NJW 17/21 Dolmetscher und Übersetzer
Der Themenschwerpunkt Dolmetscher und Übersetzer liefert Informationen zu den professionellen Dienstleistungen für Juristen.
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<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
Professionelle Dienstleistungen für Juristen<br />
<strong>NJW</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />
© Cybrain/stock.adobe.com
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
Qualifizierte <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
im mehrsprachigen Rechtsverkehr – eine Anmerkung<br />
zum KostRÄG 20<strong>21</strong><br />
Dolmetschen <strong>und</strong> Übersetzen:<br />
2/3 Mitdenken, 1/3 Formulieren<br />
<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> übertragen Aussagen von einer<br />
Sprache in eine andere. <strong>Dolmetscher</strong> erbringen ihre Leistungen<br />
mündlich, <strong>Übersetzer</strong> schriftlich. Im Kern erfordern die Tätigkeiten<br />
drei Schritte, <strong>und</strong> zwar Verstehen, Vergleichen <strong>und</strong><br />
Formulieren. Das sind verkürzt gesprochen 2/3 Mitdenken<br />
<strong>und</strong> 1/3 Formulieren. Etwas ausführlicher:<br />
Verstehen<br />
Begriffe, Sätze <strong>und</strong> Argumentationsketten müssen sprachlich<br />
erfasst <strong>und</strong> im rechtskulturellen Kontext des Urhebers richtig<br />
gedeutet werden. Ob der englische Begriff termination den Ablauf<br />
der Vertragslaufzeit, eine einseitige Kündigung oder eine<br />
vereinbarte Vertragsauflösung bezeichnet, erschließt sich erst im<br />
vertraglichen Kontext. Der italienische Begriff imputato meint<br />
wörtlich den Beschuldigten im Strafprozess, in poetischen<br />
Schriftsätzen italienischer Anwälte ab <strong>und</strong> zu auch den Beklagten<br />
im Zivilprozess, das wird der Sprachmittler unpoetisch <strong>und</strong> verständlich<br />
darstellen. Als Auftraggeber darf man auch erwarten,<br />
dass der Sprachdienstleister die Abkürzung EGBGB nicht zum<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch der Europäischen Gemeinschaft umdeutet.1<br />
Zum Handwerkszeug der <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
gehören deshalb rechtliches Hintergr<strong>und</strong>wissen, Recherche<strong>und</strong><br />
Auslegungskompetenz.<br />
1 Stilblüte aus der ital. Übersetzung eines deutschen Urteils.<br />
Andrea Alvermann<br />
staatlich anerkannte <strong>Übersetzer</strong>in<br />
Licenciée ès Lettres<br />
Juristische Fachübersetzungen<br />
allgemein ermächtigte <strong>Übersetzer</strong>in für die französische Sprache<br />
BDÜ DFJ SFT VdÜ<br />
Deutsch > Französisch Französisch > Deutsch<br />
Friedrich-Wilhelm-Straße 28 Tel.: +49 <strong>21</strong>1 29 14 94 40<br />
40625 Düsseldorf Fax: +49 <strong>21</strong>1 29 14 94 41<br />
www.alvermann-uebersetzungen.de Mobil: +49 <strong>17</strong>1 38 36 128<br />
www.franzoesischuebersetzungen.de email@alvermann-uebersetzungen.de<br />
Vergleichen<br />
Rechtsbegriffe <strong>und</strong> Konzepte verschiedener Rechtsordnungen<br />
sind angesichts abweichender kultureller Kontexte selten vollständig<br />
deckungsgleich. Der Sprachmittler muss funktionale<br />
Ähnlichkeiten im Zielkontext finden, um die zu übertragende<br />
Aussage sinnvoll einzuordnen. Dies erfordert Hintergr<strong>und</strong>wissen<br />
zur zweiten Rechtsordnung <strong>und</strong> die Befähigung zur<br />
funktionalen <strong>und</strong> kontextabhängigen Rechtsvergleichung.<br />
Zum Beispiel bezeichnet die decadenza im Italienischen einen<br />
Rechtsverlust nach Zeitablauf; sie kennt allerdings keine Hemmung<br />
oder Unterbrechung <strong>und</strong> ist deshalb von der Verjährung<br />
(prescrizione) zu unterscheiden; anders als die deutsche Verwirkung<br />
erfordert sie kein zusätzliches Umstandsmoment <strong>und</strong> wird<br />
