Anmeldung von Pflegekräften - Gemeinde St. Stefan im Gailtal
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ericht der referenten seite 5<br />
Förderung <strong>von</strong> Wohnhaussanierungen<br />
Zusätzlich zur Wohnbauförderung für<br />
den Bau <strong>von</strong> neuen Eigenhe<strong>im</strong>en gibt<br />
es zurzeit umfangreiche Förderaktionen<br />
rund um die Sanierung bestehender<br />
Gebäude.<br />
neben der gewohnten althaussanierung<br />
(Förderstelle land Kärnten, abt. 4) werden<br />
für die privaten Häuselbauer weitere folgende<br />
Förderungen angeboten:<br />
• Land Kärnten Abt. 7 – „Energiespartausender“<br />
• Land Kärnten Abt. 15 – Direktförderungen<br />
<strong>von</strong> Heizanlagen<br />
• Land Kärnten bzw. Verein Energiebewusst<br />
Kärnten – Vor-Ort-Energieberatung<br />
• Bund – neue Bundesförderung „Thermische<br />
Sanierung“<br />
Kurzinformationen zur<br />
Althaussanierung<br />
bei der althaussanierung werden allgemeine<br />
Maßnahmen (errichtung oder austausch<br />
<strong>von</strong> Zentralheizungsanlagen, errichtung<br />
<strong>von</strong> sanitäranlagen, sanierung<br />
<strong>von</strong> Wohnungen – Wohnungszusammenlegungen<br />
bzw. Wohnungsvergrößerungen<br />
sowie Dacherneuerungen mit Kaltdachausführung,<br />
usw. ) mit bis zu 30% der gesamtbaukosten<br />
gefördert. Weiters werden<br />
Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmungen,<br />
Fenstererneuerungen, solarheizungen,<br />
Wärmepumpen usw.) bis zu 36% der<br />
gesamtbaukosten und die Errichtung<br />
<strong>von</strong> Heizungsanlagen (anlagen für biogene<br />
brennstoffe, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse,<br />
kontrollierte Wohn-<br />
raumlüftung usw.) bis zu 42 % der gesamtbaukosten<br />
gefördert. Den höchsten<br />
Förderanteil <strong>von</strong> bis zu 60 % der gesamtbaukosten<br />
erhält man bei einer thermischen<br />
Gesamtsanierung (Verbesserung<br />
an mind. 95 % der gebäudehülle ) oder bei<br />
Durchführung <strong>von</strong> behindertengerechten<br />
Maßnahmen. ein Sanierungsprojekt <strong>im</strong><br />
sinne der althaussanierung benötigt zuerst<br />
einen Energieausweis, mit welchem<br />
eine Sanierungsstrategie ausgearbeitet<br />
werden kann, damit man um eine Förderung<br />
ansuchen und in weiterer Folge die<br />
bauarbeiten durchführen kann.<br />
Kurzinformationen zum<br />
„Energiespartausender“<br />
bei dieser aktion werden Dämmmaßnahmen<br />
an bestehenden ein- oder Zweifamilienhäusern<br />
gefördert, welche ein Investitionsvolumen<br />
<strong>von</strong> mind. € 5.000,– bei einem<br />
Arbeitskostenanteil <strong>von</strong> € 2.000,–<br />
aufweisen müssen. Pro gebäude wird zusätzlich<br />
zur Althaussanierung eine Förderung<br />
<strong>von</strong> € 1.000,– ausgeschüttet, wobei<br />
die Förderung rückwirkend für Maßnahmen,<br />
welche nach dem 03.06.2008<br />
durchgeführt wurden, gewährt wird. Die<br />
Förderanträge, welche entsprechende<br />
Beilagen (Kostenvoranschlag, energieausweis)<br />
beinhalten müssen, sind bis spätestens<br />
31.12.2009 einzureichen.<br />
Kurzinformation zur<br />
Vor-Ort-Energieberatung<br />
Der Besuch eines Energieberaters zur<br />
Überprüfung des gebäudes, der Heizungsanlage<br />
und zur Vorbereitung auf die ener-<br />
gieausweiserstellung wird gefördert. Der<br />
selbstbehalt für die zur Vor-Ort-beratung<br />
beträgt € 50,– und es werden zusätzlich in<br />
einem beratungsgespräch wertvolle Energiespartipps<br />
erteilt.<br />
Kurzinformation zur Bundesförderung<br />
Thermische Sanierung<br />
– Privater Wohnbau<br />
Diese bundesförderung beinhaltet einen<br />
einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss<br />
in der Höhe <strong>von</strong> 20% der Sanierungskosten<br />
bei einer max<strong>im</strong>alen förderbaren Investitionssumme<br />
<strong>von</strong> € 25.000,–, d. h.<br />
die max<strong>im</strong>ale Förderhöhe beträgt<br />
€ 5.000,– pro Objekt und weitere Förderungen<br />
aufgrund landesgesetzlicher Best<strong>im</strong>mungen<br />
sind nicht ausgeschlossen.<br />
gefördert werden Maßnahmen zur<br />
umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes<br />
<strong>von</strong> Wohngebäuden (Dämmwerte<br />
müssen erreicht und der Heizwärmebedarf<br />
muss um mindestens 10 % reduziert<br />
werden) und Maßnahmen zur Umstellung<br />
bestehender Wärmeerzeugungssysteme<br />
in Wohngebäuden (einbindung<br />
<strong>von</strong> solaranlagen, umstieg auf<br />
Holzzentralheizungsgeräte, einbau <strong>von</strong><br />
Wärmepumpen, umstieg auf erdgasbrennwertkessel<br />
usw.). Das ansuchen<br />
muss vor Baubeginn bzw. vor dem<br />
31.12.2009 eingereicht und die baumaßnahmen<br />
bis zum 31.12.2011 umgesetzt<br />
werden. als Einreichstellen fungieren die<br />
Bausparkassen. Die genauen Förderrichtlinien<br />
sind <strong>im</strong> internet unter www.<br />
public-consulting.at nachzulesen.<br />
Wildbachbegehungen<br />
Im Zuge der Wildbachbegehungen wird<br />
<strong>im</strong>mer wieder festgestellt, dass bedingt<br />
durch Schneebrüche und Windwürfe<br />
vermehrt hochwasserbeeinflussende<br />
Baumstämme <strong>im</strong> Abflussbereich der<br />
Wildbäche liegen. Auch durch Schlägerungsarbeiten<br />
ist bei einigen Wildbächen<br />
das Bachbett durch Abräummaterial<br />
verlegt.<br />
es ergeht an die eigentümer <strong>von</strong> an Wildbäche<br />
grenzende Waldparzellen das ersuchen,<br />
ihre Parzellen in diesem bereich zu<br />
überprüfen und eventuell <strong>im</strong> bachbett liegende<br />
oder auch stehende baumstämme<br />
bzw. abräummaterial aus dem Hochwasserbereich<br />
so rasch wie möglich zu entfernen<br />
oder die stämme auf max. 1,50 Meter<br />
lange stücke abzuschneiden. Damit soll die<br />
Verklausungsgefahr gemindert werden.