Anzeiger 16-2021
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Nr. 16 –- Freitag, 8. 23. Januar April 2021
GZA AZA 3860 Meiringen, 27. Jahrgang
ANZEIGER
OBERHASLI
Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden
Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb.
Christina von Bergen
Landwirtin im Nebenerwerb,
Hasliberg-Reuti
Selina Glatthard
angehende Agronomie-
Studentin, Schattenhalb
Stefanie
Huber
Schreinerin
EFZ/ Älplerin,
Hasliberg-
Reuti
Silvan Abplanalp
Landwirt EFZ, Brienzwiler
Michael Bachmann
Landmaschinenmechaniker i. A.,
Hasliberg-Hohfluh
Simon Fuchs
Landwirt EFZ, Brienz
Landschaftspflege, hohe Tierwohlstandards und möglichst natürlicher
Pflanzenschutz sind heute selbstverständlich. Dafür werden
wir mit Direktzahlungen unterstützt. Die Trinkwasserinitiative ist
viel zu streng und verunmöglicht einheimische Produktion. Vergandung,
Waldzuwachs und mehr importierte Lebensmittel sind die
Folge.
Das wollen wir nicht, deshalb sagen wir
Jungen, an einer aktiven Landwirtschaft
interessierten und von den Initiativen
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Haslital und Region Brienz
Bruno Zimmermann,
Bestatter
Hans-Jörg Tschannen,
Geschäftsleiter
Beatrice Santschi,
Ansprechperson Meiringen
Santschi Bestattungen, Hausenstrasse 44, 3860 Meiringen
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Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen zum Konzessionsgesuch vom Kraftwerk
Schattenhalb 2 (Anzeiger Oberhasli Nr. 15 vom 16. April 2021):
Die Stiftung Kraft & Wasser
Im Zuge der Erneuerung des Kraftwerks Schattenhalb 1 ab 2015 stellte sich die Frage
nach dem Abbruch der alten Anlage von Schattenhalb 2.
Es zeigte sich, dass die technische Ausstattung des Kraftwerks Schattenhalb 2 sehr
ursprünglich erhalten ist und ein wertvolles Erbe der frühen Wasserkraftnutzung
darstellt. Damit die schweizweit einzigartige Anlage vor dem Rückbau bewahrt werden
konnte, entschloss sich die 2016 neu gegründete Stiftung Kraft & Wasser zur Übernahme
des Kraftwerks von der BKW.
Die Reaktivierung des Kraftwerks Schattenhalb 2
Nach intensiven Abklärungen kommt die Stiftung Kraft & Wasser zum Schluss, dass
nicht nur ein rein musealer Erhalt, sondern ein musealer Betrieb des historischen
Kraftwerks den Besucher ansprechen wird. Das Wasserführung des Reichenbachs
kommt dem Vorhaben entgegen; im Frühjahr und Frühsommer ist die Abflussmenge
so hoch, dass eine zusätzliche Wasserentnahme keine Beeinträchtigung darstellt.
Die vergessenen Fakten
- Die Stiftung Kraft & Wasser hatte keinen Einfluss auf den Inhalt des
bemängelten Publikationstextes in dieser Zeitung.
- Der Verein Schattenhalb 4 und weitere Interessierte wurden an einem Anlass
im Hotel Rosenlaui und bei Begehungen umfassend informiert.
- Die 1,4 m 3 Wasser werden dem Reichenbach nur zu Zeiten sehr hoher
Abflussmenge oder bei Nacht entnommen.
- Da das Kraftwerk Schattenhalb 2 nur bei grossen Abflussmengen betrieben
wird, sind keine negativen ökologischen Auswirkungen zu erwarten.
Der Stiftung Kraft & Wasser war es von Anbeginn ebenso ein Anliegen, den Reichenbachfall
zu schonen wie auch ein bis anhin wenig beachtetes kulturelles Erbe unserer
Nachwelt lebendig zu erhalten.