deshalb üblicherweise als Verfall übersetzt.2 Die Rechtsvergleichung<br />
liefert nicht in jedem Fall fertige Lösungen, verdeutlicht<br />
aber die Schwierigkeiten einer inhaltsgetreuen Übertragung.3<br />
Formulieren<br />
Begriffliche <strong>und</strong> konzeptuelle Unterschiede überbrückt der<br />
Sprachmittler nötigenfalls durch Umschreibungen oder ergänzende<br />
Anmerkungen. Verständliche Formulierungen in der<br />
Zielsprache erfordern gute allgemeinsprachliche Fertigkeiten,<br />
um auch Satzungeheuer mit vielen Nebensätzen <strong>und</strong> Querbezügen<br />
in eine ansprechende <strong>und</strong> korrekte Form zu bringen.<br />
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Vertrautheit<br />
mit der Rechtssprache unabdingbar: Die Verurteilung der<br />
Beklagten wird beantragt <strong>und</strong> nicht erbeten, Gesetze werden<br />
erlassen <strong>und</strong> nicht erteilt, der Mangel wird geheilt <strong>und</strong> nicht<br />
kuriert usw.<br />
Gesetzliches Leitbild <strong>und</strong> behördliche<br />
Praxis der Auftragsvergabe an die <strong>Dolmetscher</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
Anforderungen<br />
Im Rechtsverkehr tätige <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> benötigen<br />
wie gesehen weitreichende sprachliche <strong>und</strong> juristische Kompetenzen.<br />
Sie müssen sensible Daten vertraulich behandeln, Fristen<br />
<strong>und</strong> Termine einhalten <strong>und</strong> ein berufliches Selbstverständnis<br />
2 Kindler, Einführung in das italienische Recht, 2. A., § 9 Rn. 7.<br />
3 Kischel, Rechtsvergleichung, § 1 Rn. 26.<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
an den Tag legen, welches den Interessen, Rechten <strong>und</strong> Aufgaben<br />
der beteiligten Parteien <strong>und</strong> Behörden gerecht wird.<br />
Neben einer guten Allgemeinbildung erfordert ihre Leistung<br />
eine angemessene Büroausstattung in Form von Hard- <strong>und</strong><br />
Software, Wörter- <strong>und</strong> Fachbüchern.<br />
Qualitätssicherung in der Vorstellung des<br />
Gesetzgebers<br />
Nach den verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften<br />
werden geeignete Sprachmittler erst nach einer entsprechenden<br />
Prüfung öffentlich bestellt <strong>und</strong> beeidigt (bzw. „vereidigt“ oder<br />
„ermächtigt“). Geprüft werden Sprach- <strong>und</strong> Rechtskenntnisse<br />
gleichermaßen. Die Beeidigung gilt b<strong>und</strong>esweit <strong>und</strong> führt zur<br />
Eintragung in der ebenfalls b<strong>und</strong>esweiten Justizdatenbank für<br />
Dol metscher <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> (www.justiz-dolmetscher.de). Das<br />
JVEG regelt zudem die angemessene Vergütung der Tätigkeit<br />
für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanz- <strong>und</strong> Verwaltungsbehörden.<br />
Umsetzungsproblem: Agenturen<br />
Das gesetzliche Leitbild wird von vielen Behörden ernstgenommen,<br />
was zu einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit<br />
führt. Den mit der Auftragsvergabe betrauten Geschäftsstellen<br />
fehlen oft jedoch Zeit, Personal <strong>und</strong> Motivation, um sich<br />
durch die Liste der beeidigten Dienstleister zu telefonieren. Sie<br />
beauftragen dann für alle möglichen Sprachen bequem dieselben<br />
privaten Agenturen, die allenfalls 2/3 <strong>und</strong> regelmäßig nur 1/3<br />
der gesetzlichen Vergütung an den jeweils ausführenden Sprachmittler<br />
weiterreichen. Für die daraus häufig resultierenden St<strong>und</strong>ensätze<br />
unter 30 € brutto kommen immer wieder auch unqualifizierte<br />
Dienstleister zum Einsatz. Welche Personen über<br />
die Agentur Einsicht in vertrauliche Unterlagen erhalten, bleibt<br />
intransparent. Dass man für 1/3 des angemessenen Preises<br />
