Covid19-Präventionskonzept Bataillonsfest Maurach - Stand 18.07.2021 VORABZUG
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BATAILLONSFEST
Eben-Maurach – 12.09.2021
COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT
VORABZUG
Covid-19-Präventionskonzept
V 01.07-18/07/021 1
IMPRESSUM
Herausgeber:
Schützenkompanie Eben-Maurach
c/o Obmann Max Filzer
Maurach / Sonnweg 25
6212 Eben am Achensee
Tel.: 05243 5043 Mob.: 0664 2434959, E-Mail: m.filzer@aon.at; Satz & Layout: Max Filzer - Auflage Juli 2021
Version: 1.7 Stand: 18.07.2021
Covid-19-Präventionskonzept
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 4
2. Allgemeine Angaben 5
2.1. zur Veranstaltung 5
2.2. zum Covid-19-Präventionskonzept 5
3. Verantwortlichkeiten 6
3.1. COVID-19-Beauftragte*r 6
3.2 Veranstalter*in 6
3.3. Betreiber eines Veranstaltungsortes 7
3.4. Zuständige Behörde 7
4. Veranstaltung 8
4.1. Beschreibung der Veranstaltung 8
4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen 8
4.3. Personenanzahl 10
4.4. Teilnehmerverhalten 11
5. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation 12
5.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung 12
5.2. Gastronomie 13
5.3. Sanitäranlagen 13
5.4. Abfallbehältnisse 14
6. Risikoanalyse 15
7. Maßnahmenplanung 17
7.1. Personenlenkung und -steuerung 17
7.2. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände 18
7.3. Kommunikation und Information 19
8. Anhänge 20
8.1. Pläne 21
8.2. Checklisten 26
8.3. Anhänge 32
9. Glossar 36
10. Literatur 37
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1. EINLEITUNG
Die 278. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK) Ausgegeben am 28. Juni 2021 betreffend 2. COVID-
19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung -
Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19
ergriffen wurden (Kurztitel: COVID-19-LV) legt fest, ab welcher Personenanzahl eine*n
COVID-19-Beaufragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept
auszuarbeiten ist.
Durch das BMSGPK wurden Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-
19-Präventionskonzeptes für den Bereich Kunst und Kultur (Version 2 Stand: 3 Juni
2020) aufgelegt, dem das gegenständliche Dokument, Folge leistet.
Das vorliegende Konzept dient dazu, die geforderten Inhalte strukturiert darzulegen um
dem strategischen Ziel – Die*den Einzelne*n bei einem Besuch der Veranstaltung
(Bataillonsfest Maurach – 12.09.2021), keinem höheren Risiko auszusetzen, als bei
sonstigem Kontakt mit Menschen im öffentlichen Raum - zu entsprechen.
Es erfasst auf dem, zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzepts (siehe Impressum),
aktuellen Wissensstand aufbauend, abstrakt die typischerweise auftretenden Themen
und Risiken.
Der Ersteller des COVID-19-Präventionskonzeptes agiert in Absprache mit der Behörde
und in selbstständiger und eigenverantwortlicher Weise, ob zusätzliche
Gefahrenelemente bzw. Risiken vorhanden sind und mit welchen Maßnahmen diesen
verantwortungsvoll begegnet werden können.
Das vorliegende Präventionskonzept wird auf Basis der derzeit bekannten
Auflagen erstellt (Stand 04.07.2021).
Ein/e Mitarbeiter*in des Veranstalters, der/die die sich laufend über geltende rechtliche
Auflagen der aktuellen COVID-19-Verordnungen informiert, ist bestimmt (bzw. wird dies
vom Veranstalter selbst übernommen). Die fortlaufende Aktualisierung des
Präventionskonzepts gemäß der geltenden Rechtslage ist somit gewährleistet.
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2. ALLGEMEINE ANGABEN
2.1. … zur Veranstaltung
2.1.1. Veranstaltungsbezeichnung
72. Bataillons-Schützenfest
des Bataillons Schwaz des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK):
Das Bataillon Schwaz besteht aus 16 Kompanien, die alljährlich in
abwechselnder Reihenfolge, das traditionelle Bataillonsfest ausrichten.
