doktorinwien 03/2021
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MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN 03 2021
GO2ORDI
Bilanz eines
einzigartigen Projekts
WOHLFAHRTSFONDS
Der Weg vom Antrag
zur Auszahlung
SPITAL
Steuererklärungen
für 2020
Österreichische Post AG, MZ 02Z032618 M, Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Erscheinungsort Wien, Postaufgabenummer: 03
STUDIEREN IN
DER PANDEMIE
Die Coronakrise hat auch das Leben
von Studierenden auf den Kopf
gestellt. Eine Medizinstudentin im
Gespräch über ihre Erfahrungen
im Klinisch-Praktischen Jahr.
Foto: Chinnapong/iStock
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BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!
„Impfen, impfen, impfen!“
Foto: Stefan Seelig
„Ich appelliere, jeden
Impfstoff zu nehmen, der
wirksam, sicher und rasch
verfügbar ist. Ansonsten
verlängern wir diese Pandemie
unnötigerweise und
ausschließlich auf Basis von
politischen Überlegungen – und
das wäre medizinisch wie
menschlich untragbar.“
Besuchen Sie auch meinen Blog:
www.szekeres.at
► „Impfen, impfen, impfen“ lautet die Devise dieser Tage, aber leider geht es nicht
schnell genug. Das liegt auch daran, dass die Impfstoffbeschaffung durch die Europäische
Union beziehungsweise durch ihre Mitgliedstaaten nicht optimal verlaufen ist.
Durch alle Mitgliedstaaten? Nein, es gibt ein paar „gallische Dörfer“, die sehr wohl jetzt die
Verantwortung in die eigene Hand nehmen, um aus der Pandemie herauszukommen. In
Europa hat Serbien als erstes Land auf östliche Impfstoffe aus China und Russland gesetzt.
Dort sind nun bereits mehr als eine Million Menschen (von sieben Millionen Insgesamt)
geimpft worden. Aber auch innerhalb der Europäischen Union hat bereits Ungarn als erstes
Land eine eigene Impfoffensive in puncto Impfstoffbeschaffung gestartet und baut dabei auf
den russischen Impfstoff „Sputnik V“, der günstiger und schneller lieferbar als so manches
westliche Counterpart derzeit ist. Auch unser zweiter östlicher Nachbar, die Slowakei, wird
nun dem Beispiel Ungarns folgen und auch Österreich hat bereits signalisiert, sich zu
überlegen, den russischen Impfstoff hierzulande produzieren zu lassen. Um am Beispiel
„Sputnik V“ zu bleiben, ja, dieser Impfstoff hat eine sehr kurze Testphase gehabt und ja, die
Bedenken waren und sind sicherlich groß. Doch jüngste Studienergebnisse schreiben dem
russischen Impfstoff eine hohe Wirksamkeit zu. Ist es dann so verkehrt, diese Option in
Erwägung zu ziehen?
Globalisierung der Impfung
Wir haben bereits vor Corona in einer globalisierten Welt gelebt und auch jetzt erleben
wir die Globalisierung der Impfung. Es ist daher absolut wichtig, dass die politisch
Verantwortlichen die Scheuklappen abnehmen und nicht nur Impfstoffprodukten den
Vorzug geben, die auch politisch „genehm“ sind. Der Kalte Krieg ist seit nun mehr als 30
Jahren vorbei und jegliche in machen Köpfen immer noch verankerten politischen Ost-
West-Konflikte dürfen in dieser ausschließlich medizinischen Frage keine Rolle spielen.
Was die Welt braucht, ist ein wirksamer Impfstoff – egal woher dieser kommt. Ich appelliere
daher, jeden Impfstoff zu nehmen, der wirksam, sicher und rasch verfügbar ist.
Ansonsten verlängern wir diese Pandemie inklusive weitere Todesopfer unnötigerweise
und ausschließlich auf Basis von politischen Überlegungen – und das wäre medizinisch
wie menschlich untragbar.
Testungszahl steil nach oben
Als positiv können wir jedoch verzeichnen, dass die Testungen endlich richtig angelaufen
sind. Wir haben jetzt endlich die Kapazitäten in diesem Bereich aufgebaut, die notwendig
sind, um das Virus so gut wie möglich aufzuspüren und zu isolieren. Die Testungskapazität
beträgt derzeit mehr als 100 Testungen pro 1000 Einwohner, damit sind wir international
im Spitzenfeld. Selbstverständlich bedeutet das im Umkehrschluss steigende COVID-
Fallzahlen. Doch gleichzeitig finden wir damit all jene, die bis dato unbemerkt infiziert
zwischen uns weilten. Die Aufrechterhaltung dieser hohen Intensität von Testungen bis
Impfungen breitflächig zugänglich sind, ist daher essenziell. Erst danach können wir
wohl über etwaige Lockerungen im öffentlichen Leben sprechen – sowohl für Nichtgeimpfte
als auch für Geimpfte. Denn solange wir keinen Impfstoff haben, der auch
sterilisierend wirkt, können wir alle Trägerinnen beziehungsweise Träger des Coronavirus
sein, und damit auch ansteckend.
Herzlichst,
Ihr Thomas Szekeres
03_2021 doktor in wien 3
PETER IST IN!
Hätten Sie es gewusst? Peter ist der bei weitem
häufigste Arztvorname in Österreich. Über 1.600
Ärztinnen und Ärzte teilen sich sowohl ihren Vorals
auch ihren Nachnamen mit mindestens einer
weiteren Kollegin oder einem weiteren Kollegen.
In Wien ist es viel wahrscheinlicher, einen Arzt
mit Doppelnamen anzutreffen (10%) als etwa in
Oberösterreich oder im Burgenland (je 6%).
Aber gut, Namen sind doch nur Schall und
Rauch, und recht viel weiter bringt uns dieses
Wissen nicht. Sofern man überhaupt von „Wissen“
sprechen kann. Denn genau betrachtet
handelt es sich nicht um Wissen, sondern um
schlecht gemachte Information.
Jeder von Ihnen wird in der einen oder anderen
Form mit Information zu tun haben. Fast jeder
von Ihnen wird sich auch schon das eine oder
andere Mal über die vorhandene Qualität geärgert
haben.
Die Medizin Medien Austria GmbH ist seit
vielen Jahren mit Herz und Verstand in diesem
Spannungsfeld tätig. Wir arbeiten tagtäglich
mit Information und sind stolz darauf, das stets
verlässlich mit einer herzeigbaren Qualität zu
tun. Wir betreuen Österreichs Ärztinnen und
Ärzte, indem wir ihnen über die verschiedensten
Kanäle gratis berufsbezogene Informationen und
Services bieten, wie etwa:
■ Rote-Hand-Briefe und andere berufsrelevante
Informationen
■ Printmedien mit
DFP-Fortbildungsmöglichkeit
■ Online-Plattform medonline.at
mit DFP-Fortbildungsmöglichkeit
■ DFP-approbierte Veranstaltungen
der Medizin-Akademie
■ Pharmareferent am Telefon für
Einladungen und berufsrelevante
Informationen
Demnächst wird die neue europaweite e-Privacy-
Verordnung in Kraft treten. Wenn Sie ab dann
auch weiterhin gratis von uns kontaktiert
und informiert werden möchten, bitten wir
Sie um Ihre Zustimmung.
Ich bin einverstanden, von der Medizin Medien Austria GmbH und ihrer 100%igen Tochter firma
Schütz Medical Services GmbH (auch im Interesse Dritter) weiterhin zum Zweck der Information
über mit meiner beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Themen per E-Mail, telefonisch,
per Post und via Fax (Nichtzutreffendes streichen) kontaktiert zu werden.
Name Datum Unterschrift
Senden Sie das unterschriebene Formular einfach per:
■ Fax an 01/54600-5933
■ E-Mail an datenschutz@medizin-medien.at
■ Brief an Medizin Medien Austria GmbH, Grünbergstraße 15, 1120 Wien,
z.H. der Abteilung Data Quality & Compliance
■ oder kontaktieren Sie unsere Hotline unter 01/54600-689.
Hier haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, Ihre Zustimmung kostenlos zu widerrufen.
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BRIEF DES KURIENOBMANNS IN EIGENER SACHE
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!
Transparent und fair
Foto: AEK Wien
„Maßstäbe für unser
Handeln im Kontext der
Corona-Impfungen sind
die Empfehlungen der hervorragenden
österreichischen
Impfexpertinnen und
-experten und der
gültige Impfplan.“
Weitere standespolitische Themen ab Seite 9.
► Ohne Fairness, Solidarität und Transparenz werden wir nicht gut durch die Corona-
Pandemie kommen: Durch diese anscheinend nicht enden wollende Herausforderung
für Bürgerinnen, Bürger und Gesellschaft, deren Folgen für die Welt, in der wir leben, nicht
abzuschätzen sind. Um es vorwegzunehmen: Hier spielen auch wir Ärztinnen und Ärzte als
Kompetenztragende und als gesellschaftlich hoch angesehene Berufsgruppe eine nicht
unbedeutende Rolle.
Noch drehen sich die öffentlichen Diskussionen mehrheitlich um Fragen von Lockdown und
Lockerungen, die Zahl von Intensivbetten und die Verfügbarkeit und Qualität von Vakzinen
– alles für unser Leben sehr wichtige Themen. Doch bedeuten SARS-CoV-2 und COVID-19
natürlich für die Zukunft weit mehr als eine Gesundheitskrise. Die Prognosen von Wirtschaftsfachleuten
und Demokratieforschenden, wie es weitergehen wird, sind unterschiedlich.
Werden sich mögliche ökonomische Verwerfungen, wie sie angesichts einer vielfach
prognostizierten Pleitewelle und hoher Arbeitslosigkeit nicht auszuschließen sind, in der
Folge auch zu einer Krise der Demokratie und des Sozialstaats ausweiten? Entwarnung kann
wohl nicht gegeben werden – weder für Österreich noch global. Kommt es in von Knappheit
geprägten Situationen zu Verteilungskonflikten, was öffentliche Gelder ebenso einschließt
wie Vakzine, sind Fairness, Solidarität und Transparenz umso wichtiger.
Ärztinnen und Ärzte mit Vorbildwirkung
Es ist wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass sich auch in Österreich inzwischen eine
Atmosphäre individueller und gesellschaftlicher Ausgelaugtheit verbreitet. Vielen Menschen
macht die Angst vor Infektion und Erkrankung, finanzielle Bedrohung und ein Zerfallen ihrer
Perspektiven zu schaffen. Zur Entmutigung mag auch beitragen, dass Corona-Impfungen
in der aktuellen Situation von vielen nicht als der politisch angekündigte „Gamechanger“
erlebt werden – womit erneut ein Stück Vorhersagbarkeit in ihrem Leben verloren geht. Dass
in so einer Situation versucht wird, individuellen Anliegen und Gruppeninteressen zum
Durchbruch zu verhelfen, ist nachvollziehbar. Es ist aber auch riskant: Der Run auf einen
möglichst frühen Impftermin und einen angeblich besseren Impfstoff, das Austricksen von
Regeln zur Kontaktbegrenzung im Tourismus, verbotene gesellige Runden in Hinterzimmern
von Delikatessengeschäften und Lokalen – das und ähnliches fördert die Virusausbreitung,
sät Zweifel an der Transparenz der Impfpläne und entsolidarisiert. Es ist unfair all jenen
gegenüber, die sich an die Regeln halten, und die das auch von anderen erwarten.
Hier sind auch wir als Berufsgruppe mit Vorbildwirkung und einer sich daraus ergebenden
hohen Verantwortung gefordert. Am Beispiel der Corona-Impfung: Gerade wir sollten Sonderrechte
nicht zu lautstark einfordern. Wir dürfen auch keinen ausgewählten Patientinnen
und Patienten privilegierte Sonderbehandlungen anbieten. Denn tun wir das, liefern wir
unbeabsichtigt auch anderen Menschen und Gesellschaftsgruppen einen Vorwand dafür, im
Sinne ihrer jeweiligen Partikularinteressen Privilegien einzufordern. Damit wird zu einer
gesellschaftlichen Entsolidarisierung beigetragen, die es nicht verdient, gefördert zu werden.
Wir Ärztinnen und Ärzte dürfen uns aber auch nicht von einzelnen Impfstoffanbietern
instrumentalisieren und gegen andere Produzenten ausspielen lassen. Maßstäbe für unser
Handeln im Kontext der Corona-Impfungen sind die Empfehlungen der hervorragenden
österreichischen Impfexpertinnen und -experten und der gültige Impfplan. Setzen auch wir
auf jene Fairness, Solidarität und Transparenz, die wir zu Recht von der Politik einfordern.
Mit besten Grüßen,
Johannes Steinhart
03_2021 doktor in wien 5
WIR
GEBEN
KINDERN
WIEDER
EIN
ZUHAUSE
SPENDEN UNTER WWW.PROJUVENTUTE.AT
SPENDENKONTO: IBAN: AT61 2040 4000 4040 4600
BRIEF DES KURIENOBMANNS IN EIGENER SACHE
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!
Lernkurve in Sicht?
Foto: Stefan Seelig
„Es scheint, als ob unsere
Patientinnen und Patienten
endlich wieder in den Mittelpunkt
unseres medizinischen
und pflegerischen Tuns rücken
durften und ökonomische
Entscheidungen für Monate an
Wichtigkeit verloren haben.“
Weitere standespolitische Themen ab Seite 9.
► In den letzten Wochen hat uns gerade die Organisation der COVID-Impfungen eine
Lebensweisheit in Erinnerung gerufen: „Hinterher sind immer alle klüger“. Doch sind
wir das, zwölf Monate nach dem Ausrufen der Corona-Pandemie durch unsere Bundesregierung
und einer damit einhergehenden radikalen Wende in unserem Leben, wirklich? Denn
nur dann, wenn wir auch tatsächlich etwas in den letzten Monaten gelernt haben, können
wir künftig ähnliche Herausforderungen besser bewältigen. Umso wichtiger ist es jetzt,
genauer hinzusehen, kritische Fragen zu stellen und gesundheitspolitische Entscheidungen
zu evaluieren. Sachlich, ehrlich und transparent. Denn jegliche Form von „Message Control“
oder ein ständiges gegenseitiges Zuschieben des schwarzen Peters schwächt genau diesen
(erhofften) Lernprozess und – nicht nur in Zeiten einer Pandemie – den Umgang mit Fehlern
beziehungsweise das Erlernen einer Fehlerkultur.
Neue Art der Menschlichkeit
Doch was nehmen wir aus den letzten Monaten wirklich mit, außer den Umstand, dass Toilettenpapier
nie zu knapp wurde, Pressekonferenzen inflationär weitestgehend inhaltslos stattfinden
können und Friseurbesuche in der Bedürfnispyramide vieler sehr weit oben stehen?
Was wir mitnehmen sollten, ist, um einmal einen positiven Ansatz aufzugreifen, dass es
eine neue Art der Menschlichkeit gibt: Es scheint, als ob unsere Patientinnen und Patienten
endlich wieder in den Mittelpunkt unseres medizinischen und pflegerischen Tuns rücken
durften und ökonomische Entscheidungen für Monate an Wichtigkeit verloren haben. Trotz
knappster Personalressourcen aus den unterschiedlichsten Gründen, haben wir seit Jahren
vorhandene Löcher kaschiert, uns zehn Hände wachsen lassen, geben als Team des medizinischen
Fachpersonals alles und behandeln an vorderster Front. Doch gerade im Hinblick
auf die fragilen Personalressourcen in den Wiener Spitälern muss sachlich, transparent und
ehrlich diskutiert werden, wie sinnvolle und nachhaltige Anreize gesetzt werden können,
damit uns die im Spital tätigen Kolleginnen und Kollegen auch genau dort erhalten bleiben
– im intramuralen Bereich. Eine transparente und den Tatsachen entsprechende beziehungsweise
die Realität abbildende Personalbedarfsberechnungsmethode muss endlich weiterentwickelt
werden. Die Zeit, die etablierte Kolleginnen und Kollegen für die Ausbildung unseres
Nachwuchses an Ärztinnen und Ärzten aufwenden, muss sich hier jedenfalls wiederfinden.
Genauso wie die Zeit, die die „Jungen“ dafür aufbringen, von den Erfahrenen zu lernen. Was
es braucht? Mentoring-Programme fördern, Teaching etablieren, Aus- und Fortbildung
großzügig ermöglichen, Karrierestrukturen und adäquate Gehälter einführen.
Es gilt, kritisch zu hinterfragen, warum erst in der Pandemie Investitionen in das Gesundheitswesen
ihre Renaissance erleben. Investitionsbedarf gibt es viel und eine Infrastrukturmilliarde,
vor allem für die Wiener Gemeindespitäler, ist eine nachhaltige Anlage für die Zukunft.
Vielleicht sollten auch Aspekte wie ein Kostendämpfungspfad und die Finanzierung des Gesundheitswesens
aus einem Topf neu überdacht werden. Wir alle wissen ja, dass die Gelder
für den Öffentlichen Sektor niemals ausreichen. Frischer Wind und die Segel neu setzen!
Doch eines darf bei allen Anforderungen, die im vergangenen Jahr an uns engagiert medizinisch
tätige Spitalsärztinnen und Spitalsärzte gestellt wurden, die manchmal übermenschlich
waren, nicht vergessen werden: Wir alle haben auch ein Leben abseits unseres fordernden
Berufs und sind letztendlich alle „von Beruf Mensch“.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, viel Gesundheit und passen Sie auf sich auf!
Herzlichst,
Ihr Wolfgang Weismüller
03_2021 doktor in wien 7
INHALT EDITORIAL
Inhalt
3 In eigener Sache – Brief des Präsidenten
5 In eigener Sache – Brief des Kurienobmanns
7 In eigener Sache – Brief des Kurienobmanns
Intern
10 News
Anlässlich des einjährigen Bestehens des Gründerservice Go2Ordi sprach doktorinwien mit
der Allgemeinmedizinerin Saloumeh Assadi, die kürzlich eine Kassenordination übernommen,
adaptiert und neueröffnet hat.
14 News
Um die wichtigsten und häufigsten Serviceleistungen aus dem Wohlfahrtsfonds in Anspruch
nehmen zu können, sind für Mitglieder gewisse Punkte zu beachten.
16 Gesundheit und Politik
Österreichs Anteil der Gesundheitsausgaben lag im Jahr 2019 bei 10,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
17 Kammerbereich
Coverstory
20 Studieren in der Pandemie
Die Coronakrise hat wie für die meisten auch das Leben von Studierenden auf den Kopf gestellt.
Eine Medizinstudentin im Gespräch über ihre Erfahrungen im Klinisch-Praktischen Jahr.
Service
25 Medizin
Eine Studie über den Einfluss von demografischen Faktoren auf die phasenweise sehr hohen
SARS-CoV-2-Inzidenzen in Oberösterreich hat interessante Ergebnisse gebracht.
27 Medizin
Mit gezielten Ultraschallimpulsen lässt sich eine Reihe an Gehirnerkrankungen, die bisher nur
eingeschränkt therapierbar sind, punktgenau behandeln.
28 Medizin
Die Dimerisierung der menschlichen Neuropeptide Oxytocin und Vasopressin kann zu neuartigen
pharmakologisch-wirksamen Molekülen führen.
30 Chronik
Eine Wissenschafterin und ein Wissenschafter der MedUni Wien wurden kürzlich mit dem
Forschungsförderungspreis der Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG ausgezeichnet.
32 Steuer
Angestellte Ärztinnen und Ärzte können beim Finanzamt durch Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung
angefallene Steuerabsetzposten geltend machen.
34 Kleinanzeigen
Aufgrund von Planungsunsicherheit bedingt durch die Corona-Krise entfällt in der aktuellen Ausgabe die Rubrik „Fortbildung – Vorträge,
Tagungen, Symposien“.
IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Ärztekammer für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Präsidenten, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, T 01/515 01, F 01/515 01-1289, Mail: pressestelle@aekwien.at. Redaktions vorsitz:
Dr. Franz Mayrhofer Redaktion: Mag. a Elisa Cavalieri (Chefin vom Dienst), Mag. a Kathrin McEwen, Dr. Hans-Peter Petutschnig,
Mag. Bernhard Salzer, Mag. Alexandros Stavrou, Alexandra Wolffinger (Sekretariat). Verleger: Medizin Medien Austria GmbH,
Forum Schönbrunn, 1120 Wien, Grünbergstraße 15, Stg. 1, T 01/54 600-0, F DW 710, Mail: office@medizin-medien.at. Aboverwaltung:
Alexandra Wolffinger, T 01/515 01-1223, Mail: wolffinger@aekwien.at. Anzeigenleitung: Fritz Tomaschek T 01/54 600-520,
f.tomaschek@medizin-medien.at. Anzeigensekretariat: Anita Radl, T 01/54 600-446, E-Mail: a.radl@medizin-medien.at. Herstellung:
Friedrich Druck & Medien GmbH, A-4020 Linz, Zamenhof straße 43–45, www.friedrichdruck.com.
