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Agentnews 2 2020

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AUSGABE 2 | <strong>2020</strong><br />

DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN<br />

WEITERBILDUNG TROTZ KRISE<br />

IN KOOPERATION MIT TUBICON, STRYME UND MEINE-WEITERBILDUNG.AT<br />

ENTSTANDEN ÜBER 15 STUNDEN SCHULUNGSVIDEOS<br />

SEITE 18


ANSCHNITTRAHMEN<br />

BESCHNITTZEICHEN<br />

SCHUSTERJUNGE<br />

VEKTORGRAFIK<br />

DURCHSCHUSS<br />

ÜBERFÜLLER<br />

HAARLINIE<br />

ANFASSER<br />

PAGINA<br />

CMYK<br />

PT<br />

SPRECHEN SIE DRUCK-CHINESISCH?<br />

Wir sprechen Klartext mit Ihnen und bringen Ihre Idee professionell zu Papier.<br />

Gestaltung, Druck und Logistik aus einer Hand.<br />

www.mdh-media.at<br />

2 | 2/2019<br />

Andere machen nur Druck...


EDITORIAL<br />

DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

IMPRESSUM ...............................................................3<br />

ARAG UNTER MAG. BIRGIT EDER ..........................4<br />

WIR SIND HELDEN! DIE SCHADENHELDEN .........8<br />

KEIN HERZ ...............................................................10<br />

STIEFKIND REISEVERSICHERUNG ........................13<br />

DONAU DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE ................14<br />

UNFÄLLE IM HOMEOFFICE ...................................15<br />

NEUE REGIONALDIREKTOREN GENERALI .........16<br />

CYBER-CRIME IN CORONA-ZEITEN .........................17<br />

LIVE-VIDEOMATERIAL FÜR AGENTEN .................18<br />

WIR SIND FÜR SIE DA .............................................20<br />

STEUERTIPPS MIT RAT & TAT .................................22<br />

GRATIS TELEMEDIZIN FÜR UNIQA-KUNDEN.....25<br />

VKI UND NÜRNBERGER VERGLEICHEN SICH ....26<br />

Liebe Kolleginnen & Kollegen!<br />

<strong>2020</strong> wird wohl als das herausforderndste<br />

Jahr unserer Generation<br />

in die Geschichte eingehen. Nebst<br />

all dem menschlichen Leid, das<br />

diese Pandemie ausgelöst hat, war<br />

unsere Branche vor besonderen<br />

Herausforderungen gestellt. Herausforderungen,<br />

die bisher noch<br />

niemand auch nur zu träumen<br />

wagte. Kundenbesuche mussten<br />

aufgeschoben werden, Serviceleistungen<br />

online und/oder digital<br />

abgewickelt werden.<br />

Aber auch diese Herausforderung<br />

konnten wir gut meistern und<br />

für 2021 sehen wir endlich wieder<br />

Licht am Ende des Tunnels.<br />

So sind, den positiven Effekten<br />

des Frühlings vorausgesetzt, bereits<br />

Veranstaltungen (vorsichtig)<br />

in Planung. Veranstaltungen bei<br />

denen endlich wieder gesprochen<br />

werden kann, Kontakte geknüpft<br />

und intensiviert werden können.<br />

All dies natürlich unter Wahrung<br />

aller benötigter Sicherheitsvorkehrungen.<br />

Doch bis dahin braucht es noch<br />

etwas Geduld. Die Zeit könnten<br />

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

evtl. auch für Weiterbildung<br />

nutzen! 15,5 Stunden Videomaterial<br />

wurden erstellt, um Sie auch<br />

während der Krise stets auf dem<br />

Laufenden zu halten. Weitere Informationen<br />

finden Sie auf Seite<br />

18 dieser Ausgabe.<br />

Sie haben Fragen?<br />

Ihr Gremium ist für Sie da!<br />

T: 51450/3252<br />

E: versicherungsagenten@wkw.at<br />

KommR Karl Weisz<br />

Obmann<br />

IMPRESSUM<br />

MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: LANDESGREMIUM WIEN DER VERSICHERUNGSAGENTEN, WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN<br />

1020 WIEN | STRASSE DER WIENER WIRTSCHAFT 1 | REDAKTION,LAYOUT UND PRODUKTION: MDH-MEDIA GMBH | FOTOS: ISTOCK.COM, ADOBE-STOCK. ©ROBERT NEIGER,<br />

STARFISH COMMUNICATIONS, | HERSTELLUNGSORT: ÖSTERREICH<br />

1/<strong>2020</strong> | 3


ARAG UNTER DER LEITUNG<br />

VON MAG. BIRGIT EDER<br />

AGENT NEWS REDAKTION<br />

Seit mehr als einem Jahr operiert die ARAG unter einer neuen, starken Führung.<br />

Zeit für einen ersten Jahresrück- und ausblick.<br />

Frau Mag. Eder, Sie haben am 1.4.2019<br />

die Leitung der ARAG Österreich übernommen.<br />

Wie ist Ihr erstes Jahr als neue<br />

CEO gelaufen?<br />

Ich bin überaus zufrieden mit den<br />

Ergebnissen des letzten Jahres. Die<br />

ARAG Österreich erzielte mit 2019 das<br />

beste Geschäftsjahresergebnis seit<br />

seinem Bestehen. Unsere Ziele, insbesondere<br />

Beibehaltung der Ertragsstärke<br />

bei gleichzeitigem Wachstum,<br />

haben wir mehr als erfüllt.<br />

Mit unserer Bestandsprämie sind wir<br />

2019 um 7,3% gewachsen. Dies resultiert<br />

einerseits aus einem deutlichen<br />

Plus in der Produktion, andererseits<br />

konnten wir durch unsere bewährte<br />

Qualität im Servicebereich die Vertragsstornoquote<br />

weiter verringern.<br />

2019 weisen wir somit die historisch<br />

niedrigste Stornoquote seit Bestehen<br />

der ARAG Österreich aus – dies bestätigt<br />

unseren eingeschlagenen Weg,<br />

die in den Vorjahren errungenen Erfolge<br />

im Servicebereich weiter auszubauen.<br />

Trotz höherer Schadenzahlungen<br />

durften wir uns über ein<br />

hervorragendes versicherungstechnisches<br />

Ergebnis freuen.<br />

2019 hat sich bei der ARAG auch im Produktbereich<br />

einiges getan? Können Sie<br />

uns davon berichten?<br />

Wir gingen 2019 mit einer Innovation<br />

am österreichischen Rechtsschutzmarkt<br />

an den Start. Seit Juni ist unser<br />

digitaler Flugverspätungsrechner<br />

auf unserer Homepage online. Damit<br />

können unsere Kunden im Falle einer<br />

Flugverspätung oder -annullierung<br />

ihren rechtlichen Anspruch auf Entschädigung<br />

auf Knopfdruck berechnen<br />

lassen. Dabei sind nur wenige<br />

Angaben – wie die Flugnummer und<br />

das Flugdatum – notwendig. Über<br />

4 | 1/<strong>2020</strong>


unseren Flugdatenprovider werden<br />

über eine Schnittstelle alle notwendigen<br />

Informationen in Echtzeit bereitgestellt.<br />

Somit sind lästige Rückfragen<br />

und weitere Recherchen für<br />

die Beurteilung des Anspruches nicht<br />

mehr notwendig. Mit einem weiteren<br />

Klick machen unsere ARAG Inhouse<br />

Juristen den Anspruch bei der Fluglinie<br />

geltend.<br />

Neu ist unsere Rückwärtsdeckung für<br />

Flugverspätungen – bei ARAG kann<br />

auch der Noch-Nicht-Kunde diesen<br />

Service auf unserer Homepage nutzen.<br />

Der Rechtsschutzfall gilt rückwirkend<br />

als versichert, wenn man<br />

einen Rechtsschutzvertrag online abschließt.<br />

Was ist an neuen Produktinnovationen<br />

geplant?<br />

Im Jänner haben wir unseren neuen<br />

Tarif 01/<strong>2020</strong> vorgestellt. Sowohl im<br />

Privatkundengeschäft als auch im<br />

Betriebsrechtsschutz gibt es viele<br />

neue Leistungen und attraktive Prämien.<br />

Im Privatrechtsschutzbereich<br />

haben wir unter anderem die „alte“<br />

Versicherungssummenbegrenzung<br />

aufgehoben und bieten nun eine unlimitierte<br />

Versicherungsleistung an.<br />

Die bisherigen „Sublimits“ in einigen<br />

Leistungsbereichen– wie z.B. im Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz<br />

