Kap. 12, PDF - ETH Zürich
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<strong>12</strong> ANNÄHERUNG DER SCHWEIZ AN DIE EU, ENTSTEHUNG DER WTO -<br />
BEDEUTUNG FÜR DIE WALD- UND HOLZWIRTSCHAFT DER SCHWEIZ 2<br />
<strong>12</strong>.1 DIE SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES 2<br />
<strong>12</strong>.1.1 Die Binnenmarktbestrebungen der EU 2<br />
<strong>12</strong>.1.2 Bedeutung des EWR für die Schweizerische Volkswirtschaft und für die<br />
Holzbranche<br />
<strong>12</strong>.1.3 Der EWR-Vertrag vom 22. Oktober 1991: Wichtigste Elemente und<br />
6<br />
Bedeutung für die Schweiz 9<br />
<strong>12</strong>.1.4 Die Schweiz nach dem EWR-Nein 13<br />
<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge 14<br />
<strong>12</strong>.2 DIE URUGUAY-RUNDE IM RAHMEN DES GATT 21<br />
<strong>12</strong>.2.1 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) 21<br />
<strong>12</strong>.2.2 Die Uruguay-Runde, die achte multilaterale Verhandlungsrunde 24<br />
<strong>12</strong>.2.3 Alte und neue Herausforderungen für das GATT 26<br />
<strong>12</strong>.2.4 Die Schweiz und der neue GATT-Vertrag 26<br />
<strong>12</strong>.2.5 Konsequenzen der Uruguay-Runde auf die Wald- und Holzwirtschaft 27<br />
<strong>12</strong>.3 DIE WELTHANDELSORGANISATION WTO 28<br />
<strong>12</strong>.3.1 Die WTO im Überblick 28<br />
<strong>12</strong>.3.2 Die Doha-Runde 29<br />
<strong>12</strong>.3.3 Die Ministerkonferenz von Cancún 31<br />
<strong>12</strong>.4 LITERATUR ZU KAPITEL <strong>12</strong>: 32<br />
<strong>12</strong>.5 STATISTISCHES QUELLENWERK: 33
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 2<br />
<strong>12</strong> ANNÄHERUNG DER SCHWEIZ AN DIE EU, ENTSTEHUNG DER WTO -<br />
BEDEUTUNG FÜR DIE WALD- UND HOLZWIRTSCHAFT DER SCHWEIZ<br />
<strong>12</strong>.1 DIE SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BINNENMARKTES<br />
<strong>12</strong>.1.1 Die Binnenmarktbestrebungen der EU<br />
<strong>12</strong>.1.1.1 Die Dynamisierung der EU-Politik<br />
Die Liberalisierung des Warenhandels innerhalb ihres Raumes war immer schon erklärtes Ziel<br />
der EG. Relativ schnell wurden denn auch Zölle und Warenkontingente zwischen den Mitgliedstaaten<br />
abgebaut. Durch die Freihandelsverträge mit den EFTA-Staaten 1972 wurde dieses<br />
Prinzip auf das ganze westliche Europa ausgedehnt. Interventionismen und Regulierungsintensität,<br />
sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse, behinderten indessen vor allem während der<br />
Siebziger Jahre die modellgerechte Integration. Wirtschaftliche Rezessionserscheinungen und<br />
Renationalisierungstendenzen im letzten Jahrzehnt bewirkten eine integrationspolitische Stagnation.<br />
Zudem nahm die ökonomische und politische Heterogenität der Gemeinschaft durch die<br />
laufenden Erweiterungen des Mitgliederkreises zu. Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzipes<br />
konnten somit Veränderungen immer weniger durchgesetzt werden.<br />
Es sind vor allem drei Entscheidungen, welche die Situation deblockierten und Bewegung in<br />
den Integrationsprozess brachten:<br />
• Einmal entschied man sich 1985 für den "Neuen Ansatz", nach welchem sich Richtlinien auf<br />
die Festlegung übergeordneter Sicherheits- und Schutzziele zu beschränken und der Abbau<br />
technischer Handelshemmnisse über harmonisierte Normen zu erfolgen hätten.<br />
• Durch das Weissbuch der EU-Kommission an den Europäischen Rat zur Vollendung des<br />
Binnenmarktes im Jahre 1985 und die 1986 verabschiedete "Einheitliche Europäische Akte"<br />
wurde als Programmziel die schrittweise Verwirklichung eines Raumes ohne Binnengrenzen<br />
bis 1992 postuliert, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und<br />
<strong>Kap</strong>ital, die vier Freiheiten, gewährleistet sein sollten.<br />
• Die Einheitliche Europäische Akte legte im Weiteren fest, dass künftig in bestimmten Fragen<br />
nicht mehr nach dem Einstimmigkeitsprinzip, sondern aufgrund von qualifizierten Mehrheiten<br />
entschieden werden sollte.<br />
Das Weissbuch zur Vollendung des Binnenmarktes:<br />
Das oben genannte Weissbuch zeigt die Schritte auf, welche zur Realisierung eines eigentlichen<br />
Binnenmarktes bis 1992 als nötig erachtet wurden. Es wurde vom Europäischen Rat im<br />
Juni 1985 in Mailand gebilligt. Das Programmziel ist die schrittweise Verwirklichung eines Raumes<br />
ohne Binnengrenzen, in dem die vier Freiheiten gemäss den Bestimmungen des EWG-<br />
Vertrages gewährleistet sind. Der Raum ist die EU. Zentral ins Regelungssystem dieses Bin-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 3<br />
nenmarktes gehören die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages mit den gemeinsamen Vorschriften<br />
für Unternehmen und den Bestimmungen über Dumping und staatliche Beihilfen.<br />
Der erste Teil des Programmes enthält die Massnahmen zur Beseitigung der Schranken an den<br />
EU-Binnengrenzen, der zweite Teil die Massnahmen zum Abbau der Schranken im Binnenverkehr<br />
der EU-Mitgliedstaaten. Der Beseitigung der Steuerschranken ist ein eigener dritter Teil<br />
gewidmet, stellten die grossen Unterschiede in der indirekten Besteuerung der Mitgliedstaaten<br />
doch einen Hauptgrund für das Fortbestehen der Grenzstellen zwischen EU-Mitgliedstaaten<br />
dar.<br />
Mit dem Weissbuch führt die EU-Kommission schliesslich eine neue Strategie zwecks Abbau<br />
der technischen Schranken ein. Die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften soll nur<br />
mit Bezug auf zwingende Erfordernisse auf dem Gebiet des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit<br />
und der Umwelt durchgeführt werden. Allgemein soll für Waren und Dienstleistungen<br />
der Grundsatz gelten: Wenn ein Erzeugnis in einem Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt und in<br />
Verkehr gebracht wurde, sollte es ungehindert überall in der Gemeinschaft verkauft werden<br />
können ("cassis de Dijon"-Prinzip).<br />
Das Weissbuch mit seinen rund 300 Vorschlägen enthält zwar keine unmittelbar auf die Holzwirtschaft<br />
bezogenen Massnahmen. Die im Bereich der phytosanitären Kontrollen und des Normensektors<br />
vorgeschlagenen Massnahmen und die Vorschläge für das öffentliche Beschaffungswesen<br />
(inkl. Bauaufträge) dürften jedoch von grosser Bedeutung sein.<br />
Im Wesentlichen sollen die folgenden nichttarifären Handelshemmnisse angegangen werden:<br />
• Vereinheitlichung der Zolldokumente und der Ursprungsregeln.<br />
• Prinzip der gegenseitigen Anerkennung nationaler Bestimmungen, wobei die EU Mindestanforderungen<br />
für Prüfstellen, Qualifikation der Prüfer und für die Prüfverfahren aufstellt; Angleichung<br />
der nationalen Markenrechte (E-Marke).<br />
• Harmonisierung der indirekten Steuern durch Angleichung der Mehrwertsteuersätze und<br />
Vereinheitlichung der Verbandsabgaben (z.B. Mineralölprodukte, Alkohol, Tabak).<br />
• Regelung der Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen (z.B. Submissionsverfahren bei<br />
Bauten).<br />
• Harmonisierung des Gesellschaftsrechtes (inkl. Besteuerung) zur Schaffung einheitlicher<br />
Rahmenbedingungen.<br />
• Verbot von wettbewerbswidrigen Praktiken (Kartelle, Missbrauch von Marktmacht) und von<br />
staatlichen Beihilfen.<br />
Die Auswirkungen von Weissbuch und Einheitlicher Europäischer Akte:<br />
Entgegen den Erwartungen brachten diese Initiativen, die wesentlich vom damals neuen Kommissionspräsidenten<br />
Jacques Delors ausgingen, grosse Bewegung ins etwas verkrustete EU-<br />
Gefüge. Die wesentlichen Forderungen des Weissbuches konnten bis Ende des Jahres 1992<br />
erfüllt werden. Verzögerungen ergeben sich namentlich im riesigen Arbeitsfeld der Harmonisierung<br />
der Normen.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 4<br />
Die Dynamisierung des Integrationsprozesses hat einerseits dazu geführt, dass sich weitere<br />
Länder für den EU-Beitritt angemeldet haben (Schweden, Österreich, Norwegen, Finnland).<br />
Andererseits sahen sich die Verantwortlichen der EU veranlasst, den gegenwärtigen Schwung<br />
auszunützen und an die Realisierung weiterer ambitiöser Ziele heranzugehen. In diesem Sinne<br />
sind die Beschlüsse von Maastricht (Dezember 1991) zur Schaffung der Europäischen Währungs-Union<br />
zu sehen, der später die politische Union folgen soll.<br />
<strong>12</strong>.1.1.2 Einbezug der EFTA-Staaten in den Integrationsprozess und die<br />
Haltung der Schweiz<br />
Das Weissbuch der EU-Kommission war zwar ein EU-internes Programm, versehen mit einem<br />
EU-internen Zeitplan für dessen Durchführung. Es wurde aber auch zu einem wichtigen Programm<br />
für die EFTA-Länder in ihren gemeinsam mit der EU unternommenen Bemühungen zur<br />
Schaffung eines dynamischen und homogenen europäischen Wirtschaftsraumes. Sehr bald<br />
wurde nämlich erkannt, dass ein hohes Mass an Parallelität zwischen Ausbau des EU-Binnenmarktes<br />
und den EFTA/EU-Beziehungen anzustreben sei. Sollte dies nicht gelingen, drohte die<br />
Weissbuch-Dynamik zu einer Aufspaltung des westeuropäischen Wirtschaftsraumes zu führen.<br />
Eine solche lag weder im Interesse der EFTA-Länder noch der EU.<br />
Wichtiger Ausgangspunkt der Bemühungen um einen weiteren Ausbau der Beziehungen der<br />
EFTA-Länder zur EU war das erste gemeinsame Treffen seit Abschluss des Freihandelsabkommens<br />
aller zuständigen Minister der EFTA-Länder und der EU-Mitgliedstaaten im Beisein<br />
eines Vertreters der EU-Kommission vom 9. April 1984 in Luxemburg. Die dort angenommene<br />
gemeinsame Erklärung anerkennt die besondere Natur der Beziehungen zwischen EFTA-Ländern<br />
und EU und enthält Richtlinien für Vertiefung und Ausdehnung der Zusammenarbeit. Zur<br />
Umsetzung dieser Absichtserklärung wurde eine ad hoc Gruppe gebildet, welche die Arbeiten<br />
zu überwachen und zu koordinieren hatte. Seither fanden jährliche Treffen zwischen den EFTA-<br />
Ministern und der EU-Kommission statt.<br />
Das Arbeitsprogramm ist dem Weissbuch nicht unähnlich, wenn auch weniger weit gefächert. In<br />
folgenden Gebieten wurden zudem Informations- und Meinungsaustausche vorgesehen:<br />
- Dienstleistung, insbesondere Finanzdienstleistungen<br />
- <strong>Kap</strong>italverkehr<br />
- Staatliche Beihilfen<br />
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Vereinheitlichung der Normung<br />
schon sehr früh an die westeuropäisch ausgerichteten Institutionen CEN (Comité Européen<br />
de Normalisation) und CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />
delegiert wurde. In diesen Institutionen sind die EFTA-Staaten, über die schweizerische Normenvereinigung<br />
SNV insbesondere auch die Schweiz, vertreten.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 5<br />
Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU schenkte<br />
man der Entwicklung des Binnenmarktes hierzulande von Anfang an grösste Beachtung. In seinem<br />
im August 1988 erschienen Bericht zur europäischen Integration lehnte der Bundesrat einen<br />
EU-Beitritt vor allem aus neutralitätspolitischen Erwägungen ab. Ein solcher erschien mit<br />
unserem System der direkten Demokratie nicht vereinbar. Man fürchtete den Föderalismus<br />
weitgehend aufgeben zu müssen. Der aussenpolitische Handlungsspielraum würde zu sehr<br />
eingeengt. Unser Einfluss in den EU-Entscheidungsgremien wurde zudem als marginal eingeschätzt.<br />
Dagegen setzte man auf die Weiterentwicklung des Freihandelsvertrages durch bilaterale<br />
(Schweiz/EU) und multilaterale (EFTA/EU) Abkommen, je nach Sachgebiet und Verhandlungsposition.<br />
