Waffenmarkt-Intern 09/2021
Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die September-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die September-Ausgabe
WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
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<strong>09</strong>/September <strong>2021</strong> – G 25272<br />
Das Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security<br />
Wahlen und legaler<br />
Waffenbesitz – 7 Fragen<br />
an die Parteien<br />
Sicherheit geht vor<br />
Neuheiten aus den Bereichen<br />
Tactical, Law Enforcment,<br />
Security & Home. Defense.<br />
Termine<br />
Der wackelige Beginn der<br />
Herbstmesse-Saison.<br />
Geändertes VerpackG<br />
Verpackungen rechtssicher<br />
lizensieren.<br />
www.wm-intern.de
Handmade – Schönes für Zu Hause und unterwegs<br />
„Handwerk hat goldenen Boden“ – ob der Ursprung dieses<br />
Sprichwortes nun ironisch gemeint ist oder nicht: In jedem Fall<br />
sind handgefertigte Produkte meist etwas ganz Besonderes.<br />
Sie sind oft mit viel Hingabe hergestellt und eben keine Massenanfertigung<br />
sondern individuelle Unikate, die große Wertschätzung<br />
erfahren. Ob handgeschmiedet,<br />
handgestrickt, handgetischlert<br />
– wir stellen hier einige<br />
attraktive Produkte aus verschiedenen<br />
Manufakturen für zu<br />
Hause oder unterwegs vor.<br />
Stilvolle Skulpturen in einer perfekten<br />
Kombination aus Horn und<br />
Holz fertigt die Schweizer Manufaktur<br />
edelhirsch und ehrt damit<br />
die Schönheit der Natur. Geweihe<br />
aus Horn werden mit einem Schädel<br />
aus edlem Holz vollendet.<br />
Form und Design orientieren sich jeweils an den Proportionen<br />
des Kopfskeletts. Die Reduktion auf das Wesentliche unterstreicht<br />
die natürlichen Gegebenheiten von Hornart und Holzstruktur.<br />
Verwendet werden Abwurfstangen und Geweihe von<br />
Hirsch und Reh, außerdem Hornpaare von unter anderem Steinbock,<br />
Stier, Texas Longhorn, Widder und Antilope. Hinzu kommen<br />
vorwiegend heimische Hölzer aus kontrolliertem Schweizer Anbau<br />
wie etwa Nussbaum, Eibe, Eiche, Ulme oder Linde. So entstehen einzigartige,<br />
handgemachte Kostbarkeiten. www.edelhirsch.ch<br />
Mit vollem Herzblut verarbeitet die Familie<br />
Reithofer aus dem Salzburger Lungau seit<br />
mehr als 40 Jahren aromatisch duftendes<br />
Zirbenholz, das für seine gesundheitsfördernde<br />
Wirkung bekannt ist. So wird dort<br />
beispielsweise diese hübsche Butterdose<br />
mit eingraviertem Hirschmotiv getischlert.<br />
Durch das Zirbenholz entsteht ein Klima,<br />
das die Butter im Kühlschrank nicht zu kalt werden lässt. Als Auflage<br />
dient eine Mineralsteinplatte, die man einfach reinigen kann.<br />
www.servusmarktplatz.com<br />
Ebenfalls mit Hirschmotiv und befüllt mit wohlduftenden Flocken<br />
der hochalpinen Zirbe sind die handgenähten und bestickten Kissen<br />
aus 100 % Leinen in verschiedenen Farben, die in einem kleinen<br />
Atelier im Wienerwald hergestellt werden.<br />
www.servusmarktplatz.com<br />
Der österreichische Familienbetrieb Schwarz verwendet in langer<br />
Tradition Hirschgeweih als Griff von Flaschenöffner, Besteck,<br />
Steak- oder Jagdmesser. Hierzu werden Abwurfstangen aus der<br />
Region verwendet. Und weil kein Geweih dem anderen gleicht,<br />
sind natürlich auch die Griffe im wahrsten Sinne des Wortes einmalig<br />
in Form und Farbe. Das Jagdmesser mit dem naturbelassenen,<br />
leicht gebogenen Hirschhorngriff verfügt über eine geschmiedete,<br />
rostfreie Klinge aus Edelstahl. Jedes Unikat wird mit<br />
Lederscheide geliefert. Erhältlich über Servus am Marktplatz:<br />
www.servusmarktplatz.com<br />
Die praktischen Schlüsselanhänger<br />
mit Edelweiß, Hirsch oder Steinbock<br />
werden in einer kleinen Manufaktur<br />
in Österreich angefertigt. Jedes Teil<br />
ist vor Ort ausgesucht und wird von<br />
Hand montiert. Die Figuren des<br />
Schlüsselanhängers sind gegossen.<br />
Es handelt sich um nickelfreies, versilbertes Metall. Der kleine<br />
Karabiner lässt sich am Schlüsselbund, aber auch an Taschen<br />
oder Ähnlichem als Accessoire anklippen. Erhältlich über<br />
Wohlgeraten: www.wohlgeraten.de<br />
Die spanische Manufaktur SOL & LUNA hat sich darauf spezialisiert,<br />
verschiedenste Objekte mit nachhaltig verarbeitetem<br />
Leder zu beziehen – so auch diese Isolierflasche für Kalt- oder<br />
Heißgetränke mit 0,7 Liter Fassungsvermögen. Deckel und<br />
Flasche sind mit 100 % Rindsleder bezogen. Erhältlich über<br />
Gustavia: www.gustavia-shop.de<br />
Bilder: © Edelhirsch, © Servus am Marktplatz, © wohlgeraten.de, © Gustavia<br />
Bilder: ©
EDITORIAL<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 3<br />
Jede Stimme zählt!<br />
Nein, die WM-<strong>Intern</strong> ist nicht zum Politmagazin geworden.<br />
Doch aus aktuellem Anlass wird sich diese Ausgabe<br />
– wie mein Editorial – verstärkt mit den politischen<br />
Rahmenbedingungen unserer Branche befassen. Am<br />
26. September, sprich Ende des Monats, wählen wir einen<br />
neuen Bundestag und dabei ist gewiss: Die seit<br />
2005 amtierende Bundeskanzlerin wird abgelöst werden.<br />
Es steht ein Generationswechsel an, der viele neue Gesichter ins Parlament<br />
bringen wird, und genau darin liegen Chance und Gefahr für eine Branche,<br />
die in den letzten Jahrzehnten nicht viel bis gar nichts zu feiern hatte.<br />
Chancen sehe ich in frischen Gesprächspartnern in den Fraktionen wie<br />
auch den Ministerien. Unsere Themen „privater Waffenbesitz“ und „zivile<br />
Schusswaffennutzung“ müssen dringend mehr zahlengetriebene Sachlichkeit<br />
