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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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der BERGISCHE www.bvg-menzel.de
UNTERNEHMER
DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
02
2021
E-Mobilität
auf demVormarsch
30 Neue Serie
Handwerk heute -
Förderung für mehr Digitalisierung
34 Gastkommentar
Das kleine Einmaleins der
Mitarbeitermotivation
40 Unterwegs
Ein Streifzug durch die
Wiener Kaffeehauskultur
Regional verwurzelt, international verbunden.
Höchste Ansprüche an die Beratungsqualität und langjährige Verankerung in der Region:
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EDITORIAL
CreditreformThese Nr. 4
ICH
WILL
DICH
ZUVERLÄSSIG
NICHT UM
JEDEN PREIS. *
DES DEUTSCHEN LIEBSTES KIND … ist immer noch das
Auto, kommt aber in immer mehr Varianten, teilweise revolutionären Entwicklungen
daher – siehe die Aussicht auf vollständig autonomes Fahren. Daran ändert
Corona nichts – im Gegenteil. Der Digitalisierung im Fahrzeug, in Entwicklung,
Produktion und Vertrieb haben die Auswirkungen der Pandemie
einen Schub verpasst. Darauf stellt sich die Branche ein und investiert kräftig.
Genauso haben staatliche Förderprogramme und zusätzliche Prämien der Hersteller
der E-Mobilität mehr Nachfrage beschert. Eine gute Entwicklung für
den Klimaschutz, wenngleich die Ladeinfrastruktur immer noch massiv hinterherhinkt.
Wie sich Autohandel und Industrie auf neue Zeiten einstellen, lesen
Sie in unserem aktuellen Titelthema. Die gute Nachricht dabei: Der Silberstreif
am Horizont ist durchaus zu sehen.
In unserer neuen Reihe über das Handwerk geht es im zweiten Teil ausgesprochen
praxisorientiert zu. Denn der digitale Wandel ist auch für Handwerksbetriebe
existenziell wichtig. Dabei sind die Betriebe aber nicht auf sich
alleine gestellt, sondern können von Beratung und Förderung gleichermaßen
profitieren. Nehmen Sie den Schwung des nahenden Frühjahrs mit und informieren
Sie sich gut: Die Zeit ist reif für ein digitales Update.
Mit Freude halten wir an unseren Reisetipps fest, auch wenn die nächste Reisesaison
noch von großer Unsicherheit geprägt ist. In nicht so ferner Zukunft,
so hoffen wir doch alle gemeinsam, hat die Zeit der Sehnsüchte auf unbeschwerte
Urlaubstage ein Ende. So bringen wir Sie ab Seite 40 buchstäblich
auf den Geschmack, nämlich den der Wiener Kaffeehauskultur. Wir wünschen
allseits guten Genuss!
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der Bergische Unternehmer 02|21 3
INHALT
18 Titel
E-Mobilität auf dem Vormarsch
Das sind die Autothemen 2021
30
Neue Serie
Handwerk heute -
Mit Förderprogrammen
zu mehr Digitalisierung
34
Gastkommentar
Das kleine Einmaleins der
Mitarbeitermotivation
4 www.bvg-menzel.de
40
Von Kapuzinern, Fiakern und Einspännern.
Ein Streifzug durch die
Wiener Kaffeehauskultur
Namen & Nachrichten
06 Transformative Innovationen
gesucht
07 Gut aufgehoben bei den
Bergischen Drei
08 Urbane Produktion: Initiativen
im Städtedreieck
09 Biden befördert Wachstum
10 Neue Doppelspitze beim
Wuppertal Institut
10 Exporterwartung deutlich verbessert
11 Schwierige Wirtschaftslage
12 Mehr Solarstrom
13 Spitzen-Arbeitgeber
14 Hospizbau steht in den Startlöchern
14 Wuppertaler Bühnen verschieben
Spielplan
15 Ausbildungsmarkt
16 Unternehmen halten an
Büroflächen fest
17 Chance für Softwareentwickler
Titel
18 Elektromobilität auf dem Vormarsch:
Das sind die Autothemen 2021
22 Interview: Neue Herausforderungen
für die Branche
Serie
30 Handwerk heute -
Durch Förderprogramme zu mehr
Digitalisierung
Gastkommentar
34 Das kleine EInmaleins der
Mitarbeitermotivation
Aus der Praxis
36 Recht, Finanzen, Steuern
Für Sie unterwegs
40 Von Kapuzinern, Fiakern und
Einspännern
Ein Streifzug durch die Wiener
Kaffeehauskultur
Rubriken
46 Handelsregister
50 Vorschau / Impressum
RINKE_Anzeige_4c_2021.qxp_RINKE_IHK 08.01.21 13:09 Seite 2
der Bergische Unternehmer 02|21 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Transformative Innovationen gesucht
Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“ 2021 ausgelobt.
Foto: Wuppertal Institut
Der Forschungspreis „Transformative
Innovationen“ ist
mit einem Preisgeld in Höhe
von 25.000 Euro ausgelobt.
Zum fünften und letzten Mal vergibt das
Wuppertal Institut den Forschungspreis
„Transformative Wissenschaft“. Auch in
diesem Jahr richtet sich der Preis an
herausragende Forscherinnen und Forscher
aus dem Bereich der Transformativen
Wissenschaft, die mit ihrer Forschung relevante
gesellschaftliche Beiträge leisten und
sich durch wissenschaftliche Exzellenz
auszeichnen.
Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und
wird von der Zempelin-Stiftung im Stifterverband
gefördert. Ab sofort können sich
Einzelpersonen oder Forscherteams bis
zum 31. März 2021 bewerben. Im Rahmen
des 30-jährigen Jubiläums des Wuppertal
Instituts wird der Preis am 23. Juni verliehen.Transformative
Wissenschaft versteht
sich als eine Wissenschaft, die mit interund
transdisziplinären Methoden gesellschaftliche
Veränderungen anstößt und begleitet.
In diesem Jahr stehen Beiträge zum
Themenfeld „Transformative Innovationen“
im Fokus der Ausschreibung. Im Unterschied
zur schrittweisen Anpassung bestehender
Technologien oder Prozesse ist
das zentrale Merkmal von Transformativen
Innovationen, dass sie ein besonders hohes
Potenzial haben, strukturelle Veränderungen
auszulösen, um den Gesamtprozess einer
Großen Transformation zur Nachhaltigkeit
voranzubringen. Gesucht werden
Einzelpersönlichkeiten und Forscherteams,
die mit ihren wissenschaftlichen Arbeiten
oder einzelnen Projekten gesellschaftliche
Veränderungsprozesse beeinflusst haben
und die herausragende transformative Forschung
auch in Zukunft erwarten lassen.
Die Nominierung ist sowohl als Selbstbewerbung
als auch auf Vorschlag möglich.
Das Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro soll
dabei helfen, Freiräume und Ressourcen
für die Umsetzung von Projektideen im
Bereich transformativer Forschung zu
schaffen. Antragsberechtigt sind Forscherinnen
und Forscher aus Universitäten sowie
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger
werdenvon einer unabhängigen
Jury ausgewählt. Die Bewerbungsunterlagen
sind in deutscher Sprache
und elektronischer Form als
PDF-Datei bis zum 31. März 2021
einzureichen. Bewerbungen nimmt
Annika Rehm per E-Mail (annika.
rehm@wupperinst.org) entgegen.
Die Ausschreibung findet sich unter
https://bit.ly/3pyhrZ4.
Weitere Informationen unter:
https://bit.ly/36y7naW.
6 www.bvg-menzel.de
Gut aufgehoben bei den Bergischen Drei
14. Auflage des Gastgeberverzeichnisses erschienen.
Foto:Shutterstock
Auch „der Händler ums
Eck“ ist mittlerweile gut
online zu erreichen.
gendherberge, Pension, Ferienwohnung bis
zum Hotel, von einfach bis luxuriös, von
preiswert bis exklusiv, von ruhiger Lage im
Grünen bis zum Quartier mittendrin. Urlauber,
Geschäftsreisende, aber auch Reiseveranstalter
bekommen mit dem Gastgeberverzeichnis
einen guten und praktischen
Überblick. Auch die Campingplätze und
Wohnmobilstellplätze werden hier verzeichnet.
„Auf über 70 Seiten präsentieren sich
gewerbliche und private Vermieter. Es ist
uns wichtig zu zeigen, dass wir auch im Bereich
der Unterkünfte über eine große Vielfalt
verfügen, die für jeden Geldbeutel etwas
zu bieten hat“, so BLTM
Geschäftsführer Holger Piwowar.
Die Müngstener Brücke ist
die höchste Eisenbahnbrücke
Deutschlands und ein wichtiger
Touristenmagnet.
Der Bergisches Land Tourismus Marketing
e.V. (BLTM) hat auch für das Jahr 2021 ein
gemeinsames Gastgeberverzeichnis der Region
herausgegeben. Das Printmedium im
DIN A4-Format wurde mit einer Auflag von
4.000 Exemplaren erstellt und steht auch
online auf dem Tourismusportal der Region
(www.die-bergischen-drei.de), aufbereitet
mit praktischen Suchfunktionen, zur Verfügung.
Die Bergischen Drei bieten in allen
drei Städten zahlreiche Unterkünfte, von Ju-
Die Broschüren werden auf Anfrage
an Touristen versendet und liegen
auch in Remscheid (Rathaus), Solingen
(Bergisches Land Tourismus
Marketing e.V., Kölner Str. 8. 42651
Solingen) und Wuppertal (Wuppertal-Touristik,
Kirchstraße 16, 42103
Wuppertal) aus. Darüber hinaus
werden die Gastgeberverzeichnisse
auf den hoffentlich bald wieder
stattfindenden Tourismusmessen
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der Bergische Unternehmer 02|21 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Urbane Produktion: Initiativen im Städtedreieck
Begleitstudie der Hochschule Fresenius liegt vor.
Foto: © Stefan Fries
Die Vertreterinnen und Vertreter
aller Teilprojekte von „Urbane
Produktion“, mit denen
sich die Freseniusstudie befasst
hat, präsentierten sich
mit Abstand beim Fototermin.
15 Studierende im Master Sustainable Marketing
und Leadership der Hochschule Fresenius
haben jetzt eine sehr umfangreiche
Analyse des Projektes Urbane Produktion
vorgelegt. Bei dem Projekt geht es um Initiativen
im bergischen Städtedreieck, durch
die eine neue Generation von vernetzten,
gemeinwohlorientierten, ressourcenschonenden
und stadtteilnahen Unternehmen
entsteht – für eine kleinteilige, stabile Wirtschaftsentwicklung.
Die Studierenden haben sich jedes der sieben
Teilprojekte angeschaut, Stärken und
Schwächen in dieser aktuellen Situation
identifiziert und projektspezifische und allgemeine
Handlungsempfehlungen formuliert.
Ein Semester lang haben sie sich mit
dem komplexen Gesamtprojekt und seiner
Strategie befasst und schließlich für alle Beteiligten
hilfreiche Anregungen entwickelt.
Interaktives Potenzial, Vitalisierung für die
Stadtteile, hoher ökologischer Anspruch,
viele Kooperationsmöglichkeiten – all das
bescheinigt die studentische Forschungsarbeit
den Projekten. Sie regt aber in dieser
frühen Projektphase ein Bündel von Maßnahmen
an, um mehr Transparenz und mehr
Wissen in Bevölkerung und bei potenziellen
Projektinteressierten zu erzeugen. So kann
jedes der Projekte eine stabile Basis bekommen,
seinen Radius erweitern und sich damit
wirtschaftlich besser aufstellen. Das
Projekt „Urbane Produktion im Bergischen
Städtedreieck – Wettbewerbsfähigkeit, Innovation
und Quartiersentwicklung“ wird
durch die Bergische Struktur und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
(BSW) gesteuert
und aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die Ideen der Studierenden sehen neben
verschiedenen Marketingmaßnahmen für
jedes einzelne Projekt auch übergreifende
Strategien vor, die den Verbund und den
Austausch miteinander befördern und damit
den Kerngedanken des Projekts aufnehmen.
So empfiehlt die Forschungsarbeit eine
durchgehend gemeinsame Nutzung von
Ressourcen. Die Empfehlungen aus der Studie
haben auch folgendes zum Ziel: Sie verstehen
sich als Beitrag dazu, das Gesamtprojekt
mit seinen Einzelteilen langfristig
wirtschaftlich tragfähig zu machen und damit
die Zukunft dieser innovativen Strukturen
zu sichern.
8 www.bvg-menzel.de
Nach Biden-Wahl
höheres Wachstum
erwartet
Internationale Experten erwarten, dass
die Wahl von Joe Biden das Wirtschaftswachstum
in ihrem Land fördert. Der Effekt
auf die Erwartungen beträgt 1,16
Prozentpunkte höheres Wachstum für
2021, wie aus einer Umfrage des ifo Institutes
unter 843 Experten und Expertinnen
aus 107 Ländern hervorgeht. „Nach
der andauernden Coronakrise und ihren
drastischen Auswirkungen könnte die
Präsidentschaft Bidens nach Ansicht der
Befragten ein Hoffnungsschimmer für
die Entwicklung der Weltwirtschaft im
kommenden Jahr sein“, schreiben Niklas
Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für öffentliche
Finanzen und politische Ökonomie
und seine drei Ko-Autoren in einem
Beitrag für die Zeitschrift ifo Schnelldienst.
Die Befragten in den USA erwarteten
allerdings keine Veränderung für
ihr eigenes Land. Damit beträgt der Gesamteffekt
plus 0,98 Prozentpunkte. Potrafke
verwies gleichzeitig darauf, dass
im Zeitraum von 1949 bis 2012 das Wirtschaftswachstum
unter demokratischen
Präsidenten in den USA um 1,79 Prozentpunkte
höher war als unter republikanischen
Präsidenten. „Wenn sich das Muster
fortsetzen würde, so kann man auch
mit Blick auf die Vergangenheit von höheren
Wachstumsraten unter dem Demokraten
Joe Biden als unter einer zweiten
Amtszeit des Republikaners Donald
Trump ausgehen“, heißt es in der Studie.
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der Bergische Unternehmer 02|21 9
NAMEN & NACHRICHTEN
Neue Doppelspitze am Wuppertal Institut
Michael Dedek ist kaufmännischer Geschäftsführer.
Foto: Mathias Kehren, Wuppertal
Der kaufmannische Geschaftsführer
Michael Dedek
(l.) und der wissenschaftliche
Geschaftsführer Prof.
Dr.-Ing. Manfred Fischedick
(r.) bilden die neue Doppelspitze
des Wuppertal Instituts.
Zum 1. Januar 2021 übernahm Michael Dedek
die kaufmännische Geschäftsführung
des Wuppertal Instituts und löste damit Brigitte
Mutert-Breidbach ab, die sich zum
Ende des vergangenen Jahres in den Ruhestand
verabschiedete.
Der gebürtige Sauerländer Michael Dedek
leitet nun gemeinsam mit dem wissenschaftlichen
Geschäftsführer Professor Dr.-Ing.
Manfred Fischedick das Wuppertal Institut.
Zuvor war Dedek 26 Jahre am BICC (Bonn
International Center for Conversion GmbH)
beschäftigt und dort seit 2012 ebenfalls
kaufmännischer Geschäftsführer. Mit der
Neubesetzung der kaufmännischen Institutsleitung
fand zu Beginn des neuen Jahres
ein Wechsel auf der Führungsebene des
Wuppertal Instituts statt.Mit Manfred Fischedick
und Michael Dedek als Doppelspitze
stellt sich das Wuppertal Institut den
Herausforderungen der kommenden Jahre.