Einer weitgehenden Annäherung an die EU und ihren Binnenmarkt standen aber eine<br />
Reihe von gewichtigen Problemen entgegen, als wichtigste:<br />
- Einführung einer Mehrwertsteuer (erst im November 1993 vom Volk beschlossen)<br />
- Freier Zugang von Arbeitskräften<br />
- Aufhebung des Verbotes von Landveräusserungen an Ausländer<br />
- Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen, bzw. Zugeständnisse im Bereich des Umweltschutzes<br />
- Öffnung des Marktes für Agrarprodukte<br />
<strong>12</strong>.1.1.3 Die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes EWR<br />
Anlässlich seiner Rede vor dem Europarat am 17. Januar 1989 rief der Präsident der EU-Kommission,<br />
Jacques Delors, zu einer strukturierten Partnerschaft EU-EFTA mit dem Namen "Europäischer<br />
Wirtschaftsraum EWR" mit gemeinsamen Entscheidungs- und Verwaltungsorganen<br />
auf. Er stellte bei dieser Gelegenheit fest, es würden künftig keine bilateralen Verhandlungen,<br />
sondern nur noch solche mit der Gesamt-EFTA geführt. Diese hätte den "acquis communautaire",<br />
also das bisher angenommene Gemeinschaftsrecht, vollumfänglich und ohne Änderungen<br />
zu übernehmen. Die Äusserungen von Delors wurden am EFTA-Gipfeltreffen vom<br />
März 1989 in Oslo grundsätzlich positiv aufgenommen, wobei man der Übernahme des "acquis<br />
communautaire" eher skeptisch gegenüberstand. Man beschloss eine gemeinsame Explorationsphase<br />
zwischen EFTA und EU, welche die Möglichkeiten eines solchen Zusammenschlusses<br />
im einzelnen verifizieren sollte. Am 29. September 1989 akzeptierten die EFTA-Staaten den<br />
"acquis communautaire" als EWR-Grundlage. Am 19. Dezember 1989 wurde an der gemeinsamen<br />
Aussenministerkonferenz in Brüssel grünes Licht für die Verhandlungen über ein Globalabkommen<br />
gegeben, das am 1. Januar 1993 in Kraft treten sollte. Die Agrarpolitik wurde aus<br />
dem EWR ausgeklammert.<br />
Am 17. Januar 1990 erklärte Delors vor dem Europäischen Parlament, die EU sei bereit, Konsultationsrechte<br />
zu gewähren. Mitentscheidungsrecht in Gemeinschaftsfragen hätten dagegen<br />
nur Vollmitglieder der EU. Ein weiteres Unsicherheitsmoment im Integrationsprozedere entstand<br />
in der Folge durch die plötzlichen und unerwarteten Ereignisse in Osteuropa. Die Prioritä-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 6<br />
ten des weiteren Vorgehens waren zunächst auch innerhalb der EU unklar und offen. Wiewohl<br />
die EFTA-Staaten rein wirtschaftlich bis anhin für die EU weit höhere Priorität hatten, waren rasche<br />
Annäherungs-Bewegungen gegenüber den Oststaaten erwünscht. Diese hatten zum Ziel,<br />
die dortigen Öffnungs- und Demokratisierungs-Bewegungen zu stabilisieren und unumkehrbar<br />
zu machen.<br />
Im Juni 1990 schliesslich wurden die Verhandlungen zwischen der EFTA und der EU zur Schaffung<br />
des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR aufgenommen. Sie konnten erst am 22. Oktober<br />
1991 abgeschlossen werden, nachdem viele Einzelprobleme ausgeräumt waren. Eines davon<br />
bildete zweifellos das Transitabkommen mit der Schweiz, das erst einen Tag vorher unterzeichnet<br />
werden konnte. In ihren ersten Reaktionen bezeichneten die Bundesräte Felber und<br />
Delamuraz den EWR als Etappe auf dem Weg zur EU. Sie plädieren für einen möglichst baldigen<br />
Beitritt der Schweiz.<br />
Die Vorbehalte des europäischen Gerichtshofes bezüglich der vorgesehenen EWR-Gerichtsbarkeit<br />
konnten bis Ende des Jahres durch kleinere Modifikationen ausgeräumt werden. Der<br />
EWR-Gerichtshof erhielt die alleinige Aufgabe, über die Einhaltung des EWR-Abkommens zu<br />
wachen.<br />
<strong>12</strong>.1.2 Bedeutung des EWR für die Schweizerische Volkswirtschaft und für die Holzbranche<br />
<strong>12</strong>.1.2.1 Der Holzaussenhandel der Schweiz mit EWR-Staaten<br />
Die Schweiz und die EU sind durch besonders enge wirtschaftliche Bande miteinander verknüpft.<br />
So gingen 1998 63% unserer Güterexporte in die EU, während 80% der schweizerischen<br />
Importe aus der Gemeinschaft stammten. Das Handelsbilanzdefizit gegenüber der EU<br />
ist traditionellerweise sehr hoch. Es betrug 1998 17,3 Milliarden Franken. Die Schweiz ist nach<br />
den USA das zweitwichtigste Bestimmungsland für EU-Exporte und hinter den USA und Japan<br />
der drittwichtigste Importeur von Gütern. Ebenso bedeutend ist der Sektor Dienstleistungen. Die<br />
schweizerischen Versicherungsgesellschaften erwirtschaften 70% ihres im Ausland erzielten<br />
Gesamtprämienvolumens im EU-Raum. Gäste aus EU-Mitgliedstaaten kommen in der Regel für<br />
rund 80% aller ausländischen Logiernächte in der Schweiz auf. Die schweizerischen Unternehmen<br />
zählen in den meisten EU-Ländern zu den wichtigsten Direktinvestoren. Der Buchwert<br />
des Bestandes der schweizerischen Direktinvestitionen in der EU machte 1997 fast 113<br />
Milliarden Franken oder 60% der gesamten schweizerischen Auslandinvestitionen aus. Über<br />
Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen beschäftigen die Schweizer Unternehmen<br />
heute rund 760'000 Personen im EU-Raum, wo 220'000 Schweizer leben. In der Schweiz waren<br />
1998 gegen 800'000 Arbeitskräfte aus der EU beschäftigt.<br />
Die Schweiz ist somit weit mehr in der EU integriert, als gewisse Gemeinschaftsländer. Dies hat<br />
mit der Leistungskraft der Schweizer Wirtschaft ebenso zu tun, wie mit der geographischen La-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 7<br />
ge im Herzen Europas. Basierend auf der "Entwicklungsklausel" des Freihandelsabkommens<br />
Schweiz/EU wurde seit 1973 eine Vielzahl von Verträgen (es sind heute rund <strong>12</strong>0) abgeschlossen.<br />
Dieses Netz mit den Schwerpunktbereichen Warenhandel, Dienstleistungen, Forschung<br />
und Entwicklung wird begleitet von institutionalisierten Informations- und Konsultationsmechanismen<br />
in wichtigen Bereichen wie Verkehr, Umwelt, Forschung, Wirtschaft und Währung.<br />
Tabelle <strong>12</strong>.1.2.1-1: Aussenhandel mit Holzprodukten 1997 (Zollkapitel 44, 47, 48, 94)<br />
Importe Total EU EFTA 1)<br />
in Mio. Fr. in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. in %<br />
ZK 44 1‘165 1‘058 90.8 11 1.0<br />
ZK 47 344 214 62.1 7 1.9<br />
ZK 48 2‘247 2‘164 96.3 19 1.0<br />
ZK 94 2‘688 2‘454 91.3 6 0.2<br />
Total 6‘444 5‘890 91.4 1'305 0.7<br />
Exporte Total EU EFTA 1)<br />
in Mio. Fr. in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. in %<br />
ZK 44 629 589 93.6 1 0.2<br />
ZK 47 108 106 97.0 0 0.0<br />
ZK 48 2‘063 1‘781 86.3 4 0.2<br />
ZK 94 873 778 89.1 3 0.3<br />
Total 3‘673 3‘254 88.6 8 0.2<br />
Legende: 1) Als EFTA-Staaten werden geführt: Norwegen, Island<br />
Quelle: Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1997 (Vorabzug)<br />
Aus der Zusammenstellung der Holzein- und -ausfuhren wird ersichtlich, dass die EU-Länder<br />
absolut dominierend sind. Nach dem Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland zur EU hat<br />
die EFTA ihre Bedeutung verloren. Bei den Importen des Zollkapitels 44 dominierte 1997 die<br />
BRD deutlich vor Österreich, Frankreich und Italien. Ähnliches gilt für <strong>Kap</strong>itel 48 (Papier und<br />
Karton), wobei hier zusätzlich Schweden zu erwähnen ist. Im <strong>Kap</strong>itel 94 (Möbel/vorgefertigte<br />
Gebäude aus Holz) heisst die Reihenfolge Deutschland, Italien, Frankreich. Bei den Ausfuhren<br />
dominiert Italien vor Deutschland (ZK 44 und 47), bzw. Deutschland vor Frankreich (ZK 48 und<br />
ZK 94).<br />
Auf Länder ausserhalb des EU-Raumes entfallen im Holzbereich nur unbedeutende Mengen.<br />
Als wichtigste Handelspartner sind bezüglich Importen Kanada und USA sowie die osteuropäischen<br />
Länder, bei den Exporten wiederum die USA und die Oststaaten (vor allem Papier) zu erwähnen.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 8<br />
<strong>12</strong>.1.2.2 Normierungs-Aktivitäten mit Relevanz für den Holzbereich<br />
An der EU, bzw. EWR-Normierung ist die Schweiz bereits seit einigen Jahren beteiligt. Diese<br />
Zusammenarbeit wurde durch das EWR-Nein des Schweizer Volkes nicht tangiert. Die EU hat<br />
die Normierung ja bekanntlich an die gesamteuropäisch tätigen Institutionen CEN (Comité Européen<br />
de Normalisation) und ans CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />
delegiert, in denen auch die Schweiz über ihre Normenvereinigung SNV mitwirkt. Die<br />
Schweiz musste sich im Übrigen hier verpflichten, verabschiedete Normen innerhalb einer gewissen<br />
Frist ins nationale Recht überzuführen.<br />
Die Normierungsarbeit wurde zwar in einer ersten Runde mehr oder weniger abgeschlossen.<br />
Von den vormals über 50 Technischen Komitees (TC=Technical Comitee) mit zahlreichen Untergruppen<br />
sind noch immer verschiedene aktiv. Es war ausserordentlich wichtig, sich in der<br />
Erarbeitungsphase aktiv zu beteiligen, weil in den jeweiligen Anfangsphasen der Entstehung einer<br />
Norm Fachkompetenz und Überzeugungskraft der Argumente weit mehr Gewicht hatten als<br />
die zugestandenen Länderstimmen.<br />
Die Normierung zielt auf die länderübergreifende Festlegung von Prüfvorschriften und Anforderungen<br />
an diejenigen, welche Prüfungen durchführen. Die Festlegung des Anforderungsniveaus,<br />
also welche Werte im Einzelnen erfüllt werden müssen, bleibt in der Kompetenz der<br />
einzelnen Länder. Man will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass beispielsweise ein Bau<br />
in Griechenland anderen Anforderungen zu genügen hat als in Norwegen oder Irland.<br />
Für den Holzbereich sind die folgenden Komitees von Bedeutung:<br />
TC 33 Türen, Fenster, Abschlüsse<br />
TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten<br />
TC 43 Büromöbel<br />
TC 53 Gerüste<br />
TC 57 Feuerungen für feste Brennstoffe<br />
TC 88 Wärmedämmstoffe<br />
TC 89 Wärmeschutz von Gebäuden<br />
TC 99 Wandverkleidungen<br />
TC103 Klebstoffe für Holz und Holzwerkstoffe<br />
TC1<strong>12</strong> Holzwerkstoffe<br />
TC<strong>12</strong>4 Massivholz (Bauholz, Holzbau)<br />
TC<strong>12</strong>6 Akustische Eigenschaften von Bauten und Bauteilen<br />
TC<strong>12</strong>7 Brandschutz<br />
TC<strong>12</strong>8 Dacheindeckungsprodukte<br />
TC142 Holzbearbeitungsmaschinen, Sicherheit<br />
TC175 Rund- und Schnittholz
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 9<br />
Daneben existieren Komitees zur weiteren Bearbeitung der Eurocodes, der einheitlichen Bemessungsvorschriften<br />
für die verschiedenen Baustoffe.<br />
Es war und ist namentlich für den Holzbereich ausserordentlich schwierig, in diesen Komitees<br />
eine permanente Mitarbeit sicherzustellen. Das Milizsystem gelangt hier an die Grenzen seiner<br />
Möglichkeiten. Sind Normen einmal abgeschlossen, beginnt in der Regel auch gleich die Überarbeitung.<br />
Denn die Normenarbeit folgt keiner einmal festgelegten Gesamtphilosophie. Damit<br />
gibt es zwischen verschiedenen Normen immer auch Widersprüche. Vermutlich wurde aber der<br />
einzig mögliche Weg gewählt, um eine Vielzahl von Philosophien sukzessive zu einem Gesamtsystem<br />
zusammenzubringen.<br />
<strong>12</strong>.1.3 Der EWR-Vertrag vom 22. Oktober 1991:<br />
Wichtigste Elemente und Bedeutung für die Schweiz<br />
<strong>12</strong>.1.3.1 Allgemeines<br />
(Die folgenden Darstellungen fassen die Artikelserie "Charakteristiken des EWR-Vertrages" der<br />
Neuen Zürcher Zeitung vom Okt./Dez. 1991 zusammen, die mittlerweile als Buch unter dem Titel<br />
"Der Europäische Wirtschaftsraum EWR - Charakteristiken des EU-EFTA-Vertrages" herausgegeben<br />
worden ist.)<br />