neben dem 1/3 Formulieren selten 2/3 juristisches Mitdenken<br />
einkaufen wird, zeigt eine dankenswert ehrliche Stellenanzeige<br />
einer Agentur von Ende 2020, in welcher freie Mitarbeiter als<br />
Gerichtsdolmetscher für den Raum Nürnberg gesucht werden:<br />
„Erfahrung <strong>und</strong> Rechtskenntnisse von Vorteil, aber kein Muss.<br />
Beeidigung nicht erforderlich, geschieht vor Ort. Gerne auch<br />
Studenten bzw. Berufstätige mit perfekten Fremdsprachenkenntnissen.“<br />
Umsetzungsproblem: Rahmenvereinbarungen<br />
In einigen B<strong>und</strong>esländern schließen die Behörden mit den<br />
Sprachmittlern Rahmenvereinbarungen nach § 14 JVEG, in<br />
denen die Vergütungssätze der §§ 9 – 11 JVEG von vorneherein<br />
um etwa 10 bis 30 % gekürzt werden, obwohl § 14 allein der<br />
Vereinfachung der Abrechnung dient4 <strong>und</strong> nicht der Gebührensenkung.<br />
Die tatbestandlich vorausgesetzte häufige Heranziehung<br />
wird ebenfalls ignoriert, im Gegenteil werden geschlossene<br />
Vereinbarungen nicht selten zur Voraussetzung der Beauftragung.<br />
In letzter Zeit schließen Gerichte entgegen dem Wortlaut<br />
des § 1 JVEG sogar Rahmenvereinbarungen mit Agenturen,<br />
was den Preis noch weiter senkt <strong>und</strong> die beeidigten Dienstleister<br />
des Standorts faktisch vom Markt drängt. Das B<strong>und</strong>esjustizministerium<br />
hätte die <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> deshalb<br />
gerne aus dem Anwendungsbereich des § 14 JVEG herausgenommen,5<br />
dank des Widerstands der Länder wurde die Norm<br />
im Zuge des KostRÄG 20<strong>21</strong> aber unverändert beibehalten.<br />
Soweit die <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> in der Außendarstellung<br />
zum KostRÄG 20<strong>21</strong> überhaupt auftauchen, findet sich zwar der<br />
Hinweis auf die begrüßenswerte Anhebung der Gebührensätze;<br />
die weitreichende behördliche Weigerung, den beeidigten<br />
Dienstleistern diese Sätze tatsächlich zu bezahlen, wird jedoch<br />
sorgsam verschwiegen.<br />
4 BT-Drucks. 15/1971, 185.<br />
5 Referentenentwurf zum JVEG-Änderungsgesetz 2020, 23.<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
Lösungsvorschläge im Rahmen einer mehrstufigen<br />
Qualitätssicherung<br />
Zielsetzung <strong>und</strong> Planung<br />
Der Gesetzgeber bezweckt eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit<br />
der mehrsprachigen Rechtspflege. Einheitliche Standards<br />
für die b<strong>und</strong>esweit geltende Beeidigung wären sinnvoll <strong>und</strong><br />
sind zumindest für die <strong>Dolmetscher</strong> in Planung. Die Direktbeauftragung<br />
der beeidigten Sprachmittler müsste als zwingender<br />
Regelfall gesetzlich verankert werden, damit die vorgesehene<br />
Vergütung bei den Dienstleistern ankommt. Der Abschluss<br />
von Rahmenvereinbarungen sollte unterb<strong>und</strong>en oder durch<br />
das Verbot der Gebührensatzunterschreitung begrenzt werden.<br />
Für nicht vom JVEG umfasste Aufträge der Polizei müsste eine<br />
angemessene Vergütung gesetzlich geregelt werden.<br />
F RANZÖSISCHER<br />
FACHÜBERSETZUNGSDIENST<br />
Cornelia Gratz-Landeck<br />
Öffentlich bestellte <strong>und</strong> beeidigte<br />
<strong>Übersetzer</strong>in für Französisch (BDÜ)<br />
Zivil- <strong>und</strong> Strafrecht<br />
Erb- <strong>und</strong> Familienrecht<br />
Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Drachenseestr. <strong>17</strong><br />
81373 München<br />
mail@gratz-landeck.de<br />
www.gratz-landeck.de<br />
Übersetzen & Dolmetschen<br />
Tschechisch & Slowakisch<br />
Lenka Sieber<br />
www.LESICZECH.de<br />
Tel. (0<strong>21</strong>04) <strong>21</strong>4 95 92<br />
info@lesiczech.de<br />
Auch wer<br />
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kann, hilft<br />