Die kaufmännische Geschäftsführung übernimmt
Michael Dedek in einem Jahr, in
dem das Institut im Juni sein 30-jähriges Jubiläum
feiert. „Ich freue mich darauf, am
Wuppertal Institut gestaltend mitzuarbeiten,
einem Institut, das sich sehr umfassend mit
den wichtigsten Fragen der Zukunft dieser
Welt auseinandersetzt, Wissen generiert,
Debatten und Begriffe prägt und auch praktisch
berät und umsetzt“, sagt der studierte
Ökonom und Wirtschaftsjurist Dedek.
Dem Lockdown zum Trotz hat sich die
Stimmung unter den deutschen Exporteuren
deutlich aufgehellt. Die ifo Exporterwartungen
der Industrie sind im Januar von 1,9
Punkten auf 6,0 Punkte gestiegen. Das ist
der beste Wert seit Oktober. Klarheit beim
Brexit und der US-Präsidentschaft, eine robuste
Industriekonjunktur und der weltweite
Impfstart führten zu einem vorsichtigen Optimismus
in der deutschen Exportwirtschaft.
Deutliche Zuwächse beim Export erwarten
die Hersteller von Computern und
elektrischen Ausrüstungen. Auch die Unterifo
Exporterwartungen merklich verbessert
Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im Januar 2021
Symbolfoto
nehmen aus dem Bereich des Maschinenbaus
und der Chemischen Industrie blicken
zuversichtlich auf ihre künftigen Exporte.
Bei den Herstellern von Nahrung und Getränken
haben sich die Erwartungen deutlich
erholt. Gegenwärtig gehen sie von einem
konstanten Exportgeschäft aus.
Schwierig bleibt der Auslandsmarkt für die
Bekleidungsindustrie. Auch die Möbelhersteller
gehen von rückläufigen Auslandsumsätzen
aus.
www.ifo.de
10 www.bvg-menzel.de
Metallindustrie Wuppertal/Niederberg: Ausblick verhalten
Die Betriebe befinden sich in einer anhaltend schwierigen Wirtschaftslage.
Foto: VBU®
Michael Vitz ist Vorsitzender
des Arbeitgeberverbands
von
Wuppertal/Niederberg
e.V.
Viele Betriebe im Verbandsgebiet haben durch
Rezession und Pandemie massiv Eigenkapital
verloren und befinden sich in einer anhaltend
schwierigen Wirtschaftslage. Dies besagt eine
aktuelle Umfrage des Arbeitgeberverbandes der
Metallindustrie Wuppertal/Niederberg, wonach
54 Prozent der Betriebe von einer deutlich verschlechterten
Ertragslage berichten. Dreiviertel
der Unternehmen rechnen auch in den nächsten
sechs Monaten nicht mit einer wesentlichen Verbesserung
der Ertragssituation. 41 Prozent der
Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage als
schlecht. „Nur der enorme Kapitaleinsatz der
Betriebe im Verbund mit der Ausweitung der
Kurzarbeit hat dazu geführt, dass die Beschäftigung
bisher weitgehend stabil gehalten
werden konnte. Das ist eine großartige Leistung,
die allerdings zulasten von Erträgen
und Investitionen gegangen ist“, betont der
Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes Michael
Vitz. Die wirtschaftlichen Auswirkungen
der Corona-Pandemie sowie der transformationsbedingte
Veränderungsdruck belasten
die Unternehmen.
Dennoch erwarten mehr als 20 Prozent in den
nächsten sechs Monaten deutlich mehr Aufträge.
Nur 10 Prozent rechnen mit einer weiteren
Verschlechterung ihrer Auftragslage.
Dennoch werden immer noch 40 Prozent der
Metallbetriebe in den nächsten Monaten weiter
Kurzarbeit fahren müssen. Ein Viertel der
Unternehmen sieht sich zudem auch zu einem
Abbau von Arbeitsplätzen gezwungen. Immerhin
17 Prozent planen Neueinstellungen.
„Wir haben schon im Sommer 2020 nach den
Lockerungen der Pandemiebeschränkungen
erlebt, wie schnell die Auftragslage wieder
anziehen kann und konjunkturelles Wachstum
generiert wird. Aufgrund der tiefen Fallhöhe
werden wir allerdings in 2021 keinesfalls
das Vorkrisenniveau wieder erreichen“,
erklärt Michael Vitz.
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der Bergische Unternehmer 02|21 11
NAMEN & NACHRICHTEN
Gewinnung von Solarstrom soll bis 2030 verdoppelt werden
Einzelhandel unterzeichnet NRW-Initiative zu Photovoltaik.
Foto: Shutterstock
NRW-weit soll die installierte
Photovoltaik-Leistung
bis 2030 auf 10 Gigawatt
erhöht werden.
Mit der gemeinsam unterzeichneten Vereinbarung
beteiligt sich der Handelsverband
NRW an der durch das Ministerium für
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes NRW (MWIDE) ins Leben
gerufene „Initiative zum Ausbau der
Photovoltaik im Gewerbe“. Ziel ist eine Verdopplung
der bereits in NRW installierten
Photovoltaik-Leistung bis 2030 auf 10 Gigawatt.
„Die Erzeugung von Solarstrom und
die Installation von Photovoltaikanlagen auf
Handelsimmobilien ist direkter Klimaschutz.
Dieser ist auch in Zeiten der Krise
wichtig. Wir freuen uns deshalb besonders,
dass der Einzelhandel in NRW mit der Landesregierung
vorangeht“, erklärt Rainer
Gallus, Geschäftsführer des Handelsverband
NRW. Mit der Initiative können
Stromkosten gesenkt und die Klimaneutralität
von Handelsstandorten vorangebracht
werden. Mit 50 Millionen täglichen Kundenkontakten
erzielt der Einzelhandel mit
derlei Maßnahmen auch eine wichtige Signalwirkung
für den Nutzen von Solarenergie
bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Zahlreiche Händler setzen bereits
erfolgreich Energieeffizienzmaßnahmen um
– die Klimaschutzoffensive des Handels
stellt als Informationskampagne hierfür bereits
seit 2017 ein umfassendes Hilfsangebot
zur Verfügung. Soll die Gewinnung von Solarstrom
bis 2030 verdoppelt werden, müssten
hemmende energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen
auf Bundesebene
reformiert werden, fordert der Verband. Es
gelte insbesondere, die rechtlichen Risiken
zu minimieren und bürokratische Hemmnisse
abzubauen.
Gemeinsame Strategien für Zukunftsfähigkeit und Innovation
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Gira belegt Spitzenplatz
Radevormwalder Unternehmen zählt zu Deutschlands besten Arbeitgebern.
Foto: Gira
Hohe Jobzufriedenheit:
Ein transparentes Krisenmanagement
in der Corona-Pandemie
und das
Miteinander der Belegschaft
machen Gira für
seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als Arbeitgeber
zusätzlich attraktiv.
Der Gebäudetechnikspezialist Gira (www.
gira.de) aus Radevormwald gehört zu den
besten Arbeitgebern in Deutschland.
Im aktuellen Ranking, das das Marktforschungsinstitut
Statista erstellt hat, belegt
das mittelständische Technologieunternehmen
unter knapp 1.400 Firmen mit mehr als
500 Angestellten Platz 18 und lässt dabei
nach eigener Aussage namhafte Marken wie
BASF, Siemens oder Volkswagen hinter
sich. In der Branchen-Hitliste der Elektro-
Industrie kommt der Mittelständler sogar auf
den zweiten Platz.
„Hier macht sich bemerkbar, dass wir bei
Gira in der Corona-Pandemie eng zusammengerückt
und dadurch bisher gut gemeinsam
durch die Krise gekommen sind. Dieses
tolle Miteinander ist für die Jobzufriedenheit
von einiger Bedeutung“, zeigt sich die Personalleiterin
des Bergischen Familienunternehmens,
Alexandra Ptock, überzeugt.
„Unser Krisenmanagement seit Ausbruch
der Pandemie und unser neues Führungsleitbild
spielen hier ebenso eine Rolle.“ Für das
Ranking hat Statista mehr als 47.500 Beschäftigte
von über 2.600 Unternehmen aus
24 Branchen online befragt, auf Basis eines
umfangreichen Fragebogens, der mehr als 50
verschiedene Themen abdeckte. In die Auswertung
kamen nur die Firmen, zu denen jeweils
mindestens 100 Beurteilungen vorlagen,
dies traf auf knapp 1.400
Unternehmungen zu. Aus den eingesammelten
Antworten haben die Marktforscher einen
Wert (Score) zwischen 0 und 100 errechnet.
Besonders ins Gewicht fielen hierbei die
Antworten auf die Frage, ob jemand sein eigenes
Unternehmen als Arbeitgeber weiterempfehlen
würde.
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der Bergische Unternehmer 02|21 13
NAMEN & NACHRICHTEN
Hospizbau steht in den Startlöchern
Der Bauantrag für das Christliche Hospiz Bergisches Land ist eingereicht.
Foto: Thomas E. Wunsch
Andreas Holthaus, Vorsitzender
des Vereins Christliches
Hospiz Bergisches
Land, Peter Siebel, Remscheids
Baudezernent Peter
Heinze und Architekt
Daniel Wiederkeller (v.l.)
freuen sich, dass ein weiterer
Schritt hin zum lange
erwarteten Hospizbau
erfolgt ist.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem
Weg zur wohnortnahen Versorgung von Menschen
in ihrer letzten Lebensphase im Dreieck
Remscheid-Wermelskirchen-Hückeswagen ist
getan. Der Antrag für den Neubau des Christlichen
Hospizes Bergisches Land ist bei der
Remscheider Bauverwaltung eingegangen.
Andreas Holthaus, Vorsitzender des Christlichen
Hospizvereins Bergisch Land, Architekt
Daniel Wiedenkeller sowie Peter Siebel, Ge-
schäftsführer der kooperierenden Diakoniestation
Wermelskirchen, überreichten den
Bauantrag persönlich an Peter Heinze, Technischer
Beigeordneten der Stadt Remscheid.
Damit rückt der Bau des Hospizes auf dem
Grundstück Bornefelder Straße 50 im Remscheider
Ortsteil Bergisch Born in absehbare
Nähe. Remscheids Beigeordneter Peter Heinze
ist zuversichtlich: „Wir setzen selbstverständlich
alles daran, den Baustart des dringend
benötigten Hospizes zügig zu
ermöglichen.“ Er gehe davon aus, dass die
Baugenehmigung schnell erteilt werden könne.
Ausgehend von einer erwarteten Bauzeit
von 14 Monaten, werde das Hospiz im Spätsommer/Herbst
2022 den Betrieb aufnehmen
können. Das Projekt wird überwiegend aus
Spendensummen zahlreicher Unterstützerinnen
und Unterstützer finanziert. Seit Gründung
des Hospizvereins im Jahr 2012 hat das
Christliche Hospiz Bergisches Land enormen
Rückhalt und eine immense privat motivierte
Spendenbereitschaft im Bergischen erfahren.
Mit dem Hospiz soll eine wesentliche Lücke
in der Versorgung von Menschen geschlossen
werden, die in ihrem letzten Lebensabschnitt
auf besondere Begleitung und Versorgung angewiesen
sind.
Wuppertaler Bühnen verschieben Spielbeginn
Alternative digitale
Angebote finden
weiterhin statt.
Da die bundesweiten Schutzmaßnahmen zur
Eindämmung der Coronapandemie weiterhin
Bestand haben und auch die Infektionslage
hoch bleibt, haben Stadt Wuppertal und
Wuppertaler Bühnen gemeinsam entschieden,
den Vorstellungs- und Konzertbetrieb
des Dreispartenhauses frühestens Anfang
März 2021 wieder aufzunehmen, sofern die
Coronaschutzbestimmungen dies zulassen.
Die Entscheidung trägt sowohl der weiterhin
angespannten Infektionslage als auch
der Planungssicherheit des Hauses Rechnung.
Proben, Aufnahmen, Veranstaltungsstreams
und alternative digitale Angebote
finden weiterhin statt, sofern das infektionsschutzrechtlich
möglich ist. Unter wuppertaler-buehnen.de
informieren Oper,
Schauspiel und Sinfonieorchester über Angebote
und weitere Planungen. Alle Ticketinhaberinnen
und Ticketinhaber, deren Veranstaltungen
von Absagen oder
Verschiebungen betroffen sind, werden von
der KulturKarte informiert. Tickets für abgesagte
Veranstaltungen werden storniert
und die bereits gezahlten Ticketpreise rückerstattet.
Auf Wunsch ist auch weiterhin ein
Verzicht auf Rückerstattung als Spende an
die Wuppertaler Bühnen möglich.
14 www.bvg-menzel.de
Ausbildungsmarkt im Bergischen Städtedreieck
Bei offenen Stellen und Bewerbungen gibt es Rückgänge.
Foto: Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal
Die Corona-Pandemie hat sich trotz aller Bemühungen
der Ausbildungsmarktpartner auf das Ausbildungsmarktgeschehen
ausgewirkt. Sowohl bei den Ausbildungsstellen
als auch bei den Bewerberinnen und Bewerbern sind
Rückgänge zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Zahl
der unversorgten Ausbildungssuchenden. Dieses Resümee
zieht Martin Klebe, Leiter der Agentur für Arbeit
Die Zahl der mit einem
Ausbildungsplatz
unversorgten
Jugendlichen steigt,
vemeldete Agenturleiter
Martin Klebe
bedauernd.
Solingen-Wuppertal, zum abgelaufenen
Ausbildungsjahr, das sich Pandemie-bedingt
nach hinten verschoben hat. Die Zahl der
abgeschlossenen Ausbildungsverträge in
Remscheid, Solingen und Wuppertal ist um
13,4 Prozent (-508 Verträge) geringer ausgefallen
als vor einem Jahr. Am 30. September
2020 haben noch 404 Jugendliche eine Ausbildungsstelle
gesucht und 343 Ausbildungsstellen
waren unbesetzt. Aktuell sind
152 Jugendliche unversorgt und 64 Ausbildungsstellen
sind noch unbesetzt. Der Fokus
für die Vermittlungsbemühungen der
Marktpartner liegt nun darauf, die Jugendlichen
bei ihrer Suche nach einer passenden
Ausbildungsstelle und die Unternehmen bei
der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen im
laufenden Ausbildungsjahr 2020/2021 zu
unterstützen. Für das Ausbildungsjahr
2020/2021 sind aktuell 2.223 Jugendliche
ausbildungssuchend gemeldet. Dass sind 0,2
Prozent mehr als vor einem Jahr.
Zum Vergleich: NRW-weit ist diese
Zahl um 4,8 Prozent zurückgegangen.
Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. - VBU®
Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit
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der Bergische Unternehmer 02|21 15
NAMEN & NACHRICHTEN
Unternehmen halten an Büros fest
Mehr Raum für Austausch und Kommunikation geplant.
Trotz Homeoffice wollen
die meisten Unternehmen
keine Büroflächen abbauen.
