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Anzeiger 16-2021

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Nr. 16 –- Freitag, 8. 23. Januar April 2021

GZA AZA 3860 Meiringen, 27. Jahrgang

ANZEIGER

OBERHASLI

Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden

Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb.

Christina von Bergen

Landwirtin im Nebenerwerb,

Hasliberg-Reuti

Selina Glatthard

angehende Agronomie-

Studentin, Schattenhalb

Stefanie

Huber

Schreinerin

EFZ/ Älplerin,

Hasliberg-

Reuti

Silvan Abplanalp

Landwirt EFZ, Brienzwiler

Michael Bachmann

Landmaschinenmechaniker i. A.,

Hasliberg-Hohfluh

Simon Fuchs

Landwirt EFZ, Brienz

Landschaftspflege, hohe Tierwohlstandards und möglichst natürlicher

Pflanzenschutz sind heute selbstverständlich. Dafür werden

wir mit Direktzahlungen unterstützt. Die Trinkwasserinitiative ist

viel zu streng und verunmöglicht einheimische Produktion. Vergandung,

Waldzuwachs und mehr importierte Lebensmittel sind die

Folge.

Das wollen wir nicht, deshalb sagen wir

Jungen, an einer aktiven Landwirtschaft

interessierten und von den Initiativen

direkt Betroffenen überzeugt:

Verlag, Druck und Expedition: Pauli AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen, 033 971 32 71



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Sanierungen, Umbauten und Neubauten

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- Führerausweis Kat. B zwingend

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Im Todesfall beraten und unterstützen wir

Sie mit einem umfassenden und würdevollen

Bestattungsdienst.

24h-Telefon 033 971 68 75

Haslital und Region Brienz

Bruno Zimmermann,

Bestatter

Hans-Jörg Tschannen,

Geschäftsleiter

Beatrice Santschi,

Ansprechperson Meiringen

Santschi Bestattungen, Hausenstrasse 44, 3860 Meiringen

office@santschi-bestattungen.ch

www.santschi-bestattungen.ch


Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen zum Konzessionsgesuch vom Kraftwerk

Schattenhalb 2 (Anzeiger Oberhasli Nr. 15 vom 16. April 2021):

Die Stiftung Kraft & Wasser

Im Zuge der Erneuerung des Kraftwerks Schattenhalb 1 ab 2015 stellte sich die Frage

nach dem Abbruch der alten Anlage von Schattenhalb 2.

Es zeigte sich, dass die technische Ausstattung des Kraftwerks Schattenhalb 2 sehr

ursprünglich erhalten ist und ein wertvolles Erbe der frühen Wasserkraftnutzung

darstellt. Damit die schweizweit einzigartige Anlage vor dem Rückbau bewahrt werden

konnte, entschloss sich die 2016 neu gegründete Stiftung Kraft & Wasser zur Übernahme

des Kraftwerks von der BKW.

Die Reaktivierung des Kraftwerks Schattenhalb 2

Nach intensiven Abklärungen kommt die Stiftung Kraft & Wasser zum Schluss, dass

nicht nur ein rein musealer Erhalt, sondern ein musealer Betrieb des historischen

Kraftwerks den Besucher ansprechen wird. Das Wasserführung des Reichenbachs

kommt dem Vorhaben entgegen; im Frühjahr und Frühsommer ist die Abflussmenge

so hoch, dass eine zusätzliche Wasserentnahme keine Beeinträchtigung darstellt.

Die vergessenen Fakten

- Die Stiftung Kraft & Wasser hatte keinen Einfluss auf den Inhalt des

bemängelten Publikationstextes in dieser Zeitung.

- Der Verein Schattenhalb 4 und weitere Interessierte wurden an einem Anlass

im Hotel Rosenlaui und bei Begehungen umfassend informiert.

- Die 1,4 m 3 Wasser werden dem Reichenbach nur zu Zeiten sehr hoher

Abflussmenge oder bei Nacht entnommen.

- Da das Kraftwerk Schattenhalb 2 nur bei grossen Abflussmengen betrieben

wird, sind keine negativen ökologischen Auswirkungen zu erwarten.

Der Stiftung Kraft & Wasser war es von Anbeginn ebenso ein Anliegen, den Reichenbachfall

zu schonen wie auch ein bis anhin wenig beachtetes kulturelles Erbe unserer

Nachwelt lebendig zu erhalten.

