Campus Bahnmuseum – moderne Studenten-Apartments und Penthäuser in Augsburg-Hochfeld von tfm Wohnbau
Zukunft und Tradition – das verbindet das neue Wohnprojekt „Campus Bahnmuseum“ von tfm Wohnbau im Herzen Augsburgs. In direkter Nachbarschaft zum historischen Bahnpark entstehen an der Firnhaberstraße insgesamt 102 moderne Studenten-Apartments und Penthäuser. Die ansprechende und zukunftsweisende Architektur mit klaren kubistischen Strukturen erstreckt sich über sieben Etagen und gewährt einen einzigartigen Panorama Aus- und Weitblick über die City, bei optimalen Sichtverhältnissen sogar bis in die Alpen. Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten und jede Wohnung lädt mit einem gemütlichen Balkon oder einer großzügigen Dachterrasse zum Verweilen im Freien ein. Dies alles macht das Bauprojekt zu einem städtebaulichen Aushängeschild der Universitätsstadt. Neben dem Prestige-Projekt „Campus Bahnmuseum“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie dem Gögginger Klausenberg, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße. Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/campus-bahnmuseum/
Zukunft und Tradition – das verbindet das neue Wohnprojekt „Campus Bahnmuseum“ von tfm Wohnbau im Herzen Augsburgs. In direkter Nachbarschaft zum historischen Bahnpark entstehen an der Firnhaberstraße insgesamt 102 moderne Studenten-Apartments und Penthäuser.
Die ansprechende und zukunftsweisende Architektur mit klaren kubistischen Strukturen erstreckt sich über sieben Etagen und gewährt einen einzigartigen Panorama Aus- und Weitblick über die City, bei optimalen Sichtverhältnissen sogar bis in die Alpen. Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten und jede Wohnung lädt mit einem gemütlichen Balkon oder einer großzügigen Dachterrasse zum Verweilen im Freien ein. Dies alles macht das Bauprojekt zu einem städtebaulichen Aushängeschild der Universitätsstadt.
Neben dem Prestige-Projekt „Campus Bahnmuseum“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie dem Gögginger Klausenberg, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße.
Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/campus-bahnmuseum/
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Campus
Bahnmuseum
Abbildung aus Sicht des Illustrators
Abbildung aus Sicht des Illustrators
Prospekt
allgemeine Informationen
Ansichten, Grundrisse
Baubeschreibung
Referenzobjekte
Preisliste
tfm Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co. KG · Kobelweg 85 · 86156 Augsburg
0821 440170-0 · www.tfm-wohnbau.de
Ein Unternehmen der Familie Blum / Terrafinanz-Gruppe München und der Familie Maresch Augsburg
IMPRESSUM
Bauherr sowie
kaufmännische
und technische
Abwicklung
tfm Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co. KG
Kobelweg 85 | 86156 Augsburg
Tel.: 0821/4401 70-0 | Fax.: 0821/4401 70-40
www.tfm-wohnbau.de | info@tfm-wohnbau.de
Registergericht Augsburg HRA Nr. 20464
Komplementär: tfm Projekt GmbH mit Sitz in Augsburg
Registergericht Augsburg HRB Nr. 33154
Geschäftsführer: Matthias Maresch, Axel Blum
Ein Unternehmen der Familie Blum / Terrafinanz-Gruppe München
und der Familie Maresch Augsburg
MARESCH
Firmensitz
Kobelweg 85
86156 Augsburg
Montag bis Donnerstag:
Freitag:
8.30 – 18.00 Uhr
8.30 – 15.00 Uhr
Vertrieb
Christian Nayyeri, Dipl.-Immobilienökonom (ADI) –
Verkaufssteuerung
Lisa Hafner, Immobilienfachwirtin (IHK)
Geschäftsführer
Matthias Maresch
Axel Blum
Prokuristen
Vitus Lederle, kaufmännische Leitung
Irmtraud Michel, technische Leitung
Änderungen vorbehalten.
Die aktuellen Beratungszeiten finden Sie auf unserer Internet-Seite unter www.tfm-wohnbau.de.
KOMPETENZ IM WOHNBAU SEIT 60 JAHREN
Attraktiver Wohnraum und repräsentative Gewerbeflächen in
Augsburgs Top-Lagen – dafür steht seit vielen Jahren die
tfm Wohnbau. Ansprechende Architektur, optimale Bauqualität
und langfristiger Wertzuwachs sind entscheidende Gründe
dafür, dass sich viele Interessenten ihren tfm-Wohntraum verwirklichen.
Geschäftsführer von Augsburgs renommiertem Bauträger sind
Axel Blum und Matthias Maresch, die ihre jahrzehntelange
Baubranchen-Erfahrung der Münchner Terrafinanz-Gruppe und
der Augs burger Firma Maresch in das gemeinsame Unternehmen
einbringen.
Seit 1961 hat die inhabergeführte Terrafinanz-Gruppe im Großraum
München inzwischen mehr als 14.500 Wohn- und Gewerbeeinheiten
realisiert. Der Erfolg des Unternehmens spiegelt
sich in einer soliden Eigenkapitalausstattung wider. Mit der Beteiligung
an der tfm Wohnbau weitete das Unternehmen im Jahr
2001 seine Aktivitäten auf den Augsburger Raum aus.
Die Familie Maresch ist seit 1976 auf dem Bauträger- und Immobilienmarkt
im Großraum Augsburg tätig und hat in über vier
Jahrzehnten mehr als 10.000 Einheiten fertiggestellt.
Die langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Handwerkern,
zuverlässigen Subunternehmern, kreativen Architekten
und Ingenieurbüros aus der Region sowie ein Team von qualifizierten
Mitarbeitern sichern tfm Wohnbau-Kunden einen hohen
Qualitätsstandard.
Showroom
In der Firmenzentrale am Kobelweg 85 in Augsburg erhalten Sie
eine fundierte und fachkundige Beratung. Damit wir genügend
Zeit für Sie einplanen können, bitten wir Sie, uns vor Ihrem geplanten
Besuch kurz zu benachrichtigen.
Matthias Maresch
Geschäftsführer
Axel Blum
Geschäftsführer
tfm WOHNBAU
Irmtraud Michel
Prokuristin | techn. Leitung
Michael Schönrath
Bauleiter
Thomas Braun
Ober-Bauleiter
Ulrich Kreitmair
Bauleiter
Christian Frickinger
Bauleiter
Wolfgang Weiland
Bauleiter
Roxanda Pongratz
technische Mitarbeiterin
Barbara Pröll
technische Mitarbeiterin
ERFAHRUNG UND ENGAGEMENT IM TEAM
Vitus Lederle
Prokurist | kaufm. Leitung
Lisa Hafner
Verkauf
Christian Nayyeri
Leiter Verkaufssteuerung
Um für Sie einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten, besteht
unser Team aus sehr gut
ausgebildeten, erfahrenen und
langjährigen Mitarbeitern
aus der Baubranche.
Qualifiziertes und motiviertes
Personal ist die Grundlage jeden
Unternehmens und nicht zuletzt
der Garant für die kontinuierliche
Weiterentwicklung und Zuverlässigkeit.
Wir arbeiten Hand in Hand –
stark und flexibel
in allen Bereichen.
Barbara Hiebl
Buchhaltung
Sonja Kammerer
Sekretariat
Kim Berg
technischer Mitarbeiter
Tina Billy
Marketing
Natascha Fuchs-Lindermayr
Sekretariat
VORPROSPEKT
ZUHAUSE IN AUGSBURG
Der Goldene Saal des Augsburger Rathauses
Kindergartenplätze.
Augsburg ist eine der ältesten Städte Deutschlands (Gründung
15 v. Chr. durch den römischen Kaiser Augustus)
und mit ca. 290.000 Einwohnern nach München und Nürnberg
die drittgrößte Stadt Bayerns. Im Landkreis Augsburg leben
ca. 250.000 Menschen.
Dank der zentralen Lage an Lech und Wertach wurde Augsburg
bereits früh ein Schnittpunkt für wichtige Verkehrswege
durch den ganzen Kontinent. Im Mittelalter und in der Renaissance
entwickelte sich Augsburg zur Welthandels- und Kunststadt,
der einstige Reichtum und über 2000 Jahre bewegte
Geschichte sind bis heute im historischen Stadtbild erkennbar.
Zahlreiche Baudenkmäler, beispielsweise das von Elias Holl
geschaffene Rathaus mit dem Goldenen Saal, das Stadtpalais
der Fugger sowie die älteste Sozialsiedlung der Welt,
die Fuggerei, sind ebenso berühmt wie die prachtvollen Brunnen,
das Mozart- und das Brechthaus.
Wer die Natur liebt, freut sich über die kurzen Wege in die zahlreichen
Parkflächen in der Stadt und die Nähe zu den westlichen
Wäldern. Der Augsburger Zoo und der Botanische Garten
sind zu jeder Jahreszeit einen Besuch wert.
Die Augsburger City ist sehenswert:
Die vorhandene Infrastruktur
eine liebevoll
in und um
gestaltete
Augsburg ist
vorbildlich: Angebote für den täglichen Bedarf, Kaufhäuser,
engen Einkaufszentren, Gassen Großmärkte. und netten Einkaufen Knei-
im
Altstadt mit vielen Kanälen,
Stadtmarkt, im Discounter oder Feinkostladen,
pen, ergänzt durch die prunkvolle Maximilianstraße mit den
jeder wird ein auf seine persönlichen Bedürfnisse abgestimmtes
Angebot der finden. lebendigen Gastro-
denkmalgeschützten Prachtbauten,
nomie und den Szenelokalen,
In Augsburg
die
leben
im Sommer
heißt leben mit
nach
perfekter
südländischem
Vorbild zum Flanieren dung. Mit und einem draußen durchdachten Sitzen Netz an und öffentlichen Ge-
Anbin-
Verkehrsmitteln, kurzen Wegen und optimalen Anbindungen
an wird die Hauptverkehrsachsen Augsburg die B17 nördlichste
und A8 genießen
einladen. Nicht umsonst
langen Sie zügig in alle Himmelsrichtungen. Durch die
Stadt Italiens genannt. Abgerundet wird die Innenstadt durch
gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
können sich mit Bewohner ansprechenden von stadtnahen Läden Vierteln
die neu gestaltete Fußgängerzone
wie Pfersee, Göggingen usw. manchmal sogar den
und Restaurants.
Zweitwagen sparen. Wohnen und Leben in Augsburg
ist wesentlich günstiger als in der benachbarten Lan-
Augsburg bietet erstklassigen Sport: Sowohl Eishockeyverein
Augsburger Panther chen als perfekt, auch sei es die mit der Fußballer Bahn (35 ICE-Minuten) des FC
deshauptstadt. Und dabei ist die Anbindung nach Mün-
oder über die dreispurige A8. Nicht umsonst leben
Augsburg spielen in der jeweils
viele Pendler
höchsten
in Augsburg
deutschen
– und das gerne!
Liga, am
Augsburger Eiskanal
befindet sich das Bundesleistungszentrum
für
Kanuslalom und Wildwasser
und auch viele
andere Sportarten wie
Handball, Basketball,
Leistungsturnen, Skaterhockey
u.v.m. bieten
attraktive Angebote zum
Zuschauen und Mitmachen.
Die vorhandene Infrastruktur
in und um
Augsburg ist vorbildlich:
Angebote für
den täglichen Bedarf,
Die Augsburger City ist sehenswert: eine liebevoll ge-
staltete Altstadt mit vielen Kanälen, engen Gassen
und netten Kneipen, ergänzt durch die prunkvolle Maximilianstraße
mit den denkmalgeschützten Prachtbauten,
der lebendigen Gastronomie und den Szene-
lokalen, die im Sommer nach südländischem Vorbild
zum Flanieren und draußen Sitzen und Genießen ein-
laden. Nicht umsonst wird Augsburg die nördlichste
Stadt Italiens genannt. Abgerundet wird die Innenstadt
durch die neu gestaltete Fußgängerzone mit ansprechenden
Läden und Restaurants. Die Bildungslandschaft
ist groß, fast alle denkbaren Arten von
Schulen sowie die Universität und die Fachhochschule
mit vielen Studienzweigen können besucht werden.
Und für die „Kleinen“ gibt es ausreichend Krippen- und
Augsburg bietet erstklassigen Sport: Der Eishockeyverein
Augsburger Panther und die Fußballer des FC
Augsburg spielen in der höchsten deutschen Liga, am
Augsburger Eiskanal ist das Bundesleistungszentrum
für Kanuslalom und Wildwasser und viele andere
Sportarten wie Handball, Basketball, Leistungsturnen,
Skaterhockey u. v. m. bieten attraktive Angebote
zum Zuschauen und Mitmachen.
Augsburger Panther:
Spitzensport auf dem Eis
Kaufhäuser, Einkaufszentren,
Großmärkte.
Einkaufen im Stadtmarkt, im Discounter oder im Feinkostladen,
jeder wird ein auf seine persönlichen Bedürfnisse
abgestimmtes Angebot finden.
In Augsburg leben, heißt leben mit perfekter Anbindung.