erfahren, wenn wir eine erträgliche und wirtschaftlich ertragreiche Zukunft<br />
haben wollen. Doch damit diese Chancen zum Tragen kommen, brauchen<br />
jene Parteien gute Wahlergebnisse, die den privaten Waffenbesitz im<br />
Wahlprogramm nicht rundheraus abschaffen wollen und die von den anderen<br />
Parteien als potenzielle Koalitionspartner gesehen werden.<br />
Die größte Gefahr geht von einer schwachen Wahlbeteiligung jener Menschen<br />
aus, die pro legalen Waffenbesitz eingestellt sind, aber aus Resignation,<br />
Frust oder Bequemlichkeit nicht zur Wahl gehen. Bei der Bundestagswahl<br />
2017 lag die Wahlbeteiligung bei nur 76,2 Prozent der Wahlberechtigten.<br />
Da es vor allem den ideologisch getriebenen Parteien gut gelingt, ihre<br />
Wähler zu mobilisieren, erklären sich deren im Verhältnis starke Wahlergebnisse<br />
von selbst, obwohl sie in absoluten Zahlen nicht von so vielen Bürgerinnen<br />
und Bürgern unterstützt wurden. Jeder legale Waffenbesitzer, der<br />
aus welchen Gründen auch immer, sein Wahlkreuz verweigert, wertet damit<br />
die Stimmen der ideologisch aufgeheizten, selbsternannten Gutmenschen<br />
auf und gibt diesen im Gesamtergebnis mehr Gewicht. Das ist keine<br />
neue Erkenntnis, aber diesmal ist es besders wichtig, es unseren<br />
Gegnern nicht auch noch leichter zu machen, weil wir<br />
zu träge sind. Immer wieder lese und höre ich von<br />
Sportschützen, Sammlern und Jägern in<br />
puncto Wahl: „Das bringt doch nichts,<br />
es ändert sich doch nie was.“<br />
Tatsächlich sieht es in den<br />
Wahlumfragen zurzeit<br />
so aus,<br />
als ob in<br />
der nächsten Regierung erklärte Waffengegner sitzen<br />
könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es für uns<br />
schlimmer wird, ist demnach ziemlich hoch. Auf den<br />
folgenden Seiten widmen wir den wahlpolitischen<br />
Zielen der Parteien einen großen Übersichtsartikel<br />
und versuchen daraus Schlüsse für eine strategische<br />
Wahlentscheidung abzuleiten. Der langen Rede<br />
kurzer Sinn: Bitte nehmen Sie am 26. September Ihr Wahlrecht wahr und<br />
motivieren Sie auch andere Waffenbesitzer, wählen zu gehen.<br />
Im September werden nicht nur die Weichen für einen politischen Neuanfang<br />
in Deutschland gestellt. Mit der HUBANA auf Schloss Lembeck beginnt<br />
wieder die jagdliche Messesaison. Wir alle blicken gespannt auf dieses Ereignis<br />
und hoffen, dass Messeatmosphäre auch mit Hygienekonzept möglich<br />
sein wird. Egal ob geimpft oder getestet, die Zeiten des Lockdowns als<br />
Wunderwaffe gegen das Virus gehören hoffentlich für den Fachhandel der<br />
Vergangenheit an. Wenn man uns denn lässt, dann ist der Facheinzelhandel<br />
in der Herbst- und Wintersaison mindestens genauso sicher wie Frisöre<br />
und Supermärkte.<br />
Damit wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre und bitte helfen Sie dabei,<br />
so viele Wähler pro Waffenbesitz zu ermuntern, ihre Stimme abzugeben.<br />
Ihr<br />
Roland Zobel<br />
P320 ® P.A.K.<br />
UVP € 179,-<br />
Kaliber: 9mm P.A. Knall<br />
Magazinkap.: 14 Schuss<br />
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Gewicht: 765 g<br />
Frei ab: 18 Jahre<br />
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DER NEUEN DIENSTPISTOLE DER US-ARMY<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 4 INHALT I CONTENT<br />
INHALT<br />
EDITORIAL SEITE 3<br />
KURZNACHRICHTEN I MAKE IT SHORT! SEITE 6<br />
FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE SEITE 7<br />
WAFFENRECHT SEITE 10<br />
VDB – VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER<br />
UND WAFFENFACHHÄNDLER SEITE 16<br />
TERMINE I APPOINTMENTS SEITE 29<br />
HANDWERK I HANDCRAFT SEITE 32<br />
NEUHEITEN AUS DEN BEREICHEN<br />
TACTICAL, LAW ENFORCEMENT, SECURITY & HOME DEFENSE SEITE 35<br />
SORTIMENT I ASSORTMENT SEITE 39<br />
LIEFERANTEN-LEXIKON SEITE 41<br />
IMPRESSUM I IMPRINT SEITE 40<br />
Seite 10<br />
Recht: Verlust des<br />
Jagdscheins und<br />
Auswirkung auf die<br />
waffenrechtliche<br />
Erlaubnis<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © malkovkosta – Adobe Stock, √ ©nmann77 - stock.adobe.com,, © Pixabay, © mvcaspel - stock.adobe.com, © Landbell AG
INHALT I CONTENT<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 5<br />
Neuheiten aus den Bereichen<br />
Tactical, Law Enforcement, Security & Home Defense<br />
Seite 35 Seite 25<br />
Geändertes VerpackG – Verpackungen<br />
rechtssicher lizensieren<br />
Wahlen und legaler<br />
Waffenbesitz –<br />
7 Fragen an die<br />
Parteien<br />
Seite 16<br />
Seite 30<br />
IWA 2022:<br />
Förderung möglich<br />
Versand von Jagd- und Sportwaffen,<br />
Gefahrgut (1.4G) und Munition<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 6<br />
KURZNACHRICHTEN I<br />
MAKE IT SHORT!<br />
KURZNACHRICHTEN<br />
Wachstumsprognose Wirtschaft<br />
Die deutsche Wirtschaft erholt sich laut mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute schneller als erwartet.<br />
So wird jetzt mit einem Wachstum des BIP um 3,2 Prozent statt zuvor 3 Prozent gerechnet.<br />
www.handelsblatt.com<br />
Einzelhandel hat beste Suchfunktion<br />
Laut einer Umfrage von YouGov sind viele Webseitennutzer frustriert von den Resultaten, die sie bei<br />
der Nutzung der Suchfunktion erhalten. Im Branchenvergleich schnitt der Einzelhandel mit fast 30<br />
Prozent positiven Bewertungen der Kundenzufriedenheit am besten ab.<br />
www.gfm-nachrichten.de<br />
Paketboom<br />
Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die Zahl der Paketsendungen im vergangenen Jahr um knapp elf<br />
Prozent auf über vier Milliarden an. Auch für dieses Jahr wird ein weiteres Ansteigen der Sendungen<br />
