strommarktes ist man hier einen guten Schritt vorangekommen.<br />

• Umweltschutz<br />

Die Einführung von staatsquotenneutralen Marktinstrumenten (Umweltabgaben, Zertifikate)<br />

ist bis heute nur in kleinem Umfange realisiert. Immerhin sind neben einer ökologischen<br />

Steuerreform auch CO2-Gesetz und Energieabgabe in Diskussion. Die Regelungsdichte im<br />

Umweltschutzbereich kann erst reduziert werden, wenn die Marktinstrumente eingeführt<br />

sind.<br />

• Liberalisierung des Bauwesens<br />

Im Zentrum stand die Forderung nach freier Preisbildung auf dem Boden- und Wohnungsmarkt.<br />

Hierzu gehören etwa die Anstrengungen, die Mietpreise vom Hypothekarzinssatz abzukoppeln.<br />

• Landwirtschaft<br />

Die bisher geschützte Landwirtschaft soll an den internationalen Markt und seine Preise herangeführt<br />

werden. Als Kompensation sind Direktzahlungen vorzusehen. Auch hier haben<br />

die GATT/WTO-Verträge wichtige Schritte ermöglicht.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 17<br />

<strong>12</strong>.1.5.2 Der Abschluss der bilateralen Verhandlungen<br />

Nach vierjährigen Verhandlungen einigte man sich in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember<br />

1998 auf die sieben sektoralen Übereinkommen zwischen der EU und der Schweiz. Der eigentliche<br />

Durchbruch war bei den beiden heikelsten Dossiers Personenverkehr im Herbst 1996 und<br />

beim Landverkehrsabkommen nur wenige Tage vorher (30.11.98) gelungen. Im Einzelnen haben<br />

die Abkommen die folgenden Inhalte:<br />

Landverkehr<br />

gegenseitige Öffnung der Landverkehrsmärkte. In der Schweiz schrittweise Erhöhung bis zum<br />

Jahr 2005 der Gewichtslimite von 28t auf 40t. Das Ziel der Verlagerung des Schwerverkehrs<br />

von der Strasse auf die Schiene soll durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und<br />

die Alpentransitabgabe erreicht werden. Die Transitgebühr von maximal 200 Euro wird erst bei<br />

Eröffnung des Lötschbergtunnels, voraussichtlich also im Jahr 2997/2008 erhoben und nicht<br />

schon ab 2005.<br />

Luftfahrt<br />

Etappenweiser Zugang der schweizerischen Luftfahrtunternehmen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit,<br />

zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Anwendung des EG-<br />

Wettbewerbsrechts auf die helvetischen Fluggesellschaften.<br />

Technische Handelshemmnisse<br />

Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Tests, Zertifikate, Bewilligungen) für<br />

die meisten Industrieprodukte.<br />

Öffentliches Beschaffungswesen<br />

Gegenseitige Öffnung von öffentlichen Aufträgen. Grundsätzliche Gleichbehandlung in- und<br />

ausländischer Anbieter.<br />

Forschung<br />

Umfassende Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm der EU.<br />

Personenverkehr<br />

Gegenseitigerleichterter Eintritt und Aufenthalt von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmern,<br />

Niederlassungsrecht, Diplomanerkennung Koordination des Sozialversicherungsrechts,<br />

Aufenthaltsrecht für nichterwerbstätige Personen (Studenten, Rentner) mit ausreichenden finanziellen<br />

Mitteln, Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung bis zur<br />

Dauer von drei Monaten. Besonderheiten: Nach zwei Vertragsjahren gilt für Schweizer in der<br />

EU der freie Personenverkehr; demgegenüber sind in der Schweiz die Kontingente während<br />

fünf Jahren anwendbar. Nach sieben Jahren kann die Schweiz entscheiden (fakultatives Referendum),<br />

ob sie den Vertrag weiterführen will.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 18<br />

Landwirtschaft<br />

Gegenseitig erleichterter Marktzutritt in bestimmten Bereichen (z.B. Käse)<br />

Das Vertragswerk bleibt hinter dem "Integrationsniveau" des EWR-Abkommens zurück, was<br />

auch zu erwarten war. Gleichwohl wird es als ausgewogen bezeichnet. Der Marktzugang für<br />

Wirtschaft und Schweizer Bürger wird deutlich verbessert. Die Kosten des Abkommens werden<br />

für die Schweiz auf rund 400 Millionen Franken veranschlagt (einzelne Quellen nennen weit<br />

mehr). Allgemein wird aber ein wesentlich stärkerer Wachstumsschub erwartet. Allein im Luftverkehr<br />

sollen künftig Kosten von mehr als 200 Millionen Franken wegfallen.<br />

Die sieben Abkommen machten zahlreiche Gesetzesänderungen nötig. Diese wurden in der<br />

Sondersession im September im Parlament beraten und schliesslich gutgeheissen. Viel zu diskutieren<br />

gaben insbesondere die flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen<br />

sowie zum freien Personenverkehr. In beiden Fällen konnten schliesslich Kompromisslösungen<br />

gefunden werden, welche die Wahrscheinlichkeit eines Referendums reduzierten. Dem Begehren,<br />

die bilateralen Verträge einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wurde schliesslich<br />

nicht stattgegeben. Als seinerzeitiger Sieger in der EWR-Abstimmung, gab NR Blocher<br />

schliesslich bekannt, für ein Referendum gegen "die Bilateralen" nicht zur Verfügung zu stehen<br />

(wiewohl es sich um miserable Verträge handle!).<br />

Ein solches wurde von den Schweizer Demokraten ergriffen und kam auch zustande. Die Abstimmung<br />

fand schliesslich am 21. Mai 2000 statt. Die bilateralen Verträge wurden mit solidem<br />

Mehr (67.2% JA) angenommen. Damit bestehen Chancen, dass sich das Verhältnis zur Europäischen<br />

Union normalisiert.<br />

Tabelle <strong>12</strong>.1.5.2-1: Chronologie der bilateralen Verträge mit der EU<br />

1992 6. Dezember Ablehnung des Beitritts zum EWR<br />

1993 5. Februar Vorschlag an die EU zur Eröffnung von Verhandlungen in 15 Bereichen<br />

8./9. November Beschluss des Allgemeinen Rats der EU Verhandlungen mit der Schweiz aufzuneh-<br />

men<br />

1998 11. Dezember Abschluss der bilateralen Verhandlungen I in 7 Bereichen<br />

1999 21. Juni Unterzeichnung der Bilateralen Abkommen I<br />

2000 21. Mai Volksabstimmung zu den Bilateralen Abkommen I (67.2% JA)<br />

2001 Juni Grundsatzeinigung zwischen der Schweiz und der EU zu Bilateralen Verhandlungen II<br />

2002 1. Juni Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen I<br />

17. Juni Start der Bilateralen Verhandlungen II mit allen Themen<br />

Quelle: Integrationsbüro des EDA und EVD, www.europa.admin.ch


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 19<br />

<strong>12</strong>.1.5.3 Die bilateralen Verhandlungen II der Schweiz mit der EU<br />

