Nr. 04 Juli/August 2011 - GL VERLAGS GmbH
Im Blickpunkt
RECht: Existenzgründungen mit uG
leicht gemacht � S. 56
StEuERN: Es geht um die Aufbewahrung
von Geschäftsunterlagen � S. 58
�
GL&Lev kontakt
CONtROLLING: Einfach planen und dann
handfest agieren � S. 62
FINANZEN
Die Fracht
bringt den
Airport
nach vorn
FINANzEN: Sparkasse Leverkusen und Volksbanken Bergisch Gladbach beeindrucken mit guter Entwicklung
� Seite 57
GL&Lev special 03/09
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56
Existenzgründung
leicht gemacht:
die UG (haftungsbeschränkt)
Im Blickpunkt Recht
GL&Lev kontakt 04/11
Von DR. REINHARD GöBEL
Starthilfe für Gründer
und Jungunternehmer:
Die Gründung eines Unter-
nehmens mit beschränkter
Haftung ist seit dem
01.11.2008 deutlich
leichter als früher.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung
des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen“
(MoMiG) wurde als neue Sonderform der
GmbH die sog. Unternehmergesellschaft –
kurz „UG (haftungsbeschränkt)“ eingeführt,
die sich aufgrund erheblich verringerter Anforderungen
ideal als Einstiegsform in eine
selbständige unternehmerische Betätigung
mit Haftungsbeschränkung eignet. Mit dieser
„GmbH light“ existiert jetzt eine attraktive
Alternative zu der zuvor als regelrechte
Modeerscheinung grassierenden „Limited“,
die sich aufgrund der registerrechtlichen
Besonderheiten des englischen Rechts und
ihres Mißbrauch durch dubiose Geschäftemacher
schon seit mehreren Jahren in
Deutschland auf dem Rückzug befindet.
Nicht jeder, der eine interessante Geschäftsidee
hat und diese zur Grundlage
einer Existenzgründung machen möchte,
kann aus dem Stand die für die Anmeldung
einer GmbH zum Handelsregister erforderliche
Hälfte des Mindeststammkapitals von
25.000 Euro aufbringen. Für die Gründung
einer UG (haftungsbeschränkt) genügt hingegen
schon ein Stammkapital von einem
Euro oder auch jeder andere „runde“ Euro-
Betrag. Dass der oder die Gründer dafür
auf Sacheinlagen verzichten und jeweils
ein Viertel des Jahresüberschusses in gesetzliche
Rücklagen einstellen müssen, bis
das gesetzliche Mindeststammkapital der
GmbH erreicht ist, nimmt dieser erheblichen
Liquiditätsentlastung nicht ihren Reiz,
weil die Rücklagenbildung mit der Gewinn-
Dr. Reinhard Göbel
Rechtsanwalt
bei der Kanzlei
Winter, Jansen, Lamsfuß
bzw. Verlustentwicklung korreliert und sich
je nach deren Verlauf über Jahre oder Jahrzehnte
hinziehen kann.
Deutlich geringer als bei der normalen
GmbH sind bei der neuen Gesellschaftsform
auch die Gründungskosten. Bedient sich der
Gründer eines der beiden eigens dafür geschaffenen
Musterprotokolle, dann kann
er die Kosten für die Gründung und Eintragung
der Gesellschaft im Handelsregister
auf unter 200 Euro begrenzen. Zudem ist
der Zeitaufwand, um die persönlichen Daten
in das Protokoll einzutragen, nicht höher
als eine halbe Stunde. Wenn die Gründer
sich für einzelne Abweichungen von den
Musterprotokollen entscheiden, was sich
zum Beispiel bei mehreren Gründern wegen
der potentiellen Interessenkollisionen
empfiehlt, liegen die Gründungskosten bei
der UG (haftungsbeschränkt) immer noch
deutlich unter denjenigen für die Gründung
einer GmbH im Standardformat.
Aufgrund der geringeren formalen Anforderungen
verkürzt sich meist die Zeit
von der Gründung der Gesellschaft durch
die Errichtung des notariellen Gesellschaftsvertrags
bis zur Eintragung in das Handelsregister.