Mit einem durchdachten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln,
kurzen Wegen und optimalen Anbindungen an die
beiden Hauptverkehrsachsen B17 und A8 gelangen Sie
zügig in alle Himmelsrichtungen. Nicht umsonst leben
viele Pendler in Augsburg – und das gerne!
Die Informationen für diesen Vorprospekt wurden von uns sorgfältig zusammengestellt, es kann jedoch im Zuge der weiteren Planung zu Änderungen kommen.
Weitläufige Parkflächen prägen das Stadtbild.
PREMIUM PARTNER
AUGSBURG UND UMGEBUNG
tfm Firmensitz
Kobelweg 85
Augsburg
Kilianstraße
ab 2023: Lechhausen
Wernhüterstraße
Augsburg
Ulmer Straße 278
Neusäß-Steppach
Steppach-Mitte
Augsburg
Jakobsplatz
Augsburg
Firnhaber Straße 20 + 22
Göggingen
Klausenberg
N
Neusäß-Steppach: 2- und 3-Zimmer-Wohnungen und Maisonette-
Wohnungen im Dachgeschoß von 49 bis 103 m 2 (im Bau /verkauft)
Augsburg Firnhaber Straße 20 + 22 Wohnen am Bahnpark:
Ansprechend gestaltete Studentenapartments (im Verkauf)
Augsburg Ulmer Straße Westend Quartier: 1- bis 4-ZKB-Wohnungen,
Penthaus-Wohnungen mit Dachterrassen (im Verkauf)
Göggingen Klausenberg: 2- bis 4-ZKB-Wohnungen (im Verkauf)
Augsburg Jakobsplatz: 2- bis 4-ZKB-Wohnungen (im Bau /verkauft)
Augsburg Kilianstraße: (in Planung)
Lechhausen Wernhüterstraße: Reihenhäuser,
Eigentumswohnungen (in Planung)
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
ANSICHT VON NORDEN
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
ANSICHT VON SÜDEN
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
ANSICHT VON OSTEN
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
ANSICHT VON WESTEN
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
SCHNITT
0
1 2 3 4 5
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co. KG
AUSSENAN
M 1:250
Gleis
Fahrbahn
5249/96
5249/82
Gleis
Grundstücksgrenze
5249/83
5249/95
5249/84
304
301
302
303
Grundstücksgrenze
SE - AUGSBURG
mbH & Co. KG
AUSSENANLAGENPLANUNG
M 1:250
Gleis
307
306
305
5249/75
309
308
5249/67 5249/61
Firnhaberstraße
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
AUSSENANLAGEN
0 1 2 3 4 5
SÜDL
SÜDLICHER BAUKÖRPER
BERSTRASSE
FIRNHABERSTRASSE
- AUGSBURG
- AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
nbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ÜBERSICHT ÜBERSICHT
ERDGESCHOSS
ERDGESCHOSS
0 1 2 3 4 5
0 1 2 3 4 5
Wohnung 6
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
24.30 m 2
2.81 m 2
27.11 m 2 Wohnung 7/8
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB BF
26.32 m 2
2.81 m 2
29.13 m 2
Wohnung 9
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
24.77 m 2
2.25 m 2
27.02 m 2
Wohnung 1
Wohnung
- 1 ZKB
21.60 m 2
Wohnung 2/3/4
Wohnung
- 1 ZKB
22.77 m 2
Wohnung 5
Wohnung
- 1 ZKB
23.83 m 2
Terrasse 1/2 2.19 m 2 Terrasse 1/2 2.54 m2 Terrasse 1/2 2.48 m2
gesamt
23.79 m 2 gesamt
25.31 m 2 gesamt
26.31m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ERDGESCHOSS
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG 0 1 2 3 4 5
Wohnung 13
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
20.18 m 2
2.70 m 2
22.88 m 2 Wohnung 12
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
20.14 m 2
2.25 m 2
22.39 m 2
Wohnung 11
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB BF
23.66 m 2
2.86 2.25 m 2
26.52 m 2
Wohnung 10
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB BF
23.46 m 2
2.86 m 2
26.32 m 2
Wohnung 14
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
20.18 m 2
2.54 m 2
22.72 m 2 Wohnung 15
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB
20.14 m 2
2.54 m 2
22.68 m 2
Wohnung 16
Wohnung
Terrasse 1/2
gesamt
- 1 ZKB BF
23.66 m 2
2.54 m 2
26.20 m 2
Wohnung 17 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Terrasse 1/2 2.48 m 2
gesamt
25.94 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
ERDGESCHOSS
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG 0 1 2 3 4 5
SÜDL
SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
BERSTRASSE - AUGSBURG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ÜBERSICHT
1. OBERGESCHOSS
ÜBERSICHT
0 1 2 3 4 5
1. OBERGESCHOSS
Wohnung 23 - 1 ZKB Wohnung 24/25 - 1 ZKB BF Wohnung 26 - 1 ZKB
Wohnung 27.57 m 2 Wohnung 26.32 m 2 Wohnung 24.77 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
29.53 m 2 gesamt
28.35 m 2 gesamt
26.73 m 2
Wohnung 18 - 1 ZKB Wohnung 19/20/21 - 1 ZKB Wohnung 22 - 1 ZKB
Wohnung 21.60 m 2 Wohnung 22.77 m 2 Wohnung 23.86 m 2
Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
23.63 m 2 gesamt
24.80 m 2 gesamt
25.82 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
1. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 30/31 - 1 ZKB Wohnung 29/32 - 1 ZKB Wohnung 28/33 - 1 ZKB BF Wohnung 27 - 1 ZKB BF
Wohnung 20.18 m 2 Wohnung 20.14 m 2 Wohnung
23.66 m 2 Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
22.14 m 2 gesamt
22.17 m 2 gesamt
25.69 m 2 gesamt
25.49 m 2
Wohnung 34 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
25.42 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
1. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
SÜ
SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ÜBERSICHT
2. OBERGESCHOSS
0 1 2 3 4 5
ÜBERSICHT
Wohnung 40 - 1 ZKB Wohnung 41/42 - 1 ZKB BF Wohnung 43 - 1 ZKB
Wohnung 27.57 m 2 Wohnung 26.32 m 2 Wohnung 24.77 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
29.53 m 2 gesamt
28.35 m 2 gesamt
26.73 m 2
Wohnung 35 - 1 ZKB Wohnung 36/37/38 - 1 ZKB Wohnung 39 - 1 ZKB
Wohnung 21.60 m 2 Wohnung 22.77 m 2 Wohnung 23.86 m 2
Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
23.63 m 2 gesamt
24.80 m 2 gesamt
25.82 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
2. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 47/48 - 1 ZKB Wohnung 46/49 - 1 ZKB Wohnung 45/50 - 1 ZKB BF Wohnung 44 - 1 ZKB BF
Wohnung 20.18 m 2 Wohnung 20.14 m 2 Wohnung
23.66 m 2 Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
22.14 m 2 gesamt
22.17 m 2 gesamt
25.69 m 2 gesamt
25.49 m 2
RESERVIERT
RESERVIERT
Wohnung 51 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
25.42 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
2. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
RESERVIERT
RESERVIERT
RESERVIERT
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NÖRDLICHER BAUKÖRPER
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3. OBERGESCHOSS
ÜBERSICHT
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Wohnung 57 - 1 ZKB Wohnung 58/59 - 1 ZKB BF Wohnung 60 - 1 ZKB
Wohnung 27.57 m 2 Wohnung 26.32 m 2 Wohnung 24.77 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
29.53 m 2 gesamt
28.35 m 2 gesamt
26.73 m 2
Wohnung 52 - 1 ZKB Wohnung 53/54/55 - 1 ZKB Wohnung 56 - 1 ZKB
Wohnung 21.60 m 2 Wohnung 22.77 m 2 Wohnung 23.86 m 2
Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
23.63 m 2 gesamt
24.80 m 2 gesamt
25.82 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
3. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 64/65 - 1 ZKB Wohnung 63/66 - 1 ZKB Wohnung 62/67 - 1 ZKB BF Wohnung 61 - 1 ZKB BF
Wohnung 20.18 m 2 Wohnung 20.14 m 2 Wohnung
23.66 m 2 Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
22.14 m 2 gesamt
22.17 m 2 gesamt
25.69 m 2 gesamt
25.49 m 2
Wohnung 68 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
25.42 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
3. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
RESERVIERT
SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
1 2 3 4 5
0
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
4. OBERGESCHOSS
ÜBERSICHT
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Wohnung 74 - 1 ZKB Wohnung 75/76 - 1 ZKB BF Wohnung 77 - 1 ZKB
Wohnung 27.57 m 2 Wohnung 26.32 m 2 Wohnung 24.77 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
29.53 m 2 gesamt
28.35 m 2 gesamt
26.73 m 2
Wohnung 69 - 1 ZKB Wohnung 70/71/72 - 1 ZKB Wohnung 73 - 1 ZKB
Wohnung 21.60 m 2 Wohnung 22.77 m 2 Wohnung 23.86 m 2
Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
23.63 m 2 gesamt
24.80 m 2 gesamt
25.82 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
4. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 81/82 - 1 ZKB Wohnung 80/83 - 1 ZKB Wohnung 79/84 - 1 ZKB BF Wohnung 78 - 1 ZKB BF
Wohnung 20.18 m 2 Wohnung 20.14 m 2 Wohnung
23.66 m 2 Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
22.14 m 2 gesamt
22.17 m 2 gesamt
25.69 m 2 gesamt
25.49 m 2
Wohnung 85 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
25.42 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
4. OBERGESCHOSS
0
1 2 3 4 5
SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
S
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PENTHAUS NÖRDLICHER BAUKÖRPER
PENTHAUS NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ÜBERSICHT
5. OBERGESCHOSS/PENTHAUS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 86
Wohnung
DT 1/2
- 1 ZKB
25.70 m 2
11.10 m 2 Wohnung 87
Wohnung
DT 1/3
- 1 ZKB
22.95 m 2
16.12 m 2 Wohnung 88
Wohnung
DT 1/3
- 1 ZKB
20.71 m 2
15.44 m 2 Wohnung 89
Wohnung
DT 1/2
gesamt
36.80 m 2 gesamt
39.07 m 2 gesamt
36.15 m 2 gesamt
- 1 ZKB
20.85 m 2
7.11 m 2
27.96 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
5. OBERGESCHOSS/
PENTHAUS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 93/94 - 1 ZKB Wohnung 92/95 - 1 ZKB Wohnung 91/96 - 1 ZKB BF
Wohnung 20.18 m 2 Wohnung 20.14 m 2 Wohnung
23.66 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2 Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
22.14 m 2 gesamt
22.17 m 2 gesamt
25.69 m 2
Wohnung 90 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 2.03 m 2
gesamt
25.49 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
Wohnung 97 - 1 ZKB BF
Wohnung 23.46 m 2
Balkone 1/2 1.96 m 2
gesamt
25.42 m 2
5. OBERGESCHOSS/
PENTHAUS
0 1 2 3 4 5
PENTHAUS S
PENTHAUS SÜDLICHER BAUKÖRPER
PENTHAUS SÜDLICHER BAUKÖRPER
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
PENTHAUS NÖRDLICHER BAUKÖRPER
PENTHAUS NÖRDLICHER BAUKÖRPER
ÜBERSICHT
6. OBERGESCHOSS/PENTHAUS
0 1 2 3 4 5
ÜBERSICHT
Wohnung 98
Wohnung
DT 1/2
gesamt
- 1 ZKB
26.04 m 2
6.79 m 2
32.83 m 2
Wohnung 99
Wohnung
DT 1/2
gesamt
- 1 ZKB
33.06 m 2
6.61 m 2
39.67 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
NÖRDLICHER BAUKÖRPER
6. OBERGESCHOSS/
PENTHAUS
0
1 2 3 4 5
Wohnung 101
Wohnung
DT 1/3
gesamt
- 1 ZKB
35.55 m 2
18.83 m 2
54.38 m 2
Wohnung 100
Wohnung
DT 1/2
gesamt
- 1 ZKB
27.50 m 2
5.84 m 2
33.34 m 2
Wohnung 102
Wohnung
DT 1/2
gesamt
- 1 ZKB
23.92 m 2
12.12 m 2
36.04 m 2
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
SÜDLICHER BAUKÖRPER
6. OBERGESCHOSS/
PENTHAUS
0 1 2 3 4 5
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
1. KELLERGESCHOSS/TIEFGARAGE
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
0 1 2 3
4 5
FIRNHABERSTRASSE - AUGSBURG
2. KELLERGESCHOSS
TFM Wohnbau Projekt 1 GmbH & Co.KG
0 1 2 3 4 5
1
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
AUGSBURG
FIRNHABERSTRASSE 20
STUDENTENAPARTMENTS
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnanlage
mit 102 Studentenapartments mit zwei Kellergeschossen und sieben Geschossen (EG
- 5.OG/Penthaus und 6.OG/Penthaus), einer gemeinschaftlichen Tiefgarage für 25 Pkw-
Einstellplätze im 1. Kellergeschoss sowie den zugehörigen Außenanlagen.