Stiftung Kraft & Wasser Schattenhalb, Informationen unter Tel. 079 785 35 20


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Fakultatives Referendum

Umlegung der Regenwasserleitung und Verlängerung

der Schmutzwasserleitung Sonnseite

Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021

folgendes beschlossen:

– Für die Umlegung der Regenwasserleitung und

Verlängerung der Schmutzwasserleitung Sonnseite

wird ein Bruttokredit von CHF 44’000.00

bewilligt.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,

das von mindestens fünf Prozent der

Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist

dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.

Für das Zustandekommen des Referendums werden

10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle

ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist

zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten

auf der Gemeindeverwaltung auf.

Guttannen, 19. April 2021

Einwohnergemeinde Guttannen

Fakultatives Referendum

Sanierung «Derfli» Sonnseite

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat Guttannen hat am 19. April 2021

folgendes beschlossen:

– Für die Sanierung «Derfli» Sonnseite (Steinpflästerung/Belagsarbeiten/Sanierung

Regenwasserleitung)

wird ein Bruttokredit von CHF

88’000.00 bewilligt.

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum,

das von mindestens fünf Prozent der

Stimmberechtigten ergriffen werden kann. Die Frist

dauert vom 23. April bis am 24. Mai 2021.

Für das Zustandekommen des Referendums werden

10 Unterschriften benötigt. Einreichungsstelle

ist die Gemeindeschreiberei Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen. Die Akten liegen während der Referendumsfrist

zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten

auf der Gemeindeverwaltung auf.

Guttannen, 19. April 2021

Der Gemeinderat

Einwohnergemeinde Guttannen

Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat Guttannen verfügt gestützt auf

Art. 3 Abs. 2 des Eidg. Strassenverkehrsgesetz vom

19. Dezember 1958 sowie Art. 44, Abs. 1 der Strassenverordnung

des Kantons Bern vom 29. Oktober

2008 folgende Verkehrsanordnung:

Parkverbot ganze Panoramastrasse Oberaar ab

Grimselpasshöhe bis Strassenende in der Oberaar,

Parzelle 949

Das Verbot wird auf der Grimselpasshöhe sowie am

Ende der Panoramastrasse in der Oberaar angebracht.

Auf weitere Massnahmen entlang der Oberaarstrasse

wird verzichtet.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63. Abs.

1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege

innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800

Interlaken schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben

werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher

Sprache abzufassen und muss einen Antrag,

eine Begründung und die Angabe von Tatsachen

und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers

enthalten.

Die Verfügung tritt mit dem Aufstellen der Signale

in Kraft.

Guttannen, 14. April 2021

Gemeinderat Guttannen

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Öffentliche Planauflage

Die Einwohnergemeinde Hasliberg bringt, gestützt

auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9.

Juni 1985 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 7 BauV

die Änderung der Überbauungsordnung «Käserstatt»

zur öffentlichen Auflage. Sie besteht aus:

– Überbauungsplan

– Überbauungsvorschriften

Zur Einsichtnahme liegt auf:

– Vorprüfungsbericht vom 16. Dezember 2020

– Gefahrengutachten vom 17.03.2021

– Erläuterungsbericht vom März 2021

Die erwähnten Unterlagen liegen vom Freitag, 23.

April 2021 bis und mit Montag, 24. Mai 2021 in der

Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen

Schalteröffnungszeiten öffentlich auf und

können unter www.hasliberg.ch/aktuelles eingesehen

werden.


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb

der Auflagefrist schriftlich und begründet der

Gemeindeverwaltung, Urseni 331c, 6085 Hasliberg

Goldern einzureichen.

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Sonja und Werner Sturzenegger-Kohler,

Scherlihalde 26, 3145 Niederscherli

Der Gemeinderat

Projektverfasser:

Hans Peter Thöni, Architekt, Schrändli 271,

6086 Hasliberg Reuti

Standort:

Hasliberg Reuti, Mägisalp 756, Parzelle Nr. 57

Nutzungszone:

Ldwz = LWS

Bauvorhaben:

Sanierung Alphütte ohne Erweiterung der BGF.

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss

der häuslichen Abwässer an die baubewilligte,

noch zu erstellende Abwasserleitung.