2.1.2. Datum der Veranstaltung
Sonntag 12.09.2021
Die Dauer der Veranstaltung (unter Betrachtung der überwiegend
gleichbleibenden Anwesenheit), bezieht sich auf max. 1 Tag. Gesamtdauer
zw. 7:45 Uhr (Eintreffen der Formationen) bis max. 18:00 Uhr Beendigung der
Veranstaltung – (spätestens mögliche Rückreise der Formationen in deren
Heimatgemeinden).
2.1.3. Ort der Veranstaltung
Eben am Achensee – Tirol (PLZ 6212)
Aufstellung der Formationen entlang der Dorfstraße
Einzug der Formationen vom Kreisverkehr bis zum Fußballplatz
Hl. Messe, Festakt, Ehrungen, Ansprachen und Gastonomie am
Fußballplatz
2.2. … zum COVID-19-Präventionskonzept
2.2.1. Konzeptersteller*in inkl. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen:
Sicherheitstechnisches Büro Filzer
c/o Ing. Max Filzer
Maurach / Sonnweg 25
6212 Eben am Achensee
Tel.: 0664-2434959
E-Mail: m.filzer@aon.at
2.2.2. Vorliegende Konzeptversion:
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2.2.3. Erstellungsdatum:
18/07/2021
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3. VERANTWORTLICHKEITEN
3.1. COVID-19-Beaufragte*r:
3.1.1. Name des*r COVID-19-Beaufragten:
Ing. Max Filzer
3.1.2. Anschrift des*r COVID-19-Beaufragten:
Maurach / Sonnweg 25
6212 Eben am Achensee
3.1.3. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):
Eben am Achensee – Tirol (PLZ 6212)
Tel.: 0664-2434959
E-Mail: m.filzer@aon.at
Der*die COVID-19-Beaufragte hat folgende Aufgaben:
3.2. Veranstalter*in
Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-
19-Präventionskonzeptes
Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des
Unternehmens gegenüber Akteur*innen, Künstler*innen sowie sonstigen
Mitarbeiter*innen
Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement
Schulung gemäß dieses Präventionskonzeptes Ein*e COVID-19-
Beaufragte*r benötigt keine besonderen Ausbildungen.
Eine Empfehlung zur Schulung des*r COVID-19-Beaufragten im Hinblick auf
datenschutzrelevante Fragestellungen wird im Rahmen der „Empfehlungen für die
inhaltliche Gestaltung eines COVID-19- Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im
Bereich von Kunst und Kultur“ ausgesprochen.
Siehe Anhang:
Teilnahmebestätigung Max Filzer
Covid-19-Beauftragter WIFI Innsbruck v. 03.09.2020
3.2.1. Name des*r Veranstalter*in:
Schützenkompanie Eben-Maurach
3.2.2. Anschrift des*r Veranstalter*in:
Maurach / Dorfstraße 29
6212 Eben am Achensee
3.2.3. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):
Obmann: Max Filzer
Schriftführer: Thomas Gürtler
Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-61288094
E-Mail: m.filzer@aon.at
E-Mail: th.guertler@hotmail.com
3.2.4. Verantwortlicher vor Ort (Handy, E-Mail):
Obmann: Max Filzer
Hauptmann: Gottfried Prantl
Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632
E-Mail: m.filzer@aon.at
E-Mail: feldererhof@utanet.at
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3.3. Betreiber eines Veranstaltungsortes:
Sofern es sich beim vorliegenden Dokument um ein COVID-19-Präventionskonzept
für einen Veranstaltungsort handelt, werden die relevanten Kontaktdaten hier
angeführt:
3.3.1. Name des*r Betreiber*in:
Schützenkompanie Eben-Maurach
3.3.2. Anschrift des*r Betreiber*in:
Maurach / Dorfstraße 29
6212 Eben am Achensee
3.3.3. Anschrift des Veranstaltungsortes:
Achenseestraße 65
6212 Eben am Achensee
3.3.4. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):
Obmann: Max Filzer
Hauptmann: Gottfried Prantl
Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632
E-Mail: m.filzer@aon.at
E-Mail: feldererhof@utanet.at
3.3.5. Verantwortlicher vor Ort (Handy, E-Mail):
Obmann: Max Filzer
Hauptmann: Gottfried Prantl
Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632
E-Mail: m.filzer@aon.at
E-Mail: feldererhof@utanet.at
3.4. Zuständige Behörde(n):
3.4.1. Bezeichnung der zuständigen Behörde(n):
BH Schwaz
Die zuständigen Gesundheitsbehörden wird in die
Veranstaltungsplanungen eingebunden.
