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08-2021

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Bürger-Magazin und Amtsblatt der Gemeinde Blankenheim · Ausgabe August 2021

AKTUELLE INFORMATIONEN

Gemeinsam gegen Trinkwassermangel

Wasserwerk erhält 85.000 € aus dem Konjunkturpaket „Wassersicherstellung“ der Bundesregierung

Das Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim und der rheinlandpfälzische

Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr

haben vereinbart, sich im Bedarfsfall gegenseitig mit Trinkwasser

zu beliefern. Die relative Wasserknappheit der letzten

Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine solche Zusammenarbeit

werden kann. Aber auch zu viel Wasser, das haben die Ereignisse

vom 14. Juli gezeigt, bedrohen die Trinkwasserversorgung.

Der Kooperationsvertrag über die Not- bzw. Ersatzwasserlieferung

mit einer Laufzeit von 30 Jahren wurde am 04.

Februar 2021 unterzeichnet.

Damit eine gegenseitige Belieferung mit Trinkwasser jedoch

überhaupt möglich wird, braucht es zunächst eine leitungsmäßige

Verbindung zwischen den Wasserversorgungsanlagen

des gemeindlichen Wasserwerkes und des Zweckverbandes

und neben dieser Verbindungsleitung mit Übergabebauwerk

zusätzlich Druckerhöhungsanlagen, die im Bereich Ahrdorf

und Uedelhoven vorgesehen sind.

Die Gesamtbaumaßnahme wurde zwischen den Kooperationspartnern

aufgeteilt. Auftraggeber für die Herstellung der

Druckerhöhungsanlagen mit den Stromanschlüssen ist das

gemeindliche Wasserwerk. Um die Kosten zu decken hat

es sich bereits im Herbst vorigen Jahres um Mittel aus dem

Konjunkturpaket „Wassersicherstellung“ der Bundesregierung

bemüht. Jetzt, Anfang Juni 2021, wurde der Betriebsleitung

des Wasserwerkes von der Bezirksregierung Köln mitgeteilt,

dass die Aufwendungen zur Umsetzung der Maßnahme mit

50 % der Nettokosten und einem Maximalbetrag von 85.000 €

ersetzt werden. Die verbindliche Zusage ist am 14.Juni 2021

beim Wasserwerk eingegangen.

Die Baumaßnahme wurde inzwischen auch öffentlich ausgeschrieben.

Die Auftragsvergabe soll in der ersten Hälfte des

Monats Juli 2021 erfolgen, so dass mit den Bauarbeiten möglichst

noch Ende Juli begonnen werden kann.

Mit dem Abschluss der Maßnahme Ende des Jahres 2021 ist

eine Redundanz zur vorhandenen Trinkwasserversorgung geschaffen

worden, die im besonderen Maße zur Sicherheit der

Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Blankenheim und in

den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr beiträgt. ■

Weitere Lebensretter gesucht

Bei einem Herzkreislaufstillstand zählt jede Minute: Landrat Ramers

und die Bürgermeister:innen werben für Ersthelfer-App „Corhelper“

Im Kreis Euskirchen müssen jährlich etwa 180 Notfallpatienten

mit einem Herzkreislaufstillstand wiederbelebt werden. Acht bis

zwölf Minuten benötigt der alarmierte Rettungsdienst durchschnittlich,

bis er beim Patienten eintrifft. „Innerhalb von drei bis

fünf Minuten ohne Versorgung treten aber irreversible Schäden

im Gehirn auf. Schon in den ersten Minuten muss mit einer effektiven

Herzdruckmassage begonnen werden“, sagt Jesko

Priewe, Ärztliche Leitung Rettungsdienst Kreis Euskirchen. „Bei

einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt für das Überleben jede Minute.“Darum

setzt der Kreis Euskirchen seit Neuestem als einer

der ersten Kreise bundesweit auf das Smartphone-basierte

Alarmierungssystem „Corhelper“ für Ersthelfer:innen. Im Falle

eines Notfalls werden zeitgleich mit der Notarztalarmierung jetzt

auch qualifizierte Ersthelfer von der Leitstelle benachrichtigt. Die

App greift dabei auf registrierte Helfer:innen in der Reichweite

des Notfalls zurück, die dann mit der Erstversorgung beginnen

können - bevor der Rettungsdienst eintrifft.

„Corhelper“ ist ein einheitliches Alarmierungssystem für die gesamte

Region Aachen, sodass Ersthelfer:innen in 46 Städten

und Gemeinden Leben retten können, wenn sie sich gerade dort

befinden. Landrat Markus Ramers und die elf Bürgermeister:innen

im Kreis Euskirchen unterstützen dieses Systems und freuen

sich über die große Bereitschaft bei potentiellen Lebensretter:innen.

So haben sich in den ersten Wochen bereits über 400

Personen registrieren lassen. Im Idealfall wären es über 1500

Helfer:innen.

Wer kann mitmachen? Die Voraussetzungen sind: mindestens 18

Jahre alt, eine Zertifizierung in „Erster Hilfe“ (oder höhere Qualifizierung)

und die Teilnahme an einer jährlichen Unterweisung.

Nähere Infos erhalten Interessenten über die E-Mail-Adresse

ersthelfer@gefahrenabwehr-kreis-euskirchen.de

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