Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
Dezember 2020 // 29. Jahrgang
TAUSENDFÜßLER
Das Magazin der
Thema: BetreungsRechtsReform – aber richtig! // Seite 4
Voll dabei: Corona-Frust wie weggezaubert // Seite 20
So war‘s: Engagement und Herzblut – Dank an die Mitarbeiter/innen // Seite 21
So war‘s: Bereichsleiterin Waldinger geht in den Ruhestand // Seite 22
Helfen hilft: Freu(n)de fürs Leben! – unsere Spendenaktion // Seite 36
Helfen hilft: Laufende Spenden – auch ohne Lebenslauf. Vielen Dank! // Seite 37
Viel Glück, Gesundheit und Freude 2021!
Damit das neue Jahr ein besseres wird – mit Ihrer Lebenshilfe Freising
2
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
HAUPT-SACHE – DAS THEMA:
Betreuungsrechts-Reform
3 Rechtliche Betreuung soll besser werden
4 Start der Kampagne
BetreungsRechtsReform – aber richtig!
6 Betreuungsrecht – was ist das?
12 Jede/r Einzelne ist wichtig! – Rechtliche
Betreuung bei der Lebenshilfe Freising
14 Reform der Leistungen für
Kinder mit Behinderungen
16 OBA-Förder-Richtlinien auf dem Prüfstand
17 Gemeinsam ein inklusives Europa gestalten
VOLL DABEI – DIE SEITEN VON
MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
20 Corona-Frust wie weggezaubert
im Juliane-Maier-Haus
SO WAR’S – DIE CHRONIK DER
LEBENSHILFE FREISING
23 Mitarbeiter/innen mit Engagement,
Durchhaltevermögen und Herzblut
24 Bereichsleiterin Hildegard
Waldinger im Ruhestand
26 InKiMo-Martinsfest in kleiner Runde
27 35 Erstklässler im BiG begrüßt
28 Leider anstrengend und schade:
IWA in der Corona-Zeit
29 Gemeinsam durch die schwierige
Zeit im Juliane-Maier Haus
30 Wohnhaus Johannisstraße
feierte „Volkfest dahoam“
31 Abschied mit Schmetterling im
Anneliese-Schweinberger-Haus
32 Bewegung ist wichtig – und macht Spaß
33 Viva Vita macht Konzeptionspause
34 Im Alter eine Heimat haben –
Senioren bei der Lebenshilfe
HELFEN HILFT
36 Freu(n)de fürs Leben – unsere
Spendenaktion 2020/21
37 Laufende Spenden – auch ohne Lebenslauf
40 IMPRESSUM
das Jahr 2020 werden viele von
uns wohl in unguter Erinnerung
behalten: die Pandemie
durch das Corona-Virus hält
uns seit dem Frühjahr in Atem.
Kein Wunder, dass viele Beiträge
in diesem Heft mit dieser
besonderen Situation zu tun
haben: betreute Menschen mit
Behinderungen und Betreuer
der Lebenshilfe Freising berichten
über ihr Leben und ihre Arbeit in den letzten Monaten.
Wir wollen aber uns Leben nicht nur durch das Virus bestimmen
lassen. Ein großes Thema der nächsten Monate wird für
die Lebenshilfe bundesweit die geplante Reform des Betreuungsrechts
für Menschen mit Behinderungen sein. Wir begrüßen
die schon gemachten guten Vorschläge. Dennoch soll die
Selbstbestimmung der Menschen noch mehr im Mittelpunkt
stehen. Deshalb hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe die
Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig“ gestartet.
Alles Wissenswerte darüber und über die Rechtliche Betreuung
in Deutschland und bei uns im Landkreis Freising lesen
Sie gleich zu Anfang dieses Hefts. Verabschiedet haben wir
zum Jahresende unsere Bereichsleitung Kinder und Jugendliche,
Frau Hildegard Waldinger, die nach über 23 Jahren großen
Engagements in den Ruhestand getreten ist. Außerdem
erfahren Sie in diesem Heft von den notgedrungen meist internen
Veranstaltungen und Festen in unseren Einrichtungen.
Hoffentlich können wir 2021 wieder alle zusammen feiern!
Am Schluss finden Sie wie immer unsere Spendenseiten.
Viele unserer Aktivitäten gehen nur durch unsere vielen Spender
und Förderer. Ohne sie würden wir heute nicht so dastehen,
wie wir es tun: eine Lebenshilfe für alle und mit allen Menschen
in unserer Region. Ich bedanke mich sehr herzlich für
Ihre Großherzigkeit und Solidarität.
Für das neue Jahr 2021 wünsche ich Ihnen im Namen von
Vorstand, Geschäftsführung und der gesamten Lebenshilfe
Freising Glück und Erfolg, Freude und Gelassenheit. Bleiben
Sie gesund und uns weiterhin gewogen!
Ihre
Monika Haslberger
1. Vorsitzende
Die Lebenshilfe Freising finden Sie auch hier:
AUF UNSERER HOMEPAGE:
www.lebenshilfe-fs.de
IN FACEBOOK:
www.facebook.com/lebenshilfefreising
AUF YOUTUBE:
Lebenshilfe Freising
Rechtliche Betreuung soll besser werden
Lebenshilfe macht dafür Werbung in ganz Deutschland
EINFACHE
SPRACHE
Der ganze Text ist in einfacher Sprache.
• Viele erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung haben eine rechtliche
Betreuung.
• Immer wieder gibt es dabei Probleme.
Darum soll es ein neues Gesetz geben.
Das Gesetz soll das Betreuungs-Recht besser machen.
• Die Regierung hat jetzt einen Entwurf für das neue Gesetz gemacht.
• Ein Entwurf ist eine Idee, wie das Gesetz aussehen kann.
Im Entwurf stehen viele gute Sachen.
Zum Beispiel sollen Menschen mit Betreuung mehr selbst bestimmen.
Trotzdem finden wir: Das Gesetz muss noch besser werden.
• Damit wir unsere Forderungen durchsetzen, machen wir eine große Aktion.
• Die Aktion heißt: Betreuungs-Rechts-Reform – aber richtig!
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 3
BetreuungsRechtsReform – aber richtig!
Lebenshilfe startet Kampagne: Neues Betreuungsrecht muss noch besser werden
EINFACHE
SPRACHE
Die rechtliche Betreuung soll besser werden.
Dafür gibt es bald ein neues Gesetz. Das soll im
neuen Gesetz stehen: Menschen mit Behinderung
sollen mehr selber entscheiden können.
Sie sollen mehr mitreden können. Sie sollen
sich beschweren können. Es soll auch neue
Arten für die Betreuung geben.
Der Bundestag hat am 26. November 2020 in erster Lesung
über ein neues Betreuungsrecht beraten. „Die Reform
ist längst überfällig. Wir sehen in dem Regierungsentwurf
einen Fortschritt, doch das Gesetz muss
unbedingt noch besser werden“, fordert Ulla Schmidt,
Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, MdB und Bundesministerin
a.D. (Foto). Die Lebenshilfe hat deshalb die
bundesweite Kampagne „BetreuungsRechtsReform –
aber richtig!“ gestartet.
Betreuer sind oft
für viele Menschen zuständig
Sigrid Salzmann aus Erlangen ist Sprecherin der Bewohner-Vertretungen
der mittelfränkischen Lebenshilfen.
Sie hat eine rechtliche Betreuung und ist sehr
unzufrieden damit: „Ich bekomme immer nur Bescheid,
dass meine Betreuung verlängert wird. Gefragt werde
ich dazu nie. Das darf doch nicht sein! Rechtliche Betreuer
dürfen nicht alleine entscheiden, wo man wohnen
soll. Sie müssen uns da schon fragen. Rechtliche
Betreuer sollten mehr Geld verdienen, damit sie mehr
Zeit für uns haben. Meine Betreuerin ist für so viele
Leute zuständig.“ Im Vorfeld der Reform war Sigrid
Salzmann im Bundesjustizministerium. Dort berichtete
sie gemeinsam mit anderen Selbstvertreterinnen
und Selbstvertretern aus ganz Deutschland, was bei
der rechtlichen Betreuung bisher schlecht lief.
Weg von der Bevormundung
Viel zu lange schon warten Menschen mit Behinderung
auf die Reform. Sie wollen, dass rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer nicht mehr an ihrer Stelle entscheiden,
nach dem Motto: „Ich weiß schon, was gut
für dich ist“. Rechtliche Betreuer sollen vielmehr ihre
Klienten darin unterstützen, Entscheidungen möglichst
selbst zu treffen. Der Gesetzgeber muss die
Rechte der betreuten Personen noch umfassender
stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel
– weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung
– konsequent umgesetzt wird. Hierfür
müssen endlich auch die notwendigen finanziellen
und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden.
4 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
Beteiligung an Jahresberichten
Der Regierungsentwurf sieht jedoch vor, dass rechtliche
Betreuer auch nach der Reform ein unbeschränktes
Vertretungsmandat haben. Die Bundesvereinigung
Lebenshilfe fordert dagegen, dass ein Betreuer nur
dann stellvertretend für seinen Klienten entscheiden
darf, wenn das erforderlich ist, weil die betreute Person
sonst nicht rechtlich handeln könnte. Zum Beispiel um
Verträge abzuschließen. Richtschnur der Betreuer und
Richter sollen künftig die Wünsche der rechtlich Betreuten
sein, nicht mehr ein allgemeines und oft falsch
verstandenes Wohl der Betreuten. Diese Änderung im
neuen Betreuungsrecht begrüßt die Lebenshilfe ausdrücklich.
Damit es aber nicht allein bei schönen Worten
bleibt und dieser Perspektivwechsel in der Praxis
gelingen kann, drängt die Lebenshilfe darauf, dass die
betreute Person an den Berichtspflichten der Betreuer
und der gerichtlichen Kontrolle beteiligt wird. In einem
Jahresbericht hat der Betreuer seine Tätigkeiten zu dokumentieren,
auch seine Unterstützungsleistung bei
einer Entscheidungsfindung. Dieser Bericht soll, so verlangt
es die Lebenshilfe, der betreuten Person in verständlicher
Form übermittelt werden. Überhaupt müsse
sichergestellt sein, dass während des gesamten
betreuungsrechtlichen Verfahrens so kommuniziert
wird, dass es die betreute Person nachvollziehen kann.
Neue Betreuungsformen gesucht
Weitere Forderungen der Lebenshilfe sind: In Modellprojekten
sollen neue Methoden zur Unterstützung
bei der Entscheidungsfindung entwickelt werden, weil
es hierfür viel zu wenig Erfahrung und Forschung gibt.
Außerdem soll alles dafür getan werden, eine rechtliche
Betreuung möglichst zu vermeiden. Die sogenannte
„erweiterte Unterstützung“ ist da eine gute
Idee des Justizministeriums, die verpflichtend und
nicht nur optional in allen Bundesländern eingeführt
werden sollte. Überdies sollte eine gegen den Willen
der betreuten Person angeordnete und verlängerte
rechtliche Betreuung spätestens alle zwei Jahre gerichtlich
überprüft werden.
Beratungs- und Beschwerdestellen
Zudem brauchen betreute Personen niedrigschwellige
Beratungs- und Beschwerdestellen. Angehörige, die
als ehrenamtliche Betreuer tätig sind, sollen die gleichen
Rechte und Pflichten haben wie andere ehrenamtliche
Betreuer. Auch sie sollen gestärkt werden –
durch die Anbindung an einen Betreuungsverein, wo
sie Beratung und Fortbildung erhalten.
Lebenshilfe startet Kampagne
„BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“
Mit der Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber
richtig!“ setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Verbesserungen bei der Reform des Betreuungsrechts
ein. Für Menschen innerhalb einer rechtlichen
Betreuung müssen mehr Selbstbestimmung, Autonomie
und eine gute Qualität der Betreuung gesichert
werden.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 5
Betreuungsrecht – was ist das?
Alles, was Sie zur rechtlichen Betreuung wissen müssen
EINFACHE
SPRACHE
Viele Menschen mit Behinderung haben
Probleme mit schwierigen Sachen: Wie gehe
ich mit Geld um? Wie finde ich eine Wohnung?
Was muss ich beim Arzt oder im Krankenhaus
beachten? Für diese Probleme gibt es einen
Helfer oder eine Helferin: Die Helfer heißen
rechtliche Betreuer.
Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) geregelt. Für volljährige Menschen, die auf
Grund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten
nicht selbst regeln können, kann das Betreuungs-Gericht
eine rechtliche Betreuerin oder einen
Betreuer bestellen.
1. Grundlagen
Rechtlicher Hintergrund
• Ab dem 18. Geburtstag ist jeder erwachsene Mensch
volljährig, das heißt: für sich selbst verantwortlich.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf die
gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit wie Menschen
ohne Behinderung. Jeder volljährige Mensch
– ob mit oder ohne Behinderung – kann daher selbst
bestimmen, zum Beispiel ein Handy kaufen oder
eine Wohnung anmieten.
• Das heißt auch, dass die Eltern von Kindern mit Behinderung
nach deren Volljährigkeit nicht einfach
weiter berechtigt sind, etwa für ihr Kind Eingliederungshilfe
zu beantragen oder in eine Operation einzuwilligen.
Manchmal können erwachsene Menschen
aber ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht
selbst regeln. Dann gibt es die Möglichkeit einer
rechtlichen Betreuung.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
• Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist es, das Selbstbestimmungsrecht
von kranken und behinderten
Menschen zu sichern. Ein rechtlicher Betreuer unterstützt
die Person dabei, ein möglichst selbstbestimmtes
Leben zu führen. Und zwar dadurch, dass
er oder sie bei rechtlichen Entscheidungen berät,
unterstützt und gegebenenfalls gesetzlich vertritt.
• Dabei richtet sich die rechtliche Hilfestellung streng
nach dem konkreten Bedarf. Kann der rechtlich betreute
Mensch z.B. nicht selbst Sozialleistungen beantragen,
den Mietvertrag abschließen oder sich um
notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
kümmern, dann sorgt die rechtliche Betreuerin
dafür, dass nur diese unbedingt notwendigen Entscheidungen
getroffen werden.
• Ein rechtlicher Betreuer ist nicht zuständig für die
Haushaltsführung oder Pflege des rechtlich betreuten
Menschen. Er muss aber gegebenenfalls Hilfen
organisieren und die rechtlichen Voraussetzungen
dafür klären. So ist etwa Unterstützung bei der Vermögens-
oder Gesundheitssorge oder dem Kontakt
mit Behörden notwendig sein.
• Die rechtliche Betreuung sichert jedoch nicht nur
die Handlungsfähigkeit des rechtlich betreuten
Menschen, sondern greift auch in dessen Rechte ein.