Gemeinde Eben am Achensee
Eine Rund-um-die-Uhr Verbindung zwischen Veranstalter und zuständiger
Gesundheitsbehörde wird eingerichtet.
3.4.2. Anschrift des*r Betreiber*in: Anschrift der zuständigen Behörde(n):
Franz-Josef-Straße 25 Dorfstraße 28
6130 Schwaz 6212 Eben am Achensee
3.4.3. Erreichbarkeiten (Tel, E-Mail):
Tel.: 05242-6931 Tel.: 05243-5202
E-Mail: bh.schwaz@tirol.gv.at gemeinde@eben-achensee.tirol.gv.at
Ansprechperson:
Ansprechperson:
Bgmst. Josef Hausberger
Tel.: 0664-2252830
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4. DIE VERANSTALTUNG
4.1. Beschreibung der Veranstaltung
Traditionelles Schützenfest des Bataillon Schwaz unter Einbeziehung der 16
Kompanien des Bataillons, sowie den beiden Musikkapellen BMK Eben, sowie der
BMK Achenkirch und Abordnungen der Feuerwehr Eben und Schützengilde Eben.
4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen
Der Aufbau der Infrastruktur des Festes und auch der COVID-19-
präventionsrelevanten Gegebenheiten, erfolgt am Vortag des Festes (SA
11.09.2021), ausschließlich durch Mitglieder der SK Eben-Maurach (Eintrittstests
nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft) sind verpflichtend).
Die Anreise der mitwirkenden Formationen (Schützenkompanien) und Einheiten
(Musikkapellen, Feuerwehr und Schützengilde), erfolgt mit angemietete Bussen bzw.
privaten PKW. Abreise erfolgt auf selbe Art und Weise.
Der sichere Ausstieg der Mitwirkenden aus den Fahrzeugen erfolgt in den
Busbuchten in unmittelbarer Nähe zur NMS-Achental im Zentrum Maurach. Von dort
kurzer Anmarsch (ca. 100m) zum Einlass des Aufstellungsbereiches. Die
Parkmöglichkeit für die Busse besteht am Areal der Bundesstraßenverwaltung; für die
PKW am reservierten Parkbereich bei der Freizeitanlage Atoll.
Voraussetzungen zum Einlass in den Aufstellungsbereich:
Registrierungspflicht
Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)
Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht
Als Eintrittstests gelten:
Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)
Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48
Stunden)
Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche Bestätigung,
Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)
Als Aufstellungszone dient der Bereich Dorfstraße Nr. 47 bis 97 (ca. zwischen
Betriebsanlage Moden Gürtler und Elektro Oberlechner).
Nach militärischer Aufstellung der einzelnen Formationen und Abordnungen, erfolgt
der Abmarsch über den weiteren Verlauf der, für jeglichen Verkehr gesperrten
Dorfstraße (Genehmigung der Gemeinde Eben liegt vor), bis zum Fußballplatz
Maurach – Achenseestraße Nr. 65.
Einmarsch des Festzuges auf den mit einem 4 m hohen Zaun eingehausten
Fußballplatz aus Richtung Süden (Parkplatz Atoll). Zutritt zum Fußballplatz wird
gesondert kontrolliert, sodass dieser ausschließlich von den aktiven Teilnehmer des
Festumzuges genutzt wird.
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Für Gäste, Einheimische und Festbesucher, welche der Festzeremonie teilhaben
wollen, wird der eigentliche Haupteingang des Fußballplatzes genutzt, an dem
ebenfalls die beschriebenen Voraussetzungen zum Einlass Gültigkeit besitzen:
Registrierungspflicht
Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)
Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht
Als Eintrittstests gelten:
Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)
Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48
Stunden)
Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche Bestätigung,
Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)
Es folgt der eigentliche Festakt:
Hl. Messe
Totengedenken
Landesüblicher Empfang
Ehrungen
Ansprachen
Im Anschluss erfolgt die Verpflegung der Festgäste und aktiven Teilnehmern direkt
am Fußballplatz, wobei den Teilnehmer*innen Sitzplätze zugewiesen und von den
Teilnehmer*innen während der Veranstaltung nicht verlassen werden.