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahme:

– Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb Baugebiet)

Einsprachefrist:

Montag, 17.05.2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Die Gebäudeabmessungen

bleiben unverändert. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Hasliberg, 13.04.2021

Bauverwaltung Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Bauherrschaft:

Hansruedi und Sandra Schaad, Stein 240,

6084 Hasliberg Wasserwendi

Projektverfasser:

Architekturbüro LBA, Milchstrasse 9,

3072 Ostermundigen

Bauvorhaben:

Umbau bestehender Stall für Mutterkuhhaltung:

Verlängerung Stallgebäude gegen Osten; Anpassung

Heuraum; neues Futtersilo im Stall; Anbau

Jauchekasten; neuer Laufhof Südseite; Umbau

Heizraum und Holzschnitzelbunker; Kühl- und Lagerraum

für Hofprodukte.

Projektänderung:

Verschiebung Autoabstellplätze; Schaffung Technikraum

unter Rampe; Holzlagerraum neu neben

Autoabstellplatz; Veränderung der Jauchekästen,

des Schnitzelbunkers, des Mistlagers und des

Heugebläseraums.

Standort:

Stein 240, Parzelle Nr. 637, Koordinaten 2’657’650

/ 1’177'880, Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

17. Mai 2021

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet beim

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer

befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und

Entscheide können im Amtsanzeiger oder im

Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand

verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Bauherrschaft:

Schwellenkorporation Hasliberg, p.Adr. Heinz von

Weissenfluh, Lucher 504, 6086 Hasliberg Reuti

Projektverfasserin:

Mätzener & Wyss Bauingenieure AG,

Florastrasse 5, 3800 Interlaken


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Bauvorhaben:

Erweiterung der Deponie für überschüssigem

Aushubmaterial aus dem Geschiebesammler Teifbächli

(Erweiterung von 5'000 m 3 auf ca. 6650 m 3 ).

Waldrodung für die Deponieerweiterung: Temporäre

Rodungsfläche: 120 m 2 ; Definitive Rodungsfläche:

360 m 2 ; Ersatzaufforstung: 620 m 2 an Ort

und Stelle.

Hinweis:

Das Bauvorhaben ist bereits ausgeführt.

Standort:

Teifbächli, Koordinaten: 2’659’655 / 1’176'340,

Landwirtschaftszone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Ausnahmen:

– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24

RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche

Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) und

Waldrodung (Art. 5 WaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

25. Mai 2021

Auflagestelle:

Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C,

6085 Hasliberg Goldern

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der

Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,

verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im

Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand

verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Hinweis:

Bei der Profilierung werden Erleichterungen im

Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Hasliberg

Öffentliche Bekanntmachung: Rechtskräftiger

Strassenplan Kantonsstrasse

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

hat den folgenden Strassenplan gemäss Artikel 32

des Strassengesetzes erlassen. Der Strassenplan

ist mittlerweile rechtskräftig. Die genehmigten Unterlagen

können während der Auflagefrist von der

Bevölkerung zur Information eingesehen werden.

Einsprachen und Beschwerden sind nicht mehr

möglich.

Kantonsstrasse Nr.:

1111, Brünig - Hohfluh - Reuti

Gemeinde:

Hasliberg

Vorhaben:

21020169 / Ersatz Stützmauer Schlupf

Strassenplan:

Ersatz Stützmauer Schlupf

Erlass am:

18. Februar 2021

Auflagestelle:

Einwohnergemende Hasliberg

Auflagedauer:

22.4.2021 – 24.5.2021

Bern, 13.04.2021

Bäuertgemeinde Hasliberg

Tiefbauamt

Ordentliche Versammlung von Mittwoch, 05. Mai

2021 um 20.00 Uhr im Congress-Saal Hasliberg

Goldern

Traktanden

1. Rechnung 2020: Genehmigung

2. Sanierung Forststrasse Balisalp-Schlööcht:

Orientierung, Krediterteilung

3. Käsespycher Schlafbühlen:

Orientierung, Beschlussfassung

4. Verschiedenes

Die Versammlung wird unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen

durchgeführt.

Es gilt Maskenpflicht.

Hasliberg, 13. April 2021

Bäuertkommission Hasliberg

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Verkehrserschwerung


Anzeiger Oberhasli

Kantonsstrasse Nr. 6 Innertkirchen - Guttannen

Gemeinde: Innertkirchen

21020314/Instandsetzung Gültsteinbrücke

(Objekt 10044)

Teilstrecke:

Gültsteinbrücke zwischen Innertkirchen und Boden

Dauer:

12. April bis Ende November 2021

Verkehrsführung:

Einspurige Verkehrsführung im Baustellenbereich

Einschränkungen:

– Verkehrsregelung mit Lichtsignalanlage oder

von Hand.

– Minimale Durchfahrtsbreite 3.20 m.