Eine rechtliche Betreuerin ist nämlich in den Aufgabenkreisen
vertretungsberechtigt, für die sie bestellt
wird. Sie kann Entscheidungen mit Wirkung für
die rechtlich betreute Person treffen.
• Ganz wichtig: Ein rechtlicher Betreuer ist verpflichtet,
nur dann stellvertretend aktiv zu werden, wenn
der rechtlich betreute Mensch ohne Hilfe keine eigene
Entscheidung treffen kann.
Welche Folgen hat eine rechtliche Betreuung?
• Die Anordnung der rechtlichen Betreuung führt
nicht zur Entrechtung der rechtlich Betreuten. Der
Mensch mit Behinderung bleibt trotzdem handlungs-
und geschäftsfähig. Er kann damit in der
6 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
regel weiterhin selbst Verträge abschließen oder in
medizinische Maßnahmen einwilligen.
• Das Betreuungsgericht kann aber zum Schutz des
rechtlich betreuten Menschen einen sogenannten
Einwilligungsvorbehalt anordnen. Mit dem Einwilligungsvorbehalt
braucht der rechtlich betreute
Mensch für den wirksamen Abschluss z.B. eines Mietvertrags
die vorherige oder nachträgliche Zustimmung
seines rechtlichen Betreuers.
• Das Betreuungsgericht darf den Einwilligungsvorbehalt
nur anordnen, wenn der rechtlich betreute
Mensch sich oder sein Vermögen in erheblichem
Umfang schädigt und er dies gleichzeitig aufgrund
seiner Behinderung oder Krankheit nicht erkennen
kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Mensch
im Internet ständig Waren bestellt, die er gar nicht
braucht und auch nicht mehr haben will.
• Ausnahme: Selbst wenn ein Einwilligungsvorbehalt
angeordnet ist, darf die rechtlich betreute Person
Geschäfte des täglichen Lebens tätigen (z.B. Brot
kaufen) und Schenkungen annehmen, die für sie nur
Vorteile bringen.
• Wichtig: Weder die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
für den Bereich Gesundheit noch die Anordnung
eines Einwilligungsvorbehalts führen dazu,
dass die rechtlich betreute Person nicht mehr selbst
in medizinische Maßnahmen einwilligen kann.
Stattdessen ist auch bei einem rechtlich betreuten
Menschen davon auszugehen, dass er einwilligungsfähig
ist. Erst wenn ein Arzt feststellt, dass der
Mensch in der konkreten Behandlungssituation
nicht in der Lage ist, Art, Bedeutung und Tragweite
(Risiken) der ärztlichen Maßnahme zu erfassen,
kommt es auf die Einwilligung eines dazu Berechtigten
an (z.B. einer rechtlichen Betreuerin).
Wann und wie bekommt man einen rechtlichen Betreuer?
• Eine rechtliche Betreuerin oder ein Betreuer kann
nur für einen volljährigen Menschen bestellt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Mensch aufgrund
einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht besorgen
kann. Dabei sind mit dem Begriff Angelegenheiten
alle rechtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit
Gesundheit, Wohnen, Arbeit, Freizeit und Geld gemeint,
die der betreffende Mensch in nächster Zeit
regeln müsste, allein aber nicht erledigen kann.
• Hinweis: Damit keine Lücke zwischen dem Ende des
elterlichen Sorgerechts und dem Beginn der rechtlichen
Betreuung entsteht, sollten Eltern schon vor
dem vollendeten 18. Lebensjahr ihres geistig behinderten
Kindes überlegen, ob es in rechtlichen
Fragen auf Unterstützung angewiesen sein wird.
Wenn ja, kann schon für einen 17-jährigen Menschen
mit Behinderung eine rechtliche Betreuung
bestellt werden. Wirksam wird die Bestellung dann
mit dem Beginn der Volljährigkeit.
Gibt es Alternativen zur rechtlichen Betreuung?
• Wenn ein Mensch mit Behinderung zwar die Hilfe
seiner Eltern oder anderer Vertrauenspersonen bei
der Vorbereitung rechtlicher Entscheidungen
braucht und bekommt, die eigentliche Erklärung
(z.B. den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die
Einwilligung in eine Operation) aber in jedem Fall
selbst abgeben kann, muss kein rechtlicher Betreuer
bestellt werden.
• Auch wenn ein Mensch mit Behinderung eine Vorsorgevollmacht
erstellt hat, ist keine rechtliche Betreuung
erforderlich. In der Vorsorgevollmacht muss
er einen engen Vertrauten mit der Erledigung aller
notwendigen rechtlichen Angelegenheiten beauftragen
und ihn bevollmächtigen, alle notwendigen
Erklärungen abzugeben. Voraussetzung für die Erstellung
einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäftsfähigkeit
des Menschen mit Behinderung. Auch Vorkehrungen
in Form einer Patientenverfügung oder
einer Betreuungsverfügung sind dafür geeignet.
2. Rahmenbedingungen
rechtlicher Betreuung
Die rechtliche Betreuung von Menschen ist genau reglementiert.
Das betrifft etwa die Fragen, ob, wie und
wie lange eine rechtliche Betreuung erfolgt. Es muss
zudem regelmäßig geprüft werden, ob eine rechtliche
Betreuung weiterhin erforderlich ist.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 7
Was ist der Erforderlichkeitsgrundsatz?
• Weil eine rechtliche Betreuung in die Rechte des betreuten
Menschen eingreift, darf sie nur dann, nur so
lange und nur in dem Umfang eingerichtet werden,
wie sie tatsächlich erforderlich ist. Der sogenannte
Erforderlichkeitsgrundsatz sorgt also dafür, dass die
rechtliche Betreuung auf das notwendige Maß begrenzt
wird.
• Die Führung einer rechtlichen Betreuung erstreckt
sich oft über mehrere Jahre. Auch für die Dauer einer
rechtlichen Betreuung gilt der Erforderlichkeitsgrundsatz.
Daher muss das Betreuungsgericht regelmäßig
überprüfen, ob die rechtliche Betreuung
noch notwendig ist. Wenn der betreute Mensch inzwischen
seine rechtlichen Angelegenheiten ohne
Betreuer erledigen kann, muss das Betreuungsgericht
die rechtliche Betreuung aufheben.
Was sind die Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung?
• Bei der Anordnung einer rechtlichen Betreuung werden
der rechtlichen Betreuerin oder dem Betreuer
die Aufgabenkreise übertragen, in denen ein Betreuungsbedarf
besteht. Voraussetzung ist, dass bei
dem rechtlich betreuten Menschen in seiner jeweiligen
Lebenssituation bestimmte Angelegenheiten
tatsächlich regelungsbedürftig sind. So etwa die Einrichtung
eines Kontos oder die Entscheidung über
eine anstehende Operation. Zusätzliche Voraussetzung
ist, dass der Mensch sich nicht ohne Unterstützung
um seine rechtlichen Angelegenheiten kümmern
kann.
• In den gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsrecht
werden die Aufgabenkreise nicht genannt. Das
Gericht kann daher der rechtlichen Betreuerin:
1. einzelne Angelegenheiten zuweisen (z.B. Abschluss
eines Wohnvertrags), 2. Bereiche festlegen,
in denen der rechtliche Betreuer tätig werden soll
(Aufenthaltsbestimmung, Zustimmung zur Heilbehandlung,
Geltendmachung sozialrechtlicher
Ansprüche) oder 3. dem rechtlichen Betreuer übergreifende
Bereiche wie z.B. die gesamte
Ver mögenssorge zuweisen.
• Bei Maßnahmen und Eingriffen, die mit erheblichen
Risiken für die Gesundheit und das Leben des
rechtlich betreuten Menschen verbunden sind, muss
der rechtliche Betreuer die Genehmigung des
Betreuungsgerichts einholen. Dies betrifft z.B. Herzoperationen,
radikale Behandlungen bei fortgeschrittenen
Krebserkrankungen, Zwangs behandlungen
oder auch freiheitsentziehende Maßnahmen.
3. Das betreuungsgerichtliche Verfahren
Für die Bestellung einer rechtlichen Betreuung ist das
Betreuungsgericht zuständig. Das Betreuungsverfahren
beginnt mit dem Antrag des Menschen mit Behinderung.
Es kann aber auch von Amts wegen beginnen,
wenn das Betreuungsgericht von Dritten,
z.B. den Eltern oder der Werkstatt, erfährt,
dass eine rechtliche Betreuung notwendig
sein könnte. Danach leitet das
Betreuungsgericht das Betreuungsverfahren
ein und benachrichtigt
den betreffenden Menschen
mit Behinderung. Je nach
familiärer Konstellation können
auch der Ehepartner, die Eltern, die Großeltern, Kinder
und Geschwister sowie gegebenenfalls eine benannte
Vertrauensperson benachrichtigt werden.
Wer ist zwingend am Betreuungsverfahren zu beteiligen?
• Zwingend am Betreuungsverfahren zu beteiligen
sind: die betroffene Person, der gegebenenfalls bereits
bestellte rechtliche Betreuer, ein Bevollmächtigter,
sofern ihre Aufgabenkreise betroffen sind, oder
ein Verfahrenspfleger.
• Das Betreuungsgericht zieht immer dann einen Verfahrenspfleger
hinzu, wenn die rechtlich zu betreuende
Person aufgrund ihrer Behinderung nicht in der
Lage ist, sich selbst verständlich zu äußern und ihre
Interessen wahrzunehmen. Aufgabe des Verfahrenspflegers
ist es, Helfer und „Sprachrohr“ des rechtlich
zu betreuenden Menschen zu sein, seine Rechte zu
sichern und seinen Willen in das Verfahren einzubringen.
8 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
Sind Angehörige am Betreuungsverfahren zu beteiligen?
• Eltern, Geschwister und Verwandte kennen den
rechtlich zu betreuenden Menschen sehr gut. Sie
können dem Gericht wichtige Hinweise zu seiner
Biografie und seinem Alltag geben. Wollen Angehörige
am gerichtlichen Verfahren mitwirken, sollten
sie beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Eine Beteiligung kann erfolgen, wenn der rechtlich
zu betreuende Mensch damit einverstanden und
die Teilnahme in seinem Interesse ist.
• Hintergrund: Das Gericht muss Eltern, Geschwister
und Verwandte des volljährigen Menschen nicht generell
und immer im Betreuungsverfahren beteiligen
und anhören. Stattdessen kann es Angehörige hinzuziehen.
Wie stellt das Gericht den Betreuungsbedarf fest?
• Das Gericht muss ermitteln, ob und in welchem Umfang
eine rechtliche Betreuung einzurichten ist.
Fachliche Hilfestellung geben der Sozialbericht der
Betreuungsbehörde und das medizinische Sachverständigengutachten.
Aus der Anhörung ergeben
sich weitere Erkenntnisse.
Die gerichtliche Entscheidung
• Nach der Anhörung und aufgrund der Informationen
aus dem Sozialbericht und dem Sachverständigengutachten
trifft das Betreuungsgericht eine Entscheidung.
Erachtet das Gericht eine rechtliche Betreuung
als notwendig, muss es in der Entscheidung
regeln, wer rechtliche Betreuerin werden soll und
mit welchem Aufgabenkreis.
4. Über rechtliche Betreuerinnen
und Betreuer
Wenn das Betreuungsgericht eine rechtliche
Betreuung als notwendig erachtet, entscheidet
es in der Regel, wer rechtlicher Betreuer des betroffenen
Menschen wird. Doch wer kommt für die
Betreuung in Frage und mit welchen Aufgaben und
Pflichten geht die rechtliche Betreuung einher?
Wer kann rechtliche/r Betreuer/in werden?
• Im Betreuungsrecht gilt der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit:
Stehen Eltern, Geschwister, Verwandte,
Nachbarn oder enge Vertraute des rechtlich zu betreuenden
Menschen zur Verfügung, dann soll eine
Betreuung ehrenamtlich durch diese Personen erfolgen.
Die zu betreuende Person kann hierbei vorschlagen,
wer ihr rechtlicher Betreuer werden soll.
Schlägt sie niemanden vor, berücksichtigt das Gericht
bei der Auswahl die verwandtschaftlichen und
sonstigen Bindungen der zu betreuenden Person.
• Das Betreuungsgericht kann mehrere ehrenamtliche
Betreuer gleichzeitig bestellen. So können z. B.
beide Elternteile eines jungen Menschen mit Behinderung
seine rechtlichen Betreuer werden. Möglich
ist es auch, dass Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise
zuständig sind.
• Ein Berufsbetreuer übernimmt geschäftsmäßig Betreuungen.
Dieser soll nur im Ausnahmefall bestellt
werden. Etwa, wenn eine ehrenamtliche Betreuung
nicht möglich ist, weil keine nahen Angehörigen vorhanden
sind. Oder wenn die Angehörigen zu einer
rechtlichen Betreuung nicht in der Lage sind und
auch keine andere Vertrauensperson des behinderten
Menschen zur Verfügung steht. Ein Berufsbetreuer
wird außerdem dann bestellt, wenn die Anforderungen
an die rechtliche Betreuung fachlich sehr
hoch sind.
Welche Rechte und Pflichten haben rechtliche Betreuer?
• Eine rechtliche Betreuerin hat die Angelegenheiten
des betreuten Menschen in den ihr übertragenen
Aufgabenkreisen unter Beachtung aller gesetzlichen
Bestimmungen zu führen. Die rechtliche Betreuerin
hat das Selbstbestimmungsrecht zu achten, darf
nur dann stellvertretend tätig sein, wenn dies zwingend
notwendig ist, muss die Wünsche der rechtlich
betreuten Person beachten, muss ihre Rehabilitation
unterstützen und mit dem Betreuungsgericht zusammenarbeiten.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 9
• Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
ist der rechtliche Betreuer verpflichtet,
diesem auf Verlangen jederzeit über die
Führung der rechtlichen Betreuung und die persönlichen
Verhältnisse des rechtlich betreuten Menschen
Auskunft zu erteilen.
• Darüber hinaus ist der rechtliche Betreuer zu jährlichen
Berichten über die betreute Person verpflichtet.
Sind dem Betreuer auch Aufgaben der Vermögenssorge
übertragen, muss er zu Beginn der
rechtlichen Betreuung ein Vermögensverzeichnis
anlegen und jährlich Rechenschaft ablegen. Sind die
Eltern, Kinder oder der Ehepartner zu rechtlichen Betreuern
bestellt, sind sie in der Regel als sogenannte
befreite Betreuer von der Rechnungslegungspflicht
entbunden.
• Ist die rechtliche Betreuung auf längere Zeit eingerichtet,
kann das Betreuungsgericht zudem eine
jährliche Gebühr (sogenannte Jahresgebühr) erheben.