Die Veranstaltungsphasen zur Durchführung sind wie folgt:
Wann Was WO
11.9. 08;00-18;00 Aufbau Infrastruktur Fußballplatz
12.9. 07:00-18:00 Aufbau Covid-Kontrollstellen Dorfstraße
12.9. 07:45-08:45 Eintreffen der Formationen Dorfstraße
12.9. 09:00-09:15 Abmarsch Festzug Dorfstraße
12.9. 09:30-09:45 Aufstellung am Zeremonienplatz Fußballplatz
12.9. 10:00-11:00 Festakt Fußballplatz
12.9. 11:00-18:00 Verpflegung - Gastronomie Fußballplatz
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4.3. Personenanzahlen
4.3.1. Anzahl mitwirkender Personen:
Die angegebenen Teilnehmeranzahlen wurden anhand der Erfahrungswerte der
vergangenen Bataillonsveranstaltungen erhoben.
Nr. Einheit Anzahl
01 Mitarbeiter, Helfer, Techniker, … 35 Personen
02 Hohe Geistlichkeit, Ehrengäste, Festredner 15 Personen
03 Bataillonsausschuss 10 Personen
04 Schützenkompanie St. Margarethen 40 Personen
05 Bundesmusikkapelle Eben 40 Personen
06 Schützenkompanie Terfens 30 Personen
07 Schützenkompanie Weer 30 Personen
08 Schützenkompanie Weerberg 50 Personen
09 Schützenkompanie Pill 20 Personen
10 Schützenkompanie Vomp 50 Personen
11 Landsturmgruppe Schwaz 8 Personen
12 Bundesmusikkapelle Achenkirch 40 Personen
13 Bundesmusikkapelle Andreas Hofer Schwaz 20 Personen
14 Schützenkompanie 1. Schwazer 80 Personen
15 Schützenkompanie Stans 25 Personen
16 Schützenkompanie Jenbach 15 Personen
17 Schützenkompanie Strass 30 Personen
18 Schützenkompanie Wiesing 0 Personen
19 Schützenkompanie Achenkirch 25 Personen
20 Schützenkompanie Pertisau 10 Personen
21 Schützengilde Eben 3 Personen
22 Freiwillige Feuerwehr Eben 3 Personen
23 Schützenkompanie Eben-Maurach 6 Personen
Gesamtteilnehmeranzahl aktiv
585 Personen
4.3.2. Besucher*innen Personen:
Nr. Einheit Anzahl
01 Festbegleiter, Gäste, Einheimische, … 100 Personen
Gesamtteilnehmeranzahl inaktiv
100 Personen
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4.4. Teilnehmerverhalten
Darstellung der COVID-19-präventionsrelevanten Gegebenheiten in folgenden
Bereichen:
4.4.1. Beschreibung der Zusammensetzung des Publikums:
Alter: Heterogene Zusammensetzung der verschiedenen Altersgruppen;
zwischen Jungschütz (ab 6. Lebensjahr) bis hin zum Altschütz (ohne
Altersobergrenze)
Gesellschaftsschicht: Aus allen Bevölkerungsgruppen ohne bestimmter
Ausrichtung
Besondere COVID-19-Risikogruppe: keine
4.4.2. Beschreibung des erwarteten Besucher*innenverhaltens anhand bestehender
Vorerfahrungen und damit einhergehender potenzieller COVID-19 Risiken:
Die Teilnehmer*innen nehmen während der Veranstaltung einen Sitzplatz ein, der für
die Dauer der Veranstaltung in der Regel nicht verlassen wird (wie etwa bspw. bei
einer Lesung oder einem Vortrag).
Es Werden bei der Veranstaltung seitens der Teilnehmer*innen keinerlei Aktivitäten
gesetzt, wie bspw. Tanzen, Singen, udgl.
