Anregungen zum "Steuern Sparen" - Unternehmen Arztpraxis
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<strong>Anregungen</strong> <strong>zum</strong> "<strong>Steuern</strong> Sparen"<br />
Herr/Frau/Firma Mandantenummer<br />
Straße, PLZ, Ort Jahr<br />
<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
1 Sonderausgaben Stiftung Kinderträume fördern Spenden bis 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (GdE) sind als<br />
Sonderausgaben abzugsfähig<br />
§ 10b EStG<br />
2 Sonderausgaben Gemeinnützige Stiftung gründen bis 1 Mio EUR (Eheleute 2 Mio EUR) können p.a. investiert werden -<br />
verteilen über 10 Jahre möglich<br />
§ 10b EStG<br />
3 Sonderausgaben Vorauszahlung von privaten<br />
Sofern private KV-Beiträge noch im alten Jahr vorausgezahlt werden, § 10 (1) Nr. 3 EStG i. V. m.<br />
Krankenversicherungsbeiträgen<br />
können sie steuermindernd geltend gemacht werden (insgesamt das 2,5 § 10 (4) EStG<br />
fache der Beiträge)<br />
4 Familie Sonderausgaben Absetzbarkeit von Schulgeld 30% des Schulgeldes für private Schulen und Internate sind absetzbar<br />
(max. 5.000 EUR, d.h. 30% von 16.667 EUR pro Kind p.a.)<br />
§ 10 (1) Nr. 9 EStG<br />
5 Familie Sonderausgaben Kinderbetreuungskosten (Au-pair, Kinderfrau, Kita,<br />
Tagesmutter, Babysitter)<br />
6 Familie Sonderausgabe Kosten für das Erststudium bzw. die erste<br />
Ausbildung sind als Sonderausgabe absetzbar<br />
Einkommensteuer<br />
Steuerzahler allgemein<br />
- Abzugsfähigkeit ist ab 2012 unabhängig davon, ob die Betreuung<br />
beruflich veranlasst ist, absetzbar für Kinder bis 14 Jahre,<br />
- Insgesamt 2/3 höchstens 4.000 EUR (also Betreuungskosten bis 6.000<br />
EUR) pro Kind p.a.<br />
- Sämtliche Kosten inkl. Miete, Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte,<br />
Bücher, Gebühren etc. sind absetzbar<br />
- Als Sonderausgaben bis zu 6.000 EUR p.a.<br />
- Die Absetzbarkeit ggfs. als Werbungskosten ist strittig - es gibt noch<br />
keine endgültige Entscheidung (Vorteil: als Werbungskosten können die<br />
Verluste vorgetragen werden)<br />
7 Steuerminderung Handwerkerrechnungen - 20 % Arbeits- und Fahrtkosten aus Handwerkerrechnungen, höchsten<br />
1.200 EUR, sind von der Steuer abzuziehen (d.h. 20 % von 6.000 EUR)<br />
- Zahlungszeitpunkt ist relevant - Optimierung durch<br />
Verschieben/richtiges Timing möglich<br />
8 Familie Steuerminderung Haushaltsnahe Dienstleistungen;<br />
- Mietnebenkosten<br />
- Putzfrau und Gärtner<br />
- Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
- 20 % sind von der Steuer abzuziehen, höchstens 4.000 EUR (d.h. 20 %<br />
von 20.000 EUR)<br />
- Mietnebenkostenabrechnung: Ansetzen der Kosten für Hausmeister,<br />
Strom und Wasser ablesen, Fahrstuhlwartung, Treppenhausreinigung<br />
- Putzfrau und Gärtner: Ansetzen entsprechender Rechnungen<br />
- Pflege und Betreuung: bestimmte Dienstleistungen zur Pflege und<br />
Betreuung von Angehörigen sind absetzbar<br />
- Zahlungszeitpunkt relevant - Optimierung durch Verschieben möglich<br />
§ 10 (1) Nr. 5 EStG<br />
§ 10 (1) Nr. 7 EStG<br />
§ 35a EStG<br />
§ 35a EStG<br />
Folgeberatung<br />
erledigt<br />
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<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
9 Steuerminderung Haushaltsnahe Dienstleistungen;<br />
Zusätzlich 20 % aus Minijobs ansetzbar, höchstens 510 EUR (d.h. 20 % § 35a EStG<br />