– Vereinzelte Nachtsperrungen mit örtlicher Umleitung

werden separat publiziert.

Grund der Massnahme:

Brückenersatz

Rechtliche Hinweise:

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom

4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung

vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG

732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung

erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die

unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, Donnerstag, 8. April 2021

Tiefbauamt

Schwellenkorporation Innertkirchen

Ordentliche Versammlung

Donnerstag, 20. Mai 2021 um 20:00 Uhr

im Grimseltor, 1. Obergeschoss

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom

26. November 2020

2. Jahresrechnung 2020

3. Orientierung Räumung Dotierstrecke

4. Orientierung Räumung Lawinenholz Urweid

5. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 1 sind im Internet

unter www.schwellenkorporation-innertkirchen /

Protokolle Versammlungen publiziert

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Die nächste Papiersammlung findet im ganzen

Gemeindegebiet statt am

Montag, 3. Mai 2021

Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

– Das Altpapier wird von den Schüler/innen der

Schule Innertkirchen, mit Unterstützung der Werkmitarbeiter

der Gemeinde, zwischen 07.15 Uhr –

12.00 Uhr eingesammelt.

– Das Altpapier ist sauber gebündelt und ausserhalb

des Gebäudes bereitzustellen.

– Beachten Sie, dass nur Zeitungen und Zeitschriften

gebündelt werden (kein Kunststoff, Karton,

Fototaschen usw.).

– Tragtaschen (Papier oder Kunststoff) und Schachteln

(Karton) werden keine mitgenommen

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Neubau Erschliessungsstrasse Mattenweg –

Auflage Grundeigentümerbeitragsplan

Gestützt auf die geltenden Gesetze des Kantons

Bern ist der/die Grundeigentümer/in, welche/r im

Grundbuch als Grundeigentümer/in vermerkt ist,

Beitragsschuldner/in. Der Grundeigentümerbeitragsplan

Mattenweg liegt vom 23. April bis 25.

Mai 2021 zur Einsichtnahme auf der Bauverwaltung

Meiringen öffentlich auf. Innerhalb dieser

Frist können Grundeigentümer/innen gegen den

Beitragsplan "Mattenweg" beim Gemeinderat

Meiringen Einsprache erheben.

Bei Einsprachen führt der Gemeinderat allfällige

Verhandlungen durch. Gehen keine Einsprachen

ein, wird der Beitragsplan nach Ablauf der Auflage

rechtskräftig. Anschliessend erlässt der Gemeinderat

die erforderlichen Verfügungen.

Meiringen, 06. April 2021

Gemeinderat Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Jaggi-Gasser Hansruedi und Rosine,

Steinmättelistrasse 11, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

chriWin GmbH, Planung und Bauführung,

Willigen, 3860 Meiringen

Standort:

Meiringen, Steinmättelistrasse 11, Parzelle Nr. 1258

Nutzungszone:

Wohnzone 2

Bauvorhaben:


Anzeiger Oberhasli

Westseitiger Anbau von 2 Zimmer als Hochparterre

mit begehbarer Dachterasse an best. Wohnhaus

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A. Schmutzwasseranschluss

bestehend/unverändert.

Ausnahme:

– Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV

Einsprache- und Auflagefrist:

Von 23. April bis 25. Mai 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die

der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist

nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

Bst. a Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und

31 Baugesetz (BauG):

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der

ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung

oder sonst wie in wesentlicher Abweichung

von örtlichen Bauvorschriften zulasten

eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen

Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Meiringen, 14.04.2021

Bauverwaltung Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Bauherrschaft:

Michel Gruppe AG, Willigen, 3860 Schattenhalb

Projektverfasser:

Beat Schäfer, Architekt HTL, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Bauvorhaben:

Neubau Wirtschaftsgebäude bei der Privatklinik

Meiringen.

Projektänderung:

Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Erweiterung der gastgewerblichen Terrasse von

bisher 25 auf 116 Sitzplätze.

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank;

Wirtschaftsgebäude 301 Sitzplätze innen

und neu 116 Sitzplätze auf der Terrasse (bisher 25),

Öffnungszeiten unverändert

Standort:

Reichenbach, Willigen, Parzelle Nr. 474, Wohnund

Gewerbezone, Koordinaten: 2’657’251 /

1’174’495

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

25. Mai 2021

Auflagestelle:

Gemeinde Schattenhalb, Willigen, 3860 Schattenhalb

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Bei

Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer

befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt

veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen

mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Mitwirkungsverfahren Kantonsstrassen

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten

durch den zuständigen Oberingenieurkreis,

legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel

29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008

(SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni

1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor.