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: www.aekwien.at/impressum
Editorial
Perseverance
Die Bilder der Freude
und Begeisterung der
Wissenschafterinnen
und Wissenschafter im
NASA Kontrollzentrum
nach der erfolgreichen
Landung der Marssonde
Perseverance sind
um die Welt gegangen. Beinahe unfassbar
auch die Fotos und Videos, die uns seither
von dort erreichen. Momentaufnahmen aus
einem seit 2014 laufenden Segment wissenschaftlicher
Aktivität, die uns klar vor Augen
führen, zu welchen Leistungen höchste
wissenschaftliche Präzision, Kreativität und
gemeinschaftliches Handeln führen können.
Perseverance – Ausdauer und Beharrlichkeit
– im Schaffen von Wissen, in der Kreativität
und in der Entwicklung der technischen
Fertigkeit, dieses Wissen umzusetzen, sind
auch die einzig tauglichen Werkzeuge im
Umgang mit der gegenwärtigen globalen
Gesundheitskrise durch ein Virus, dessen
weltweite Gesamtmasse in eine Cola Dose
passt.
Und wenn wir dann nach zwölf Monaten
einen Befund in Händen halten, auf dem
steht, dass Mensch wenige Wochen nach
der Injektion von zweimal 0,35 ml einer
klaren Flüssigkeit Antikörper gegen die
Spike-Proteine von SARS-COVID-Viren
produziert, dann sollten wir alle in freudvolle
hochachtungsvolle Begeisterung
einstimmen. Begeisterung über die vielen
Menschen, die seit Generationen auf verschiedensten
Ebenen beharrlich forschen.
Begeisterung über Engagierte in Arztpraxen,
die sich an Studien beteiligen, bis hin zu
bewundernswert unerschrockenen Forscherinnen
und Forschern in S4-Labors.
Begeisterung über die Institutionen, staatliche
genauso wie private, die das Wissen
weltweit kommunizieren und vernetzen.
Begeisterung schließlich auch über Technikerinnen,
Techniker, Unternehmerinnen und
Unternehmer, die die Maschinen und Anlagen
bauen, um die Produkte in der erforderlichen
Qualität für Milliarden Menschen zu
produzieren. Wir alle hoffen, dass Corona,
wie die mittelalterliche Pest, als Episode in
die Geschichtsbücher eingeht. Die kraftvolle
und kompetente Antwort der Wissenschaft
sollte uns jedenfalls optimistisch stimmen!
Ihr
Franz Mayrhofer
Foto: privat
8 doktor in wien 03_2021
NEWS INTERN
Kritik an Ausschlusskriterien
bei Corona-Selbsttests
Heftige Kritik kommt von
der Ärztekammer zu den
Einschränkungen für viele
Österreicherinnen und
Österreicher hinsichtlich
der Ausgabe von SARS-
CoV-2-Antigentests zur
Eigenanwendung („CO-
VID-19-Selbsttests“) in
Apotheken. Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres spricht hier von einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft
und der Missachtung von Patientenrechten“. Der Hintergrund:
Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA gesamt oder vom
Service e-Medikation abgemeldet haben, sowie nicht krankenversicherte
Personen können dieses Service nicht nutzen und sind von der
Verteilung der kostenfreien Tests ausgenommen.
Szekeres kann nicht nachvollziehen, dass Patientinnen und Patienten,
die ihr „gutes Recht“ wahrgenommen haben, aus ELGA
zu optieren, nun genau dafür bestraft werden und entsprechend
benachteiligt würden. Und auch der Ausschluss nicht krankenversicherter
Personen ist für ihn unverständlich: „Antigentests im großen
Umfang sind eine wirkungsvolle Maßnahme, gegen die Pandemie
anzukämpfen. Die Lockdowns kosten uns Milliarden, und da spart
man an der kostenfreien Ausgabe von Antigentests?“
Einmal mehr desillusioniert ist Szekeres über die Arbeit der von den
Landesregierungen bestellten Patientenanwälte. Diese meldeten sich
in der Sekunde zu Wort, wenn sie Einzelverfehlungen auszumachen
glauben, „aber wenn es um globale Patientenrechte, wie die Verteilung
von kostenfreien COVID-19-Selbsttests an alle Bürgerinnen
und Bürger geht, herrscht vornehmes Schweigen in der Sorge, mit
der Obrigkeit in Österreich nicht anzuecken“, so Szekeres.
Wahrnehmungs bericht 2020
In Kürze erscheint der Wahrnehmungsbericht
der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2020.
Falls Sie die gedruckte Version nicht erhalten
wollen, senden Sie bitte ein E-Mail an
pressestelle@aekwien.at bis 17. März 2021.
Umfrage zu den Informationsmedien
der Ärztekammer
Die Wiener Ärztekammer verfügt über eine Reihe von Kommunikationstools
(Printmedien, Onlinemedien, Social-Media-Tools) mit dem
Fokus auf standespolitische sowie organisatorische und fachliche
Themenstellungen. Um deren Informationsgehalt und Nutzen besser
einschätzen zu können, hat die Ärztekammer für Wien eine Umfrage
in Auftrag gegeben.
Konkret soll dabei überprüft werden,
•in welchem Ausmaß die einzelnen Kommunikationstools von den
Ärztinnen und Ärzten wahrgenommen und genutzt werden,
•wie die formale und inhaltliche Qualität der einzelnen Medien
beurteilt wird,
•wie der persönliche Nutzen der jeweiligen Medien eingeschätzt wird,
•ob gegebenenfalls, und wenn ja, welche Informationsdefizite
bestehen,
•wie die Kommunikationslandschaft der Ärztekammer insgesamt
beurteilt wird.
Mit der Befragung beauftragt wurde das Institut für Empirische
Sozialforschung – IFES. Sollten auch Sie zur zufällig ausgewählten
Stichprobe gehören, ersuchen wir Sie, sich einige Minuten Zeit zu
nehmen und an der telefonischen Befragung teilzunehmen. Ihre
Antworten helfen uns, Sie zukünftig noch zielgruppenorientierter
informieren zu können.
Ihre Ärztekammer für Wien
Ausschreibungen für Einzel- und Gruppenpraxen für März 2021
Foto: solidcolours/iStock
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schreibt gemäß § 7 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärztinnen und
-ärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärztinnen und -ärzten iVm § 6 Abs 1 Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 sowie gemäß § 7 der Richtlinien
für die Auswahl und Invertragnahme von Gesellschaftern von Vertragsgruppenpraxen iVm § 9 Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011
gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbstständigen
(SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien Vertragsarztstellen aus.
Basierend auf den Änderungen der Reihungskriterien für Bewerbungen ab 1. Mai 2018 finden Sie die Ausschreibungen für Einzelpraxen sowie für
Gruppenpraxen für März 2021 auf der Website der Ärztekammer für Wien unter www.aekwien.at beziehungsweise unter
www.aekwien.at/ausschreibungen-allgemeinmedizin und www.aekwien.at/ausschreibungen-fachärzte.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte fristgerecht an:
Kurie niedergelassene Ärzte
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Mag. Gabriella Milinski
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1222 DW
E-Mail: milinski@aekwien.at
Kurie niedergelassene Ärzte
Fachärztinnen und Fachärzte
Sabine Hubmayr
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel.: 515 01/1259 DW
E-Mail: hubmayr@aekwien.at
Die ausgeschriebenen Stellen sowie die Richtlinien zur Invertragnahme, das Punktesystem, die Bewerbungsformulare und die gesamtvertraglichen
Bestimmungen finden Sie unter www.aekwien.at/reihungskriterien.
Hinweis: Bitte beachten Sie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
03_2021 doktor in wien 9
INTERN NEWS
Ordinationsgründung
Improvisation ist gefragt
Anlässlich des einjährigen Bestehens des Gründerservice Go2Ordi der Ärztekammer für Wien
sprach
mit der Allgemeinmedizinerin Saloumeh Assadi, die zu Beginn des
Jahres 2021 im 4. Bezirk eine Kassenordination übernommen, adaptiert und neueröffnet hat.
Von Bernhard Salzer
doktorinwien: Frau Doktorin Assadi,
Sie haben mitten in der Corona-Pandemie
ihre eigene Kassenpraxis eröffnet.
Wie lief der Start?
Assadi: Ich habe die Praxis am 1. Jänner
2021 übernommen und sofort mit
den nötigen Umbauarbeiten begonnen.
Am 25. Jänner habe ich die Ordination
mit ‚vielen Bauchschmerzen‘
eröffnet, weil zu dem Zeitpunkt noch
nicht alles fertig war. Der Lockdown
hatte alles erschwert. Geschäfte und
Schauräume waren geschlossen, ich
konnte nichts vor Ort ansehen oder
ausprobieren. Die Suche nach neuem
Ordinationsmobiliar, wie auch alle
anderen Bestellungen, fand daher
online statt. Die Lieferungen kamen
aber zum Teil nicht zeitgerecht oder
nur stückweise. Bis heute ist zum Beispiel
mein Schreibtisch nicht geliefert
worden. Es war sehr viel Improvisation
gefragt.
doktorinwien: Wie sieht Ihr Arbeitsalltag
nach einem Monat aus?
Assadi: Ich war nie eine Frühaufsteherin,
aber jetzt läutet mein Wecker
um 5.30 Uhr. Mein Arbeitstag in
der Ordination dauert dann bis zu 16
Stunden. Ich komme zumindest eine
Stunde vor Ordinationsbeginn in die
Praxis und bleibe danach noch sehr
lange zum Nacharbeiten, gehe Befunde
und die Dokumentation durch und
bereite mich für den nächsten Tag vor.
Trotz aller Anstrengungen, ist es aber
schön zu beobachten, dass die Patientinnen
und Patienten die neu und
vor allem heller und weitläufiger gestaltete
Ordination sowie auch mich
und mein komplett neues Ordinationsteam
mit zwei Mitarbeiterinnen
sehr gut angenommen haben. Die
Vor jahreszahlen meiner Vorgängerin
werde ich im ersten Quartal sicher
nicht erreichen, aber das hängt auch
Saloumeh Assadi:
„Mir ist schnell klar
geworden, dass ich
als Ärztin nicht nur
Medizinerin, sondern
auch Betriebswirtin
sein muss.“
mit der Pandemiesituation zusammen,
weil die Menschen derzeit grund -
sätzlich seltener Ordinationen aufsuchen.
Ich erwarte daher auch, dass ich
die nächsten Monate von meinen privaten
Ersparnissen leben muss. Damit
es sich finanziell ausgeht, vertrete ich
zusätzlich für zehn Stunden wöchentlich
Kolleginnen und Kollegen in deren
Ordinationen und arbeite auch beim
Ärztefunkdienst.
doktorinwien: Sie haben zwar eine
bestehende Ordination übernommen,
konnten aber nicht sofort starten …
Assadi: … ja, denn es standen etliche
vorgeschriebene Umbauarbeiten etwa
in Bezug auf die Barrierefreiheit an.
Da habe ich mich dann gleich zu einer
Generalsanierung entschlossen.
Die Elektrik musste komplett erneuert
und ein neuer Boden verlegt werden,
Wände wurden versetzt und die Räume
neugestaltet. Jetzt habe ich auf den
rund 110 Quadratmetern einen neuen
Empfangsbereich mit Wartezimmer,
zwei Behandlungszimmer, einen Laborbereich
und auch einen Rückzugsraum
für mich und mein Team mit
einer eigenen Personaltoilette, die es
davor nicht gab. Die Ordinations-EDV
musste ich auch austauschen – neue
Computer, Bildschirme, Tastaturen,
alles, was eben dazu gehört. Ich konnte
nur wenige Geräte übernehmen, wie
etwa eine Waage, ein EKG- sowie ein
Blutdruckmessgerät. Wenn die Ordination
gut angelaufen ist, werde ich
auch diese erneuern. Derzeit ist das
nicht möglich, weil meine finanziellen
Grenzen komplett ausgeschöpft sind.
Der Großteil ist kreditfinanziert, aber
ich musste auch auf private Ersparnisse
zurückgreifen.
Foto: Stefan Seelig
10 doktor in wien 03_2021
NEWS INTERN
doktorinwien: Im Medizinstudium
werden die Studierenden nicht auf eine
Ordinationsgründung vorbereitet. Wo
haben Sie sich dafür das nötige Wissen
geholt?
Assadi: Mein Wissen über den Ordinationsalltag
habe ich vor allem aus
meiner langjährigen Vertretungszeit,
zusätzlich habe ich mir laufend Tipps
von Kolleginnen und Kollegen geholt.
Aber auch die Beratung durch das Service
‚Go2Ordi‘ der Kurie niedergelassene
Ärzte hat mir sehr geholfen. Da ist
mir schnell klar geworden, dass ich als
Ärztin nicht nur Medizinerin, sondern
auch Betriebswirtin sein muss. Es wäre
ganz wichtig, dass es bereits während
des Medizinstudiums entsprechende
Informationsangebote gäbe – etwa
Seminare zu wirtschaftlichen und
rechtlichen Aspekten des selbstständigen
Unternehmertums. Das bereits
bestehende Angebot der Lehrpraxis ist
in jedem Fall allen Studierenden, die
später eine Ordination führen wollen,
unbedingt zu empfehlen.
doktorinwien: Warum haben Sie sich
für die Allgemeinmedizin entschieden
und wollten eine eigene Kassenpraxis
führen?
Assadi: Während der Ausbildung
haben mich viele Fächer interessiert.
Die Liebe zur Allgemeinmedizin habe
ich erst entdeckt, als ich bei meinem
Hausarzt als Vertretungsärztin tätig
werden durfte. Es hat mir gezeigt, wie
breit gefächert die Tätigkeit in der Allgemeinmedizin
ist. Ab diesem Zeitpunkt
war für mich klar, dass auch ich
diesen Weg einschlagen möchte. Ich
habe mich auf die Vertretungsliste der
Ärztekammer setzen lassen und so oft
wie nur möglich bei Kolleginnen und
Kollegen neben meiner Tätigkeit im
Wilhelminenspital vertreten. Da habe
ich viele Ordinationen kennengelernt
und gesehen, dass die medizinische
Tätigkeit zwar immer ähnlich ist,
die administrativen und organisatorischen
Abläufe aber sehr unterschiedlich
gestaltet werden. Das hat mir sehr
geholfen, ich konnte viel dazulernen
und von überall ein bisschen etwas für
meinen eigenen Ordinationsstart ‚mitnehmen‘.
doktorinwien: Welche Ratschläge geben
Sie jungen Ärztinnen und Ärzten, die
eine eigene Ordination gründen wollen?
„Während
der Ausbildung
haben
mich viele
Fächer interessiert.
Die
Liebe zur
Allgemeinmedizin
habe ich erst
entdeckt,
als ich bei
meinem
Hausarzt
als Vertretungsärztin
tätig werden
durfte.“
Go2Ordi – Bilanz eines einzigartigen Projekts
Trotz Corona-Krise haben im letzten Jahr in Wien mit Unterstützung
des Gründerservice Go2Ordi über 40 Ärztinnen und Ärzte den Sprung
in die Selbstständigkeit gewagt oder stehen kurz davor.
Mit Go2Ordi bietet die Ärztekammer für Wien seit über einem Jahr ein kostenloses
maßgeschneidertes Beratungsservice für ihre Mitglieder, mit dem diese
bestmöglich auf die Selbstständigkeit vorbereitet werden. Dieses in Österreich
einzigartige Projekt zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten kann für
das Jahr 2020 eine durchaus beachtliche Bilanz legen. Über 100 persönliche
Erstberatungsgespräche zur Ordinationsgründung und noch einmal so viele
Folgeberatungen wurden im Jahr 2020 bei den Expertinnen und Experten von
Go2Ordi in Anspruch genommen. Aus diesen Beratungen gingen letztendlich 43
Ordinationsgründungen hervor beziehungsweise stehen kurz vor der Eröffnung.
Hinzu kommen Beratungen für schon bestehende Ordinationen sowie etliche
Erstinformationsveranstaltungen zur Ordinationsgründung.
„Unsere Beratungen decken das gesamte Spektrum einer Ordinationsgründung
ab“, betont Matthias Schmied vom Go2Ordi-Beratungsteam. Finanzierung,
rechtliche Rahmenbedingungen, Rechtsformen der Niederlassung, bürokratische
Herausforderungen, Hygienerichtlinien, Datenschutz, Immobiliensuche, Marketing
oder der Weg zum Kassenvertragsarzt sind einige der häufigsten Beratungsthemen.
Schmied: „Wir gehen aber auch mit in die künftige Praxis und beraten
direkt vor Ort bei der Planung des Ordinationsumbaus oder der Umsetzung der
Richtlinien zur Barrierefreiheit.“
Zusätzlich zum persönlichen Beratungsservice hat die Ärztekammer für Wien
einen Leitfaden zur Ordinationsgründung herausgegeben. Das Buch „Go2Ordi
- Das Buch zur erfolgreichen Gründung Ihrer Ordination (ISBN: 978-3-99052-
196-0)“ gibt es im Buchhandel und kann auch beim Gründerservice direkt und
kostenlos für Mitglieder der Ärztekammer für Wien bestellt werden.
Service: Ihr Kontakt zu Go2Ordi – Das Gründerservice der Ärztekammer für Wien
Matthias Schmied, BA, MPH, MBA, Tel. 51501/ 1204 DW,
E-Mail: schmied@aekwien.at,
Melody Buchegger-Golabi, BA, MA, Tel. 51501/ 1203 DW,
E-Mail: buchegger-golabi@aekwien.at
Web: www.aekwien.at/go2ordi
Assadi: Die Entscheidung muss gut
überlegt sein und bedarf einer intensiven
Vorbereitung. Sie müssen sich die Frage
stellen, ob sie sich die alleinige Verantwortung
über einen eigenen Betrieb
– und das ist letztendlich eine Ordination
– mit mehreren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zutrauen, oder lieber
in einem Team arbeiten, in dem sie sich
nur auf medizinische Entscheidungen
konzentrieren können. Ganz wichtig ist
natürlich die genaue Planung der Finanzierung
mit der eigenen Bank und einer
Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Und dann ist die gute Vernetzung
mit niedergelassenen Kolleginnen und
Kollegen anderer Fachrichtungen sowie
mit den Apotheken rund um die Ordination
essenziell, damit man sich gegenseitig
neue Patientinnen und Patienten
empfehlen und zuweisen kann.
doktorinwien: Eine abschließende
private Frage: Haben Sie überhaupt
noch Freizeit?
Assadi: Nein, im Moment gar nicht.
Ich habe immer gerne Sport betrieben,
das ist jetzt komplett weggebrochen.
Ich bin an manchen Tagen schon froh,
wenn ich einmal untertags in Ruhe
zum Essen komme. Aber ich weiß
auch, dass das jetzt den Herausforderungen
des Anfangs geschuldet ist und
habe es keine Sekunde bereut. Ich bin
sogar ein wenig stolz auf mich, weil
ich das alles so schnell und gut auf die
Beine gestellt habe. Ich höre von Patientinnen
und Patienten immer wieder
positives Feedback und ich habe auch
schon Blumen geschenkt bekommen.
Das sind Kleinigkeiten, die mir bestätigen,
dass ich den richtigen Schritt
gesetzt habe.
03_2021 doktor in wien 11
INTERN NEWS
Steinhart: ÖGK-Prognosen nicht ernst zu nehmen
„Auch im ersten Jahr als ÖGK haben
die Krankenkassen nahtlos an die
bisherige GKK-Tradition angeknüpft,
sich bei der Finanzgebarung
im Laufe des Jahres
ordentlich zu verschätzen,
teilweise um hunderte
Millionen
Euro“, konstatiert
Johannes Steinhart,
Ärztekammer-Vizepräsident
und Obmann der
Kurie niedergelassene
Ärzte. In diesem Jahr habe
man aber diesbezüglich die
eigenen Negativrekorde pulverisiert.
„Um eine ganze Milliarde daneben zu liegen,
das muss man erst einmal zusammenbringen“,
sagt Steinhart zu den Schätzungen des
jetzigen ÖGK-Vizeobmanns Andreas Huss:
„In der Privatwirtschaft könnte man so wohl
nicht arbeiten“, so Steinhart.