Stiftung Kraft & Wasser Schattenhalb, Informationen unter Tel. 079 785 35 20
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Fakultatives Referendum
Umlegung der Regenwasserleitung und Verlängerung
der Schmutzwasserleitung Sonnseite
Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021
folgendes beschlossen:
– Für die Umlegung der Regenwasserleitung und
Verlängerung der Schmutzwasserleitung Sonnseite
wird ein Bruttokredit von CHF 44’000.00
bewilligt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,
das von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist
dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.
Für das Zustandekommen des Referendums werden
10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle
ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist
zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten
auf der Gemeindeverwaltung auf.
Guttannen, 19. April 2021
Einwohnergemeinde Guttannen
Fakultatives Referendum
Sanierung «Derfli» Sonnseite
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021
folgendes beschlossen:
– Für die Sanierung «Derfli» Sonnseite (Steinpflästerung/Belagsarbeiten/Sanierung
Regenwasserleitung)
wird ein Bruttokredit von CHF
88’000.00 bewilligt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,
das von mindestens fünf Prozent der
Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist
dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.
Für das Zustandekommen des Referendums werden
10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle
ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist
zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten
auf der Gemeindeverwaltung auf.
Guttannen, 19. April 2021
Der Gemeinderat
Einwohnergemeinde Guttannen
Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat Guttannen verfügt gestützt auf
Art. 3 Abs. 2 des Eidg. Strassenverkehrsgesetz vom
19. Dezember 1958 sowie Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung
des Kantons Bern vom 29. Oktober
2008 folgende Verkehrsanordnung:
Parkverbot ganze Panoramastrasse Oberaar ab
Grimselpasshöhe bis Strassenende in der Oberaar,
Parzelle 949
Das Verbot wird auf der Grimselpasshöhe sowie am
Ende der Panoramastrasse in der Oberaar angebracht.
Auf weitere Massnahmen entlang der Oberaarstrasse
wird verzichtet.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63. Abs.
1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800
Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben
werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher
Sprache abzufassen und muss einen Antrag,
eine Begründung und die Angabe von Tatsachen
und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers
enthalten.
Die Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale
in Kraft.
Guttannen, 14. April 2021
Gemeinderat Guttannen
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Öffentliche Planauflage
Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt
auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9.
Juni 1985 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV
die Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt»
zur öffentlichen Auflage. Sie besteht aus:
– Überbauungsplan
– Überbauungsvorschriften
Zur Einsichtnahme liegt auf:
– Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2020
– Gefahrengutachten vom 17.03.2021
– Erläuterungsbericht vom März 2021
Die erwähnten Unterlagen liegen vom Freitag, 23.
April 2021 bis und mit Montag, 24. Mai 2021 in der
Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und
können unter www.hasliberg.ch/aktuelles eingesehen
werden.
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb
der Auflagefrist schriftlich und begründet der
Gemeindeverwaltung, Urseni 331c, 6085 Hasliberg
Goldern einzureichen.
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Sonja und Werner Sturzenegger-Kohler,
Scherlihalde 26, 3145 Niederscherli
Der Gemeinderat
Projektverfasser:
Hans Peter Thöni, Architekt, Schrändli 271,
6086 Hasliberg Reuti
Standort:
Hasliberg Reuti, Mägisalp 756, Parzelle Nr. 57
Nutzungszone:
Ldwz = LWS
Bauvorhaben:
Sanierung Alphütte ohne Erweiterung der BGF.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss
der häuslichen Abwässer an die baubewilligte,
noch zu erstellende Abwasserleitung.
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme:
– Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb Baugebiet)
Einsprachefrist:
Montag, 17.05.2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Gebäudeabmessungen
bleiben unverändert. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Hasliberg, 13.04.2021
Bauverwaltung Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Bauherrschaft:
Hansruedi und Sandra Schaad, Stein 240,
6084 Hasliberg Wasserwendi
Projektverfasser:
Architekturbüro LBA, Milchstrasse 9,
3072 Ostermundigen
Bauvorhaben:
Umbau bestehender Stall für Mutterkuhhaltung:
Verlängerung Stallgebäude gegen Osten; Anpassung
Heuraum; neues Futtersilo im Stall; Anbau
Jauchekasten; neuer Laufhof Südseite; Umbau
Heizraum und Holzschnitzelbunker; Kühl- und Lagerraum
für Hofprodukte.
