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NJW 17/21 Dolmetscher und Übersetzer

Der Themenschwerpunkt Dolmetscher und Übersetzer liefert Informationen zu den professionellen Dienstleistungen für Juristen.

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<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

Professionelle Dienstleistungen für Juristen<br />

<strong>NJW</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />

© Cybrain/stock.adobe.com


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

Qualifizierte <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

im mehrsprachigen Rechtsverkehr – eine Anmerkung<br />

zum KostRÄG 20<strong>21</strong><br />

Dolmetschen <strong>und</strong> Übersetzen:<br />

2/3 Mitdenken, 1/3 Formulieren<br />

<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> übertragen Aussagen von einer<br />

Sprache in eine andere. <strong>Dolmetscher</strong> erbringen ihre Leistungen<br />

mündlich, <strong>Übersetzer</strong> schriftlich. Im Kern erfordern die Tätigkeiten<br />

drei Schritte, <strong>und</strong> zwar Verstehen, Vergleichen <strong>und</strong><br />

Formulieren. Das sind verkürzt gesprochen 2/3 Mitdenken<br />

<strong>und</strong> 1/3 Formulieren. Etwas ausführlicher:<br />

Verstehen<br />

Begriffe, Sätze <strong>und</strong> Argumentationsketten müssen sprachlich<br />

erfasst <strong>und</strong> im rechtskulturellen Kontext des Urhebers richtig<br />

gedeutet werden. Ob der englische Begriff termination den Ablauf<br />

der Vertragslaufzeit, eine einseitige Kündigung oder eine<br />

vereinbarte Vertragsauflösung bezeichnet, erschließt sich erst im<br />

vertraglichen Kontext. Der italienische Begriff imputato meint<br />

wörtlich den Beschuldigten im Strafprozess, in poetischen<br />

Schriftsätzen italienischer Anwälte ab <strong>und</strong> zu auch den Beklagten<br />

im Zivilprozess, das wird der Sprachmittler unpoetisch <strong>und</strong> verständlich<br />

darstellen. Als Auftraggeber darf man auch erwarten,<br />

dass der Sprachdienstleister die Abkürzung EGBGB nicht zum<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch der Europäischen Gemeinschaft umdeutet.1<br />

Zum Handwerkszeug der <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

gehören deshalb rechtliches Hintergr<strong>und</strong>wissen, Recherche<strong>und</strong><br />

Auslegungskompetenz.<br />

1 Stilblüte aus der ital. Übersetzung eines deutschen Urteils.<br />

Andrea Alvermann<br />

staatlich anerkannte <strong>Übersetzer</strong>in<br />

Licenciée ès Lettres<br />

Juristische Fachübersetzungen<br />

allgemein ermächtigte <strong>Übersetzer</strong>in für die französische Sprache<br />

BDÜ DFJ SFT VdÜ<br />

Deutsch > Französisch Französisch > Deutsch<br />

Friedrich-Wilhelm-Straße 28 Tel.: +49 <strong>21</strong>1 29 14 94 40<br />

40625 Düsseldorf Fax: +49 <strong>21</strong>1 29 14 94 41<br />

www.alvermann-uebersetzungen.de Mobil: +49 <strong>17</strong>1 38 36 128<br />

www.franzoesischuebersetzungen.de email@alvermann-uebersetzungen.de<br />

Vergleichen<br />

Rechtsbegriffe <strong>und</strong> Konzepte verschiedener Rechtsordnungen<br />

sind angesichts abweichender kultureller Kontexte selten vollständig<br />

deckungsgleich. Der Sprachmittler muss funktionale<br />

Ähnlichkeiten im Zielkontext finden, um die zu übertragende<br />

Aussage sinnvoll einzuordnen. Dies erfordert Hintergr<strong>und</strong>wissen<br />