Mit den Zahlen des Vorjahres habe
die ÖGK unterstrichen, was auch
öffentlich längst gängige
Wahrnehmung ist: „Die
Vorausschauen haben
mit dem tatsächlichen
Ergebnis nur wenig zu
tun. Schätzungen dienen
mitunter offenbar sogar
parteipolitischer Panikmache,
das wird vom Dachverband
öffentlich sogar bestätigt“, wundert
sich Steinhart und ergänzt: „Wir und
auch die anderen Systempartner sollten
daran denken, wenn die Krankenkassen
künftig wieder den Defizit-Teufel an die
Wand malen.“
Verwundert zeigt sich Steinhart über die
positiven Reaktionen auf das letztendlich
doch beinahe ausgeglichene Ergebnis der
ÖGK: „Es beruht zu einem großen Teil
darauf, dass Menschen ihre Arzttermine,
darunter wesentliche Vorsorgetermine nicht
wahrgenommen haben. Das sollte weder
das Ziel einer Krankenkasse sein, noch
ein Grund zur Freude.“ Seitens der Ärztekammern
sei vor allem nach dem ersten
Lockdown immer wieder betont worden,
dass die Ordinationen sicher seien und alle
Menschen ruhigen Gewissens ihre Vorsorge-
und Kontrolltermine wahrnehmen
können. „Hier hätte auch die ÖGK mehr
appellieren müssen, anstatt auf die Kosten
zu schauen“, sagt Steinhart, der erneut alle
Bürgerinnen und Bürger aufrief: „Nehmen
Sie Ihre Arzttermine unbedingt wahr!
Nur so können Kollateralschäden durch
diese Pandemie vermieden werden. Die
Bundeskurie niedergelassene Ärzte arbeitet
mit laufend aktualisierten Empfehlungen
und Sicherheitsmaßnahmen ständig daran,
dass die Ordinationen sichere Orte sind
und bleiben. Auch ältere Personen brauchen
keine Bedenken haben, einen Termin
bei ihren Ärztinnen und Ärzten zu vereinbaren.“
ÖAK
„com·sult 2021“ zeichnet internationale Ärzteschaft aus
„Dass der renommierte ‚Golden Arrow 2021‘
des Wiener Kongresses ‚com·sult 2021‘ an
die Word Medical Association verliehen
wurde, ist ein starkes und beeindruckendes
Signal der Wertschätzung für die Ärzteschaft
aus Österreich und aus Wien, das seinen
Niederschlag finden wird“, so Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres beim Wiener
Kongress 2021, der heuer am 31. Jänner und 1.
Februar in Wien im Haus der Industrie stattfand.
Ärztinnen und Ärzte hätten gemeinsam
mit den Pflegeberufen im vergangenen Jahr
Übermenschliches geleistet, „und sie tun das
im Kampf gegen die britische Mutation jetzt
mehr denn je“, betont Szekeres.
Die Corona-Impfung sei der Gamechanger,
der weltweit rasch zum Einsatz kommen müsse.
„Es ist alles zu tun, um die Auslieferung
der Impfdosen zu forcieren und bestehende
Vereinbarungen einzuhalten.“ Jetzt sei nicht
die Zeit für Geschäfte, „sondern ausschließlich
für die Gesundheit der Menschen“.
Beim Wiener Kongress 2021 wurde auch eine
von der Ärztekammer als Partnerin unterstütze
Managerbefragung von Peter Hajek
Public Opinion Strategies GmbH präsentiert.
Sie zeigt, dass für 41 Prozent der befragten
österreichischen Managerinnen und Manager
die Durchimpfung großer Bevölkerungsteile
die oberste Priorität bei der Bekämpfung der
Corona-Pandemie habe. Dass 42 Prozent
ihr Personal motivieren wollen, sich impfen
lassen, bezeichnet Szekeres als „wertvolle und
unverzichtbare Beiträge der Wirtschaft zur
Bekämpfung von COVID-19“.
Otmar Kloiber (Mitte) nahm in seiner Funktion als Generalsekretär
der World Medical Association den „Golden Arrow 2021“ für den
Weltärztebund entgegen.
Dass weitere 55 Prozent der Befragten finden,
dass Österreich die Krise bisher „sehr gut“
beziehungsweise „gut“ bewältigt habe, und
Österreich im Länder-Ranking nach China,
Südkorea, Israel und Japan auf Platz fünf liegt,
sei auch als großes Verdienst der Ärzteschaft
zu sehen. „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass
die Entscheidungsträger der Wirtschaft der
Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
großen Stellwert einräumen. Die Ärzteschaft
ist dabei eine entscheidende Partnerin“,
bilanziert Meinungsforscher Peter Hajek.
Kongressinitiator David Ungar-Klein
verweist auf die in der „Vienna Declaration
2021“ verankerte Forderung
des Wiener Kongress 2021, wonach
die Erfahrungen aus der COVID-
19-Krise „die Notwendigkeiten des
gezielten Ausbaus eines krisenfesten
Gesundheitswesens, der Bereitstellung
ausreichender medizinischer
Kapazitäten und verstärkter Investitionen
in medizinische Forschung und
Entwicklung“ unterstreichen.
„Testen, Impfen und Therapien
entwickeln sind die entscheidenden
Ansätze für den erfolgreichen Kampf
gegen die Pandemie, die wir gemeinsam
weiterverfolgen müssen, damit Ärztinnen
und Ärzte weltweit bestmögliche Grundlagen
erhalten, um Menschen vor der Corona-
Pandemie zu schützen“, so Ärztekammerpräsident
Thomas Szekeres.
Fotos: leekhoailang/iStock, Create Connections
12 doktor in wien 03_2021
NEWS INTERN
Rückblick der EMF-Medical Conference 2021
Von Piero Lercher
Die E(lectro)M(agnetic)F(ield)-Exposition
nimmt weltweit rasant zu und die Liste der
Symptome ist riesig, so Elizabeth Seymour
vom Environmental Health Center, Dallas,
Texas. Das zeigt sich auch in der Tatsache,
dass die im pandemiebedingten Lockdown
befindliche Bevölkerung weitgehend unbemerkt
mit einer Aufrüstung der Sendemasten
mit der 5G-Technologie konfrontiert wird
und sich vor allem unspezifische Beschwerdebilder
häufen. Umso wichtiger wird es
daher auch aus ärztlicher Sicht zu verstehen,
wie EMF-Patientinnen und Patienten
adäquat diagnostiziert und behandelt
werden können. Vom 28. bis 31. Jänner
2021 hat diesbezüglich die Internationale
EMF-Medical Conference stattgefunden.
Die US-amerikanische Faculty bot den über
800 Teilnehmenden aus allen fünf Kontinenten
eine Veranstaltung mit 36 Vorträgen
und sechs Podiumsdiskussionen, sowie im
Vorfeld sogenannte Pre-Conference Prep
Courses. Letztere wurden vor allem von
Angehörigen von Gesundheitsberufen
und Medizinstudierenden besucht.
COVID-19-maßnahmenbedingt
hat der Kongress online
stattgefunden. Vorsitzende
der Konferenz
waren der Neurochirurg
Hillel Z. Baldwin vom Carondelet
Neurological Institute
(USA) und Magda Havas von
der Trent University, Peterborough
(Canada).
Neben medizinischen Inhalten und Fragen
zu den pathophysiologischen Auswirkungen
von Funksignalen wurde auch die rechtliche
Situation von geschädigten Patientinnen und
Patienten erörtert. Ein spezieller Schwerpunkt
zum Thema „Kindergesundheit und Prävention“
wurde von der Initiatorin der Nicosia
Declaration, Stella Michaelidou, gesetzt.
Aus technologischer Hinsicht wurden auch
diverse Schutzmaßnahmen und Konzepte
präsentiert, die sofort in der Praxis
umsetzbar sind und das Outcome
der Patientinnen und Patienten
verbessern. Es wurden auch
Maßnahmen diskutiert und
präsentiert, die eine auch
in datenschutzrechtlicher
Hinsicht sichere Digitalisierung
ohne potenzielle
Gesundheitsgefahr
ermöglichen. Unter
den zahlreichen weltweit
renommierten Institutionen
und Organisationen hat auch
die Wiener Ärztekammer als Partnerinstitution
fungiert.
Die Vorträge und Workshops wurden auf
Video aufgezeichnet und werden in Kürze
auf der Konferenzhomepage abrufbar sein:
https://emfconference2021.com/
Piero Lercher ist Leiter des Referats für
Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien.
Foto: onurdongel/iStock
„Offensive Gesundheit“:
SARS-CoV-2-als Berufskrankheit
Die „Offensive Gesundheit“ – eine Kooperation aus Arbeiterkammer, Gewerkschaften und
Ärztekammer – möchte darüber informieren, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 grundsätzlich
als Berufskrankheit klassifiziert werden kann.
Infiziert sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Ausübung einer versicherten
Beschäftigung, muss der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet werden. Gemäß § 363
Abs. 1 und 2 ASVG ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit beim Unfallversicherungsträger
zu melden. Als Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit durch Infektion mit dem Coronavirus
sind jedenfalls Fälle zu melden, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 (SARS-CoV-2)
vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist. Die Beurteilung,
ob eine Berufskrankheit vorliegt, obliegt letztendlich dem Unfallversicherungsträger.
In folgenden Bereichen gelten Infektionskrankheiten als Berufskrankheiten:
•Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten
•Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen
•Öffentliche Apotheken
•Einrichtungen/Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten
und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst
•Laboratorien für wissenschaftliche/medizinische Untersuchungen und Versuche
•Justizanstalten und Hafträume der Verwaltungsbehörden
•Unternehmen mit vergleichbarer Gefährdung
Ohne Meldung keine Anerkennung! Melden Sie eine mögliche Berufskrankheit sowohl der
AUVA als auch Ihrem Dienstgeber!
Für die Meldung einer Berufskrankheit kann das nachstehende Formular ausgefüllt werden
und an die Mailadressen der für Sie zuständigen AUVA-Meldestelle gesandt werden:
AUVA-Landesstelle Wien
Telefon: +43 5 93 93-31000, Fax: +43 5 93 93-31690, E-Mail: WLA-DE@auva.at
Mehr zur „Offensive Gesundheit“ online unter: www.offensivegesundheit.at
Privatkrankenanstalten:
Forderung nach
adäquater Entlohnung
Unterstützung für die Forderungen der
Gewerkschaft vida und deren Vorsitzenden
des Fachbereichs Gesundheit, Gerald Mjka,
signalisiert der Obmann der Kurie angestellte
Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer
für Wien, Wolfgang Weismüller, und fordert
ebenfalls bei den Gehältern der Beschäftigten
in den Privatkrankenanstalten „stark
nachzubessern“.
„Eine adäquate Entlohnung für das Personal
der von namhaften gewinnorientierten
Konzernen geführten Privatspitäler, das in
Corona-Krisenzeiten ebenfalls seinen Beitrag
geleistet hat, ist mehr als überfällig“, erklärt
Weismüller. Die gewährten Staatshilfen
sollten daher auch entsprechend verwendet
werden.
Die Staatshilfen wurden laut Weismüller
geschaffen, um den Privatspitälern zu helfen,
das Gesundheitssystem als Ganzes mitaufrechtzuerhalten.
„Die Privatspitäler sind
aber nichts ohne jene, die dort arbeiten, und
deswegen muss das Geld schlussendlich bei
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
landen“, fordert Weismüller.
03_2021 doktor in wien 13
INTERN NEWS
Wohlfahrtsfonds – Teil 6
Der Weg vom Antrag zur Auszahlung
Um die wichtigsten und häufigsten Serviceleistungen aus dem Wohlfahrtsfonds in Anspruch
nehmen zu können, sind für Mitglieder gewisse Punkte zu beachten. Im Regelfall müssen Fristen,
Termine und ein bestimmtes Verfahren eingehalten werden. Darüber hinaus sollte man stets
dahinter sein, die Meldungen in der Ärzte- und Zahnärzteliste aktuell zu halten.
Von Claus Penz
► Wie in der gesetzlichen Pensionsversicherung
gilt auch im
Wohlfahrtsfonds ganz allgemein das
Antragsprinzip. Das bedeutet, dass
grundsätzlich alle Verfahren und insbesondere
jene zur Feststellung von
Leistungsansprüchen nur über einen
Antrag eingeleitet werden können. Bitte
beachten Sie daher, dass jede Leistung
aus dem Wohlfahrtsfonds oder auch
ein Wunsch nach einem Beitragserlass
nur über einen entsprechenden Antrag
gewährt werden kann. Oft reicht dafür
allerdings bereits ein formloses Schreiben
aus. Im Folgenden soll der Weg
vom Antrag zur Auszahlung mit den
dabei wichtigsten Schritten dargestellt
werden.
Versorgungsleistungen – Alters-,
Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionsleistungen
Im Falle der Alterspension gibt es die
Möglichkeit zum Regelalter von 65 Jahren
oder bereits ab Vollendung des 60.
Lebensjahres die Pensionsleistung in
Anspruch zu nehmen. Während eine
frühere Leistung mit Abschlägen verbunden
ist, wird die Inanspruchnahme
ab dem 66. bis zum vollendeten 68.
Lebensjahr mit einem Bonus versehen.
Mit dem Pensionsrechner, den sie unter
dem „Ärzte & Zahnärzte Kundenportal“
(https://wff-portal.concisa.at/
Startseite) der Concisa finden, kann eine
Hochrechnung auf das individuelle
Antrittsalter vorgenommen werden.
Auf der Website der Concisa sind im
Downloadbereich eigene Muster für
Ansuchen um Alters-, Invaliditäts-,
aber auch Hinterbliebenenversorgung
samt den entsprechenden Informationsblättern
bereitgestellt (über
die Website www.bonusvorsorge.at
oder über den Link www.aekwien.at/
downloadbereich-concisa).
Sollten
Sie einmal
keine Rückmeldung
auf einen
gestellten
Antrag
erhalten,
empfiehlt
es sich, im
Serviceteam
der Concisa
AG zur
Sicherheit
rückzufragen.
Zusätzlich zum Antrag sind aber noch
weitere Informationen erforderlich.
Die wichtigste ist, ob noch weitere
ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Diese sind, wenn sie zum Beispiel mit
einem regelmäßigen Gehaltsbezug verbunden
sind, anspruchshindernd. Sind
minderjährige oder sich noch in Ausbildung
befindende Kinder bis zu deren
27. Lebensjahr vorhanden, kann zusätzlich
zur Pension Kinderunterstützung
in Anspruch genommen werden. Für
Pensionsleistungsanträge muss derzeit
mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer
von etwa vier bis fünf Monaten
gerechnet werden. Die Leistungen
werden dann jedoch rückwirkend angewiesen.
Damit ein Ansuchen behandelt werden
kann, ist es immer auch ganz
wichtig, sich darum zu kümmern,
dass die Meldungen in der Ärzte- beziehungsweise
Zahnärzteliste richtig
sind. Bitte melden Sie daher insbesondere
bei Ansuchen um Zuerkennung
einer Alterspension zum Beispiel die
Ordinationsschließung, das Ende des
Anstellungsverhältnisses oder auch
das Auslaufen von Kassenverträgen in
der Standesführung der Ärztekammer
(standesfuehrung@aekwien.at) beziehungsweise
der Landeszahnärztekammer
für Wien.
Die Invaliditätsversorgung kann beantragt
werden, sofern der Eintritt des
Ereignisfalls vor der Vollendung des
60. Lebensjahres erfolgt. Auch hier finden
Sie ein Informationsblatt über die
Voraussetzungen für die Gewährung
der befristeten/dauernden Invaliditätsversorgung
auf der Concisa Website.
Weiters sind für den Antrag aktuelle
Befunde und Arztbriefe erforderlich.
Danach wird in der Regel ein Termin
mit einem Vertrauensarzt oder einer
Vertrauensärztin des Verwaltungsausschusses
vereinbart. In der Antragsstellung
gibt es seit kurzem eine Erleichterung:
Es ist jetzt möglich, das Ansuchen
auf Invaliditätsversorgung auch noch
bis zu vier Wochen nach Ende der Erkrankung
zu stellen.
In allen Fällen gilt, dass die Leistung
erst mit dem Monatsersten ausbezahlt
wird, in dem der Antrag gestellt worden
ist. Ein rückwirkender Leistungsbezug
ist daher ausgeschlossen.
Beitragserlässe
In vielen Fällen ist es möglich, Beitragserlässe
zu erwirken und somit die
Beitragspflicht zu vermindern. So zum
Beispiel für Fälle des Mutterschutzes
und des Karenzurlaubs, aber auch bei
Zivil- und Präsenzdienst oder einer
über 30 Tage währenden Erkrankung.
Aber auch hier gilt: ein Beitragserlass
muss – formlos – beantragt werden.
Zudem sind bestimmte Fristen einzuhalten.
Illustration: KeithBishop/iStock
14 doktor in wien 03_2021
NEWS INTERN
Grundsätzlich gilt: ein Erlassantrag
muss innerhalb eines Jahres ab dem
Ereignisfall, also zum Beispiel dem
Antreten des Zivil- oder Präsenzdienstes,
oder dem Beginn der Erkrankung
gestellt werden. Im Falle von Mutterschutz
oder Karenzurlaub beträgt die
Frist sogar drei Jahre ab der Geburt des
Kindes oder dem Karenzantritt.
In allen Fällen ist es notwendig, den
Anträgen alle relevante Unterlagen beizulegen,
also zum Beispiel die Karenzantrittsbestätigungen
oder Nachweise,
dass der Präsenz- oder Zivildienst angetreten
worden ist.
Krankengeldleistungen
Aufgrund der niedrigen Beitragsleistung
von nur 40 Euro pro Jahr sind
auch die Leistungen aus dem Titel der
Krankenhilfe beziehungsweise Krankenunterstützung
gering. Die Tagsätze
betragen hier trotz einer deutlichen
Erhöhung im Jahr 2020 nur 6,60 Euro
beziehungsweise 16,50 Euro. Im Falle
der Geburt eines Kindes kann aber das
sogenannte Partusgeld in der Höhe von
739,20 Euro beantragt werden; es erhöht
sich bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburten
auf 924 Euro.
Wiederum zu beachten ist, dass die
Leistungen eigens beantragt werden
müssen. Auch hierzu gibt es entsprechende
Formblätter auf der Website
der Concisa AG. Es reicht aber auch ein
formloser Antrag vollends aus.
Einkommensunterlagen
Um die jährlichen Fondsbeiträge korrekt
abrechnen zu können, ist der
Wohlfahrtsfonds auf die Einkommensunterlagen
der Mitglieder angewiesen.
Da die Bemessungsgrundlage eben
nicht nur aus den regelmäßigen Gehalts-
oder Kassenbezügen, sondern
aus dem gesamten zu versteuernden
Gewinn beziehungsweise Einkommen
aus ärztlicher oder zahnärztlicher Tätigkeit
besteht, reichen die monatlichen
Abzüge zur Berechnung der endgültigen
Fondsbeiträge nicht aus.
Zu diesem Zweck übermittelt die Concisa
AG einmal jährlich im Frühjahr
allen Mitgliedern ein Einkommenserklärungsformular,
in das die wesentlichen
Gehaltsinformationen einzutragen
sind. Es ist aber auch möglich und
vielfach sogar einfacher, der Concisa
AG die Einkommensunterlagen direkt
zu übermitteln. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ergänzen dann die
wesentlichen Informationen aus diesen.
Kopien der Einkommensunterlagen
können per Post oder auch über
eine eigene Upload-Funktion über die
Website der Concisa AG übermittelt
werden.
Welche Einkommensunterlagen werden
benötigt: Bei angestellten Mitgliedern
sind es das Jahreslohnkonto
und der Jahreslohnzettel. Bei allen
Mitgliedern, die (auch) selbstständig
tätig sind, werden im Regelfall der Einkommensteuerbescheid
und allenfalls
die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
benötigt.
Sehr hilfreich bei der Zusammenstellung
der Einkommensunterlagen ist
auch eine eigens erstellte Informationsbroschüre,
die auf der Website der Concisa
zum Download bereitgestellt wird.
Aus Kostengründen sowie Gründen der
Nachhaltigkeit wird die Broschüre seit
einigen Jahren nicht mehr in Papierform
hergestellt und versendet.
Information
In allen Fällen gilt: Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Concisa AG stehen
Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen das Serviceteam sowohl
telefonisch unter 01-50 172-0 oder
per E-Mail an aerzte@concisa.at. Sämtliche
Informationsblätter finden Sie auf
der Website der Concisa unter www.
bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME.
Wichtig ist auch, dass jeder Antrag
immer eine Rückmeldung des Wohlfahrtsfonds
auslöst. Im Regelfall geschieht
dies durch Pensions-, Beitragsoder
Erlassbescheide, die den Mitgliedern
schriftlich und in den meisten
Fällen auch eingeschrieben zugestellt
werden. Sollten Sie daher einmal keine
Rückmeldung auf einen gestellten Antrag
erhalten, empfiehlt es sich, im Serviceteam
der Concisa AG zur Sicherheit
rückzufragen.
Service: Weitere Informationen zum
Wohlfahrtsfonds folgen in der nächsten
Ausgabe von doktorinwien.
Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie
uns an: pressestelle@aekwien.at
Nutzen Sie das Concisa Kundenportal
mit Ihrer Handysignatur
Bitte beachten Sie, dass die Benutzung des Kundenportals
der Concisa AG nur mit einer gültigen Handysignatur
möglich ist. Die Ärztekammer für Wien empfiehlt
Ihnen in diesem Zusammenhang, das Zertifikat Ihrer
Handysignatur für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu
verlängern beziehungsweise diese neu zu beantragen, da
andernfalls mit Umstellung der Handysignatur auf die
ID Austria ab Herbst 2021 jedenfalls ein Behördengang
notwendig werden wird. Nach Ablauf Ihres aktuellen
Zertifikats wird ab Herbst künftig nur noch die ID
Austria ausgestellt. Nähere Informationen finden Sie auf
www.handy-signatur.at.
