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Arzt in Tirol, Ausgabe April 2021

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ARZT IN TIROL

Informationsschrift des Vereines unabhängiger Tiroler Ärzte (Mitglied des österreichischen Ärzteverbandes)

Ausgabe 1 | April 2021

www.arztintirol.at

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dr. Artur Wechselberger

INHALT

1 Vorwort Dr. Artur Wechselberger

2 Primärversorgung in der

Warteschleife

3 Fake News als Strategie des

Versagens?

4 Lähmt SARS-CoV-2 die ÖGK?

– Sozialversicherung auf Tauchstation?

5 Länder hätten es im Krankenhaus

gerne deutscher

5 Mittelbare Bundesverwaltung

5 Murks bei Ärztegesetznovelle

saniert

6 Diskussionen um extramurale

Bereitschaftsdienste

6 Erfolgreich zu sein setzt

zwei Dinge voraus

7 Das Corona-Virus und die Maus

7 Generation Corona – Medizinstudium

als „Kriegsabitur“ ?

8 Kurz berichtet

„chaotisch“ ist wohl eines der häufigsten

Eigenschaftswörter, mit der

die Umsetzung von Maßnahmen zur

Bekämpfung der Corona-Pandemie

bedacht wurden. Stümperhafte Impfstoffbestellung,

missglückte Kommunikation,

mangelhafte Zusammenarbeit von

Bund und Ländern, verfassungswidrige

Gesetze und Verordnungen, widersprüchliche

behördliche Vorgaben, unzulängliche

Versorgung mit Schutzausrüstung,

unerklärliche Differenzen in den statistischen

Darstellungen von Bund und Ländern,

fehlende Berücksichtigung wissenschaftlicher

Evidenz in den politischen

Entscheidungen und, und, und ...

Und die Ärzteschaft inmitten des Geschehens.

Selbst massiv belastet, aber

auch verunsichert von einer Situation,

die bisher unbekannt war. Medizinische

Unsicherheit, fehlende valide Daten,

gesundheitliche, organisatorische und

teils auch wirtschaftliche Bedrohung.

Widersprüchliche Informationen, die es

selbst für Medizinerinnen und Mediziner

schwierig machen, die Spreu vom Weizen

zu trennen und wissenschaftlich einigermaßen

fundierte Entscheidungsgrundlagen

zu erhalten. Gewohnt, sich auf valide

wissenschaftliche Evidenz verlassen

oder zumindest aus ärztlicher Erfahrung

schöpfen zu können, zwang und zwingt

sie die Situation, vage, wankelmütige, widersprüchliche

und oft schlecht belegte

Vorgaben der Politik mitzutragen.

Und dann, endlich die ersten Impfstoffe.

Hoffnung, wieder festen Boden unter die

Füße zu bekommen, wenn das unsichere

Element der politischen Managements

einer Pandemie von der jahrzehntelang

belegten erfolgreichen Strategie zum

Aufbau eines breiten Impfschutzes zur

Bekämpfung einer Viruserkrankung abgelöst

wird. Endlich wieder auf einem

Parkett, das wir Medizinerinnen und Mediziner

zu kennen und zu beherrschen

glauben. Impfstoffe, deren Wirkung und

Wirksamkeit wir mit unseren vertrauten

Werkzeugen zu bewerten wissen, deren

Nebenwirkungen wir einschätzen und

in unserer ärztlichen Verantwortung beurteilen

können. Schließlich ist es unsere

tägliche Routine, den Einsatz von Medikamenten

zu indizieren, Vor- und Nachteile

abzuwägen, Patienten aufzuklären

und Kontraindikationen wie Neben- und

Wechselwirkungen zu berücksichtigen.

Und wieder rutscht uns das Wort chaotisch

heraus. Dabei sind es nicht nur die

Beschaffungsvorgänge des Impfstoffs

und nicht allein die bürokratischen

Belastungen, mit denen impfwillige

Ärztinnen und Ärzte vor den Kopf gestoßen

werden, die uns das nicht gerade

schmückende Beiwort entlocken. Es

sind genauso die unvermindert anhaltenden

evidenzfernen, mehr hilflos als

hilfreichen, oft widersprüchlichen und

populistischen politischen Aussagen und

Vorschläge, die auf uns einprasseln. – Geschürt

auch von denen, die oppositionelle

Morgenluft riechen, die die Unsicherheit

und die Corona-Verdrossenheit der Bevölkerung

nutzen wollen, um endlich ihr

politisches Süppchen wieder aufwärmen

und kochen zu können. Es sind aber auch

jene Auguren, die die Medien mit Vermutungen

und ungeprüften Meldungen

füllen, die dazu angetan sind, Impfstoffe

zu verunglimpfen, Ängste zu schüren und

die Impfbereitschaft in der Bevölkerung

zu verringern.

Artur Wechselberger

Erscheinungsort und Verlagspostamt 6050 Hall · P.b.b. · ZLu: GZ 02Z032737 M


Primärversorgung in der Warteschleife

Auch abseits der Corona-Pandemie gibt es gesundheitspolitische Themen, die das

Jahr 2021 spannend machen. – Zumindest für die, die darauf gewettet haben oder

noch wetten möchten, wie viele der sechs angepeilten Primärversorgungseinheiten in

Tirol bis zum Jahreswechsel ihre Pforten öffnen werden.

Derzeit liege die Quote wohl eher bei null,

schätzt der Präsident der Ärztekammer

für Tirol, Artur Wechselberger. Überhaupt

sieht die Entwicklungslandschaft

für die 2017 in ein Gesetz gegossene Versorgungsform

recht mau aus. Schließlich

hängen auch die anderen Bundesländer

in ihrer Entwicklung stark nach. In ganz

Österreich wird wohl das bundesweite Ziel

von 75 Einheiten bis Ende dieses Jahres bei

Weitem verfehlt werden. – Nichts Neues

für die, deren gesundheitspolitisches Kurzzeitgedächnis

die Vereinbarung des Artikels

15 A aus dem Jahr 2012 zumindest in

Grundzügen abrufbar hat. Schulterzuckend

konstatieren sie, dass laut den damaligen

Vorgaben schon bis Ende 2016 in jedem

Bundesland ein Prozent der Bevölkerung im

Sinne von „Primary Healthcare“ versorgt

sein sollte.

Bürokratische Konzepte

Die Gründe für die Fehlplanungen sind vielfältig.

Entpuppen sie sich doch als klassische

Papiertiger einer Gesundheitsbürokratie,

die an den Bedürfnissen der Bevölkerung,

den Möglichkeiten und Wünschen derer,

die die Versorgung leisten, vorbeiplanen.