zur zweiten Rechtsordnung <strong>und</strong> die Befähigung zur<br />

funktionalen <strong>und</strong> kontextabhängigen Rechtsvergleichung.<br />

Zum Beispiel bezeichnet die decadenza im Italienischen einen<br />

Rechtsverlust nach Zeitablauf; sie kennt allerdings keine Hemmung<br />

oder Unterbrechung <strong>und</strong> ist deshalb von der Verjährung<br />

(prescrizione) zu unterscheiden; anders als die deutsche Verwirkung<br />

erfordert sie kein zusätzliches Umstandsmoment <strong>und</strong> wird<br />

deshalb üblicherweise als Verfall übersetzt.2 Die Rechtsvergleichung<br />

liefert nicht in jedem Fall fertige Lösungen, verdeutlicht<br />

aber die Schwierigkeiten einer inhaltsgetreuen Übertragung.3<br />

Formulieren<br />

Begriffliche <strong>und</strong> konzeptuelle Unterschiede überbrückt der<br />

Sprachmittler nötigenfalls durch Umschreibungen oder ergänzende<br />

Anmerkungen. Verständliche Formulierungen in der<br />

Zielsprache erfordern gute allgemeinsprachliche Fertigkeiten,<br />

um auch Satzungeheuer mit vielen Nebensätzen <strong>und</strong> Querbezügen<br />

in eine ansprechende <strong>und</strong> korrekte Form zu bringen.<br />

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Vertrautheit<br />

mit der Rechtssprache unabdingbar: Die Verurteilung der<br />

Beklagten wird beantragt <strong>und</strong> nicht erbeten, Gesetze werden<br />

erlassen <strong>und</strong> nicht erteilt, der Mangel wird geheilt <strong>und</strong> nicht<br />

kuriert usw.<br />

Gesetzliches Leitbild <strong>und</strong> behördliche<br />

Praxis der Auftragsvergabe an die <strong>Dolmetscher</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

Anforderungen<br />

Im Rechtsverkehr tätige <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> benötigen<br />

wie gesehen weitreichende sprachliche <strong>und</strong> juristische Kompetenzen.<br />

Sie müssen sensible Daten vertraulich behandeln, Fristen<br />

<strong>und</strong> Termine einhalten <strong>und</strong> ein berufliches Selbstverständnis<br />

2 Kindler, Einführung in das italienische Recht, 2. A., § 9 Rn. 7.<br />

3 Kischel, Rechtsvergleichung, § 1 Rn. 26.<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

an den Tag legen, welches den Interessen, Rechten <strong>und</strong> Aufgaben<br />

der beteiligten Parteien <strong>und</strong> Behörden gerecht wird.<br />

Neben einer guten Allgemeinbildung erfordert ihre Leistung<br />

eine angemessene Büroausstattung in Form von Hard- <strong>und</strong><br />

Software, Wörter- <strong>und</strong> Fachbüchern.<br />

Qualitätssicherung in der Vorstellung des<br />

Gesetzgebers<br />

Nach den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften<br />

werden geeignete Sprachmittler erst nach einer entsprechenden<br />

Prüfung öffentlich bestellt <strong>und</strong> beeidigt (bzw. „vereidigt“ oder<br />

„ermächtigt“). Geprüft werden Sprach- <strong>und</strong> Rechtskenntnisse<br />

gleichermaßen. Die Beeidigung gilt b<strong>und</strong>esweit <strong>und</strong> führt zur<br />

Eintragung in der ebenfalls b<strong>und</strong>esweiten Justizdatenbank für<br />

Dol metscher <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> (www.justiz-dolmetscher.de). Das<br />

JVEG regelt zudem die angemessene Vergütung der Tätigkeit<br />

für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanz- <strong>und</strong> Verwaltungsbehörden.<br />

Umsetzungsproblem: Agenturen<br />

Das gesetzliche Leitbild wird von vielen Behörden ernstgenommen,<br />

was zu einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit<br />

führt. Den mit der Auftragsvergabe betrauten Geschäftsstellen<br />

fehlen oft jedoch Zeit, Personal <strong>und</strong> Motivation, um sich<br />

durch die Liste der beeidigten Dienstleister zu telefonieren. Sie<br />

beauftragen dann für alle möglichen Sprachen bequem dieselben<br />

privaten Agenturen, die allenfalls 2/3 <strong>und</strong> regelmäßig nur 1/3<br />

der gesetzlichen Vergütung an den jeweils ausführenden Sprachmittler<br />

weiterreichen. Für die daraus häufig resultierenden St<strong>und</strong>ensätze<br />

unter 30 € brutto kommen immer wieder auch unqualifizierte<br />

Dienstleister zum Einsatz. Welche Personen über<br />

die Agentur Einsicht in vertrauliche Unterlagen erhalten, bleibt<br />

intransparent. Dass man für 1/3 des angemessenen Preises<br />

neben dem 1/3 Formulieren selten 2/3 juristisches Mitdenken<br />

einkaufen wird, zeigt eine dankenswert ehrliche Stellenanzeige<br />

einer Agentur von Ende 2020, in welcher freie Mitarbeiter als<br />

Gerichtsdolmetscher für den Raum Nürnberg gesucht werden:<br />

„Erfahrung <strong>und</strong> Rechtskenntnisse von Vorteil, aber kein Muss.<br />