Ihre Ansprechpartnerinnen,
um Ihre Daten in der Ärzteliste
zu aktualisieren
Kerstin Buchinger, Susanne Will, Nadica Stevic,
Mag. a Beate Udvardi
Telefon: 51501/1206, 51501/1205, 51501/1260,
51501/1296
Fax: 51501/1429
E-Mail: standesfuehrung@aekwien.at
Ihre Ansprechpartnerinnen, um
Ihre Daten in der Zahnärzteliste
zu aktualisieren
Nicole Leidl, E-Mail: leidl@wr.zahnaerztekammer.at
Telefon: 05 05 11/1013
Angela Kottre, E-Mail: kottre@wr.zahnaerztekammer.at
Telefon: 05 05 11/1000
03_2021 doktor in wien 15
INTERN GESUNDHEIT UND POLITIK
Österreich
Gesundheitsausgaben leicht gestiegen
Österreichs Anteil der Gesundheitsausgaben lag im Jahr 2019 bei 10,4 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts. Die stationäre Versorgung ist mit deutlichem Abstand
die bedeutendste Ausgabenkategorie im österreichischen Gesundheitssystem.
Ambulante Leistungen bilden die zweitgrößte Ausgabenkategorie.
► Die laufenden Gesundheitsausgaben
einschließlich der
Ausgaben für Langzeitpflege lagen laut
Sta tistik Austria in Österreich im Jahr
2019 bei 10,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) oder 41,48 Milliarden
Euro. Im Vergleich zu 2018 erhöhten
sich die nominellen Ausgaben
für Gesundheitsleistungen und -güter
um 1,72 Milliarden Euro beziehungsweise
um 4,3 Prozent. Auch der Anteil
der Gesundheitsausgaben am BIP ist
im Vergleich zu 2018 (10,3 Prozent)
leicht gestiegen.
„In Österreich wurde 2019 jeder zehnte
Euro für die laufenden Gesundheitsausgaben
aufgebracht. Der stationäre
Bereich machte dabei mit 40,5 Prozent
den größten Anteil aus. Im Vergleich
der 22 EU-Mitgliedstaaten in der
OECD lag Österreich bei den Gesundheitsausgaben
auf dem vierten Platz,
lediglich in Deutschland, Frankreich
und Schweden waren die Ausgaben
im Verhältnis zum BIP noch höher“, so
Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias
Thomas am 10. Februar 2021.
USA auf Platz 1
Im OECD-Vergleich belegt Österreich
den neunten Platz und ist somit im
oberen Drittel der 37 OECD-Mitgliedstaaten
zu finden. Angeführt wird der
OECD-Vergleich erneut von den USA
mit laufenden Gesundheitsausgaben
in Höhe von 17,0 Prozent des BIP, gefolgt
von der Schweiz (12,1 Prozent)
und Deutschland (11,7 Prozent). Der
OECD-Durchschnitt der laufenden
Gesundheitsausgaben beträgt 8,8 Prozent
des BIP, jener der 22 EU-Mitgliedstaaten
in der OECD beläuft sich auf 8,5
Prozent des BIP.
Bund, Länder, Gemeinden sowie die
Sozialversicherungsträger kamen 2019
für 75,2 Prozent beziehungsweise 31,21
Milliarden Euro der laufenden Ge-
Für stationäre
Leistungen
wurden 40,5
Prozent aller
laufenden
Gesundheitsausgaben
aus gegeben.
sundheitsausgaben auf. Die restlichen
Ausgaben in Höhe von 10,27 Milliarden
Euro wurden von privaten Haushalten,
freiwilligen Krankenversicherungen,
privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck sowie Unternehmen
getragen.
Stärkste Ausgabenkategorien
Für stationäre Leistungen (inklusive
tagesklinischer Fälle) in Krankenanstalten,
Kur- und Pflegeheimen sowie
Rehabilitationseinrichtungen wurden
2019 öffentliche sowie private
Mittel in Höhe von 16,79 Milliarden
Euro beziehungsweise 40,5 Prozent
aller laufenden Gesundheitsausgaben
ausgegeben, davon entfielen 3,24
Milliarden Euro auf die stationäre
Langzeitpflege. Die stationäre Versorgung
ist somit mit deutlichem Abstand
die bedeutendste Ausgabenkategorie
im österreichischen Gesundheitssystem.
Im Vergleich zum Jahr 2018
sind diese Ausgaben um 2,7 Prozent
angestiegen.
Mit 11,64 Milliarden Euro beziehungsweise
28,1 Prozent der laufenden
Gesundheitsausgaben sind ambulante
Leistungen (unter anderem im nie-
GESUNDHEITSAUSGABEN IN ÖSTERREICH
Angaben in Milliarden Euro
(gerundet)
öffentlich
privat
19,7
(9,2 %
des BIP)
14,9
4,8
2000
Grafik: © APA, Quelle: Statistik Austria
30,2
(10,2 %)
22,6
7,7
2010
35,7
(10,4 %)
26,4
9,3
2015
41,5
(10,4 %)
31,2
10,3
2019
dergelassenen Bereich, in Spitalsambulanzen,
Laboren und Diagnosezentren)
die zweitgrößte Ausgabenkategorie.
Die Steigerungsrate im Vergleich
zum Vorjahr belief sich auf 7,4 Prozent.
Medikamente und Hilfsmittel
Ein Ausgabenwachstum von 4 Prozent
verzeichneten pharmazeutische
Erzeugnisse und medizinische Geund
Verbrauchsgüter (unter anderem
Arzneimittel, Sehbehelfe, Hörhilfen,
orthopädische Hilfsmittel), für die
im Jahr 2019 in Summe 7,01 Milliarden
Euro (16,9 Prozent) ausgegeben
wurden. Die restlichen laufenden Gesundheitsausgaben
verteilten sich auf
die Bereiche häusliche Pflege (2,76
Milliarden Euro beziehungsweise 6,6
Prozent), Verwaltung (1,68 Milliarden
Euro beziehungsweise 4,1 Prozent),
Prävention (0,87 Milliarden
Euro beziehungsweise 2,1 Prozent) sowie
Krankentransport und Rettungsdienste
(0,74 Milliarden Euro beziehungsweise
1,8 Prozent).
Die öffentlichen Ausgaben für die
Fondskrankenanstalten inklusive Spitalsambulanzen
betrugen 2019 12,57
Milliarden Euro. Den Großteil finanzierten
die Sozialversicherungsträger
mit einem Ausgabenanteil von 44,7
Prozent (5,63 Milliarden Euro), gefolgt
von den Bundesländern mit 33,7 Prozent
(4,24 Milliarden Euro) sowie dem
Bund mit 11,1 Prozent (1,39 Milliarden
Euro) und den Gemeinden mit 10,5
Prozent (1,32 Milliarden Euro).
Die höchsten öffentlichen Ausgaben für
Fondskrankenanstalten im Jahr 2019
wurden in Wien (3,51 Milliarden Euro)
verzeichnet, die niedrigsten im Burgenland
(0,27 Milliarden Euro). Dies spiegelt
in erster Linie die unterschiedliche
Einwohnerzahl der Bundesländer beziehungsweise
die Anzahl der Patientinnen
und Patienten wider.
16 doktor in wien 03_2021
MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH INTERN
ERNENNUNGEN
Dr. Atamniy Jamal, Augenheilkunde und Optometrie
Dr. in Bach Susanne, Innere Medizin
MUDr. in Balkova Hilda, Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Dr. in Györi Eva, Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
Mag. DDr. Haslacher Helmuth, BSc, BA, Medizinische und
chemische Labordiagnostik
Priv.-Doz. in Dr. in Hilger Eva, Neurologie
Dr. Kautzky Alexander, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. Keilani Mohammad Yahya, MSc, Physikalische Medizin und
allgemeine Rehabilitation
Dr. in Klaiber Ulla, Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
DDr. Krainhöfner Martin, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Dr. Lang Nikolaus, MSc, Orthopädie und Traumatologie
Priv.-Doz. Dr. Schernthaner Rüdiger, Radiologie
Dr. Stättermayer Albert Friedrich, Innere Medizin
Dr. Sulzgruber Patrick Werner, PhD, MBA, Turnusarzt
MUDr. in Zachar Monika, Augenheilkunde und Optometrie
Ärztlicher Leiter Ambulanz für kosmetische refraktive Chirurgie
Stellvertretende ärztliche Leiterin Privatklinik Döbling
Stellvertretende ärztliche Leiterin Physikalisches Therapiezentrum Wien-West
Privatdozentin
Privatdozent
Ärztliche Leiterin Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Privatdozent
Privatdozent
Privatdozentin
Professor
Privatdozent
Primarius Klinik Landstraße (Zentrales Radiologie Institut)
Privatdozent
Privatdozent
Stellvertretende Ärztliche Leiterin Ambulanz für kosmetische refraktive
Chirurgie
PRAXISERÖFFNUNGEN
Allgemeinmedizin
Mag. a Dr. in Anderl Marion 1050, Margaretenstraße 116
Dr. Arif Miran 1090, Nußdorfer Straße 38/3
Dr. in Cakmak Felicitas 1220, Wagramer Straße 94/Top 124
Dr. in Dhamija Namika 1220, Strohblumengasse 84
Dr. in Eisenbach Yasmine 1090, Währinger Straße 39/2.1
Dr. in Engelbrecht Johanna 1100, Hebbelgasse 2/Top 2
Dr. Földy Mario 1190, Saileräckergasse 26/2
Dr. in Hengl-Ortner Melanie 1010, Schottengasse 7
Dr. Laschitz Thomas, MBA 1100, Karmarschgasse 51/2/10 **
Dr. in Leeb Sandra 1050, Margaretenstraße 71-73/1/8
Dr. in Lehner Petra 1160, Seeböckgasse 29/1
Dr. in Lengyel Antonia 1180, Gersthofer Straße 160/1/3
Dr. in Neiss Daniela 1130, Hietzinger Hauptstraße 143 **
Dr. Paukovics Serge 1030, Seidlgasse 37/3 **
Prim. Dr. Sajer Sascha 1090, Rotenlöwengasse 22/5 **
Dr. Schiesbühl Harald 1030, Baumgasse 46
Dr. Sedmik Ewald 1180, Herbeckstraße 75/5/3 **
Dr. in Seiser Mitra 1010, Morzinplatz 4 **
Dr. in Sela Donika 1010, Babenbergerstraße 9/18
Dr. in Sommer-Stern Heike 1130, Rossinigasse 16
Dr. Stossier Harald 1010, Am Hof 11/1 **
Dr. in Stössl Alexandra 1080, Lenaugasse 5
Dr. in Straub Julia
1140, Roßkopfgasse 10 A
Dr. Vojcsik Alexander 1220, Siebenbürgerstraße 4/13b
Dr. Zimmermann Gebhard 1070, Lerchenfelder Straße 73/22
MR Dr. Zulus Ernest, MBA 1190, Saileräckergasse 26/2
Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Univ.-Prof. DDr. Waldenberger Ferdinand
1130, Elßlergasse 25
Dir. Prim. Priv.-Doz. Dr. Ausch Christoph
1130, Elisabethstraße 61-63
Dr. Kapitanov Teodor 1010, Am Hof 11/1 **
Dr. in Koppitsch Claudia 1150, Pelzgasse 19/10
Priv.-Doz. Dr. Silberhumer Gerd 1090, Mariannengasse 10 **
Augenheilkunde und Optometrie
Dr. Derhartunian Victor 1040, Wiedner Gürtel 30-32/Top 3 **
Dr. in Ramezani Fard Roya 1180, Gersthofer Straße 63/16
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Dr. in Veensalu Marge
1120, Am Schöpfwerk 31/4/R01
Herzchirurgie
Univ.-Prof. DDr. Waldenberger Ferdinand
1130, Elßlergasse 25
Innere Medizin
Priv.-Doz. Dr. Adlbrecht Christopher
1190, Chimanistraße 1 **
Dr. in Buxbaum Martina 1160, Maroltingergasse 86/8
Dr. Fiedler Richard 1190, Geistingergasse 1/3 **
Dr. in Frey Maria Klara 1080, Feldgasse 23/15
Dr. in Gomari-Grisar Fatemeh 1120, Gierstergasse 11 **
Dr. in Jahelka Barbara 1130, Melchartgasse 9
Dr. Munda Wolfgang 1190, Heiligenstädter Lände 17
Priv.-Doz. in Dr. in Nell-Duxneuner Valerie
1090, Pramergasse 25 A/2
Dr. Resch-Passini Johannes 1030, Rechte Bahngasse 16/7
Dr. in Sadushi-Kolici Roela 1080, Strozzigasse 10
Dr. Schwarzer Remy 1180, Gersthofer Straße 16/15
Priv.-Doz. in Dr. in Troch Marlene 1180, Antonigasse 1 **
Verner Lea 1030, Keinergasse 37
Innere Medizin und Pneumologie
Dr. Arif Miran 1090, Nußdorfer Straße 38/3
Kinder- und Jugendheilkunde
Dr. in Straub Julia
1140, Roßkopfgasse 10 A
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Dr. in Schimak Anneliese 1200, Karl-Meißl-Straße 2/27
Klinische Mikrobiologie und Hygiene
Priv.-Doz. Mag. Dr. Indra Alexander 1090, Währinger Straße 25a **
Lungenkrankheiten
Dr. Schiesbühl Harald 1030, Baumgasse 46
Dr. Seker Cemil
1140, Hernstorferstraße 22-32/12/R01
Dr. Vorbach Harald 1040, Mommsengasse 6/7 **
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Priv.-Doz. DI DDr. Seemann Rudolf, MBA
1010, Wipplingerstraße 20/2/12
Neurologie
Dr. in Czerny Julia Caroline 1200, Wasnergasse 15
03_2021 doktor in wien 17
INTERN MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH
PRAXISERÖFFNUNGEN (FORTS.)
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. in Deutsch Hilda
1030, Gärtnergasse 15/Top B
Orthopädie und Traumatologie
Priv.-Doz. DDr. Albrecht Christian, MBA
1080, Alser Straße 25/7
Dr. in Bischofter Sophie Marie 1190, Heiligenstädter Straße 57-63
Dr. Junez Julian 1110, Exenbergerweg 2/4/34+35
Dr. in Lengyel Antonia 1180, Gersthofer Straße 160/1/3
Priv.-Doz. Dr. Mittermayr Rainer 1190, Chimanistraße 1 **
Dr. in Seidl Sandra 1070, Mariahilfer Straße 76/40 **
Dr. Stummer Andreas 1080, Alser Straße 25/7
Dr. in Trubrich Angela 1030, Vordere Zollamtsstraße 11/21
Dr. Vojcsik Alexander 1220, Siebenbürgerstraße 4/13b
Priv.-Doz. Dr. Waldstein-Wartenberg Wenzel
1090, Währinger Straße 39
Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Dr. in Albrecht Michaela, MMSc 1180, Höhnegasse 1/17-III **
Prim. Dr. Sajer Sascha 1090, Rotenlöwengasse 22/5 **
Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
Dr. in König Viktoria 1190, Cobenzlgasse 46
Psychiatrie
Dr. in Neiss Daniela 1130, Hietzinger Hauptstraße 143 **
Psychiatrie und Neurologie
Dr. Bartosch Herbert 1190, Döblinger Hauptstraße 14/19
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Priv.-Doz. Mag. Dr. Blüml Victor 1020, Große Sperlgasse 19/4
Dr. in Czerny Julia Caroline 1200, Wasnergasse 15
Dr. Komorowski Arkadiusz 1100, Kurbadstraße 14
Dr. in Kunz Patricia
1080, Alser Straße 43/8 B
Radiologie
Dr. Stehling Michael Klaus 1090, Hörlgasse 14/5
MUDr. Kucharsky Jiri 1090, Nußdorfer Straße 38/1/3
Unfallchirurgie
Dr. in Deutsch Hilda
1030, Gärtnergasse 15/Top B
Dr. in Lengyel Antonia 1180, Gersthofer Straße 160/1/3
Priv.-Doz. Dr. Mittermayr Rainer 1190, Chimanistraße 1 **
Dr. Skrbensky Traugott Gobert Carl Christoph
1010, Kärntner Straße 4 **
Zahnärztinnen, Zahnärzte/ Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Ing. DDr. Edelmayer Michael 1020, Weintraubengasse 26-28/1/7
Dr. in Garg Deeptii 1020, Weintraubengasse 26-28
Mag. DDr. Maurer Karl 1020, Weintraubengasse 26-28/1/7
Dr. in Nasserzare Shayesteh 1110, Simmeringer Hauptstraße 40/4/6
Dr. Nemec Michael 1190, Heiligenstädter Straße 46/48/3/9
Dr. Reibach Markus 1060, Mollardgasse 2/4
DDr. in Weber Stefanie 1090, Liechtensteinstraße 104
Dr. Zimmermann Andreas 1080, Josefstädter Straße 43-45/1/8
(** Zweitpraxis)
PRAXISVERLEGUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. in Albrecht Michaela, MMSc 1090, Pelikangasse 9-15/2. Stock 1090, Lazarettgasse 25/1/1
Dr. in Czink Ursula 1020, Krakauer Straße 14/201 1020, Vorgartenstraße 122/429
Dr. Denk Andreas 1130, Lainzerstraße 14/1 1040, Tilgnerstraße 3/3 B
Dr. in Götz Elisabeth 1170, Neuwaldegger Straße 2 1090, Lazarettgasse 25
Dr. in Holzer-Frim Angelika 1040, Wiedner Hauptstraße 18 1130, Mantlergasse 45/3
Dr. Kleef Ralf 1130, Auhofstraße 1 1030, Steingasse 33/5/19
Dr. Kowatschew Iwan 1220, Floristenweg 1/13 1090, Nordbergstraße 15/2/15
Dr. Machat Wolfgang 1090, Nußdorfer Straße 77/12 1120, Schönbrunner Allee 56
Dr. in Müller-Hartburg Carina Theresia 1130, Elisabethallee 61-63 1130, Hietzinger Hauptstraße 143
MR in Dr. in Nowotny Ingrid 1230, Kanitzgasse 7/2 1130, Feldmühlgasse 17/1
Dr. in Von Bonin-Schulmeister Ruth 1050, Schönbrunner Straße 147/8 1050, Ramperstorffergasse 2/14
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Priv.-Doz. in Dr. in Rozsasi Ajnacska 1220, Kaisermühlenstraße 26/3/3.11 1090, Harmoniegasse 3/13
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Univ.-Prof. Dr. Loewe Robert 1180, Währinger Straße 115/14 1180, Währinger Straße 115/12
Innere Medizin
Dr. in Gomari-Grisar Fatemeh 1190, Sieveringer Straße 36/2 1090, Pelikangasse 15
Dr. in Neuhold Christina 1090, Garnisongasse 7/13 1110, Rosa-Jochmann-Ring 5/3/3
Priv.-Doz. Dr. Pleiner-Duxneuner
Johannes Karl Hermann 1180, Semperstraße 29/2 1090, Pramergasse 25 A/2
Prim. Univ.-Prof. Dr. Resch Heinrich 1010, Kärntner Ring 15/5 1010, Habsburgergasse 1-1a/1/2/9
Dr. Urlicic Miroslaw 1200, Leithastraße 25/1/3 1020, Vorgartenstraße 206 C/2
Klinische Pathologie und Molekularpathologie
Univ.-Prof. Dr. Kerjaschki Dontscho 1160, Panikengasse 45/5+6 1160, Ganglbauergasse 33/10+11
Medizinische und chemische Labordiagnostik
Assoc. Prof. Univ.-Doz. Dr. Marculescu Rodrig 1110, Brehmstraße 14 A 1030, Schwarzenbergplatz 6
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Grabmeier Georg 1060, Otto-Bauer-Gasse 15/11 1060, Otto-Bauer-Gasse 15/14
Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation
Dr. in Albrecht Michaela, MMSc 1090, Pelikangasse 9-15/2. Stock 1090, Lazarettgasse 25/1/1
Dr. Kowatschew Iwan 1220, Floristenweg 1/13 1090, Nordbergstraße 15/2/15
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MITTEILUNGEN AUS DEM KAMMERBEREICH INTERN
PRAXISVERLEGUNGEN (FORTS.)
