Nr. 14 –- Freitag, 8. 9. Januar April 2021
GZA AZA 3860 Meiringen, 27. Jahrgang
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Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden
Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb.
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Jg. 2010/11
Jg. 2012/13
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Jg. 2006/07
Jg. 2002-05
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Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 26.04.2021
per A-Post an:
Einwohnergemeinde Meiringen, Abteilung Infrastruktur,
Personal Hallenbad, Rudenz 14, Postfach 532, 3860 Meiringen
oder per Mail an: bauverwaltung@meiringen.ch.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Fuchs,
Abteilungsleiter Infrastruktur, 033 972 45 47
Anzeiger Oberhasli
Wichtige Nummern
Ärztlicher Notfalldienst
Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes
im Gebiet Meiringen/Hasliberg.
0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die Notfall
nummer 144 bleibt unverändert.
Apotheken-Notfalldienst
Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17
Beratungstelefon
für Angehörige von psychisch kranken
Menschen 079 309 65 55 Kostenloses
Angebot der Psychiatrischen Dienste
der Spitäler fmi AG
Ärztliche Onlinepraxis
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Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft
(AUL)
Telefon 079 200 00 44
Montag – Samstag von 8h – 20h
info@aul-be.ch
Bestattungsdienst
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Beatrice Santschi Tel. 033 971 68 75
Impressum
Verlag, Druck und Expedition:
Verlag Anzeiger Oberhasli und Brienz
PAULI AG, Druck & Verlag,
Kirchgasse 1, Postfach 592,
3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71
Inserate
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Mail: info@anzeigeroberhasli.ch
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Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung
erhalten haben (für nicht erschienene
Publikationen oder Inserate können wir keine
Haftung übernehmen).
Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,
(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle
Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli und
Brienz) zugestellt.
Auflage: 7’053 Exemplare
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche
Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr
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Anzeiger Oberhasli
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Wasserkraftanlage Baupublikation
Gesuchstellerin/Konzessionärin:
Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19,
3862 Innertkirchen
Vorhaben/Gesuch:
Damit in naher Zukunft Sanierungsarbeiten am
Triebwassersystem Handeck 1 ausgeführt werden
können, muss das Teilsystem Seeanstich Gelmer (bestehend
aus Einlaufbauwerk, Rechen, Zulaufstollen,
Revisionsschütze, Stollenpanzerung und Sicherheitsdrosselklappe)
ertüchtigt und der Gelmersee entleert
werden. Damit kein trübstoffbelastetes Wasser,
verursacht durch die Seeentleerung, in die Restwasserstrecke
unterhalb des Kraftwerks Handeck gelangt,
wird die Dotierbestimmung während der
Seeentleerung vom 1. Oktober 2021 bis 15. April
2022 angepasst: Die Hasliaare ist unterhalb des
Kraftwerks Handeck mit mindestens 50 l/s klarem
bzw. gletschertrübem Wasser zu dotieren.
Standort der Anlagen:
Parzelle Nr. 76, Guttannen Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzonen; Art. 24 RPG
– Bestände geschützter Pflanzen; Art. 20 NHG und
Art. 20 NHV
– Lebensräume geschützter Tiere; Art. 20 NHV
– Wasserbau; Art. 48 WBG
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen
Auflage-/Einsprachefrist:
bis und mit 30. April 2021
Auflageort/Einsprachestelle:
Einwohnergemeinde Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige
Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG)
sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet,
im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die innert der
Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten
Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer
die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt
ist (Art. 35b BauG).
Bern, März 2021
Amt für Wasser und Abfall
des Kantons Bern
Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Einwohnergemeinde Guttannen
Geringfügige Änderung des Zonenplanes –
Auschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung
nach Art. 122 Abs. 8 BauV.
Der Gemeinderat von Guttannen hat die vorerwähnte
geringfügige Änderung des des Zonenplans
(Ausschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»,
Parzelle 289, Bären) am 29. März 2021 beschlossen.