Beeidigung nicht erforderlich, geschieht vor Ort. Gerne auch<br />

Studenten bzw. Berufstätige mit perfekten Fremdsprachenkenntnissen.“<br />

Umsetzungsproblem: Rahmenvereinbarungen<br />

In einigen B<strong>und</strong>esländern schließen die Behörden mit den<br />

Sprachmittlern Rahmenvereinbarungen nach § 14 JVEG, in<br />

denen die Vergütungssätze der §§ 9 – 11 JVEG von vorneherein<br />

um etwa 10 bis 30 % gekürzt werden, obwohl § 14 allein der<br />

Vereinfachung der Abrechnung dient4 <strong>und</strong> nicht der Gebührensenkung.<br />

Die tatbestandlich vorausgesetzte häufige Heranziehung<br />

wird ebenfalls ignoriert, im Gegenteil werden geschlossene<br />

Vereinbarungen nicht selten zur Voraussetzung der Beauftragung.<br />

In letzter Zeit schließen Gerichte entgegen dem Wortlaut<br />

des § 1 JVEG sogar Rahmenvereinbarungen mit Agenturen,<br />

was den Preis noch weiter senkt <strong>und</strong> die beeidigten Dienstleister<br />

des Standorts faktisch vom Markt drängt. Das B<strong>und</strong>esjustizministerium<br />

hätte die <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> deshalb<br />

gerne aus dem Anwendungsbereich des § 14 JVEG herausgenommen,5<br />

dank des Widerstands der Länder wurde die Norm<br />

im Zuge des KostRÄG 20<strong>21</strong> aber unverändert beibehalten.<br />

Soweit die <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> in der Außendarstellung<br />

zum KostRÄG 20<strong>21</strong> überhaupt auftauchen, findet sich zwar der<br />

Hinweis auf die begrüßenswerte Anhebung der Gebührensätze;<br />

die weitreichende behördliche Weigerung, den beeidigten<br />

Dienstleistern diese Sätze tatsächlich zu bezahlen, wird jedoch<br />

sorgsam verschwiegen.<br />

4 BT-Drucks. 15/1971, 185.<br />

5 Referentenentwurf zum JVEG-Änderungsgesetz 2020, 23.<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

Lösungsvorschläge im Rahmen einer mehrstufigen<br />

Qualitätssicherung<br />

Zielsetzung <strong>und</strong> Planung<br />

Der Gesetzgeber bezweckt eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit<br />

der mehrsprachigen Rechtspflege. Einheitliche Standards<br />

für die b<strong>und</strong>esweit geltende Beeidigung wären sinnvoll <strong>und</strong><br />

sind zumindest für die <strong>Dolmetscher</strong> in Planung. Die Direktbeauftragung<br />

der beeidigten Sprachmittler müsste als zwingender<br />

Regelfall gesetzlich verankert werden, damit die vorgesehene<br />

Vergütung bei den Dienstleistern ankommt. Der Abschluss<br />

von Rahmenvereinbarungen sollte unterb<strong>und</strong>en oder durch<br />

das Verbot der Gebührensatzunterschreitung begrenzt werden.<br />

Für nicht vom JVEG umfasste Aufträge der Polizei müsste eine<br />

angemessene Vergütung gesetzlich geregelt werden.<br />

F RANZÖSISCHER<br />

FACHÜBERSETZUNGSDIENST<br />

Cornelia Gratz-Landeck<br />

Öffentlich bestellte <strong>und</strong> beeidigte<br />

<strong>Übersetzer</strong>in für Französisch (BDÜ)<br />

Zivil- <strong>und</strong> Strafrecht<br />

Erb- <strong>und</strong> Familienrecht<br />

Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Drachenseestr. <strong>17</strong><br />

