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Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc

Unternehmensrichtlinien - Unicity International, Inc

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH<br />

<strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

DEUTSCH


Allgemeines<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Gültig ab September 2011<br />

Deutschland<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

Liechtenstein<br />

Verhaltenscodex für Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> “Code of Ethics”<br />

Kapitel 1 Definitionen<br />

Kapitel 2 Der Franchisepartner-Antragsprozess<br />

Kapitel 3 Franchisepartner-Verpflichtungen<br />

Kapitel 4 Sponsoring (Rekrutierung)<br />

Kapitel 5 Bestellungen von Produkten & Verkaufsmaterialien<br />

Kapitel 6 Werbung & Verkaufsförderung für die <strong>Unicity</strong> Produkte und Geschäftsmöglichkeiten<br />

Kapitel 7 Franchise Partner Vergütung und Gebühren<br />

Kapitel 8 Kündigung des Franchisepartner-Vertrages<br />

Zu diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> gehören die Anhänge<br />

A (Vergütungsplan),<br />

B (Franchise Partner Vertragsbedingungen) und<br />

C (Ambassador Programm).<br />

Schauen Sie regelmäßig in Ihr Franchise Office, damit Sie immer über<br />

die aktuellste Version Ihrer Geschäftsunterlagen verfügen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>


Allgemeines<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> treten im Januar 2011 in Kraft und sind für alle Franchisepartner von<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH (nachfolgend „<strong>Unicity</strong>” genannt) bindend. Franchisepartner-Tätigkeiten<br />

ab Januar 2011 müssen mit diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> konform gehen. <strong>Unicity</strong> kann den Vertrag,<br />

wie nachstehend definiert, jederzeit ergänzen bzw. ändern. Solche Änderungen treten innerhalb von<br />

30 Tagen nach Publikation auf der <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH Webseite, in einer anderen, offiziellen<br />

Publikation oder in einem Nachdruck der <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> in Kraft, wenn der Franchisepartner<br />

nicht innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung auf der <strong>Unicity</strong> Website mittels eingeschriebenen<br />

Briefes widerspricht. <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> und Vergütungsplan sind in der jeweils von <strong>Unicity</strong> aktuellen<br />

herausgegebenen Fassung Bestandteil der Gesamtvereinbarung.<br />

Die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> regeln die Geschäftstätigkeit der Franchisepartner im Verhältnis zu <strong>Unicity</strong>,<br />

anderen Franchisepartnern und Endkunden.<br />

Der <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH Franchisepartner-Vertrag („Franchisepartner-Vertrag”), der <strong>Unicity</strong><br />

Global Markets GmbH Vergütungsplan („Vergütungsplan“) und diese <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

(<strong>Unternehmensrichtlinien</strong>) bilden die rechtsverbindliche Gesamtvereinbarung<br />

zwischen dem jeweiligen Franchise partner und <strong>Unicity</strong>. Jegliche Auslegungen, Definitionen, Ausschlüsse<br />

oder Ausnahmen bedürfen der Schriftform und müssen durch einen autorisierten Vertretungsberechtigten<br />

von <strong>Unicity</strong> unterschrieben sein, um in Kraft treten zu können. Wo es der Kontext zulässt, wird<br />

die Einzahl die Mehrzahl beinhalten und umgekehrt. Die Einzahl beinhaltet jedes Geschlecht.<br />

Die Fortführung einer Franchisepartnerschaft durch den Franchisepartner oder die Akzeptanz von Boni<br />

gemäß dem Vergütungsplan oder anderen Zusatzleistungen des Vertrages, begründet die Akzeptanz des<br />

Vertrages mit jeglichen bzw. allen Änderungen. Dieser Vertrag ersetzt alle bisherigen Verträge zwischen<br />

dem Franchisepartner und <strong>Unicity</strong> Network <strong>Inc</strong>., <strong>Unicity</strong> Germany GmbH oder <strong>Unicity</strong> Europe <strong>Inc</strong>.<br />

Verhaltensstandards für Franchise Partner von <strong>Unicity</strong> (Code of Ethics)<br />

� Ich werde höflich, respektvoll, ehrlich und fair in allen meinen Unternehmungen, während meiner<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartner-Tätigkeit, handeln. Meine <strong>Unicity</strong> Tätigkeit werde ich so ausüben, dass die<br />

positive Reputation von <strong>Unicity</strong> jederzeit bestärkt wird. Ich werde nichts unternehmen, das dieser<br />

Reputation schaden könnte und auch keine negativen oder despektierlichen Aussagen über <strong>Unicity</strong>,<br />

deren Mitarbeiter oder andere Franchisepartner machen.<br />

� Ich werde die Bedingungen der Kunden Zufriedenheitsgarantie für alle meine Kunden einhalten.<br />

� Ich werde meine Führungsverpflichtungen als Sponsor einhalten, indem ich mich angemessen bemühe,<br />

die Franchisepartner meiner Organisation und Downline zu schulen und zu unterstützen.<br />

� Ich werde die Sponsor-Beziehungen von jedem Franchisepartner in der <strong>Unicity</strong> Familie<br />

respektieren und nichts unternehmen, um diese Beziehungen zu ändern oder zu<br />

stören. Auch werde ich keine nega tiven oder geringschätzigen Aussagen<br />

über andere <strong>Unicity</strong> Franchisepartner tätigen.<br />

� Ich werde dem Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen folgen<br />

und mich redlich bemühen, dem Geist und den Buchstaben<br />

des Vertrages zu folgen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

� Ich werde keine Behauptungen über <strong>Unicity</strong> Produkte machen, die nicht durch aktuelle und<br />

offi zielle <strong>Unicity</strong> Publikationen belegt sind und veröffentlicht wurden. Ferner werde ich keine<br />

falschen Behauptungen oder Darstellungen in Bezug auf das Einkommenspotential der <strong>Unicity</strong><br />

Geschäftsmöglichkeit oder des Vergütungsplans machen.<br />

� Ich werde weder die <strong>Unicity</strong> Produkte, den Vergütungsplan noch das <strong>Unicity</strong> Vertriebssystem falsch<br />

oder herabsetzend darstellen. Ich werde auch nicht manipulative, irreführende oder illegale Praktiken<br />

anwenden.<br />

Verhaltensstandards im Einzelnen:<br />

A. Definitionen, Anwendungsbereich und Ziele<br />

1. Definitionen<br />

Für diese Verhaltensstandards werden die nachfolgenden Begriffe wie folgt definiert:<br />

1.1 Endkunde ist jede natürliche Person, die Produkte außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen<br />

beruflichen Tätigkeit erwirbt.<br />

1.2 Produkte sind alle Waren oder Dienstleistungen, die von <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH vertrieben<br />

werden.<br />

1.3 Verhaltenscodex sind die Verhaltensstandards für Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> in der jeweils gültigen<br />

Version.<br />

1.4 Franchisepartner ist jede natürliche oder juristische Person, die mit <strong>Unicity</strong> einen Franchisepartner-<br />

Vertrag abgeschlossen hat und als selbstständiger Gewerbetreibender Produkte entweder selbst<br />

verkauft oder den Absatz von Produkten vermittelt.<br />

2. Anwendungsbereich und Funktion<br />

2.1 Die Verhaltensstandards enthalten Grundsätze für die Beziehungen und das Verhalten von <strong>Unicity</strong><br />

Franchisepartnern, zu denen sich <strong>Unicity</strong> als Maßnahme der Selbstregulierung bekennt.<br />

2.2 <strong>Unicity</strong> Franchisepartner verpflichten sich bei Anmeldung als Franchisepartner zur Einhaltung der<br />

Verhaltensstandards.<br />

2.3 Die Verhaltensstandards gelten während der Dauer des Franchisepartner-Vertrages. Nach Beendigung<br />

des Franchisepartner-Vertrages bleiben die Verhaltensstandards anwendbar, soweit hiervon<br />

vertragliche Nebenpflichten betroffen sind.<br />

2.4 Die Verhaltensstandards gelten für alle Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH und ggf.<br />

von <strong>Unicity</strong> <strong>International</strong> <strong>Inc</strong>.<br />

3. Ziele<br />

Ziele der Verhaltensstandards sind:<br />

� Die Förderung der Zufriedenheit sowie der Schutz von Endkunden<br />

� Die Förderung der Zufriedenheit sowie der Schutz von Franchisepartnern<br />

� Die Schaffung einer Arbeits- und Verhandlungsgrundlage für <strong>Unicity</strong> und die Franchisepartner<br />

� Die Pflege des Ansehens des Direktvertriebes und des Network-Marketings im Rahmen des <strong>Unicity</strong><br />

Franchise


B. Regeln für das Verhalten von Franchisepartnern gegenüber Endkunden<br />

1. Informationspflichten<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

1.1 Der Franchisepartner wird sich beim Erstkontakt mit einem Endkunden mit Namen vorstellen und<br />

in geeigneter Weise über <strong>Unicity</strong> informieren. Bei Präsentationen wird er zudem dem Gastgeber<br />

und den Teilnehmern Grund und Zweck der Veranstaltung erläutern.<br />

1.2 Der Endkunde wird über die ihm angebotenen Produkte und die wesentlichen Verkaufsbedingungen<br />

angemessen informiert; alle Fragen des Endkunden werden wahrheitsgemäß und vollständig<br />

beantwortet. Der Endkunde erhält insbesondere Angaben und Erläuterungen zu:<br />

� Beschaffenheit und Verwendungsweise der Produkte<br />

� Preisen, einschließlich aller Nebenkosten und Steuern, Zahlungsbedingungen<br />

� Art und Termin der Lieferung<br />

� Widerrufsrechten bzw. Rücktrittsrechten, die dem Endkunden nach dem Gesetz zustehen oder<br />

freiwillig eingeräumt werden<br />

� Garantien, Gewährleistung und Kundendienst<br />

1.3 Spätestens bei Vertragsabschluss wird dem Endkunden auf Verlangen ein Auftragsformular (z. B.<br />

Auftragsbestätigung oder Bestellschein) vorliegen, aus dem Folgendes hervorgeht:<br />

� Art und Umfang der Bestellung<br />

� Name und vollständige Anschrift des Franchisepartners sowie zusätzlich Name und Anschrift<br />

von <strong>Unicity</strong><br />

� Die Angaben und Erläuterungen nach vorstehender Ziffer 1.2<br />

2. Widerrufsrecht<br />

Unabhängig davon, ob gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, wird dem Endkunden vom Franchisepartner<br />

ein Widerrufsrecht eingeräumt, nach dem er seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt<br />

widerrufen und erworbene Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben kann. Im Falle eines<br />

Direktkaufs bietet <strong>Unicity</strong> dem Endkunden ebenfalls ein solches Widerrufs-/Rücktrittsrecht, sofern<br />

innerhalb seines Heimatlandes anwendbar.<br />

3. Werbung für Produkte<br />

3.1 Alle Werbeaussagen von <strong>Unicity</strong> sind so gestaltet, dass es nicht zu einer Irreführung von Endkunden<br />

kommt oder in anderer Weise gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen wird. Der Franchisepartner<br />

verpflichtet sich, sich an diese Werbeaussagen zu halten. Dazu gilt insbesondere Folgendes:<br />

� Es werden keine übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen gemacht<br />

� Vergleiche mit Produkten anderer Unternehmen werden grundsätzlich unterlassen, es sei denn<br />

der Vergleich ist wahr, sachlich gehalten, beruht auf nachprüfbaren Tatsachen und dient einem<br />

besonderen Aufklärungsinteresse der Endkunden<br />

� Negative oder herabsetzende Äußerungen über Produkte anderer Unternehmen<br />

werden in jedem Fall unterlassen<br />

3.2 Auf Testergebnisse sowie persönliche Empfehlungen und Erfahrungen<br />

wird durch den Franchisepartner nur dann Bezug genommen,<br />

wenn diese zutreffend, autorisiert und nicht veraltet sind.<br />

3.3 Franchisepartner machen gegenüber Endkunden<br />

mündliche Zusicherungen zu Produkten nur,<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

wenn sie hierzu ausdrücklich von <strong>Unicity</strong> ermächtigt sind.<br />

4. Belieferung<br />

4.1 Jede Bestellung eines Endkunden wird vertragsgemäß abgewickelt. Die Belieferung erfolgt spätestens<br />

innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, es ist ein anderer Liefertermin vereinbart.<br />

4.2 Wenn eine Bestellung nicht ausgeführt werden kann, ist der Endkunde hierüber unverzüglich zu<br />

informieren; Vorauszahlungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, zu<br />

erstatten.<br />

C. Regeln für das Verhalten der Franchisepartner untereinander und nach außen<br />

1. Allgemeine Grundsätze<br />

1.1 <strong>Unicity</strong> Franchisepartner beachten untereinander und im Verhältnis zu Vertriebspartnern anderer<br />

Unternehmen ungeachtet der bestehenden Wettbewerbssituation, die Grundsätze der Fairness<br />

und Lauterkeit.<br />

1.2 Für alle Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> gilt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz.<br />

1.3 <strong>Unicity</strong> Franchisepartner grenzen sich jederzeit und deutlich von Sekten und anderen religiösen<br />

oder spirituellen Vereinigungen ab, ebenso von illegalen und unseriösen Vertriebssystemen, insbesondere<br />

Pyramiden- und Schneeballsystemen.<br />

2. Anwerben von Franchisepartnern<br />

2.1 Beim Anwerben von Franchisepartnern werden die Verdienst- und Geschäftsmöglichkeiten, einschließlich<br />

des Vergütungsplans, wahrheitsgemäß, vollständig, verständlich und ohne Übertreibungen<br />

dargestellt und erläutert. Es wird auch auf die gewöhnlich anfallenden Kosten und Aufwendungen<br />

hingewiesen.<br />

2.2 Mit Einkommensbeispielen von Franchisepartnern darf nur dann geworben werden, wenn dies<br />

autorisiert und zutreffend ist, sowie zudem darauf hingewiesen wird, dass es keine Garantie für<br />

ein bestimmtes Einkommen gibt und der persönliche Erfolg eines Franchisepartners von vielen<br />

Umständen und insbesondere der persönlichen Eignung und dem persönlichen Einsatz abhängt.<br />

2.3 Der <strong>Unicity</strong> Franchisepartner verpflichtet sich seiner Führungsverantwortung als Sponsor für die<br />

Partner seiner Organisation durch Schulung, Beistandsleistung und anderweitige Unterstützung<br />

nachzukommen.<br />

2.4 Unlauteres Abwerben von Franchisepartnern eines anderen Direktvertriebsunternehmens wird<br />

unterlassen und in keiner Weise unterstützt. Dies gilt insbesondere für:<br />

� Das Abwerben ganzer Strukturen durch gleichzeitige systematische Ansprache mehrerer Vertriebspartner<br />

(z. B.: „Massen-Mailings”, „Abtelefonieren von Rufnummernlisten”, etc.)<br />

� Negative oder herabsetzende Äußerungen über andere Direktvertriebsunternehmen, insbesondere<br />

über die Verdienst- und Geschäftsmöglichkeiten sowie über die Produkte<br />

� Das Verleiten zum Vertragsbruch<br />

� Das Anbieten und Bezahlen von Geldbeträgen an Vertriebspartner anderer Unternehmen oder<br />

Franchisepartner anderer Organisationen als Gegenleistung für einen Wechsel („Kopfgelder”)<br />

� Die Ansprache von Vertriebspartnern im Namen von <strong>Unicity</strong> mit dem Ziel sie für das eigene<br />

Unternehmen zu gewinnen<br />

� Die Ansprache von Franchisepartnern anderer Organisationen, mit dem Ziel sie für die eigene


Organisation zu gewinnen<br />

3. Vertragsverhältnis<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

3.1 <strong>Unicity</strong> schließt mit dem Franchisepartner zu Beginn der Zusammenarbeit einen schriftlichen Vertrag,<br />

aus dem sich die wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben. Darin wird auch<br />

auf die gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere nach Steuer-, Sozialversicherungs- und Gewerberecht<br />

hingewiesen.<br />

3.2 Der Franchisepartner verpflichtet sich, den Vertrag - einschließlich <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> & Vergütungsplan<br />

- nach besten Möglichkeiten nicht nur wortgetreu, sondern auch im Sinne der Philosophie<br />

von <strong>Unicity</strong>, einzuhalten. Er verpflichtet sich weiterhin, nicht betrügerisch oder rechtswidrig zu<br />

handeln.<br />

3.3 Unabhängig davon, ob gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, wird dem Franchisepartner das Recht<br />

eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Nach einem Rücktritt nimmt <strong>Unicity</strong> alle vom Franchisepartner erworbenen Produkte einschließlich<br />

Startunterlagen, Werbematerial und sonstiger Hilfsmittel zurück, wenn und soweit diese<br />

ungebraucht sowie wiederverkaufsfähig sind, und erstattet den dafür gezahlten Kaufpreis in voller<br />

Höhe.<br />

4. Lagerhaltung bei Franchisepartnern<br />

4.1 Eine unverhältnismäßige Lagerhaltung beim Franchisepartner ist nicht gewünscht. Der <strong>Unicity</strong> Franchisepartner<br />

verpflichtet sich, sich an die 70%-Regel von <strong>Unicity</strong> zu halten, auch im Hinblick auf den<br />

regelmäßig wiederkehrenden Bezug von Produkten im Rahmen einer automatisierten Lieferung<br />

(s. Kapitel 5).<br />

4.2 Bei Beendigung des Franchisepartner-Vertrages kann dieser innerhalb der letzten 12 Monate vor<br />

Beendigung erworbene Produkte an <strong>Unicity</strong> zurückgeben, wenn und soweit diese ungebraucht<br />

sowie wiederverkaufsfähig sind. Macht der Franchisepartner von diesem Recht Gebrauch, erstattet<br />

<strong>Unicity</strong> den für die Produkte gezahlten Kaufpreis, sofern der Vertrag nicht länger als 90 Tage bestand.<br />

Bestand das Vertragsverhältnis mit dem Vertriebspartner länger als 90 Tage, wird eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 10 % des gezahlten Kaufpreises in Abzug gebracht.<br />

5. Abrechnung und Auszahlung von Vergütungen<br />

<strong>Unicity</strong> erstellt für Franchisepartner in regelmäßigen Abständen Abrechnungen über die dem<br />

Franchisepartner zustehenden Vergütungen, die alle nach dem Vertragsverhältnis für die Vergütung<br />

maßgeblichen Daten enthalten, und zahlt die sich danach ergebenden Vergütungen<br />

unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ende des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats an<br />

den Franchisepartner aus.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 1 – Definitionen<br />

Die folgenden Definitionen können im Vertrag verwendet werden. Der Vertrag kann außerdem andere,<br />

zusätzliche Definitionen beinhalten.<br />

A. Aktiver Franchisepartner. Ein seriöser, unbescholtener Franchisepartner, der mindestens 125<br />

Punkte Persönliches Volumen („PV”) im jeweiligen Umsatzmonat erreicht hat (ab dem Rang eines<br />

Managers in Form eines 125 PV Easyships, länderbezogen). Aktiver Franchisepartner ist die Voraussetzung<br />

um Vergütung im Rahmen des Vergütungsplans erhalten zu können.<br />

B. Easyship E+ . Die Easyship-Vereinbarung („automatisierte Lieferung”) ist ein Programm, wonach<br />

Produkte fortlaufend innerhalb bestimmter Zeitabstände an den Franchisepartner (oder auch an<br />

Kunden = Produktabonnement) geliefert werden gem. den Lieferbedingungen (§ 5 der Vertragsbedingungen<br />

auf Seite 2 des Antrages/Vertrages sowie in Anhang B) einer Easyship-Vereinbarung.<br />

Das Bestehen und die Aufrechterhaltung eines Easyships über mind. 125 PV monatlich ist eine der<br />

Qualifikationsvoraussetzungen für den Vergütungsplan ab dem Rang des Managers und höherer<br />

Ränge.<br />

C. Vergütungsplan. Der jeweils geltende <strong>Unicity</strong> Vergütungsplan regelt abschließend alle Leistungen,<br />

wie z.B. Boni, Provisionen oder <strong>Inc</strong>entives, die ein Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> erhalten kann. Der<br />

Vergütungsplan ist Bestandteil der Gesamtvereinbarung zwischen dem Franchisepartner und <strong>Unicity</strong>.<br />

D. Vergütung. Vergütung sind alle Einkünfte, die von <strong>Unicity</strong> an den Franchisepartner im Rahmen des<br />

Vergütungsplans gezahlt werden, d. h. jegliche Boni, Prämien, Geschenke, Leistungen, Vorteile, Zahlungen<br />

oder <strong>Inc</strong>entives, die der Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> im Rahmen des Vergütungsplans oder<br />

eines <strong>Inc</strong>entive-Plans erhält. Vergütungen basieren auf Qualifikationen gem. Vergütungsplan oder<br />

auch anderer <strong>Inc</strong>entive-Programme, welche von Zeit zu Zeit durch <strong>Unicity</strong> angeboten werden. Die<br />

meisten Vergütungen werden in Form von „Punkten” dem Franchisepartner-Konto gutgeschrieben.<br />

Diese Punkte werden in Auszahlungen umgerechnet, genannt Vergütung, Bonus, Gutschrift oder<br />

ähnlich. Andere Vergütungen können Preise, Produkte, Geschenke, Reisen, <strong>Inc</strong>entives oder ähnliche<br />

beinhalten. Beträge, die nicht zeitgerecht beansprucht werden, werden in Punkte rückgerechnet<br />

und dem Franchisepartner-Konto gutgeschrieben. Um die Auszahlung der Vergütung zu erhalten,<br />

muss der Franchisepartner alle entsprechenden Bedingungen erfüllen.<br />

E. Kunde. Kunden sind Verbraucher, die Ware ausschließlich zu einem Zweck erwerben, der weder<br />

ihrer gewerblichen noch ihrer freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Gleich ob Premium- oder<br />

normale Kunden.<br />

Normale Kunden sind aktuelle oder potenzielle Käufer von Produkten, welche die Produkte online<br />

oder offline von einem Franchisepartner oder - falls dies vom Endkunden im Einzelfall gewünscht<br />

wird - auf Vermittlung eines Franchisepartners unmittelbar von <strong>Unicity</strong> zum Endverbrauch erwerben.<br />

Jeder in der Datenbank von <strong>Unicity</strong> registrierte Endkunde ist direkt einem Franchisepartner<br />

zugeordnet.<br />

E+ Nicht in allen Ländern verfügbar, bitte prüfen Sie im<br />

Vergütungsplan die Verfügbarkeit für Ihr Land.