Die Länge dieser Zeitspanne ist für
die neuen Unternehmer durchaus von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung: Denn
ebenso wie bei der klassischen GmbH haftet
auch bei der UG (haftungsbeschränkt)
bis zur Eintragung der Gesellschaft im Register
jeder für die Gesellschaft Handelnde
unbeschränkt persönlich mit seinem Pri-
vatvermögen. Die Haftungsbeschränkung
greift erst mit der Eintragung und gilt nur
für nach der Eintragung getätigte Geschäfte
der Gesellschaft. Eine rasche Eintragung
ist daher ein weiterer Pluspunkt der „kleinen
Schwester“ der GmbH. Anders als bei
einem Einzelunternehmer besteht bei einer
UG (haftungsbeschränkt) auch nicht das Risiko,
dass deren Tätigkeit für einen Auftraggeber
als Scheinselbständigkeit qualifiziert
wird. Das macht die Gesellschaft auf dem
Markt attraktiver. Nach ständiger Rechtsprechung
liegt bei einem Alleingeschäftsführer
kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis
vor, so dass nicht die nachträgliche Belastung
des Auftraggebers mit Steuern und
Sozialabgaben droht.
Schließlich ist auch die Namensgebung
für die neue Gesellschaft – im Fachjargon
„Firmierung“ genannt – keine aufwendige
Prozedur. Sie ist im Vorfeld der Gründung
mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer
abzustimmen, was in aller
Regel auch problemlos telefonisch geschehen
kann. Der Sinn dieser vorsorglichen Abstimmung
liegt darin, die unnützen Kosten
einer ansonsten möglicherweise nötigen
Änderung der Firmierung nach Eintragung
der Gesellschaft im Handelsregister zu
vermeiden. Denn nicht alle von manchen
Gründern gewünschten Phantasiebezeichnungen
sind rechtlich zulässig, und die
Verwendung an sich zulässiger Namen
kann die älteren Rechte einer anderen Gesellschaft
mit demselben oder einem damit
verwechselbaren Namen verletzen.
Insgesamt bietet die neue Unternehmergesellschaft
mit Haftungsbeschränkung somit
eine Reihe von Vorteilen gegenüber der
klassischen GmbH, in die sie aufgrund der
besagten Rücklagenpflicht nach und nach
„hineinwächst“. Sie eignet sich insbesondere
für Dienstleister mit geringem Kapitaleinsatz
aufgrund „schlanker“ Geschäftsausstattung,
ebenso aber auch für kleinere
Produktionsbetriebe, deren technische Ausstattung
nicht als Sacheinlage taugt und
deren Inhaber nur über ein begrenztes Maß
an Liquidität verfügen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert,
die rechtlichen und praktischen Aspekte
mit einem erfahrenen Fachanwalt zu besprechen.
Der Flughafen Köln/Bonn blickt auf
ein erfolgreiches Jahr 2010 zurück.
Vor allen wichtigen Unternehmenskennziffern
steht ein Pluszeichen.
Nach zwei Jahren mit Verlust hat
der Flughafen im abgelaufenen
Geschäftsjahr die Trendwende geschafft
und Gewinn erwirtschaftet.
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Finanzen
Airport Köln/Bonn gut erholt
betrachtet war 2010 ein
gutes Jahr für den Köln/Bonn Airport“,
„Insgesamt
sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung
der Flughafen Köln/Bonn GmbH,
Michael Garvens (Bild), bei der Bilanzpressekonferenz.
„Trotz der Einbußen durch die
Aschewolke (minus 3 Millionen Euro, d.
Red.) und den frühen Wintereinbruch sind
unsere Verkehrszahlen gestiegen und wir
schreiben wieder schwarze Zahlen.“
Die Umsatzerlöse kletterten um 6,1 Prozent
auf 270,1 Millionen Euro. Das operative
Geschäftsergebnis, EBITDA, konnte auf 59,3
Millionen Euro gesteigert werden, ein deutlicher
Zugewinn von 12 Prozent. Das Ergebnis
zeigte einen noch positiveren Trend und
drehte ins Plus. 15 Millionen Euro nach Steuern
schlagen als Gewinn zu Buche.
Der Köln/Bonn Airport zählte 9,9 Millionen
Passagiere im vergangenen Jahr; ein
Plus von 1 Prozent zum Vorjahr. Deutlich
höher fallen die Zuwächse bei der Luftfracht
aus. Das Frachtvolumen lag bei 656.000
Tonnen – ein satter Anstieg um 17 Prozent.