81373 München<br />

mail@gratz-landeck.de<br />

www.gratz-landeck.de<br />

Übersetzen & Dolmetschen<br />

Tschechisch & Slowakisch<br />

Lenka Sieber<br />

www.LESICZECH.de<br />

Tel. (0<strong>21</strong>04) <strong>21</strong>4 95 92<br />

info@lesiczech.de<br />

Auch wer<br />

nur wenig<br />

helfen<br />

kann, hilft<br />

schon viel.<br />

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Sie jetzt.<br />

Umsetzung<br />

In der Praxis wird die Vereinfachung für die Geschäftsstellen<br />

entscheidend sein. Die b<strong>und</strong>esweite Datenbank der <strong>Dolmetscher</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> müsste mit differenzierten Informationen<br />

zu Tätigkeitsschwerpunkten <strong>und</strong> genereller Verfügbarkeit der<br />

Dienstleister ausgestattet <strong>und</strong> besser in die Verwaltungsabläufe<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden, um die wilde Führung eigener Listen in<br />

den Behörden zu unterbinden.<br />

Im elektronischen Rechtsverkehr könnte der gesamte Beauftragungsprozess<br />

deutlich erleichtert werden, indem die Datenbank<br />

zur umfassenden Vergabeplattform ausgebaut wird: Behörden<br />

(<strong>und</strong> auch Anwälte <strong>und</strong> Notare) könnten unter Angabe<br />

von Auftragsumfang <strong>und</strong> Frist eine nach Entfernung abgestufte<br />

Voranfrage an eine Vielzahl beeidigter Dienstleister senden, die<br />

daraufhin ihre Verfügbarkeit mitteilen. Auftraggeber hätten in<br />

regelmäßig kurzer Zeit eine Liste verfügbarer Dienstleister, aus<br />

der sie einen geeigneten <strong>und</strong> möglichst ortsnahen aussuchen<br />

können, welchem sie erst dann die vertraulichen Daten <strong>und</strong><br />

Dateien übermitteln. Größere Aufträge ließen sich aufteilen <strong>und</strong><br />

die Übersendung elektronisch signierter Übersetzungen über ein<br />

gesondertes Postfach analog dem beA würde den Postverkehr<br />

vereinfachen.<br />

Kontrolle<br />

Angesichts der vom BDÜ <strong>und</strong> anderen Verbänden seit Jahren<br />

angesprochenen Probleme müssten die Aufsichtsbehörden engmaschig<br />

prüfen, von wem <strong>und</strong> zu welchen Preisen die behördlichen<br />

Aufträge effektiv ausgeführt werden. Wünschenswert<br />

wäre außerdem ein insgesamt vertiefter Dialog zwischen Sprachmittlern,<br />

Behörden <strong>und</strong> Anwaltschaft auf lokaler Ebene, der<br />

bislang nur selten stattfindet. Noch sind genügend qualifizierte<br />

Sprachmittler für diesen Dialog vorhanden, bei Fortsetzung <strong>und</strong><br />

Ausweitung der aktuellen Vergabepraxis wird sich das in wenigen<br />

Jahren ändern.<br />

Fachübersetzungen<br />

Wirtschaftsrecht<br />

FRANZÖSISCH<br />

Hinweis zum Autor:<br />

André Hansen<br />

• Allgemein ermächtigter <strong>Übersetzer</strong><br />

für Französisch (BDÜ)<br />

• Staatlich geprüfter <strong>Übersetzer</strong><br />

• 10 Jahre Erfahrung<br />

• M.A. Romanistik (Mainz)<br />

• Maîtrise Lettres Modernes (Dijon)<br />

Tel.: +49 30-33309911<br />

info@traduire.berlin<br />

https://traduire.berlin<br />

Matthiasstr. 2, 10249 Berlin<br />

Spendenkonto: 41 41 41<br />

BLZ: 370 205 00<br />

www.DRK.de<br />

Dr. Andreas Conow<br />

ist staatlich geprüfter <strong>und</strong> öffentlich<br />

bestellter <strong>Übersetzer</strong> für die italienische<br />

Sprache <strong>und</strong> arbeitet als freiberuflicher<br />

Rechtsübersetzer für Italienisch <strong>und</strong> Englisch.<br />

Zuvor war er mehrere Jahre wissenschaftlich <strong>und</strong> anwaltlich<br />

tätig, u.a. im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Er ist<br />

Mitglied im BDÜ Landesverband Bayern e.V. <strong>und</strong> in der<br />

Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

Sand im Getriebe<br />

Faire Verfahren <strong>und</strong> die Situation des <strong>Dolmetscher</strong>s bei polizeilichen Vernehmungen<br />