Projektänderung:
Verschiebung Autoabstellplätze; Schaffung Technikraum
unter Rampe; Holzlagerraum neu neben
Autoabstellplatz; Veränderung der Jauchekästen,
des Schnitzelbunkers, des Mistlagers und des
Heugebläseraums.
Standort:
Stein 240, Parzelle Nr. 637, Koordinaten 2’657’650
/ 1’177'880, Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist:
17. Mai 2021
Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet beim
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer
befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und
Entscheide können im Amtsanzeiger oder im
Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand
verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Bauherrschaft:
Schwellenkorporation Hasliberg, p.Adr. Heinz von
Weissenfluh, Lucher 504, 6086 Hasliberg Reuti
Projektverfasserin:
Mätzener & Wyss Bauingenieure AG,
Florastrasse 5, 3800 Interlaken
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Bauvorhaben:
Erweiterung der Deponie für überschüssigem
Aushubmaterial aus dem Geschiebesammler Teifbächli
(Erweiterung von 5'000 m 3 auf ca. 6650 m 3 ).
Waldrodung für die Deponieerweiterung: Temporäre
Rodungsfläche: 120 m 2 ; Definitive Rodungsfläche:
360 m 2 ; Ersatzaufforstung: 620 m 2 an Ort
und Stelle.
Hinweis:
Das Bauvorhaben ist bereits ausgeführt.
Standort:
Teifbächli, Koordinaten: 2’659’655 / 1’176'340,
Landwirtschaftszone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24
RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche
Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) und
Waldrodung (Art. 5 WaG)
Auflage- und Einsprachefrist:
25. Mai 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,
6085 Hasliberg Goldern
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der
Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im
Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand
verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Hinweis:
Bei der Profilierung werden Erleichterungen im
Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger
Strassenplan Kantonsstrasse
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32
des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan
ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen
können während der Auflagefrist von der
Bevölkerung zur Information eingesehen werden.
Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr
möglich.
Kantonsstrasse Nr.:
1111, Brünig - Hohfluh - Reuti
Gemeinde:
Hasliberg
Vorhaben:
21020169 / Ersatz Stützmauer Schlupf
Strassenplan:
Ersatz Stützmauer Schlupf
Erlass am:
18. Februar 2021
Auflagestelle:
Einwohnergemende Hasliberg
Auflagedauer:
22.4.2021 – 24.5.2021
Bern, 13.04.2021
Bäuertgemeinde Hasliberg
Tiefbauamt
Ordentliche Versammlung von Mittwoch, 05. Mai
2021 um 20.00 Uhr im Congress-Saal Hasliberg
Goldern
Traktanden
1. Rechnung 2020: Genehmigung
2. Sanierung Forststrasse Balisalp-Schlööcht:
Orientierung, Krediterteilung
3. Käsespycher Schlafbühlen:
Orientierung, Beschlussfassung
4. Verschiedenes
Die Versammlung wird unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen
durchgeführt.
Es gilt Maskenpflicht.
Hasliberg, 13. April 2021
Bäuertkommission Hasliberg
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Verkehrserschwerung
Anzeiger Oberhasli
Kantonsstrasse Nr. 6 Innertkirchen - Guttannen
Gemeinde: Innertkirchen
21020314/Instandsetzung Gültsteinbrücke
(Objekt 10044)
Teilstrecke:
Gültsteinbrücke zwischen Innertkirchen und Boden
Dauer:
12. April bis Ende November 2021
Verkehrsführung:
Einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich
Einschränkungen:
– Verkehrsregelung mit Lichtsignalanlage oder
von Hand.
– Minimale Durchfahrtsbreite 3.20 m.
– Vereinzelte Nachtsperrungen mit örtlicher Umleitung
werden separat publiziert.
