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Anmeldung von Pflegekräften - Gemeinde St. Stefan im Gailtal

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ericht der referenten seite 5<br />

Förderung <strong>von</strong> Wohnhaussanierungen<br />

Zusätzlich zur Wohnbauförderung für<br />

den Bau <strong>von</strong> neuen Eigenhe<strong>im</strong>en gibt<br />

es zurzeit umfangreiche Förderaktionen<br />

rund um die Sanierung bestehender<br />

Gebäude.<br />

neben der gewohnten althaussanierung<br />

(Förderstelle land Kärnten, abt. 4) werden<br />

für die privaten Häuselbauer weitere folgende<br />

Förderungen angeboten:<br />

• Land Kärnten Abt. 7 – „Energiespartausender“<br />

• Land Kärnten Abt. 15 – Direktförderungen<br />

<strong>von</strong> Heizanlagen<br />

• Land Kärnten bzw. Verein Energiebewusst<br />

Kärnten – Vor-Ort-Energieberatung<br />

• Bund – neue Bundesförderung „Thermische<br />

Sanierung“<br />

Kurzinformationen zur<br />

Althaussanierung<br />

bei der althaussanierung werden allgemeine<br />

Maßnahmen (errichtung oder austausch<br />

<strong>von</strong> Zentralheizungsanlagen, errichtung<br />

<strong>von</strong> sanitäranlagen, sanierung<br />

<strong>von</strong> Wohnungen – Wohnungszusammenlegungen<br />

bzw. Wohnungsvergrößerungen<br />

sowie Dacherneuerungen mit Kaltdachausführung,<br />

usw. ) mit bis zu 30% der gesamtbaukosten<br />

gefördert. Weiters werden<br />

Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmungen,<br />

Fenstererneuerungen, solarheizungen,<br />

Wärmepumpen usw.) bis zu 36% der<br />

gesamtbaukosten und die Errichtung<br />

<strong>von</strong> Heizungsanlagen (anlagen für biogene<br />

brennstoffe, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse,<br />

kontrollierte Wohn-<br />

raumlüftung usw.) bis zu 42 % der gesamtbaukosten<br />

gefördert. Den höchsten<br />

Förderanteil <strong>von</strong> bis zu 60 % der gesamtbaukosten<br />

erhält man bei einer thermischen<br />

Gesamtsanierung (Verbesserung<br />

an mind. 95 % der gebäudehülle ) oder bei<br />

Durchführung <strong>von</strong> behindertengerechten<br />

Maßnahmen. ein Sanierungsprojekt <strong>im</strong><br />

sinne der althaussanierung benötigt zuerst<br />

einen Energieausweis, mit welchem<br />

eine Sanierungsstrategie ausgearbeitet<br />

werden kann, damit man um eine Förderung<br />

ansuchen und in weiterer Folge die<br />

bauarbeiten durchführen kann.<br />

Kurzinformationen zum<br />

„Energiespartausender“<br />

bei dieser aktion werden Dämmmaßnahmen<br />

an bestehenden ein- oder Zweifamilienhäusern<br />

gefördert, welche ein Investitionsvolumen<br />

<strong>von</strong> mind. € 5.000,– bei einem<br />

Arbeitskostenanteil <strong>von</strong> € 2.000,–<br />

aufweisen müssen. Pro gebäude wird zusätzlich<br />

zur Althaussanierung eine Förderung<br />

<strong>von</strong> € 1.000,– ausgeschüttet, wobei<br />

die Förderung rückwirkend für Maßnahmen,<br />

welche nach dem 03.06.2008<br />

durchgeführt wurden, gewährt wird. Die<br />

Förderanträge, welche entsprechende<br />

Beilagen (Kostenvoranschlag, energieausweis)<br />

beinhalten müssen, sind bis spätestens<br />

31.12.2009 einzureichen.<br />

Kurzinformation zur<br />

Vor-Ort-Energieberatung<br />

Der Besuch eines Energieberaters zur<br />

Überprüfung des gebäudes, der Heizungsanlage<br />

und zur Vorbereitung auf die ener-<br />

gieausweiserstellung wird gefördert. Der<br />

selbstbehalt für die zur Vor-Ort-beratung<br />

beträgt € 50,– und es werden zusätzlich in<br />

einem beratungsgespräch wertvolle Energiespartipps<br />

erteilt.<br />

Kurzinformation zur Bundesförderung<br />

Thermische Sanierung<br />

– Privater Wohnbau<br />

Diese bundesförderung beinhaltet einen<br />

einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss<br />

in der Höhe <strong>von</strong> 20% der Sanierungskosten<br />

bei einer max<strong>im</strong>alen förderbaren Investitionssumme<br />

<strong>von</strong> € 25.000,–, d. h.<br />

die max<strong>im</strong>ale Förderhöhe beträgt<br />

€ 5.000,– pro Objekt und weitere Förderungen<br />

aufgrund landesgesetzlicher Best<strong>im</strong>mungen<br />

sind nicht ausgeschlossen.<br />

gefördert werden Maßnahmen zur<br />

umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes<br />

<strong>von</strong> Wohngebäuden (Dämmwerte<br />

müssen erreicht und der Heizwärmebedarf<br />

muss um mindestens 10 % reduziert<br />

werden) und Maßnahmen zur Umstellung<br />

bestehender Wärmeerzeugungssysteme<br />

in Wohngebäuden (einbindung<br />

<strong>von</strong> solaranlagen, umstieg auf<br />

Holzzentralheizungsgeräte, einbau <strong>von</strong><br />

Wärmepumpen, umstieg auf erdgasbrennwertkessel<br />

usw.). Das ansuchen<br />

muss vor Baubeginn bzw. vor dem<br />

31.12.2009 eingereicht und die baumaßnahmen<br />

bis zum 31.12.2011 umgesetzt<br />

werden. als Einreichstellen fungieren die<br />

Bausparkassen. Die genauen Förderrichtlinien<br />

sind <strong>im</strong> internet unter www.<br />

public-consulting.at nachzulesen.<br />

Wildbachbegehungen<br />

Im Zuge der Wildbachbegehungen wird<br />

<strong>im</strong>mer wieder festgestellt, dass bedingt<br />

durch Schneebrüche und Windwürfe<br />

vermehrt hochwasserbeeinflussende<br />

Baumstämme <strong>im</strong> Abflussbereich der<br />

Wildbäche liegen. Auch durch Schlägerungsarbeiten<br />

ist bei einigen Wildbächen<br />

das Bachbett durch Abräummaterial<br />

verlegt.<br />

es ergeht an die eigentümer <strong>von</strong> an Wildbäche<br />

grenzende Waldparzellen das ersuchen,<br />

ihre Parzellen in diesem bereich zu<br />

überprüfen und eventuell <strong>im</strong> bachbett liegende<br />

oder auch stehende baumstämme<br />

bzw. abräummaterial aus dem Hochwasserbereich<br />

so rasch wie möglich zu entfernen<br />

oder die stämme auf max. 1,50 Meter<br />

lange stücke abzuschneiden. Damit soll die<br />

Verklausungsgefahr gemindert werden.

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