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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Premium-Kunden (Vorzugskunden) sind aktuelle oder potenzielle Käufer von Produkten, welche<br />

aufgrund des Abschlusses eines monatlichen Produktabonnements am <strong>Unicity</strong> Premium-Kunden-<br />

Programm* teilnehmen und die Produkte online oder offline auf Vermittlung eines Franchisepartners<br />

unmittelbar von <strong>Unicity</strong> im Rahmen des Premium-Kunden-Programms zu Sonderkonditionen<br />

zum Endverbrauch erwerben. Jeder in der <strong>Unicity</strong> Datenbank erfasste Premium-Kunde ist direkt<br />

einem Franchisepartner zugeordnet.<br />

*Die Länder, für die das <strong>Unicity</strong> Premium-Kunden-Programm angeboten wird, sind unter www.inicity.net/europe einzusehen.<br />

Kunden sind keine Franchisepartner, nehmen nicht am Vergütungsplan teil und haben keinen Anspruch<br />

auf die darin vorgesehenen Vergütungen. Die durch Käufe von Kunden zustande gekommenen<br />

PV (Persönliches Volumen) fließen in das PV des Franchisepartners ein, dem der jeweilige<br />

Kunde zugeordnet ist.<br />

F. Franchisepartner. Franchisepartner ist eine natürliche oder juristische Person, die ausschließlich<br />

zu gewerblichen Zwecken <strong>Unicity</strong>-Waren im eigenen oder fremden Namen vertreibt, eine eigene<br />

Vertriebsstruktur aufbaut und für deren Motivation und Schulung verantwortlich ist. Der Franchisepartner<br />

(auch Distributor oder selbstständiger Geschäftspartner, unabhängiger Geschäftsinhaber,<br />

IBO, Mitglied o. a.) ist ein unabhängiger Unternehmer bzw. unabhängiger Gewerbetreibender, mit<br />

Sitz in dem europäischen Land, das von <strong>Unicity</strong> als „geöffnet” gilt, für das er sich angemeldet hat<br />

und das er im Antrag als seinen Wohnsitz angegeben hat, und mit dem <strong>Unicity</strong> einen Franchisepartner-Vertrag<br />

geschlossen hat. Franchisepartner sind keine Kunden und sind nicht berechtigt, die<br />

Produkte wie Kunden zu bestellen. Ein Franchisepartner hat das Recht eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft<br />

zu besitzen. Gleichermaßen wird ein Franchisepartner auch mit dem Rang bezeichnet,<br />

den er im Vergütungsplan erreicht hat, d. h. Manager, Senior Manager, Director, Senior Director,<br />

Presidential Sapphire, Presidential Ruby, Presidential Diamond, Double Diamond, Triple Diamond<br />

oder Crown Diamond. Jede Person, die - gleich aus welchem Grund, autorisiert oder nicht - einen<br />

Rechtsanspruch oder die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsanspruchs an einer <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft<br />

erlangt hat, ist Franchisepartner und dementsprechend an die Verpflichtungen und Regeln<br />

des Vertrages gebunden.<br />

G. Franchisepartner-Vertrag / Gesamtvereinbarung. Der Franchisepartner-Vertrag umfasst das Formular<br />

Franchisepartner-Antrag & Franchise Startpaket, den Vergütungsplan und diese <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>,<br />

einschließlich aller darin benannten Anhänge, und ist der rechtsverbindliche Vertrag<br />

(Gesamtvereinbarung) zwischen dem selbstständigen Franchisepartner und <strong>Unicity</strong>. Dieser<br />

Vertrag ist eine Lizenz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Hinblick auf<br />

den Vertrieb der Produkte und die Verbreitung der Geschäftsmöglichkeit. Jeder Vertrag wird zunächst<br />

als vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag vom potenziellen<br />

Franchisepartner eingereicht, von <strong>Unicity</strong> geprüft und akzeptiert oder abgelehnt. Die Allgemeinen<br />

Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen für Franchisepartner sind Bestandteil des Franchisepartner-Antrages<br />

(Seite 2) und diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> in der jeweils aktuellen,<br />

landesrelevanten Form als Anhang B beigefügt.<br />

H. Franchise-Partnerschaft. Die Franchisepartnerschaft umfasst die<br />

Lizenz und die dem Franchisepartner aufgrund des Franchisepartner-Vertrages<br />

gewährten Rechte und von ihm<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


12<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

übernommenen Pflichten in Bezug auf den Verkauf und Vertrieb von <strong>Unicity</strong> Produkten sowie Weiterempfehlung<br />

und Verbreitung der <strong>Unicity</strong> Geschäftsmöglichkeiten, gemäß den Bedingungen der<br />

Gesamtvereinbarung.<br />

I. Downline-Organisation bzw. Downline. Eine „Downline” beinhaltet alle Franchisepartner, die direkt<br />

oder indirekt durch einen Franchisepartner oder die Franchisepartner innerhalb seiner Organisation<br />

abwärts gesponsert wurden.<br />

J. Enroller. Der Franchisepartner, der eine Person dem <strong>Unicity</strong> Geschäft zuführt, ist der sog. Enroller.<br />

Der Enroller ist in der Regel auch der Sponsor des Franchisepartners. Der Enroller ist berechtigt von<br />

ihm neu geworbene Franchisepartner bei Anmeldung zur Registrierung nach freiem Ermessen bis<br />

zu 3 Ebenen tief innerhalb seiner Organisation (Downline) zu platzieren (Platzierungsoption). Beide,<br />

der Enroller und der entsprechende Sponsor des neuen Franchisepartners, sind im Antrag zu<br />

vermerken und der Antrag vom neuen Franchisepartner rechtsverbindlich zu unterschreiben. Nach<br />

erfolgter Anmeldung ist eine Platzierung nicht mehr möglich. Durch diese Klausel sind beide – der<br />

Enroller und der Sponsor – Mentoren des neuen Franchisepartners.<br />

K. Registrierungsmonat/erster Umsatzmonat. Der Kalendermonat in dem der Franchisepartner-Antrag<br />

durch <strong>Unicity</strong> angenommen wird. Der Registrierungsmonat ist gleichzeitig der erste Umsatzmonat.<br />

L. Frontline sind die Franchisepartner, die in der Genealogie des Sponsors direkt unter diesem gelistet<br />

sind.<br />

M. Hierarchie/Genealogie. Die Position der Franchisepartnerschaften auf allen Ebenen unterhalb des<br />

Sponsors.<br />

N. Persönliches Volumen (PV). Das Gesamtvolumen aus den Produkteinkäufen der Kunden des Franchisepartners<br />

und den Produktumsätzen des Franchisepartners während eines Umsatzmonats.<br />

Mindestens 125 PV sind im Umsatzmonat erforderlich, um am Vergütungsplan teilzunehmen.<br />

O. Punkte. Punkte sind der Wert oder das Volumen mit denen jedes <strong>Unicity</strong> Produkt bewertet ist und<br />

der sich für einen Franchisepartner angesammelt hat aufgrund der Produktumsätze durch den Franchisepartner<br />

und seine Kunden oder der Produktumsätze durch seine Downline und deren Kunden<br />

entsprechend dem Vergütungsplan. Punkte haben keinen monetären Wert, sondern bilden das PV<br />

als Basis für die Vergütung des Franchisepartners (s. Punkt W.).<br />

P. Premium-Kunde (Vorzugskunde) s. Punkt E.<br />

Q. Qualifikation. Sich zu qualifizieren bedeutet, einen bestimmten Rang, Vorteil oder eine bestimmte<br />

Vergütung im Vergütungsplan in einem Umsatzmonat zu erreichen, im Rahmen einer vertragsgemäßen<br />

Franchisepartnerschaft.


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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

R. Rang. Ein Qualifikationstitel im Vergütungsplan, der die Anerkennungsebene oder Vergütungsebene<br />

beschreibt, die ein Franchisepartner erreicht hat. Die Ränge schliessen ein: Associate, Junior<br />

Manager, Manager, Senior Manager, Director, Senior Director, Presidential Sapphire, Presidential<br />

Ruby, Presidential Diamond, Double Diamond, Triple Diamond und Crown Diamond.<br />

S. Endkunde (Endverbraucher) s. Punkt E.<br />

T. Verkaufspreise (Endverbraucherpreise) sind unverbindlich empfohlene Endverbraucherpreise.<br />

U. Sponsor ist die erste, direkte Upline-Position eines Franchisepartners. Zu „sponsern” bedeutet im<br />

Franchisepartner-Vertrag als Sponsor anerkannt zu werden und die Platzierung des neuen Franchisepartners<br />

in die Frontline des Sponsors<br />

V. Upline ist der Sponsor des Franchisepartners, dessen Sponsor und die folgenden Sponsoren in der<br />

Organisation aufwärts.<br />

W. Volumen/Vergütungsfähiges Volumen (CV = Commissionable Volume) (s. Punkt O.) ist der Punktwert,<br />

mit dem jedes <strong>Unicity</strong> Produkt bewertet ist. Beim Produktkauf wird aus dem aus den Umsätzen<br />

des Franchisepartners angefallenen Volumen Persönliches Volumen, das die Basis für die Vergütungen<br />

des Franchisepartners bildet. Volumen bzw. Punkte haben zunächst keinen monetären<br />

Wert, bis sie in vergütungsfähiges Volumen umgerechnet und als CV (Commissionable Volume) im<br />

monatlichen Aktivitätsbericht des Franchisepartners ausgewiesen werden.<br />

X. Umsatzmonat - auch Qualifikationsmonat. Der Monat, in dem der Franchisepartner die Voraussetzungen<br />

für das Erreichen einer Qualifikation bzw. eines Ranges für Vergütung erfüllt und der<br />

Zeitrahmen zur Kalkulation von Vergütungen und Rängen im Rahmen des Vergütungsplans.<br />

Y. Code of Ethics - ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, welcher die Verhaltensstandards<br />

des Franchisepartners gegenüber <strong>Unicity</strong>, Endkunden und anderen Franchisepartnern, aber auch<br />

gegenüber Vertriebspartnern anderer Direktvertriebsunternehmen regelt.<br />

Z. Produkte - Produkte im Sinne des Franchisepartner-Vertrages, der <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> und dem<br />

Vergütungsplan sind alle von <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH vertriebenen Waren und Leistungen.<br />

AA. Warenkompensation - Dies ist die Ersatzleistung bei Produktrücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechtes/Rücktrittsrechtes<br />

von Endverbrauchern oder aufgrund von Produktunverträglichkeit<br />

oder bei Gewährleistungsansprüchen. Diese Ersatzleistung wird Franchisepartnern ausschließlich in<br />

Form von gleichwertigen Produkten gewährt.<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 2 – Der Franchisepartner-Antrag<br />

A. Antragstellung. Die Anmeldung als <strong>Unicity</strong> Franchisepartner kann auf verschiedenen Wegen<br />

erfolgen:<br />

� Den original Franchisepartner-Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an <strong>Unicity</strong> per<br />

Post einsenden oder (im Rahmen einer Veranstaltung) ggf. persönlich abgeben;<br />

� Den Franchisepartner-Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an <strong>Unicity</strong> per Fax<br />

zusenden;<br />

� Den Online-Franchisepartner-Antrag über die <strong>Unicity</strong> Webseite vollständig ausfüllen und mit<br />

seiner elektronischen Unterschrift (elektronischer Signatur) einreichen.<br />

In jedem Fall muss dem Antrag eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses beigefügt werden<br />

bzw. bei Unternehmen der entsprechende Registerauszug und in beiden Fällen der Nachweis der<br />

Umsatzsteuer-ID-Nummer. D. h. jeder Franchisepartner (Einzelperson, Unternehmen, Partnerschaften,<br />

Konzerne, usw.) ist verpflichtet <strong>Unicity</strong> seine Personalausweisnummer bzw. Handels- oder<br />

Gewerberegisternummer, sowie die Umsatzsteuer-ID-Nummer (VAT ID-Nummer) für die Person<br />

oder die Einheit, per geeignetem Nachweis mit dem Antrag zukommen zu lassen.<br />

Bei Online-Anträgen müssen diese Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden, vorher<br />

kann der Vertrag nicht zustande kommen. Eine Kopie des Antrages verbleibt jeweils beim Antragsteller.<br />

Gleichzeitig muss der Antragsteller die Lizenzgebühr für das erste Jahr als <strong>Unicity</strong> Franchisepartner<br />

entrichten.<br />

Der Franchisepartner-Vertrag kommt erst zustande, wenn dieser in der <strong>Unicity</strong> Datenbank vollständig<br />

erfasst ist, die Lizenzgebühr und das Start-Paket an <strong>Unicity</strong> bezahlt sind und alle relevanten<br />

Dokumente zum Antrag bei <strong>Unicity</strong> vorliegen, und dieser Antrag durch <strong>Unicity</strong> akzeptiert wird. Ein<br />

entsprechendes Bestätigungsschreiben geht dem Franchisepartner nach Erfüllung der vorgenannten<br />

Kriterien auf dem Postweg zu.<br />

<strong>Unicity</strong> behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen einen Franchisepartner-Antrag ohne Angabe<br />

von Gründen abzulehnen. Insbesondere ungenaue oder rechtwidrige Franchisepartner-Anträge<br />

werden durch <strong>Unicity</strong> abgelehnt. Mehrfachregistrierungen von Franchisepartnern sind unzulässig.<br />

<strong>Unicity</strong> wird keine ungenauen oder falschen Informationen akzeptieren. Der Franchisepartner ist<br />

dafür verantwortlich, <strong>Unicity</strong> über jegliche Änderungen, die die Richtigkeit des Franchisepartner-<br />

Vertrages beeinflussen, zu informieren.<br />

B. Geltungsbereich. Die Akzeptanz des Franchisepartner-Antrages durch <strong>Unicity</strong>, berechtigt den Franchisepartner<br />

seine Geschäfte in dem Land zu tätigen, in dem er sich angemeldet und das er als sein<br />

Heimatland angegeben hat (Meldeadresse). Sofern ein Franchisepartner seine Geschäfte außerhalb<br />

seines Heimatlandes tätigen möchte, ist dies nur über das <strong>Unicity</strong> Ambassador-Programm möglich.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des Ambassador-Programms ist unter Anhang C in diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

enthalten.<br />

C. Franchisepartner-ID-Nummer. Jeder Franchisepartner hat eine eigene, numerische Identifikationsnummer,<br />

die Franchisepartner-ID-Nummer. <strong>Unicity</strong> teilt jedem Franchisepartner automatisch bei<br />

seiner Registrierung eine persönliche Identifikationsnummer (ID-Nummer) zu, über die alle Aktivitäten<br />

des Franchisepartners und seiner Kunden abgewickelt werden und die ihm bei Annahme des<br />

Antrages mit dem Bestätigungsschreiben übermittelt wird.


15<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

D. Ausschluss von Mehrfachpartnerschaften: Alle Franchisepartner von <strong>Unicity</strong>, ganz gleich ob Einzelpersonen,<br />

Partnerschaften, Unternehmen, Treuhandgesellschaften oder andere Gesellschaftsformen<br />

z. B. eine GmbH, können jeweils nur eine Franchisepartnerschaft besitzen. Vertretungsberechtigten<br />

oder Betreibern einer solchen Franchisepartnerschaft ist es daher nicht gestattet,<br />

Besitzer oder Nutznießer von mehr als einer Franchisepartnerschaft zu sein, ohne die ausdrückliche<br />

schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

Im Hinblick auf diese Verfügung gilt Folgendes:<br />

1. Ohne Ausnahme, gelten der Ehepartner des Franchisepartners sowie alle Mitglieder seines<br />

Hausstands (d. h. alle im Haushalt des Franchisepartners lebenden Personen) als Nutznießer<br />

derselben Franchisepartnerschaft.<br />

2. Ehepartner und Familienmitglieder, die im Haushalt des Franchisepartners leben, können sich<br />

nicht gegenseitig sponsern und dürfen auch keine verschiedenen Sponsoren haben, ohne die<br />

ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

Verstößt ein Mitglied der Lebensgemeinschaft bzw. Familie des Franchisepartners gegen den<br />

Vertrag des Franchisepartners, so ist <strong>Unicity</strong> zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.<br />

Solche Aktivitäten beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf:<br />

a. Gelder an eine dritte Partei zahlen, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft zu erwerben;<br />

b. Einer dritten Partei ein Darlehen gewähren, um einen Anteil an einer Franchisepartnerschaft<br />

zu erwerben;<br />

c. Eine enge familiäre Beziehung zu einer dritten Partei zu unterhalten, die einen Anteil an<br />

einer Franchisepartnerschaft erwirbt, ohne <strong>Unicity</strong> von dieser Beziehung in Kenntnis zu setzen;<br />

d. Jegliche finanzielle Unterstützung einer dritten Partei, die Prozesse oder Aktionen gegen<br />

<strong>Unicity</strong> führt (inkl. Zahlung der Anwaltskosten, Reisekosten, Gutachter usw.);<br />

e. Die Weitergabe von jeglicher Art von Information (vertraulich, geschützt usw.) an dritte Parteien<br />

oder deren Vertreter;<br />

f. Der Abschluss eines Vertrages oder einer Übereinkunft, wodurch ein Franchisepartner sich<br />

mit einer dritten Partei den Erfolg einer anderen Franchisepartnerschaft in jeglicher Form<br />

teilt, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>.<br />

E. Unternehmen/Gesellschaften/Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG). <strong>Unicity</strong> kann, nach eigenem<br />

Ermessen, einem Unternehmen gestatten, eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft abzuschließen.<br />

Franchisepartner-Anträge, die von Unternehmen eingereicht werden, müssen von einem Vertretungsberechtigten<br />

des Unternehmens unterschrieben sein, den Namen sowie die HR-Nummer/<br />

Gewerbenummer und Steuernummer des Unternehmens enthalten, die Namen aller maßgeblichen<br />

Führungskräfte, Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände, Direktoren bzw. Vertretungsberechtigten<br />

aufweisen und eine Kopie des HR-Auszuges bzw. Gewerbescheins enthalten. Außerdem<br />

muss das Unternehmen schriftlich bestätigen, dass es ein tadelloses Ansehen genießt<br />

und dass das Unternehmen kein Nutznießer jeglicher Art aus einer weiteren <strong>Unicity</strong><br />

Franchise partnerschaft ist. Um seine Interessen zu schützen, kann <strong>Unicity</strong> eine<br />

Kopie des Gesellschaftsvertrages, ein Führungszeugnis oder ähnliche<br />

Informationen anfordern. Jegliche Übertragung von Eigentumsanteilen<br />

eines Unternehmens unterliegt den Übertragungsregeln<br />

in Punkt M dieser <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>. Die<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


16<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Franchise partnerschaft eines Unternehmens, das 50% (fünfzig) oder mehr seines Besitzes, ohne<br />

Zustimmung von <strong>Unicity</strong>, transferiert, kann nach eigenem Ermessen von <strong>Unicity</strong> beendet werden.<br />

F. Partnerschaften/Personengesellschaften (z.B. oHG, KG, BGB-Gesellschaft). <strong>Unicity</strong> kann, nach<br />

eigenem Ermessen, einer Partnerschaft oder Personengesellschaft gestatten, eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft<br />

abzuschließen. Bei Anträgen, die von einer Partnerschaft/ Personengesellschaft eingereicht<br />

werden, müssen alle Gesellschafter/geschäftsführenden Gesellschafter, Kommanditisten<br />

und Komplementäre namentlich im Franchisepartner-Antrag genannt werden und den Antrag<br />

rechtsverbindlich unterschreiben, die Steuernummer und eine Kopie des Handelsregister-Auszuges<br />

oder der Gewerbeanmeldung enthalten. Außerdem muss die Partnerschaft/Personengesellschaft<br />

bestätigen, dass weder die Partnerschaft/Personengesellschaft selbst, noch einer deren Partner<br />

Nutznießer jeglicher Art aus einer anderen <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft ist. Um seine Interessen<br />

zu schützen, kann <strong>Unicity</strong> eine Kopie des Partnerschaftvertrages/Gesellschaftsvertrages, Führungszeugnisses<br />

oder ähnliche Informationen anfordern. Jegliche Übertragung von Eigentums anteilen<br />

einer Partnerschaft/Personengesellschaft unterliegt den Übertragungsregeln in Punkt M. Die<br />

Franchisepartnerschaft einer Partnerschaft/Personengesellschaft, die 50% (fünfzig) oder mehr ihres<br />

Besitzes, ohne Zustimmung von <strong>Unicity</strong>, transferiert, kann nach eigenem Ermessen von <strong>Unicity</strong> beendet<br />

werden.<br />

G. Treuhandgesellschaft. <strong>Unicity</strong> kann, nach eigenem Ermessen, einer Treuhandgesellschaft gestatten,<br />

eine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft abzuschließen. Anträge, die von einer Treuhandgesellschaft<br />

eingereicht werden, müssen von einem autorisierten Verwalter der Treuhandgesellschaft<br />

unterschrieben sein, den Namen sowie die Steuernummer der Treuhandgesellschaft, die Namen<br />

der aktuellen Nutznießer des Treuhandvermögens sowie die Namen aller Treuhänder und die entsprechenden<br />

Dokumente als Zusatz zum Franchisepartner-Antrag enthalten. Außerdem muss der<br />

Treuhandverwalter bestätigen, dass die Treuhandgesellschaft gültig ist und, dass weder die Treuhandgesellschaft,<br />

noch einer der aktuellen Treuhänder Nutznießer jeglicher Art aus einer anderen<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft sind. Um seine Interessen zu schützen, kann <strong>Unicity</strong> eine Kopie des<br />

Treuhandgesellschaft Dokuments oder andere Informationen der Treuhandgesellschaft anfordern.<br />

Jegliche Übertragung von Eigentumsanteilen innerhalb der Treuhandgesellschaft unterliegt den<br />

Übertragungsregeln in Punkt M. Die Franchisepartnerschaft einer Treuhandgesellschaft, die 50%<br />

(fünfzig) oder mehr ihres Besitzes, ohne Zustimmung von <strong>Unicity</strong>, transferiert, kann nach eigenem<br />

Ermessen von <strong>Unicity</strong> beendet werden.<br />

H. Einzelunternehmen. Franchisepartnerschaften von Einzelunternehmen, teilen <strong>Unicity</strong> ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

mit und lassen <strong>Unicity</strong> eine Kopie ihrer Besitzbestätigung mit dem<br />

Franchisepartner-Antrag zukommen. Jegliche Übertragung von Eigentumsanteilen einer Partnerschaft<br />

unterliegt den Übertragungsregeln in Punkt M. Die Franchisepartnerschaft eines Einzelunternehmens,<br />

das 50% (fünfzig) oder mehr seines Besitzes, ohne Zustimmung von <strong>Unicity</strong> transferiert,<br />

kann nach eigenem Ermessen von <strong>Unicity</strong> beendet werden.<br />

I. Andere Verbindungen. Für andere Verbindungen, auch Vereine o. ä., gelten die Bestimmungen<br />

gem. Punkt E., F., G. oder H. dieses Kapitels. Vereine können nur schriftlich registriert werden,<br />

wobei neben dem genauen Vereinsnamen, der Name des Vereinsvorsitzenden - ggf. des gesetzlichen<br />

Vertreters - anzugeben und der Antrag von diesem rechtsverbindlich zu unterzeichnen ist.