erwartet.<br />
www.internetworld.de<br />
Weniger Insolvenzen – mehr Insolvenz<br />
Wie eine Insolvenzanalyse von Creditreform ergab, ging im ersten Halbjahr <strong>2021</strong> zwar die Zahl der<br />
Unternehmensinsolvenzen um 1,7 Prozent zurück, dagegen wuchs die Zahl der Privatinsolvenzen<br />
aber um 63 Prozent. Dies lässt sich auf eine Reform des Verbraucherinsolvenzgesetzes zurückführen,<br />
die eine schnellere Restschuldbefreiung möglich macht.<br />
www.creditreform.de<br />
Transparente Lieferkette bei Vaude<br />
Im Online-Shop des Outdoorspezialisten Vaude können Kunden ab sofort sämtliche Informationen<br />
zur Lieferkette, zu Produktionsstätten etc. einsehen. Das Unternehmen will damit aufzeigen, dass ein<br />
vom Bundestag beschlossenes Lieferkettengesetz durchaus umsetzbar ist.<br />
www.vaude.de<br />
Corona-Hilfen nicht abgerufen<br />
Wie das Ifo-Institut mitteilte, wurde nur ein Bruchteil der von der Bundesregierung bereitgestellten<br />
Corona-Hilfen von Unternehmen in Anspruch genommen. Bei den Zuschüssen waren es ein Viertel<br />
und bei Soforthilfen weniger als ein Drittel. Allerdings seien auch die Voraussetzungen sehr streng<br />
formuliert worden, um Missbrauch vorzubeugen.<br />
www.tagesschau.de<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © photokozyr – Adobe Stock
FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 7<br />
FIRMEN UND PERSONEN<br />
Grube: Abschied von Stefan Meier<br />
Nach 37 erfolgreichen Jahren beendet<br />
Stefan Meier, Vertriebs- und<br />
Marketingleiter, seine berufliche<br />
Laufbahn bei der Grube KG. Sein besonderes<br />
Engagement hat entscheidend<br />
zu der positiven Entwicklung<br />
der Grube-Unternehmensgruppe<br />
beigetragen. In diesen 37 Jahren<br />
war Stefan Meier unter anderem<br />
verantwortlich für die Entwicklung,<br />
Bekanntmachung und Vermarktung<br />
der Eigenmarken Nordforest und<br />
Nordforest Hunting. Hierbei konnte<br />
die Grube KG von Meiers jagdlichen<br />
wie auch forstlichen Kompetenzen<br />
profitieren. Ein Ziel hatte Stefan Meier<br />
dabei immer vor Augen: die Umgestaltung vom nachfrageorientierten<br />
Distanz- zum angebotsorientierten Versandhändler. Das Ergebnis lässt sich<br />
sehen: Mittlerweile versendet Grube<br />
jährlich mehrere Hunderttausend<br />
Fachkataloge und betreibt einen umfangreichen<br />
Web-Shop.<br />
Den Bereich Marketing & Produktgruppenmanagement<br />
Forst übernimmt<br />
in Zukunft Katrin Cebulla,<br />
Handlungsbevollmächtigte, Assessorin<br />
des Forstdienstes. Die Teamleitung<br />
Marketing & Public Relations<br />
übernimmt Inga Maushake-Chelius.<br />
Die Familie Grube, welche das Familienunternehmen<br />
nu nmehr in<br />
dritter Generation leitet, bedankt sich<br />
bei Stefan Meier für die jahrzehntelange<br />
Mitarbeit und Loyalität und<br />
wünscht ihm viele weitere erfolgreiche und gesunde Jahre.<br />
www.grube.de<br />
ali<br />
Reimer Johannsen verstorben<br />
Bilder: © ivanko80 – Adobe Stock, © Grube, © WM-<strong>Intern</strong><br />
In tiefer Trauer nimmt die Deutsche Büchsenmacher-Gilde Abschied von<br />
Reimer Johannsen, der am 27. Juli <strong>2021</strong> verstorben ist.<br />
Seit der Gründung der Büchsenmacher-Gilde im Jahre 20<strong>09</strong> leitete er diese<br />
als 1. Vorsitzender mit seiner großen Erfahrung, seinem umfassenden Fachwissen<br />
und steter Motivation. "Mit ihm verlieren wir einen herausragenden<br />
Büchsenmacher und Freund. Wir werden Reimer Johannsen stets in ehrender<br />
Erinnerung behalten."<br />
Den Hinterbliebenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.<br />
Die Mitglieder der Deutschen Büchsenmacher-Gilde<br />
www.wm-intern.de<br />
www.buechsenmachergilde.de<br />
cj
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 8 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
Von Schönfels bleibt<br />
Präsident des DSB<br />
Hans-Heinrich von Schönfels wird dem Deutschen Schützenbund auch in<br />
den nächsten vier Jahren als Präsident vorstehen. Die Delegierten bestätigten<br />
den Präsidenten bei der erstmals online durchgeführten Delegiertenversammlung<br />
mit großer Mehrheit in seinem Amt. „Ich danke für das Vertrauen<br />
und die eindeutige Wahl auch im Namen meiner Präsidiumskollegen<br />
und -kollegin und verspreche, dass wir das Wohl des Deutschen Schützenbundes<br />
in den nächsten vier Jahren stets im Auge haben werden!“ Neu im<br />
Präsidium sind Dieter Vierlbeck (Bildung, Bayerischer Sportschützenbund)<br />
und Evi Benner-Bittihn (Öffentlichkeitsarbeit, Oberpfälzer Schützenbund),<br />
die die Nachfolge der nicht mehr kandidierenden Susanne Mittag und Wolfgang<br />
Kink antreten. Als Gastredner war Alfons Hörmann, Präsident des<br />
Deutschen Olympischen Sportbundes vor Ort und lobte zunächst den neuen<br />
Bundesstützpunkt Wiesbaden/Frankfurt am Main als „ein einmaliges, weltweit<br />
einzigartiges Zentrum des Schießsports – ein Jahrhundertprojekt, das<br />
Mut macht und zeigt: Es wird ein Leben nach der Pandemie geben.“ Auch<br />
das Thema Waffenrecht klammerte Hörmann nicht aus und sicherte dem<br />
viertgrößten olympischen Sportverband die Unterstützung zu: „Das Thema<br />
DOSB-Präsident Alfons Hörmann gratuliert Hans-Heinrich von Schönfels (links)<br />
zur Wiederwahl. Foto: Deutscher Schützenbund.<br />
Waffenrecht wird uns vor der Bundestagswahl sicherlich beschäftigen und<br />
der DOSB wird eng an Ihrer Seite sein, um jegliche Verschlechterungen für<br />
die Schützen zu vermeiden.“<br />
www.dsb.de<br />
ali<br />
Verstärkung im Sales-Team bei JAHR MEDIA<br />
Der neue Mann im Team: Jan-Hendrik Röhrs.<br />
