Arzt in Tirol, Ausgabe April 2021
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ARZT IN TIROL
Informationsschrift des Vereines unabhängiger Tiroler Ärzte (Mitglied des österreichischen Ärzteverbandes)
Ausgabe 1 | April 2021
www.arztintirol.at
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Dr. Artur Wechselberger
INHALT
1 Vorwort Dr. Artur Wechselberger
2 Primärversorgung in der
Warteschleife
3 Fake News als Strategie des
Versagens?
4 Lähmt SARS-CoV-2 die ÖGK?
– Sozialversicherung auf Tauchstation?
5 Länder hätten es im Krankenhaus
gerne deutscher
5 Mittelbare Bundesverwaltung
5 Murks bei Ärztegesetznovelle
saniert
6 Diskussionen um extramurale
Bereitschaftsdienste
6 Erfolgreich zu sein setzt
zwei Dinge voraus
7 Das Corona-Virus und die Maus
7 Generation Corona – Medizinstudium
als „Kriegsabitur“ ?
8 Kurz berichtet
„chaotisch“ ist wohl eines der häufigsten
Eigenschaftswörter, mit der
die Umsetzung von Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie
bedacht wurden. Stümperhafte Impfstoffbestellung,
missglückte Kommunikation,
mangelhafte Zusammenarbeit von
Bund und Ländern, verfassungswidrige
Gesetze und Verordnungen, widersprüchliche
behördliche Vorgaben, unzulängliche
Versorgung mit Schutzausrüstung,
unerklärliche Differenzen in den statistischen
Darstellungen von Bund und Ländern,
fehlende Berücksichtigung wissenschaftlicher
Evidenz in den politischen
Entscheidungen und, und, und ...
Und die Ärzteschaft inmitten des Geschehens.
Selbst massiv belastet, aber
auch verunsichert von einer Situation,
die bisher unbekannt war. Medizinische
Unsicherheit, fehlende valide Daten,
gesundheitliche, organisatorische und
teils auch wirtschaftliche Bedrohung.
Widersprüchliche Informationen, die es
selbst für Medizinerinnen und Mediziner
schwierig machen, die Spreu vom Weizen
zu trennen und wissenschaftlich einigermaßen
fundierte Entscheidungsgrundlagen
zu erhalten. Gewohnt, sich auf valide
wissenschaftliche Evidenz verlassen
oder zumindest aus ärztlicher Erfahrung
schöpfen zu können, zwang und zwingt
sie die Situation, vage, wankelmütige, widersprüchliche
und oft schlecht belegte
Vorgaben der Politik mitzutragen.
Und dann, endlich die ersten Impfstoffe.
Hoffnung, wieder festen Boden unter die
Füße zu bekommen, wenn das unsichere
Element der politischen Managements
einer Pandemie von der jahrzehntelang
belegten erfolgreichen Strategie zum
Aufbau eines breiten Impfschutzes zur
Bekämpfung einer Viruserkrankung abgelöst
wird. Endlich wieder auf einem
Parkett, das wir Medizinerinnen und Mediziner
zu kennen und zu beherrschen
glauben. Impfstoffe, deren Wirkung und
Wirksamkeit wir mit unseren vertrauten
Werkzeugen zu bewerten wissen, deren
Nebenwirkungen wir einschätzen und
in unserer ärztlichen Verantwortung beurteilen
können. Schließlich ist es unsere
tägliche Routine, den Einsatz von Medikamenten
zu indizieren, Vor- und Nachteile
abzuwägen, Patienten aufzuklären
und Kontraindikationen wie Neben- und
Wechselwirkungen zu berücksichtigen.
Und wieder rutscht uns das Wort chaotisch
heraus. Dabei sind es nicht nur die
Beschaffungsvorgänge des Impfstoffs
und nicht allein die bürokratischen
Belastungen, mit denen impfwillige
Ärztinnen und Ärzte vor den Kopf gestoßen
werden, die uns das nicht gerade
schmückende Beiwort entlocken. Es
sind genauso die unvermindert anhaltenden
evidenzfernen, mehr hilflos als
hilfreichen, oft widersprüchlichen und
populistischen politischen Aussagen und
Vorschläge, die auf uns einprasseln. – Geschürt
auch von denen, die oppositionelle
Morgenluft riechen, die die Unsicherheit
und die Corona-Verdrossenheit der Bevölkerung
nutzen wollen, um endlich ihr
politisches Süppchen wieder aufwärmen
und kochen zu können. Es sind aber auch
jene Auguren, die die Medien mit Vermutungen
und ungeprüften Meldungen
füllen, die dazu angetan sind, Impfstoffe
zu verunglimpfen, Ängste zu schüren und
die Impfbereitschaft in der Bevölkerung
zu verringern.
Artur Wechselberger
Erscheinungsort und Verlagspostamt 6050 Hall · P.b.b. · ZLu: GZ 02Z032737 M
Primärversorgung in der Warteschleife
Auch abseits der Corona-Pandemie gibt es gesundheitspolitische Themen, die das
Jahr 2021 spannend machen. – Zumindest für die, die darauf gewettet haben oder
noch wetten möchten, wie viele der sechs angepeilten Primärversorgungseinheiten in
Tirol bis zum Jahreswechsel ihre Pforten öffnen werden.
Derzeit liege die Quote wohl eher bei null,
schätzt der Präsident der Ärztekammer
für Tirol, Artur Wechselberger. Überhaupt
sieht die Entwicklungslandschaft
für die 2017 in ein Gesetz gegossene Versorgungsform
recht mau aus. Schließlich
hängen auch die anderen Bundesländer
in ihrer Entwicklung stark nach. In ganz
Österreich wird wohl das bundesweite Ziel
von 75 Einheiten bis Ende dieses Jahres bei
Weitem verfehlt werden. – Nichts Neues
für die, deren gesundheitspolitisches Kurzzeitgedächnis
die Vereinbarung des Artikels
15 A aus dem Jahr 2012 zumindest in
Grundzügen abrufbar hat. Schulterzuckend
konstatieren sie, dass laut den damaligen
Vorgaben schon bis Ende 2016 in jedem
Bundesland ein Prozent der Bevölkerung im
Sinne von „Primary Healthcare“ versorgt
sein sollte.
Bürokratische Konzepte
Die Gründe für die Fehlplanungen sind vielfältig.
Entpuppen sie sich doch als klassische
Papiertiger einer Gesundheitsbürokratie,
die an den Bedürfnissen der Bevölkerung,
den Möglichkeiten und Wünschen derer,
die die Versorgung leisten, vorbeiplanen.