17<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Dem schriftlichen Antrag ist ein Auszug aus dem Vereinsregister beizufügen. Der Vereinsvorsitzende<br />

bzw. gesetzlicher Vertreter darf nicht bereits Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> sein. Anträge von<br />

Unternehmen und Vereinen, die den Namen der Geschäftsführer, Gesellschafter/geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, Vorstände, Kommanditisten oder Komplementäre bzw. gesetzlichen Vertreter<br />

nicht aufweisen, werden von <strong>Unicity</strong> abgelehnt, um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden und<br />

die persönliche Registrierung sicherzustellen. Die Umwandlung einer persönlichen Franchisepartnerschaft<br />

in eine Franchisepartnerschaft eines Unternehmens setzt einen vollständigen Antrag des<br />

Unternehmens nach den obigen Regeln voraus. Ein Transfer von Franchisepartner-Anteilen unterliegt<br />

den Übertragungsregeln in Punkt M.<br />

J. Vermählung bestehender Franchisepartner. Bei Heirat, können zwei unabhängige Franchisepartner<br />

ihre separate unabhängige Franchisepartnerschaft weiterführen. Allerdings sind die Rechte von<br />

verheirateten Franchisepartnern in Bezug auf Änderungen ihrer Franchisepartnerschaften bzw.<br />

Wechsel ihrer Sponsoren beschränkt und liegen im Ermessen von <strong>Unicity</strong>.<br />

K. Franchisepartner-Scheidung oder Geschäftsauflösungen. Sofern verheiratete Franchisepartner<br />

oder Franchisepartnerschaften von Unternehmen, Partnerschaften, Treuhandgesellschaften und<br />

anderen Gesellschaftsformen oder Verbindungen sich entschließen, die Ehe bzw. das Unternehmen<br />

etc. aufzulösen, so wird der ursprüngliche Franchisepartner-Vertrag solange fortgeführt, bis<br />

<strong>Unicity</strong> eine zufriedenstellende, schriftliche, notariell beglaubigte Information, wie künftig weiter<br />

zu verfahren ist, von allen beteiligten Parteien erhält. <strong>Unicity</strong> behält sich vor, den Franchisepartner-<br />

Vertrag unter den geänderten Bedingungen weiterzuführen oder zu beenden. Dies schließt auch<br />

die Vereinbarung bezüglich der Verteilung künftiger Vergütungen ein. Eine Übertragung von<br />

Eigentumsanteilen unterliegt den Übertragungsregeln in Punkt M. Die Übertragung einer Franchisepartnerschaft<br />

zu 50% (fünfzig) oder mehr, ohne das schriftliche Einverständnis von <strong>Unicity</strong>, kann<br />

nach eigenem Ermessen von <strong>Unicity</strong> beendet werden.<br />

L. Tod eines Franchisepartners. Im Falle des Todes eines <strong>Unicity</strong> Franchisepartners geht sein Vertragsverhältnis<br />

mit allen Rechten und Pflichten auf seine Erben oder Treuhänder/Nachlassverwalter -<br />

sofern durch den Erblasser bestimmt - über. In diesem Falle ist der Erbe oder Treuhänder/Nachlassverwalter<br />

verpflichtet, innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Tod des Franchisepartners einen<br />

Franchisepartner-Änderungsantrag mit seinen persönlichen Daten, rechtsverbindlich unterschrieben,<br />

zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde, des Erbscheins und des Personalausweises/<br />

Reisepasses bei <strong>Unicity</strong> einzureichen. Nach ungenutztem Verstreichen der sechsmonatigen Frist<br />

gehen die Rechte und Pflichten aus dem Franchisepartner-Vertrag auf <strong>Unicity</strong> über. In diesem Fall<br />

behält sich <strong>Unicity</strong> das Recht vor, die Position des verstorbenen Franchisepartners entweder selbst<br />

zu übernehmen oder diese Position anderweitig zu besetzen. Dieser Vorgang hat keine wirtschaftliche<br />

Auswirkung auf die Upline.<br />

M. Status-Änderung und Transfer/Verkauf einer Franchisepartnerschaft. Transfers von<br />

Franchisepartnerschaften oder deren Anteilen werden durch <strong>Unicity</strong> nicht<br />

unterstützt. Um eine Franchisepartnerschaft zu übertragen, verkaufen,<br />

übereignen usw. müssen die entsprechenden <strong>Unicity</strong> Bedingungen<br />

beachtet werden. Statusänderungen müssen, wie folgt<br />

beschrieben, von <strong>Unicity</strong> genehmigt werden:<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


18<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

1. Transfer einer Franchisepartnerschaft oder deren Anteile muss durch <strong>Unicity</strong> genehmigt werden,<br />

die ein Recht auf das erste Angebot hat, gefolgt vom Recht des ersten Upline Sponsors des<br />

transferwilligen Franchisepartners, der in untadeliger Franchisepartnerschaft steht und vergütungsberechtigt<br />

ist.<br />

a. Ein <strong>Unicity</strong> Franchisepartner, der ein ernsthaftes Angebot einer dritten Partei (kein <strong>Unicity</strong><br />

Franchisepartner) zum Erwerb einer Franchisepartnerschaft erhält (wie nachfolgend spezifiziert),<br />

oder einem fünfzig-prozentigen (50%) oder höheren Anteil einer Franchisepartnerschaft,<br />

wird dieses Angebot zuerst <strong>Unicity</strong>, zu den gleichen Konditionen des Angebots der<br />

dritten Partei, anbieten. Der übertragende Franchisepartner, oder der mögliche Käufer, wird<br />

das ernsthafte Angebot der dritten Partei schriftlich an <strong>Unicity</strong> weiterleiten. <strong>Unicity</strong> wird<br />

nach Eingang des Angebots mit einer Frist von 10 (zehn) Arbeitstagen entscheiden, ob sie<br />

das Angebot annimmt. Das Angebot einer dritten Partei ist ein schriftlich verfasstes Angebot<br />

(oder eine endgültige, nicht anfechtbare richterliche Anordnung, wovon eine Kopie an<br />

den Anwalt von <strong>Unicity</strong> ausgehändigt wurde) das durch eine Franchisepartnerschaft oder<br />

einen entsprechenden Anteil davon, durch eine Einzelperson oder Entität, welche nicht<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartner ist und von <strong>Unicity</strong>, nach eigenem Ermessen, als rechtmäßiges Angebot<br />

erachtet wird. Der Nachweis eines rechtmäßigen Angebots kann Folgendes beinhalten –<br />

ist jedoch nicht darauf beschränkt: Bargeld oder Sicherheiten, die in einem Treuhandkonto<br />

hinterlegt wurden, den Nachweis eines Darlehens oder andere maßgeblichen Schritte, die<br />

ausschließlich zum Zwecke des Kaufs einer Franchisepartnerschaft unternommen wurden.<br />

b. Wenn <strong>Unicity</strong> innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ihr Recht des ersten Angebots nicht<br />

wahrnimmt, wird der transferierende Franchisepartner seinem Sponsor (= der erste Upline<br />

Franchisepartner) die Franchisepartnerschaft oder Anteile davon zu den gleichen Konditionen,<br />

die im Angebot der dritten Partei enthalten waren, zum Kauf anbieten. <strong>Unicity</strong> wird<br />

den Sponsor von dem Angebot der dritten Partei schriftlich in Kenntnis setzen und dieses<br />

entsprechend weiterleiten. Der Sponsor hat danach zehn (10) Arbeitstage um das Angebot<br />

anzunehmen oder abzulehnen. Wenn der Sponsor das Angebot annimmt, muss er <strong>Unicity</strong><br />

schriftlich davon in Kenntnis setzen.<br />

c. Sollte der Sponsor (= der erste Upline Franchisepartner) von seinem Recht des ersten<br />

Angebots innerhalb der genannten Frist keinen Gebrauch machen, kann der transferierende<br />

Franchisepartner seine <strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft oder Anteile davon an die dritte<br />

Partei zu den Konditionen des Angebots übertragen, sofern der transferierende Franchisepartner<br />

mit den Übertragungsbedingungen, die in diesem Kapitel spezifiziert wurden und<br />

von <strong>Unicity</strong> von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, einverstanden ist.<br />

d. Das Recht des ersten Angebots trifft für jedes neue, rechtmäßige Angebot zu, das ein<br />

Franchise partner von einer dritten Partei (kein <strong>Unicity</strong> Franchisepartner) erhält.<br />

e. Sollte der transferierende Franchisepartner die Franchisepartnerschaft an seinen Sponsor<br />

veräußern, wird die Franchisepartnerschaft mit der bestehenden Franchisepartnerschaft<br />

des Sponsors, gemäß den <strong>Unicity</strong> Franchisepartner Transferbedingungen, fusioniert.<br />

f. Die hier aufgeführten Bedingungen bezüglich des Rechts auf das erste Angebot betreffen<br />

nicht den Transfer einer Franchisepartnerschaft oder deren Anteilen wie folgt:<br />

� Ein Transfer zwischen Ehegatten wobei der transferierende Gatte weiterhin einen Nutznießer<br />

ist;<br />

� Ein genehmigter Transfer durch eine Einzel-Franchisepartnerschaft zu einer Unternehmens-Franchisepartnerschaft,<br />

sofern die Person (alle) Anteile dieser Unternehmenspart-


19<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

nerschaft besitzt, bzw. der Transfer an ein Unternehmen, an dem der Franchisepartner<br />

beteiligt ist bzw. dessen Inhaber/Geschäftsführer er ist;<br />

� Ein Transfer an einen ehemaligen Franchisepartner von <strong>Unicity</strong>.<br />

g. Ein Transfer jeglicher Anteile erfordert vorab die schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong> und<br />

die Einreichung eines geänderten Franchisepartner-Antrags sowie ergänzende Dokumentation.<br />

2. <strong>Unicity</strong> behält sich in alleinigem, uneingeschränktem Ermessen vor, einen Erwerber oder Käufer<br />

im gleichen Umfang abzulehnen, wie sie auch jeden Franchisepartner-Antrag ablehnen kann.<br />

3. Wenn ein Transfer einer Franchisepartnerschaft oder Anteile davon genehmigt wurden, könnte<br />

<strong>Unicity</strong> einige oder alle der folgenden Dokumente benötigen, zusammen mit etwaigen anderen<br />

Dokumenten oder Informationen die <strong>Unicity</strong> anfordert:<br />

a. Einen neuen, vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Franchisepartner-Antrag<br />

vom Erwerber/Käufer, zusammen mit der Zahlung der entsprechenden<br />

Lizenzgebühr sowie eine schriftliche Bestätigung, die den Grund (oder die Gründe) des<br />

Transfers erklärt.<br />

b. Eine Kopie des Kaufvertrags. Der Kaufvertrag muss durch den transferierenden Franchisepartner<br />

ausgeführt werden und eine notariell beglaubigte Kopie muss an <strong>Unicity</strong> übermittelt<br />

werden. Der Kaufvertrag muss Folgendes beinhalten:<br />

� Eine Vereinbarung vom übertragenden Franchisepartner mit der Zusage, dass er davon<br />

Abstand nimmt Franchisepartner für andere Direktvertriebs- oder Multilevel-Marketing-<br />

Gesellschaften oder ähnliche Unternehmen zu werben oder zu sponsern oder den entsprechenden<br />

Versuch zu unternehmen;<br />

� Eine Vereinbarung durch den übertragenden Franchisepartner über eine Vertragsstrafe<br />

in Höhe von 10.000,00 €, die an den erwerbenden Franchisepartner für jeden Fall des<br />

versuchten oder vollzogenen Verstoßes gegen die Vereinbarung in Bezug auf Abwerbung<br />

oder sponsern in der Downline fällig wird.<br />

c. Eine Kündigung von dem übertragenden Franchisepartner.<br />

d. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 €.<br />

4. Ein Franchisepartner, der sich an der Franchisepartnerschaft eines anderen Franchisepartners<br />

beteiligen möchte, muss zunächst seine eigene, bestehende Franchisepartnerschaft kündigen<br />

und eine Wartefrist von sechs (6) Monaten einhalten, bevor er berechtigt ist, in eine andere<br />

Partnerschaft einzusteigen. Nach sechs (6) Monaten, kann der Franchisepartner erneut eine<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartnerschaft beantragen, indem er einen neuen Franchisepartner-Antrag<br />

einreicht.<br />

N. Änderungen von Franchisepartnerschaften. Für Änderungen oder Korrekturen seiner Franchisepartnerschaft<br />

muss der Franchisepartner einen neuen Franchisepartner-Antrag mit dem Vermerk<br />

„Änderung” oben auf dem Formular einreichen. Dieser Antrag ist an die Franchisepartner-Compliance-<br />

Abteilung von <strong>Unicity</strong> zu senden. Alle geänderten Formulare müssen vollständig ausgefüllt und<br />

von allen Parteien der Franchisepartnerschaft rechtsverbindlich unterschrieben sein.<br />

Namensänderungen bedürfen eines rechtsgültigen Nachweises.<br />

O. Volljährigkeit. Franchisepartner müssen mindesten 18 Jahre alt<br />

sein, bzw. volljährig und geschäftsfähig im Sinne der Gesetze<br />

ihres Heimatlandes.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


20<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 3 – Rechte und Pflichten des Franchisepartners<br />

A. Allgemein. <strong>Unicity</strong> beachtet alle einschlägigen Bundes-, Landes- sowie kommunalen Gesetze und<br />

Verordnungen. Die Verhaltensstandards der Direktvertriebsindustrie im Hinblick auf ein gutes<br />

Geschäftsgebaren, insbesondere jene der Direct Selling Association (DSA) sind Geschäftsgrund lage.<br />

Der Franchisepartner ist verpflichtet, diese Gesetze und Vorschriften gleichermaßen einzuhalten<br />

und die Verhaltensregeln und Geschäftspraktiken von <strong>Unicity</strong> zu beachten. Der Franchisepartner<br />

verpflichtet sich weiterhin, den <strong>Unicity</strong> Code of Ethics, die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>, den Franchisepartner-Vertrag,<br />

den Vergütungsplan, alle vertraglichen Verpflichtungen sowie alle anwendbaren<br />

Gesetze zu befolgen, insbesondere unlauteres Geschäftsgebaren zu vermeiden. <strong>Unicity</strong> wird ein<br />

unethisches Verhalten des Franchisepartners nicht tolerieren und wird intervenieren, wenn unethisches<br />

Verhalten entdeckt oder gemeldet wird. <strong>Unicity</strong> behält sich im eigenen Ermessen vor zu entscheiden,<br />

ob Franchisepartner-Aktivitäten unethisch sind. Jeder Verstoß gegen den Vertrag und jede<br />

Missachtung des Vertrages kann als unethisch und als Grund für disziplinarische Maßnahmen bis<br />

zur Kündigung gewertet werden. Handlungen, die das Ansehen von <strong>Unicity</strong> oder deren Franchisepartnern<br />

herabsetzen oder dem <strong>Unicity</strong> Geschäft abträglich oder schädlich sind, werden als unethisches<br />

Geschäftsgebaren betrachtet und könnten Grund für disziplinarische Maßnahmen sein.<br />

Beispiele für unethisches Handeln, jedoch nicht beschränkt auf folgende Punkte, sind:<br />

� Der Verkauf von <strong>Unicity</strong> Produkten, direkt oder indirekt, über den Einzelhandel;<br />

� Der Verkauf von <strong>Unicity</strong> Produkten an andere Franchisepartner;<br />

� Der Verkauf von <strong>Unicity</strong> Produkten über Auktions- oder ähnliche anonyme Internet Verkaufsplattformen<br />

wie eBay, ricardo, Amazon MarketPlace oder ähnliche;<br />

� Die Förderung des Verkaufs bzw. der Vertrieb von <strong>Unicity</strong> Produkten auf Märkten oder in<br />

Laden- oder Versandhausketten sowie über den Großhandel;<br />

� Cross-Sponsoring (das Absponsern von Franchisepartnern für oder von anderen MLM-Unternehmen);<br />

� Abwerben von Franchisepartnern anderer Organisationen für die eigene Organisation (Downline<br />

Raiding);<br />

� Ungedeckte Schecks an <strong>Unicity</strong> oder Franchisepartner ausstellen;<br />

� Bestellung über die Franchisepartnerschaft eines anderen Franchisepartners;<br />

� Unerlaubter Gebrauch der Kreditkarte eines anderen Franchisepartners;<br />

� Unbegründete Rückbuchung von Kreditkarten-Abbuchungen bzw. unbegründete Lastschriften-Rückgaben;<br />

� Falsche, rechts- und/oder wettbewerbswidrige Darstellung der <strong>Unicity</strong> Produkte oder des<br />

Vergütungsplans;<br />

� Beteiligung an betrügerischen oder rechtswidrigen Geschäftspraktiken oder anderen illegalen<br />

Aktivitäten;<br />

� Die Verwendung von nicht genehmigtem Werbematerial, wie im Vertrag festgelegt;<br />

� Jegliche nicht genehmigte Nutzung des <strong>Unicity</strong>-Namens, der Marken, Logos (Trademarks &<br />

Copy rights, einschließlich der nicht autorisierten Nutzung von Namen, Marken und Logos der<br />

mit <strong>Unicity</strong> zusammenarbeitenden Unternehmen), ganz gleich auf welche Art;<br />

� Jegliche nicht genehmigte Nutzung von Namen oder Logos von dritten Parteien in jeglicher<br />

Form (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die nicht genehmigte Nutzung der Namen oder<br />

Trademarks von Royal Numico, Rexall und Enrich);


21<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

� Jedwede Manipulation des Vergütungsplans, unter anderem durch Missachtung der 70%-<br />

Regelung, Erwerb eines Anteils bzw. einer anderen Franchisepartnerschaft, die Übertragung<br />

von Anteilen auf eine andere Franchisepartnerschaft;<br />

� Jegliche andere Missachtung des Vertrages.<br />

B. Selbständiger Unternehmerstatus. Ein Franchisepartner ist ein selbständiger Unternehmer. Er ist<br />

kein Mitinhaber, Angestellter, Gesellschafter, Bevollmächtigter, Mitunternehmer, Vertretungsberechtigter<br />

von <strong>Unicity</strong> oder Teil eines Joint Venture von <strong>Unicity</strong>. Er darf folglich nicht vorgeben, dass<br />

ein solches Verhältnis zwischen <strong>Unicity</strong> und dem Franchisepartner besteht. Ein Franchisepartner<br />

ist für sein eigenes Unternehmen, seine geschäftlichen Entscheidungen und Ausgaben sowie die<br />

Beachtung von Bundes-, Landes- und kommunalen Gesetzen und Regeln im Land seiner Residenz<br />

verantwortlich. Er trägt die volle Verantwortung für seine Ausgaben und Geschäftsentscheidungen,<br />

sowie für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Sozialversicherungs-<br />

und Steuergesetze. <strong>Unicity</strong> ist u. a. nicht verantwortlich für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />

des Franchisepartners.<br />

C. Unlauterer Wettbewerb und „Cross-Sponsoring”. Der Franchisepartner ist verpflichtet, die Regeln<br />

des lauteren Wettbewerbs im Besonderen beim Verkauf der Produkte und deren Bewerbung zu<br />

beachten. Der Franchisepartner darf insbesondere kein widerrechtliches Telefonmarketing betreiben,<br />

wie zum Beispiel unaufgeforderte Telefonanrufe bei potenziellen Endkunden. Gleiches gilt analog für<br />

postalische oder elektronische Massenaussendungen.<br />

Cross-Sponsoring: Der Franchisepartner verpflichtet sich, keinen Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> für<br />

andere Direktvertriebs- oder Multilevel-Marketing-Gesellschaften oder für ein anderes ähnliches<br />

Unternehmen zu werben oder zu sponsern oder den entsprechenden Versuch zu unternehmen, mit<br />

Ausnahme der Personen, die der Franchisepartner persönlich gesponsert hat und die direkt in seiner<br />

Frontline positioniert sind.<br />

Der Franchisepartner darf keinesfalls andere Franchisepartner dazu verleiten, die Konkurrenzprodukte<br />

oder konkurrierende Tätigkeiten eines anderen Direktvertriebs-, Network-Marketing- oder Multi-<br />

Level-Marketing-Unternehmens zu bewerben z.B. durch direkte Bewerbung per Telefon, E-Mail,<br />

persönlich oder jegliche andere Kontaktmethoden, ohne das schriftliche Einverständnis von <strong>Unicity</strong>.<br />

Außerdem darf ein Franchisepartner auf <strong>Unicity</strong>-Veranstaltungen keine Werbung betreiben, die zum<br />

Kauf von Produkten oder der Beteiligung an der Geschäftsmöglichkeit eines anderen Direktvertriebs-,<br />

Network-Marketing- oder Multi-Level-Marketing-Unternehmens auffordert, ohne das schriftliche Einverständnis<br />

von <strong>Unicity</strong>. Sofern hier nicht anderweitig spezifiziert, kann jegliches, von <strong>Unicity</strong> erteiltes<br />

Einverständnis, nach angemessener Frist, widerrufen werden.<br />

Die vorher genannten, unzulässigen Handlungen konstituieren einen unfairen Wettbewerb mit <strong>Unicity</strong><br />

und sind auch bekannt als „Cross-Sponsoring”. Cross-Sponsoring kann ein Kündigungsgrund sein.<br />

D. Franchisepartner-Lizenzerneuerung/Vertragsverlängerung. Zur Erhaltung einer vertragsgemäßen<br />

Franchisepartnerschaft muss der Franchisepartner seinen Vertrag und Status<br />

jährlich verlängern. <strong>Unicity</strong> kann nach eigenem Ermessen die Verlängerung<br />

ablehnen, wenn die Franchisepartnerschaft nicht als vertragsgemäß<br />

bezeichnet werden kann. Der Franchisepartnervertrag wird durch<br />

Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr an <strong>Unicity</strong> und – sofern<br />

gefordert – eines Erneuerungsantrages durch den<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


22<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Franchisepartner zum Jahrestag der Registrierung um jeweils ein weiteres Jahr verlängert und die<br />

Lizenz somit erneuert. Die Verantwortung für die Zahlung der Lizenzgebühr zum Jahrestag seines<br />

Einstiegs liegt beim Franchisepartner. Die Bestellung von Produkten, das Sponsern von neuen Franchisepartnern,<br />

die Annahme von Ehrungen oder anderweitige verbale oder schriftliche Autorisierung<br />

durch den Franchisepartner kann von <strong>Unicity</strong> als Verlängerungsabsicht gewertet und die Lizenzgebühr<br />

dem Franchisepartner-Konto belastet werden.<br />

Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dem Jahrestag der Registrierung keine Zahlung der Lizenzgebühr<br />

und damit keine Lizenzerneuerung, endet der Franchisepartner-Vertrag automatisch zum Ablauf<br />

des auf den Jahrestag der Registrierung folgenden Monats.<br />

<strong>Unicity</strong> behält sich das Recht vor die Franchisepartnerschaft im Einvernehmen mit dem Vertrag zu<br />

beenden, auch wenn die Lizenzgebühr termingerecht entrichtet wurde, für den Fall, dass der Franchisepartner<br />

ein Jahr oder länger nicht mehr aktiv ist im Sinne des Vertrages. <strong>Unicity</strong> wird in diesem<br />

Fall die bereits gezahlte Lizenzgebühr für die Vertragsverlängerung an den Franchisepartner zurückerstatten.<br />

Eine Reaktivierung der beendeten Franchisepartnerschaft in den vor Vertragsbeendigung bestehenden<br />

Zustand kann nicht erfolgen und der Franchisepartner unterliegt für eine Neuregistrierung einer<br />

Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Neuanmeldung nach Ablauf der 6 Monate ist für den Franchisepartner<br />

die Wiederherstellung seines im früheren Vertragsverhältnis bestehenden Status nicht möglich.<br />

E. Mitteilung über Gesetzesverstöße und Vertragsverletzungen, Beschwerden, unlauteres<br />

Verhalten. Beschwerden über andere Franchisepartner oder die Kenntnis von Gesetzesverstößen<br />

(einschließlich Wettbewerbsverstößen) und Verletzungen des Franchisepartner-<br />

Vertrages durch andere Franchisepartner, sind zusammen mit Beweismaterialien schriftlich an die<br />

Franchise partner–Compliance-Abteilung von <strong>Unicity</strong> einzureichen, per Post oder per Email unter<br />

compliance@unicity.net.<br />

F. Einverständnis. Der Franchisepartner überträgt hiermit seine Nutzungsrechte an seinen Abbildungen<br />

und schriftlichen oder aufgezeichneten Äußerungen auf <strong>Unicity</strong>, insbesondere die Nutzung<br />

seines Namens, Firma, Fotografien, Testimonials, Abbildungen, Titel, Rang, Stimme, Biographie,<br />

Bild- und Filmmaterial, Videos, Audioaufnahmen, Artikel, Interviews des Franchisepartners in jeglicher<br />

Form und Medium, die im Zusammenhang mit Produkten, Geschäftsideen, Geschäftsmöglichkeiten<br />

sowie Werbe- und Marketingmaßnahmen von <strong>Unicity</strong> durch den Franchisepartner oder<br />

Dritte erstellt werden. Der Franchisepartner kann seine Einwilligung durch schriftliche Mitteilung<br />

an <strong>Unicity</strong> innerhalb von 30 Tagen ab Erteilung widerrufen. Sobald die Darstellung eines Franchisepartners<br />

einmal verwendet wurde, kann <strong>Unicity</strong> diese auch weiterhin nutzen – auch wenn der<br />

Franchisepartner selbst nicht mehr mit <strong>Unicity</strong> assoziiert ist.<br />

G. Anwendbarkeit und Durchsetzung der Richtlinien. Jeder Franchisepartner-Vertrag ist ein eigenständiger<br />

und vollstreckbarer Vertrag zwischen dem Franchisepartner und <strong>Unicity</strong>. Jede der Parteien<br />

kann auf die Leistungsverpflichtungen des anderen oder jegliche Bestimmungen des Vertrags<br />

verzichten. <strong>Unicity</strong> verpflichtet sich grundsätzlich, alle Franchisepartner gleich zu behandeln. Das<br />

Versäumnis von <strong>Unicity</strong>, die Bedingungen eines Vertrags bei einem Franchisepartner durchzusetzen,<br />

schließt das Recht von <strong>Unicity</strong> nicht aus, diese Bedingungen bei dem gleichen, oder einem<br />

anderen Franchisepartner durchzusetzen.