Jan Röhrs ist der Neue im Sales-Team beim Hamburger JAHR MEDIA Verlag,<br />
dem Fachverlag für Freizeitthemen wie Angeln, Jagen, Sport, Fotografie oder<br />
auch Fliegen. Seinen Arbeitsschwerpunkt wird die crossmediale Vermarktung<br />
der Magazine JÄGER, SAUEN und WM-<strong>Intern</strong> bilden.<br />
„Ich freue mich auf viele interessante Kontakte zu Lesern und Werbepartnern<br />
unserer Magazine“, sagt Röhrs, der als Quereinsteiger aus dem Baustoffhandel<br />
in der Jagd- und Waffenbranche großes Potenzial sieht. Jan<br />
Röhrs ist in der Lüneburger Heide aufgewachsen und mit der Jagd vertraut,<br />
auch wenn er selber „noch“ keinen Jagdschein hat. Seit einigen Jahren lebt<br />
er in Hamburg. In seiner Freizeit ist er leidenschaftlicher Musiker, hat einen<br />
Hund und wandert gerne.<br />
Zu erreichen ist er unter: Tel:+494038906161 oder<br />
per Mail jan-hendrik.roehrs@jahr-media.de<br />
z<br />
Neues Verkaufsteam „Süddeutschland“<br />
bei Helmut Hofmann<br />
Peter Gawellek hat sich nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit bei Helmut<br />
Hofmann in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit mehr als 20<br />
Jahren betreute er das Gebiet Süddeutschland im Innendienst-Verkauf. Die<br />
Geschäftsführer sowie die Belegschaft wünschen ihm alles Gute für die Zukunft<br />
und bedanken sich für seine hohe Einsatzbereitschaft und sein großes<br />
Engagement.<br />
René Daneyko und Tobias Söder übernehmen das Gebiet. Beide Mitarbeiter<br />
sind bereits seit Jahren im Innendienst-Verkauf bei Helmut Hofmann tätig.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © DSB, © JAHR MEDIA
FIRMEN & PERSONEN <strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 9<br />
René Daneyko und Tobias Söder übernehmen den Innendienst-Verkauf für das<br />
Gebiet Süddeutschland von Peter Gawellek.<br />
Andreas Hohmann, der das Gebiet Süddeutschland als Außendienstmitarbeiter<br />
betreut, wird Daneyko und Söder unterstützen.<br />
„Das neue Verkaufsteam freut sich auf die kommenden Aufgaben und steht<br />
mit viel Engagement sowie Rat und Tat zur Seite“, heißt es aus dem Unternehmen.<br />
www.helmuthofmann.de<br />
cj<br />
Tradition vereint mit Innovationsgeist<br />
Für unseren Standort Fürth suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt<br />
Sachbearbeiter (m/w/d)<br />
Customer Service / Retourenmanagement – Business Unit<br />
Hunting & Sports<br />
Ihre Aufgaben<br />
• Sicherstellung der technischen Beurteilung und logistischen Abwicklung von Retouren<br />
• Entscheidung gemäß Vorgaberichtlinien über die interne Behandlung und Steuerung der<br />
Retouren<br />
• Wareneingangsbuchungen und interne Belegerstellung<br />
• Anlage von Aufträgen, Gutschriften sowie Retourenvorgängen<br />
• Unterstützung der Abteilungen Vertrieb und Marketing bei Veranstaltungen sowie technischer<br />
Support auf Fachmessen<br />
• Technischer Support für Handelsmarken<br />
• Erledigung und Unterstützung von allgemeinen Werkstatttätigkeiten (Durch führung von<br />
Reparaturen von Waffen und Waffenzubehör sowie Instandhaltungen vor Ort bzw. die Weiterleitung<br />
an die Hersteller, Serviceleistungen, Beratungs leistungen, Ersatzteillieferungen)<br />
Ihr Profil<br />
• Abgeschlossene technische oder kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise als Büchsenmacher<br />
(m/w/d)<br />
• Berufserfahrung in dieser oder vergleichbarer Funktion wünschenswert<br />
• Fachkenntnisse aus dem Bereich Waffen / Munition zwingend erforderlich<br />
• Sichere soziale Kompetenz und Erfahrung im persönlichen Umgang mit Kunden<br />
• Routinierter Umgang mit MS Office und SAP<br />
• Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift<br />
• Strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise<br />
Ihr Kontakt<br />
Haben wir Ihr Interesse für neue berufliche Horizonte geweckt?<br />
Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung.<br />
RUAG Ammotec<br />
Recruiter / HR Manager: Melanie Brandner<br />
Tel. <strong>09</strong>11 7930-634<br />
https://careers.ammotec.ruag.com<br />
Generalvertrieb Night Pearl<br />
für D-A-CH<br />
Bilder: © Niebling GmbH, © Helmut Hofmann<br />
Daniel Niebling präsentiert Nightpearl-Produkte.<br />
Hochwertige Wärmebild- und Nachtsichttechnik aus Tschechien in<br />
Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es jetzt aus einer Hand.<br />
Seit dem 1. August <strong>2021</strong> hat die Niebling Hunting GmbH, die bereits den Generalvertrieb<br />
der Marke Night Pearl in Deutschland führt, nun auch Österreich<br />
und die Schweiz als Generalvertrieb übernommen.<br />
www.wm-intern.de<br />
WIR<br />
SUCHEN DICH!<br />
Wir suchen ab sofort einen<br />
Verkäufer (m/w/d) für den Bereich<br />
Waffen/Munition/Optik<br />
in Voll- oder Teilzeit<br />
Du bist Waffenenthusiast, Jagdscheininhaber, besitzt die Waffenhandelslizenz<br />
(wünschenswert, aber kein Muss), hast Erfahrung im<br />
Einzelhandel und Einkauf? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir<br />
bieten dir einen abwechslungsreichen Job mit Weiterentwicklungspotential<br />
zur Betriebsleitung und tollem Betriebsklima am<br />
Einsatzort Melsungen. Interesse geweckt?<br />
Sende uns deine Bewerbung an: hr@neumann-neudamm.de<br />
www.jana-jagd.de ∙ @janajagd ∙ @JANAjagd
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 10 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
Somit ist es möglich den Service und das Fachwissen, von dem die Night-<br />
Pearl-Kunden in Deutschland bereits profitieren, auch an die Fachhändler in<br />
den beiden anderen Ländern weiterzugeben.<br />