Psychiatrie
Dr. in Baldass Nedjeljka 1010, Jordangasse 7 A/Top 1.3 1010, Jordangasse 7 A/Top 1/2
Psychiatrie und Neurologie
Dr. Kösten Michael 1040, Große Neugasse 31/17 1040, Große Neugasse 40/10
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. in Czink Ursula 1020, Krakauer Straße 14/201 1020, Vorgartenstraße 122/429
Dr. Holzer David 1090, Sensengasse 3 1070, Westbahnstraße 31/15
Mag. a Dr. in Purkathofer Angelika 1030, Rudolf-von-Alt-Platz 7/3 1030, Paracelsusgasse 9/5
Unfallchirurgie
Dr. Brenner Heinz 1190, Rudolfinergasse 8/3 1190, Geweygasse 4 A/1/8
Dr. in Stengg Karin 1070, Mariahilfer Straße 114/2/2 1010, Mahlerstraße 7/34
PRAXISABMELDUNGEN
Allgemeinmedizin
Dr. in Bauer Silvia 1020
MR in Dr. in Brückler Regina 1190
MR in Dr. in Brückler Regina 1190 **
Dr. Buksnowitz Michael 1010
Dr. in Engelbrecht Johanna 1120
Dr. in Garn Claudia 1130
Dr. in Grähsler Maria 1080 **
Dr. Karimi Ramin 1100 **
Dr. in Krug Anna 1030
Dr. in Lerch Barbara 1090
Dr. in Obrovsky Michaela 1020
Dr. in Ramezani Fard Roya 1090
MR Dr. Robitschek Gerhard 1220
Dr. Schönfeld Paul 1110
Dr. in Spindler Doris 1230
Dr. Zeiler Heribert 1190
Dr. in Zies Franziska 1130
Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Dr. Romanek Victor Stefan 1030
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Dr. Karimi Ramin 1100 **
Dr. Maciejewski Bogdan 1180
Dr. Trimarchi Claudio 1040
Augenheilkunde und Optometrie
Dr. Bittner Mario 1020
Dr. in Ramezani Fard Roya 1090
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Dr. in Reichel Gertrude 1020 **
MR Dr. Reichel Romeo 1080 **
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Dr. in Krammer Ulrike 1200
Prof. in Mag. a Dr. in Kubiena Gertrude 1180
Dr. Thaller Walter 1180
Haut- und Geschlechtskrankheiten
MR Dr. Neuhofer Johannes Georg 1040 **
Dr. Sandor Nicolaus 1190 **
Dr. Trattner Hannes 1090 **
Innere Medizin
Dr. Drmic Ivan 1030
Dr. Gurguta Calin 1090
Dr. Laferl Hermann 1100
Dr. Laumann Richard 1010
Dr. Schönfeld Paul 1110
Kinder- und Jugendheilkunde
Dr. in Grähsler Maria 1080 **
Dr. in Lerch Barbara 1090
dr. med. Nagy Robert 1130
Lungenkrankheiten
Dr. Petrovic Milos 1100
Dr. Seker Cemil 1140 **
Medizinische und chemische Labordiagnostik
Dr. in Dostal Elisabeth 1190
Neurochirurgie
Dr. Perneczky Gedeon 1120
Neurologie und Psychiatrie
Dr. Selim Mustafa, MSc 1040 **
Nuklearmedizin
Dr. in Bauer Silvia 1020
Univ.-Doz. Dr. Zaknun John 1220
Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Dr. Messenbäck Michael 1150 **
Dr. in Obrovsky Michaela 1020
Physikalische Medizin und allgemeine
Rehabilitation
Dr. in Krug Anna 1030
OMR Dr. Müller Michael 1100
Psychiatrie
Dr. in Weber Nicole 1230 **
Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Dr. in Leitner Ingeborg 1020
Dr. in Weber Nicole 1230 **
Unfallchirurgie
Priv.-Doz. Dr. Weninger Patrick 1130 **
Urologie
Univ.-Prof. Dr. Schramek Paul 1010
Univ.-Prof. Dr. Stackl Walter 1180
Zahnärztinnen, Zahnärzte/ Zahn-, Mundund
Kieferheilkunde
Dr. in Afsharzadeh-Erstic Neda 1130
Dr. in Gal Christine 1020
Dr. in Gauert Helma 1090
Dr. Ludvik Josef 1110
Dr. in Meister Martina 1060
Dr. Puchstein Herbert 1160
Dr. Reichenberg Georg 1090
Dr. Steiner Ernest 1040
Zahnarzt dr. stom. Valic Damir 1030
DDr. Viden Robert 1010
(** Zweitpraxis)
TODESFÄLLE R.I.P.
MR Dr. Abiri Djalal 25.05.1937 02.01.2021
Dr. in Aichmair-Hoke Susanne 29.06.1963 11.01.2021
Univ.-Prof. Dr. Baumgartner Gerhard 23.03.1938 16.01.2021
OMR Dr. Freiding Roman 09.04.1925 13.12.2020
Dr. in Frimmel Martina 11.11.1938 16.11.2020
OMR Dr. Gmach Herbert 26.03.1925 21.01.2021
Dr. in Groz Stephanie 08.08.1964 22.06.2020
OMR Dr. Hahn Josef 22.06.1920 29.01.2021
MMag. DDr. Kanduth Bernhard Dietrich 27.02.1964 16.12.2020
OMR Dr. Mayer Johannes 04.08.1930 23.01.2021
Univ.-Prof. Dr. Pietschmann Helmut 02.03.1928 16.01.2021
Dr. Puchstein Herbert 28.05.1952 06.01.2021
Dr. Ramasanikargar Said 28.10.1936 28.10.2020
OSanRat Dr. Schöbel Robert 08.04.1923 12.01.2021
OMR Dr. Schober Bruno 24.10.1924 05.01.2021
Dr. Turkof Harry 09.09.1923 17.12.2020
Dr. Weibel Werner 14.04.1941 01.01.2021
Dr. Zimmerl Hans 01.12.1946 10.02.2021
RICHTIGSTELLUNG
In doktorinwien 01/2021 war die Ernennung von Assoc. Prof. Priv.-Doz. Dr. Vyssoki Benjamin Nathan zum „Ärztlichen Leiter Psychosoziale Dienste Wien“
angeführt. Hiermit wird richtig gestellt, dass er zum „Ärztlichen Leiter des Sozialpsychiatrischen Notdienstes der Psychosozialen Dienste Wien“ ernannt wurde.
03_2021 doktor in wien 19
AM PULS COVERSTORY
Studieren in der Pandemie
Die Coronakrise hat wie für die meisten auch das Leben von Studierenden
auf den Kopf gestellt. Medinlive, das Online-Nachrichtenportal der Ärztekammer
für Wien, hat mit einer Medizinstudentin über ihre Erfahrungen
im Klinisch-Praktischen Jahr gesprochen.
Von Eva Kaiserseder
20 doktor in wien 03_2021
COVERSTORY AM PULS
Foto: Chinnapong/iStock
medinlive: Frau W., Sie sind derzeit im
sechsten und letzten Jahr des Medizinstudiums
und haben gerade einen Stationswechsel
im Rahmen des Klinisch-Praktischen
Jahres (KPJ) hinter sich. Wo sind
Sie gelandet und wie geht es Ihnen mit der
neuen Situation?
Anna W.*: Ich habe von der Chirurgie
auf die Interne gewechselt. Die ersten
zwei Wochen habe ich jetzt hinter mir
und ich bin immer wieder überwältigt
von all den neuen Eindrücken und Gesichtern.
Es ist natürlich so: Egal, wo du
hinkommst und wieviel Erfahrung du
mitbringst, anfangs bist du erst einmal
der Rookie und musst dich noch beweisen.
medinlive: Können Sie das KPJ beziehungsweise
die Rotationen im Rahmen
des KPJ ein wenig skizzieren?
Anna W.: Man kann sich in diesem
Zeitraum relativ viel selbst aussuchen,
was ich sehr angenehm finde. Analog
zur späteren Basisausbildung muss
man ein chirurgisches und ein internes
Fach wählen. Dann gibt es Wahlfächer,
die man frei gestalten kann. Grundsätzlich
ist das KPJ also in drei Tertiale gegliedert.
Innerhalb dieses Tertials darf
dann einmal rotiert werden, das heißt,
man kann auf der Internen innerhalb
seines Tertials zum Beispiel von der
Kardiologie auf die Gastroenterologie
wechseln. Ich selber habe die vier Monate
im Ganzen bevorzugt, weil ich gerne
länger an einer Station bleibe, mich
hätte das tendenziell eher gestresst, zu
oft zu wechseln.
Je weiter man im Studium ist, desto
mehr Praxis kommt natürlich dazu.
Im fünften Jahr ist man die Hälfte im
Krankenhaus und die andere Hälfte hat
man Seminare, was so funktioniert,
dass man zum Beispiel vormittags im
Krankenhaus ist und nachmittags ein
Seminar hat. Im sechsten und letzten
Jahr, eben dem KPJ, ist man von der
Lehre mehr oder weniger losgelöst und
lebt den klassischen Krankenhausalltag.
medinlive: Ich gehe davon aus, das
ist des Pudels Kern, dieser Zwiespalt:
Einerseits ist man ja noch Studierende,
andererseits aber schon draußen
* Name der Redaktion bekannt.
Das gesamte Interview ist ebenfalls nachzulesen
auf www.medinlive.at, dem Online-
Nachrichten portal der Ärztekammer für Wien.
„Im sechsten
und letzten
Jahr, eben
dem KPJ, ist
man von der
Lehre mehr
oder weniger
losgelöst
und lebt den
klassischen
Krankenhausalltag.“
im Arbeitsleben, oder? Wie ging es den
Studierenden mit der Coronapandemie
und vor allem mit der Frage nach einer
gewissen Impfpriorität zumindest für
KPJ-Studierende?
Anna W.: Genau, dieser Schwebezustand
zwischen den beiden Bereichen
kommt durchaus öfters vor. Was das
Impfen betrifft: Ich kann natürlich
nur für die Wiener Universität sprechen
und ganz ehrlich gesagt wurden
wir hier, was das Thema Impfen betrifft,
meiner Meinung nach eher ungeschickt
behandelt. Der Ablauf war
so, dass wir knapp vor Weihnachten
eine E-Mail bekommen haben. Darin
stand, dass wir uns verbindlich,
also mit genau diesem Wortlaut, für
eine Impfung anmelden dürfen. Was
uns alle total gefreut hat, weil wir so
früh noch gar nicht damit gerechnet
hatten. Die Erwartungshaltung war
diesbezüglich eher niedrig. Als wir
dann länger nichts gehört haben von
der MedUni Wien, wurden wir etwas
stutzig. Einige Kolleginnen und Kollegen
haben dann bei der Uni direkt
nachgefragt, weil sie selbst schon von
„ihren“ Kranken häusern bezüglich
Impfdosenbestellungen gefragt worden
sind und keiner doppelt buchen
wollte. Und dann gab es seitens der
MedUni Wien plötzlich eine Mail, in
der erklärt wurde, alles war ein großes
Missverständnis, es war keine verbindliche
Anmeldung, sondern nur
eine Bedarfserhebung. Wir studieren
alle Medizin und sind zukünftige Ärztinnen
und Ärzte. Wenn man uns gesagt
hätte, liebe Leute, der Impfstoff ist
knapper als wir dachten, wäre das kein
Problem gewesen, uns ist das bewusst.
Einerseits werden wir behandelt wie
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
andererseits aber wie Studierende
ohne die entsprechenden Arbeitnehmerrechte.
Letztes Jahr, als
COVID ins Rollen kam, als es im
März große Aufregung wegen mangelnder
Schutzausrüstung gab, hieß
es zum Beispiel, die Studierenden im
Klinisch-Praktischen Jahr sollen weiter
ihr praktisches Jahr machen. Aber in
den Krankenhäusern wurde bei vielen
Studierenden im Klinisch-Praktischen
Jahr zuerst gespart, wenn es etwa keine
Schutzausrüstung mehr gab. Wir
haben auch kein Anrecht auf Pflegeurlaub
oder Urlaub, das gibt es für uns
nicht, gerade für Studierende mit Kindern
oder diejenigen, die neben ihrem
Studium arbeiten gehen müssen, ist
das sehr schwierig. Schließlich bekommen
wir in den meisten Häusern im
KPJ für eine 35-Stunden-Woche 550
Euro Aufenthaltsentschädigung netto,
das Thema Geld ist für uns Studierende
sehr präsent. Wir haben sogenannte
Fehltage und da ist es egal, warum wir
fehlen, ob wir auf Urlaub sind oder
krank sind.
medinlive: Wie viele Fehltage gibt es
da?
Anna W.: Es gilt hier: Maximal zehn
Tage pro Tertial. Gesonderte Regelungen
gibt es seitens der Uni für längere
Fehlzeiten wie zum Beispiel länger
dauernde Krankheiten oder Schwangerschaft.
Wobei man da mit dem
Krankenhaus, in dem man das KPJ
absolviert, oft Glück und hier einiges
an Spielraum hat. Man kann sich zum
Beispiel längere Dienste an einem Tag
ausmachen, um dann an einem anderen
Tag vielleicht weniger Stunden zu
absolvieren, ganz so, wie man gerade
gebraucht wird, je nach Bedarf. Es verlangt
natürlich auch einiges an Eigenverantwortung
bei den Studierenden.
Ich persönlich genieße jedenfalls sehr,
dass ich in „meinem“ Krankenhaus in
sehr viele unterschiedliche Abläufe
eingebunden bin, mir vieles anschauen
kann und mit den Stationen unterschiedliche
Aufgaben ausmachen kann.
Und man muss dazusagen, nicht jeder
Arzt und jede Ärztin sind gerne Lehrende
beziehungsweise können das
gut oder haben genügend Zeit dafür,
deswegen gilt: Wir Studierenden sind
gefordert, selbst nachzuhaken, dranzubleiben,
sich hineinzuarbeiten in etwas.
Ich glaube, es gibt auch ein großes
Stadt-Land-Gefälle im KPJ, was ein
Vor- und Nachteil sein kann. In Wien
sind die Krankenhäuser Studierende
gewohnt, dort werden sie fix einberechnet
und bekommen eher bestimmte
Aufgaben zugeteilt. In kleineren Häusern
ist es manchmal einfach etwas
Besonderes, wenn ein KPJ-Student
oder eine KPJ-Studentin dort arbeiten.
Dort gibt es dann oft auch besonders
tolle Teachings, weil die Ärztinnen und
Ärzte sich schlichtweg freuen, dem
Nachwuchs etwas zeigen zu dürfen. Oft
bekommt man auch von Anfang an viel
Verantwortung, das ist dann besonders
schön.
>
03_2021 doktor in wien 21
AM PULS COVERSTORY
> medinlive: Was ist der aktuelle Status
Quo, was das Impfen betrifft (Stand Mitte
Februar 2021)?
Anna W.: Es ist meines Wissens schön
langsam doch etwas ins Rollen gekommen,
es soll Impfstraßen für Studierende
beziehungsweise KPJ-Studierende
geben, die zuvor von den zugeteilten
Krankenhäusern nicht geimpft wurden.
Wobei es auch hier natürlich Unterschiede
gibt, es gibt Kolleginnen und
Kollegen, die in der Anatomie sind
und nie Patientinnen und Patienten zu
Gesicht bekommen. Und es gibt KPJ-
Studierende, die in der Notaufnahme
arbeiten und täglich Abstriche machen
müssen von Menschen, wo sie nicht
wissen, ob diese eventuell mit dem Coronavirus
infiziert sind oder nicht. Als
es also hieß, dass Studierende, die in
Krankenhäusern am Patienten arbeiten,
nicht geimpft wurden, gingen die
Wogen sehr hoch, weil es viele unfair
fanden, dass zum Beispiel Büroangestellte
mit keinem Patientenkontakt
geimpft werden nur aufgrund ihres
Angestelltenstatus. Ich selbst hatte
übrigens Glück, ich bin in „meinem“
Krankenhaus in Niederösterreich mitgeimpft
worden und hatte und habe viel
Patientenkontakt.
„Ich studiere
nicht Medizin,
um in
Webinaren
zu sitzen, ich
will meine
Patientinnen
und Patienten
sehen,
ihnen zuhören,
ihre
Problematik
begreifen.“
medinlive: Spannen wir den chronologischen
Bogen doch einmal zurück, wie
ging es Ihnen persönlich mit der Coronakrise?
Anna W.: Mein Klinisch-Praktisches
Jahr fing im Herbst 2020 an. Generell
kann man glaube ich sagen, gab es keine
gravierenden Nachteile in der Lehre
wegen Corona. Und der Krankenhausbetrieb
lief ja ganz normal weiter.
Grundsätzlich waren damals aber alle
sehr in Aufregung, wie der gewohnte
Unibetrieb nun weitergehen soll und
wie man die Praxis handhaben soll.
Die Situation im ersten Lockdown war
zum Beispiel so, dass manche Häuser
sehr nervös waren und etwa zugesagte
Plätze für Studierende im Klinisch-
Praktischen Jahr abgesagt haben. Auch
Rotationen in dieser Zeit, sei es auf Abteilungen
oder häuserübergreifend, waren
schwierig. Klarerweise wollten viele
in dieser Zeit, als Corona noch dermaßen
unbekannt war, ungern neues Personal
aufnehmen. Ich glaube aber, man
kann sagen, die Uni hat sich da einige
gescheite Dinge überlegt, um Alternativen
anzubieten. Momentan weiß
ich aber gar nicht, wie es den jüngeren
Jahrgängen geht, was ich allerdings
weiß, ist, dass peu à peu versucht wird,
wieder so viel Präsenzunterricht wie
möglich anzubieten.
Im Sommersemester, als auch ich noch
Seminare hatte, sind erst einmal alle
Veranstaltungen abgesagt worden.
Ich erinnere mich noch gut, es war der
Dienstag vor dem ersten Lockdown.
Ich war am Weg zu Uni, als die E-Mail
von der MedUni Wien kam, dass zugesperrt
wird bis auf Weiteres. Schon die
Woche davor hat das die Innsbrucker
Uni gemacht und irgendwie schien mir
das total surreal und unvorstellbar für
Wien. Als es dann passiert ist, waren
wie gesagt von jetzt auf gleich alle Vorlesungen,
Veranstaltungen und so weiter
gecancelt. Auch die klinischen Praktika
wurden abgesagt für diejenigen im
fünften Jahr. Die Uni wollte dann aber
die Studierenden trotzdem miteinbeziehen.
Alle Studierenden, die ihr klinisches
Praktikum abbrechen mussten,
sollten sich daher ein neues Praktikum
im Ausmaß von 100 Stunden suchen,
wo sie etwa unterstützend bei einem
möglichen medizinischen Personalmangel
in den Krankenhäusern mitarbeiten
sollten.
In der Theorie klang das gut, allerdings
ging es uns in der Praxis so, dass viele
nicht wussten, woher man in dieser
ohnehin so extremen Zeit, wo keiner
genau wusste, wie alles weitergeht,
plötzlich einen neuen Arbeitsplatz
herzaubern soll. Viele sind dann zur
Gesundheitshotline 1450 gegangen,
aber es gab auch diejenigen, die zum
Beispiel selbst zur Risikogruppe gehört
haben und zuhause bleiben wollten,
oder Kinder haben und plötzlich ohne
Betreuung dastanden. Als Alternative
dazu wurden dann 100 Stunden Distance
Learning angeboten und das
hat recht gut funktioniert. Es gab sehr
ambitionierte Lehrende und der Lehrstoff
wurde gut vermittelt.
medinlive: War das für Sie eine gute
Alternative zum regulären Studium?
Anna W.: Natürlich nicht (lacht). Ich
studiere nicht Medizin, um in Webinaren
zu sitzen, ich will meine Patientinnen
und Patienten sehen, ihnen
zuhören, ihre Problematik begreifen.
Fotos: GMint/iStock, Leonsbox/iStock, castillodominici/iStock, eyecrave/iStock
22 doktor in wien 03_2021
COVERSTORY AM PULS
Aber es war den Umständen entsprechend
völlig in Ordnung und mit sehr
viel Herzblut gemacht. Und sehr gut
war, dass plötzlich Themen, die im Studium
normalerweise untergehen, wie
zum Beispiel die Allgemeinmedizin,
plötzlich viel mehr Raum hatten. Es
gab sogar eine eigene allgemeinmedizinische
Sprechstunde. Oder Radiologie,
auch ein Fach, das im regulären Studium
eher untergeht: Hier gab es extrem
engagierte Vortragende, die sich einen
guten Zugang für die Webinare überlegt
haben und alles sehr interessant
gestaltet haben.
medinlive: Und wie ist Ihre höchst subjektive
Einschätzung rund um das Krankenhauspersonal,
wie ging es diesem mit
der Krise?
Anna W.: Ich glaube, das Thema ist
für jeden präsent, ist aber mittlerweile
auch Part of the Game geworden. Es
ist mehr Routine hineingekommen, es
herrscht nicht mehr diese ganz große
Ratlosigkeit wie am Anfang, wohin die
Reise jetzt führt. COVID gehört zu unserem
Spektrum dazu, es geht nicht anders.
Gott sei Dank habe ich persönlich
in „meinem“ Krankenhaus durch die
gesetzten Maßnahmen aber nicht das
Gefühl, dass wir am Anschlag stehen.