Der Büromarkt kommt weiterhin gut durch
die Coronakrise: Trotz Homeoffice wollen
die meisten Unternehmen keine Büroflächen
loswerden, zeigt eine neue Studie des
Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Einige Firmen wollen aber umbauen, um
mehr Raum für Austausch und Kommunikation
zu schaffen. Ungeachtet des Homeoffice-Booms
wollen lediglich 6,4 Prozent
der Unternehmen in den kommenden zwölf
Monaten ihre Bürofläche reduzieren. Das
zeigt eine neue IW-Umfrage unter über
1.200 Unternehmen im vierten Quartal
2020. Noch am ehesten wollen große Unternehmen
mit über 250 Beschäftigten sowie
Kanzleien, Beratungen und Wirtschaftsprüfer
Flächen verringern, doch
auch hier sind es weniger als zehn Prozent
der befragten Firmen. „Büromieten und
-preise haben früher sehr sensitiv auf Krisen
reagiert“, sagt IW-Immobilienexperte
Michael Voigtländer. Jetzt aber zeige sich
der Büromarkt äußerst stabil. Ein Drittel
der Unternehmen wolle mehr Homeoffice
nach der Krise. Der erwartete Preisverfall
im Markt für Büroimmobilien blieb 2020
aus, die Mieten stiegen im vergangenen
Jahr sogar leicht. Das liege auch daran,
dass die meisten Unternehmen offenbar
damit rechnen, nach der Coronakrise die
Büros noch zu brauchen. Mehr als die
Hälfte der Beschäftigten, die aktuell im
Homeoffice arbeiten, verbringen 20 Stunden
oder mehr am heimischen Schreibtisch
statt im Büro.
Geht es nach den Unternehmen, ist das
dauerhafte Homeoffice aber nur eine Maßnahme
auf Zeit: Zwei Drittel der Firmen
haben nicht vor, ihren Beschäftigten nach
der Coronakrise mehr Homeoffice als vor
der Krise zu ermöglichen, zeigt die IW-
Studie. Zumal ein fester Büroplatz oft Teil
des Arbeitsvertrags ist. Da das Gros der
Mitarbeiter wieder in die Büros zurückkehren
soll, dürfte der Büromarkt auch in
naher Zukunft nicht einbrechen.
Anstatt Flächen loszuwerden, wollen
knapp 17 Prozent der befragten Firmen
ihre Büros umbauen. Beispielsweise wollen
sie Gruppenbüros auflösen oder mehr Platz
für Kommunikation und Austausch schaffen.
Vor allem größere Unternehmen haben
für den Umbau schon konkrete Pläne.
16 www.bvg-menzel.de
Klingelnberg sucht Softwareentwickler
Wegbereiter in der Softwareentwicklung für Messtechnik gesucht.
Foto: Klingelnberg
Das Maschinenbauunternehmen Klingelnberg blickt auf
eine lange Historie zurück. Seit 1863 hat sich Klingelnberg
der Herstellung von Getriebekomponenten verschrieben
und sich zu einem der weltweit führenden Unternehmen in
der Verzahnungsindustrie entwickelt. Heute erarbeiten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus Forschung und Entwicklung
in enger Kooperation mit Klingelnberg-Kunden spezifische
Lösungen für nahezu jede Industrie. Darüber hinaus
bietet der Systemanbieter nach eigenen Angaben eine der
zurzeit besten verfügbaren Verzahnungsmesstechniken und
hat über eigenprogrammierte Software eine maschinenund
softwareübergreifende Closed Loop-Fertigung in der
Jan Häger (links)
und Alexander Troska
freuen sich auf
Verstärkung für das
Klingelnberg Team
im Bereich Softwareentwicklung.
Kegel- und Stirnradproduktion realisiert –
eine vollautomatische Verbindung von Fertigungsmaschinen
unterschiedlicher Hersteller
mit der Klingelnberg-Messtechnik.
„Ohne Software geht heutzutage nichts
mehr“, erläutert Jan Häger, Leiter Softwareneuentwicklung
bei Klingelnberg. Das
in Hückeswagen beheimatete Unternehmen
zählt zu den größten Softwareentwicklern
in der Region. Die Software spielt eine entscheidende
Rolle für die Leistungsfähigkeit
und die zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten
der Maschinen. Deswegen entwickelt
Klingelnberg schon seit Jahren eine eigene
umfangreiche windowsbasierte Anwendersoftware
in Eigenregie und hat sich zu einem
modernen Softwareunternehmen weiterentwickelt.
Wer eine herausfordernde
Tätigkeit vor einem spannenden technologischen
Hintergrund sucht, sollte sich informieren.
Derzeit sucht das 20-köpfige Team
der Softwareentwicklung Verstärkung. Aktuell
hat das Maschinenbauunternehmen im
Bereich Softwaremesstechnik gleich vier
Stellen zu besetzen.
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der Bergische Unternehmer 02|21 17
TITEL ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
Elektromobilität
auf dem Vormarch
Autothemen 2021
Text: Stefanie Bona
Fotos: BVG, Shutterstock,
Wuppertal Marketing GmbH
18 www.bvg-menzel.de
Die Autobranche ist in Bewegung – mit Licht und Schatten. Als Schlüsselindustrie
sind die Autohersteller Impulsgeber und Herzschlag einer Vielzahl von Zulieferbetrieben.
Sie sind verantwortlich für einen großen Teil des deutschen
Exportgeschäftes und beschäftigen über 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
wie das Statistikportal Statista für 2019 ermittelt hat. So sind Innovationen
für jeden der genannten Bereiche von existenzieller Bedeutung. Dabei ist
das Autonome Fahren – noch – weitgehend Zukunftsmusik, wenngleich die technischen
Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die E-Mobilität hingegen hat im letzten
Jahr nicht zuletzt durch die Förderprogramme an Fahrt aufgenommen. Und
Wasserstoff als Antriebsalternative gerät ebenso in den Fokus.
der Bergische Unternehmer 02|21 19
TITEL ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
E-Autos haben im
letzten Jahr einen
Nachfrageschub
erhalten.
Zu den Autothemen des Jahres 2021
gehört zunächst einmal ein Blick
auf die aktuelle Lage, die genauso
wie die in anderen Wirtschaftszweigen
immer noch von den Unwägbarkeiten
der Corona-Krise dominiert
wird. Schauen wir uns zunächst die
momentane Situation der Autobranche an. Eigentlich
eine gute Nachricht: Die deutschen Autobauer
sind vorsichtig optimistisch, dass die Nachfrage
nach dem Lockdown wieder anziehen wird. Diese
Tendenz sieht zumindest das ifo-Institut nach einer
aktuellen Umfrage. Vor diesem Hintergrund
werden die Lager derzeit wieder gefüllt. Die Erwartung
geht allerdings noch nicht mit den derzeitigen
Gegebenheiten konform, laufen doch die
Geschäfte der deutschen Autohersteller und ihrer
Zulieferer laut Befragung im Augenblick eher
durchschnittlich bis schlecht. Im Januar stieg die
Der zweite Lockdown hat die Nachfragedynamik
zwar deutlich abgebremst, trotzdem hat
der Auftragsbestand zugenommen.
Beurteilung der aktuellen Lage nur etwas auf minus
7,5 Punkte, nach minus 8,5 Punkten im Dezember.
Geringfügig stiegen die Erwartungen auf
plus 11,6 Punkte nach plus 11,2 Punkten im Vormonat.
Die zweite Pandemiewelle hat indes die
Autobranche scheinbar nicht so hart getroffen,
wie der erste Corona-bedingte Stillstand im Frühjahr
2020. So hat der zweite Lockdown die Nachfragedynamik
zwar deutlich abgebremst, trotzdem
hat der Auftragsbestand zugenommen. Das
Kraftfahrt-Bundesamt (KFA) bestätigt diese Einschätzung.
Zwar blieb das Geschäft mit neuen
Pkw im Jahr 2020 mit etwas mehr als 2,9 Millionen
Einheiten um 19,1 Prozent hinter dem Vorjahreswert.
Doch brachte der mit plus 9,9 Prozent
starke Dezember-Zuwachs (rund 311.000 Fahrzeuge)
bei den Neuzulassungen im Vergleich zu 2019
zumindest einen Hoffnungsschimmer, dass sich
die Lage in diesem Jahr insgesamt positiver darstellen
wird. Und auch der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rechnet für
2021 beim Handels- und Werkstattgeschäft mit
einer langsamen Rückkehr zur Normalität. So
werden nach Einschätzung des Verbandes im
kommenden Jahr etwa 3 bis 3,1 Millionen neue
Pkw auf die Straßen kommen. 2020 waren es rund
20 www.bvg-menzel.de
2,9 Millionen.
Einschränkungen in der Produktion führen die
Unternehmen weitestgehend nicht auf nachlassende
Auftragszahlen zurück. Laut Angaben der Hersteller
sind die Kapazitäten zu 84 Prozent ausgelastet.
Dagegen war im April 2020 mit dem ersten
Lockdown die Auslastung auf 46 Prozent gefallen.
Tendenziell lassen die Betriebe verlauten, dass sie
die Produktion in den nächsten drei Monaten konstant
halten wollen. Gleichwohl spricht die Branche
davon, weitere Arbeitsplätze abbauen zu wollen.
Perspektive fürs Frühjahrsgeschäft
muss her
Derweil fordert der ZDK dringend eine Perspektive
für den Automobilhandel. Denn der ist von der
Anordnung zur temporären Geschäftsschließung
genauso hart getroffen wie der restliche stationäre
Einzelhandel. „Mit der Verlängerung des Lockdown
wird die Schraube wieder ein Stück weitergedreht
und erhöht den wirtschaftlichen Druck
auf die mittelständisch geprägten Automobilhändler“,
äußert sich ZDK-Vizepräsident Thomas
Peckruhn besorgt. Ohne Zweifel müsse alles getan
werden, um die Verbreitung des Virus und seiner
Mutationen nachhaltig zu stoppen. Aber: „Wir benötigen
jetzt sehr schnell eine Perspektive für das
existenziell wichtige Frühjahrsgeschäft“, so Peckruhn
weiter. Ergänzend wies der ZDK-Vizepräsident
darauf hin, dass die Corona-Krise der aktuelle
Höhepunkt einer Reihe massiver
Beeinträchtigungen des Automobilhandels in den
vergangenen 13 Jahren sei – von der Finanzkrise
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der Bergische Unternehmer 02|21 21
TITEL INTERVIEW ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
Neue Herausforderungen
für die Branche
Die Pandemiebekämpfung hat in den Autohäusern der Region das letzte Jahr bestimmt und wird
auch in 2021 noch dominierend sein. Allerdings schaut die Branche auch nach vorne und widmet
sich neuen Aufgaben, die durch Corona angestoßen bzw. forciert wurden. So auch die Kaltenbach
Gruppe, die an 23 Standorten die Marken BMW, Mini, Jaguar, Volvo und Land Rover vertreibt.
Dirk Kemmer, einer von drei Geschäftsführern der Kaltenbach Gruppe, sprach mit unserer
Redaktion über die neuesten Entwicklungen.
Wie ist die Kaltenbach-Gruppe durch die letzten
Monate gekommen?
Da Käufer ein Fahrzeug sprichwörtlich „erfahren“
möchten, und das sogenannte Click & Collect
nicht optimal für die Automobilbranche anwendbar
ist, sind die Auswirkungen der
Verkaufsraum-Schließungen gerade im Neuwagenbereich
spürbar. Dennoch versuchen wir in
dieser Zeit bestmöglich zu agieren, in dem wir
über alle Kommunikationskanäle hinweg – vor
allem online – für unsere Kunden erreichbar sind.
Im Service stehen wir nach wir vor auch in den
Betrieben zur Verfügung und sorgen somit für
die Sicherstellung der Mobilität.
Neben Corona steht die Autobranche vor weiteren
Herausforderungen – Digitalisierung, E-
Mobilität, automatisiertes Fahren – wo geht
die Reise hin?
All die genannten Themenbereiche werden künftig
weiter an Bedeutung gewinnen. Während die
Digitalisierung und die E-Mobilität bereits heute
sehr akut in der allgemeinen Wahrnehmung sind,
bedarf es zum vollständig automatisierten Fahren
jedoch nach wie vor an einem Ausbau der technischen
und gesetzlichen Innovationen bzw. Vorgaben.
Es scheint so, als dass die Hersteller näher an
den Kunden heranrücken. Könnten Sie sich
vorstellen, dass es eine ähnliche Konkurrenz
geben wird, wie beim Einzelhandel? Denn
auch hier treten die Produzenten durch den
Online-Handel als Mitbewerber auf den Plan.
Eine ähnliche Entwicklung können wir bei den von
uns vertretenen Marken aktuell nicht vernehmen.
Wo sehen Sie den größten Investitionsbedarf
für ein Autohaus? (Digitalisierung, IT-Strukturen,
Marketing etc.)
Haben in der Vergangenheit vor allem bauliche
bzw. infrastrukturelle Investitionen hinsichtlich
einer Modernisierung stattgefunden, hat die Corona-Pandemie
gezeigt, dass auch die IT-Struktur
stimmen muss. Innerhalb der Automobilbranche
war eine deutliche Beschleunigung des digitalen
Voranschreitens und somit auch bei der Aufstockung
von unterstützenden Tools, Systemen und
(Online-)Marketinginstrumenten festzustellen.
Die Digitalisierung wird flächendeckend für weiteren
Investitionsbedarf bei Herstellern und Autohäusern
sorgen.
Welche Rolle könnte Car-Sharing in Zukunft
spielen? Im Bezug auf den Klimawandel und
als Verkaufsangebot?
Aktuell können wir für unser Marktgebiet keine
sonderlichen Indizien erkennen, die dafür sprechen,
dass die Relevanz des eigenen Fahrzeugs in
Frage gestellt wird. Der Erfolg von Car-Sharing
wird sich vor allem an den Nutzerzahlen messen
lassen müssen. Sofern die Menschen bereit sind,
innerhalb ihrer Mobilität flexibler zu agieren, wird
die Nachfrage und damit auch das Angebot steigen.
22 www.bvg-menzel.de
Dirk Kemmer ist einer
von drei Geschäftsführern
der Kaltenbac-Gruppe.
Für den typischen Außendienstmitarbeiter, für Lieferdienste
etc. indes wird das Auto – unabhängig
von der Antriebsart – auch in Zukunft nicht vollständig
und ohne Weiteres ersetzbar sein. Brancheninterne
Erhebungen zeigen zudem, dass Verbraucher
gerade während der Corona-Pandemie
die Nutzung des eigenen Fahrzeuges bevorzugen.
Dieses gibt ihnen ein Sicherheitsgefühl, welches
alternative Mobilitätskonzepte bisher noch nicht
vollständig vermitteln können.
Können Kooperationen zwischen Autohändlern
ein Modell sein, um Synergieeffekte zu erzielen,
notwendige Veränderungen gemeinsam
zu bestehen und am Ende profitabel zu wirtschaften?
Kooperationen zwischen den unterschiedlichen
Herstellern sind bereits heute gelebte Praxis, um
zum Beispiel spezielle Technologien voranzutreiben.
Inwiefern sich zwischen einzelnen Handelsbetrieben
Synergieeffekte ergeben könnten, und
inwieweit hier Kooperationen möglich sein werden,
muss sich zeigen.
Ist die Elektromobilität bei den Kunden angekommen?
Welche Rolle spielen bei der Nachfrage
nach E-Modellen bzw. Hybrid-Fahrzeugen
die aktuellen Förderprogramme?
Die Elektromobilität ist mehr in den Fokus gerückt.
