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Covid19-Präventionskonzept Bataillonsfest Maurach - Stand 18.07.2021 VORABZUG

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BATAILLONSFEST

Eben-Maurach – 12.09.2021

COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT

VORABZUG

Covid-19-Präventionskonzept

V 01.07-18/07/021 1


IMPRESSUM

Herausgeber:

Schützenkompanie Eben-Maurach

c/o Obmann Max Filzer

Maurach / Sonnweg 25

6212 Eben am Achensee

Tel.: 05243 5043 Mob.: 0664 2434959, E-Mail: m.filzer@aon.at; Satz & Layout: Max Filzer - Auflage Juli 2021

Version: 1.7 Stand: 18.07.2021

Covid-19-Präventionskonzept

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Allgemeine Angaben 5

2.1. zur Veranstaltung 5

2.2. zum Covid-19-Präventionskonzept 5

3. Verantwortlichkeiten 6

3.1. COVID-19-Beauftragte*r 6

3.2 Veranstalter*in 6

3.3. Betreiber eines Veranstaltungsortes 7

3.4. Zuständige Behörde 7

4. Veranstaltung 8

4.1. Beschreibung der Veranstaltung 8

4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen 8

4.3. Personenanzahl 10

4.4. Teilnehmerverhalten 11

5. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation 12

5.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung 12

5.2. Gastronomie 13

5.3. Sanitäranlagen 13

5.4. Abfallbehältnisse 14

6. Risikoanalyse 15

7. Maßnahmenplanung 17

7.1. Personenlenkung und -steuerung 17

7.2. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände 18

7.3. Kommunikation und Information 19

8. Anhänge 20

8.1. Pläne 21

8.2. Checklisten 26

8.3. Anhänge 32

9. Glossar 36

10. Literatur 37

Covid-19-Präventionskonzept

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1. EINLEITUNG

Die 278. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und

Konsumentenschutz (BMSGPK) Ausgegeben am 28. Juni 2021 betreffend 2. COVID-

19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung -

Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19

ergriffen wurden (Kurztitel: COVID-19-LV) legt fest, ab welcher Personenanzahl eine*n

COVID-19-Beaufragte/n zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept

auszuarbeiten ist.

Durch das BMSGPK wurden Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-

19-Präventionskonzeptes für den Bereich Kunst und Kultur (Version 2 Stand: 3 Juni

2020) aufgelegt, dem das gegenständliche Dokument, Folge leistet.

Das vorliegende Konzept dient dazu, die geforderten Inhalte strukturiert darzulegen um

dem strategischen Ziel – Die*den Einzelne*n bei einem Besuch der Veranstaltung

(Bataillonsfest Maurach – 12.09.2021), keinem höheren Risiko auszusetzen, als bei

sonstigem Kontakt mit Menschen im öffentlichen Raum - zu entsprechen.

Es erfasst auf dem, zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzepts (siehe Impressum),

aktuellen Wissensstand aufbauend, abstrakt die typischerweise auftretenden Themen

und Risiken.

Der Ersteller des COVID-19-Präventionskonzeptes agiert in Absprache mit der Behörde

und in selbstständiger und eigenverantwortlicher Weise, ob zusätzliche

Gefahrenelemente bzw. Risiken vorhanden sind und mit welchen Maßnahmen diesen

verantwortungsvoll begegnet werden können.

Das vorliegende Präventionskonzept wird auf Basis der derzeit bekannten

Auflagen erstellt (Stand 04.07.2021).

Ein/e Mitarbeiter*in des Veranstalters, der/die die sich laufend über geltende rechtliche

Auflagen der aktuellen COVID-19-Verordnungen informiert, ist bestimmt (bzw. wird dies

vom Veranstalter selbst übernommen). Die fortlaufende Aktualisierung des

Präventionskonzepts gemäß der geltenden Rechtslage ist somit gewährleistet.

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2. ALLGEMEINE ANGABEN

2.1. … zur Veranstaltung

2.1.1. Veranstaltungsbezeichnung

72. Bataillons-Schützenfest

des Bataillons Schwaz des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK):

Das Bataillon Schwaz besteht aus 16 Kompanien, die alljährlich in

abwechselnder Reihenfolge, das traditionelle Bataillonsfest ausrichten.