Die Tiefgarage befindet sich im 1. Kellergeschoss und ist über einen gemeinschaftlichen
Pkw-Aufzug zu erreichen. Es kommen 12 Parklift-Einzelanlagen entsprechend den Merkmalen
des Produktes „Fabrikat Wöhr Parklift 450-175 (325)“ mit einer lichten Plattformbreite
von ca. 2,40 m zum Abstellen von je 2 Standard-Pkw-Fahrzeugen pro Parklift-
Einzelanlage (je einer auf der oberen und der unteren Plattform) zum Einbau.
Die Käufer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Bauvorhaben
ein Tektur-Bauantrag zum vorliegenden Baugenehmigungsbescheid Az 630/BA-2019-792-2
vom 19.11.2020 eingereicht wurde, weshalb sich hier noch technisch erforderliche Änderungen
ergeben können. Des Weiteren können sich aus der späteren Tekturgenehmigung
Auflagen ergeben die im Zuge der Bauausführung seitens des Verkäufers zwingend eingehalten
und auch dementsprechend baulich umgesetzt werden müssen, weshalb die
nachfolgende Baubeschreibung vorbehaltlich dieser derzeit noch nicht bekannten Auflagen
erfolgt.
Stand:
19.05.2022
Mauer-, Betonarbeiten und Trockenbauarbeiten
Sämtliche Fundamente werden in Beton nach statischem Erfordernis ausgeführt. Im 1. + 2. Kellergeschoss
kommt eine nichttragende ca. 15 cm starke Betonbodenplatte mit geglätteter Oberfläche
zum Einbau. Die erdberührenden Umfassungswände in den Kellergeschossen werden in
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ausgeführt. Im 1. und 2. Kellergeschoss und in der
Tiefgarage werden (Innen-)Wände und ggf. Deckenbereiche, wo bauphysikalisch erforderlich,
gedämmt. Es wird darauf hingewiesen, dass in unbeheizten Kellerräumen auf den inneren Bauteiloberflächen
Feuchtestellen bedingt durch bauphysikalisch unvermeidbare Kondensatbildung
und Wasserdampfdiffusion nicht auszuschließen sind und diese gegebenenfalls keinen Mangel
an der vereinbarten Vertragsleistung darstellen.
Die gesamten Kellergeschosse einschließlich der Tiefgarage sind entsprechend der WU-
Richtlinie der Nutzungsklasse B zuzuordnen.
Zur Gewährleistung der Schallschutzanforderungen werden die Wohnungstrennwände zwischen
den Apartments und zu dem Treppenhaus in Stahlbeton mit einer Stärke von 24 cm und die
Wohnungstrennwände zu dem Aufzug mit einer Stärke von ca. 31 cm erstellt. Die Wohnungstrennwände
der Apartments zu den Erschließungsfluren werden in Trockenbauweise mit den
entsprechenden Schall- und Brandschutzanforderungen oder teilweise in Stahlbeton errichtet.
Stand: 19.05.2022
Seite 1 von 22
2
Die Außenwände der Wohngeschosse werden mit einer Wandstärke von mindestens ca. 18 cm
in Stahlbeton errichtet.
Sämtliche Geschossdecken werden in Stahlbeton als Filigrandecken bzw. in Ortbeton nach statischer
Erfordernis erstellt. Die Treppen und Zwischenpodeste im Treppenhaus werden als Stahlbeton-Fertigteile
oder nach statischen Erfordernissen in Ortbeton erstellt.
Sämtliche Duschbäder (außer bei Apartment Nr. 98 + 99) werden als sogenannte Fertigbäder in
Betonbauweise eingebaut.
Die nichtragenden Innenwände in Apartment Nr. 98, 99 + 100 werden als Trockenbau Montagewände
entsprechend den Merkmalen des Produktes „Fabrikat Knauf“ errichtet.
Sämtliche Balkone werden als Stahlbeton-Fertigteile über einen wärmegedämmten Anschluss an
die Geschossdecken ausgeführt.
Hinweis:
Brandschutztechnisch gelten an die Bauteile die in den Plänen mit „Balkon“ bezeichnet sind keine
Anforderungen, sofern sie dauerhaft offen bleiben und nicht durch Verglasungen komplett
geschlossen werden. Aus diesem Grunde wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass für
die Balkone keine Anforderungen an den Brandschutz der vertraglichen Ausführung zugrunde
liegen.
Außenfassade
Die Fassade erhält ein ca. 18 cm starkes Wärmedämmverbundsystem aus nicht brennbaren
Mineralwolle-Faserdämmplatten (exakte Stärke entsprechend den bauphysikalischen Berechnungen)
und einen Anstrich gegen Algen und Pilzbefall.
Der mineralische Oberputz des Wärmedämmverbundsystems erhält einen Anstrich, der mit algiziden
und fungiziden Wirkstoffen ausgerüstet ist. Diese biozide Ausrüstung ist jedoch zeitlich
begrenzt, da ansonsten die Anforderungen nach Abbaubarkeit in der Umwelt nicht zu erfüllen
sind. Ein optisch störender Algen- und Pilzbefall lässt sich somit entsprechend den anerkannten
Regeln der Technik, insbesondere an Fassadenflächen mit weniger Sonneneinstrahlung nicht
dauerhaft vermeiden, sodass dieser schon nach wenigen Jahren, also innerhalb des vertraglichen
Gewährleistungszeitraumes auftreten kann. Die Reinigung und der Neuanstrich gehören in
diesem Fall, ebenso wie eine regelmäßige Kontrolle der gesamten Fassade auf Beschädigungen,
zur Gewährleistung des Feuchtigkeitsschutzes und des Brandschutzes, zu den erforderlichen
Wartungs- und Unterhaltsarbeiten die, die Käufer selbst zu veranlassen und hinsichtlich der
Kosten auch zu tragen haben.
Spengler-, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Die Ausführung der Abdichtungsarbeiten wird wie nachfolgend beschrieben ausgeführt:
Nach DIN 18531-1 (Stand: Juli 2017) handelt es sich bei sämtlichen Dachterrassen der Penthaus-Wohnungen
Nr. 86, 87, 88, 89, 98, 99, 100, 101 und 102 um ein sogenanntes genutztes
Dach entsprechend der Anwendungsklasse K1 (Standardausführung) mit einem Gefälle von
< 2 %, wobei die Abdichtungsbahnen der Anwendungsklasse K2 (höherwertigere Ausführung)
und der Einwirkungsklasse IB entsprechen müssen. Die Abdichtung erfolgt nach DIN
18531-3 (Stand: Juli 2017) mit zwei Lagen Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, wobei in der
Anwendungsklasse K2 die untere und obere Abdichtungslage der Eigenschaftsklasse E1
entsprechen muss. Als untere Lage kommt die Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn PYE-KTG
KSP 3,5 Fabrikat BauderTEC KSA DUO 35 und als obere Lage die TOP-Polymerbitumen
Stand: 19.05.2022
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Schweißbahn mit integriertem Durchwurzelungsschutz nach FLL-Richtlinien PYE KTP 300 S5,
Fabrikat BauderSmaragd zum Einbau.
Anschlüsse an angrenzende und aufgehende Bauteile können auch mit flüssig zu verarbeitenden
Abdichtungsstoffen entsprechend DIN 18531-2 (Stand: Juli 2017) ausgeführt werden.
Die Dachdämmung ist über der Massivdecke der Penthaus-Etage und bei den Dachterrassen
der Penthaus-Wohnungen ca. 20 cm stark (exakte Stärke entsprechend den bauphysikalischen
Berechnungen) und wird zwischen der Dampfsperre und der 1. Abdichtungslage eingebaut.
Die Dachterrassen der Penthaus-Wohnungen Nr. 86, 87, 88, 89, 98, 99, 100, 101 + 102 erhalten
zusätzlich einen Betonplattenbelag nach DIN EN 1339 entsprechend den Merkmalen des Produktes
„Fabrikat Lithon plus mit Oberfläche Passand kugelgestrahlt, Farbe alaskagrau“.
Bei Teilbereichen der Tiefgaragendecke und Teilbereichen der Kellerdecke mit intensiver Begrünung,
Terrassenbelägen, Gehwegen und Stellplätzen o. ä. handelt es sich um die Abdichtung
eines erdberührten Bauteiles nach DIN 18533 (Stand: Juli 2017) entsprechend der Wassereinwirkungsklasse
W3-E (nicht drückendes Wasser auf erdüberschütteten Decken), mit einem
Gefälle von 0 % bis < 2 % und einer maximalen Anstauhöhe von 10 cm. Die Entwässerung
der Deckenfläche erfolgt als Außenentwässerung über die Dränung ins Erdreich, in Teilbereichen
kann sie auch als Innenentwässerung mit Deckenabläufen ausgeführt werden. Als untere Lage
kommt die Elastomerbitumen Schweißbahn PYE-G 200 S4, Fabrikat BauderFlex G 4 E und als
obere Lage die TOP-Polymerbitumen Schweißbahn mit integriertem Durchwurzelungsschutz
nach FLL-Richtlinien PYE KTP 300 S5, Fabrikat BauderSmaragd zum Einbau.
Über Teilbereichen der Decke über dem 2. Kellergeschoss befindet sich die Tiefgaragenfahrspur
im 1. Kellergeschoss, weshalb es sich bei dieser Decke um eine mäßig belastete Verkehrsfläche
handelt, die durch vorwiegend ruhenden Verkehr nur mit leichten Fahrzeugen bis maximal 2000
kg Gesamtgewicht und einer Radlast von 500 kg belastet werden darf. Somit ist diese Decke der
Nutzungsklasse N2-V nach DIN 18532-1 zuzuordnen und erhält eine Abdichtung entsprechend
dieser Nutzungsklasse.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsdauer von Dachabdichtungen nur dann erreicht
wird, wenn diese auch nach der DIN 18531-4 (Stand: Juli 2017) durch die Käufer instand gehalten
und gewartet werden.
Die Ausführung der Spenglerarbeiten erfolgt nach gesonderter alleiniger Festlegung durch den
Verkäufer entweder in Titanzink oder Aluminium oder Edelstahl, wobei Regenstand- und Regenfallrohre
auch entsprechend den Merkmalen des Produktes „Fabrikat: Loro-X, in Stahl feuerverzinkt“
zum Einbau kommen können.
Fenster- und Fenstertürelemente einschließlich Glaserarbeiten
Sämtliche vertikal eingebaute Fenster- und Fenstertüren in den Wohngeschossen werden aus
Kunststoffprofilen mit Mitteldichtungssystem und innovativer Mehrkammer-Geometrie für hervorragende
Wärmedämmung und mit Profil-Wandstärken der Klasse A, im Farbton weiß
ausgeführt und erhalten eine 3-Scheiben-Isolierverglasung, Wärmedurchgangskoeffizient
der Verglasung U g = 0,5 W/m 2 K, mit Edelstahl-Kunststoff-Warmrand-Verbund, Gesamtwert
des Fensters U w = 0,8. Die Beschläge an den Fenster- und Fenstertürelementen (außer an festverglasten
Fensterelementen) sind als Einhand-Dreh- oder Dreh-Kipp- oder Kipp-Beschläge ausgeführt.
Die Betätigung der Fenster- und Fenstertüren erfolgt über im Farbton weiß kunststoffbeschichtete
Aluminium-Griffoliven.
Im Erdgeschoss werden alle Fenster- und Fenstertürelemente in der einbruchhemmenden
Widerstandsklasse RC1N ausgeführt und erhalten kunststoffbeschichtete Aluminium-
Sperrknopfoliven im Farbton weiß.
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Hinweis:
DIN-geprüfte Fenstertüren können technisch bei extremer Wetterlage in Verbindung mit extremen
Windlasten (z. B. Winddruck und Windsog) und Starkregen bezogen auf die Gebäudehöhe
und die ungeschützte Einbausituation, d. h. ohne bzw. ohne ausreichendes Vordach als Schlagregenschutz
weder mit barrierefreier Bodenschwelle, noch mit Fensterrahmenkonstruktion nicht
„absolut wasserdicht“ sein.
Die Stulpflügel-Türelemente und einflügligen Türelemente (wo im Plan vorgesehen) werden mit
einem unteren Rahmenprofil mit einer Bauhöhe von ca. 73 mm ausgeführt. Bei Austritt auf einen
Balkon oder eine Terrasse muss somit immer konstruktionsbedingt eine untere Fensterkonstruktionshöhe
von ca. 11-16 cm überstiegen werden. Damit weisen die Stulpflügel-Türelemente eine
Windwiderstandsklasse gegen Windlast nach DIN EN 14351 von B3 bei einem Prüfdruck P1 von
1200 Pa und einer Schlagregendichtheit (nach DIN EN 14351 bei Einbausituation ohne Vordach)
der Klassifizierung 7 A bei einem Prüfdruck von 300 Pa auf und die einflügligen Türelemente eine
Windwiderstandsklasse gegen Windlast nach DIN EN 14351 von B4 bei einem Prüfdruck P1 von
1600 Pa und einer Schlagregendichtheit (nach DIN EN 14351 bei Einbausituation ohne Vordach)
der Klassifizierung 9 A bei einem Prüfdruck von 600 Pa auf.