Nicht zuletzt aufgrund der zum Teil sehr
attraktiven Förderprogramme des Bundes bzw.
der Länder sowie der Hersteller, die einen starken
Nachfrageschub verursacht haben. Voraussetzung
für ein anhaltend steigendes Interesse wird die
Ausweitung der Ladeinfrastruktur, die Vergrößerung
der Reichweite sowie die Erschwinglichkeit
der einzelnen Modelle sein. Auch der Wandel der
Mobilitätsanforderungen (Homeoffice) kann
dazu führen, dass für einige Personen E-Fahrzeuge
künftig eine höhere Relevanz haben.
Ein derzeit viel beachtetes Zukunftsmodell für
den Fahrzeugantrieb ist der Wasserstoff. Hat
diese Entwicklung aus Ihrer Sicht Potenzial?
Und wenn ja, in welchem Zeitfenster?
Es gibt einige Hersteller, die sich bei der Entwicklung
der Wasserstoff-Technologie engagieren und
die Forschung forcieren. Vernimmt man Stimmen
aus der Branche, sprechen wir von einem Zeitfenster
von etwa 10 Jahren, bis die dahingehenden Potenziale
flächendeckend nutzbar sein könnten.
Ihre Prognose für 2021: Wird es für den Autohandel
ein gutes Jahr werden?
Das Jahr 2021 ist unter Berücksichtigung der weiter
anhaltenden Corona-Pandemie sowie den damit
verbundenen Unsicherheiten nach wie vor nur
sehr schwer einschätzbar. Eine valide Prognose
ist nicht möglich. Man kann jedoch davon ausgehen,
dass 2021 die Herausforderungen für die Automobilbranche
weiter wachsen werden.
Mit Dirk Kemmer sprach Stefanie Bona
Foto: Kaltenbach Gruppe
der Bergische Unternehmer 02|21 23
TITEL INTERVIEW ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
ZDK-Vizepräsident
Thomas Peckruhn
Fortsetzung von Seite 21
2008/09 über den Abgas-Skandal 2015, die Umstellung
auf das seit 1. September gültige WLTP-
Typgenehmigungsverfahren und die Diesel-Fahrverbote
seit 2018 bis hin zum zweiten stationären
Verkaufsverbot innerhalb von zwölf Monaten.
Hinzu komme die anspruchsvolle und mit finanziellen
Belastungen verbundene Transformation der
Betriebe hin zur Elektromobilität. „Wir betreiben
ein beratungs- und kapitalintensives Geschäft mit
hochwertigen Gütern“, betont Peckruhn. Momentan
sei es aber kaum möglich, das Volumen der
Fahrzeugbestellungen für das Frühjahrsgeschäft
zu kalkulieren. „Bleiben die Händler auf georderten
Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über
drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe“,
warnt der ZDK-Vizepräsident. Vor dem
Hintergrund vieler gefährdeter Existenzen seien
zusätzliche Entschädigungen auch für den Autohandel
erforderlich. Noch zielführender sei es jedoch,
die Autohäuser schnell wieder zu öffnen.
Mit ihren meist großen Verkaufsräumen bei geringer
Kundenfrequenz sowie unter erprobter Einhaltung
der Corona-Schutzauflagen sei dies ohne
erhöhtes Infektionsrisiko problemlos möglich.
Gebrauchtwagen gefragt
Profiteure der Krise sind indes die Gebrauchtwagenhändler.
Alleine im Dezember wechselten laut
Angaben des KBA etwas mehr als 526.000 Pkw
die Besitzer, das waren 5,3 Prozent mehr als im
Dezember des Vorjahres. Im gesamten Jahr 2020
gab es insgesamt rund 7,02 Millionen Halterwechsel
und damit 2,4 Prozent weniger als im Vorjahr.
Nach den starken, vor allem durch den ersten
Lockdown bedingten Einbrüchen von März bis
Mai hatte sich der Gebrauchtwagenmarkt seit dem
letzten Juni sehr schnell wieder erholt und mit
zum Teil zweistelligen Wachstumsraten den Abstand
zum Vorjahr deutlich verkürzt. Offenkundig,
so der ZDK, wurden viele Kaufinteressenten
aufgrund von teilweise beschränkten Lieferfähigkeiten
bei den Neuwagen bei jungen Gebrauchtwagen
fündig.
Die zunehmenden Verkaufszahlen bei E-Autos
werden sich sodann auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt
zeigen. Hier stellt sich bei einer vergleichsweise
jungen Antriebstechnik die spannende
Frage der Marktentwicklung. Denn hinsichtlich
Batterie- und Ladetechnik sind auch künftig Innovationen
und Veränderungen schneller zu erwarten
als bei den althergebrachten Antriebstechniken.
E-Mobilität nimmt zu,
Ladeinfrastruktur fehlt
Die Förderprämien für den Kauf von Elektroautos,
die die Bundesregierung im letzten Jahr auf
den Weg gebracht hat und die durch die Hersteller
und Händler teilweise noch erhöht wurden, hat die
Nachfrage deutlich angekurbelt. Rund 240.000 E-
Autos fahren heute auf Deutschlands Straßen –
mit steigender Tendenz. Die Neuzulassungen von
Elektro-Pkw stiegen im Januar um 129 Prozent
auf 36.900 Einheiten, berichtet der Verband der
Automobilindustrie (VDA).
Damit erreichten E-Pkw einen Anteil von 21,7
Prozent am Gesamtmarkt. Während die rein batterieelektrischen
Pkw um 118 Prozent zulegten,
stiegen die Neuzulassungen von Plug-In-Hybriden
um 138 Prozent. Die deutsche Automobilindustrie
investiert laut VDA mehr als alle anderen Bran-
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der Bergische Unternehmer 02|21 25
TITEL ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
chen in Forschung und Entwicklung. Bei den
Elektro-Pkw haben die deutschen Hersteller ihre
Produktionskapazitäten massiv ausgebaut: Im
Jahr 2020 sind mehr als ein Viertel aller weltweit
produzierten Elektro-Pkw von Montagebändern
deutscher Hersteller gelaufen. Insgesamt verdoppelten
die deutschen Fahrzeughersteller ihre globale
Fertigung auf 866.000 Elektro-Pkw (plus 112
Prozent).
Mit 428.000 Einheiten (plus 121 Prozent) entfiel
rund die Hälfte davon auf die Produktion in
Deutschland, wovon wiederum 62 Prozent in den
Export gingen. Bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen
(BEV) betrug die Exportquote sogar 68
Prozent. Derweil kritisiert der VDA die neue EU-
Mobilitätsstrategie, die bei fast allen Verkehrsträgern
sehr stark auf E-Mobilität setzt, während
derzeit ein europaweites Ladenetz fehle: „75 Prozent
der Ladeinfrastruktur in der EU finden wir
aktuell in nur drei Staaten – Niederlande, Deutschland,
Frankreich – und auch nur für Pkw. Das
Lkw-Netz fehlt fast völlig“, zeigt VDA-Präsidentin
Hildegard Müller auf.
Und die Brennstoffzelle?
Gemeinhin gehen Experten davon aus, dass der
Antrieb durch Wasserstoff ein wichtiges Zukunftsthema
der klimaneutralen Mobilität sein
wird. Ein Brennstoffzellenauto nutzt Wasserstoff
für den Antrieb. Als Abgas entsteht nur Wasserdampf.
Der Wirkungsgrad dieser Technik liegt
deutlich höher als beim Benzinmotor. Und im
Vergleich zur Batterie hat die Brennstoffzelle den
Vorteil, dass ein kontinuierlicher Betrieb über lange
Zeit ohne zwischenzeitliches elektrisches Aufladen
möglich ist. Fahrzeuge mit Brennstoffzelle
können große Mengen Wasserstoff mitführen,
ohne dass sich ihr Gewicht stark erhöht. Doch bevor
diese Technologie in einem breiten Markt Fuß
Die Chance wird vertan, wenn das Gesetz zum
autonomen Fahren verschleppt und nicht mehr
in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
VDA-Präsidentin Hildegard Müller
fassen kann, müssen noch einige Probleme aus
dem Weg geräumt werden. Aktuell werden nur
wenige und dann recht hochpreisige Fahrzeuge
mit Brennstoffzellenantrieb angeboten. Außerdem
ist das Netz an Wasserstofftankstellen noch sehr
überschaubar. Und klimafreundlich ist Wasserstoff
nur dann, wenn er ausschließlich mit regenerativer
Energie hergestellt wird.
Thema Abo-Auto
Während in der Vergangenheit ein eigenes Auto
zum Selbstverständnis des Deutschen gehörte,
kommt heute der Gedanke des Abo-Autos immer
mehr ins Spiel – gerade bei jungen Menschen. Auf
diese Alternative bzw. als zusätzliches Angebot
zu Kauf und Leasing springen auch Hersteller und
Händler auf. Zudem sind Startups und Autovermieter
mit dem Thema befasst. Als All-Inclusive-
Variante zahlt der Kunde einen festen monatlichen
Preis, der Nutzung, Wartung, Reparaturen
sowie Steuern und Versicherung umfasst. Ein Modell,
das nicht zuletzt wegen flexibler Verträge
und Möglichkeiten zu kurzer Vertragslaufzeit in
Zukunft zunehmend gefragt sein könnte.
26 www.bvg-menzel.de
Autonomem Fahren fehlt der Rahmen
Die Bundesregierung setzt nach Auffassung des
Verbandes der Automobilindustrie Deutschlands
mögliche Führungsrolle beim autonomen Fahren
aufs Spiel und zwar deshalb, weil die gesetzliche
Regelung dazu noch nicht in trockenen Tüchern
ist. „Wir sind technologisch bereit, auch auf diesem
Zukunftsfeld Weltmarktführer zu sein. Kunden,
Industrie und der Standort Deutschland
könnten davon enorm profitieren.
Diese Chance wird vertan, wenn das Gesetz zum
autonomen Fahren verschleppt und nicht mehr in
dieser Legislaturperiode verabschiedet wird“, beklagt
VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Eines
der Probleme ist die Regelung der Mobilitätsdaten.
„Wenn das Gesetz nicht vor der Bundestagswahl
verabschiedet wird, verlieren wir mindestens
eineinhalb Jahre und damit unseren technischen
Vorsprung. Datenschutz ist für uns ein wichtiges
Thema, wir nehmen ihn ernst und wir setzen ihn
um. Aber alle über die Datenschutzgrundverordnung
hinausgehenden Fragen der Datenhaltung
müssten ohnehin und grundsätzlich auf europäischer
Ebene geklärt werden“, so die VDA-Präsidentin.
Weiterhin soll – anders als bei Fahrzeugen ohne
autonome Fahrfunktion – alle 90 Tage eine Gesamtprüfung
des Kraftfahrzeugs gemäß den zur
Verfügung gestellten Reparatur- und Wartungsinformationen
erforderlich ein. Hinzu kommt eine
Hauptuntersuchung in einem sehr kurzen Rhythmus
- alle sechs Monate. Bislang gilt allgemein:
Bei neuzugelassenen Pkw erfolgt die erste Hauptuntersuchung
nach 36 Monaten, anschließend jeweils
nach 24 Monaten.
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der Bergische Unternehmer 02|21 27
TITEL ELEKTROMOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH - DAS SIND DIE AUTOTHEMEN 2021
Verband vertritt die Interessen von
über 36.000 Autohäusern.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
(ZDK) in Bonn und Berlin
vertritt die berufsständischen Interessen
von 36 600 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben
mit
439 000 Beschäftigten. Hinzu kommen
weitere 3.500 Karosserie-, Fahrzeugbau-
und Lackier-Fachbetriebe mit rund
40.000 Mitarbeitenden, die im Zentralverband
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
e.V. (ZKF) organisiert sind. Im
Jahr 2019 erzielten die 36.600 im ZDK
organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz
von rund186 Milliarden Euro mit dem
Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge
sowie mit Wartung, Reparatur und
Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden
Euro Umsatz der im ZKF organisierten
Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK
und ZKF mit zusammen über 95.600
Azubis im Handwerk führend.
Aus Sicht des VDA sind keine technischen Gründe
ersichtlich, die die angestrebten zeitlichen Verkürzungen
bei autonom fahrenden Autos erforderlich
machen. Zudem steige der Aufwand, insbesondere
auch für selbstparkende, private Fahrzeuge. Dass
sich indes auf Deutschlands Straßen in absehbarer
Zeit automatisiertes Fahren durchsetzen wird, ist
laut einer im Auftrag des ADAC erstellten Studie
Die gesamte deutsche Automobilindustrie sieht
die Corona-Entwicklung mit großer Sorge und
fordert eine verlässliche Perspektive.
des Prognos-Forschungsinstitutts nicht zu erwarten.
Dies hänge vor allem damit zusammen, dass
Autos durchschnittlich bis zu 20 Jahre im Einsatz
sind und sich neue Technologien deshalb nur ganz
allmählich im Gesamtbestand bemerkbar machen.
So wird der Anteil von Neufahrzeugen, bei denen
sich der Fahrer auf allen Autobahnen komplett
von der Fahraufgabe abwenden kann, laut Prognos
im „optimistischen“ Fall von 2,4 Prozent im Jahr
2020 auf 70 Prozent im Jahr 2050 steigen. Ab
2030 werden dann Pkw mit Citypilot, also der Fähigkeit,
sowohl auf der Autobahn als auch in der
Stadt allein zu fahren, allmählich auf den Straßen
auftauchen. Und erst nach 2040 werden laut Studie
in größerer Zahl Autos angeboten, die völlig
autonom von Tür zu Tür kommen, also auch auf
Landstraßen keinen Fahrer mehr benötigen.
28 www.bvg-menzel.de
Und die Zukunft?
Die Forschungsvereinigung Automobiltechnik
FAT ist spezialisiert auf die vorwettbewerbliche
gemeinsame Forschung. Dabei sind die Weiterentwicklung
der klassischen Antriebe und alternativer
Kraftstoffe, der Ausbau der Elektromobilität
und die digitale Revolution im Automobil bis hin
zum automatisierten Fahren die großen Themen
der Zukunft. „Das Jahr 2021 wird über die Zukunft
der Industrie in Deutschland und Europa
entscheiden: Wir stehen an einem Wendepunkt,
der die Richtung der folgenden Dekaden vorgibt“,
betonte Hildegard Müller auf der digital durchgeführten
VDA-Jahrespressekonferenz.
Die gesamte deutsche Automobilindustrie sehe
die Corona-Entwicklung weiter mit großer Sorge.
Die Bürger, die Beschäftigten und die Unternehmen
bräuchten rasch eine verlässliche Perspektive.
Gleichwohl sei im zweiten Halbjahr 2021 eine Besserung
in Sicht - „wenn die Fortschritte beim Impfen
so groß sind, dass die Pandemie im Alltag
spürbar eingedämmt werden kann“, hofft die Präsidentin.
Weiterhin wies Hildegard Müller darauf
hin, dass die Transformation der Branche trotz Corona
intensiv vorangetrieben werde. Bis 2025 investiert
die deutsche Automobilindustrie insgesamt 150
Milliarden Euro in Zukunftstechnologien, vor allem
Elektromobilität und Digitalisierung. In Bezug auf
die Klimakrise plädiert die Präsidentin für technische
Innovation, um eine klimaneutrale Mobilität
erreichen zu können. Restriktionen könnten nicht
die Antwort auf die Klimasorgen sein.
Text: Stefanie Bona
Fotos: VDA, ProMotor
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der Bergische Unternehmer 02|21 29
ERFOLGREICH BERGISCH HANDWERK HEUTE
Gut gerüstet und gefördert:
So geht es digital voran.