Der vom 20. Juni 1990 bis zum 22. Oktober 1991 ausgehandelte Vertrag musste von 20 Vertragsparteien,<br />
nämlich der EU, den <strong>12</strong> EU-Mitgliedstaaten und den 7 EFTA-Ländern unterzeichnet<br />
und ratifiziert werden. Für die Schweiz bedurfte es hierzu einer Volksabstimmung, die auf<br />
den 6. Dezember 1992 angesetzt worden war.<br />
Die EWR-Verhandlungen waren darauf ausgerichtet, binnenmarktähnliche Verhältnisse "vom<br />
Nordkap bis Sizilien" zu schaffen. Durch Deregulierung sollte mehr Wettbewerb und damit ein<br />
allgemein höherer Wohlstand erreicht werden. Der EWR-Vertrag bringt folgerichtig die Abschaffung<br />
von Diskriminierungen aufgrund der Staatszugehörigkeit, indem die vier Freiheiten realisiert<br />
werden. Die Produktionsfaktoren sollen im ganzen EWR frei verfügbar sein. Die Produktion<br />
soll sich an jene Standorte verlagern können, welche die jeweils günstigsten Voraussetzungen<br />
bieten. Der Verkauf von Produkten soll nicht mehr durch nichttarifäre Handelshemmnisse behindert<br />
werden.<br />
Der EWR ist keine Zollunion wie die EU. Die EFTA-Staaten behalten ihre Aussenhandels-Autonomie<br />
("Treaty-Making-Power") gegenüber Drittstaaten. Die Grenzen zwischen EU und EFTA-<br />
Staaten sowie die entsprechenden Grenzkontrollen bleiben also erhalten. Der Steuerbereich<br />
der EFTA-Staaten bleibt unangetastet. Ebenso behalten die EFTA-Staaten ihre währungspolitische<br />
Autonomie. Es ist also keine Teilnahme am europäischen Währungssystem oder an der
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 10<br />
europäischen Währungsunion vorgesehen. Die Landwirtschaft bleibt vom Vertrag grundsätzlich<br />
ausgeklammert.<br />
Besondere Probleme boten in den Verhandlungen die EWR-Entscheidungsmechanismen. Zwar<br />
wurde die Übernahme des "acquis communautaire", des heute gültigen EU-Rechtes, abschliessend<br />
ausgehandelt. Es war aber auch zu regeln, wie die künftige Rechtsentwicklung der EU in<br />
das EWR-Recht Eingang finden würde. Die EU hatte in Aussicht gestellt, die EFTA hätte künftige<br />
EU-Rechtsetzung ohne Mitsprache- und Mitentscheidungs-Möglichkeit laufend nachzuvollziehen,<br />
was für souveräne Staaten in dieser Form nicht akzeptabel ist.<br />
Mit dem nun ausgehandelten EWR-Vertrag erhalten die EFTA-Staaten kein Mitentscheidungsrecht.<br />
Vorgesehen ist aber ein permanenter Verhandlungsprozess. Vor einem EU-Ratsbeschluss<br />
wird der EFTA-Standpunkt nach Möglichkeit berücksichtigt. Die EFTA hat ein kollektives<br />
Vetorecht (Opting out). Das heisst, sie kann ihr nicht genehme neue EU-Bestimmungen<br />
für den EWR ablehnen. Die EU kann einem solchen Veto mit Suspensionsmöglichkeiten begegnen,<br />
also als Gegenreaktion im entsprechenden Teil des EWR-Vertrages Schutzklauseln,<br />
Übergangsfristen oder Opting out einsetzen. Dies dürfte wiederum zu intensiven Verhandlungen<br />
führen, da beide Seiten an der Ausserkraftsetzung einzelner EWR-Teile wohl kaum Interesse<br />
haben. Zur Sicherstellung dieser Vorstellungen wurde auch die Gerichtsbarkeit durch die<br />
Schaffung eines EWR-Gerichtshofes ausgestaltet.<br />
Die Problematik bleibt, dass der EWR-Vertrag in der künftigen EU-Rechtsetzung keine Mitentscheidung<br />
ermöglicht. Dies ist wohl der Hauptgrund, weshalb der Bundesrat unmittelbar nach<br />
Abschluss der Verhandlungen erklärte, der EWR sei nur als Etappe zur EU-Mitgliedschaft der<br />
Schweiz zu sehen, und ein baldiges Beitrittsgesuch in Aussicht stellte. Im Mai 1992 wurde das<br />
Beitrittsgesuch in Brüssel eingereicht. Wiewohl diese Haltung des Bundesrates sachlich zu vertreten<br />
war, dürfte sie die Abstimmung über den EWR belastet haben.<br />
In den folgenden Abschnitten werden Hinweise zum Inhalt des EWR-Vertrages und dessen<br />
Auswirkungen gegeben.<br />
<strong>12</strong>.1.3.2 Der Warenverkehr<br />
Die Abmachungen im Bereich des Warenverkehrs zielen auf die Beseitigung der nichttarifären<br />
Handelshemmnisse. Es soll also künftig nicht mehr möglich sein, den Verkauf von Gütern des<br />
einen Landes in einem anderen Land durch Vorschriften zu unterbinden. Grundsätzlich sollen<br />
in- und ausländische Produkte im EWR-Raum dieselben Chancen haben. Zu diesem Zweck<br />
werden die Normen europaweit harmonisiert. Die Prüfungen zur Erfüllung einer Norm im einen<br />
Land müssen in einem andern Land anerkannt werden.<br />
Der Agrarhandel ist vom freien Güterverkehr grundsätzlich ausgeschlossen, wobei Ausnahmen<br />
bei sogenannten "Kohäsionsprodukten" gemacht werden. Darunter sind für einzelne Länder besonders<br />
wichtige Agrarprodukte zu verstehen, wie etwa griechischer Käse, spanische Tomaten
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 11<br />
oder holländische Blumen. Diese müssen zollmässig entlastet werden. Längerfristig sind bei<br />
den landwirtschaftlichen Produkten das Gatt-Abkommen (Uruguay-Runde) und die Weiterentwicklung<br />
des EWR-Rechtes im Auge zu behalten.<br />
Vom freien Warenhandel können nur Produkte profitieren, die ihren Ursprung im EWR haben.<br />
Die Ursprungsregeln konnten nur wenig liberalisiert werden. Je nach Produktekategorie müssen<br />
gewisse Wertanteile am Endprodukt auf die Produktion im EWR entfallen. Für die auf die Veredelung<br />
spezialisierte Schweiz waren diese Bestimmungen besonders sensibel. Die von der<br />
Schweiz anvisierten Ziele konnten hier nicht ganz erreicht werden. Verbesserungen, sicher aber<br />
keine Verschlechterungen, waren im Bereich des Markenrechtes zu erwarten, gilt doch der<br />
Schutz des geistigen Eigentums EWR-weit.<br />
Es bestand eine gewisse Gefahr, dass Umweltschutz-Auflagen als Handelshemmnis aufgefasst<br />
und aufgehoben werden könnten. Es stellte sich deshalb die Frage, inwieweit die Schweiz hier<br />
ihr hohes Niveau würde halten können. Dies schien bei den Motorfahrzeugen möglich.<br />
Anpassungen wären beim Kartellrecht nötig geworden. Die Schweiz kennt hier das Missbrauchsprinzip,<br />
die EU dagegen hat ein Kartellverbot mit Freistellungsmöglichkeit. Im öffentlichen<br />
Auftragswesen war aufgrund der Baukoordinierungs-Richtlinie die Pflicht zur internationalen<br />
Ausschreibung bei Aufträgen ab 5 Millionen Ecu (= 9 Millionen SFr.) vorgesehen.<br />
<strong>12</strong>.1.3.3 Der Dienstleistungs-Verkehr<br />
Als Dienstleistungen gelten alle Wirtschaftsvorgänge, die sich nicht als Waren-, <strong>Kap</strong>ital- oder<br />
Personenverkehr einstufen lassen. Die Dienstleistungsfreiheit besagt, dass jeder im EWR-Gebiet<br />
ansässige Anbieter einer Leistung das Recht hat, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates<br />
gegen Bezahlung gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche<br />
Tätigkeiten vorübergehend auszuüben.<br />
Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von In- und Ausländern: Vorschriften, die Leistungen<br />
Inländern vorbehalten oder Ausländer strengeren Auflagen unterstellen, sind unzulässig.<br />
Die Befolgung allgemein im Inland geltender Berufsregelungen (z.B. Pflicht zur Zugehörigkeit zu<br />
einer Berufsorganisation, bzw. zur ständigen Anwesenheit), welche Ausländer diskriminieren,<br />
sind gemeinschaftswidrig. Wo Inländer bestimmten Erlaubnispflichten unterliegen, kann sich der<br />
ausländische Anbieter diesen nicht entziehen. Allerdings haben Beschränkungen (für alle) im<br />
Allgemeininteresse, z.B. aufgrund der öffentlichen Ordnung, Vorrang vor der Dienstleistungsfreiheit.<br />
Solche Beschränkungen sind aber an die Voraussetzung gebunden, dass sie zur Verfolgung<br />
bestimmter Schutzanliegen erforderlich und diese mit weniger einschränkenden Regelungen<br />
nicht erreichbar sind.<br />
Bei den Banken gilt die einmalige Bankenzulassung. Die Lizenz in einem einzigen Mitgliedsland<br />
genügt, um Aktivitäten im gesamten EWR ausüben zu können. Für die Schweiz wurden die<br />
Übergangsfristen für die Anpassung der Rechnungslegung (bis 31.<strong>12</strong>.95) und im Börsenhandel
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite <strong>12</strong><br />
(bis 31.<strong>12</strong>.94) verlängert. Im Bereich der Versicherungen sind im Übrigen ausserhalb des EWR-<br />
Vertrages wichtige Vertragswerke abgeschlossen worden. Ziel ist hier die volle Dienstleistungsfreiheit<br />
mit Heimland-Aufsicht für sämtliche Marktsegmente und das Prinzip der einmaligen Zulassung.<br />
Für die freien Berufe wird die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen vorgesehen.<br />
Gegenseitig anerkannt werden sollen auch Hochschuldiplome, die nach einer Ausbildung<br />
von mindestens drei Jahren ausgestellt werden. Für die Schweiz hätten hier verlängerte Übergangsfristen<br />
gegolten.<br />
Man geht davon aus, dass im EWR-Raum durch die Abschirmung der öffentlichen Märkte Mehrkosten<br />
von über 20 Milliarden Ecu pro Jahr entstehen. Deshalb wurde diesem Bereich besondere<br />
Aufmerksamkeit geschenkt. Es gelten:<br />
- Baukoordinierungs-Richtlinie (Juli 1990)<br />
gültig ab Bauvorhaben > 5 Mio. Ecu (= ca. 9 Mio. SFr)<br />
- Lieferkoordinierungsrichtlinie (1989)<br />
mit einem Schwellenwert von 200'000 Ecu<br />
- Rechtsmittel-Richtlinie (Ende 1991)<br />
- Sektoren-Richtlinie (1990)<br />
zur Beschaffung von Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation<br />
<strong>12</strong>.1.3.4 Der <strong>Kap</strong>italverkehr<br />
Die traditionelle Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz bewirkte, dass hier wenige Probleme<br />
der Angleichung an europäisches Recht bestanden hätten. Für die Schweizer Banken wäre die<br />
Möglichkeit besonders wichtig, bei der künftigen Weiterentwicklung des Rechtes bestimmend<br />
mitreden und mitwirken zu können, was nur mit einem EU-Beitritt gegeben ist.<br />
Die für die Schweiz problematische Stempelsteuer wurde 1992 abgeschafft. In der Frage der<br />
Geldwäscherei weist die Schweiz einen rechtlichen Vorsprung auf. Neu hätten ein Anlagefonds-<br />
Gesetz und ein Gesetz zum Börsen- und Effekten-Handel erlassen werden müssen. Die<br />
schweizerische Bestimmung, wonach nur die dem schweizerischen Bankengesetz unterstellten<br />
Institute als Mitglieder von Emissionssyndikaten auftreten dürfen, wäre im Rahmen des EWR-<br />
Vertrages nicht mehr haltbar gewesen.<br />
Als schweizerische Behinderung des freien <strong>Kap</strong>italverkehrs erwies sich die Lex Friedrich. Das<br />
Gesetz untersagt Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung sowie von ihnen beherrschten<br />
Gesellschaften den Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur reinen <strong>Kap</strong>italanlage, bzw. zu<br />
rein gewerblichen Zwecken. Für den harten Kern dieser Bestimmungen sowie für den Erwerb<br />
von Zweitwohnungen wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren ausgehandelt. In dieser Zeit<br />
sollte der Markt genau beobachtet und allenfalls flankierende Massnahmen getroffen werden.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 13<br />
Dramatische Änderungen gegenüber dem heutigen Zustand wurden angesichts der hohen<br />
Landpreise, der hohen Baukosten und den bodenrechtlich-raumplanerischen Massnahmen der<br />
Kantone, nicht erwartet. Als Notbremse bestand hier eine Schutzklausel.<br />
<strong>12</strong>.1.3.5 Die Freizügigkeit für Personen<br />
Die Freizügigkeit für Personen ist für die Schweiz mit ihrem enorm hohen Anteil an Ausländern<br />
ein besonders sensibler Bereich. Die volle Freizügigkeit für natürliche und juristische Personen<br />
besagt, dass Ausländer aus EWR-Staaten im jeweiligen Aufnahmestaat bezüglich Beschäftigung,<br />
Entlöhnung und weiteren Arbeitsbedingungen den Inländern gleichgestellt sein müssen.<br />