• Die Jahresgebühr ist nur dann zu zahlen, wenn die
rechtlich betreute Person über ein Vermögen von
mehr als 25.000 Euro verfügt.
Was sind die Kosten für die Führung einer rechtlichen
Betreuung?
• Von den Gerichtskosten sind die Kosten für die Führung
der rechtlichen Betreuung zu unterscheiden.
Hier gelten andere Vermögensfreigrenzen. Außerdem
sind die Kosten für die Betreuungsführung davon
abhängig, ob ein ehrenamtlicher oder ein Berufsbetreuer
bestellt wurde.
Können Betreuer zum Schadensersatz verpflichtet
sein?
• Entsteht dem betreuten Menschen durch das Handeln
der rechtlichen Betreuer ein Schaden, kommt
eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht. Voraussetzung
ist, dass die Betreuerpflichten vorsätzlich
oder fahrlässig verletzt wurden und der entstandene
Schaden auf dieser Verletzung beruht.
• Im Freistaat Bayern besteht für ehrenamtlich bestellte
Betreuer eine Sammelhaftpflichtversicherung
für Vermögensschäden bei der ERGO Versicherung
AG. Für Personen- und Sachschäden besteht ein Versicherungsschutz
im Rahmen der allgemeinen Bayerischen
Ehrenamtsversicherung über die Versicherungskammer
Bayern, in der alle ehrenamtlich im
Freistaat Bayern Tätigen versichert sind.
• Berufsbetreuer müssen sich gegen Haftungsrisiken
selbst versichern.
5. Was sind die Kosten einer rechtlichen
Betreuung?
Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung fragen
sich, wie teuer wohl die Einrichtung einer rechtlichen
Betreuung ist.
Wann fallen Gerichtskosten
an?
• Gerichtskosten, d.h. Kosten
für das betreuungsgerichtliche Verfahren,
werden nur erhoben, wenn
die rechtlich betreute Person ein Vermögen
von über 25.000 Euro hat.
Wer muss zahlen?
• Grundsätzlich zahlt die rechtlich
betreute Person die Kosten
für die Führung einer rechtlichen
Betreuung. Eine
Ausnahme besteht dann, wenn
sie mittellos ist. In diesem Fall
zahlt die Staatskasse des jeweiligen
Bundeslandes.
• Mittellos ist die rechtlich betreute Person, wenn sie
nicht genügend Einkommen und Vermögen hat. Der
Vermögensschonbetrag, den die rechtlich betreute
Person für die „(Be)Zahlung“ der rechtlichen Betreuung
nicht antasten muss, liegt bei 5.000 Euro. In bestimmten
Einzelfällen kann das Betreuungsgericht
einen höheren Vermögensschonbetrag festlegen,
wenn für die rechtlich betreute Person eine besondere
Härte vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn
durch die Zahlung der Vergütung eine angemessene
Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen
Alterssicherung wesentlich erschwert
würde.
• Wichtig: Der zusätzliche Schonbetrag für Menschen,
die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist
bei der Ermittlung der Mittellosigkeit im Rahmen der
Betreuervergütung nicht anwendbar.
• Hinweis: Inwiefern das Vermögen, welches dem volljährigen
Kind im Falle des Todes der Eltern durch
eine Erbschaft zufließt, für die Zahlung der Betreuungsführung
herangezogen wird, hängt von der
Ausgestaltung des Testaments ab. Wollen Eltern ausschließen,
dass die Betreuervergütung und die Ge-
10 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
richtskosten für eine rechtliche Betreuung aus dem
Nachlass gezahlt werden, sollten sie mit entsprechender
Beratung ein sogenanntes Behindertentestament
verfassen. Das gleiche gilt auch, wenn die
Eltern verhindern wollen, dass ihr Kind aufgrund der
Erbschaft etwaige Sozialhilfeansprüche verliert.
Welche Vergütung erhalten Berufsbetreuer?
• Berufsbetreuer erhalten für die Führung der rechtlichen
Betreuung eine Vergütung. Sie ist im Gesetz
über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(VBVG) geregelt.
• Die Vergütungshöhe richtet zum einen nach der
Qualifikation der rechtlichen Betreuerin, zum anderen
nach verschiedenen Kriterien, die den Aufwand
der rechtlichen Betreuung abbilden sollen. Eine Rolle
spielt dabei die Dauer der rechtlichen Betreuung,
die Vermögenssituation der rechtlich betreuten Person
und ihr gewöhnlicher Aufenthalt.
• In diesem Zusammenhang verwendet das VBVG
weiterhin die Begrifflichkeiten „stationäre und ambulante
Einrichtungen“. Besonderen Wohnformen
der Eingliederungshilfe gehören hierbei zu den stationären
Einrichtungen.
• Eine zusätzliche Pauschale können Berufsbetreuer
geltend machen bei: der Verwaltung höherer Vermögen
der rechtlich betreuten Person, bei der Übernahme
einer Betreuung von ehrenamtlichen Betreuern
und bei Abgabe einer beruflichen Betreuung an
ehrenamtliche Betreuer.
Wie verhält es sich mit den Kosten ehrenamtlicher
Betreuer?
• Führt eine ehrenamtliche Betreuerin eine rechtliche
Betreuung, erhält sie keine Vergütung. Aber auch
ehrenamtlichen Betreuern können bei der Wahrnehmung
dieses Amtes Kosten, z.B. Fahrt-, Proto-, Telefon-,
Kopierkosten usw. entstehen.
• Diese können ehrenamtliche Betreuer, egal ob es
sich dabei um Angehörige der rechtlich betreuten
Person handelt oder nicht, auf zwei unterschiedlichen
Wegen erstattet bekommen: Aufwandspauschale
oder Aufwendungsersatz.
• Mit der Aufwandspauschale sollen die gesamten
Aufwendungen der rechtlichen Betreuung abgegolten
werden, ohne dass sie im Einzelnen nachgewiesen
werden müssen. Die Pauschale beträgt für ein
Betreuungsjahr und pro rechtliche Betreuung 399,00
Euro.
• Entstehen bei der Wahrnehmung der ehrenamtlichen
Betreuung Kosten von mehr als 399,00 Euro,
können ehrenamtliche Betreuer den Ersatz der konkreten
Aufwendungen geltend machen. In diesem
Fall müssen die entstandenen Kosten einzeln abgerechnet
und nachgewiesen werden. Entscheidend
ist, dass die getätigten Ausgaben zur Führung der
rechtlichen Betreuung notwendig waren. Zudem
muss der ehrenamtliche Betreue die Kosten innerhalb
von 15 Monaten, nachdem sie entstanden sind,
gegenüber der rechtlich betreuten Person oder dem
Betreuungsgericht geltend machen.
Wo gibt es Unterstützung bei der rechtlichen Betreuung?
• Vor allem ehrenamtliche Betreuer sollen bei der Führung
der rechtlichen Betreuung Unterstützung erhalten.
Der Gesetzgeber hat daher Beratungsansprüche
gegenüber der Betreuungsbehörde und
dem Betreuungsgericht vorgesehen.
• Aber auch Betreuungsvereine haben unter anderem
den Auftrag, ehrenamtliche Betreuer zu beraten
und zu unterstützen. Ehrenamtliche Betreuer sollten
sich daher vor Ort informieren, welche Beratungsund
Fortbildungsmöglichkeiten die örtlichen Betreuungsbehörden
und -vereine im Angebot haben.
Möglicherweise existiert vor Ort auch ein Betreuungsverein
der Lebenshilfe, der konsultiert werden
kann.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 11
Jede/r Einzelne ist wichtig!
Rechtliche Betreuung bei der Lebenshilfe Freising
EINFACHE
SPRACHE
Bei der Lebenshilfe Freising kümmern sich
3 Personen um die rechtliche Betreuung. Wenn
Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
Frau Haimerl-Kunze, Frau Kratzer oder
Herrn Then. Hier im Text finden Sie die Telefon-
Nummern oder E-Mail-Adressen.
Die Lebenshilfe Freising e.V. fungiert seit Umwandlung
des früheren Vormundschaftsrechts in das zeitgemäße
Betreuungsrecht im Jahr 1992 als anerkannter Betreuungsverein.
Bereits zuvor waren Vormundschaften
und Pflegschaften auf Vereinsbasis übernommen worden.
So wie bei der Lebenshilfe gibt es in Bayern etwa
130 anerkannte Betreuungsvereine, auf Bundesebene
existieren etwa 800. Sie sind unterschiedlich groß und
gehören meist einem Wohlfahrtsverband an.
1. Betreuungen für einzelne Personen
2. Querschnittsarbeit
Betreuungsvereine bemühen sich planmäßig, um
neue ehrenamtlicher Betreuer zu gewinnen und in
ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden. Außerdem
gehört dazu auch die Information zu Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen.
Die Förderung dieser Querschnittsarbeit ist Aufgabe
des Landes und der Kommunen. Daher fördert
das Sozialministerium die Querschnittsaufgaben.
Zusätzlich erhält der Betreuungsverein der Lebenshilfe
Freising einen jährlichen Zuschuss vom Landkreis
Freising, auf den der staatliche Anteil angerechnet
wird.
Zum Großteil finanziert sich unser Betreuungsverein
der Lebenshilfe Freising aus Vergütungen für die Einzelbetreuungen
gemäß den Vorschriften des Vormünder-
und Betreuervergütungsgesetzes. Einzelbetreuungen
führen unsere Mitarbeiter/innen Kerstin
Haimerl-Kunze, Daniela Kratzer und Christian Then.
Diese drei zusammen sind im Umfang von 1,4 Vollzeitstellen
im Betreuungsverein beschäftigt.
Die zwei wesentlichen Aufgaben eines Betreuungsvereins
sind:
>> Rechtliche Betreuer bei der Lebenshilfe Freising sind
Christian Then, Daniela Kratzer und Kerstin Haimerl-Kunze.
Große Bedeutung
Eine rechtliche Betreuung bedeutet immer auch einen
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betreuten
Menschen. Denn per Gerichtsbeschluss regelt ein/e
rechtliche/r Betreuer/in quasi von heute auf morgen
wichtige Bereiche im Leben dieser Menschen. Sie/er
hat Zugriff auf Konten, bespricht sich mit Ärzt/innen
und kann darüber bestimmen, wo die Betreuten leben.
Grundsätzlich sind Eltern nicht verpflichtet, für Ihre
Kinder auch die rechtliche Betreuung bei Volljährigkeit
zu übernehmen. Für die meisten ist es jedoch eine
selbstverständliche Aufgabe und auch ihr eigener
Wunsch, dem nachzukommen. Allerdings gibt es auch
Umstände auf dem Weg des Erwachsenwerdens, die
veranlassen, dass gerade nicht den Eltern die Betreuung
Ihrer Tochter bzw. ihres Sohns übertragen werden.
Wenn dann zuerst eine Person außerhalb der Familie
als Betreuer/in bestellt wird, kann möglicherweise
nach gewisser Zeit die Aufgabe dann doch von Eltern
übernommen werden.
12 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
Viele Menschen haben durch reißerische Medienberichte,
in denen einzelne schlechte Beispiele von rechtlichen
Betreuer/innen aufgegriffen werden, große Vorbehalte.
Es wird oft verkannt, dass dies nur wenige
schwarze Schafe sind, die Hilfsbedürftige in Not
schamlos ausnutzen. Erfahrungsgemäß gibt es auch
unter Familienangehörigen, die z.B. als Vorsorgebevollmächtigte
eingesetzt sind, ebenso schlechte Beispiele.
Letztendlich steht fest, dass die allermeisten
rechtlichen Vertreter/innen ihre Aufgaben sehr gewissenhaft
wahrnehmen und die notwendige Unterstützung
organisieren.
Beispiele aus der Praxis
Dass die rechtliche Betreuung eine anspruchsvolle
Aufgabe mit hoher Verantwortung ist, sollen einige
Praxisbeispiele verdeutlichen:
Eltern als Betreuer für Ihre volljährigen Kinder
Herr Müller ist 82 Jahre alt und der rechtliche Betreuer
für seinen Sohn, der in einem Wohnhaus der
Lebenshilfe Freising lebt. Er ringt mit sich, ob er weiterhin
zu seiner Aufgabe stehen soll und überlegt,
wer sein/e Nachfolger/in sein könnte. Dazu holt er
sich Rat beim Betreuungsverein. Er überlegt mit
der/m Mitarbeiter/in, wer aus dem Familienkreis in
Frage käme. Falls keine geeignete Person in Aussicht
steht, meldet Herr Müller dem Betreuungsgericht,
dass er seine Verpflichtung abgeben möchte.
Das Betreuungsamt wird dann eine/n Fremdbetreuer/in
für den Sohn von Herrn Müller suchen
und den Vorschlag dem Gericht zur Entscheidung
vorlegen.
Betreuung und Erbschaft
Herr Papadopoulos ist griechischer Staatsangehöriger und im
Pflegeheim in Freising. Er wird zum Miterben, als sein älterer
Bruder in Athen an einem Herzinfarkt auf der Straße verstirbt.
Der Betreuer von Herrn Papadopoulos geht mit ihm zum Konsulat,
um die Zustimmung abzugeben, damit die Witwe die
persönlichen Gegenstände (Bargeld, Mobiltelefon) erhält, die
der Tote bei sich trug. Zwei Jahr später bekommt Herr Papadopoulos
vom griechischen Gericht ein Schreiben. Nach Übersetzung
stellt sich heraus, dass zum Nachlass noch der Anteil
an einem Grundstück gehört, an dem über 50 Verwandte als
Erbengemeinschaft beteiligt sind. Das Erbe darf nicht ausgeschlagen
werden, da es offensichtlich nicht wertlos ist, und die
Heimkosten von der Sozialhilfe getragen werden. Der Wert des
Grundstücks ist unbestimmt. Der Betreuer hat den Erbanteil zu
klären. Er schaltet einen Übersetzungsdienst ein und beauftragt
mit einem Beratungs hilfeschein eine/n Fachanwalt/in zur
Klärung der Erbsache.
Letzter Weg
Frau Schmidt (87 Jahre) lebt seit vielen Jahren im Pflegeheim
und hat eine rechtliche Betreuerin. Sie ist bettlägerig und fast
völlig erblindet. Angehörige sind nicht bekannt und eine Patientenverfügung
liegt nicht vor. Auf Anordnung des Hausarztes
wurde vor einem halben Jahr eine Magensonde durch die
Bauchdecke (PEG) angelegt, weil vermehrt Schluckstörungen
auftraten. Frau Schmidt lebt noch über zwei Jahre in unverändertem
Zustand. Mit dem Tod erlöschen die Rechte und Pflichten
der Betreuerin. Weil keine Angehörigen bestehen, ist die
Gemeinde bestattungspflichtig. Das Ordnungsamt veranlasst
eine sogenannte Sozialbestattung, da Frau Müller nur geringes
Vermögen hat. Bei der Trauerfeier ist außer dem kirchlichen
Vertreter nur die Betreuerin dabei.