schon viel.<br />
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Sie jetzt.<br />
Umsetzung<br />
In der Praxis wird die Vereinfachung für die Geschäftsstellen<br />
entscheidend sein. Die b<strong>und</strong>esweite Datenbank der <strong>Dolmetscher</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> müsste mit differenzierten Informationen<br />
zu Tätigkeitsschwerpunkten <strong>und</strong> genereller Verfügbarkeit der<br />
Dienstleister ausgestattet <strong>und</strong> besser in die Verwaltungsabläufe<br />
eingeb<strong>und</strong>en werden, um die wilde Führung eigener Listen in<br />
den Behörden zu unterbinden.<br />
Im elektronischen Rechtsverkehr könnte der gesamte Beauftragungsprozess<br />
deutlich erleichtert werden, indem die Datenbank<br />
zur umfassenden Vergabeplattform ausgebaut wird: Behörden<br />
(<strong>und</strong> auch Anwälte <strong>und</strong> Notare) könnten unter Angabe<br />
von Auftragsumfang <strong>und</strong> Frist eine nach Entfernung abgestufte<br />
Voranfrage an eine Vielzahl beeidigter Dienstleister senden, die<br />
daraufhin ihre Verfügbarkeit mitteilen. Auftraggeber hätten in<br />
regelmäßig kurzer Zeit eine Liste verfügbarer Dienstleister, aus<br />
der sie einen geeigneten <strong>und</strong> möglichst ortsnahen aussuchen<br />
können, welchem sie erst dann die vertraulichen Daten <strong>und</strong><br />
Dateien übermitteln. Größere Aufträge ließen sich aufteilen <strong>und</strong><br />
die Übersendung elektronisch signierter Übersetzungen über ein<br />
gesondertes Postfach analog dem beA würde den Postverkehr<br />
vereinfachen.<br />
Kontrolle<br />
Angesichts der vom BDÜ <strong>und</strong> anderen Verbänden seit Jahren<br />
angesprochenen Probleme müssten die Aufsichtsbehörden engmaschig<br />
prüfen, von wem <strong>und</strong> zu welchen Preisen die behördlichen<br />
Aufträge effektiv ausgeführt werden. Wünschenswert<br />
wäre außerdem ein insgesamt vertiefter Dialog zwischen Sprachmittlern,<br />
Behörden <strong>und</strong> Anwaltschaft auf lokaler Ebene, der<br />
bislang nur selten stattfindet. Noch sind genügend qualifizierte<br />
Sprachmittler für diesen Dialog vorhanden, bei Fortsetzung <strong>und</strong><br />
Ausweitung der aktuellen Vergabepraxis wird sich das in wenigen<br />
Jahren ändern.<br />
Fachübersetzungen<br />
Wirtschaftsrecht<br />
FRANZÖSISCH<br />
Hinweis zum Autor:<br />
André Hansen<br />
• Allgemein ermächtigter <strong>Übersetzer</strong><br />
für Französisch (BDÜ)<br />
• Staatlich geprüfter <strong>Übersetzer</strong><br />
• 10 Jahre Erfahrung<br />
• M.A. Romanistik (Mainz)<br />
• Maîtrise Lettres Modernes (Dijon)<br />
Tel.: +49 30-33309911<br />
info@traduire.berlin<br />
https://traduire.berlin<br />
Matthiasstr. 2, 10249 Berlin<br />
Spendenkonto: 41 41 41<br />
BLZ: 370 205 00<br />
www.DRK.de<br />
Dr. Andreas Conow<br />
ist staatlich geprüfter <strong>und</strong> öffentlich<br />
bestellter <strong>Übersetzer</strong> für die italienische<br />
Sprache <strong>und</strong> arbeitet als freiberuflicher<br />
Rechtsübersetzer für Italienisch <strong>und</strong> Englisch.<br />
Zuvor war er mehrere Jahre wissenschaftlich <strong>und</strong> anwaltlich<br />
tätig, u.a. im deutsch-italienischen Rechtsverkehr. Er ist<br />
Mitglied im BDÜ Landesverband Bayern e.V. <strong>und</strong> in der<br />
Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
Sand im Getriebe<br />
Faire Verfahren <strong>und</strong> die Situation des <strong>Dolmetscher</strong>s bei polizeilichen Vernehmungen<br />
<strong>Dolmetscher</strong> spielen bereits in Ermittlungsverfahren, in die<br />
fremdsprachige Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse<br />
involviert sind, eine wichtige Rolle. Zum gegenseitigen Verständnis<br />
<strong>und</strong> zur Aufnahme <strong>und</strong> Protokollierung der Aussagen<br />