Sie streuen den politischen Entscheidungsträgern

mit elendslangen Konzeptpapieren

Sand in die ohnehin oftmals von gesundheitspolitischen

Lichtblicken nicht gerade

erhellten Augen. Dass die Umsetzung dieser

Konzepte einen reellen Bedarf voraussetzen,

verschweigen sie ebenso wie das

Finanzkapital, das bereitstehen muss, um

Neues zu verwirklichen. Und was noch vergessen

wird ist der Mut, wirklich innovativ

zu sein, Risiko zu tragen, Menschen begeisternd

mitzunehmen und zur Umsetzung

von neuen Konzepten zu gewinnen. Diese

Begeisterung setzt aber voraus, dass die,

die mitmachen sollten, auch einen Benefit

erwarten dürfen. Denn: Warum sollte jemand

seine Selbstständigkeit aufgeben, sich

mit anderen zu einer Organisationseinheit

zusammenschließen, wenn keine Vorteile,

sondern eher Nachteile in Sicht sind?

Warum sollten Ärztinnen und Ärzte sich

– egal ob in einem Zentrum oder in einem

Primärversorgungsnetzwerk – zusammenschließen,

wenn die, die dazu berufen

sind, solche Einheiten voranzutreiben, sich

zurücklehnen und denen das volle Risiko

überlassen, die unsere Bevölkerung ohnehin,

auch ohne Vergesellschaftung, gut

versorgen?

Dabei wäre es ganz einfach. Wenn Bund,

Länder und Sozialversicherung Primärversorgungseinheiten

wollen, dann müssen

sie die konkreten Vorteile erklären, den

Akteuren weitgehende Handlungs- und

Dispositionsfreiheit lassen und sich das

gewünschte Versorgungskonstrukt kaufen.

Wie jede andere Dienstleistung eben auch.

Darin liegt allerdings auch schon der Hund

begraben. Keine noch so schwulstigen Sätze

im Primärversorgungsgesetz, in Bund-Länder-Vereinbarungen

und von Dänemark,

Schweden oder anderen Ländern der Welt

abgekupferten Konzepte lassen sich eins zu

eins auf unsere – gut ausgestattete – Versorgungslandkarte

übertragen.

Und das noch dazu ohne Budget. Es geistern

wohl noch immer 200 Millionen Euro als

Finanzierungsgrundlage und EU-Förderungen

in den politischen Ankündigungen

herum. Geöffnet wurde das Füllhorn allerdings

– zumindest in Tirol – noch nicht. Und

wer die Textpassagen zur angekündigten

200-Millionen-Spritze genau liest, stellt

fest, wie unkonkret die Ankündigungen

sind. Denn die großen Player der Gesundheitsplanung

haben lediglich vereinbart,

dass anzustreben ist, 200 Millionen auf die

Beine zu stellen. Wer sie letztlich einbringen

soll, ist seit Jahren ebenso offen wie die

Planerfüllung bei der Errichtung der neuen

Primary Health Care bis Ende 2021.

Primärversorgung – Ansätze in Tirol

Mit dem Land Tirol und der TGKK wurde

schon 2015 ein grundsätzlicher Konsens

über den Vorschlag der Ärztekammer in

Tirol erzielt, im Stadtgebiet von Innsbruck

eine Einrichtung einer „allgemeinmedizinischen

Erstversorgungsordination“ als

Gruppenpraxis zu schaffen.

Diese sollte die ambulante Primärversorgung

in den Zeiten stärken, in denen die

Arztpraxen in der Regel häufig geschlossen

haben. Also insbesondere an Nachmittagen

und in den Abendstunden bis 22.00 Uhr. Damit

sollte die primärärztliche Versorgung

durch Ärzte für Allgemeinmedizin als erste

Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten

außerhalb der üblichen Öffnungszeiten

der Ärzte für Allgemeinmedizin sichergestellt

und gleichzeitig die Krankenhausambulanzen

entlastet werden.

Als es allerdings um die konkrete Umsetzung

ging, waren die Ambitionen nach

Stärkung des extramuralen Bereichs abrupt

zu Ende. Noch während in der Ärztekammer

an Businessplänen, Raumbedarf,

Raumsuche und Ausschreibungsmodalitäten

getüftelt wurde, entschieden sich

Land und Krankenkasse für eine jährliche

Krankenkassenpauschale, eine allgemeinmedizinische

Erstversorgungseinheit als

Teil der tirol kliniken zu installieren, um

die innerklinischen Abläufe in der Erstversorgung

ambulanter Patientinnen und

Patienten zu verbessern.

Zur „vertanen Chance“ scheinen auch

Gespräche mit an der Gründung von Primärversorgungseinheiten

interessierten

niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

zu werden, die sich mittlerweile an der

Nase herumgeführt fühlen müssen. In

jahrelangen Gesprächen – dazwischen

wochen- bis monatelange Unterbrechungen

– bewegt man sich am Fleck. Offene

Fragen wie Finanzierung, Haftungsübernahmen,

Anstellungsverhältnisse bis hin

zur ärztlichen Hausapotheke begleiten den

frustranen Prozess.

Freiwillige Ärztenetzwerke

Demgegenüber gibt es einen Vorstandsbeschluss

der Ärztekammer für Tirol, die

freiwillige Vernetzung der bestehenden

Einrichtung des niedergelassenen Bereichs

und der Krankenhäuser im Sinne von Ärztenetzwerken

zu fördern. In vielen Regionen,

in denen sich die Ärzte schon seit Jahren

selbst organisiert haben, bestehen ohnehin

schon starke Ansätze dazu. Aber gerade die

Schnittstelle zu den Krankenhäusern und

die Zusammenarbeit mit nichtärztlichen

Berufen ließen sich im Sinne dieses Konzeptes

bestimmt verbessern, so die Intention

der Ärztekammer. Die Hoffnung, diese

Vernetzungsarbeit und die positiven Versorgungseffekte

könnten sich in Zukunft

auch als klingende Münze in den Kassen

der Leistungserbringer niederschlagen, ist

ein erhoffter Begleiteffekt.

Mittlerweile gibt es drei solcher Ärztenetzwerke

in Tirol. Das älteste davon, das

„Ärztenetz Tirol – ARGE Schwaz“, hatte

sich gerade wieder bei den Impfaktionen

2 | Arzt in Tirol · April 2021


FOTO: ADOBE STOCK/ALEKSANDARFILIP

im Rahmen der SARS-CoV-2-Impfungen

zuerst der über 80-Jährigen

und dann der generellen Impfung

aller Bewohnerinnen und Bewohner

des Bezirkes bestens bewährt.

Unter Federführung von OMR Doris

Schöpf, der Referentin für Ärztenetzwerke

in der Ärztekammer für

Tirol bewies die Ärzteschaft ihre

erfolgreiche Zusammenarbeit im

OMR Dr. Doris Schöpf,

Referentin für Versorgungsnetzwerke

Dienst der Bürgerinnen und

Bürger ihres Einzugsgebietes.

Ein positiver Effekt, der sich in

vielen anderen Teilen Tirols in

der freiwilligen und zielgerichteten

Zusammenarbeit von

dort ansässigen Ärztinnen und

Ärzten auch beobachten ließ.

Vielleicht überlegen auch sie,

ihre Zusammenarbeit in der

Form freiwilliger Netzwerke

etwas zu formalisieren.

Ob die Krankenkasse und das

Land diese Organisationsarbeit

und die daraus erwachsenden

Vorteile für die Bevölkerung

auch honorieren werden, ist

allerdings, wie die Entwicklung

der letzten Jahre zeigt, fraglich.