Minijobs<br />
von 2.550 EUR)<br />
10 Familie Steuerminderung Erbschaft: Prüfung einer Steuerermäßigung bei<br />
Belastung mit ErbSt<br />
§ 35b EStG<br />
11 Außergewöhnliche Belastungen Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse - Gesundheit fördern durch Absetzen von nicht durch die Krankenkasse § 33 (1) EStG<br />
übernommen werden<br />
übernommenen Kosten, z.B. Behandlungen durch Heilpraktiker,<br />
Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen, Zahnersatz, Brillen, Kuren,<br />
Fahrtkosten <strong>zum</strong> Arzt oder zur Apotheke (Voraussetzung: <strong>zum</strong>utbare<br />
Belastung ist überschritten)<br />
- Zumutbare Belastung ist abhängig vom Einkommen und der Kinderzahl<br />
zwischen 1% bis 7%<br />
- wenn <strong>zum</strong>utbare Belastung überschritten ist --> Optimierung durch<br />
Verschieben von Zahlungszeitpunkten möglich<br />
12 Familie Außergewöhnliche Belastung Studium/Ausbildung des Kindes - Pauschale von 924 EUR p.a., sofern Kind nicht zu Hause wohnt<br />
- NEU ab 2012 - keine Anrechnung eigener Einkünfte des Kindes<br />
13 Außergewöhnliche Belastung Zivilprozesskosten sind als agB absetzbar<br />
- Voraussetzung ist, dass mindestens eine 50%-Chance besteht, den<br />
(siehe auch ETLnet 29.11.11)<br />
Prozess zu gewinnen<br />
- Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums<br />
14 Familie Außergewöhnliche Belastung Unterbringung eines unterhaltsberechtigten - Pflegeheimkosten bis 8.004 EUR p.a. ansetzbar z.B. für Miete,<br />
Angehörigen im Altersheim<br />
Verpflegung<br />
- Nicht Betreuungsleistungen und Pflege, diese Kosten sind bereits als<br />
Sonderausgabe und damit ohne <strong>zum</strong>utbare Belastung abzugsfähig<br />
§ 33a (2) EStG<br />
§ 33 (1) EStG<br />
§ 33 (1) EStG<br />
15 Familie Außergewöhnliche Belastung Unterhaltszahlungen Auch Unterhaltszahlungen an Eltern und Schwiegereltern (für Eltern<br />
intakter Ehen als auch für getrennt lebende Ehepartner) bis 8.004 EUR<br />
p.a. absetzbar<br />
§ 33a (1) EStG<br />
16 Steuerfreie Einnahmen Steuerfreie Vermietung von Werbeflächen Bis 256 EUR p.a., z.B. auf seinem Auto § 22 Nr. 3 EStG<br />
17 Steuerfreie Einnahmen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Innerhalb der gesetzlichen Grenzen § 3b EStG i.V.m. §1<br />
Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />
(SvEV)<br />
18 Steuerfreie Einnahmen "Übungsleiter-Freibetrag" auch für Ausbilder,<br />
Erzieher, Betreuer und Pfleger, die ehrenamtlich<br />
tätig sind<br />
19 Steuerfreie Einnahmen Aufwandsentschädigung für öffentliche Ämter oder<br />
gemeinnützige Vereine<br />
20 Familie Kindergeld Kindergeld beantragen - für Kinder mit eigenem<br />
Einkommen wird wieder Kindergeld gezahlt<br />
Einkommensteuer<br />
Steuerzahler allgemein<br />
Bis 2.100 EUR sind steuer- und SV-frei § 3 Nr. 26 EStG<br />
500 EUR p.a. sind steuer- und SV-frei § 3 Nr. 26a EStG<br />
Kindergeld gibt es ab 2012 wieder<br />
a) ohne Berücksichtigung einer Einkommensgrenze bei den Kindern<br />
unter 25 Jahren<br />
§ 32 i. V. m. § 62 ff. EStG<br />
21 Familie Elterngeld Steuerliche Gestaltung des Einkommens im Vorfeld<br />
b) während des Ableistens des Bundesfreiwilligendienstes<br />
Z.B. Steuerklassenwahl zur Erhöhung des Nettoeinkommens § 2 des Bundeselterngeldund<br />
Elternzeitgesetzes<br />