müssen in diesen Fällen sowohl die Vernehmungen fremdsprachiger<br />
Zeugen <strong>und</strong> Beschuldigter mit oder ohne anwaltliche<br />
Vertretung gedolmetscht werden, aber auch bei Verfahren mit<br />
Auslandsbezug weitere Beteiligte wie Vernehmungsbeamte,<br />
Staatsanwälte, Ermittlungsrichter usw. Fehler oder Nachlässigkeiten<br />
bei der Verdolmetschung können schon während des<br />
Ermittlungsverfahrens, als auch <strong>und</strong> besonders in der sich eventuell<br />
später ergebenden Hauptverhandlung gravierende Folgen<br />
haben. Diese können in Abhängigkeit von den Umständen von<br />
der Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch bis hin<br />
zu teuren Überprüfungen der vorherigen Dolmetschleistungen<br />
durch das verhandelnde Gericht reichen.<br />
Nun sind weder eine Einstellung des Verfahrens noch ein<br />
Freispruch per se etwas Schlechtes. Ganz im Gegenteil sind<br />
gerade sie Ausdruck unserer Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> eines fairen<br />
Verfahrens. Im Gegensatz zu den Erfahrungen der deutschen<br />
Geschichte <strong>und</strong> den Verhältnissen in heutzutage weniger rechtsstaatlichen<br />
Nationalstaaten sind gerade sie Zeichen dafür, dass<br />
Urteile nicht bereits geschrieben sind, bevor der Prozess überhaupt<br />
begonnen hat, oder dass Gr<strong>und</strong>sätze der Beweiserhebung<br />
missachtet oder zur Seite geschoben werden. Dennoch wären,<br />
wenn sich Dolmetschfehler mit Einfluss auf den Ausgang des<br />
Verfahrens erst in der Hauptverhandlung offenbaren, den einzelnen<br />
Beteiligten wie auch der Justiz selbst unnötige Belastungen<br />
<strong>und</strong> Kosten erspart geblieben – vom Zeitaufwand ganz zu<br />
schweigen – wenn diese Fehler durch Einsatz qualifizierter<br />
<strong>Dolmetscher</strong> schon im Ermittlungsverfahren vermieden worden<br />
wären. Andersherum gedacht wäre die Situation ähnlich problematisch:<br />
Wenn, vielleicht wegen eines entscheidenden Dolmetschfehlers<br />
oder fehlender Verlässlichkeit oder Rechtssicherheit<br />
der Verdolmetschung, die Beweiserbringung scheitert oder<br />
erschwert wird, <strong>und</strong> aus diesen Gründen ein etwaiger Straftäter<br />
nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wäre der Ausgang<br />
eines solchen Verfahrens gleichfalls höchst unbefriedigend.<br />
Beeidigung als Qualitätssicherung<br />
Angesichts dieser Gründe wird bereits deutlich, dass auch der<br />
für die Polizei im Ermittlungsverfahren tätige <strong>Dolmetscher</strong> eine<br />
große Verantwortung trägt, der er qualitativ <strong>und</strong> berufsethisch<br />
entsprechen muss. Dies erfordert bestimmte Qualifikationen<br />
<strong>und</strong> Fähigkeiten, über die der <strong>Dolmetscher</strong> verfügen sollte. Da<br />
der Beruf des <strong>Dolmetscher</strong>s an sich nicht geschützt ist <strong>und</strong> von<br />
jedermann ausgeübt werden kann, ist das Vorliegen einer allgemeinen<br />
Beeidigung des <strong>Dolmetscher</strong>s als unverzichtbares Kriterium<br />
<strong>und</strong> Mittel der Qualitätssicherung anzusehen. Der allgemeinen<br />
Beeidigung nach landesrechtlichen Vorschriften „geht<br />
aber notwendig die Prüfung des Vorliegens der an einen <strong>Dolmetscher</strong><br />
zu stellenden persönlichen <strong>und</strong> fachlichen Anforderungen<br />
voraus. Der Entgegennahme des Eides liegt daher stets<br />
die – zwar nicht ausdrückliche, wohl aber sinngemäße – Feststellung<br />
zugr<strong>und</strong>e, dass diese Anforderungen in der Person des<br />
Beeidigten erfüllt sind. Auch die der Beeidigung nachfolgende<br />
Aufnahme der beeidigten Person in das Verzeichnis der allgemein<br />
beeidigten <strong>Dolmetscher</strong> bringt nicht nur die Tatsache der<br />