23<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

H. Franchisepartner-Listen. <strong>Unicity</strong> will sich und seine Franchisepartner vor unangemessenem und<br />

unlauterem Wettbewerb schützen. Verzeichnisse von <strong>Unicity</strong> Franchisepartnern, Aktivitätsberichte,<br />

Genealogieberichte, Kundenberichte und andere Franchisepartner-Informationen (nachstehend<br />

„Listen” genannt), ob vollständig oder unvollständig und von <strong>Unicity</strong> oder einem Franchisepartner<br />

stammend, dürfen durch einen Franchisepartner weder publiziert, verbreitet noch vervielfältigt<br />

werden. Die Listen sind vertraulich und geschütztes Eigentum von <strong>Unicity</strong>, auch wenn sie nicht als<br />

solches gekennzeichnet sind. <strong>Unicity</strong> hat die Listen erstellt, konfiguriert und verwaltet selbige mit<br />

beträchtlichem Aufwand an Zeit, Ressourcen und Kosten. Aktuelle wie auch künftige Listen stellen<br />

wertvolle, wirtschaftlich geschützte Vorteile und Geschäftsgeheimnisse dar, die <strong>Unicity</strong> Franchisepartner<br />

als vertraulich behandeln müssen. Franchisepartner dürfen solche Listen weder an dritte<br />

Parteien veröffentlichen, noch in jeglicher Form für andere Zwecke als die im Rahmen der vertraglich<br />

geregelten Verpflichtungen sowie für den Nutzen von <strong>Unicity</strong> einsetzen, ohne das vorherige,<br />

schriftliche Einverständnis von <strong>Unicity</strong>.<br />

1. <strong>Unicity</strong> kann spezielle Ausschnitte von Listen für Franchisepartner - gegen Gebühr - zur Verfügung<br />

stellen. Jeder Ausschnitt der zur Verfügung gestellten Liste enthält ausschließlich Informationen,<br />

die den beantragenden Franchisepartner und seine Downline-Organisation betreffen.<br />

Listen können durch verschieden Medien zur Verfügung gestellt werden, sind jedoch nicht<br />

beschränkt auf Post, Fax und die Internet Seite von <strong>Unicity</strong>.<br />

2. Die Genealogie ist ein Teil der Franchisepartner-Listen und ein Geschäftsgeheimnis von <strong>Unicity</strong>.<br />

<strong>Unicity</strong> kann es ablehnen, einem Franchisepartner-Listen zur Verfügung zu stellen.<br />

3. Listen werden ausschließlich für die limitierte und exklusive Nutzung des Franchisepartners<br />

zur Verfügung gestellt; sie helfen ihm bei seinen Schulungen sowie bei der Unterstützung<br />

seiner Downline im täglichen Geschäft. Jeder Franchisepartner akzeptiert, dass die Nutzung<br />

der <strong>Unicity</strong> Listen innerhalb des zugedachten Rahmens einen separaten, exklusiven Lizenzvertrag<br />

zwischen dem Franchisepartner und <strong>Unicity</strong> rechtfertigt.<br />

4. Zu allen Zeiten bleiben Listen im vertraulichen und exklusiven Besitz von <strong>Unicity</strong> und müssen,<br />

nach Gebrauch und auf Verlangen von <strong>Unicity</strong>, zurückgegeben werden. Die Publizierung von<br />

Franchisepartner- oder Kunden-Namen oder einen Teil der Liste durch <strong>Unicity</strong>, berechtigt einen<br />

Franchisepartner nicht, diese Informationen ebenfalls zu publizieren. Ein Franchisepartner, der<br />

eine Liste anfordert, ist mit Folgendem einverstanden:<br />

a. Die limitierte Nutzung der Liste auf den beabsichtigten Rahmen und ausschließlich, um das<br />

<strong>Unicity</strong> Geschäft des Franchisepartners zu fördern.<br />

b. Die Liste, auch Teile davon, vertraulich zu behandeln und keinen Teil davon an Dritte und<br />

andere wie, aber nicht beschränkt auf: Franchisepartner, Wettbewerber und die Allgemeinheit,<br />

zu veröffentlichen. Jede nicht-genehmigte Nutzung oder Veröffentlichung von Listen<br />

bedeutet Missbrauch, Veruntreuung und einen Verstoß gegen den Franchisepartner-<br />

Vertrag und kann <strong>Unicity</strong> irreparablen Schaden zufügen.<br />

c. Bei jeglichem Verstoß gegen diesen Teil der Bedingungen besteht gegen den Franchisepartner<br />

ein Unterlassungsanspruch im Rahmen anwendbaren Rechts. Er hat alle vorhandenen<br />

Listen, die vorher dem Franchisepartner zur Verfügung gestellt<br />

wurden, zurückzuholen und an <strong>Unicity</strong> zurückgeben;<br />

d. Der beabsichtigte oder unbeabsichtigte Missbrauch einer Liste<br />

kann ein Grund für die Kündigung einer Franchisepartnerschaft<br />

sein, abhängig davon, ob ein solcher Missbrauch<br />

<strong>Unicity</strong> oder einem ihrer Franchisepartner<br />

irreparablen Schaden zufügte;<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


24<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

e. Das die Verpflichtungen in diesem Kapitel der Bedingungen die Kündigung der Franchisepartnerschaft<br />

bzw. des Vertrages überdauern.<br />

5. <strong>Unicity</strong> behält sich das Recht vor, angemessene Rechtsmittel und anwendbares Recht einzusetzen,<br />

um ihre Rechte an den Listen, als geschützte Geschäftsgeheimnisse von <strong>Unicity</strong> zu schützen.<br />

Die Unterlassung, diese Rechtsmittel einzusetzen, bedeutet nicht ein Verzicht dieser Rechte.<br />

I. Geschenke an <strong>Unicity</strong> Mitarbeiter. <strong>Unicity</strong> Mitarbeiter dürfen keine Begünstigungen, Bargeld oder<br />

ähnliches von einem <strong>Unicity</strong> Franchisepartner annehmen.<br />

Außerdem darf ein Franchisepartner kein Geschäftsverhältnis mit einem Mitarbeiter, einer Tochtergesellschaft<br />

oder einem anderen Unternehmen von <strong>Unicity</strong> eingehen, ohne die ausdrückliche,<br />

schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>’s President und General Counsel. <strong>Unicity</strong> Mitarbeiter sind für<br />

die Freundlichkeit der Franchisepartner dankbar und dürfen kleine Anerkennungen oder Geschenke<br />

annehmen, die die jährliche Summe von dreißig Euro (30,00 €) nicht übersteigen, nachdem sie<br />

die Abteilungsleitung informiert und deren Einverständnis erhalten haben.


Kapitel 4 – Sponsoring<br />

25<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

A. Sponsoring. Kein Franchisepartner ist verpflichtet, andere Franchisepartner für <strong>Unicity</strong> anzuwerben<br />

oder zu sponsern. Sponsoring ist jedoch ein wichtiger Teil einer Franchisepartnerschaft und<br />

kann Vorteile und Verpflichtungen mit sich bringen. Ein Franchisepartner kann als Sponsor eines<br />

potenziellen Franchisepartners auftreten, sofern er in vertragsgemäßer Geschäftsbeziehung zu<br />

<strong>Unicity</strong> steht (s. auch Definitionen Punkte J. und U.). Zu berücksichtigen ist für die angenommenen<br />

Bedingungen in diesem Abschnitt bezüglich Sponsoring die Vergütung aus dem Vergütungsplan.<br />

Im Falle dass mehrere Franchisepartner das Sponsoring ein und derselben Person beanspruchen,<br />

wird <strong>Unicity</strong> den Sponsor bestimmen.<br />

B. Information potenzieller Franchisepartner. Ein Sponsor muss in allen Präsentationen vor zukünftigen<br />

Franchisepartnern klarstellen, dass ein Produktkauf nicht notwendig ist, um <strong>Unicity</strong> Franchisepartner<br />

zu sein. Er hat ebenso klarzustellen, dass allein für das Sponsoring neuer Franchisepartner<br />

keine Vergütung gezahlt wird, sondern dass die Einnahmen eines Franchisepartners auch von den<br />

Bestellungen seiner Kunden abhängig sind und dass ein Franchisepartner nicht verpflichtet ist,<br />

neue Franchisepartner zu sponsern oder anzuwerben. Ein Franchisepartner erhält für das Sponsern<br />

neuer Franchisepartner nur Vergütungen für die durch diese neuen Franchisepartner bei ihrer<br />

Anmeldung jeweils entsprechend platzierten Aufträge.<br />

C. Pflichten eines Sponsors. Ein Sponsor hat die Verantwortung und eine Vielzahl von Pflichten<br />

gegenüber seiner Downline, die Folgendes beinhalten:<br />

a. Das Angebot einer angemessenen Unterstützung, Information und Hilfestellung sowie eine<br />

positive Anleitung und Unterstützung bei Marketing, Verkauf und Schulung.<br />

b. Die weitestmögliche Sicherstellung, dass seine Downline Franchisepartner die jeweils aktuellen<br />

Franchisepartner Vertragsbedingungen, die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> sowie den Vergütungsplan<br />

verstehen und erfüllen.<br />

c. Das größtmögliche Bestreben, Streitigkeiten zwischen Personen seiner Downline, inklusive<br />

Premium-Kunden, Endkunden und Downline Franchisepartnern, schnell und einvernehmlich<br />

zu regeln, ohne dass der Vorfall große Kreise zieht und andere Downline Franchisepartner oder<br />

Dritte beeinflusst.<br />

d. Die Informationspflicht über Neuigkeiten von <strong>Unicity</strong> in Bezug auf Vertrag, Geschäft und<br />

Produkte.<br />

D. Wechsel des Sponsors. <strong>Unicity</strong> befürwortet und unterstützt keinesfalls den Wechsel eines Sponsors.<br />

Es ist Franchisepartnern untersagt, andere Franchisepartner zu ermutigen, ihren Sponsor zu wechseln.<br />

Dies wird als „Downline Raiding”, Angriff auf die Downline bzw. Abwerbung der Downline,<br />

bezeichnet und berechtigt <strong>Unicity</strong> zur Kündigung des Franchisepartnervertrages aus wichtigem<br />

Grund.<br />

Ein Franchisepartner, der seinen Sponsor wechseln möchte, muss kündigen und eine<br />

sechs-(6) monatige Wartefrist einhalten, bevor er sich erneut als Franchisepartner,<br />

evtl. auch unter einem anderen Sponsor, anmelden kann.<br />

<strong>Unicity</strong> kann nach eigenem Ermessen einem Franchisepartner<br />

gestatten, unter folgenden Voraussetzungen den Sponsor<br />

zu wechseln:<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


26<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

1. Der wechselwillige Franchisepartner ist aufgefordert, die folgenden Bedingungen zu erfüllen<br />

und die entsprechenden Unterlagen an die Franchisepartner-Compliance-Abteilung zu senden:<br />

a. Der Rang des Franchisepartners liegt unter „Manager”, d. h. er hat bisher nicht den Rang<br />

Manager oder höher erreicht: Antrag auf Sponsor-Wechsel mit den Unterschriften der ersten<br />

drei (3) aktiven Franchisepartner in der Upline des Franchisepartners mit vertragsgemäßer<br />

Franchisepartnerschaft, bzw. jedes anderen Franchisepartners, der durch diesen Wechsel<br />

betroffen ist;<br />

b. Der Rang des Franchisepartners ist „Manager” oder höher: Antrag auf Sponsor-Wechsel mit<br />

den Unterschriften der ersten acht (8) aktiven Franchisepartner in der Upline des Franchisepartners<br />

mit vertragsgemäßer Franchisepartnerschaft, bzw. jedes anderen Franchisepartners,<br />

der durch diesen Wechsel betroffen ist;<br />

c. In beiden Fällen ein zustimmendes Schreiben des künftigen Sponsors;<br />

d. In beiden Fällen einen Franchisepartner-Änderungsantrag mit der Information über den<br />

neuen Sponsor;<br />

e. In beiden Fällen Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 100,00 €.<br />

2. Wenn sich der Franchisepartner upline (aufwärts) bewegen möchte, muss er außerdem - ohne<br />

Rücksicht auf seinen bisherigen oder vorherigen Rang - die Genehmigung der betroffenen<br />

Upline einholen.<br />

3. Die Downline der Franchisepartners wird bei einem Sponsor-Wechsel keinesfalls mit dem Franchisepartner<br />

umziehen, es sei denn dies wird unter besonderen Umständen im Ermessen von<br />

<strong>Unicity</strong> genehmigt.<br />

4. Führt ein Franchisepartner einen vertragswidrigen sog. „versteckten” Sponsorwechsel durch,<br />

indem er sich während seiner Franchisepartnerschaft oder unter Nichteinhaltung der sechs-(6)<br />

monatigen Wartefrist ein zweites Mal direkt oder indirekt als Franchisepartner anmeldet, so kann<br />

dies – auch nachträglich – zur Rückrechnung sämtlicher Vergütungen und zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Franchisepartner-Vertrages führen.<br />

E. Sponsoring von <strong>Unicity</strong> Mitarbeitern. Die Angestellten von <strong>Unicity</strong> haben unter anderem die Aufgabe,<br />

die Franchisepartner zu unterstützen, Interessenskonflikte zu vermeiden und den Respekt<br />

der Franchisepartner im Hinblick auf das <strong>Unicity</strong>-System zu fördern. Weder Angestellte von<br />

<strong>Unicity</strong> noch Mitglieder in dem Haushalt der Angestellten dürfen daher als Franchisepartner für<br />

<strong>Unicity</strong> angeworben oder gesponsert werden. Während der Vertragsdauer mit <strong>Unicity</strong>, ist es <strong>Unicity</strong><br />

Führungskräften, Direktoren und Mitarbeitern oder Mitgliedern aus deren Haushalten untersagt,<br />

ein Franchisepartner zu sein oder eine Downline innerhalb <strong>Unicity</strong> oder eines anderen Network-<br />

Marketing- oder Direktvertriebsunternehmens aufzubauen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung<br />

von <strong>Unicity</strong>’s President und General Counsel. Der Begriff Haushalt im Sinne dieses Absatzes<br />

umfasst alle Personen, die in dem gleichen Haushalt bzw. der gleichen Wohnung wie der Angestellte<br />

von <strong>Unicity</strong> wohnen.<br />

F. <strong>International</strong>es Sponsoring. <strong>Unicity</strong> gibt Franchisepartnern die einmalige Gelegenheit, Franchisepartner<br />

in anderen, freigegebenen Ländern zu sponsern. Dies ist durch das <strong>Unicity</strong> Ambassador-<br />

Programm möglich. Franchisepartner, die am Ambassador-Programm teilnehmen, werden<br />

„Ambassadors” genannt. Franchisepartner können nur in den Ländern, die offiziell durch <strong>Unicity</strong><br />

als „geöffnet” bezeichnet werden, Ambassador werden. Ein Land ist dann „geöffnet”, wenn <strong>Unicity</strong><br />

<strong>International</strong> <strong>Inc</strong>. Headquarters in den Vereinigten Staaten eine solche Öffnung in einer offiziellen<br />

<strong>Unicity</strong> Publikation oder auf der <strong>Unicity</strong> Internet-Webseite veröffentlicht. Die <strong>International</strong>en


27<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Sponsoring-Richtlinien finden Sie im Anhang C zu diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>. Marketing-<br />

Aktivitäten in Ländern, die noch nicht formell von <strong>Unicity</strong> freigegeben wurden, sind nicht gestattet.<br />

Die Verletzung dieser Richtlinie kann ein Grund sein für die Kündigung der Franchisepartnerschaft<br />

durch <strong>Unicity</strong>. Außerdem wird der Franchisepartner <strong>Unicity</strong> für eventuelle Verluste entschädigen, die<br />

sich nicht auf Gewinnverluste beschränken, sondern auch Verlust von Ansehen, sonstigen Schaden<br />

und angemessene Anwaltskosten beinhalten.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


28<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 5 – Bestellungen von Produkten und Verkaufsmaterial<br />

A. Bestellung, Zahlung und Lieferung<br />

1. Zur Vorbereitung seines Verkaufsgeschäftes kauft der Franchisepartner die Produkte von <strong>Unicity</strong><br />

auf der Grundlage von einzelnen Kaufverträgen, die zwischen <strong>Unicity</strong> und dem Franchisepartner,<br />

gemäß den Bestimmungen des Franchisepartnervertrages, der <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> und<br />

des Vergütungsplans geschlossen werden. Der einzelne Kaufvertrag kommt durch die Annahme<br />

einer Bestellung des Franchisepartners durch <strong>Unicity</strong> zustande. Auf die zwischen <strong>Unicity</strong><br />

und dem Franchisepartner, gemäß den Bestimmungen des Franchisepartner-Vertrages,<br />

geschlossenen Kaufverträge finden die folgenden Bestimmungen Anwendung:<br />

a. Alle Einkaufspreise von <strong>Unicity</strong> verstehen sich ab Lager von <strong>Unicity</strong> ausschließlich der jeweiligen<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Verpackungs- und Versendungskosten, die<br />

gesondert berechnet werden.<br />

b. Der Franchisepartner ist zur Vorkasse verpflichtet. Die Bezahlung der Aufträge kann nur per<br />

Lastschrift (zurzeit nur D, A und NL), Kreditkarte (MC/Visa) oder Überweisung bzw. Direkteinzahlung<br />

erfolgen.<br />

c. Durch die Abgabe einer Bestellung erklärt der Franchisepartner gleichzeitig, dass er mindestens<br />

70% des zuvor bestellten jeweiligen Produktes verkauft hat (70%-Regel). Ist dies<br />

tatsächlich nicht der Fall liegt hierin eine Verletzung der 70%-Regel und damit gleichzeitig<br />

die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung des Franchisepartners vor.<br />

d. Gewährleistungsansprüche des Franchisepartners verjähren nach einem (1) Jahr.<br />

e. Für Bestellungen muss der Franchisepartner die offiziellen Franchisepartner-Bestellformulare<br />

von <strong>Unicity</strong> verwenden, sofern er nicht die Möglichkeit der Online-Bestellung nutzt.<br />

Diese sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben an <strong>Unicity</strong> zu senden. Vom Franchisepartner<br />

selbst erstellte Bestellformulare werden von <strong>Unicity</strong> nicht angenommen.<br />

2. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Kaufpreisforderung Eigentum<br />

von <strong>Unicity</strong>.<br />

3. Für die Lieferung der Produkte gelten folgende Lieferbedingungen:<br />

a. Der Versand der Produkte erfolgt auf einem angemessenen Versandweg und in der<br />

üblichen Verpackung.<br />

b. Die Gefahr geht mit Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen oder, soweit<br />

kein Transportunternehmen eingeschaltet ist, mit Ablieferung beim Franchisepartner auf<br />

den Franchisepartner über.<br />

Verzögert sich die Ablieferung oder Versendung aus Gründen, die der Franchisepartner zu<br />

vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft der Produkte auf den<br />

Franchisepartner über.<br />

c. Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Franchisepartners abgeschlossen.<br />

d. <strong>Unicity</strong> wird sich nach besten Kräften bemühen, die Produkte innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />

nach Eingang der Bestellung und Bezahlung zu versenden. Soweit <strong>Unicity</strong> vorübergehend<br />

nicht die ausreichende Menge der bestellten Produkte vorrätig hat, wird sie dies<br />

dem Franchisepartner mitteilen. Sobald diese Produkte wieder vorrätig sind, wird <strong>Unicity</strong><br />

diese dem Franchisepartner zusenden.


29<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

<strong>Unicity</strong> bemüht sich, dass alle Produkte im Rahmen des Franchisepartner-Vertrages zum<br />

Zeitpunkt der Versendung aus dem <strong>Unicity</strong> Verteilungslager vollständig und in einem verkehrsfähigen<br />

Zustand sind.<br />

4. Nach Erhalt einer Lieferung ist der Franchisepartner gehalten diese unverzüglich auf Vollständigkeit<br />

und einwandfreien Zustand zu prüfen. Für den Fall, dass eine Lieferung unvollständig oder<br />

mangelhaft ist, rügt der Franchisepartner unverzüglich beim <strong>Unicity</strong> Versanddienst.<br />

Verloren gegangene Lieferungen hat der Franchisepartner umgehend beim Customer Care<br />

Center von <strong>Unicity</strong> zu melden. Eine Lieferung gilt jedoch erst dann als verloren gegangen,<br />

wenn sie dem Franchisepartner bei der Bestellung per Post nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen,<br />

bei der Bestellung per Telefax, Internet oder Telefon nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen<br />

zugeht. Werden verloren gegangene Sendungen wieder gefunden und/oder geliefert, muss<br />

der Franchisepartner dies dem Customer Care Center von <strong>Unicity</strong> innerhalb von 7 Tagen ab<br />

Wiederauffinden der Lieferung mitteilen. Die Regelung in 3. b) bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Ermächtigt der Franchisepartner das Transportunternehmen, die Bestellung ohne Empfangsbestätigung<br />

zu liefern, befreit der Franchisepartner damit <strong>Unicity</strong> von der Verantwortlichkeit<br />

für diese Lieferung.<br />

6. Soweit auf den Produkten bzw. den Verpackungen nicht etwas Anderes vermerkt ist, sind alle<br />

Produkte von <strong>Unicity</strong> in einem kühlen, trockenen und hygienisch sicheren Bereich aufzubewahren,<br />

mindestens zehn (10) Zentimeter über dem Erdboden. <strong>Unicity</strong> ist nicht für Produkte<br />

verantwortlich, die aufgrund falscher Lagerung beschädigt wurden.<br />

7. Franchisepartner, für die mindestens eine Lastschrift aufgrund „mangelnder Deckung“ oder<br />

„Konto geschlossen/ungültig” retourniert wurde, könnten ihre Bestellprivilegien verlieren, bis<br />

geklärt ist, dass genügend Geldmittel vorhanden sind. In manchen Fällen könnten Franchisepartner-Zahlungsprivilegien<br />

in Bezug auf Schecks oder Lastschriften aberkannt werden.<br />

Franchisepartner erklären sich damit einverstanden, dass <strong>Unicity</strong> eine Bearbeitungsgebühr in<br />

Höhe von zwanzig (20,00) Euro für jede/n retournierte/n Scheck/Lastschrift sowie Kreditkarten-<br />

Rückbelastungen berechnet.<br />

8. Während der Laufzeit dieses Franchisepartner-Vertrages ist der Franchisepartner berechtigt, die<br />

von <strong>Unicity</strong> gekauften Vertragsprodukte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ganz oder zum Teil<br />

an <strong>Unicity</strong> zurückzugeben, vorausgesetzt, die Produkte sind unbenutzt, unbeschädigt, ungeöffnet,<br />

originalverpackt und damit wiederverkäuflich. Geöffnete oder beschädigte Produkte werden<br />

NICHT erstattet, es sei denn, die Rückgabe erfolgt im Rahmen der Ausübung der 100%-Kunden-<br />

Zufriedenheitsgarantie gegenüber einem End- oder Premium Kunden. Produkte, die im aktuellen<br />

Lieferprogramm nicht mehr enthalten sind, können nicht zurückgegeben werden. Im Falle der Rückgabe<br />

wird <strong>Unicity</strong> dem Franchisepartner die Lieferung anderer Vertragsprodukte von gleichem<br />

PV-Wert anbieten. Auf Wunsch des Franchise partners wird im Ausnahmefall der von ihm gezahlte<br />

Kaufpreis abzüglich einer Kostenpauschale von 10% erstattet. Dem Franchisepartner ist bekannt,<br />

dass eine solche Rück erstattung Einfluss auf seine Qualifikation und Vergütung im betreffenden<br />

Monat haben kann. Produktpakete mit eigener Artikelnummer (z. B. 250 PV Packs oder 125 PV<br />

Packs o. ä.) können nur als Ganzes zurückgegeben werden, d. h. es können keine<br />

einzelnen Produkte zurückgegeben werden, es sei denn, sie werden für<br />

andere Produkte mit annähernd gleichem PV (+/-10 PV) umgetauscht,<br />

wobei der Franchisepartner die Versandkosten für Umtauschprodukte<br />

zu tragen hat.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


30<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Die Kosten und die Gefahr der Rücklieferung trägt der Franchisepartner, es sei denn die Rücksendung<br />

erfolgt im Rahmen einer berechtigten Mängelrüge. Lieferungen aus einer Easy ship-Vereinbarung sind<br />

von dieser Rücknahme-Regel ausgenommen.<br />

� Für die Rücksendung der Produkte sind die von <strong>Unicity</strong> dem Franchisepartner zur Verfügung<br />

gestellten Rücksendescheine und Aufkleber zu verwenden, nachdem der Franchisepartner<br />

die Retoure beim Customer Care Center angemeldet und von dort eine Retouren-Nummer<br />

erhalten hat. Bei Anmeldung der Rücksendung ist unbedingt der Grund für<br />

die Rücksendung, der für die Akzeptanz von Retouren wichtig ist, anzugeben. Retouren<br />

ohne Rücksendeschein und Originalaufkleber können nicht bearbeitet werden und werden<br />

kosten pflichtig an den Franchisepartner zurückgeschickt. Für eine unfreie Retoure des<br />