<strong>Dolmetscher</strong> spielen bereits in Ermittlungsverfahren, in die<br />

fremdsprachige Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse<br />

involviert sind, eine wichtige Rolle. Zum gegenseitigen Verständnis<br />

<strong>und</strong> zur Aufnahme <strong>und</strong> Protokollierung der Aussagen<br />

müssen in diesen Fällen sowohl die Vernehmungen fremdsprachiger<br />

Zeugen <strong>und</strong> Beschuldigter mit oder ohne anwaltliche<br />

Vertretung gedolmetscht werden, aber auch bei Verfahren mit<br />

Auslandsbezug weitere Beteiligte wie Vernehmungsbeamte,<br />

Staatsanwälte, Ermittlungsrichter usw. Fehler oder Nachlässigkeiten<br />

bei der Verdolmetschung können schon während des<br />

Ermittlungsverfahrens, als auch <strong>und</strong> besonders in der sich eventuell<br />

später ergebenden Hauptverhandlung gravierende Folgen<br />

haben. Diese können in Abhängigkeit von den Umständen von<br />

der Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch bis hin<br />

zu teuren Überprüfungen der vorherigen Dolmetschleistungen<br />

durch das verhandelnde Gericht reichen.<br />

Nun sind weder eine Einstellung des Verfahrens noch ein<br />

Freispruch per se etwas Schlechtes. Ganz im Gegenteil sind<br />

gerade sie Ausdruck unserer Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> eines fairen<br />

Verfahrens. Im Gegensatz zu den Erfahrungen der deutschen<br />

Geschichte <strong>und</strong> den Verhältnissen in heutzutage weniger rechtsstaatlichen<br />

Nationalstaaten sind gerade sie Zeichen dafür, dass<br />

Urteile nicht bereits geschrieben sind, bevor der Prozess überhaupt<br />

begonnen hat, oder dass Gr<strong>und</strong>sätze der Beweiserhebung<br />

missachtet oder zur Seite geschoben werden. Dennoch wären,<br />

wenn sich Dolmetschfehler mit Einfluss auf den Ausgang des<br />

Verfahrens erst in der Hauptverhandlung offenbaren, den einzelnen<br />

Beteiligten wie auch der Justiz selbst unnötige Belastungen<br />

<strong>und</strong> Kosten erspart geblieben – vom Zeitaufwand ganz zu<br />

schweigen – wenn diese Fehler durch Einsatz qualifizierter<br />

<strong>Dolmetscher</strong> schon im Ermittlungsverfahren vermieden worden<br />

wären. Andersherum gedacht wäre die Situation ähnlich problematisch:<br />

Wenn, vielleicht wegen eines entscheidenden Dolmetschfehlers<br />

oder fehlender Verlässlichkeit oder Rechtssicherheit<br />

der Verdolmetschung, die Beweiserbringung scheitert oder<br />

erschwert wird, <strong>und</strong> aus diesen Gründen ein etwaiger Straftäter<br />

nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wäre der Ausgang<br />

eines solchen Verfahrens gleichfalls höchst unbefriedigend.<br />

Beeidigung als Qualitätssicherung<br />

Angesichts dieser Gründe wird bereits deutlich, dass auch der<br />

für die Polizei im Ermittlungsverfahren tätige <strong>Dolmetscher</strong> eine<br />

große Verantwortung trägt, der er qualitativ <strong>und</strong> berufsethisch<br />

entsprechen muss. Dies erfordert bestimmte Qualifikationen<br />

<strong>und</strong> Fähigkeiten, über die der <strong>Dolmetscher</strong> verfügen sollte. Da<br />

der Beruf des <strong>Dolmetscher</strong>s an sich nicht geschützt ist <strong>und</strong> von<br />

jedermann ausgeübt werden kann, ist das Vorliegen einer allgemeinen<br />

Beeidigung des <strong>Dolmetscher</strong>s als unverzichtbares Kriterium<br />

<strong>und</strong> Mittel der Qualitätssicherung anzusehen. Der allgemeinen<br />

Beeidigung nach landesrechtlichen Vorschriften „geht<br />

aber notwendig die Prüfung des Vorliegens der an einen <strong>Dolmetscher</strong><br />

zu stellenden persönlichen <strong>und</strong> fachlichen Anforderungen<br />

voraus. Der Entgegennahme des Eides liegt daher stets<br />

die – zwar nicht ausdrückliche, wohl aber sinngemäße – Feststellung<br />

zugr<strong>und</strong>e, dass diese Anforderungen in der Person des<br />

Beeidigten erfüllt sind. Auch die der Beeidigung nachfolgende<br />

Aufnahme der beeidigten Person in das Verzeichnis der allgemein<br />

beeidigten <strong>Dolmetscher</strong> bringt nicht nur die Tatsache der<br />

Beeidigung, sondern zugleich auch – wenn nicht sogar in erster<br />

Linie – die behördliche Feststellung zum Ausdruck, dass diese<br />

Person in der Lage ist, die ihr zugedachten Aufgaben zuverlässig<br />

<strong>und</strong> sachgerecht wahrzunehmen <strong>und</strong> infolgedessen den Gerichten<br />