Beeidigung, sondern zugleich auch – wenn nicht sogar in erster<br />
Linie – die behördliche Feststellung zum Ausdruck, dass diese<br />
Person in der Lage ist, die ihr zugedachten Aufgaben zuverlässig<br />
<strong>und</strong> sachgerecht wahrzunehmen <strong>und</strong> infolgedessen den Gerichten<br />
<strong>und</strong> Notariaten hierfür allgemein zur Verfügung steht. Mit<br />
der Beeidigung wird also nicht wesentlich anders als mit der<br />
öffentlichen Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Abs. 1<br />
Satz 1 GewO (dazu Urteile vom 6. November 1959 – BVerwG<br />
1 C 204.58 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 2 S. 8 <strong>und</strong> vom<br />
26. Juni 1990 – BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36<br />
GewO Nr. 9 S. 2) der beeidigten Person eine besondere Qualifikation<br />
zuerkannt. Ähnlich wie die öffentliche Bestellung enthält<br />
die allgemeine Beeidigung von <strong>Dolmetscher</strong>n die Feststellung<br />
der persönlichen Zuverlässigkeit <strong>und</strong> fachlichen Eignung <strong>und</strong><br />
• erfahrene Rechtsübersetzer für<br />
alle wichtigen Weltsprachen<br />
• Qualität nach 6-Augen-Prinzip<br />
• öffentlich bestellte <strong>und</strong> beeidigte<br />
juristische Fachübersetzer<br />
• beeidigte <strong>Dolmetscher</strong><br />
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DIN EN ISO<br />
<strong>17</strong>100<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
damit die Anerkennung einer besonderen Befähigung. Mit<br />
der Vornahme der allgemeinen Beeidigung wird verbindlich<br />
zum Ausdruck gebracht, dass die hierfür erforderlichen<br />
Vorausset zungen vorliegen.“1<br />
Es liegt auf der Hand, dass die festgestellte persönliche Zuverlässigkeit<br />
<strong>und</strong> fachliche Eignung des <strong>Dolmetscher</strong>s gerade<br />
in Ermittlungsverfahren mit fremdsprachigen Beteiligten von<br />
entscheidender Bedeutung sind, wenn denn die Ermittlungsergebnisse<br />
<strong>und</strong> gewonnenen Erkenntnisse einer gerichtlichen<br />
Prüfung standhalten sollen. Umso mehr kann es nur verw<strong>und</strong>ern,<br />
wenn in der Praxis gerade von Seiten der Polizei die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>Dolmetscher</strong>n häufig von Vergütungsvereinbarungen<br />
nach § 14 JVEG geregelt wird, die u.a. für im<br />
Auftrag der Staatsanwaltschaft geführte Verfahren abgeschlossen<br />
werden können. Die auf Gr<strong>und</strong>lage abgeschlossener Vergütungsvereinbarungen<br />
erstellten Anbieterlisten, nach denen<br />
bevorzugt oder ausschließlich die billigsten Anbieter zu beauftragen<br />
sind, enthalten nach Kenntnis d. Verf. häufig noch<br />
nicht einmal Kri terien zur fachlichen <strong>und</strong> persönlichen Eignung<br />
(allgemeine Beeidigung) des <strong>Dolmetscher</strong>s. Da in diesen<br />
Fällen das alleinige Kriterium der Hinzuziehung der Preis zu<br />
sein scheint, führen die über § 14 JVEG ermöglichten Niedrigpreisvergütungen<br />
dazu, dass sich ein Großteil der qualifi<br />
1 Urteil des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts vom 16.01.2007.<br />
https://www.bverwg.de/160107U6C15.06.0 letzter Zugriff: 11.03.2019 09:04.<br />
<strong>NJW</strong>-Anzeigenschwerpunkt<br />
<strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
<strong>NJW</strong> <strong>17</strong>/22<br />
Professionelle Dienstleistungen für Juristen<br />
Erscheintermin: <strong>21</strong>.04.2022<br />
Anzeigenschluss: 24.03.2022<br />
Herstellung: Tel. (089) 3 81 89-609<br />
anzeigen@beck.de<br />
Lassen Sie<br />
sich beraten!<br />
Christina Stauber<br />
Telefon:<br />
(089) 3 81 89-681<br />
E-Mail:<br />
christina.stauber@beck.de<br />
zierten <strong>Dolmetscher</strong> aus dem Segment zurückzieht <strong>und</strong> der<br />