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<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
22 Familie Steuerglättung Nutzen sämtlicher Freibeträge und<br />
Einkommensgrenzen durch Verlagerung von<br />
Einkünften auf die Kinder<br />
23 Familie Steuerglättung Getrennte versus Zusammenveranlagung von<br />
Ehegatten<br />
- Grundfreibetrag 8.004 EUR + Werbungskosten-Freibetrag 1.000 EUR +<br />
Freibetrag KapV 801 EUR und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR<br />
- insgesamt 9.841 EUR, wenn Einkünfte aus KapV und unselbständige<br />
Tätigkeit vorhanden sind<br />
- Achtung: Kinder werden selber sozialversicherungspflichtig (falls<br />
vorher Familienversicherung bestand)<br />
- Splittingtarif und Verlustverrechnung;<br />
- Erstellen einer Steuererklärung oder 2 Steuererklärungen (ggfs.<br />
doppelte Steuerberaterkosten etc.)<br />
- Außergewöhnliche Belastung (agB): Zurechnung der agB zu dem<br />
Ehegatten, der sie getragen hat, Berechnung der <strong>zum</strong>utbaren Belastung<br />
auf Basis des einzelnen Einkommens<br />
24 Steuerglättung (unterjährig) Unterjährig mehr Netto vom Brutto Eintragen von Freibeträgen für z.B. für Kinderbetreuung oder<br />
Unterhaltszahlungen auf der Steuerkarte<br />
--> Achtung: geringere Rückerstattung bzw. Nachzahlung nach<br />
Erstellung der ESt-Erklärung möglich<br />
25 Familie Steuerglättung (unterjährig) Steuerklassenwahl III-V bei Verdienstgefälle; IV-IV bei ähnlich hohen Einkommen;<br />
Faktorverfahren<br />
--> Steuerklassenkombination überdenken, wenn Lohnersatzleistungen<br />
anstehen (Mutterschaftsgeld; Elterngeld; Altersteilzeit; Krankengeld;<br />
Unterhaltsgeld; Übergangsgeld, Arbeitslosengeld etc.)<br />
26 Werbungskosten optimieren Freibetrag "aushebeln" - Zahlungszeitpunkt ist<br />
entscheidend<br />
- Verschieben von Zahlungen für geplante Anschaffungen (z.B.<br />
Weiterbildung, Fachliteratur, Büroausstattung, PC)<br />
- Freibetrag bereits erreicht und kommendes Jahr wird Freibetrag<br />
wahrscheinlich nicht überschritten (oder Verminderung des<br />
Steuersatzes im kommenden Jahr)<br />
--> Verlagerung von Investitionen und Kosten in das laufende Jahr<br />
§ 26b EStG<br />
§ 39a EStG<br />
§ 38b EStG<br />
§ 11 und § 9a EStG<br />
27 Werbungskosten Beruflich bedingte Umzüge - Folgende Kosten können per Nachweis geltend gemacht werden: § 9 EStG i.V.m. § 5ff.<br />
Transportkosten der Wohnungseinrichtung, Reisekosten im<br />
Zusammenhang mit dem Umzug - auch für Angehörige,<br />
Leerstandskosten für bisherige Whg, Maklerkosten, ebenfalls die Kosten<br />
für die alte Wohnung, wenn Familie erst später umzieht<br />
- zusätzlich Pauschale von 1.283 EUR für Eheleute, 641 EUR für Ledige<br />
zzgl. 283 EUR für jede weitere <strong>zum</strong> Haushalt gehörende Person für<br />
sonstige Auslagen wie z.B. Kosten für die eigene und die Kfz-<br />
Ummeldung oder Änderung des Telefonanschlusses - statt der<br />
Pauschale können höhere Kosten nachgewiesen werden<br />
BundesumzugskostenG<br />
28 Werbungskosten Kosten für Weiterbildung, zweites Studium und Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, § 9 EStG<br />
Umschulung<br />
Bücher, Zinsen für einen Bildungskredit<br />
29 Werbungskosten Arbeitsmittel Bis 410 EUR (ohne USt) sofort abzugsfähig § 9 EStG<br />
30 Werbungskosten PC Computer über drei Jahre abzuschreiben § 9 EStG<br />