2.1.2. Datum der Veranstaltung

Sonntag 12.09.2021

Die Dauer der Veranstaltung (unter Betrachtung der überwiegend

gleichbleibenden Anwesenheit), bezieht sich auf max. 1 Tag. Gesamtdauer

zw. 7:45 Uhr (Eintreffen der Formationen) bis max. 18:00 Uhr Beendigung der

Veranstaltung – (spätestens mögliche Rückreise der Formationen in deren

Heimatgemeinden).

2.1.3. Ort der Veranstaltung

Eben am Achensee – Tirol (PLZ 6212)

Aufstellung der Formationen entlang der Dorfstraße

Einzug der Formationen vom Kreisverkehr bis zum Fußballplatz

Hl. Messe, Festakt, Ehrungen, Ansprachen und Gastonomie am

Fußballplatz

2.2. … zum COVID-19-Präventionskonzept

2.2.1. Konzeptersteller*in inkl. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen:

Sicherheitstechnisches Büro Filzer

c/o Ing. Max Filzer

Maurach / Sonnweg 25

6212 Eben am Achensee

Tel.: 0664-2434959

E-Mail: m.filzer@aon.at

2.2.2. Vorliegende Konzeptversion:

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2.2.3. Erstellungsdatum:

18/07/2021

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3. VERANTWORTLICHKEITEN

3.1. COVID-19-Beaufragte*r:

3.1.1. Name des*r COVID-19-Beaufragten:

Ing. Max Filzer

3.1.2. Anschrift des*r COVID-19-Beaufragten:

Maurach / Sonnweg 25

6212 Eben am Achensee

3.1.3. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):

Eben am Achensee – Tirol (PLZ 6212)

Tel.: 0664-2434959

E-Mail: m.filzer@aon.at

Der*die COVID-19-Beaufragte hat folgende Aufgaben:

3.2. Veranstalter*in

Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-

19-Präventionskonzeptes

Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des

Unternehmens gegenüber Akteur*innen, Künstler*innen sowie sonstigen

Mitarbeiter*innen

Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement

Schulung gemäß dieses Präventionskonzeptes Ein*e COVID-19-

Beaufragte*r benötigt keine besonderen Ausbildungen.

Eine Empfehlung zur Schulung des*r COVID-19-Beaufragten im Hinblick auf

datenschutzrelevante Fragestellungen wird im Rahmen der „Empfehlungen für die

inhaltliche Gestaltung eines COVID-19- Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im

Bereich von Kunst und Kultur“ ausgesprochen.

Siehe Anhang:

Teilnahmebestätigung Max Filzer

Covid-19-Beauftragter WIFI Innsbruck v. 03.09.2020

3.2.1. Name des*r Veranstalter*in:

Schützenkompanie Eben-Maurach

3.2.2. Anschrift des*r Veranstalter*in:

Maurach / Dorfstraße 29

6212 Eben am Achensee

3.2.3. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):

Obmann: Max Filzer

Schriftführer: Thomas Gürtler

Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-61288094

E-Mail: m.filzer@aon.at

E-Mail: th.guertler@hotmail.com

3.2.4. Verantwortlicher vor Ort (Handy, E-Mail):

Obmann: Max Filzer

Hauptmann: Gottfried Prantl

Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632

E-Mail: m.filzer@aon.at

E-Mail: feldererhof@utanet.at

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3.3. Betreiber eines Veranstaltungsortes:

Sofern es sich beim vorliegenden Dokument um ein COVID-19-Präventionskonzept

für einen Veranstaltungsort handelt, werden die relevanten Kontaktdaten hier

angeführt:

3.3.1. Name des*r Betreiber*in:

Schützenkompanie Eben-Maurach

3.3.2. Anschrift des*r Betreiber*in:

Maurach / Dorfstraße 29

6212 Eben am Achensee

3.3.3. Anschrift des Veranstaltungsortes:

Achenseestraße 65

6212 Eben am Achensee

3.3.4. Erreichbarkeit (Tel, E-Mail):

Obmann: Max Filzer

Hauptmann: Gottfried Prantl

Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632

E-Mail: m.filzer@aon.at

E-Mail: feldererhof@utanet.at

3.3.5. Verantwortlicher vor Ort (Handy, E-Mail):

Obmann: Max Filzer

Hauptmann: Gottfried Prantl

Tel.: 0664-2434959 Tel.: 0676-5506632

E-Mail: m.filzer@aon.at

E-Mail: feldererhof@utanet.at

3.4. Zuständige Behörde(n):

3.4.1. Bezeichnung der zuständigen Behörde(n):

BH Schwaz

Die zuständigen Gesundheitsbehörden wird in die

Veranstaltungsplanungen eingebunden.