Polizei – auch in Anbetracht der oft ungewöhnlichen <strong>und</strong> nicht<br />
planbaren Einsatzzeiten, der psychischen Belastung <strong>und</strong> dem<br />
empf<strong>und</strong>enen Mangel an Wertschätzung – nicht mehr zur Verfügung<br />
steht. Am Ende stehen der Polizei letztendlich nur noch<br />
solche <strong>Dolmetscher</strong> zur Ver fügung, die zwar billig, aber nicht<br />
mehr qualifiziert sind. Wenn eine fehlerhafte Verdolmetschung<br />
durch unqualifizierte <strong>Dolmetscher</strong> bei der Polizei sich dann<br />
negativ – <strong>und</strong> teilweise mit hohen Kosten – auf ein späteres<br />
Gerichtsverfahren auswirkt, kann von Wirtschaftlichkeit keine<br />
Rede mehr sein. Spätestens hier sollte für alle erkennbar sein,<br />
was die viel zitierte schwäbische Hausfrau längst weiß: Billig<br />
<strong>und</strong> wirtschaftlich sind zwei gr<strong>und</strong>verschiedene Dinge. Hier<br />
wird die Vergütungsvereinbarung nach § 14 zum Sand im Justizgetriebe,<br />
denn sie kann dazu führen, dass, weil die im Ermittlungsverfahren<br />
erbrachten Dolmetschleistungen hinterfragt werden,<br />
sich Gerichtsverfahren erheblich verlängern, mit unnötigen<br />
Kosten einhergehen <strong>und</strong> zu unbefriedigenden Ergebnissen führen<br />
können.<br />
Von Angesicht zu Angesicht zur Fehlervermeidung<br />
Ähnlich viel Sand kann ins Getriebe gelangen, wenn die in<br />
einigen B<strong>und</strong>esländern bereits geplante <strong>und</strong> vorbereitete<br />
Remote- oder Videoverdolmetschung von polizeilichen Vernehmungen<br />
nicht mit großer Umsicht <strong>und</strong> zuverlässig eingezogenen<br />
Prozessen zur Authentizitätssicherung angewandt wird.<br />
Remote- oder Videodolmetschen bedeutet im weitesten Sinn die<br />
Bereitstellung von Dolmetschleistungen unter Technikeinsatz,<br />
bei der sich der <strong>Dolmetscher</strong> an einem anderen Ort als mindestens<br />
eine zu dolmetschende Person befindet. Aufgr<strong>und</strong> der gegenwärtig<br />
hauptsächlich vorhandenen technischen Möglichkeiten<br />
erfolgt die Verdolmetschung in der Regel konsekutiv in<br />
beide Sprachrichtungen.<br />
Dolmetschen über eine Videoverbindung in Echtzeit stellt<br />
dabei besondere Anforderungen an alle Beteiligten. In seinem<br />
Positionspapier „Zum Telefon- <strong>und</strong> Videodolmetschen im Gemeinwesen<br />
<strong>und</strong> im Ges<strong>und</strong>heitswesen“, das äquivalent auch für<br />
das Videodolmetschen bei der Polizei gelten kann, schreibt der<br />
BDÜ: „Prinzipiell lässt sich sagen, dass […] immer ein <strong>Dolmetscher</strong><br />
vor Ort vorzuziehen ist […] Körpersprache, Stimme <strong>und</strong><br />
Blickverhalten vermitteln beispielsweise Inhalte <strong>und</strong> Signale,<br />
die für die Ermöglichung der situationsspezifischen Kommunikation<br />
von entscheidender Bedeutung sind; diese können dazu<br />
beitragen, Nähe bzw. Distanz (un-)bewusst auf- oder abzubauen.<br />
Beim Video-/Telefondolmetschen werden diese Signale<br />
durch das Fehlen der visuellen Informationen am Telefon oder<br />
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>
Anzeigenschwerpunkt <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong><br />
den Bildausschnitt bei der Übertragung per Video teilweise oder<br />
ganz eingeschränkt. Dadurch kann der Zugang der Gesprächsbeteiligten<br />
zueinander unter Umständen nicht vollständig gewährleistet<br />
werden.“2<br />
Auch wenn Videodolmetschen in kurzen Gesprächssituationen<br />
oder dann, wenn ein geeigneter <strong>Dolmetscher</strong> vor Ort nicht zur<br />
Verfügung steht, durchaus sinnvoll sein kann, ist ein Präsenzdolmetscher<br />
aus o.g. Gründen immer vorzuziehen. Gerade in<br />
Bezug auf polizeiliche Vernehmungen ergibt sich z.B. in Hinblick<br />
auf in der Vernehmung zu verlesende Schriftstücke, die<br />