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf

der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen

der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr.:

6, Wilerbrücke - Innertkirchen

Gemeinde:

Schattenhalb

Vorhaben:

21010507 / Neubau Radstreifen Chirchet


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Schattenhalb, Gässli 22,

3860 Schattenhalb

Auflagedauer:

Vom 19. April bis 19. Mai 2021

Hinweis:

Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren,

sondern erst im Rahmen der öffentlichen

Planauflage eingereicht werden.

Gwatt, 12.04.21

Oberhasli

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Ausschreibung Wettbewerb

Kulturlandschaftspreis 2021

Tiefbauamt

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die regionalen

Tourismusorganisationen vergeben jedes Jahr

einen Preis für besonders wertvolle Kulturlandschaften,

um damit die grosse Leistung der Landwirte für

Erhalt und Pflege der Landschaft zu würdigen.

Die Bewirtschafter können sich in den Kategorien

“landwirtschaftlich genutzte Flächen“ und „Alpen“

noch bis am 31. Mai 2021 anmelden (Teilnehmerzahl

beschränkt). Auf die zwei Gewinner warten je ein

Barpreis von 2500 Franken, ein Zertifikat und eine Infotafel.

Anmeldung und alle Informationen zum Kulturlandschaftspreis

unter www.kulturlandschaftspreis.ch

oder beim Fachbereich Landschaft der Regionalkonferenz,

Claudia Schatzmann 079/562 70 41.

Iseltwald, 12. April 2021 csch

Einstellung des Konkursverfahrens

mangels Aktiven

Ausgeschlagene Verlassenschaft des

Manfred Matthias Breuer, geb. 26.03.1949, Staatsangehörigkeit

Deutschland, wohnhaft gewesen

Wyler-Sunnsyten 14, 3862 Innertkirchen, verstorben

am 30.09.2020

Datum der Eröffnung

16.03.2021

Datum der Konkurseinstellung

06.04.2021

Das Konkursverfahren gilt als geschlossen, falls

nicht ein Gläubiger bis zum 01.05.2021 die Durchführung

verlangt und für die Deckung der Kosten

einen Vorschuss von CHF 3'500.00 leistet. Die

Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt

vorbehalten.

Konkursamt Oberland

Dienststelle Oberland

Widerruf einer betreibungsrechtlichen

Grundstücksteigerung

Schuldner

Urs Gerber, 13.07.1966, Heimatort:

Oberlangenegg, Dorf 73a, 6083 Hasliberg Hohfluh

Die auf Mittwoch, 2. Juni 2021, 1400 Uhr, in der

Sommerlaube 1. Stock, Schloss 9, 3800 Interlaken,

angesetzte Liegenschaftssteigerung betreffend

Hasliberg GBB-Nrn. 648 und Nr. 1112 findet nicht

statt.

Betreibungsamt Oberland

Dienststelle Oberland Ost

Berner Oberland

Berner Gesundheit

Suchtprobleme haben immer eine Geschichte.

Diese kann auch gut enden.

Die Berner Gesundheit bietet Be troffenen und Angehörigen

ko sten lose Beratung bei Suchtpro -

blemen. Vereinbaren Sie einen Termin für ein

Informationsgespräch.

Beratungen finden in Thun, Er len bach, Frutigen,

Interlaken, Mei rin gen und Zweisimmen statt.

Stiftung Berner Gesundheit

Tel. 033 225 44 00, thun@beges.ch

www.bernergesundheit.ch

Kanton

A8 Brünigstrasse: Sperrung zwischen

Brienzwiler und Gnoll

Für die periodische Felsreinigung und Arbeiten an

den Schutzbauten sowie Sicherheitsholzereiarbeiten

wird die A8 zwischen Brienzwiler und der Verzweigung

Gnoll vom 26. April 2021 (8 Uhr) bis

voraussichtlich 12. Mai 2021 (12 Uhr) durchgehend

komplett gesperrt. Der Verkehr wird via Meiringen

umgeleitet. Die Umleitungsroute ist auf 28 Tonnen

beschränkt.