Wunsch von Betreuten
Verwitwete Pensionistin, kinderlos, hatte ihre
Freundin als Bevollmächtigte eingesetzt, die sich
um ihre Belange kümmern sollte. Mit fortschreitender
Demenzerkrankung wurde es immer aufwändiger
für die Bevollmächtigte, sodass sie Ihr Amt abgab
und ein Vereinsbetreuer bestellt wurde. Am
einfachsten wäre es gewesen, zur weiteren Versorgung
der Frau einen Heimplatz zu organisieren. Da
aber der Wunsch der Betreuten zum Verbleib in ihrer
Wohnung vorrangig zu beachten ist, wurde das
mit dem entsprechenden Aufwand bis zum Lebensende
noch einige Jahre ermöglicht.
>> Christian Then
Rechtlicher Betreuer
bei der Lebenshilfe Freising
Bei Fragen können Sie sich wenden an:
• Kerstin Haimerl-Kunze
E-Mail: kerstin.haimerl-kunze@lebenshilfe-fs.de, Tel: 08751 8459788
• Daniela Kratzer
E-Mail: daniela.kratzer@lebenshilfe-fs.de, Tel: 08764 3539968
• Christian Then
E-Mail: christian.then@lebenshilfe-fs.de, Tel: 08161 4830-158
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 13
Weitere Auskunftsmöglichkeiten:
Amtsgericht Freising, Abteilung Betreuungssachen
Domberg 20, 85354 Freising
Tel.: 08161 180-01
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fs
Landratsamt Freising
Betreuungsamt (Nebenstelle am Klinikum)
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Telefon 08161 600-470
www.kreis-freising.de
Weitere Infos gibt es auch beim Bayerischen
Justizministerium: allgemein unter
www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung
oder einzelne Informationsmaterialien unter
www.justiz.bayern.de/service/broschueren.
Dort kann man auch eine Broschüre zum Betreuungsrecht
in Leichter Sprache herunterladen.
Reform der Leistungen
für Kinder mit Behinderungen
Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!
EINFACHE
SPRACHE
Kindern und Jugendlichen soll es besser gehen,
egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Deshalb gibt es bald ein neues Gesetz. Alle
sollen das gleiche Recht haben. Alle sollen die
gleiche Hilfe bekommen. Alle sollen mitreden
können!
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 den Gesetzentwurf
für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch
(SGB) VIII – das Kinder- und Jugendhilfegesetz
reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit
von jungen Menschen zu stärken, die
besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Bundesjugendministerin Franziska Giffey erklärte:
„Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe ist für diejenigen
jungen Menschen da, die in einem schwierigen
Umfeld aufwachsen, belastenden Situationen ausgesetzt
sind oder drohen, von der sozialen Teilhabe abgehängt
zu werden. Das sind über eine Million Kinder
und Jugendliche in Deutschland. Mit dem neuen Kinder-
und Jugendstärkungsgesetz ermöglichen wir
jetzt wichtige Verbesserungen für sie. Wir haben fünf
große Regelungsziele: Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen,
Beteiligen. Kinder und Jugendliche werden
mit ihren Eltern künftig aktiv einbezogen. Und junge
Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer
Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr
zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet.
Denn: Jedes Kind ist erst einmal ein Kind. Und
die Kinder- und Jugendhilfe sollte der erste Ansprechpartner
für alle sein.“
Mit der Reform sollen Probleme behoben werden, die
aktuell noch zwischen den Leistungssystemen der Kinder-
und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe bestehen.
Noch erhalten Kinder und Jugendliche mit einer
körperlichen oder geistigen Behinderung
Leistungen der Eingliederungshilfe. Kinder und Jugendlich
mit einer seelischen Behinderung liegen im
Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Entwurf zeigt nun, wie eine inklusive Lösung im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aussehen
soll.
14 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich
inklusiv werden!
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat lange auf das
neue Gesetz gewartet. Sie begrüßt den guten Entwurf.
Es darf jetzt aber keine Verzögerungen mehr geben.
Schon seit vielen Jahren fordert die Lebenshilfe eine
inklusive Kinder- und Jugendhilfe, damit auch Kinder
mit Behinderung und ihre Familien deren Leistungen
erhalten können. Mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz
hat das Bundesfamilienministerium
nun endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen
Anspruch erfüllt. „Die Lebenshilfe ist sehr froh über
die Reform, aber das Gesetz muss jetzt auch kommen!
In Anbetracht der Bundestagswahl 2021 darf keine
Zeit mehr vertan werden“, sagt die Bundesvorsitzende
Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.
Das neue Gesetz soll den Kinder- und Jugendschutz
verbessern, Pflege- und Heimkinder stärken, Kindern
und Jugendlichen mehr Beteiligung sichern, sie mit
Ombudsstellen unterstützen und vor allem endlich
eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen. Die
Lebenshilfe begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 26.
Oktober 2020 sehr, dass das Familienministerium nun
die Belange von jungen Menschen mit Behinderung
ernsthaft in den Blick nimmt. Mit der Regelung, dass
alle Jugendhilfe-Leistungen künftig inklusiv sein müssen,
stellt der Entwurf einen Meilenstein für mehr Teilhabe
von jungen Menschen mit Behinderung und deren
Familien dar.
Das vorgelegte Gesetz sieht überdies vor, dass von
2022 bis 2028 die Leistungen zur Teilhabe für Kinder
mit körperlichen und geistigen Behinderungen insgesamt
in die Zuständigkeit der Jugendämter fallen. Dieser
Übergang soll vorbereitet, wissenschaftlich begleitet
und überprüft werden. Außerdem sollen junge
Menschen mit Behinderung und ihre Eltern durch sogenannte
Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern unterstützt
werden. 2028 soll ein weiteres Reformgesetz
einzelne Regelungen zum Zuständigkeitswechsel treffen.
Die Lebenshilfe hält den gestreckten Umsetzungszeitraum
hinsichtlich der Herausforderung des Strukturumbaus
für angemessen. Allerdings muss 2028 dann
auch Schluss sein. Eine Verzögerung der zweiten Reformstufe
nach 2028 muss im Sinne der Kinder und Eltern
unbedingt vermieden werden, damit das Hin- und
Her zwischen den Ämtern endlich aufhört. Im Gesetzentwurf
noch unbeachtet bleiben Eltern mit Behinderung.
Diese Leerstelle muss im weiteren Gesetzesvorhaben
unbedingt geschlossen werden.
Eckpunkte des Entwurfs zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
• Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aller • Ab 2024 sollen Verfahrenslotsen in den Jugendämtern
leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche
Art sollen unter dem Dach Kinder- und Jugendhilfe
im SGB VIII zusammengeführt werden.
und ihre Familien als feste Ansprechpartner hinsichtlich
der Zuständigkeiten und Verfahren unter-
• Für die Umsetzung ist ein Zeitraum von sieben Jahren
angefacht. Die Regelungen treten stufenweise stützen.
in Kraft.
• Zum 1. Januar 2027 sollen u.a. der leistungsberechtigte
Personenkreis, Art und Umfang der Leistung
• Zunächst stehen der Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung,
die verstärkte Zusammenarbeit der und die Kostenbeteiligung mit einem weiteren Gesetz
geregelt sein.
Leistungsträger, Erweiterung der Beratungs- und
Unterstützungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
und die Zusammenarbeit im Gesamt- und gendlichen mit Behinderungen an die Träger der
• 2028 soll die Zuständigkeit für alle Kinder und Ju-
Hilfeplanverfahren im Vordergrund.
Kinder- und Jugendhilfe übergehen.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 15
OBA-Förder-Richtlinien auf dem Prüfstand
Unverzichtbar: Mehr Fachkräfte für Offene Behindertenarbeit nötig
EINFACHE
SPRACHE
Fast alle Menschen mit Behinderung kennen
die OBA, die Offene Behinderten-Arbeit. Da
kann man tolle Kurse machen: Sport oder
Kunst. Oder man geht mit einer OBA-Gruppe
ins Kino oder zu einem Konzert. Man kann bei
Ausflügen mit-fahren oder sogar in Urlaub. Die
OBA hilft auch, dass Menschen mit und ohne
Behinderung sich kennen-lernen, bei Treffs
oder im Verein. Die OBA entlastet dadurch auch
die Eltern oder Familien von Menschen mit
Behinderung. Für diese wichtigen Aufgaben
braucht die OBA aber auch gute Mitarbeiter
und Fach-Kräfte.
Die Offene Behindertenarbeit (OBA) der Lebenshilfe
Bayern ermöglicht Teilhabe, schafft Netzwerke und
entlastet Angehörige – niedrigschwellig, flexibel und
vielfältig. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren stetig
gewachsen. Nun werden die OBA-Förder-Richtlinien
in Bayern überarbeitet. „Diese Hilfen sind für viele
unverzichtbar – im Alltag und im Notfall“, so die Landesvorsitzende
Barbara Stamm. Dafür braucht es neben
den vielen ehrenamtlich Aktiven auch ausreichend
Fachpersonal.
OBA fördert Inklusion
Immer mehr Menschen, auch mit hohem Unterstützungsbedarf,
und ihre Familien nutzen diese offenen
Angebote der Lebenshilfen in Bayern. „Wir begrüßen
das sehr!“, betont die Landesvorsitzende und ehemalige
Landtagspräsidentin. Es bedeute mehr Teilhabe,
mehr Selbstbestimmung, mehr Inklusion – ganz im
Sinne der UN-Behinderten-Rechts-Konvention, die seit
über 10 Jahren in Kraft ist. Und es bedeute verlässliche
Hilfen für die Familien. „Als Elternverband wissen wir,
wie wichtig, ja dringend notwendig diese Unterstützung
und Entlastung für viele Eltern und Geschwister
ist,“ erläutert die Landesvorsitzende.
Mehr Fachkräfte nötig
Der gestiegene Bedarf an Beratung, an Bildungs- und
Freizeitangeboten, an individueller Assistenz und an
Unterstützung von Familien hat auch die fachlichen
Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der OBA in den letzten Jahren enorm erhöht. Sie
müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
in diesem komplexen System fundiert beraten und
sicher begleiten können. Dafür braucht es gut ausgebildete
Fachkräfte, die wiederum ehrenamtlich Aktive
für die OBA gewinnen können und diesen in ihrem
Engagement zur Seite stehen.
16 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
Gemeinsam ein inklusives Europa gestalten
Erklärung zur Europäischen Behinderten-Strategie verabschiedet
EINFACHE
SPRACHE
Im November gab es den Europäischen
In klusions-Gipfel. Dabei trafen sich die
Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
aus 27 Ländern in Europa. Aber wegen Corona
nur im Internet. Die Teilnehmer des Treffens
fordern: Weniger Barrieren für Menschen mit
Behinderung! Mehr Schutz vor allem für Kinder
und Frauen! Mehr Recht zum Mitreden!
Die Deklaration selbst ist in englischer Sprache verabschiedet
worden. Hier ist eine deutschsprachige Zusammenfassung:
Am 18. November 2020 verabschiedete das erste Europäische
Gipfeltreffen für Inklusion (European Inclusion
Summit) eine Deklaration für eine starke Europäische
Behinderten-Strategie. Diese ist für die mehr als 87 Millionen
Menschen mit Behinderungen in der Europäischen
Union von grundlegender Bedeutung. Sie ist
das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Vorgaben
der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb
der Europäischen Union. Neben der institutionellen
Stärkung der politischen Einflussmöglichkeiten auf
EU-Ebene nimmt sie insbesondere folgende vier Themen
in den Blick:
• eine entschlossene Umsetzung des „European Accessibility
Acts“ – gleicher Zugang aller Menschen zu
öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen,
• konsequente Barrierefreiheit bei allen digitalen Produkten
und Dienstleistungen,
• mehr Schutz für Menschen mit Behinderungen vor
Gewalt – insbesondere für Kinder und Frauen.
• eine stärkere Einbindung von Menschen mit Behinderungen
in die Entwicklungszusammenarbeit und
die Politik der humanitären Hilfe.
Erklärung der Vertreterinnen und Vertreter für die
Belange von Menschen mit Behinderungen der
EU-Mitgliedstaaten
– Zusammenfassung auf Deutsch –
Gemeinsam ein inklusives
Europa gestalten
Berlin, 18. November 2020
I. Eine erfolgreiche „European Disability Strategy“
für das nächste Jahrzehnt
In der Europäischen Union leben ungefähr 87 Millionen
Menschen über 16 Jahre mit einer Behinderung
(Quelle: Eurostat, EU-SILC 2018). Die „European
Disability Strategy“ ist das wichtigste Instrument
zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) innerhalb der Europäischen
Union. Deshalb fordern die Beauftragten,
dass die Europäische Kommission eine kohärente,
ehrgeizige neue Strategie für das nächste Jahrzehnt
vorlegt. Weitere Forderungen und Empfehlungen
sind unter anderem:
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 17
1. Institutionelle und strukturelle Empfehlungen
• Die Generaldirektionen der EU-Kommission und
weitere EU-Institutionen sollen Anlaufstellen für
Menschenmit Behinderungen einrichten.
• Die neue Strategie soll prioritäre Maßnahmen,
Zeitpläne und finanzielle Ressourcen aufzeigen.
Die Maßnahmen sollen evaluiert und an neue
Entwicklungen angepasst werden.
• Vorschriften für EU-Strukturfonds sollen strenge
Bestimmungen zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit
enthalten.
• Die Beauftragten empfehlen, das Amt eines beziehungsweise
einer Europäischen Behindertenbeauftragten
zu schaffen, der oder die bei allen
politischen Vorhaben der Europäischen Union,
die die Belange von Menschen mit Behinderungen
berühren, zu beteiligen ist und sich für die
Verwirklichung ihrer Rechte einsetzt.
5. Digitalisierung
• Neue Medien und Techniken sind für Menschen
mit Behinderungen nur dann nutzbar, wenn sie
konsequent barrierefrei konzipiert werden und
ihr Zugang ausnahmslos gesichert ist.
• Alle Strategien, Ideen und konkreten Maßnahmen
sowie Förderungen und Ausschreibungen
im Bereich Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz
auf europäischer Ebene sollen den Aspekt
der Barrierefreiheit nicht nur berücksichtigen,
sondern auch aktiv fördern.
• Auch der Zugang zu den hochleistungsfähigen
digitalen und mobilen Netzen muss für alle möglich
und bezahlbar sein. Dies gilt auch für Menschen
mit Behinderungen in Einrichtungen. Es
schließt die Befähigung, mit der Technik umgehen
zu können, mit ein. Die „Digital Decade“ soll
auch eine „Accessible Decade“ sein.