Offensichtlich sind funktionierende

Privatinitiativen recht,

solange sie nichts kosten. –

Auch eine Art von öffentlicher

Versorgungsplanung und Verantwortungsübernahme.

Fake News als Strategie des Versagens?

Bekannterweise wurde das neue

Gehaltsschema in den Bezirkskrankenhäusern

von der Politik

ohne Einbeziehung der Vertreterinnen

und Vertreter der Tiroler

Ärztekammer beschlossen.

In der Stellungnahme der Ärztekammer

Tirol wurden das Vorgehen der

Politik und die Unzulänglichkeiten

des neuen Systems ausführlich kritisiert

und Verbesserungen gefordert.

Dies ist den Verwaltungen der

BKHs natürlich ebenso wie unsere

Stellungnahme zur Novelle des

Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes

bekannt. Das Interesse an der

Novelle hielt sich bei den meisten

Bezirkskrankenhäusern in Grenzen,

nur Kufstein und Reutte gaben neben

der Tiroler Ärztekammer eine

kritische Stellungnahme ab.

Obwohl im neuen Gesetz keine

verpflichtende Übernahme in das

neue Gehaltsschema für ärztliche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die vor dem 1.1.2020 in einem BKH

angestellt sind, gesetzlich definiert

ist, begannen einige Verwaltungen,

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

welche z. B. einen neuen Ausbildungs-

oder Facharztvertrag benötigten,

aber schon vor 1.1.2020 im

Hause angestellt waren, unter Hinweis

auf das neue Gesetz in das neue

Gehaltssystem umzustellen.

Nicht alle Ärztinnen und Ärzte waren

damit einverstanden, haben sich

gewehrt und die Ärztekammer um

Hilfe ersucht. Dass nun ausgerechnet

der „Miterfinder“ der unseligen

Umkleideordnung an den Tiroler

Krankenanstalten und Verwalter des

KH Kufstein auf Anfrage der Ärztekammer

Tirol Präsident Wechselberger

und mir wörtlich antwortet:

„Mit großem Interesse haben wir Ihr

Schreiben vom 22.2.2021 gelesen und

somit auch von der Stellungnahme

des Landes vom 16.2.2021 Kenntnis

erhalten. Diesem Schreiben ist bekanntlich

auch das Bemühen unseres

GV-Obmannes … und unserer Ärztevertreter

… vorausgegangen und hat

erfreulicherweise Wirkung gezeigt.

Wir begrüßen das – etwas verspätete

– Mitwirken der Ärztekammer

ausdrücklich und freuen uns, dass

die Vertretung der angestellten Ärzte

nun doch endlich die gravierenden

Unzulänglichkeiten ihres ausverhandelnden

Paketes im G-VBG

erkannt hat – wir hatten bereits

im Juli 2018 vor Gesetzeswerdung

auf diese missglückten Bestimmungen

– insbesondere für junge

Ärztinnen und Ärzte hingewiesen.“

MR Dr. Ludwig Gruber,

Kurienobmann der

Kurie angestellte Ärzte

Unterstützung

der

Ärztekammer

gegen

Zwangsumstellung

in neues

Gehaltssystem

Ganz bewusst unterstellt der

Herr Kaufmännische Direktor

des BKH Kufstein wider besseren

Wissens der Ärztekammer

Tirol, an den Verhandlungen

zum Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz

beteiligt gewesen

zu sein. Auch übersieht

der plötzlich überaus ärztefreundlich

agierende Manager,

dass der von ihm zitierte

Ärztevertreter des BKH Kufstein

eine Funktion der Ärztekammer

Tirol ausübt und nicht

des BKH Kufstein. Außerdem

ist besagter Arzt Vorstandsmitglied

der Tiroler Ärztekammer

und ein Primar von Kufstein

einer meiner Vertreter in der

Kurie der angestellten Ärzte.

Somit ist klar, dass die Angestelltenkurie

von Anfang an die

Anliegen der Ärztinnen und

Ärzte der BKHs unterstützt hat.

Natürlich wäre es dem Verwalter

des BKHs Kufstein freigestanden,

so wie wir das Gespräch

mit der Politik zu suchen

und eine rasche Lösung herbeizuführen.

Dies hat er lieber der

Ärztekammer Tirol überlassen,

um ihr dann auszurichten, verspätet

agiert zu haben.

3 | Arzt in Tirol · April 2021


Lähmt SARS-CoV-2 die ÖGK? –

Sozialversicherung auf Tauchstation?

Die Pandemie hat uns nun seit einem

Jahr im Griff. Sie dominiert weitgehend

das Geschehen und jede Veränderung. Die

Zeit verlief in mehreren Phasen. Am Anfang

war es die Angst vor dem Unbekanntem, vor

den bedrohlichen Bildern aus Bergamo und

dem fehlenden wissenschaftlichen Hintergrund,

war es die Unsicherheit gepaart mit

Sorge und Angst. Daraus resultierende politische

und institutionelle Handlungen führten

letztlich in das Abenteuer des ersten Lockdowns.

Waren zunächst die Krankenhausambulanzen

und Ordinationen bei fehlender

Schutzausrüstung und fehlendem Wissen und

Erfahrung im Umgang mit der Situation noch

mit verängstigten ersten Infizierten gefüllt, so

folgten dann Zugangsbeschränkungen zu den

und abschirmende Schutzmaßnahmen in den

Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung. –

Es entwickelte sich eine, auch wirtschaftlich,

schwierige Zeit für unsere Praxen.

Damals zeigten manche Institutionen wie

Länder, Sanitätsabteilungen und Kassen

eine, sagen wir einmal, rigide Managementfähigkeit,

was der schlechten Ausstattung

der Krankenhäuser und Ordinationen mit

Schutzausrüstung nicht gerade förderlich

war. In Tirol war es schließlich das Land, das

eine entsprechende Versorgung gewährleistete

und damit die medizinischen Leistungsträger

unterstützte.

Die weitgehende Lockerung über den Sommer

letzten Jahres und dann doch wieder langsam

– bei massiv steigenden Infektionszahlen – im

Herbst einsetzenden, aber letztlich verspäteten

scharfen einschränkenden Maßnahmen

konnten die Menschen nicht mehr richtig

erreichen. Der Nutzen der Maßnahmen, die

ständig wechselten, war für viele nicht mehr

erkenntlich oder nachvollziehbar.

Die Konsequenz

war ein deutlicher

Unterschied zwischen

erstem und zweitem Lockdown, der sich besonders

in einem ungenügenden Rückgang

der Infektionszahlen äußerte.

Gleichzeitig konnten wir die fulminante Entwicklung

und rasche Zulassung von Impfstoffen

beobachten, die in sensationeller Weise

und Zeit gelungen war. Leider wurde die

Hoffnung auf eine ebenso rasche und breite

Immunität der Bevölkerung durch eine stümperhafte

Einkaufsstrategie und schlechte

Kommunikation bezüglich Wirksamkeit und

Nebenwirkung der neuen Impfstoffe zunichte

gemacht. Nicht zuletzt das Auftauchen von

Virusmutationen unterschiedlicher, aber

auch unzureichend bekannter Gefährlichkeit

verunsicherte und bremste den Impfprozess

und die Impfbegeisterung der Bevölkerung.