Die Night Pearl D-A-CH bietet Händlern die Möglichkeit, sich jederzeit auf<br />
dem neuesten Stand der Technik bei den Kunden zu präsentieren: Service<br />
und Kompetenz aus einer Hand von erfahrenen Jägern und Nutzern der<br />
Night-Pearl-Wärmebild- und Nachtsichtgeräte.<br />
www.nieblinghunting.de<br />
z<br />
Jubiläen der VDB-Mitglieder<br />
20 Jahre Schießsport Appelbaum: Wegen der Corona-Einschränkungen<br />
hat sich das Schießsport-Team um Markus Appelbaum schweren Herzens<br />
gegen eine Jubiläumsfeier entschieden.<br />
www.appelbaum-sport.de<br />
35 Jahre Waffen Prechtl: Für September plant Gottfried Prechtl mit seinen<br />
Mitarbeitern eine kleine Jubiläumsfeier. Zeitgleich soll eine neue, interessante<br />
Investition vorgestellt werden – mehr dazu erfahren Sie umgehend in<br />
einer der nächsten Ausgaben von WM-<strong>Intern</strong>.<br />
www.prechtl-waffen.de<br />
ali<br />
Von links: Claudia Hanken, Niklas Hellwich, Steffanie Appelbaum, Inhaber<br />
Markus Appelbaum, Lisa Seifert.<br />
Verlust des Jagdscheins und Auswirkung auf die waffenrechtliche<br />
Erlaubnis<br />
Waidleute mit gültigem Jahresjagdschein im Sinne des<br />
§ 15 Abs. 2 BJagdG sind anderen Legalwaffenbesitzern<br />
gegenüber in vielerlei Hinsicht privilegiert. So dürfen<br />
Waidleute losgelöst von den waffenrechtlichen Privilegien<br />
im Rahmen der befugten Jagdausübung Wild strecken,<br />
aufbrechen, zerwirken, Wildbret als sogenannte<br />
kundige Person in gewissem Umfang hinsichtlich seiner<br />
Genusstauglichkeit untersuchen und damit ein<br />
hochwertiges und nachhaltiges Lebensmittel herstellen,<br />
ohne hierfür beispielsweise die strengen – insbesondere<br />
europarechtlichen – Hygienevorschriften allesamt<br />
beachten zu müssen, die für Landwirte und<br />
Metzgereien zunehmend existenziell werden. Sofern sie<br />
die erforderliche Schulung nachweisen und ihnen dies<br />
behördlich übertragen wurde, dürfen sie dabei auch eigenständig<br />
Trichinenproben entnehmen (vgl. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV),<br />
was bei der Schlachtung von Hausschweinen eine amtliche Fleischbeschau<br />
erforderlich macht.<br />
Auch waffenrechtlich sind Waidleute mehrfach privilegiert. So erfolgt bei<br />
Waidleuten, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind, grundsätzlich keine<br />
Prüfung des jagd- und waffenrechtlichen Bedürfnisses zum Erwerb von<br />
Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG). Für den Erwerb von Langwaffen<br />
benötigen sie keinen Voreintrag (§ 13 Abs. 3 WaffG); die Erlaubnis zum Erwerb<br />
jagdlicher Langwaffenmunition ergibt sich aus dem Jagdschein (§ 13<br />
Abs. 5 WaffG). Das bedeutendste waffenrechtliche Privileg dürfte indes sein,<br />
dass Waidleute gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 WaffG Jagdwaffen zur befugten<br />
Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung<br />
von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz<br />
ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen dürfen. Dieser Privilegien<br />
(beachte: die vorstehenden Auflistungen sind lediglich exemplarisch und<br />
zudem unvollständig) sollten sich Waidleute stets bewusst sein, denn mit<br />
jedem Privileg kommt auch Verantwortung.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Schießsport Appelbaum, © nmann77 - stock.adobe.com
FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 11<br />
Dieser Kurzbeitrag soll das Verhältnis von Jagd- zu Waffenrecht skizzieren<br />
und anhand ausgewählter Fallbeispiele praktische Konsequenzen aufzeigen.<br />
Körperliche Eignung und Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht<br />
So gibt es persönliche/körperliche Unzulänglichkeiten, Verhaltensdefizite<br />
und Fehlverhalten, die zum Widerruf einer erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis<br />
führen können oder sogar zwingend dazu führen (vgl. hierzu insgesamt<br />
Göbel, Der Kreistag und das Waffenrecht, in: WM-<strong>Intern</strong> 2/<strong>2021</strong>, S. 38<br />
ff.). Die körperliche Nichteignung und/oder Unzuverlässigkeit – insbesondere,<br />
wenn es um Verstöße gegen waffenrechtliche Sorgfaltspflichten geht –<br />
führt dabei zugleich auch zur Einziehung des Jagdscheins (vgl. § 17 Abs. 1 Nr.<br />
2, § 18 Satz 1 BJagdG, §§ 4 ff. WaffG), da die Begriffe im Jagdrecht insoweit<br />
vergleichbar definiert werden.<br />
„Aus dem Fehlen der körperlichen Eignung muss eine gefahrbringende<br />
Jagduntauglichkeit entspringen, insbesondere Treffunsicherheit, mag diese<br />
gleich nur bedingt oder teilweise sein.“ Unzuverlässig ist hierneben, „wer<br />
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Jagd ordnungsgemäß ausüben<br />
wird. Das mag insbesondere auf einer gefährlichen Neigung des Bewerbers<br />
zu mangelnder Vorsicht (und damit seiner Untauglichkeit als Träger einer<br />
Schusswaffe) oder zu einer irgendwie gearteten Gefährdung der öffentlichen<br />
Sicherheit, aber auch überhaupt auf charakterlichen, geistigen oder<br />
seelischen Defekten beruhen“ (hierzu insg. Metzger, in: Erbs/Kohlhaas,<br />
Strafrechtliche Nebengesetze, 235. EL März <strong>2021</strong>, BJagdG § 17 Rn. 3 ff.). Der<br />
Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass die waffenrechtliche<br />
teilweise über die jagdrechtliche Zuverlässigkeit hinausgeht und umgekehrt,<br />
was sich aus dem jeweiligen Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen<br />
ergibt.<br />
Einziehung des Jagdscheins führt zum Wegfall des waffenrechtlichen<br />
Bedürfnisses<br />
Demgegenüber gibt es Tatsachen, welche „lediglich“ die Einziehung des<br />