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<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
31 Werbungskosten Sprachkurs - Wenn die Sprache für den Beruf erforderlich ist, Abzug möglich<br />
- Hinweis: ein straff durchorganisierter Kurs erleichtert den Ansatz als<br />
berufliche Werbungskosten, da kein Raum für touristische Aktivitäten<br />
belassen ist<br />
- Ggfs. Aufteilung in privaten und beruflichen Anteil<br />
§ 9 EStG<br />
Einkommensteuer<br />
32 Werbungskosten Berufsbekleidung Amtstrachten, Uniformen, Kellnerfrack, Tankwart-Kombi, Arztkittel etc. § 9 EStG<br />
33 Werbungskosten Fachliteratur § 9 EStG<br />
34 Werbungskosten Telefongebühren und Smartphone Pauschal absetzbar sind 20 % der Aufwendungen max. 20 EUR/Monat;<br />
ansonsten muss Nachweis über höhere Kosten geführt werden<br />
§ 9 EStG<br />
35 Werbungskosten Dienstreisen Nicht vom Arbeitgeber übernommene Fahrtkosten,<br />
Übernachtungskosten, Tagespauschalen<br />
36 Werbungskosten Arbeitszimmer + Kosten der Ausstattung - Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen<br />
Betätigung, sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig<br />
- Wenn nicht beruflicher Mittelpunkt und Arbeitgeber stellt keinen<br />
Arbeitsplatz, Pauschale von 1.250 EUR p.a.<br />
--> Hinweis: kein Arbeitszimmer, sondern 100%<br />
Werbungskosten/Betriebsausgaben sind Aufwendungen für eine<br />
berufliche Werkstatt, ein Studio oder die Praxis<br />
--> Investitionen tätigen, wenn Werbungskosten-Pauschbetrag<br />
überschritten ist<br />
37 Familie Werbungskosten Doppelte Haushaltsführung - Aufwendungen für die Kosten am Arbeitsort<br />
- Kosten für Fahrten zwischen Arbeit und Lebensmittelpunkt, einmal pro<br />
Woche mit Pauschale von 0,30 EUR/Entfernungskilometer ansetzbar<br />
(geht nicht bei Firmenwagen)<br />
- Kosten für die Miete einer Whg bis 60 qm (auch Renovierungskosten)<br />
- Verpflegungsmehraufwendungen sind auf 3 Monate begrenzt<br />
§ 9 EStG<br />
38 Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 30 Cent pro Kilometer für 230 Arbeitstage; ab 15 km ist<br />
Werbungskosten-Pauschale von 1.000 EUR überschritten<br />
39 Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Streckenkilometer anstatt kürzester Strecke ansetzbar, wenn<br />
Zeitersparnis mindestens 20 min (z.B. wegen ständiger Staugefahr auf<br />
kürzester Strecke)<br />
40 Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Ansatz tatsächlicher Kosten bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs,<br />
wenn diese im Gesamtjahr höher sind als die Entfernungspauschale<br />
(Änderung: bis 2012 war die Prüfung pro Strecke und pro Tag<br />
durchzuführen; künftig pro Jahr)<br />
§ 9 EStG<br />
§ 4 (5) Nr. 6b EStG<br />
§ 9 EStG<br />
§ 9 EStG<br />
§ 9 EStG<br />
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<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
41 Familie Sonderausgaben Riester-Rente Beratungstermin mit RCU vereinbaren<br />
- 154 EUR Grundzulage zzgl. Zulage für Kinder von 185 EUR, für Kinder,<br />
die ab 2008 geboren wurden: 300 EUR/Kind p.a. oder<br />
- (Falls günstiger) Sonderausgabenabzug in Höhe von max. 2.100 EUR<br />
- Für volle Zulage muss 4% der rentenversicherungspflichtigen<br />
Einnahmen (max. 2.100 EUR abzgl. Zulagen) eingezahlt werden;<br />
Mindestbeitrag ab 2012: 60 EUR<br />
- Auch für eine selbst genutzte Immobilie<br />