Die Zeit ist reif für ein digitales Update in Werkstatt und Betrieb. Denn ein Internet-Anschluss
und eine E-Mail-Adresse reichen nicht mehr aus, um im Handwerk
konkurrenzfähig zu bleiben. Schnellere Prozesse, wirtschaftlichere Abläufe
und mehr Service im Umgang mit dem Kunden sind erforderlich, damit die
Leistungen im harten Wettbewerb mithalten können. Angesichts der Fülle der
angebotenen Digitalisierungsmaßnahmen stellt sich allerdings mancher Firmenchef
die Frage: Was brauche ich eigentlich und wer soll das bezahlen?
Die Antwort lässt aufatmen. Für die notwendigen
Investitionen stellen Bund
und Land etliche Förderprogramme bereit,
die den Sprung in die digitale Zukunft
finanzierbar machen. Unter dem Stichwort
‚Handwerk 4.0‘ wird die Vernetzung der Dienstleistungen
zusammengefasst; in Verbindung mit
den Begriffen Industrie 4.0 sowie Wirtschaft 4.0
ergibt sich die Beschreibung der gesamten Digitalisierung
in den Bereichen Produktion, Vertrieb,
Service und Wertschöpfung.
Was muss – was sollte
Doch zunächst ist es sinnvoll, eine Bestandsaufnahme
durchzuführen, um den aktuellen Stand
der digitalen Technik im eigenen Unternehmen zu
ermitteln. PC, Laptop, Tablet, Smartphone und Internetanschluss
sollten heute zum selbstverständlichen
Hardware-Equipment zählen. Neben der
Kontaktmöglichkeit via E-Mail gehört ebenso
eine Website zur Basisausstattung eines jeden
Handwerkbetriebs.
Denn über die eigene Homepage und Social Media
können Kunden und potentielle Auftraggeber
nicht nur lokal, sondern auch regional und sogar
international erreicht werden. Um jederzeit auffindbar
zu sein, ist ein entsprechendes Ranking
bei Google zweckmäßig. Das heißt: Ganz vorn bei
der Suche platziert zu sein.
Voraussetzung für eine sichere und schnelle Internetfunktion
ist ein modernes Breitbandnetz, dessen
Ausbau jedoch an vielen Stellen im Lande
zurzeit noch hakt. Unerlässlich für die Nutzung
des Internets sind Virenschutz und Firewall. Auch
Cloudlösungen, also die Auslagerung von Diensten
und Aufgaben ins Netz, erfreuen sich wachsender
Beliebtheit.
Ansatzpunkte für ein digitales Tuning
Im Handwerk ergeben sich zahlreiche Ansatzpunkte,
um die Digitalisierung voran zu bringen.
Zum Beispiel:
• die Produktion
• die Informations- und Kommunikationstechnologie
• Dienstleistungen
• digitale und additive Fertigungsverfahren
wie 3D-Druck
• Smart Home
• CNC- und CAD-Technik
• Cloud-Computing
• der Einsatz künstlicher Intelligenz
Eine marktgerechte Umsetzung der verschiedenen
Digitalisierungsmaßnahmen bietet dem Handwerk
rentable Chancen. Dabei spielt die Verknüpfung
von Unternehmen, Mitarbeitern, Lieferanten und
30 www.bvg-menzel.de
Kunden eine entscheidende Rolle. Mit der geeigneten
Software ist es beispielsweise möglich, Geschäftsprozesse
und Arbeitsabläufe wie Einkauf,
Lager, Personalwesen und Buchführung zu optimieren.
Ebenfalls lassen sich die Steuerung der
Fertigung, Kundenakquise, Auftragsabwicklung,
Rechnungsstellung und weiterführende Kundenbetreuung
digital spürbar erleichtern und verbessern.
Eine gut gepflegte Kundendatenbank leistet
dabei wertvolle Unterstützung. Für all diese Anwendungen
gibt es spezielle Programme, die auf
die besonderen Belange im Handwerk abgestimmt
sind.
Gut zu wissen: Die örtlichen Handwerkskammern
stehen mit Rat und Tat bereit, um nach Bedarf
individuelle Lösungskonzepte für das digitale
Investment auszuarbeiten.
Alles gut mit Hilfe des Staates
Doch passen Wunsch und Budget zusammen?
Jetzt kommt die staatliche Förderung ins Spiel –
und da kommt einiges zusammen. Hier ein vorläufiger
Überblick:
• Digital Jetzt
So heißt die aktuelle Investitionsförderung für
kleine und mittlere Unternehmen des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie. Finanzielle
Zuschüsse bis zu 50.000 Euro, die nicht zurückgezahlt
werden müssen, gibt es für Aufwendungen
in digitale Technologien und in die Qualifizierung
der Beschäftigten zu digitalen Themen. Die Förderung
können alle mittelständischen Unternehmen
mit Sitz in Deutschland einschließlich Handwerksbetriebe
und freie Berufen mit 3 bis 499
Mitarbeitern beantragen. Weitere Voraussetzungen:
Ein ausführlicher Plan zum Vorhaben, das
zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht
begonnen haben darf und nach dem Okay innerhalb
von 12 Monaten umgesetzt sein muss. Der Antrag
kann bis 2023 gestellt werden; die Verwendung der
Fördermittel ist nachweispflichtig. Hilfe bei der
Antragstellung bietet das Kompetenzzentrum Digitales
Handwerk unter www.handwerkdigital.de.
• go-digital
Darüber hinaus fördert das BMWi unter der Bezeichnung
„go-digital“ ebenfalls Handwerker und
Auch für das Handwerk
ist die Digitalisierung
überlebenswichtig.
der Bergische Unternehmer 02|21 31
ERFOLGREICH BERGISCH RUBRIK
andere KMUs mit der Vorgabe, die Geschäftsprozesse
zu digitalisieren. Zu diesem Zweck hat das
Bundeswirtschaftsministerium spezielle Beratungsfirmen
autorisiert, die investitionswilligen
Betrieben helfen. Handwerker, die dieses Angebot
in Anspruch nehmen möchten, sollten in Deutschland
ansässig sein, nicht mehr als insgesamt 100
Mitarbeiter beschäftigen und im Vorjahr einen Umsatz
unter 20 Millionen Euro erwirtschaftet haben.
Außerdem ist eine De-Minimis-Verordnung erforderlich
– demnach sollte das betreffende Unternehmen
während der letzten drei Jahre von Deutschland
oder einem anderen Mitgliedstaat der EU nicht
mehr als 200.000 Euro De-Minimis-Beihilfen als
Fördergeld erhalten haben.
Das go-digital-Programm ist in drei Teile untergliedert:
Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse,
Online-Marketing für die digitale Markterschließung
sowie IT-Sicherheit. Aus diesen drei
Bereichen kann der Handwerker einen Schwerpunkt
wählen. Die Anzahl der Beratungstage ist limitiert.
Das maximale Fördervolumen beträgt
33.000 Euro, von dem der Betrieb die Hälfte aus
eigener Tasche bezahlen muss, Die übrigen 50 Prozent
erhält der Beratungspartner aus dem staatlichen
Programm.
• Mittelstand Innovativ & Digital
Mit diesem Programm will das Minsterium in
NRW die Innovationskraft und Digitalisierung für
die ansässigen Kleinbetriebe und Mittelständler
stärken. Das Angebot gliedert sich in zwei Offerten.
Zum einen stehen drei MID-Gutscheinvarianten
für die Bereiche Digitalisierung, Analyse und
Innovation zur Auswahl, um etwa beim Technologietransfer
durch Hochschule und Forschungseinrichtungen
sowie bei der Beratung zur Umsetzung
von Digitalisierungsprojekten Unterstützung anzufordern.
Alternativ kann mit Hilfe eines MID-Assistenten
ein Hochschulabsolvent eingestellt werden,
der mit seinen Kenntnissen das jeweilige
Bis zu 80 Prozent der Entwicklung von neuen
digitalen Angeboten können gefördert werden.
Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro.
Zusatz-Qualifikation im Bauhandwerk
Für kleine und mittlere Handwerksbetriebe
aus der Baubranche im und rund
um das bergische Städtedreieck hat
DigIT_Campus seit Beginn des Jahres
zwei interessante Offerten im Angebot.
Die beiden kostenlosen Qualifizierungsmaßnahmen
richten sich zum einen an
Unternehmer und Ausbilder; zum anderen
an Azubis ab dem zweiten Lehrjahr.
Schwerpunkt der Weiterbildung sind die
Themen Digitalisierung, Nachhaltigkeit
und die Förderung von persönlichen und
sozialen Kompetenzen.
Auf diese Weise macht das JOBSTARTER
plus-Projekt „DigIT_Campus – das Bauhandwerk
der Zukunft“ die Teilnehmer
sowohl theoretisch als auch praktisch fit
für die Herausforderungen und Chancen,
die sich mit der Digitalisierung in ihrem
Arbeitsbereich eröffnen.
So hat der Nachwuchs im modular aufgebauten
Azubi-Programm beispielsweise
die Möglichkeit, moderne Software und
digitale Tools kennenzulernen und zu
nutzen. Die nächste Runde startet im Oktober
2021 und geht bis Juni 2022.
Für die zusätzliche Qualifikation der Betriebe
hält das Programm fünf Bausteine
zur Auswahl bereit. Exklusive Workshops,
eine Prozessschulung, die Begleitung
bei der nachhaltigen Umsetzung der
gelernten Inhalte sowie die Verankerung
von Veränderungsprozessen im Betrieb
sind ebenso Bestandteil des Angebots
wie der Aufbau eines regionalen Netzwerks.
Die Maßnahme ist für bis zu 40
Teilnehmer ausgelegt. Das Programm
läuft bis Ende 2022. Mehr Informationen
dazu gibt es auf der Website www.
digitcampus.de
32 www.bvg-menzel.de
Vorhaben begleitet. Abhängig von der Version können
bis zu 40.000 Euro als Fördermittel übernommen
werden. Darüber hinaus hat das Land unter der
Bezeichnung MID-Plus ein Sonderprogramm aufgelegt,
das die Förderung von bestimmten Investments
bis zum 30. Juni 2021 erweitert. Dazu zählt
unter anderem die Umstellung von Dienstleistungen
auf digitale Instrumente und die Neuentwicklung
entsprechender digitaler Angebote. Bis zu 80 % der
Kosten für die Realisierung werden gefördert. Der
Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro.
Den Förderantrag können Firmen mit Sitz in NRW
stellen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,
nicht mehr als 50 Millionen Euro jährlich umsetzen
oder eine Bilanzsumme von höchstens 43
Millionen Euro ausweisen. Auf der Website www.
mittelstand-innovativ-digital.nrw geht es direkt
zum Antragsformular.
Ein Online-Meeting klärt auf
Eine gute Gelegenheit, mehr zum Thema zu erfahren,
bietet eine kostenlose Online-Veranstaltung am
18. Februar 2021 von 16.30 bis 18 Uhr. In dieser Zeit
stellt Tobias Werthwein von der Handwerkskammer
Düsseldorf gemeinsam mit Vertretern der NRW
Bank die wichtigsten Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben
im Handwerk vor, erläutert die
Verfahren der Antragsstellung und steht für Rückfragen
zur Verfügung. Initiiert wird das Forum von
den Institutionen NRW.Innovationspartner und DigiIT_Campus.
Die Anmeldung ist über die Homepage
www.digitcampus.de auch noch kurzfristig
möglich.
Text: Brigitte Waldens
Foto: Shutterstock
Dr. Marc d‘Avoine
Oliver Teubler
Prof. Dr. Peter Neu
Dr. Christof Heußel
Robin Schmahl
Thorsten Kapitza
Peter Mazzotti
Ignacio Ordejón
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Dennis Kreuzer Claas Thien Sebastian Haug
Paul Michels
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der Bergische Unternehmer 02|21 33
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
Das kleine Einmaleins der
Mitarbeitermotivation
Viele Geschäftsführende beklagen sich in Bezug auf ihre Mitarbeiter
über fehlendes Engagement, zu geringes „Mitdenken“
und eine nicht ausreichende Identifikation mit dem Unternehmen.
Das deckt sich mit den Ergebnissen der regelmäßig
durchgeführten Gallup Studie, laut der jeder sechste Mitarbeiter
innerlich gekündigt und auch nur jeder sechste eine stärkere
emotionale Bindung an sein Unternehmen hat.
Was aber kann man tun? Resignieren? Oder mit Belohnungen
winken?
Letzteres ist aus Sicht der Motivationspsychologie leider nicht
nur falsch, sondern kontraproduktiv. Wer erwünschtes Verhalten
regelmäßig an finanzielle Anreize bindet, signalisiert: „Ich
glaube, dass du sonst nur Dienst nach Vorschrift machen würdest.“
Das führt in eine sich selbsterfüllende Prophezeiung,
denn wem kein Engagement zugetraut wird, der hört irgendwann
wegen mangelnder Wertschätzung damit auf.
Dieses empirisch reproduzierbare Phänomen der Demotivation
durch „Motivationsanreize“ gibt aber auch einen Hinweis zur
Lösung, die in einfachen menschlichen Bedürfnissen verborgen
liegt. Das eine ist, so banal es klingt, die Anerkennung der
Arbeit. Nicht als plattes Lob, sondern als ein Signal, dass man
sieht, was geleistet wird. Menschen wollen darüber hinaus
aber vor allem auch wirksam sein und etwas Sinnvolles beitragen.
Daraus ergibt sich das kleine Einmaleins der Mitarbeitermotivation:
• Beseitigen Sie zuallererst die demotivierenden Faktoren, die
z.B. übermäßige Kontrolle und Misstrauen signalisieren.
Sonst bekommen Sie, was Sie erwarten. Die Ursache ist nämlich
in der Regel nicht der Mitarbeiter, sondern der Rahmen,
den man ihm zur Verfügung stellt.
• Eine kleine, aber existente Minderheit sind Mitarbeiter, die
nicht ins Unternehmen passen. Was Sie als Chef diesen Mitarbeitern
durchgehen lassen, setzt die kulturellen Regeln darüber,
was man sich als Mitarbeiter erlauben kann. Daran orientieren
sich alle. Das führt oft zu Frust und Missmut.
Trennen Sie sich.
• Schaffen Sie ein Umfeld, in dem Mitarbeitende wirksam sein
können und wissen, was sie zum Ganzen beitragen. Nichts
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der PRAXISFELD GmbH – Organisationale Beratung
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motiviert mehr, als etwas geschafft zu haben und mitzubekommen,
dass das auch gesehen wird.
Zusammengefasst: Verändern Sie den Rahmen, verändern
sich Mitarbeitende. Man kann niemanden direkt verändern,
sondern für erwünschtes Verhalten nur indirekt “über Bande
spielen”.
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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Zeitliche Verlängerung der
Steuerfreiheit von „Corona-
Sonderzahlungen“
Eingeführt wurde in 2020 die Möglichkeit,
steuer- und sozialversicherungsfrei
Sonderzuwendungen an die Arbeitnehmer
auf Grund der Corona-Krise bis zu 1.500 €
zu zahlen. Begünstigt sind Zuschüsse
(Bonuszahlungen) und Sachbezüge. Voraussetzung
ist, dass diese zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet
werden. Diese Regelung war begrenzt
auf Zahlungen bis zum 31.12.2020. Die
Steuerfreiheit wurde nun bis zum
30.6.2021 ausgedehnt. In der Gesetzesbegründung
wird zum Ausdruck gebracht,
dass der Höchstbetrag über den gesamten
Zeitraum insgesamt gilt. Mithin soll nur
eine Verlängerung der Zahlungsfrist erfolgen.