„Krankenkasse

auf Tauchstation“

Zur Verunsicherung trugen und

tragen ebenso die Meinungsunterschiede

von Vertreterinnen

und Vertretern seriöser medizinischer

Wissenschaft und politischen

Entscheidungsträgern

bei. Der ständige Blick auf politische

Opportunität vor medizinischer

Evidenz, das politische

Hickhack zwischen Lockerung

und Verschärfung von Maßnahmen

erntet zunehmend Unsicherheit

und Misstrauen vonseiten der Bevölkerung.

In all dieser schwierigen und herausfordernden

Zeit war es die Ärzteschaft,

die einen sicheren Hafen für die Bevölkerung

darstellte. Sei es als behandelnde Versorger

– lange Zeit ohne entsprechende Schutzausrüstung

– oder als Anlaufstelle in all den Fragen

zu Infektion und Maßnahmen, ärztliche

Betreuer kranker Menschen, insbesondere

der an COVID-19-Erkrankten. Zuletzt als

unermüdliche Betreiber von Arztpraxen, in

denen SARS-CoV-2-Antigentestungen angeboten

wurden, von Laboren, die die gesamte

PCR-Testung durchzuführen hatten, bis zu

den COVID-19-Impfungen, die in einer Gemeinschaftsleistung

von niedergelassenen,

angestellten und Wohnsitzärztinnen und

-ärzten erbracht werden.

Man hat in diesem Jahr auch viele öffentliche

Aufrufe und Stellungnahmen gehört

und Presseaussendungen gelesen: von Politikern

aller Couleurs, von Beamten vieler

Ministerien, von Vertretern der Wirtschaft

und deren Spartenobleute, von Touristikern

und Hoteliers, von Apothekern und selbstverständlich

auch von der Ärztekammer in

ihren zahlreichen Rundschreiben und öffentlichen

Aussagen.

Wo aber war unser Vertragspartner?

Wo war jene

Institution, die eigentlich

dafür geschaffen wurde, um die medizinische

Versorgung im niedergelassenen Bereich zu

sichern? War es vor dem Corona-Jahr noch

die Schwierigkeit des Zusammenschlusses,

die als Ausrede für Stillstand von Kassenseite

herhalten musste, so schien die ÖGK seit

Beginn der Pandemie völlig untergetaucht.

Was blieb von den Managementfähigkeiten

einer großen Organisation bei der Beschaffung

von Schutzausrüstung zur Versorgung der Vertragsärzteschaft

im Kampf gegen das Virus?

Die latente Schwäche der Sozialversicherung

deckte auch der Gesetzgeber auf – oder besser

gesagt zu. Er degradierte die Krankenkasse

dazu, die Materialbestellungen aus den Ländern

zu übernehmen und weiterzugeben. Die

Finanzmittel zum Einkauf werden vom Bund

4 | Arzt in Tirol · April 2021

bereitgestellt, die Organisation der

Verteilung der Schutzmaterialien

von den Interessenvertretungen

organisiert. So versorgt die Ärztekammer

für Tirol nahezu 1400

Arztpraxen mit Schutzausrüstung.

Eine Leistung, die die Tiroler Ärzteschaft

für Lagerhaltung, Kommissionierung

und Verteilung von vielen

LKW-Ladungen an Material ca.

MR Dr. Momen Radi,

Obmann der Kurie

niedergelassene Ärzte 100.000,– Euro kosten wird.

Zur Befehlsempfängerin und Zahlstelle

des Bundes mutierte die ÖGK auch bei

den Testungen symptomatischer COVID-19-

Erkrankter und den Impfungen. Per Verordnung

wurde ihr ein Honararschema aufs Auge

gedrückt. Sie selbst dazu degradiert, die dafür

fälligen Bundesgelder zu verteilen.

Und wo sie autonom handeln hätte können,

hat sie geknausert wie gewohnt. Lediglich

Ausgleichszahlungen für in Not geratene

Ordinationen bis zu einer Höhe von 80 % des

Vorjahreshonorars bot sie als rückzahlbare

Darlehen ihren Vertragspartnern an. Wieder

brauchte es eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers,

der die Kassen zwingt, auf die Rückzahlung

dieser Darlehen zu verzichten, und

der auch die Kosten dafür übernimmt.

Zögerlichkeit und fehlende Aktivitäten der

ÖGK Tirol bremst seit letzten Herbst unser

Bestreben, in Vertragsverhandlungen für

die Jahre 2021 und 2022 – besser noch auch

für 2023 – zu treten. Bis auf ein vorsichtiges

Abtasten in ein paar Gesprächsrunden, in denen

uns vage die Bereitschaft zu Mehrjahresverträgen

signalisiert wurde, dominiert das

Warten. Der Vereinbarung, unsere Vorstellungen

konkret darzulegen, sind wir längst

nachgekommen. Wir beschäftigten unsere

Fachgruppen und Gremien damit und stellten

ein entsprechendes Paket zusammen, welches

wir Ende des Jahres der ÖGK mit dem

Vorschlag, die Verhandlungen fortzuführen,

übermittelten. Dort liegt das Paket nun seit

Monaten.

Anscheinend liegen nicht nur unsere Forderungen

auf Eis. Wie andere Länderkammern

berichten, gibt es auch bei ihnen derzeit keine

Vertragsabschlüsse. So, als ob die ambulante

medizinische Grundversorgung nicht wichtig,

als ob die ÖGK dafür nicht zuständig wäre.

Offensichtlich nehmen unsere Partner in

der gesetzlichen Krankenversicherung nicht

wahr, dass ihre Inaktivität, ihr Verharren auf

Tauchstation ein weiterer Schritt zur Bedeutungslosigkeit

bis zur Abschaffung der gesetzlichen

Selbstverwaltung der Versicherten sein

könnten. Eine neuerliche Verordnung von Vertragsarzthonoraren

durch den Bundesgesetzgeber

wäre der nächste Schritt dahin.


Länder hätten es im Krankenhaus gerne deutscher

Nach einem Formfehler in der Gesetzgebung möchten die Länder die Ausbildungskompetenz

für Ärztinnen und Ärzte an sich reißen

Das Verfassungsgericht hat festgestellt,

dass die Übertragung

der Ausbildungskompetenz an

die Ärztekammer formal nicht

richtig zustande gekommen ist

– man hatte vergessen, sich das

Einverständnis der Länder zu holen.

Obwohl hier über viele Jahre

von den Ärztekammern tadellose

Arbeit geleistet wurde, möchten

die meisten Bundesländer sich

diese Kompetenz nun einverleiben.

Schließlich ist es sehr praktisch, wenn

man selbst entscheiden kann, wie viele Fachärzte

im eigenen Krankenhaus ausgebildet

werden können.