– wurden<br />

erheblich erhöht. Im Strafbereich<br />

gibt es außerdem die Möglichkeit mit<br />

einem Baustein diese Beschränkung<br />

ebenfalls aufzuheben und unlimitiert<br />

zu versichern. Im Erb-und Familien-<br />

Rechtsschutz ist zukünftig die Erstellung<br />

eines Testaments oder einer<br />

Patientenverfügung versicherbar.<br />

Im Betriebsbereich haben wir uns<br />

wiederum auf verschiedene AVRS-<br />

Lösungen konzentriert. Die Prämie<br />

im betrieblichen Vertragsrechtsschutz<br />

ist für viele Firmenkunden leider<br />

zu hoch. Wir haben uns deshalb<br />

Lösungen überlegt, wie wir für den<br />

Kunden die Prämie leistbar machen<br />

ohne auf für ihn wichtige Leistungsinhalte<br />

zu verzichten. Beispielsweise<br />

möchten einige Kunden vielleicht nur<br />

Großschäden absichern, d.h. Streitigkeiten<br />

mit sehr hohen Streitwerten.<br />

Hier gibt es nun die Möglichkeit mit<br />

einer von drei Untergrenzen Kleinstreitigkeiten<br />

prämienreduzierend<br />

auszuschließen. Inkassostreitigkeiten<br />

sind bei ARAG bis 5.000,- Streitwert<br />

prämienfrei enthalten. Darüber<br />

hinaus kann man höhere Streitwerte<br />

versichern – mit Einbeziehung der<br />

ARAG Inhouse Juristen können wir<br />

im Rahmen des Forderungsmanagement<br />

Premium diese Leistung nun<br />

günstiger anbieten.<br />

Die Flugverspätungen sind nun als<br />

Dienstreisen bereits ab dem BASIS-<br />

Schutz im Betriebsbereich mitversichert<br />

– ohne Wartefrist. Hier sind unsere<br />

ARAG Inhouse-Juristen bereits<br />

Experten und erledigen die Abwicklung<br />

unkompliziert und kompetent.<br />

Als CEO der ARAG Österreich verantworten<br />

Sie nun auch den Vertrieb<br />

direkt. Haben sich in diesem Bereich<br />

Neuerungen ergeben?<br />

ARAG Österreich arbeitet ausschließlich<br />

mit dem ungebundenen Vertrieb<br />

zusammen. Wir haben keinen eigenen<br />

1/<strong>2020</strong> | 5


Außendienst. Betreut werden unsere<br />

Vertriebspartner von insgesamt sechs<br />

Vertriebsrepräsentanten. Diese sind<br />

allesamt bereits seit langem bei ARAG<br />

und daher echte Rechtsschutz-Profis.<br />

Christian Pell, zuständig für das Vertriebsgebiet<br />

Wien-Süd, Niederösterreich-Süd<br />

und Burgenland, hat dieses<br />

Jahr sein Gebiet zur weiteren Betreuung<br />

an René Hobek übergeben. Herr<br />

Pell steht uns weiterhin als Betreuer<br />

unserer neuen Nachwuchstalente im<br />

Vertrieb zur Verfügung, wenn auch<br />

mit einem eingeschränkteren Zeitaufwand<br />

als bisher. Dieser Übergang<br />

war bereits seit längerem geplant und<br />

gut vorbereitet. Herr Hobek ist ebenfalls<br />

bereits seit längerem bei der<br />

ARAG und war vom Service Center<br />

bis zum Vertriebssupport schon in<br />

einigen Abteilungen tätig. Uns war<br />

wichtig, dass jemand mit ausreichend<br />

Rechtsschutz-Erfahrung die weitere<br />

Betreuung unserer Vertriebspartner<br />

übernimmt.<br />

Unsere Vertriebsrepräsentanten werden<br />

tatkräftig von unseren Mitarbeitern<br />

des Vertriebssupports unterstützt.<br />

Sei es bei allgemeinen Fragen<br />

zum Rechtsschutz über die Hotline 01<br />

53102 1450 oder bei Offertanfragen<br />

offerte@arag.at. Mit viel Know-how<br />

im Rechtsschutz und einem hohen<br />

Anspruch bei der Servicequalität<br />

wollen wir hier vor allem bei unseren<br />

Vertriebspartnern punkten.<br />

ARAG bietet im Schadenfall die Unterstützung<br />

von hauseigenen ARAG Inhouse-Juristen<br />

an. Wie kann man sich<br />

diesen Inhouse-Service vorstellen?<br />

Im Rechtsschutz dominieren die<br />

Kleinstreitigkeiten im Privatbereich.<br />

Meist geht es um einen schief gelaufenen<br />

Online-Kauf, um eine zu hohe<br />

Reparaturrechnung, um die einbehaltene<br />

Mietkaution oder um eine<br />

Nachbarschaftsstreitigkeit wegen des<br />

kaputten Zauns. Vieles lässt sich bereits<br />

am Telefon klären oder mit ein,<br />

zwei Schreiben an die Gegenseite.<br />

Unsere ARAG-Inhouse-Juristen sind<br />

über eine Telefon-Hotline 01 53102<br />

1300 erreichbar – hier kann man sein<br />

Rechtsproblem direkt mit dem Juristen<br />

besprechen. Ist das Problem nicht<br />

gleich mit dem Telefonat geklärt,<br />

dann setzen sich die Juristen mit der<br />

Gegenseite in Verbindung und versuchen<br />

das Recht des Kunden durchzusetzen.<br />

Unsere Kunden sind von<br />

diesem Service begeistert – es spart<br />

Zeit, ist unkompliziert und einfach.<br />

Wenn außergerichtlich das Rechtsproblem<br />

nicht gelöst werden kann,<br />

weil sich der Gegner weigert seine<br />

Schuld einzugestehen, dann übergibt<br />

der ARAG-Inhouse-Jurist die<br />

Rechtssache zur Klagseinbringung<br />

an eine unserer externen Anwaltskanzleien.<br />

Hier ist es wichtig, dass<br />

der richtige Anwalt ausgesucht wird<br />

– wir setzen hier auf Fachkompetenz<br />

und Spezialisierung. Handelt es sich<br />

um eine Auslandssache, greifen wir<br />

auf die Fachkompetenz unserer ausländischen<br />

ARAG-Niederlassungen<br />

und deren Anwaltsnetzwerk zurück.<br />

Schließlich sind wir international in<br />

19 Ländern aktiv.<br />

Die Kunden schätzen unser Service<br />

und greifen daher in immer stärker<br />

werdendem Ausmaß darauf zurück.<br />

Der direkte Weg zum Anwalt ist daher<br />

für uns Geschichte. Als Rechtsschutzversicherer<br />

können wir dem Kunden<br />

vielfältiger helfen, wenn er sich zuerst<br />

an uns wendet. Dadurch wurden<br />

auch die Mediation und die Konfliktberatung<br />

wieder ein Thema – Probleme<br />

nachhaltig zu lösen schafft zufriedene<br />

Kunden und dies ist unser Ziel.<br />

6 | 1/<strong>2020</strong>


„Mit digitalen Lösungen<br />

schneller sein als alle anderen?<br />

Das geht nur mit ARISECUR.“<br />

Heinz Peters, Versicherungsagent<br />

AGENTEN<br />

SERVICE


WIR SIND HELDEN!<br />

AGENT NEWS REDAKTION<br />

Die Schadenshelden GmbH ist ein auf Schadensregulierung spezialisiertes Unternehmen,<br />

welches mit dem Know-how von erfahrenen Schadensreferenten und Versicherungsberatern<br />

geführt wird.<br />

Herr Jasari, Sie sind einer von 2 Geschäftsführern<br />

der Schadenshelden<br />

GmbH, beschreiben Sie uns bitte die Tätigkeit<br />

Ihrer Firma:<br />

Wir sind ein neues Unternehmen auf<br />

dem österreichischen Markt, welches<br />

das Ziel verfolgt Meldungen von Versicherungsschäden<br />

zu revolutionieren<br />

und so einfach, schnell und bequem<br />

wie möglich abzuwickeln. Mit<br />

unserem Top-Team haben wir hochqualifizierte<br />

Partner an Board, welche<br />

dadurch natürlich auch das nötige<br />

Know-how mit sich bringen. In unserem<br />

Unternehmen wurden keinerlei<br />

Mühen und Kosten gescheut, um dieses<br />

System zu perfektionieren. Hinter<br />

unserer Website fungiert ein eigens<br />

entwickeltes Programm, welches mit<br />

sehr vielen Funktionen ausgestattet<br />

wurde, um die Schadensabwicklung<br />

mühelos, übersichtlich und detailreich<br />

zu gestalten.<br />

Wie ist der Ablauf im Schadensfall?<br />

Ein Schaden ist vom Kunden in nur<br />

wenigen Minuten erstellt und die<br />

Schadenhelden antworten innerhalb<br />

kürzester Zeit. Die Schadenhelden<br />

organisieren die Reparatur durch<br />

einen geprüften Fachbetrieb in der<br />

Nähe des Kunden. Dies ist auch in<br />

unserer persönlich entwickelten App<br />

vom Büro aus oder unterwegs jederzeit<br />

möglich. Es ist einfach, schnell<br />

und unkompliziert.<br />

Welche Vorteile genießen Versicherungsberater<br />

im Zuge einer Schadensabwicklung?<br />

Versicherungsberater genießen mit<br />

unserem Service nur Vorteile! Sie<br />

profitieren davon, ihre Zeit nicht mit<br />

lästigen Schadensfällen verschwenden<br />

zu müssen und können sich rein<br />

8 | 2/2019


auf den Verkauf von neuen Geschäften<br />

konzentrieren. Außerdem sparen<br />

sie an Kosten von weiterem Personal<br />

im Backoffice bzw. einer eigenen<br />

Schadenmanagementabteilung und<br />

haben einen Mehrwert vom Verkauf<br />

ihrer Produkte, wenn sie uns als Partner<br />

haben, da auch deren Kunden von<br />

den Leistungen der Schadenhelden<br />

profitieren. Mit unserer unkomplizierten<br />

und schnellen Schadensabwicklung<br />

erspart ihr eurem Kunden<br />

lästigen Papierkram. Des weiteren organisieren<br />

wir nur hochqualifizierte<br />

Fachbetriebe mit jahrelanger Erfahrung.<br />

Bei einem KFZ-Schaden sogar<br />

einen kostenloses Ersatzfahrzeug im<br />

gesamten Reparaturzeitraum. Falls<br />

vom Kunden gewünscht, wird das<br />

Fahrzeug ebenso im Austausch mit<br />

einem Leihwagen abgeholt und nach<br />

Vollendung der Reparatur wieder<br />

zum Kunden gebracht. Obendrauf<br />

gibt es bei jedem Kaskoschaden eine<br />

Verminderung des Selbstbehaltes von<br />

€100,-. All das läuft 100% transparent<br />

in unserem System, durch Echtzeitmeldung<br />

per Mail.<br />

Nach welchen Kriterien werden Handwerksbetriebe<br />

von Ihnen ausgewählt<br />

und wie viele Kooperationspartner bestehen<br />

österreichweit?<br />

Derzeit haben wir über 50 Partnerbetriebe<br />

österreichweit. Die Partner<br />

werden von uns nach strengen Kriterien<br />

geprüft. Relevant sind für uns<br />

beispielsweise die Kapazität des Unternehmens,<br />

die Erfahrung, die das<br />

Unternehmen mit sich bringt, ob es<br />

sich um einen Meisterbetrieb handelt,<br />

die Reaktionszeit, wie viele Ersatzfahrzeuge<br />

zur Verfügung stehen<br />

bei einem KFZ-Betrieb und natürlich<br />

die Verlässlichkeit unseres Kooperationspartners.<br />

Jedoch steht für uns an<br />

erster Stelle die die kundenorientierte<br />

Beratung nach einem Schadenfall,<br />

da natürlich jeder Schadensfall individuell<br />

behoben und den Kundenwünschen<br />

angepasst werden muss.<br />

Vermitteln die Schadenhelden auch<br />

Versicherungen?<br />

Nein, wir sind ausschließlich nur auf<br />

das Schadensmanagement spezialisiert.<br />

Welche Schritte planen die Schadenshelden<br />

in den nächsten Jahren?<br />

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt,<br />

die Versicherungsbranche zu revolutionieren,<br />

um Beratern, Agenten und<br />

Kunden eine Plattform zu bieten welche<br />

Schadensmeldungen so einfach<br />

und unkompliziert macht, wie ein<br />

Foto auf Social Media hochzuladen.<br />

Die Schadenhelden sollen eines Tages<br />

zu einem Brand werden, so dass jeder<br />

der einen Schaden hat, als erste Ansprechperson<br />

an uns denkt und gemeinsam<br />

werden wir zu diesem Ziel<br />

gelangen.<br />

1/<strong>2020</strong> | 9


KEIN HERZ?<br />

GASTBEITRAG DR. FRIEDRICH KNÖBL / AUTO & WIRTSCHAFT.<br />

Die kroatische Euroherc ist bekannt dafür, dass sie Flottenbetreibern Haftpflichtpolizzen<br />