Dies bedeutet, dass alle Arbeitgeber,
die den steuerfrei gestellten Betrag von
1.500 € bislang noch nicht ausgeschöpft
haben, dies bis zum 30.6.2021
noch nachholen können. Somit bietet sich
die Möglichkeit in allen Fällen, in denen
bislang noch keine Verpflichtungen gegenüber
den Arbeitnehmern zur Zahlung
einer zusätzlichen Leistung bestehen, diese
Sonderzahlung nun unter den sonstigen
Bedingungen als steuerfreien Corona-Bonus
auszugestalten. Damit kann die Steuerfreiheit
auch für aktuell anstehende
Sonderzahlungen genutzt werden, die auf
freiwilliger Basis geleistet werden, auf die
also kein Rechtsanspruch besteht – betragsmäßig
begrenzt für solche seit dem
1.3.2020 geleisteten Zuzahlungen auf
1.500 €. Hinweis: Unter diesen Bedingungen
können also bis zum 30.6.2021
noch steuerfreie Bonuszahlungen geleistet
werden. Auch falls bereits ein steuerfreier
Bonus gezahlt wurde, können eine weitere
Zahlung bzw. auch mehrere weitere Zahlungen
unter die Steuerfreiheit gefasst
werden, bis insgesamt der Betrag von
1.500 € erreicht wird.
(Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft
mbH)
Dauerfristverlängerung für
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
2021
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen
monatlich übermitteln, können
eine Dauerfristverlängerung für 2021
in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden
Antrag bereits für 2020 gestellt
hatten oder diesen Antrag erstmals
bis zum 10.02.2021 stellen.Die Voranmeldung
und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung
sind dann grundsätzlich für Januar
am 10.03., für Februar am 10.04. usw. fällig.
Der Antrag ist regelmäßig nach einem
amtlich vorgeschriebenen Verfahren
durch Datenfernübertragung an das Finanzamt
zu übermitteln. (1)Die Fristverlängerung
ist davon abhängig, dass eine
Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels
der Summe der Vorauszahlungen für
2020 angemeldet und bis zum 10.02.2021
entrichtet wird. Diese Sondervorauszahlung
wird regelmäßig auf die am
10.02.2022 fällige Vorauszahlung für Dezember
2021 angerechnet.Vierteljahreszahler
(2) brauchen keine Sondervorauszahlung
zu leisten. Bei ihnen gilt die für
ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung
ebenfalls für die folgenden Kalenderjahre
weiter (bis auf Widerruf). Ein
erstmaliger Antrag auf Fristverlängerung
ist in diesen Fällen bis zum 10.04.2021
beim Finanzamt zu stellen. 1) Siehe §§ 46
bis 48 UStDV.(2) Voranmeldungszeitraum
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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr,
wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene
Kalenderjahr nicht mehr als
7.500 € betragen hat; betrug die Umsatzsteuer
2020 nicht mehr als 1.000 €, so
kommt eine Befreiung von der Pflicht zur
Abgabe der Voranmeldungen durch das
Finanzamt in Betracht (vgl. § 18 Abs. 2
UStG).
(Quelle: Rinke Treuhand)
Keine Kürzung gewerblicher
Mieten wegen
Corona-Schließung
Fotos: MEV
Die staatlich verordnete Schließung eines
Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie
stellt keinen Mangel dar
und rechtfertigt keine Mietminderung.
Zwar können öffentlich-rechtliche Einschränkungen
der Vermietung von Gewerberäumen
grundsätzlich einen Mietmangel
darstellen, dafür muss die
Ursache der Nutzungsuntersagung aber
in dem Mietobjekt selbst oder seiner Beziehung
zur Umwelt begründet sein. Das
ist bei Betriebsschließungen aufgrund
der Corona-Pandemie nicht der Fall: Die
Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung
vor allgemeinen gesundheitlichen
Gefahren. Es geht dabei nicht unmittelbar
um die Beschaffenheit der
Mietsache, sondern allgemein um deren
Nutzungsart: Dort findet Publikumsverkehr
statt und dadurch werden Infektionen
begünstigt.
Ein Mieter kann in dieser Situation auch
keine Vertragsanpassung oder eine Mietreduzierung
wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage
verlangen, solange er
nicht ausnahmsweise in seiner Existenz
bedroht ist. Liquiditätsengpässe reichen
dafür nicht, zumal eine Kündigung wegen
coronabedingter Zahlungsschwierigkeiten
gesetzlich ausgeschlossen ist.
(Urteil des Landgerichts Frankfurt am
Main vom 5. Oktober 2020, 2-15 O
23/20)
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Home-Office-Angebot des
Arbeitgebers
Neue Pflichten für Arbeitgeber in der
Pandemie. Diesem Ziel folgend hat der
Gesetzgeber nunmehr in § 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV
eine Verpflichtung des
Arbeitgebers eingeführt, im Falle von
Büroarbeit oder vergleichbarer Tätigkeit
„Home-Office“ anzubieten. Dies setzt
voraus, dass keine zwingenden betriebsbedingten
Gründe entgegenstehen. Der
Gesetzgeber ist sich bewusst, dass eine
einseitige Anordnung von Heimarbeit
durch den Arbeitgeber auf Grund des arbeitsvertraglichen
Gegenseitigkeitsverhältnisses
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
nicht möglich ist. Eine
gesetzliche, verpflichtende Einführung
von Home-Office scheidet nach gegenwärtiger
Rechtslage damit ebenso aus.
Etwaigen Diskussionen, die dem Arbeitgeber
diese Möglichkeit im Rahmen seines
Direktionsrechts bei pandemischer
Lage im Wege des billigen Ermessens
nach § 106 GewO zugebilligt haben, sind
damit der Boden entzogen.
Die Einführung von Home-Office ist nur
noch auf arbeitsvertraglicher Grundlage
oder in Abstimmung mit dem Betriebsrat
auf Basis einer Betriebsvereinbarung
nach § 77 Abs. 4 BetrVG möglich. Die
Unterrichtung des Betriebsrats ist bei
Einführung von Home-Office sogar verpflichtend,
§ 90 BetrVG. Für die Umsetzung
ist es zwingend erforderlich, dass
die räumlichen und technischen Voraussetzungen
in der Wohnung des Arbeitnehmers
gegeben sind, was insbesondere
durch arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung
sicherzustellen ist. Ausweislich
der amtlichen Gesetzesbegründung (Bearbeitungsstand
20.01.2021, 15:34 Uhr)
sind die Anforderungen an den Heimarbeitsplatz
jedoch begrenzt. Es besteht
insbesondere keine Vorgabe den „Telearbeitsplatz“
am Maßstab des § 2 Abs. 7
der Arbeitsstättenverordnung auszurichten,
was eine Einrichtung und Kontrolle
des Arbeitgebers vorausgesetzt hätte. In
der Praxis bietet es sich daher an, eine
entsprechende Klausel zu vereinbaren
mit der der Arbeitnehmer darauf hinweist,
dass die Anforderungen bei ihm
erfüllt sind. Nur wenn der Telearbeit
zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen,
kann die Einführung vom
Home-Office durch den Arbeitgeber abgelehnt
werden. Die Behörde kann in
diesem Fall die Darlegung der Gründe
verlangen und die betroffene Arbeit sogar
untersagen, wenn der Arbeitgeber der
Anordnung nicht nachgekommen ist, §
22 Abs. 3 ArbSchG. Was betriebliche
Gründe sind, sagt das Gesetz nicht und
wird im Einzelfall notfalls unter Zuhilfenahme
der Gerichte zu entscheiden sein.
(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu
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AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Das Büro zu Hause
Wegen Corona wird die Arbeitszimmer-Rechtsprechung
immer wichtiger
Ein Beschäftigter (hier: ein katholischer
Geistlicher) hatte das Problem, dass ihm
sein Arbeitgeber wegen baulicher Mängel
und damit verbundener Gesundheitsgefahren
das eigentlich vorgesehene Büro/
Amtszimmer nicht zur Verfügung stellen
konnte. Er musste die Schreibarbeiten
vom Arbeitszimmer der eigenen Wohnung
aus erledigen. Der Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen VI R 11/12) konnte die
Begründung des Betroffenen nachvollziehen
und gestattete es ihm, die entsprechenden
Werbungskosten geltend zu machen.
Muss sich denn eigentlich das „häusliche
Arbeitszimmer“ unbedingt innerhalb der
Wohnung oder des Hauses des Steuerzahlers
befinden? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg
(Aktenzeichen 14 K
6286/04) klärte das beispielhaft und bis
heute gültig an einem kleinen Bungalow,
der abseits des Wohnhauses lag, aber
noch auf dem selbst bewohnten Grundstück
des Steuerzahlers. Das könne
durchaus als häusliches Arbeitszimmer
gelten, hieß es im Urteil.
Eine kleine Arbeitsecke innerhalb eines
Wohn- oder Schlafzimmers erfüllt nicht
die geforderten Voraussetzungen. Es sei
zwingend nötig, dass der jeweilige Raum
„ausschließlich oder nahezu ausschließlich
für betriebliche/berufliche Zwecke
genutzt wird“, stellte der Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen GrS 1/14) fest. Eine
bloße Teilnutzung als Arbeitszimmer erfülle
nicht die erforderlichen Tatbestandsmerkmale.
Ein Kellerraum eines Mehrfamilienhauses
kommt dagegen grundsätzlich in Frage,
auch wenn er eigentlich als Hobbyraum
vorgesehen war. Die „häusliche
Sphäre“ kann sich nach Überzeugung der
Rechtsprechung auf diesen Bereich beziehen.
Hier handelte es sich um einen 37
Quadratmeter großen Raum, den der
Steuerpflichtige mit Werbungskosten geltend
machte und diese vom Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen VI R 130/01)
auch zugesprochen bekam. Das Urteil
zählt zu den wegweisenden Entscheidungen
im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer.
Ein Arbeitszimmer muss für den Betroffenen
nicht immer komplett unvermeidlich
sein, um anerkannt werden zu können.
Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen
VI R 46/17) korrigierte in dieser Frage
die Finanzverwaltung. Es komme bei der
Bewertung nicht darauf an, ob der Betroffene
seine Arbeiten vielleicht auch
am Küchentisch oder im Esszimmer seiner
Wohnung erledigen könne. Wenn allerdings
ein nicht unerheblicher Teil der
Nutzung des Raumes auf private Tätigkeiten
entfalle, dann könne ein Abzug
der Aufwendungen wegen dieser gemischten
Nutzung nicht erfolgen.
Ein wenig Substanz erwartet die Rechtsprechung
bei den Tätigkeiten, die in einem
Arbeitszimmer erledigt werden,
dann doch. Ein Steuerpflichtiger hatte
den Raum seinen Angaben nach nur dafür
genutzt, um die Abrechnung der auf
dem Dach befindlichen Fotovoltaikanlage
zu erledigen. Das reiche nicht aus, befand
das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen
3 K 308/11). Der Zeitaufwand
dafür sei einfach zu gering, um von einer
ausreichenden Inanspruchnahme des Arbeitszimmers
sprechen zu können.
Manche Arbeitszimmer sehen zwangsläufig
nicht wie ein „Büro“ aus. So gestaltete
eine Konzertpianistin und Klavierlehrerin
einen Raum als
Klavierstudio. Der Fiskus gelangte zu
der Annahme, dieser Bereich sei aufgrund
seines Gesamteindrucks eher der
häuslichen Sphäre zuzuordnen – und verweigerte
die Anerkennung. Der Bundesfinanzhof
(Aktenzeichen VIII R 8/13) allerdings
betonte, es komme im
Wesentlichen darauf an, ob die Nutzung
mit der anderer Berufsgruppen zu vergleichen
sei. Dann dürfe die Ausstattung
auch anders ausfallen.
Die Zahl der Menschen, die von zu Hause
aus arbeiten, wird immer größer. Das
hat nicht nur, aber doch sehr stark mit
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dem Ausbrechen der Corona-Pandemie
zu tun. Insofern dürften sich auch immer
mehr Arbeitnehmer(innen) dafür interessieren,
ob sie nicht von den steuerlichen
Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer
profitieren können. Der Infodienst
Recht und Steuern der LBS hat für
seine Extra-Ausgabe einige Fälle gesammelt,
in denen sich Gerichte mit diesem
Thema befassen mussten.
(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)
Informationen zu höheren
Strompreisen
Energielieferanten dürfen den sogenannten
Letztverbrauchern eine Strompreiserhöhung
nicht lediglich an versteckter
Stelle in einer E-Mail ankündigen.
Energiedienstleister sind vielmehr verpflichtet,
diese Verbraucher rechtzeitig,
in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen
Abrechnungsperiode und auf
transparente und verständliche Weise
über eine beabsichtigte Änderung der
Vertragsbedingungen und über ihre
Rücktrittsrechte zu unterrichten. Da genügt
es nicht, wenn die Information über
eine Preiserhöhung in einem allgemeinen
Schreiben versteckt ist. Es gehört auch
zur Transparenz, dass der Kunde erfährt,
auf welchem Bestandteil des Gesamtentgelts
eine Preiserhöhung beruht. Denn es
ist für seine Entscheidung, bei dem Anbieter
zu bleiben oder zu wechseln, von
erheblicher Bedeutung, ob der Preis
durch eine Erhöhung der hoheitlichen
Bestandteile wie Steuern und Abgaben
oder aus anderen Gründen steigt. (Urteil
des Oberlandesgerichts Köln vom 26.
Juni 2020, 6 U 304/19)
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FÜR SIE UNTERWEGS EIN STREIFZUG DURCH DIE WIENER KAFFEEHAUSKULTUR
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Von Einspännern und Fiakern –
ein Streifzug durch die Wiener Kaffeehauskultur
Es ist nicht die Rede von Droschken oder Kutschen, es sind die köstlich
vielfältigen Darreichungen der Wiener Kaffeespezialitäten gemeint, die
auf eine lange historische Tradition zurückblicken können. Heute ist
ein Besuch in einem Wiener Kaffeehaus ein Verweilen im Ambiente verschiedener
Epochen. Was die Einrichtung angeht, unterscheiden sich die
einzelnen Kaffeehäuser stark voneinander. Die Palette reicht von plüschig
angestaubt bis hin zum modernen, fast nüchternen Ambiente. Von
angestaubt-antiquiert bis modern-cool reicht auch die Gemütsskala
der Kellner, die in einem Kaffeehaus allerdings mit „Herr Ober“ angesprochen
werden wollen.
der Bergische Unternehmer 02|21 41
FÜR SIE UNTERWEGS EIN STREIFZUG DURCH DIE WIENER KAFFEEHAUSKULTUR
Geröstet, gemahlen und mit heißem Wasser aufgebrüht,
setzte sich Kaffee zunächst in der arabischen
Hemisphäre durch. Kaffeeschänken entstanden
und wurden zu beliebten Treffpunkten. Vor
allem vom vielbesuchten Pilgerort Mekka aus
brachten Reisende die Kunde von dem belebenden
Getränk nach Europa.