Dr. Daniel von Langen,

Stv. Kurienobmann der

Kurie angestellte Ärzte

Man möchte also – salopp gesagt

– sein eigenes Süppchen kochen.

Als Beispiel dienen hier wohl die

deutschen Nachbarn: Hier kann

ein Chefarzt quasi beliebig viele

Ärztinnen und Ärzte ausbilden –

schließlich ist es auch viel billiger

und damit besser, möglichst viele

Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung

zu beschäftigen als die Versorgung

mit teuren Fachärzten zu sichern.

Und so wird das Süppchen zunehmend

zum Erbsensüppchen, welches man

genüsslich bei ausgelassener Stimmung in

der Skihütte schlürft, um danach frei dem

Motto „Hab ich bezahlt für!“ im Schneesturm

durch das freie Gelände ohne Sicht und

Ahnung auf gut Glück ins Tal zu fahren

… Welches Ende dieses Vergnügen über

kurz oder lang nimmt, wissen wir. Auch

das Impfchaos zeigt uns, wie einfach sich

die Ländervertreter komplexe medizinische

Themen vorstellen, und lässt uns

den bitteren Geschmack dieser trüben

Suppe erahnen.

Daher fordern wir:

Die Kompetenz über die ärztliche Ausbildung

muss im Namen von Qualität und

Transparenz im unabhängigen Verantwortungsbereich

der Ärztinnen und Ärzte

bleiben. Denn wir können es besser!

Kompetenzstreit um

Ärzteausbildung

Nachdem sich Länder und Bund nicht auf

eine einheitliche Vorgangsweise einigen

konnten, geht die Diskussion der Übertragung

von Aufgaben des Bundes an Gebietskörperschaften

– die Ärzteausbildung betreffend

– weiter.

Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt,

dass die bisherige Form der Kompetenzübertragung

an die ÖÄK betreffend die

Zurücknahme und Einschränkung der Anerkennung

als Ausbildungsstätten mangels

Zustimmung der beteiligten Länder nicht der

Bundesverfassung entspreche. Er hatte deshalb

die entsprechenden Paragrafen im Ärztegesetz,

die den Verfassungsbestimmungen

zur Übertragung von Aufgaben des Bundes

im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung

widersprachen, aufgehoben. Zur Sanierung

der Verfassungswidrigkeit hatte der

Verfassungsgerichtshof eine Frist bis zum

31.3.2021 gesetzt. Nachdem der Nationalrat

diese Reparaturfrist verstreichen ließ und

keine neuen Regelungen beschlossen hat,

sind derzeit die Bezirksverwaltungsbehörden

für die Aufhebung bzw. Einschränkung

von Genehmigungen von Ausbildungsstätten

zuständig.

Fleckerlteppich der

Entscheidungsträger

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung der

Zuständigkeiten zur Zurücknahme oder

Einschränkung der Anerkennung als Ausbildungsstätten

sind, einschließlich der Statutarstädte,

nahezu hundert Verwaltungsbehörden

mit den für die Ärzteschaft wichtigen

Fragen der Ärzteausbildung befasst. Die

Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine

Verwaltungsbehörde eines politischen Bezirks

in erster Instanz. Sie ist eine der beiden

Formen der Bezirksverwaltungsbehörde.

Die andere sind Städte mit eigenem Statut,

die Statutarstädte. Obwohl Landesbehörde,

erfüllt die Bezirkshauptmannschaft sowohl

Aufgaben der mittelbaren Bundesverwaltung

als auch der Landesverwaltung.

Mühsame Diskussion –

Sachfrage versus Machtfrage

Natürlich sollte es nicht im Sinne der Länder

sein, Aufgaben für ihre Verwaltung zu reklamieren,

die bei der ÖÄK bestens aufgehoben

und versorgt sind. Wäre da nicht ein gewisser

Machtanspruch, der selbst sparsame Länder

verleitet, zuzugreifen und zu nehmen, was

man nur bekommen kann. Schließlich stärken

neue Kompetenzen nicht nur das föderale

Ego der Landesverwaltung. Als Träger der

Landeskrankenanstalten bzw. Eigentümer

ihrer Betreibergesellschaften glauben einige

Landesfürsten, dass es gut sein könnte, Betreiber

und Ausbildungsgewalt in einem zu sein.

Es wird wohl noch einiger Verhandlungsrunden

zwischen Bund, Ländern und Österreichischer

Ärztekammer bedürfen, um eine

vernünftige und im Sinne der auszubildenden

Ärztinnen und Ärzte bestmögliche Regelung

der Ausbildungskompetenzen zu finden.

– Hoffentlich dann auch der Bundesverfassung

entsprechend.

Murks bei Ärztegesetzesnovelle

saniert

Weil man im Sommer letzten Jahres

vergessen hatte, Zustimmung der Bundesländer

zu einer Ärztegesetzesnovelle

einzuholen, und diese Novelle damit

verfassungswidrig kundgemacht wurde,

musste sich der Nationalrat heuer noch

einmal mit der Materie zur Führung der

Ärzteliste und der Übertragung von Aufgaben

des Bundes an die ÖÄK beschäftigen

und das Gesetz neu beschließen.

Inhaltlich brachte die Novelle auch eine

wesentliche Änderung für die Landesärztekammern.

Die Eintragung, Führung

und Streichung ist jetzt allein Aufgabe der

Österreichischen Ärztekammer. Die Landesärztekammern

haben ihre Mitglieder

in Mitgliederverzeichnissen zu führen.

Zudem ist der öffentliche Teil der Ärzteliste

auf einer von der Österreichischen

Ärztekammer ausschließlich für diesen

Zweck einzurichtenden Website zugänglich

zu machen. Jede Person ist berechtigt,

in den öffentlichen Teil der Ärzteliste

Einsicht zu nehmen.

Näheres über die Ärzteliste, insbesondere

über deren Einrichtung und Führung

durch die Österreichische Ärztekammer,

die nach diesem Bundesgesetz an Behörden,

Ärztekammern in den Bundesländern

oder andere Dritte ergehenden Meldungen

und Datenflüsse betreffend die Ärzteliste,

sowie über Inhalt und Form des

Ärztinnen-/Ärzteausweises ist von der

Bundesministerin/vom Bundesminister

für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

durch Verordnung zu

bestimmen.

5 | Arzt in Tirol · April 2021


Diskussionen um extramurale Bereitschaftsdienste

Dass eine ausreichende Erreichbarkeit

ärztlicher Hilfe ein wesentliches Merkmal

eines funktionierenden Gesundheitssystems

ist, bestreitet niemand.

Die Frage ist nur das Wie.

Kompliziert wird es, wenn man, wie in

Österreich grundsätzlich vorgesehen, den

extra- und intramuralen Versorgungsbereich

streng zu trennen versucht. Denn ambulante

Behandlung hat grundsätzlich im

extramuralen Bereich zu erfolgen. So sieht

es das österreichische Gesundheitssystem

vor, so ist auch die Finanzierung aufgestellt.

Eine ausreichende ambulante Versorgung

in Arztpraxen sicherzustellen, ist der wesentliche

Gesetzesauftrag der Krankenkassen.