Sie streuen den politischen Entscheidungsträgern
mit elendslangen Konzeptpapieren
Sand in die ohnehin oftmals von gesundheitspolitischen
Lichtblicken nicht gerade
erhellten Augen. Dass die Umsetzung dieser
Konzepte einen reellen Bedarf voraussetzen,
verschweigen sie ebenso wie das
Finanzkapital, das bereitstehen muss, um
Neues zu verwirklichen. Und was noch vergessen
wird ist der Mut, wirklich innovativ
zu sein, Risiko zu tragen, Menschen begeisternd
mitzunehmen und zur Umsetzung
von neuen Konzepten zu gewinnen. Diese
Begeisterung setzt aber voraus, dass die,
die mitmachen sollten, auch einen Benefit
erwarten dürfen. Denn: Warum sollte jemand
seine Selbstständigkeit aufgeben, sich
mit anderen zu einer Organisationseinheit
zusammenschließen, wenn keine Vorteile,
sondern eher Nachteile in Sicht sind?
Warum sollten Ärztinnen und Ärzte sich
– egal ob in einem Zentrum oder in einem
Primärversorgungsnetzwerk – zusammenschließen,
wenn die, die dazu berufen
sind, solche Einheiten voranzutreiben, sich
zurücklehnen und denen das volle Risiko
überlassen, die unsere Bevölkerung ohnehin,
auch ohne Vergesellschaftung, gut
versorgen?
Dabei wäre es ganz einfach. Wenn Bund,
Länder und Sozialversicherung Primärversorgungseinheiten
wollen, dann müssen
sie die konkreten Vorteile erklären, den
Akteuren weitgehende Handlungs- und
Dispositionsfreiheit lassen und sich das
gewünschte Versorgungskonstrukt kaufen.
Wie jede andere Dienstleistung eben auch.
Darin liegt allerdings auch schon der Hund
begraben. Keine noch so schwulstigen Sätze
im Primärversorgungsgesetz, in Bund-Länder-Vereinbarungen
und von Dänemark,
Schweden oder anderen Ländern der Welt
abgekupferten Konzepte lassen sich eins zu
eins auf unsere – gut ausgestattete – Versorgungslandkarte
übertragen.
Und das noch dazu ohne Budget. Es geistern
wohl noch immer 200 Millionen Euro als
Finanzierungsgrundlage und EU-Förderungen
in den politischen Ankündigungen
herum. Geöffnet wurde das Füllhorn allerdings
– zumindest in Tirol – noch nicht. Und
wer die Textpassagen zur angekündigten
200-Millionen-Spritze genau liest, stellt
fest, wie unkonkret die Ankündigungen
sind. Denn die großen Player der Gesundheitsplanung
haben lediglich vereinbart,
dass anzustreben ist, 200 Millionen auf die
Beine zu stellen. Wer sie letztlich einbringen
soll, ist seit Jahren ebenso offen wie die
Planerfüllung bei der Errichtung der neuen
Primary Health Care bis Ende 2021.
Primärversorgung – Ansätze in Tirol
Mit dem Land Tirol und der TGKK wurde
schon 2015 ein grundsätzlicher Konsens
über den Vorschlag der Ärztekammer in
Tirol erzielt, im Stadtgebiet von Innsbruck
eine Einrichtung einer „allgemeinmedizinischen
Erstversorgungsordination“ als
Gruppenpraxis zu schaffen.
Diese sollte die ambulante Primärversorgung
in den Zeiten stärken, in denen die
Arztpraxen in der Regel häufig geschlossen
haben. Also insbesondere an Nachmittagen
und in den Abendstunden bis 22.00 Uhr. Damit
sollte die primärärztliche Versorgung
durch Ärzte für Allgemeinmedizin als erste
Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten
außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
der Ärzte für Allgemeinmedizin sichergestellt
und gleichzeitig die Krankenhausambulanzen
entlastet werden.
Als es allerdings um die konkrete Umsetzung
ging, waren die Ambitionen nach
Stärkung des extramuralen Bereichs abrupt
zu Ende. Noch während in der Ärztekammer
an Businessplänen, Raumbedarf,
Raumsuche und Ausschreibungsmodalitäten
getüftelt wurde, entschieden sich
Land und Krankenkasse für eine jährliche
Krankenkassenpauschale, eine allgemeinmedizinische
Erstversorgungseinheit als
Teil der tirol kliniken zu installieren, um
die innerklinischen Abläufe in der Erstversorgung
ambulanter Patientinnen und
Patienten zu verbessern.
Zur „vertanen Chance“ scheinen auch
Gespräche mit an der Gründung von Primärversorgungseinheiten
interessierten
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
zu werden, die sich mittlerweile an der
Nase herumgeführt fühlen müssen. In
jahrelangen Gesprächen – dazwischen
wochen- bis monatelange Unterbrechungen
– bewegt man sich am Fleck. Offene
Fragen wie Finanzierung, Haftungsübernahmen,
Anstellungsverhältnisse bis hin
zur ärztlichen Hausapotheke begleiten den
frustranen Prozess.
Freiwillige Ärztenetzwerke
Demgegenüber gibt es einen Vorstandsbeschluss
der Ärztekammer für Tirol, die
freiwillige Vernetzung der bestehenden
Einrichtung des niedergelassenen Bereichs
und der Krankenhäuser im Sinne von Ärztenetzwerken
zu fördern. In vielen Regionen,
in denen sich die Ärzte schon seit Jahren
selbst organisiert haben, bestehen ohnehin
schon starke Ansätze dazu. Aber gerade die
Schnittstelle zu den Krankenhäusern und
die Zusammenarbeit mit nichtärztlichen
Berufen ließen sich im Sinne dieses Konzeptes
bestimmt verbessern, so die Intention
der Ärztekammer. Die Hoffnung, diese
Vernetzungsarbeit und die positiven Versorgungseffekte
könnten sich in Zukunft
auch als klingende Münze in den Kassen
der Leistungserbringer niederschlagen, ist
ein erhoffter Begleiteffekt.
Mittlerweile gibt es drei solcher Ärztenetzwerke
in Tirol. Das älteste davon, das
„Ärztenetz Tirol – ARGE Schwaz“, hatte
sich gerade wieder bei den Impfaktionen
2 | Arzt in Tirol · April 2021
FOTO: ADOBE STOCK/ALEKSANDARFILIP
im Rahmen der SARS-CoV-2-Impfungen
zuerst der über 80-Jährigen
und dann der generellen Impfung
aller Bewohnerinnen und Bewohner
des Bezirkes bestens bewährt.
Unter Federführung von OMR Doris
Schöpf, der Referentin für Ärztenetzwerke
in der Ärztekammer für
Tirol bewies die Ärzteschaft ihre
erfolgreiche Zusammenarbeit im
OMR Dr. Doris Schöpf,
Referentin für Versorgungsnetzwerke
Dienst der Bürgerinnen und
Bürger ihres Einzugsgebietes.
Ein positiver Effekt, der sich in
vielen anderen Teilen Tirols in
der freiwilligen und zielgerichteten
Zusammenarbeit von
dort ansässigen Ärztinnen und
Ärzten auch beobachten ließ.
Vielleicht überlegen auch sie,
ihre Zusammenarbeit in der
Form freiwilliger Netzwerke
etwas zu formalisieren.