Die Ressourcen sind glücklicherweise
da, eben und auch wegen der schon erwähnten
gesetzten Maßnahmen.
medinlive: Haben Sie das Gefühl, die
jüngeren Studierenden fühlen sich um
diese Zeit des Studiums betrogen?
Anna W.: Ich denke, die Anfang-
Zwanzigjährigen trifft das sicher hart,
die fallen um diese besondere Zeit des
Neuanfangs, der Erstsemestererfahrungen
um. Dieses klassische Studentenleben,
Umzug, neue Stadt, neue
Menschen, das kommt da sicher alles
zu kurz. Bei uns KPJ-Studierenden ist
es wie gesagt nicht so gewesen, dass wir
etwas verpasst haben. Wir sind ja dort,
wo wir immer hinwollten, am Anfang
unseres Arbeitslebens. Unser Alltag hat
sich vielleicht dahingehend verändert,
dass viele von uns die Stadt verlassen
haben, um in neue Krankenhäuser
zu wechseln. Aber um das klassische
Studentenleben ist niemand von uns
umgefallen. Und die Zeit des Distance
Learnings im Sommersemester war in
Ordnung. Wenn ich da mit meinem
Nachbarn, der seit März durchgehend
im Homeoffice ist, rede, bin ich auch
sehr dankbar dafür. Ich spüre, dass die
Krise und die dazugehörigen Begleitumstände
natürlich seelisch sehr viel
machen mit den Menschen. Wenn
man jemand ist, der ohnehin nicht
besonders strukturiert lebt, dann kann
man durch die Pandemie und alles
was damit zusammenhängt, psychisch
wirklich in ein Loch fallen, denke ich.
medinlive: Apropos Kollateralschäden,
was sind hier Ihrer Meinung nach die
größten Gefahren?
Anna W.: Ich glaube, gesundheitlich
werden für viele Personen große Nachteile
entstehen, die wir wahrscheinlich
erst im Abstand von ein paar Jahren so
„Ich denke,
die Anfang-
Zwanzigjährigen
trifft
das sicher
hart, die
fallen um
diese besondere
Zeit des
Neuanfangs,
der Erstsemestererfahrungen
um. Dieses
klassische
Studentenleben,
Umzug,
neue Stadt,
neue Menschen,
das
kommt da
sicher alles
zu kurz.“
richtig beurteilen können. Da gibt es
ja zum Beispiel diese Zahlen, die belegen,
dass im ersten Lockdown mehr
tödliche Herzinfarkte, aber weniger
Spitalsaufnahmen zu verzeichnen waren.
Es könnte jetzt deswegen so sein,
weil die Menschen mehr zuhause
waren, sich weniger angestrengt haben
und so weiter. Wahrscheinlicher
ist allerdings, dass sie ganz einfach
viel weniger oft den Arzt, die Ärztin
oder das Krankenhaus aufgesucht
haben bei Beschwerden, aus Angst,
sich mit COVID anzustecken. Oder:
Schwangere und Corona. Ich weiß von
einer Freundin, die Ernährungsberaterin
in einem Krankenhaus ist, dass ganz
viele schwangere Frauen sich schlicht
nicht oder viel weniger oft zur Vorsorge
und Information getraut haben. Auch
Long COVID, also die Langzeitfolgen
einer durchgemachten Erkrankung,
werden ganz sicher noch stärker Thema
werden.
Demokratiepolitisch ist das Ganze auch
sehr bedenklich, Demonstrationen
oder „Spaziergänge“ wie Anfang Februar
sind einfach nur traurig und ärgerlich.
Die Demonstrierenden sollten
vielleicht einfach einmal den Krankenhausalltag
miterleben, dann würden sie
ihre Meinung zu Corona wahrscheinlich
recht schnell ändern. Die Solidarität,
die im März letzten Jahres so
spürbar war, dass wir das gemeinsam
schaffen, ist verflogen und das ist schade.
All das Spalten bringt ja nichts. Wir
sind alle pandemiemüde. Jeder einzelne
von uns.
03_2021 doktor in wien 23
INTERN MEDIZIN
STATUTEN DES THEODOR-BILLROTH-PREISES DER ÄRZTEKAMMER FÜR WIEN
Artikel I
1. Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
stiftet die Ärztekammer für Wien den „Theodor-Billroth-Preis
der Ärztekammer für Wien“.
2. Der „Theodor-Billroth-Preis” wird alljährlich
verliehen und ist mit 7500 Euro dotiert. Er ist
maximal in drei Teile teilbar.
3. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund
einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene
Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises können
sich alle Angehörigen der Ärztekammer für Wien
bewerben. Da der „Theodor-Billroth-Preis der Ärztekammer
für Wien“ sowohl der Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses als auch der Förderung
der wissenschaftlichen Tätigkeit in der freien
Praxis dienen soll, sind Klinik-, Abteilungs- und
Institutsvorstände (ausgenommen als Co-Autoren)
von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Einreicher
kommen nur Erstautoren in Frage, die in den vorhergehenden
fünf Jahren vor der Einreichung nicht
Preisträger des „Theodor-Billroth-Preises“ oder
des „Forschungsförderungspreises der Erste Bank
der oesterreichischen Sparkassen AG“ waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich
in den „Mitteilungen der Ärztekammer
für Wien“. Für die Einreichung der Arbeitenist
jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer
für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form
einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vorzulegen plus in elektronischer Form
(PDF oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen, außer in Englisch, ist
die Einreichung einer deutschen Übersetzung
erforderlich.
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht
noch für einen anderen Preis eingereicht worden
sein. Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher
Tätigkeiten beziehungs weise
experimenteller Untersuchungen aus einem
Fachgebiet der Medizin zum Gegen stand
haben. Habilitationsschriften können nicht
eingereicht werden. Von der Einreichung
ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche
Arbeiten, die zum überwiegenden Teil im
Rahmen eines Auslandsaufenthalts durchgeführt
und von dieser ausländischen Institution
publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand
der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen
Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren
erforderlich.
2. Die Verleihung des Preises (auch Theodor-
Billroth-Gütesiegel) erfolgt in feierlicher Form
durch das Präsidium der Ärztekammer für
Wien.
3. Wenn Arbeiten eingereicht werden, die aufgrund
der hohen Dichte der Qualität nicht mit
dem Preis ausgezeichnet werden können, kann
die Jury der Wiener Ärztekammer die Verleihung
des Theodor-Billroth-Preis-Gütesiegels
vorschlagen.
4. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
STATUTEN DES FORSCHUNGSFÖRDERUNGSPREISES DER ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG
Artikel I
1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit
der Ärzte in Wien stiftet die Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG einen Preis.
2. Der Preis trägt den Namen „Forschungsförderungspreis
der Erste Bank der oesterreichischen
Sparkassen AG”.
3. Der „Forschungsförderungspreis der Erste
Bank der oesterreichischen Sparkassen AG”
wird alljährlich verliehen und ist mit 7500 Euro
dotiert. Er ist maximal in drei Teile teilbar.
4. Wird in einem Jahr von der Verleihung aufgrund
einer fehlenden Empfehlung seitens der
Jury Abstand genommen, so wird der vorgesehene
Betrag trotzdem bereitgestellt und soll in
einem der folgenden Jahre für eine Erhöhung
des Preises Verwendung finden.
Artikel II
Um die Verleihung dieses Förderungspreises können
sich alle im Bereich Wien tätigen Ärzte bewerben.
Dies gilt auch für promovierte Mediziner,
die nicht Mitglied der Ärztekammer sind. Da
der „Forschungsförderungspreis der Erste Bank
der oesterreichischen Sparkassen AG“ sowohl der
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
als auch der Förderung der wissenschaftlichen
Tätigkeit in der freien Praxis dienen soll, sind Klinik-,
Abteilungs- und Institutsvorstände (ausgenommen
als Co-Autoren) von der Bewerbung
ausgeschlossen. Als Einreicher kommen nur Erstautoren
in Frage, die in den vorhergehenden fünf
Jahren vor der Einreichung nicht Preisträger des
„Theodor-Billroth-Preises“ oder des „Forschungsförderungspreises
der Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG” waren.
Artikel III
1. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alljährlich
in den „Mitteilungen der Ärztekammer
für Wien”. Für die Einreichung der Arbeiten
ist jeweils als Schlusstermin der 31. Mai festzusetzen.
2. Die Arbeiten sind beim Präsidium der Ärztekammer
für Wien, Wien 1., Weihburggasse
10-12, in würdiger und druckreifer Form
einzureichen. Sie sind in vierfacher Ausfertigung
vor zulegen plus in elektronischer Form
(PDF oder ähnliches Format). Bei fremdsprachigen
Publikationen, außer in Englisch, ist
die Einreichung einer deutschen Übersetzung
erforderlich.
Artikel IV
Die Arbeiten dürfen weder vor dem 1. Juni des
Vorjahrs in schriftlicher Form veröffentlicht noch
für einen anderen Preis eingereicht worden sein.
Sie sollen die Ergebnisse eigener wissenschaftlicher
Tätigkeit beziehungsweise experimenteller
Untersuchungen aus einem Fachgebiet der Medizin
zum Gegenstand haben. Habilitationsschriften
können nicht eingereicht werden. Von der
Einreichung ebenfalls ausgeschlossen sind wissenschaftliche
Arbeiten, die zum überwiegenden
Teil im Rahmen eines Auslandsaufenthalts
durchgeführt und von dieser ausländischen Institution
publiziert werden.
Artikel V
1. Zur Beurteilung der Arbeiten wird vom Vorstand
der Ärztekammer für Wien eine ärztliche
Jury eingesetzt.
2. Zur Beurteilung der Arbeiten können beliebig
viele (Fach-)Referenten herangezogen werden.
Artikel VI
1. Für die Verleihung des Preises oder dessen
Teilung ist die einfache Mehrheit der Juroren
erforderlich.
2. Die Verleihung des Preises (Erste Bank Forschungsförderungspreis-Gütesiegel)
erfolgt
in feierlicher Form durch die Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen AG in Wien.
3. Wenn Arbeiten eingereicht werden, die aufgrund
der hohen Dichte der Qualität nicht
mit dem Preis ausgezeichnet werden können,
kann die Jury der Wiener Ärztekammer die
Verleihung des ERSTE BANK Forschungsförderungspreis-Gütesiegels
vorschlagen.
4. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein
Rechtsmittel zulässig.
Artikel VII
Eine Abänderung dieser Statuten kann nur über
Beschluss des Vorstands der Ärztekammer für
Wien erfolgen.
24 doktor in wien 03_2021
MEDIZIN SERVICE
Corona-Studie
Infektionsrisiko am Land höher
Eine Studie der MedUni Wien, die im Auftrag des Landes Oberösterreich untersucht hat, welche demografischen
Faktoren Einfluss auf die phasenweise sehr hohen SARS-CoV-2-Inzidenzen im zweiten
Halbjahr 2020 im Bundesland gehabt haben, hat interessante Ergebnisse gebracht: Die Wahrscheinlichkeit,
sich mit dem Coronavirus anzustecken, war im dicht besiedelten urbanen Raum geringer als
am Land. Und in Bezirken mit hohem Ausländeranteil war das Infektionsgeschehen klar schwächer.
Foto: Daniele Mezzadri/iStock
► Oberösterreich gehörte im vergangenen
Herbst zu den am
stärksten von der SARS-CoV-2-Epidemie
betroffenen Regionen Österreichs.
Die Verteilung des Virus in den 18 Bezirken
war dabei aber recht unterschiedlich.
Zwischen 1. Juli und 31. Dezember
variierte die maximale
Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000
Menschen zwischen 602 (Stadt-Linz)
und 1.628 (Bezirk Rohrbach). Die Landesregierung
nahm das zum Anlass,
das Zentrum für Public Health der Medizin-Uni
Wien mit einer Analyse zu
beauftragten, warum sich die Infektionen
regional so stark unterschieden.
In ihren Analysen kommen nun die
Public-Health-Experten und Epidemiologen
Hans-Peter Hutter und Michael
Kundi zu teils überraschenden
Ergebnissen. Je höher die Einwohnerdichte,
desto niedriger war die Sieben-
Tage-Inzidenz und die Mortalität, je
höher die Agrarquote – also je mehr
Menschen in einem Bezirk im landwirtschaftlichen
Bereich tätig sind –,
umso höher die Zahlen. „Entgegen der
Annahme, dass eine hohe Bevölkerungszahl
und die daraus resultierende
höhere Kontaktwahrscheinlichkeit das
Risiko einer Infektion erhöht, ist der
umgekehrte Effekt festzustellen“, sagte
Hutter im APA-Gespräch.
Vermeintliches Stadt-Problem
„Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass
im ländlichen Bereich vielleicht eher
ein Schlendrian beim Einhalten der
Maßnahmen herrscht. Die vertrauten
Kontakte dürften am Land mehr gepflegt
werden, man sieht das Virus
möglicherweise als ein Problem der
Stadt“, sagte der Umweltmediziner. „Im
urbanen Bereich könnte es hingegen
mehr Selbstkontrolle der Gesellschaft
geben. Wenn jemand in ein Geschäft
geht und die Maske nicht oder nicht
richtig aufhat, wird er schnell einmal
schief angeschaut.“
Die zweite Feststellung der Studie: In
Bezirken, wo der Anteil an Ausländerinnen
und Ausländern hoch ist oder
viele Personen ausländischer Herkunft
leben, gab es eine signifikant geringere
Inzidenz. „Es zeigt sich, dass bei dem
dramatischen Anstieg im November
und Dezember in Oberösterreich Ausländer
keine Rolle gespielt haben.“ Ob
das daran liegt, dass sie sich eher an die
empfohlenen Maßnahmen halten – etwa,
weil sie öfter noch mit älteren Menschen
im Familienverbund leben – oder
hier andere Faktoren eine Rolle spielen,
könne er aber nicht sagen, so Hutter.
Einfluss auf die Inzidenz
Eine gewisse Rolle spielte auch das Bildungsniveau:
„Höhere Bildung hat einen
Einfluss auf die Inzidenz, aber das
heißt nicht, dass niedrige Abschlüsse
für deutlich höhere Zahlen sorgten.
Signi fikant positive Ergebnisse haben
sich eher bei den berufsbildenden mittleren
Schulen gezeigt“, erklärte Hutter.
Keine signifikanten Zusammenhänge
fanden sich in der Altersstruktur – möglicherweise
auch, weil hier die Unter-
„Entgegen
der Annahme,
dass
eine hohe
Bevölkerungszahl
und die daraus
resultierende
höhere
Kontaktwahrscheinlichkeit
das
Risiko einer
Infektion erhöht,
ist der
umgekehrte
Effekt festzustellen.“
schiede zwischen den Bezirken gering
sind. Bemerkbar war aber, dass je mehr
Menschen über 65 Jahre in einem Bezirk
lebten, desto niedriger dort auch die
Inzidenz war. „Ein Grund dafür könnte
sein, dass sich die Älteren eher an die
Sicherheitsmaßnahmen halten.“
Eine Aussagekraft für andere Bundesländer
hätten die Ergebnisse aus Oberösterreich
übrigens nur bedingt, betonte
Hutter: „Wien hat etwa eine ganz
andere Bevölkerungsstruktur.“ Es sei
auch nicht Aufgabe der Studie gewesen,
Erklärungen für die festgestellten Zusammenhänge
zu liefern. „Es ging einmal
darum zu schauen, was an gewissen
Vermutungen dran ist, die immer
wieder kursieren.“ Für die Frage nach
dem Warum schlägt Hutter weiterführende
Analysen vor.
Wichtige Erkenntnisse
Die Ergebnisse der MedUni-Studie
könnten aber – gerade in Zeiten knapper
Ressourcen – wichtige Handlungsanleitungen
liefern. „Wenn es etwa darum
geht, in welche Kampagnen man
Geld steckt oder wie man versucht, bestimme
Gruppen zu erreichen“, betonte
Hutter.
Christine Haberlander, oberösterreichische
Gesundheitslandesrätin und
Landeshauptmann-Stellvertreterin
(ÖVP) hält die Erkenntnisse der beiden
Studienautoren für wichtig: „Als Konsequenz
beobachten wir mit Medizinern
seit einigen Wochen Gemeinden
mit auffälligem Fallgeschehen über einen
Zeitraum von mehreren Wochen.
Wir können nach den ersten Betrachtungen
bestätigen: Es sind meist Fallhäufungen,
die aus einem privaten
Umfeld kommen, und solche Fallhäufungen,
etwa aus Geburtstagsfeiern,
wurden vermehrt im ländlichen Raum
festgestellt.“
APA
03_2021 doktor in wien 25
SERVICE MEDIZIN
Neues Medikament zur Cholesterinsenkung
Erhöhte Cholesterinwerte zählen zu den
häufigsten Ursachen für Herzinfarkt und
Schlaganfall. Mit einem neuen Medikament
kann mit nur zwei Injektionen im Jahr das
LDL-Cholesterin um die Hälfte reduziert
werden. Der therapeutische Effekt ist damit
vergleichbar mit jenem einer täglichen
Medikamenteneinnahme. Gemeinsam mit
der Standardtherapie kann mit dem neuen
Wirkstoff das LDL-Cholesterin um mehr als
80 Prozent gesenkt werden.
Um das
Risiko eines Herz infarktes
zu reduzieren, spielt die intensive
Cholesterinsenkung bei Patientinnen und
Patienten mit angeborenen Stoffwechselstörungen
und daraus resultierenden sehr hohen
Cholesterinwerten sowie bei Patientinnen
und Patienten mit Gefäßverkalkungen, der
Atherosklerose, eine wichtige Rolle. Der innovative
Wirkstoff des cholesterinsenkenden
Medikaments Inclisiran gibt nun eine vielversprechende
Perspektive für die Therapie
dieser Erkrankungen.
„Der neue und revolutionäre Therapieansatz
gibt uns und unseren Patientinnen und Patienten
die Chance, mit nur zwei Injektionen
pro Jahr eine Reduktion des LDL-Cholesterins
um die Hälfte zu erreichen. Diese Therapie
kommt zusätzlich zur Standardtherapie, wie
zum Beispiel Statinen, zur Anwendung und
wird jetzt erstmals routinemäßig eingesetzt“,
so Walter Speidl von der Klinischen Abteilung
für Kardiologie von MedUni Wien und AKH
Wien, an der kardiologische Patientinnen
und Patienten mit Störungen des Fettstoffwechsels
behandelt werden.
Der neue Wirkstoff nutzt den 2006 mit
dem Nobelpreis ausgezeichneten RNA-
Interference-Mechanismus. Durch diesen
wird die Bildung des Proteins PCSK9, das am
Fettstoffwechsel beteiligt ist und das schlechte
LDL-Cholesterin im Blut erhöht, bereits in
der Leberzelle gehemmt.
„Der neue Wirkstoff ermöglicht, dass die
Leberzelle deutlich mehr LDL-Cholesterin
aufnehmen und verarbeiten kann, wodurch
weniger LDL-Cholesterin in die Blutstrombahn
gelangt und eine weitere gefährliche Ablagerung
in der Gefäßwand verhindert wird“,
erklären Klaus Distelmaier und Konstantin
Krychtiuk von der Klinischen Abteilung für
Kardiologie die neuartige Therapie. In Studien
hat sich eine sehr gute Verträglichkeit des
Wirkstoffs gezeigt. Da nur zwei Injektionen
jährlich notwendig sind, ist eine hohe Akzeptanz
und Therapietreue der Patientinnen und
Patienten zu erwarten.
Am 29. Jänner 2021 wurde der innovative
Wirkstoff weltweit zum ersten Mal außerhalb
einer klinischen Studie bei der Therapie
von zwei Patienten der Klinischen Abteilung
für Kardiologie verabreicht. Die Zulassung
des Medikaments Inclisiran erweitert die
therapeutischen Möglichkeiten zur effektiven
Lipidsenkung erheblich.
„Wir denken, dass diese neue Medikamentenart
das Potenzial hat, zu einem der meist
verschriebenen Medikamente weltweit zu
werden und das Lipidmanagement langfristig
zu revolutionieren,“ zeigt sich Christian
Hengstenberg, Leiter der Universitätsklinik
für Innere Medizin II und der Klinischen
Abteilung für Kardiologie von AKH Wien und
MedUni Wien optimistisch. MedUni Wien
Schlüssel für rasches Wegsperren von Erbgut entdeckt
Damit Zellen ihren Dienst im Körper erfüllen
und die den Abläufen des Lebens zugrunde
liegenden Proteine produzieren können,
brauchen sie Zugang zur Bauanleitung des
Lebens – der DNA. Wiener Forschende
zeigten nun im Fachblatt Nature Genetics,
wie der für die Ablesbarkeit des Erbguts verantwortliche
BAF-Komplex rasch ausgehebelt
werden kann. Da der Komplex bei vielen
Krebsarten eine Rolle zu spielen scheint,
erhoffen sie sich neue Einsichten in deren
Therapie.