Die positive Umsatzentwicklung ist maßgeblich
durch die Ertragssteigerungen im
Non-Aviation-Geschäft, also dem Geschäft
am Boden bestimmt. Mit 81,3 Millionen Euro
haben sich die Einnahmen aus diesem Geschäftssegment
seit 2002 nahezu verdoppelt.
Gegenüber dem Vorjahr weisen sie
eine Zunahme um 9 Prozent auf. Die Flughafengesellschaft
rechnet für 2011 mit einem
weiter steigenden Gewinn. Michael Garvens
selber bleibt bis 2017 an der Spitze des Flughafens.
Der Aufsichtsrat hat seinen Vertrag
um weitere 5 Jahre verlängert.
Im Passagierverkehr ein leichtes Minus, im
Frachtverkehr ein gewaltiges Plus: so lässt sich
die Bilanz des Köln Bonn Airport im ersten
Halbjahr 2011 zusammenfassen. 4.366.750
Fluggäste passierten in den ersten sechs
Monaten die Gates, das entspricht einem
Minus von 2 Prozent. Die Fracht hingegen
legte im ersten Halbjahr um 24 Prozent zu,
was auf einen neuen Rekord hindeutet.
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Im Blickpunkt
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Im Blickpunkt
Steuern
Es kommt auf die Dauer der Pflicht und die gesetzlichen Fristen an
Die Rückstellung von
Aufbewahrungskosten ist jetzt
höchstrichterlich geregelt
GL&Lev kontakt 04/11
Von LOTHAR HEISTER
Für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung
für ungewisse Verbindlichkeiten
zu bilden, da es sich um eine
Sachleistungsverpflichtung handelt.
Deren Höhe bestimmt sich nach den
Einzelkosten und dem angemessenen
Teil der notwendigen Gemeinkosten
zur Aufbewahrung.
Allerdings dürfen nur Aufwendungen
für solche Belege zurückgestellt
werden, deren Existenz bis zum
jeweiligen Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht
ist. Dass auszusondernde Unterlagen
voraussichtlich später durch neue Akten
ersetzt werden und insoweit kein Stauraum
frei wird, kann daher nicht berücksichtigt
werden.
Bei der Bewertung der Rückstellung kommt
es auf die verbleibende Dauer der Aufbewahrungspflicht,
abhängig vom Entstehungszeitpunkt
der Unterlagen, und auf die
Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
an. Dabei eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren
anzusetzen, ist zulässig. Zum jeweiligen Bilanzstichtag
müssen die Unterlagen nämlich
zwischen ein und zehn Jahren aufbewahrt
werden. Somit beträgt das arithmetische
Mittel 5,5 Jahre. Fallen z.B. jährlich 1.000
EUR an, dürfen 5.500 EUR zurückgestellt
werden und nicht etwa 10.000 EUR.
Die abstrakte Möglichkeit, dass sich die
Aufbewahrungsfrist wegen einer Betriebsprüfung
oder wegen anhängiger Verfahren
verlängert, ist nicht zu berücksichtigen. Die
Rückstellung kann nämlich nur für den voraussichtlichen
Aufwand gebildet werden.
Die Verlängerung muss also schon zum Bilanzstichtag
vorhersehbar sein und die tatsächlichen
Voraussetzungen dafür müssen
dargelegt werden können.
Lothar heister
Wirtschaftsprüfer und
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Nachträgliche Schuldzinsen
sind nicht abzugsfähig
Schuldzinsen, die nach der Veräußerung
einer wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen,
sind als nachträgliche Werbungskosten
bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
abzugsfähig, wenn der Verkaufserlös nicht
zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung
aufgenommenen Darlehens ausreicht.
Dies hat der Bundesfinanzhof in 2010
entschieden. Wer nun dachte, die Verwaltung
wendet die Rechtsprechung analog
an, wenn eine fremdvermietete Immobilie
veräußert wird, der sieht sich getäuscht. Die
Oberfinanzdirektion Frankfurt vertritt nämlich
die Ansicht, dass nachträgliche Schuldzinsen
bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung in diesen Fällen nicht als
Werbungskosten abzugsfähig sind.