2. Disability Mainstreaming
• Da Politik für Menschen mit Behinderungen ein
Querschnittsthema ist, sollten alle Rechtsakte,
Vorhaben und Programme darauf geprüft werden,
ob Belange von Menschen mit Behinderungen
berührt sind.
3. Datenerhebung
• Die empirische Grundlage muss verbessert werden.
Es sollen wesentliche behinderungsbezogene
Indikatoren erhoben werden - insbesondere in
den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Armut
und Gesundheitsversorgung jeweils differenziert
nach Alter, Geschlecht und Art der Behinderung.
4. Entschlossene Umsetzung des European Accessibility
Acts
• Gleiche Zugangsmöglichkeiten aller Menschen
zu allen öffentlichen und privaten Gütern und
Dienstleistungen sind aus Sicht der Beauftragten
Merkmal einer modernen, qualitätsorientierten
und damit letztlich international wettbewerbsfähigen
europäischen Wirtschaft und Gesellschaft.
• Die Beauftragten erwarten, dass alle Anstrengungen
unternommen werden, um Barrierefreiheit
im Bereich privater Güter und Dienstleistungen
entschlossen und zeitnah umzusetzen.
II. Mindestsicherung
• Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich
oft von Armut und sozialer Ausgrenzung
bedroht.
• Die Beauftragten begrüßen ausdrücklich die
Schlussfolgerungen des Rats vom 9. Oktober zur
„Stärkung der Mindestsicherung zur Bekämpfung
von Armut und sozialer Ausgrenzung in der CO-
VID-19-Pandemie und darüber hinaus“ (Doc.
11721/2/20).
• Die Europäische Kommission soll im Rahmen ihrer
in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten
die Politik der Mitgliedsstaaten im Hinblick
auf nationale Mindestsicherungssysteme unterstützen.
III. Menschen mit Behinderungen vor Gewalt
schützen
• Die Beauftragten sind tief besorgt darüber, dass
Kinder und Frauen mit Behinderungen mehrfachen
und sich überschneidenden Formen der
Diskriminierung ausgesetzt sind und dabei überdurchschnittlich
häufig Opfer von Gewalt sind.
• Mit Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention
und die UN-Behindertenrechtskonvention wird
die EU- Kommission aufgefordert, Gewalt gegen
Menschen mit Behinderungen – insbesondere
Gewalt gegen Kinder und Frauen – systematisch
zu bekämpfen. Auch die Mitgliedstaaten sollen
18 // HAUPTSACHE – DAS THEMA
sich in ihrer jeweiligen nationalen Gesetzgebung
mit diesem Thema auseinandersetzen.
IV. COVID-19
• Für Menschen mit Behinderungen hat die Krise
bereits bestehende Problemlagen verschärft und
finanzielle Lücken und Schwierigkeiten im praktischen
Alltagshandeln offenbart. Im Einzelnen:
• Tagesaktuelle Informationen müssen für alle verfügbar
sein – barrierefrei, wie zum Beispiel in Gebärdensprache,
mit Untertiteln, in Leichter Sprache,
in Braille-Schrift.
• Die Chancengleichheit in der allgemeinen und
beruflichen Bildung muss gewährleistet sein. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, während
der Pandemie eine angemessene Unterstützung
für Studierende mit Behinderungen bereitzustellen
und aufrechtzuerhalten. Zugängliche und
umfassende Bildung muss auch im Online-Umfeld
gewährleistet sein.
• Die Freiheit, Teilhabe und Unabhängigkeit für
Menschen mit Behinderungen darf nicht stärker
eingeschränkt werden oder strengeren Anforderungen
und Regeln unterliegen als für Menschen
ohne Behinderungen. Es braucht Schutzkonzepte
für Menschen, die in gemeinschaftlichen Lebensumständen
leben, die Partizipation, Selbstbestimmung
und Inklusion ermöglichen und Isolation
und Fremdbestimmung entgegenwirken. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Bemühungen
zur De-Institutionalisierung zu verstärken,
da das Leben in der Gemeinschaft ein höheres
Risiko für die Ausbreitung der Infektion
darstellt.
• Infolge der Corona-Pandemie wächst auch die
Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen
in Europa. Ziel der Mitgliedstaaten muss es
sein, die Anstrengungen für die berufliche Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt – wie es die UN-BRK in
Artikel 27 festlegt – weiter zu erhöhen.
• Während der COVID-19-Pandemie sind viele
Strukturen und andere Hilfen, die Menschen mit
Behinderungen und ihren Familien wesentliche
Unterstützung bieten, weggebrochen. Insbesondere
Frauen, die sich um die Pflege kümmern,
sind hiervon betroffen. Aus diesem Grund sollten
Familien in besonders schwierigen Situationen
sowie Betreuer von Menschen mit Behinderungen
angemessene Unterstützung erhalten.
• Bereits jetzt ist absehbar, dass die Bewältigung
der COVID-19-Pandemie längere Zeit in Anspruch
nehmen wird. Damit rückt die Sicherung der regulären
Gesundheitsversorgung von Menschen
mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
wieder mehr in den Fokus. Die medizinische
Versorgung muss an die geänderten Rahmenbedingungen
angepasst werden. Alle Menschen mit
Behinderungen müssen einen uneingeschränkten
und barrierefreien Zugang zu allen Gesundheitsdiensten
und Gesundheitsdienstleitungen
haben.
V. Internationale Zusammenarbeit
• Menschen mit Behinderungen sollen systematischer
und nachhaltiger in die Entwicklungszusammenarbeit
und die Politik der humanitären
Hilfe eingebunden werden – um im Sinne der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Veränderungsprozesse
anzustoßen und das Leben von
Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.
• Die EU-Kommission soll Inklusion und Zugänglichkeit
zum Querschnittsthema der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit und der Politik
der humanitären Hilfe machen.
HAUPTSACHE – DAS THEMA // 19
Corona-Frust wie weggezaubert
Wir Bewohner vom Juliane-Maier-Haus meistern immer wieder neue Situationen
EINFACHE
SPRACHE
Der ganze Text ist in einfacher Sprache.
Der Zauberer
und sein
Assistent:
Werner Link
und Oliver
Falkner
Toller Besuch im Juliane-Maier-Haus:
Zauberer Werner Link
Die Bewohnerinnen und Bewohner
vom Juliane-Maier-Haus
hatten ihren Spaß.
Was er wohl alles aus seinem Koffer zaubert? Alle waren sehr gespannt.
20 // VOLL DABEI – DIE SEITE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
#
Jetzt Mitglied werden bei der
Warum soll ich Mitglied beim Verein Lebenshilfe Freising werden?
1. Starke Lebenshilfe – starke Menschen mit Behinderung
2. Viele in der Lebenshilfe – Viele für Menschen mit Behinderung
3. Ich in der Lebenshilfe – jetzt kann ich mit-reden
4. Ich in der Lebenshilfe – ich kriege mehr
ICH WERDE MITGLIED (IN LEICHTER SPRACHE)
Ja, ich will Mitglied der Lebenshilfe Freising e.V. werden.
Mein Familien-Name ist __________________________________
Mein Vor-Name ist_______________________________________
Meine Straße heißt: _____________________________________
Ich bin geboren am ___________________
Haus-Nummer: _______________________
Ich wohne in diesem Ort (mit Post-Leit-Zahl): _________________________________________________________
Meine Telefon-Nummer:________________________
Meine E-Mail-Adresse:_______________________________
Ich habe eine Behinderung. Ich zahle den Mitglieds-Beitrag von 12 Euro im Jahr.
Ich habe keine Behinderung. Ich zahle den Mitglieds-Beitrag von 31 Euro im Jahr.
als Förderer als Angehöriger der/des Betreuten ___________________ Einrichtung ________________
Ich bin Angehöriger von einem Mitglied des Vereins Lebenshilfe.
Das Mitglied heißt: _____________________________________
Deshalb zahle ich den Familien-Beitrag von 19 Euro im Jahr.
Ich will die Lebenshilfe noch mehr unterstützen. Ich zahle _____________ Euro im Jahr.
Ich bin MitarbeiterIn der Lebenshilfe in der Einrichtung _______________________________
Ich schreibe einen Brief, wenn ich nicht mehr Mitglied sein will.
Ich will Mitglied werden. Deshalb unterschreibe ich hier:
Ort und Datum _________________________
Unterschrift _________________________
Wenn ich einen gesetzlichen Vertreter habe, muss der hier unterschreiben:
Ort und Datum _________________________
Unterschrift _________________________
Ich weiß: Meine Daten werden verarbeitet solange ich Mitglied bin.
Infos stehen auf der Internet-Seite der Lebenshilfe Freising: www.lebenshilfe-fs.de/mitglied-werden.html
Ort und Datum _________________________
Unterschrift _________________________
Mitglied werden bei der
#
ICH ZAHLE MEINEN MITGLIEDS-BEITRAG
Hinweis: Diese Seite ist nicht leicht zu verstehen. Leider dürfen wir den Text nicht verändern.
Deshalb bitten wir Sie: Lassen Sie sich helfen, wenn Sie diese Seite ausfüllen und unterschreiben.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Lebenshilfe Freising e.V., Gartenstr. 57, 85354 Freising
Gläubiger-Identifikationsnummer DE60ZZZ00000321511
Die Lebenshilfe Freising e.V. darf einen Mitglieds-Beitrag von
Euro von meinem Konto abbuchen.
Nachname und Vorname des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort und Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Lebenshilfe Freising e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von
meinem Konto einzuziehen. Nach schriftlicher Benachrichtigung durch die Lebenshilfe Freising e.V. über die Umstellung auf die
SEPA-Lastschrift gilt das folgende SEPA-Lastschriftmandat. Die Einzugsermächtigung erlischt dann.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Lebenshilfe Freising e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der Lebenshilfe Freising e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kreditinstitut
IBAn
BIC
Ort und Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters:
Ort und Datum
Unterschrift
Wenn ich alles ausgefüllt und unterschrieben habe, schicke ich das Blatt an:
Lebenshilfe Freising e.V., Gartenstraße 57, 85354 Freising
Mit Engagement, Durchhaltevermögen
und Herzblut
Vorstand und Geschäftsleitung danken Beschäftigten zum Jahreswechsel
EINFACHE
SPRACHE
Seit einem halben Jahr gibt es bei uns
Corona. Man kann davon krank werden
oder sogar sterben. Das ist schlimm für
alle Menschen. Die Betreuer bei der
Lebenshilfe helfen, so gut es geht. Die
Lebenshilfe sagt allen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern: Vielen Dank für die
super Arbeit in diesem schwierigen
Jahr 2020!
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Lebenshilfe Freising!
Ein Jahr geht bald zu Ende, dass noch nie da war. Die
Corona-Pandemie hat unser ganzes Land, ja die ganze
Welt vor Herausforderungen gestellt, auf die wir nicht
vorbereitet waren. Auch die Lebenshilfe Freising mit
ihren über 1200 betreuten Menschen und über 600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern musste sich in ganz
kurzer Zeit neu orientieren.
Im Frühjahr 2020 waren unserer Einrichtungen durch
den notwendigen Lockdown besonders gefordert:
manche mussten wochenlang schließen, manche hielten
nur einen Notbetrieb bereit. Bei einigen Einrichtungen
fiel hingegen quasi über Nacht viel mehr Arbeit
an, was nur durch schnelle Unterstützung
solidarisch und kollegial gemeistert werden konnte.
Auch für die betreuten Menschen konnte der gewohnte
Tagesablauf mit dem Gang zur Arbeit oder Therapien
nicht stattfinden, Besucher konnten gar nicht oder
nur stark eingeschränkt empfangen werden. Das war
für unsere Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
eine große Belastung.
Diese für alle anstrengende und unsichere Situation
konnte nur durch Sie, unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, gemeistert werden! Wir persönlich und
mit uns auch der gesamte Vorstand der Lebenshilfe
Freising möchten uns ganz herzlich für Ihre sehr gute
und wichtige Arbeit in diesem Jahr 2020 bedanken!
Unser größter Respekt, unsere Anerkennung und
höchstes Lob gebühren allen unseren Beschäftigten!
Sie stehen diese leider noch andauernde schwierige
Situation mit gegenseitiger Aushilfe, Engagement,
Durchhaltevermögen, mit Herzblut und einer positiven
Grundstimmung hervorragend durch! Wir danken
Ihnen allen recht herzlich dafür!
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel
wünschen wir Ihnen ruhige Stunden und ein
wenig Erholung, wenn auch diesmal im kleineren Kreis
ihrer Familien. Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die auch über die Feiertage
für die Menschen mit Behinderungen in unseren
Einrichtungen da sind!
Wir alle hoffen auf ein gutes, ein besseres neues Jahr
2021. Dazu wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück
und Erfolg!
Es grüßen Sie ganz herzlich
Ihre
Monika Haslberger im Namen des gesamten Vorstands
Michael Schwaiger, Geschäftsführung
Johannes Reicheneder, Geschäftsführung
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 23
Bereichsleiterin Hildegard Waldinger
im Ruhestand
Seit 1997 im Einsatz für Kinder und Jugendliche bei der Lebenshilfe
EINFACHE
SPRACHE
Viele kennen Frau Hildegard Waldinger. Sie hat
bis jetzt alle Früh-Förderungen, die Kitas,
Krippen und Horte, die Tagesstätte und die
Förder-Schule bei der Lebenshilfe geleitet.
Das heißt Bereichs-Leitung für Kinder und
Jugend liche. Das war viel Arbeit. Manchmal
war das sehr anstrengend. Aber jetzt kann
Frau Waldinger entspannen. Sie ist ab dem Jahr
2021 in Ruhestand. Das heißt: Sie muss nicht
mehr arbeiten!
Vielen Dank für die viele Arbeit, liebe Frau
Waldinger! Machen Sie es gut!
„Über 600 Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Lebenshilfe
Freising und unzählige Kinder und Jugendliche
sagen heute ganz offiziell Lebewohl zu ihrer langjährigen
Bereichsleiterin Frau Hildegard Waldinger.“
– Mit diesen Worten von Geschäftsführer Michael
Schwaiger begann am 10. Dezember 2020 eine der
Corona-Pandemie geschuldet kleine Verabschiedung
für Frau Hildegard Waldinger. Nur die Spitzen von Vorstand
und Geschäftsführung – 1. Vorsitzende Monika
Haslberger und die Geschäftsführer Michael Schwaiger
und sein Stellvertreter Johannes Reicheneder –
überbrachten den Dank der gesamten Lebenshilfe
zum Abschied von Frau Waldinger in den Ruhestand.