Die geringfügige Änderung des Zonenplanes
beinhaltet:
– Änderung Zonenplan – Ausschnitt 2 Schatt- und
Sunnsiiten (Parzelle 289)
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert
der Frist von 30 Tagen ab der ersten Publikation
beim Amt für Gemeinden und Raumordnung
(Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse
11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet
Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung
eingesehen werden.
Guttannen, 30. März 2021
Gemeinderat Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Inkraftsetzung Änderungen Parkplatzverordnung
Am 29. März 2021 hat der Gemeinderat die Änderungen
der Parkplatzverordnung (Anpassung gebührenpflichtige
Parkplätze KWO AG) beschlossen.
Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen
erhobener Beschwerden auf den 01. Mai
2021 in Kraft. Die Parkplatzverordnung kann auf der
Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen
werden.
Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf
Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998
(Stand 01.01.2014) öffentlich bekanntgegeben.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann innert
30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Guttannen, 30. März 2021
Gemeinderat Guttannen
Anzeiger Oberhasli
Einwohnergemeinde Guttannen
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Guttannen
Montag, 10. Mai 2021, 20.00 Uhr
im Hotel Bären, Guttannen
Traktanden
1. Finanzwesen
Verkauf des Betriebsgebäudes «Adler», Geb.
261, Parzelle 726, Hostettli, an die Hotel Bären
Guttannen AG, Genehmigung
2. Verschiedenes
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates ist die
Durchführung der Gemeindeversammlung, unter
Einhaltung der erforderlichen Schutzmassnahmen,
möglich. Das Schutzkonzept wird in der Botschaft
kommuniziert.
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage
vor der Versammlung öffentlich auf und können auf
der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach
der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken,
einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort
zu beanstanden (Art. 49a GG, Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 14.
Mai bis 14. Juni 2021 auf der Gemeindeschreiberei
öffentlich auf und kann während den Schalteröffnungszeiten
eingesehen werden. Gegen die Abfassung
des Protokolls kann während der Auflagefrist
beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache
erhoben werden (Art. 66, Abs. 2, OgR).
Guttannen, 06. April 2021
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Bauherrengemeinschaft „Bir Hostet“,
Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
Gisler Architektur und Bauplanung AG,
Sandstrasse 2, 3860 Meiringen
Der Gemeinderat
Standort:
Hasliberg Reuti, Hofstatt 489d, Parzelle Nr. 2690
Nutzungszone:
WG2
Bauvorhaben:
Bereits erstellt sind die beiden Mehrfamilienhäuser
Gebäude A, Hofstatt 489b (fertig gestellt) und B
Hofstatt 489c (teilweise fertig gestellt)
Projektänderung Haus C
Bewilligt war ein Neubau Wohnhaus mit zwei Wohnungen
Gebäudeabmessungen 15.00m x 8.00m,
Firsthöhe 8.98m, Dachneigung 21° sowie Neubau
in Autounterstand mit Strassenabstand 2.16m
Vorgesehene Projektänderung:
Neubau Einfamilienhaus mit einer Wohnung. Gebäudeabmessungen
14.00m x 7.60m, Firsthöhe
9.50m, Dachneigung 18° sowie Neubau Autounterstand
mit 2.30m Strassenabstand. (Grundbucheinträge
Erstwohnung gemäss Art. 7 Abs. 1
Zweitwohnungsgesetzgebung sowie Erstwohnungsanteilspflicht
gemäss Art. 36 Gemeindebaureglement)
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Die Ausnahmebewilligung Unterschreiten Strassenabstand
wurde bereits mit der Ursprünglichen
Baubewilligung erteilt.
Hinweis:
Die Gemeinde Hasliberg ist dem Zweitwohnungsgesetz
unterstellt.
Einsprachefrist:
Montag, 10. Mai 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb der
Auflagefrist einzureichen.