- ACHTUNG: gilt nicht für Arbeitnehmer in Versorgungswerken<br />
§ 10a i. V. m. § 79 ff. EStG<br />
42 Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen (private und gesetzliche<br />
Rentenversicherung inklusive Versorgungswerken)<br />
u.a. Rürup-Rente<br />
Einkommensteuer<br />
- Beratungstermin mit RCU vereinbaren<br />
- Gilt auch für Unternehmer<br />
- In 2012 = 74 % von 20.000/40.000 EUR abzugsfähig (das sind in 2012 =<br />
14.800/29.600EUR)<br />
--> Erhöhung der 60% aus 2005 um jährlich 2%-Punkte - voller Abzug in<br />
2025<br />
- Anrechnung von Beiträgen zur gesetztlichen Rentenversicherung bzw.<br />
zu Versorgungseinrichtungen<br />
- Spezielle Versicherungsverträge sind förderfähig, z.B. auch Rürup-<br />
Verträge gekoppelt mit Berufsunfähigkeit: Gesamtbeitrag ansatzfähig<br />
- Zur Berechnung siehe ETLnet: Artikel 3202 Vorsorgecheck<br />
43 Steuersatz Abgeltungssteuer versus persönlicher Steuersatz Günstigerprüfung immer beantragen, wenn persönlicher<br />
Grenzsteuersatz < 25 % ist<br />
Achtung: Günstigerprüfung in Ausnahmefällen auch bei > 25% sinnvoll<br />
(Grundfreibetrag bei ausschließlicher Erzielung von Kapitaleinkünfte,<br />
Altersentlastungsbetrag, Härteausgleich)<br />
44 Steuersatz Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen Wenn Kapitalerträgen > als 801/1.602 Eur und < 8.841 EUR<br />
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, dann wird keine Steuer<br />
fällig<br />
45 Steuerglättung Freistellung optimieren - Freiststellungsaufträge auf Banken verteilen, so dass Freibetrag auch<br />
ausgenutzt wird<br />
- keine Erklärung im Rahmen der ESt-Erklärung notwendig<br />
46 Verlustverrechnung Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
verfallen am 31.12.2013<br />
47 Verlustverrechnung Zum Jahresende: Nutzen von erlittenen Verlusten<br />
und Verrechnung mit Erträgen, die der<br />
Abgeltungsteuer unterlagen (Rückerstattung<br />
möglich!)<br />
48 Werbungskosten Immobilie modernisieren: Wahlrecht zur Verteilung<br />
von Modernisierungskosten<br />
- Verlustbescheinigung bis 15.12. bei der Bank beantragen für realisierte<br />
Kursverluste<br />
- Verrechnen mit Gewinnen bei anderen Banken teilweise Erstattung<br />
mit Abgeltungsteuer<br />
- Modernisierungskosten sind sofort abzugsfähig oder innerhalb der<br />
kommenden 2-5 Jahre<br />
49 Werbungskosten Abschreibungspotential erhöhen<br />
- Wahlrecht sofern Kosten > 2.000 EUR<br />
Kosten für Grundsteinlegung und Richtfest sind Herstellungskosten,<br />
diese können über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden<br />
50 Werbungskosten Vollständige Nutzung der<br />
Sonderabschreibungsmöglichkeiten<br />
Einkommensteuer<br />
Arbeitnehmer<br />
Anleger<br />
Vermieter<br />
- Sonder-Afa nutzen<br />
- Sanierungs-Afa ausnutzen<br />
§ 10 (3) EStG<br />
§ 32d EStG<br />
§ 20 (9) i. V. m. § 44a<br />
EStG<br />
§ 20 (6) i. V. m. § 23 EStG<br />
§ 20 (6) i. V. m. § 43a<br />
EStG<br />
§ 82b EStG<br />
§ 7i und § 7h EStG<br />
Seite 5/8 ETL ADVISION
Einkommensteuer<br />
Einsprüche<br />
<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
51 Verlustverrechnung Verbilligte Vermietung an Angehörige<br />
- Wenn mehr als 66% der ortsüblichen Miete, dann 100% der<br />
§ 21 (2) EStG<br />
Verluste zur Verrechnung mit anderen Einkünften Werbungskosten absetzbar<br />