Grund der Massnahme:
Brückenersatz
Rechtliche Hinweise:
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom
4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung
vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG
732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung
erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die
unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, Donnerstag, 8. April 2021
Tiefbauamt
Schwellenkorporation Innertkirchen
Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 20. Mai 2021 um 20:00 Uhr
im Grimseltor, 1. Obergeschoss
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom
26. November 2020
2. Jahresrechnung 2020
3. Orientierung Räumung Dotierstrecke
4. Orientierung Räumung Lawinenholz Urweid
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 sind im Internet
unter www.schwellenkorporation-innertkirchen /
Protokolle Versammlungen publiziert
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Die nächste Papiersammlung findet im ganzen
Gemeindegebiet statt am
Montag, 3. Mai 2021
Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
– Das Altpapier wird von den Schüler/innen der
Schule Innertkirchen, mit Unterstützung der Werkmitarbeiter
der Gemeinde, zwischen 07.15 Uhr –
12.00 Uhr eingesammelt.
– Das Altpapier ist sauber gebündelt und ausserhalb
des Gebäudes bereitzustellen.
– Beachten Sie, dass nur Zeitungen und Zeitschriften
gebündelt werden (kein Kunststoff, Karton,
Fototaschen usw.).
– Tragtaschen (Papier oder Kunststoff) und Schachteln
(Karton) werden keine mitgenommen
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Neubau Erschliessungsstrasse Mattenweg –
Auflage Grundeigentümerbeitragsplan
Gestützt auf die geltenden Gesetze des Kantons
Bern ist der/die Grundeigentümer/in, welche/r im
Grundbuch als Grundeigentümer/in vermerkt ist,
Beitragsschuldner/in. Der Grundeigentümerbeitragsplan
Mattenweg liegt vom 23. April bis 25.
Mai 2021 zur Einsichtnahme auf der Bauverwaltung
Meiringen öffentlich auf. Innerhalb dieser
Frist können Grundeigentümer/innen gegen den
Beitragsplan "Mattenweg" beim Gemeinderat
Meiringen Einsprache erheben.
Bei Einsprachen führt der Gemeinderat allfällige
Verhandlungen durch. Gehen keine Einsprachen
ein, wird der Beitragsplan nach Ablauf der Auflage
rechtskräftig. Anschliessend erlässt der Gemeinderat
die erforderlichen Verfügungen.
Meiringen, 06. April 2021
Gemeinderat Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Jaggi-Gasser Hansruedi und Rosine,
Steinmättelistrasse 11, 3860 Meiringen
Projektverfasser:
chriWin GmbH, Planung und Bauführung,
Willigen, 3860 Meiringen
Standort:
Meiringen, Steinmättelistrasse 11, Parzelle Nr. 1258
Nutzungszone:
Wohnzone 2
Bauvorhaben:
Anzeiger Oberhasli
Westseitiger Anbau von 2 Zimmer als Hochparterre
mit begehbarer Dachterasse an best. Wohnhaus
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich A. Schmutzwasseranschluss
bestehend/unverändert.
Ausnahme:
– Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV
Einsprache- und Auflagefrist:
Von 23. April bis 25. Mai 2021
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die
der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist
nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4
Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und
31 Baugesetz (BauG):
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der
ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung
oder sonst wie in wesentlicher Abweichung
von örtlichen Bauvorschriften zulasten
eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen
Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung
erheblich ist.
Meiringen, 14.04.2021
Bauverwaltung Meiringen
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Baupublikation
Bauherrschaft:
Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Schattenhalb
Projektverfasser:
Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,
3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Neubau Wirtschaftsgebäude bei der Privatklinik
Meiringen.
Projektänderung:
Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse von
bisher 25 auf 116 Sitzplätze.
Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank;
Wirtschaftsgebäude 301 Sitzplätze innen
und neu 116 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 25),
Öffnungszeiten unverändert
Standort:
Reichenbach, Willigen, Parzelle Nr. 474, Wohnund
Gewerbezone, Koordinaten: 2’657’251 /
1’174’495
Schutzzonen:
Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist:
25. Mai 2021
Auflagestelle:
Gemeinde Schattenhalb, Willigen, 3860 Schattenhalb
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei
Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend
identischen Einsprachen ist anzugeben, wer
befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt
veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen
mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten
durch den zuständigen Oberingenieurkreis,
legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel
29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008
(SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni
1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor.
Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf
der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen
der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse Nr.:
6, Wilerbrücke - Innertkirchen
Gemeinde:
Schattenhalb
Vorhaben:
21010507 / Neubau Radstreifen Chirchet
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Schattenhalb, Gässli 22,
3860 Schattenhalb
Auflagedauer:
Vom 19. April bis 19. Mai 2021
Hinweis:
Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren,
sondern erst im Rahmen der öffentlichen
Planauflage eingereicht werden.
Gwatt, 12.04.21
Oberhasli
Regionalkonferenz Oberland-Ost
Ausschreibung Wettbewerb
Kulturlandschaftspreis 2021
Tiefbauamt
Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen
Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr
einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften,
um damit die grosse Leistung der Landwirte für
Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen.
Die Bewirtschafter können sich in den Kategorien
“landwirtschaftlich genutzte Flächen“ und „Alpen“
noch bis am 31. Mai 2021 anmelden (Teilnehmerzahl
beschränkt). Auf die zwei Gewinner warten je ein
Barpreis von 2500 Franken, ein Zertifikat und eine Infotafel.
Anmeldung und alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis
unter www.kulturlandschaftspreis.ch
oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz,
Claudia Schatzmann 079/562 70 41.
Iseltwald, 12. April 2021 csch
Einstellung des Konkursverfahrens
mangels Aktiven
Ausgeschlagene Verlassenschaft des
Manfred Matthias Breuer, geb. 26.03.1949, Staatsangehörigkeit
Deutschland, wohnhaft gewesen
Wyler-Sunnsyten 14, 3862 Innertkirchen, verstorben
am 30.09.2020
Datum der Eröffnung
16.03.2021
Datum der Konkurseinstellung
06.04.2021
Das Konkursverfahren gilt als geschlossen, falls
nicht ein Gläubiger bis zum 01.05.2021 die Durchführung
verlangt und für die Deckung der Kosten
einen Vorschuss von CHF 3'500.00 leistet. Die
Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt
vorbehalten.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Widerruf einer betreibungsrechtlichen
Grundstücksteigerung
Schuldner
Urs Gerber, 13.07.1966, Heimatort:
Oberlangenegg, Dorf 73a, 6083 Hasliberg Hohfluh
Die auf Mittwoch, 2. Juni 2021, 1400 Uhr, in der
Sommerlaube 1. Stock, Schloss 9, 3800 Interlaken,
angesetzte Liegenschaftssteigerung betreffend
Hasliberg GBB-Nrn. 648 und Nr. 1112 findet nicht
statt.
Betreibungsamt Oberland
Dienststelle Oberland Ost
Berner Oberland
Berner Gesundheit
Suchtprobleme haben immer eine Geschichte.
Diese kann auch gut enden.
Die Berner Gesundheit bietet Be troffenen und Angehörigen
ko sten lose Beratung bei Suchtpro -
blemen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein
Informationsgespräch.
Beratungen finden in Thun, Er len bach, Frutigen,
Interlaken, Mei rin gen und Zweisimmen statt.
Stiftung Berner Gesundheit
Tel. 033 225 44 00, thun@beges.ch
www.bernergesundheit.ch
Kanton
A8 Brünigstrasse: Sperrung zwischen
Brienzwiler und Gnoll
Für die periodische Felsreinigung und Arbeiten an
den Schutzbauten sowie Sicherheitsholzereiarbeiten
wird die A8 zwischen Brienzwiler und der Verzweigung
Gnoll vom 26. April 2021 (8 Uhr) bis
voraussichtlich 12. Mai 2021 (12 Uhr) durchgehend
komplett gesperrt. Der Verkehr wird via Meiringen
umgeleitet. Die Umleitungsroute ist auf 28 Tonnen
beschränkt.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Kirchenanzeiger
23. – 29. April 2021
Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den
Aktuelle Informationen über die Durchführung
von Gottesdiensten und Anlässen jederzeit auf unserer
Homepage: www.refkgm.ch AGENDA
Unser Team steht für Fragen und Gespräche gerne
zur Verfügung. Audio-Andacht im April «Du bist
etwas Besonderes» mit Katechetin Eva Gees und
Gabriela Moser, Orgel. Eine Geschichte um ›Ausgestossensein
und Dazugehören‹. Zuhören auf
www.refkgm.ch/agenda – und in den Kirchen Hohfluh
und Meiringen per CD-Gerät. Wir wünschen
Ihnen alles Gute.