Die Teilnehmer kommen und/oder gehen zeitlich und örtlich nicht gehäuft, sondern
entzerrt.
Die Gesamtheit der Veranstaltung findet ausschließlich im Freien statt.
Die Teilnehmer benutzen keinerlei Gegenstände gemeinsam bzw. nacheinander.
Ausschließlich Einweggebinde, Einwegbesteck,..
Der gegebene Umgebungslärm, erfordert kein lautes Sprechen.
Es stehen ausreichend Sanitärräumlichkeiten zur Verfügung, sodass es zu keinerlei
verstärkten Personendichte in den Sanitäranlagen kommen wird. Insbesondere da für
Herren zusätzliche Pissstände im Freien aufgestellt werden.
Medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) ist in die Planung des Veranstalters
eingebunden?
Medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) ist im Rahmen des Events
anwesend und für die Versorgung von BesucherInnen abgestellt?
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5. DARSTELLUNG DER INFRASTRUKTURELLEN
IST-SITUATION
5.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung
Beschreibung:
Im Jahr 2011 hat die Gemeinde Eben am Achensee Immobilien KG bei der
Gemeinde Eben am Achensee um die baubehördliche Bewilligung für das Vorhaben
Neubau des Vereinsgebäude für den FC Achensee auf Grundstück Nr. 556/2, KG
Eben, EZ 377 angesucht und bescheidgemäße Bewilligung erhalten (Baubescheid
der Gemeinde Eben AZ 131-9/49-2011 v. 28.07.2011). Der Bereich der
gegenständlichen Grundparzelle ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eben
am Achensee als Sonderfläche Sportanlage ausgewiesen.
Definierter Veranstaltungsbereich:
Exakt definierter Veranstaltungsbereich ist durch den eingehausten Fussballplatz
gegeben, sodass eine lückenlose und allumfassende Kontrolle der Festbesucher
möglich ist.
Größe des Veranstaltungsgeländes:
Die Gesamtfläche des Veranstaltungsgeländes beläuft sich auf 13.779 m².
Größe nutzbare Nettofläche für Besucher:
Die nutzbare Nettofläche für Besucher beläuft sich auf 9.937 m².
Einlass- Auslassbereiche:
Werden entsprechend der zu erwartenden Besucherströme dimensioniert und
ausgelegt.
Stauflächen:
Durch die Größe des Veranstaltungsbereiches und den organisatorischen Ablauf bei
Getränken und Speisen, können Staubereiche ausgeschlossen werden.
Vorhandener Wegeführungs-/Anstellsysteme:
Vorhandene Wegführungs- und Anstellsysteme des Fußballplatzes werden genutzt
bzw. für die Veranstaltung weiter ausgebaut und mit Warnhinweisen erkenntlich
gemacht.
Bedingt durch den Umstand, dass die Festveranstaltung ausschließlich im Freien
abgehalten wird, kann von einem ausreichenden Luftaustausch ausgegangen
werden.
Verweis auf die planliche Darstellung auf Anhang 9.1. (Pläne) hinsichtlich Größe,
Nettoflächen, Nutzung von Räumen und Nebenräumen, Personenströme.
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5.2. Gastronomie
Beschreibung:
Das Speisen und Getränkeangebot wird bewusst im „bescheidenen“ Rahmen
angeboten. Die Gesamtheit der Getränke wird in Mehrweggebinde angeboten,
welches in einem Kühltransporter angeliefert bzw. in weiterer Folge vor Ort
ausgegeben wird. Als Küche dienen Warmhalteeinrichtungen und Grillflächen für die
Zubereitung des einzigen Gerichtes – vorgefertigte und hygienisch verpackte
Schützenwurst. Zubereitung und Verteilung wird ausschließlich von den Mitgliedern
der Schützenkompanie vollzogen (Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet,
genesen, geimpft) sind verpflichtend).
Definierter Gastronomiebereich:
Der Gastronomiebereich (Küche, Manipulationsfläche Getränke, Ausgabestelle, etc.),
befindet sich am nord-östlichen Eck des Veranstaltungsgeländes und wird durch
technische Gegenstände und Abgrenzungen vor unbefugten Zutritt abgegrenzt.