- Meistens werden damit Verluste entstehen, die mit anderen positiven<br />
Einkünften verrechenbar sind<br />
52<br />
Für folgende Sachverhalte sollte der Siehe ETLnet: Mustereinsprüche Beispielhaft:<br />
Steuerbescheid offen gehalten werden:<br />
- Versagung des Werbungskostenabzuges bei Kapitaleinkünften<br />
- Keine <strong>zum</strong>utbare Belastung bei Krankheitskosten<br />
53 Rechtsformwahl Durch Wechsel der Rechtsform lassen sich ggfs.<br />
<strong>Steuern</strong> sparen<br />
Siehe Tabellenblatt "Rechtsformwahl"<br />
Lohnkostenoptimierung Berechnung des Vorteils ... Siehe Tabellenblatt "nettomaxx"<br />
54 Lohnkostenoptimierung Aufmerksamkeiten Aus besonderem Anlass gewährte Sachzuwendungen, z.B. Bücher oder<br />
Blumen oder eine besondere Bewirtung bis 40 EUR<br />
R 19 (6) EStR<br />
55 Lohnkostenoptimierung Auslagenersatz Aufwendungen durch beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit § 3 Nr. 50 EStG i. V. m. R<br />
3.50 (2) LStR<br />
56 Lohnkostenoptimierung Fehlgeldentschädigung/Mankogeld Arbeitnehmer verwaltet die Bargeldkasse, Risikoausgleich durch<br />
Mankogeld: 16 EUR / Monat steuerfrei<br />
R 19.3 (1) Nr. 4 LStR<br />
57 Lohnkostenoptimierung Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte - Private Nutzung von Mobiltelefon, Notebook ist steuerfrei<br />
§ 3 Nr 45 EStG i. V. m.<br />
- Ob überhaupt eine betriebliche Nutzung stattfindet ist unerheblich<br />
- Voraussetzung: Geräte müssen im Eigentum des Arbeitgebers bleiben<br />
R 3.45 LStR<br />
58 Lohnkostenoptimierung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschaliert versteuert (15 %) aber SV-frei, wenn Firmenwagen gestellt § 9 (1+2) EStG i. V. m.<br />
wird oder der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt<br />
R 9.5 (3) LStR<br />
59 Lohnkostenoptimierung Job-Ticket - Vereinbarung zw. Arbeitgeber und Öffentlichem Nahverkehr<br />
§ 8 (2) S.9 EStG i. V. m. §<br />
- Wird entweder pauschalversteuert bzw. unter 44 EUR/Monat<br />
steuerfrei; SV-frei<br />
40 (2) S.2 EStG<br />
60 Familie Lohnkostenoptimierung Kinderbetreuungszuschuss Erstattung Kinderbetreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder ist § 3 Nr. 33 EStG i. V. m. R<br />
steuer- und SV-frei<br />
3.33 LStG<br />
61 Lohnkostenoptimierung Werkzeuggeld/Messergeld Erstattungen für berufsübliche Aufwendungen für Werkzeuge sind § 3 Nr. 30 EStG i. V. m. R<br />
steuer- und SV-frei<br />
3.30 LStG<br />
62 Lohnkostenoptimierung Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit und Zuschläge für Arbeitszeiten § 3 (1) Nr. 1, 3, 4 EStG i. V.<br />
zw. 20.00 - 6.00 Uhr sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerund<br />
SV-frei<br />
m. § 3 (3) Nr. 2 EStG<br />
63 Lohnkostenoptimierung Essensgutscheine:<br />
Bis zu 44 EUR/Monat sind steuerfrei § 8 (2) EStG i. V. m.<br />
Restaurantchecks/Essenzuschuss/Essenmarken<br />
R 8.1 (7) LStR<br />
<strong>Unternehmen</strong>steuern<br />
Unternehmer allgemein<br />
64 Lohnkostenoptimierung Telefon/Internetkosten Pauschal 20 % der privaten Aufwendungen max. bis 20 EUR/Monat § 40 (2) EStG i. V. m.<br />
R 40.2 LStR<br />
65 Familie Lohnkostenoptimierung Heimarbeiterzuschlag - Bei Telearbeitsverhältnissen/Home-Office können Kosten für Miete,<br />
Heizung, Strom erstattet werden<br />
- Sind die Kosten geringer als 10% des Grundlohns, sind die Erstattungen<br />
steuer- und SV-frei<br />
R 46 (2) LStR<br />