Ein Ausschluss ist nur bei Ausübung hoheitlicher Befugnisse möglich.<br />
Die nach verschiedenen Rechten erworbenen Vorsorgeansprüche sind anrechenbar und die<br />
Leistung an Personen, die in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten wohnen, auszuzahlen.<br />
Für die Schweiz hätte sich ein gewisser Anpassungsbedarf bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen<br />
und bei der Krankenversicherung ergeben, nicht aber bei der normalen AHV/IV und bei<br />
der Unfallversicherung.<br />
Der Familiennachzug hätte grundsätzlich ermöglicht werden müssen, ebenso der Erwerb öffentlich<br />
geförderten Wohneigentums (Übergangsfrist für die Schweiz bis 1997). Das Freizügigkeitsrecht<br />
war auch bei nichterwerbstätigen Personen vorgesehen, sofern genügend eigene Mittel<br />
vorhanden sind, um nicht den Fürsorgestellen zur Last zu fallen. Die Niederlassungsfreiheit beinhaltete<br />
auch das Recht zur selbständigen Erwerbstätigkeit und zur Gründung von Unternehmungen.<br />
Einschränkungen wären nur aufgrund der "ordre public" zulässig gewesen.<br />
<strong>12</strong>.1.4 Die Schweiz nach dem EWR-Nein<br />
<strong>12</strong>.1.4.1 Der EWR-Entscheid im Lichte des Abstimmungskampfes<br />
Das Schweizer Volk hat am 6. Dezember 1992den EWR-Vertrag nach einem sehr hart und<br />
emotional geführten Abstimmungskampf bei einer Stimmbeteiligung von 79% mit einem Stimmenverhältnis<br />
von 50.5 % zu 49.5 % und mit 17 zu 6 Ständen abgelehnt. Die Westschweiz<br />
stimmte dem Vertrag geschlossen zu, während in der Deutschschweiz nur gerade die beiden<br />
Basel eine Ja-Mehrheit verzeichneten.<br />
Die Gegner des Vertrages bemängelten, er führe zum Verlust der nationalen Eigenständigkeit.<br />
Die Geschicke der Schweiz würden künftig von den grossen Nationen via Brüssel bestimmt.<br />
Der jetzt zu übernehmende Acquis communautaire sei in seinem Inhalt bekannt und überschaubar.<br />
Mit dem Eurolexpaket würden aber viele Bestimmungen übernommen, welche das<br />
Schweizer Volk noch vor kurzem abgelehnt habe. Künftiges neues EU-Recht müsse zudem von<br />
der Schweiz ohne Mitbestimmungsrechte übernommen werden. Dies sei eines freien Landes<br />
unwürdig.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 14<br />
Die Gegner machten ferner geltend, mit dem Beitritt zum EWR werde der spätere Beitritt zur EU<br />
praktisch zwingend. Wiewohl ein Mitglied der EU mitentscheiden könne, würde der Einfluss der<br />
Schweiz auf die Entscheidungen aufgrund der Kleinheit des Landes marginal bleiben. Aufgrund<br />
der hohen Arbeitslosigkeit und der hohen Verschuldung der EU-Länder sei ein Anschluss an<br />
diese supranationale Organisation schon gar nicht wünschenswert. Als Alternative plädierte<br />
man für die Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens von 1972 oder gar für die Aushandlung<br />
eines neuen Vertrages.<br />
Im Zentrum der Diskussion stand ferner die Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus den<br />
EWR-Ländern. Angesichts der hohen Löhne in der Schweiz und der Arbeitslosigkeit im umliegenden<br />
Ausland prognostizierte man einen immensen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte und<br />
einen Zerfall des Lohnniveaus. Die Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen wurden als<br />
unzumutbare Konkurrenzierung vor allem der mittelgrossen und kleinen einheimischen Gewerbebetriebe<br />
dargestellt.<br />
Den Befürwortern gelang es zu wenig oder zu spät, den Vertrag als eigentlichen Wirtschaftsvertrag<br />
darzustellen, der schwergewichtig neue Regelungen für die Wirtschaft gebracht hätte. Die<br />
tatsächlich fehlenden Mitentscheidungsrechte der EFTA-Staaten bei der Einführung neuen<br />
EWR-Rechtes waren durch institutionalisierte Konsultationsregeln, das kollektive "opting out"<br />
und Möglichkeiten zur Anrufung von Schutzklauseln stark relativiert worden.<br />
Wie wohl jeder echte Vertrag, so sah auch das EWR-Abkommen ein gegenseitiges Geben und<br />
Nehmen vor. Der Öffnung der Grenzen für Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum stand die Möglichkeit<br />
für Schweizer gegenüber, in allen EWR-Staaten arbeiten zu können. Die Vergaberegelungen<br />
im öffentlichen Sektor hätten sich für Schweizer Firmen, die sich im Ausland um Aufträge<br />
bewerben, sicher positiv ausgewirkt.<br />
Vor allem die wirtschaftlich orientierten EWR-Befürworter sahen im Beitritt zum EWR die Möglichkeit,<br />
einen grossen Schritt in Richtung Deregulierung und Liberalisierung zu tun, der in Einzelschritten<br />
und im Alleingang innert nützlicher Frist nicht vollzogen worden wäre. Man hoffte so<br />
den Wirtschaftsstandort Schweiz wieder attraktiver zu machen.<br />
<strong>12</strong>.1.5 Die bilateralen Verträge<br />
<strong>12</strong>.1.5.1 Die bilateralen Verhandlungen I der Schweiz mit der EU<br />
Das "politische" Europa reagierte mit Kopfschütteln und einem gewissen Unverständnis. Immerhin<br />
zeigten die verschiedenen Verlautbarungen, dass man die Schweiz als "Nettozahler" und<br />
wichtigen Handelspartner der EU sehr gerne im EWR gehabt hätte. Der EWR wurde ohne die<br />
Schweiz realisiert, wenn auch mit erheblichen Verzögerung.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 15<br />
Die Aussenpolitik der Schweiz war zunächst darauf auszurichten, in den EU-Ländern den Entscheid<br />
des Schweizer Volkes zu erläutern und die Bereitschaft für "bilaterale sektorielle Vertragsverhandlungen"<br />
zu schaffen. Es war vorauszusehen, dass sich die EU für neue Verhandlungen<br />
mit der Schweiz Zeit nehmen würde. Die Realisierung des EWR und Verhandlungen mit<br />
den Beitrittskandidaten standen absolut im Vordergrund. Innerhalb der Gemeinschaft stand die<br />
Umsetzung der Maastrichter-Verträge zur Realisierung an und nicht zuletzt bleibt auch das<br />
Verhältnis zu den osteuropäischen Ländern weiter zu entwickeln. Zwischenzeitlich haben sich<br />
Österreich, Schweden und Finnland der EU angeschlossen, Norwegen hat den Beitritt relativ<br />
knapp abgelehnt. Damit hat sich die Zahl der EWR-Mitglieder auf Norwegen, Island und das<br />
Fürstentum Liechtenstein reduziert. Der EWR ist für die Schweiz damit keine interessante Option<br />
mehr.<br />
In den bilateralen Verhandlungen mit der EU hat sich gezeigt, dass die Verhandlungsposition<br />
der Schweiz ungleich schwieriger war, als im Zuge der multilateralen Verhandlungen EFTA/EU.<br />
Die EU verfolgte eine Strategie der Verknüpfungen aller anstehenden Dossiers. Als schwierigste<br />
Fragen erwiesen sich die Freizügigkeit im Personenverkehr und schliesslich der Landverkehr.<br />
Dazu kamen gewisse politische Ereignisse und Abstimmungsergebnisse in der Schweiz,<br />
welche das Vertrauen der EU in unsere Verlässlichkeit nicht gerade stärkten. So war etwa die<br />
NEAT mit beiden alpenquerenden Achsen Gegenstand des Verkehrsabkommens von 1991, ihre<br />
Infragestellung tangiert natürlich auch dieses Abkommen. Ähnliches galt für die Alpeninitiative,<br />
welche vom Volk 1993 angenommen worden ist. Hier stellte sich zudem die Frage der<br />
Gleichbehandlung von schweizerischen und EU-Transporteuren. Wie keine andere Frage in<br />
den vergangenen Jahren hat diejenige nach der Annäherung an die EU das Schweizer Volk<br />
gespalten. Auch diese Tatsache erleichtert die Arbeit der Verhandlungsdelegation nicht. Zu<br />
schaffen machten die ständigen Referendumsdrohungen der EU-Gegner noch vor Aufnahme<br />
der eigentlichen Verhandlungen.<br />
Bilaterale Verhandlungen der EU sind indessen noch nie gescheitert. Zudem war und ist die<br />
Schweiz nach wie vor ein ganz wichtiger Handelspartner der EU. An ihrer Schwächung konnte<br />
deshalb höchstens denen gelegen sein, die bis heute von diesem Handelspartner nicht ausreichend<br />
profitierten.<br />
Mit dem Nein zum EWR hatte die Schweiz sicherlich den schwierigeren Weg gewählt. Es galt<br />
zunächst jene wirtschaftlichen Massnahmen zu treffen, welche die Stellung der Schweiz in Europa<br />
zu stärken vermochten. Durch eine Revitalisierung der Wirtschaft wollte man auch allfälligen<br />
Diskriminierungsabsichten der EU- und EWR-Staaten besser begegnen können. Die folgenden<br />
Massnahmen standen im Zentrum der Diskussion:<br />
• Neudefinition der Gastarbeiterpolitik<br />
Das System mit den kantonalen Fremdarbeiter-Kontingenten war zu starr. Der schweizerischen<br />
Wirtschaft fehlten vor allem spezialisierte Fachkräfte, deren Einreise und Beschäftigung<br />
durch die gültige Fremdarbeiter-Gesetzgebung verhindert wurde.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 16<br />
• Abbau von Importkartellen<br />
Viele Sondervorschriften begründeten Importkartelle. Durch die Beseitigung dieser Vorschriften,<br />
zum Beispiel nach dem "Cassis de Dijon-Prinzip", liess sich die Situation in der<br />
Schweiz und die Zutrittsmöglichkeit im EU-Raum verbessern.<br />
• Liberalisierung im öffentlichen Beschaffungswesen<br />
Im Minimum war ein Binnenmarkt Schweiz zu schaffen. Durch die GATT/WTO-Verträge gelang<br />
dies schliesslich ohne grössere Diskussionen. Die internationale Ausschreibung öffentlicher<br />
Aufträge, vor allem im Bauwesen, eröffnet schweizerischen Unternehmen im Ausland<br />
ähnliche Möglichkeiten.<br />
• Verbesserungen im Steuerwesen<br />
Die Einführung der Mehrwertsteuer hat die für die Wirtschaft problematische "taxe occulte"<br />
beseitigt.<br />
• Privatisierung<br />
Gefordert wurde die Schaffung unternehmerischer Strukturen, von Wettbewerbsverhältnissen<br />
und letztlich die Privatisierung der bisher öffentlichen Institutionen in den Bereichen<br />
Kommunikation (Radio, Fernsehen, Telekommunikation), Energie und Verkehr. Mit der Bildung<br />
der privaten Swisscom, der Verselbständigung der SBB und der Liberalisierung des<br />
Strommarktes ist man hier einen guten Schritt vorangekommen.<br />
• Umweltschutz<br />
Die Einführung von staatsquotenneutralen Marktinstrumenten (Umweltabgaben, Zertifikate)<br />
ist bis heute nur in kleinem Umfange realisiert. Immerhin sind neben einer ökologischen<br />
Steuerreform auch CO2-Gesetz und Energieabgabe in Diskussion. Die Regelungsdichte im<br />
Umweltschutzbereich kann erst reduziert werden, wenn die Marktinstrumente eingeführt<br />
sind.<br />
• Liberalisierung des Bauwesens<br />
Im Zentrum stand die Forderung nach freier Preisbildung auf dem Boden- und Wohnungsmarkt.<br />
Hierzu gehören etwa die Anstrengungen, die Mietpreise vom Hypothekarzinssatz abzukoppeln.<br />
• Landwirtschaft<br />
Die bisher geschützte Landwirtschaft soll an den internationalen Markt und seine Preise herangeführt<br />
werden. Als Kompensation sind Direktzahlungen vorzusehen. Auch hier haben<br />
die GATT/WTO-Verträge wichtige Schritte ermöglicht.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 17<br />
<strong>12</strong>.1.5.2 Der Abschluss der bilateralen Verhandlungen<br />
Nach vierjährigen Verhandlungen einigte man sich in der Nacht vom 10. auf den 11. Dezember<br />
1998 auf die sieben sektoralen Übereinkommen zwischen der EU und der Schweiz. Der eigentliche<br />
Durchbruch war bei den beiden heikelsten Dossiers Personenverkehr im Herbst 1996 und<br />
beim Landverkehrsabkommen nur wenige Tage vorher (30.11.98) gelungen. Im Einzelnen haben<br />
die Abkommen die folgenden Inhalte:<br />
Landverkehr<br />
gegenseitige Öffnung der Landverkehrsmärkte. In der Schweiz schrittweise Erhöhung bis zum<br />
Jahr 2005 der Gewichtslimite von 28t auf 40t. Das Ziel der Verlagerung des Schwerverkehrs<br />
von der Strasse auf die Schiene soll durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und<br />