<strong>und</strong> Notariaten hierfür allgemein zur Verfügung steht. Mit<br />

der Beeidigung wird also nicht wesentlich anders als mit der<br />

öffentlichen Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Abs. 1<br />

Satz 1 GewO (dazu Urteile vom 6. November 1959 – BVerwG<br />

1 C 204.58 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 2 S. 8 <strong>und</strong> vom<br />

26. Juni 1990 – BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36<br />

GewO Nr. 9 S. 2) der beeidigten Person eine besondere Qualifikation<br />

zuerkannt. Ähnlich wie die öffentliche Bestellung enthält<br />

die allgemeine Beeidigung von <strong>Dolmetscher</strong>n die Feststellung<br />

der persönlichen Zuverlässigkeit <strong>und</strong> fachlichen Eignung <strong>und</strong><br />

• erfahrene Rechtsübersetzer für<br />

alle wichtigen Weltsprachen<br />

• Qualität nach 6-Augen-Prinzip<br />

• öffentlich bestellte <strong>und</strong> beeidigte<br />

juristische Fachübersetzer<br />

• beeidigte <strong>Dolmetscher</strong><br />

ProLinguo GmbH · Schaufelder Str. 11<br />

30167 Hannover · Tel. +49 511 1695048<br />

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DIN EN ISO<br />

<strong>17</strong>100<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

damit die Anerkennung einer besonderen Befähigung. Mit<br />

der Vornahme der allgemeinen Beeidigung wird verbindlich<br />

zum Ausdruck gebracht, dass die hierfür erforderlichen<br />

Vorausset zungen vorliegen.“1<br />

Es liegt auf der Hand, dass die festgestellte persönliche Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> fachliche Eignung des <strong>Dolmetscher</strong>s gerade<br />

in Ermittlungsverfahren mit fremdsprachigen Beteiligten von<br />

entscheidender Bedeutung sind, wenn denn die Ermittlungsergebnisse<br />

<strong>und</strong> gewonnenen Erkenntnisse einer gerichtlichen<br />

Prüfung standhalten sollen. Umso mehr kann es nur verw<strong>und</strong>ern,<br />

wenn in der Praxis gerade von Seiten der Polizei die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>Dolmetscher</strong>n häufig von Vergütungsvereinbarungen<br />

nach § 14 JVEG geregelt wird, die u.a. für im<br />

Auftrag der Staatsanwaltschaft geführte Verfahren abgeschlossen<br />

werden können. Die auf Gr<strong>und</strong>lage abgeschlossener Vergütungsvereinbarungen<br />

erstellten Anbieterlisten, nach denen<br />

bevorzugt oder ausschließlich die billigsten Anbieter zu beauftragen<br />

sind, enthalten nach Kenntnis d. Verf. häufig noch<br />

nicht einmal Kri terien zur fachlichen <strong>und</strong> persönlichen Eignung<br />

(allgemeine Beeidigung) des <strong>Dolmetscher</strong>s. Da in diesen<br />

Fällen das alleinige Kriterium der Hinzuziehung der Preis zu<br />

sein scheint, führen die über § 14 JVEG ermöglichten Niedrigpreisvergütungen<br />

dazu, dass sich ein Großteil der qualifi­<br />

1 Urteil des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts vom 16.01.​2007.<br />

https://www.bverwg.de/160107U6C15.06.0 letzter Zugriff: 11.03.​2019 09:04.<br />

<strong>NJW</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />

<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

<strong>NJW</strong> <strong>17</strong>/22<br />

Professionelle Dienstleistungen für Juristen<br />

Erscheintermin: <strong>21</strong>.04.2022<br />

Anzeigenschluss: 24.03.2022<br />

Herstellung: Tel. (089) 3 81 89-609<br />

anzeigen@beck.de<br />

Lassen Sie<br />

sich beraten!<br />

Christina Stauber<br />

Telefon:<br />

(089) 3 81 89-681<br />

E-Mail:<br />

christina.stauber@beck.de<br />

zierten <strong>Dolmetscher</strong> aus dem Segment zurückzieht <strong>und</strong> der<br />