Größe Gastronomiebereich:
Die Größe des Gastronomiebereichs beläuft sich auf 220 m².
Gastronomie-Art (Catering-Art):
Die Vor- bzw. Zubereitung erfolgt im eigentlichen Gastronomiebereich und wird durch
Servicepersonal auf die Verabreichungsplätze verteilt.
Zusätzliche Ausgabe- und Konsumationsstellen:
Um eine zusätzliche Entflechtung der Besucherströme zu gewährleisten, werden
zusätzliche Ausgabestellen für Getränke installiert. Dazu dienen 2 Verkaufsinseln
(Getränkepavillion) der Brauerei Stiegl als autonome Ausgabeeinheiten
ausschließlich für Getränke. Diese sind mit integrierten Kühleinheiten ausgestattet,
bei denen sich die Festgäste Getränke in Mehrweggebinde gegen Entgelt abholen
können.
5.3. Sanitäranlagen
Beschreibung:
Unter den gegebenen Umständen wird auf die gesamte Infrastruktur des
Vereinsgebäudes des FC Achensee genutzt:
Sanitäranlagen:
Die Abwässer der Spülklosetts, Bädern, Küchen usw. sind in die Ortskanalisation eingeleitet.
Die Entwässerungsanlagen sind entsprechend dem Tiroler
Kanalisationsgesetz bzw. der zugehörigen Verordnung errichtet und betrieben.
Hygienemittel:
Handdesinfektionsmittel, Seifenspender, Einweghandtücher (Papier), werden über
die gesamte Veranstaltungsdauer in ausreichenden Mengen vorgehalten.
Vorhandene Anzahl von Sanitäranlagen:
Ebene EG: 3 WC + 1 WC behindertengerecht
Ebene OG: 2 WC-Anlagen (1x Damen + 1 x Herren)
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Sanitäre Infrastruktur:
Den sanitären Auflagen entsprechend sind normgerechte WC-Anlagen mit
Handwaschbecken, Desinfektionsspender, Seifenspender, … vorhanden.
Es stehen ausreichend Sanitärräume zur Verfügung, sodass es zu keiner verstärkten
Personendichte in den Sanitäranlagen kommen kann.
5.4. Abfallbehältnisse
Beschreibung:
Vorhandene Anzahl an Abfallbehältnissen:
In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Gemeindebauhof, werden ausreichende
und geeignete Behältnisse zur Verfügung gestellt. Während der gesamten Dauer der
Festveranstaltung wird der gesamte Festbereich stets sauber und in entsprechender
Ordnung gehalten. Anfallende Abfälle und Restmaterialien werden fortlaufend
entfernt und gemäß der Verordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz getrennt.
Standorte der Abfallbehältnisse:
Insbesondere im Manipulationsbereich von Küche und Lagerbereichen, sodass von
keinerlei Gefährdung für Gäste und Besucher auszugehen ist.
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6. RISIKOANALYSE
Beschreibung der im Hinblick auf COVID-19 analysierten Risiken unter
Berücksichtigung:
Der Abläufe und Phasen der Veranstaltung:
Bei aktiven Teilnehmern, werden vor Eintritt in den Aufstellbereich entsprechend
der Vorgaben, lückenlos kontrolliert. Organisatorische Maßnahmen, um den
Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impf- oder Testnachweis bzw.
Genesenen-Status, kurz „3G-Nachweis“) von Teilnehmer*innen zu kontrollieren, sind
getroffen.
Voraussetzungen zum Einlass in den Aufstellungsbereich:
Registrierungspflicht
Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)
Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht
Als Eintrittstests gelten:
Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)
Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48
Stunden)
Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche
Bestätigung, Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)
Dieselbe Vorgehensweise erfolgt bei allen Festbesuchern vor Zutritt auf das
Festgelände (allseits abgeschlossener Fußballplatz)!
Der Infrastruktur der Veranstaltung:
Großzügiges Gesamtfassungsvermögen der Veranstaltungsstätte (maximal zulässige
Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen unter Zugrundelegung von
vorhandenen behördlichen Benützungsbewilligungen und/oder aufgrund der
vorhandenen und ungehindert nutzbaren Fluchtwege).