zu Dumpingpreisen anbietet. Und dann im Schadensfall einfach nicht zahlt.<br />

Eine solche Vorgangsweise ist nicht<br />

nur für schuldlose Autofahrer, die<br />

mit Euroherc in keinerlei Vertragsbeziehung<br />

stehen, äußerst ärgerlich.<br />

Das gilt auch für die Kfz-Werkstätten,<br />

die mit Euroherc um die Höhe des<br />

Kfz-Schadens streiten müssen. Weshalb<br />

manche große Betriebe bereits<br />

dazu übergehen, Euroherc-Reparaturen<br />

nur noch gegen Vorauskassa zu<br />

akzeptieren.<br />

Ein Musterbeispiel war jener Schadensfall,<br />

der Reinhart Clark als Chef<br />

des gleichnamigen Kfz-Betriebes in<br />

Wien zu einer Klage gegen Euroherc<br />

veranlasste. Ein simpler Auffahrunfall,<br />

der zur Reparatur bei Clark landete.<br />

Dieser forderte Euroherc mehrfach<br />

zur Besichtigung auf. Als das<br />

nichts half, machte Clark kurzen Prozess.<br />

Er beauftragte den Kfz- Sachverständigen<br />

Ing. Martin Freitag mit<br />

der Besichtigung und Reparaturkalkulation<br />

und ließ aufgrund der ihm<br />

erteilten Zession diese 6.110,82 Euro<br />

und die Gutachtenskosten (254,–<br />

Euro) von seinem Anwalt Mag. Peter<br />

Fasching einklagen. Worauf es Euroherc<br />

vorzog, aufgrund des gerichtlichen<br />

Zahlungs-befehls den Schaden<br />

samt Kosten zu bezahlen.<br />

„Bei Euroherc hakt es immer“, fasst<br />

Fasching seine bisherigen Erfahrungen<br />

zusammen. „Antworten auf Aufforderungsschreiben<br />

kommen oft gar<br />

nicht oder nicht fristgerecht.“ Zuerst<br />

werden die Geschädigten oder ihre<br />

Werkstätten aufgefordert, mit dem<br />

durch den Unfall ramponierten Auto<br />

zur Besichtigung nach Wien-Schönbrunn<br />

zu fahren – obwohl es trotz<br />

„Schadensminderungspflicht“ dazu<br />

keine rechtliche Verpflichtung gibt.<br />

Kommt es dann doch zu einer Besichtigung,<br />

bleibt oft offen, ob die beantragte<br />

Reparatur freigegeben wird<br />

– oder was zur Reparatur freigegeben<br />

wird. „Da verfertigen sie Gutachten,<br />

die keine Gutachten sind“, sagt Fasching.<br />

Aus der Sicht des Anwalts<br />

handelt es sich lediglich um mangelhafte<br />

„Anbote“, bei denen überdies<br />

keine Mehrwertsteuer berücksichtigt<br />

wird.<br />

STREIT UM DIE SCHADENSHÖHE<br />

„Wenn das Verschulden einwandfrei<br />

bewiesen ist, wird noch über die<br />

Schadenshöhe gestritten“, werden<br />

nach Faschings Erfahrungen die tatsächlichen<br />

Stundensätze der Werkstätten<br />

ignoriert. „Da stimmen meist<br />

die Arbeitszeiten nicht“, klagen auch<br />

zahlreiche Kfz-Betriebe, dass Euroherc<br />

die vorgelegten Reparaturkalkulationen<br />

willkürlich zusammenstreicht.<br />

Oder es werden Rabatte<br />

verlangt, für die es keinerlei Veranlassung<br />

gibt. „Da werden bei 4.000<br />

Euro Reparaturkosten lediglich 3.000<br />

angeboten“, sagt Fasching. Er sieht<br />

darin einen Versuch, auf diesem Weg<br />

die Geschädigten unter Druck zu setzen.<br />

Aus dem Kalkül heraus, dass diese<br />

ihr Auto endlich repariert haben<br />

wollen. Kunden üben dann auf ihre<br />

Werkstätten Druck aus, es billiger zu<br />

machen und den Schaden auch zu<br />

diesen niedrigen Euroherc-Anboten<br />

zu reparieren – weil sie möglicherweise<br />

nicht das Geld haben, eine Klage<br />

gegen die säumige Euroherc zu<br />

finanzieren.<br />

Fasching rät daher, bei Euroherc-<br />

Schäden sofort -einen Rechtsanwalt<br />

einzuschalten. „Ich habe da schon<br />

einige Mahnklagen gemacht, aber<br />

noch keine einzige Verhandlung gehabt.“<br />

Dies ist für ihn ein Zeichen,<br />

dass Euroherc sehr wohl weiß, mit<br />

ihren Methoden bei Gericht nicht<br />

durchzukommen. Wenn der Geschädigte<br />

keinen Rechtschutz hat, hält er<br />

10 | 1/<strong>2020</strong>


es bei klaren Verschuldensfällen auch<br />

für sinnvoll, dass die Werkstätte aufgrund<br />

der ihr erteilten Zession selbst<br />

klagt. „Sonst nimmt der Geschädigte<br />

dann das Geld und lässt nicht oder<br />

woanders reparieren.“<br />

Daher ist der Kunde vorweg aufzuklären,<br />

dass er sonst nicht die Reparaturkosten,<br />

sondern nur den wesentlich<br />

geringeren „objektiven Minderwert“<br />

zu bekommen hat. „Wenn der Betrieb<br />

das Geld hat, dann lässt der Kunde<br />

auch tatsächlich reparieren.“ Die<br />

Werkstätte mindert damit auch das<br />

Risiko, dass der Geschädigte die Differenz<br />

zum objektiven -Minderwert<br />

an Euroherc zurückzahlen muss.<br />

AUSWEICHEN AUF DIE EIGENE<br />

KASKOVERSICHERUNG<br />

Resignierende Euroherc-Opfer weichen<br />

auch in klaren Verschuldensfällen<br />

oft zu einer Schadensregulierung<br />

durch ihre eigene Kaskoversicherung<br />

aus. Sie nehmen dafür ihre schlechtere<br />

Einstufung bei der Kaskoprämie in<br />

Kauf und klagen – wenn überhaupt<br />

– den bei der Kaskoabwicklung zu<br />

zahlenden Selbstbehalt ein. Außerdem<br />

verzichten sie dabei auch auf<br />

die durch den Schaden bedingte merkantile<br />

Wertminderung, die nach den<br />

Kaskobedingungen von der Versicherung<br />

nicht zu ersetzen ist.<br />

Überdies gibt es viele Werkstattkunden,<br />

die keine Kaskoversicherung<br />

haben. Diese möchten als schuldlose<br />

Unfallopfer ihr Unfallauto dennoch<br />

repariert haben, das nach der Euroherc-Schadens-besichtigung<br />

mangels<br />

Verkehrs- und Betriebssicherheit<br />

in der Werkstatt herumgammelt. So<br />

kann es kommen, dass das Unfallopfer<br />

– mangels wirtschaftlicher Alternative<br />

– trotz seines Anspruchs auf<br />

fach- und sachgerechte Reparatur<br />

das von Euroherc angebotene Geld<br />

annimmt und den Schaden bei -irgendeinem<br />

Pfuscher reparieren lässt.<br />

Doch das können die Werkstätten aus<br />

Faschings Sicht bei entsprechender<br />

anwaltlicher Beratung durchaus vermeiden:<br />

Das wäre auch im Interesse<br />

der Kaskoversicherungen. Diese<br />

können ohne Behinderung durch ein<br />

Teilungsabkommen ihren Regressanspruch<br />

aus der erbrachten Kaskozahlung<br />

beim schuldigen Unfallgegner<br />

und bei Euroherc einklagen.<br />

Dafür sind sie jedoch auf die Mithilfe<br />

ihres eigenen Kaskokunden angewiesen.<br />

Da sie ihrem Kunden einen derartigen<br />

Rechtsstreit mit all den damit<br />

verbundenen Unannehmlichkeiten<br />

meist nicht antun möchten, bleiben<br />

die Versicherungen letztlich auf den<br />

Kosten der von den Euroherc--Kunden<br />

verursachten Schäden sitzen.<br />

GETEILTES LEID<br />

IST HALBES LEID<br />

Basis dieses Euroherc-Geschäftsmodells<br />

ist die Tatsache, dass diese dem<br />

sogenannten „Teilungsabkommen“<br />

nicht beigetreten ist. In diesem Abkommen<br />

sind die Versicherungen<br />

übereingekommen, unter bestimmten<br />

im Vertrag angeführten Voraussetzungen<br />

bis zu einer bestimmten<br />

Schadenshöhe den Schaden zu teilen.<br />

Die Kaskoversicherung, die für einen<br />

bei ihr geltend gemachten Schaden in<br />

Vorlage getreten ist, bekommt daher<br />

einen Teil ihres Schadens ohne Prüfung<br />

der Haftungsfrage vom Haftpflichtversicherer<br />

ersetzt.<br />

„Dadurch, dass Haftpflicht- und Kaskofälle<br />

intern untereinander ausgeglichen<br />

werden, lassen sich Prozesskosten<br />

vermeiden“, erläutert ein<br />

ständig in derartigen Kfz-Schadensfällen<br />

involvierter Versicherungsmakler.<br />

Diese vertraglich vereinbarte<br />

Streitvermeidung führt gleichzeitig<br />

„zu einer gewissen Großzügigkeit bei<br />

der Schadensabwicklung“. Das liegt<br />

durchaus im Interesse der Unfallopfer<br />

und Konsumenten – führt allerdings<br />

auch zu etwas höheren Haftpflichtprämien.<br />

Euroherc nutzt auch die Tatsache,<br />

dass immer mehr Neuwagenkäufe<br />

über Leasingverträge erfolgen. Für<br />

die sind Kaskoversicherungen meist<br />

zwingend vorgeschrieben. Damit erhöht<br />

sich insgesamt die Zahl der Kaskoversicherten.<br />

Und damit auch die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass Euroherc<br />