Polizei – auch in Anbetracht der oft ungewöhnlichen <strong>und</strong> nicht<br />

planbaren Einsatzzeiten, der psychischen Belastung <strong>und</strong> dem<br />

empf<strong>und</strong>enen Mangel an Wertschätzung – nicht mehr zur Verfügung<br />

steht. Am Ende stehen der Polizei letztendlich nur noch<br />

solche <strong>Dolmetscher</strong> zur Ver fügung, die zwar billig, aber nicht<br />

mehr qualifiziert sind. Wenn eine fehlerhafte Verdolmetschung<br />

durch unqualifizierte <strong>Dolmetscher</strong> bei der Polizei sich dann<br />

negativ – <strong>und</strong> teilweise mit hohen Kosten – auf ein späteres<br />

Gerichtsverfahren auswirkt, kann von Wirtschaftlichkeit keine<br />

Rede mehr sein. Spätestens hier sollte für alle erkennbar sein,<br />

was die viel zitierte schwäbische Hausfrau längst weiß: Billig<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich sind zwei gr<strong>und</strong>verschiedene Dinge. Hier<br />

wird die Vergütungsvereinbarung nach § 14 zum Sand im Justizgetriebe,<br />

denn sie kann dazu führen, dass, weil die im Ermittlungsverfahren<br />

erbrachten Dolmetschleistungen hinterfragt werden,<br />

sich Gerichtsverfahren erheblich verlängern, mit unnötigen<br />

Kosten einhergehen <strong>und</strong> zu unbefriedigenden Ergebnissen führen<br />

können.<br />

Von Angesicht zu Angesicht zur Fehlervermeidung<br />

Ähnlich viel Sand kann ins Getriebe gelangen, wenn die in<br />

einigen B<strong>und</strong>esländern bereits geplante <strong>und</strong> vorbereitete<br />

Remote- oder Videoverdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen<br />

nicht mit großer Umsicht <strong>und</strong> zuverlässig eingezogenen<br />

Prozessen zur Authentizitätssicherung angewandt wird.<br />

Remote- oder Videodolmetschen bedeutet im weitesten Sinn die<br />

Bereitstellung von Dolmetschleistungen unter Technikeinsatz,<br />

bei der sich der <strong>Dolmetscher</strong> an einem anderen Ort als mindestens<br />

eine zu dolmetschende Person befindet. Aufgr<strong>und</strong> der gegenwärtig<br />

hauptsächlich vorhandenen technischen Möglichkeiten<br />

erfolgt die Verdolmetschung in der Regel konsekutiv in<br />

beide Sprachrichtungen.<br />

Dolmetschen über eine Videoverbindung in Echtzeit stellt<br />

dabei besondere Anforderungen an alle Beteiligten. In seinem<br />

Positionspapier „Zum Telefon- <strong>und</strong> Videodolmetschen im Gemeinwesen<br />

<strong>und</strong> im Ges<strong>und</strong>heitswesen“, das äquivalent auch für<br />

das Videodolmetschen bei der Polizei gelten kann, schreibt der<br />

BDÜ: „Prinzipiell lässt sich sagen, dass […] immer ein <strong>Dolmetscher</strong><br />

vor Ort vorzuziehen ist […] Körpersprache, Stimme <strong>und</strong><br />

Blickverhalten vermitteln beispielsweise Inhalte <strong>und</strong> Signale,<br />

die für die Ermöglichung der situationsspezifischen Kommunikation<br />

von entscheidender Bedeutung sind; diese können dazu<br />

beitragen, Nähe bzw. Distanz (un-)bewusst auf- oder abzubauen.<br />

Beim Video-/Telefondolmetschen werden diese Signale<br />

durch das Fehlen der visuellen Informationen am Telefon oder<br />

Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>


Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />

den Bildausschnitt bei der Übertragung per Video teilweise oder<br />

ganz eingeschränkt. Dadurch kann der Zugang der Gesprächsbeteiligten<br />

zueinander unter Umständen nicht vollständig gewährleistet<br />

werden.“2<br />

Auch wenn Videodolmetschen in kurzen Gesprächssituationen<br />

oder dann, wenn ein geeigneter <strong>Dolmetscher</strong> vor Ort nicht zur<br />

