2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN
Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
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• Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
ist der rechtliche Betreuer verpflichtet,
diesem auf Verlangen jederzeit über die
Führung der rechtlichen Betreuung und die persönlichen
Verhältnisse des rechtlich betreuten Menschen
Auskunft zu erteilen.
• Darüber hinaus ist der rechtliche Betreuer zu jährlichen
Berichten über die betreute Person verpflichtet.
Sind dem Betreuer auch Aufgaben der Vermögenssorge
übertragen, muss er zu Beginn der
rechtlichen Betreuung ein Vermögensverzeichnis
anlegen und jährlich Rechenschaft ablegen. Sind die
Eltern, Kinder oder der Ehepartner zu rechtlichen Betreuern
bestellt, sind sie in der Regel als sogenannte
befreite Betreuer von der Rechnungslegungspflicht
entbunden.
• Ist die rechtliche Betreuung auf längere Zeit eingerichtet,
kann das Betreuungsgericht zudem eine
jährliche Gebühr (sogenannte Jahresgebühr) erheben.
• Die Jahresgebühr ist nur dann zu zahlen, wenn die
rechtlich betreute Person über ein Vermögen von
mehr als 25.000 Euro verfügt.
Was sind die Kosten für die Führung einer rechtlichen
Betreuung?
• Von den Gerichtskosten sind die Kosten für die Führung
der rechtlichen Betreuung zu unterscheiden.
Hier gelten andere Vermögensfreigrenzen. Außerdem
sind die Kosten für die Betreuungsführung davon
abhängig, ob ein ehrenamtlicher oder ein Berufsbetreuer
bestellt wurde.
Können Betreuer zum Schadensersatz verpflichtet
sein?
• Entsteht dem betreuten Menschen durch das Handeln
der rechtlichen Betreuer ein Schaden, kommt
eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht. Voraussetzung
ist, dass die Betreuerpflichten vorsätzlich
oder fahrlässig verletzt wurden und der entstandene
Schaden auf dieser Verletzung beruht.
• Im Freistaat Bayern besteht für ehrenamtlich bestellte
Betreuer eine Sammelhaftpflichtversicherung
für Vermögensschäden bei der ERGO Versicherung
AG. Für Personen- und Sachschäden besteht ein Versicherungsschutz
im Rahmen der allgemeinen Bayerischen
Ehrenamtsversicherung über die Versicherungskammer
Bayern, in der alle ehrenamtlich im
Freistaat Bayern Tätigen versichert sind.
• Berufsbetreuer müssen sich gegen Haftungsrisiken
selbst versichern.
5. Was sind die Kosten einer rechtlichen
Betreuung?
Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung fragen
sich, wie teuer wohl die Einrichtung einer rechtlichen
Betreuung ist.
Wann fallen Gerichtskosten
an?
• Gerichtskosten, d.h. Kosten
für das betreuungsgerichtliche Verfahren,
werden nur erhoben, wenn
die rechtlich betreute Person ein Vermögen
von über 25.000 Euro hat.
Wer muss zahlen?
• Grundsätzlich zahlt die rechtlich
betreute Person die Kosten
für die Führung einer rechtlichen
Betreuung. Eine
Ausnahme besteht dann, wenn
sie mittellos ist. In diesem Fall
zahlt die Staatskasse des jeweiligen
Bundeslandes.
• Mittellos ist die rechtlich betreute Person, wenn sie
nicht genügend Einkommen und Vermögen hat. Der
Vermögensschonbetrag, den die rechtlich betreute
Person für die „(Be)Zahlung“ der rechtlichen Betreuung
nicht antasten muss, liegt bei 5.000 Euro. In bestimmten
Einzelfällen kann das Betreuungsgericht
einen höheren Vermögensschonbetrag festlegen,
wenn für die rechtlich betreute Person eine besondere
Härte vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn
durch die Zahlung der Vergütung eine angemessene
Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen
Alterssicherung wesentlich erschwert
würde.
• Wichtig: Der zusätzliche Schonbetrag für Menschen,
die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist
bei der Ermittlung der Mittellosigkeit im Rahmen der
Betreuervergütung nicht anwendbar.
• Hinweis: Inwiefern das Vermögen, welches dem volljährigen
Kind im Falle des Todes der Eltern durch
eine Erbschaft zufließt, für die Zahlung der Betreuungsführung
herangezogen wird, hängt von der
Ausgestaltung des Testaments ab. Wollen Eltern ausschließen,
dass die Betreuervergütung und die Ge-
10 // HAUPTSACHE – DAS THEMA