Im Juni 2002 einigten sich die Schweiz und die EU neue bilaterale Verhandlungen über zehn<br />

weitere Themen zu führen. Dabei handelt es sich einerseits um „Überbleibsel“ (left-overs) aus<br />

den ersten bilateralen Verhandlungen. Sie konnten im Rahmen der ersten bilateralen Verhandlungen<br />

nicht behandelt werden. In der Schlussakte zu den bilateralen Abkommen I wurde zu<br />

diesen Fragen zwischen der Schweiz und der EU eine rasche Verhandlungsaufnahme vereinbart.<br />

Andererseits haben sowohl die EU als auch die Schweiz neue Anliegen eingebracht.<br />

Die Verhandlungen laufen in allen Bereichen parallel und werden vom Integrationsbüro des<br />

EDA und EVD koordiniert. Mit der parallelen Verhandlungsführung bezweckt die Schweiz ein<br />

ausgewogenes Gesamtergebnis der Verhandlungen anzustreben. Die folgenden Ausführungen<br />

zu den zehn Themen, welche Gegenstand der bilateralen Verhandlungen II sind, stammen zum<br />

grössten Teil von Informationen des Integrationsbüros des EDA und EVD:<br />

• Dienstleistungen<br />

Im EU-Binnenmarktrecht sind die drei Grundfreiheiten des Personen-, <strong>Kap</strong>ital- und Dienstleistungsverkehrs<br />

eng miteinander verknüpft. Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen I<br />

über das Personenverkehrsabkommen erwies es sich als schwierig, ein Resultat zu finden,<br />

welches diese Rechtsbereiche voneinander trennt und nur den Personenverkehr liberalisiert.<br />

In einer gemeinsamen Erklärung zum Personenverkehrsabkommen verpflichteten sich die<br />

Schweiz und die EU möglichst bald Verhandlungen über eine allgemeine Liberalisierung der<br />

Dienstleistungen aufzunehmen. Die Schweiz als Nettoexporteurin von Dienstleistungen hat<br />

grosses Interesse an einer solchen Liberalisierung vor allem in den Bereichen Versicherungen,<br />

Wertschriftenhandel, Telekommunikation oder Verkehr. Ziel ist der gegenseitige Zugang<br />

zu den Dienstleistungsmärkten.<br />

• Umwelt<br />

Die Europäische Umweltagentur (EUA) ist für die Erarbeitung von Datenmaterial über den<br />

Stand der Umwelt in den EU-Mitgliedstaaten verantwortlich und liefert damit die wissenschaftlichen<br />

Grundlagen für neue gemeinsame Gesetzgebungen. Mit einer Teilnahme der<br />

Schweiz an der Umweltagentur wäre es der Schweiz möglich, auf europäischer Ebene an<br />

der Erarbeitung von Massnahmen zu Gunsten der Umwelt mitzuwirken.<br />

• Statistik<br />

Statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Staaten sind heute unverzichtbare Grundlagen<br />

für die Staaten selbst und deren Zusammenarbeit. Das statistische Amt der EU –<br />

EUROSTAT - erarbeitet Statistiken, welche auf für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Kriterien<br />

beruhen. Die Harmonisierung der Statistik zwischen der Schweiz und der EU würde<br />

die Vergleichbarkeit der Daten verbessern.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 20<br />

• Bildung, Berufsbildung, Jugend<br />

Im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (allgemeine Bildung), LEONARDO<br />

DA VINCI (Berufsbildung) und JUGEND (ausserschulische Jugendarbeit) fördert die EU unter<br />

anderem die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen. Ein neues bilaterales<br />

Abkommen würde jungen Schweizerinnen und Schweizern die volle Teilnahme an diesen<br />

EU-Programmen sichern.<br />

• Medien<br />

Zur Unterstützung der europäischen Film-Produktion und bei der Überwindung struktureller<br />

Schwierigkeiten gegenüber der nicht-europäischen Konkurrenz hat die EU das Förderprogramm<br />

MEDIA ins Leben gerufen. Dieses Programm steht den EU-Mitgliedstaaten, den dem<br />

EWR angehörenden EFTA-Staaten sowie den EU-Beitrittskandidaten offen. Seit der Ablehnung<br />

der EWR ist eine Teilnahme der Schweiz nicht mehr möglich. Die Schweiz strebt die<br />

volle Beteiligung am MEDIA-Programm an und unterstreicht ihr Interesse mit einem finanziellen<br />

Beitrag.<br />

• Zinsbesteuerung<br />

Die Zinsbesteuerung ist ein Thema, welches die EU eingebracht haben. Bestandteil eines<br />

umfassenden Steuerpakets der EU ist das Vorhaben der Besteuerung von Zinseinkünften.<br />

Dazu will sie ein System des automatischen Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden<br />

einführen. Da die Zinsen ausbezahlende Stelle (z.B. Bank) leicht in Staaten verschoben<br />

werden kann, die nicht der EU-Gesetzgebung unterworfen sind, führt die EU Gespräche<br />

mit Drittstaaten über die Anwendung gleichwertiger Massnahmen. Die Schweiz teilt<br />

die Meinung der EU, dass Zinserträge besteuert werden sollten. Sie hat auch zum Ausdruck<br />

gebracht, kein Interesse zu haben, Geschäfte anzuziehen, welche beabsichtigen allfällige<br />

EU-Regelung zu umgehen. Das EFD hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die<br />

aufzeigt, wie die Schweiz dem Anliegen der EU entgegenkommen könnte. Nicht verhandelbar<br />

ist das Bankgeheimnis.<br />

• Betrugsbekämpfung<br />

Ein weiteres von der EU eingebrachtes Thema ist die Betrugsbekämpfung. Beim Schmuggel<br />

und andere Tatbestände im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr handelt<br />

es sich um ein gesamteuropäisches Problem. Die Schweiz ist interessiert mit der EU nach<br />

Lösungen für eine verstärkte Betrugsbekämpfung zu suchen. Die Schweiz hat eine Verstärkung<br />

der gegenseitigen Amts- und Rechtshilfe vorgeschlagen.<br />

• Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (Schengen/Dublin)<br />

Die Zunahme der organisierten Kriminalität und des Kriminaltourismus sowie professionell<br />

organisierte und global agierende Verbrecher machen eine Verstärkung der internationalen<br />

Zusammenarbeit notwendig. Das Gleiche gilt für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung.<br />

Die EU ist die wichtigste Partnerin der Schweiz. Die Stellung der Schweiz ist aber ge-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 21<br />

schwächt, da sie von den Instrumenten der EU (Schengen/Dublin) weitgehend ausgeschlossen<br />

ist. Dieses Anliegen wurde von der Schweiz in die Verhandlungen eingebracht.<br />

<strong>12</strong>.2 DIE URUGUAY-RUNDE IM RAHMEN DES GATT<br />

Die folgenden Ausführungen sind zum grösseren Teil der Schrift des Schweizerischen Handelsund<br />