Verfügung steht, durchaus sinnvoll sein kann, ist ein Präsenzdolmetscher<br />

aus o.g. Gründen immer vorzuziehen. Gerade in<br />

Bezug auf polizeiliche Vernehmungen ergibt sich z.B. in Hinblick<br />

auf in der Vernehmung zu verlesende Schriftstücke, die<br />

dem <strong>Dolmetscher</strong> zur Verfügung gestellt werden müssen, damit<br />

er sie übersetzen kann, eine besondere Schwierigkeit: Am Ende<br />

der Vernehmung ist der vernommenen Person das Vernehmungsprotokoll<br />

zurückzuübersetzen <strong>und</strong> von dieser <strong>und</strong> dem <strong>Dolmetscher</strong><br />

zu unterzeichnen. Mitunter werden im Vernehmungsprotokoll<br />

auch Änderungen vorgenommen <strong>und</strong> entsprechend<br />

abgezeichnet. Dazu muss dem <strong>Dolmetscher</strong> das zu unterzeichnende<br />

Schriftstück vorliegen <strong>und</strong> es muss sichergestellt sein, dass<br />

tatsächlich dieses Schriftstück zurückübersetzt wurde <strong>und</strong> nicht<br />

etwa irgendeine andere Version. In diesem Sinne reicht es für<br />

die ordnungsgemäße <strong>und</strong> deutscher Rechtsstaatlichkeit entsprechende<br />

Genehmigung der protokollierten Aussage durch<br />

den Zeugen oder Beschuldigten auch nicht aus, wenn der Vernehmungsbeamte<br />

das Protokoll verliest (<strong>und</strong> dies dann gedolmetscht<br />

wird), da hier nicht sichergestellt ist, dass das Verlesene<br />

dem schriftlich (<strong>und</strong> abschließend genehmigten <strong>und</strong> unterzeichneten)<br />

Niedergelegten auch tatsächlich entspricht. Die in einer<br />

späteren Hauptverhandlung häufig geäußerte Verteidigung, dass<br />

man das im Vernehmungsprotokoll Festgehaltene nie gesagt<br />

hätte, dürfte im obigen Fall kaum zu widerlegen sein.<br />

Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> die Glaubwürdigkeit<br />

des Rechtsstaats.<br />

Mit der Wahl eines qualifizierten <strong>Dolmetscher</strong>s <strong>und</strong> ordnungsgemäßem<br />

Dolmetschen bereits im Ermittlungsverfahren vermindert<br />

sich zumindest eine der möglichen Ursachen für das<br />

Scheitern eines Verfahrens oder für einen etwaigen späteren<br />

Justizirrtum.<br />

V I E T N A M E S I S C H D E U T S C H<br />

Tobias Barisch Vietnam-Experte<br />

staatl. gepr. <strong>Dolmetscher</strong> & <strong>Übersetzer</strong> für Vietnamesisch; öffentlich bestellt & beeidigt<br />

Fachübersetzungen Recht & Wirtschaft Ato-Straße 9<br />

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Gerichtsdolmetscher T: +49 7544 9870829<br />

Sprachsachverständiger F: +49 7544 7559988<br />

Forensische Linguistik<br />

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Kosten der Justiz sind Kosten der Allgemeinheit. Sie gehen uns<br />

alle an. Gescheiterte Verfahren auf der einen oder Justizirrtümer<br />

auf der anderen Seite erschüttern das Ansehen der Justiz, das<br />

2 BDÜ e.V., Positionspapier zum Telefon- <strong>und</strong> Videodolmetschen im Gemeinwesen <strong>und</strong><br />

im Ges<strong>und</strong>heitswesen. https://bdue.de/fileadmin/files/PDF/Positionspapiere/BDUe_PP_<br />

Telefon-_<strong>und</strong>_Videodolmetschen_im_Gemein-_<strong>und</strong>_Ges<strong>und</strong>heitswesen_2018.pdf Letzter<br />

Zugriff: 15.03.​2019 08:19<br />

Hinweis zur Autorin:<br />

Dr. Thurid Chapman<br />

ist staatlich geprüfte <strong>und</strong> öffentlich<br />

bestellte <strong>Dolmetscher</strong>in <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>in<br />

für die englische Sprache, Lehrbeauftragte<br />

an der Hochschule Anhalt sowie Vizepräsidentin des B<strong>und</strong>esverbands<br />

der <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> e.V. (BDÜ).<br />

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