Der BAF-Komplex besteht aus mehreren
Untereinheiten, deren Bauanleitung in 29
Genen eingeschrieben ist. Das Auslesen von
DNA-Teilen steuert diese zelluläre Maschine,
indem die verschiedenen Einheiten Erbgut-
Teile entweder mit Eiweißstoffen dicht
verpackten oder gut zugänglich lassen.
Mutationen bestimmter Untereinheiten des
Komplexes wurden in der Vergangenheit bei
einigen Krebskrankheiten festgestellt, wie
es kürzlich in einer Aussendung des Forschungszentrums
für Molekulare Medizin
(CeMM) der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften (ÖAW) hieß. Mit den
direkten Auswirkungen von Veränderungen
des BAF-Komplexes auf den Zugang zur DNA
beschäftigt sich das Team um Stefan Kubicek
schon seit einiger Zeit.
Bisher kamen dafür Methoden zu Anwendung,
mit denen diese wichtigen Proteine
erst nach einigen Tagen quasi ausgeschaltet
wurden. Nun haben Kubicek und die
Studien-Ko-Autorinnen Sandra Schick, Sarah
Grosche und Katharina Eva Kohl verschiedene
Untereinheiten mit einer Substanz markiert,
die der zellulären Müllabfuhr anzeigt, dass
diese zu entsorgen sind. „Dadurch wird die
markierte BAF-Untereinheit binnen einer
Stunde abgebaut. Dies ermöglicht eine genaue
Beobachtung, ob und wie sich anschließend
Zugänglichkeiten verändern“, so die
Forscherinnen.
So habe man gezeigt, „dass das Entfernen
einer einzelnen Untereinheit des BAF-Komplexes
sofort zu einem Verlust an Zugänglichkeit
zu bestimmten DNA-Regionen führt.
Wir gehen davon aus, dass ähnliche Vorgänge
wie in unserem Modellsystem auch in der
Krebsentstehung eine Rolle spielen, wenn
in Zellen erstmals Mutationen einer Untereinheit
des BAF-Komplexes auftreten“, so
Kubicek. So ist bereits klar, dass beispielsweise
eine Veränderung des SMARCA4-Gens bei
Krebszellen recht häufig ist.
Wie das Team schon 2019 in einer Arbeit
zeigte, können Zellen mit Mutationen einer
der Untergruppen recht gut weiterleben. Ist
aber auch noch zusätzlich eine weitere betroffen,
führt das zum Zelltod – Forschende sprechen
von „Synthetischer Letalität“. Das könnte
künftig dazu ausgenutzt werden, um etwa
Krebszellen mit SMARCA4-Veränderungen
auszuschalten, indem zusätzlich das SMAR-
CA2-Gen gehemmt wird. Diese Kombination
bedeute nämlich ein gezielt herbeigeführtes
Aus für genau solche Krebszellen. Überdies
denken die Forschenden auch über Wege
nach, den BAF-Komplex auszuhebeln, indem
man ihn von der notwendigen Energiezufuhr
abschneidet.
APA
Illustration: lvcandy/iStock
26 doktor in wien 03_2021
MEDIZIN SERVICE
Gehirnkrankheiten
Ultraschall für präzise Behandlung
Ultraschall kann nicht nur als bildgebendes Verfahren eingesetzt werden, mit gezielten
Ultraschallimpulsen lässt sich eine Reihe an Gehirnerkrankungen, die bisher nur eingeschränkt
therapierbar sind, punktgenau behandeln. Einige revolutionäre Verfahren dieser Art wurden
in den letzten Jahren in Toronto und auch an der MedUni Wien entwickelt.
Foto: Jolygon/iStock
► Das Wiener Verfahren verbessert
Hirnfunktionen, indem noch
funktionierende Nervenzellen von außen
aktiviert werden. Verbesserungen
sind bei verschiedenen neuropsychiatrischen
Hirnerkrankungen wie Alzheimer-Demenz,
Parkinson, Schlaganfall,
Multipler Sklerose oder Nervenschmerzen
erwartbar. Eine soeben im Fachjournal
Advanced Science von der MedUni
Wien gemeinsam mit der Universität
Toronto veröffentlichte Übersichtsarbeit
zeigt, dass die neuen Therapien bereits
an der Schwelle breiter Anwendung in
der klinischen Praxis stehen.
Nahezu nebenwirkungsfrei
In den vergangenen Jahren wurden
neuartige Konzepte für die Ultraschall-
Gehirntherapie entwickelt. Hochfokussierte
Ultraschallwellen ermöglichen
nun eine nicht-invasive Chirurgie, die
fokale Übertragung von Therapeutika
oder Genen an ausgewählten Stellen
des Gehirns und die therapeutische
Modulation neuronaler Netzwerke bei
verschiedenen Gehirnerkrankungen.
Laut Roland Beisteiner, unter dessen
Leitung die neue Methode der transkraniellen
Pulsstimulation mit Ultraschall
(TPS) an der Universitätsklinik
für Neurologie von MedUni Wien und
AKH Wien entwickelt wurde, sind die
neuartigen Ultraschall-Methoden kein
„Entweder-Oder“, sondern ein echtes
Plus für die klinische Praxis: „Die in
Wien und Toronto entwickelten Techniken
stellen neuartige Zusatzoptionen
dar, mit denen wir bereits etablierte
Therapien ergänzen können. Die inzwischen
publizierten Patientendaten
zeigen, dass die transkraniellen Ultraschallinnovationen
sicher und für
eine breite klinische Anwendung bereit
sind.“ Der große Zusatzvorteil des
Wiener Verfahrens: es ist nahezu nebenwirkungsfrei.
Breiter Roll-out in Sichtweite
Die unter Wiener Leitung von einem
internationalen Konsortium entwickelte
Nervenzell-Stimulation TPS wurde bereits
Anfang 2020 in einem führenden
Wissenschaftsjournal als Coverarbeit
vorgestellt. Patientinnen und Patienten
mit Alzheimer zeigten in dieser Pilotstudie
über drei Monate anhaltende
Verbesserungen. Der breite klinische
Roll-out ist bereits angelaufen, erfordert
laut Beisteiner aber besondere
Fachexpertise: „Die neue Therapie ist
in kontinuierlicher wissenschaftlicher
Entwicklung und erfordert von den
Behandelnden besondere neurologische,
methodische und Hirnfunktionskenntnisse“,
so Beisteiner. Neben
den auch schon mit älteren, weniger
genauen Hirnstimulationsverfahren
untersuchten Erkrankungen Alzheimer,
Parkinson, Schlaganfall, Multipler
Sklerose und Nervenschmerzen gibt es
für TPS wahrscheinlich auch ganz neue
Einsatzbereiche. TPS ist das einzige
Verfahren, das auch tiefe Hirnregionen
gezielt nicht-invasiv aktivieren kann.
Daher sind alle Erkrankungen, bei
welchen eine Rehabilitation gestörter
Hirnfunktionen über Aktivierung noch
funktionierender Nervenzellen möglich
ist, Kandidaten für die neue Wiener
„Die in
Wien und
Toronto
entwickelten
Techniken
stellen
neuartige
Zusatzoptionen
dar,
mit denen
wir bereits
etablierte
Therapien
ergänzen
können.“
Therapie. Für Alzheimertherapie ist TPS
bereits zugelassen (CE Zertifizierung).
Andere Technik, andere Ziele
Die beiden weiteren, klinisch federführend
von Studien-Coautor Andres
Lozano an der Universität Toronto entwickelten
Methoden nutzen ebenfalls
Ultraschallwellen. Die gezielte nichtinvasive
Chirurgie mittels Ultraschall
ist bereits für essenziellen Tremor und
tremordominantes Parkinsonsyndrom
zugelassen.
Erstmals ohne Öffnung des Schädels
lassen sich so durch gezielte Ausschaltung
überaktiver Nervenzellen
Fehlfunktionen
des Gehirns
therapieren – eine
Methode, die in Zukunft
bei vielen neurologisch
bedingten
Bewegungsstörungen
relevant sein könnte.
Die dritte neuartige
Ultraschall-Methode,
die gezielte Arzneimittel-,
Antikörperoder
Gentherapie,
löst eine der großen
Herausforderungen der Neurologie,
indem sie erstmals die lokale Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke nichtinvasiv
ermöglicht. Denn obwohl viele hochwirksame
Therapeutika grundsätzlich
zur Verfügung stehen, bringt man sie
oft nicht an die gewünschte Stelle ins
Gehirn. „Durch das Überwinden dieser
Barriere ist nun erstmals die gezielte
Abgabe von Therapeutika und Genen
in betroffenen Gehirnarealen möglich.
Damit lassen sich potenziell all jene
Gehirnerkrankungen behandeln, bei
denen man mit Medikamenten gut lokal
eingreifen kann, so zum Beispiel Tumor-
und motorische System-Erkrankungen“,
so Beisteiner. MedUni Wien
03_2021 doktor in wien 27
SERVICE MEDIZIN
Entwicklung neuer Wirkstoffe
Strategien der Natur für die Forschung
Die Dimerisierung der menschlichen Neuropeptide Oxytocin und Vasopressin kann
zu neuartigen pharmakologisch-wirksamen Molekülen führen. Ein internationales
Forschungsteam unter Leitung von MedUni Wien und Universität Wien zeigt in einer
aktuellen Studie, dass dimerisierte und dadurch deutlich größere Versionen von
Oxytocin und Vasopressin noch immer ihre Rezeptoren aktivieren können.
► Mit solchen Molekülen hat man
jetzt mehrere Möglichkeiten, die
Wirksamkeit dieser Neuropeptide für
die therapeutische Anwendung zu optimieren.
Die Idee dafür haben die Forschenden
direkt der Natur entnommen.
Die Ergebnisse wurden im Journal
Chemical Science veröffentlicht.
Biologische Chemie der Fakultät für
Chemie der Universität Wien fügt hinzu:
„Dimerisierung ist eine Strategie der
Natur, um Optimierungen in der Stabilität
oder Wirkungsweise vorzunehmen.
Insulin, welches auch ein Dimer von
zwei unterschiedlichen Peptiden ist, ist
ein gutes Beispiel dafür.“
potenziell mögliche Wirkstoffe beim
Menschen zu erhalten“, erklären Gruber
und Muttenthaler.
„Ebenso wichtig ist es, diese neuartigen
Moleküle als ‚Werkzeug‘ für die
Forschung bereitzustellen. Erst durch
Entwicklung von rezeptorsubtyp-selektiven
Stoffen ist es möglich, die bio-
Angriffspunkte für Arzneistoffe
Oxytocin- und Vasopressin-Rezeptoren
sind typische Vertreter der sogenannten
G-Protein-gekoppelten Rezeptoren
– die bekannteste Gruppe von Angriffspunkten
für medizinische Wirkstoffe.
Arzneistoffe für Oxytocin- und
Vasopressin-Rezeptoren werden zum
Beispiel während der Geburt zur Förderung
der Wehentätigkeit eingesetzt,
werden aber derzeit auch erforscht für
Anwendung bei Herz-Kreislauferkrankungen,
Krebs oder Entwicklungsstörungen
wie Autismus.
Von Heuschrecken inspiriert
Die Forschenden der MedUni Wien,
der Universität Wien sowie Forschungspartnerinnen
und -partner aus Australien
und Spanien konnten gemeinsam
zeigen, dass die Dimerisierung von den
menschlichen Neuropeptiden Oxytocin
und Vasopressin möglich ist, ohne zu
viel an ihrer Wirksamkeit einzubüßen.
Inspiriert wurden sie von einem natürlich
vorkommenden Heuschrecken-
Neuropeptid, welches unter anderem als
Dimer vorliegt. „Durch strukturelle Änderungen
in der Zusammensetzung und
Orientierung der Dimere ist es gelungen,
die pharmakologische Wirksamkeit zu
verändern, um eine selektive Hemmung
oder Aktivierung des menschlichen Vasopressin
V1a-Rezeptors zu erhalten“,
erklärt Christian Gruber vom Institut
für Pharmakologie der MedUni Wien.
Markus Muttenthaler vom Institut für
„Dimerisierung
ist eine
Strategie der
Natur, um
Optimierungen
in
der Stabilität
oder Wirkungsweise
vorzunehmen.
Insulin,
welches
auch ein
Dimer von
zwei unterschiedlichen
Peptiden ist,
ist ein gutes
Beispiel
dafür.“
Seit 600 Millionen Jahren
Um derartige Zusammenhänge in den
Molekülen zu entschlüsseln beziehungsweise
aufzudecken, benutzen die
Forschenden eine einzigartige Strategie
für die Liganden-Entwicklung, welche
die Vorteile der evolutionären Gemeinsamkeiten
des seit etwa 600 Millionen
Jahre in der Natur vorkommenden Oxytocin-Vasopressin-Signalsystems
ausnützt.
Das führt auch zu neuen Einblicken
und zur Identifizierung wichtiger
Bausteine der Rezeptoren, um künftig
bessere Wirkstoffkandidaten herstellen
zu können. „Unser Konzept ist neuartig
und faszinierend zugleich: Man nehme
ein Insekten-Neuropeptid, untersuche
dessen Struktur und baue diese mit kleinen
chemischen Änderungen nach, um
chemischen Grundlagen der jeweiligen
Signalsysteme zu erforschen“, fügen
Gruber und Muttenthaler hinzu.
Funktion des Signalsystems
Ziel der Forschenden ist es, die Zusammensetzung
und Pharmakologie dieses
Signalsystems generell aufzuklären. „In
Ameisen haben wir die Funktion dieses
Signalsystems erforscht und konnten
zeigen, dass das Oxytocin-Vasopressin-
Hormonsystem die Futtersuche, die
Bewegungsaktivität, und den Metabolismus
reguliert.“ Daher nehmen die
Forschenden an, dass Oxytocin nicht
nur als ‚Kuschelhormon‘, sondern möglicherweise
als ‚Appetitzügler‘ wirkt,
und eine derartige Anwendung gilt es
zu erforschen.
MedUni Wien
Foto: alexsvirid/iStock
28 doktor in wien 03_2021
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SERVICE CHRONIK
Auszeichnung
Forschungsförderungspreise vergeben
Magensäurehemmende Medikamente sowie Medikamente bei nierentransplantierten
Patientinnen und Patienten waren die Themenschwerpunkte der wissenschaftlichen
Arbeiten, deren Autorin und Autor kürzlich mit dem Forschungsförderungspreis der
Erste Bank der Oesterreichischen Sparkassen AG ausgezeichnet wurden.
► Der mit insgesamt 7500 Euro
dotierte Preis ging zu gleichen
Teilen an Galateja Jordakieva von der
Universitätsklinik für Physikalische
Medizin und an Johannes Kovarik von
der Universitätsklinik für Innere Medizin
III, Abteilung für Nephrologie und
Dialyse.
Galateja Jordakieva: „Country-wide
medical records infer increased allergy
risk of gastric acid inhibition“ (erschienen
in Nature Communications, Juli
2019)
Magensäurehemmende Medikamente
werden zur Vorbeugung und Behandlung
säurebedingter Erkrankungen des
oberen Magen-Darm-Trakts eingesetzt.
In den USA konnte man zeigen,
dass zum Beispiel nur 35 Prozent der
Verschreibungen von Protonenpumpenhemmern
(PPI) auf einer entsprechenden
und dokumentierten Diagnose
basierten.
Die zentrale Wirkung von magensäurehemmenden
Medikamenten ist
eine Erhöhung des Magen-pH-Werts.
Neben der schleimhautschützenden
Eigenschaft dieser Säureregulierung
werden aber auch Enzyme der Proteinverdauung
gestört, die eine anschließende
Verdauung von Nahrungsmitteln
durch die Bauchspeicheldrüse
regulieren.
Mikroorganismen, aber vor allem auch
Nahrungsmittelbestandteile, die Allergien
auslösen können (Epitope), erreichen
unzureichend bearbeitet die
Darmschleimhaut, wodurch sie die Bildung
von spezifischen IgE-Antikörpern
fördern können, wie Tierversuche und
Beobachtungsstudien bei Menschen
zeigten.
In einer Kooperation der Medizinischen
Universität Wien mit den
Sozialversicherungsträgern konnten
quantitative Verschreibungsdaten aus
Galateja Jordakieva
(Wiener
Universitätsklinik
für Physikalische
Medizin), Johannes
Kovarik (Wiener
Universitätsklinik für
Innere Medizin III)
(v.o.n.u.)
ganz Österreich analysiert werden,
um den experimentell festgestellten
Zusammenhang zwischen magensäurehemmenden
Medikamenten und
Antiallergika (Antihistaminika, Allergen-Immuntherapien)
zu eruieren.
Patientinnen und Patienten, denen ein
Magenschutzmedikament verschrieben
wurde, hatten ein doppelt bis
dreifach höheres Risiko, im weiteren
Verlauf eine Medikamentenverschreibung
zur Behandlung allergischer
Symptome zu bekommen. Dieser
starke Zusammenhang war unidirektional
und konnte für andere häufig
verschriebene Medikamentengruppen
(Antihypertensiva, Statine) nicht nachgewiesen
werden.
Die aktuellen Studienergebnisse liefern
einen weiteren Aspekt der potenziellen
Prävention allergischer Symptome
und betonen die Bedeutung der ärztlichen
Expertise hinsichtlich Indikationsstellung
und medizinisch sinnvoll
gewählter Verschreibungsdauer beim
Einsatz magensäurehemmender Medikamente.
Johannes Kovarik: „Intrarenal Renin-
Angiotensin-System Dysregulation
after Kidney Transplantation“ (erschienen
in Scientific Reports, Juli 2019)
Angiotensin-Converting Enzym
(ACE)-Hemmer nehmen einen zentralen
Stellenwert in der Behandlung von
Patientinnen und Patienten mit chronischer
Niereninsuffizienz ein, um die
Progression der Erkrankung zu verzögern.
Nach einer Nierentransplantation
werden die positiven Effekte dieser
Medikamentenklasse jedoch kontrovers
diskutiert und die Regulation des
lokalen gewebsspezifischen Renin-
Angiotensin Systems (RAS) mit seinen
Metaboliten des „klassischen“ und „alternativen“
RAS wurden bisher nicht
im Detail untersucht.
Im Rahmen dieses Projekts wurde das
systemische und transplantatspezifische
RAS mittels Massenspektrometrie
bei 48 Empfängerinnen und Empfängern
von Nierentransplantaten mit
und ohne ACE-Hemmer-Therapie
analysiert. Die Biopsieproben der nierentransplantierten
Patientinnen und
Patienten wurden in früh (unter zwei
Jahre), intermediär (zwei bis zwölf
Jahre) und Langzeit (über 12 Jahre)
gruppiert. Patientinnen und Patienten
mit ACE-Hemmer-Therapie zeigten
niedrigere Angiotensin (Ang) II Plasma
Level und höhere Konzentrationen
von Ang I und Ang-(1–7) verglichen
mit denen ohne ACE-Hemmer-Therapie,
unabhängig vom Transplantatalter.
Es zeigte sich eine substanzielle
intrarenale Ang II Synthese, unabhängig
von vorhandener ACE-Hemmer-Therapie.
Weiters zeigten die
Ergebnisse der Studie eine maximale
Ang II Synthese in den Biopsien von
Langzeit-transplantierten Nieren verglichen
mit Transplantaten jüngeren
Alters, welche vermutlich Ausdruck einer
erhöhten transplantatspezifischen
Chymase-Aktivität ist. Weiters gelang
es, Neprilysin (NEP) als das zentrale
Enzym des „alternativen“ RAS Metabolismus
in Nierentransplantaten
zu identifizieren. Zusammenfassend
konnte in dieser Studie gezeigt werden,
dass aufgrund der erhöhten Chymase-abhängigen
Ang II Produktion
eine transplant-spezifische RAS Dysregulation
nach Nierentransplantation
vorhanden ist, welche Ziel künftiger
therapeutischer Interventionen sein
könnte.
Auch der Theodor Billroth-Preis der Ärztekammer
für Wien sowie das Gütesiegel
des Theodor Billroth-Preises wurde kürzlich
vergeben. doktorinwien berichtete
darüber in der letzten Ausgabe.
Fotos: privat, Stefan Seelig
30 doktor in wien 03_2021
CHRONIK SERVICE
„Researcher of the Month“: Max-Paul Winter
Max-Paul Winter, Klinische
Abteilung für Kardiologie, Universitätsklinik
für Innere Medizin
II, wurde im Februar anlässlich
seiner im Journal Basic Research
in Cardiology erschienenen
Arbeit „Interruption of vascular
endothelial growth factor receptor
2 signaling induces a proliferative
pulmonary vasculopathy and
pulmonary hypertension“ als
„Wissenschafter des Monats“
ausgezeichnet.
Die pulmonal-arterielle Hypertonie (PAH)
ist eine schwere chronische Erkrankung, welche
unbehandelt in kurzer Zeit zum Rechtsherzversagen
und Tod des Patienten führt.