Franchisepartners an das Versandlager von <strong>Unicity</strong> in Venlo, Niederlande, oder an die Hauptverwaltung<br />

in Zug, Schweiz, wird <strong>Unicity</strong> die Annahme verweigern, so dass diese durch das<br />

Transportunternehmen des Franchisepartners wieder an ihn zurückgeht. Geht die Rücklieferung<br />

zu einer vergebenen Retouren-Nummer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vergabe<br />

der Nummer im Lager von <strong>Unicity</strong> ein, so wird eine bereits eingerichtete Retoure wieder<br />

storniert und es erfolgt keine Gutschrift an den Franchisepartner.<br />

� Hat der Franchisepartner einen Persönlichen-Volumen-Bonus oder eine andere Vergütung<br />

für die Bestellung der zurückgegebenen Produkte erhalten, wird die insoweit an den Franchisepartner<br />

gezahlte Vergütung bei Berechnung der Erstattung abgezogen. Übersteigt<br />

die zurückzuzahlende Vergütung die Erstattung, ist der Franchisepartner verpflichtet, die<br />

entsprechende Differenz innerhalb von 10 Arbeitstagen an <strong>Unicity</strong> zu bezahlen. <strong>Unicity</strong><br />

kann stattdessen nach eigenem Ermessen zurück zu zahlende Vergütung gegen zukünftig<br />

von <strong>Unicity</strong> an den Franchisepartner zu zahlende Vergütungen aufrechnen.<br />

� Hat der Franchisepartner eine Vergütung für Verkäufe von Vertragsprodukten erhalten, die<br />

nach dieser Vorschrift durch seine Downline Franchisepartner zurückgegeben werden, ist<br />

der Franchisepartner verpflichtet, die Vergütung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach entsprechender<br />

Mitteilung an <strong>Unicity</strong> zurückzuzahlen. <strong>Unicity</strong> kann nach eigenem Ermessen<br />

die zurück zu zahlende Vergütung gegen zukünftig von <strong>Unicity</strong> an den Franchisepartner zu<br />

zahlende Vergütungen aufrechnen.<br />

9. Bestellungen mit Vorkasse, die am letzten Arbeitstag eines Monats vor Geschäftsschluss bei<br />

<strong>Unicity</strong> eingehen, werden dem noch laufenden Monat zugerechnet.<br />

10. <strong>Unicity</strong> kann in eigenem Ermessen eine Bestellung - gleich aus welchem Grund - ablehnen, und<br />

zwar nicht nur beschränkt auf:<br />

a. Produktions- oder Lieferungsschwierigkeiten;<br />

b. Den fehlenden Nachweis der Erfüllung der 70%-Regel durch den Franchisepartner auf<br />

Anfrage von <strong>Unicity</strong>; oder<br />

c. Wenn es sich um eine manipulierte Bestellung im Hinblick auf den Vergütungsplan oder<br />

anderweitige Vertragswidrigkeit handelt.<br />

11. Der Franchisepartner und seine Downline dürfen die Produkte nicht nur deshalb bestellen, um<br />

an dem Vergütungsplan teilzunehmen oder um sich selbst oder andere für eine Vergütung<br />

zu qualifizieren. Der Franchisepartner und seine Downline dürfen ein solches Verhalten auch<br />

nicht bei anderen fördern. Produktbestellungen im Namen und auf Rechnung Dritter sind nicht<br />

zulässig und werden von <strong>Unicity</strong> nicht angenommen. Verstöße berechtigen <strong>Unicity</strong> zur Aufhebung<br />

des Franchisepartner-Vertrages.


31<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

12. Folgende Bestimmungen finden im Hinblick auf die Haftung von <strong>Unicity</strong> für Mängel der Produkte<br />

gegenüber dem Franchisepartner Anwendung:<br />

a. Angaben in Katalogen, Preislisten, Produktbeschreibungen oder sonstigen Informationsmaterialien,<br />

die dem Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> überlassen werden, sind keinesfalls als<br />

Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Produkte zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien<br />

müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.<br />

b. <strong>Unicity</strong> behält sich das Recht vor, nach Annahme einer Bestellung die Produkte im Hinblick<br />

auf ihren Inhalt, die Zusammensetzung, die Darstellung und Verpackung geringfügig abzuändern,<br />

sofern dadurch nicht die vereinbarte Beschaffenheit im Kern verändert wird.<br />

c. Soweit ein Produkt mit einem Mangel behaftet ist, ist <strong>Unicity</strong> nach eigener Wahl zur, für<br />

den Franchisepartner kostenlosen Beseitigung des Mangels oder der ersatzweise Lieferung<br />

eines mangelfreien Produktes berechtigt.<br />

d. Von <strong>Unicity</strong> durch einwandfreie Produkte ersetzten mangelhaften Produkte sind an <strong>Unicity</strong><br />

zurückzugeben. Rechte des Franchisepartners bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus<br />

vom Franchisepartner verursachten Gründen eintreten, z.B. durch die Nichteinhaltung der<br />

Anweisungen im Hinblick auf die Aufbewahrung der Produkte, der Dosierungsanleitung<br />

oder die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder durch natürliche Abnutzung, sofern<br />

<strong>Unicity</strong> die Mängel nicht zu vertreten hat.<br />

B. Premium-Kunden-Programm (Vorzugskunden-Bestellprogramm). Die Kunden des Franchisepartners<br />

können sich für das <strong>Unicity</strong> Premium-Kunden-Programm anmelden und entsprechend<br />

spezielle Vorteile dafür erhalten. Danach erhält der Premium-Kunde für alle <strong>Unicity</strong> Produkte Vorzugspreise.<br />

Das Premium-Kunden-Programm kann nur im Rahmen eines Produktabonnements mit<br />

monatlicher Auslieferung in Anspruch genommen werden. Die Belastung für die monatliche Lieferung<br />

im Rahmen dieses Produktabonnements erfolgt automatisch von der Kreditkarte oder dem<br />

angegebenen Bankkonto des Premium- Kunden. Jeder Premium-Kunde kann sein Produktabonnement<br />

individuell zusammenstellen. Eine Änderung des Produkt-Abonnements (Produktzusammenstellung,<br />

Versanddatum etc.) ist online im Premium- Kunden-Office oder schriftlich mit dem<br />

Premium-Kunden-Bestellformular möglich. Zusätzliche Einzelproduktbestellungen sind jederzeit<br />

möglich. Der Premium-Kunde kauft Produkte auf Vermittlung des Franchisepartners im Rahmen<br />

des Premium-Kunden-Programms unmittelbar bei <strong>Unicity</strong>. Für diesen Fall der Vermittlung durch<br />

den Franchisepartner gilt Folgendes:<br />

1. <strong>Unicity</strong> wird die schriftliche bzw. die Online-Bestellung des Premium-Kunden nur dann annehmen,<br />

wenn die Bestellung die ID-Nummer des den Premium Kunden betreuenden und ihm<br />

zugeordneten Franchisepartners angegeben wird und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

für Premium Kunden von <strong>Unicity</strong> von diesem akzeptiert werden.<br />

2. <strong>Unicity</strong> teilt dem Premium-Kunden eine eigene Kundennummer zu, welche direkt mit der ID-<br />

Nummer des Franchisepartners verknüpft ist.<br />

3. Die Erstbestellung des Premium Kunden kann nur online oder schriftlich erfolgen, weitere<br />

Bestellungen können online, schriftlich oder telefonisch beim Kundenservice aufgegeben<br />

werden.<br />

4. <strong>Unicity</strong> zahlt an den Franchisepartner, auf dessen Vermittlung der<br />

Premium Kunden unmittelbar bei <strong>Unicity</strong> kauft, 100% der<br />

Differenz des, für das jeweilige Produkt aktuell geltenden,<br />

Einkaufspreises des Franchisepartners und<br />

des von <strong>Unicity</strong> erzielten Verkaufspreises<br />

(Handelsspanne).<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


32<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Macht der Premium Kunde gegenüber <strong>Unicity</strong> von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht (wo anwendbar)<br />

Gebrauch, so hat der Franchisepartner die von <strong>Unicity</strong> an ihn gezahlte Vergütung zurück zu<br />

erstatten. Die <strong>Unicity</strong> Zufriedenheitsgarantie gilt analog auch für Premium Kunden (Vorzugskunden).<br />

C. Endkunden (Endabnehmer) Bestellprogramm. Der Endkunde kann Produkte sowohl bei dem ihm<br />

zugeordneten Franchisepartner als auch auf dessen Vermittlung unmittelbar bei <strong>Unicity</strong> kaufen.<br />

Wie Premium-Kunden, können auch normale Kunden ein persönliches Produktabonnement zu<br />

Endverbraucherbedingungen bei <strong>Unicity</strong> bestellen, im Rahmen dessen sie die Produkte regelmäßig<br />

monatlich nach Zahlungseingang geliefert bekommen. Für den Fall, dass der Endkunde auf Vermittlung<br />

des Franchisepartners unmittelbar bei <strong>Unicity</strong> kauft, gilt Folgendes:<br />

1. <strong>Unicity</strong> wird die auf Vermittlung des Franchisepartners die ihr gegenüber abgegebene Erstbestellung<br />

eines Endkunden nur dann annehmen, wenn die Bestellung die ID-Nummer, den<br />

Namen und die Anschrift des dem Endkunden zugeordneten Franchisepartners enthält.<br />

2. <strong>Unicity</strong> wird dem Endkunden eine eigene Kundennummer zuteilen, welche direkt mit der ID-<br />

Nummer des Franchisepartners verknüpft ist.<br />

3. Für schriftliche Bestellungen unmittelbar bei <strong>Unicity</strong> übergibt der Franchisepartner dem Endkunden<br />

das ihm von <strong>Unicity</strong> zur Verfügung gestellte „Endkunden-Bestellformular”. Der Franchisepartner<br />

hat dafür Sorge zu tragen, dass er aus diesem dem Endkunden überlassenen<br />

„Endkunden-Bestellformular” als persönlicher <strong>Unicity</strong> Berater für den Endkunden mit Namen<br />

und Anschrift klar hervorgeht. Der Endkunde kann für seine Bestellungen die gleiche Zahlungsweise<br />

wählen, die <strong>Unicity</strong> jeweils auch dem Franchisepartner anbietet.<br />

4. <strong>Unicity</strong> zahlt an denjenigen Franchisepartner, auf dessen Vermittlung der Endkunde unmittelbar<br />

bei <strong>Unicity</strong> kauft, 100% der Differenz des, für das jeweilige Produkt aktuell geltenden,<br />

Einkaufspreises des Franchisepartners und des von <strong>Unicity</strong> beim Endkunden erzielten Verkaufspreises<br />

(Handelsspanne).<br />

D. Kunden-Produkt-Zufriedenheitsgarantie. <strong>Unicity</strong> steht 100%ig hinter der Produktqualität und<br />

gewährt deshalb Endkunden eine Zufriedenheitsgarantie. Der Franchisepartner hat <strong>Unicity</strong> bei<br />

der Durchführung des Garantieversprechens gemäß den nachstehenden Regelungen zu unterstützen.<br />

Er muss daher bei jedem Produktverkauf seine Kunden über die <strong>Unicity</strong> Kunden-Produkt-<br />

Zufriedenheitsgarantie informieren und dem Kunden eine Quittung – vorzugsweise auf dem von<br />

<strong>Unicity</strong> kostenlos zur Verfügung gestellten Quittungsvordruck – anbieten.<br />

Zur Verdeutlichung wird zunächst der Text der Zufriedenheitsgarantie wiedergegeben:<br />

„Kunden-Produkt-Zufriedenheitsgarantie<br />

Über den Franchisepartner, der Ihnen die in dieser Rechnung aufgeführten Produkte verkauft, bietet<br />

<strong>Unicity</strong> Ihnen als Kunden eine persönliche, 100%-Kunden-Produkt-Zufriedenheitsgarantie.<br />

Sollten Sie während der nächsten 60 Tage ab Bestelldatum mit Ihrem <strong>Unicity</strong> Produkt nicht zufrieden sein,<br />

wird Ihr Franchisepartner oder wenn Sie die Ware direkt von <strong>Unicity</strong> gekauft haben, <strong>Unicity</strong> selbst Ihnen<br />

auf Ihren schriftlichen Antrag hin ein Ersatzprodukt erstatten.<br />

Um die Rückerstattung in Form von Ersatzprodukten zu erhalten, lassen Sie dem Franchisepartner oder<br />

<strong>Unicity</strong> eine schriftliche, unterschriebene Mitteilung, die den genauen Grund für Ihre Unzufriedenheit angibt,


33<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

zukommen und geben alle unverbrauchten Teile der Produkte, einschließlich der Verpackung an ihn zurück.<br />

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann im Rahmen dieser Garantie auch der Kaufpreis zurückerstattet<br />

werden. Die Erfüllung der Kundenzufriedenheitsgarantie muss im Anschluss von Ihnen schriftlich bestätigt<br />

werden.<br />

Nach Ablauf der 60 Tage ab Kaufdatum kann die Kunden-Produkt-Zufrie¬denheitsgarantie nicht mehr in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Diese Garantie ist ausschließlich auf Kunden (d. h. Endverbraucher, einschl. Premium-Kunden) beschränkt<br />

und gilt nicht für Franchisepartner.<br />

Für den Fall der Gewährleistung und Produkthaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen<br />

Landes.<br />

Sollten Sie aufgrund Ihrer schriftlichen Anforderung innerhalb von dreißig (30) Tagen keine vollständige<br />

Rückerstattung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Customer Care Center per Post oder per<br />

E-Mail an: servicemanagement@unicity.net.”<br />

Diese Zufriedenheitsgarantie wird ausschließlich Kunden (normalen Kunden oder Premium-<br />

Kunden) gewährt und hat für <strong>Unicity</strong> Franchisepartner keine Gültigkeit und gilt außerdem nicht<br />

für Aktivitäten, die gegen den Vertrag verstoßen (z. B. Verkäufe über eBay oder ähnliche).<br />

Die <strong>Unicity</strong> Produkt-Zufriedenheitsgarantie lässt die Verbraucheransprüche aus dem gesetzlichen<br />

Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht und die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.<br />

E. Rückerstattungsrichtlinien für Kunden im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie. <strong>Unicity</strong> erwartet<br />

von ihren Franchisepartnern, dass diese ihre Kunden über die Kunden-Zufriedenheitsgarantie<br />

informieren. <strong>Unicity</strong> wird dem Franchisepartner das von einem Kunden im Rahmen dieser Zufriedenheitsgarantie<br />

zurückgegebene Produkt, für das er ein neues Produkt gemäß dieser Richtlinie dem<br />

Kunden überlassen hat, umgehend durch ein neues Produkt mit gleichem PV Wert ersetzen.<br />

Ein Franchisepartner, der retournierte Produkte seiner Kunden zum Austausch im Rahmen der<br />

Kunden-Zufriedenheitsgarantie einreicht, muss Folgendes berücksichtigen:<br />

1. Retouren-Nummer (RMA-Nummer) und Retourenschein beim <strong>Unicity</strong> Kundendienst anfordern;<br />

2. Die nicht benutzten Teile der Produkte einschließlich Verpackung, die Kaufquittung, den vollständig<br />

ausgefüllten Retourenschein, die Begründung des Kunden an<br />

Partner aus der Schweiz:<br />

<strong>Unicity</strong> c/o Gebrüder Weiss, z.Hd. Frau Natascha Fernandez, Dürrenhüberstr. 4, CH-4133 Pratteln<br />

Partner aus der EU:<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH c/o Seacon Logistics B.V., Venlo Trade Port 4246, P.O. Box 3071<br />

NL- 5902 RB Venlo<br />

zurücksenden und die Retouren-Nummer (RMA-Nummer XXXXX) neben der Adresse auf dem<br />

Paket deutlich vermerken. Hat der Franchisepartner dem Kunden den Kaufpreis bereits erstattet,<br />

so ist die Bestätigung des Kunden, die Erstattung erhalten zu haben, der Rücksendung beizufü<br />

gen. Pakete, die nicht deutlich mit einer Retouren-Nummer versehen sind, werden von<br />

<strong>Unicity</strong> nicht angenommen und an den Absender auf seine Kosten zurückgeschickt.<br />

3. Die Versandkosten retournierter Pakete verbleiben beim Versender;<br />

4. Nachdem die retournierten Produkte, inklusive der entsprechenden<br />

Information und Dokumentation, bei <strong>Unicity</strong> eingegangen<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


34<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

sind, erhält der Franchisepartner Produkte mit gleichem PV-Wert erstattet. Die Versandkosten<br />

für diese neue Warensendung an den Franchisepartner übernimmt <strong>Unicity</strong>;<br />

5. Dem Franchisepartner ist bekannt, dass so retournierte Produkte u. U.<br />

das Persönliche Volumen des Franchisepartners oder seiner Upline im jeweiligen Umsatzmonat<br />

reduzieren und somit seine Qualifikation beeinflussen können. Das Erreichen der monatlichen<br />

Qualifikation liegt einzig und allein in der Verantwortung des Franchisepartners. Der Franchisepartner<br />

hat keinen Anspruch auf Qualifikation oder Vergütung auf Volumen (PV) aus retournierten<br />

Produkten.<br />

Bei Kündigung einer Franchisepartnerschaft, gleich aus welchem Grund, verbleibt ein eventuelles<br />

Guthaben aus der letzten Vergütungsabrechnung max. für 90 Tage auf dem ehemaligen Franchisepartner-Konto<br />

stehen und wird bei Inanspruchnahme der Kunden-Produkt-Zufriedenheitsgarantie<br />

durch Kunden des ehemaligen Franchisepartners mit den so entstandenen Vergütungsrückforderungen<br />

verrechnet, da kein Warenaustausch im gleichen PV-Wert mehr möglich ist.<br />

Bitte beachten: die korrekte und schnelle Bearbeitung der Rücksendung ist nur möglich, wenn:<br />

� Die Produktrücksendung nach - siehe Punkt 5. E 2. - erfolgt<br />

� Die Rücksendung ausreichend frankiert wird<br />

� Die RMA-Nummer auf dem Paket vermerkt ist<br />

� Der Rücksendeschein beiliegt<br />

� Die Rechnung und/oder Quittung beiliegt<br />

<strong>Unicity</strong> stellt allen Franchisepartnern für den Direktverkauf an Endkunden kostenlos einen <strong>Unicity</strong>-<br />

Quittungsvordruck (als PDF-Download) zur Verfügung, so dass sowohl der Franchisepartner als<br />

auch sein Endkunde einen Verkaufsbeleg für den jeweiligen Produktverkauf erhalten.<br />

F. Bestellrichtlinien, Endverbraucherhandel, Einkauf und die 70%-Regel. Die Definition „Endverbraucherhandel”<br />

ist der Begriff für Verkäufe an Endkunden (Endverbraucher), die das Produkt für<br />

den eigenen Bedarf erwerben.<br />

1. Franchisepartnern ist es nicht gestattet, Produkte ausschließlich wegen der Teilnahme am Vergütungsplan<br />

zu bestellen, um sich selbst oder andere für Vergütungen zu qualifizieren. Der<br />

Franchisepartner und seine Downline dürfen ein solches Verhalten auch nicht bei anderen fördern.<br />

Produktbestellungen im Namen und auf Rechnung Dritter sind nicht zulässig und werden<br />

von <strong>Unicity</strong> nicht angenommen. Verstöße berechtigen <strong>Unicity</strong> zur Aufhebung des Franchisepartner-Vertrages;<br />

2. Durch die Platzierung einer Produktbestellung bestätigt der Franchisepartner, dass er mindestens<br />

siebzig Prozent (70%) aller Produkte aus vorangehenden Bestellungen verkauft hat<br />

(70%-Regel). Ist dies tatsächlich nicht der Fall, liegt hierin eine Verletzung der 70%-Regel und<br />

damit gleichzeitig die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung des Franchisepartners<br />

vor.<br />

3. Franchisepartner sind gehalten alle Verkäufe zu dokumentieren. Franchisepartner müssen alle<br />

Quittungen über ihre Verkäufe an Kunden (z. B. in Deutschland gem. § 257 HGB) für einen Zeitraum<br />

von zehn (10) Jahren aufbewahren und diese, auf Verlangen, <strong>Unicity</strong> zur Verfügung stellen.<br />

<strong>Unicity</strong> kann in diesem Zusammenhang einen Franchisepartner überprüfen und disziplinarische<br />

Maßnahmen einleiten, sofern gegen diese Bestimmung verstoßen wird.