Jagdscheins zur Folge haben, die waffenrechtliche Erlaubnis hingegen – zumindest<br />
unmittelbar – unberührt lassen. Der jagdrechtliche Zuverlässigkeitsbegriff<br />
umfasst beispielsweise auch Verstöße gegen jagd-, tierschutzoder<br />
naturschutzrechtliche Vorschriften (vgl. § 17 Abs. 4 Nr. 1 lit. d u. Nr. 2<br />
BJagdG vs. § 5 Abs. 2 WaffG), weil die Achtung dieser Normen im Jagdrecht<br />
immanent ist. Nach § 18 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 4 BJagdG kann der Jagdschein<br />
zudem Personen entzogen werden, die gegen die allgemein anerkannten<br />
Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit schwer oder wiederholt<br />
verstoßen haben. Dabei führt die Einziehung des Jagdscheins, gleich aus<br />
welchen Gründen, zum Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach<br />
§§ 8, 13 WaffG und damit gemäß § 45 Abs. 2 WaffG jedenfalls mittelbar auch<br />
zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.<br />
Bilder: ©<br />
www.wm-intern.de
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 12 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
An dieser Stelle sei ein kurzer Exkurs zum waffenrechtlichen Bedürfnis<br />
von Jagdscheininhabern gestattet. Bei Jägern wird im Allgemeinen ein<br />
besonderes Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen und Munition<br />
anerkannt, wenn diese für die Jagdausübung in Deutschland nicht<br />
ausdrücklich nach dem BJagdG verboten sind und jeweils für die beabsichtigte<br />
Jagdausübung, das Training oder den Wettkampf im jagdlichen<br />
Schießen benötigt werden (Ziff. 13.1 WaffVwV). Bei Inhabern eines gültigen<br />
Jahresjagdscheines entfällt dabei die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung<br />
für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen<br />
Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen<br />
Munition (Ziff. 13.2 WaffVwV; vgl. zu der Frage, ob es eine zahlenmäßige<br />
Obergrenze für den Erwerb und Besitz jagdlicher Langwaffen gibt, beispielsweise<br />
OVG Lüneburg, B. v. 04.10.2010 - 11 ME 344/10; Göbel, Der Kreistag<br />
und das Waffenrecht, in: WM-<strong>Intern</strong> 2/<strong>2021</strong>, Fn. 11).<br />
Jagdschein rechtzeitig verlängern<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Waidleuten dringend<br />
anzuraten ist, ihren Jagdschein rechtzeitig verlängern zu lassen, denn<br />
eine zeitliche Lücke bei der Gültigkeit des Jahresjagdscheins kann gravierende<br />
waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein ungültiger<br />
Jagdschein führt nämlich zwangsläufig zum Wegfall des waffenrechtlichen<br />
Bedürfnisses. Dies vorweggenommen führt die (auch vorübergehende) Ungültigkeit<br />
des Jagdscheins zwar noch nicht unmittelbar zum Verlust der Erlaubnis<br />
zum Besitz der eingetragenen Lang- und Kurzwaffen nebst Kurzwaffenmunition,<br />
weil die Waffenbesitzkarte (WBK) ein Verwaltungsakt im Sinne<br />
des § 35 Satz 1 VwVfG ist, der so lange Bestand hat, bis er von der Waffenbehörde<br />
vollziehbar aufgehoben wurde. Auch sind die Waffenbehörden im<br />
Einzelfall möglicherweise großzügig, sofern der Jagdschein wenigstens<br />
zeitnah verlängert wird, weil mit dessen Verlängerung das waffenrechtliche<br />
Bedürfnis quasi wiederauflebt. Ein zwingender Rechtsanspruch auf „wohlwollende<br />
Handhabung“ durch die Waffenbehörde besteht indes nicht (vgl. §<br />
45 Abs. 3 WaffG: „kann“).<br />
Bei Langwaffenmunition stellt sich die Lage jedoch anders dar, weil die<br />
WBK bei Waidleuten in der Regel lediglich Lang- und Kurzwaffen nebst Erwerbsberechtigung<br />
für Kurzwaffenmunition, allerdings keine Erwerbsberechtigung<br />
für Langwaffenmunition listet, da Waidleute nach § 13 Abs. 5<br />
WaffG für den Erwerb und Besitz von jagdlicher Munition für Langwaffen<br />
keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen, da diese sich unmittelbar aus dem<br />
Innehaben des Jagdscheins legitimiert. Deshalb führt die (auch vorübergehende)<br />
Ungültigkeit des Jagdscheins zwangsläufig zu einem waffenrechtlichen<br />
Verstoß, da die Langwaffenmunition dann nicht mehr rechtmäßig besessen<br />
wird. Dies wiederum hat streng genommen die waffenrechtliche<br />
Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG zur Folge. Dieses Problem lässt sich<br />
rechtskonform nur dadurch umgehen, dass die betroffene Langwaffenmunition<br />
(vorübergehend) einem Waidgenossen mit gültigem Jagdschein zum<br />
Zwecke der Aufbewahrung überlassen wird.<br />
Einziehung des Jagdscheins – Beispielfälle<br />
Ausgehend von den vorstehenden Überlegungen sollen im Folgenden ausgewählte<br />
Beispielfälle aus der Praxis skizziert werden, die zur Einziehung<br />
des Jagdscheins und (teilweise mittelbar) auch zum Widerruf der waffenrechtlichen<br />
Erlaubnis geführt haben:<br />
- Nach dem Ende einer revierübergreifenden Ansitz-Drückjagd wurde<br />
dem Jagdleiter mitgeteilt, dass zwei Stücke Schwarzwild krankgeschossen<br />
worden waren. Der erfahrene Waidmann ging seines<br />
Jagdscheins verlustig, weil er sich, „obwohl sich die Notwendigkeit<br />
einer fachgerechten Nachsuche spätestens am Abend“ unmittelbar<br />
nach der Drückjagd förmlich aufdrängte, nicht unverzüglich um<br />
eine fachgerechte Nachsuche bemühte. Stattdessen wartete er<br />
wegen hereinbrechender Dunkelheit die Morgendämmerung ab.<br />
Am frühen Morgen des nächsten Tages versuchte er sodann, das<br />
krankgeschossenen Wild „mit seiner (aus einer leistungsgeprüften<br />
Zucht stammenden, allerdings nicht jagdlich brauchbaren) reinrassigen<br />
Kleinen Münsterländerhündin zu finden“, was aus einer Reihe<br />
von Gründen erfolglos blieb. Einer der Sauen, die einen Laufschuss<br />