Hasliberg, 06.04.2021
Bauverwaltung Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Medienmitteilung
Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Mittagsbus für Oberstufen Schüler/innen
während Bahnrevision
Da aufgrund der Grossrevision der Luftseilbahn Mei-
Anzeiger Oberhasli
ringen - Hasliberg vom 6. April bis 1. Juli 2021, 30
Schüler/innen, welche das Oberstufenzentrum in
Meiringen besuchen, die Mittagspause nicht zuhause
verbringen können, hat die Gemeinde Hasliberg
organisiert, dass die Betroffenen bei Bedarf
den Mittagstisch der Tagesschule Haslital in Meiringen
in Anspruch nehmen können. Die Gemeinde
beteiligt sich an diesen Kosten mit 5 Franken pro
Mittagessen, so dass noch ein Elternbeitrag von 7
Franken zu leisten ist. Aufgrund einer privat durchgeführten
Bedarfsabklärung hat sich nun gezeigt,
dass durchschnittlich 12 Schüler/innen einen Mittagsbus
nutzen würden, sofern dieser angeboten
wird. Der Gemeinderat hat deshalb ein entsprechendes
Angebot der Häslitaxi + Transporte Schaad AG
angenommen, die Schüler/innen bei Bedarf und auf
Anmeldung am Montag, Dienstag, Donnerstag und
Freitag in Meiringen abzuholen und nach der Mittagspause
wieder hinunterzufahren. Der Elternbeitrag
beträgt pro Mittag, wie beim Mittagstisch, 7
Franken. Die Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG
leistet an diesen Schülertransport einen freiwilligen
Beitrag von 1'000 Franken, somit verbleiben der Gemeinde
Nettokosten von 5'900 Franken.
Beitrag an Kletterhalle
Bereits im 2019 hat die Gemeinde Hasliberg an die
Sanierung und Erweiterung der Kletterhalle in Meiringen
einen Beitrag von 3'500 Franken aus dem
Kurortsfonds gesprochen. Aus verschiedenen Gründen
wurde das Projekt nicht wie geplant umgesetzt
und nun ist eine etappenweise Sanierung und Erweiterung
geplant. Der Gemeinderat unterstützt das regionale
Angebot für Gäste und Bevölkerung und hat
den bereits im 2019 gesprochenen Beitrag von 3'500
Franken an das nun überarbeitete Projekt bestätigt.
Meiringen
Gemeinderat Hasliberg
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Moor Katharina, Underem Gfell 7, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
Gisler Architektur und Bauplanung AG,
Sandstrasse 2, 3860 Meiringen
Standort:
Meiringen, Underem Gfell 7, Parzelle Nr. 945
Nutzungszone:
Wohnzone 2
Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Bauvorhaben:
Rollstuhlgängiger Wohnungsanbau an bestehendes
Wohnhaus. Erneuerung bestehender Autounterstand
/ Schopf
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A. Schmutzwasseranschluss
bestehend. Meteorwasser vor Ort versickert.
Hinweis:
Näherbaurecht zu Parzelle Nr. 1260 und 1047 vorhanden.
Einsprache- und Auflagefrist:
Von 1. April bis 3. Mai 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb
der Auflagefrist einzureichen.