ihre Haftpflichtschäden auf fremde<br />

Kaskoversicherungen überwälzt. Je<br />

mehr Schadensfälle Euroherc anderen<br />

Versicherungen aufhalst, desto<br />

günstiger wird für Euroherc der<br />

eigene Haftpflicht-Schadensverlauf.<br />

Umso günstiger kann Euroherc – zulasten<br />

der Konkurrenz – ihre eigenen<br />

Haftpflichtpolizzen anbieten.<br />

Was kostenbewusste Autofahrer und<br />

Flottisten veranlasst, ihre Haftpflicht<br />

immer öfter bei Euroherc abzuschließen.<br />

Damit steigt für die anderen Kasko--Versicherer<br />

das Risiko weiter, bei<br />

Unfällen mit Euroherc-Haftpflichtschäden<br />

konfrontiert zu werden.<br />

WIE KOMMT MAN AUS DEM<br />

TEUFELSKREIS HERAUS?<br />

Ein Teufelskreis, gegen den die etablierten<br />

Versicherungen bisher keine<br />

Gegenstrategie gefunden haben.<br />

Dadurch könnte die ganze bisherige<br />

Schadensabwicklung mit den Werkstätten<br />

aus den Angeln gehoben werden.<br />

Eine Gegenmaßnahme wäre, entsprechend<br />

der Anregung des Arbeiter-Kämmerers<br />

Dr. Johann Kriegner,<br />

den Aufwand des Geschädigten bei<br />

der Schadensabwicklung als eigenen<br />

Schadenersatzanspruch zu qualifizieren,<br />

wie dies etwa beim Leihwagenanspruch<br />

der Fall ist. Dann hätte<br />

Euroherc den Unfallgegnern im Interesse<br />

des Konsumentenschutzes den<br />

Aufwand für die Schadensabwicklung<br />

zu bezahlen. Ein Aufwand, der<br />

dem Geschädigten bisher meist nur<br />

in Form „vorprozessualer Kosten“ ersetzt<br />

wurde.<br />

Das würde zwar auch die Kalkulation<br />

aller Kfz-Haftpflichtversicherer<br />

belasten, aber bei Weitem nicht so<br />

wie bei der bewusst die Schadensregulierung<br />

behindernden Euroherc.<br />

Die damit gezwungen wäre, den Aufwand<br />

der Schadensabwicklung möglichst<br />

gering zu halten. Wie dies bei<br />

den meisten anderen Versicherungen<br />

schon der Fall ist.<br />

1/<strong>2020</strong> | 11


STEFAN KÖLLIKER<br />

CHRISTINE ALTMANN<br />

SANDRA MEYER<br />

ALEXANDRA KOWATSCH<br />

WIR SIND<br />

FÜR SIE DA<br />

Innovativ, flexibel, persönlich. Wir beraten Sie zu unseren<br />

Reiseversicherungslösungen. Kontaktieren Sie uns.<br />

STEFAN KÖLLIKER<br />

Vertriebsleitung Österreich & Südtirol<br />

Tel +43 676 796 54 10<br />

E-Mail stefan.koelliker@allianz.com<br />

SANDRA MEYER<br />

Wien (1010,1090, 1200-1220), NÖ, OÖ Ost<br />

Tel +43 664 806 53 152<br />

E-Mail sandra.meyer1@allianz.com<br />

ALEXANDRA KOWATSCH<br />

OÖ West, Salzburg, Tirol, Vorarlberg<br />

Tel +43 664 140 00 62<br />

E-Mail alexandra.kowatsch@allianz.com<br />

CHRISTINE ALTMANN<br />

Wien (1020-1080, 1100-1190, 1230, 1300),<br />

Burgenland, Steiermark, Kärnten, Osttirol, Südtirol<br />

Tel +43 664 806 53 280<br />

E-Mail christine.altmann1@allianz.com<br />

NICOLE BISCHOF<br />

Online / E-Commerce<br />

Tel +43 1 205 211-175<br />

E-Mail nicole.bischof@allianz.com<br />

SERVICE CENTER<br />

Tel +43 1 525 03-6811<br />

E-Mail service.at@allianz.com<br />

12 | 1/<strong>2020</strong>


STIEFKIND REISEVERSICHERUNG<br />

AGENT NEWS REDAKTION<br />

Auch wenn in Zeiten wie diesen an Urlaub (noch) nicht zu denken ist.<br />

Für den Urlaubssommer 2021 laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren.<br />

Österreicher vertrauen beim Reiseschutz nach wie vor auf die Versicherung in Form<br />