Zwar besteht bei einer Großzahl der Patientinnen
und Patienten ein Missverhältnis
zwischen pulmonaler Vasokonstriktion und
Dilatation, so steht aber ein vaskulärer Umbauprozess
mit monoklonal expandierenden
Endothelzellen, welche die Gefäße obliterieren,
im Mittelpunkt der Pathogenese.
Einen Schlüsselfaktor dürfte hier der Vascular
Endothelial Growth Factor (VEGF)
spielen, zu dessen wesentlichen Aufgaben
die Antwort auf Gefäßwandverletzung zählt.
In der vorliegenden Studie wurden die
Auswirkungen eines gestörten
VEGF-Signalwegs in der
Entwicklung von Pulmonaler
Hypertension im Mausmodell
und bei Patientinnen
und Patienten untersucht.
Im vorliegenden Mausmodel
wurde konditionaler Gen-
Knockout des VEGF-Rezeptors
2 induziert und anschließend
mittels chronisch hypoxischer
Exposition die Ausbildung von
pulmonaler Hypertension ausgelöst. Die hier
beobachteten Veränderungen wurden mit
Lungenproben und Blutproben von onkologischen
Patientinnen und Patienten unter
anti-VEGF-Therapie verglichen, um Korrelate
für die im Mausmodell beobachteten Gefäßwandveränderungen
zu untersuchen.
Es zeigte sich, dass die genetische Manipulation
des VEGF-Signalwegs zu einer
schweren pulmonalen Hypertension führt,
welche dieselben Gewebeveränderungen
zeigt wie bei Patientinnen und Patienten mit
Pulmonaler Hypertension. Weiters wurden
bei Patientinnen und Patienten unter anti-
VEGF-Therapie dieselben Umbauvorgänge
beobachtet wie im Mausmodel. Sowohl bei
Patientinnen und Patienten als auch bei den
Tieren konnten signifikant erhöhte Blutkon-
zentrationen von VEGF nach Blockierung des
Signalwegs festgestellt werden. Insgesamt
konnte in der vorliegenden Studie die Bedeutung
des VEGF-Signalwegs bestätigt werden
und so neue Anreize für die Entwicklung spezifischer
Therapien für diese schwerwiegende
Erkrankung geben.
Zur Person:
Max-Paul Winter schloss sein Studium der
Humanmedizin an der Medizinischen Universität
Wien 2011 ab und begann danach sein
PhD-Studium. Ab 2013 war er als Assistenzarzt
an der Universitätsklinik für Innere Medizin II,
Klinische Abteilung für Kardiologie, tätig. Seit
2019 arbeitet er an der Abteilung als Facharzt.
Neben seiner Forschungstätigkeit beteiligt er
sich auch an der Lehre im Rahmen des Humanmedizinstudiums
und betreut Bachelor-,
Master- und Diplomarbeiten.
Zur Auszeichnung:
Um hervorragende Forschungsleistungen der
MedUni Wien bekannt zu machen, startete
das Rektorat der MedUni Wien im Juni 2004
das Programm „MedUni Wien-Researcher
of the Month“. Im Monatsrhythmus kürt eine
unabhängige Expertenkommission Forschende
des Monats für ihre herausragende Forschungstätigkeit.
Corona-Tool zur Abschätzung von
Ansteckungsrisiko in Innenräumen
Fotos: MedUni Wien, gpointstudio/iStock
Wie hoch in etwa die Übertragungswahrscheinlichkeit
von COVID-19 in Innenräumen
ist, lässt sich mit einem eigens von
Fachleuten entwickelten Online-Tool berechnen.
Mit dem unter www.corona-rechner.at
frei zugänglichen Instrument lässt sich das
Ansteckungsrisiko mittels virenbeladener Aerosole
vor allem für Schulklassen, Büro- und
Vortragsräume, aber auch Sporteinrichtungen
anschaulich abschätzen, erklärten die Initiatoren
des Projekts im Gespräch mit der APA.
Der neue Rechner basiert auf Positionspapieren
des Arbeitskreises Innenraumluft im
Klimaschutzministerium, das auch die Erstellung
des „VIR-SIM“-Rechners unterstützt
hat, und weiteren Erkenntnissen etwa von
Kommissionen und Fachleuten aus Deutschland.
Der Umweltmediziner Hans-Peter Hutter
von der Medizinischen Universität Wien
und der Leiter des Mess- und Beratungsservice
Innenraum und des Österreichischen
Instituts für Baubiologie und Bauökologie,
Peter Tappler, und Kolleginnen und Kollegen
haben sich darum bemüht, dieses gesammelte
Wissen in einem übersichtlichen und für
Laien nutzbaren Online-System zugänglich
zu machen.
Um die Gleichung mit den vielen Variablen
Luftwechsel, Raumvolumen, Lüftungsphasen,
Anzahl der Personen im Raum, Arten
der Atemaktivität – sprich: wird gestanden,
gesessen oder eine anstrengende Tätigkeit
ausgeführt –, die Sprachaktivität bis hin zu
lautem Singen oder das Tragen von Masken
übersichtlich einordnen zu können, gibt es
ein Referenzszenario, so Hutter und Tappler.
Das ist eine Maturaklasse, in der 25 Erwachsene
bei 200 Kubikmetern Raumvolumen
und bei Betrieb einer Lüftungsanlage anwesend
sind. 24 Personen sitzen, während eine
Person steht und spricht. Das Risiko in genau
diesem Setting über die Zeit hinweg durch
virenbelastete Aerosolpartikel angesteckt zu
werden, gilt als Referenzpunkt (R=1). Dies
könne laut dem derzeitigen Forschungsstand
als „akzeptables Risiko“ angesehen werden.
Je nachdem, wie der Nutzer die vielen Parameter
einstellt, kommen dann andere Werte zustande.
Für „geringes Risiko“ stehen Werte von
0,5 oder darunter, ab einem „R“ von zwei oder
darüber hat man es mit einen stark erhöhtem
Ansteckungsrisiko zu tun. Das virtuelle Spiel
mit den Einflussfaktoren soll auch zeigen, wie
man die Situation verbessern kann.
03_2021 doktor in wien 31
SERVICE STEUER
Spitalsärztinnen und Spitalsärzte
Die Steuererklärungen 2020
Angestellte Ärztinnen und Ärzte können – so wie auch alle anderen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer – beim Finanzamt durch Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung angefallene
Steuerabsetzposten geltend machen. Die Arbeitnehmerveranlagung führt dann zu einer
Steuergutschrift, welche vom Finanzamt auf das eigene Bankkonto überwiesen wird.
Von Wolfgang Leonhart
► Unter bestimmten Umständen
ist man freilich gesetzlich
zur Einreichung von jährlichen Steuererklärungen
verpflichtet. Eine Verpflichtung,
beim Finanzamt eine Steuererklärung
abzugeben, besteht unter
anderem wenn:
•Nebeneinkünfte (beispielsweise aus
Sonderklassegelder) von mehr als 730
Euro im Jahr neben dem Gehalt vorliegen,
oder
•mehrere Dienstverhältnisse (Gehälter)
gleichzeitig bestanden haben, oder
•steuerpflichtige Bezüge aus einer
gesetzlichen Krankenversicherung
(Krankengelder), Insolvenz-ausfallgelder
oder Bezüge gemäß Heeresgebührengesetz
zugeflossen sind, oder
•Pflichtbeiträge aus der gesetzlichen
Sozialversicherung zurückgezahlt
wurden oder
•nicht zustehende Freibeträge berücksichtigt
wurden, oder
•der Alleinverdiener- beziehungsweise
Alleinerzieherabsetzbetrag gewährt
wurde, obwohl die Voraussetzungen
nicht vorlagen, oder
•eine unrichtige Erklärung hinsichtlich
Pendlerpauschale vorliegt, oder
•Kapitaleinkünfte ohne Kapitalertragsteuer-
Abzug erzielt wurden, oder
•Einkünfte aus privaten Grundstücksverkäufen
ohne Abzug der Immobilienertragssteuer
vorliegen.
In all diesen Fällen besteht die Verpflichtung,
beim Finanzamt eine Steuererklärung
einzureichen, bei der dann
aber selbstverständlich auch alle Freibeträge
beantragt werden können.
Termine und Fristen
•Innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf
des betreffenden Jahres können Sie die
freiwillige Arbeitnehmerveranlagung
(Formular „L1“) beim Finanzamt einreichen.
Leonhart: „Die
Nichtabgabe sowie
Abgabe falscher
Steuererklärungen
kann ein Finanzstrafverfahren
nach sich
ziehen.“
Hinweis: Die
Rückzahlung
von Wohlfahrtsfondsbeiträgen
wird seitens der
Standesvertretung
beim Finanzamt
gemeldet und
führt bei angestellten
Ärztinnen
und Ärzten immer
zu einer Pflichtveranlagung!
•Wenn Sie hingegen verpflichtet sind,
eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen
(zum Beispiel, wenn mehrere
Dienstverhältnisse vorliegen),
muss dies bis 30. September des
nächsten Jahres erfolgen.
•Spitalsärztinnen und -ärzte, die wegen
anderer Einkünfte, wie zusätzlicher
Klassegelder, ohnehin ein -
kommensteuerpflichtig sind, müssen
die Einkommensteuererklärung (Formular
„E1“) unaufgefordert abgeben.
Hier gilt der 30. April des folgenden
Jahres als Stichtag. Wenn die Steuererklärung
über FinanzOnline eingereicht
wird, verlängert sich die Frist
automatisch bis zum 30. Juni.
Wer aber mehr Zeit benötigt, kann
beim zuständigen Finanzamt einen
Antrag auf Fristverlängerung einbringen.
Infolge der Corona-Krise sind
die Finanzämter hier zu einer großzügigen
Vorgangsweise angewiesen.
Antragslose Veranlagung
Das Finanzamt führt eine antragslose
Steuerveranlagung durch, wenn bei
Jahresdurchrechnung der nichtselbständigen
Einkünfte für den Steuerpflichtigen
eine Gutschrift (beispielsweise
aufgrund einer nicht das ganze
Jahr durchgehenden Anstellung oder
schwankenden Bezüge), resultiert. Die
antragslose Veranlagung erfolgt, wenn:
•keine Pflichtveranlagung vorzunehmen
ist, (zur Frage Pflichtveranlagung
siehe oben),
•bis zum 30. Juni keine Steuererklärung
(Arbeitnehmerveranlagung auf
Antrag) für das vorangegangene Veranlagungsjahr
eingereicht wurde,
•aus den Informationen, die dem
Finanzamt zugänglich sind, anzunehmen
ist, dass eine Veranlagung
zu einer Steuergutschrift führen wird
und
•dem Finanzamt die Bankverbindung
bekannt ist.
Die Steuergutschrift erhält man durch
das Finanzamt dann automatisch
überwiesen. Wird bis zum Ablauf des
zweitfolgenden Kalenderjahres keine
Steuererklärung abgegeben, führt das
Finanzamt automatisch die antragslose
Veranlagung durch, wenn sich nach
der Aktenlage eine Steuergutschrift ergibt.
Bei der antragslosen Veranlagung
werden allerdings keine individuellen
Steuerabsetzposten wie etwa Fortbildungen
berücksichtigt. Die antragslose
Arbeitnehmerveranlagung kann
innerhalb einer Frist von fünf Jahren
durch die Einbringung einer Steuererklärung
für das betreffende Jahr ersetzt
werden, in der dann zusätzlich angefallene
Absetzposten angeführt werden
können. Sollte daher eine antragslose
Arbeitnehmerveranlagung erfolgt sein,
können Werbungskosten, außergewöhnliche
Belastungen et cetera auch
nachträglich über eine Steuererklärung
berücksichtigt werden.
Steuererklärung erstellen
Die „Zusammenstellung der Einnahmen
und Ausgaben“ sowie Ermittlung
des Gewinns erfolgt bei Beziehenden
von selbständigen Einkünften auf dem
Formular „E1a“. In dem darin enthaltenen
Raster müssen die Einnahmen
und Ausgaben eingesetzt werden. Der
solchermaßen berechnete „Gewinn aus
selbständiger Arbeit“ wird im Einkommensteuererklärungsformular
„E 1“ unter
der Rubik „Einkünfte aus selbständiger
Arbeit“ eingetragen. Daneben soll
bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung
die Angabe aller übrigen
Einkünfte, insbesondere das Vorliegen
von Einkünften aus dem Dienstverhältnis
mit der Krankenanstalt, nicht vergessen
werden.
Fotos: taseffski/GettyImages, AEK Wien
32 doktor in wien 03_2021
STEUER SERVICE
Beziehen Sie als Spitalsärztin oder Spitalsarzt
Klassegelder oder andere ärztliche
Nebeneinkünfte wie etwa Vertretungshonorare,
sollten Sie unbedingt
prüfen, ob nicht der Fall einer „Pflichtveranlagung“
gegeben ist.
Sowohl die Arbeitnehmerveranlagung
(Formular „L1“) wie auch die allgemeine
Veranlagung (Formular „E1“) kann
per Internet über FinanzOnline (www.
bmf.gv.at) an das Finanzamt übermittelt
werden. Auch Umsatzsteuervoranmeldungen,
Änderungen von personen-
oder unternehmensbezogenen
Grunddaten (Adresse, Bankverbindung)
können elektronisch durchgeführt werden.
Sie können auch den aktuellen
Stand Ihres Steuerkontos abfragen sowie
Anträge zum Steuerkonto, wie etwa
Rückzahlungsanträge, stellen oder auch
fällige Abgaben bezahlen. Weiters haben
Sie die Möglichkeit, durch (einmalige)
Auswahl sich für die ausschließliche
rechtskräftige elektronische Zustellung
aller Steuerbescheide und sonstigen
Zusendungen des Finanzamtes in Ihre
„Databox“ zu entscheiden.
Klassegelder, Nebeneinkünfte
Klassegelder sind dann nicht erklärungspflichtig,
wenn diese aufgrund
landesgesetzlicher oder besonderer
krankenhausinterner Regelungen in die
monatliche Gehaltsverrechnung einbezogen
sind und davon Lohnsteuer einbehalten
wurde. Ob die Ihnen ausbezahlten
Klassegelder bereits versteuert
wurden, zeigt ein Blick auf die monatlichen
Gehaltsabrechnungen: Wenn die
Klassegelder unter den steuerpflichtigen
Bruttobezügen aufscheinen, sind
diese nicht nochmals separat in der
Steuererklärung anzuführen.
In Wien erfolgt aufgrund der krankenanstaltenrechtlichen
Regelungen
bei den Klassegeldern regelmäßig kein
Lohnsteuerabzug, folglich sind diese Beträge
allenfalls gesondert zu versteuern.
Die neben Klassegeldern anfallenden
Nebeneinkünfte wie Vertretungshonorare,
Vortragshonorare (zum Beispiel
an Elternschulen) sowie Assistenzen in
Privatspitälern fallen ebenso wie Einkünfte
aus einer regulären laufenden
Privatpraxis unter die Einkünfte aus
selbständiger Arbeit.
Die aus dem Dienstverhältnis zum Spital
resultierenden Gehaltszahlungen ge -
hören im Gegensatz dazu zu den Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit.
Wenn lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung
erfolgt, also keine Einkünfte aus
selbständiger Arbeit wie etwa Sonderklassegebühren
vorliegen, ist das Formular
„L1“ einzureichen. Hier genügt es, die
angefallenden Ausgaben („Werbungskosten“)
kategorienweise in die vorgesehen
Felder im Formular „L1“ einzutragen.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten
für Spitalsärzte in Betracht
kommenden Steuerabsetzposten finden
Sie auf der Website der Wiener
Ärztekammer unter www.aekwien.at/
abc-dersteuerabsetzposten.pdf.
In jedem Fall genügt es, die ausgefüllten
Formulare dem Finanzamt ohne Belege
zu übermitteln. Heben Sie aber alle
Originalbelege und sonstigen Buchhaltungsunterlagen
für den Fall einer
späteren Anfrage oder Prüfung gut auf
(Belegaufbewahrungsfrist: sieben Jahre)!
Vor Abgabe der Steuererklärung vergessen
Sie bitte nicht, eine Kopie anzufertigen
und alle Nebenberechnungen und
internen Aufstellungen aufzuheben.
Umsatzsteuerberfreiung
Die Einkünfte aus ärztlicher Heilbehandlung
sind von der Umsatzsteuer
unecht befreit. Das bedeutet, dass Ärztinnen
und Ärzte für die ausgeführten
Leistungen keine Umsatzsteuer bezahlen
müssen, sich aber gleichzeitig auch
keine Vorsteuer abziehen dürfen. Aus
rein formalen Gründen muss jedoch
auch von Ärztinnen und Ärzten mit
selbständigen Einkünften eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
(„U1“) abgegeben
werden, in der allerdings die Umsätze
aus ärztlicher Tätigkeit unter den
umsatzsteuerfreien Umsätzen (§ 6 Abs.
1 Z. 19 UStG) auszuweisen sind.
Unter die umsatzsteuerfreie Tätigkeit als
Ärztin und Arzt fällt aber nur die „ärztliche
Heilbehandlung“ (inklusive gewisser
medizinischer Gutachten). Umsatzsteuerpflichtige
Gutachten sind laut
Finanzministerium: Vaterschaftstests,
Gutachten über die Alters bestimmung
von Asylwerbenden, Pharmauntersuchun
gen, Berufsberatung, Bescheinigungen
laut Kriegsopfergesetz, Gutachten
für zivil- und strafrechtliche
Haftungsfragen, Gutachten über ärztliche
Kunstfehler, Gutachten hinsichtlich
Auspruch auf Invaliditätspension
sowie Gerichtsgutachten, außer diese
dienen dem Schutz der Gesundheit des
Betreffenden wie etwa Gutachten über
die Verhandlungsfähigkeit. Gleichfalls
Beziehen Sie
als Spitalsärztin
oder
Spitalsarzt
Klassegelder
oder andere
ärztliche
Nebeneinkünfte
wie
etwa Vertretungshonorare,
sollten
Sie unbedingt
prüfen,
ob nicht
der Fall einer
„Pflichtveranlagung“
gegeben ist.
Wolfgang Leonhart
ist Steuerberater
in Wien
7. und Verfasser
des im Verlag der
Österreichischen
Ärztekammer
erschienenen
Buchs „Arzt und
Steuern“.
ist Umsatzsteuer zu zahlen für sonstige
Tätigkeiten wie beispielsweise Arbeitsmedizin,
Vortragstätigkeit, Lehrtätigkeit,
schriftstellerische Tätigkeit, Konsulententätigkeit,
Lieferung von Medikamenten
oder Hilfsmitteln. Dabei sollte die
„Kleinunternehmergrenze“ (ab 2020:
35.000 Euro) beachtet werden.
Steuerbescheide beachten
Aufgrund der Steuererklärungen erlässt
das Finanzamt Steuerbescheide, diese
weisen den endgültigen Jahressteuerbetrag
aus. Im Falle einer Nachzahlung ist
diese ungefähr ein Monat später fällig,
ein Guthaben kann man rückerstatten
lassen beziehungsweise wird bei Abgabe
des Formulars „L1“ und Angabe der
Bankverbindung automatisch erstattet.
Eine ungerechtfertigte Abweichung von
der Steuererklärung (wie Nichtanerkennung
von Betriebsausgaben) kann
durch Beschwerde innerhalb der einmonatigen
Frist nach Bescheiderhalt
bekämpft werden. Die Beschwerdefrist
kann durch Verlängerungsansuchen
auch erstreckt werden.
Kommt es bei der Arbeitnehmerveranlagung
zu einer Nachzahlung infolge mehrerer
nichtselbständiger Bezüge oder bei
anderen (selbständigen) Einkünften von
mehr als 730 Euro, schreibt das Finanzamt
vierteljährlich Vorauszahlungen vor.
Die Vorauszahlungen werden nur festgesetzt,
wenn sie mehr als 300 Euro jährlich
betragen. Sie sind je zu einem Viertel
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November zu leisten und werden bei
der nächsten Veranlagung angerechnet.
Auf Antrag können die Vorauszahlungen
reduziert oder aufgehoben werden. Die
Nichtabgabe sowie Abgabe falscher
Steuererklärungen kann ein Finanzstrafverfahren
nach sich ziehen.
Beachten Sie, dass einzelne Finanzämter
von den Krankenhäusern im
Zuge der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht
jährlich Listen mit den zur
Auszahlung gelangenden Klassegeldern
anfordern. Diese Listen werden regelmäßig
mit den abgegebenen Steuererklärungen
verglichen, und bei Nichtabgabe
von Steuererklärungen können
Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.
Weiters ist allgemein bekannt,
dass die Finanzämter bei Ärztinnen
und Ärzten allfällige an Kolleginnen
und Kollegen bezahlte Assistenz- und
Vertretungshonorare sammeln und zu
Kontrollzwecken weiterleiten.
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