Zur Verdeutlichung hier der Vergleich zwischen Prüfdruck und Windgeschwindigkeit:
1600 Pa Prüfdruck entsprechen ungefähr einer Windgeschwindigkeit von ca. 180 km/h
1200 Pa Prüfdruck entsprechen ungefähr einer Windgeschwindigkeit von ca. 160 km/h
800 Pa Prüfdruck entsprechen ungefähr einer Windgeschwindigkeit von ca. 130 km/h
600 Pa Prüfdruck entsprechen ungefähr einer Windgeschwindigkeit von ca. 100 km/h.
300 Pa Prüfdruck entsprechen ungefähr einer Windgeschwindigkeit von ca. 80 km/h.
Haus- und Apartmenteingangstüren
Der Hauseingang auf der Ostseite erhält wärmegedämmtes Aluminium-Hauseingangs-
Türelement, beidseitig pulverbeschichtet im Farbton ähnlich wie die Fensteraußenseiten, mit 3-
Scheiben-Isolierverglasung, Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung U g = 0,6 W/m 2 K,
mit Edelstahl-Warmrand-Verbund, Gesamtwert der Haustüre U w = ca. 1,3 W/m²K, innenseitig
mit Edelstahldrücker und außenseitig mit Edelstahlgriffstange, Edelstahl-Ovalrosette, 3-fach
Automatik-Panik-Türverschluss (= automatische Verriegelung der Sperrbolzen beim Schließen
der Türe – ohne Zusperren), elektrischem Türöffner und Obentürschließer mit Schließverzögerung,
Rastfeststelleinheit und Einstellmöglichkeit entsprechend den zulässigen Bedienkräften
nach DIN 18040-2.
Der Nebeneingang auf der Nordseite erhält wärmegedämmtes Aluminium-Hauseingangs-
Türelement, beidseitig pulverbeschichtet im Farbton ähnlich wie die Fensteraußenseiten, mit 3-
Scheiben-Isolierverglasung, Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung U g = 0,6 W/m 2 K,
mit Edelstahl-Warmrand-Verbund, Gesamtwert der Haustüre U w = ca. 1,3 W/m²K, mit Edelstahl
Wechselgarnitur (Langschild mit Knopf-Drücker), 3-fach Automatik-Panik-Türverschluss
(= automatische Verriegelung der Sperrbolzen beim Schließen der Türe – ohne Zusperren) und
Obentürschließer mit Schließverzögerung und Rastfeststelleinheit.
Die Apartments erhalten Wohnungseingangstüren mit Türhöhe von ca. 2,10 m als Schallschutztüren
mit Klimaklasse III, in Stahlumfassungszargen. Bauseits sind die Stahlumfassungszargen
bereits mit Schließlochverstärkung ausgestattet und für den, auf Kundensonderwunsch möglichen
Einbau einer 3-fach-Verriegelung vorgerichtet. Vollspan-Türblätter mit Alu-Verbund-
Absperrung und mit Oberfläche aus HPL-Schichtstoff, matt, Resopal 0,8 mm stark (Farbe: innen
weiß, außen nach Farbkonzept des Verkäufers), mit 3-dimensional verstellbaren Edelstahl-
VX-Bändern und zugehöriger Bandtasche, Profilzylinder-Schlosskasten Klasse 3, Edelstahl-
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Langschild-Schutz-Garnitur ES1 mit Kernziehschutz, Türspion mit Blickfeld 160°. Sämtliche mit
„BF“ (barrierefrei nach Art. 48 Abs. 1 BayBO) in den Plänen bezeichneten Wohnungen erhalten
Wohnungseingangstüren mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 90 cm.
Innentüren in den Apartments
Die Duschbäder erhalten vor der Wand laufende Holz-Schiebetürblätter mit Mittellage aus Röhrenspanholz,
Oberfläche weiß lackiert. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Luftnachströmung
für die Einzelraumlüftungsanlage wird im Duschbad das Schiebetürblatt so eingebaut, dass
ein so genannter „unterer Luftspalt“ von mindestens 10 mm verbleibt.
Schließanlage
Die Studenten-Wohnanlage wird mit einer Schließanlage mit Sicherungsschein und Bohrschutzausgestattet.
Die Eingangstüre zu jedem Apartment erhält einen Drehknaufzylinder mit Bohrschutz.
Über die jeweiligen Apartmentschlüssel lässt sich auch das Kellerabteil, der Schlüsselschalter
des Autoaufzuges und alle allgemein zugänglichen Türen im Gemeinschaftseigentum
schließen. Jedes Apartment erhält 3 Stück Schlüssel passend zur Schließanlage und 2 Stck
Briefkastenschlüssel.
Schlosserarbeiten
Die Treppen- und Balkongeländer sowie die Trennwände zwischen den Erdgeschoss-Terrassen
und zwischen den Dachterrassen im 5. OG und 6. OG werden teilweise oder komplett in Metall
ausgeführt, wobei die exakte Ausführung der Balkongeländerkonstruktion von der grafischen
Darstellung in den Ansichten abweichen kann.
Heizungs- und Warmwasserversorgung
Bei diesem Bauvorhaben werden die technischen und bauphysikalischen Anforderungen eingehalten,
die sich aus dem
GEG Gebäudeenergiegesetz 2020
und
der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
vom 16. September 2021 gültig ab 21. Oktober 2021) für
Effizienzhaus 55 EE
ergeben.
Die Energieversorgung erfolgt über aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Fernwärme der Stadtwerke
Augsburg Energie GmbH. Entsprechend der Bescheinigung über die energetische Bewertung
der Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH vom 15.11.2021 mit
Gültigkeit bis zum 05.07.2027 beträgt der Primärenergiefaktor nach Kappung (§ 22 Abs. 3
GEG) 0,25 und der CO 2 –Emissionsfaktor FW 309-1:2021 (Anlage 9 GEG) 0 g/kWh.
Im 1. Kellergeschoss kommt eine Fernwärme-Übergabestation zum Einbau.
Die Trinkwassererwärmung erfolgt zentral.
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Die Beheizung der Apartments erfolgt über Heizkörper. In den Duschbädern wird ein Badezimmerheizkörper,
so genannter „Handtuchtrockner“ im Farbton weiß eingebaut. Jeder Heizkörper
ist individuell, separat über ein Thermostatventil zu regeln.
Alle Heizleitungen im Keller werden wärmeisoliert und wo brandschutztechnisch zulässig, mit
PVC-Folie ummantelt.
Die verbrauchsabhängige Messung von Kalt- und Warmwasser (ausgenommen Kaltwasser für
gemeinschaftliche Hof- und Gartenflächen) sowie für Wärme (Heizung) erfolgt über ein angemietetes
Funk-Mess-System, sodass zur Verbrauchsablesung die Apartments nicht mehr betreten
werden müssen. Der Einbau dieses Funk-Mess-Systems erfolgt durch einen autorisierten Anbieter
(z. B. Ista, Brunata etc.) auf Basis eines, durch den Käufer mit diesem Anbieter abzuschließenden
Mietvertrages.
Sanitärinstallation
Zur Installation der Wasserleitungen werden Spezial-Kunststoffrohre und Edelstahlrohre verwendet.
Im 1. und 2. Kellergeschoss werden die freiliegenden Kaltwasserrohre wärmeisoliert und wo
brandschutztechnisch zulässig, mit PVC-Folie ummantelt. Wasser-, Abwasser-, Be- und Entlüftungsleitungen
im 1. und 2. Kellergeschoss und in der Tiefgarage im 1. Kellergeschoss werden
sichtbar unter der Decke bzw. an den Wänden/Stützen verlegt.
Duschbad
Ein Keramik-Waschtisch , Breite ca. 600 mm und Einhand-Waschtischbatterie.
Kristallporzellan-Wandhänge-Tiefspül-WC ohne Spülrand, WC-Sitz mit Deckel und mit Unterputz-Spülkasten
mit zwei Mengen Betätigungsplatte im Farbton weiß.
Stufenlos begehbarer gefliester Duschplatz, Größe wie im Plan angegeben; verchromte Aufputz-Brausebatterie,
Brausestange mit Brauseschlauch ca. 1,60 m lang, brauseseitiger Drehwirbel
gegen lästiges Verdrehen des Brauseschlauches; Handbrause mit zwei umstellbaren Strahlarten,
Seifenkorb und Duschstange mit Duschvorhang.
Accessoires
* 1 verchromter 1-teiliger, feststehender Handtuchhalter
* 1 Kristallspiegel, Größe ca. 600 x 1000 mm auf der Wandfläche über dem Waschtisch
* 1 verchromter Toilettenpapierhalter offene Form, für 120 mm breite Rollen.
* 1 Eck-Seifenkorb, verchromt
Küche
Abwasseranschluss, Warm- und Kaltwasserleitung mit Eckventil. Diese Anschlüsse werden dort
installiert, wo in dem Grundrissplan die Küchenspüle zeichnerisch dargestellt ist.
Gartenwasseranschluss
Die gemeinschaftlichen Hof-/Gartenflächen erhalten einen Gartenwasseranschluss.
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Waschraum
Im Erdgeschoss wird ein Waschraum errichtet vorgerichtet zum Aufstellen von vier Waschmaschinen
und 4 Wäschetrocknern.
* Abwasser- und Kaltwasseranschlüsse für 4 Waschmaschinen
* Abwasseranschlüsse für 4 Wäschetrockner
Blower-Door-Test
Die Einhaltung der Luftdichtheit der Gebäudehülle wird durch einen Blower-Door-Test überprüft.
Elektroinstallation
Sämtliche Leitungen, außer im 1. und 2. Kellergeschoss und in der Tiefgarage im 1. Kellergeschoss,
werden in Leerrohren verlegt.
Fundamenterdung entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen der Verteilungsnetzbetreiber
und der DIN 18014-1.
Die gesamte Installation innerhalb der Apartments umfasst nachfolgend beschriebene
Ausstattung:
Die Unterputz-Wohnungskleinverteilung befindet sich in einer 110 mm starken Betonwand
des Dusch-Fertigbades.
Hinweis:
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und vereinbart, dass die Installation von Betriebs-/Verbrauchsmitteln
und Installationsgeräten, sowie der Verlegung von Kabel/Leitungen in
einem Punkt von den Anforderungen der DIN VDE 0100-701 abweicht.
Die Abweichung zur Norm betreffen die Anforderungen an die Restwanddicke für die Montage
des Installationskleinverteilers auf der Rückseite der Raumbegrenzenden Wand nach DIN VDE
0100-701.512.4, die hier nicht erfüllt werden.
Die Montage von Installationsgeräten auf der rückseitigen Wand des Raumes sind nur dann zulässig,
wenn Maßnahmen getroffen werden, die das Eindringen von Nägeln, Schrauben, Bohren
und Ähnliches in die Installationsgeräte verhindern.
Seitens des Herstellers der Fertig-Duschbäder wird für die Erfüllung des Schutzziels eine V2A-
Schutzplatte zentriert hinter dem Installationskleinverteiler montiert.
Die zum Einbau kommende V2A-Schutzplatte überdeckt das Verteilungsinnere allseitig um mindestens
50 mm. Der größte Schutzwinkel von der Wandaußenseite zum inneren Rechteckvolumen
der Verteilvorrichtung beträgt für eindringende Objekte somit mindestens 30°. Eine Beschädigung
der Schaltgeräte durch die fachgerechte Verwendung von Befestigungsmitteln oder bei
der Montage der Befestigungsmittel kann damit ausgeschlossen werden.
Durch die Montage dieser V2A-Schutzplatte hinter der Verteilvorrichtung lässt sich somit ein
gleichwertiges Schutzziel, entsprechend der Anforderung an die Restwanddicke erreichen, zu
dessen Ergebnis die gutachterliche Stellungnahme der Dekra Automobil GmbH Industrie, Bau
und Immobilien Niederlassung Augsburg, Am Mittleren Moos 45 in 86167 Augsburg im Zuge der
Überprüfung der Fertigungsunterlagen und der Besichtigung der Produktion gekommen ist.
Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung:
‣ je Apartment mindestens 3 Stromkreise
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Zusätzliche separate Stromkreise für:
Geräteanschlüsse:
‣ Induktionskochfeld mit 2 Platten
‣ Mikrowelle
‣ Kühlschrank mit Gefrierfach
‣ Umluft-Dunstabzug
und
Wohnungs-Keller
Schalterprogramm
Entsprechend den Produktmerkmalen Fabrikat: Gira „Standard 55“, Farbe reinweiß seidenmatt
Bereich Küchenzeile
Bereich Arbeitsfläche ca. 1,15 m hoch:
‣ 2 Einzel-Steckdosen
‣ 1 Doppel-Steckdose
Geräteanschlüsse:
‣ 1 Anschluss für Induktionskochfeld mit 2 Platten
‣ 1 Anschluss für Mikrowelle
‣ 1 Anschluss für Kühlschrank mit Gefrierfach
‣ 1 Anschluss für Umluft-Dunstabzug
Lichtauslässe:
‣ 1 Steckdose für Beleuchtungsanschluss der Arbeitsfläche über Küchenzeile ca. 2,15 m
hoch mit Schalter
Zimmer
‣ 1 Vierfach-Steckdose neben Leerrohr mit Leerdose für Multimedia-Anschluss
‣ 1 Einzel-Steckdose zum Anschluss einer Fritzbox
‣ 3 Einzel-Steckdosen
‣ 2 Deckenlichtauslässe getrennt schaltbar, davon einer vom Bett aus schaltbar
‣ 1 Rauchwarnmelder auf Mietbasis
‣ 1 Gegensprechanlage mit Türöffner
‣ 1 Schalter für Duschbad-Deckenleuchte und Lüfter
Duschbad
‣ 2 Steckdosen
‣ 1 LED-Deckenleuchte
‣ 1 LED-Wandleuchte mit Schalter
Balkon / (Dach-)Terrasse (wo im Plan vorgesehen)
‣ 1 Einzel-Steckdose
Kellerabteil
‣ 1 Lichtauslass mit Schalter und Leuchte
‣ 1 Einzel-Steckdose
Waschraum im Erdgeschoss
‣ 1 Lichtauslass mit Schalter und Leuchte
‣ 4 Geräteanschlüsse für Waschmaschinen
‣ 4 Geräteanschlüsse für Wäschetrockner
‣ 8 Anschlüsse für Münzzähler
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Es wird darauf hingewiesen, dass mit vorstehender Auflistung der Elektroapartmentausstattung
von der DIN 18015 Teil 2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Art und Umfang
der Mindestausstattung - hinsichtlich der Anzahl von Steckdosen, Anschlüssen und
Schaltstellen abgewichen wird.
Die Installation der Rauchwarnmelder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie, mit Funkschnittstelle
zur monatlichen Funk-Fernprüfung, mit folgendem Leistungsumfang:
‣ Prüfung der Batteriekapazität
‣ Überprüfung, ob grobe Verschmutzungen bzw. Verstopfungen der Raucheintrittsöffnung
vorliegen
‣ Demontageerkennung
‣ Prüfung der Alarmfunktion durch Auslösen eines „stummen“ Alarms
‣ Automatische Information über Demontagen und Funktionsstörungen
erfolgt auf Basis eines, durch den Käufer von einem autorisierten Anbieter (z. B. Ista, Brunata
etc.) abzuschließenden Mietvertrages, sodass zur Prüfung der Rauchwarnmelder die Wohnungen
nicht mehr betreten werden müssen.
Allgemeine Elektroinstallation:
Haustürkommunikations-System für die Wohnungen und Hauseingangsbeleuchtung
Für die Apartments wird ein Haustürkommunikations-System mit Klingelanlage, Türöffner und
mithörgesperrter Gegensprechanlage, mit Zusatzmodul zur optischen Anzeige von Hörbereitschaft
der Gegenseite und der Türfallenfreigabe im Bereich des Hauseinganges eingebaut.
Die Außenbeleuchtung der Hauseingänge erfolgt über Lampen, die über Dämmerungsschalter
gesteuert werden.
Die Beleuchtung des Treppenhauses erfolgt mittels LED-Leuchten, die über Bewegungssensoren
mit Korridorfunktion geschaltet werden.
Tiefgarage im 1. Kellergeschoss
Für die Dauerbeleuchtung werden energiesparende LED-Leuchtmittel eingebaut.
Vorbereitung für E-Mobilität
Im Elektro-Hausanschlussraum im 1. Kellergeschoss werden im Zählerschrank bauseits ein zusätzlicher
Zählerplatz und ein Reserve-Zählerplatz für Ladeeinrichtung vorgesehen und bei dem
Energieversorgungsunternehmen zusätzlich 22 kW Strom-Leistung beantragt und auch hierfür
die anfallenden Hausanschlusskosten und der anfallende Baukostenzuschuss durch den Verkäufer
bezahlt.
Von jedem Wohnungszählerplatz werden bauliche Vorkehrungen getroffen wie z. B. Anbringung
von Kabelkanälen oder Kabelrinnen o. ä. unterhalb der Tiefgaragendecke, sodass die Möglichkeit
besteht an jedem Stellplatz eine Ladeeinrichtung einbauen zu lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das aktive Lastmanagement eventuell entsprechend den Vorgaben
des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens zu begrenzen ist und zur Reduzierung
der Gebäude-Strom-Anschlussleistung hierfür der Einbau eines einheitlichen Lademanagements
durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist. Die kompletten hierfür erforderlichen
Elektroinstallationen sowie der Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung dieser Ladeinfrastruktur
sind nicht im Vertragsumfang des Verkäufers enthalten.
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Multimedia-Anschluss (TV, Radio und Internet)
‣ Das Gebäude wird im Rahmen der Erhebung eines Glasfaserbereitstellungsentgeltes
an das öffentliche Glasfasernetz angeschlossen und erstmalig mit einer gebäudeinternen
Netzinfrastruktur die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht ausgestattet. Vom
Hausübergabepunkt (HüP) im Kellergeschoss wird hierfür in jedes Apartment ein Glasfaserkabel
verlegt und ein Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-TA) erstellt.
Für diese Leistung wird auf Grundlage des derzeit gültigen Telekommunikationsgesetzes
(TKG) vom 23.06.2021 (ab 01.12.2021 in Kraft getreten) ein monatliches Glasfaserbereitstellungsentgelt
in Höhe von 5,00 Euro brutto fällig. Dieses Bereitstellungsentgelt wird für
die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage erhoben
und wird im Rahmen der Betriebskosten durch die zukünftige Hausverwaltung mit
dem/den Käufer/n abgerechnet.
Der Glasfaser-Hausübergabepunkt wird vom Betreiber des öffentlichen Telekommunikationsnetzes
als „Open Access-Zugang“ erstellt, sodass auch anderen Anbietern / Providern
der Zugang zu diesem Netz ermöglicht wird.
‣ Im Rahmen eines Mietvertrages mit der M-net Telekommunikations GmbH über den Aufbau
und Betrieb eines Lichtwellenleiternetzes einschließlich Service und Wartung mit einer
Laufzeit von 10 Jahren für den betriebsbereiten Empfang von Radio und TV wird vom
Glasfaser-Abschlusspunkt in dem Apartment ein optischer Netzwerkabschluss (Optical
Network Termination ONT) eingebaut, der die optischen Signale in elektrische verwandelt.
Das „bauseits vorhandene Leerrohr“ wird mit einem Kupfer-Duplexkabel („homeway System“)
ausgestattet und die bauseits vorhandene „Leerdose“ im Raum
Zimmer
mit einen Grunddosenkörper mit Steckmodul für
TV + Radio und Kommunikation (1 x 10 Gigabit-LAN) bestückt
und ein Abdeckrahmen angebracht.
Somit besteht nach Abnahme und Übergabe in jeder Wohnung bereits ein betriebsfertiger
TV- und Radioempfang von ca. 155 digitalen TV-Sendern und ca. 112 Radiosendern
(Stand: Februar 2022).
Für diese Leistung wird je Wohnung eine monatliche Miete in Höhe von ca. 8,99 Euro
brutto fällig. Dieses Mietentgelt wird ab Übergabe der Wohnung erhoben und wird im
Rahmen der Betriebskosten durch die zukünftige Hausverwaltung mit dem/den Käufer/n
abgerechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser von allen Wohneinheiten
abgenommenen Radio- und TV-Versorgung, um einen monatlichen Sondermietpreis
handelt, der ca. 2,00 Euro/Wohneinheit günstiger ist, als bei einem Einzel-Inkasso-Vertrag
mit M-net Telekommunikations GmbH.
Dieser Mietvertrag enthält ein jederzeit mögliches Sonderkündigungsrecht „Opt-Out
Recht“, das jedem Käufer nach Abnahme und Übergabe der Wohnung zusteht, wenn er
den Empfang von Radio und TV wider Erwarten nicht wünscht. Sollte jedoch innerhalb der
gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahl der vertraglich zu versorgenden
Wohneinheiten unter eine Schwelle von 80% fallen, so kann die M-net Telekommuniktions
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GmbH die Radio- und TV-Versorgung auf Einzel-Inkasso umstellen mit einem monatlichen
Mietpreis in Höhe von derzeit ca. 10,99 Euro brutto je Wohneinheit.
‣ Der Telefon-/Internet-Anschluss mit betriebsbereitem Einbau von einem WLAN-Router ist
vom Käufer bzw. dessen Mieter rechtzeitig bei einem geeigneten Anbieter / Provider (z. B.
M-net Telekommunikations GmbH) in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Je nachdem
welches Paket hier bei einem geeigneten Anbieter / Provider (z. B. M-net Telekommunikations
GmbH) abonniert wird, ist ohne weitere Kabelverlegung über WLAN der Empfang
von Internetfernsehen, Streaming-Diensten sowie Internettelefonie und Videokonferenzen
möglich.
Briefkastenanlage
Jedes Apartment erhält im Bereich vor dem Hauseingang einen Briefkasten in einer gemeinschaftlichen
Briefkastenanlage.
Keramische Fliesenbeläge
Keramische Fliesen in den Duschbädern
• glasierte Wandfliesen Gruppe BIII nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-12),
• Bodenfliesen aus Feinsteinzeug Gruppe BI a nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-
12),
• Flex-Fugen im Farbton weiß oder grau (nach gesonderter Festlegung durch den Verkäufer)
Wände werden im Bereich der Duschplätze raumhoch, ansonsten bis auf Höhe ca. 1,20 m gefliest.
Bodenfliesen im gemeinschaftlichen Waschraum im Erdgeschoss
• Bodenfliesen aus Feinsteinzeug Gruppe BI a nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-
12),
• Flex-Fugen im Farbton grau (nach gesonderter Festlegung durch den Verkäufer)
Im gemeinschaftlichen Treppenhaus 1 werden die Stufen und Podestflächen vom 1. Kellergeschoss
bis zum Erdgeschoss, im gemeinschaftlichen Treppenhaus 2 werden die Stufen und
Podestflächen vom 2. Kellergeschoss bis zum Erdgeschoss und der gesamte Eingangsbereich
im Erdgeschoss mit Bodenfliesen aus Feinsteinzeug Gruppe BI a nach DIN EN 14411, Tab. 1
(Stand: 2016-12) mit rektifizierten Kanten und mit farblich passenden Flex-Fugen belegt. Im Eingangsbereich
im Erdgeschoss wird zusätzlich ein Sauberläufer in den Fliesenbelag integriert.
Rollläden
Alle Fenster und Fenstertüren in den Apartments erhalten raumseitig geschlossene wärmegedämmte
Rollladenkästen mit Kunststoffrollladenprofilen mit Bedienung über Rollladengurtwickler
oder Kurbel, wo statisch erforderlich mit Aluminiumrollladenprofilen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen festverglasten vertikal eingebauten Fensterelementen,
eine Reinigung der zur Wohnung gerichteten Innenseite die Rollladenpanzer
nur durch beidseitiges Abnehmen der Rollladenführungsschienen möglich ist. Diese Nebenarbeiten
der Reinigung gehören in diesem Fall zu den erforderlichen Wartungs- und
Unterhaltsarbeiten die, die Käufer selbst zu veranlassen und hinsichtlich der Kosten auch
zu tragen hat.
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Lüftungsanlage
In jedem Apartment kommen in den Außenwänden zwei schallgedämmte Außenwand-
Luftdurchlässe zur Frischluftversorgung zum Einbau. Die feuchte- und geruchsbelastete Raumluft
wird über ein Abluftsystem nach außen geleitet. Hierzu wird ein elektrischer Einzelraumlüfter
in dem Duschbad eingebaut. Die Schaltung erfolgt über einen Grund-Dauerbetrieb automatisch
über einen Feuchtesensor und zusätzlich einer Bedarfslüftung über den Duschbadlichtschalter
der Deckenleuchte. Der Einzelraumlüfter ist bei Schaltung über die Deckenleuchte mit Einschaltverzögerung
und Nachlauf ausgestattet.
Im nördlichen Kellerbereich im 1. Kellergeschoss und im 2. Kellergeschoss kommt eine feuchtegesteuerte
Zu- und Abluft-Kellerlüftung zum Einbau.
Malerarbeiten
Bad:
Sämtliche nicht geflieste Wandflächen und die Decke werden mit Malervlies belegt.
Zimmer:
Die betonierte Decke wird mit Raufasertapete tapeziert.
Allgemein:
Sämtliche Innen-Wände und -Decken werden mit einer Innendispersionsfarbe schadstoffgeprüft,
lösungsmittel- und weichmacherfrei, emissionsarm und frei von fogging-aktiven Substanzen im
Farbton AW 11 altweiß-stumpfmatt gestrichen.
Das Farbkonzept der Außenfassade wird vom Architekten bzw. nach Auflagen der Genehmigungsbehörde
erstellt.
Estricharbeiten
Schwimmender Estrich auf Wärme- oder Trittschalldämmung im Raum „Zimmer“ der Apartments.
Vinyl- und Teppichbeläge
Die Räume „Zimmer“ der Apartments werden mit einem vollflächig verklebten strapazierfähigen
Vinyl-Belag mit einer Nutzschichtstärke von 0,5 mm oder 0,55 mm, nach Mustervorlage beim
Verkäufer belegt. Entlang der umlaufenden Wandflächen werden feuchtfest verleimte rechteckige
Sockelleisten ca. 16 x 40 mm angebracht.