die Alpentransitabgabe erreicht werden. Die Transitgebühr von maximal 200 Euro wird erst bei<br />
Eröffnung des Lötschbergtunnels, voraussichtlich also im Jahr 2997/2008 erhoben und nicht<br />
schon ab 2005.<br />
Luftfahrt<br />
Etappenweiser Zugang der schweizerischen Luftfahrtunternehmen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit,<br />
zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Anwendung des EG-<br />
Wettbewerbsrechts auf die helvetischen Fluggesellschaften.<br />
Technische Handelshemmnisse<br />
Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Tests, Zertifikate, Bewilligungen) für<br />
die meisten Industrieprodukte.<br />
Öffentliches Beschaffungswesen<br />
Gegenseitige Öffnung von öffentlichen Aufträgen. Grundsätzliche Gleichbehandlung in- und<br />
ausländischer Anbieter.<br />
Forschung<br />
Umfassende Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm der EU.<br />
Personenverkehr<br />
Gegenseitigerleichterter Eintritt und Aufenthalt von Selbständigerwerbenden und Arbeitnehmern,<br />
Niederlassungsrecht, Diplomanerkennung Koordination des Sozialversicherungsrechts,<br />
Aufenthaltsrecht für nichterwerbstätige Personen (Studenten, Rentner) mit ausreichenden finanziellen<br />
Mitteln, Liberalisierung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung bis zur<br />
Dauer von drei Monaten. Besonderheiten: Nach zwei Vertragsjahren gilt für Schweizer in der<br />
EU der freie Personenverkehr; demgegenüber sind in der Schweiz die Kontingente während<br />
fünf Jahren anwendbar. Nach sieben Jahren kann die Schweiz entscheiden (fakultatives Referendum),<br />
ob sie den Vertrag weiterführen will.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 18<br />
Landwirtschaft<br />
Gegenseitig erleichterter Marktzutritt in bestimmten Bereichen (z.B. Käse)<br />
Das Vertragswerk bleibt hinter dem "Integrationsniveau" des EWR-Abkommens zurück, was<br />
auch zu erwarten war. Gleichwohl wird es als ausgewogen bezeichnet. Der Marktzugang für<br />
Wirtschaft und Schweizer Bürger wird deutlich verbessert. Die Kosten des Abkommens werden<br />
für die Schweiz auf rund 400 Millionen Franken veranschlagt (einzelne Quellen nennen weit<br />
mehr). Allgemein wird aber ein wesentlich stärkerer Wachstumsschub erwartet. Allein im Luftverkehr<br />
sollen künftig Kosten von mehr als 200 Millionen Franken wegfallen.<br />
Die sieben Abkommen machten zahlreiche Gesetzesänderungen nötig. Diese wurden in der<br />
Sondersession im September im Parlament beraten und schliesslich gutgeheissen. Viel zu diskutieren<br />
gaben insbesondere die flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen<br />
sowie zum freien Personenverkehr. In beiden Fällen konnten schliesslich Kompromisslösungen<br />
gefunden werden, welche die Wahrscheinlichkeit eines Referendums reduzierten. Dem Begehren,<br />
die bilateralen Verträge einem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wurde schliesslich<br />
nicht stattgegeben. Als seinerzeitiger Sieger in der EWR-Abstimmung, gab NR Blocher<br />
schliesslich bekannt, für ein Referendum gegen "die Bilateralen" nicht zur Verfügung zu stehen<br />
(wiewohl es sich um miserable Verträge handle!).<br />
Ein solches wurde von den Schweizer Demokraten ergriffen und kam auch zustande. Die Abstimmung<br />
fand schliesslich am 21. Mai 2000 statt. Die bilateralen Verträge wurden mit solidem<br />
Mehr (67.2% JA) angenommen. Damit bestehen Chancen, dass sich das Verhältnis zur Europäischen<br />
Union normalisiert.<br />
Tabelle <strong>12</strong>.1.5.2-1: Chronologie der bilateralen Verträge mit der EU<br />
1992 6. Dezember Ablehnung des Beitritts zum EWR<br />
1993 5. Februar Vorschlag an die EU zur Eröffnung von Verhandlungen in 15 Bereichen<br />
8./9. November Beschluss des Allgemeinen Rats der EU Verhandlungen mit der Schweiz aufzuneh-<br />
men<br />
1998 11. Dezember Abschluss der bilateralen Verhandlungen I in 7 Bereichen<br />
1999 21. Juni Unterzeichnung der Bilateralen Abkommen I<br />
2000 21. Mai Volksabstimmung zu den Bilateralen Abkommen I (67.2% JA)<br />
2001 Juni Grundsatzeinigung zwischen der Schweiz und der EU zu Bilateralen Verhandlungen II<br />
2002 1. Juni Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen I<br />
17. Juni Start der Bilateralen Verhandlungen II mit allen Themen<br />
Quelle: Integrationsbüro des EDA und EVD, www.europa.admin.ch
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 19<br />
<strong>12</strong>.1.5.3 Die bilateralen Verhandlungen II der Schweiz mit der EU<br />
Im Juni 2002 einigten sich die Schweiz und die EU neue bilaterale Verhandlungen über zehn<br />
weitere Themen zu führen. Dabei handelt es sich einerseits um „Überbleibsel“ (left-overs) aus<br />
den ersten bilateralen Verhandlungen. Sie konnten im Rahmen der ersten bilateralen Verhandlungen<br />
nicht behandelt werden. In der Schlussakte zu den bilateralen Abkommen I wurde zu<br />
diesen Fragen zwischen der Schweiz und der EU eine rasche Verhandlungsaufnahme vereinbart.<br />
Andererseits haben sowohl die EU als auch die Schweiz neue Anliegen eingebracht.<br />
Die Verhandlungen laufen in allen Bereichen parallel und werden vom Integrationsbüro des<br />
EDA und EVD koordiniert. Mit der parallelen Verhandlungsführung bezweckt die Schweiz ein<br />
ausgewogenes Gesamtergebnis der Verhandlungen anzustreben. Die folgenden Ausführungen<br />
zu den zehn Themen, welche Gegenstand der bilateralen Verhandlungen II sind, stammen zum<br />
grössten Teil von Informationen des Integrationsbüros des EDA und EVD:<br />
• Dienstleistungen<br />
Im EU-Binnenmarktrecht sind die drei Grundfreiheiten des Personen-, <strong>Kap</strong>ital- und Dienstleistungsverkehrs<br />
eng miteinander verknüpft. Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen I<br />
über das Personenverkehrsabkommen erwies es sich als schwierig, ein Resultat zu finden,<br />
welches diese Rechtsbereiche voneinander trennt und nur den Personenverkehr liberalisiert.<br />
In einer gemeinsamen Erklärung zum Personenverkehrsabkommen verpflichteten sich die<br />
Schweiz und die EU möglichst bald Verhandlungen über eine allgemeine Liberalisierung der<br />
Dienstleistungen aufzunehmen. Die Schweiz als Nettoexporteurin von Dienstleistungen hat<br />
grosses Interesse an einer solchen Liberalisierung vor allem in den Bereichen Versicherungen,<br />
Wertschriftenhandel, Telekommunikation oder Verkehr. Ziel ist der gegenseitige Zugang<br />
zu den Dienstleistungsmärkten.<br />
• Umwelt<br />
Die Europäische Umweltagentur (EUA) ist für die Erarbeitung von Datenmaterial über den<br />
Stand der Umwelt in den EU-Mitgliedstaaten verantwortlich und liefert damit die wissenschaftlichen<br />
Grundlagen für neue gemeinsame Gesetzgebungen. Mit einer Teilnahme der<br />
Schweiz an der Umweltagentur wäre es der Schweiz möglich, auf europäischer Ebene an<br />
der Erarbeitung von Massnahmen zu Gunsten der Umwelt mitzuwirken.<br />
• Statistik<br />
Statistische Vergleiche zwischen verschiedenen Staaten sind heute unverzichtbare Grundlagen<br />
für die Staaten selbst und deren Zusammenarbeit. Das statistische Amt der EU –<br />
EUROSTAT - erarbeitet Statistiken, welche auf für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Kriterien<br />
beruhen. Die Harmonisierung der Statistik zwischen der Schweiz und der EU würde<br />
die Vergleichbarkeit der Daten verbessern.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 20<br />
• Bildung, Berufsbildung, Jugend<br />
Im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (allgemeine Bildung), LEONARDO<br />
DA VINCI (Berufsbildung) und JUGEND (ausserschulische Jugendarbeit) fördert die EU unter<br />
anderem die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen. Ein neues bilaterales<br />
Abkommen würde jungen Schweizerinnen und Schweizern die volle Teilnahme an diesen<br />
EU-Programmen sichern.<br />
• Medien<br />
Zur Unterstützung der europäischen Film-Produktion und bei der Überwindung struktureller<br />
Schwierigkeiten gegenüber der nicht-europäischen Konkurrenz hat die EU das Förderprogramm<br />
MEDIA ins Leben gerufen. Dieses Programm steht den EU-Mitgliedstaaten, den dem<br />
EWR angehörenden EFTA-Staaten sowie den EU-Beitrittskandidaten offen. Seit der Ablehnung<br />
der EWR ist eine Teilnahme der Schweiz nicht mehr möglich. Die Schweiz strebt die<br />
volle Beteiligung am MEDIA-Programm an und unterstreicht ihr Interesse mit einem finanziellen<br />
Beitrag.<br />
• Zinsbesteuerung<br />
Die Zinsbesteuerung ist ein Thema, welches die EU eingebracht haben. Bestandteil eines<br />
umfassenden Steuerpakets der EU ist das Vorhaben der Besteuerung von Zinseinkünften.<br />
Dazu will sie ein System des automatischen Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden<br />
einführen. Da die Zinsen ausbezahlende Stelle (z.B. Bank) leicht in Staaten verschoben<br />
werden kann, die nicht der EU-Gesetzgebung unterworfen sind, führt die EU Gespräche<br />
mit Drittstaaten über die Anwendung gleichwertiger Massnahmen. Die Schweiz teilt<br />
die Meinung der EU, dass Zinserträge besteuert werden sollten. Sie hat auch zum Ausdruck<br />
gebracht, kein Interesse zu haben, Geschäfte anzuziehen, welche beabsichtigen allfällige<br />
EU-Regelung zu umgehen. Das EFD hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die<br />
aufzeigt, wie die Schweiz dem Anliegen der EU entgegenkommen könnte. Nicht verhandelbar<br />
ist das Bankgeheimnis.<br />
• Betrugsbekämpfung<br />
Ein weiteres von der EU eingebrachtes Thema ist die Betrugsbekämpfung. Beim Schmuggel<br />
und andere Tatbestände im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr handelt<br />
es sich um ein gesamteuropäisches Problem. Die Schweiz ist interessiert mit der EU nach<br />
Lösungen für eine verstärkte Betrugsbekämpfung zu suchen. Die Schweiz hat eine Verstärkung<br />
der gegenseitigen Amts- und Rechtshilfe vorgeschlagen.<br />
• Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (Schengen/Dublin)<br />
Die Zunahme der organisierten Kriminalität und des Kriminaltourismus sowie professionell<br />
organisierte und global agierende Verbrecher machen eine Verstärkung der internationalen<br />
Zusammenarbeit notwendig. Das Gleiche gilt für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung.<br />
Die EU ist die wichtigste Partnerin der Schweiz. Die Stellung der Schweiz ist aber ge-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 21<br />
schwächt, da sie von den Instrumenten der EU (Schengen/Dublin) weitgehend ausgeschlossen<br />
ist. Dieses Anliegen wurde von der Schweiz in die Verhandlungen eingebracht.<br />
<strong>12</strong>.2 DIE URUGUAY-RUNDE IM RAHMEN DES GATT<br />
Die folgenden Ausführungen sind zum grösseren Teil der Schrift des Schweizerischen Handelsund<br />
Industrievereins (Vorort) "Die Uruguay-Runde des GATT - eine wirtschaftliche Beurteilung"<br />
(<strong>Zürich</strong>, August 1993) entnommen.<br />
<strong>12</strong>.2.1 Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT)<br />
<strong>12</strong>.2.1.1 Zur Geschichte des GATT<br />
Tabelle <strong>12</strong>.2.1.1-1 Die GATT-Chronologie<br />
30. Okt. 1947 23 Länder unterzeichnen im Genfer Völkerbundspalast das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen<br />
(GATT). Die im gleichen Zug abgeschlossene erste multilaterale Verhandlungsrunde<br />
erfasst rund 45'000 Zolltarifkonzessionen.<br />
1. Jan. 1948 Inkrafttreten des GATT mit 23 Gründungsländern: Australien, Belgien, Brasilien, Burma,<br />
Kanada, Ceylon (Sri Lanka), Chile, China, Kuba, Tschechoslowakei, Frankreich, Indien,<br />
Libanon, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Südrhodesien (Simbabwe),<br />