Industrievereins (Vorort) "Die Uruguay-Runde des GATT - eine wirtschaftliche Beurteilung"<br />

(<strong>Zürich</strong>, August 1993) entnommen.<br />

<strong>12</strong>.2.1 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)<br />

<strong>12</strong>.2.1.1 Zur Geschichte des GATT<br />

Tabelle <strong>12</strong>.2.1.1-1 Die GATT-Chronologie<br />

30. Okt. 1947 23 Länder unterzeichnen im Genfer Völkerbundspalast das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen<br />

(GATT). Die im gleichen Zug abgeschlossene erste multilaterale Verhandlungsrunde<br />

erfasst rund 45'000 Zolltarifkonzessionen.<br />

1. Jan. 1948 Inkrafttreten des GATT mit 23 Gründungsländern: Australien, Belgien, Brasilien, Burma,<br />

Kanada, Ceylon (Sri Lanka), Chile, China, Kuba, Tschechoslowakei, Frankreich, Indien,<br />

Libanon, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Südrhodesien (Simbabwe),<br />

Syrien, Südafrika, Grossbritannien und die USA.<br />

1949 Zweite Verhandlungsrunde in Annecy mit rund 5'000 Zolltarifkonzessionen<br />

1950/51 Dritte Verhandlungsrunde im englischen Torquay mit rund 8’700 Zolltarifkonzessionen<br />

1955/56 Vierte Verhandlungsrunde in Genf mit Zolltarifkonzessionen auf einem Handelsvolumen<br />

von rund 2.5 Milliarden Dollars<br />

1960/62 Fünfte Verhandlungsrunde (Dillon-Runde) mit rund 4'400 Zolltarifkonzessionen über ein<br />

Handelsvolumen von etwa 4.9 Milliarden Dollars.<br />

1964/67 Sechste Verhandlungsrunde (Kennedy-Runde) mit einem Abbau der Zolltarife um rund<br />

50%; Zolltarifkonzessionen auf einem Handelsvolumen von rund 40 Milliarden Dollars.<br />

Während der Kennedy-Runde wurde 1965 das <strong>Kap</strong>itel IV (Handel und Entwicklung) in die<br />

GATT-Akte aufgenommen.<br />

1973/79 Siebte Verhandlungsrunde (Tokyo-Runde) mit einem durchschnittlichen Zolltarifabbau von<br />

auf die Industrieprodukte der 9 wichtigsten Industrieländer von 7.0 auf 4.7%. Die Entwicklungsländer<br />

offerierten Konzessionen auf ein Importvolumen von rund 3.9 Milliarden Dollars.<br />

Verabschiedung verschiedener Verhaltens- und Ordnungsvereinbarungen (Kodizes)<br />

mit variablem Teilnehmerkreis.<br />

20. Sept. 1986 Lancierung der achten Verhandlungsrunde in Punta del Este (Uruguay-Runde). Im Laufe<br />

der Jahre ist die Zahl der GATT-Vertragsparteien auf über 90 gestiegen.<br />

15. Dez. 1993 Abschluss der Uruguay-Runde<br />

Quelle: Ww.: 40 Jahre Gatt, in Neue Zürcher Zeitung, Nr. 252, 30. Okt. 1987<br />

1947 unterzeichneten 23 Staaten, darunter vor allem Industrieländer, ein Vertragswerk und<br />

gründeten damit das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on<br />

Tarifs and Trade). Ursprünglich war vorgesehen, neben dem Internationalen Währungsfonds<br />

(IMF) und der Weltbank im Rahmen der UNO auch eine Internationale Handelsorganisation<br />

(ITO) zu gründen. Dies scheiterte am Widerstand des amerikanischen Kongresses. Das Ver-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 22<br />

tragswerk GATT besass bis zum Abschluss der Uruguay-Runde keine eigentliche Dachorganisation.<br />

Im Laufe der Jahre hat das GATT im Zuge der Ausweitung des Handels, der Globalisierung der<br />

Märkte und des Zerfalls der Planwirtschaft an Bedeutung und Attraktivität gewonnen. Heute<br />

zählt das GATT 111 Mitgliedstaaten aus der ganzen Welt (Stand Mai 1993). Diese bestreiten<br />

rund 90% des internationalen Handels. Weitere Kandidaten, wie Russland und China, interessieren<br />

sich für den Beitritt.<br />

<strong>12</strong>.2.1.2 Die Anliegen des GATT<br />

Mit der Gründung des GATT wurde angestrebt, die in den dreissiger Jahren handelspolitisch<br />

gemachten Fehler, wie Protektionismus, Bilateralismus und "Clearing" künftig zu vermeiden.<br />

Das Vertragswerk diente als Instrument zur Liberalisierung des Handels. Seine Aufgabe war<br />

der Abbau tarifärer und nichttarifärer Grenzhindernisse. Gleichzeitig sollte es die in den Mitgliedstaaten<br />

getroffenen Massnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Aussenhandel<br />

überwachen.<br />

Die wichtigsten Funktionen des GATT können vereinfacht in drei Punkten zusammengefasst<br />

werden:<br />

• Es setzt die Verkehrsregeln des internationalen Handels fest.<br />

• Es bildet das zentrale Forum für internationale Verhandlungen über den Handel.<br />

• Es stellt den Mitgliedstaaten einen Rahmen zur Streitschlichtung zur Verfügung.<br />

Das Abkommen wurde seit seiner Inkraftsetzung immer wieder erweitert und ergänzt. Das Regelwerk<br />

besteht heute aus dem Hauptabkommen und aus Neben- und Zusatzabkommen. Letztere<br />

sind nur für die Länder verbindlich, die diese unterzeichnet haben. Das GATT-Rechtssystem<br />

weist somit unterschiedliche Mitgliedschaften auf. Die wesentlichen Grundsätze, auf<br />

denen es aufgebaut ist, sind indessen die gleichen geblieben:<br />

• Prinzip der Nichtdiskriminierung<br />

• Zölle als primäres Schutzinstrument<br />

• Verbot mengenmässiger Importbeschränkungen<br />

• Grundsatz des lauteren Wettbewerbs<br />

Auch das GATT basiert auf gewissen Kompromissen, mit denen besonderen Situationen Rechnung<br />

getragen werden soll. Die zulässigen Ausnahmen und Abweichungen sind Ausdruck von<br />

Realismus, beinhalten indessen die Gefahr von Erosionserscheinungen. Die wichtigsten Ausnahmen<br />

sind:<br />

• Unter gewissen Voraussetzungen ist die Bildung regionaler Integrationsräume (Freihandelszonen<br />

und Zollunionen) in Abweichung von der Meistbegünstigungsregel gestattet. Die den<br />

Entwicklungsländern von den Industriestaaten gewährten Zollpräferenzen haben ebenfalls<br />

die Zustimmung des GATT gefunden.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 23<br />