Im Treppenhaus erhalten ab dem Erdgeschoss die Treppenstufen und Podeste sowie alle Erschließungsflure
(außer im Eingangsbereich) einen strapazierfähigen Kugelgarn-Teppich-Belag
entsprechend den Merkmalen des Produktes Fabrikat Fabromont „Resista“ wobei die Treppenstufen
mit „Quickstep Treppenkanten“ ausgeführt werden.
Aufzug
Im gemeinschaftlichen Haupt-Treppenhaus 1 wird ein 13 Personen-Aufzug vom 2. Kellergeschoss
bis zum 6. Obergeschoss eingebaut, sodass auch das 2. Kellergeschoss stufenlos zu
erreichen ist. Der Fahrkorb hat eine nutzbare Breite von 1,10 m und eine Tiefe von 2,10 m, die
lichte Türbreite beträgt 900 mm.
Im Bedientableau des Fahrkorbes befindet sich eine Notruftaste zur Herstellung einer Telefon-
Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale des Aufzugsherstellers.
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Der Aufzug hat einen regenerativen Antrieb, der die nicht benötigte Energie in das Stromnetz
zurückspeist.
Aufzugbeleuchtung mit Energiesparschaltung und LED-Technik.
Kellerabteile
Jedes Apartment erhält im nicht beheizten Bereich des 1. oder 2. Kellergeschosses ein Kellerabteil,
welches als einfacher Lagerraum und als Fahrradabstellplatz genutzt werden kann. Ein einfacher
Lagerraum ist nicht zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Gegenständen geeignet.
In unbeheizten Kellerräumen herrscht physikalisch eine höhere Luftfeuchtigkeit, eine niedrigere
Lufttemperatur und eine niedrigere Oberflächentemperatur der Wände und des Bodens als in
beheizten Räumen vor. Dies ist der Grund, weshalb dort keine wertvollen oder feuchtigkeitsempfindlichen
Gegenstände (wie z. B. Kleidung, Akten, Bücher, Lederwaren etc.) gelagert werden
dürfen. Stellen Sie Kartonagen nicht direkt auf den Boden, sondern in ein Regal mit Abstand zum
Boden und zur Wandfläche, sodass die Luft gut zirkulieren kann.
Zur Regulierung der vorherrschenden Luftfeuchtigkeit im unbeheizten Kellerbereich werden Entfeuchtungsgeräte
mit direktem Anschluss an das Entwässerungsleitungsnetz eingebaut. Diese
sind in den Grundrissplänen mit „EF“ bezeichnet.
Die Kellerabteile werden mit einem nahezu blickdichten Trennwandsystem mit Metall-Lamellen
ca. 2,0 m hoch abgetrennt und erhalten eine Türe mit Drückergarnitur und PZ-Schloss mit Profilzylinder
gleichschließend mit dem Wohnungsschlüssel. In jedem Kellerabteil befindet sich der
für das Apartment baurechtlich erforderliche Fahrradabstellplatz.
Tiefgarage im 1. Kellergeschoss
Zur Gewährleistung einer ausreichenden Beleuchtung werden an der Decke Leuchtkörper installiert.
Die Tiefgarage über einen gemeinschaftlichen Pkw-Aufzug mit einem zulässigen maximalen Gesamtgewicht
von 3.500 kg zu befahren. Die Pkw-Aufzugskabine hat folgende Abmessungen:
Breite: 2,80 m
Höhe: 2,15 m
Nutzbare Tiefe: 5,50 m
Die Ein- und Ausfahrtstore des Pkw-Aufzugs haben eine lichte Durchfahrtshöhe von 2,05 m und
eine lichte Durchfahrtsbreite von 2,55 m. Sie sind entweder über einen Schlüsselschalter (im EG-
Torbereich), Zugschalter (im 1. KG) oder mittels Funk-Fernbedienung zu öffnen.
Es wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass die Ausführung des Pkw-Einstellplatzes Nr. 201
innerhalb der Tiefgarage entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Garagen- und
Stellplatzverordnung (GaStellV) Bayern vom 30.November 1993 zuletzt geändert am 25. April
2015 erfolgt, wobei folgende Mindestabmessungen dem Einstellplatz zugrunde liegen:
Länge: mindestens 5,00 m
Lichte Breite: mindestens 2,40 m, wenn eine Längsseite,
des Einstellplatzes durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen
begrenzt ist.
Lichte Höhe: mindestens 2,00 m.
Stand: 19.05.2022
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14
Die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Köln Stand 2005/2012 liegen der vereinbarten
Ausführung nicht zugrunde.
Der Planung der Tiefgarage liegt eine natürliche Lüftung über Lüftungsöffnungen und Lüftungsschächte
zugrunde, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass über diese Öffnungen bei
ungünstigen Wetterbedingungen Regen oder Schnee in Verbindung mit starkem Wind in die
Tiefgarage eingetragen wird. Bei extremen Wetterlagen (z. B. Wetterumschwünge - Wärme
nach Kälte) kann sich bauphysikalisch bedingt Kondenswasser auf Boden, Wänden und Decken
der Tiefgarage bilden. Diese rein witterungsbedingte Kondenswasserbildung lässt sich insbesondere
bei ungedämmten Bauteilen im Erdreich nicht vermeiden und stellt somit gegebenenfalls
keinen Mangel an der vereinbarten Vertragsleistung dar.
In der Tiefgarage werden sämtliche nicht befahrene und durch Spritzwasser chloridbelastete
Sockelbereiche von Stahlbetonstützen und Stahlbeton-Wandanschlüssen sowie die Pkw-
Aufzugsschachtgrube und Parkliftgruben (Boden mit aufgehenden Wandanschlüssen) mit einem
Oberflächenschutzsystem versehen.
Hinweis:
Damit das Bauwerk auch die planmäßige Nutzungsdauer von 50 Jahren erreicht, ist zur
Aufrechterhaltung der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, Verkehrssicherheit und des funktionsfähigen
Zustandes bzw. Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige jährliche Instandhaltung
erforderlich. Hierzu gehören regelmäßige Inspektion, Wartung (Reinigung und
Pflege, Konservierung, Erneuerung von Verschleißteilen z. B. Oberflächenschutzsystem
und Fugen, Instandsetzung). Nachdem es sich bei allen beschichteten Bauteilen um tragende
Bauteile handelt, darf die Inspektion nur von qualifizierten Sachkundigen ausgeführt
werden. Diese regelmäßigen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten haben die Käufer
selbst zu veranlassen und hinsichtlich der Kosten auch zu tragen.
Parkliftanlagen in der Tiefgarage
Es kommen 12 Parklift-Einzelanlagen entsprechend den Merkmalen des Produktes „Fabrikat
Wöhr Parklift 450-175 (325)“ mit einer lichten Plattformbreite von ca. 2,40 m zum Abstellen
von je 2 Standard-Pkw-Fahrzeugen (je einer auf der oberen und der unteren Plattform) mit einer
maximal zulässigen Plattformbelastung von 2000 kg, Radlast 550 kg sowie mit Fahrzeughöhen
und Abmessungen entsprechend nachfolgenden Angaben und dem abgebildetem Lichtraumprofil
zum Einbau.
Stand: 19.05.2022
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Jede Parklift-Einzelanlage kann über einen Schlüsselschalter bedient werden.
Hinweis:
Tiefergelegte Pkw und Pkw mit Frontspoilern können nur bedingt auf diesen Parkliftanlagen geparkt
werden! Die im Lichtraumprofil angegebene maximale Fahrzeugbreite reduziert sich entsprechend
bei der Plattformbreite 2,40 m.
Des Weiteren wird vereinbart, dass sich die Käufer verpflichten, jährliche Wartungen einschließlich
der erforderlichen Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen und zur Vorbeugung von
Korrosionsschäden unabhängig von einer Wartung sämtliche verzinkte Teile und Plattformen
regelmäßig von Schmutz und Streusalz sowie anderen Verunreinigungen säubern zu lassen und
die daraus entstehenden Kosten auch selbst zu tragen. Der Verkäufer holt für diese Leistung ein
Angebot ein und händigt es nach Fertigstellung der Wohnanlage im Zuge der Übergabeunterlagen
an die Käufer zur Beauftragung aus.
Baureinigung
Die gesamte Wohnanlage wird in einem gereinigten Zustand übergeben, der folgendes beinhaltet:
Reinigung sämtlicher
• Fiesen-Wand- und Bodenbeläge, einschließlich aller Sanitärgegenstände und Ausstattungszubehör
in den Sanitärräumen;
• Vinylbeläge;
• Fensterscheiben innen und außen, einschließlich aller Rahmen, Flügel und Beschlagteile
sowie Fensterbleche (außen) und ggf. Fensterbänke (innen);
• Türelemente, einschließlich Zargen, Glasscheiben und Türgriffe;
• Balkon- und Treppenhausgeländer;
• Teppichbeläge (gesaugt);
• Keramische Fliesenbeläge in den Treppenhäusern;
• Rollladenpanzer; Badezimmerheizkörper; Elektro- und Heizungsverteilerschranktüren;
• Terrassenplattenbeläge und Balkonoberflächen (besenrein);
• Kellerabteile, Kellerböden und Tiefgaragenboden (besenrein);
• Pkw- und Personen-Aufzugskabine, einschließlich Aufzugstüren innen und außen;
• frei zugängliche Rohrleitungen bzw. Dämmung von Rohrleitungen sowie technische Geräte
bzw. Einrichtungen im Kellergeschoss und in der Tiefgarage;
Zugänge
Der Hauseingang auf der Ostseite im Erdgeschoss ist über einen barrierefreien Zugangsweg im
Bereich der gemeinschaftlichen Außenanlagen und alle Apartments in den Obergeschossen
über den rollstuhltauglichen Aufzug zu erreichen.
Bei dem Nebeneingang auf der Nordseite handelt es sich ausdrücklich um keinen barrierefreien
Hauszugang entsprechend der DIN 18040-Teil 2 und der BayBO Art. 48.
Stand: 19.05.2022
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Außenanlagen
Sämtliche Zugangswege, Wege oder Abstellflächen sowie Zufahrtsflächen erhalten einen Belag
aus Betonsteinpflaster, Betonplatten, Beton-Splittfugenpflaster, Asphalt, Rasenfugenpflaster,
Rasengittersteine, Kunststoff-Rasengitter, Schotterrasen oder Granitpflastersteinen.
Die Terrassen der Erdgeschoss-Apartments werden mit Betonplatten nach DIN EN 1339 entsprechend
den Merkmalen des Produktes „Fabrikat Lithon plus mit Oberfläche Pasand kugelgestrahlt,
Farbe „alaskagrau“ belegt.
Gemeinschaftliche Flächen werden entsprechend dem genehmigten Freiflächenplan gestaltet
und bepflanzt.
Hinweis zum Oberboden:
Sowohl örtlich vorhandener Boden als auch durch Landschaftsgärtner zugelieferter Oberboden für
die Vegetationstragschicht enthält grundsätzlich mineralische Bestandteile wie z. B. Sand, Schluff,
Ton und Kies sowie Bestandteile an natürlicher Bodenflora und Bodenfauna (Pilzmycelien, Samen
von unerwünschten Kräutern, Insektenlarven, Regenwürmer und dergleichen). Bei Rasenansaaten
können in der Anfangszeit und insbesondere bei warmen und feuchten Bedingungen vermehrt im
Boden vorhandene Samen- und Wurzelunkräuter, z. B. Melde, Gänsefuß, falsche Kamille, Hirse,
Fruchtkörper von Pilzen auftreten. Diese sind in der Regel für den Rasen unschädlich und werden
mit zunehmender Rasendichte von den Rasengräsern verdrängt. Bei störendem Erscheinungsbild
werden sie ganz einfach mit dem Rasenmäher abgemäht, da die meisten Kräuter nicht schnittverträglich
sind.
Dauerhafte Wurzelunkräuter wie z. B. Distel, Schachtelhalm, Löwenzahn, Quecke und Giersch
müssen jedoch mit der Wurzel entfernt werden. Dies erfolgt durch Ausstechen oder Ausgraben.
Sämtliche Pflanzenteile sind dabei von der Rasenfläche zu entfernen, um ein erneutes Ausbreiten
dieser unerwünschten Kräuter zu verhindern.
Sowohl örtlich vorhandener Boden als auch durch den Landschaftsgärtner zugelieferter Oberboden
für die Vegetationstragschicht enthalten naturgemäß und in Abhängigkeit von der jeweiligen Bodengruppe
nach DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Bodenarbeiten" immer auch einen
dementsprechenden Anteil an Steinen unterschiedlicher Korngrößen. Die dadurch gebildeten Hohlräume
(Bodenporen) sind wichtig für das Bodenleben und das Wurzelwachstum der Rasengräser
und fördern darüber hinaus langfristig die Versickerung von Niederschlagswasser. Es lässt sich -
trotz sorgfältigstem Abharken bei der Erstellung des Feinplanums - grundsätzlich nicht vermeiden,
dass sich z. B. infolge von Niederschlägen im Laufe der Zeit weitere im Boden befindliche Steine
oder kleine Fremdbestandteile wie z. B. Scherben o. ä. langsam nach oben arbeiten.