Syrien, Südafrika, Grossbritannien und die USA.<br />
1949 Zweite Verhandlungsrunde in Annecy mit rund 5'000 Zolltarifkonzessionen<br />
1950/51 Dritte Verhandlungsrunde im englischen Torquay mit rund 8’700 Zolltarifkonzessionen<br />
1955/56 Vierte Verhandlungsrunde in Genf mit Zolltarifkonzessionen auf einem Handelsvolumen<br />
von rund 2.5 Milliarden Dollars<br />
1960/62 Fünfte Verhandlungsrunde (Dillon-Runde) mit rund 4'400 Zolltarifkonzessionen über ein<br />
Handelsvolumen von etwa 4.9 Milliarden Dollars.<br />
1964/67 Sechste Verhandlungsrunde (Kennedy-Runde) mit einem Abbau der Zolltarife um rund<br />
50%; Zolltarifkonzessionen auf einem Handelsvolumen von rund 40 Milliarden Dollars.<br />
Während der Kennedy-Runde wurde 1965 das <strong>Kap</strong>itel IV (Handel und Entwicklung) in die<br />
GATT-Akte aufgenommen.<br />
1973/79 Siebte Verhandlungsrunde (Tokyo-Runde) mit einem durchschnittlichen Zolltarifabbau von<br />
auf die Industrieprodukte der 9 wichtigsten Industrieländer von 7.0 auf 4.7%. Die Entwicklungsländer<br />
offerierten Konzessionen auf ein Importvolumen von rund 3.9 Milliarden Dollars.<br />
Verabschiedung verschiedener Verhaltens- und Ordnungsvereinbarungen (Kodizes)<br />
mit variablem Teilnehmerkreis.<br />
20. Sept. 1986 Lancierung der achten Verhandlungsrunde in Punta del Este (Uruguay-Runde). Im Laufe<br />
der Jahre ist die Zahl der GATT-Vertragsparteien auf über 90 gestiegen.<br />
15. Dez. 1993 Abschluss der Uruguay-Runde<br />
Quelle: Ww.: 40 Jahre Gatt, in Neue Zürcher Zeitung, Nr. 252, 30. Okt. 1987<br />
1947 unterzeichneten 23 Staaten, darunter vor allem Industrieländer, ein Vertragswerk und<br />
gründeten damit das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT (General Agreement on<br />
Tarifs and Trade). Ursprünglich war vorgesehen, neben dem Internationalen Währungsfonds<br />
(IMF) und der Weltbank im Rahmen der UNO auch eine Internationale Handelsorganisation<br />
(ITO) zu gründen. Dies scheiterte am Widerstand des amerikanischen Kongresses. Das Ver-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 22<br />
tragswerk GATT besass bis zum Abschluss der Uruguay-Runde keine eigentliche Dachorganisation.<br />
Im Laufe der Jahre hat das GATT im Zuge der Ausweitung des Handels, der Globalisierung der<br />
Märkte und des Zerfalls der Planwirtschaft an Bedeutung und Attraktivität gewonnen. Heute<br />
zählt das GATT 111 Mitgliedstaaten aus der ganzen Welt (Stand Mai 1993). Diese bestreiten<br />
rund 90% des internationalen Handels. Weitere Kandidaten, wie Russland und China, interessieren<br />
sich für den Beitritt.<br />
<strong>12</strong>.2.1.2 Die Anliegen des GATT<br />
Mit der Gründung des GATT wurde angestrebt, die in den dreissiger Jahren handelspolitisch<br />
gemachten Fehler, wie Protektionismus, Bilateralismus und "Clearing" künftig zu vermeiden.<br />
Das Vertragswerk diente als Instrument zur Liberalisierung des Handels. Seine Aufgabe war<br />
der Abbau tarifärer und nichttarifärer Grenzhindernisse. Gleichzeitig sollte es die in den Mitgliedstaaten<br />
getroffenen Massnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Aussenhandel<br />
überwachen.<br />
Die wichtigsten Funktionen des GATT können vereinfacht in drei Punkten zusammengefasst<br />
werden:<br />
• Es setzt die Verkehrsregeln des internationalen Handels fest.<br />
• Es bildet das zentrale Forum für internationale Verhandlungen über den Handel.<br />
• Es stellt den Mitgliedstaaten einen Rahmen zur Streitschlichtung zur Verfügung.<br />
Das Abkommen wurde seit seiner Inkraftsetzung immer wieder erweitert und ergänzt. Das Regelwerk<br />
besteht heute aus dem Hauptabkommen und aus Neben- und Zusatzabkommen. Letztere<br />
sind nur für die Länder verbindlich, die diese unterzeichnet haben. Das GATT-Rechtssystem<br />
weist somit unterschiedliche Mitgliedschaften auf. Die wesentlichen Grundsätze, auf<br />
denen es aufgebaut ist, sind indessen die gleichen geblieben:<br />
• Prinzip der Nichtdiskriminierung<br />
• Zölle als primäres Schutzinstrument<br />
• Verbot mengenmässiger Importbeschränkungen<br />
• Grundsatz des lauteren Wettbewerbs<br />
Auch das GATT basiert auf gewissen Kompromissen, mit denen besonderen Situationen Rechnung<br />
getragen werden soll. Die zulässigen Ausnahmen und Abweichungen sind Ausdruck von<br />
Realismus, beinhalten indessen die Gefahr von Erosionserscheinungen. Die wichtigsten Ausnahmen<br />
sind:<br />
• Unter gewissen Voraussetzungen ist die Bildung regionaler Integrationsräume (Freihandelszonen<br />
und Zollunionen) in Abweichung von der Meistbegünstigungsregel gestattet. Die den<br />
Entwicklungsländern von den Industriestaaten gewährten Zollpräferenzen haben ebenfalls<br />
die Zustimmung des GATT gefunden.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 23<br />
• Der Teil IV des Abkommens (1965) gesteht den Entwicklungsländern eine Sonderbehandlung<br />
zu und entbindet sie weitgehend von den regulären Verpflichtungen des Abkommens.<br />
• Möglich sind die Anrufung von Schutzklauseln und mengenmässige Importbeschränkungen<br />
bei Zahlungsbilanz-Schwierigkeiten.<br />
Ferner gibt es sektorielle Sonderregelungen, wie etwa das Multifaser-Abkommen MFA für den<br />
internationalen Handel mit Textilien und Bekleidung. Ebenso wurde die Landwirtschaft bis anhin<br />
von den Bestimmungen und den Allgemeinen Abkommens ausgenommen. In beiden Fällen will<br />
die Uruguay-Runde diese Sektoren in das Allgemeine Abkommen eingliedern.<br />
<strong>12</strong>.2.1.3 Bisherige Leistungen des GATT<br />
Das GATT kann seit seinem bestehen viel Leistungen vorweisen, hat es doch wesentlich zur<br />
Entwicklung des weltweiten Handels beigetragen. Die ersten sechs GATT-Runden betrafen im<br />
wesentlichen den Abbau von Zöllen. So konnte die durchschnittliche Zollbelastung, die in den<br />
Industrieländern auf Industrieprodukten erhoben wird, von rund 40% auf 4.7% reduziert werden.<br />
Ferner fand eine Angleichung der Zollsätze statt. Höhere Sätze wurden in der Regel stärker reduziert<br />
als tiefere.<br />
Im Zentrum der beiden letzten Verhandlungsrunden stand und steht die Beseitigung der nichttarifären<br />
Hindernisse des Handels sowie die Anpassung und Ergänzung der Regeln des internationalen<br />
Handelssystems. Zusätzlich zu neuen Zollreduktionen führte die Tokyo-Runde zum<br />
Ausbau der Spielregeln in den Bereichen Subventionen, Antidumping-Massnahmen, öffentliches<br />
Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse und Importlizenzen. Eines der wichtigsten<br />
Ziele der Uruguay-Runde besteht darin, für die Bereiche Dienstleistungen, Geistiges Eigentum<br />
und Investitionen multilaterale Regeln zu definieren. Diesen kommt in den heutigen<br />
Wirtschaftsbeziehungen wachsende Bedeutung zu. Bis heute beschränkt sich das GATT aber<br />
ausschliesslich auf den Handel mit Waren.<br />
<strong>12</strong>.2.1.4 Die Interessen der Schweiz am GATT<br />
Aufgrund ihrer starken Verflechtung mit der Weltwirtschaft ist die Schweiz in besonderem Masse<br />
daran interessiert, dass der internationale Handel in einem liberalen und stabilen Rahmen<br />
abgewickelt wird. So erzielte die Schweiz 1993 rund 36% des Bruttoinlandproduktes in Form<br />
von Waren- und Dienstleistungsexporten. Die Warenexporte beliefen sich auf 95 Milliarden<br />
Franken, mehr als ein Drittel davon ging in Länder ausserhalb Europas. Die jährlichen Einnahmen<br />
aus dem Dienstleistungsexport belaufen sich auf rund 30 Milliarden Franken. Der Wert der<br />
schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland bezifferte sich Ende 1991 auf 102 Milliarden<br />
Franken. Schweizer Firmen beschäftigen im Ausland mehr als eine Million Personen.<br />
Für die erfolgreiche Teilnahme am internationalen Wirtschaftsverkehr braucht es neben unternehmerischem<br />
Wille auch einen möglichst offenen und unbehinderten Zugang zu den ausländi-
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 24<br />
schen Absatzmärkten. Das GATT ist die Institution, welche die notwendigen Regeln für die Abwicklung<br />
des weltweiten Handels bereit- und sicherstellt.<br />
Die Schweiz ist dem GATT 1966 beigetreten. Sie hat seither vor allem in zweierlei Hinsicht von<br />
ihrer Mitgliedschaft profitiert:<br />
• Dank der Meistbegünstigung kam die Schweiz in den Genuss der zwischen anderen Mitgliedstaaten<br />
ausgehandelten Liberalisierungsmassnahmen. Angesichts unseres sehr niedrigen<br />
Zolltarifs erhalten wir den besseren Zugang zu den Drittmärkten für relativ bescheidene<br />
Konzessionen.<br />
• Die im GATT festgelegten und seit seiner Gründung weiterentwickelten Spielregeln, gewähren<br />
insbesondere kleinen, offenen Volkswirtschaften wie der Schweiz, einen wirksamen<br />
Schutz. Eine liberale und multilateral abgestützte Handelsordnung schützt vor allem den<br />
Kleinstaat vor einseitigen Massnahmen oder bilateralen Druckversuchen. Das GATT soll<br />
dem "Gesetz des Stärkeren" kodifizierte multilaterale Regeln entgegensetzen.<br />
Die Bedeutung dieser Institution für die Schweiz hat nach dem EWR-Nein vom 6. Dezember<br />
1992 noch zugenommen. Dabei liegt die Beteiligung nicht nur im Interesse der Exportindustrie.<br />
Nur eine Wirtschaft, die den Zugang zu den Weltmärkten hat und dort erfolgreich ist, kann interne<br />
Finanzierungsmassnahmen z.B. für die Landwirtschaft mittragen und einer grossen Zahl<br />
inländischer Zulieferanten Aufträge erteilen.<br />
<strong>12</strong>.2.2 Die Uruguay-Runde, die achte multilaterale Verhandlungsrunde<br />
<strong>12</strong>.2.2.1 Hintergründe und Ziele der Uruguay-Runde<br />
Mit dem Start der Uruguay-Runde am 20. September 1986 in Punta del Este haben sich die am<br />
GATT beteiligten Länder auf ein ausserordentlich ehrgeiziges Projekt eingelassen. Der Zusammenbruch<br />
des Systems fester Wechselkurse anfangs der siebziger Jahre, die beiden Erdölschocks,<br />
die durch die Verschuldung der Dritten Welt ausgelöste Finanzkrise und eine Folge<br />
von rezessiven Phasen haben auf das im GATT verankerte Handelssystem zunehmenden<br />
Druck bewirkt. Dies führte zu einer schleichenden Aufweichung der handelspolitischen Disziplin,<br />
die in der Gewährung von zunehmenden Subventionen für landwirtschaftliche und industrielle<br />
Güter sowie in bilateralen Abkommen zur Beschränkung der Exporte wettbewerbsfähiger Länder<br />
(Abkommen zur "Selbstbeschränkung") zum Ausdruck kamen. Parallel dazu haben sich<br />
aber auch die Wirtschaftsbeziehungen stark verändert. Die Märkte haben sich globalisiert, die<br />
internationalen Investitionen haben sich verstärkt. Der grenzüberschreitende Handel mit Dienstleistungen<br />
hat an Bedeutung gewonnen.<br />
Vor diesem Hintergrund haben sich die Regierungen mit der Uruguay-Runde ein zweifaches<br />
Ziel gesetzt:<br />
• Die Liberalisierung des Handels weiter voranzutreiben (Reduktion der Zölle und Beseitigung<br />
nichttarifärer Handelshemmnisse), um so den Zugang zu den Märkten zu verbessern.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 25<br />
• Die Spielregeln an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Vordergrund standen die<br />
Ausweitung der GATT-Regeln auf Dienstleistungen, Investitionen und Geistiges Eigentum,<br />
der Einbezug der Landwirtschaft und des Textilsektors. Ferner sollte das multilaterale System<br />
als Gegengewicht zu regionalen Wirtschaftsgruppierungen gestärkt werden (EU,<br />
EWR, NAFTA, ASEAN, etc.).<br />
Der ursprünglich festgelegte Zeitplan konnte nicht eingehalten werden. Die einsetzende Rezession<br />
und zunehmende transatlantische Konflikte zwischen den USA und der EU machten die<br />
