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2020 DEZEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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• Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht

ist der rechtliche Betreuer verpflichtet,

diesem auf Verlangen jederzeit über die

Führung der rechtlichen Betreuung und die persönlichen

Verhältnisse des rechtlich betreuten Menschen

Auskunft zu erteilen.

• Darüber hinaus ist der rechtliche Betreuer zu jährlichen

Berichten über die betreute Person verpflichtet.

Sind dem Betreuer auch Aufgaben der Vermögenssorge

übertragen, muss er zu Beginn der

rechtlichen Betreuung ein Vermögensverzeichnis

anlegen und jährlich Rechenschaft ablegen. Sind die

Eltern, Kinder oder der Ehepartner zu rechtlichen Betreuern

bestellt, sind sie in der Regel als sogenannte

befreite Betreuer von der Rechnungslegungspflicht

entbunden.

• Ist die rechtliche Betreuung auf längere Zeit eingerichtet,

kann das Betreuungsgericht zudem eine

jährliche Gebühr (sogenannte Jahresgebühr) erheben.

• Die Jahresgebühr ist nur dann zu zahlen, wenn die

rechtlich betreute Person über ein Vermögen von

mehr als 25.000 Euro verfügt.

Was sind die Kosten für die Führung einer rechtlichen

Betreuung?

• Von den Gerichtskosten sind die Kosten für die Führung

der rechtlichen Betreuung zu unterscheiden.

Hier gelten andere Vermögensfreigrenzen. Außerdem

sind die Kosten für die Betreuungsführung davon

abhängig, ob ein ehrenamtlicher oder ein Berufsbetreuer

bestellt wurde.

Können Betreuer zum Schadensersatz verpflichtet

sein?

• Entsteht dem betreuten Menschen durch das Handeln

der rechtlichen Betreuer ein Schaden, kommt

eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht. Voraussetzung

ist, dass die Betreuerpflichten vorsätzlich

oder fahrlässig verletzt wurden und der entstandene

Schaden auf dieser Verletzung beruht.

• Im Freistaat Bayern besteht für ehrenamtlich bestellte

Betreuer eine Sammelhaftpflichtversicherung

für Vermögensschäden bei der ERGO Versicherung

AG. Für Personen- und Sachschäden besteht ein Versicherungsschutz

im Rahmen der allgemeinen Bayerischen

Ehrenamtsversicherung über die Versicherungskammer

Bayern, in der alle ehrenamtlich im

Freistaat Bayern Tätigen versichert sind.

• Berufsbetreuer müssen sich gegen Haftungsrisiken

selbst versichern.

5. Was sind die Kosten einer rechtlichen

Betreuung?

Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung fragen

sich, wie teuer wohl die Einrichtung einer rechtlichen

Betreuung ist.

Wann fallen Gerichtskosten

an?

• Gerichtskosten, d.h. Kosten

für das betreuungsgerichtliche Verfahren,

werden nur erhoben, wenn

die rechtlich betreute Person ein Vermögen

von über 25.000 Euro hat.

Wer muss zahlen?

• Grundsätzlich zahlt die rechtlich

betreute Person die Kosten

für die Führung einer rechtlichen

Betreuung. Eine

Ausnahme besteht dann, wenn

sie mittellos ist. In diesem Fall

zahlt die Staatskasse des jeweiligen

Bundeslandes.

• Mittellos ist die rechtlich betreute Person, wenn sie

nicht genügend Einkommen und Vermögen hat. Der

Vermögensschonbetrag, den die rechtlich betreute

Person für die „(Be)Zahlung“ der rechtlichen Betreuung

nicht antasten muss, liegt bei 5.000 Euro. In bestimmten

Einzelfällen kann das Betreuungsgericht

einen höheren Vermögensschonbetrag festlegen,

wenn für die rechtlich betreute Person eine besondere

Härte vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn

durch die Zahlung der Vergütung eine angemessene

Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen

Alterssicherung wesentlich erschwert

würde.

• Wichtig: Der zusätzliche Schonbetrag für Menschen,

die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist

bei der Ermittlung der Mittellosigkeit im Rahmen der

Betreuervergütung nicht anwendbar.

• Hinweis: Inwiefern das Vermögen, welches dem volljährigen

Kind im Falle des Todes der Eltern durch

eine Erbschaft zufließt, für die Zahlung der Betreuungsführung

herangezogen wird, hängt von der

Ausgestaltung des Testaments ab. Wollen Eltern ausschließen,

dass die Betreuervergütung und die Ge-

10 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

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