Nach der langjährigen Rechtsprechung
und Verwaltungsübung bleiben die Vermögensänderungen
im Bereich des Privatvermögens
grundsätzlich außer Ansatz,
sodass mit Wegfall der Einkunftsquelle
auch der Veranlassungszusammenhang
mit den Schuldzinsen wegfällt. Dies gilt
unabhängig von der Höhe eines zu erzielenden
Veräußerungserlöses. Nach Ansicht
der Oberfinanzdirektion Frankfurt hat der
Bundesfinanzhof diesen Grundsatz nicht
aufgegeben, sondern nur für den Bereich
der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
entschieden, dass bei
fremdfinanzierten Anteilen an Kapitalgesellschaften
aufgrund der Absenkung der
Wesentlichkeitsgrenze auf zwischenzeitlich
1% eine Steuerverstrickung der Vermögensveränderungen
der im Privatvermögen
gehalten Anteile ähnlich dem betrieblichen
Bereich eingeführt wurde.
Einsprüche gegen die
Bewertung von Grundstücken
für die Grundsteuer
Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel, ob die
Bewertung des Grundvermögens für Stichtage
nach dem 1.1.2007 noch verfassungsgemäß
ist, weil die Bemessungsgrundlage
noch auf den Einheitswerten aus dem Jahr
1964 und in den neuen Bundesländern auf
den Wertverhältnissen von 1935 basiert.
Da gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde
anhängig ist, reagiert die Finanzverwaltung
jetzt wie folgt:
Einsprüche, die sich gegen die Einheitswertfeststellung
und den Grundsteuermeßbescheid
richten, können ruhen,
sofern sie sich auf das beim Bundesverfassungsgericht
anhängige Verfahren
berufen. Die Verwaltung gewährt jedoch
keine Aussetzung der Vollziehung.
Anträge auf Aufhebung der Einheitswerte
oder Grundsteuermessbeträge
werden mit Zustimmung des Antragstellers
ausgesetzt. Das hemmt die Verjährung
bis zur Entscheidung über den
Antrag. Besteht der Antragsteller jedoch
auf einer Entscheidung, wird der Antrag
abgelehnt und ein dagegen gerichteter
Einspruch ruht anschließenden ebenfalls.
Die derzeitige Bemessungsgrundlage ist
nach Auffassung des Bundesfinanzhofs
nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz
vereinbar. Die durchgeführte
Schätzung, was ein Haus 1964 gekostet
hätte, führt nur zu mehr oder minder richtigen
Näherungswerten. Insoweit ist eine
allgemeine Neubewertung von Immobilien
erforderlich – zumal die Einheitswerte für
die Erbschaft und Schenkungssteuer bereits
1996 abgeschafft worden waren, weil das
Bundesverfassungsgericht die nicht realitätsgerechten
Preise bemängelt hatte.
Sparkasse Leverkusen gibt
1,7 Mio. Euro an die Stadt
Die Stadt Leverkusen wird
von dem guten Geschäftsjahr
der Sparkasse Leverkusen
profitieren. Der Oberbürgermeister
freut sich (Bild):
Das lokale Kreditinstitut hat
das Jahr 2010 mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 3
Millionen Euro abgeschlossen,
so die aktuelle Feststellung
des Verwaltungsrates.
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Hierbei wurden bereits vorab 1,5
Millionen Euro für die WestLB-Risikoabschirmung
berücksichtigt. Der
Jahresüberschuss wurde um 15 % gesteigert
– im Vergleich zum Vorjahr mit einem
Jahresergebnis von 2,6 Mio. Euro.
„Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Rat
der Stadt Leverkusen eine Ausschüttung an
die Stadt in Höhe von 1,7 Millionen Euro“,
so Verwaltungsratsvorsitzender und Oberbürgermeister
Reinhard Buchhorn. Das sind
200.000 Euro mehr, als noch ein Jahr zuvor.
Die übrigen 1,3 Mio. Euro aus dem Jahresüberschuss
sollen der Sicherheitsrücklage
der Sparkasse zugeführt werden, so die
weitere Empfehlung des Verwaltungsrates
an den Stadtrat.
„Wir freuen uns außerordentlich, dass wir
trotz Finanzkrise und Belastungen durch die
WestLB, ein so gutes Jahresergebnis vorweisen
können – und damit ermöglichen,
die Summe der Ausschüttung zu erhöhen“,
so Manfred Herpolsheimer, Vorstandsvorsitzender
der Sparkasse Leverkusen. „Damit
profitiert auch wieder jeder Kunde unserer
Sparkasse, als Bürger dieser Stadt.“
Im übrigen ändern sich die Öffnungszeiten
von vier Sparkassen-Geschäftsstellen
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Finanzen
zum 1. August: Die Filialen in Manfort, Alkenrath,
Waldsiedlung und Rheindorf-Nord
haben künftig halbtags geöffnet: Über die
Anpassung der Öffnungszeiten an diesen
Standorten hatte die Sparkasse Leverkusen
bereits im März, im Rahmen der Vorstellung
ihres neuen Vertriebskonzeptes Privatkunden,
berichtet. Die Kunden erledigen
ihre Bankgeschäfte zunehmend bequem
zuhause vom PC aus oder an Selbstbedienungsgeräten.