66 Lohnkostenoptimierung Erholungsbeihilfe Finanzielle Beihilfe bei Nutzung des Urlaubs für eine spezielle<br />
§ 40 (2) Nr. 3 EStG i. V. m.<br />
Erholungsphase - Erstattung pauschaliert mit 25%besteuert<br />
R 40.2 LStR<br />
67 Lohnkostenoptimierung Betriebliche Gesundheitsförderung Maßnahmen des Arbeitnehmers zur Aufrechterhaltung und<br />
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes bis max. 500 EUR<br />
p.a.<br />
§ 3 Nr. 34 EStG<br />
68 Lohnkostenoptimierung Firmenwagen Wenn Lohnsteuer auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
pauschaliert wird, ist der Betrag SV-frei<br />
H 9.5 LStR, R 4.12 (1) EStR<br />
Seite 6/8 ETL ADVISION
<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
69 Lohnkostenoptimierung Gutscheine für Waren und<br />
Bemessungsgrenze 44 EUR - steuer- und SV-frei § 8 (2) EStG i. V. m.<br />
Dienstleistungen/Tankgutscheine<br />
R 8.1 LStR<br />
70 Lohnkostenoptimierung Berufsbekleidung Ersatz der typischen Berufsbekleidung durch den Arbeitgeber ist steuer- § 3 Nr. 31 EStG i. V. m.<br />
und SV-frei<br />
R 3.31 LStG<br />
71 Lohnkostenoptimierung Sammelbeförderung Wenn durch Arbeitgeber organisiert und betriebsnotwendig, dann § 3 Nr. 32 EStG i. V. m.<br />
steuer- und SV-frei<br />
R 3.32 LStG<br />
72 Lohnkostenoptimierung Unterstützungsleistungen Ist der Arbeitnehmer in einer besonderen Notsituation (z.B. Krankheit § 3 Nr. 11 EStG i. V. m.<br />
oder finanzieller Schaden), Unterstützung bis 600 EUR steuer- und SVfrei<br />
R 3.11 LStG<br />
73 Lohnkostenoptimierung Belegschafts- und Personalrabatte - Für vom Arbeitgeber produzierte oder vertriebene Waren und § 8 (3) EStG i. V. m. R 8.2<br />
Dienstleistungen<br />
- Verbilligte Abgabe bis zu einem Vorteil von 1.080 EUR p.a. steuer- und<br />
SV-frei<br />
LStR<br />
74 Lohnkostenoptimierung Werbeflächen 256 EUR p.a. sind steuer- und SV-frei § 22 Nr. 3 EStG<br />
75 Lohnkostenoptimierung Parkplatz - Kostenlose oder verbilligte Überlassung von Parkraum an Beschäftigte<br />
ist steuerfrei<br />
- auch die Anmietung von nicht unmittelbar in der Nähe liegenden<br />
Tiefgaragenplätzen<br />
76 Lohnkostenoptimierung Anstieg für steuer- und sozialversicherungsfreie Anstieg von 4.440 EUR p.a. (370 EUR/Monat) auf 4.488 EUR p.a. (374<br />
Beiträge in der betrieblichen Altervorsorge (4% der<br />
BBMG + 1.800 EUR)<br />
EUR/Monat)<br />
<strong>Unternehmen</strong>steuern<br />
Unternehmer allgemein<br />
77 Lohnkostenoptimierung Betriebsveranstaltung - Bis 110 EUR / Arbeitnehmer nicht zu versteuern<br />
- Max. 2 Veranstaltungen p.a.<br />
78 Lohnkostenoptimierung Übernahme von Unfallkosten Soweit sich der Unfall auf Dienstreise ereignete, ist der Ersatz der Kfz-<br />
Unfallfolgekosten steuer- und sv-frei<br />
79 Betriebsausgaben Sonderabschreibung 20 % Sonderabschreibung möglich § 7g EStG<br />
80 Betriebsausgaben Investitionsabzugsbetrag - Investitionsabzugsbetrag = 40 % (höchsten 200.000 EUR --> Investition § 7g EStG<br />
(Maschinen, Büroausstattung, Autos) von max 500.000 EUR) vom<br />
Gewinn abzugsfähig<br />
- Muss innerhalb von 3 Jahren investiert werden<br />
- Voraussetzung: Betriebsvermögen ist kleiner TEUR 235 bzw. Gewinn <<br />
TEUR 100 bei Einnahmenüberschussrechner<br />
--> siehe ETLnet: Merkblatt Investitionsabzugsbetrag<br />
81 Betriebsausgaben Rücklage für Ersatzbeschaffung - Übertragung stiller Reserven<br />
- Ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens, welches<br />
infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines<br />
behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen<br />
ausscheidet<br />
R 6.6 EStR<br />
82 Betriebsausgaben Rücklage 6b EStG Übertragung stiller Reserven bei Verkauf und anschließendem Kauf von<br />
Gebäude, Grund und Boden, Schiffe<br />
§ 6b EStG<br />
83 Familie Betriebsausgaben Beschäftigung von Angehörigen - Optimierung: Sozialversicherung und Steuerersparnis, z.B. 400<br />
EUR/Mini-Jobs (2. Job)<br />
www.minijob-zentrale.de<br />
84 Betriebseinnahmen Ausschöpfen von Fördermitteln --> Beratungsgespräch mit der ETL <strong>Unternehmen</strong>sberatung<br />
- Fördermittel-Hotline der ETL UB<br />
- Siehe ETLnet<br />
85 Betriebseinnahmen Investitionszulage - Fortführung bis 2013 Siehe ETLnet: Merkblatt Investitionszulage<br />
86 Bilanzstruktur; Betriebsausgaben Außerbilanzielle Erfassung von z.B.<br />
Geschäftsausstattung, Firmenwagen, etc.<br />
--> Beratungsgespräch mit ETL Leasing vereinbaren<br />
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<strong>Steuern</strong> Sparen !!<br />
Nr. Bereich Wer? Familie Wo sollen <strong>Steuern</strong> gespart werden? Womit kann gespart werden? Wie funktioniert's? Rechtsgrundlage Check<br />
87 Bilanzstruktur; Liquidität Debitorenfinanzierung<br />
Factoring oder Inkasso<br />
--> Beratungsgespräch mit anteeo oder ETL Leasing<br />
88 Steuerpflicht/Gewerbesteuer Vermeidung der Abfärbung durch Auslagerung der<br />
gewerblichen Tätigkeit<br />
Z.B. bei Vermietung und Verpachtung, Ärzte + Verkauf von Heilmitteln § 15 (3) Nr. 1 EStG<br />
89 Steuersatz Thesaurierungsbesteuerung Einbehaltene und wieder investierte Gewinne werden mit 28,25 % +<br />
SolZ besteuert anstatt mit individuellem Steuersatz des Unternehmers<br />
--> Achtung: Nachversteuerung kann teuer werden<br />
--> Siehe ETLnet: Thesaurierungsbesteuerung<br />
90 Altersvorsorge Insolvenzsicherung der Altersvorsorge --> Beratungstermin mit RCU<br />
91 Altersvorsorge Über Fördermöglichkeit des Ehegatten --> Riester-<br />
Sparen auch für Unternehmer möglich;<br />
Mindesteigenbeitrag 60 EUR für jeden Riester-<br />
Sparer<br />
92 Altersvorsorge Besprechungsprotokoll: Rürup-Rente als<br />
steuerbegünstigte Zusatzvorsorge für Selbständige<br />
93<br />
<strong>Unternehmen</strong>steuern<br />
GmbHs<br />
ErbSt<br />
--> Beratungstermin mit RCU<br />
- Siehe Punkt 41<br />
--> Beratungstermin mit RCU<br />
- Siehe Punkt 42<br />
Steuerfreie Einnahmen Steuerfreiheit von Dividenden Gründung einer Familienholding § 8b KStG<br />
94<br />
Familie Erbschaft Ausnutzen der Freibeträge alle 10 Jahre Alle 10 Jahre können bis zu TEUR 500 an Ehegatten, TEUR 400 an<br />
Kinder, TEUR 20 an Geschwister verschenkt werden, ohne dass<br />
Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer anfällt<br />
95 Optimierung Auf den Zahlungszeitpunkt kommt es an,<br />
Relevant für Einnahmenüberschussrechner, bei der Einkommensteuer,<br />
Verschiebungen in andere Jahre ist möglich allerdings nicht bei Bilanzierern<br />
96 Fristverlängerung Antrag stellen, wenn Abgabe bis 31.5. nicht klappt,<br />
Verlängerung bis 31.12., wenn Steuerberater<br />
eingeschaltet ist<br />
Verschiedenes<br />
Personengesellschaft<br />
alle ESt<br />
§ 16 ErbStG<br />
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