Ob die Krankenkasse und das
Land diese Organisationsarbeit
und die daraus erwachsenden
Vorteile für die Bevölkerung
auch honorieren werden, ist
allerdings, wie die Entwicklung
der letzten Jahre zeigt, fraglich.
Offensichtlich sind funktionierende
Privatinitiativen recht,
solange sie nichts kosten. –
Auch eine Art von öffentlicher
Versorgungsplanung und Verantwortungsübernahme.
Fake News als Strategie des Versagens?
Bekannterweise wurde das neue
Gehaltsschema in den Bezirkskrankenhäusern
von der Politik
ohne Einbeziehung der Vertreterinnen
und Vertreter der Tiroler
Ärztekammer beschlossen.
In der Stellungnahme der Ärztekammer
Tirol wurden das Vorgehen der
Politik und die Unzulänglichkeiten
des neuen Systems ausführlich kritisiert
und Verbesserungen gefordert.
Dies ist den Verwaltungen der
BKHs natürlich ebenso wie unsere
Stellungnahme zur Novelle des
Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes
bekannt. Das Interesse an der
Novelle hielt sich bei den meisten
Bezirkskrankenhäusern in Grenzen,
nur Kufstein und Reutte gaben neben
der Tiroler Ärztekammer eine
kritische Stellungnahme ab.
Obwohl im neuen Gesetz keine
verpflichtende Übernahme in das
neue Gehaltsschema für ärztliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die vor dem 1.1.2020 in einem BKH
angestellt sind, gesetzlich definiert
ist, begannen einige Verwaltungen,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
welche z. B. einen neuen Ausbildungs-
oder Facharztvertrag benötigten,
aber schon vor 1.1.2020 im
Hause angestellt waren, unter Hinweis
auf das neue Gesetz in das neue
Gehaltssystem umzustellen.
Nicht alle Ärztinnen und Ärzte waren
damit einverstanden, haben sich
gewehrt und die Ärztekammer um
Hilfe ersucht. Dass nun ausgerechnet
der „Miterfinder“ der unseligen
Umkleideordnung an den Tiroler
Krankenanstalten und Verwalter des
KH Kufstein auf Anfrage der Ärztekammer
Tirol Präsident Wechselberger
und mir wörtlich antwortet:
„Mit großem Interesse haben wir Ihr
Schreiben vom 22.2.2021 gelesen und
somit auch von der Stellungnahme
des Landes vom 16.2.2021 Kenntnis
erhalten. Diesem Schreiben ist bekanntlich
auch das Bemühen unseres
GV-Obmannes … und unserer Ärztevertreter
… vorausgegangen und hat
erfreulicherweise Wirkung gezeigt.
Wir begrüßen das – etwas verspätete
– Mitwirken der Ärztekammer
ausdrücklich und freuen uns, dass
die Vertretung der angestellten Ärzte
nun doch endlich die gravierenden
Unzulänglichkeiten ihres ausverhandelnden
Paketes im G-VBG
erkannt hat – wir hatten bereits
im Juli 2018 vor Gesetzeswerdung
auf diese missglückten Bestimmungen
– insbesondere für junge
Ärztinnen und Ärzte hingewiesen.“
MR Dr. Ludwig Gruber,
Kurienobmann der
Kurie angestellte Ärzte
Unterstützung
der
Ärztekammer
gegen
Zwangsumstellung
in neues
Gehaltssystem
Ganz bewusst unterstellt der
Herr Kaufmännische Direktor
des BKH Kufstein wider besseren
Wissens der Ärztekammer
Tirol, an den Verhandlungen
zum Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
beteiligt gewesen
zu sein. Auch übersieht
der plötzlich überaus ärztefreundlich
agierende Manager,
dass der von ihm zitierte
Ärztevertreter des BKH Kufstein
eine Funktion der Ärztekammer
Tirol ausübt und nicht
des BKH Kufstein. Außerdem
ist besagter Arzt Vorstandsmitglied
der Tiroler Ärztekammer
und ein Primar von Kufstein
einer meiner Vertreter in der
Kurie der angestellten Ärzte.
Somit ist klar, dass die Angestelltenkurie
von Anfang an die
Anliegen der Ärztinnen und
Ärzte der BKHs unterstützt hat.
Natürlich wäre es dem Verwalter
des BKHs Kufstein freigestanden,
so wie wir das Gespräch
mit der Politik zu suchen
und eine rasche Lösung herbeizuführen.
Dies hat er lieber der
Ärztekammer Tirol überlassen,
um ihr dann auszurichten, verspätet
agiert zu haben.
3 | Arzt in Tirol · April 2021
Lähmt SARS-CoV-2 die ÖGK? –
Sozialversicherung auf Tauchstation?
Die Pandemie hat uns nun seit einem
Jahr im Griff. Sie dominiert weitgehend
das Geschehen und jede Veränderung. Die
Zeit verlief in mehreren Phasen. Am Anfang
war es die Angst vor dem Unbekanntem, vor
den bedrohlichen Bildern aus Bergamo und
dem fehlenden wissenschaftlichen Hintergrund,
war es die Unsicherheit gepaart mit
Sorge und Angst. Daraus resultierende politische
und institutionelle Handlungen führten
letztlich in das Abenteuer des ersten Lockdowns.
Waren zunächst die Krankenhausambulanzen
und Ordinationen bei fehlender
Schutzausrüstung und fehlendem Wissen und
Erfahrung im Umgang mit der Situation noch
mit verängstigten ersten Infizierten gefüllt, so
folgten dann Zugangsbeschränkungen zu den
und abschirmende Schutzmaßnahmen in den
Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung. –
Es entwickelte sich eine, auch wirtschaftlich,
schwierige Zeit für unsere Praxen.
Damals zeigten manche Institutionen wie
Länder, Sanitätsabteilungen und Kassen
eine, sagen wir einmal, rigide Managementfähigkeit,
was der schlechten Ausstattung
der Krankenhäuser und Ordinationen mit
Schutzausrüstung nicht gerade förderlich
war. In Tirol war es schließlich das Land, das
eine entsprechende Versorgung gewährleistete
und damit die medizinischen Leistungsträger
unterstützte.
Die weitgehende Lockerung über den Sommer
letzten Jahres und dann doch wieder langsam
– bei massiv steigenden Infektionszahlen – im
Herbst einsetzenden, aber letztlich verspäteten
scharfen einschränkenden Maßnahmen
konnten die Menschen nicht mehr richtig
erreichen. Der Nutzen der Maßnahmen, die
ständig wechselten, war für viele nicht mehr
erkenntlich oder nachvollziehbar.
Die Konsequenz
war ein deutlicher
Unterschied zwischen
erstem und zweitem Lockdown, der sich besonders
in einem ungenügenden Rückgang
der Infektionszahlen äußerte.