„Mit den neuen Öffnungszeiten
passen wir unsere Servicezeiten an
das tatsächliche Nutzungsverhalten unserer
Kunden an“, so Vertriebsvorstand Stefan
Grunwald, „aber wir betonen, dass weiterhin
jeder Kunde persönlich und kompetent
von uns beraten wird - und zwar wann
und wo er möchte. Wir haben unsere Beratungskapazitäten
in den Geschäftsstellen
um 15 Prozent ausgebaut und sind daher
in der Lage, noch flexibler als bisher auf die
Beratungswünsche unserer Kunden einzugehen.“
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GL&Lev kontakt 04/11
59
Im Blickpunkt
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Im Blickpunkt Finanzen
Die Bensberger Bank zahlt 5,6% Dividende
Gute Zahlen zum Geschäftsjahr
2010, eine positive Perspektive
für die nähere Zukunft und
ein spannender Vortrag von
Ex-Fußballnationalspieler Paul
Breitner – das alles bot die Bensberger
Bank ihrer Vertreterversammlung
im Schloss Bensberg.
VR Bank eG Bergisch Gladbach über eine Milliarde
Die VR Bank eG
Bergisch Gladbach hat 2010
mit zweistelligem Wachstum
im Kreditgeschäft und bei den
Kundeneinlagen ihren Marktanteil
deutlich ausgebaut.
Auf der diesjährigen Ver-
treterversammlung im
Bergischen Löwen stellte
der Vorstand ein sehr erfolgreiches
Geschäftsjahr mit
herausragenden Zahlen vor.
GL&Lev kontakt 04/11
Trotz des schwierigen Umfelds (Stichwort
Berlin und Brüssel) habe die
Bensberger Bank mit ihrem nachhaltigen
Geschäftsmodell erfolgreich gearbeitet,
führten Manfred Habrunner und Helmut
Krause in ihrem Vorstandsbericht aus
und verwiesen dabei auf ihre 7.125 Mitglieder
und mehr als 20.000 Kunden. Mit ihren
89 Beschäftigten in vier Geschäftsstellen
sei ein hohes Engagement für die Region
Die Bilanzsumme
stieg erstmals
in der Geschichte
der VR Bank
über einer Milliarde
Euro (auf 1.087.275
TEUR). Das Kreditgeschäft
ist 2010 – gegen
den Markttrend –
um 10,4 Prozent gewachsen. Die Gesamteinlagen
von Kunden erreichten mit 871,2
Millionen Euro und einem kräftigen Plus von
13,7 Prozent einen neuen Höchststand. Das
Zins- und Provisionsergebnis konnte um 7,2
bzw. 7 Prozent weiter gesteigert werden
und auch das bilanzielle Eigenkapital wuchs
um 2,1 Prozent auf nun 50.493 TEUR an.
Das Kundengesamtvolumen der VR Bank
(inklusive vermittelter Einlagen und Kredite)
gezeigt worden. Der Rückblick auf das Geschäftsjahr
2010 fiel deswegen durchweg
positiv aus: Die Bilanzsumme stieg um 2,9
Prozent auf 379 Millionen Euro. Der Blick
auf das Kundenkreditgeschäft der Bensberger
Bank zeigt ein Plus von 3,9 Prozent.
230 Millionen Euro hat das Institut zum
Bilanzstichtag 31. Dezember ausgeliehen.
Das Passivgeschäft, also die Einlagen der
Mitglieder und Kunden, hat bei der Bensberger
Bank mit einem Plus von 3,3 Prozent
auf 285,4 Millionen Euro ebenfalls deutlich
zugelegt. Dabei waren die Spareinlagen
und die täglich fälligen Einlagen besonders
gefragt.
Erfreulich entwickelte sich zudem das
Gesamtvermögen an Wertpapieren und
Fondsanteilen, das von der Bensberger
Bank für die Kunden betreut wird. Mit
der Ertragslage zeigte sich Helmut Krause
gleichfalls zufrieden. Nach Verrechnung der
Steuerzahlung von über einer Million Euro
verbleibt ein Jahresüberschuss von 1,3 Millionen
Euro.