• Der Teil IV des Abkommens (1965) gesteht den Entwicklungsländern eine Sonderbehandlung<br />

zu und entbindet sie weitgehend von den regulären Verpflichtungen des Abkommens.<br />

• Möglich sind die Anrufung von Schutzklauseln und mengenmässige Importbeschränkungen<br />

bei Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten.<br />

Ferner gibt es sektorielle Sonderregelungen, wie etwa das Multifaser-Abkommen MFA für den<br />

internationalen Handel mit Textilien und Bekleidung. Ebenso wurde die Landwirtschaft bis anhin<br />

von den Bestimmungen und den Allgemeinen Abkommens ausgenommen. In beiden Fällen will<br />

die Uruguay-Runde diese Sektoren in das Allgemeine Abkommen eingliedern.<br />

<strong>12</strong>.2.1.3 Bisherige Leistungen des GATT<br />

Das GATT kann seit seinem bestehen viel Leistungen vorweisen, hat es doch wesentlich zur<br />

Entwicklung des weltweiten Handels beigetragen. Die ersten sechs GATT-Runden betrafen im<br />

wesentlichen den Abbau von Zöllen. So konnte die durchschnittliche Zollbelastung, die in den<br />

Industrieländern auf Industrieprodukten erhoben wird, von rund 40% auf 4.7% reduziert werden.<br />

Ferner fand eine Angleichung der Zollsätze statt. Höhere Sätze wurden in der Regel stärker reduziert<br />

als tiefere.<br />

Im Zentrum der beiden letzten Verhandlungsrunden stand und steht die Beseitigung der nichttarifären<br />

Hindernisse des Handels sowie die Anpassung und Ergänzung der Regeln des internationalen<br />

Handelssystems. Zusätzlich zu neuen Zollreduktionen führte die Tokyo-Runde zum<br />

Ausbau der Spielregeln in den Bereichen Subventionen, Antidumping-Massnahmen, öffentliches<br />

Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse und Importlizenzen. Eines der wichtigsten<br />

Ziele der Uruguay-Runde besteht darin, für die Bereiche Dienstleistungen, Geistiges Eigentum<br />

und Investitionen multilaterale Regeln zu definieren. Diesen kommt in den heutigen<br />

Wirtschaftsbeziehungen wachsende Bedeutung zu. Bis heute beschränkt sich das GATT aber<br />

ausschliesslich auf den Handel mit Waren.<br />

<strong>12</strong>.2.1.4 Die Interessen der Schweiz am GATT<br />

Aufgrund ihrer starken Verflechtung mit der Weltwirtschaft ist die Schweiz in besonderem Masse<br />

daran interessiert, dass der internationale Handel in einem liberalen und stabilen Rahmen<br />

abgewickelt wird. So erzielte die Schweiz 1993 rund 36% des Bruttoinlandproduktes in Form<br />

von Waren- und Dienstleistungsexporten. Die Warenexporte beliefen sich auf 95 Milliarden<br />

Franken, mehr als ein Drittel davon ging in Länder ausserhalb Europas. Die jährlichen Einnahmen<br />

aus dem Dienstleistungsexport belaufen sich auf rund 30 Milliarden Franken. Der Wert der<br />

schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland bezifferte sich Ende 1991 auf 102 Milliarden<br />

Franken. Schweizer Firmen beschäftigen im Ausland mehr als eine Million Personen.<br />

Für die erfolgreiche Teilnahme am internationalen Wirtschaftsverkehr braucht es neben unternehmerischem<br />

Wille auch einen möglichst offenen und unbehinderten Zugang zu den ausländi-


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 24<br />

schen Absatzmärkten. Das GATT ist die Institution, welche die notwendigen Regeln für die Abwicklung<br />

des weltweiten Handels bereit- und sicherstellt.<br />

Die Schweiz ist dem GATT 1966 beigetreten. Sie hat seither vor allem in zweierlei Hinsicht von<br />

ihrer Mitgliedschaft profitiert:<br />

• Dank der Meistbegünstigung kam die Schweiz in den Genuss der zwischen anderen Mitgliedstaaten<br />

ausgehandelten Liberalisierungsmassnahmen. Angesichts unseres sehr niedrigen<br />

Zolltarifs erhalten wir den besseren Zugang zu den Drittmärkten für relativ bescheidene<br />

Konzessionen.<br />

• Die im GATT festgelegten und seit seiner Gründung weiterentwickelten Spielregeln, gewähren<br />

insbesondere kleinen, offenen Volkswirtschaften wie der Schweiz, einen wirksamen<br />

Schutz. Eine liberale und multilateral abgestützte Handelsordnung schützt vor allem den<br />

Kleinstaat vor einseitigen Massnahmen oder bilateralen Druckversuchen. Das GATT soll<br />

dem "Gesetz des Stärkeren" kodifizierte multilaterale Regeln entgegensetzen.<br />

Die Bedeutung dieser Institution für die Schweiz hat nach dem EWR-Nein vom 6. Dezember<br />

1992 noch zugenommen. Dabei liegt die Beteiligung nicht nur im Interesse der Exportindustrie.<br />

Nur eine Wirtschaft, die den Zugang zu den Weltmärkten hat und dort erfolgreich ist, kann interne<br />

Finanzierungsmassnahmen z.B. für die Landwirtschaft mittragen und einer grossen Zahl<br />

inländischer Zulieferanten Aufträge erteilen.<br />

<strong>12</strong>.2.2 Die Uruguay-Runde, die achte multilaterale Verhandlungsrunde<br />

<strong>12</strong>.2.2.1 Hintergründe und Ziele der Uruguay-Runde<br />

Mit dem Start der Uruguay-Runde am 20. September 1986 in Punta del Este haben sich die am<br />

GATT beteiligten Länder auf ein ausserordentlich ehrgeiziges Projekt eingelassen. Der Zusammenbruch<br />

des Systems fester Wechselkurse anfangs der siebziger Jahre, die beiden Erdölschocks,<br />

die durch die Verschuldung der Dritten Welt ausgelöste Finanzkrise und eine Folge<br />

von rezessiven Phasen haben auf das im GATT verankerte Handelssystem zunehmenden<br />

Druck bewirkt. Dies führte zu einer schleichenden Aufweichung der handelspolitischen Disziplin,<br />

die in der Gewährung von zunehmenden Subventionen für landwirtschaftliche und industrielle<br />

Güter sowie in bilateralen Abkommen zur Beschränkung der Exporte wettbewerbsfähiger Länder<br />

(Abkommen zur "Selbstbeschränkung") zum Ausdruck kamen. Parallel dazu haben sich<br />

aber auch die Wirtschaftsbeziehungen stark verändert. Die Märkte haben sich globalisiert, die<br />

internationalen Investitionen haben sich verstärkt. Der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen<br />

hat an Bedeutung gewonnen.<br />

Vor diesem Hintergrund haben sich die Regierungen mit der Uruguay-Runde ein zweifaches<br />