Bundesamt für Strassen ASTRA


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Kirchenanzeiger

23. – 29. April 2021

Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den

Aktuelle Informationen über die Durchführung

von Gottesdiensten und Anlässen jederzeit auf unserer

Homepage: www.refkgm.ch AGENDA

Unser Team steht für Fragen und Gespräche gerne

zur Verfügung. Audio-Andacht im April «Du bist

etwas Besonderes» mit Katechetin Eva Gees und

Gabriela Moser, Orgel. Eine Geschichte um ›Ausgestossensein

und Dazugehören‹. Zuhören auf

www.refkgm.ch/agenda – und in den Kirchen Hohfluh

und Meiringen per CD-Gerät. Wir wünschen

Ihnen alles Gute.

Meiringen

Heute Freitag, 19.00 Uhr: Ökumenische Taizé-Feier

in der Michaelskirche. Mit dem Taizé-Team und Sara

Bayer, Klavier. – Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr. Pfarrerin

in der Michaelskirche, anwesend für Gespräche

in der Kirche. Ich bin für alle da: Pfarrerin Ivana Fucik.

20.00 – 21.30 Uhr: Singkreisprobe in der Kirche. Bitte

spezieller Probeplan und Schutzkonzept berücksichtigen.

Für Auskünfte: gabriela.moser@refkgm. –

Donnerstag, 20.00 – 20.40 Uhr: Gospelproben online

für alle mit Annette Balmer. Der Link zum Zoom

wird auf www.refkgm.ch AGENDA aufgeschaltet.

Hasliberg

Sonntag, 10.00 Uhr: Gottesdienst in der Kirche

Hohfluh, mit Pfrn. Mirjam Walser, musikalische Mitwirkung

von Maria Rosolemos, Orgel wie Erika

und Paul Altherr, Klarinetten.

Innertkirchen

Sonntag, Röhbettli-Chilchä, Videoandacht mit Beat

Abegglen zum Thema «Verwandlung», ab 8 Uhr auf

der Internetseite www.kirche-innertkirchen.ch oder

dem Youtube-Kanal der Kirchgemeinde.

Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18

(Pfarramt Guttannen)

Guttannen

Sonntag, 10.00, Gottesdienst mit Pfarrer Beat

Abegglen und Konrad Zimmermann an der Orgel.

Telefon-Dienst: Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18

(Pfarramt Guttannen)

Gadmen

Sonntag, Gottesdienst in Guttannen (siehe dort),

kein Gottesdienst in Gadmen – Donnerstag, 13.30

Uhr ist wieder Seniorennachmittag! Im Saal des

Restaurants Terrasse, Nessental, nimmt uns Liselotte

Raess mit auf ihre Pilgerreise: Der lange Weg

„ans Ende der Welt“. Im Saal können 15 Personen

dabei sein – bitte meldet euch daher bei Pfrin. Marianne

Nyfeler an (033 975 11 54). Das anschliessende

Zvieri findet nur bei guter Witterung

draussen statt. Wir freuen uns aufs Wiedersehen!

Telefon-Dienst: Ulrich Kilian, 033 973 11 18

(Pfarramt Guttannen)

Brienz

Sonntag, 25.04.2021, 10.00 Uhr Kirche Brienzwiler,

Gottesdienst mit Pfr. Hans M. Tontsch, Musik: Raphaël

Gogniat, Lektorin: Margreth Flück

Kollekte: Verein SMS Solidarität mit Menschen aus

dem Südsudan

Taxidienst: Bitte bei Margreth Flück, Tel. 079 711 11

79 bis am Vorabend um 19.00 Uhr anmelden.

Donnerstag, 29.04.2021, 17.30 Uhr Pfrundscheune,

Abendgebet

Unsere Kirchen sind offen, gerne dürfen Sie verweilen,

die Ruhe geniessen und Kraft tanken. Auf Radio

Beo kommt die Kirche zu Ihnen. Kirche da wo du

bist - “Inspiration für zu Hause und unterwegs“ –

www.kibeo.ch

Wir sind für Sie da!

Pfarramt Kreis 1: 033 951 17 84

Pfarramt Kreis 2: 077 421 77 05

Pfarramt Kreis 3: 033 849 17 12

Auf www.kirchebrienz.ch, auf dem wöchentlich ausgehängten

Kirchenzettel und im Anzeiger Interlaken

ersehen Sie jeweils die aktuellen Informationen.