Verhandlungen komplizierter als angenommen. Die Verhandlungen der Uruguay-Runde konnten<br />
erst im Dezember 1993 nach fast sieben Jahren abgeschlossen werden.<br />
<strong>12</strong>.2.2.2 Wichtige Regelungen der GATT-Uruguay-Runde<br />
Folgende Stichworte sollen die wichtigen Regelungsbereiche der Uruguay-Runde aufzeigen:<br />
Regelungen im Bereich der Industrieprodukte:<br />
• Marktzutritt: Reduktion der Zollsätze und Abbau nicht-tarifarischer Handelshemmnisse wie<br />
Kontingente und Lizenzen.<br />
• Ursprungsregelung: Harmonisierung der Regelungen zur Vermeidung von Handelshemmnissen.<br />
• Versandkontrollen: Eine Hilfestellung vor allem für die Entwicklungsländer.<br />
• Subventionen von Industrieprodukten: Vermeidung eines Subventionswettbewerbes durch<br />
klare Regelungen.<br />
• Technische Handelshemmnisse: Technische Vorschriften und Normen sowie Prüfvorschriften<br />
und Zertifizierung werden vereinheitlicht.<br />
• Öffentliches Beschaffungswesen: Die Zahl der unterstellten Beschaffungsstellen wird erhöht.<br />
• Textil- und Bekleidungsbereich: Verlängerung des Multifaserabkommens, Textil und Bekleidungssektor<br />
wird ins GATT überführt.<br />
Regelungen im Bereich der Landwirtschaft:<br />
Die Landwirtschaft wird generell liberalisiert durch<br />
• Abbau von Importschranken<br />
• Verbesserung des Wettbewerbsklimas durch mehr Disziplin bei den Subventionen<br />
• Minimierung nachteiliger Wirkungen gesundheitspolizeilicher und phytosanitärer Vorschriften<br />
auf den Agrarhandel<br />
Weitere Bereiche:<br />
• Handel mit Dienstleistungen GATS: Das Abkommen beruht auf Dreisäulenprinzip (Rahmenabkommen;<br />
Bestimmungen zu Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftverkehr und<br />
Aufenthalt von Dienstleistern; Listen der Erstverpflichtungen der Vertragsparteien)<br />
• Regelungen zum geistigen Eigentum TRIPs: Materielle Standards, Mittel zur Durchsetzung,<br />
Streitvermeidungs- und Schlichtungsmechanismen.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 26<br />
• Massnahmen in bezug auf Direktinvestitionen im Ausland: Teilweise Gleichbehandlung von<br />
Inländern und ausländischen Investoren<br />
Ausnahmen, Verfahren und Institutionen:<br />
• Schutzmassnahmen: Den Vertragsparteien wird erlaubt, bei Vorliegen von schwerwiegenden<br />
Störungen zum Schutze bedrohter Branchen von einzelnen Verpflichtungen vorübergehend<br />
abzuweichen.<br />
• Streitschlichtung: Eingerichtet wurde ein Konsultations- und Streitschlichtungsverfahren mit<br />
Appelationsmöglichkeiten.<br />
• Multilaterale Handelsorganisation: Es wurde eine neue Welthandelsorganisation WTO geschaffen,<br />
ihr Sitz ist Genf. An ihrer Spitze steht eine Ministerkonferenz. Die laufende Überwachung<br />
des Funktionierens und die Umsetzung der Beschlüsse der Ministerkonferenz werden<br />
einem "Allgemeinen Rat" übertragen.<br />
<strong>12</strong>.2.3 Alte und neue Herausforderungen für das GATT<br />
Internationale Organisationen und Übereinkommen können nur das verkörpern, was die Mitgliedländer<br />
daraus machen. Dies gilt besonders für einen Bereich, wo man sich "keine Geschenke"<br />
macht. Die Uruguay-Runde hat eine Reihe von Problemen zutage gefördert, die früher<br />
oder später gelöst werden müssen. Die wichtigsten sind:<br />
• Die erlaubten Ausnahmen und Abweichungen sind im Sinne einer gewissen Flexibilität sicher<br />
nötig. Sie beinhalten aber gleichzeitig den Keim zur Desintegration.<br />
• Die Verschlechterung des handelspolitischen Klimas und das erneute Erwachen des Protektionismus<br />
gefährdeten die multilaterale Handelsordnung. Gerade für ein Land wie die<br />
Schweiz ist es von erstrangiger Bedeutung, dass sich nicht das Gesetz des Stärkeren zu<br />
etablieren vermag.<br />
• Der potentielle Konflikt zwischen binnenpolitisch motivierten Massnahmen und dem freien<br />
internationalen Wirtschaftsverkehr ist eine weitere Herausforderung für das GATT. Interne<br />
Erlasse wie technische Normen und Vorschriften hemmen den Handel oft mehr als traditionelle<br />
handelspolitische Massnahmen. In diesem Sinne ist vor allem auch der Umweltschutz<br />
im Auge zu behalten (Ökoprotektionismus).<br />
<strong>12</strong>.2.4 Die Schweiz und der neue GATT-Vertrag<br />
Bereits für die Herbstsession 1994 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zu den für<br />
die Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen notwendigen Rechtsanpassungen vorgelegt.<br />
Im Bereich des geistigen Eigentums ging es bei der Revision der Bundesgesetze darum, mehr<br />
Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Teilweise mussten Schutzniveaus angepasst<br />
werden. Die Anpassungen in den Bereichen Landwirtschaft, Alkohol-Gesetzgebung, Zollrecht<br />
und wirtschaftliche Landesversorgungswaren werden eng an die Umsetzung des Prinzips<br />
der ausnahmslosen Tarifizierung gebunden. In der Bankengesetzgebung waren die Zulassungsbedingungen<br />
anzupassen, welche die Eidg. Bankenkommission ausländischen Banken
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 27<br />
auferlegen kann, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Beim öffentlichen Beschaffungswesen<br />
bedingte das GATT-Übereinkommen die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes.<br />
Die nötigen Anpassungen wurden vom Parlament in sehr kurzer Zeit vorgenommen. Dies ermöglichte<br />
in der Folge eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens. Da die Schweiz bereits<br />
Mitglied des GATT war, wurde der neue Vertrag nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt.<br />
Die notwendige Unterschriftenzahl für eine Volksabstimmung kam schliesslich nicht zusammen.<br />
Der Vertrag erlangte Mitte 1995 Gültigkeit.<br />
<strong>12</strong>.2.5 Konsequenzen der Uruguay-Runde auf die Wald- und Holzwirtschaft<br />
Für die Holzwirtschaft werden die folgenden Übereinkommen der Uruguay-Runde als bedeutsam<br />
angesehen:<br />
1. Abkommen über den Handel mit Waren: Reduziert werden vorab die Zölle auf den Zolltarifen<br />
des <strong>Kap</strong>itels 44 und 94, soweit diese über den Freihandelsvertrag mit der EU und der<br />
EFTA nicht schon ganz aufgehoben wurden, um rund 30 bis 50 Prozent. Der Abbau hat in<br />
der Regel innerhalb von fünf Jahren zu erfolgen. Von Bedeutung ist ferner, dass man sich<br />
auch der Umweltaspekte - etwa im Zusammenhang mit der Produktion - annehmen will.<br />
Nicht-handelsbezogene Zielsetzungen einer Produktion, etwa die Multifunktionalität, werden<br />
vom GATT ausdrücklich anerkannt.<br />
2. Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Massnahmen: Das Übereinkommen<br />
soll gewährleisten, dass Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und zur Nahrungsmittelsicherheit<br />
nicht als Vorwand für Handelshemmnisse missbraucht werden. Strengere Massnahmen<br />
können in Kraft gesetzt werden, sofern sie auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen.<br />
WTO-Mitglieder dürfen nicht diskriminiert werden.<br />
3. Übereinkommen über technische Handelshemmnisse: Nationale technische Vorschriften<br />
und Normen sowie Prüfvorschriften dürfen nicht als Handelshemmnisse eingesetzt werden.<br />
Für Inländer und Ausländer muss gleiches Recht gelten.<br />
4. Übereinkommen betreffend Antidumping-Massnahmen: Antidumping-Zöllle dürfen nur<br />
erhoben werden, wenn Dumping-Massnahmen der einheimischen Produktion nachweislich<br />
Schaden zufügt. Nur Regierungen, nicht Branchen oder Unternehmungen können Organe<br />
zur Streitschlichtung einberufen.<br />
5. Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen: Es wird unterschieden<br />
zwischen verbotenen Subventionen (zur Erzielung bestimmter Exportergebnisse), schädigenden<br />
Subventionen (>5% des Produktewertes) und prinzipiell erlaubten, nicht produktespezifischen<br />
Subventionen. Die subventionierte Partei muss nachweisen, dass durch ihre<br />
Massnahmen keine Schädigungen bei den Mitgliedstaaten eintreffen.<br />
6. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Dieses Abkommen ist für die<br />
schweizerische Wirtschaft im Allgemeinen und die Holzwirtschaft im Besonderen von Bedeutung.<br />
Damit kann der fehlende EWR-Vertrag bei den Beschaffungen im EU-Raum wenigstens<br />
teilweise überspielt werden.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 28<br />
7. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass sektorielle Selbsthilfemassnahmen nicht GATT-widrig<br />
sind.<br />
<strong>12</strong>.3 DIE WELTHANDELSORGANISATION WTO<br />
Richard Senti, emeritierter Professor für Wirtschaft der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>, ist ein führender Kenner der<br />
WTO. Er war während Jahren Mitglied der Streitschlichtungsstelle GATT/WTO in Genf und hat<br />
zahlreiche Bücher über die Welthandelsordnung publiziert. Unter anderen:<br />
- Senti, R. (2000): WTO – System und Funktionsweise der Welthandelsordnung. Schulthess<br />
Polygraphischer Verlag. <strong>Zürich</strong>. 728 Seiten.<br />
- Senti, R. (2003): WTO: die neue Welthandelsordnung nach der Uruguay-Runde. 4. Auflage.<br />
Eigenverlag. <strong>Zürich</strong>. 141 Seiten.<br />
Die folgenden Ausführungen sind zu einem grossen Teil Informationen des seco (www.secoadmin.ch)<br />
entnommen.<br />
<strong>12</strong>.3.1 Die WTO im Überblick<br />
Bereits mit dem Abschluss der Uruguay-Runde war klar, dass weitere Verhandlungsrunden im<br />
Rahmen der neu gegründeten Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO) würden<br />
folgen müssen. Die WTO nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 1995 auf und bildet das rechtliche<br />
und institutionelle Fundament des multilateralen Handelssystems. Sie regelt die grenzüberschreitenden<br />
Handelsbeziehungen der Staaten auf globaler Ebene. Während sich die GATT vor<br />
allem auf den Güterhandel bezog, wurde der Anwendungsbereich der WTO-Regeln weiter geöffnet.<br />
Neu bestehen auch verbindliche Regeln für den Handel mit Dienstleistungen, für den<br />
kommerziellen Nutzen des geistigen Eigentums und für das öffentlichen Beschaffungswesen.<br />
Träger sind die 145 Mitgliedländer (Stand 4. April 2003). Sie repräsentieren rund 97% des<br />
Welthandels. Die Regierungen der Mitgliedländer nehmen in den verschiedenen Organen, Ausschüssen<br />
und Arbeitsgruppen der WTO gleichberechtigt teil. Alle wichtigen Beschlüsse werden<br />
gemeinsam, unter möglichst transparenten Bedingungen ausgehandelt und im Konsens gefällt.<br />
Die WTO arbeitet auf verschiedenen Ebenen. Entscheide werden auf der obersten Ebene, der<br />
Ministerkonferenz der Wirtschaftsminister der Mitgliedländer oder im General-Council, den Vertretern<br />
der Mitgliedländer in den ständigen Gremien der WTO gefällt. Die Ministerkonferenzen<br />
finden mindestens alle zwei Jahre statt. Detailberatungen und Vorbereitungen werden in Arbeitsgruppen<br />
oder den entsprechenden spezialized committees statt. Die WTO verfügt über<br />
keinen selbständigen, mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten Exekutivrat.<br />
Sitz der WTO ist in Genf. Das Budget beläuft sich auf rund 150 Millionen Schweizer Franken.<br />
Im Sekretariat der WTO arbeiten rund 560 Mitarbeiter unter der Leitung des Generaldirektors<br />
Supachai Panitchpakdi. Als ihre wichtigsten Aufgaben führt das Sekretariat der WTO auf:<br />
- Administration der WTO-Abkommen,
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 29<br />
- Forum für Verhandlungen zum Welthandel,<br />
- Streitschlichtung in Handelsfragen zwischen den Mitgliedländern,<br />
- Analyse und Monitoring des Welthandels und nationalen Wirtschaftspolitiken,<br />