Meiringen, 25.03.2021
Bauverwaltung Meiringen
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Wasserkraftwerk Schattenhalb 2:
Konzession und Baubewilligung
Gesuchstellerin:
Stiftung Kraft & Wasser, Schattenhalb
c/o Simon Weiss, Murtenstrasse 41, 3008 Bern
Projektverfasserin:
HYDRO SOLAR Water Engineering AG,
Bachmatten 9, 4435 Niederdorf
Gesuch:
Das historische Wasserkraftwerk Schattenhalb 2 soll
zuerst wieder betriebsfähig und zu einem späteren
Zeitpunkt als Anschauungsobjekt der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Damit soll es zu einem
wichtigen Bestandteil des Gesamterlebnisses «Reichenbachfall»
werden. Für die Erlangung der Betriebsfähigkeit
wird eine Wasserkraftkonzession
sowie eine Baubewilligung für die Instandsetzung
der bestehenden Kraftwerkszentrale (insbesondere
bestehende Druckleitung) beantragt. Der Betrieb
der historischen Anlage soll bei Überwasser des
Kraftwerks Schattenhalb 3 ermöglicht werden. Dies
nicht nur unter Einhaltung der geltenden Restwasserbestimmungen,
sondern darüberhinausgehend
Anzeiger Oberhasli
unter Wahrung höchster landschaftsästhetischer
Ansprüche bezüglich des Erscheinungsbildes des
Reichenbachfalls. Es sind drei Betriebszustände vorgesehen:
1.Nachtbetrieb mit Überschusswasser ausserhalb
der Betriebszeiten der Reichenbachfall-Bahn
(Restwassermenge gemäss Wasserkraftkonzession
Schattenhalb 3)
2.Betrieb zu Demonstrationszwecken ohne Last
mit ca. 90 l/s (Restwassermenge gemäss Wasserkraftkonzession
Schattenhalb 3)
3.Ganztagesbetrieb bei Mindestdotation des Reichenbachfalls
von 2'100 l/s
Betroffene Parzellen-Nr.:
586, 811, 1016
Beanspruchte Ausnahmen:
– Fischereirechtliche Bewilligung; Art. 8 BGF
– Wasserbaupolizeiliche Bewilligung; Art. 48 WBG
und Art. 10 BauG
– Gewässerschutzbewilligung; Art. 11 KGSchG
– Bauen ausserhalb der Bauzonen; Art. 24 RPG
– Rodung; Art. 5 WaG
– Bauten in Waldnähe; Art. 25-27 KWaG
– Nichtforstliche Kleinbauten im Wald; Art. 14 WaV
und Art. 35 KWaV
Rodung:
Rodung von 720 m 2 Wald auf den Parzellen-Nr.
811 und 1016; Wiederaufforstung bzw. Ersatzaufforstung
auf denselben Parzellen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist:
bis und mit 7. Mai 2021
Auflage- und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Schattenhalb,
Gässli 22, 3860 Schattenhalb
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb
der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel
bei der Gemeinde einzureichen. In Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben,
wer die Einsprache rechtsverbindlich zu
vertreten befugt ist.
Bern, im April 2021
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Kanton
Betreuungsgutschriften der AHV/IV
jetzt geltend machen!
Betreuungsgutschriften können die Höhe Ihrer
künftigen Rente verbessern
Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt,
sondern den anspruchsberechtigten versicherten
Personen bei der Berechnung ihrer Rente angerechnet.
Anspruchsbegründung (1):
Pflege und Betreuung von Angehörigen mit Anspruch
auf eine Hilflosenentschädigung. Anspruch
auf die Anrechnung einer Betreuungsgutschrift
haben versicherte Personen, die leicht erreichbare
Verwandte in auf- und absteigender Linie oder
Geschwister mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung
der AHV und IV, der Unfall- oder Militärversicherung
dauernd betreuen. Ehegatten,
Schwiegereltern und Stiefkinder sind Verwandten
gleichgestellt (nicht aber Tanten, Onkel, Nichten,
Neffen, Cousins/Cousinen oder Pflegekinder). Als
hilflos gelten auch Jugendliche zwischen 16 und 18
Jahren, für die Pflegebeiträge der Invalidenversicherung
bezogen werden. Seit dem 1. Januar 2021
haben auch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
Anspruch auf Betreuungsgutschriften für die
Betreuung ihres hilflosen Partners, sofern das Paar
seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt
lebt. Ausserdem genügt bereits eine Hilflosenentschädigung
leichten Grades (bisher mittel) um Anspruch
zu begründen. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften
für diesen erweiterten Kreis
der Anspruchsberechtigten kann erstmals ab dem
Jahr 2022 rückwirkend für das Jahr 2021 geltend
gemacht werden.