Begonnen hatte Hildegard Waldingers Arbeit für die
Lebenshilfe Freising im April 1997 als Leiterin der Frühförderstelle
Freising, damals noch in der Unteren Domberggasse
in Freising. Zugleich wurde sie auch Bereichsleitung
für die beiden weiteren Frühförderungen
in Moosburg und Neufahrn. Schon im September 1997
erfolgte die Erweiterung der Bereichsleitung auf alle
Integrativen Kindergärten der Lebenshilfe. Im Jahres-
>> Dank und Abschied von Bereichsleitung Hildegard Waldinger (Mitte) durch 1. Vorsitzende Monika Haslberger
(l.), Geschäftsführer Michael Schwaiger (2.v.l.) und Stellvertreter Johannes Reicheneder (r.) in der BiG-Aula.
24 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
>> Ob mit Strick-Bauhelm, beim Besuch der Lebenshilfe-Bundesvorsitzenden
Ulla Schmidt, bei der
BiG-Grundsteinlegung oder im Büro: Hildegard
Waldinger engagierte sich über 20 Jahre für die
Lebenshilfe Freising.
takt konnte Frau Waldinger dann neue Einrichtungen
eröffnen: 1998 die Kita InKiMo in Moosburg, 1999 die
Kita Moosschifferl in Freising-Attaching und 2001 die
(Neu-) Eröffnung der stark erweiterten Frühförderstelle
in Neufahrn.
Geschäftsführer Schwaiger in seiner Laudatio: „Im Juni
2008 stand dann erneut ein Wechsel an: Sie wurden als
Bereichsleiterin Bildung und Erziehung ausgewählt und
übernahmen damals auch die Verantwortung für die Fröbelschule.
Dies war im ersten Augenblick nicht wirklich in
Ihrem Sinne… Sie haben diese Aufgabe jedoch mit dem
Ihnen eigenen Engagement übernommen und diese Einrichtung
in den folgenden Jahren bis zur gelungenen Eröffnung
des BiG-Neubaus 2012 – gemeinsam mit allen
hierfür Verantwortlichen – entwickelt und zukunftsfähig
aufgestellt. Nach zähem Ringen konnte das BiG dann
2015 endlich auch das Schulprofil „Inklusion“ verliehen
bekommen. Für eine Förderschule eine eher außergewöhnliche
Auszeichnung; umso mehr auch ein äußeres
Zeichen Ihrer Überzeugung und Ihrer Einstellung zum
Thema Inklusion.“
Gleich nach der Fertigstellung des BiG konnte Frau
Waldinger einen neuen Neubau übernehmen: Mit der
Eröffnung des Familienzentrums im Steinpark Freising
2013 ging die bislang größte Integrative Kindertagesstätte
mit Krippe, Kita und Hort unter der Trägerschaft
der Lebenshilfe Freising in Betrieb.
Geschäftsführer Schwaiger: „Im Jahr 2017 stand dann
nochmals eine Veränderung – aber eigentlich wieder eine
Zusammenführung an. Durch die Neuordnung der Bereiche
konnte ich Ihnen die Bereichsleitung für den Bereich
Kinder und Jugendliche übertragen und somit die Verantwortung
für alle Einrichtungen in diesem Bereich. – Was
für eine große Aufgabe, welche Sie bis zum heutigen Tag
mit viel Herzblut, Engagement und Kompetenz ausgefüllt
haben. In einem Satz zusammengefasst: Es war viel los in
diesen letzten Jahren, es gab viele Herausforderungen,
denen Sie sich aber immer gern und erfolgreich gestellt
haben.“
Für Vorstand und Geschäftsführung der Lebenshilfe
Freising war der Tag der Verabschiedung auch ein Tag
des Dankes für Hildegard Waldinger, für ihr großes Engagement
für „ihre“ Lebenshilfe und für die zahlreichen
Erfolge, die sie hier erzielen konnte. Vielen herzlichen
Dank und die allerbesten Wünsche für eine
gesunde, aktive und Freude bringende Zukunft im Ruhestand,
liebe Frau Waldinger!
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 25
Martinsfest in kleiner Runde
Moosburger Kita InKiMo feierte den Martinstag einmal anders
EINFACHE
SPRACHE
In diesem Jahr können wegen Corona viele
Feste nicht gefeiert werden. Im Kinder-Garten
InKiMo in Moosburg haben die Kinder selbst
die Geschichte vom heiligen Martin nachgespielt
und sind im Keller auf einem Laternen-
Weg gegangen.
Unser Moosburger Kindergarten InKiMo musste in diesem
Jahr trotz der Corona-Pandemie nicht ganz auf
das Fest des Heiligen Martin verzichten. Die zwei Kindergartengruppen
feierten jede für sich einfach „mal
anders“. Es musste improvisiert, ausprobiert und das
Beste aus der besonderen Situation gemacht werden.
Gerade Kindern fällt es oft schwer zu verstehen, warum
sie in diesem Jahr auf so viele lieb gewordene Traditionen
und Aktivitäten verzichten müssen. Dem Team des
InKiMo war es wichtig, dass die Kinder so wenig wie
möglich von der gegenwärtigen Situation eingeschränkt
werden und Feste trotzdem stattfinden können.
Statt mit den Eltern in großer Runde fanden sich
die Kinder in ihren gewohnten kleinen Gruppen zusammen
und erinnerten an das Leben und Wirken des
Heiligen Martin.
Es gab eine Sankt-Martins-Frühstückstafel und beim
Essen wurde in besinnlicher Stimmung Laternenlieder
gehört. Im abgedunkelten „Tobekeller“ war aus einer
langen Lichterkette ein Weg gelegt worden, den die
Kinder gemeinsam mit den gebastelten und mitgebrachten
Laternen gehen konnten. Dabei wurden
Martinslieder gesungen. Auch die Legende von St.
Martin spielten einige Kinder in Kostümen nach. Jedes
Kind erhielt eine von einigen Kindern selbst gebackene
Martinsgans, die die Kinder später mit nach Hause
nehmen und mit ihren Familien teilen konnten. So waren
es am Ende doch nur die Eltern, die auf das Fest
und den Laternenumzug mit ihren Kindern verzichten
mussten. Doch die Laternen nahmen die Kinder anschließend
mit nach Hause, damit diese als „Licht im
Fenster“ weiterbrennen konnten.
26 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
35 Erstklässler
im Bildungszentrum Gartenstraße
Förderschule begrüßte Kinder mit und ohne Behinderung
EINFACHE
SPRACHE
In diesem Jahr gab es gleich 2 Mal
Schul-Anfang im BiG. Es gab 2 Feiern
hinter-einander, damit mehr Abstand
ist. 35 neue Schülerinnen und Schüler
haben sich sehr gefreut. Es gab Kinder
mit und ohne Behinderung. Jetzt
dürfen sie endlich zusammen zur
Schule gehen!
Das Bild war ungewohnt: Zwei getrennte Wilkommensfeiern,
Abstände zwischen den Sitzreihen, Masken
bei Kindern und Eltern. Doch das eigentliche Ereignis
ist jedes Jahr gleich: Die Erstklässler haben ihren
großen Tag bei der Einschulung. Das Bildungszentrum
Gartenstraße (BiG) mit ihrer Inklusions- und Förderschule
nahm am 8. September 35 neue Schülerinnen
und Schüler in zwei Klassen auf. Schulleiter Björn Zad-
dach begrüßte die Kinder und Ihre Eltern mit Mundschutz
und Handschuhen, doch nicht weniger herzlich
als in den letzten Jahren. Annette Martin, Leiterin der
Heilpädagogischen Tagesstätte, stellte die Mitarbeiterinnen
vor, die die Nachmittagsbetreuung übernehmen
werden. Der kleine Chor der Zweitklässler begrüßte
die neuen Schulkameradinnen und -kameraden
mit mehreren Liedern. Die Klassenleiterinnen Susanne
Schöneich und Raphaela Wörner führten ihre 15 Schüler
in ihre Klassenzimmer in der Förderschule im BiG,
während sich die Eltern bei Kaffee und Gebäck kennenlernen
konnten.
In der zweiten Eröffnungsfeier in der BiG-Aula hieß Juliane
Dorfmüller, die neue Leiterin der Grundschule St.
Lantbert in Freising-Lerchenfeld, die neuen Schüler
der Partnerklasse willkommen, die in diesem Schuljahr
ins BiG ausgelagert sind. 19 Schülerinnen und Schüler
unter der Klassleitung von Christiane Daimer Stadler
können von den Besonderheiten des BiG wie dem
Schwimm- und Therapiebad profitieren und hier Tag
für Tag Inklusion mit den Mitschülern mit Behinderung
ganz selbstverständlich einüben.
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 27
Leider anstrengend und schade
Die IWA-Bewohnervertretung über den Alltag in der Corona-Zeit
EINFACHE
SPRACHE
In jedem der Wohn-Häuser bei der Lebenshilfe
gibt es Bewohner-Vertreter. Die werden alle
paar Jahre gewählt. Sie sollen für alle Bewohner
eines Wohn-Hauses da sein. Sie sollen helfen,
wenn es Probleme gibt. Die drei Bewohner-
Vertreter in der IWA berichten von den
Problemen in der Corona-Zeit. Das Tragen von
Masken ist anstrengend. Blöd ist, dass viele
Feste ausfallen müssen. Alle sind traurig, weil
ihre Eltern nicht so oft zu Besuch kommen
dürfen.
Die Bewohnervertretung (BWV) ist ein Ehrenamt und
wird in jedem Wohnhaus alle vier Jahre gewählt. Die
BWV der Integrativen Wohnanlage (IWA) in der Freisinger
Gartenstraße ist seit Oktober 2019 tätig. Es gibt
Rechte und Pflichten für die BWV. Zu den Rechten gehört
zum Beispiel, bei Bauveränderungen oder bei der
Verpflegung mitzusprechen oder Vorschläge/Tipps
und Beschwerden von MitbewohnerInnen entgegenzunehmen.
Wenn nötig, kann die BWV über Probleme
zwischen BewohnerInnen und BetreuerInnen mit der
Hausleitung sprechen.
Zu den Pflichten der BWV gehört, dass sie ihre MitbewohnerInnen
zuverlässig über ihre Arbeit informieren
und Protokolle aushängen. Sie müssen einen Jahresbericht
an die FQA (Heimaufsicht) schicken. Neue MitbewohnerInnen
beim Einleben in die IWA sind zu unterstützen.
Bei der Planung und Ausführung von
Veranstaltungen ist mitzuhelfen.
Frau Finsterhölzl ist unsere erfahrene Begleiterin und
unterstützt uns beim Organisieren, Schreiben, Ideen
sammeln usw. Dies sind nur einige Aufgaben von uns.
Diese Aufgaben sind in Gesetzen geregelt, an die sich
die Hausleitung und wir uns halten müssen.
Im Folgenden stellen wir uns vor:
Oskar Schnitzler
Von 2003 bis 2007 war ich bereits Bewohnervertreter.
Letztes Jahr hatte ich wieder Interesse, mich zur Wahl zu
stellen und ich wurde gewählt. Wir treffen uns ungefähr
einmal im Monat. Ich schreibe manchmal das Protokoll
und hänge es für die anderen BewohnerInnen aus. Meine
zwei BWV-Kollegen haben mich zum Vorstand vorerst für
ein Jahr gewählt.
Tatjana Mojses
Ich bin 57 Jahre alt und lebe seit 2003 in der IWA. Wenn
BewohnerInnen Probleme haben, können sie zu mir
kommen und wir versuchen, sie gemeinsam zu lösen.
Wenn im Wohnhaus etwas defekt ist, melde ich es der
Hausleitung.
Johanna Schlüter
Auch ich wurde letztes Jahr gewählt. Ich habe mich sehr
gefreut darüber. Ich kümmere mich um die Geburtstagskarten
und bringe sie in jedes Treffen mit. Alle Bewohner-
Innen, die möchten, erhalten zu ihrem Geburtstag eine
Karte.
>> Oskar Schnitzler, Johanna Schlüter und Tatjana Mojses sind
derzeit die BewohnervertreterInnen für die IWA in Freising.
Schwieriger Alltag in der Corona-Zeit
• Fast drei Monate haben wir uns wegen der Corona-
Pandemie nicht treffen können. Wir mussten bis Juni
in Quarantäne leben. Dies war sehr unangenehm
und anstrengend. Außer in unseren Wohnungen,
müssen wir eine Maske tragen. Wir schwitzen deswegen
sehr.
28 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
• Seit Juli dürfen wir glücklicherweise wieder unsere
Eltern besuchen und seit September im 2-Wochen-
Rhythmus wieder arbeiten.
• Wir sind schon mehrmals auf das Corona-Virus getestet
worden, Gott sei Dank war das Ergebnis immer
negativ. Die Tests sind zwar unangenehm, aber
wichtig für unsere Gesundheit.
• Wir finden es sehr schade, dass so viele Veranstaltungen
wegen Corona in der IWA und in der ISW (Isar
Sempt Werkstätten) ausfallen müssen. Sogar unsere
beliebte und schöne Weihnachtsfeier mit den Eltern
darf nicht stattfinden.
• Nun ist Winter und es gibt wieder mehr Erkrankte,
neue Vorschriften und Änderungen. Das strengt uns
oft an. Gut, dass wir gesund sind und wir versuchen,
so gut wie es uns möglich ist, die Regeln einzuhalten.
Wir wünschen uns keine Quarantäne mehr.
Gemeinsam durch die schwierige Zeit
BewohnerInnen im Juliane-Maier-Haus meistern immer wieder neue Situationen
EINFACHE
SPRACHE
Was macht man im Juliane-Maier-Haus
in der Corona-Zeit? Eine Maske tragen.
Bei schönem Wetter viel draußen
sitzen. Zusammen helfen! Die Leiterin
Christine Eberl und die Betreuerinnen
sorgten für Abwechslung: Ein Zauberer
kam ins Haus. 2 Hunde führten Kunst-
Stücke vor. Vielleicht gibt es bald
wieder Sport und Theater. Gemeinsam
geht alles besser!
Auf einmal war alles anders: kein Judo. Keine Theatergruppe
der Offenen Behindertenarbeit. Nicht mehr
zum Einkaufen gehen. Nicht zum Friseur. Nicht mehr
zur Arbeit in die Isar Sempt Werkstätten. Und mit das
Traurigste: auf einmal keine Besuche von Eltern und
Angehörigen im Wohnheim. Keine Fahrten zu den Familien
nach Hause.
Ein neues Virus stoppte plötzlich das Gewohnte, das
Vertraute, das, was im Leben unserer Bewohnerinnen
und Bewohner einfach wichtig war. Und dann verschwanden
auch noch unsere Gesichter hinter einem
Mund-Nasen-Schutz.
Wir, das gesamte Betreuungsteam des Juliane-Maier-
Hauses, möchten uns ganz herzlich bedanken bei allen
Bewohnerinnen und Bewohnern, die seit Beginn der
Beschränkungen diese schwierige Zeit so tapfer bestehen.