Gemeinde Eben am Achensee

Eine Rund-um-die-Uhr Verbindung zwischen Veranstalter und zuständiger

Gesundheitsbehörde wird eingerichtet.

3.4.2. Anschrift des*r Betreiber*in: Anschrift der zuständigen Behörde(n):

Franz-Josef-Straße 25 Dorfstraße 28

6130 Schwaz 6212 Eben am Achensee

3.4.3. Erreichbarkeiten (Tel, E-Mail):

Tel.: 05242-6931 Tel.: 05243-5202

E-Mail: bh.schwaz@tirol.gv.at gemeinde@eben-achensee.tirol.gv.at

Ansprechperson:

Ansprechperson:

Bgmst. Josef Hausberger

Tel.: 0664-2252830

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4. DIE VERANSTALTUNG

4.1. Beschreibung der Veranstaltung

Traditionelles Schützenfest des Bataillon Schwaz unter Einbeziehung der 16

Kompanien des Bataillons, sowie den beiden Musikkapellen BMK Eben, sowie der

BMK Achenkirch und Abordnungen der Feuerwehr Eben und Schützengilde Eben.

4.2. Veranstaltungsablauf/-phasen

Der Aufbau der Infrastruktur des Festes und auch der COVID-19-

präventionsrelevanten Gegebenheiten, erfolgt am Vortag des Festes (SA

11.09.2021), ausschließlich durch Mitglieder der SK Eben-Maurach (Eintrittstests

nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft) sind verpflichtend).

Die Anreise der mitwirkenden Formationen (Schützenkompanien) und Einheiten

(Musikkapellen, Feuerwehr und Schützengilde), erfolgt mit angemietete Bussen bzw.

privaten PKW. Abreise erfolgt auf selbe Art und Weise.

Der sichere Ausstieg der Mitwirkenden aus den Fahrzeugen erfolgt in den

Busbuchten in unmittelbarer Nähe zur NMS-Achental im Zentrum Maurach. Von dort

kurzer Anmarsch (ca. 100m) zum Einlass des Aufstellungsbereiches. Die

Parkmöglichkeit für die Busse besteht am Areal der Bundesstraßenverwaltung; für die

PKW am reservierten Parkbereich bei der Freizeitanlage Atoll.

Voraussetzungen zum Einlass in den Aufstellungsbereich:

Registrierungspflicht

Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)

Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht

Als Eintrittstests gelten:

Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)

Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48

Stunden)

Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche Bestätigung,

Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)

Als Aufstellungszone dient der Bereich Dorfstraße Nr. 47 bis 97 (ca. zwischen

Betriebsanlage Moden Gürtler und Elektro Oberlechner).

Nach militärischer Aufstellung der einzelnen Formationen und Abordnungen, erfolgt

der Abmarsch über den weiteren Verlauf der, für jeglichen Verkehr gesperrten

Dorfstraße (Genehmigung der Gemeinde Eben liegt vor), bis zum Fußballplatz

Maurach – Achenseestraße Nr. 65.

Einmarsch des Festzuges auf den mit einem 4 m hohen Zaun eingehausten

Fußballplatz aus Richtung Süden (Parkplatz Atoll). Zutritt zum Fußballplatz wird

gesondert kontrolliert, sodass dieser ausschließlich von den aktiven Teilnehmer des

Festumzuges genutzt wird.

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Für Gäste, Einheimische und Festbesucher, welche der Festzeremonie teilhaben

wollen, wird der eigentliche Haupteingang des Fußballplatzes genutzt, an dem

ebenfalls die beschriebenen Voraussetzungen zum Einlass Gültigkeit besitzen:

Registrierungspflicht

Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)

Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht

Als Eintrittstests gelten:

Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)

Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48

Stunden)

Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche Bestätigung,

Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)

Es folgt der eigentliche Festakt:

Hl. Messe

Totengedenken

Landesüblicher Empfang

Ehrungen

Ansprachen

Im Anschluss erfolgt die Verpflegung der Festgäste und aktiven Teilnehmern direkt

am Fußballplatz, wobei den Teilnehmer*innen Sitzplätze zugewiesen und von den

Teilnehmer*innen während der Veranstaltung nicht verlassen werden.