Krankenhäuser für die stationäre

Behandlung vorzuhalten, trifft die Bundesländer.

Selbst die Bundesverfassung gibt

diese Trennung in groben Zügen vor. Gesundheitswesen

als Bundesangelegenheit,

Krankenanstalten in der Kompetenz der

Länder. Die Krankenkassen finanzieren die

Versorgung in den Arztpraxen und alle übrigen

Behandlungsleistungen, die extramural

erbracht werden. Dafür reduzieren sich mit

einer Pauschalzahlung an die Krankenhäuser

ihr Kostenrisiko für die Krankenhausbehandlung.

Dieses tragen die Kommunen,

die auch den Abgang der Häuser zu decken

haben. – Für 2020 wahrscheinlich mehr als

100 Millionen Euro allein in Tirol.

Zwar akzeptiert man krankenhausgebundene

Notarztsysteme als erprobte Angebote,

um medizinische Notfälle rasch und

kompetent aus dem extramuralen Bereich

einer Abklärung und Behandlung im Krankenhaus

zuzuführen. Dagegen sieht es mit

dem Patientenzulauf in die Krankenhausambulanzen

schon ganz anders aus. Sie

werden – Notfälle, Besuch von Spezialambulanzen

oder zur Vorbereitung von stationären

Aufnahmen ausgenommen – häufig

MR Dr. Klaus

Schweitzer,

Sprengelärzteund

Hausapothekenreferent

als Systemfehler, als Beanspruchung

der falschen Behandlungseinrichtung

kritisiert.

In den Kassenverträgen ist

geregelt, dass die Vertragsärzte

für Allgemeinmedizin an

einen von der Ärztekammer

einzurichtenden Bereitschaftsdienst

an den Wochenenden

teilnehmen müssen. Für alle

anderen Zeiten gibt es keine

Regel, wie Patientinnen und

Patienten versorgt werden,

wenn die Arztpraxen unbesetzt sind. Das

gilt für den Tag wie auch für die Nacht. Als

noch alle Sprengelärztinnen und -ärzte beamtet

waren, gab es eine für das Land und

die Gemeinden einfache Lösung: Beamtete

Sprengelärztinnen und -ärzte hatten und

haben – es gibt noch knapp 30 davon – für die

jederzeitige Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe

in ihren Sanitätssprengeln zu sorgen. Nicht

so die Vertragssprengelärztinnen und -ärzte,

die das auslaufende System der Sprengelärzte

als Gemeindebeamte ersetzen. In ihren

Werkverträgen gibt es diese Verpflichtung

nicht. Zudem nimmt die Zahl der niedergelassenen

Ärztinnen und Ärzte, die freiwillig

rund um die Uhr erreichbar waren und die

„Sprengelärzte alt“ in ihrer unzeitgemäßen

Verpflichtung zur kurativen Bereitschaft

entlasteten, ab.

Deshalb erscheint es dringend notwendig,

die ärztliche Erreichbarkeit auf neue Beine

zu stellen und den Gegebenheiten anzupassen.

Ein Prozess, den andere Bundesländer

schon versucht haben. Oft mit zweifelhaftem

Erfolg, wie gerade die Probleme in Oberösterreich

und in der Steiermark zeigen. Sie

zeigen aber auch, wie sensibel das Thema

ist. Gilt es doch, den Spagat zu schaffen zwischen

medizinischer Notwendigkeit, geografischen

und verkehrstechnischen Gegebenheiten,

Bevölkerungsdichte, Einwohnergleichwerte

in Fremdenverkehrsgebieten

und Erholungs- und

Freizeitbedürfnis der Ärzteschaft.

Selbst bei größtem Vertrauen in die

niederschwellige Gesundheitshotline

1450 und einem dort erreichbaren

telefonischen Hintergrundarzt

erfordert eine zeitgemäße ärztliche

Erreichbarkeit außerhalb der Ordinationszeiten

jedenfalls eine rasche

ärztliche Hilfe vor Ort. Selbst wenn

die Krankenhäuser mehr als bisher

in ein sektorenübergreifendes Versorgungskonzept

eingebunden werden, wird es Ärztinnen

und Ärzte brauchen, die Patientinnen

und Patienten wohnortnahe betreuen und

ihnen den Weg ins nächste Krankenhaus

ersparen. Denken wir gerade an Alten- und

Pflegeheime mit ihren zumeist schwerkranken

Bewohnerinnen und Bewohnern und

ihrer – besonders in der Nacht – oft extrem

ausgedünnten Versorgung mit qualifiziertem

Personal.

Es ist nur zu hoffen, dass das notwendige

Versorgungskonzept nicht zum Spielball der

Sparbestrebungen von Land und Krankenkassen

wird. Denn eines muss klar sein, ein

großer Teil der Akzeptanz des Konzeptes

hängt an den Rahmenbedingungen und nicht

zuletzt an den finanziellen Anreizen für die

Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Die nach

zehn Jahren endlich „gewährte“ zehnprozentige

Erhöhung des Nachtdiensthonorars

für die Dienste unter der Woche haben gerade

einmal dazu gereicht, dass die Diensthabenden

sich nicht sofort aus der Versorgung

zurückgezogen haben. Sie auch weiterhin im

System zu halten und zusätzliche Ärztinnen

und Ärzte für eine Nachtbereitschaft

zu gewinnen, wird einer der kritischen Erfolgsfaktoren

für eine Neugestaltung der

ambulanten Bereitschaftsdienste sein.

Erfolgreich zu sein setzt zwei Dinge voraus – klare Ziele und

den brennenden Wunsch, sie auch zu erreichen (J. W. v. Goethe)

Seit April 2017 darf ich nach 26 Jahren

als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses

des Wohlfahrtsfonds nun als

Vertreter der Pensionisten in diesem

Gremium ein „waches Auge“ auf unsere

Versorgungseinrichtung werfen.

Ich fühle mich aber in dieser Funktion als

Vertreter der Kollegenschaft, die in den

nächsten Jahren in Pension gehen wird,

wohl und versuche deshalb ebenso auch

ihre Interessen zu vertreten.

Auch im 70. Jahr nach der

Gründung des Wohlfahrtsfonds

(1.7.1950) erweist sich unser Tiroler

Fonds als nachhaltiges und

zeitloses Erfolgsmodell. Vergleiche

mit öffentlichen Sozialversicherungsträgern

bzw. Privatversicherungen

hinsichtlich

Beitrag zu Leistung sprechen

eindeutig für die Einrichtung

der Ärzteschaft. Das Jahr 2019

OMR Dr. Erwin Zanier,

Vertreter der Pensionisten

im Verwaltungsausschuss

war ein bemerkenswertes, ja wohl

eines der erfolgreichsten Jahre

unseres Fonds. Die Bilanzsumme

stieg aufgrund der starken Kapitalmarktentwicklung

auf den historischen

Höchststand von 453

Millionen Euro (2010 waren es

noch 288 Millionen Euro). Dies

brachte auch den höchsten jemals

erzielten Jahresüberschuss von

35 Millionen Euro. Davon kamen

6 | Arzt in Tirol · April 2021


9,4 Millionen aus dem Immobilienertrag

bei einer Rendite von 6,35 % und ca. 26

Millionen aus dem Kapitalvermögen bei

einer Rendite von 10,65 %. Dabei zeigte

sich aber auch ein Wermutstropfen: Das

Jahr 2019 war das letzte Jahr, in dem allein

durch die Beiträge der Kollegenschaft die

laufenden Leistungszahlungen abgedeckt

werden konnten.