Anspruchsbegründung (2):
Die pflegebedürftige Person muss von der betreuenden
Person leicht erreicht werden können. Dies
trifft etwa dann zu, wenn die betreuende Person
nicht mehr als 30 km entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen
Person wohnt oder nicht länger als
eine Stunde benötigt, um bei der pflegebedürftigen
Person zu sein. Die Wohnsituation, wonach die
pflegebedürftige Person leicht zu erreichen ist,
muss überwiegend vorliegen, das heisst, sie muss
während mindestens 180 Tagen im Kalenderjahr gegeben
sein.
Der Anspruch ist jährlich geltend zu machen
Eine Betreuungsgutschrift kann bis zum Erreichen
des AHV-Alters der betreuenden Person jeweils am
Ende eines Kalenderjahrs bei der AHV-Zweigstelle
Anzeiger Oberhasli Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
der Wohnsitzgemeinde mit amtlichem Formular
geltend gemacht werden. Dieses ist sowohl von
der/den betreuenden Person/en als auch von der
betreuten Person zu unterzeichnen. Dem Antragsformular
sind alle sachdienlichen Unterlagen, wie
Kopie des Familienbüchleins oder der Niederlassungsbewilligung,
beizufügen. Bei mehreren betreuenden
Personen wird die Gutschrift zu gleichen
Teilen aufgeteilt. Bei verheirateten Versicherten wird
die Betreuungsgutschrift während der Ehejahre
immer je hälftig geteilt. Werden Betreuungsgutschriften
nicht innerhalb von fünf Jahren geltend
gemacht, so ist der Anspruch verwirkt; er wird für
die Rentenberechnung nicht mehr berücksichtigt.
Anspruchskonkurrenz zwischen Betreuungs- und
Erziehungsgutschriften
Es kann nicht gleichzeitig Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift
und eine Betreuungsgutschrift geltend
gemacht werden. Für betreuende Personen
mit Kindern unter 16 Jahren geht der Anspruch auf
Erziehungsgutschriften vor; Betreuungsgutschriften
können somit keine mehr angerechnet werden.
Auskünfte
www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info (Rubrik Merkblätter)
und bei den AHV-Zweigstellen.
Stand 2021
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Kirchen
Kirchgemeinde Guttannen
Ordentliche Versammlung
Mittwoch, 12. Mai 2021 um 20.00 Uhr in der Kirche.
Traktanden
1. Rechnungsablage 2021
2. Verschiedenes
Sofern es die Massnahmen zulassen, wird die Versammlung
durchgeführt. Kurzfristige Änderungen
werden im Amtsanzeiger Oberhasli, auf der
Homepage und durch Aushänge im Dorf bekanntgegeben.
Auf einen Apéro und gemütliches Zusammensitzen
verzichten wir.
Guttannen, 06. April 2021
Der Kirchgemeinderat
Kirchenanzeiger
9. – 15. April 2021
Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den
Aktuelle Informationen über die Durchführung
von Gottesdiensten und Anlässen jederzeit auf unserer
Homepage: www.refkgm.ch AGENDA
Wir sind weiterhin für Sie da. Unser Team steht für
Fragen und Gespräche gerne zur Verfügung. Audio-
Andacht im April «Du bist etwas Besonderes» mit
Katechetin Eva Gees und Gabriela Moser, Orgel.
Eine Geschichte um ›Ausgestossensein und Dazugehören‹.
Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda –
und in den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-
Gerät. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Meiringen
Samstag, 20.00-21.00 Uhr: Jugendtreff »Backstube«
Alternativprogramm: Live-Stream von mit Josua
Frehner und Stian Glatthard. Gesendet direkt aus
dem Ton- und Filmstudio in der Backstube. – Montag
– Freitag, 10.00-16.00 Uhr: Ferien ohne Koffer
für Kinder ab 6 Jahren. Treffpunkt im KGH. Infos
René Borgognon, Tel. 033 971 03 16. Anmeldung
erwünscht rene.borgognon@refkgm.ch.
Hasliberg
Sonntag, 10.00 Uhr: Gottesdienst in der Kirche
Hohfluh, mit Herbert Guggenbühler, Schweizerische
Glaubensmission und Susy Brunner, Orgel.