Gleichzeitig konnten wir die fulminante Entwicklung
und rasche Zulassung von Impfstoffen
beobachten, die in sensationeller Weise
und Zeit gelungen war. Leider wurde die
Hoffnung auf eine ebenso rasche und breite
Immunität der Bevölkerung durch eine stümperhafte
Einkaufsstrategie und schlechte
Kommunikation bezüglich Wirksamkeit und
Nebenwirkung der neuen Impfstoffe zunichte
gemacht. Nicht zuletzt das Auftauchen von
Virusmutationen unterschiedlicher, aber
auch unzureichend bekannter Gefährlichkeit
verunsicherte und bremste den Impfprozess
und die Impfbegeisterung der Bevölkerung.
„Krankenkasse
auf Tauchstation“
Zur Verunsicherung trugen und
tragen ebenso die Meinungsunterschiede
von Vertreterinnen
und Vertretern seriöser medizinischer
Wissenschaft und politischen
Entscheidungsträgern
bei. Der ständige Blick auf politische
Opportunität vor medizinischer
Evidenz, das politische
Hickhack zwischen Lockerung
und Verschärfung von Maßnahmen
erntet zunehmend Unsicherheit
und Misstrauen vonseiten der Bevölkerung.
In all dieser schwierigen und herausfordernden
Zeit war es die Ärzteschaft,
die einen sicheren Hafen für die Bevölkerung
darstellte. Sei es als behandelnde Versorger
– lange Zeit ohne entsprechende Schutzausrüstung
– oder als Anlaufstelle in all den Fragen
zu Infektion und Maßnahmen, ärztliche
Betreuer kranker Menschen, insbesondere
der an COVID-19-Erkrankten. Zuletzt als
unermüdliche Betreiber von Arztpraxen, in
denen SARS-CoV-2-Antigentestungen angeboten
wurden, von Laboren, die die gesamte
PCR-Testung durchzuführen hatten, bis zu
den COVID-19-Impfungen, die in einer Gemeinschaftsleistung
von niedergelassenen,
angestellten und Wohnsitzärztinnen und
-ärzten erbracht werden.
Man hat in diesem Jahr auch viele öffentliche
Aufrufe und Stellungnahmen gehört
und Presseaussendungen gelesen: von Politikern
aller Couleurs, von Beamten vieler
Ministerien, von Vertretern der Wirtschaft
und deren Spartenobleute, von Touristikern
und Hoteliers, von Apothekern und selbstverständlich
auch von der Ärztekammer in
ihren zahlreichen Rundschreiben und öffentlichen
Aussagen.
Wo aber war unser Vertragspartner?
Wo war jene
Institution, die eigentlich
dafür geschaffen wurde, um die medizinische
Versorgung im niedergelassenen Bereich zu
sichern? War es vor dem Corona-Jahr noch
die Schwierigkeit des Zusammenschlusses,
die als Ausrede für Stillstand von Kassenseite
herhalten musste, so schien die ÖGK seit
Beginn der Pandemie völlig untergetaucht.
Was blieb von den Managementfähigkeiten
einer großen Organisation bei der Beschaffung
von Schutzausrüstung zur Versorgung der Vertragsärzteschaft
im Kampf gegen das Virus?
Die latente Schwäche der Sozialversicherung
deckte auch der Gesetzgeber auf – oder besser
gesagt zu. Er degradierte die Krankenkasse
dazu, die Materialbestellungen aus den Ländern
zu übernehmen und weiterzugeben. Die
Finanzmittel zum Einkauf werden vom Bund
4 | Arzt in Tirol · April 2021
bereitgestellt, die Organisation der
Verteilung der Schutzmaterialien
von den Interessenvertretungen
organisiert. So versorgt die Ärztekammer
für Tirol nahezu 1400
Arztpraxen mit Schutzausrüstung.
Eine Leistung, die die Tiroler Ärzteschaft
für Lagerhaltung, Kommissionierung
und Verteilung von vielen
LKW-Ladungen an Material ca.
MR Dr. Momen Radi,
Obmann der Kurie
niedergelassene Ärzte 100.000,– Euro kosten wird.
Zur Befehlsempfängerin und Zahlstelle
des Bundes mutierte die ÖGK auch bei
den Testungen symptomatischer COVID-19-
Erkrankter und den Impfungen. Per Verordnung
wurde ihr ein Honararschema aufs Auge
gedrückt. Sie selbst dazu degradiert, die dafür
fälligen Bundesgelder zu verteilen.
Und wo sie autonom handeln hätte können,
hat sie geknausert wie gewohnt. Lediglich
Ausgleichszahlungen für in Not geratene
Ordinationen bis zu einer Höhe von 80 % des
Vorjahreshonorars bot sie als rückzahlbare
Darlehen ihren Vertragspartnern an. Wieder
brauchte es eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers,
der die Kassen zwingt, auf die Rückzahlung
dieser Darlehen zu verzichten, und
der auch die Kosten dafür übernimmt.
Zögerlichkeit und fehlende Aktivitäten der
ÖGK Tirol bremst seit letzten Herbst unser
Bestreben, in Vertragsverhandlungen für
die Jahre 2021 und 2022 – besser noch auch
für 2023 – zu treten. Bis auf ein vorsichtiges
Abtasten in ein paar Gesprächsrunden, in denen
uns vage die Bereitschaft zu Mehrjahresverträgen
signalisiert wurde, dominiert das
Warten. Der Vereinbarung, unsere Vorstellungen
konkret darzulegen, sind wir längst
nachgekommen. Wir beschäftigten unsere
Fachgruppen und Gremien damit und stellten
ein entsprechendes Paket zusammen, welches
wir Ende des Jahres der ÖGK mit dem
Vorschlag, die Verhandlungen fortzuführen,
übermittelten. Dort liegt das Paket nun seit
Monaten.
Anscheinend liegen nicht nur unsere Forderungen
auf Eis. Wie andere Länderkammern
berichten, gibt es auch bei ihnen derzeit keine
Vertragsabschlüsse. So, als ob die ambulante
medizinische Grundversorgung nicht wichtig,
als ob die ÖGK dafür nicht zuständig wäre.
Offensichtlich nehmen unsere Partner in
der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
wahr, dass ihre Inaktivität, ihr Verharren auf
Tauchstation ein weiterer Schritt zur Bedeutungslosigkeit
bis zur Abschaffung der gesetzlichen
Selbstverwaltung der Versicherten sein
könnten. Eine neuerliche Verordnung von Vertragsarzthonoraren
durch den Bundesgesetzgeber
wäre der nächste Schritt dahin.
Länder hätten es im Krankenhaus gerne deutscher
Nach einem Formfehler in der Gesetzgebung möchten die Länder die Ausbildungskompetenz
für Ärztinnen und Ärzte an sich reißen
Das Verfassungsgericht hat festgestellt,
dass die Übertragung
der Ausbildungskompetenz an
die Ärztekammer formal nicht
richtig zustande gekommen ist
– man hatte vergessen, sich das
Einverständnis der Länder zu holen.
Obwohl hier über viele Jahre
von den Ärztekammern tadellose
Arbeit geleistet wurde, möchten
die meisten Bundesländer sich
diese Kompetenz nun einverleiben.
Schließlich ist es sehr praktisch, wenn
man selbst entscheiden kann, wie viele Fachärzte
im eigenen Krankenhaus ausgebildet
werden können.