Die Veranstaltungsphasen zur Durchführung sind wie folgt:

Wann Was WO

11.9. 08;00-18;00 Aufbau Infrastruktur Fußballplatz

12.9. 07:00-18:00 Aufbau Covid-Kontrollstellen Dorfstraße

12.9. 07:45-08:45 Eintreffen der Formationen Dorfstraße

12.9. 09:00-09:15 Abmarsch Festzug Dorfstraße

12.9. 09:30-09:45 Aufstellung am Zeremonienplatz Fußballplatz

12.9. 10:00-11:00 Festakt Fußballplatz

12.9. 11:00-18:00 Verpflegung - Gastronomie Fußballplatz

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4.3. Personenanzahlen

4.3.1. Anzahl mitwirkender Personen:

Die angegebenen Teilnehmeranzahlen wurden anhand der Erfahrungswerte der

vergangenen Bataillonsveranstaltungen erhoben.

Nr. Einheit Anzahl

01 Mitarbeiter, Helfer, Techniker, … 35 Personen

02 Hohe Geistlichkeit, Ehrengäste, Festredner 15 Personen

03 Bataillonsausschuss 10 Personen

04 Schützenkompanie St. Margarethen 40 Personen

05 Bundesmusikkapelle Eben 40 Personen

06 Schützenkompanie Terfens 30 Personen

07 Schützenkompanie Weer 30 Personen

08 Schützenkompanie Weerberg 50 Personen

09 Schützenkompanie Pill 20 Personen

10 Schützenkompanie Vomp 50 Personen

11 Landsturmgruppe Schwaz 8 Personen

12 Bundesmusikkapelle Achenkirch 40 Personen

13 Bundesmusikkapelle Andreas Hofer Schwaz 20 Personen

14 Schützenkompanie 1. Schwazer 80 Personen

15 Schützenkompanie Stans 25 Personen

16 Schützenkompanie Jenbach 15 Personen

17 Schützenkompanie Strass 30 Personen

18 Schützenkompanie Wiesing 0 Personen

19 Schützenkompanie Achenkirch 25 Personen

20 Schützenkompanie Pertisau 10 Personen

21 Schützengilde Eben 3 Personen

22 Freiwillige Feuerwehr Eben 3 Personen

23 Schützenkompanie Eben-Maurach 6 Personen

Gesamtteilnehmeranzahl aktiv

585 Personen

4.3.2. Besucher*innen Personen:

Nr. Einheit Anzahl

01 Festbegleiter, Gäste, Einheimische, … 100 Personen

Gesamtteilnehmeranzahl inaktiv

100 Personen

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4.4. Teilnehmerverhalten

Darstellung der COVID-19-präventionsrelevanten Gegebenheiten in folgenden

Bereichen:

4.4.1. Beschreibung der Zusammensetzung des Publikums:

Alter: Heterogene Zusammensetzung der verschiedenen Altersgruppen;

zwischen Jungschütz (ab 6. Lebensjahr) bis hin zum Altschütz (ohne

Altersobergrenze)

Gesellschaftsschicht: Aus allen Bevölkerungsgruppen ohne bestimmter

Ausrichtung

Besondere COVID-19-Risikogruppe: keine

4.4.2. Beschreibung des erwarteten Besucher*innenverhaltens anhand bestehender

Vorerfahrungen und damit einhergehender potenzieller COVID-19 Risiken:

Die Teilnehmer*innen nehmen während der Veranstaltung einen Sitzplatz ein, der für

die Dauer der Veranstaltung in der Regel nicht verlassen wird (wie etwa bspw. bei

einer Lesung oder einem Vortrag).

Es Werden bei der Veranstaltung seitens der Teilnehmer*innen keinerlei Aktivitäten

gesetzt, wie bspw. Tanzen, Singen, udgl.

Die Teilnehmer kommen und/oder gehen zeitlich und örtlich nicht gehäuft, sondern

entzerrt.