Ziel gesetzt:<br />

• Die Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben (Reduktion der Zölle und Beseitigung<br />

nichttarifärer Handelshemmnisse), um so den Zugang zu den Märkten zu verbessern.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 25<br />

• Die Spielregeln an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Vordergrund standen die<br />

Ausweitung der GATT-Regeln auf Dienstleistungen, Investitionen und Geistiges Eigentum,<br />

der Einbezug der Landwirtschaft und des Textilsektors. Ferner sollte das multilaterale System<br />

als Gegengewicht zu regionalen Wirtschaftsgruppierungen gestärkt werden (EU,<br />

EWR, NAFTA, ASEAN, etc.).<br />

Der ursprünglich festgelegte Zeitplan konnte nicht eingehalten werden. Die einsetzende Rezession<br />

und zunehmende transatlantische Konflikte zwischen den USA und der EU machten die<br />

Verhandlungen komplizierter als angenommen. Die Verhandlungen der Uruguay-Runde konnten<br />

erst im Dezember 1993 nach fast sieben Jahren abgeschlossen werden.<br />

<strong>12</strong>.2.2.2 Wichtige Regelungen der GATT-Uruguay-Runde<br />

Folgende Stichworte sollen die wichtigen Regelungsbereiche der Uruguay-Runde aufzeigen:<br />

Regelungen im Bereich der Industrieprodukte:<br />

• Marktzutritt: Reduktion der Zollsätze und Abbau nicht-tarifarischer Handelshemmnisse wie<br />

Kontingente und Lizenzen.<br />

• Ursprungsregelung: Harmonisierung der Regelungen zur Vermeidung von Handelshemmnissen.<br />

• Versandkontrollen: Eine Hilfestellung vor allem für die Entwicklungsländer.<br />

• Subventionen von Industrieprodukten: Vermeidung eines Subventionswettbewerbes durch<br />

klare Regelungen.<br />

• Technische Handelshemmnisse: Technische Vorschriften und Normen sowie Prüfvorschriften<br />

und Zertifizierung werden vereinheitlicht.<br />

• Öffentliches Beschaffungswesen: Die Zahl der unterstellten Beschaffungsstellen wird erhöht.<br />

• Textil- und Bekleidungsbereich: Verlängerung des Multifaserabkommens, Textil und Bekleidungssektor<br />

wird ins GATT überführt.<br />

Regelungen im Bereich der Landwirtschaft:<br />

Die Landwirtschaft wird generell liberalisiert durch<br />

• Abbau von Importschranken<br />

• Verbesserung des Wettbewerbsklimas durch mehr Disziplin bei den Subventionen<br />

• Minimierung nachteiliger Wirkungen gesundheitspolizeilicher und phytosanitärer Vorschriften<br />

auf den Agrarhandel<br />

Weitere Bereiche:<br />

• Handel mit Dienstleistungen GATS: Das Abkommen beruht auf Dreisäulenprinzip (Rahmenabkommen;<br />

Bestimmungen zu Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftverkehr und<br />

Aufenthalt von Dienstleistern; Listen der Erstverpflichtungen der Vertragsparteien)<br />

• Regelungen zum geistigen Eigentum TRIPs: Materielle Standards, Mittel zur Durchsetzung,<br />

Streitvermeidungs- und Schlichtungsmechanismen.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 26<br />

• Massnahmen in bezug auf Direktinvestitionen im Ausland: Teilweise Gleichbehandlung von<br />

Inländern und ausländischen Investoren<br />

Ausnahmen, Verfahren und Institutionen:<br />

• Schutzmassnahmen: Den Vertragsparteien wird erlaubt, bei Vorliegen von schwerwiegenden<br />

Störungen zum Schutze bedrohter Branchen von einzelnen Verpflichtungen vorübergehend<br />

abzuweichen.<br />

• Streitschlichtung: Eingerichtet wurde ein Konsultations- und Streitschlichtungsverfahren mit<br />

Appelationsmöglichkeiten.<br />

• Multilaterale Handelsorganisation: Es wurde eine neue Welthandelsorganisation WTO geschaffen,<br />

ihr Sitz ist Genf. An ihrer Spitze steht eine Ministerkonferenz. Die laufende Überwachung<br />

des Funktionierens und die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerkonferenz werden<br />

einem "Allgemeinen Rat" übertragen.<br />

<strong>12</strong>.2.3 Alte und neue Herausforderungen für das GATT<br />

Internationale Organisationen und Übereinkommen können nur das verkörpern, was die Mitgliedländer<br />

daraus machen. Dies gilt besonders für einen Bereich, wo man sich "keine Geschenke"<br />

macht. Die Uruguay-Runde hat eine Reihe von Problemen zutage gefördert, die früher<br />

oder später gelöst werden müssen. Die wichtigsten sind:<br />

• Die erlaubten Ausnahmen und Abweichungen sind im Sinne einer gewissen Flexibilität sicher<br />

nötig. Sie beinhalten aber gleichzeitig den Keim zur Desintegration.<br />

• Die Verschlechterung des handelspolitischen Klimas und das erneute Erwachen des Protektionismus<br />

gefährdeten die multilaterale Handelsordnung. Gerade für ein Land wie die<br />

Schweiz ist es von erstrangiger Bedeutung, dass sich nicht das Gesetz des Stärkeren zu<br />

etablieren vermag.<br />

• Der potentielle Konflikt zwischen binnenpolitisch motivierten Massnahmen und dem freien<br />

internationalen Wirtschaftsverkehr ist eine weitere Herausforderung für das GATT. Interne<br />

Erlasse wie technische Normen und Vorschriften hemmen den Handel oft mehr als traditionelle<br />

handelspolitische Massnahmen. In diesem Sinne ist vor allem auch der Umweltschutz<br />

im Auge zu behalten (Ökoprotektionismus).<br />

<strong>12</strong>.2.4 Die Schweiz und der neue GATT-Vertrag<br />

Bereits für die Herbstsession 1994 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zu den für<br />

die Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen notwendigen Rechtsanpassungen vorgelegt.<br />

Im Bereich des geistigen Eigentums ging es bei der Revision der Bundesgesetze darum, mehr<br />

Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Teilweise mussten Schutzniveaus angepasst<br />

werden. Die Anpassungen in den Bereichen Landwirtschaft, Alkohol-Gesetzgebung, Zollrecht<br />

und wirtschaftliche Landesversorgungswaren werden eng an die Umsetzung des Prinzips<br />

der ausnahmslosen Tarifizierung gebunden. In der Bankengesetzgebung waren die Zulassungsbedingungen<br />

anzupassen, welche die Eidg. Bankenkommission ausländischen Banken


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 27<br />

auferlegen kann, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Beim öffentlichen Beschaffungswesen<br />

bedingte das GATT-Übereinkommen die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes.<br />

Die nötigen Anpassungen wurden vom Parlament in sehr kurzer Zeit vorgenommen. Dies ermöglichte<br />

in der Folge eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens. Da die Schweiz bereits<br />