Thema: »Unterwegs mit Menschen der Bibel -
Hanna, die Mutter Samuels - Mit Tränen säen und
mit Freuden ernten«. Text: Psalm 126.
Innertkirchen
Sonntag, 10.00 Uhr: Gottesdienst in Gadmen
(siehe dort). Röhbettli-Chilchä: Eine neue Audioandacht
gibt es zu hören ab Sonntag, 8 Uhr auf
www.kirche-innertkirchen.ch
Telefon-Dienst: Pfrn. Marianne Nyfeler, 033 975 11 54
(Pfarramt Gadmen)
Guttannen
Sonntag, kein Gottesdienst in Guttannen.
Telefon-Dienst: Pfrn. Marianne Nyfeler, 033 975 11 54
(Pfarramt Gadmen)
Gadmen
Sonntag, 10 Uhr Gottesdienst zum Thema Versöhnung
– gratis aber nicht billig, mit Pfrin. Marianne
Nyfeler und Orgel Ruth Jaggi. – Mit jemandem
sprechen, mit Abstand plaudern, Sorge für die
Seele tragen? Ich freue mich, wenn Sie sich bei mir
im Pfarramt Gadmen melden.
Anzeiger Oberhasli Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Telefon-Dienst: Pfrn. Marianne Nyfeler, 033 975 11 54
(Pfarramt Gadmen)
Brienz
Sonntag, 11.04.2021, 10.00 Uhr Kirche Brienz, Gottesdienst
mit Pfr. Hans M. Tontsch, Musik: Raphaël
Gogniat, Orgel, Lektorin: Heidi Rohr
Kollekte: Synodalrat, Internationale Ökumenische
Organisationen – Taxidienst: Bitte bei Heid Rohr, Tel.
033 951 31 80 oder 078 819 89 79 bis am Vorabend
um 19.00 Uhr anmelden
Unsere Kirchen sind offen, gerne dürfen Sie verweilen,
die Ruhe geniessen und Kraft tanken.
Auf Radio Beo kommt die Kirche zu Ihnen. Kirche
da wo du bist - “Inspiration für zu Hause und unterwegs“
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Wir sind für Sie da!
Pfarramt Kreis 1: 033 951 17 84
Pfarramt Kreis 2: 077 421 77 05
Pfarramt Kreis 3: 033 849 17 12
Auf www.kirchebrienz.ch, auf dem wöchentlich ausgehängten
Kirchenzettel und im Anzeiger Interlaken
ersehen Sie jeweils die aktuellen Informationen.
Während den Gottesdiensten gelten nach wie vor
die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Wir
danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Römisch-katholische
Kirchgemeinden
Meiringen
Samstag, 10. April, 17.15 Rosenkranzgebet, 18.00
Wortgottesfeier – Sonntag, 11. April, 11.00 Eucharistiefeier
– Freitag, 16. April, 09.00 Wortgottesfeier
Brienz
Sonntag, 11. April, 09.30 Eucharistiefeier –
Donnerstag, 15. April, 09.00 Wortgottesfeier
Hasliberg-Hohfluh
Sonntag, 11. April, 09.30 kein Gottesdienst
Kollekte 10./11. April: Verein Mamma
Nichtamtlicher Teil
Freikirchen
Christliches
Begegnungs zentrum (CBZ Meiringen)
Sonntag, 11. April, 10.00 Uhr: Gottesdienst –
Donnerstag, 15. April, 19.30 Uhr: CBZ-Baustelle
Kino
Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33 Kirchgasse 7,
3860 Meiringen www.kino-meiringen.ch
Kino Meiringen bis auf weiteres geschlossen.
Medienmitteilung
Lokale Berichte
Interregionale Vergleichsrennen am Hasliberg
Am 1. und 2. April 2021 fanden 2 interregionale
Vergleichsrennen der Kategorie U16 im Skirennzentrum
Hasliberg statt.