Sie haben sich auf die neue Situation gut und
schnell umgestellt. Und das half uns sehr, eigene Unsicherheiten,
eigene Sorgen zu überwinden und immer
wieder jede Herausforderung zu meistern. Bei schönem
Wetter draußen im Garten zu sein – wie tat das
gut. Gespräche mit Besuchern am offenen Fenster,
später mit Abstand im Freien – da war die Freude riesengroß.
Ein Dankeschön richtet Hausleiterin Christine Eberl
auch an die Eltern und Angehörigen, die die Kontakt-
Maßnahmen mitgetragen haben und weiter mittragen
und „uns mit Überraschungen bedacht haben wie die
selbst genähten Mund-Nasen-Schutze oder die Kuchenspenden“.
Für besondere Abwechslung im Wohnhaus-Alltag
sorgte die Leiterin auch selbst. Sie organisierte
eine Darbietung im Freien mit Zauberer Werner
Link sowie eine Hunde-Show mit Heidi Deml und ihren
Hunden Leni und Wiggerl. Eine tolle Unterhaltung und
ein schöner Trost, wenn Theater- und Konzertbesuche
nicht stattfinden dürfen.
Seit September zwei Wochen Arbeiten in der Werkstatt,
zwei Wochen wieder nur im Wohnhaus – das bedeutete
noch einmal eine Umstellung, aber auch das
haben wir gemeinsam geschafft. Bald soll es eine eigene
Sportgruppe im Juliane-Maier-Haus geben und
eine eigene Theatergruppe. Und dann bei schönem
Wetter auch wieder Unterhaltungsgäste im Freien. Wir
freuen uns alle darauf. Wir freuen uns alle darauf, was
doch möglich ist in dieser schwierigen Zeit.
>> Petra Schneider
Betreuungshelferin
Juliane-Maier-Haus Moosburg
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 29
Wohnhaus Johannisstraße
feierte „Volksfest dahoam“
Senior/innen der Tagesbetreuung ließen sich Stimmung nicht verderben
EINFACHE
SPRACHE
Die Betreuer im Wohn-Haus Johannis-Straße
in Freising haben sich gesagt: Wenn das
Freisinger Volks-Fest nicht stattfindet, machen
wir selber eins! Die Seniorinnen und Senioren
haben sich sehr gefreut. Es gab Bratwürste
und Kraut, Bier und Limo. Zur Musik wurde
geschunkelt und getanzt. Und man konnte
Preise gewinnen. Ein tolles Fest!
Deutlich zu hören war das „Prosit der Gemütlichkeit“
an einem sonnigen Septembertag an der Moosach in
Freising. Lachen und Krügeklirren erinnerte Passanten
an das Volksfest in der „guten alten Zeit vor Corona“.
Genau das war der Zweck des hauseigenen „Volksfests
dahoam“ für die Seniorinnen und Senioren im Wohnhaus
Johannisstraße. Das Team der Tagesbetreuung
veranstaltete das interne Fest. Gerade Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung stehen zurzeit unter
besonderem Schutz: Die Hygieneregeln mit Mundschutz
und häufigem Desinfizieren stehen im Vordergrund,
es gelten besondere Auflagen für Besucher im
Haus und für Aktivitäten außerhalb.
Da das bei den Betreuten beliebte Freisinger Volksfest
heuer ausfällt, wurde die fröhliche Stimmung einfach
auf die Terrasse des Wohnhauses geholt: Es gab Würstl
und Sauerkraut, Bier und Limo und später dann auch
noch von der Hauswirtschafterin Lisa Habermeyer
extra gebackene echte Lebkuchenherzen. Die Feiernden
suchten ihre Volks- und Schlagermusik im Internet
selbst aus und schunkelten und tanzten, zum Teil auch
im Rollstuhl, um die Tische herum. Das Fest war zünftig
und die Stimmung gut. Es gab einen Losstand mit Gewinnen
für alle Betreuten: Die Freisinger Bank, deren
Augenmerk darauf gerichtet ist, sich für die Lebens-
Werte in unserer Region einzusetzen, hatte einen Berg
von Sachpreisen gespendet – vielen herzlichen Dank
dafür! Die Spiele, Kuscheltiere und Badetücher wurden
von den Bewohnern glücklich in Empfang genommen.
„Der Zweck des besonderen Tags ist voll aufgegangen“,
sagte die Hausleitung Lisa Hinrainer. „Unsere be treuten
Menschen konnten unbeschwerte Stunden in Volksfestatmosphäre
genießen. Schon jetzt erzählen viele,
wie es war auf dem Corona-Volksfest 2020 in Freising“.
30 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
Abschied mit Schmetterling
Anneliese-Schweinberger-Haus gedachte an verstorbene Bewohner und Mitarbeiter
Das Moosburger Anneliese-Schweinberger-Haus
musste im Jahr 2020 mehrmals Abschied nehmen. Am
12. April 2020 ist Rita Weichselgartner verstorben. Die
BewohnerInnen, die MitarbeiterInnen und die Freunde
konnten sich gar nicht richtig verabschieden. Bei der
Trauerfeier am Friedhof durften nur 15 Menschen dabei
sein.
Während der Coronazeit ist aber auch die Mutter von
Rudi Stegmair und eine ehemalige Mitarbeiterin – Angelika
Fischer – verstorben.
EINFACHE
SPRACHE
In den letzten Monaten sind mehrere liebe
Menschen gestorben. Im Anneliese-Schweinberger-Haus
in Moosburg haben Bewohner,
Angehörige und Mitarbeiter an die Toten
gedacht. Sie haben im Sommer auf der Wiese
vor dem Haus einen Gottes-Dienst gefeiert.
Das war für uns der Anlass für den 5. August 2020 einen
Gottesdienst im Garten vor dem Anneliese-
Schweinberger-Haus zu planen. Pastoralreferent Markus
John war sofort bereit und auch die ehrenamtlichen
HelferInnen Irene Kronfellner, Rainer Heinzmann und
ich (Anna Heinzmann). Das Wetter hat gut mitgemacht
und so war es eine wirklich schöne Feier. Ein Schmetterling
saß während des Gottesdienstes auf dem Altar.
Wir haben uns vorgestellt, dass Rita bei uns gewesen
ist.
>> Anna Heinzmann
ehrenamtliche Mitarbeiterin im ASH
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 31
Bewegung ist wichtig und macht Spaß
Anneliese-Schweinberger-Haus veranstaltete ein Bewegungs-Picknick
EINFACHE
SPRACHE
Sich bewegen macht Spaß und ist
gesund! Deshalb haben die Menschen
im Anneliese-Schweinberger-Haus
zuerst ein wenig Sport gemacht. Dann
gab es ein schönes Pick-Nick zusammen.
An einem anderen Tag wurde
gekegelt. Das hat allen einen großen
Spaß gemacht.
Bewegung ist wichtig und macht Spaß! Und Bewegung
ist bei uns im und ums Anneliese-Schweinberger-Haus
möglich. Am 24.Juli 2020 haben wir ein Bewegungspicknick
gemacht. Das heißt zuerst haben wir uns bewegt
und dann haben wir es uns doppelt schmecken
lassen. Wir haben im Haus mit Frau Melinda Vass eine
Kinästhetik-Trainerin. Die Bewohnerinnen hier haben
manche körperlichen Einschränkungen. Melinda zeigt
ihnen, wie sie sich bewegen können. Und das macht
dann auch Spaß. Noch dazu lernen die Mitarbeiterinnen,
wie sie die Bewohnerinnen richtig unterstützen
können. Das ist eine richtig gute Sache!
>> Silvana Dallago
Mitarbeiterin im ASH
>> Bewegung und
Spaß gibt es auch
beim Kegeln!
Hier schieben
Florian Aubeck,
Gabi Kaulich,
Manfred Koppauer,
Hannelore
Metzinger und
Gertie Pletschacher
aus dem ASH
keine ruhige Kugel
32 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
Viva Vita macht Konzeptionspause
Restaurant und Tagungshaus will Soziales und Innovation stärken
Corona-Pandemie und Lockdown machen der Gastronomie
schwer zu schaffen. Auch das Tagungshaus und
Restaurant Viva Vita in Freising musste im Dezember
die Konsequenzen ziehen: Schon seit Beginn des „Teil-
Lockdowns“ im November ruhten betriebsbedingt der
Gastro- und Tagungsbetrieb. „Auch wir können uns der
allgemeinen wirtschaftlichen Lage nicht entziehen
und mussten unser Viva Vita an der Freisinger Gartenstraße
57 ab 1. Dezember vorübergehend komplett
schließen und auch das bisherige To-go-Geschäft einstellen“,
bedauerte Betriebsleiter Christian Burger die
schwierige Lage.
„In der Zeit der Kurzarbeit haben wir nun eine besondere
Verantwortung für unsere Beschäftigten“, erklärt
Burger. Das Besondere am Viva Vita: Es ist ein sogenannter
Inklusionsbetrieb und als gemeinnützige
GmbH anerkannt. „Wir beschäftigen auch Menschen
mit Behinderungen in unserer Küche und im Restaurant-
und Tagungsservice. Sie sind gleichberechtigt zu
den Beschäftigten ohne Behinderungen und erhalten
denselben Tariflohn“. Arbeitsabläufe seien an die Fähigkeiten
der Mitarbeiter mit Behinderung angepasst
und es gebe eine spezielle Betreuung. „Deshalb liegen
uns diese Beschäftigten besonders am Herzen, die gerade
in ihrer guten Arbeit Selbstbewusstsein und Freude
tanken. Wir kümmern uns zusammen mit der Offenen
Behindertenarbeit der Lebenshilfe darum, unseren
EINFACHE
SPRACHE
Corona ist schlimm. Man kann schwer krank
werden. Um sich zu schützen, soll man weniger
Leute treffen. Und man soll nicht zum Essen
gehen. Daher hat unser Restaurant Viva Vita in
Freising in letzter Zeit viel weniger Gäste
gehabt. Deshalb macht jetzt das Viva Vita für
einige Wochen zu. Wenn Corona vorbei ist,
kann man wieder gut essen im Viva Vita.
Das ist schön!
Beschäftigten auch in der Kurzarbeit Halt und Bestätigung
zu geben. Das ist uns ganz wichtig!“, betont Viva-
Vita-Leiter Christian Burger.
„Für unseren Inklusionsbetrieb Viva Vita soll die Zeit
der Schließung kein Leerlauf sondern auch eine Zeit
der konzeptionellen Weiterentwicklung sein“, schildert
Lebenshilfe-Geschäftsführer Michael Schwaiger die
Zukunftsplanungen. „Uns ist das wichtigste, dass sich
nach dieser Durststrecke unsere treuen Stammkunden
und neue Gäste wieder auf unser Viva Vita 2021 freuen
können und wir freuen uns auch auf unsere Gäste!“
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 33
Im Alter eine Heimat haben –
auch mit Behinderung
Drei Säulen der Betreuung für Senioren mit Behinderung bei der Lebenshilfe
EINFACHE
SPRACHE
Auch wenn man nicht mehr arbeitet, kann
man bei der Lebenshilfe was erleben. Für die
Seniorinnen und Senioren gibt es eine Tages-
Betreuung. Beim Arbeits-Kreis Rente kann man
lernen, wie es ist, wenn man einmal Rentner ist.
Und mit der Offenen Behinderten-Arbeit OBA
kann man Spazieren gehen, Ausflüge machen
oder sogar in Urlaub fahren.
Im Herbst feierte man im Wohnhaus Johannisstraße
fast wie in der „guten alten Zeit vor Corona“. Genau das
war der Zweck eines hauseigenen „Volksfests dahoam“
für die Seniorinnen und Senioren mit Behinderung. 14
Damen und Herren leben derzeit an der Johannisstraße,
eine von sechs Wohneinrichtungen der Lebenshilfe.
Die anderen 28 Damen und Herren genießen ihren
Lebensabend in der Stadt, wie in Freising oder
Moosburg, oder auf dem Land, wie im Hermann-Altmann-Haus
in Sünzhausen.
Dort arbeitet Ina Tomasek. Sie leitet den Arbeitskreis
(AK) Rente: „Die Seniorenbetreuung bei der Lebenshilfe
ruht auf drei Säulen. Zunächst gibt es in jeder Wohneinrichtung
eine spezielle Tagesstruktur für die Seniorinnen
und Senioren. Jeder Wochentag ist anders
geprägt: einmal gibt es ein gemeinsames Töpfern, einmal
machen wir Musik oder es gibt Seniorengymnas-
>> Töpfern, Zeitunglesen oder einfach Spazierengehen: Seniorinnen und Senioren bei der Lebenshilfe Freising
können gut leben und wohnen.
34 // SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING
tik. Oder es geht raus: kleine Gruppen gehen spazieren
oder zum Einkaufen in die Stadt.“
Dazu kommen einrichtungsübergreifend die Aktionen
des AK Rente, zum Beispiel Tagesausflüge mit dem
Kleinbus und vor allem ein umfassendes Informationsund
Beratungsangebot. „Uns ist besonders wichtig, den
Übergang von der Arbeitsphase in die Rente so sanft
und unaufgeregt wie möglich zu gestalten. Manche
freuen sich darauf, endlich Rentner/in zu sein, andere
fallen in ein tiefes Loch. Letzteres wollen wir verhindern
durch viele Infos und Treffs von noch Arbeitenden und
Rentnern. Da können sich beide Seiten schon einmal
kennenlernen und sich austauschen, wie das so ist,
wenn man nicht mehr arbeiten muss/darf“, veranschaulicht
Frau Tomasek die Aufgabe des AK Rente.
Die dritte Säule der Seniorenbetreuung bei der Lebenshilfe
Freising setzt sich aus den individuell buchbaren
Angeboten der Offenen Behindertenarbeit
(OBA) zusammen. Alle Unternehmungen sind altersunabhängig
und so können beim Theaterbesuch, Kegeln
oder Ausflug Senioren und Jugendliche etwas zusammen
erleben. Es gibt aber auch ein extra Programm für
Ältere: Ein wöchentlicher Seniorentreff richtet sich an
alle Menschen mit Behinderung ab 55 Jahren. Dazu
gibt es Kinonachmittage oder ein Nostalgiecafé, wo
man über alte Zeiten ratschen kann. Egal ob man sich
zu Neuem anregen oder einfach entspannen möchte:
jede/r kann, keine/r muss – das gilt für alle Angebote
für die Seniorinnen und Senioren bei der Lebenshilfe
Freising.