- Unterstützung und Ausbildung von Entwicklungsländern,<br />
- Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen,<br />
- Medien und Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der WTO.<br />
Im Gegensatz zu den Bretton-Woods-Institutionen (Weltbank, Internationaler Währungsfonds)<br />
ist es dem Sekretariat der WTO untersagt, selbst in gewissen Angelegenheiten aktiv zu werden<br />
oder wirtschaftspolitische Empfehlungen an seine Mitglieder zu richten.<br />
Als Leitidee für die Beziehungen zwischen den Mitgliedländern hat sich die WTO das Prinzip<br />
der Nichtdiskriminierung zu Grunde gelegt:<br />
- Das Prinzip der Meistbegünstigung (most-favoured-nation MFN) verpflichtet die Gleichbehandlung<br />
aller WTO-Mitglieder. Konkret bedeutet dies, dass wenn ein WTO-Mitglied einem<br />
Drittland eine Handelserleichterung gewährt, muss es diese auch jedem anderen WTO-<br />
Mitglied zugestehen.<br />
- Das Prinzip der Inländerbehandlung (national treatment) verpflichtet zur Nichtdiskriminierung<br />
zwischen In- und Ausland. Jedes WTO-Mitglied ist zum Beispiel verpflichtet, bei Importprodukten<br />
die selben Vorschriften wie bei Produkten aus inländischer Produktion anzuwenden.<br />
Wie stark diese Prinzipien von den einzelnen Mitgliedländern wirklich angewendet wird, sei dahingestellt.<br />
Ein klassisches Beispiel der Nichtbefolgung dieser Prinzipien liefert die Holzwirtschaft<br />
mit dem softwood-lumber-dispute („Nadelschnittholzkrieg“) zwischen den USA und Kanada.<br />
<strong>12</strong>.3.2 Die Doha-Runde<br />
An der dritten WTO-Ministerkonferenz im Dezember 1999 in Seattle hätte die Agenda künftiger<br />
Verhandlungsrunden festgelegt werden sollen. Die Ministerkonferenz endete aufgrund ungenügender<br />
Vorbereitung des Sekretariats und externer Störmanöver (der Globalisierungsgegner)<br />
ohne Resultat.<br />
In den folgenden zwei Jahre rangen die Delegierten der Mitgliedländer intensiv um Themen und<br />
Bedingungen einer neuen Runde. An der vierten Ministerkonferenz in Doha (Qatar) im November<br />
2001 gelang der Durchbruch. Die Erklärung von Doha bildet den Startpunkt für die gleich<br />
genannte Doha-Runde und das entsprechende Arbeitsprogramm. Das erklärte Abschlussziel<br />
der Doha-Runde ist der 1. Januar 2005. Der Erfolg der Ministerkonferenz ist unter anderem auf<br />
die Annäherung der Positionen insbesondere zwischen den USA und der EU sowie der guten<br />
Vorbereitung durch die Delegierten und das Sekretariat in Genf zu zuschreiben. Einen wesentlichen<br />
Beitrag zum erfolgreichen Abschluss leisteten die professionelle Vorbereitung und Organisation<br />
durch die qatarischen Behörden sowie die überlegene Führung der Konferenz durch den<br />
qatarischen Minister Kamar.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 30<br />
Von verschiedenen Seiten wurden die Verhandlungen in Doha als „WTO Development Agenda“<br />
bezeichnet. Ein massgeblicher Teil der Erklärung widmet sich den Anliegen der Entwicklungsländer,<br />
die ihre Positionen an der Konferenz mit Nachdruck und Erfolg zu vertreten vermochten.<br />
Die Verhandlungen umfassten die Fortführung in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen<br />
und den Beginn der Verhandlungen im Bereich der Industriegüter sowie in Umweltfragen.<br />
Die formellen Verhandlungsthemen gemäss Doha-Erklärung sind:<br />
- Landwirtschaft: Verbesserung des Marktzugangs und Abbau von inländischen und Exportsubventionen,<br />
Berücksichtigung der nicht handelsbezogenen Aspekte<br />
- Industriegüter: Verbesserung des Marktzugangs (Abbau von tarifären und nicht-tarifären<br />
Handelshemmnissen)<br />
- Dienstleistungen: Forstsetzung des in der Uruguay-Runde eingeleiteten schrittweisen Liberalisierungsprozesses<br />
- Regeln: Klärung und Verbesserung des Antidumping- und des Subventionsabkommens<br />
sowie der Regeln für regionale Handelsabkommen<br />
- Verbesserung des WTO-Streitschlichtungsmechanismus<br />
- Errichtung eines Registers für geographische Herkunftsbezeichnungen von Weinen und<br />
Spirituosen<br />
- Handel-Umwelt: Klärung des Verhältnisses zwischen Handelsregeln und Umweltabkommen,<br />
Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen der WTO und<br />
Umweltorganisationen.<br />
Weitere Themen, welche noch nicht in einem eigentlichen Verhandlungsstadium sind oder zu<br />
welchen noch Analysen und Vorbereitungen notwendig sind, sind:<br />
- Umsetzungsprobleme bei bestehenden WTO-Abkommen,<br />
- Spezielle Bedingungen und Vorteile von Entwicklungsländern,<br />
- Zugang zu Medikamenten,<br />
- 4 Singapur-Themen (Investitionsabkommen, Wettbewerbsabkommen, Transparenz im öffentlichen<br />
Beschaffungswesen und Handelserleichterungen),<br />
- Ausdehnung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben.<br />
Beurteilung der Ministerkonferenz in Doha aus Sicht der Schweiz: Die Aufnahme einer neuen<br />
Verhandlungsrunde stellt einen grossen Erfolg dar. Ein Scheitern der Konferenz hätte nicht nur<br />
die bereits laufenden Verhandlungen blockiert, sondern das bisher Erreichte des multilateralen<br />
Handelssystems in Frage gestellt. Grundsätzlich positiv aus Schweizer Sicht wird das Gleichgewicht<br />
in den verschiedenen Bereichen – Landwirtschaft, Umwelt, Regeln und Singapur-<br />
Themen - betrachtet. Als wichtigster Nachteil bzw. Risiko wird der hohe Erwartungsdruck seitens<br />
der Entwicklungsländer aufgrund der zahlreichen Versprechen angesehen.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 31<br />
<strong>12</strong>.3.3 Die Ministerkonferenz von Cancún<br />
Im September 2003 fand die fünfte Ministerkonferenz der WTO in Cancún (Mexiko) statt. Ziel<br />
der Ministerkonferenz war es Impulse für die laufenden Verhandlungen zu geben und anstehende<br />
Entscheidungen zu fällen.<br />
An der Ministerkonferenz in Cancún konnte kein Kompromiss für eine gemeinsame Schlussdeklaration<br />
gefunden werden. Die Differenzen zwischen Nord und Süd bzw. den Industrie- und<br />
den Entwicklungsländer waren unüberwindbar. Zu sehr waren die einzelnen Gruppierungen vor<br />
allem in den Diskussionen um den Agrarsektor auf ihren eigenen Interessen behaftet. Die Doha-Runde<br />
wird trotzdem weitergehen, wenn auch mit einem sehr grossen Rückstand auf den<br />
vorgesehenen Zeitplan. Die grossen Verlierer der gescheiterten Ministerkonferenz sind die<br />
Entwicklungsländer, welchen die Doha-Runde unter anderem gewidmet ist. Mit dem Scheitern<br />
musste auch das multilaterale Handelssystem eine weitere Niederlage einstecken.
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 32<br />
<strong>12</strong>.4 LITERATUR ZU KAPITEL <strong>12</strong>:<br />
Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18.<br />
Mai 1992, EDMZ, Bern, Band 1, 667 S. und Band 2 (Abkommen über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum), 972 S.<br />
Botschaft zu den für die Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen (Uruguay-Runde) notwendige<br />
Rechtsanpassung (GATT-Botschaft 2) vom 19. September 1994, EDMZ, Bern<br />
281 Seiten<br />
cs: Alles mit allem verbunden - Deblockierung der andern Dossiers der EU-Verhandlungen?,<br />
in NZZ Nr. 242 vom 18./19. Okt. 1997, Seite 13<br />
Graf Erwin, Hofer Peter, Kropf François, Leukens Udo, Meierhofer Ulrich, Schafroth Robert:<br />
Die Holzwirtschaft im europäischen Binnenmarkt; Vorträge gehalten anlässlich des holzwirtschaftlichen<br />
Kolloquiums vom 29. Jan. 1990, in SAH Bulletin 1/1990, 18. Jg; 59 Seiten<br />
Kellenberger Jakob:<br />
Wirtschaftliche Integrationsbestrebungen in Europa und die schweizerische Wald- und<br />
Holzwirtschaft, Referat im Forum für Holz vom 15.1.1988 in Bern, 15 Seiten<br />
Kommission der europäischen Gemeinschaften:<br />
Vollendung des Binnenmarktes, Weissbuch der Kommission an den Europäischen Rat,<br />
Brüssel, 14. Juni 1985, 42 Seiten<br />
Meyer Peter:<br />
Mögliche Konsequenzen der Uruguay-Runde des Gatt auf die Wald- und Holzwirtschaft;<br />
Kurzreferat anlässlich der Sitzung des Forums für Holz vom 25. August 1994 in Bern, 8<br />
Seiten (nicht veröffentlicht)<br />
Neue Zürcher Zeitung:<br />
Charakteristiken des EWR-Vertrages, Artikelreihe der NZZ, in den Nr. 249, 257, 269, 275,<br />
287, 289 / 1991<br />
Reinhart Caspar<br />
Europa 1992 und die internationale Normung im Bauwesen, in Schweizer Ingenieur und<br />
Architekt Nr. 36/88, S. 1005-1009<br />
cs.: Sieben Abkommen und ihre Folgegesetzgebung - Auf dem innenpolitischen Prüfstand; in<br />
Neue Zürcher Zeitung Nr. 74 vom 30. März 1999, Seite 15<br />
cs.: Eintritt in eine neue Beziehung zu Europa; in Neue Zürcher Zeitung Nr. 289 vom <strong>12</strong>./13.<br />
Dez. 1998; S. 13<br />
rg.: Der Brückenschlag zum europäischen Binnemarkt, Die sieben Sektoralabkommen<br />
Schweiz - EU als solides Fundament, in Neue Zürcher Zeitung Nr. 24 vom 30./31. Jan.<br />
1999; S. 29<br />
rg.: Zitterpartie Landverkehr; in Neue Zürcher Zeitung Nr. 283 vom 4. Dez. 1996, S.21<br />
rt.: Echter Durchbruch in den EWR-Verhandlungen, in Neue Zürcher Zeitung Nr 246 vom 23.<br />
Okt. 1991, S. 33<br />
rt.: Neue Hausaufgaben für die EWR-Alchimisten, in Neue Zürcher Zeitung Nr 293 vom 17.<br />
Dezember 1991, S. 29<br />
rt.: Personenverkehr - das Mosaikwerk ist erkennbar, in Neue Zürcher Zeitung Nr. 282 vom 3.<br />
Dez. 1996, S. 21
"Holzwirtschaftspolitik", <strong>Kap</strong>itel <strong>12</strong>: EU und GATT Seite 33<br />
Sc.: Letztes Verhandlungsangebot an die EU - 200-Millionen-Franken-Subvention der rollenden<br />
Landstrasse, in NZZ Nr. 236 vom 11./<strong>12</strong>. Okt. 1997, Seite 13<br />
Schweizerischer Bundesrat:<br />
Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess, EDMZ<br />
88.045, Bern, August 1988, 217 Seiten<br />
Schweizerischer Handels- und Industrieverein "Vorort"<br />
Die Uruguay-Runde des GATT - Eine wirtschaftliche Beurteilung, Hrsg. Schweiz. Handels-<br />
und Industrieverein (Vorort), <strong>Zürich</strong>, August 1993, 40 Seiten<br />
Senti Richard:<br />
WTO – System und Funktionsweise der Welthandelsordnung. Schulthess Polygraphischer<br />
Verlag. <strong>Zürich</strong>. 2000. 728 Seiten.<br />
Senti Richard:<br />
WTO: die neue Welthanderlsordnung nach der Uruguay-Runde. 4. Auflage. Eigenverlag.<br />
<strong>Zürich</strong>. 2003. 141 Seiten.<br />
SIA-Dokumentation D0C 23:<br />
Konstruktionsnormen im Spannungsfeld divergierender Erwartungen - Referate der Studientagung<br />
vom 30. September 1988 in <strong>Zürich</strong>, 57 Seiten<br />
Ww: 40 Jahre Gatt; in Neue Zürcher Zeitung, Nr 252 vom 30. Okt. 1987, S. 35<br />
Zeller Willy et al:<br />
Blickpunkt Integrationspolitik - Europa 92 und die Schweiz, Verlag Neue Zürcher Zeitung,<br />
<strong>Zürich</strong> 1988, <strong>12</strong>2 Seiten<br />
Zeller Willy et al:<br />
Der Europäische Wirtschaftsraum EWR - Charakteristikum des EU-EFTA-Vertrages, herausgegeben<br />
von Willy Zeller, Verlag Neue Zürcher Zeitung, <strong>Zürich</strong> 1992,<br />
119 Seiten<br />
<strong>12</strong>.5 STATISTISCHES QUELLENWERK:<br />
Statistisches Jahrbuch der Schweiz 1997:<br />
Bundesamt für Statistik (Hrsg), Verlag Neue Zürcher Zeitung, <strong>Zürich</strong>, 1996, 488 Seiten<br />
Jahrbuch der Schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1995:<br />
Statistische Berichte, 7 Land- und Forstwirtschaft; BUWAL, Eidg. Forstdirektion / Bundesamt<br />
für Statistik (Hrsg), Bern 1997, 151 Seiten<br />
Wald- und Holzwirtschaft der Schweiz, Jahrbuch 1997<br />
Statistische Berichte, 7 Land- und Forstwirtschaft; BUWAL, Eidg. Forstdirektion/Bundesamt<br />
für Statistik (Hrsg), Neuchâtel 1999, 150 Seiten