Mit den interregionalen Vergleichsrennen wurde die
Rennsaison im Skirennzentrum Hasliberg abgeschlossen.
Die besten Athletinnen und Athleten aus
den Regionalverbänden der Interregion Mitte,
kämpften in einem Slalom und einem Riesenslalom
um die Podestplätze. Gleichzeitig konnten sie sich
mit guten Leistungen für die Nationalen Vergleichsrennen
in Verbier empfehlen.
Gestartet wurde bei bestem Winterwetter am Donnerstag
mit dem Riesenslalom. Bei den Mädchen
siegte Shaienne Zehnder SSM, vor Laura Huber und
Sue Piller, vom BOSV. Das Rennen der Knaben war
hart umkämpft. So klassierte sich Mika Marty vor seinem
Verbandskollegen Sean Weber vom ZSSV , mit
nur 4 Hundertstel Vorsprung. Den dritten Platz belegte
Jack Spencer vom BOSV, der nur 1 Hundertstel
auf den Zweitplatzierten verlor.
Am Freitag im Slalom setzte sich, die frisch erkorene
Slalom Schweizer Meisterin, Shaienne Zehnder vom
SSM durch und konnte den Sieg für sich verzeichnen.
Sie verwies dabei wiederum die beiden BOSV-
Fahrerinnen Sue Piller und Laura Huber auf die
Plätze 2 und 3., welche jedoch diesmal die Plätze
tauschten. Bei den Knaben konnten sich erneut
Sean Weber und Jack Spencer einen Podestplatz sichern.
Weber vom ZSSV siegte vor Spencer, BOSV.
Auf dem dritten Rang klassierte sich mit Silas Däpp
ein weiterer Berner Oberländer.
Über den Sonderpreis für die beste Gesamtzeit aus
beiden Rennen konnten Shaienne Zehnder und
Sean Weber freuen.
Ein grosser Dank gilt den Bergbahnen Meiringen-
Hasliberg und dem Team des Skirennzentrum Hasliberg,
dass sie als Veranstalter für diese Rennen
einsprangen und wieder einmal ihre grosse Flexibilität
bewiesen.
Pauli AG | Druck & Verlag | Kirchgasse 1 | 3860 Meiringen | 033 971 32 71 | www.paulidruck.ch
Schützengesellschaft
Hausen
Schiessanzeige 2021
Auf dem Schiessplatz Hausenstein,
wird vom 10. April bis 16. Oktober
2021 während der Woche und an
Wochenenden, mit scharfer Munition
geschossen. Bei Schiessbetrieb
wird der rot weisse Warnsack beim
Schützenhaus aufgezogen. Das Betreten
der Gefahrenzone ist während
den Schiesszeiten verboten.
Obligatorische Übungen
Dienstag, 18. Mai 18.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 12. Juni 16.00 – 17.30 Uhr
Samstag, 28. Aug. 13.30 –16.30 Uhr
Der Vorstand
Offene Lehrstelle auf August 2021/22
Pferdewart/in EBA (2Jahre)
Praktikant/in ab August 2021
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079/253`24`74 oder per E-Mail info@reittherapie-linder.ch
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Jeden Samstag von
10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
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Tel. 079 666 52 65
Dr. med. Simone Freiburghaus
Fachärztin für Gynäkologie und
Geburtshilfe FMH, Tel. 033 972 11 11
Unsere Praxis bleibt vom
17.04.2021 – 25.04.2021 geschlossen.
Am Montag, 26.04.2021 ab 08.00 Uhr sind
wir gerne wieder für Sie da.
Dr. med. Simone Freiburghaus & Team
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Hausenstrasse 70 ∙ 3860 Meiringen
T 033 971 63 33 ∙ M 079 692 29 86
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Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00, 13.30 – 17.30 Uhr
Samstag:
08.00 – 12.00, 13.00 – 16.00 Uhr
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70 cl
Fr. 16. 50
Zweigelt
Unplugged
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Wir sind wie gewohnt für Sie da
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.30 Uhr
Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 16.00 Uhr
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