Die Entfernung von Steinen, Samen- und Wurzelunkräutern sowie Rasenschnitt, Düngen und
Bewässern gehört zu den Pflege- und Unterhaltsarbeiten die die Käufer selbst durchzuführen
bzw. zu veranlassen haben und hinsichtlich der Kosten auch zu tragen haben.
Die zur Mülltrennung erforderlichen Tonnen bzw. Container, entsprechend der derzeit gültigen
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Augsburg, können in einem eingezäunten Müllbereich untergebracht
werden. Die Anschaffung der Müllbehältnisse ist nicht im Leistungsumfang des Verkäufers
enthalten.
Vor dem Hauseingang auf der Ostseite werden 7 Stück Fahrradabstellplätze und vor dem Nebeneingang
auf der Nordseite werden 21 Stück Fahrradabstellplätze errichtet und mit feuerverzinkten
Fahrradständer vom ADFC empfohlen, in Hoch-Tief-Anordnung, mit Radabstand von 50
cm, für Reifenbreite bis 60 mm, mit Wegroll- und Kippschutz ausgestattet.
Im Bereich der Außenanlagen werden 3 Pkw-Stellplätze für Besucher errichtet.
Stand: 19.05.2022
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2. Flucht- und Rettungsweg
Zur Gewährleistung des 2. Flucht- und Rettungsweges wird an der Südfassade eine Metall-
Spindeltreppenanlage eingebaut, die sich vom 1. Obergeschoss bis zum 6. Obergeschoss erstreckt.
Diese Treppenanlage ist vom 1. OG bis zum 5. OG jeweils vom Erschließungsflur des
südlichen Baukörpers aus zugänglich. Der Zugang im 6. Obergeschoss erfolgt über eine Türe im
Treppenhaus auf die Dachterrasse der Wohnung Nr. 100 und von dort über die Dachterrasse der
Wohnung Nr. 101. Von der Wohnung Nr. 102 erfolgt der Zugang über die Dachterrasse der
Wohnung Nr. 101.
Zur Gewährleistung der Privatsphäre auf den Dachterrassen der Wohnungen Nr. 100 + 101 werden
die Flucht- und Rettungswegstüren mit nachfolgend beschriebenen akustischen Alarmsignalgebern
ausgestattet:
Die Flucht- und Rettungsweg-Türe vom Treppenhaus im 6. OG auf die Dachterrasse der Wohnung
Nr. 100 und in den Erschließungsfluren vom 1. OG bis zum 5. OG erhält einen Fluchtwächter,
sodass beim Herunterdrücken des Türgriffes ein Alarm ausgelöst wird.
Die Türen auf den Dachterrassen der Wohnungen Nr. 100 + 101 + 102 werden mit Fluchttürterminals
ausgestattet, sodass die mit einem Schließzylinder verschlossene Türe durch Bedienen
eines Nottasters im Gefahrenfall geöffnet werden kann und dabei gleichzeitig einen akustischen
Alarm auslöst.
Bauphysikalische Ausführung
Die Ausführung entspricht den Anforderungen
für Wärmeschutz:
* GEG - Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020, Gesetz zur Einsparung von Energie
und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
* DIN 4108-2:2013-02 - Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2 Mindestanforderungen
an den Wärmeschutz
* DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06
* DIN V 18599 Teil 1-10:2018-09 - Energetische Bewertung von Gebäuden
und
für Schallschutz:
wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass die Ausführung wie nachfolgend beschrieben
erfolgt:
- entsprechend DIN 4109-1:2018-01 - Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen
- entsprechend DIN 4109-2:2018-01 - Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen
- entsprechend DIN 4109-5:2020-08 - Schallschutz im Hochbau; Erhöhte Anforderungen
wobei entsprechend DIN 4109-5:2020-08 für erhöhte Anforderungen an Schallschutz; Luft- und
Trittschalldämmung von Bauteilen zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden
Wohn- oder Arbeitsbereich nur für die Bauteile entsprechend nachfolgender Auflistung
eingehalten werden.
Stand: 19.05.2022
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Bauteil-Auflistung der eingehaltenen erhöhten Luft- und Trittschalldämmung:
Bauteil
Decken:
Wohnungstrenndecken (auch -
Treppen) und Decken
Decken über Kellern, Hausfluren,
Treppenräumen unter Aufenthaltsräumen
Luftschalldämm-
Maß
R' w
≥ 57dB
≥ 55 dB
Trittschalldämm-
Maß
L' n,w
≤ 45 dB
≤ 45 dB
Decken über Durchfahrten, Einfahrten
von Sammelgaragen u. ä.
unter Aufenthaltsräumen
Decken unter Dachterrassen und
Loggien mit Flachdachaufbau
über Aufenthaltsräume
Decken und Treppen innerhalb
von Wohnungen, die sich über
zwei Geschosse erstrecken
-- ≤ 45 dB
-- ≤ 45 dB
-- ≤ 45 dB
Decken unter Bad und WC ohne/mit
Bodenentwässerung
≥ 57 dB
≤ 45 dB
Decken unter Hausfluren -- ≤ 45 dB
Balkone -- ≤ 58 dB
Treppen im gemeinschaftlichen
Treppenhaus
Treppenläufe und -podeste -- ≤ 47 dB
Wände:
Wohnungstrennwände und
Wände zwischen fremden Arbeitsräumen
Treppenraumwände und Wände
neben Hausfluren.
Treppenraumwände und Wände
neben Hausfluren.
Schachtwände von Aufzugsanlagen
an Aufenthaltsräumen
Türen:
Türen , die von Hausfluren
oder Treppenräumen in geschlossene
Flure und Dielen von Wohnungen
und Wohnheimen oder
von Arbeitsräumen führen
≥ 56 dB
≥ 55 dB --
≥ 55 dB --
≥ 57 dB --
≥ 32 dB --
--
Die Empfehlungen für den Schallschutz gegen Schallübertragung im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich
nach DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 liegen nicht zugrunde und werden somit
nicht eingehalten.
Stand: 19.05.2022
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- Bauteil-Auflistung der eingehaltenen Mindest-Luft- und Trittschalldämmung:
Bauteil
Luftschalldämm-
Maß
Trittschalldämm-
Maß
Decken:
Decken über Durchfahrten, Einfahrten
von Sammelgaragen u. ä.
unter Aufenthaltsräumen
Wände:
Wände neben Durchfahrten,
Sammelgaragen, einschließlich
Einfahrten
Türen:
Türen, die von Hausfluren
oder Treppenräumen unmittelbar
in Aufenthaltsräume - außer
Flure- und Dielen - von Wohnungen
führen
R' w
≥ 55 dB --
≥ 55 dB
--
≥ 37 dB --
L' n,w
- Gebäudetechnische Anlagen:
Für Geräusche aus hausinternen, fest installierten gebäude-und raumlufttechnischen Anlagen
und aus Sanitärtechnik/Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam)
gelten in fremden schutzbedürftigen Räumen (Wohn- und Schlafräume) nach DIN
4109-1 Tab. 9 maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel L AF,max,n ≤ 30 dB. Die Ausführung
entspricht im Hinblick darauf mindestens der DIN 4109-1 in Verbindung mit der VDI
4100:2007-08 der Schallschutzstufe I. Die Einhaltung der nach DIN 4109-5: 2020-08 Tab. 5 erhöhten
Anforderungen an maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel L AF,max,n ≤ 27 dB
werden explizit nicht zugesichert und liegen der Ausführung nicht zugrunde.
∗
∗
Nutzergeräusche, wie z.B. hartes Schließen von Türen und WC-Deckel, Rutschen in
der Badewanne, Arbeiten an Arbeits- und Küchentheken, heftigeres Abstellen von Gegenständen
auf Ablageflächen/Vormauerungen etc. unterliegen nicht den Anforderungen
der DIN 4109-1 Tab. 9. Hier ist in einer Wohnanlage mit mehreren Parteien
grundsätzlich die gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte
nach DIN 4109-1 Tabelle 11 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen) entstehen,
sind entsprechend dieser Norm nicht zu berücksichtigen.
Die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz vor Geräuschen aus raumlufttechnischen
Anlagen im eigenen Wohnbereich nach DIN 4109-5:2020-08 liegen der Ausführung nicht
zugrunde und werden somit nicht eingehalten.
Eigener Wohn- und Arbeitsbereich:
Es wird vereinbart, dass die Einhaltung der entsprechenden Kennwerte nach DEGA-
Memorandum BR 0104-Februar 2015 für Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich
der Ausführung nicht zugrunde liegen und somit auch explizit nicht zugesichert sind.
Stand: 19.05.2022
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Sonstiges:
- Es wird darauf hingewiesen und vereinbart, dass die Richtlinie VDI 4100: 2012-10 – Schallschutz
für Wohnungen Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz, der Ausführung
nicht zugrunde liegt.
- Zu der Ausführung von Erdgeschoss-Terrassen wird darauf hingewiesen und vereinbart,
dass die Terrassen im Erdgeschoß den Außenbereich darstellen und hierfür keine Anforderungen
an die Trittschalldämmung zugesichert werden und somit auch keine Anforderungen
an die Trittschalldämmung der vereinbarten Ausführung zugrunde liegen.
Sonstiges
Eingezeichnete Möblierungen, die Kücheneinrichtung, Waschmaschinen und Wäschetrockner
sowie mit Strichlinien dargestellte Gegenstände stellen lediglich Einrichtungsvorschläge dar und
gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers. Die in den Ansichten und Grundrissen gezeichneten
eventuellen Sonnenschutzanlagen sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Alternativen bezüglich der Ausführung der Materialien kommen ausschließlich nach Festlegung
durch den Verkäufer zum Einbau.
In Umsetzung von Art. 48 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wurden die mit „BF“ bezeichneten
Apartments so geplant und im baurechtlichen Genehmigungsverfahren auch selbst so berücksichtigt,
dass sie barrierefrei erreichbar sind und innerhalb dem Apartment selbst über
die erforderlichen Bewegungsflächen und über bodenebene Duschplätze verfügen.
Die Lieferung oder Bereitstellung von Hilfsgeräten, wie z. B. Leitern etc. für Wartungs-, Reinigungs-
und Unterhaltsarbeiten gehört nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers.
Gewährleistung nach BGB
Für die Rechte und Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an Grundstück und Gebäulichkeiten
gelten die Bestimmungen wie sie in der notariellen Kaufurkunde festgelegt sind.
Hinweise zur Beachtung nach Erstbezug
„Wartung und Instandhaltung“
Wartung und Instandhaltung obliegt dem Käufer. Für Mängel, die auf eine unterlassene oder
mangelhafte Wartung, Pflege und Instandhaltung zurückzuführen sind besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Gewöhnliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen von Teilen und Anlagen, die einem bestimmungsgemäßen
Verschleiß unterliegen und deshalb Reparaturbedürftigkeit eintritt, stellen
keine Sachmängel dar.
„Festlegung elastischer Fugen als Wartungsfugen“
Bei schwimmenden Zementestrichen sind trotz fachgerechter Ausführung Randverformungen
technisch nicht zu vermeiden. Somit unterliegen Abrisse von elastischen Verfugungen infolge von
zulässigen und technisch nicht zu vermeidenden Absenkungen der Zementestrich-
Fußbodenkonstruktion nicht der Gewährleistung des Verkäufers, dies gilt insbesondere für sämtliche
Boden-Wand-Anschlüsse bei den Bodenbelägen und Fliesen-/Plattenbelägen.
Stand: 19.05.2022
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Sämtliche elastische Verfugungen in Sanitärräumen sind chemischen und/oder physikalischen
sowie mechanischen Einflüssen ausgesetzt (Wasser, Reinigung mit Reinigungsmittel, Ablagerungen
von Schmutz etc.) und bedürfen somit einer permanenten Wartung und Pflege um Folgeschäden
zu vermeiden.
Es wird hiermit darauf hingewiesen und vereinbart, dass sämtliche unter diesem Untertitel genannten
elastischen Fugen somit Wartungsfugen darstellen. Im Rahmen des Bauunterhaltes
sind diese elastischen Fugen in entsprechenden Zeitabständen auch innerhalb der Gewährleistungszeit
des Bauträgers, durch die Käufer zu erneuern und auch hinsichtlich der Kosten zu tragen.
„Richtiges Heizen“
∗
Richtiges Heizen, d. h. das Apartment sollte in der Heizperiode nicht unter 17° C auskühlen,
auch dann nicht, wenn die Bewohner nicht anwesend sind.
∗
Möbel sollten so aufgestellt werden, dass an den Außenwänden erwärmte Raumluft ungehindert
unter, hinter und oberhalb von Möbelstücken zirkulieren kann. Dies ist im Allgemeinen
der Fall, wenn Möbelstücke in einem Abstand von mindestens 5 cm von der Außenwand entfernt
aufgestellt werden.
„Das gehört nicht ins WC“
Die Toilette ist kein Abfalleimer! Oft werden Dinge in der Toilette entsorgt und den Abfluss
hinunter gespült. So kommt auf der Kläranlage einiges an, was dort nichts verloren hat. Dies
kann ernste Konsequenzen für die Abwasserentsorgung haben. Verstopfte Rohrleitungen und
Pumpen, Beeinträchtigungen der Leistung der Kläranlage und die Belastung von Bächen und
Flüssen können die Folge sein. Die Beseitigung der Schäden ist stets mit einem hohen Geld- und
Arbeitsaufwand verbunden. Die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit mit Abwassergebühren.