Die Gesamtheit der Veranstaltung findet ausschließlich im Freien statt.

Die Teilnehmer benutzen keinerlei Gegenstände gemeinsam bzw. nacheinander.

Ausschließlich Einweggebinde, Einwegbesteck,..

Der gegebene Umgebungslärm, erfordert kein lautes Sprechen.

Es stehen ausreichend Sanitärräumlichkeiten zur Verfügung, sodass es zu keinerlei

verstärkten Personendichte in den Sanitäranlagen kommen wird. Insbesondere da für

Herren zusätzliche Pissstände im Freien aufgestellt werden.

Medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) ist in die Planung des Veranstalters

eingebunden?

Medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) ist im Rahmen des Events

anwesend und für die Versorgung von BesucherInnen abgestellt?

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5. DARSTELLUNG DER INFRASTRUKTURELLEN

IST-SITUATION

5.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung

Beschreibung:

Im Jahr 2011 hat die Gemeinde Eben am Achensee Immobilien KG bei der

Gemeinde Eben am Achensee um die baubehördliche Bewilligung für das Vorhaben

Neubau des Vereinsgebäude für den FC Achensee auf Grundstück Nr. 556/2, KG

Eben, EZ 377 angesucht und bescheidgemäße Bewilligung erhalten (Baubescheid

der Gemeinde Eben AZ 131-9/49-2011 v. 28.07.2011). Der Bereich der

gegenständlichen Grundparzelle ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eben

am Achensee als Sonderfläche Sportanlage ausgewiesen.

Definierter Veranstaltungsbereich:

Exakt definierter Veranstaltungsbereich ist durch den eingehausten Fussballplatz

gegeben, sodass eine lückenlose und allumfassende Kontrolle der Festbesucher

möglich ist.

Größe des Veranstaltungsgeländes:

Die Gesamtfläche des Veranstaltungsgeländes beläuft sich auf 13.779 m².

Größe nutzbare Nettofläche für Besucher:

Die nutzbare Nettofläche für Besucher beläuft sich auf 9.937 m².

Einlass- Auslassbereiche:

Werden entsprechend der zu erwartenden Besucherströme dimensioniert und

ausgelegt.

Stauflächen:

Durch die Größe des Veranstaltungsbereiches und den organisatorischen Ablauf bei

Getränken und Speisen, können Staubereiche ausgeschlossen werden.

Vorhandener Wegeführungs-/Anstellsysteme:

Vorhandene Wegführungs- und Anstellsysteme des Fußballplatzes werden genutzt

bzw. für die Veranstaltung weiter ausgebaut und mit Warnhinweisen erkenntlich

gemacht.

Bedingt durch den Umstand, dass die Festveranstaltung ausschließlich im Freien

abgehalten wird, kann von einem ausreichenden Luftaustausch ausgegangen

werden.

Verweis auf die planliche Darstellung auf Anhang 9.1. (Pläne) hinsichtlich Größe,

Nettoflächen, Nutzung von Räumen und Nebenräumen, Personenströme.

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5.2. Gastronomie

Beschreibung:

Das Speisen und Getränkeangebot wird bewusst im „bescheidenen“ Rahmen

angeboten. Die Gesamtheit der Getränke wird in Mehrweggebinde angeboten,

welches in einem Kühltransporter angeliefert bzw. in weiterer Folge vor Ort

ausgegeben wird. Als Küche dienen Warmhalteeinrichtungen und Grillflächen für die

Zubereitung des einzigen Gerichtes – vorgefertigte und hygienisch verpackte

Schützenwurst. Zubereitung und Verteilung wird ausschließlich von den Mitgliedern

der Schützenkompanie vollzogen (Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet,

genesen, geimpft) sind verpflichtend).

Definierter Gastronomiebereich:

Der Gastronomiebereich (Küche, Manipulationsfläche Getränke, Ausgabestelle, etc.),

befindet sich am nord-östlichen Eck des Veranstaltungsgeländes und wird durch

technische Gegenstände und Abgrenzungen vor unbefugten Zutritt abgegrenzt.

Größe Gastronomiebereich:

Die Größe des Gastronomiebereichs beläuft sich auf 220 m².