Mitglied des GATT war, wurde der neue Vertrag nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt.<br />

Die notwendige Unterschriftenzahl für eine Volksabstimmung kam schliesslich nicht zusammen.<br />

Der Vertrag erlangte Mitte 1995 Gültigkeit.<br />

<strong>12</strong>.2.5 Konsequenzen der Uruguay-Runde auf die Wald- und Holzwirtschaft<br />

Für die Holzwirtschaft werden die folgenden Übereinkommen der Uruguay-Runde als bedeutsam<br />

angesehen:<br />

1. Abkommen über den Handel mit Waren: Reduziert werden vorab die Zölle auf den Zolltarifen<br />

des <strong>Kap</strong>itels 44 und 94, soweit diese über den Freihandelsvertrag mit der EU und der<br />

EFTA nicht schon ganz aufgehoben wurden, um rund 30 bis 50 Prozent. Der Abbau hat in<br />

der Regel innerhalb von fünf Jahren zu erfolgen. Von Bedeutung ist ferner, dass man sich<br />

auch der Umweltaspekte - etwa im Zusammenhang mit der Produktion - annehmen will.<br />

Nicht-handelsbezogene Zielsetzungen einer Produktion, etwa die Multifunktionalität, werden<br />

vom GATT ausdrücklich anerkannt.<br />

2. Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Massnahmen: Das Übereinkommen<br />

soll gewährleisten, dass Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und zur Nahrungsmittelsicherheit<br />

nicht als Vorwand für Handelshemmnisse missbraucht werden. Strengere Massnahmen<br />

können in Kraft gesetzt werden, sofern sie auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen.<br />

WTO-Mitglieder dürfen nicht diskriminiert werden.<br />

3. Übereinkommen über technische Handelshemmnisse: Nationale technische Vorschriften<br />

und Normen sowie Prüfvorschriften dürfen nicht als Handelshemmnisse eingesetzt werden.<br />

Für Inländer und Ausländer muss gleiches Recht gelten.<br />

4. Übereinkommen betreffend Antidumping-Massnahmen: Antidumping-Zöllle dürfen nur<br />

erhoben werden, wenn Dumping-Massnahmen der einheimischen Produktion nachweislich<br />

Schaden zufügt. Nur Regierungen, nicht Branchen oder Unternehmungen können Organe<br />

zur Streitschlichtung einberufen.<br />

5. Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen: Es wird unterschieden<br />

zwischen verbotenen Subventionen (zur Erzielung bestimmter Exportergebnisse), schädigenden<br />

Subventionen (>5% des Produktewertes) und prinzipiell erlaubten, nicht produktespezifischen<br />

Subventionen. Die subventionierte Partei muss nachweisen, dass durch ihre<br />

Massnahmen keine Schädigungen bei den Mitgliedstaaten eintreffen.<br />

6. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Dieses Abkommen ist für die<br />

schweizerische Wirtschaft im Allgemeinen und die Holzwirtschaft im Besonderen von Bedeutung.<br />

Damit kann der fehlende EWR-Vertrag bei den Beschaffungen im EU-Raum wenigstens<br />

teilweise überspielt werden.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 28<br />

7. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass sektorielle Selbsthilfemassnahmen nicht GATT-widrig<br />

sind.<br />

<strong>12</strong>.3 DIE WELTHANDELSORGANISATION WTO<br />

Richard Senti, emeritierter Professor für Wirtschaft der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>, ist ein führender Kenner der<br />

WTO. Er war während Jahren Mitglied der Streitschlichtungsstelle GATT/WTO in Genf und hat<br />

zahlreiche Bücher über die Welthandelsordnung publiziert. Unter anderen:<br />

- Senti, R. (2000): WTO – System und Funktionsweise der Welthandelsordnung. Schulthess<br />

Polygraphischer Verlag. <strong>Zürich</strong>. 728 Seiten.<br />

- Senti, R. (2003): WTO: die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay-Runde. 4. Auflage.<br />

Eigenverlag. <strong>Zürich</strong>. 141 Seiten.<br />

Die folgenden Ausführungen sind zu einem grossen Teil Informationen des seco (www.secoadmin.ch)<br />

entnommen.<br />

<strong>12</strong>.3.1 Die WTO im Überblick<br />

Bereits mit dem Abschluss der Uruguay-Runde war klar, dass weitere Verhandlungsrunden im<br />

Rahmen der neu gegründeten Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO) würden<br />

folgen müssen. Die WTO nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 1995 auf und bildet das rechtliche<br />

und institutionelle Fundament des multilateralen Handelssystems. Sie regelt die grenzüberschreitenden<br />

Handelsbeziehungen der Staaten auf globaler Ebene. Während sich die GATT vor<br />

allem auf den Güterhandel bezog, wurde der Anwendungsbereich der WTO-Regeln weiter geöffnet.<br />

Neu bestehen auch verbindliche Regeln für den Handel mit Dienstleistungen, für den<br />

kommerziellen Nutzen des geistigen Eigentums und für das öffentlichen Beschaffungswesen.<br />

Träger sind die 145 Mitgliedländer (Stand 4. April 2003). Sie repräsentieren rund 97% des<br />

Welthandels. Die Regierungen der Mitgliedländer nehmen in den verschiedenen Organen, Ausschüssen<br />

und Arbeitsgruppen der WTO gleichberechtigt teil. Alle wichtigen Beschlüsse werden<br />

gemeinsam, unter möglichst transparenten Bedingungen ausgehandelt und im Konsens gefällt.<br />

Die WTO arbeitet auf verschiedenen Ebenen. Entscheide werden auf der obersten Ebene, der<br />

Ministerkonferenz der Wirtschaftsminister der Mitgliedländer oder im General-Council, den Vertretern<br />

der Mitgliedländer in den ständigen Gremien der WTO gefällt. Die Ministerkonferenzen<br />

finden mindestens alle zwei Jahre statt. Detailberatungen und Vorbereitungen werden in Arbeitsgruppen<br />

oder den entsprechenden spezialized committees statt. Die WTO verfügt über<br />

keinen selbständigen, mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten Exekutivrat.<br />

Sitz der WTO ist in Genf. Das Budget beläuft sich auf rund 150 Millionen Schweizer Franken.<br />

Im Sekretariat der WTO arbeiten rund 560 Mitarbeiter unter der Leitung des Generaldirektors<br />

Supachai Panitchpakdi. Als ihre wichtigsten Aufgaben führt das Sekretariat der WTO auf:<br />

- Administration der WTO-Abkommen,


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 29<br />

- Forum für Verhandlungen zum Welthandel,<br />

- Streitschlichtung in Handelsfragen zwischen den Mitgliedländern,<br />

- Analyse und Monitoring des Welthandels und nationalen Wirtschaftspolitiken,<br />