Ein Blick zurück in die Anfänge des schwarzen
Gebräus in Europa weist auf die Spuren der Türken
Türkischer Mokka vor Wien
Vorherige Seiten:
ein typisches Kaffeehaus
in einer Galerie
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Performance des ‚Life
Ball‘ vor Rathaus Kulisse
Was dem Gast beim Betreten aber zuerst
auffällt, ist die Ruhe. Die Entdeckung
der Langsamkeit hätte
dort ihren Ursprung nehmen können.
Beim Servieren und beim Verzehren wird
das Thema Schnelligkeit scheinbar ausgeblendet.
Es ist dort üblich, dass Stammgäste ungewohnt
lange bei einer einzigen Tasse Kaffee verweilen
und dabei ausgiebig die Tagespresse studieren.
Auch das kostenlos mit dem Kaffee servierte Glas
mit frischem Leitungswasser ist in den Wiener
Kaffeehäusern eine Selbstverständlichkeit.
Die Araber haben’s erfunden
Die arabische Welt darf es für sich beanspruchen,
als Erste Kaffeepflanzen kultiviert und ihre Bohnen
systematisch zu einem aromatischen Getränk
verarbeitet zu haben. Historisch ist belegt, dass
dort mindestens seit Mitte des 15. Jahrhunderts
Kaffee getrunken wird.
Manche Quellen sprechen davon, dass Kaffeebohnen
auch schon viele hundert Jahre vorher konsumiert
wurden, allerdings ungeröstet und als Heilmittel.
Einer Legende nach, ist die Idee zur
Kaffeeverarbeitung auf einen Viehhirten zurückzuführen,
dem das unruhige Verhalten seiner
Herdentiere aufgefallen war. Sie hatten die belebenden
Bohnen von einem Busch genascht.
Ein Blick zurück in die Anfänge des schwarzen
Gebräus in Europa weist auf die Spuren der Türken.
Die Wiener mussten allerdings bis zum Jahr
1683 auf ihren Kaffee warten. Wieder ist es eine
Legende, die von der Einführung der Kaffeekultur
in der Residenzstadt der Habsburger berichtet: Die
Türken hatten es während ihrer Expansionskämpfe
auf die österreichische Hauptstadt abgesehen und
die Stadt belagert. Doch das türkische Heer wurde
vor den Toren der Habsburger Metropole vernichtend
geschlagen und musste fluchtartig abrücken.
In der Hinterlassenschaft der Türken befanden
sich auch Säcke mit Kaffeebohnen, die man einem
Mann überließ, der sich tapfer auf österreichischer
Seite geschlagen hatte, Franz Georg Kolschitzky.
Damit nicht genug, erhielt Kolschitzky auch die
Erlaubnis für den Ausschank von Kaffee, und das
erste Wiener Kaffeehaus konnte seine Pforten öffnen.
Nun trat der Kaffee einen ungeahnten Siegeszug
durch die österreichische Metropole an. In den
Folgejahren entstanden viele Kaffeehäuser. 1819
war die Zahl auf 150 angestiegen, um 1900 waren
es 600.
Das Geheimnis des Wiener Erfolges war die Beimischung
von Zucker und Milch. Und da die Kaffeehausbesitzer
nicht etwa fertiges Kaffeemehl
verwendeten, sondern selbst rösteten und eigene
Sorten-Mischungen herstellten, nannten sie sich
stolz Kaffeesieder. So nennen sich die Wiener Kaffeehausbesitzer
auch heute noch.
Es gab in den Anfangszeiten der Kaffeehäuser
zwar auch schon verschiedene Zubereitungsarten,
aber von den phantasievollen Namen unserer Zeit,
wie Melange, Fiaker oder Verlängerter, war damals
noch nicht die Rede. Die ausschließlich
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männlichen Kaffeehausbesucher konnten sich ihren
Kaffee mithilfe einer Farbpalette bestellen
und individuell zubereiten lassen.
Die Farbskala reichte von dunkelstem Schwarz bis
hin zu milchig-weiß. Den Wiener Frauen wurde
erst ab 1856 der Zutritt in die Kaffeehauswelt gewährt.
Und die sprichwörtliche Wiener Kaffeehauskultur
setzte erst ab Ende des 19. Jahrhunderts
ein und reichte bis ins erste Drittel des 20.
Jahrhunderts.
Kaffeehausnostalgie wieder im Trend
Es waren die vielen Maler, Schriftsteller und Theaterleute,
die als illustres Publikum die Kaffeehäuser
in Wien bevölkerten und durch ihre Anwesenheit
bereicherten. Literaten wie Arthur
Schnitzler, Stefan Zweig oder Friedrich Torberg
hatten ihre bevorzugten Stamm-Cafés, in denen
sie sich trafen, in denen sie saßen, sinnierten und
arbeiteten.
Maler der Moderne, wie Gustav Klimt oder Egon
Schiele, hielten in ihren Kaffeehäusern Hof und
holten sich Inspiration für neue Werke. Etablissements
wie das Café Griensteidl wurden um 1890
zum Tummelplatz einer jungen Garde von Bohemiens,
die sich anschickte, die Kunst- und Kulturwelt
zu revolutionieren.
Allein auf der mondänen Wiener Ringstraße gab
es zu dieser Zeit nicht weniger als 30 Kaffeehäuser.
Kleine Orchester spielten dort auf und die
Kaffeehausmusik wurde zu einem beliebten musikalischen
Genre. Auch heute noch finden in vielen
Wiener Kaffeehäusern Lesungen von bekannten
Autoren statt. Aus einem Zusammenschluss
traditioneller und innovativer Kaffeehäuser Wiens
entstand 1956 der Klub der Wiener Kaffeehausbesitzer.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die
Förderung kultureller Projekte in den Kaffeehäusern.
Regelmäßig werden gemeinsame Weiterbildungsmaßnahmen
und Exkursionen unternommen,
um fachliche Kenntnisse zu vertiefen und
Geselligkeit zu pflegen. Er tritt als zentrale Stelle
in der Öffentlichkeit auf und ist somit Ansprechpartner
für alle Kaffeekulturinteressierten.
Die Buchteln von Hawelka
Diese Seite: Café des
Museum Wien
unten: die berühmten
Buchteln von Café Hawelka
Das Cafe Hawelka zählt bis heute zu den wohl bekanntesten
Kaffeehäusern der Stadt Wien.
Die späten Fünfziger und frühen Sechziger Jahre
waren nicht nur eine Zeit der großen Literatur und
künstlerischen Aktivität in Österreich, sondern
auch des großen wirtschaftlichen Wachstums. Die
neuen Espressobars nach italienischer Art, die zu
der Zeit überall in Wien eröffnet wurden, schienen
viel besser zu dem schnelleren Leben zu passen
als das traditionelle Kaffeehaus und tatsächlich
wurden viele große Kaffeehäuser geschlossen,
um den Weg für Banken oder Autoschauräume
der Bergische Unternehmer 02|21 43
FÜR SIE UNTERWEGS EIN STREIFZUG DURCH DIE WIENER KAFFEEHAUSKULTUR
Diese Seite:
Ein Stück Genuß-Geschichte
frei zu machen. Herrn Hawelkas einziges Zugeständnis
an die Moderne war, eine Espressomaschine
zu installieren (die manche Gäste mit ihrem
Lärm irritierte), aber das Kaffeehaus
überlebte durch die Loyalität seiner Stammgäste
als zeitloser Raum.
Eine Wand wurde mit Plakaten bedeckt, die die
neuesten Ausstellungen, Konzerte und Lesungen
bewarben (eine Innovation von Herrn Hawelka, die
nun in den meisten Cafés Österreichs Anklang gefunden
hat), an den anderen Wänden wuchs Herr
Hawelkas Sammlung von Bildern seiner talentierteren
Gäste (immer zum Marktpreis erworben!).
Während der Sechziger und Siebziger Jahre stellte
das Café Hawelka alles dar, was in der Wiener
Künstlerszene frisch und energiegeladen war.
Ebenso wie die meisten Mitglieder des Phantastischen
Realismus, fanden sich unter den Stammgästen
der Dichter H.C. Artmann, die Schriftsteller
Gerhard Rühm und Konrad Bayer, die
Schauspieler Helmut Qualtinger und Oskar Werner,
der Multimediakünstler André Heller, der Dirigent
Nikolaus Harnoncourt, der Architekt Friedrich
Achleitner, der Sänger Georg Danzer und der
Fotograf Franz Hubmann, der das Kaffeehaus
über die Jahrzehnte durch seine Bilder verewigt
hat. Berühmtheiten aus dem Ausland versäumten
nie, das Café Hawelka zu besuchen, wenn sie in
Wien waren: Elias Canetti, Henry Miller, Arthur
Miller und Andy Warhol, um ein paar zu nennen.
Politiker und Journalisten strömten in das Kaffeehaus,
um die neuesten Trends zu entdecken.
Während die Goldenen Jahre wohl vorüber sind,
ist es die äußere Welt, die sich verändert hat, nicht
das Café Hawelka. Es stellt immer noch eine Zuflucht
für viele Künstler, Schriftsteller und Musiker
dar.
Wenn man heute das Kaffeehaus betritt, umfängt
den Gast ein Hauch Nostalgie. Das Mobiliar spartanisch,
fast unbequem, die Wände vergilbt vom
Rauch vergangener Jahrzehnte. Weithin berühmt
sind die Buchteln von Hawelka, eine typisch österreichische
Süßmehlspeise, die mit warmer Vanillesauce
serviert, zum Verweilen und Träumen
einlädt.
Die Wiener Kaffeehäuser bieten eine solche Vielfalt,
dass es schwerfällt, sich hier für eine der leckeren
Kaffeevarianten zu entscheiden. Hier ein
kleiner Überblick zu den beliebtesten Wiener
Kaffeespezialitäten, die übrigens traditionell mit
einem Glas Wasser serviert werden.
Mokka bzw. Kleiner Schwarzer: Die
Basis der Wiener Kaffeespezialitäten
Die Basis aller Wiener Kaffeespezialitäten ist der
Mokka. Dabei handelt es sich um einen schwarzen
Kaffee ohne Zucker oder Milch. Klassisch
wird er in einer Seihkanne oder auch Karlsbader
Kanne gefiltert. In modernen Kaffeehäusern bekommt
man ihn inzwischen aus der Espressomaschine.
Wird in Wien ein Mokka bestellt, wird er
als sogenannter Kleiner Schwarzer serviert. Ist er
mit heißem Wasser gestreckt, nennt man ihn einen
Verlängerten Schwarzen.
Franziskaner
Der Franziskaner ist eine Wiener Kaffeespezialität
aus einem etwas verlängerten Mokka mit warmer
Milch und Schlagsahne. Diese Zubereitung
wird in einer großen Schale serviert.
Zubereitung des Franziskaner
1. 1/3 Kaffee
2. 1/3 Milch
3. 1/3 geschlagenes Obers
Wiener Melange
Die Wiener Melange ist dem Franziskaner von der
Zubereitung her sehr ähnlich. Der einzige Unterschied
besteht darin, dass die Wiener Melange mit
einer Haube aus Milchschaum statt aus Schlagsahne
kredenzt wird. Sie ähnelt damit dem Cappuccino.
Unterschiede sind die mildere Kaffee-
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sorte und die geringere Menge Milchschaum bei
der Melange.
Zubereitung der Wiener Melange
1. 1/8 Liter Espresso in vorgewärmte Tasse
2. 1/8 Liter aufgeschäumte Milch
3. Milchschaum obenauf
4. Auf Wunsch Kakaopulver
Kleines Schalerl Gold
Das kleine Schalerl Gold ist eine himmlische Kaffeezubereitung
aus einem Mokka, aufgegossen
mit heißer Milch und einer sanften Milchschaumhaube.
Diese Spezialität trinkt man aus einer kleinen
Schale.
Verkehrter Kaffee
Beim verkehrten Kaffee ist das Verhältnis zwischen
Kaffee und Milch buchstäblich verkehrt.
Die Milch spielt hier die Hauptrolle und macht
den Verkehrten zu einem Latte Macchiatto.
Zubereitung des Verkehrten Kaffees
1. 1/3 heiße Milch
2. 1/3 Milchschaum
3. ein Schuss Espresso
Kapuziner
Beim Kapuziner handelt es sich um einen kleinen
Mokka, der mit ein paar Tropfen Schlagsahne verfeinert
wird. Aufgrund seiner bräunlichen Farbe,
die der einer Kapuzinerkutte ähnelt, wird diese
Wiener Kaffeespezialität noch heute Kapuziner
genannt.
Zubereitung des Kapuziners
1. Kleiner Mokka als Basis
2. Schlagsahne hinzufügen bis der Kaffee
die charakteristische Färbung bekommt
3. Auf Wunsch Sahnehaube mit Kakaopulver
bestreuen
Fiaker
Wenn es mal ein Wiener Kaffee mit Schuss sein darf,
empfiehlt sich ein Fiaker. Diese Kaffeezubereitung
besteht aus einem großen Mokka mit viel Zucker und
2cl Sliwowitz oder Rum und wird in einem Glas serviert.
Zu guter Letzt wird das Bild noch mit einer
Kirsche auf dem Sahnehäubchen abgerundet. Den
Namen hat diese Kaffeespezialität von den Kutschern
Wiens. Sie tranken den Fiaker wohl sehr gerne und
hielten sich mit dem Alkohol warm.
Zubereitung des Fiakers
1. Ein großer Mokka
2. Zucker hinzufügen
3. ein bis zwei cl Kirschwasser, Pflaumenschnaps
oder Rum dazugeben
4. Schlagsahne obenauf
Dies war ein kleiner Streifzug durch die Welt des
Kaffees in Wien. Alle berühmten Kaffeehäuser im
Zentrum der Stadt aufzulisten, würde zu weit reichen,
ebenso lang wäre die Liste der süßen Speisen, berühmten
Torten und deren Entstehungsgeschichten.
Diese Stadt bietet dem Besucher so viele Streifzüge
unterschiedlicher Art an, dass den Baudenkmälern,
dem Sacher, dem Wiener Schnitzel, den Heurigen,
historischen Persönlichkeiten, jedem Museum, jedem
Künstler und jeder Kunstbühne ein eigener Bericht
gewidmet werden müsste.
In diesem Sinne: Alles Walzer!
Text: Katja Weinheimer
Fotos: Shutterstock, Katja Weinheimer
Das Ambiente des
berühmten
Café Central
der Bergische Unternehmer 02|21 45
HANDELSREGISTER
18.01.2021 HRB 31371: ClayClaim
Store GmbH, Remscheid, Hindenburgstraße
6a, 42853 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
29.12.2020. Geschäftsanschrift:
Hindenburgstraße 6a, 42853 Remscheid.
Gegenstand: Der Handel
und die Herstellung von Kreativ-
Material und Werkzeugen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Haase, Simon, Remscheid,
*12.08.1986, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
18.01.2021 HRA 25245: sicdata Unternehmensberatung
Tobias Erdmann
e.K., Solingen, Heiligenstock
34c, 42697 Solingen. (Entwicklung,
Consulting und Vertrieb von Produkten
und Dienstleistungen im Bereich
IT-Security und Datenschutz.). Einzelkaufmann.
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Heiligenstock 34c, 42697 Solingen.
Inhaber: Erdmann, Tobias, Solingen,
*12.04.1973.