Dr. Daniel von Langen,
Stv. Kurienobmann der
Kurie angestellte Ärzte
Man möchte also – salopp gesagt
– sein eigenes Süppchen kochen.
Als Beispiel dienen hier wohl die
deutschen Nachbarn: Hier kann
ein Chefarzt quasi beliebig viele
Ärztinnen und Ärzte ausbilden –
schließlich ist es auch viel billiger
und damit besser, möglichst viele
Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
zu beschäftigen als die Versorgung
mit teuren Fachärzten zu sichern.
Und so wird das Süppchen zunehmend
zum Erbsensüppchen, welches man
genüsslich bei ausgelassener Stimmung in
der Skihütte schlürft, um danach frei dem
Motto „Hab ich bezahlt für!“ im Schneesturm
durch das freie Gelände ohne Sicht und
Ahnung auf gut Glück ins Tal zu fahren
… Welches Ende dieses Vergnügen über
kurz oder lang nimmt, wissen wir. Auch
das Impfchaos zeigt uns, wie einfach sich
die Ländervertreter komplexe medizinische
Themen vorstellen, und lässt uns
den bitteren Geschmack dieser trüben
Suppe erahnen.
Daher fordern wir:
Die Kompetenz über die ärztliche Ausbildung
muss im Namen von Qualität und
Transparenz im unabhängigen Verantwortungsbereich
der Ärztinnen und Ärzte
bleiben. Denn wir können es besser!
Kompetenzstreit um
Ärzteausbildung
Nachdem sich Länder und Bund nicht auf
eine einheitliche Vorgangsweise einigen
konnten, geht die Diskussion der Übertragung
von Aufgaben des Bundes an Gebietskörperschaften
– die Ärzteausbildung betreffend
– weiter.
Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt,
dass die bisherige Form der Kompetenzübertragung
an die ÖÄK betreffend die
Zurücknahme und Einschränkung der Anerkennung
als Ausbildungsstätten mangels
Zustimmung der beteiligten Länder nicht der
Bundesverfassung entspreche. Er hatte deshalb
die entsprechenden Paragrafen im Ärztegesetz,
die den Verfassungsbestimmungen
zur Übertragung von Aufgaben des Bundes
im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung
widersprachen, aufgehoben. Zur Sanierung
der Verfassungswidrigkeit hatte der
Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum
31.3.2021 gesetzt. Nachdem der Nationalrat
diese Reparaturfrist verstreichen ließ und
keine neuen Regelungen beschlossen hat,
sind derzeit die Bezirksverwaltungsbehörden
für die Aufhebung bzw. Einschränkung
von Genehmigungen von Ausbildungsstätten
zuständig.
Fleckerlteppich der
Entscheidungsträger
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung der
Zuständigkeiten zur Zurücknahme oder
Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätten
sind, einschließlich der Statutarstädte,
nahezu hundert Verwaltungsbehörden
mit den für die Ärzteschaft wichtigen
Fragen der Ärzteausbildung befasst. Die
Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine
Verwaltungsbehörde eines politischen Bezirks
in erster Instanz. Sie ist eine der beiden
Formen der Bezirksverwaltungsbehörde.
Die andere sind Städte mit eigenem Statut,
die Statutarstädte. Obwohl Landesbehörde,
erfüllt die Bezirkshauptmannschaft sowohl
Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung
als auch der Landesverwaltung.
Mühsame Diskussion –
Sachfrage versus Machtfrage
Natürlich sollte es nicht im Sinne der Länder
sein, Aufgaben für ihre Verwaltung zu reklamieren,
die bei der ÖÄK bestens aufgehoben
und versorgt sind. Wäre da nicht ein gewisser
Machtanspruch, der selbst sparsame Länder
verleitet, zuzugreifen und zu nehmen, was
man nur bekommen kann. Schließlich stärken
neue Kompetenzen nicht nur das föderale
Ego der Landesverwaltung. Als Träger der
Landeskrankenanstalten bzw. Eigentümer
ihrer Betreibergesellschaften glauben einige
Landesfürsten, dass es gut sein könnte, Betreiber
und Ausbildungsgewalt in einem zu sein.
Es wird wohl noch einiger Verhandlungsrunden
zwischen Bund, Ländern und Österreichischer
Ärztekammer bedürfen, um eine
vernünftige und im Sinne der auszubildenden
Ärztinnen und Ärzte bestmögliche Regelung
der Ausbildungskompetenzen zu finden.
– Hoffentlich dann auch der Bundesverfassung
entsprechend.
Murks bei Ärztegesetzesnovelle
saniert
Weil man im Sommer letzten Jahres
vergessen hatte, Zustimmung der Bundesländer
zu einer Ärztegesetzesnovelle
einzuholen, und diese Novelle damit
verfassungswidrig kundgemacht wurde,
musste sich der Nationalrat heuer noch
einmal mit der Materie zur Führung der
Ärzteliste und der Übertragung von Aufgaben
des Bundes an die ÖÄK beschäftigen
und das Gesetz neu beschließen.
Inhaltlich brachte die Novelle auch eine
wesentliche Änderung für die Landesärztekammern.
Die Eintragung, Führung
und Streichung ist jetzt allein Aufgabe der
Österreichischen Ärztekammer. Die Landesärztekammern
haben ihre Mitglieder
in Mitgliederverzeichnissen zu führen.
Zudem ist der öffentliche Teil der Ärzteliste
auf einer von der Österreichischen
Ärztekammer ausschließlich für diesen
Zweck einzurichtenden Website zugänglich
zu machen. Jede Person ist berechtigt,
in den öffentlichen Teil der Ärzteliste
Einsicht zu nehmen.
Näheres über die Ärzteliste, insbesondere
über deren Einrichtung und Führung
durch die Österreichische Ärztekammer,
die nach diesem Bundesgesetz an Behörden,
Ärztekammern in den Bundesländern
oder andere Dritte ergehenden Meldungen
und Datenflüsse betreffend die Ärzteliste,
sowie über Inhalt und Form des
Ärztinnen-/Ärzteausweises ist von der
Bundesministerin/vom Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
durch Verordnung zu
bestimmen.
5 | Arzt in Tirol · April 2021
Diskussionen um extramurale Bereitschaftsdienste
Dass eine ausreichende Erreichbarkeit
ärztlicher Hilfe ein wesentliches Merkmal
eines funktionierenden Gesundheitssystems
ist, bestreitet niemand.
Die Frage ist nur das Wie.
Kompliziert wird es, wenn man, wie in
Österreich grundsätzlich vorgesehen, den
extra- und intramuralen Versorgungsbereich
streng zu trennen versucht. Denn ambulante
Behandlung hat grundsätzlich im
extramuralen Bereich zu erfolgen. So sieht
es das österreichische Gesundheitssystem
vor, so ist auch die Finanzierung aufgestellt.
Eine ausreichende ambulante Versorgung
in Arztpraxen sicherzustellen, ist der wesentliche
Gesetzesauftrag der Krankenkassen.