Bei gegebener Gesamtfläche des Veranstaltungsgeländes von 13.779 m² und der
daraus resultierenden nutzbare Nettofläche von 9.937 m² ergibt sich in Anbetracht
einer Gesamtteilnehmeranzahl von 685 Besuchern, ein theoretisches
Flächenangebot von durchschnittlich 14,51 m² pro Festbesucher.
Covid-Präventionsprogramm Organisation:
Eine vom Veranstalter eigens eingerichtete Corona-Task-Force (Corona-
Einsatztruppe – ca. 10 Personen), die sich laufend über geltende rechtliche Auflagen
der aktuellen COVID-19-Verordnungen informiert, ist bestimmt. Ebenfalls ist die
fortlaufende Aktualisierung des Präventionskonzepts gemäß der geltenden
Rechtslage gewährleistet.
Gleichfalls ist die Taskforce ermächtigt und befugt, die Einhaltung des
Präventionskonzeptes über die gesamte Veranstaltungsdauer zu überprüfen und von
sämtlichen Teilnehmern einzufordern.
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COVID-19-Beauftragter
Es ist sichergestellt, dass der/die COVID-19-Beauftragte/r die Einhaltung des
Präventionskonzepts überwacht, wobei er über die hierzu erforderlichen detaillierten
Kenntnisse zu den einzelnen Maßnahmen verfügt.
Unterweisung der Mitarbeiter
Es ist sichergestellt, dass die übrigen Mitarbeiter*innen zumindest über jene Inhalte
des Präventionskonzepts informiert werden, die ihre Arbeitsbereiche betreffen.
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7. MASSNAHMENPLANUNG
7.1. Personenlenkung und -steuerung
Maßnahmen, die dazu dienen den anwesenden Personen die Einhaltung des erforderlichen
Mindestabstandes durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen
zu ermöglichen.
7.1.1. Anfahrt/Anreise:
Anreise/Anfahrt erfolgt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sodass die
Durchführung der Veranstaltung, zu keinen erhöhten Personenfrequenzen- und
dichten führt.
7.1.2. Einlass:
Der Zustrom der aktiven Teilnehmer im Aufstellungsbereich erfolgt kompanieweise
und wird auf zwei Eingangslinien mit Anstellsystem erfolgen. Weiters ist eine
erweiterte Zeitspanne für den Eintritt fixiert. Die 585 zu erwartenden Teilnehmer
werden zw. 7:45 Uhr und 8:45 Uhr, den Eingangsbereich passieren. Das bedeutet,
dass pro Minute auf jeder Linie ca. 5 Personen geordneten Einlass erhalten werden.
Benötigter Stauflächen inkl. Anstellsysteme und eventueller Abstandsmarkierungen
unter Berücksichtigung der benötigten Fläche je Person werden berechnet und
umgesetzt.
Der Einlass für die Festgäste am Festplatz (Fußballplatz) erfolgt über den offiziellen
Eingangsbereich des Fußballplatzes, an dem ebenfalls eine Eingangslinie mit
Anstellsystem installiert wird. Bedingt durch die relativ geringe Anzahl von Gästen
(100 Personen), wird es zu keinen erhöhten Durchflussraten kommen.
7.1.3. Anwesenheit:
Flächenplanung, notwendige Dimensionierung der Hauptverkehrs- und Fluchtwege,
sind den Vorgaben berücksichtigt und entsprechend vorgesehen.
7.1.4. Abstrom:
Abstromwege in ausreichender Anzahl und Breite gegeben, organisatorische
Maßnahmen zur Entzerrung des Besucher*innenabstroms erscheinen nicht
notwendig. da keinerlei offiziellen Schlusspunkten der Veranstaltung gegeben sind
und die Abreise individuelle in Absprache der jeweiligen Kompanie erfolgen.
Wichtig: Es ist sichergestellt, dass die geplanten COVID-spezifischen Maßnahmen
die Durchlasskapazität im notfallbedingten Abstrom nicht beeinträchtigen.
7.1.5. Abfahrt/Abreise:
Abfahrt/Abreise erfolgt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sodass die
Durchführung der Veranstaltung, zu keinen erhöhten Personenfrequenzen und -
dichten führt.