aufwies, konnte erst nach Tagen der erlösende Fangschuss<br />
angetragen werden. Eine andere Sau verendete im Wundbett, weil<br />
diese in ein Nachbarrevier gewechselt war und der Jagdleiter den<br />
Reviernachbarn weder informierte, noch eine Wildfolgevereinbarung<br />
traf. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Jagdleiter kundtat,<br />
„dass er auch bei anderen erforderlichen (schwierigen) Nachsuchen<br />
sowohl vor“ diesem „Vorfall als auch danach, insbesondere<br />
für die Nachsuche auf Schalenwild“ keinen brauchbaren Jagdhund<br />
eingesetzt, sondern solche Nachsuchen mit seiner Hündin vorgenommen<br />
habe. (VG Schleswig, B. v. 22.12.2020 - 7 B 11/20 -, BeckRS<br />
2020, 37125)<br />
- Während des Ansitzes auf Schwarzwild erlegte ein Waidmann einen<br />
schwarzen Mischlingshund. „Am folgenden Tag erklärte er in<br />
einem Entschuldigungsschreiben“ an die Familie des Hundes, „er<br />
habe den Mischlingshund mit einem Wildschwein verwechselt und<br />
daher erlegt. Ihm sei so etwas noch nie passiert, und er hätte nicht<br />
einmal einen wildernden Hund erschossen.“ Später widerrief er die<br />
„Verwechselung als Schutzbehauptung und erklärte, er habe einen<br />
wildernden Hund erschossen.“ Das Gericht entschied, dass ein Jäger<br />
zwar berechtigt sei, Hunde, „die außerhalb der Einwirkung von<br />
Begleitpersonen Wild nachstellen, zu töten. Die Tötung sei jedoch<br />
verboten und müsse unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen,<br />
um die Gefahr von gejagten Tieren abzuwenden. Die Tötung<br />
stelle die ultima ratio dar. Dass der Hund wilderte, habe der<br />
Kläger zunächst nicht vorgetragen. Vielmehr habe er in seinem<br />
Entschuldigungsschreiben erklärt, er habe den Hund irrtümlich für<br />
ein Wildschwein gehalten und erschossen. Erst später habe er sich<br />
auf die Befugnis zum Töten eines wildernden Hundes berufen. Aber<br />
selbst wenn der Hund gewildert hätte, erweise sich die Einziehung<br />
des Jagdscheins als rechtmäßig, da er vor der Tötung des Tieres<br />
andere Maßnahmen zur Abwehr der Wilderei hätte ergreifen müssen,<br />
wofür der Waidmann die Beweislast trage. (VG Frankfurt a. M.,<br />
U. v. 16.01.2004 - 5 E 4952/03 -, BeckRS 2004, 152186)<br />
- Ein Jungjäger hatte während einer nächtlichen Jagd im Sommer<br />
das auf einer Koppel grasende Pferd – seinen Angaben zufolge in<br />
der Annahme, auf ein flüchtendes Wildschwein zu schießen –<br />
durch einen Schuss in den Hals getötet. Dabei räumte er ein, das<br />
beschossene Ziel objektiv betrachtet nicht genau identifiziert zu<br />
haben. Das Gericht befand unter anderem, dass der in der übereil-<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 13<br />
ten Schussabgabe zu sehende „hohe Grad an Sorgfaltspflichtverletzung auf eine leichtfertige<br />
Verwendung von Waffen“ schließen lasse. Der Waidmann habe die abgezäunte Koppel,<br />
auf der sich das Pferd befunden habe, erkennen und auch von daher bei Abgabe des Schusses<br />
besondere Vorsicht walten lassen müssen. Dies gelte umso mehr, als er sein Verhalten<br />
nicht an seiner noch geringen jagdlichen Erfahrung ausgerichtet habe, was den Schluss auf<br />
einen gewissen Grad an Selbstüberschätzung zulasse. (VG Koblenz, B. v. 21.<strong>09</strong>.2012 - 6 L<br />
828/12.KO -, BeckRS 2012, 57645)<br />
- Einem Forstbeamten wurde der Jagdschein entzogen, weil er unter anderem in zwei Fällen<br />
vorsätzlich gegen die Abschussregelungen nach dem BJagdG sowie in einem Fall vorsätzlich<br />
gegen den Jagdhundeeinsatz nach dem Landesjagdgesetz verstoßen hatte. Das Gericht<br />
sah den Tatbestand des § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG als erfüllt, wonach der wiederholte oder<br />
gröbliche Verstoß gegen jagd-, tierschutz- oder naturschutzrechtliche Vorschriften in der<br />
Regel zur Annahme der jagdlichen Unzuverlässigkeit führt. Dabei seien zwei jagdrechtliche<br />
Ordnungswidrigkeiten bereits als „wiederholt“ anzusehen. (VG Greifswald, B. v. 12.04.2016 - 6<br />
B 737/16 HGW -, BeckRS 2016, 44898)<br />
Fazit<br />
Jagd- und/oder waffenrechtliche Verstöße können aus nachvollziehbaren Gründen gleichermaßen<br />
dazu führen, beide vorhandenen Erlaubnisdokumente zu verlieren. Die jeweiligen Bestimmungen<br />
sind vom Gesetzgeber systematisch aneinander angeglichen, teilweise identisch, bauen aufeinander<br />
auf oder sind jedenfalls eng miteinander verzahnt. Jagdliche Grundsätze wie „des Waidmanns<br />
Erstgebot: Was du nicht kennst, das schieß’ nicht tot“, „keine Schussabgabe ohne natürlichen Kugelfang“<br />
oder „Finger lang am Abzug bis unmittelbar vor Schussabgabe“ kommen nicht von ungefähr,<br />
sondern sollen jagd- und waffenrechtliches Fehlverhalten unbedingt verhindern. Schon- und<br />
Jagdzeiten sind ebenso zu beachten, wie die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.<br />
Früher vereinzelt zu hörende Sprüche, wie „das haben wir schon immer so gemacht“<br />
oder „dass gerade Schonzeit ist, weiß doch der Fuchs nicht“, haben bei der Jagdausübung absolut<br />
nichts verloren. Sollten Jungjäger auf solche Aussagen treffen, sollten sie sich besser anderswo<br />
einen Begehungsschein suchen. Am Ende geht es nämlich um den eigenen Jagdschein oder gar<br />
um das Leben einer Kreatur oder eines Menschen.<br />
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Der Autor<br />
Patrice Leon Göbel …<br />
… ist Richter am Verwaltungsgericht. Seit 2012 ist er<br />
durchgehend Inhaber eines Jahresjagdscheins. Seine<br />
jagd- und waffenrechtliche Fachexpertise hat er sich<br />
primär im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit sowie<br />