Meiringen
Heute Freitag, 19.00 Uhr: Ökumenische Taizé-Feier
in der Michaelskirche. Mit dem Taizé-Team und Sara
Bayer, Klavier. – Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr. Pfarrerin
in der Michaelskirche, anwesend für Gespräche
in der Kirche. Ich bin für alle da: Pfarrerin Ivana Fucik.
20.00 – 21.30 Uhr: Singkreisprobe in der Kirche. Bitte
spezieller Probeplan und Schutzkonzept berücksichtigen.
Für Auskünfte: gabriela.moser@refkgm. –
Donnerstag, 20.00 – 20.40 Uhr: Gospelproben online
für alle mit Annette Balmer. Der Link zum Zoom
wird auf www.refkgm.ch AGENDA aufgeschaltet.
Hasliberg
Sonntag, 10.00 Uhr: Gottesdienst in der Kirche
Hohfluh, mit Pfrn. Mirjam Walser, musikalische Mitwirkung
von Maria Rosolemos, Orgel wie Erika
und Paul Altherr, Klarinetten.
Innertkirchen
Sonntag, Röhbettli-Chilchä, Videoandacht mit Beat
Abegglen zum Thema «Verwandlung», ab 8 Uhr auf
der Internetseite www.kirche-innertkirchen.ch oder
dem Youtube-Kanal der Kirchgemeinde.
Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Guttannen
Sonntag, 10.00, Gottesdienst mit Pfarrer Beat
Abegglen und Konrad Zimmermann an der Orgel.
Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Gadmen
Sonntag, Gottesdienst in Guttannen (siehe dort),
kein Gottesdienst in Gadmen – Donnerstag, 13.30
Uhr ist wieder Seniorennachmittag! Im Saal des
Restaurants Terrasse, Nessental, nimmt uns Liselotte
Raess mit auf ihre Pilgerreise: Der lange Weg
„ans Ende der Welt“. Im Saal können 15 Personen
dabei sein – bitte meldet euch daher bei Pfrin. Marianne
Nyfeler an (033 975 11 54). Das anschliessende
Zvieri findet nur bei guter Witterung
draussen statt. Wir freuen uns aufs Wiedersehen!
Telefon-Dienst: Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Brienz
Sonntag, 25.04.2021, 10.00 Uhr Kirche Brienzwiler,
Gottesdienst mit Pfr. Hans M. Tontsch, Musik: Raphaël
Gogniat, Lektorin: Margreth Flück
Kollekte: Verein SMS Solidarität mit Menschen aus
dem Südsudan
Taxidienst: Bitte bei Margreth Flück, Tel. 079 711 11
79 bis am Vorabend um 19.00 Uhr anmelden.
Donnerstag, 29.04.2021, 17.30 Uhr Pfrundscheune,
Abendgebet
Unsere Kirchen sind offen, gerne dürfen Sie verweilen,
die Ruhe geniessen und Kraft tanken. Auf Radio
Beo kommt die Kirche zu Ihnen. Kirche da wo du
bist - “Inspiration für zu Hause und unterwegs“ –
www.kibeo.ch
Wir sind für Sie da!
Pfarramt Kreis 1: 033 951 17 84
Pfarramt Kreis 2: 077 421 77 05
Pfarramt Kreis 3: 033 849 17 12
Auf www.kirchebrienz.ch, auf dem wöchentlich ausgehängten
Kirchenzettel und im Anzeiger Interlaken
ersehen Sie jeweils die aktuellen Informationen.