- Unterstützung und Ausbildung von Entwicklungsländern,<br />

- Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen,<br />

- Medien und Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der WTO.<br />

Im Gegensatz zu den Bretton-Woods-Institutionen (Weltbank, Internationaler Währungsfonds)<br />

ist es dem Sekretariat der WTO untersagt, selbst in gewissen Angelegenheiten aktiv zu werden<br />

oder wirtschaftspolitische Empfehlungen an seine Mitglieder zu richten.<br />

Als Leitidee für die Beziehungen zwischen den Mitgliedländern hat sich die WTO das Prinzip<br />

der Nichtdiskriminierung zu Grunde gelegt:<br />

- Das Prinzip der Meistbegünstigung (most-favoured-nation MFN) verpflichtet die Gleichbehandlung<br />

aller WTO-Mitglieder. Konkret bedeutet dies, dass wenn ein WTO-Mitglied einem<br />

Drittland eine Handelserleichterung gewährt, muss es diese auch jedem anderen WTO-<br />

Mitglied zugestehen.<br />

- Das Prinzip der Inländerbehandlung (national treatment) verpflichtet zur Nichtdiskriminierung<br />

zwischen In- und Ausland. Jedes WTO-Mitglied ist zum Beispiel verpflichtet, bei Importprodukten<br />

die selben Vorschriften wie bei Produkten aus inländischer Produktion anzuwenden.<br />

Wie stark diese Prinzipien von den einzelnen Mitgliedländern wirklich angewendet wird, sei dahingestellt.<br />

Ein klassisches Beispiel der Nichtbefolgung dieser Prinzipien liefert die Holzwirtschaft<br />

mit dem softwood-lumber-dispute („Nadelschnittholzkrieg“) zwischen den USA und Kanada.<br />

<strong>12</strong>.3.2 Die Doha-Runde<br />

An der dritten WTO-Ministerkonferenz im Dezember 1999 in Seattle hätte die Agenda künftiger<br />

Verhandlungsrunden festgelegt werden sollen. Die Ministerkonferenz endete aufgrund ungenügender<br />

Vorbereitung des Sekretariats und externer Störmanöver (der Globalisierungsgegner)<br />

ohne Resultat.<br />

In den folgenden zwei Jahre rangen die Delegierten der Mitgliedländer intensiv um Themen und<br />

Bedingungen einer neuen Runde. An der vierten Ministerkonferenz in Doha (Qatar) im November<br />

2001 gelang der Durchbruch. Die Erklärung von Doha bildet den Startpunkt für die gleich<br />

genannte Doha-Runde und das entsprechende Arbeitsprogramm. Das erklärte Abschlussziel<br />

der Doha-Runde ist der 1. Januar 2005. Der Erfolg der Ministerkonferenz ist unter anderem auf<br />

die Annäherung der Positionen insbesondere zwischen den USA und der EU sowie der guten<br />

Vorbereitung durch die Delegierten und das Sekretariat in Genf zu zuschreiben. Einen wesentlichen<br />

Beitrag zum erfolgreichen Abschluss leisteten die professionelle Vorbereitung und Organisation<br />

durch die qatarischen Behörden sowie die überlegene Führung der Konferenz durch den<br />

qatarischen Minister Kamar.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 30<br />

Von verschiedenen Seiten wurden die Verhandlungen in Doha als „WTO Development Agenda“<br />

bezeichnet. Ein massgeblicher Teil der Erklärung widmet sich den Anliegen der Entwicklungsländer,<br />

die ihre Positionen an der Konferenz mit Nachdruck und Erfolg zu vertreten vermochten.<br />

Die Verhandlungen umfassten die Fortführung in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen<br />

und den Beginn der Verhandlungen im Bereich der Industriegüter sowie in Umweltfragen.<br />

Die formellen Verhandlungsthemen gemäss Doha-Erklärung sind:<br />

- Landwirtschaft: Verbesserung des Marktzugangs und Abbau von inländischen und Exportsubventionen,<br />

Berücksichtigung der nicht handelsbezogenen Aspekte<br />

- Industriegüter: Verbesserung des Marktzugangs (Abbau von tarifären und nicht-tarifären<br />

Handelshemmnissen)<br />

- Dienstleistungen: Forstsetzung des in der Uruguay-Runde eingeleiteten schrittweisen Liberalisierungsprozesses<br />

- Regeln: Klärung und Verbesserung des Antidumping- und des Subventionsabkommens<br />

sowie der Regeln für regionale Handelsabkommen<br />

- Verbesserung des WTO-Streitschlichtungsmechanismus<br />

- Errichtung eines Registers für geographische Herkunftsbezeichnungen von Weinen und<br />

Spirituosen<br />

- Handel-Umwelt: Klärung des Verhältnisses zwischen Handelsregeln und Umweltabkommen,<br />

Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen der WTO und<br />

Umweltorganisationen.<br />

Weitere Themen, welche noch nicht in einem eigentlichen Verhandlungsstadium sind oder zu<br />

welchen noch Analysen und Vorbereitungen notwendig sind, sind:<br />

- Umsetzungsprobleme bei bestehenden WTO-Abkommen,<br />

- Spezielle Bedingungen und Vorteile von Entwicklungsländern,<br />

- Zugang zu Medikamenten,<br />

- 4 Singapur-Themen (Investitionsabkommen, Wettbewerbsabkommen, Transparenz im öffentlichen<br />

Beschaffungswesen und Handelserleichterungen),<br />

- Ausdehnung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben.<br />

Beurteilung der Ministerkonferenz in Doha aus Sicht der Schweiz: Die Aufnahme einer neuen<br />

Verhandlungsrunde stellt einen grossen Erfolg dar. Ein Scheitern der Konferenz hätte nicht nur<br />

die bereits laufenden Verhandlungen blockiert, sondern das bisher Erreichte des multilateralen<br />

Handelssystems in Frage gestellt. Grundsätzlich positiv aus Schweizer Sicht wird das Gleichgewicht<br />

in den verschiedenen Bereichen – Landwirtschaft, Umwelt, Regeln und Singapur-<br />

Themen - betrachtet. Als wichtigster Nachteil bzw. Risiko wird der hohe Erwartungsdruck seitens<br />

der Entwicklungsländer aufgrund der zahlreichen Versprechen angesehen.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 31<br />

<strong>12</strong>.3.3 Die Ministerkonferenz von Cancún<br />

Im September 2003 fand die fünfte Ministerkonferenz der WTO in Cancún (Mexiko) statt. Ziel<br />

der Ministerkonferenz war es Impulse für die laufenden Verhandlungen zu geben und anstehende<br />

Entscheidungen zu fällen.<br />

An der Ministerkonferenz in Cancún konnte kein Kompromiss für eine gemeinsame Schlussdeklaration<br />

gefunden werden. Die Differenzen zwischen Nord und Süd bzw. den Industrie- und<br />

den Entwicklungsländer waren unüberwindbar. Zu sehr waren die einzelnen Gruppierungen vor<br />

allem in den Diskussionen um den Agrarsektor auf ihren eigenen Interessen behaftet. Die Doha-Runde<br />

wird trotzdem weitergehen, wenn auch mit einem sehr grossen Rückstand auf den<br />

vorgesehenen Zeitplan. Die grossen Verlierer der gescheiterten Ministerkonferenz sind die<br />

Entwicklungsländer, welchen die Doha-Runde unter anderem gewidmet ist. Mit dem Scheitern<br />

musste auch das multilaterale Handelssystem eine weitere Niederlage einstecken.