Nach Beschluss der Vertreterversammlung
werden daraus die Rücklagen gestärkt
und eine Dividende von 5,6 Prozent an die
Anteilseigner – darunter 301 neue Mitglieder
– ausgeschüttet.
beträgt nunmehr 2,2 Mrd. Euro. In diesem
Kontext warnte Vorstandssprecher Franz
Hardy (Bild) in der aktuellen Diskussion um
die Bankenabgabe vor einer Pauschalbetrachtung
der Banken. Die Finanzkrise sei
von Kapitalmarktgeschäften ohne realwirtschaftlichen
Hintergrund und nicht von regionalen
Banken ausgelöst worden. In den
ersten fünf Monaten wuchs das Kreditvolumen
bereits um rund 7 Millionen Euro (1,1
Prozent) auf 629,9 Millionen Euro und das
Anlagevolumen um 30 Millionen Euro (2,25
Prozent) auf 1,355 Mrd. Euro. Franz Hardy:
„Für das Geschäftsjahr 2010 werden wir
über 3,1 Millionen Euro Steuern zahlen, allein
1,9 Mio. Euro Gewerbesteuer fließen direkt
in die Haushalte unserer Kommunen.“ Hinzu
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Im Blickpunkt Controlling
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Von BERND BOSBACH
Die volkswirtschaftliche Bedeutung
von Kleinst-, Klein- und
Mittelbetrieben (KMUs) ist hinreichend
bekannt: Mit einem Anteil
von 99 Prozent im gesamten
europäischen Raum sichern sie die
Arbeitsplätze von rund 65 Prozent
aller Beschäftigten.
Nicht zuletzt deshalb ist die betriebswirtschaftliche
Fitness dieser
Betriebe von volkswirtschaftlicher
Bedeutung. Unternehmenszahlen zu analysieren,
Liquiditätsbedarf zu ermitteln, Umsatz
und Ertrag zu planen, Investitionen auf
ihren Nutzen zu prüfen sowie Finanzierung
und Belastung des Unternehmens in der
Zukunft zu prüfen, sind keinesfalls Spiel-
oder Werkzeuge großer Konzerne, sondern
sollten auch zum Alltag der KMUs gehören.
Handfeste Vorteile
Die Vorteile des Controllings für kleinste,
kleine und mittelständische Unternehmen
liegen auf der Hand:
Schwachstellen werden schnell aufgedeckt
aufgrund größerer Transparenz.
Vertrauen wird aufgebaut für Finanzgeber,
Partner und Mitarbeiter.
Gibt Sicherheit, insbesondere bei Unternehmen
mit saisonalem Geschäftsverlauf
Unternehmensführung wird klarer:
Man agiert statt zu reagieren.
Rentabilität wird verbessert, Liquiditätsengpässe
werden schneller erkannt
und damit gesichert.
Ziele werden klarer formuliert. Nachvollziehbar
und jederzeit überprüfbar.
Die Kommunikation wird besser, da die
Mitarbeitern in die Planung mit einbezogen,
Zusammenhänge deutlicher
werden.
Sinnvolle Planung
Die Praxis belegt es, eine Vielzahl an Studien
beweist es und schlussendlich deckt es
sich mit unseren Erfahrungen: Controlling
und strategische Planung sind gerade für
kleinste, kleinere und mittlere Unternehmen
zentrale Erfolgsfaktoren. Unternehmen, die
keinerlei Planungen anwenden, schneiden
So schnell, so effektiv: Controlling für KMUs
Einfach planen – handfest agieren 1. Ziele festlegen
Bernd Bosbach
Diplom-Betriebswirt,
Bilanzbuchhalter und
Geschäftsführer der
Beratungsgesellschaft
MOVE 2 PROFIT
GmbH & Co. KG
in der Regel in so gut wie allen Bereichen
schlechter ab als planende Unternehmen –
oftmals bekommen sie Liquiditätsengpässe
oder stehen auch schon einmal kurz vor der
Insolvenz. Leider sind in vielen Betrieben im
Bereich des Controllings, wenn überhaupt,
meist nur eine Bilanz und eine einfache Ist-
Kostenrechnung vorhanden. Mit dem Einsatz
einiger spezifischer Planungsmethoden lässt
sich erstaunlich viel erreichen. Eine Jahresplanung
zum Beispiel, die Umsätze, Kosten für
Material und Personal beinhaltet, kann in vielen
Unternehmen wahre Wunder vollbringen.