Während den Gottesdiensten gelten nach wie vor
die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Wir
danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Römisch-katholische Kirchgemeinden
Meiringen
Samstag, 24. April, 17.15 Rosenkranzgebet, 18.00
Wortgottesfeier – Sonntag, 25. April, 11.00 Wortgottesfeier
mit Taufe – Freitag, 30. April, 09.00
Wortgottesfeier
Brienz
Sonntag, 25. April, 09.30 Wortgottesfeier –
Donnerstag, 29. April, 09.00 Wortgottesfeier
Hasliberg-Hohfluh
Sonntag, 25. April, 09.30 kein Gottesdienst
Kollekte 24./25. April: St. Josefsopfer für Stipendien
an zukünftige Priester, Diakone
Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021
Nichtamtlicher Teil
Freikirchen
Christliches Begegnungs zentrum
(CBZ Meiringen)
Sonntag, 25. April, 10.00 Uhr: Gottesdienst
Kino
Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33, Kirchgasse 7,
3860 Meiringen, www.kino-meiringen.ch
Do. 22. April - Fr. 30. April 2021
Ab Donnerstag 22.04.21 starten wir wieder! Kurzfristige
Änderungen des Programms sind möglich.
Bitte Homepage beachten: www.kino-meiringen.ch
Donnerstag, 22.04.2021, 20:00 El robo del siglo
(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J
Freitag, 23.04.2021, 20:00 El robo del siglo
(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J
Samstag, 24.04.2021, 17:00 Antoinette dans les
Cévennes (Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j
Samstag, 24.04.2021, 20:00 El robo del siglo
(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J
Sonntag, 25.04.2021, 19:00 El robo del siglo
(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J
Montag, 26.04.2021, 20:00 Antoinette dans les Cévennes
(Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j
Donnerstag, 29.04.2021, 20:00 The Wall of Shadows
(Eliza Kubarska) Dokfilm, Nepali/d, ab 6/10 J
Freitag, 30.04.2021, 20:00 Antoinette dans les Cévennes
(Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j
Happy Birthday
Gratulation
Am vergangenen Samstag,
17. April 2021 feierte
Werner Huber im Altersheim
Birgli in Brienz seinen
95. Geburtstag mit seinen
Angehörigen und Familie
Lokale Berichte
Wie gehen Sie damit um?
Sind die Zahlen steigend?
Wann muss ich mich testen lassen?
Können diese oder jene Veranstaltungen stattfinden?
Reicht das Geld bis Monatsende?
Wann werde ich wieder arbeiten können?
Kann ich meinen Job behalten?
Wann kann ich mich wo impfen lassen?
Was macht die Impfung mit mir?
Seit einem guten Jahr leben wir in einer zerbrechlichen
Welt. Täglich werden wir mit Schreckensnachrichten
bombardiert, die uns mit Fragen zurücklassen. Diese
können Verunsicherungen und Ängste auslösen. Oft
sogar unbewusst. Ist es für Sie hilfreich, ständig Nachrichten
zu schauen oder hören, ständig auf dem neusten
Stand zu sein? Ich bin froh, habe ich mein Fernsehgerät
vor einigen Jahren aus meiner Wohnung verbannt. So
gerate ich gar nicht in Versuchung, das Ding doch anzuschalten
und mich den Nachrichten auszusetzen. Denn
– ganz ehrlich – ich weiss dann zwar, was läuft, kenne die
neusten Zahlen, aber – hilft mir das wirklich? Stattdessen
macht es mich betrübt, wenn nicht sogar depressiv verstimmt.
Ob ich das will oder nicht: die schlimmen Bilder
kleben in meinem Kopf und im Herz bis in die Träume
hinein und prägen meinen Alltag. Anteilnehmen kann ich
nur im Kontakt und Austausch mit Andern. Und diesen
hilft es überhaupt nicht, wenn ich mich von den Nachrichten
auch noch runterziehen lasse. Wenn ich hingegen
gut zu mir schaue, fürsorglich mit mir selber umgehe, bewusst
entscheide und dosiere, was ich in mich hineinlasse,
dann ist die Chance grösser, dass ich das
Einfühlungsvermögen habe für meine Fragen und die
Fragen der anderen und dass ich die Kraft habe, diese
ernst zu nehmen und auszuhalten, ohne sofort mit guten
Ratschlägen um mich zu werfen. Denn Ratschläge erteilen
ist immer ein Zeichen der eigenen Unsicherheit. Was
aber, wenn Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige
plötzlich so anders denken? Was, wenn ich mich ungewollt
zwischen den Fronten von Impfgegnern und Impffreunden
wiederfinde? Wir sind alle eingebunden in ein
Netz und brauchen einander. Jede und jeder von uns ist
geprägt von Beziehungen. Schuldzuweisungen machen
das Zusammenleben seit jeher schwierig. Corona zeigt
uns deutlich, dass es auf gemeinsame Lösungen ankommt
und doch wichtig ist, dass wir einander gewisse
Freiheiten lassen.