Mit Ausbruch der Corona-Krise hat sich das

Bild geändert. Dennoch, trotz anfänglicher

massiver Einbrüche auf dem Kapitalmarkt,

konnte unser Fonds mit einer beachtlichen

Jahresperformance von 3,59 % abschließen.

Im Vergleich dazu werteten die österreichischen

Pensionskassen ihre Performance

von 2,55 % „als einen großen Erfolg für ihre

Kunden“. Die endgültige Bilanz für das Jahr

2020 werden wir erst im Juni 2021 beschließen.

Dann hoffentlich aber unter dem Motto

„Ende gut, alles gut“– vor allem auch in Hinblick

auf die Pandemie.

„Sich des Erfolges freuen, ist etwas anderes,

als ihn für sich in Anspruch zu

nehmen.“ (Dag Hammarskjöld)

In diesem Sinne fühlen sich die Verantwortlichen

für das Management und die

Sicherheit unseres Pensionssystems, Präsident

Artur Wechselberger, Finanzreferent

Franz Größwang und der Vorsitzende des

Verwaltungsausschusses Gregor Henkel,

ihrer Kollegenschaft verpflichtet – ihnen

gebührt unser DANK.

Das Corona-Virus und die Maus

Nein, hier geht es nicht um die Fledermaus

und die Übertragung des Corona-

Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen,

vielmehr geht es um die kleine Computermaus

als Bild für unsere EDV-Welt, die

während der COVID-19-Pandemie mehr

leisten sollte, als sie kann.

Wir leben in einer volldigitalisierten Welt des

dritten Jahrzehnts im dritten Jahrtausend.

Diesen Eindruck erzeugen die Handywelt,

soziale Medien, vernetzte Autos, Smarthome-

Applikationen und digitale Assistenten, die

unseren Alltag erleichtern und teils bestimmen.

Schon bisher war der EDV-technische Alltag

der Ärzte mit ELGA und e-card nicht gerade

von modernster Technik geprägt, doch die

wahren Baustellen sollte

die aktuelle Pandemie

freilegen. Schon im Frühjahr

des letzten Jahres

war das EMS (epidemiologisches

Meldesystem)

an seine Grenzen gekommen,

Schnittstellen

zu Labors und anderen

Anwendern mussten erst programmiert werden,

händische Nachträge und verspätete Einbuchungen

von positiven PCR-SARS-CoV2-

Befunden erschwerten die Beurteilung der

epidemiologischen Lage bzw. die Eindämmung

der Pandemie durch rasches Contact-Tracing.

„Öffentlich EDV-

Systeme der Pandemie

nicht gewachsen

– effektivere EDV-

Systeme notwendig“

Bei den ersten Antigen-Massentests

vor Weihnachten brach in

den ersten Stunden die SMS-Information

für die getesteten Personen

zusammen, das Land musste

das Meldesystem auf Excel-Listen

umstellen, und die getesteten Personen

wurden zumeist von Gemeindemitarbeiterinnen

und -mitarbeitern

persönlich angerufen. Persönliches

Engagement musste schlechte Programmierung

und unzureichende Serverkapazitäten

ausgleichen.

Der aus meiner Sicht persönliche Höhepunkt

war mit der Einmeldung von Impfwilligen im

„Tirol impft“-Portal erreicht. Seit 1.2.2021 kann

sich in Tirol jeder Bürger und jede Bürgerin

für eine Impfung anmelden

und die Impfstelle

(Impfstraßen oder niedergelassene

Ärztinnen

und Ärzte) aussuchen.

Erst eineinhalb Monate

später hat die niedergelassene

Ärzteschaft die

Möglichkeit erhalten,

die Impfanmeldungen der eigenen Ordination

einzusehen und erst ab diesem Zeitpunkt die

Klarheit zu haben, ob ein paar Dutzend oder

gar hunderte Patientinnen und Patienten in

der jeweiligen Ordination zu impfen sind.

Wochenlange Vorbereitungszeit ist unnötig

verstrichen. Wer meint, dass man

dann zumindest eine korrekte Liste

der zu impfenden Patientinnen

und Patienten erhalten hat und nun

nach Alter und Vorerkrankung gut

priorisieren kann, um dann den wenigen

Impfstoff rasch an die richtigen

Personen verimpfen zu können,

irrt gewaltig. Teilweise sind bis zu

Dr. Stefan Kastner,

Vorstandsmitglied 40% der gelisteten Impfwilligen im

Rahmen sogenannter institutioneller

Impfungen (80+-Impfung, Gesundheitspersonal,

Lehrerinnen und Lehrer usw.) bereits

geimpft. Die ohnehin hohe administrative

Belastung der Arztpraxen steigt weiter. Die

Ausreden reichen von fehlenden Schnittstellen

des „Tirol impft“-Portals zum e-Impfpass

bis zu Datenschutzbedenken.

Der Ärzteschaft wird gerne unterstellt, sie

sei gegen ELGA und andere EDV-technische

Neuerungen. Das Gegenteil ist der Fall, aber

die Lösungen müssen endlich stabil, praktikabel,

schnell und anwenderfreundlich werden.

Wer würde heute Google benützen, wenn das

Nachschlagen im Lexikon schneller wäre und

aktuellere Ergebnisse liefern würde?

Die Hoffnung stirbt zuletzt, und so wünsche

ich mir, dass die Lehren aus den EDV-technischen

Problemen dieser Pandemie gezogen

werden und sich meine Computermaus bald

mit effektiveren Klicks durch eine bessere

elektronische Gesundheitswelt bewegen darf.

Generation Corona – Medizinstudium als „Kriegsabitur“?

„Der Arzt, der in zehn Jahren

deinen Blinddarm operiert, sitzt

gerade in der Unterhose beim Matura-Homeschooling

an der Xbox

und futtert Gummibärchen.“

Jeder hat diesen und ähnliche Sprüche

in den letzten Monaten auf Whatsapp

und anderen Medien zugeschickt bekommen

und schmunzelnd weitergepostet.

Bis der Maturant in diesem

Spruch sein Medizinstudium beginnt,

wird sich die Lage schon normalisiert

haben und wir können ihm die Appendektomie

im Jahr 2032 schon mal

prospektiv zutrauen. Aber was ist mit

denen, die schon mitten im Studium

drin sind? Werden die einen Makel in

ihren Biografien haben, weil sie zu den

„Corona-Jahrgängen“ gehören?