Individueller Einsatz
Ein für KMUs passendes Controllingsystem
sollte individuell sein und die begrenzten
Ressourcen der jeweiligen Betriebe berücksichtigen.
Gleichzeitig aber notwendige
und wichtige Informationen liefern, um
gerade in Zeiten verschärften Wettbewerbs
auf dem Markt erfolgreich bestehen zu
können. Das bedeutet: Ziele müssen definiert
werden und die Zielvorgaben müssen
mit dem tatsächlich Erreichten verglichen
werden. Abweichungen vom Plan zum Ist
gehören somit zum Alltag, ebenso wie daraus
resultierende Vorschläge, Alternativen
oder Maßnahmen, mit denen das Unternehmen
gegensteuern kann. Eine ewig
aktuelle Frage ist zum Beispiel: Wie lassen
sich die Kosten senken, um die definierten
Umsatz- und Gewinnziele zu erreichen?
Einfach anfangen
Trotzdem: Aller Anfang ist schwer und es
bedarf immer einer gewissen Überwindung,
Neues umzusetzen. An dieser Stelle
geben wir Ihnen ein paar einfache Tipps an
die Hand, mit denen Sie in die Planung und
auch ins Controlling Ihres Unternehmens
behutsam aber effektiv einsteigen können.
10 Tipps für kleinste, kleine und mittelständische
unternehmen (KMus)
Wichtig dabei ist, die Ziele des Unternehmens in
die Jahresplanung überzuleiten und zu formulieren.
Zum Beispiel: Das Jahresergebnis wird sich
um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöhen.
2. Planen Sie mit Vorjahreswerten
Setzen Sie bei der Planung gezielt auf Werte
des laufenden/abgelaufenen Jahres. Wie hoch
waren die Umsätze, was wird sich im kommenden
Jahr ändern? Viele Positionen lassen sich so
effizient planen. Begleitet mit der Frage: Warum
wird sich was ändern?
3. umsatz und Wareneinsatz planen
Begonnen wird der Umsatzplanung: Wo werden
sich Positionen ggü dem Vorjahr verändern, z. B.
Umsatz pro Kunde oder Umsatz je Verkaufsartikel.
Dazu passend den Wareneinsatz planen. Ergeben
sich auch hier Veränderungen, z. B. durch
Preiserhöhungen der Lieferanten.
4. Personalplanung
Aufstellung der Mitarbeiter mit den Lohn-/Gehaltszahlungen.
Berücksichtigung von Veränderungen,
z. B. Tariferhöhungen, Neueinstellungen
oder Leiharbeiter
5. Das Wesentliche im Auge
Nicht alle Kostenpositionen müssen bis ins
Kleinste geplant werden. Von Bedeutung ist die
richtige Tendenz und Größenordnung.
6. Mitarbeiter in die Planung einbinden
Nutzen Sie das Wissen Ihrer Mitarbeiter. Binden
Sie möglichst viele „Know-how-Träger“ ihres
Unternehmens in den Planungsprozess mit ein.
Nehmen Sie sich Zeit, die Planung zu hinterfragen
und holen Sie sich das Feedback Ihres Führungsteams.
7. Realistisch planen
Die Budgetplanung ist als Zielvereinbarung zu
verstehen, für Sie selbst, Ihre Mitarbeiter oder
Ihre Bank. Deshalb ist es wichtig, dass nicht
nur Ziele, sondern auch Ihre Planungen für alle
nachvollziehbar sind.
8. Maßnahmen folgen lassen
Planungen sind Absichtserklärungen. Daher ist
es wichtig, sich zu den Zahlen auch entsprechende
Maßnahmen zu überlegen. Wie sollen
die Kostensenkungen, die Umsatz- oder Effektivitätssteigerungen
erreicht werden und wie
kann eine Erfolgskontrolle erfolgen?
9. Planung herunterbrechen
Verteilen Sie die Planzahlen auf das Jahr, z. B.
auf Monate oder Quartal.
10. Planung regelmäßig kontrollieren
Schon sind wir mitten im Controlling: Plan-Ist-
Abweichungen pro Monat oder pro Quartal lassen
frühzeitig mögliche Schwachstellen erkennen,
denen man entgegensteuern kann.
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