Gastronomie-Art (Catering-Art):

Die Vor- bzw. Zubereitung erfolgt im eigentlichen Gastronomiebereich und wird durch

Servicepersonal auf die Verabreichungsplätze verteilt.

Zusätzliche Ausgabe- und Konsumationsstellen:

Um eine zusätzliche Entflechtung der Besucherströme zu gewährleisten, werden

zusätzliche Ausgabestellen für Getränke installiert. Dazu dienen 2 Verkaufsinseln

(Getränkepavillion) der Brauerei Stiegl als autonome Ausgabeeinheiten

ausschließlich für Getränke. Diese sind mit integrierten Kühleinheiten ausgestattet,

bei denen sich die Festgäste Getränke in Mehrweggebinde gegen Entgelt abholen

können.

5.3. Sanitäranlagen

Beschreibung:

Unter den gegebenen Umständen wird auf die gesamte Infrastruktur des

Vereinsgebäudes des FC Achensee genutzt:

Sanitäranlagen:

Die Abwässer der Spülklosetts, Bädern, Küchen usw. sind in die Ortskanalisation eingeleitet.

Die Entwässerungsanlagen sind entsprechend dem Tiroler

Kanalisationsgesetz bzw. der zugehörigen Verordnung errichtet und betrieben.

Hygienemittel:

Handdesinfektionsmittel, Seifenspender, Einweghandtücher (Papier), werden über

die gesamte Veranstaltungsdauer in ausreichenden Mengen vorgehalten.

Vorhandene Anzahl von Sanitäranlagen:

Ebene EG: 3 WC + 1 WC behindertengerecht

Ebene OG: 2 WC-Anlagen (1x Damen + 1 x Herren)

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Sanitäre Infrastruktur:

Den sanitären Auflagen entsprechend sind normgerechte WC-Anlagen mit

Handwaschbecken, Desinfektionsspender, Seifenspender, … vorhanden.

Es stehen ausreichend Sanitärräume zur Verfügung, sodass es zu keiner verstärkten

Personendichte in den Sanitäranlagen kommen kann.

5.4. Abfallbehältnisse

Beschreibung:

Vorhandene Anzahl an Abfallbehältnissen:

In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Gemeindebauhof, werden ausreichende

und geeignete Behältnisse zur Verfügung gestellt. Während der gesamten Dauer der

Festveranstaltung wird der gesamte Festbereich stets sauber und in entsprechender

Ordnung gehalten. Anfallende Abfälle und Restmaterialien werden fortlaufend

entfernt und gemäß der Verordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz getrennt.

Standorte der Abfallbehältnisse:

Insbesondere im Manipulationsbereich von Küche und Lagerbereichen, sodass von

keinerlei Gefährdung für Gäste und Besucher auszugehen ist.

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6. RISIKOANALYSE

Beschreibung der im Hinblick auf COVID-19 analysierten Risiken unter

Berücksichtigung:

Der Abläufe und Phasen der Veranstaltung:

Bei aktiven Teilnehmern, werden vor Eintritt in den Aufstellbereich entsprechend

der Vorgaben, lückenlos kontrolliert. Organisatorische Maßnahmen, um den

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impf- oder Testnachweis bzw.

Genesenen-Status, kurz „3G-Nachweis“) von Teilnehmer*innen zu kontrollieren, sind

getroffen.

Voraussetzungen zum Einlass in den Aufstellungsbereich:

Registrierungspflicht

Eintrittstests nach der "3G-Regelung" (getestet, genesen, geimpft)

Bei Nachweis gemäß "3G-Regelung" besteht keine Maskentragepflicht

Als Eintrittstests gelten:

Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72 Stunden)

Negativer Antigentest aus einer Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48

Stunden)

Nachweis einer CODIV-19 Impfung oder Genesung (durch ärztliche

Bestätigung, Absonderungsbescheid oder Antikörpertest)

Dieselbe Vorgehensweise erfolgt bei allen Festbesuchern vor Zutritt auf das

Festgelände (allseits abgeschlossener Fußballplatz)!

Der Infrastruktur der Veranstaltung:

Großzügiges Gesamtfassungsvermögen der Veranstaltungsstätte (maximal zulässige

Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen unter Zugrundelegung von

vorhandenen behördlichen Benützungsbewilligungen und/oder aufgrund der

vorhandenen und ungehindert nutzbaren Fluchtwege).

