Forderungen für Kunst und Kultur
Vidaflex, die gewerkschaftliche Initiative für EPUs und neue Selbständige, hat gemeinsam mit Vertreter*innen der freien Szene einen Forderungskatalog mit dringend umzusetzenden Maßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich erarbeitet, der in einer Mail-Aktion am 10.06.21 an den Nationalrat und Mitglider der Bundesregierung geht.
Vidaflex, die gewerkschaftliche Initiative für EPUs und neue Selbständige, hat gemeinsam mit Vertreter*innen der freien Szene einen Forderungskatalog mit dringend umzusetzenden Maßnahmen für den Kunst- und Kulturbereich erarbeitet, der in einer Mail-Aktion am 10.06.21 an den Nationalrat und Mitglider der Bundesregierung geht.
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Wien, 10.06.2021
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Kogler,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mayer,
sehr geehrter Herr Bundesminister Blümel,
Vidaflex, die gewerkschaftliche Initiative für EPUs und Neue Selbständige, fordert gemeinsam
mit den unterzeichnenden Institutionen die dringende Umsetzung folgender Schritte für den
Kunst- und Kulturbereich:
1) Verlängerung der Corona-Hilfen und mehr Planungssicherheit.
Verlängerung der Corona-Hilfen und -Förderungen für den gesamten Kunst- und
Kulturbereich sowie für die künstlerischen Aus- und Fortbildungsinstitute bis Juni
2022.
Kunst und Kultur gehört zu den von der Corona-Krise am meisten betroffenen Branchen. Es
wird noch mindestens ein Jahr dauern, bis bei den Einkommen das Vorkrisen-Niveau
annähernd wieder erreicht ist. Eine Weiterführung der Unterstützungen wird dringend benötigt,
um Insolvenzen zu verhindern.
Planungssicherheit für Kunst- und Kulturbetriebe nicht als Holschuld der Betroffenen
sondern als Bringschuld der Behörden.
Es braucht im Krisenfall verlässliche und klare Informationen durch die zuständigen
Ministerien sowie regelmäßige Kommunikation mit Vertreter*innen der freien Kunst- und
Kulturszene sowie der künstlerischen Aus- und Fortbildungsinstitute.
Zeitnah ein runder Tisch mit der Bundesregierung zum Thema Tanz.
Der künstlerische Tanz wurde in den bisherigen Verordnungen der Bundesregierung völlig
übergangen, was zu praxisfernen Regelungen geführt hat, die viele Betroffene in ihrer Arbeit
nachhaltig behindern. Maßnahmen für den Tanz müssen in Zukunft gemeinsam mit
Expert*innen aus dem Tanz erarbeitet werden.
2) Transparente Fördervergabe für alle künstlerischen Bereiche.
Mehr Diversität, mehr Unabhängigkeit und mehr Partizipationsmöglichkeiten sowie eine
Erhöhung des Frauenanteils in allen Gremien und Beiräten.
Gleichbehandlung in der Fördervergabe, insbesondere für den Tanz. Es darf nicht sein,
dass bestimmte (Tanz-)Stile von vornherein von den Fördertöpfen ausgeschlossen und somit
als „Nicht-Kunst“ ausgegrenzt werden.
Gleichwertige Fördermöglichkeiten für die künstlerischen Aus- und
Fortbildungsinstitute, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform.
3) Faire Bezahlung und Gleichbehandlung der Sparten
Fair Pay und angemessene Mindesthonorare für alle darstellenden Künstler*innen und
Musiker*innen, wobei die Fairness bei den Großen (z.B. Bundes- und Landestheater, große
Festivals und Veranstalter) beginnen muss. Die Verantwortung darf hier nicht vorwiegend auf
die Kleinen bzw. die freie Szene abgeschoben werden.
Keine Bezahlung durch Aufwandsentschädigung mehr für professionelle Künstler*innen an
großen, subventionierten Theaterhäusern.
Gleiche Gage für gleichen Aufwand.
Tänzer*innen durchlaufen z.B. von allen darstellenden Künstler*innen die längste
Ausbildungszeit. Trotzdem werden sie innerhalb von Produktionen meist am schlechtesten
bezahlt. Wir fordern daher eine gleichwertige Bezahlung aller Sparten, insbesondere an
den Bundes- und Landestheatern.
4) Mehr Praxisnähe bei Steuer- und Sozialversicherungsrecht in Kunst und Lehre sowie
eine bessere soziale Absicherung für freischaffende Künstler*innen.
Wahlfreiheit zwischen selbständiger und angestellter Tätigkeit für freischaffende
Künstler*innen, um Missständen wie Mischbeschäftigung und Mehrfachversicherung
entgegen zu wirken.
Verbunden damit Krankengeld ab dem ersten Tag und eine bessere Unfallversicherung
für selbständig tätige Künstler*innen.
5) Eine gleichwertigere Behandlung von Kunst und Lehre (Steuer, ksvf-Kriterien) und
damit einhergehend eine USt-Senkung für die künstlerische Aus- und Fortbildung auf 5%
bzw. 13% (analog zur USt für künstlerische Tätigkeiten).
Wir bitten Sie um baldige Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise und freuen uns auf
einen konstruktiven Austausch!
vidaflex – Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich
Initiative Tanz und Bewegungskunst Österreich
Österreichische Berufsvereinigung für Tanzpädagogik
ta.med Gemeinnütziger Verein für Tanzmedizin
Rückfragen bitte an:
vidaflex - Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich
Nadja Puttner
E-Mail: nadja.puttner@vidaflex.at
www.vidaflex.at