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7.2. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände
7.2.1. Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen, gemäß aktueller COVID-19-Gesetzgebung, z.B.:
Einhaltung von Abstandsregelungen
Regelungen zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden
mechanischen Schutzvorrichtung in Begegnungszonen von Innenräumen.
Anleitung zum regelmäßigen und korrekten Händewaschen
7.2.2. Spezifische Hygienevorgaben:
Hygieneplan wird ausgearbeitet (Sanitär- und Gastronomiebereich) hinsichtlich:
Festlegung der zu reinigenden Flächen
Festlegung der Reinigungsintervalle
Festlegung der zu verwendenden Hygienemittel
Dokumentation der getätigten Maßnahmen
Desinfektionsspender sind an zentralen Punkten aufgestellt.
Für Hygienematerial ist in ausreichender Menge vorgesorgt.
7.2.3. Hygienemaßnahmen bei Proben und Darbietungen:
Entsprechend dem vorliegenden Präventionskonzeptes
7.2.4. Hygienemittel:
7.2.4.1. Desinfektionsmittel
o Auswahlkriterien
o Erforderliche Standorte
o Erforderliche sowie zu bevorratende Mengen
o Nachfüllplanung
7.2.4.2. Handwaschgelegenheiten
o Erforderliche Standorte
o Erforderliche sowie zu bevorratende Mengen (Handwaschmittel sowie
Einmal-Papiertrockentücher)
o Nachfüll- und Entleerungsplanung
7.2.4.3. Abfallbehältnisse
o Erforderliche Standorte
o Entleerungsplanung
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7.3. Kommunikation und Information
Teilnehmer*innen werden durch organisatorische Maßnahmen auf sämtliche
Hygieneauflagen hingewiesen (z.B. Aushänge, erforderlichenfalls Anrede durch
geschulte Mitarbeiter*innen).
7.3.1. COVID-19-Besucher*innenrelevante Informationen vor der Veranstaltung
Die Teilnehmer*innen im Vorfeld darauf hingewiesen, sich fernzuhalten, wenn sie sich
krank fühlen oder u.U. Kontakt zu bestätigten COVID-19-Fällen bzw. Verdachtsfällen
hatten.
• Im Rahmen des Einladungsmanagements
• Über die Social-Media-Seiten der SK Eben-Maurach bzw. Bataillon
7.3.2. COVID-19-relevante Aushänge
• An Ein- bzw. Ausgängen
• Am Veranstaltungsgelände allgemein
o Allgemeine Verhaltensregeln
o Hinweis auf die Eigenverantwortung aller Anwesenden
• In Gastronomiebereichen
• In Sanitärbereichen
7.3.3. COVID-19-Besucher*innenrelevante Sprachdurchsagen
• Allgemeine Sprachdurchsagen
• Im Falle besonderer Veranstaltungssituationen
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8. ANHÄNGE
8.1. Pläne
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8.2. Checklisten
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*Ad 5.1 – 5.3
Das Maßnahmenpaket wir mit einem Arzt erarbeitet und schriftlich definiert
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Gesamtpunktezahl: 33 Punkte
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8.3. Anhänge
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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG GEMEINDE EBEN
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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG BATAILLON SCHWAZ
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9. GLOSSAR
Erklärung von verwendeten Abkürzungen
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10. LITERATUR
Ministerium des Inneren, Nordrhein-Westfalen (2020): Struktur eines
Sicherheitskonzeptes; Düsseldorf, Deutschland; Abgerufen am 19.07.2021, von
https://www.im.nrw/sites/default/
fles/media/document/fle/Gro%C3%9Fveranstaltungen_Mustersicherheitskonzept.pdf
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2020):
Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19- Präventionskonzeptes
für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur, (Version 2, Stand: 03.06.2020);
Wien; Abgerufen am 18.07.2021, von
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:550994ed-b5c5-43e2-8b68-25c465176779/
Empfehlungen_f%C3%BCr_die_inhaltliche_Gestaltung_eines_COVID.pdf
Austrian Standards Institute, Wien (2014): ONR 49000, Risikomanagement für
Organisationen und Systeme, Begriffe und Grundlagen, Umsetzung von ISO 31000 in
die Praxis; Ausgabedatum: 01.01.2014
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