Bei gegebener Gesamtfläche des Veranstaltungsgeländes von 13.779 m² und der

daraus resultierenden nutzbare Nettofläche von 9.937 m² ergibt sich in Anbetracht

einer Gesamtteilnehmeranzahl von 685 Besuchern, ein theoretisches

Flächenangebot von durchschnittlich 14,51 m² pro Festbesucher.

Covid-Präventionsprogramm Organisation:

Eine vom Veranstalter eigens eingerichtete Corona-Task-Force (Corona-

Einsatztruppe – ca. 10 Personen), die sich laufend über geltende rechtliche Auflagen

der aktuellen COVID-19-Verordnungen informiert, ist bestimmt. Ebenfalls ist die

fortlaufende Aktualisierung des Präventionskonzepts gemäß der geltenden

Rechtslage gewährleistet.

Gleichfalls ist die Taskforce ermächtigt und befugt, die Einhaltung des

Präventionskonzeptes über die gesamte Veranstaltungsdauer zu überprüfen und von

sämtlichen Teilnehmern einzufordern.

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COVID-19-Beauftragter

Es ist sichergestellt, dass der/die COVID-19-Beauftragte/r die Einhaltung des

Präventionskonzepts überwacht, wobei er über die hierzu erforderlichen detaillierten

Kenntnisse zu den einzelnen Maßnahmen verfügt.

Unterweisung der Mitarbeiter

Es ist sichergestellt, dass die übrigen Mitarbeiter*innen zumindest über jene Inhalte

des Präventionskonzepts informiert werden, die ihre Arbeitsbereiche betreffen.

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7. MASSNAHMENPLANUNG

7.1. Personenlenkung und -steuerung

Maßnahmen, die dazu dienen den anwesenden Personen die Einhaltung des erforderlichen

Mindestabstandes durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen

zu ermöglichen.

7.1.1. Anfahrt/Anreise:

Anreise/Anfahrt erfolgt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sodass die

Durchführung der Veranstaltung, zu keinen erhöhten Personenfrequenzen- und

dichten führt.

7.1.2. Einlass:

Der Zustrom der aktiven Teilnehmer im Aufstellungsbereich erfolgt kompanieweise

und wird auf zwei Eingangslinien mit Anstellsystem erfolgen. Weiters ist eine

erweiterte Zeitspanne für den Eintritt fixiert. Die 585 zu erwartenden Teilnehmer

werden zw. 7:45 Uhr und 8:45 Uhr, den Eingangsbereich passieren. Das bedeutet,

dass pro Minute auf jeder Linie ca. 5 Personen geordneten Einlass erhalten werden.

Benötigter Stauflächen inkl. Anstellsysteme und eventueller Abstandsmarkierungen

unter Berücksichtigung der benötigten Fläche je Person werden berechnet und

umgesetzt.

Der Einlass für die Festgäste am Festplatz (Fußballplatz) erfolgt über den offiziellen

Eingangsbereich des Fußballplatzes, an dem ebenfalls eine Eingangslinie mit

Anstellsystem installiert wird. Bedingt durch die relativ geringe Anzahl von Gästen

(100 Personen), wird es zu keinen erhöhten Durchflussraten kommen.

7.1.3. Anwesenheit:

Flächenplanung, notwendige Dimensionierung der Hauptverkehrs- und Fluchtwege,

sind den Vorgaben berücksichtigt und entsprechend vorgesehen.

7.1.4. Abstrom:

Abstromwege in ausreichender Anzahl und Breite gegeben, organisatorische

Maßnahmen zur Entzerrung des Besucher*innenabstroms erscheinen nicht

notwendig. da keinerlei offiziellen Schlusspunkten der Veranstaltung gegeben sind

und die Abreise individuelle in Absprache der jeweiligen Kompanie erfolgen.

Wichtig: Es ist sichergestellt, dass die geplanten COVID-spezifischen Maßnahmen

die Durchlasskapazität im notfallbedingten Abstrom nicht beeinträchtigen.

7.1.5. Abfahrt/Abreise:

Abfahrt/Abreise erfolgt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sodass die

Durchführung der Veranstaltung, zu keinen erhöhten Personenfrequenzen und -

dichten führt.