Mich faszinieren Weisheiten, die in allen Weltreligionen
ganz unabhängig voneinander entstanden sind. Eine
davon ist die goldene Regel: „Behandle andere so, wie
du von ihnen behandelt werden willst.“
Vielleicht ist da was dran?
Aus dem Pfarrteam: Mirjam Walser
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dann lebe ich in euch weiter.
Herzlichen Dank
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Beileidskarten, grosszügigen Spenden und Gutscheinen die wir beim Abschied von
meinem lieben Mann, unserem Vater und Grossvater
Theodor Blatter-Heimann
erfahren durften.
Einen besonderen Dank geht an die
Spitex Hasliberg für die liebevolle Pflege
Frau Dr. Eva Kaiser für die Betreuung
Santschi Bestattungen AG für die würdevolle Begleitung
Wir danken allen herzlich die Thedi im Leben mit Liebe und Freundschaft begegnet sind.
Wir vermissen Dich sehr.
Hasliberg, im April 2021 Die Trauerfamilie
Wir singen wieder …
und die Maske kann uns die Freude
daran nicht nehmen!
Freitag, 23. April, 19.00, Michaelskirche
Ökumenische Taizé-Feier
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und Sara Bayer am Flügel
Sonntag, 25. April, 10.00, Kirche Hohfluh
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info@ckuster.ch - Telefon 079 676 62 78 – Christian Kuster
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Der langjährige Stelleninhaber, welcher in den letzten Jahren unsere Mandantin, die
Einwohnergemeinde Hasliberg im Bauinspektorat betreute, hat sich nach seiner
Genesung entschieden, sich neu zu orientieren.
Die Abteilung Infrastruktur sucht deshalb per 01.07.2021 oder nach Vereinbarung eine
führungsstarke Persönlichkeit als
Bauinspektor/in
(Arbeitspensum 60 - 100%) für die Betreuung unseres Mandats bei der
Einwohnergemeinde Hasliberg
Ihre Aufgaben
Das interessante und anspruchsvolle Tätigkeitsgebiet dieser Stelle beinhaltet sämtliche
Aufgaben eines Bauinspektorats sowie fachliche Belange der Planung.
Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie koordinieren und erarbeiten sämtliche Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren
- Sie leiten anspruchsvolle Planungsgeschäfte und erarbeiten Planungs-,
Dienstbarkeits- und Infrastrukturverträge
- Sie beraten Behörden, Bauherren und Bevölkerung kompetent in planungs-,
erschliessungs- und baurechtlichen Fragen
Ihr Profil
Idealerweise erfüllen Sie in Ihrem Profil folgende Anforderungen:
- Sie haben einen Abschluss als diplomierte/r Bauverwalter/in oder Praxiserfahrung
und sind bereit, die entsprechende Ausbildung zu absolvieren
- Sie verfügen über eine handwerkliche oder kaufmännische Ausbildung
- Sie besitzen gute EDV-Kenntnisse
- Sie handeln kundenorientiert, sind flexibel und haben eine exakte Arbeitsweise
- Sie sind gewandt im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Sie sind teamfähig und schaffen ein Klima des Vertrauens und gegenseitiger
Wertschätzung
- Sie verhalten sich offen und korrekt in der Zusammenarbeit mit der Kundschaft
und den Behördenmitgliedern
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Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am
06.05.2021 an: Einwohnergemeinde Meiringen, Stelle Bauverwaltung, Postfach 532,
Rudenz 14, 3860 Meiringen oder per Mail an bauverwaltung@meiringen.ch.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Fuchs, Abteilungsleiter Infrastruktur,
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75 cl
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Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.30 Uhr
Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 16.00 Uhr
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