Während den Gottesdiensten gelten nach wie vor

die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Wir

danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Römisch-katholische Kirchgemeinden

Meiringen

Samstag, 24. April, 17.15 Rosenkranzgebet, 18.00

Wortgottesfeier – Sonntag, 25. April, 11.00 Wortgottesfeier

mit Taufe – Freitag, 30. April, 09.00

Wortgottesfeier

Brienz

Sonntag, 25. April, 09.30 Wortgottesfeier –

Donnerstag, 29. April, 09.00 Wortgottesfeier

Hasliberg-Hohfluh

Sonntag, 25. April, 09.30 kein Gottesdienst

Kollekte 24./25. April: St. Josefsopfer für Stipendien

an zukünftige Priester, Diakone


Anzeiger Oberhasli Nr. 16 Freitag, 23. April 2021

Nichtamtlicher Teil

Freikirchen

Christliches Begegnungs zentrum

(CBZ Meiringen)

Sonntag, 25. April, 10.00 Uhr: Gottesdienst

Kino

Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33, Kirchgasse 7,

3860 Meiringen, www.kino-meiringen.ch

Do. 22. April - Fr. 30. April 2021

Ab Donnerstag 22.04.21 starten wir wieder! Kurzfristige

Änderungen des Programms sind möglich.

Bitte Homepage beachten: www.kino-meiringen.ch

Donnerstag, 22.04.2021, 20:00 El robo del siglo

(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J

Freitag, 23.04.2021, 20:00 El robo del siglo

(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J

Samstag, 24.04.2021, 17:00 Antoinette dans les

Cévennes (Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j

Samstag, 24.04.2021, 20:00 El robo del siglo

(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J

Sonntag, 25.04.2021, 19:00 El robo del siglo

(Ariel Winograd) Komödie, Sp/d, ab 16 J

Montag, 26.04.2021, 20:00 Antoinette dans les Cévennes

(Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j

Donnerstag, 29.04.2021, 20:00 The Wall of Shadows

(Eliza Kubarska) Dokfilm, Nepali/d, ab 6/10 J

Freitag, 30.04.2021, 20:00 Antoinette dans les Cévennes

(Caroline Vignal) Komödie, F/d, ab 10/14j

Happy Birthday

Gratulation

Am vergangenen Samstag,

17. April 2021 feierte

Werner Huber im Altersheim

Birgli in Brienz seinen

95. Geburtstag mit seinen

Angehörigen und Familie

Lokale Berichte

Wie gehen Sie damit um?

Sind die Zahlen steigend?

Wann muss ich mich testen lassen?

Können diese oder jene Veranstaltungen stattfinden?

Reicht das Geld bis Monatsende?

Wann werde ich wieder arbeiten können?

Kann ich meinen Job behalten?

Wann kann ich mich wo impfen lassen?

Was macht die Impfung mit mir?

Seit einem guten Jahr leben wir in einer zerbrechlichen

Welt. Täglich werden wir mit Schreckensnachrichten

bombardiert, die uns mit Fragen zurücklassen. Diese

können Verunsicherungen und Ängste auslösen. Oft

sogar unbewusst. Ist es für Sie hilfreich, ständig Nachrichten

zu schauen oder hören, ständig auf dem neusten

Stand zu sein? Ich bin froh, habe ich mein Fernsehgerät

vor einigen Jahren aus meiner Wohnung verbannt. So

gerate ich gar nicht in Versuchung, das Ding doch anzuschalten

und mich den Nachrichten auszusetzen. Denn

– ganz ehrlich – ich weiss dann zwar, was läuft, kenne die

neusten Zahlen, aber – hilft mir das wirklich? Stattdessen

macht es mich betrübt, wenn nicht sogar depressiv verstimmt.

Ob ich das will oder nicht: die schlimmen Bilder

kleben in meinem Kopf und im Herz bis in die Träume

hinein und prägen meinen Alltag. Anteilnehmen kann ich

nur im Kontakt und Austausch mit Andern. Und diesen

hilft es überhaupt nicht, wenn ich mich von den Nachrichten

auch noch runterziehen lasse. Wenn ich hingegen

gut zu mir schaue, fürsorglich mit mir selber umgehe, bewusst

entscheide und dosiere, was ich in mich hineinlasse,

dann ist die Chance grösser, dass ich das

Einfühlungsvermögen habe für meine Fragen und die

Fragen der anderen und dass ich die Kraft habe, diese

ernst zu nehmen und auszuhalten, ohne sofort mit guten

Ratschlägen um mich zu werfen. Denn Ratschläge erteilen

ist immer ein Zeichen der eigenen Unsicherheit. Was

aber, wenn Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige

plötzlich so anders denken? Was, wenn ich mich ungewollt

zwischen den Fronten von Impfgegnern und Impffreunden

wiederfinde? Wir sind alle eingebunden in ein

Netz und brauchen einander. Jede und jeder von uns ist

geprägt von Beziehungen. Schuldzuweisungen machen

das Zusammenleben seit jeher schwierig. Corona zeigt

uns deutlich, dass es auf gemeinsame Lösungen ankommt

und doch wichtig ist, dass wir einander gewisse

Freiheiten lassen.