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 32<br />

<strong>12</strong>.4 LITERATUR ZU KAPITEL <strong>12</strong>:<br />

Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18.<br />

Mai 1992, EDMZ, Bern, Band 1, 667 S. und Band 2 (Abkommen über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum), 972 S.<br />

Botschaft zu den für die Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen (Uruguay-Runde) notwendige<br />

Rechtsanpassung (GATT-Botschaft 2) vom 19. September 1994, EDMZ, Bern<br />

281 Seiten<br />

cs: Alles mit allem verbunden - Deblockierung der andern Dossiers der EU-Verhandlungen?,<br />

in NZZ Nr. 242 vom 18./19. Okt. 1997, Seite 13<br />

Graf Erwin, Hofer Peter, Kropf François, Leukens Udo, Meierhofer Ulrich, Schafroth Robert:<br />

Die Holzwirtschaft im europäischen Binnenmarkt; Vorträge gehalten anlässlich des holzwirtschaftlichen<br />

Kolloquiums vom 29. Jan. 1990, in SAH Bulletin 1/1990, 18. Jg; 59 Seiten<br />

Kellenberger Jakob:<br />

Wirtschaftliche Integrationsbestrebungen in Europa und die schweizerische Wald- und<br />

Holzwirtschaft, Referat im Forum für Holz vom 15.1.1988 in Bern, 15 Seiten<br />

Kommission der europäischen Gemeinschaften:<br />

Vollendung des Binnenmarktes, Weissbuch der Kommission an den Europäischen Rat,<br />

Brüssel, 14. Juni 1985, 42 Seiten<br />

Meyer Peter:<br />

Mögliche Konsequenzen der Uruguay-Runde des Gatt auf die Wald- und Holzwirtschaft;<br />

Kurzreferat anlässlich der Sitzung des Forums für Holz vom 25. August 1994 in Bern, 8<br />

Seiten (nicht veröffentlicht)<br />

Neue Zürcher Zeitung:<br />

Charakteristiken des EWR-Vertrages, Artikelreihe der NZZ, in den Nr. 249, 257, 269, 275,<br />

287, 289 / 1991<br />

Reinhart Caspar<br />

Europa 1992 und die internationale Normung im Bauwesen, in Schweizer Ingenieur und<br />

Architekt Nr. 36/88, S. 1005-1009<br />

cs.: Sieben Abkommen und ihre Folgegesetzgebung - Auf dem innenpolitischen Prüfstand; in<br />

Neue Zürcher Zeitung Nr. 74 vom 30. März 1999, Seite 15<br />

cs.: Eintritt in eine neue Beziehung zu Europa; in Neue Zürcher Zeitung Nr. 289 vom <strong>12</strong>./13.<br />

Dez. 1998; S. 13<br />

rg.: Der Brückenschlag zum europäischen Binnemarkt, Die sieben Sektoralabkommen<br />

Schweiz - EU als solides Fundament, in Neue Zürcher Zeitung Nr. 24 vom 30./31. Jan.<br />

1999; S. 29<br />

rg.: Zitterpartie Landverkehr; in Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 4. Dez. 1996, S.21<br />

rt.: Echter Durchbruch in den EWR-Verhandlungen, in Neue Zürcher Zeitung Nr 246 vom 23.<br />

Okt. 1991, S. 33<br />

rt.: Neue Hausaufgaben für die EWR-Alchimisten, in Neue Zürcher Zeitung Nr 293 vom 17.<br />

Dezember 1991, S. 29<br />

rt.: Personenverkehr - das Mosaikwerk ist erkennbar, in Neue Zürcher Zeitung Nr. 282 vom 3.<br />

Dez. 1996, S. 21


"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 33<br />

Sc.: Letztes Verhandlungsangebot an die EU - 200-Millionen-Franken-Subvention der rollenden<br />

Landstrasse, in NZZ Nr. 236 vom 11./<strong>12</strong>. Okt. 1997, Seite 13<br />

Schweizerischer Bundesrat:<br />

Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess, EDMZ<br />

88.045, Bern, August 1988, 217 Seiten<br />

Schweizerischer Handels- und Industrieverein "Vorort"<br />

Die Uruguay-Runde des GATT - Eine wirtschaftliche Beurteilung, Hrsg. Schweiz. Handels-<br />

und Industrieverein (Vorort), <strong>Zürich</strong>, August 1993, 40 Seiten<br />

Senti Richard:<br />

WTO – System und Funktionsweise der Welthandelsordnung. Schulthess Polygraphischer<br />

Verlag. <strong>Zürich</strong>. 2000. 728 Seiten.<br />

Senti Richard:<br />

WTO: die neue Welthanderlsordnung nach der Uruguay-Runde. 4. Auflage. Eigenverlag.<br />

<strong>Zürich</strong>. 2003. 141 Seiten.<br />

SIA-Dokumentation D0C 23:<br />

Konstruktionsnormen im Spannungsfeld divergierender Erwartungen - Referate der Studientagung<br />

vom 30. September 1988 in <strong>Zürich</strong>, 57 Seiten<br />

Ww: 40 Jahre Gatt; in Neue Zürcher Zeitung, Nr 252 vom 30. Okt. 1987, S. 35<br />

Zeller Willy et al:<br />

Blickpunkt Integrationspolitik - Europa 92 und die Schweiz, Verlag Neue Zürcher Zeitung,<br />

<strong>Zürich</strong> 1988, <strong>12</strong>2 Seiten<br />

Zeller Willy et al:<br />

Der Europäische Wirtschaftsraum EWR - Charakteristikum des EU-EFTA-Vertrages, herausgegeben<br />

von Willy Zeller, Verlag Neue Zürcher Zeitung, <strong>Zürich</strong> 1992,<br />

119 Seiten<br />

<strong>12</strong>.5 STATISTISCHES QUELLENWERK:<br />

Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1997:<br />

Bundesamt für Statistik (Hrsg), Verlag Neue Zürcher Zeitung, <strong>Zürich</strong>, 1996, 488 Seiten<br />

Jahrbuch der Schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1995:<br />

Statistische Berichte, 7 Land- und Forstwirtschaft; BUWAL, Eidg. Forstdirektion / Bundesamt<br />

für Statistik (Hrsg), Bern 1997, 151 Seiten<br />

Wald- und Holzwirtschaft der Schweiz, Jahrbuch 1997<br />

Statistische Berichte, 7 Land- und Forstwirtschaft; BUWAL, Eidg. Forstdirektion/Bundesamt<br />

für Statistik (Hrsg), Neuchâtel 1999, 150 Seiten

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