der Kreditkarte. Jedoch birgt genau diese große Gefahren.<br />

Ein häufiges Problem der Versicherung<br />

via Kreditkarte, ist die oft nicht vorhandene<br />

Deckung für mitreisende Angehörige<br />

und/oder wenn kein öffentliches<br />

Verkehrsmittel verwendet wird.<br />

Grund genug, um über das Stiefkind<br />

Reiseversicherung nachzudenken.<br />

Jährlich werden abertausende Reiseversicherungen<br />

verkauft. Entweder<br />

direkt durch das Reisebüro oder direkt<br />

vom Kunden auf den jeweiligen Internetseiten<br />

der Versicherer.<br />

Bei beiden Varianten entsteht das gleiche<br />

Dilemma: Obwohl wir als Versicherungsagenten<br />

in beiden Fällen um<br />

unseren Lohn fallen, kümmern wir uns<br />

trotzdem um etwaige Schadensregulierungen<br />

unserer Kunden. Schließlich<br />

nehmen wir den Service am Kunden<br />

sehr ernst.<br />

Um den Umsatzverlust abzufedern,<br />

hat die Allianz Partner eine besondere,<br />

verkaufsorientierte Lösung für uns<br />

Versicherungsagenten entworfen: den<br />

Affiliation-Link.<br />

Dieser Link kann einfach, z.B. in eurer<br />

E-Mail-Signatur eingebaut werden.<br />

Klickt der Kunden diesen Link an, landet<br />

er auf der Onlineplattform der Allianz<br />

Partners.<br />

Nun kann der Kunde in gewohnter<br />

Weise sein Produkt auswählen, abschließen<br />

und erhält umgehend per E-<br />

Mail die jeweilige Polizze.<br />

Und wir Versicherungsagenten werden<br />

mit der zugehörigen Provision belohnt<br />

;-).<br />

Diesen Link kann jeder Versicherungsagent<br />

anfordern, der über eine aufrechte<br />

Courtage verfügt, bitte dahingehend<br />

bei eurem jeweiligen Betreuer melden!<br />

Für alle, die nun auch eine Courtage beantragen<br />

wollen, melden sich bitte bei:<br />

sandra.meyer1@allianz.com –<br />

zuständig für Bezirke: 1010,1200-1220<br />

christine.altmann1@allianz.com –<br />

zuständig für Bezirke: 1020-1080,<br />

1100-1190, 1230<br />

Hochachtungsvoll euer<br />

Alexander Müllner<br />

1/<strong>2020</strong> | 13


DONAU VERSICHERUNG STARTET<br />

DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE<br />

DONAU VERSICHERUNG<br />

Als erste Versicherung in Österreich führt die DONAU eine innovative<br />

Blockchain-Lösung im Firmengeschäft ein.<br />

Die DONAU Versicherung hat – als<br />

Teil der VIG-Gruppe in Österreich –<br />

in Partnerschaft mit dem Schweizer<br />

Blockchain-Start-up Versicherix eine<br />

einzigartige Blockchain-Lösung für<br />

die Offertlegung im Firmengeschäft<br />

entwickelt. Für die VIG-Gruppe in<br />

Österreich bildet dies die Basis für<br />

eine umfassende Digitalisierung im<br />

Firmengeschäft.„Die DONAU setzt<br />

neue Maßstäbe in der Digitalisierung.<br />

Das Thema Blockchain bewegt<br />

die Branche und hat das Potenzial, die<br />

Versicherungswirtschaft nachhaltig<br />

zu verändern“, sagt Wolfgang Petschko,<br />

Vorstand der DONAU. „Der erstmalige<br />

Einsatz dieser Technologie zur<br />

Erfassung von Abschlüssen ermöglicht<br />

eine viel raschere und kundenfreundlichere<br />

Abwicklung, von der<br />

alle profitieren werden. Die DONAU<br />

übernimmt für die VIG-Gruppe im<br />

Firmengeschäft eine Vorreiterrolle.<br />

Und das ist erst der Anfang – weitere<br />

Sparten in diesem Bereich werden<br />

folgen. Die innovative Lösung wird in<br />

Zukunft auch für andere Versicherungsgesellschaften<br />

der Gruppe zur<br />

Verfügung stehen.“<br />

INNOVATIVE BERATUNG<br />

Gestartet wird im Bereich der Maschinen-<br />

und Kaskoversicherung.<br />

Ein Gebiet, das ideal für den Einsatz<br />

von Blockchain-Technologie geeignet<br />

ist. Fahrbare und transportable Maschinen<br />

sind für viele Unternehmen<br />

unerlässlich und die hohen Werte<br />

dieser Geräte, wie Land- oder Baumaschinen,<br />

erfordern spezialisierte<br />

Versicherungen. Das Offert und der<br />

Abschluss müssen schnell erstellt<br />

werden, um die umfassende Absicherung<br />

zu gewährleisten.<br />

DIGITALER ABSCHLUSS<br />

Die Blockchain-Lösung der DONAU<br />

wendet sich über ein eigenes Portal<br />

an den gesamten Vertrieb – Außendienst<br />

wie Makler.<br />

Das gültige Offert kann nach der Eingabe<br />

aller relevanten Kundendaten<br />

abgeschlossen und gleichsam in<br />

Echtzeit erstellt werden. Mit der Unterschrift<br />

des Kunden und der Übermittlung<br />

an die DONAU tritt der Versicherungsschutz<br />

unmittelbar ein.<br />

DIGITALISIERUNGSSTRATEGIE<br />

Die Lösung wurde im Rahmen der<br />

Digitalisierungsinitiative der VIG mit<br />

dem innovativen Schweizer Start-up<br />

Versicherix (www.versicherix.ch)<br />

entwickelt, das seit 2015 Blockchain-<br />

Lösungen und Real World Connectivity<br />

für die gesamte Value Chain der<br />

Versicherungsindustrie anbietet. Das<br />

Angebot basiert auf einer eigens dafür<br />

entwickelten modularen Micro-<br />

Services-Plattform und richtet sich<br />

insbesondere an Anwendungsfälle,<br />

in welche verschiedene (untrusted)<br />

Stakeholder eingebunden sind, z.B.<br />

im Schadenmanagement, bei der Betrugsprävention,<br />

im Underwriting,<br />

im Vertrieb und im Austausch und<br />

Abgleich von Daten.<br />

BLOCKCHAIN IN KÜRZE<br />

Die Blockchain-Technologie ermöglicht<br />

es Parteien, Konsens über die<br />

Existenz, den Status und die Entstehung<br />

von geteilten Informationen<br />

(Fakten) zu schaffen und zu pflegen.<br />

In der Versicherungswirtschaft<br />

kann diese Technologie sehr vorteilhaft<br />

in den vielfältigen Partnernetzwerken<br />

eingesetzt werden und<br />

schafft Wettbewerbsvorteile. Mithilfe<br />

der Blockchain-Technologie ist<br />

es beispielsweise möglich, komplexe<br />

Standardprozesse über Unternehmensgrenzen<br />

hinweg auditsicher, datenschutzkonform<br />

und kostengünstig<br />

zu automatisieren.<br />

14 | 1/<strong>2020</strong>


WIENER STÄDTISCHE DECKT UNFÄLLE<br />

IM HOMEOFFICE<br />

WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG<br />

Durch Homeoffice steigt das Risiko von arbeitsbezogenen Unfällen in den eigenen<br />

Wänden. Die Wiener Städtische erweitert den Schutz der Unfallversicherung – ohne<br />

Zusatzkosten.<br />

800.000 Unfälle hat das Kuratorium<br />

für Verkehrssicherheit im Jahr 2019<br />

registriert – 75 Prozent davon in der<br />

Freizeit. „Aufgrund der anhaltenden<br />

Coronapandemie und vermehrter<br />

Heimarbeit rechnen wir in Zukunft<br />

mit noch mehr Menschen, die sich in<br />

den eigenen vier Wänden verletzen.<br />

Daher ist es uns, als eine der führenden<br />

Versicherungen Österreichs, ein<br />

großes Anliegen auf diese nachhaltige<br />

Veränderung unseres Lebensalltags<br />

zu reagieren“, so Doris Wendler,<br />

Vorstandsdirektorin der Wiener<br />

Städtischen Versicherung.<br />

KEINE EINSCHRÄNKUNGEN<br />

Zwar erkennt die AUVA auch Arbeitsunfälle,<br />

die sich im Homeoffice ereignen,<br />

als solche an, doch muss die<br />

Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet<br />

hat, der eigentlichen Berufsausübung<br />

zugeordnet werden können.<br />

Durch das 3. COVID-19-Gesetz<br />

sind auch Unfälle, die im Rahmen<br />

der Befriedigung lebensnotwendiger<br />

Bedürfnisse geschehen, eingeschlossen<br />

– die zeitliche Befristung hierfür<br />

endet allerdings am 31. Dezember<br />

<strong>2020</strong>. Die Wiener Städtische bietet<br />

ihren Kunden umfassenden und zeitlich<br />

uneingeschränkten Unfallschutz,<br />

auch bei ihren beruflichen Tätigkeiten<br />

zu Hause. „Uns ist es wichtig, dass<br />

sich unsere Kundinnen und Kunden<br />

jedenfalls abgesichert wissen. Der<br />

genaue Unfallhergang ist im Homeoffice<br />

von außen naturgemäß schwer<br />

nachvollziehbar und die Anerkennung<br />

als Arbeitsunfall möglicherweise<br />

ungewiss. Das kann – bei langwierigen<br />

Verletzungen oder bleibenden<br />

Schäden – für Betroffene finanziell<br />

zur großen Belastung werden“, erklärt<br />

Wendler die Hintergründe.<br />

MEHR SICHERHEIT – FÜR PRI-<br />

VATE UND UNTERNEHMEN<br />

Im Bereich der Einzelversicherung<br />

werden bei der Unfallvorsorge PRE-<br />

MIUM zwei Leistungserweiterungen<br />

bei Unfällen im Homeoffice gratis inkludiert:<br />

• 25.000 Euro Barleistung zusätzlich<br />

bei Dauerinvalidität ab 50<br />

Prozent<br />

• Erweiterung der Assistanceleistungen<br />

um 25 Prozent auf täglich bis zu<br />

125 Euro für Haushaltshilfe, Kinderbetreuung,<br />

Essensversorgung etc.<br />

Für ihre Firmenkunden inkludiert die<br />

Wiener Städtische in der Kollektiv-<br />

Unfallversicherung für Dienstnehmer<br />

– und zwar bei jener Deckungsvariante,<br />

die bisher bei Berufs- und<br />

Wegunfällen leistet – nun auch kostenlos<br />

Unfälle, die sich während der<br />

erfassten und üblichen Dienstzeit in<br />

den eigenen Räumlichkeiten ereignen<br />

und bei denen ein Zusammenhang<br />

mit der dienstlichen Tätigkeit<br />

besteht. „Mit diesem Zusatz erweitern<br />

wir den Versicherungsschutz<br />

auch außerhalb einer möglichen AU-<br />

VA-Leistung.<br />

Damit reagieren wir auf die durch die<br />

COVID-Krise veränderte Arbeitswelt,<br />

in der Homeoffice in Zukunft einen<br />

viel größeren Stellenwert einnehmen<br />

wird. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter durch<br />

eine Kollektiv-Unfallversicherung<br />

absichern, unterstützen wir als erste<br />

Versicherung dabei, diese Sicherheit<br />

ins Homeoffice zu transferieren“, betont<br />

Wendler.<br />

Dies gilt für neu abgeschlossene Verträge<br />

sowie für alle bestehenden Verträge,<br />

die konvertiert werden.<br />

1/<strong>2020</strong> | 15


GENERALI: WECHSEL AN DER SPITZE<br />

VON ZWEI REGIONALDIREKTIONEN<br />

GENERALI ÖSTERREICH<br />

Otto Wurzinger tritt in den Ruhestand. Reinhard Pohn wird Regionaldirektor für<br />

Wien, NÖ und Burgenland. Alexander Henk übernimmt die Leitung der Region OÖ<br />

und Salzburg.<br />

An der Spitze der Generali Regionaldirektion<br />

für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland wird ein Generationswechsel<br />

vollzogen. Otto Wurzinger<br />

(62) geht nach 46 erfolgreichen<br />

Jahren in der Generali Versicherung<br />

mit Jahresende in den Ruhestand.<br />

Seine Nachfolge tritt per 1. Jänner<br />

2021 Reinhard Pohn (48) an, bisher<br />

Regionaldirektor für Oberösterreich<br />

und Salzburg. Diese Verantwortung<br />

wird Alexander Henk (47) übernehmen,<br />

der zuletzt den Exklusiv-Vertrieb<br />

Oberösterreich leitete.<br />

Arno Schuchter, Generali Vorstand<br />

für Vertrieb und Marketing, würdigt<br />

das langjährige Engagement von Otto<br />

Wurzinger: „Sich über fast ein halbes<br />

Jahrhundert stets mit Weitblick<br />

und Menschlichkeit für die Generali<br />

einzusetzen und ihre erfolgreiche<br />

Entwicklung mitzuprägen – das nenne<br />

ich eine wahre Lifetime Partnerschaft.“<br />

Otto Wurzinger trat 1974 als<br />

Lehrling in die damalige Erste Allgemeine<br />

ein und startete daraufhin<br />

eine beeindruckende Karriere, die<br />

ihn 2010 an Spitze der Region Wien,<br />

Niederösterreich und Burgenland<br />

brachte.<br />

REINHARD POHN WECHSELT<br />

DIE REGION<br />

Reinhard Pohn wechselt als Regionaldirektor<br />

in die größte Region der<br />

Generali Versicherung nach Wien,<br />

Niederösterreich und Burgenland.<br />

Pohn kam 1992 zur Generali in Oberösterreich,<br />

wo er vom Gebietsinspektor<br />

über den Verkaufsberater, Leiter<br />

Verkaufsgebiet bis hin zum Leiter<br />

des Exklusiv-Vertriebs alle Positionen<br />

im Vertrieb erfolgreich durchlief.<br />

2013 wurde er zum Leiter der Region<br />

Oberösterreich und Salzburg bestellt.<br />

ALEXANDER HENK FOLGT AUF<br />

REINHARD POHN<br />

Alexander Henk übernimmt am 1.<br />

Jänner 2021 die Leitung der Regionaldirektion<br />

für Oberösterreich und<br />

Salzburg. Henk startete seine Karriere<br />

bei der Generali 1996 als Kundenbetreuer<br />

und avancierte rasch zum<br />

Verkaufsberater und Leiter Verkaufsgebiet.<br />

Seit 2014 verantwortet er sehr<br />

engagiert die Leitung des Exklusiv-<br />

Vertriebs in Oberösterreich.<br />

Arno Schuchter betont: „Ich freue<br />

mich sehr, dass uns mit Reinhard<br />

Pohn und Alexander Henk interne<br />

Nachbesetzungen gelungen sind und<br />

wir sehr erfahrene Generali Teamplayer<br />

für diese verantwortungsvollen<br />

Aufgaben gefunden haben. Ich<br />

wünsche den Herren viel Erfolg bei<br />

ihren künftigen Herausforderungen.“<br />

Reinhard Pohn (Foto: Lukas Lorenz)<br />

Otto Wurzinger (Foto: Lukas Lorenz)<br />

Alexander Henk (Foto: Starmayr)<br />

16 | 1/<strong>2020</strong>


CYBER-CRIME BOOMT<br />

IN CORONA-ZEITEN<br />

ALLIANZ VERSICHERUNG<br />

Die Gefahr von Cyberattacken wächst weiterhin rasant: Allein in den letzten vier<br />

Jahren hat sich die Zahl der Cyberschäden rund verzehnfacht. Während menschliches<br />

Versagen oder interne Systemausfälle die Mehrzahl der Schäden verursachen, rufen<br />

kriminelle Angriffe mit Phishing-, Malware oder Ransomware die höchsten Verluste<br />

hervor. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Unternehmensversicherers Allianz<br />