35<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

4. Die Nutzung offizieller <strong>Unicity</strong> Verkaufsquittungen ist obligatorisch. Alle Verkaufsquittungen<br />

müssen den Namen, die Adresse sowie die Telefonnummer des Franchisepartners enthalten.<br />

G. Bestellung per Post. Franchisepartner können Produkte per Post bestellen. In diesem Fall muss das<br />

<strong>Unicity</strong> Produktbestellformular vollständig ausgefüllt an <strong>Unicity</strong> geschickt werden. Die Bestellungen<br />

mehrerer Franchisepartner auf einem Bestellformular ist nicht gestattet. Jede Bestellung muss<br />

den folgenden Bestimmungen entsprechen:<br />

1. Bestellungen, die ohne vollständige Zahlung aufgegeben werden, können nicht bearbeitet<br />

werden. Wenn die Zahlung für eine Bestellung nicht ausreicht, wird diese Bestellung erst dann<br />

zur Auslieferung gebracht, wenn die vollständige Zahlung – einschl. Verpackungs-/Versandkosten<br />

und MwSt. – bei <strong>Unicity</strong> eingegangen ist. Der Franchisepartner hat die ihm aus einer nicht<br />

oder nicht vollständig bezahlten Bestellung entstehenden Nachteile selbst zu tragen.<br />

2. Für alle Bestellungen bei <strong>Unicity</strong> gilt Vorauskasse per Kreditkarte, Überweisung oder (in bestimmten<br />

Ländern) per Lastschriftverfahren. <strong>Unicity</strong> wird keine Bestellungen per Nachnahme<br />

akzeptieren. Bei nicht ausreichender Zahlung kann <strong>Unicity</strong> die Kreditkarte oder das Bankkonto<br />

des Franchisepartners für die Differenzsumme belasten, sofern diese Differenz 10% des Wertes<br />

der Gesamtbestellung nicht überschreitet;<br />

3. <strong>Unicity</strong> ist nicht verantwortlich für Aufträge, die verspätet eingehen oder Aufträge, die bei<br />

<strong>Unicity</strong> nicht komplett und/oder mit einer ungültigen Form der Zahlung eingehen. Aufträge<br />

per Post müssen – einschließlich der Zahlung der kompletten Auftragssumme – bei <strong>Unicity</strong> am<br />

oder vor dem letzten Geschäftstag des aktuellen Umsatzmonats eingehen, um für das Persönliche<br />

Volumen in dem Monat berücksichtigt zu werden.<br />

H. Bestellung per Telefon, Fax, Internet und E-Mail. Bestellungen, für die eine Kreditkarte als Zahlungsart<br />

gewählt wurde, können per Telefon, Fax, Internet (über die <strong>Unicity</strong>-Webseite), oder per E-Mail über<br />

die bei <strong>Unicity</strong> gespeicherte E-Mail-Adresse erfolgen. Wurde eine Bestellung über eine dieser Methoden<br />

aufgegeben, sollte das Bestellformular per Post nicht nachgesendet werden, um Doppellieferungen<br />

zu vermeiden. Doppelte Bestellungen, die aus einem Versehen des Franchisepartners resultieren,<br />

liegen in der finanziellen Verantwortung des Franchisepartners. Bestellungen, die per Telefon, Fax, die<br />

<strong>Unicity</strong> Webseite und E-Mail erfolgen, unterliegen folgenden Bestimmungen:<br />

1. Die Zahlung für jeden Kauf muss vor dem Kauf genehmigt sein. Sollte <strong>Unicity</strong> informiert werden,<br />

dass die Kreditkarte eines Franchisepartners abgelehnt oder nicht genehmigt wird, wird die<br />

Bestellung gelöscht, außer der Franchisepartner verfügt über eine alternative Zahlungsmethode.<br />

Der Franchisepartner ist selbst für die Konsequenzen verantwortlich, die aus der Ablehnung<br />

von Kreditkarten-Transaktionen oder die Nicht-Qualifizierung für den Vergütungsplan in einem<br />

Umsatzmonat resultieren;<br />

2. Eine durch den Franchisepartner initiierte Kreditkarten-Rückbuchung für einen ausgelieferten<br />

Auftrag führt zu einem Negativ-Saldo auf dem Franchisepartner Konto. <strong>Unicity</strong> ist berechtigt,<br />

diesen Betrag mit der Vergütung des Franchisepartners zum Ausgleich des Negativ-Saldos<br />

zu verrechnen, bis zur vollständigen Tilgung des offenen Betrages (s. auch Kapitel 7,<br />

F.).<br />

3. Fax-Bestellungen müssen bei <strong>Unicity</strong> vor Geschäftsschluss am letzten<br />

Arbeitstag des Umsatzmonats eingehen, um für das Persönliche<br />

Volumen des Franchisepartners in diesem Umsatzmonat<br />

berücksichtigt zu werden.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


36<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

I. Easyship (automatisierte Lieferung). Franchisepartner können für Ihr Geschäft Produkte per Easyship-Vereinbarung<br />

bestellen, einem automatisierten Lieferservice von <strong>Unicity</strong>, im Rahmen dessen<br />

die gewünschten Produkte bis spätestens zum 20. jeden Monats automatisch dem Empfänger zugeschickt<br />

werden. Eine Easyship-Vereinbarung ermöglicht es dem Franchisepartner, dass er nicht<br />

nur seine Produkte jeden Monat automatisch erhält, sondern sich durch ein Easyship mit entsprechendem<br />

Mindest-Punktewert für Vergütungen gemäß Vergütungsplan qualifiziert. Eine Easyship-<br />

Vereinbarung unterliegt folgenden Regeln:<br />

1. Der Franchisepartner kann die Easyship-Vereinbarung monatlich ändern, indem er ein Easyship-Formular<br />

mit dem Vermerk „Änderung” einreicht, oder indem er die Änderung online vornimmt<br />

unter www.<strong>Unicity</strong>.net/europe. Die Änderung muss spätestens zehn (10) Arbeitstage<br />

vor dem nächsten Easyship-Versanddatum beim <strong>Unicity</strong> Customer Care Center eingehen. Geht<br />

die Änderung weniger als zehn (10) Arbeitstage vor Versand des nächsten Easyship-Auftrages<br />

ein, kann die Änderung für diese Sendung nicht garantiert werden. Die Rücksendung von Easyship-Bestellungen,<br />

die bereits verschickt wurden, ist Franchisepartnern nicht gestattet. Änderungen<br />

von Easyship-Vereinbarungen erfolgen immer für das nächste Versanddatum;<br />

2. Die Easyship-Vereinbarung ist auf 90 Tage befristet. Danach kann der Franchisepartner seine<br />

Easyship-Vereinbarung jederzeit schriftlich beim <strong>Unicity</strong> Customer Care Center kündigen. Diese<br />

Kündigung muss die Franchisepartner-Nummer sowie die Unterschrift des Franchisepartners<br />

enthalten. Die Kündigung einer Easyship-Vereinbarung ist in dem Kalendermonat wirksam, in<br />

dem diese bei <strong>Unicity</strong> eingegangen ist, sofern dies mindestens zehn (10) Arbeitstage vor dem<br />

nächsten Versanddatum erfolgt ist. Sollte die Kündigung weniger als zehn (10) Arbeitstage<br />

vor dem nächsten Versanddatum eingehen, kann die Kündigung der Easyship-Vereinbarung<br />

und somit die Verhinderung des daraus resultierenden Auftrages nicht garantiert werden. Der<br />

Franchisepartner ist nicht berechtigt, die im Rahmen der Easyship-Vereinbarung für den betreffenden<br />

Monat gelieferten Produkte an <strong>Unicity</strong> zurückzugeben, es sei denn, der Franchisepartner<br />

kann den rechtzeitigen Eingang der Kündigung bei <strong>Unicity</strong> nachweisen. Dies gilt nicht<br />

für Produkte, die aufgrund eines Fehlers von <strong>Unicity</strong> nach der rechtzeitigen Kündigung oder<br />

Änderung der Easyship-Vereinbarung geliefert wurden.<br />

3. Die 70 % Regel gilt auch für die Easyship-Vereinbarung und alle daraus resultierenden Easyship-<br />

Aufträge.<br />

J. PV-Übertragung. Die Übertragung von Persönlichem Volumen von einem Franchisepartner auf<br />

einen anderen ist nicht zulässig.<br />

K. Neutrale „Interessenten”-Verteilung. Potenzielle Kunden oder Franchisepartner, die sich direkt mit<br />

<strong>Unicity</strong> in Verbindung setzen, werden an Franchisepartner weitergeleitet. <strong>Unicity</strong> versucht festzustellen,<br />

über welchen Franchisepartner das Interesse des potenzielle Kunden oder Franchisepartners<br />

geweckt wurde und kann solche „Interessenten” diesen Franchisepartnern zuordnen. <strong>Unicity</strong><br />

behält sich jedoch das Recht vor, Interessenten an andere Franchisepartner abhängig von deren


37<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Aktivität, geographischer Lage und Rang zu verweisen. Die Verteilung von neutralen Interessenten<br />

erfolgt im eigenen Ermessen von <strong>Unicity</strong>.<br />

L. Bestellauflagen.<br />

� Der Franchisepartner darf die Produkte nicht unter dem Namen und dem Konto eines anderen<br />

Franchisepartners bestellen. Bestellungen unter dem Namen und/oder dem Konto eines anderen<br />

Franchisepartners werden von <strong>Unicity</strong> nicht angenommen.<br />

� Der Franchisepartner darf folglich auch nicht per Internet oder anderen elektronischen Möglichkeiten<br />

Produkte zugunsten seines Franchisepartner-Kontos unter Benutzung der Kreditkarte<br />

eines anderen Franchisepartners bestellen. Ist die Benutzung der Kreditkarte eines anderen<br />

Franchisepartners erforderlich, müssen beide Franchisepartner dies gemeinsam schriftlich vereinbaren<br />

und diese Vereinbarung dem Customer Care Center von <strong>Unicity</strong> zukommen lassen.<br />

� Der Franchisepartner darf die Produkte nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung<br />

von <strong>Unicity</strong> über den Einzelhandel, Großhandel, Ladenketten oder TV-Sender – wie zum Beispiel<br />

„Homeshopping Europe”, „QVC” o. ä. – vertreiben.<br />

� Der Franchisepartner darf die Produkte, weder direkt noch über Dritte, keinesfalls über Internetplattformen<br />

wie eBay, ricardo, Amazon MarketPlace oder ähnliche vertreiben.<br />

M. Steuern und Abgaben. Der Franchisepartner ist zur Zahlung aller mit seinem <strong>Unicity</strong> Franchise-<br />

Geschäft im Zusammenhang stehenden Steuern und Abgaben verpflichtet. Die Mehrwertsteuer<br />

wird bei allen Transaktionen separat ausgewiesen. Ist ein Franchisepartner vorsteuerabzugsberechtigt,<br />

z.B. wenn er als Kleinunternehmer für die MwSt. optiert, so muss er dies mit einem entsprechenden<br />

Dokument seiner Finanzbehörden belegen, um diesen Vorsteuerabzug bei <strong>Unicity</strong> geltend zu<br />

machen. Der Franchisepartner ist verpflichtet, Änderungen an seinem Status hinsichtlich der MwSt.<br />

<strong>Unicity</strong> unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. iten<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


38<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 6 – Werbung & Verkaufsförderung für <strong>Unicity</strong> Produkte und<br />

Vertriebsmöglichkeiten<br />

A. Werbung. Es ist im Interesse von <strong>Unicity</strong>, dass Franchisepartner Produkte und die <strong>Unicity</strong> Vertriebsmöglichkeiten<br />

bewerben und deren Absatz durch die Marketing- und Geschäftsmöglichkeiten von<br />

<strong>Unicity</strong> im Einklang mit den von <strong>Unicity</strong> herausgegebenen Werberichtlinien fördern. Diese Richtlinien<br />

werden von <strong>Unicity</strong> herausgegeben und sollen beide, die Franchisepartner und <strong>Unicity</strong> darin<br />

unterstützen, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien kann<br />

Rechtsverstöße gegen geltendes Landes- oder EU-Recht zur Folge haben, dem Ansehen von <strong>Unicity</strong><br />

nachhaltigen Schaden zufügen, und die Auferlegung diverser Beschränkungen für <strong>Unicity</strong>, die<br />

Franchisepartner und die <strong>Unicity</strong> Produkte zur Folge haben, welche unerwünschte, negative Werbung<br />

und möglicherweise auch gerichtliche und/oder behördliche Verfahren nach sich ziehen kann.<br />

Verstößt der Franchisepartner durch seine Werbung gegen geltendes Recht oder die in seinem<br />

Vertrag und den <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> festgelegten Bestimmungen, so ist er <strong>Unicity</strong> gegenüber<br />

schadenersatzpflichtig.<br />

1. Werbematerial. Ein Franchisepartner muss jedes selbst erstellte Werbematerial an die <strong>Unicity</strong><br />

Compliance- und Marketing-Abteilung senden und vor jeglicher Nutzung die schriftliche<br />

Genehmigung von <strong>Unicity</strong> einholen, um Regressansprüche im Fall einer Beanstandung zu<br />

vermeiden. Der Franchisepartner benötigt keine Genehmigung zur Nutzung unveränderten<br />

Original materials, welches aktuell von <strong>Unicity</strong> veröffentlicht und somit freigegeben ist.<br />

<strong>Unicity</strong> erstellt für den Vertrieb der Produkte zum Kauf oder auch unentgeltlich einheitliche<br />

Werbe und Informationsmaterialien, die von dem Franchisepartner bezogen und eingesetzt<br />

werden können. Dabei dienen die Werbematerialien der Weitergabe an (potenzielle) Endkunden,<br />

während die Informationsmaterialien dem Franchisepartner die erforderlichen Kenntnisse<br />

zu den jeweiligen Produkten sowie dem <strong>Unicity</strong> Network Franchise vermitteln sollen.<br />

2. Trainingsmaterial. Ausschließlich Franchisepartner, welche den Rang des Presidential Sapphire<br />

oder höher in sechs (6) hintereinander folgenden Monaten erreichen, sind berechtigt ihr<br />

eigenes Trainingsmaterial zur Genehmigung einzureichen und das genehmigte Material an<br />

ihre Downline weiter zu verteilen. Trainingsmaterial kann in Form von Audio-, Video-, elektronischen<br />

Daten trägern oder Druckmaterial erstellt sein. Dieses Material sollte für sechs (6) Monate<br />

nach Qualifikation produziert werden und folgende Kriterien erfüllen:<br />

a. Ein Exemplar der Vorlage, des Etiketts und der Verpackung ist zur Genehmigung einzureichen;<br />

b. Die Vorlage muss schriftlich durch die <strong>Unicity</strong> Compliance-Abteilung und Marketing-Abteilung<br />

genehmigt werden, und zwar vor Veröffentlichung;<br />

c. Die Etiketten müssen den Namen des Franchisepartners tragen;<br />

d. Die maximale Gebühr für einen Tonträger darf den Selbstkostenpreis nicht übersteigen,<br />

zumal diese Tonträger und andere Materialien zur Schulung genutzt werden und nicht um<br />

Gewinn zu erzielen;<br />

e. Die Einführung audio-visuellen Materials muss eine klare Selbstdarstellung des Franchisepartners<br />

enthalten und die Aussage, dass er <strong>Unicity</strong> Franchisepartner ist; und<br />

f. Jede Audio- und Video-Vervielfältigung (einschließlich CD‘s und DVD‘s) muss offiziell durch<br />

<strong>Unicity</strong> genehmigt werden.


39<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

3. <strong>Unicity</strong> ermutigt die Franchisepartner das Franchisepartner-Geschäft in rechtskonformer, dem<br />

Berufs ethos entsprechender Weise zu fördern. Dem Franchisepartner ist es gestattet ausschließlich<br />

das <strong>Unicity</strong> Franchisepartner-Logo zu verwenden. Eine Verwendung des <strong>Unicity</strong> Firmenlogos<br />

(<strong>Unicity</strong> Make Life Better) ist den Franchisepartnern nicht gestattet; auch nicht die Verwendung<br />

älterer Logos und Make-Life-Better-Logos ohne den Zusatz <strong>Unicity</strong>. <strong>Unicity</strong> kann Franchisepartnern<br />

die Nutzung von <strong>Unicity</strong>-Namen, Logos oder Trademarks (Schutzmarken) in Ausnahmefällen<br />

gestatten, vorausgesetzt, der Franchisepartner hat vorab eine schriftliche Genehmigung von<br />

<strong>Unicity</strong> erhalten.<br />

Jede Art von Blindwerbung (Werbung/Information, in der weder <strong>Unicity</strong> noch die <strong>Unicity</strong> Produkte<br />

namentlich genannt werden) ist eine Vertragsverletzung und berechtigt <strong>Unicity</strong> zur Kündigung des<br />

Franchisepartner-Vertrages.<br />

Dem Franchisepartner ist es gestattet, sich als „<strong>Unicity</strong> Franchisepartner”, „selbständiger <strong>Unicity</strong> Geschäftspartner”<br />

bzw. „selbständiger <strong>Unicity</strong> Vertriebspartner” oder „selbständiger <strong>Unicity</strong> Franchisepartner”<br />

zu bezeichnen. Weitere Bezeichnungen unter Verwendung der Rechte von <strong>Unicity</strong> oder von<br />

mit <strong>Unicity</strong> verbundenen Unternehmen, insbesondere von Marken- und Firmennamensrechten, sind<br />

dem Franchisepartner nur mit ausdrücklicher vorheriger, schriftlicher Zustimmung von <strong>Unicity</strong> gestattet.<br />

Zugelassene Werbung ist auf den <strong>Unicity</strong> Webseiten und im „Franchise Office” für Franchisepartner<br />

zu finden. Jede falsch dargestellte Werbung, enthalten in einer anonymen Anzeige (solche, wo weder<br />

<strong>Unicity</strong> noch ihre Produkte genannt werden) stellt einen Bruch dieser Vorschriften dar.<br />

B. Urheberrechtlich geschützte Materialien. Die gesamte <strong>Unicity</strong> Verkaufsliteratur, Audiobänder/<br />

CDs, Videobänder/CDs/DVDs, jedes Internetseitenmaterial und alle Programme sind durch <strong>Unicity</strong><br />

urheberrechtlich geschützt. Der Franchisepartner ist ausschließlich zum jeweils angegebenen<br />

Gebrauch dieser Gegenstände befugt. Eine eigenständige Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher<br />

schriftlicher Genehmigung von <strong>Unicity</strong> gestattet.<br />

C. Markennamen. Franchisepartner dürfen weder Namen von <strong>Unicity</strong>‘s Angestellten, noch die Marken,<br />

Geschäftsbezeichnungen, Logos, Geschäftskleidung oder Firmennamen oder Werbeslogans,<br />

die auf <strong>Unicity</strong> hinweisen verwenden, um das eigene Geschäft zu fördern, ohne vorherige schriftliche<br />

Genehmigung von <strong>Unicity</strong>. Zum Schutz der Eigentumsrechte von <strong>Unicity</strong> darf ein Franchisepartner<br />

keinerlei Eintragung von Patenten, Schutzmarken, Internet-Domain-Namen (Webseiten)<br />

oder Urheberrechten, etwaigen Rechten oder Titeln beantragen für Namen, Marken, Logos oder<br />

Firmenbezeichnungen von <strong>Unicity</strong> und ihren Produkten, unabhängig davon, ob solche Produkte<br />

oder Dienstleistungen offiziell veröffentlicht wurden oder zur Veröffentlichung anstehen. Sofern<br />

<strong>Unicity</strong> einige ihrer Marken löscht, veräußert oder ändert, erklärt sich der Franchisepartner einverstanden<br />

ebenfalls die Nutzung dieser Schutzmarken oder Markennamen aufzugeben oder<br />

zu ändern. Ein Franchisepartner kann das Recht zur Nutzung des Namens <strong>Unicity</strong> oder einer der<br />

<strong>Unicity</strong>-Marken schriftlich beantragen, für eigens produziertes, nicht wettbewerbsorientiertes<br />

Werbematerial wie folgt (jedoch nicht beschränkt auf): Kleidung, Schmuck,<br />

Druckmaterial, Poster, Tonbänder, Videobänder, CDs, DVDs, u.a. <strong>Unicity</strong> kann<br />

nach eigenem Ermessen dem Franchisepartner den Verkauf freigegebenen<br />

Werbematerials gestatten und dem Franchise partner<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


40<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

für dieses Recht zum Verkauf solchen Materials eine Schutzgebühr berechnen. Weitere Information<br />

bezüglich Förderung und Verkauf von Werbematerial können unter compliance@unicity.net über<br />

die <strong>Unicity</strong> Compliance-Abteilung angefragt werden.<br />

D. Produktaussagen. Franchisepartner dürfen weder mittelbar noch unmittelbar Aussagen über <strong>Unicity</strong><br />

Produkte tätigen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen.<br />

Nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen sind nur zulässig, soweit diese ausdrücklich<br />

zugelassen oder in der EU-Gemeinschaftsliste enthalten sind. Es dürfen zu <strong>Unicity</strong> Produkten keine<br />

Verkaufsangebote oder Darstellungen getätigt werden, welche nicht genau und wahrheitsgemäß<br />

die Güte, Qualität, Funktion/Wirkung und Verfügbarkeit angeben. Alle Äußerungen oder Angebote<br />

in Bezug auf Produkte von <strong>Unicity</strong> müssen genau und richtig im Hinblick auf die Qualität, Leistung,<br />

Wirkung und Verfügbarkeit sein. Entsprechende Produktinformationen sind in der offiziellen, freigegebenen<br />

Verkaufsliteratur von <strong>Unicity</strong> enthalten und werden durch <strong>Unicity</strong> regelmäßig überprüft<br />

bzw. überarbeitet oder angepasst. Der Franchisepartner ist dafür verantwortlich, stets ausschließlich<br />

die aktuellste Verkaufsliteratur zu verwenden. Alle Produktaussagen, die durch einen Franchisepartner<br />

getätigt werden, müssen den Angaben und Beschreibungen der jeweils aktuellen Literatur von<br />

<strong>Unicity</strong> und der jeweiligen Gesetzgebung entsprechen.<br />

E.<br />

<strong>Unicity</strong> Produktverkauf. Ein Franchisepartner darf nur die <strong>Unicity</strong> Geschäftsmöglichkeit und die<br />

<strong>Unicity</strong> Produkte und Materialien im Rahmen seiner Franchisepartnerschaft bzw. an potenzielle<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartner oder Kunden verkaufen oder fördern. Der Verkauf unter Missbrauch dieser<br />

Bestimmung kann als unlauterer Wettbewerb gegen <strong>Unicity</strong> ausgelegt werden – s. auch Punkt F.<br />

F. Verkauf oder Förderung von Nicht- <strong>Unicity</strong>-Produkten, Geschäftsmöglichkeiten oder Materialien.<br />

Ein Franchisepartner darf keine Fremdprodukte oder Geschäftsmöglichkeiten oder Materialien, die<br />

mit <strong>Unicity</strong> Produkten, Geschäftsmöglichkeiten oder Materialien im Wettbewerb stehen, auf <strong>Unicity</strong><br />

Veranstaltungen oder an <strong>Unicity</strong> Franchisepartner oder Kunden, verkaufen, anbieten oder bewerben.<br />

Eine <strong>Unicity</strong> Veranstaltung ist ein Kongress, Meeting, Seminar oder ähnliche Veranstaltung,<br />

organisiert und durchgeführt durch den Franchisepartner oder <strong>Unicity</strong>, bzw. <strong>Unicity</strong> Angestellte.<br />

Um sein <strong>Unicity</strong> Geschäft aufzubauen und zu fördern kann der Franchisepartner ermächtigt werden<br />

fremdproduzierte, nicht mit <strong>Unicity</strong> im Wettbewerb stehende Tonbänder, Videobänder, CDs, DVDs,<br />

Bücher und Broschüren an <strong>Unicity</strong> Franchisepartner innerhalb seiner Downline oder an durch ihn<br />

neu gesponserte <strong>Unicity</strong> Franchisepartner mit deren Zustimmung verkaufen.<br />

G. Einkommen und Aussagen zur Geschäftsmöglichkeit. Der Franchisepartner darf keine unangemessenen<br />

und irreführenden Angaben oder absichtliche Falschangaben im Hinblick auf die Einnahmen<br />

oder das potenzielle Einkommen machen. Einkommensgarantien jeder Art sind untersagt,<br />

ebenso wie das Vorzeigen aktuell erhaltener Zahlungen oder Schecks oder Einkommensaufstellungen<br />

(Aktivitätsberichte). Einkommensdarstellungen müssen ehrlich sein und auf Tatsachen<br />

basieren. Alle Angaben bezüglich des potenziellen Einkommens müssen den Tatsachen entsprechen.<br />

Darüber hinaus ist bei Angaben zum Einkommen deutlich zu machen, dass die Einnahmen<br />

variieren, abhängig von dem erbrachten Einsatz, und dass weder Mindesteinnahmen noch das Erreichen<br />

eines bestimmten Ranges durch den Franchisepartner von <strong>Unicity</strong> garantiert werden.