Im Sinne aller und der Umwelt wird deshalb jeder gebeten, nur Dinge in den Abwasserkreislauf
zu geben, die auch dafür bestimmt sind.
NICHT IN DIE TOILETTE DAS KANN PASSIEREN DORTHIN GEHÖRT ES
Windeln, Zahnseide, Wischtücher, Slippeinlagen,
Tampons, Heftpflaster, Ohrenstäbchen
Speisereste, Brat- und Frittierfett, Lebensmittelabfälle
• verstopfen Rohre und Pumpen
• verstopfen Rohre und Pumpen
• ziehen Ratten an
Mülltonne
Mülltonne
Zigarettenkippen, Korken, Flaschenverschlüsse • behindern die Abwasserreinigung Mülltonne
Medikamente, Tabletten
Säuren, Laugen, Altöl, Farben, Lacke, Desinfektionsmittel,
Verdünner, Abbeiz- und Holzschutzmittel,
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
scharfe Abfluss- und Sanitärreiniger, WC-Steine
• belasten des Abwasser, Bäche u. Flüsse
• können Klärwerksleistung beeinträchtigen
• belasten des Abwasser, Bäche u. Flüsse
• belasten des Abwasser, Bäche u. Flüsse
• können Klärwerksleistung beeinträchtigen
• können Rohrleistungen und Dichtungen
zerfressen
Mülltonne
Schadstoffsammlung
Schadstoffsammlung
Asche, Katzenstreu, Vogelsand • verstopfen Rohrleitungen Mülltonne
Stand: 19.05.2022
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„Allgemeines"
Haarrisse in Bauteilen, Putzen etc., die aufgrund natürlicher bauphysikalischer Eigenschaften der
Baustoffe wie Kriechen und Schwinden entstehen, sind technisch nicht vermeidbar und stellen
somit keine Gewährleistungsmängel dar.
Zur Vermeidung von Legionellenbildung innerhalb der jeweiligen Apartments ist durch die Käufer/Bewohner
sicher zu stellen, dass alle 72 Stunden ein kompletter Wasseraustausch in sämtlichen
Wasserleitungen (warm und kalt) einschließlich der Gartenwasser-Zuleitung(en) stattfindet.
In unbewohnten Apartments sowie während urlaubsbedingter Abwesenheit sollten regelmäßig
alle drei Tage, durch längeres Öffnen (mind. ca. 3 bis max. 5 Minuten) aller Wasserhähne die
Wasserleitungen gespült werden. Bitte beachten Sie dabei, dass dies insbesondere bei Warmwasserleitungen
durch vollständiges Öffnen und auf „höchster Warmstellung“ erfolgt. Das herausgelassene
Wasser muss dabei ohne es zu benutzen, kontrolliert über den jeweiligen Einrichtungsgegenstand
ungehindert ablaufen können.
Es ist darauf zu achten, dass insbesondere Möbeleinbauten und Küchenschränke schallentkoppelt
zu angrenzenden Wohnungstrennwänden aufgestellt werden, d. h. z. B. die Küchen-
Arbeitsplatte darf nicht press/starr an der Wohnungstrennwand anliegen, insbesondere ist hierfür
auch die Ausführung einer elastischen Verfugung mit direktem Kontakt zum Putz zu vermeiden.
Anstriche, insbesondere für solche Bauteile, die der Witterung ausgesetzt sind (z. B. Holzteile,
Sichtbetonteile sowie Außenputz) und Tiefgaragen-(Boden-/Wand-)Beschichtungen sind in entsprechenden
Zeitabständen nach Vorgaben der Hersteller bzw. im Rahmen des Bauunterhaltes
auch innerhalb der Gewährleistungszeit des Bauträgers durch die Wohnungseigentümer durchzuführen.
Es bleiben architektonische und technisch notwendige Änderungen insoweit vorbehalten, als sie
den Bauwert nicht beeinträchtigen oder ihn verbessern, oder als solche Änderungen durch Auflagen
der Baubehörde notwendig werden und dem Käufer zumutbar sind.
Im Übrigen wird auf das „Handbuch-Übergabeunterlagen“ mit Energieausweis, Bedienungs-,
Pflege- und Wartungsanleitungen sowie sonstigen Hinweisen und Tipps etc. verwiesen, welches
der Verkäufer im Zuge der Apartment-Übergabe nach Bezugsfertigstellung aushändigt. Des Weiteren
erfolgt im Zuge der Übergabe der Wohnanlage eine technische Einweisung. Die Beachtung
der technischen Einweisung und der ausgehändigten Unterlagen ist Voraussetzung für
eine ordnungsgemäße Handhabung bzw. für den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wird nicht übernommen, auch nicht für
Druckfehler.
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ZAHLUNGSPLAN
Zahlungsplan
A
Der Kaufpreis ist, vorbehaltlich der Bestimmungen unter Abschnitt B, soweit er vom
Baufortschritt abhängt, fällig wie folgt:
1. Bei Baugenehmigung und nach Beginn der Erdarbeiten
30 % = € ......................................
2. nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
28 % = € ......................................
3. für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen und für den Fenstereinbau
einschließlich Verglasung
12,6 % = € ...................................
4. für die Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie für den Innenputz,
ausgenommen Beiputzarbeiten
10,5 % = € ...................................
5. für den Estrich, die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich und die Fassadenarbeiten
7,0 % = € .....................................
6. nach Bezugsfertigstellung und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
8,4 % = € .....................................
7. nach vollständiger Fertigstellung
3,5 % = € .....................................
B
Die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreisraten setzt ferner voraus, dass der Notar den Vertragsteilen
bestätigt, dass
1. die beantragte Auflassungsvormerkung für den Käufer dem Grundbuchamt zur
Eintragung vorliegt;
2. die Freigabeverpflichtungserklärung nach der Makler- und Bauträgerverordnung erteilt
ist.
C
Bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung kann dem Käufer eine Bankbürgschaft
ausgehändigt werden.
AUGSBURG UND UMGEBUNG
14
Grundstücke
gesucht!
Sie haben ein Baugrundstück zu verkaufen –
egal ob bebaut oder unbebaut?
Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?
Bitte wenden Sie sich an unseren Verkaufsleiter
Herrn Christian Nayyeri 01 76 24 06 70 56
Ihr Matthias Maresch
Foto: Pixabay
AUSWAHL AN REFERENZ-OBJEKTEN
Mühlbachpark | Pfersee
Singoldpark | Göggingen
Wolframviertel | City
Reese-Park | Kriegshaber
AUSWAHL AN REFERENZ-OBJEKTEN
Augsburger Str. | Pfersee
Blumenhof | Göggingen
Wertachauen | Pfersee
Sheridan-Park | Pfersee
Beethoven-Park | City
Beethoven-Park | City
1 O EG 23,79 m² 193.151,00 8.119,00
2 O EG 25,31 m² 204.758,00 8.090,00
3 O EG 25,31 m² 204.758,00 8.090,00
4 O EG 25,31 m² 204.758,00 8.090,00
5 O EG 26,31 m² 211.532,00 8.040,00
6 W EG 27,11 m² 217.693,00 8.030,00
7 W EG 29,13 m² 231.556,00 7.949,00
8 W EG 29,13 m² 231.556,00 7.949,00
9 W EG 27,02 m² 216.971,00 8.030,00
10 W EG 26,32 m² 211.613,00 8.040,00
11 W EG 26,52 m² 213.221,00 8.040,00
12 W EG 22,39 m² 185.613,00 8.290,00
13 SW EG 22,88 m² 189.675,00 8.290,00
14 SO EG 22,72 m² 188.349,00 8.290,00
15 O EG 22,68 m² 188.017,00 8.290,00
16 O EG 26,20 m² 210.648,00 8.040,00
17 O EG 25,94 m² 209.076,00 8.060,00
18 O 1. OG 23,63 m² 193.766,00 8.200,00
19 O 1. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
20 O 1. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
21 O 1. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
22 O 1. OG 25,82 m² 209.142,00 8.100,00
23 W 1. OG 29,53 m² 236.202,00 7.999,00
24 W 1. OG 28,35 m² 226.800,00 8.000,00
25 W 1. OG 28,35 m² 226.800,00 8.000,00
26 W 1. OG 26,73 m² 214.902,00 8.040,00
27 W 1. OG 25,49 m² 205.449,00 8.060,00
28 W 1. OG 25,69 m² 207.061,00 8.060,00
29 W 1. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
30 SW 1. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,02
31 SO 1. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,02
32 Verkauft O 1. OG 22,17 m² Verkauft Verkauft
33 O 1. OG 25,69 m² 207.318,00 8.070,00
34 O 1. OG 25,42 m² 205.139,00 8.070,00
35 O 2. OG 23,63 m² 193.766,00 8.200,00
36 O 2. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
37 O 2. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
38 O 2. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
39 O 2. OG 25,82 m² 209.142,00 8.100,00
40 W 2. OG 29,53 m² 236.240,00 8.000,00
41 W 2. OG 28,35 m² 227.367,00 8.020,00
42 W 2. OG 28,35 m² 227.367,00 8.020,00
43 W 2. OG 26,73 m² 214.909,00 8.040,00
44 W 2. OG 25,49 m² 206.469,00 8.100,00
45 W 2. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
46 Verkauft W 2. OG 22,17 m² Verkauft Verkauft
47 Reserviert SW 2. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
48 Reserviert SO 2. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
49 O 2. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
50 O 2. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
51 O 2. OG 25,42 m² 205.902,00 8.100,00
52 O 3. OG 23,63 m² 193.766,00 8.200,00
53 O 3. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
VORLÄUFIGE PREISLISTE EINZELVERKAUF
Apartment Beschreibung DIN-Wohnfläche Preis in Euro Preis/m 2
47 Reserviert SW 2. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
48 Reserviert SO 2. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
49 O 2. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
50 VORLÄUFIGE O PREISLISTE 2. OG 25,69 EINZELVERKAUF
m² 208.089,00 8.100,00
51 O 2. OG 25,42 m² 205.902,00 8.100,00
52 O 3. OG 23,63 m² 193.766,00 8.200,00
53 O 3. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
54 O 3. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
55 O 3. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
56 O 3. OG 25,82 m² 209.142,00 8.100,00
57 Reserviert W 3. OG 29,53 m² Reserviert Reserviert
58 W 3. OG 28,35 m² 227.367,00 8.020,00
59 W 3. OG 28,35 m² 227.367,00 8.020,00
60 W 3. OG 26,73 m² 214.909,00 8.040,00
61 W 3. OG 25,49 m² 206.469,00 8.100,00
62 Reserviert W 3. OG 25,69 m² Reserviert Reserviert
63 W 3. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
64 Reserviert SW 3. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
65 SO 3. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,00
66 O 3. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
67 O 3. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
68 O 3. OG 25,42 m² 205.902,00 8.100,00
69 O 4. OG 23,63 m² 193.766,00 8.200,00
70 O 4. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
71 O 4. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
72 O 4. OG 24,80 m² 201.376,00 8.120,00
73 Reserviert O 4. OG 25,82 m² Reserviert Reserviert
74 Reserviert W 4. OG 29,53 m² Reserviert Reserviert
75 W 4. OG 28,35 m² 227.367,00 8.020,00
76 Reserviert W 4. OG 28,35 m² Reserviert Reserviert
77 W 4. OG 26,73 m² 214.909,00 8.040,00
78 W 4. OG 25,49 m² 206.469,00 8.100,00
79 W 4. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
80 W 4. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
81 SW 4. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,00
82 SO 4. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,00
83 O 4. OG 22,17 m² 183.789,00 8.290,00
84 O 4. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
85 Reserviert O 4. OG 25,42 m² Reserviert Reserviert
86 O 5. OG 36,80 m² 294.032,00 7.990,00
87 O 5. OG 39,07 m² 319.500,00 8.178,00
88 W 5. OG 36,15 m² 292.815,00 8.100,00
89 W 5. OG 28,07 m² 230.174,00 8.200,00
90 W 5. OG 25,49 m² 206.469,00 8.100,00
91 Reserviert W 5. OG 25,69 m² Reserviert Reserviert
92 Reserviert W 5. OG 22,17 m² Reserviert Reserviert
93 Reserviert SW 5. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
94 SO 5. OG 22,14 m² 183.541,00 8.290,00
95 Reserviert O 5. OG 22,14 m² Reserviert Reserviert
96 O 5. OG 25,69 m² 208.089,00 8.100,00
97 O 5. OG 25,42 m² 205.902,00 8.100,00
98 O 6. OG 32,83 m² 269.500,00 8.209,00
99 O 6. OG 39,97 m² 327.354,00 8.190,00
100 W 6. OG 33,34 m² 277.389,00 8.320,00
101 SW 6. OG 54,38 m² 449.500,00 8.266,00
102 O 6. OG 36,04 m² 295.168,00 8.190,00
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Druckdatum: 01.12.2016