Global Corporate & Specialty (AGCS) hervor, die mehr als 1.700 Cyber-Versicherungsfälle<br />

zwischen 2015 und <strong>2020</strong> analysiert.<br />

GEFAHRENZONE DIGITALER<br />

RAUM<br />

„Die Verlagerung zahlreicher Geschäftsaktivitäten<br />

in den digitalen<br />

Raum in Zeiten der Corona-Krise<br />

bietet der Cyber-Kriminalität noch<br />

mehr Angriffsoptionen als bisher“,<br />

betont Gabor Sas, Senior Underwriter<br />

Financial Lines bei AGCS Österreich<br />

und ergänzt: „Der fehlende Zugriff<br />

auf Daten, Dienste oder Plattformen<br />

hat angesichts der wachsenden Abhängigkeit<br />

von Online-Verkäufen<br />

und digitalen Lieferketten erhebliche<br />

Auswirkungen auf viele Unternehmen.“<br />

Zudem schaffe die Arbeit im<br />

Home-Office neue Möglichkeiten für<br />

Cyber-Kriminelle, Zugang zu Netzwerken<br />

und sensiblen Informationen<br />

zu erhalten. Laut Studien haben<br />

Malware- und Lösegeldvorfälle seit<br />

Jahresbeginn um mehr als ein Drittel<br />

zugenommen, Online-Betrügereien<br />

und Phishing-Kampagnen wurden<br />

unvermindert fortgesetzt.<br />

KOMMERZIALISIERUNG DER<br />

CYBER-KRIMINALITÄT<br />

85 Prozent des Wertes aller analysierten<br />

Schäden sind auf externe Cyber-<br />

Angriffe zurückzuführen, meldet die<br />

aktuelle Studie. Besonders im Trend<br />

liegen dabei raffinierte Erpressungsangriffe<br />

auf größere Unternehmen.<br />

So wurden im vergangenen Jahr weltweit<br />

fast eine halbe Million Lösegeldvorfälle<br />

gemeldet, deren Bewältigung<br />

in Summe mehr als 100 Milliarden<br />

Euro gekostet hat.<br />

„Sorgen bereitet uns auch die zunehmende<br />

Kommerzialisierung des<br />

Hackings – High-End-Hacking-Tools<br />

sind im Darknet mittlerweile auf<br />

breiter Basis verfügbar“, berichtet<br />

Sas. Immer öfter verkaufen Kriminelle<br />

also Malware an andere Angreifer,<br />

die dann Unternehmen ins Visier<br />

nehmen um Lösegeld zu erpressen.<br />

DATENVERLUST WIRD IMMER<br />

BEDROHLICHER<br />

Ob Erpressung, menschliches Versagen<br />

oder technischer Fehler – der<br />

Verlust kritischer Daten kann ein<br />

Unternehmen in der digitalisierten<br />

Wirtschaft in die Knie zwingen. Nicht<br />

verfügbare Online-Verkaufsplattformen,<br />

kein Zugriff auf digitale Lieferketten,<br />

mangelnde Möglichkeiten<br />

Aufträge anzunehmen – das sind nur<br />

einige der Gefahren, die Unternehmen<br />

in diesem Fall drohen. Zudem<br />

betont der AGCS-Report: Die Kosten<br />

für den Umgang mit großen Datenverlusten<br />

steigen mit der zunehmenden<br />

Komplexität von IT-Systemen<br />

und Cyber-Ereignissen sowie mit der<br />

Zunahme von Cloud- und Drittanbieterdiensten.<br />

1/<strong>2020</strong> | 17


WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN<br />

PRODUZIEREN LIVE-VIDEOMATERIAL<br />

FÜR TRAININGS MIT TUBICON<br />

AGENT NEWS REDAKTION<br />

Auch in Krisenzeiten darf Weiterbildung nicht zu kurz kommen. Um die Weiterbildung<br />

unserer Versicherungsagenten sicherzustellen, wurde eine Kooperation mit den<br />

Firmen STRMYE und TUBICON eingegangen.<br />

Obmann KR Karl Weisz, sowie Obmann<br />

Stv. Ing. Paul Eichberger, waren<br />

vor Ort beim Videodreh dabei und<br />

konnten einerseits die Liveproduktion<br />

mit der App TUBICON live mitverfolgen,<br />

sowie detaillierte Information<br />

zur Funktionsweise des Systems<br />

im Zuge eines Interviews mit Herrn<br />

Zdravkoski in Erfahrung bringen.<br />

Herr Zdravkoski, was stellt das Kerngeschäft<br />

Ihres Unternehmens dar?<br />

Mit unserem Unternehmen STRY-<br />

ME haben wir uns auf die Entwicklung<br />

und Bereitstellung innovativer<br />

Lösungen für die Medienbranche,<br />

vorwiegend für Rundfunkanstalten,<br />

Telekommunikationsunternehmen<br />

und Kabel-MSOs spezialisiert. Wir<br />

unterstützen unsere Kunden weltweit<br />

mit hochwertigen Technologien<br />

für Live- und Studioproduktionen sowie<br />

Streamingprodukte.<br />

Was konkret ist TUBICON?<br />

TUBICON ist eine cloudbasierte App<br />

für Live-Videoproduktionen. AnwenderInnen<br />

können einfach mit ihren<br />

Smartphones professionelle Live-Videos<br />

produzieren sowie in Echtzeit<br />

und HD ohne zusätzliche Ausrüstung<br />

oder Investitionskosten auf Social<br />

Media streamen.<br />

Wie sind Sie auf die Idee mit TUBICON<br />

gekommen?<br />

Mit bereits 15 Jahren Erfahrung im<br />

Broadcastbereich und der daraus<br />

gewonnenen Expertise, haben wir<br />

nach einer Lösung gesucht, die es<br />

auch kleineren Unternehmen, wie<br />

Startups, KMUs oder ContentproduzentInnen<br />

ermöglichen soll, professionelle<br />

Livevideos mit geringerem<br />

Budgetaufwand zu erstellen. Mit unserer<br />

cloudbasierten Lösung wird es<br />

den BenutzerInnen ermöglicht, das<br />

Spannungsfeld zwischen den stetig<br />

steigenden Videoproduktionskosten<br />

und der effektiven Botschaftsvermittlung<br />

weltweit zu überwinden.<br />

Was wird benötigt, um TUBICON nutzen<br />

zu können?<br />

Sie benötigen für die Anwendung von<br />

TUBICON lediglich ihr Smartphone.<br />

Das Produktionsstudio kann einfach<br />

über ihren PC, Laptop oder Ihr Tablet<br />

bedient werden.<br />

Benötigt man dafür spezielle Handis<br />

oder weiteres Equipment?<br />

Nein, für die Anwendung der App<br />

wird keine zusätzliche Ausrüstung<br />

benötigt. Sie können rein mit ihrem<br />

Smartphone TUBICON benützen. Die<br />

App ist sowohl für Android aus auch<br />

für iOS downloadbar.<br />

Wo und wie kann man TUBICON nutzen?<br />

Sie können die App überall zu jeder<br />

Zeit mit ihrem Smartphone nutzen.<br />

Eine reguläre Internetverbindung<br />

oder auch Wlan für die Übertragung<br />

des Streams ist ausreichend.<br />

Was ist mit der App alles möglich?<br />

Mit TUBICON können Sie live zu ihrer<br />

Website und auf soziale Medien<br />

streamen oder auch ihre Live-Videos<br />

aufzeichnen. TUBICON weist eine<br />

Vielzahl von Funktionen auf, die zur<br />

Liveproduktion verwendet werden<br />

können.<br />

Welche Funktionen möchten Sie hier<br />

speziell hervorheben?<br />

Neben unserem userfreundlichen Interface<br />

bietet TUBICON unter anderem<br />

Funktionen wie Screen Capture<br />

zum Screensharen, Picture-in-picture<br />

und Split Screen für die Möglichkeit<br />

einer Übertragung von zwei Videos<br />

in einem, eine durchmischte<br />

Auswahl von Lower-thirds, oder auch<br />

den Microphone-only Modus sowie<br />

eine Chatfunktion. Mit diesen Features<br />

– und vielen mehr – kann Liveproduktion<br />

auf professionelle Weise<br />

erzeugt werden.<br />

Das klingt sehr komplex. Benötigt man<br />

hier kein Fachwissen?<br />

TUBICON ist so aufgebaut, dass jede<br />

Person auch ohne spezifische Vorkenntnisse<br />

Live-Videos produzieren<br />

kann. Zur Einführung in das Produkt<br />

werden AnwenderInnen durch eine<br />

Guided Tour begleitet. Weiterführend<br />

werden auch anwendungsspezifische<br />

Tutorials zur Verfügung gestellt.<br />

18 | 1/<strong>2020</strong>


Was kostet die App?<br />

Wir bieten zurzeit zwei Pakete von<br />

TUBICON an. Eine FREE Version, die<br />

unbegrenzt kostenlos nutzbar ist. Als<br />

Kaufversion bieten wir das STARTER<br />

Paket, in welchem eine Vielzahl von<br />

weiteren tollen Funktionen enthalten<br />

ist. Die Kosten für dieses Paket<br />

bewegen sich in einem kostengünstigen<br />

zweistelligen Bereich pro Monat.<br />

Auch einzelne Stunden können<br />

zusätzlich erworben werden. Anfang<br />

2021 wird ein weiteres Paket auf den<br />

Markt kommen.<br />

Und welche Vorteile bietet TUBICON<br />

den NutzerInnen konkret?<br />

Die TUBICON App bietet ihren AnwenderInnen<br />

ein professionelles<br />

Live- Videoproduktionstool, welches<br />

ohne zusätzliche Equipment- oder<br />

Investitionskosten von Laien bis Profis<br />

verwendet werden kann. Lediglich<br />

mit der Verwendung von Smartphones<br />

können Live-Videos überall<br />

zu jeder Zeit erstellt und auf diverse<br />

Plattformen in Echtzeit und HD gestreamt<br />

werden.<br />

Email: office@stryme.com<br />

www.stryme.com<br />

STRYME ist ein Experte für innovative Videolösungen in der Medienbranche,<br />

u.a. für Rundfunk- und Fernsehanstalten, Telekommunikationsunternehmen<br />

und Kabel-MSOs. Mit ihren Hauptsitzen in Wien und San Francisco sind sie<br />

bekannt für entschiedene Qualität und zuverlässige Lösungen für Sport-, Liveund<br />

Nachrichtenproduktionen, welche tägliche Arbeitsabläufe vereinfachen,<br />

beschleunigen und optimieren. Das Unternehmen ist ein vertrauenswürdiger<br />

Industriepartner und realisiert seit 2005 Projekte auf globaler Ebene für namhafte<br />