19.01.2021 HRB 31373: Vorwerk Verwaltung
SE, Wuppertal, Mühlenweg
17 - 37, 42275 Wuppertal. Europäische
Aktiengesellschaft (SE). Gesellschaftsvertrag
vom 13.03.2020 Die
Gesellschafterversammlung vom
12.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 Abs. (1)
und (2) (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)
und mit ihr die Änderung der
Firma und die Sitzverlegung von
Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf
HRB 89331) nach Wuppertal
beschlossen. Geschäftsanschrift:
Mühlenweg 17 - 37, 42275 Wuppertal.
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte.
120.000,00 EUR. Ist nur
ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt es die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, so wird die Gesellschaft
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mit einem Prokuristen vertreten.
Bestellt als Vorstand: Strecker,
Reiner, Wuppertal, *08.01.1961,
einzelvertretungsberechtigt mit der
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mit sich als Vertreter eines Dritten
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Nicht mehr Vorstand: Roman, Doina,
Bonn, *26.05.1978.
20.01.2021 HRB 31386: Pattscheid
Immobilienentwicklungs GmbH, Solingen,
Wittkuller Straße 51, 42719
Solingen. Gesellschaft mit beschränkter
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vom 10.12.2020. Geschäftsanschrift:
Wittkuller Straße 51,
42719 Solingen. Gegenstand: Die
Vermittlung des Abschlusses (und
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss)
von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte
und Wohnräume; die Vorbereitung/
Durchführung von Bauvorhaben
als Bauherr im eigenen Namen für
eigene/fremde Rechnung unter Verwendung
von Vermögenswerten von
Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen
Nutzungsberechtigten, von
Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte;
der An- und Verkauf,
die Entwicklung, die Vermietung und
die Verpachtung von Grundstücken
und Immobilien in Bergisch-Neukirchen
und im Großraum Leverkusen.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
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Geschäftsführer: Ern, Johannes Carl
Friedrich, Düsseldorf, *13.08.1987,
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mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
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20.01.2021 HRB 31382: KPH-
Haustechnik GmbH, Wuppertal,
Werlestraße 28, 42289 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
01.12.2020. Geschäftsanschrift:
Werlestraße 28, 42289 Wuppertal.
Gegenstand: Die Installation sowie
der Sanitär- und Heizungsbau.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Hamulczyk, Kamil,
Wuppertal, *07.07.1986, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
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20.01.2021 HRB 31383: Meer &
Seen Immobilien GmbH, Wülfrath,
Nevigeser Straße 3 A, 42489 Wülfrath.
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Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
14.11.2020. Geschäftsanschrift: Nevigeser
Straße 3 A, 42489 Wülfrath.
Gegenstand: Der Kauf, die Vermie-
tung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien,
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21.01.2021 HRB 31390: E. D. A. Systembau
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Geschäftsanschrift: Handelstraße 10,
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GmbH, Solingen, Löhdorfer Straße
70, 42699 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 26.11.2020. Geschäftsanschrift:
Löhdorfer Straße
70, 42699 Solingen. Gegenstand:
Dienstleistungen im Kfz-Gewerbe.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Reinhardt, Patrik,
Düsseldorf, *25.12.1984; Robin,
Haufschild, Solingen, *29.04.1984,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
27.01.2021 HRB 31397: M. G. Bau
GmbH, Remscheid, Gesundheitsstraße
5, 42855 Remscheid. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 06.11.2020. Geschäftsanschrift:
Gesundheitsstraße
5, 42855 Remscheid. Gegenstand:
Hoch- und Tiefbauarbeiten. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Greco, Michele, Remscheid,
*05.03.1994, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
28.01.2021 HRB 31404: Mehrbaum
GmbH, Haan, Schumannstraße
19, 42781 Haan. Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 09.12.2020. Geschäftsanschrift:
Schumannstraße
19, 42781 Haan. Gegenstand: Die
Beschaffung, der Export und der
Vertrieb von Produkten und Maschinen
für die Holz- und Papierindustrie.
Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Baghaljalili,
Mohammadali, Haan, *23.11.1980,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
28.01.2021 HRB 31401: MDL Niederberg
Immobilien GmbH, Wülfrath,
Goethestraße 2 A, 42489 Wülfrath.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
14.12.2020. Geschäftsanschrift: Goethestraße
2 A, 42489 Wülfrath. Gegenstand:
Die Vermittlung (Verkauf
und Vermietung) und Verwaltung
von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
ferner begleitende Services
rund um die Bewirtschaftung und
Entwicklung von Immobilieninvestments.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: del Longo,
Matthias, Wülfrath, *02.05.1969,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
29.01.2021 HRB 31409: A + J Bau
GmbH, Wuppertal, Bouterwekstraße
24, 42327 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
11.10.2019 Die Gesellschafterversammlung
vom 19.11.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Rüsselsheim (bisher
Amtsgericht Darmstadt HRB 99762)
nach Wuppertal beschlossen. Geschäftsanschrift:
Bouterwekstraße
24, 42327 Wuppertal. Gegenstand:
Der Hoch- und Tiefbau, Trockenarbeiten,
Maler- und Verputzarbeiten,
Wärmedämmung, Beratung, Planung,
Beaufsichtigung, Ausführung
sowie die Vermittlung von Bauleistungen,
Gebäudereinigung, Garten-
und Landschaftsbau, soweit
diese Tätigkeiten jeweils keiner
besonderen Genehmigung bedürfen.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
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Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer:
Jakulin, Andrej, Offenbach
am Main, *15.07.1968. Bestellt als
Geschäftsführer: Greb, Karl Heinz,
Wuppertal, *31.07.1942, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
01.02.2021 HRB 31416: F & K Immobilien
NRW GmbH, Wuppertal,
Friedrich-Ebert-Str. 173, 42117 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 13.01.2021. Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Str. 173, 42117 Wuppertal.
Gegenstand: Die Produktund
Projektentwicklung von Immobilien,
Vermietung & Verpachtung,
An- und Verkauf von Immobilien.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Frisella, Paolo,
Wuppertal, *16.01.1981; Küpper, Isabel,
Wuppertal, *07.10.1990, jeweils
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
01.02.2021 HRB 31411: MP Bauunternehmen
GmbH, Wuppertal,
Heinkelstraße 8, 42285 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
14.10.2020. Geschäftsanschrift:
Heinkelstraße 8, 42285 Wuppertal.
Gegenstand: Die Tätigkeit von
Trockenbau und Abbrucharbeiten.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur
ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Prohnitchi, Marin, Wuppertal,
*21.09.1999, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
01.02.2021 HRB 31414: Ambulantes
Zentrum Nordrhein für Sozialpsychiatrie
GmbH, Erkrath, Bahnstraße 50,
40699 Erkrath. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 15.01.2021. Geschäftsanschrift:
Bahnstraße 50, 40699
Erkrath. Gegenstand: a) die Gründung
und der Betrieb eines Pflegedienstes
im Sinne des §132a SGB
V, b) die Erbringung logopädischer,
soziotherapeutischer, physiotherapeutischer
und ergotherapeutischer
Leistungen sowie psychiatrische
Pflege im Sinne des SGB V, c) die
Erbringung darüberhinausgehender
sozialtherapeutischer, pflegerischer
und medizinischer Leistungen im
ambulanten, teilstationären und
stationären Bereich, d) die Beteiligung
als Gesellschafterin an anderen
Gesellschaften, insbesondere
die Gründung und der Betrieb von
Medizinischen Versorgungszentren;
auch als persönlich haftende Gesellschafterin,
insbesondere an Gesellschaften,
die Ärzte repräsentieren
und ihre Interessen vertritt. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer
ist befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Geschäftsführer: Engelmann, René,
Langenfeld, *19.04.1978; Sauer, Sebastian,
Stade, *13.08.1982, jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
02.02.2021 HRB 31417: YSLK Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt),
Solingen, Starenweg
20a, 42659 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 17.11.2020. Geschäftsanschrift:
Starenweg 20a,
42659 Solingen. Gegenstand: Der
Handel von Importware, welche
hauptsächlich aus Asien bezogen
wird sowie der hauptsächliche
Verkauf über Amazon. Stammkapital:
2.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Sliwinski, Yannik,
Solingen, *23.04.1997, mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
03.02.2021 HRB 31424: Eickhorn-
Solingen GmbH, Wuppertal, Kolumbusstraße
6, 42655 Solingen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
04.03.2020 Die Gesellschafterversammlung
vom 23.12.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr)
und mit ihr die Sitzverlegung
von Düsseldorf (bisher Amtsgericht
Düsseldorf HRB 91677) nach Wuppertal,
in § 2 Abs. 2.1. (Gegenstand
des Unternehmens) und mit ihr die
Änderung des Unternehmenesgegenstandes
sowie in § 3 (Stammkapital
und Geschäftsanteile) und mit
ihr die Erhöhung des Stammkapitals
von 25.000,00 EUR umd 1.000,00
EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde
insgesamt neu gefasst. Geschäftsanschrift:
Kolumbusstraße 6, 42655
Solingen. Gegenstand: Die Entwicklung
und Herstellung sowie der Vertrieb
von Militär-, Polizei-, Freizeit-,
Jagd- und Rettungsmessern. Stammkapital:
26.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Bestellt
als Geschäftsführer: Dieball, Astrid,
Solingen, *27.03.1969, einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr Geschäftsführer:
Zander, Kerstin, Berlin,
*27.01.1970.
04.02.2021 HRB 31429: top-conception
GmbH, Haan, Kaiserstraße
48 www.bvg-menzel.de
Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
zeitnah aktuelle
Insolvenzverfahren.
25A, 42781 Haan. Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 27.10.2020.
Geschäftsanschrift: Kaiserstraße
25A, 42781 Haan. Gegenstand: Der
An- und Verkauf von Immobilien auf
eigene Rechnung und im eigenen
Namen und die Vermarktung von
Immobilien, Bautätigkeiten an Immobilien
sowie die Vermittlung und
der Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss von Verträgen über Immobilien
einschließlich aller erlaubnispflichtiger
Tätigkeiten nach § 34
c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Küppers, Magnus Pavle
Wilhelm, Langenfeld, *09.08.2002,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
04.02.2021 HRB 31427: RS Beteiligungs
UG (haftungsbeschränkt),
Haan, Hochstraße 4 a, 42781 Haan.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
08.01.2021. Geschäftsanschrift:
Hochstraße 4 a, 42781 Haan. Gegenstand:
Die Verwaltung eigenen
Vermögens und die Beteiligung an
verschiedenen Unternehmen jedoch
mit Ausnahme erlaubnispflichtiger
Geschäfte. Stammkapital: 4.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Geschäftsführer:
Schulz, Ramón, Haan, *27.05.1981,
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
05.02.2021 HRA 25256: BESTAR
Holding GmbH & Co. KG, Remscheid,
Auf dem Knapp 39 - 43, 42855 Remscheid.
(Der Erwerb, die Nutzung
und die Veräußerung von mobilen
und immobilen Wirtschaftsgütern
sowie die Begründung, die
Nutzung und die Verwertung von
Lizenz-, Marken- und sonstigen
vermögenswerten Rechten, die
Fremdgeschäftsbesorgung sowie
die Erbringung von Dienstleistungen
jeglicher Art im Zusammenhang
mit dem Erwerb, der Nutzung und
der Veräußerung von mobilen und
immobilen Wirtschaftsgütern sowie
in Bezug auf die Begründung, die
Nutzung und die Verwertung von
Lizenz-, Marken- und sonstigen vermögenswerten
Rechten, sowie alle
Geschäfte, die damit in wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen.).
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift:
Auf dem Knapp 39 - 43,
42855 Remscheid. Jeder persönlich
haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter ist befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Befriedigung verlangen können.
Dieses Recht steht den Gläubigern
jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft
machen, dass durch die formwechselnden
Umwandlung die Erfüllung
ihrer Forderung gefährdet wird.
05.02.2021 HRB 31439: Winning
BLW GmbH, Remscheid, Papenberger
Straße 37, 42859 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
06.07.2020, mehrfach geändert.
educate.nrw
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Persönlich haftender Gesellschafter:
BESTAR GP GmbH, Remscheid
(Amtsgericht Wuppertal HRB 31264).
Entstanden durch Umwandlung im
Wege des Formwechsels der BE-
STAR Holding GmbH, Remscheid
(Amsgericht Wuppertal, HRB 20193)
nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom
14.12.2020. Als nicht eingetragen
wird bekannt gemacht: Den Gläubigern
der an der formwechselnden
Umwandlung beteiligten Rechtsträger
ist, wenn sie binnen sechs
Monaten nach dem Tag, an dem die
Eintragung der formwechselnden
Umwandlung in das Register des
Sitzes desjenigen Rechtsträgers,
dessen Gläubiger sie sind, nach § 19
Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht
gilt, ihren Anspruch nach Grund
und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit
zu leisten, soweit sie nicht
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Die Gesellschafterversammlung
vom 04.12.2020 hat die Änderung
des Gesellschaftsvertrages in § 1
(2) (Firma und Sitz) und mit ihr die
Sitzverlegung von München (bisher
Amtsgericht München HRB 258134)
nach Remscheid beschlossen. Weiterhin
wurde § 5 (Geschäftsführung)
um einen weiteren Absatz (3) ergänzt.
Geschäftsanschrift: Papenberger
Straße 37, 42859 Remscheid.
Gegenstand: Herstellung, Bearbeitung
und Vertrieb von Schmiedestücken
aus Stahl oder Leichtmetall
und hieraus gefertigter Baugruppen
sowie Durchführung aller Tätigkeiten,
die mit einem solchen Betrieb
und dessen Erzeugnissen in einem
technischen oder wirtschaftlichen
Zusammenhang stehen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
BERGISCHE
VERLAGSGESELLSCHAFT MENZEL
GMBH & CO. KG
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Guhe, Christoph, Ettenheim,
*16.11.1967; Wagner, Sebastian Peter,
Zell am Harmersbach, *03.06.1985,
jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem
anderen Prokuristen: Frank, Bernd,
Koblenz, *16.07.1962; Kotulla, Norbert,
Krefeld, *10.07.1965; Reimann,
Matthias, München, *09.09.1977.
08.02.2021 HRB 31442: i-cold GmbH,
Haan, Schallbruch 47-49, 42781
Haan. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
22.06.2015 Die Gesellschafterversammlung
vom 07.12.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 Ziffer 2. (Firma und
Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Monheim (bisher Amtsgericht
Düsseldorf HRB 75393) nach Haan
beschlossen. Geschäftsanschrift:
Schallbruch 47-49, 42781 Haan. Gegenstand:
Die Montage von Kühlzellen,
Kühlhäusern und Kühlraumtüren.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Jeder
Geschäftsführer mit der Befugnis,
die Gesellschaft stets allein zu vertreten,
ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer:
Belber, Sezgin, Monheim,
*24.03.1984, einzelvertretungsberechtigt.
09.02.2021 HRA 25259: Wortmann
Immobilien GmbH & Co. KG, Remscheid,
Schlachthofstraße 1, 42897
Remscheid. (Verwaltung eigenen
Vermögens. Des weiteren umfasst
der Unternehmensgegenstand den
Erwerb und die Verwaltung von
Immobilien jeglicher Art. Eine Tätigkeit
nach § 34 c GewO wird nicht
ausgeübt.). Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift: Schlachthofstraße
1, 42897 Remscheid. Jeder
persönlich haftende Gesellschafter
vertritt einzeln. Persönlich haftender
Gesellschafter: Wortmann Holding
GmbH, Remscheid (Amtsgericht
Wuppertal HRB 3939), mit der Befugnis
-auch für jeden Geschäftsführer-,
im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
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