Mich faszinieren Weisheiten, die in allen Weltreligionen

ganz unabhängig voneinander entstanden sind. Eine

davon ist die goldene Regel: „Behandle andere so, wie

du von ihnen behandelt werden willst.“

Vielleicht ist da was dran?

Aus dem Pfarrteam: Mirjam Walser


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Wenn ihr mich sucht,

dann sucht in eurem Herzen.

Wenn ihr mich dort findet,

dann lebe ich in euch weiter.

Herzlichen Dank

Wir sind tief beeindruckt von den vielen Zeichen der Verbundenheit, tröstenden Worte,

Beileidskarten, grosszügigen Spenden und Gutscheinen die wir beim Abschied von

meinem lieben Mann, unserem Vater und Grossvater

Theodor Blatter-Heimann

erfahren durften.

Einen besonderen Dank geht an die

Spitex Hasliberg für die liebevolle Pflege

Frau Dr. Eva Kaiser für die Betreuung

Santschi Bestattungen AG für die würdevolle Begleitung

Wir danken allen herzlich die Thedi im Leben mit Liebe und Freundschaft begegnet sind.

Wir vermissen Dich sehr.

Hasliberg, im April 2021 Die Trauerfamilie

Wir singen wieder …

und die Maske kann uns die Freude

daran nicht nehmen!

Freitag, 23. April, 19.00, Michaelskirche

Ökumenische Taizé-Feier

mit Pfrn. Mirjam Walser

und Sara Bayer am Flügel

Sonntag, 25. April, 10.00, Kirche Hohfluh

Gottesdienst

mit Pfrn. Mirjam Walser,

Maria Rosolemos an der Orgel und

Erika + Paul Altherr, Klarinetten

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Der langjährige Stelleninhaber, welcher in den letzten Jahren unsere Mandantin, die

Einwohnergemeinde Hasliberg im Bauinspektorat betreute, hat sich nach seiner

Genesung entschieden, sich neu zu orientieren.

Die Abteilung Infrastruktur sucht deshalb per 01.07.2021 oder nach Vereinbarung eine

führungsstarke Persönlichkeit als

Bauinspektor/in

(Arbeitspensum 60 - 100%) für die Betreuung unseres Mandats bei der

Einwohnergemeinde Hasliberg

Ihre Aufgaben

Das interessante und anspruchsvolle Tätigkeitsgebiet dieser Stelle beinhaltet sämtliche

Aufgaben eines Bauinspektorats sowie fachliche Belange der Planung.

Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

- Sie koordinieren und erarbeiten sämtliche Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren

- Sie leiten anspruchsvolle Planungsgeschäfte und erarbeiten Planungs-,

Dienstbarkeits- und Infrastrukturverträge

- Sie beraten Behörden, Bauherren und Bevölkerung kompetent in planungs-,

erschliessungs- und baurechtlichen Fragen

Ihr Profil

Idealerweise erfüllen Sie in Ihrem Profil folgende Anforderungen:

- Sie haben einen Abschluss als diplomierte/r Bauverwalter/in oder Praxiserfahrung

und sind bereit, die entsprechende Ausbildung zu absolvieren

- Sie verfügen über eine handwerkliche oder kaufmännische Ausbildung

- Sie besitzen gute EDV-Kenntnisse

- Sie handeln kundenorientiert, sind flexibel und haben eine exakte Arbeitsweise

- Sie sind gewandt im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

- Sie sind teamfähig und schaffen ein Klima des Vertrauens und gegenseitiger

Wertschätzung

- Sie verhalten sich offen und korrekt in der Zusammenarbeit mit der Kundschaft

und den Behördenmitgliedern

Wir bieten Ihnen

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- Eine abwechslungsreiche, spannende Tätigkeit in einem dynamischen Umfeld

- Attraktive und zeitgemässe Anstellungsbedingungen

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Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am

06.05.2021 an: Einwohnergemeinde Meiringen, Stelle Bauverwaltung, Postfach 532,

Rudenz 14, 3860 Meiringen oder per Mail an bauverwaltung@meiringen.ch.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Fuchs, Abteilungsleiter Infrastruktur,

Tel. 033 972 45 47, thomas.fuchs@meiringen.ch


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