Kunden.<br />

www.tubicon.com<br />

TUBICON ist eine innovative App für Live-Videoproduktionen, welche vom<br />

Unternehmen STRYME für ContentproduzentInnen entwickelt wurde. Die<br />

cloud-basierte App ermöglicht es InhaltsproduzentInnen aus unterschiedlichen<br />

Branchen die Smartphone-Technologie zu nutzen, um mehr Zuschauer-<br />

Innen auf effektivem Wege zu erreichen und ihr Unternehmen auszubauen.<br />

Wir bedanken uns bei der Firma STRMYE und speziell bei Goce Zdravkoski, MBA, CEO und Gründer von STRYME<br />

und TUBICON sowie Clemens Czepe, CTO und Mitbegründer für die Erstellung des neunstündigen Videomaterials.<br />

Das Gremium freut sich über die Kooperation mit diesen Unternehmen, welche es uns ermöglicht, mit der von ihnen<br />

entwickelten App TUBICON auch künftig Schulungsinhalte zu produzieren.<br />

1/<strong>2020</strong> | 19


WIR SIND<br />

FÜR SIE DA<br />

KR KARL WEISZ<br />

GREMINALOBMANN<br />

• Jahrgang 1973<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994<br />

• Funktionär seit 2000<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

die optimale Vertretung der Mitglieder/Kollegen<br />

HELMUT PURKER<br />

• Jahrgang 1961<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981<br />

• Funktionär seit 2000<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Obmann-Stv., Vorsitzender des<br />

Geschäftsordnungsausschusses „Aus- und Weiterbildung“<br />

ING. PAUL EICHBERGER<br />

• Jahrgang 1973<br />

• Funktionär seit 2010<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Obmann-Stv., Koordination der Ausschüsse und<br />

Unterstützung der Supportpartner


ALEXANDER MÜLLNER<br />

• Jahrgang 1975<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />

• Funktionär seit 2010<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses<br />

„Öffentlichkeitsarbeit““<br />

BERNHARD PROKES<br />

• Jahrgang 1990<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010<br />

• Funktionär seit 2015<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses<br />

„Junge Versicherungsagenten“<br />

MARTIN NAVRATIL<br />

• Jahrgang 1978<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000<br />

• Funktionär seit 2017<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses<br />

„Veranstaltung“<br />

KURT BENESCH<br />

• Jahrgang 1961<br />

• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1998<br />

• Funktionär seit 2004<br />

MEINE AUFGABE IM GREMIUM:<br />

Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses<br />

„Recht“


STEUERTIPPS MIT<br />

STEUER TIPPS<br />

MIT RAT & TAT<br />

RAT & TAT-STEUERBERATER<br />

ALLE JAHRE WIEDER…<br />

Das Corona-Jahr <strong>2020</strong> hat bereits<br />

eine Fülle von Sonder- und Hilfsmaßnahmen<br />

gebracht, zuletzt u.a.<br />

das Konjunkturstärkungsgesetz.<br />

Man sollte aber trotzdem nicht auf<br />

die „üblichen“ Überlegungen vergessen.<br />

Aus Platz- und Kapazitätsgründen<br />

verweisen wir daher ausnahmsweise<br />

in erster Linie auf unser Klientenjournal<br />

vom September 2019<br />

(auch auf Homepage nachzulesen)<br />

und wollen nur punktuell und<br />

schlagwortartig an einige Dinge erinnern:<br />

• Bilanzierende Unternehmen müssen<br />

u.a. eine Inventur erstellen<br />

und Rückstellungen bilden. Dabei<br />

können einige wenige Bewertungsspielräume<br />

genutzt werden.<br />

• Einnahmen-/Ausgaben-Rechner<br />

können das Ergebnis vielleicht<br />

durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip<br />

beeinflussen.<br />

• Die Grenze für Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter ist auf € 800,-<br />

erhöht worden.<br />

• Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter<br />

gilt es unter<br />

Umständen den Gewinnfreibetrag<br />

auszunützen.<br />

• Für Spenden, Werbungskosten,<br />

Sonderausgaben und außergewöhnliche<br />

Belastungen gilt das<br />

Abflussprinzip – also rechtzeitig<br />

zahlen!<br />

• Die fünfjährige Antragsfrist für<br />

die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung<br />

2015 endet mit Jahresende!<br />

STUNDUNGEN ÖGK<br />

Für Dienstgeber mit coronabedingten<br />

Liquiditätsproblemen sind bisher die<br />

Beiträge für Februar bis April <strong>2020</strong><br />

verzugszinsenfrei bis 31. Mai <strong>2020</strong><br />

gestundet worden.<br />

Im Rahmen eines zweiten Stundungspaketes<br />

sind nunmehr folgende<br />

Regelungen getroffen worden:<br />

• Die bisher gestundeten Beiträge<br />

sind – ohne Verzugszinsen – bis<br />

15. Jänner 2021 zu überweisen.<br />

Bei darüber hinaus bestehenden<br />

Liquiditätsproblemen besteht die<br />

Möglichkeit, die offenen Beträge<br />

über Antrag (erst ab Jänner 2021<br />

möglich!) in 11 Raten, beginnend<br />

mit Februar 2021, zu begleichen.<br />

• Beiträge für die Monate Mai bis<br />

Dezember <strong>2020</strong> können bei coronabedingten<br />

Zahlungsschwierig-<br />

22 | 1/<strong>2020</strong>


keiten über Antrag – allerdings<br />

nicht mehr verzugszinsenfrei –<br />

für maximal drei Monate gestundet<br />

und in Raten bis längstens Dezember<br />

2021 beglichen werden.<br />

Für die Anträge ist seitens der<br />

ÖGK ein Formular auf der Website<br />

bzw. im Online-Portal WEBEKU<br />

bereitgestellt, die coronabedingten<br />

Zahlungsschwierigkeiten sind<br />

glaubhaft zu machen. Die Anträge<br />

für die Monate Mai bis Juli können<br />

bereits gestellt werden.<br />

Besonders zu beachten ist, dass:<br />

• die Bearbeitung eines Ratenansuchens<br />

ohne erstattete monatliche<br />

Beitragsgrundlagenmeldung<br />

(mBGM) nicht möglich ist!<br />

• die Beiträge für Mitarbeiter in<br />

Kurzarbeit und Risikofreistellung<br />

oder Absonderung nicht gestundet<br />

werden können. Diese sind bis<br />

zum 15. des zweitfolgenden Monats,<br />

nach dem man die Beihilfe<br />

oder Vergütung erhalten hat, zu<br />

entrichten.<br />

• die Meldeverpflichtungen unverändert<br />

einzuhalten sind.<br />

NEUE INVESTITIONSPRÄMIE<br />

FÜR UNTERNEHMEN<br />

Neben dem Konjunkturstärkungsgesetz<br />

ist mittlerweile auch das Investitionsprämiengesetz<br />

beschlossen worden.<br />

Dieses ist recht kurz gehalten,<br />

die wesentlichen Details finden sich<br />

in der diesbezüglichen Förderungsrichtlinie.<br />

1. Gefördert werden Unternehmen<br />

im Sinne des UGB mit Sitz und/<br />

oder Betriebsstätte in Österreich<br />

aller Branchen und Größen und<br />

unabhängig von der Art der Gewinnermittlung.<br />

Ausgeschlossen<br />

sind bestimmte Unternehmen<br />

der öffentlichen Hand, insolvente<br />

Unternehmen und solche, die bestimmte<br />

Gesetze verletzt haben.<br />

2. Was wird wie bzw. nicht gefördert?<br />

Die Förderung besteht in einem<br />

nicht rückzahlbaren Zuschuss<br />

i.H.v. 7 % bzw. 14 % der förderungswürdigen<br />

Neuinvestition<br />

in das abnutzbare Anlagenvermögen<br />

(materiell oder immateriell,<br />

aber aktivierungspflichtig).<br />

Der Zuschuss ist „umfassend“<br />

steuerfrei, d.h., es kommt auch<br />

zu keiner Kürzung der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten<br />