41<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

H. Aussagen zu Wachstum. Ein Franchisepartner darf nicht unterstellen oder behaupten, dass zusätzliche<br />

Produkte oder Leistungen zu der derzeitigen Produkt- und Leistungspalette von <strong>Unicity</strong><br />

hinzukommen oder dass Änderungen im Hinblick auf den Vergütungsplan bevorstehen, oder dass<br />

neue Geschäftsfelder oder Verkaufsgebiete zusätzlich zu den derzeitigen Geschäftsfeldern und Verkaufsgebieten<br />

von <strong>Unicity</strong> eröffnet werden, wenn nicht eine derartige Änderung oder ein solches<br />

Ereignis offiziell von <strong>Unicity</strong> schriftlich mitgeteilt wurde.<br />

I. Aussagen zu staatlicher Zulassung. Der Franchisepartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan<br />

von <strong>Unicity</strong> von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen worden, oder gar<br />

staatlich klassifiziert ist. Der Franchisepartner darf auch nicht behaupten, dass die Produkte von<br />

<strong>Unicity</strong> von einer staatlichen Behörde zugelassen bzw. genehmigt worden sind, wenn dies für sein<br />

Land nicht zutrifft. Sofern in einem „offenen” Land <strong>Unicity</strong> Produkte zugelassen werden müssen<br />

und auch zugelassen worden sind, so wird <strong>Unicity</strong> dem Franchisepartner hierfür eine entsprechende<br />

Information zur Verfügung stellen. Beruft sich der Franchisepartner für die <strong>Unicity</strong> Produkte auf<br />

bereits erteilte Patentrechte, so hat er die jeweilige Patentkennung inkl. Land mit anzugeben.<br />

J. <strong>International</strong>er Verkauf. Der Franchisepartner kann die <strong>Unicity</strong> Produkte nur an Kunden verkaufen<br />

in einem Land, welches von <strong>Unicity</strong> als „geöffnet” veröffentlicht wurde und, das er bei seiner Anmeldung<br />

als Franchisepartner als sein Heimatland angegeben hat (siehe Kapitel 4. F.). Der Franchisepartner<br />

kann ein Einkommen aus den Aktivitäten seiner Downline in anderen Ländern im Rahmen<br />

des Ambassador-Programms haben (siehe Kapitel 4. F. und Anhang C.).<br />

K. Medienwerbung. Der Franchisepartner darf keine nicht genehmigte Medienwerbung verwenden<br />

oder Werbung über <strong>Unicity</strong> oder die <strong>Unicity</strong> Produkte im Fernsehen, Radio oder auf einer Internetseite,<br />

welche ihm nicht vollständig gehört, ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Genehmigung<br />

durch <strong>Unicity</strong>.<br />

L. Internetnutzung. Der Franchisepartner kann das Internet dazu verwenden um die <strong>Unicity</strong> Geschäftsmöglichkeit<br />

zu fördern, durch Erstellung einer personalisierten <strong>Unicity</strong> Webseite mittels <strong>Unicity</strong><br />

Franchise Office, welche regelmäßig aktualisiert wird. Der Franchisepartner hat in jedem Fall seine<br />

„Allgemeinen Informationspflichten” (wie z. B. in Deutschland durch § 5,6 TMG Telemediengesetz<br />

gefordert) als <strong>Unicity</strong> Franchisepartner, im Hinblick auf das Impressum einer Website, zu beachten<br />

und die erforderlichen Angaben zu machen. Diese sind – neben vollständigem Namen und Adresse,<br />

seiner Telefonnummer, Mobil-Telefonnummer und E-Mail-Adresse, auch die Fax-Nummer, Ort und<br />

Nummer einer Handelsregister- oder Gewerberegistereintragung sowie Usta.-ID-Nummer (sofern<br />

vorhanden). Macht der Franchisepartner vom Angebot einer personalisierten <strong>Unicity</strong> Website keinen<br />

Gebrauch, sondern erstellt eine eigene Website, so muss er sich an folgende Richtlinien halten:<br />

1. Alle Franchisepartner-Webseiten müssen durch die <strong>Unicity</strong> Compliance-Abteilung geprüft und<br />

freigegeben werden, um Regressansprüche im Fall einer Beanstandung zu vermeiden.<br />

2. a. Der Franchisepartner darf keine <strong>Unicity</strong> Namen, Marken, Logos oder Produktnamen<br />

(auch nicht teilweise) in einer URL-Adresse oder Domain-Adresse<br />

verwenden. <strong>Unicity</strong> behält sich im eigenen Ermessen das<br />

Recht vor, solche URL- oder Domain-Namen abzulehnen,<br />

und die Löschung solcher Domain-Adressen vom<br />

Franchisepartner zu verlangen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


42<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

b. Der Franchisepartner darf den Namen „<strong>Unicity</strong>” bzw. „<strong>Unicity</strong> – Make Life Better” oder jegliche<br />

Produktnamen oder Namensbestandteile und Marken (Trademarks) auch nicht für seine<br />

E-Mail-Adresse benutzen.<br />

c. Die Webseite darf keine Meta-Daten enthalten, die einen Vertragsbruch dieses Vertrages<br />

darstellen würden, oder auch gegen geltendes Recht verstoßen.<br />

d. Ferner darf die Webseite keine Hyperlinks zu Webseiten von Mitbewerbern oder Mitbewerber-Produkten<br />

enthalten.<br />

3. Die Webseite des Franchisepartners darf nur seine Endverbraucherpreise für die Produkte beinhalten.<br />

4. Die Webseite des Franchisepartners kann <strong>Unicity</strong> Produktinformationen enthalten, sofern diese<br />

Informationen und die Webseite vorab von der <strong>Unicity</strong> Compliance-Abteilung geprüft und<br />

freigegeben wurden. Die Produktinformation darf weder mittelbar noch unmittelbar Aussagen<br />

über <strong>Unicity</strong> Produkte enthalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von<br />

Krankheiten beziehen. Nährwert- oder gesundheitsbezogene Aussagen sind nur zulässig, soweit<br />

diese ausdrücklich zugelassen oder in der EU-Gemeinschaftsliste enthalten sind.<br />

5. Die Webseite des Franchisepartners kann verschiedene persönliche und mögliche Testimonials<br />

oder auch motivierende Informationen enthalten, unter folgenden Voraussetzungen (bei<br />

Lebensmitteln verboten, wenn sie sich auf die Beseitigung und Linderung von Krankheiten<br />

beziehen: in Deutschland §12 I Ziff. 4 LFGB):<br />

a. Die Information bezieht sich nicht auf die Linderung und Heilung von Krankheiten, entspricht<br />

im vollem Umfang den gesetzlichen Vorschriften und gibt nur die aufrichtige und<br />

ausgewogene Aussage zu einer wahren Erfahrung des Absenders des Testimonials bzw. der<br />

motivierenden Information wieder;<br />

b. Die Information vermittelt nicht den Eindruck, dass alle Menschen die gleiche Erfahrung<br />

haben werden; und<br />

c. Die Information wird begleitet durch einen für <strong>Unicity</strong> akzeptablen Haftungsausschluss.<br />

6. Produkt-Testimonials dürfen nicht ohne Genehmigung der <strong>Unicity</strong> Compliance-Abteilung auf<br />

der Webseite des Franchisepartners abgebildet werden.<br />

7. Die Webseite des Franchisepartners darf keine Aussagen darüber enthalten, dass die Produkte<br />

oder Programme in anderen Ländern erhältlich seien, als den Ländern, für die die Produkte oder<br />

Programme durch <strong>Unicity</strong> freigegeben wurden.<br />

8. Die Webseite des Franchisepartners darf keine Markenschutz- oder Urheberrechte Dritter verletzen.<br />

Der Franchisepartner erklärt sich einverstanden, <strong>Unicity</strong>, verbundene Unternehmen und<br />

Tochtergesellschaften, Führungskräfte, Mitarbeiter und Agenten schadlos zu halten, gegen jedwede<br />

Handlung oder Entschädigungsanspruch für einen Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte<br />

Dritter, die durch die Webseite des Franchisepartners entstehen.<br />

9. Die Webseite des Franchisepartners kann Kunden <strong>Unicity</strong> Produkte anbieten, entsprechend der<br />

folgenden Beschränkungen:<br />

a. Unabhängig von evtl. in seinem Land bestehender Impressumspflicht muss der Franchisepartner<br />

auf seiner Webseite seinen vollständigen Namen, seine Adresse, seine Telefonnummer,<br />

Faxnummer (sofern vorhanden), E-Mail-Adresse, Registrierungsnummer (HR-/<br />

Gewerbenummer), Umsatzsteuer-Nummer (sofern vorhanden) und seine <strong>Unicity</strong> Franchisepartner-Identifikationsnummer<br />

angeben.<br />

b. Im Online Shop der Webseite dürfen ausschließlich <strong>Unicity</strong> Produkte angeboten werden.<br />

c. Die Webseite des Franchisepartners muss seine gültigen AGB enthalten.


43<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

10. Die Webseite des Franchisepartners muss ein gültiges Widerrufsrecht/Rücktrittsrecht inkl.<br />

Widerrufsbelehrung für seine Kunden beinhalten.<br />

11. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>, darf der Franchisepartner nicht<br />

durch den Erwerb von Webspace auf Suchmaschinen, Bannern bzw. kommerziellen Internetseiten<br />

Werbung betreiben.<br />

12. Der Franchisepartner wird keine anderen Geschäftsmöglichkeiten, inklusive – aber nicht beschränkt<br />

auf – Multi-Level-, Direktvertrieb- oder Network-Marketing-Möglichkeiten, auf einer<br />

Webseite bewerben, auf der er <strong>Unicity</strong> Produkte darstellt.<br />

Der Franchisepartner darf neben den <strong>Unicity</strong> Produkten keine anderen Produkte auf einer<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartner-Webseite darstellen - egal auf welche Art.<br />

13. Der Franchisepartner darf keine Massen-E-Mails oder E-Mail-Spam benutzen, um die <strong>Unicity</strong><br />

Geschäftsidee oder die Produkte zu bewerben. Franchisepartner werden aufgefordert, die Internet-<br />

Etikette zu befolgen und vorbildliche Internetnutzer zu sein.<br />

14. Wenn ein Franchisepartner eine personalisierte <strong>Unicity</strong>-Webseite bestellt hat und ist mit der<br />

Zahlung der monatlichen Gebühr überfällig, so erklärt er sich damit einverstanden, dass <strong>Unicity</strong><br />

die zu zahlende Gebühr von seiner Vergütung abzieht.<br />

15. Der Vertrieb der Produkte über Internetplattformen wie eBay, ricardo, Amazon MarketPlace und<br />

ähnliche Anbieter ist <strong>Unicity</strong> Franchisepartnern nicht gestattet.<br />

Die Einhaltung der vorstehenden Vorgaben ist für einen vertragskonformen Auftritt des Franchisepartners<br />

von grundlegender Bedeutung. Zuwiderhandlungen können <strong>Unicity</strong> daher zur Kündigung<br />

des Franchisepartner-Vertrages berechtigen, soweit die weiteren Voraussetzungen hierfür nach den<br />

<strong>Unternehmensrichtlinien</strong> gegeben sind.<br />

M. Firmenaufzeichnungen. Ohne die vorherige, schriftliche Genehmigung von <strong>Unicity</strong>, darf ein Franchisepartner<br />

keine Audio-, Video- oder andere Aufnahmen von <strong>Unicity</strong> gesponserten Events, Reden<br />

oder Meetings reproduzieren und verteilen oder verkaufen.<br />

N. Medienanfragen. Um eine korrekte und einheitliche Darstellung von Informationen über <strong>Unicity</strong>,<br />

ihre Produkte und Geschäftsmöglichkeiten zu gewährleisten, ist ein Franchisepartner, der Anfragen<br />

von der Presse oder anderen Medien im Hinblick auf <strong>Unicity</strong>, die Produkte, die Franchisepartner<br />

oder die Franchisepartnerschaft erhält, verpflichtet, jede Anfrage unverzüglich an <strong>Unicity</strong><br />

Compliance und Marketing Departments weiterzuleiten. Kein Franchisepartner darf im Namen von<br />

<strong>Unicity</strong> Erklärungen gegenüber Medien abgeben, es sei denn, er wurde von <strong>Unicity</strong> autorisiert.<br />

O. <strong>Unicity</strong> Franchise-Partner-Organisationen, Meetings, allgemeine Gebühren und Training-<br />

Gebühren. Der Franchisepartner darf keine Gebühren, für allgemeines Material, Newsletter,<br />

Dienste, Schulungsseminare oder Material über <strong>Unicity</strong>, dessen Geschäftsmöglichkeit, Produkte<br />

oder Marketingmaterial, Dienste oder Schulungen von <strong>Unicity</strong> Produkten oder Marketingmaterialien<br />

erheben. Ein Franchisepartner darf keinen anderen Franchisepartner mit einer Mitgliedsgebühr<br />

für die Teilnahme an anderen Programmen oder Organisationen belasten. Ein<br />

Franchisepartner darf anderen Franchisepartnern für den Kauf oder Verkauf<br />

von <strong>Unicity</strong> Produkten oder Materialien nicht anbieten, Vergütungen,<br />

Boni, Prämien oder sonstige Vorteile zu gewähren.<br />

Der Franchisepartner darf andere Franchisepartner nicht<br />

davon abhalten oder daran hindern, an von <strong>Unicity</strong><br />

unterstützten Veranstaltungen teilzunehmen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


44<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

P. Telefonbucheinträge. Die Werbung in Telefonbüchern ist Franchisepartnern erst ab dem<br />

Rang Director oder höher gestattet. Die Werbung kann an zwei (2) Stellen platziert werden;<br />

in den Gelben Seiten unter den Kategorien: 1) Wellness, Kräuter, Fitness oder Nahrung und<br />

2) Hautpflege oder Schönheit. Alle Einträge der Telefonpublizierung haben wie folgt zu lauten: „selbständiger<br />

<strong>Unicity</strong> Franchisepartner” oder „selbständiger <strong>Unicity</strong> Geschäftspartner”, gefolgt von den<br />

Namen, die Adresse und Telefonnummer des Franchisepartners. Der Franchisepartner darf in einem<br />

Telefonverzeichnis keine Werbung machen, die <strong>Unicity</strong> Namen, Logos, Bilder oder Produktnamen<br />

enthält.<br />

Q. Gebührenfreie Telefonnummern. Ein Franchisepartner, der eine gebührenfreie Telefonnummer<br />

veröffentlicht, darf den <strong>Unicity</strong> Namen, Logos oder Produktnamen für solche Einträge nicht benutzen,<br />

darf jedoch die Nummer als selbständiger <strong>Unicity</strong> Franchisepartner oder Franchisepartner<br />

(Name des Franchisepartners) eintragen.<br />

R. Gebührenpflichtige Telefonnummern. Franchisepartner akzeptieren, dass sie keine über die amtlichen<br />

Tarife hinausgehenden, gebührenpflichtigen 0900- oder ähnliche Rufnummern benutzen, um<br />

das <strong>Unicity</strong> Vertriebssystem oder die Produkte zu vermarkten.<br />

S. Anrufbeantworter und Sprachmitteilungen. Franchisepartner dürfen durch ihre Meldung am<br />

Tele fon einem Anrufer niemals den Eindruck geben, er wäre direkt mit einem Büro von <strong>Unicity</strong> verbunden.<br />

Insbesondere darf sich der Franchisepartner am Telefon nicht mit „<strong>Unicity</strong> Europe” oder<br />

„<strong>Unicity</strong>” melden; er ist vielmehr verpflichtet, seine Position als selbständiger Franchisepartner von<br />

<strong>Unicity</strong> deutlich zu machen. Entsprechendes gilt für jede Ansage auf einem Anrufbeantworter und<br />

Sprachmitteilungen.<br />

T. Automatische Anrufvorrichtung. Franchisepartner akzeptieren, dass sie keine automatischen<br />

Anrufvorrichtungen für ausgehende Anrufe verwenden, um die <strong>Unicity</strong> Geschäftsmöglichkeit oder<br />

die Produkte zu bewerben oder zu verkaufen.<br />

U. Revidierte Geschäftsunterlagen. <strong>Unicity</strong> und der Franchisepartner werden gemeinsam ihre Verkaufsorganisation<br />

über neue Informationen zu <strong>Unicity</strong> unterrichten. Neue bzw. aktualisierte Richtlinien,<br />

Formulare oder Verkaufs- und Informationsmaterialien von <strong>Unicity</strong> ersetzen die jeweiligen<br />

alten Richtlinien, Formulare und Verkaufs- und Informationsmaterialien. Überholte Richtlinien,<br />

Formulare oder Informationsmaterialien, die im Besitz des Franchisepartners sind, sind von diesem<br />

zu vernichten und dürfen nicht - auch nicht teilweise - weiterverwendet werden. <strong>Unicity</strong> ist nicht verpflichtet,<br />

den Franchisepartner für überholte Materialien, die der Franchisepartner in seinem Besitz<br />

hat, zu entschädigen. Der Franchisepartner darf das “Geprüft”-Siegel von <strong>Unicity</strong> nicht für selbsterstellte<br />

Verkaufsliteratur oder Webseiten verwenden.<br />

V. Änderung der Verpackung. Der Franchisepartner verpflichtet sich davon abzusehen, <strong>Unicity</strong> Produkte<br />

zu ändern, umzuverpacken, neu zu etikettieren, nicht-genehmigte Muster zu verkaufen oder<br />

jegliche Änderungen eines <strong>Unicity</strong> Produkts vorzunehmen. Produkte dürfen ausschließlich unter<br />

dem Namen verkauft werden, der von <strong>Unicity</strong> genehmigt ist.


45<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

W. Einzelhandel/Verkaufsausstellung. Franchisepartner werden <strong>Unicity</strong>-Produkte nicht im Einzelhandel<br />

vertreiben.<br />

X. Service-Unternehmen-Ausstellung. Franchisepartner im Besitz eines Service-Unternehmens oder<br />

in einem solchen angestellt, können, nach Erhalt vorheriger, schriftlicher Genehmigung durch<br />

<strong>Unicity</strong>, <strong>Unicity</strong> Produkte und Dienstleistungen für <strong>Unicity</strong> Kunden anbieten, sofern der Franchisepartner<br />

den Kunden die richtige Unterstützung anbietet. Ein Franchisepartner, der Produkte in<br />

einem Service-Unternehmen ausstellen möchte, muss die entsprechende schriftliche Genehmigung<br />

von der <strong>Unicity</strong> Franchisepartner Compliance-Abteilung erhalten. Die Einnahmen eines Service bezogenen<br />

Unternehmens werden primär durch das Anbieten von persönlichem Service erzielt, nicht<br />

durch den Verkauf von Produkten. Bei solchen Unternehmen handelt es sich u.a. um Arztpraxen,<br />

Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheken und andere Fachleute im Gesundheitswesen, sowie Fitnesscenter,<br />

Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Beratungsinstitute, Sonnenstudios und andere ähnliche<br />

Unternehmen, wo der Besuch des Kunden durch Termin oder Mitgliedschaft reguliert ist. Produkte<br />

und Banner von <strong>Unicity</strong> dürfen nicht im Eingang oder außerhalb des Büros oder Gebäudes,<br />

wo sie für die Allgemeinheit sichtbar sind, ausgestellt werden.<br />

Y. Messen und spezielle Veranstaltungen. Franchisepartner akzeptieren, dass die Ausstellung oder<br />

Bewerbung von <strong>Unicity</strong> Produkten auf Tauschbörsen, Flohmärkten, private Flohmärkten oder ähnliche<br />

Veranstaltungen nicht gestattet ist. Franchisepartner dürfen <strong>Unicity</strong> Produkte an einem Stand<br />

auf Messen bzw. Fachmessen ausstellen, jedoch keine konkurrierenden Produkte oder Produkte<br />

von Mitbewerbern verkaufen oder ausstellen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


46<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 7 – Franchisepartner-Vergütungen und -Gebühren<br />

A. Franchisepartner-Vergütungen und -Gebühren. Ein Franchisepartner kann sich im Rahmen des<br />

Vergütungsplans für Vergütungen oder auch für andere <strong>Unicity</strong> Programme oder <strong>Inc</strong>entives qualifizieren.<br />

Es obliegt allein dem Franchisepartner, bestimmte PV- und GV-Werte zu erzielen, die Anforderungen<br />

für einen bestimmten Rang zu erfüllen oder andere Qualifikationen oder Voraussetzungen<br />

zu erreichen, die der Vergütungsplan für den Erhalt bestimmter Leistungen und Zuwendungen vorsieht.<br />

<strong>Unicity</strong> trägt keine Verantwortung dafür, dass der Franchisepartner die Voraussetzungen des<br />

Vergütungsplans erfüllt. Der Vergütungsplan ist im Anhang A zu diesen <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

detailliert beschrieben. Die folgenden Regeln fassen kurz die Rahmenbedingungen für das Erlangen<br />

von Vergütungen im <strong>Unicity</strong> Geschäft und zu zahlende Gebühren der Franchisepartner zusammen.<br />

B. Rangerreichung. Der Franchisepartner ist zu 100% selbst verantwortlich für das Erreichen der monatlichen<br />

1) Volumenanforderungen, eines 2) Ranges oder der 3) Qualifikation innerhalb jedes anderen<br />

Programms bzw. anderer Anforderungen. <strong>Unicity</strong> ist nicht verpflichtet zu garantieren oder zu versichern,<br />

dass der Franchisepartner etwaige Qualifikationsanforderungen im Vergütungsplan erreicht.<br />

C. Einkommensgarantie. Dem Franchisepartner wird keine spezifische Vergütung, Einkommen oder<br />

ein gewisser Gewinn oder Erfolg durch <strong>Unicity</strong> garantiert. Des Franchisepartners Gewinn und<br />

Erfolg kann ausschließlich durch den erfolgreichen Verkauf an Kunden, und den Verkauf der <strong>Unicity</strong><br />

Produkte durch andere Franchisepartner in des Franchisepartners Downline zustande kommen.<br />

Franchisepartner werden ermuntert, beständig zu rekrutieren, zu trainieren, zu unterstützen und<br />

ihre eigene Franchisepartner-Organisation aufzubauen und so ihren eigenen Erfolg zu schaffen.<br />

D. Mindesthöhe der Vergütungsauszahlung. Soweit nicht etwas Anderes von <strong>Unicity</strong> bestimmt ist,<br />

wird <strong>Unicity</strong>, um Kosten- und Verwaltungsaufwand niedrig zu halten, während der Laufzeit des<br />

Franchisepartner-Vertrages für Vergütungen unter 25,00 € keine monatliche Auszahlung vornehmen<br />

und auch keinen Aktivitätsbericht erstellen. Der unter 25,00 € liegende Betrag verbleibt solange<br />

auf dem Franchisepartner-Konto, bis ein Betrag von mehr als 25,00 € erreicht ist.<br />

E. Bearbeitungsgebühr. Für die Erstellung und Zusendung des monatlichen Vergütungsberichtes<br />

(Aktivitätsbericht) und andere Serviceleistungen wird dem Franchisepartner ein angemessener Selbstkostenbetrag<br />

(aktuell 5,00 €) von seiner monatlichen Vergütung in Rechnung gestellt und abgezogen.<br />

F. Auszahlung der Vergütung. <strong>Unicity</strong> hat die Vergütung jeweils zum Ende eines Kalendermonats<br />

abzurechnen. Die Vergütung ist zum Ende des jeweils auf die Abrechnung folgenden Kalendermonats<br />

zur Zahlung von <strong>Unicity</strong> an den Franchisepartner fällig (z.B. Vergütung für Monat August<br />

ist Ende September zur Zahlung fällig). Die Bezahlung der Vergütung erfolgt grundsätzlich bargeldlos<br />

per Überweisung auf das Bankkonto des Franchisepartners. Der Franchisepartner teilt <strong>Unicity</strong><br />

bei Vertragsabschluss seine Bankverbindung mit. Wünscht der Franchisepartner die Bezahlung<br />

der Vergütung per Scheck, so hat er für alle hierdurch entstehenden Kontoverwaltungsgebühren /<br />

Bankgebühren aufzukommen. Wird ein Scheck innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung nicht<br />

eingelöst, wird er aus Sicherheitsgründen nach Ablauf dieser Frist entwertet. <strong>Unicity</strong> ist berechtigt<br />

Beträge, die der Franchisepartner <strong>Unicity</strong> schuldet, vom Überweisungsbetrag bzw. vom Scheck-


47<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

betrag abzuziehen. Vergütungen für mehrere Teilhaber einer Franchisepartnerschaft werden auf die<br />

ersten beiden im Franchisepartner Vertrag gelisteten Namen ausgestellt. Ohne Einfluss auf <strong>Unicity</strong>’s<br />

Recht zur Kündigung kann die Auszahlung der Franchisepartner-Vergütung zurückbehalten werden,<br />

wenn der Franchisepartner eine der Bedingungen des Vertrages verletzt oder gebrochen hat.<br />

G. Abzüge von der Vergütung. <strong>Unicity</strong> ist berechtigt gegen Vergütungsansprüche der Franchisepartner<br />

mit fälligen Saldobeträgen aufzurechnen.<br />

H. Ersatzzahlung von Vergütung. Auf rechtzeitige Anfrage wird <strong>Unicity</strong> eine Ersatzzahlung veranlassen,<br />

im Falle dass eine Auszahlung fehlerhaft war oder z. B. ein Scheck verloren ging oder gestohlen<br />

wurde. Wird ein Vergütungsscheck eingelöst, wird eine Servicegebühr von zehn Prozent (10 %) des<br />

auf dem Scheck ausgestellten Betrages, jedoch nicht mehr als dreißig Euro (30 €), berechnet. Ersatz-<br />