Mein Vater machte im Sommer 1945

im Keller seines ausgebombten Gymnasiums

in Berlin-Tempelhof sein

Prof. Dr. Christoph

Brezinka,

Vorstandsmitglied,

Co-Referent im

Hochschulreferat

„Kriegsabitur“, das lief praktisch

ohne Prüfungen ab, aber er konnte

mit der von der Berliner Kommandatur

ausgestellten Bestätigung

studieren. Die Studierenden dieses

Jahrgangs, egal was und wo sie dann

auch studierten, bekamen an den

Universitäten immer wieder spitze

Bemerkungen wegen ihrer angeblichen

Wissensdefizite, nicht nur

von Professorinnen und Profes- »

7 | Arzt in Tirol · April 2021


soren, auch von Studienkolleginnen und -kollegen,

die ihre Reifeprüfungen noch „ordentlich“

bis 1944 oder nach 1946 abgelegt hatten. Wenn

mein Vater im späteren Leben bei einer Rechnung

die Mehrwertsteuer nicht ausrechnen

konnte, seufzte er „Kriegsabitur!“ und griff zum

Taschenrechner.

Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Medizinstudierenden,

die wichtige Jahre ihres Studiums

während der Lockdowns im Online-Teaching

zugebracht haben, mit einem ähnlichen

Makel in ihren Biografien und Bewerbungsunterlagen

behaftet sein werden wie die Kriegsabiturienten

von einst. Hier liegt es an uns, dieser

Entwicklung vorzubauen – und zwar gemeinsam

mit den Betroffenen. Die Anleitungen und das

Lernen der unmittelbar praktischen Medizin

hat durch die Transferierung der Praktika in den

virtuellen Online-Bereich am meisten gelitten.

Die Lösung wird nicht darin liegen, das einfach

zu bagatellisieren und darauf hinzuweisen, dass

die praktische Medizin und erst recht der Patientenkontakt

in Zeiten der Molekularmedizin

ohnehin überschätzt sind.

In jedem Fach, in jeder Subdisziplin wird man

sich praktische, patientennahe Refresher überlegen

müssen, Simulationen und Phantome,

die ja mittlerweile reichlich vorhanden, aber

meistens gut versperrt sind, müssen gezielt

zum Einsatz kommen. Natürlich sollen alle

Studierenden ihre klinischen Praktika, die sie

hinter dem Computer absolviert haben, bestätigt

und angerechnet bekommen. Freilich, eine

Pandemie ist höhere Gewalt, aber von stationären

Patientinnen und Patienten, denen man

die Besucher aussperrt, wird man nicht so viel

Motivation erwarten können, sich für praktische

Übungen einspannen zu lassen … „Warum

können diese Medizinstudierenden durch die

Station wandern und mit mir reden – und meine

Tochter und mein Enkelkind nicht?“

Die stärkste Allianz in der Medizinerausbildung

in Österreich war immer die der Lehrunwilligen

mit den Lernunwilligen. Oft trennten

sie nur ein paar Altersjahre, und gemeinsam

schafften sie es, unzählige Initiativen zur Verbesserung

der Ausbildung zu Fall zu bringen.

Diesmal muss allen daran gelegen sein, dass

nicht gleich ein paar Jahrgänge als milde belächelte

„Corona-Dökter“ etikettiert werden. Es

wird Angebote für das Vermitteln praktischer

Fertigkeiten brauchen, und die werden angenommen

werden müssen. Es gibt viel zu tun,

packen wir’s an !

Kurz berichtet

Wechsel im Landessanitätsrat

Als Nachfolger des auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen

Sprengelarztes von Stumm,

Dr. Oliver Glaser, wurde Dr. Matthias Somavilla,

Sprengelarzt in Fulpmes, zum Mitglied

des Landessanitätsrates bestellt. Damit ist

gesichert, dass, wie schon mit Dr. Glaser,

Großes Lob für Ausbildung in den

allgemeinmedizinischen Lehrpraxen

OMR Dr. Edgar

Wutscher,

Obmann der

Bundessektion

Allgemeinmedizin

wiederum ein niedergelassener Kassen- und

Sprengelarzt dem Beratungsgremium der

Landesregierung und des Landeshauptmannes

angehört. Der Vertreter der Ärztekammer

für Tirol im Landessanitätsrat ist

weiterhin Dr. Stefan Kastner.

Im Oktober/November 2020 hatte die ÖÄK

eine Umfrage zur Evaluierung der Ausbildung

in Lehrpraxen durchgeführt. Praxisinhaberinnen

und -inhaber wie auch

Lehrpraktikantinnen und -praktikanten

waren sich weitgehend einig, was den Lerngewinn

betrifft. 182 Lehrpraktikantinnen

und -praktikanten bewerteten diesen mit

sehr groß oder groß, 20 mit eher groß und

nur acht mit eher klein oder klein. Fast deckungsgleich

fiel die Einschätzung der Lehrpraxisleiterinnen

und -leiter aus. 197 gaben

den Lerngewinn mit sehr groß und groß an,

14 mit eher groß. Nur acht antworteten mit

eher klein oder klein.

Bei den Kommentaren gab es sowohl bei den

Lehrpraxisleiterinnen und -leiter wie auch

bei den Lehrpraktikantinnen und -praktikantenv

den Wunsch nach einer Verlängerung

der Lehrpraxis.

Facharzt für Allgemeinmedizin von ÖÄK

auf Schiene gesetzt

Nach eingehenden Diskussionen konnte die ÖÄK-Arbeitsgruppe

zur Schaffung eines Konzeptes zu einer fünfjährigen Facharztausbildung

zum Facharzt für Allgemeinmedizin dieses dem Vorstand

der ÖÄK zur Beschlussfassung vorlegen. Die Arbeitsgruppe hatte

der Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin OMR Dr. Edgar

Wutscher geleitet. Nach positiver Beschlussfassung durch den

Vorstand der ÖÄK gilt es nun, das Konzept mit dem Gesundheitsministerium

zu verhandeln, um die Schaffung des Facharztes für

Allgemeinmedizin rasch umzusetzen.

Ausschreibung einer Stiftungsprofessur für

Allgemeinmedizin an der MUI läuft

Das Rektorat der Medizinischen Universität

Innsbruck hat eine vorerst bis zum

31.12.2025 befristete Stelle einer Universitätsprofessorin/eines

Universitätsprofessors

für Allgemeinmedizin im Mitteilungsblatt

der Medizinischen Universität

Innsbruck ausgeschrieben. Die Einreichfrist

für Bewerbungen endet am 31.5.2021.

https://www.i-med.ac.at/

mitteilungsblatt/2020/32.pdf

IMPRESSUM:

„Arzt in Tirol“, Informationszeitschrift des Vereines

unabhängiger Tiroler Ärzte. Herausgeber und

Redak tion: Verein unabhängiger Ärzte, per Anschrift:

Dr. Fritz Mehnert, Anna-Huber-Str. 3, 6322

Kirchbichl. Verleger und Hersteller: Ablinger &

Garber GmbH, Medienturm Saline, 6060 Hall in

Tirol, Tel. 05223/513, www.AblingerGarber.com

8 | Arzt in Tirol · April 2021

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