Krankenhäuser für die stationäre
Behandlung vorzuhalten, trifft die Bundesländer.
Selbst die Bundesverfassung gibt
diese Trennung in groben Zügen vor. Gesundheitswesen
als Bundesangelegenheit,
Krankenanstalten in der Kompetenz der
Länder. Die Krankenkassen finanzieren die
Versorgung in den Arztpraxen und alle übrigen
Behandlungsleistungen, die extramural
erbracht werden. Dafür reduzieren sich mit
einer Pauschalzahlung an die Krankenhäuser
ihr Kostenrisiko für die Krankenhausbehandlung.
Dieses tragen die Kommunen,
die auch den Abgang der Häuser zu decken
haben. – Für 2020 wahrscheinlich mehr als
100 Millionen Euro allein in Tirol.
Zwar akzeptiert man krankenhausgebundene
Notarztsysteme als erprobte Angebote,
um medizinische Notfälle rasch und
kompetent aus dem extramuralen Bereich
einer Abklärung und Behandlung im Krankenhaus
zuzuführen. Dagegen sieht es mit
dem Patientenzulauf in die Krankenhausambulanzen
schon ganz anders aus. Sie
werden – Notfälle, Besuch von Spezialambulanzen
oder zur Vorbereitung von stationären
Aufnahmen ausgenommen – häufig
MR Dr. Klaus
Schweitzer,
Sprengelärzteund
Hausapothekenreferent
als Systemfehler, als Beanspruchung
der falschen Behandlungseinrichtung
kritisiert.
In den Kassenverträgen ist
geregelt, dass die Vertragsärzte
für Allgemeinmedizin an
einen von der Ärztekammer
einzurichtenden Bereitschaftsdienst
an den Wochenenden
teilnehmen müssen. Für alle
anderen Zeiten gibt es keine
Regel, wie Patientinnen und
Patienten versorgt werden,
wenn die Arztpraxen unbesetzt sind. Das
gilt für den Tag wie auch für die Nacht. Als
noch alle Sprengelärztinnen und -ärzte beamtet
waren, gab es eine für das Land und
die Gemeinden einfache Lösung: Beamtete
Sprengelärztinnen und -ärzte hatten und
haben – es gibt noch knapp 30 davon – für die
jederzeitige Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe
in ihren Sanitätssprengeln zu sorgen. Nicht
so die Vertragssprengelärztinnen und -ärzte,
die das auslaufende System der Sprengelärzte
als Gemeindebeamte ersetzen. In ihren
Werkverträgen gibt es diese Verpflichtung
nicht. Zudem nimmt die Zahl der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte, die freiwillig
rund um die Uhr erreichbar waren und die
„Sprengelärzte alt“ in ihrer unzeitgemäßen
Verpflichtung zur kurativen Bereitschaft
entlasteten, ab.
Deshalb erscheint es dringend notwendig,
die ärztliche Erreichbarkeit auf neue Beine
zu stellen und den Gegebenheiten anzupassen.
Ein Prozess, den andere Bundesländer
schon versucht haben. Oft mit zweifelhaftem
Erfolg, wie gerade die Probleme in Oberösterreich
und in der Steiermark zeigen. Sie
zeigen aber auch, wie sensibel das Thema
ist. Gilt es doch, den Spagat zu schaffen zwischen
medizinischer Notwendigkeit, geografischen
und verkehrstechnischen Gegebenheiten,
Bevölkerungsdichte, Einwohnergleichwerte
in Fremdenverkehrsgebieten
und Erholungs- und
Freizeitbedürfnis der Ärzteschaft.
Selbst bei größtem Vertrauen in die
niederschwellige Gesundheitshotline
1450 und einem dort erreichbaren
telefonischen Hintergrundarzt
erfordert eine zeitgemäße ärztliche
Erreichbarkeit außerhalb der Ordinationszeiten
jedenfalls eine rasche
ärztliche Hilfe vor Ort. Selbst wenn
die Krankenhäuser mehr als bisher
in ein sektorenübergreifendes Versorgungskonzept
eingebunden werden, wird es Ärztinnen
und Ärzte brauchen, die Patientinnen
und Patienten wohnortnahe betreuen und
ihnen den Weg ins nächste Krankenhaus
ersparen. Denken wir gerade an Alten- und
Pflegeheime mit ihren zumeist schwerkranken
Bewohnerinnen und Bewohnern und
ihrer – besonders in der Nacht – oft extrem
ausgedünnten Versorgung mit qualifiziertem
Personal.
Es ist nur zu hoffen, dass das notwendige
Versorgungskonzept nicht zum Spielball der
Sparbestrebungen von Land und Krankenkassen
wird. Denn eines muss klar sein, ein
großer Teil der Akzeptanz des Konzeptes
hängt an den Rahmenbedingungen und nicht
zuletzt an den finanziellen Anreizen für die
Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Die nach
zehn Jahren endlich „gewährte“ zehnprozentige
Erhöhung des Nachtdiensthonorars
für die Dienste unter der Woche haben gerade
einmal dazu gereicht, dass die Diensthabenden
sich nicht sofort aus der Versorgung
zurückgezogen haben. Sie auch weiterhin im
System zu halten und zusätzliche Ärztinnen
und Ärzte für eine Nachtbereitschaft
zu gewinnen, wird einer der kritischen Erfolgsfaktoren
für eine Neugestaltung der
ambulanten Bereitschaftsdienste sein.
Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus – klare Ziele und
den brennenden Wunsch, sie auch zu erreichen (J. W. v. Goethe)
Seit April 2017 darf ich nach 26 Jahren
als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
des Wohlfahrtsfonds nun als
Vertreter der Pensionisten in diesem
Gremium ein „waches Auge“ auf unsere
Versorgungseinrichtung werfen.
Ich fühle mich aber in dieser Funktion als
Vertreter der Kollegenschaft, die in den
nächsten Jahren in Pension gehen wird,
wohl und versuche deshalb ebenso auch
ihre Interessen zu vertreten.
Auch im 70. Jahr nach der
Gründung des Wohlfahrtsfonds
(1.7.1950) erweist sich unser Tiroler
Fonds als nachhaltiges und
zeitloses Erfolgsmodell. Vergleiche
mit öffentlichen Sozialversicherungsträgern
bzw. Privatversicherungen
hinsichtlich
Beitrag zu Leistung sprechen
eindeutig für die Einrichtung
der Ärzteschaft. Das Jahr 2019
OMR Dr. Erwin Zanier,
Vertreter der Pensionisten
im Verwaltungsausschuss
war ein bemerkenswertes, ja wohl
eines der erfolgreichsten Jahre
unseres Fonds. Die Bilanzsumme
stieg aufgrund der starken Kapitalmarktentwicklung
auf den historischen
Höchststand von 453
Millionen Euro (2010 waren es
noch 288 Millionen Euro). Dies
brachte auch den höchsten jemals
erzielten Jahresüberschuss von
35 Millionen Euro. Davon kamen
6 | Arzt in Tirol · April 2021
9,4 Millionen aus dem Immobilienertrag
bei einer Rendite von 6,35 % und ca. 26
Millionen aus dem Kapitalvermögen bei
einer Rendite von 10,65 %. Dabei zeigte
sich aber auch ein Wermutstropfen: Das
Jahr 2019 war das letzte Jahr, in dem allein
durch die Beiträge der Kollegenschaft die
laufenden Leistungszahlungen abgedeckt
werden konnten.