und es besteht auch kein Abzugsverbot<br />

für damit zusammenhängende<br />

Betriebsausgaben.<br />

Diesbezüglich widerspricht die<br />

Richtlinie klar dem Gesetzestext.<br />

Für die geförderten Vermögensgegenstände<br />

besteht eine dreijährige<br />

Behaltefrist ab Abschluss<br />

(Inbetriebnahme und Bezahlung)<br />

der Investition. Während dieser<br />

Zeit darf es weder zu einem Verkauf<br />

noch zu einer Verwendung<br />

außerhalb einer österreichischen<br />

Betriebsstätte kommen.<br />

Für Software, Fälle höherer Gewalt<br />

oder technischer Gebrechen<br />

gibt es Sonderregelungen.<br />

Pro Antrag (d.h. zusammengefasst<br />

auch mehrere Investitionen)<br />

muss das Investitionsvolumen<br />

mindestens € 5.000,- betragen,<br />

das maximal förderbare Investitionsvolumen<br />

pro Unternehmen<br />

bzw. Konzern beläuft sich auf €<br />

50 Mio. Sowohl geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter als auch gebrauchte<br />

Vermögensgegenstände<br />

(Neuinvestition bedeutet in<br />

diesem Zusammenhang, dass die<br />

Vermögensgegenstände bisher<br />

noch nicht im Anlagenvermögen<br />

des Unternehmens bzw. Konzerns<br />

aktiviert waren) sind grundsätzlich<br />

förderbar.<br />

Der erhöhte Zuschuss von 14 % wird<br />

gewährt für Investitionen (Ziel: Strukturwandel<br />

zu einer digitalisierten,<br />

grüneren Wirtschaft) betreffend die<br />

• Ökologisierung, z.B. Klimaschutz,<br />

Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeuge,<br />

Rohstoffmanagement,<br />

Energieeinsparung, Abfallwirtschaft,<br />

Gebäudesanierung,<br />

• Digitalisierung inkl. IT-Security<br />

und E-Commerce,<br />

• Gesundheit/Life-Science, z.B.<br />

Herstellung von Medizinprodukten.<br />

Nicht förderungswürdig sind<br />

nachstehend angeführte Investitionen:<br />

• Klimaschädliche Investitionen,<br />

siehe im Wesentlichen dazu die<br />

Ausführungen zur degressiven<br />

Abschreibung (S.__)<br />

• Aktvierte Eigenleistungen (ist<br />

eher unverständlich)<br />

• Nicht in Zusammenhang mit einer<br />

unternehmerischen Investition<br />

stehende Kosten (z.B. Privatanteile)<br />

• Leasingfinanzierte Investitionen,<br />

sofern diese nicht aktiviert werden<br />

(operating leasing)<br />

• Gebäude, Gebäudeteile und<br />

Grundstücke (Ausnahmen für<br />

Bauträger)<br />

• Unternehmensübernahmen (Beteiligungen,<br />

Geschäftsanteile, Firmenwert)<br />

• Finanzanlagen<br />

Eine nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

(Umsatzsteuer) kann als förderbarer<br />

Kostenbestandteil berücksichtigt<br />

werden.<br />

Obige Aufzählung hat nur demonstrativen,<br />

teilweise klarstellenden Charakter.<br />

3. Zeitliche Komponente, Befristung:<br />

Gefördert werden solche<br />

Investitionen, wenn für diese<br />

zwischen dem 1. September<br />

<strong>2020</strong> und dem 28. Februar 2021<br />

die COVID-19-Investitionsprämie<br />

1/<strong>2020</strong> | 23


eantragt wird. Sogenannte erste<br />

diesbezügliche Maßnahmen<br />

(d.s. Bestellungen, Kaufverträge,<br />

Lieferungen, Beginn von Leistungen,<br />

Anzahlungen, Rechnungen,<br />

Baubeginn) müssen zwischen<br />

dem 1. August <strong>2020</strong> und<br />

28. Februar 2021 gesetzt werden.<br />

Die Inbetriebnahme und Bezahlung<br />

(ungeachtet üblicher Haftrücklässe)<br />

hat sodann bis 28. Februar<br />

2022 zu erfolgen, bei einem<br />

Investitionsvolumen über € 20<br />

Mio bis 28. Februar 2024 (nicht<br />

verlängerbar).<br />

4. Abwicklung. Die Abwicklung<br />

erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

GmbH, Anträge<br />

können ab 1. September <strong>2020</strong> bis<br />

28. Februar 2021 („foerdermanager.aws.at“)<br />

gestellt werden.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch!<br />

Die Gewährung ist – ähnlich wie<br />

beim Fixkostenzuschuss – an diverse<br />

Auflagen und Bedingungen<br />

(u.a. 10jährige Aufbewahrungspflicht<br />

der relevanten Unterlagen)<br />

gebunden.Der Förderwerber<br />

hat das Vorliegen der Voraussetzungen<br />

im Antrag zu bestätigen.<br />

Fördermissbrauch ist strafbar!<br />

Spätestens drei Monate nach Abschluss<br />

der zu fördernden Investition<br />

ist über den „aws Fördermanager“<br />

eine Abrechnung<br />

samt erforderlichen Unterlagen<br />

vorzulegen. Bei Zuschüssen über<br />

€ 12.000,- ist die Abrechnung<br />

zusätzlich auch von einem Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater<br />

oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.<br />

Nach Vorlage der Abrechnung<br />

und Prüfung derselben<br />

wird der Zuschuss seitens der<br />

AWS ausbezahlt werden. Bei Investitionsvolumina<br />

über € 20<br />

Mio. kann auch eine Zwischenauszahlung<br />

beantragt werden.<br />

ACHTUNG: Die Budgetmittel<br />

für das „Förderprogramm<br />

COVID-19-Investitionsprämie“<br />

sind mit insgesamt 1 Mrd. € begrenzt<br />

(„first come – first serve“).<br />

Anträge für Investitionsprojekte<br />

sollen daher gut und frühzeitig<br />

vorbereitet und eingebracht werden!<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr<br />

Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter<br />

unter<br />

01 / 278 12 95 sowie<br />

office@jupiter.co.at<br />

gern zur Verfügung.<br />

www.jupiter.co.at


GRATIS TELEMEDIZIN:<br />

RASCHE ÄRZTLICHE HILFE<br />

FÜR ALLE UNIQA KUNDEN<br />

UNIQA INSURANCE GROUP AG<br />

Bauchschmerzen, Übelkeit oder hohes Fieber – viele Erkrankungen können jetzt<br />

schon am Smartphone behandelt werden. Ging man früher mit diesen Beschwerden<br />

ganz selbstverständlich zum Arzt, sind aktuell viele Menschen aufgrund der hohen<br />

COVID-19-Infektionen und des derzeitigen Lockdowns verunsichert. Telemedizin<br />

gewährleistet hier medizinische Beratung und Versorgung ohne zusätzliche Gesundheitsrisiken.<br />

KOSTENLOS FÜR ALLE KUN-<br />

DEN MIT EINER UNIQA POLIZZE<br />

„UNIQA möchte einen Beitrag leisten,<br />

um das Gesundheitssystem zu entlasten<br />

und das Infektionsrisiko für Patienten<br />

sowie für medizinisches Personal<br />

zu minimieren“, so Peter Humer<br />

UNIQA Vorstand für Kunde&Markt in<br />

Österreich. Daher bietet UNIQA allen<br />

Kunden vorerst bis 31. Jänner 2021<br />

kostenlose telemedizinische Konsultationen<br />

an. Für alle UNIQA Kunden<br />

– unabhängig ob sie eine Kranken-,<br />

Lebens-, Unfall-, Sach- oder andere<br />

Versicherung abgeschlossen haben –<br />

gibt es ab sofort täglich von 8 bis 21<br />

Uhr kostenfreie medizinische Beratung:<br />

eedoctors App herunterladen,<br />

bei akuten medizinischen Problemen<br />

UNIQA Kundenservice für gratis Gutscheincode<br />

anrufen und schon kann<br />

man mit den Ärzten von eedoctors<br />

mittels Videotelefonie in Kontakt treten.<br />

(Details auf www.uniqa.at) Humer:<br />

„Dieser Service steht allen unseren<br />

Kunden offen, die rasche Hilfe in<br />

medizinischen Belangen brauchen.“<br />

Telemedizinische Beratung hat zudem<br />

noch den Vorteil, dass man ohne<br />

Wartezeiten von zu Hause in einer<br />

Videokonferenz mit dem Arzt sprechen<br />

kann.<br />

Durchgeführt wird das Angebot vom<br />

Kooperationspartner „eedoctors“, der<br />

diesen Service bereits seit Jahren in<br />

der Schweiz und in Deutschland erfolgreich<br />

anbietet.<br />

COVID-19-Verdachtsfälle können mit<br />

diesem Service nicht behandelt werden.<br />

In Abstimmung mit den Behörden<br />

müssen Patienten bei Verdacht<br />

auf eine Infektion mit dem COVID-<br />

19-Virus zu Hause bleiben und die<br />

Gesundheitshotline 1450 anrufen.<br />

Ebenso muss bei lebensbedrohenden<br />

Notfällen so wie bisher 144 angerufen<br />

werden.<br />

1/<strong>2020</strong> | 25


VKI EINIGT SICH MIT NÜRNBERGER<br />

VERSICHERUNG AG ÖSTERREICH<br />

VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION<br />

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt in einer Sammelklage 181 Betroffene,<br />

die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber<br />

der Nürnberger Versicherung AG Österreich erklärt hatten.<br />

Das Prozesskostenrisiko für das Verfahren<br />

hat die OMNI BRIDGEWAY<br />

übernommen. Nach einer ersten Verhandlung<br />

mit der Nürnberger Versicherung<br />

AG Österreich vor dem<br />

Landesgericht (LG) Salzburg konnte<br />

der VKI jetzt eine Vergleichslösung<br />

für die Betroffenen erzielen. Danach<br />

erhalten die Konsumentinnen und<br />

Konsumenten ihre Forderungen zum<br />

Teil ersetzt.<br />

Vor rund einem Jahr hatte der VKI im<br />

Auftrag des Sozialministeriums eine<br />

Sammelklage gegen die Nürnberger<br />

Versicherung AG Österreich im Zusammenhang<br />

mit dem Rücktritt von<br />

Lebensversicherungen eingebracht.<br />

Nach den Grundsatzentscheidungen<br />

des Europäischen Gerichtshofes<br />

(EuGH) und des Obersten Gerichtshofes<br />

(OGH) steht den Versicherungsnehmern<br />

bei fehlender oder fehlerhafter<br />

Belehrung ein unbefristetes<br />

Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der<br />

Auffassung, dass der Spätrücktritt<br />

der betroffenen Kunden zulässig war<br />

und den Konsumentinnen und Konsumenten<br />

im Wesentlichen die Prämien<br />

samt Zinsen zurückzuzahlen<br />

sind. Die Nürnberger Versicherung<br />

AG Österreich ist aufgrund der oben<br />

zitierten Entscheidungen der Ansicht,<br />

dass die Ansprüche unbegründet<br />

sind. Trotz dieser unterschiedlichen<br />

Rechtsauffassungen bezüglich<br />

der Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen<br />

konnte nach dem Prozessauftakt<br />

vor dem LG Salzburg nun eine<br />

vergleichsweise Lösung im Sinne der<br />

Kunden erzielt werden. Nach Abzug<br />

der mit dem Verfahren verbundenen<br />

Kosten sowie der Quote für den Prozesskostenfinanzierer<br />

erhalten die<br />

Betroffenen einen Teil der geleisteten<br />

Prämienzahlungen erstattet.<br />

Seitens des VKI und der Nürnberger<br />

wird die Einigung begrüßt. „Diese<br />

Vergleichslösung vermeidet ein langwieriges<br />

und aufwendiges Verfahren<br />

und bringt eine zeitnahe Lösung für<br />

die Betroffenen. Die Konsumentinnen<br />

und Konsumenten erhalten einen Teil<br />

der Forderung zurück“, erklären Mag.<br />

Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches<br />

Recht im VKI und Dr. Anton Steinbrecher,<br />

Leiter Recht der Nürnberger<br />

Versicherung AG Österreich.<br />

26 | 1/<strong>2020</strong>


DAS LANDESGREMIUM WIEN DER<br />

VERSICHERUNGSAGENTEN BEDANKT<br />

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ÖSTERREICH


Das Landesgremium Wien der Versicherungsagenten<br />

wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest<br />

sowie ein erfolgreiches und vor allem gesundes<br />

neues Jahr 2021.<br />

KommR Karl Weisz<br />

Obmann<br />

Andreas Gurghianu<br />

Geschäftsführer<br />

Ing. Paul Eichberger<br />

Obmann Stv.<br />

Helmut Purker<br />

Obmann Stv.

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