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Elterngeld für Selbständige - Landkreis Mainz-Bingen

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Kreisverwaltung <strong>Mainz</strong>-<strong>Bingen</strong>, Jugendamt, Vormundschaften, Pflegschaften<br />

– <strong>Elterngeld</strong>stelle -<br />

maßgebliches Einkommen:<br />

Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr<br />

⇒ wenn die Tätigkeit sowohl in den 12 Monaten<br />

vor dem Geburtsmonat als auch im<br />

vorangegangenen Kalenderjahr<br />

durchgehend ausgeübt wurde, d. h. der<br />

Betrieb / das Gewerbe ohne Unterbrechung<br />

bestand<br />

⇒ wenn im vorangegangenen Kalenderjahr<br />

kein laufendes Mutterschaftsgeld bezogen<br />

wurde bzw. Anspruch auf <strong>Elterngeld</strong> <strong>für</strong> ein<br />

Vorkind bestand<br />

⇒ wenn kein Einkommensverlust aufgrund<br />

schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder<br />

Ableistung von Zivildienst eingetreten ist<br />

Einkommensnachweise<br />

Grundsatz:<br />

Einkommensteuerbescheid des maßgeblichen<br />

Kalenderjahres<br />

(muss in jedem Falle <strong>für</strong> die Endabrechnung<br />

vorgelegt werden!)<br />

Ausnahme<br />

Gewinnermittlung oder Einnahme-<br />

Überschussrechnung des maßgeblichen<br />

Kalenderjahres (gegebenenfalls auch BWA /<br />

Prognose Steuerberater)<br />

und<br />

Steuervorauszahlungsbescheid <strong>für</strong> das<br />

maßgebliche Kalenderjahr<br />

außerdem:<br />

Nachweis der Pflichtbeiträge zur<br />

berufsständischen Versorgung<br />

<strong>Elterngeld</strong> <strong>für</strong> <strong>Selbständige</strong><br />

12 Monate vor dem Geburtsmonat<br />

⇒ wenn die Tätigkeit / der Betrieb / das<br />

Gewerbe erst im Laufe des<br />

vorangegangenen Kalenderjahres<br />

aufgenommen / angemeldet wurde<br />

⇒ wenn im vorangegangenen Kalenderjahr<br />

laufendes Mutterschaftsgeld von einer<br />

gesetzlichen Krankenkasse oder <strong>Elterngeld</strong><br />

<strong>für</strong> ein Vorkind (kurze Geburtenfolge)<br />

bezogen wurde (beachte: Anspruchs- /<br />

Auszahlungszeitraum<br />

⇒ wenn eine schwangerschaftsbedingte<br />

Erkrankung oder Zivildienst zu einem<br />

erheblich verringerten Einkommen (minus<br />

20%) geführt haben als im Kalenderjahr vor<br />

dem Geburtsjahr<br />

Grundsatz<br />

Gewinnermittlung oder Einnahme-<br />

Überschussrechnung<br />

(muss in jedem Fall <strong>für</strong> die Endabrechnung<br />

vorgelegt werden!)<br />

und<br />

Steuervorauszahlungsbescheid <strong>für</strong> das/die<br />

maßgebliche/n Kalenderjahr/e<br />

Ausnahme<br />

BWA / Prognose Steuerberater<br />

und Steuervorauszahlungsbescheid <strong>für</strong> das/die<br />

maßgebliche/n Kalenderjahr/e<br />

außerdem:<br />

Nachweis der Pflichtbeiträge zur<br />

berufsständischen Versorgung


Nachweis der Einkünfte im Bezugszeitraum des <strong>Elterngeld</strong>es<br />

Grundsatz<br />

glaubhafte Einkommensprognose<br />

(Gewinnermittlung oder Einnahme-Überschussrechnung muss in jedem Fall <strong>für</strong> die Endabrechnung<br />

vorgelegt werden!)<br />

und<br />

Steuervorauszahlungsbescheid <strong>für</strong> das/die maßgebliche Kalenderjahr/e<br />

Ausnahme<br />

Betriebsaufgabe, Gewerbestilllegung oder –abmeldung unmittelbar nach Geburt des Kindes<br />

außerdem:<br />

Nachweis der Pflichtbeiträge zur berufsständischen Versorgung<br />

Endabrechnung<br />

erfolgt immer dann wenn:<br />

⇒ einkommensbasiertes <strong>Elterngeld</strong> beantragt wurde<br />

⇒ Einkünfte vor oder nach Geburt des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung /<br />

Bescheiderteilung noch nicht endgültig feststehen<br />

⇒ beide Elternteile <strong>Elterngeld</strong> beziehen wollen, jedoch einer mangels Einkommensverlust nur<br />

Anspruch auf das Mindestelterngeld hat<br />

In der Regel beginnt dieses Verfahren nach Beendigung der <strong>Elterngeld</strong>zahlung bzw. im darauf<br />

folgenden Kalenderjahr. Die Gewinnermittlung muss den Mindestanforderungen gemäß §4 Abs. 3<br />

Einkommensteuergesetz entsprechen.<br />

Zuflussprinzip<br />

Unabhängig von der tatsächlichen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum des<br />

<strong>Elterngeld</strong>es schmälern Einkommenszuflüsse den Verdienstausfall und damit automatisch auch den<br />

<strong>Elterngeld</strong>anspruch. Dies kann insbesondere bei der Endabrechnung zur Rückforderung bisher<br />

ausgezahlter Leistungen führen.<br />

⇒ Grundsatz: Kassen- / Konteneingang<br />

⇒ Ausnahme: Datum der Rechnungsstellung (bei bilanzierenden Betrieben)<br />

Es ist daher wichtig, eine möglichst realistische Selbsteinschätzung durchzuführen, um unangenehme<br />

Überraschungen zu vermeiden.<br />

Beratung:<br />

Das persönliche Gespräch mit der <strong>Elterngeld</strong>stelle ist in Ihrem Falle quasi unerlässlich und sollte<br />

idealerweise zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen


Bitte beachten Sie auch die Basisinformationen zum <strong>Elterngeld</strong> und das Informationsblatt über die<br />

Änderungen ab dem Jahr 2011.<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Sachbearbeiter<br />

(maßgeblich ist der Familienname des Kindes)<br />

Buchstaben A – G Frau Grimm Zimmer 244 Telefon 06132/787-3119<br />

grimm.tanja@mainz-bingen.de<br />

Buchstaben H – O Herr Wolf Zimmer 240 Telefon 06132/787-3121<br />

wolf.hans-georg@mainz-bingen.de<br />

Buchstaben P – Z Frau Sorger Zimmer 242 Telefon 06132/787-3120<br />

sorger.antonia@mainz-bingen.de<br />

Sprechzeiten vormittags: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten nachmittags: Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

oder nach Terminvereinbarung<br />

nützliche Internet-Links:<br />

www.mainz-bingen.de � Verwaltung � Eltern/Erziehung � <strong>Elterngeld</strong><br />

(Internetauftritt der Eltergeldstelle)<br />

http://masgff.rlp.de/familie-und-generationen/familienfoerderung/elterngeld/<br />

(Download <strong>Elterngeld</strong>antrag)<br />

https://www.formulare-bfinv.de/<br />

(hier kann z. B. das Formular „Einnahme-Überschussrechnung“ (EÜR) heruntergeladen werden)<br />

www.wikipedia.de � <strong>Elterngeld</strong> (Artikel)<br />

Stand Juni 2011

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