Mit Ausbruch der Corona-Krise hat sich das
Bild geändert. Dennoch, trotz anfänglicher
massiver Einbrüche auf dem Kapitalmarkt,
konnte unser Fonds mit einer beachtlichen
Jahresperformance von 3,59 % abschließen.
Im Vergleich dazu werteten die österreichischen
Pensionskassen ihre Performance
von 2,55 % „als einen großen Erfolg für ihre
Kunden“. Die endgültige Bilanz für das Jahr
2020 werden wir erst im Juni 2021 beschließen.
Dann hoffentlich aber unter dem Motto
„Ende gut, alles gut“– vor allem auch in Hinblick
auf die Pandemie.
„Sich des Erfolges freuen, ist etwas anderes,
als ihn für sich in Anspruch zu
nehmen.“ (Dag Hammarskjöld)
In diesem Sinne fühlen sich die Verantwortlichen
für das Management und die
Sicherheit unseres Pensionssystems, Präsident
Artur Wechselberger, Finanzreferent
Franz Größwang und der Vorsitzende des
Verwaltungsausschusses Gregor Henkel,
ihrer Kollegenschaft verpflichtet – ihnen
gebührt unser DANK.
Das Corona-Virus und die Maus
Nein, hier geht es nicht um die Fledermaus
und die Übertragung des Corona-
Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen,
vielmehr geht es um die kleine Computermaus
als Bild für unsere EDV-Welt, die
während der COVID-19-Pandemie mehr
leisten sollte, als sie kann.
Wir leben in einer volldigitalisierten Welt des
dritten Jahrzehnts im dritten Jahrtausend.
Diesen Eindruck erzeugen die Handywelt,
soziale Medien, vernetzte Autos, Smarthome-
Applikationen und digitale Assistenten, die
unseren Alltag erleichtern und teils bestimmen.
Schon bisher war der EDV-technische Alltag
der Ärzte mit ELGA und e-card nicht gerade
von modernster Technik geprägt, doch die
wahren Baustellen sollte
die aktuelle Pandemie
freilegen. Schon im Frühjahr
des letzten Jahres
war das EMS (epidemiologisches
Meldesystem)
an seine Grenzen gekommen,
Schnittstellen
zu Labors und anderen
Anwendern mussten erst programmiert werden,
händische Nachträge und verspätete Einbuchungen
von positiven PCR-SARS-CoV2-
Befunden erschwerten die Beurteilung der
epidemiologischen Lage bzw. die Eindämmung
der Pandemie durch rasches Contact-Tracing.
„Öffentlich EDV-
Systeme der Pandemie
nicht gewachsen
– effektivere EDV-
Systeme notwendig“
Bei den ersten Antigen-Massentests
vor Weihnachten brach in
den ersten Stunden die SMS-Information
für die getesteten Personen
zusammen, das Land musste
das Meldesystem auf Excel-Listen
umstellen, und die getesteten Personen
wurden zumeist von Gemeindemitarbeiterinnen
und -mitarbeitern
persönlich angerufen. Persönliches
Engagement musste schlechte Programmierung
und unzureichende Serverkapazitäten
ausgleichen.
Der aus meiner Sicht persönliche Höhepunkt
war mit der Einmeldung von Impfwilligen im
„Tirol impft“-Portal erreicht. Seit 1.2.2021 kann
sich in Tirol jeder Bürger und jede Bürgerin
für eine Impfung anmelden
und die Impfstelle
(Impfstraßen oder niedergelassene
Ärztinnen
und Ärzte) aussuchen.
Erst eineinhalb Monate
später hat die niedergelassene
Ärzteschaft die
Möglichkeit erhalten,
die Impfanmeldungen der eigenen Ordination
einzusehen und erst ab diesem Zeitpunkt die
Klarheit zu haben, ob ein paar Dutzend oder
gar hunderte Patientinnen und Patienten in
der jeweiligen Ordination zu impfen sind.
Wochenlange Vorbereitungszeit ist unnötig
verstrichen. Wer meint, dass man
dann zumindest eine korrekte Liste
der zu impfenden Patientinnen
und Patienten erhalten hat und nun
nach Alter und Vorerkrankung gut
priorisieren kann, um dann den wenigen
Impfstoff rasch an die richtigen
Personen verimpfen zu können,
irrt gewaltig. Teilweise sind bis zu
Dr. Stefan Kastner,
Vorstandsmitglied 40% der gelisteten Impfwilligen im
Rahmen sogenannter institutioneller
Impfungen (80+-Impfung, Gesundheitspersonal,
Lehrerinnen und Lehrer usw.) bereits
geimpft. Die ohnehin hohe administrative
Belastung der Arztpraxen steigt weiter. Die
Ausreden reichen von fehlenden Schnittstellen
des „Tirol impft“-Portals zum e-Impfpass
bis zu Datenschutzbedenken.
Der Ärzteschaft wird gerne unterstellt, sie
sei gegen ELGA und andere EDV-technische
Neuerungen. Das Gegenteil ist der Fall, aber
die Lösungen müssen endlich stabil, praktikabel,
schnell und anwenderfreundlich werden.
Wer würde heute Google benützen, wenn das
Nachschlagen im Lexikon schneller wäre und
aktuellere Ergebnisse liefern würde?
Die Hoffnung stirbt zuletzt, und so wünsche
ich mir, dass die Lehren aus den EDV-technischen
Problemen dieser Pandemie gezogen
werden und sich meine Computermaus bald
mit effektiveren Klicks durch eine bessere
elektronische Gesundheitswelt bewegen darf.
Generation Corona – Medizinstudium als „Kriegsabitur“?
„Der Arzt, der in zehn Jahren
deinen Blinddarm operiert, sitzt
gerade in der Unterhose beim Matura-Homeschooling
an der Xbox
und futtert Gummibärchen.“
Jeder hat diesen und ähnliche Sprüche
in den letzten Monaten auf Whatsapp
und anderen Medien zugeschickt bekommen
und schmunzelnd weitergepostet.
Bis der Maturant in diesem
Spruch sein Medizinstudium beginnt,
wird sich die Lage schon normalisiert
haben und wir können ihm die Appendektomie
im Jahr 2032 schon mal
prospektiv zutrauen. Aber was ist mit
denen, die schon mitten im Studium
drin sind? Werden die einen Makel in
ihren Biografien haben, weil sie zu den
„Corona-Jahrgängen“ gehören?