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7.2. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände

7.2.1. Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Allgemeine Hygienemaßnahmen, gemäß aktueller COVID-19-Gesetzgebung, z.B.:

Einhaltung von Abstandsregelungen

Regelungen zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden

mechanischen Schutzvorrichtung in Begegnungszonen von Innenräumen.

Anleitung zum regelmäßigen und korrekten Händewaschen

7.2.2. Spezifische Hygienevorgaben:

Hygieneplan wird ausgearbeitet (Sanitär- und Gastronomiebereich) hinsichtlich:

Festlegung der zu reinigenden Flächen

Festlegung der Reinigungsintervalle

Festlegung der zu verwendenden Hygienemittel

Dokumentation der getätigten Maßnahmen

Desinfektionsspender sind an zentralen Punkten aufgestellt.

Für Hygienematerial ist in ausreichender Menge vorgesorgt.

7.2.3. Hygienemaßnahmen bei Proben und Darbietungen:

Entsprechend dem vorliegenden Präventionskonzeptes

7.2.4. Hygienemittel:

7.2.4.1. Desinfektionsmittel

o Auswahlkriterien

o Erforderliche Standorte

o Erforderliche sowie zu bevorratende Mengen

o Nachfüllplanung

7.2.4.2. Handwaschgelegenheiten

o Erforderliche Standorte

o Erforderliche sowie zu bevorratende Mengen (Handwaschmittel sowie

Einmal-Papiertrockentücher)

o Nachfüll- und Entleerungsplanung

7.2.4.3. Abfallbehältnisse

o Erforderliche Standorte

o Entleerungsplanung

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7.3. Kommunikation und Information

Teilnehmer*innen werden durch organisatorische Maßnahmen auf sämtliche

Hygieneauflagen hingewiesen (z.B. Aushänge, erforderlichenfalls Anrede durch

geschulte Mitarbeiter*innen).

7.3.1. COVID-19-Besucher*innenrelevante Informationen vor der Veranstaltung

Die Teilnehmer*innen im Vorfeld darauf hingewiesen, sich fernzuhalten, wenn sie sich

krank fühlen oder u.U. Kontakt zu bestätigten COVID-19-Fällen bzw. Verdachtsfällen

hatten.

• Im Rahmen des Einladungsmanagements

• Über die Social-Media-Seiten der SK Eben-Maurach bzw. Bataillon

7.3.2. COVID-19-relevante Aushänge

• An Ein- bzw. Ausgängen

• Am Veranstaltungsgelände allgemein

o Allgemeine Verhaltensregeln

o Hinweis auf die Eigenverantwortung aller Anwesenden

• In Gastronomiebereichen

• In Sanitärbereichen

7.3.3. COVID-19-Besucher*innenrelevante Sprachdurchsagen

• Allgemeine Sprachdurchsagen

• Im Falle besonderer Veranstaltungssituationen

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8. ANHÄNGE

8.1. Pläne

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8.2. Checklisten

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*Ad 5.1 – 5.3

Das Maßnahmenpaket wir mit einem Arzt erarbeitet und schriftlich definiert

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Gesamtpunktezahl: 33 Punkte

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8.3. Anhänge

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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG GEMEINDE EBEN

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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG BATAILLON SCHWAZ

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9. GLOSSAR

Erklärung von verwendeten Abkürzungen

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10. LITERATUR

Ministerium des Inneren, Nordrhein-Westfalen (2020): Struktur eines

Sicherheitskonzeptes; Düsseldorf, Deutschland; Abgerufen am 19.07.2021, von

https://www.im.nrw/sites/default/

fles/media/document/fle/Gro%C3%9Fveranstaltungen_Mustersicherheitskonzept.pdf

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2020):

Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19- Präventionskonzeptes

für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur, (Version 2, Stand: 03.06.2020);

Wien; Abgerufen am 18.07.2021, von

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:550994ed-b5c5-43e2-8b68-25c465176779/

Empfehlungen_f%C3%BCr_die_inhaltliche_Gestaltung_eines_COVID.pdf

Austrian Standards Institute, Wien (2014): ONR 49000, Risikomanagement für

Organisationen und Systeme, Begriffe und Grundlagen, Umsetzung von ISO 31000 in

die Praxis; Ausgabedatum: 01.01.2014

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