dem <strong>Dolmetscher</strong> zur Verfügung gestellt werden müssen, damit<br />
er sie übersetzen kann, eine besondere Schwierigkeit: Am Ende<br />
der Vernehmung ist der vernommenen Person das Vernehmungsprotokoll<br />
zurückzuübersetzen <strong>und</strong> von dieser <strong>und</strong> dem <strong>Dolmetscher</strong><br />
zu unterzeichnen. Mitunter werden im Vernehmungsprotokoll<br />
auch Änderungen vorgenommen <strong>und</strong> entsprechend<br />
abgezeichnet. Dazu muss dem <strong>Dolmetscher</strong> das zu unterzeichnende<br />
Schriftstück vorliegen <strong>und</strong> es muss sichergestellt sein, dass<br />
tatsächlich dieses Schriftstück zurückübersetzt wurde <strong>und</strong> nicht<br />
etwa irgendeine andere Version. In diesem Sinne reicht es für<br />
die ordnungsgemäße <strong>und</strong> deutscher Rechtsstaatlichkeit entsprechende<br />
Genehmigung der protokollierten Aussage durch<br />
den Zeugen oder Beschuldigten auch nicht aus, wenn der Vernehmungsbeamte<br />
das Protokoll verliest (<strong>und</strong> dies dann gedolmetscht<br />
wird), da hier nicht sichergestellt ist, dass das Verlesene<br />
dem schriftlich (<strong>und</strong> abschließend genehmigten <strong>und</strong> unterzeichneten)<br />
Niedergelegten auch tatsächlich entspricht. Die in einer<br />
späteren Hauptverhandlung häufig geäußerte Verteidigung, dass<br />
man das im Vernehmungsprotokoll Festgehaltene nie gesagt<br />
hätte, dürfte im obigen Fall kaum zu widerlegen sein.<br />
Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit <strong>und</strong> die Glaubwürdigkeit<br />
des Rechtsstaats.<br />
Mit der Wahl eines qualifizierten <strong>Dolmetscher</strong>s <strong>und</strong> ordnungsgemäßem<br />
Dolmetschen bereits im Ermittlungsverfahren vermindert<br />
sich zumindest eine der möglichen Ursachen für das<br />
Scheitern eines Verfahrens oder für einen etwaigen späteren<br />
Justizirrtum.<br />
V I E T N A M E S I S C H D E U T S C H<br />
Tobias Barisch Vietnam-Experte<br />
staatl. gepr. <strong>Dolmetscher</strong> & <strong>Übersetzer</strong> für Vietnamesisch; öffentlich bestellt & beeidigt<br />
Fachübersetzungen Recht & Wirtschaft Ato-Straße 9<br />
Beglaubigte Übersetzungen<br />
88697 Bermatingen (Bodensee)<br />
Gerichtsdolmetscher T: +49 7544 9870829<br />
Sprachsachverständiger F: +49 7544 7559988<br />
Forensische Linguistik<br />
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Handschriften<br />
tobias.barisch@t-online.de-mail.de<br />
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für die Justiz:<br />
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Tel.: + 49 (3683) 65 95 022<br />
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NAH.<br />
Kosten der Justiz sind Kosten der Allgemeinheit. Sie gehen uns<br />
alle an. Gescheiterte Verfahren auf der einen oder Justizirrtümer<br />
auf der anderen Seite erschüttern das Ansehen der Justiz, das<br />
2 BDÜ e.V., Positionspapier zum Telefon- <strong>und</strong> Videodolmetschen im Gemeinwesen <strong>und</strong><br />
im Ges<strong>und</strong>heitswesen. https://bdue.de/fileadmin/files/PDF/Positionspapiere/BDUe_PP_<br />
Telefon-_<strong>und</strong>_Videodolmetschen_im_Gemein-_<strong>und</strong>_Ges<strong>und</strong>heitswesen_2018.pdf Letzter<br />
Zugriff: 15.03.2019 08:19<br />
Hinweis zur Autorin:<br />
Dr. Thurid Chapman<br />
ist staatlich geprüfte <strong>und</strong> öffentlich<br />
bestellte <strong>Dolmetscher</strong>in <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong>in<br />
für die englische Sprache, Lehrbeauftragte<br />
an der Hochschule Anhalt sowie Vizepräsidentin des B<strong>und</strong>esverbands<br />
der <strong>Dolmetscher</strong> <strong>und</strong> <strong>Übersetzer</strong> e.V. (BDÜ).<br />
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