Mein Vater machte im Sommer 1945
im Keller seines ausgebombten Gymnasiums
in Berlin-Tempelhof sein
Prof. Dr. Christoph
Brezinka,
Vorstandsmitglied,
Co-Referent im
Hochschulreferat
„Kriegsabitur“, das lief praktisch
ohne Prüfungen ab, aber er konnte
mit der von der Berliner Kommandatur
ausgestellten Bestätigung
studieren. Die Studierenden dieses
Jahrgangs, egal was und wo sie dann
auch studierten, bekamen an den
Universitäten immer wieder spitze
Bemerkungen wegen ihrer angeblichen
Wissensdefizite, nicht nur
von Professorinnen und Profes- »
7 | Arzt in Tirol · April 2021
soren, auch von Studienkolleginnen und -kollegen,
die ihre Reifeprüfungen noch „ordentlich“
bis 1944 oder nach 1946 abgelegt hatten. Wenn
mein Vater im späteren Leben bei einer Rechnung
die Mehrwertsteuer nicht ausrechnen
konnte, seufzte er „Kriegsabitur!“ und griff zum
Taschenrechner.
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Medizinstudierenden,
die wichtige Jahre ihres Studiums
während der Lockdowns im Online-Teaching
zugebracht haben, mit einem ähnlichen
Makel in ihren Biografien und Bewerbungsunterlagen
behaftet sein werden wie die Kriegsabiturienten
von einst. Hier liegt es an uns, dieser
Entwicklung vorzubauen – und zwar gemeinsam
mit den Betroffenen. Die Anleitungen und das
Lernen der unmittelbar praktischen Medizin
hat durch die Transferierung der Praktika in den
virtuellen Online-Bereich am meisten gelitten.
Die Lösung wird nicht darin liegen, das einfach
zu bagatellisieren und darauf hinzuweisen, dass
die praktische Medizin und erst recht der Patientenkontakt
in Zeiten der Molekularmedizin
ohnehin überschätzt sind.
In jedem Fach, in jeder Subdisziplin wird man
sich praktische, patientennahe Refresher überlegen
müssen, Simulationen und Phantome,
die ja mittlerweile reichlich vorhanden, aber
meistens gut versperrt sind, müssen gezielt
zum Einsatz kommen. Natürlich sollen alle
Studierenden ihre klinischen Praktika, die sie
hinter dem Computer absolviert haben, bestätigt
und angerechnet bekommen. Freilich, eine
Pandemie ist höhere Gewalt, aber von stationären
Patientinnen und Patienten, denen man
die Besucher aussperrt, wird man nicht so viel
Motivation erwarten können, sich für praktische
Übungen einspannen zu lassen … „Warum
können diese Medizinstudierenden durch die
Station wandern und mit mir reden – und meine
Tochter und mein Enkelkind nicht?“
Die stärkste Allianz in der Medizinerausbildung
in Österreich war immer die der Lehrunwilligen
mit den Lernunwilligen. Oft trennten
sie nur ein paar Altersjahre, und gemeinsam
schafften sie es, unzählige Initiativen zur Verbesserung
der Ausbildung zu Fall zu bringen.
Diesmal muss allen daran gelegen sein, dass
nicht gleich ein paar Jahrgänge als milde belächelte
„Corona-Dökter“ etikettiert werden. Es
wird Angebote für das Vermitteln praktischer
Fertigkeiten brauchen, und die werden angenommen
werden müssen. Es gibt viel zu tun,
packen wir’s an !
Kurz berichtet
Wechsel im Landessanitätsrat
Als Nachfolger des auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen
Sprengelarztes von Stumm,
Dr. Oliver Glaser, wurde Dr. Matthias Somavilla,
Sprengelarzt in Fulpmes, zum Mitglied
des Landessanitätsrates bestellt. Damit ist
gesichert, dass, wie schon mit Dr. Glaser,
Großes Lob für Ausbildung in den
allgemeinmedizinischen Lehrpraxen
OMR Dr. Edgar
Wutscher,
Obmann der
Bundessektion
Allgemeinmedizin
wiederum ein niedergelassener Kassen- und
Sprengelarzt dem Beratungsgremium der
Landesregierung und des Landeshauptmannes
angehört. Der Vertreter der Ärztekammer
für Tirol im Landessanitätsrat ist
weiterhin Dr. Stefan Kastner.
Im Oktober/November 2020 hatte die ÖÄK
eine Umfrage zur Evaluierung der Ausbildung
in Lehrpraxen durchgeführt. Praxisinhaberinnen
und -inhaber wie auch
Lehrpraktikantinnen und -praktikanten
waren sich weitgehend einig, was den Lerngewinn
betrifft. 182 Lehrpraktikantinnen
und -praktikanten bewerteten diesen mit
sehr groß oder groß, 20 mit eher groß und
nur acht mit eher klein oder klein. Fast deckungsgleich
fiel die Einschätzung der Lehrpraxisleiterinnen
und -leiter aus. 197 gaben
den Lerngewinn mit sehr groß und groß an,
14 mit eher groß. Nur acht antworteten mit
eher klein oder klein.
Bei den Kommentaren gab es sowohl bei den
Lehrpraxisleiterinnen und -leiter wie auch
bei den Lehrpraktikantinnen und -praktikantenv
den Wunsch nach einer Verlängerung
der Lehrpraxis.
Facharzt für Allgemeinmedizin von ÖÄK
auf Schiene gesetzt
Nach eingehenden Diskussionen konnte die ÖÄK-Arbeitsgruppe
zur Schaffung eines Konzeptes zu einer fünfjährigen Facharztausbildung
zum Facharzt für Allgemeinmedizin dieses dem Vorstand
der ÖÄK zur Beschlussfassung vorlegen. Die Arbeitsgruppe hatte
der Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin OMR Dr. Edgar
Wutscher geleitet. Nach positiver Beschlussfassung durch den
Vorstand der ÖÄK gilt es nun, das Konzept mit dem Gesundheitsministerium
zu verhandeln, um die Schaffung des Facharztes für
Allgemeinmedizin rasch umzusetzen.
Ausschreibung einer Stiftungsprofessur für
Allgemeinmedizin an der MUI läuft
Das Rektorat der Medizinischen Universität
Innsbruck hat eine vorerst bis zum
31.12.2025 befristete Stelle einer Universitätsprofessorin/eines
Universitätsprofessors
für Allgemeinmedizin im Mitteilungsblatt
der Medizinischen Universität
Innsbruck ausgeschrieben. Die Einreichfrist
für Bewerbungen endet am 31.5.2021.
https://www.i-med.ac.at/
mitteilungsblatt/2020/32.pdf
IMPRESSUM:
„Arzt in Tirol“, Informationszeitschrift des Vereines
unabhängiger Tiroler Ärzte. Herausgeber und
Redak tion: Verein unabhängiger Ärzte, per Anschrift:
Dr. Fritz Mehnert, Anna-Huber-Str. 3, 6322
Kirchbichl. Verleger und Hersteller: Ablinger &
Garber GmbH, Medienturm Saline, 6060 Hall in
Tirol, Tel. 05223/513, www.AblingerGarber.com
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