Zahlungen oder Auszahlungsstopp-Anfragen werden frühestens zehn (10) Tage nach Ausstellung<br />

der Auszahlung/des Schecks bearbeitet.<br />

I. Retournierte bzw. nicht eingelöste Zahlungen. <strong>Unicity</strong> unternimmt alle Anstrengungen um sicherzustellen,<br />

dass <strong>Unicity</strong> Franchisepartner ihre Vergütungen erhalten. Wird ein Scheck nicht innerhalb<br />

von 6 Monaten eingelöst oder kann eine Überweisung nicht innerhalb von 6 Monaten zugestellt<br />

werden, so wird der Scheck entwertet und der Betrag aus dem Scheck bzw. der Überweisung wird<br />

nach 6 Monaten dem Franchisepartner-Konto bei <strong>Unicity</strong> gutgeschrieben. Dieser Vorgang unterliegt<br />

einer monatlichen Bearbeitungsgebühr.<br />

J. Unbeständigkeit von Auslandsmärkten. Die Möglichkeit, Vergütungszahlungen im Rahmen des<br />

Ambassador Programms zu erhalten, resultiert aus dem Verkauf von <strong>Unicity</strong> Produkten in Ländern<br />

außerhalb des Heimatlandes des Franchisepartners. Die Vergütung hängt daher vom Eingang der<br />

Beträge aus solchen Verkäufen bei <strong>Unicity</strong> in US-$ ab. Folglich ist <strong>Unicity</strong> berechtigt die Vergütungszahlungen<br />

zu begrenzen, zu verzögern oder zu verändern im Rahmen des Ambassador-Programms,<br />

während der Zeit, in der der Wechsel oder die Rückführung von Geldern zu <strong>Unicity</strong> durch die Konditionen<br />

in einem Drittland eingeschränkt oder begrenzt werden. Vergütungen an Franchisepartner,<br />

die aus Volumen aus Auslandsmärkten resultieren, können auch mit steuerbegleitenden Gebühren<br />

oder Bankkosten belegt werden.<br />

K. Service-Gebühren. Obwohl <strong>Unicity</strong> den meisten Franchisepartnern gebührenfreie Dienstleistungen<br />

für Franchisepartner bietet, fragt von Zeit zu Zeit der eine oder andere Franchisepartner besondere<br />

Dienstleistungen an, deren Realisierung zusätzliche Zeit und Kosten in Anspruch nimmt. <strong>Unicity</strong> behält<br />

sich vor solche Dienstleistungen, die über das normale hinausgehen, zu Selbstkosten abzurechnen.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


48<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

Kapitel 8 – Beendigung der Franchisepartnerschaft<br />

A. Kündigung. Sowohl der Franchisepartner als auch <strong>Unicity</strong> haben das Recht zur ordentlichen Kündigung<br />

des Franchisepartner-Vertrages, mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende.<br />

Ein Franchisepartner der kündigt verliert alle gesetzmäßigen Rechte und den Nießbrauch aus der<br />

Franchisepartnerschaft sowie an allen Franchisepartner-Listen, Franchise- Partner-Privilegien und<br />

Franchisepartner-Rängen.<br />

Ein Franchisepartner der kündigt, kann vor Ablauf von sechs (6) Monaten nach Inkrafttreten seiner<br />

Kündigung keine neue Franchisepartnerschaft oder die Nutznießung aus einer bestehenden<br />

Franchise partnerschaft beantragen.<br />

Ein Franchisepartner kann kündigen, indem er:<br />

1. <strong>Unicity</strong> ein Kündigungsschreiben zukommen lässt, mit Unterschriften aller an der Franchisepartnerschaft<br />

beteiligten Personen, mit Namensnennung dieser Personen in Druckschrift und<br />

der ID-Nummer, oder<br />

2. Durch Nichterneuern seiner Franchisepartner-Lizenz für ein weiteres Jahr (s. Kapitel 3. D.).<br />

<strong>Unicity</strong> wird von dem Recht zur ordentlichen, fristgerechten Kündigung von Franchisepartner-<br />

Verträgen, evtl. auch in Form einer Ablehnung der Lizenzverlängerung, dann Gebrauch machen,<br />

wenn überwiegende Unternehmensinteressen dies erfordern.<br />

Im Einzelfall kann <strong>Unicity</strong> von dem Recht zur ordentlichen Kündigung auch dann Gebrauch machen,<br />

wenn der Franchisepartner den Vertrag und die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> nicht einhält.<br />

Der Franchisepartner und <strong>Unicity</strong> sind sich darin einig, dass eine ordentliche Kündigung seitens<br />

<strong>Unicity</strong> nur dann erfolgen würde, wenn die von <strong>Unicity</strong> angeführten Gründe zur Beendigung des<br />

Vertrages mit dem Franchisepartner<br />

� inhaltlich legitim und vertragsgemäß<br />

� und – im Gegensatz zu den Interessen des Franchisepartners auf Fortdauer des Vertrages –<br />

nicht nur überwiegen, sondern zur Bewahrung der Unternehmensinteressen die Kündigung<br />

erfordern, da andere Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen.<br />

Sofern kein Grund vorliegt, kann <strong>Unicity</strong> dem Franchisepartner auch unter Fristeinhaltung nicht<br />

kündigen. <strong>Unicity</strong> Franchisepartner sind davor geschützt, grundlos oder unter bloßen Vorwänden<br />

(zum Beispiel ein zu großer Erfolg des Franchisepartners) gekündigt zu werden. Die Kündigung<br />

muss sowohl von Seiten des Franchisepartners als auch von Seiten <strong>Unicity</strong>’s schriftlich erfolgen.<br />

<strong>Unicity</strong> behält sich das Recht vor, die Position des ausscheidenden Franchisepartners entweder<br />

selbst zu übernehmen oder diese Position anderweitig zu besetzen. Dieser Vorgang hat keine<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Upline.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Frist bleibt hiervon unberührt.<br />

B. Außerordentliche Kündigung. <strong>Unicity</strong> kann eine Franchisepartnerschaft außerordentlich aus wichtigem<br />

Grund ohne Frist kündigen. Ein Franchisepartner akzeptiert <strong>Unicity</strong>‘s Recht zur schnellen<br />

und entscheidenden Handlung in Bezug auf die Beschränkung oder Beendigung einer Franchisepartnerschaft,<br />

welche den Vertrag, die Gesetze, Statuten oder Regulierungen das <strong>Unicity</strong> Geschäft<br />

betreffend verletzt. <strong>Unicity</strong> ist weiterhin berechtigt alle rechtlichen Schritte für den Fall einer solchen<br />

Verletzung einzuleiten, ebenso wie Schadensersatz im Zusammenhang mit der Verletzung stehenden<br />

Ausgaben, wie Gerichtskosten, Anwaltskosten, etc., vom Franchisepartner zu verlangen.


49<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

C. Disziplinarische Maßnahmen. Verstöße gegen den Vertrag können entsprechende disziplinarische<br />

Maßnahmen nach sich ziehen. Nach Abschluss einer disziplinarischen Maßnahme kann <strong>Unicity</strong> Einzelheiten<br />

einer solchen disziplinarischen Maßnahme bekanntgeben. Verstöße gegen die <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

können einige oder alle der folgenden disziplinarischen Maßnahmen nach sich ziehen:<br />

1. Formlose Abmahnung. Der Franchisepartner wird mündlich/telefonisch oder schriftlich davon in<br />

Kenntnis gesetzt, dass eine Vertragsverletzung vorliegt.<br />

2. Formelle Abmahnung. Eine formelle, schriftliche Abmahnung wird dem Franchisepartner zugeschickt,<br />

mit dem Hinweis, dass eine fortgesetzte Vertragsverletzung zu weiteren disziplinarischen<br />

Maßnahmen führen kann.<br />

3. Bewährung. Der Franchisepartner wird schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er aufgrund<br />

eines Vertragsverstoßes auf Bewährung gesetzt wurde. Die Länge und die Bedingungen der<br />

Bewährungsfrist können variieren, ausschließlich nach eigenem Ermessen von <strong>Unicity</strong>. Ein auf<br />

Bewährung gesetzter Franchisepartner kann gegen die Bewährung Widerspruch erheben gem.<br />

den nachfolgenden Regeln für Widerspruch gegen Kontosperre.<br />

4. Kontosperre (Suspendierung der Franchisepartnerschaft). Die Kontosperre ist die zeitweise Aussetzung<br />

der Franchisepartner-Lizenz. Ein Franchisepartner Konto kann aufgrund verschiedener<br />

Vertragsverletzungen oder Vertragsbrüche gesperrt werden. Die Sperre wird solange aufrechterhalten,<br />

bis die Vertragsverletzung bzw. der Vertragsbruch behoben sind. Dies kann, je nach Vorfall,<br />

u. U. bis zu einigen Monaten dauern. Im Falle einer Kontosperre erhält der Franchisepartner ein<br />

entsprechendes Schreiben. Dieses Schreiben beinhaltet die Aktivitäten, die ein Franchisepartner<br />

leisten muss um die Sperre zu beenden. Diese Aktivitäten können die Folgenden einschließen:<br />

a. Die sofortige Beendigung aller Vertragsverletzungen und Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung;<br />

b. Die Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme an <strong>Unicity</strong> mit Stellungnahme zu den einzelnen<br />

Vorwürfen;<br />

c. Der Ausgleich etwaigen Schadens, welcher durch die Vertragsverletzungen entstanden ist;<br />

Aktivitäten, die durch <strong>Unicity</strong> zusätzlich gefordert werden.<br />

5. Beendigung des Vertrages. Versäumt es ein Franchisepartner auf ein Abmahnschreiben oder<br />

andere Anfragen von <strong>Unicity</strong> adäquat zu reagieren und die Unterlassungserklärung innerhalb<br />

des vorgegebenen Zeitraums abzugeben, kann <strong>Unicity</strong> die Franchisepartnerschaft aus wichtigem<br />

Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.<br />

Ein Franchisepartner kann gegen die Kontosperre Widerspruch einlegen, sofern er dies schriftlich<br />

innerhalb des im Schreiben zur Kontosperre genannten Zeitrahmens tut. Gesperrte Franchisepartner<br />

dürfen nicht: <strong>Unicity</strong> Vergütungen erhalten, in irgendeiner Weise an <strong>Unicity</strong> Funktionsbereichen oder<br />

Programmen teilnehmen, <strong>Unicity</strong> Produkte ein- und verkaufen. Die Vergütung eines gesperrten Franchisepartners<br />

verfällt an <strong>Unicity</strong>. Da gesperrte Franchisepartner keine Produktaufträge platzieren können,<br />

können sie sich während der Zeit ihrer Kontosperre nicht für Vergütungen qualifizieren. <strong>Unicity</strong><br />

kann nach eigenem Ermessen eine Franchisepartnerschaft während der Sperre qualifizieren und alle<br />

daraus resultierenden Vergütungen einbehalten.<br />

D. Zustellung der außerordentlichen Kündigung. Sobald die Entscheidung<br />

gefallen ist, eine Franchisepartnerschaft aus wichtigem<br />

Grund zu kündigen, schickt <strong>Unicity</strong> ein entsprechendes Kündigungsschreiben<br />

an die letzte vorliegende Anschrift<br />

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<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

des gekündigten Franchisepartners. Sofort nach Zustellung dieses Kündigungsschreibens von<br />

<strong>Unicity</strong> muss der Franchisepartner umgehend alle Franchisepartner-Aktivitäten einstellen.<br />

E. Widerspruch gegen Kündigung. Ein Franchisepartner, dessen Franchisepartnerschaft aus wichtigem<br />

Grund gekündigt wurde, kann gegen diese Kündigung Widerspruch erheben mit einer schriftlichen<br />

Begründung, einschließlich aller mildernden Umstände. Der Franchisepartner muss den<br />

Widerspruch während der im Kündigungsschreiben genannten Zeitspanne einreichen, spätestens<br />

jedoch fünfzehn (15) Tage nach Erhalt des Kündigungsschreibens. <strong>Unicity</strong> wird den Widerspruch<br />

zeitnah bearbeiten und den Franchisepartner von ihrer Entscheidung in Kenntnis setzen. Geht ein<br />

Widerspruch nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit ein, so ist die Kündigung endgültig.<br />

F. Folgen der Kündigung. Ganz gleich ob die Franchisepartnerschaft durch Kündigung des Franchisepartners<br />

oder seitens <strong>Unicity</strong> beendet wird, die Lizenz des Franchisepartners, seine Rechte und<br />

Privilegien sind mit Vertragsende widerrufen und der Franchisepartner ist nicht länger berechtigt<br />

<strong>Unicity</strong> Produkte zu verkaufen, andere mögliche Franchisepartner für <strong>Unicity</strong> zu sponsern oder<br />

sich selbst als einen unabhängigen Geschäfts-/Vertragspartner von <strong>Unicity</strong> zu bezeichnen. Die<br />

Webseite(n) des Franchisepartners zum <strong>Unicity</strong> Franchise oder den <strong>Unicity</strong> Produkten sind spätestens<br />

mit dem Datum der Beendigung des Vertrages zu schließen und die Nutzung jeglichen <strong>Unicity</strong><br />

Materials für Franchisepartner einzustellen.<br />

Der Franchisepartner verliert alle Rechte an Franchisepartner-Listen und muss umgehend alle vorhanden<br />

Franchisepartner-Listen und andere Dokumente und Materialien in seinem Besitz an <strong>Unicity</strong><br />

zurücksenden.<br />

Gekündigte Franchisepartnerschaften sind Eigentum von <strong>Unicity</strong>, die in ihrer aktuellen genealogischen<br />

Position in der <strong>Unicity</strong> Hierarchie verbleiben können und durch <strong>Unicity</strong> in eigenem Ermessen<br />

geführt, gepflegt, verkauft oder übertragen werden.<br />

Ein aus wichtigem Grund fristlos gekündigter Franchisepartner kann nicht vor Ablauf von achtzehn<br />

(18) Monaten ab Vertragsende eine neue Franchisepartnerschaft mit <strong>Unicity</strong> beantragen.<br />

Ist der Franchisepartner Presidential Sapphire oder höher und wird aus wichtigem Grund gekündigt,<br />

so stimmt er zu für die Dauer von sechs (6) Monaten ab Vertragsende nicht in irgendeinem<br />

Direktvertrieb in Wettbewerb zu gehen, noch irgendwelche Franchisepartner oder Angestellten<br />

von <strong>Unicity</strong> zu kontaktieren, in einem Markt, der von <strong>Unicity</strong> als offiziell geöffnet gilt. Die Bestimmung<br />

zur Verurteilung des Cross-Sponsoring bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.<br />

G. Produktrückkauf. Ein Franchisepartner, der seinen Vertrag freiwillig gekündigt hat, kann mit seiner<br />

Kündigung alle aktuell verkehrsfähigen, unbelasteten, wiederverwendbaren, ungeöffneten und<br />

anderweitig in seinem Besitz befindlichen, wiederverkäuflichen Produktbestände zurückgeben, sofern<br />

diese Produkte innerhalb der letzten 12 Monate von ihm gekauft wurden. Wird die Franchisepartnerschaft<br />

innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsabschluss wieder beendet, kann der Franchisepartner<br />

noch in seinem Besitz befindliche Produkte gegen 100%ige Erstattung des Kaufpreises an<br />

<strong>Unicity</strong> zurückgeben, sofern sich diese Produkte in wiederverkaufsfähigem Zustand befinden, und<br />

ungeöffnet und originalverpackt sind. Wird die Franchisepartnerschaft später als 90 Tage nach Vertragsabschluss<br />

beendet, werden für die Rücknahme vorstehend genannter Produkte noch 90%ig<br />

erstattet. Voraussetzung ist, dass die Rücksendung der Produkte unverzüglich nach Beendigung<br />

des Vertrages, d. h. innerhalb von 30 Tagen, vorgenommen wird. Von der Rücknahme ausgeschlos-


51<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

sen sind: saisonabhängige Ware, geöffnete Produkte, Produkte, die nicht mehr im Produktsortiment<br />

von <strong>Unicity</strong> enthalten sind, Produkte, deren Bestellung gegen die 70%-Regel verstößt, Produkte aus<br />

Lieferungen, die länger als 12 Monate zurückliegen sowie Produkte, die nicht wiederverkaufsfähig<br />

sind. Die Produkte sind auf Kosten des Franchisepartners mit deutlich auf dem Versandkarton angebrachter<br />

Retouren-Nummer an das <strong>Unicity</strong> Lager (Retourennummer und Rücksendeadresse sind<br />

anzufragen über das Customer Care Center) zurückzusenden. Unfreie Sendungen oder Sendungen<br />

an die <strong>Unicity</strong> Hauptverwaltung in Zug, Schweiz, können nicht angenommen werden. An den<br />

Franchisepartner während seiner Franchisepartnerschaft ausgeschüttete Vergütungen, Boni und<br />

<strong>Inc</strong>entives, die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Produkte stehen, werden von dem zu<br />

erstattenden Betrag in Abzug gebracht. Durch den Erwerb dieser Produkte erreichte Ränge werden<br />

entsprechend zurückgestuft.<br />

<strong>Unicity</strong> wird ebenfalls von <strong>Unicity</strong> erworbenes Verkaufsmaterial zu 100 % erstatten, sofern dieses<br />

ausreichend freigemacht an <strong>Unicity</strong> zurückgeschickt wird, sowie in wiederverwendbarem und wiederverkäuflichem<br />

Zustand ist. Selbsterstelltes Material, oder solches aus anderen Bezugsquellen ist<br />

hiervon ausgeschlossen.<br />

Franchisepartnerschaften, die aus wichtigem Grund gekündigt wurden, sind nicht zum 90%-<br />

Produktrückkauf oder 100%-Verkaufsmaterialrückkauf berechtigt.<br />

1. Im Sinne dieser <strong>Unternehmensrichtlinien</strong> sollten Produkte nicht als aktuell verkehrsfähig bezeichnet<br />

werden, wenn die Produkte nicht mehr marktüblich annehmbar, verkehrsfähig sind<br />

oder das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist; auch sind Produkte nicht als marktüblich annehmbar<br />

bzw. verkehrsfähig zu bezeichnen, wenn <strong>Unicity</strong> bei Kauf dieser Produkte den Franchisepartnern<br />

klar dargestellt hat, dass die Produkte saisonabhängige, ausgelaufene oder spezielle<br />

Werbeprodukte sind.<br />

2. Wurde auf das Volumen der retournierten Produkte an die Upline eines Franchisepartners aus<br />

einer beendeten Franchisepartnerschaft Vergütung ausbezahlt, so wird diese Vergütung von<br />

der Upline entsprechend zurückgefordert bzw. bei Vergütungszahlung einbehalten.<br />

Obwohl die Anforderungen im Hinblick auf die Rechtsprechung mancher Länder variieren können,<br />

muss ein Franchisepartner für die Erstattung folgende Schritte tun:<br />

a. Das Customer Care Center von <strong>Unicity</strong> kontaktieren und ein RMA-Formular (Retourenschein)<br />

und eine RMA-Nummer anfordern;<br />

b. Schriftlich die Erstattung von <strong>Unicity</strong> anfordern, mit Kopien der Original-Rechnungen und<br />

dem ausgefüllten RMA-Formular, und<br />

c. Die Sendung mit der RMA-Nummer klar und deutlich neben dem Adressfeld markiert<br />

zurück senden.<br />

Die Versandkosten für die zu retournierenden Produkte trägt der Franchisepartner. Der Franchisepartner<br />

ist verantwortlich für jegliche Beschädigung oder den Verlust während der Rücksendephase.<br />

Die Gefahr geht auf <strong>Unicity</strong> über, sobald <strong>Unicity</strong> den Empfang der Ware schriftlich bestätigt<br />

hat. Produkte, die bei der Rücksendung beschädigt werden und damit nicht mehr verkehrsfähig<br />

sind, werden nicht angenommen. Nach vollständiger Überprüfung aller eingesandten Unterlagen<br />

und retournierten Produkte wird <strong>Unicity</strong> dem ausgeschiedenen Franchisepartner<br />

den Betrag auf das von ihm angegebene Bankkonto bzw. die Kreditkarte erstatten.<br />

© <strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH / Stand 01/2011 Rev 1 de


52<br />

<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH <strong>Unternehmensrichtlinien</strong><br />

H. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Dieser Vertrag gilt für Franchisepartner mit Wohnsitz<br />

(Meldeadresse) in Europa und unterliegt bei allen Franchisepartnern dem Recht des Landes, in dem<br />

der jeweilige Franchisepartner seinen Wohnsitz hat (Meldeadresse). Gerichtsstand für alle Franchisepartner<br />

ist – soweit nicht anders angegeben – die jeweilige Hauptstadt seines Heimatlandes; die<br />

genauen Daten hierzu können dem § 21 der Franchisepartner-Vertragsbedingungen entnommen<br />

werden (Anhang B). <strong>Unicity</strong> und der Franchisepartner vereinbaren dies für diesen Vertrag in Verbindung<br />

mit einem Rechtsstreit, einer Klage oder einem daraus resultierenden Gerichtsverfahren,<br />

unwiderruflich. Im Streitfall sind der obsiegenden Partei Gerichts- und Anwaltskosten, sowie angemessene<br />

Reise- und Unterbringungskosten zu erstatten.<br />

I. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien ist der anderen Partei gegenüber haftbar für das verspätete<br />

Scheitern in der Ausführung jeglicher Bedingungen in dieser Gesamtvereinbarung, sofern<br />

solche Verspätung oder solches Scheitern auf höhere Gewalt oder andere Gründe außerhalb angemessener<br />

Kontrolle, einschließlich aber nicht beschränkt auf Handlungen von Regierungen, Unruhen,<br />

Krieg, Transportunterbrechungen, Streiks oder andere Arbeitsprobleme, Arbeitskräftemangel,<br />

Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben (jedes eine Bedingung von „höherer Gewalt“) zurückzuführen<br />

sind. Die hierunter spezifizierte Ausführung von Bedingungen wird während der Existenz<br />

jeglicher Situation der höheren Gewalt ausgesetzt und sobald möglich unter Nutzung des angemessenen<br />

betrieblichen Aufwands der Parteien unverzüglich wieder aufgenommen, um die Konsequenzen<br />

einer Situation höherer Gewalt zu minimieren.<br />

J. Haftungsbeschränkung. <strong>Unicity</strong> schließt jede Haftung für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gegenüber<br />

den Franchisepartnern für unmittelbare, mittelbare oder Mangelfolgeschäden aus. Dies<br />

gilt nicht im Fall grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit.<br />

K. Reisen/<strong>Inc</strong>entives. Soweit die von <strong>Unicity</strong> organisierten Reisen, an denen der Franchisepartner<br />

teilnimmt, <strong>Inc</strong>entive-Charakter haben, so ist der Wert dieser Reisen steuerlich nicht absetzbar. Der<br />

Franchise partner ist vielmehr verpflichtet, den Wert seinem Einkommen zuzurechnen und zu versteuern.<br />

Verschiedenes: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages (Gesamtvereinbarung) unwirksam sein<br />

oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages (einschließlich<br />

der <strong>Unternehmensrichtlinien</strong>) nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch<br />

eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck möglichst nahe kommt.


<strong>Unicity</strong> Global Markets GmbH<br />

Rigistrasse 2<br />

6300 Zug<br />

Schweiz<br />

www.unicity.net<br />

www.bioslifefranchise.eu<br />

servicemanagement@unicity.net<br />

Telefon Fax<br />

Kosten pro Minute<br />

aus dem Festnetz 1<br />

Deutschland 0180 300 10 11 0180 333 93 39 0,09 € 2<br />

Dänemark +49 (0) 6172 171 0850 +49 (0) 6172 171 0829<br />

Großbritannien +49 (0) 6172 171 0833 +49 (0) 6172 171 0829 1,2 £ – 2,4 £<br />

Irland +49 (0) 6172 171 0833 +49 (0) 6172 171 0829<br />

Niederlande 0900 265 85 16 0900 265 85 17 0,20 €<br />

Österreich 0820 400 061 0820 400 062 0,116 €<br />

Polen +49 (0) 6172 171 0856 +49 (0) 6172 171 0829<br />

Schweden 0770 930 027 0770 930 028 0,10 SEK<br />

Schweiz 0844 556 556 0844 556 557 0,11 CHF<br />

Türkei +90 216 449 30 60 00 90 216 449 03 60 0.077 YTL – 0.091 YTL<br />

Ungarn +49 (0) 6172 171 0854 +49 (0) 6172 171 0829<br />

<strong>International</strong> +49 (0) 6172 171 0833 +49 (0) 6172 171 0829<br />

1 Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen kann es zu Mehrkosten kommen.<br />

2 aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen.<br />

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Sponsor.

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