Unser allgemeines Spendenkonto
Sie wollen, dass Ihre Spende allen Menschen, denen
die Lebenshilfe Freising hilft, zugutekommt. Nutzen
Sie dafür bitte unser allgemeines Spendenkonto:
Stiftung Lebenshilfe Freising
IBAN: DE11 7005 1003 0000 0307 00
BIC: BYLADEM1FSI (Sparkasse Freising)
Sonderfall zweckgebundene Spenden
Wenn Sie für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
Einrichtung der Lebenshilfe Freising spenden
wollen, geben Sie Zweck oder Einrichtung an
und nutzen Sie bitte dieses Konto:
Lebenshilfe Freising e.V.
IBAN: DE05 7005 1003 0000 0181 01
BIC: BYLADEM1FSI (Sparkasse Freising)
Spendenquittung
Für eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Bis 200
Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis.
SO WAR´S – DIE CHRONIK DER LEBENSHILFE FREISING // 35
„Freu(n)de fürs Leben“ – Lebenshilfe sagt Danke
Weihnachtsaktion der Lebenshilfe Freising dankt Bürgern für Corona-Hilfe
EINFACHE
SPRACHE
In diesem Jahr ist alles anders. Bei Corona soll
man sich mit weniger Leuten treffen. Feste und
Veranstaltungen müssen ausfallen. Alle müssen
mehr aufpassen auf die Mit-Menschen.
Viele sind dabei sehr vernünftig. Deshalb sagt
die Lebenshilfe in diesem Jahr einfach Danke!
Danke, dass ganz viele so vernünftig sind. Auf
etwas verzichten. Manche Mitarbeiter müssen
auch viel mehr arbeiten. Danke dafür! Danke
auch an alle, die an die Lebenshilfe Geld gespendet
haben! Damit können wir besser
arbeiten für Menschen mit Behinderung.
In diesem außergewöhnlichen Corona-Jahr bekam die
Lebenshilfe Freising viel Unterstützung. Deshalb steht
die diesjährige Weihnachtsaktion ab dem 1. Advent bis
zum 1. Februar 2021 ganz im Zeichen des Danks. „Wir
haben in diesem Jahr viele „Freu(n)de fürs Leben“ gewonnen“,
erklärt Monika Haslberger, die 1. Vorsitzende
der Lebenshilfe Freising e.V., das Motto der Danke-Aktion.
Die Lebenshilfe ist mit 1200 betreuten Menschen
und 600 Beschäftigten die größte Sachwalterin von
Menschen mit Behinderungen und ihren Familien im
Landkreis Freising. Die Corona-Krise betrifft alle davon.
Monika Haslberger: „Für unsere betreuten Menschen
mit Behinderung war und ist es immer noch eine
schwere Zeit. Im Frühjahr waren die meisten unserer
Einrichtungen geschlossen“. Auch jetzt gebe es noch
viele Einschränkungen, zum Beispiel arbeiteten die Isar
Sempt Werkstätten nur mit halber Belegschaft im
14-tägigen Wechsel. In den Wohneinrichtungen könne
der gewohnte Tagesablauf nicht stattfinden. „Besonders
belastend für uns ist: Besucher können nur sehr
eingeschränkt empfangen werden, denn Menschen
mit Behinderungen gehören zur Risikogruppe für Covid-19“,
so Lebenshilfe-Vorsitzende Haslberger. „Größten
Respekt, Anerkennung und höchstes Lob kann ich
unseren Beschäftigten ausstellen, die diese schwierige
Situation mit gegenseitiger Aushilfe, Engagement,
Herzblut und mit einer positiven Grundstimmung hervorragend
meistern!“
Die große Danke-Aktion der Lebenshilfe Freising richte
sich nun vor allem an die Bevölkerung im Landkreis
und der Region. „Dankeskarten als Zeitungsbeilagen
und in der Tagespost vieler Spender und Förderer sollen
einmal nicht (nur) zu Spenden aufrufen“, erklärt
Haslberger. Die Bevölkerung hätte in dieser unsicheren
Zeit schon viel Unterstützung gegeben: „Eltern von
Kindergartenkindern oder die Angehörigen unserer
betreuten Menschen wurden plötzlich vor viele Probleme
gestellt und haben Hervorragendes geleistet: Sie
haben Betreuungen organisiert, Hilfen entwickelt oder
sind einfach ruhig und geduldig geblieben. Das hat
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der
professionellen Arbeit sehr geholfen!“ Zudem seien
Geld- und Zeitspenden eingegangen, etwa als der traditionelle
Benefiz-Lebenslauf im Oktober abgesagt
werden musste. Viele Firmen hätten unbürokratisch
einen Beitrag geleistet und zum Beispiel einen virtuellen
Triathlon zugunsten der Lebenshilfe veranstaltet.
„Das ist wunderbar!“, freut sich Monika Haslberger. Sie
appelliert an die Menschen in der Region: „Bleiben Sie
der Lebenshilfe Freising weiterhin so gewogen, dann
werden wir gemeinsam mit unseren Menschen mit Behinderung
und ihren Familien diese schwierige Zeit
meistern und danach vielleicht ein neues Miteinander
erleben! Danke, liebe Freunde fürs Leben!“
36 // HELFEN HILFT
Lebenslauf abgesagt – Spenden angesagt!
Sportliche Sommerchallenge von Texas Instruments erzielte 5.000 Euro
Seit mehr als fünf Jahren unterstützt Texas Instruments
(TI) den Benefizlauf der Stiftung Lebenshilfe Freising.
Da der Lauf dieses Jahr leider nicht stattfinden konnte,
hat TI alle Mitarbeiter am Standort Freising im August
zur TI Sommerchallenge aufgerufen: Vom 1. bis 10. August
konnten TI-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen für
den guten Zweck laufen, wandern, schwimmen oder
fahrradfahren. Insgesamt legten die TIer so 4.747,5 Kilometer
zurück und sammelten insgesamt eine Spende
in Höhe von 5.000 Euro für die Lebenshilfe.
„Der Lebenslauf gehört für uns jedes Jahr mit dazu. Für
viele Kollegen ist das ein lieb gewonnener, fester Termin
im Kalender. Deshalb war es uns wichtig, allen die
Möglichkeit zu geben, auf andere Weise Kilometer zu
sammeln. Denn auch wenn sich hier jeder individuell
herausgefordert hat, ist das Ergebnis ein schöner Beweis
dafür, dass man gemeinsam im Team viel erreichen
kann,“ sagte Andreas Schwaiger, Geschäftsführer
Texas Instruments Deutschland. „Wir hoffen, dass der
Lauf nächstes Jahr wieder stattfinden kann und werden
auf jeden Fall mit am Start sein.“
„Die noch unsichere Entwicklung der Corona-Pandemie
und der besondere Schutz für unsere Menschen
mit Behinderung und alle Teilnehmer haben uns dieses
Jahr dazu bewogen, den Lebenslauf abzusagen.
Umso mehr freut es uns, dass sich die Mitarbeiter von
TI unabhängig davon sportlich herausgefordert und so
Kilometer gesammelt haben. – Vielen Dank für den
tollen Einsatz und die damit verbundene Spende an
die Lebenshilfe,“ ergänzte Petra Wegener, Referentin
EINFACHE
SPRACHE
2020 haben der Lebenslauf und das Straßen-
Fest nicht stattfinden können. Das hat viele
traurig gemacht. Aber wir haben trotzdem
etwas geschenkt bekommen. Die Freisinger
Firma Texas Instruments hat selber einen Lauf
gemacht. Jeder Läufer ist für sich alleine
gelaufen. Zusammen-gerechnet sind die
Mitarbeiter der Firma fast 5 Tausend Kilometer
weit gekommen. Damit haben sie 5 Tausend
Euro als Spende gesammelt. Auch die Firma
DENSO Automotive in Eching hat auch ohne
echten Lauf 5 Tausend Euro und später noch
mehr gespendet. Super! Vielen Dank!
Fundraising bei Lebenshilfe Freising e.V. „Unser Benefizlauf
zugunsten der Stiftung Lebenshilfe Freising ist
für 2021 wieder fest eingeplant und wir freuen uns
schon jetzt, die treuen Läufer von TI wieder mit dabei
zu haben.“
Auch die Firma DENSO Automotive in Eching ließ
uns bei unserem abgesagten Lebenslauf nicht in
Stich. Bereits im Juni 2020 ließ uns die Firma, auch
ohne Benefizlauf, eine großzügige Spende in Höhe
von 5.000 Euro zukommen. Im November sagten
sie uns auch noch die traditionelle Spende der
DENSO-Läufer von 3.500 Euro zu. Mit beide Spenden
kann unsere Stiftung Zusatzangebote für betreute
Menschen mit Behinderung sichern.
Vielen herzlichen Dank!
>> Freudige Gesichter gab es bei den Geschäftsführern Andreas
Schwaiger (l.) von Texas Instruments und Michael Schwaiger
von der Lebenshilfe Freising bei der Spendenübergabe.
HELFEN HILFT // 37
>> Stolz waren die Kinder der Kita Bunte Arche in Eching über den selbst gepflanzten Apfelbaum.
Dahinter stehen die Stifterin Alexandra Mlicki (l.), dm-Filialleitung in Eching, und Kita-Leiterin Annette Clauß.
Ein Apfelbaum für die Kinder
in der Bunten Arche
Echinger dm-Markt spendete für die Kita der Lebenshilfe Freising
EINFACHE
SPRACHE
Unser Kinder-Garten in Eching hat ein
Apfel-Bäumchen geschenkt bekommen. Die
Leiterin des Drogerie-Markts dm hat den Baum
vorbei-gebracht. Zwei Männer vom Echinger
Bau-Hof haben ihn dann eingepflanzt. Dabei
haben 3 Kinder geholfen. Alle freuen sich
schon auf die Äpfel im nächsten Jahr.
Dankeschön für das tolle Geschenk!
Filippa ist seit Ende September 2020 neu in der Echinger
Kita „Bunte Arche“ der Lebenshilfe Freising. Freudig
begrüßt wurde Filippa von der Leiterin Annette Clauß
und drei Kindern der Bärengruppe, zünftig ausgestattet
mit Matschhosen und Schaufeln. Gut dass Filippa
kein Kind ist, sondern der neue Apfelbaum der Sorte
„Filippa“, der im Herbst im Garten der Kindertagesstätte
eingepflanzt wurde.
Der Baum wurde von der Firma Hipp in Pfaffenhofen
dem dm-Markt in Eching zur Verfügung gestellt. „Wir
durften den Apfelbaum einer gemeinnützigen Einrichtung
in der Gemeinde weitergeben. Und da im Garten
der Bunten Arche ganz viel Platz für Bäume ist, war die
Kita der Lebenshilfe unsere erste Wahl“, berichtete die
neu dm-Filialleitung Alexandra Mlicki bei der Übergabe.
Gesunde Ernährung mit viel Obst sei sehr wichtig für die
kleinen Kinder. Deshalb sei eine Kindertageseinrichtung
genau der richtige Ort für den Apfelbaum. Mlicki hatte
deshalb auch noch eine große Tasche mit gesunden
Produkten und Spielzeug dabei, die sie Annette Clauß
von der Lebenshilfe-Kita überreichte. „Wir bedanken uns
im Namen aller Kinder beim dm-Markt Eching und der
Firma Hipp für die wunderschöne Spende. Danke auch
der Gemeinde Eching für die zwei tollen Gärtner vom
Bauhof, die uns die Vorarbeiten für die Pflanzaktion abgenommen
haben“, schloss Kita-Leiterin Clauß. „Wir
freuen uns schon auf die ersten Äpfel von Filippa!“
38 // HELFEN HILFT
Weitere Spenden
Leider mussten in diesem Jahr viele Spendenübergaben ausfallen, weil für Einrichtungen der Behindertenhilfe in
der Corona-Pandemie besonders strenge Kontakt- und Besuchsregeln gelten. Sie lesen hier daher überwiegend
von Spenden. Die Übergaben mit Foto reichen wir zu geeigneter Zeit in den Folgeheften des Tausendfüßlers sehr
gerne nach. Wir bitten um Ihr Verständnis!
>> Eine Spende von 450 Euro übergab der Judoclub Freising.
Das Geld wurde bei der Bayerischen Judo-Meisterschaft
gesammelt, die im Frühjahr in der Freisinger Luitpoldhalle
stattfand. Auch einige Judoka mit Behinderungen von der
Offenen Behindertenarbeit der Lebenshilfe Freising nahmen
mit Erfolg teil. Hans Raisch (l.), Vorstand des Judoclubs
Freising, schilderte Lebenshilfe-Geschäftsführer Michael
Schwaiger bei der Spendenübergabe den erfolgreichen
Ablauf der Meisterschaft.
Im September konnte Wolfgang Thalhammer, Leiter der Geschäftsstelle Freising der Sparda-Bank, aus dem Gewinnsparen
einen Zuschuss von 5.000 Euro für die dringend benötigte neue Heizung der Interdisziplinären Frühförderstelle
Neufahrn zusagen. Die Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen danken es Ihnen wärmstens!
>> Anlässlich seines 60. Geburtstag hatte Robert Wäger, der 2.
Vorsitzende der Lebenshilfe und Stellvertreter des Landrats,
600 Euro gespendet. Dafür konnte eine aufwändige Rollstuhl-
Halterung für ein iPad in der Heilpädagogischen Tagesstätte
angeschafft werden. Noch dazu gab es dafür einen guten
Preisnachlass von Wolfgang Zischka von der Firma Humanelektronik.
Der behinderter Schüler Hasibullah (Foto) kann
sich jetzt mit dem iPad und der passenden Halterung durch
Unterstützte Kommunikation endlich verständigen.
Ein Gutschein über 900 Euro des Einrichtungshauses IKEA in Eching ermöglichte es der Jugend-WG des Ambulanten
Wohnens in Zolling mit zusätzlichen Möbeln ihre Wohnung zu verschönern.
Für die Jugend-WG in Marzling spendete Lebenshilfe-Mitglied und langjähriger Revisor Günther Königbaur
250 Euro für einen Tischkicker.
Die Katholische Frauengemeinschaft (kfd) St. Lantpert Freising spendete 300 Euro aus ihrem Vermögen der
Lebenshilfe Freising. „Das Leitungsteam und die Mitglieder der kfd St. Lantpert möchten so Ihr Engagement
unterstützen“, schrieb Frau Andrea Coler.
Vielen herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern!
Haben Sie noch Fragen?
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches
Gespräch zur Verfügung.
>> Petra Wegener ist seit September 2016
Referentin für Fundraising
bei der Lebenshilfe Freising.
Telefon: 08161/4830-159
E-Mail: petra.wegener@lebenshilfe-fs.de
HELFEN HILFT // 39
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neben der Papierausgabe auch jederzeit abrufbar im Internet steht? Schauen Sie einmal nach: http://
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1. März 2021
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