als nebenamtlicher Lehrbeauftragter für das Fach Waffenrecht<br />
an der Hessischen Hochschule für Polizei und<br />
Verwaltung (HfPV) und Fachprüfer bei Jägerprüfungen<br />
im Fach Jagdrecht angeeignet. Als nebenamtlicher Prüfer<br />
in juristischen Staatsprüfungen prüft er gelegentlich<br />
auch waffenrechtliche Sachverhalte.<br />
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Sie erreichen unseren Autor unter:<br />
waffenrecht@patrice-goebel.de
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 14 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
Die Notfall-Peitsche von Stinger –<br />
erlaubt, aber mit klaren Einschränkungen<br />
Das US-amerikanische Unternehmen Stinger Tools bietet unter der Bezeichnung<br />
„Stinger Whip Car Emergency Tool with Window Breaker“ ein<br />
Notfall- und Rettungstool an, welches für den Einsatz im KFZ konzipiert<br />
ist, aber auch als effektives Selbstverteidigungsgerät dienen kann. Tatsächlich<br />
ähnelt der Aufbau des Gerätes eine Peitsche. Der aus einer Aluminiumlegierung<br />
gefertigte Griff ist dabei als Kubotan ausgeformt und am<br />
unteren Ende mit einer Spitze aus gehärtetem Stahl versehen. Diese soll<br />
im Notfall als Glasbrecher fungieren. Oben wurde mittels mehrerer<br />
Schrauben ein 8 mm starkes, ab dem Griff 44 cm langes kunststoffummanteltes<br />
Stahlseil angebracht, welches im Verteidigungsfall als eine Art<br />
Peitsche zum Einsatz kommt. Das BKA begutachtete im Februar 2020 die<br />
Stinger Whip im Rahmen eines Feststellungsbescheides (Aktenzeichen<br />
SO 23-5164.01-Z-493) und kam dabei zu dem Schluss, dass es sich hierbei<br />
definitiv um eine Waffe (Hieb- und Stoßwaffe), jedoch nicht per se um einen<br />
verbotenen Gegenstand handelt, da die klassischen Merkmale eines<br />
sogenannten Totschlägers (Metallbeschwerung am Ende) nicht gegeben<br />
sind. Zugleich fällt die Stinger Whip jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften<br />
unter das sogenannte Führverbot (§ 42a) und darf somit nicht ohne Weiteres<br />
im Auto oder generell außerhalb befriedeten Besitztums mitgeführt<br />
werden. Dennoch mag die Stinger Whip ihre Abnehmer finden, dennoch<br />
ist sie durchaus geeignet zur Home Defense in den eigenen vier Wänden.<br />
Nähere Infos zur Stinger Whip gibt es auf der Homepage des Herstellers,<br />
alle Ausführungen und rechtlichen Details zur Beurteilung finden sich auf<br />
den Seiten des Bundeskriminalamtes.<br />
www.thestingertools.com + https://tinyurl.com/notfallpeitsche dg<br />
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FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 15<br />
Waffenrecht Europa<br />
„Firearms United Network“<br />
klagt gegen die<br />
Europäische Kommission<br />
Die Erfolgsstory geht weiter:<br />
Das neue PARD NV007S<br />
Am 9. April dieses Jahres hat das Firearms-United-Network bei der Europäischen<br />
Union eine Klage gegen das Verbot bleihaltiger Schrotmunition<br />
in oder in der Nähe von Feuchtgebieten eingereicht.<br />
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In der Rechtssache T-187/21 (<strong>2021</strong>/C 217/68) beantragen die Kläger, die Verordnung<br />
(EU) <strong>2021</strong>/57 der Kommission vom 25. Januar <strong>2021</strong> zur Änderung des<br />
Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />
chemischer Stoffe (REACH) betreffend Blei in Schrotmunition in oder in<br />
der Nähe von Feuchtgebieten für nichtig zu erklären und aufzuheben.<br />
Als Klagegründe und wesentliche Argumente gibt der Prozessbevollmächtigte<br />
Rechtsanwalt E. Woźniak die folgenden vier Gründe an:<br />
Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen der Charta der Grundrechte<br />
der Europäischen Union ( 2 ) (Art. 16, 17 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1,<br />
Art. 48 Abs. 1) durch die Beschränkung der Freiheit, wirtschaftliche Tätigkeiten im<br />
Zusammenhang mit dem Schießsport aufzunehmen und auszuüben; durch die<br />
Beschränkung des Rechts auf Eigentum an, Benutzung von und Verfügung über<br />
eine Schusswaffe, bleihaltige Munition, Einrichtungen, die Schießstände darstellten;<br />
durch die Diskriminierung von Sport- und Jagdschützen; durch die Beschränkung<br />
der Möglichkeit, mit bleihaltiger Munition zu reisen; durch die Einführung<br />
einer Vermutung, dass Personen, die sich mit bleihaltiger Munition in<br />
„Feuchtgebieten“ bewegten, Personen seien, die mit bleihaltiger Munition in<br />
„Feuchtgebieten“ schössen und damit gegen das Verbot verstießen.<br />
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über<br />
die Europäische Union (3) (Art. 2, 3 Abs. 2 und 3) durch die Verletzung der<br />
Freiheit und des Rechts, die Jagd und den Schießsport auszuüben; durch die<br />
Verletzung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit mittels Einführung einer<br />
Vermutung, dass Personen, die sich mit bleihaltiger Munition in „Feuchtgebieten“<br />
bewegten, Personen seien, die mit bleihaltiger Munition in „Feuchtgebieten“<br />
schössen; durch die Verletzung des Sicherheitsgefühls durch die Einführung<br />
von Bestimmungen, die es unmöglich machten, „Feuchtgebiete“ und<br />
damit den territorialen Geltungsbereich des Verbots zu erkennen und folglich<br />
das eigene Verhalten den geltenden Vorschriften anzupassen.<br />
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über<br />
die Europäische Union (Art. 5 Abs. 2, 3 und 4) durch den Verstoß gegen den<br />
Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, ein Verstoß, der darin bestehe,<br />
dass Maßnahmen ergriffen worden seien, die in zufriedenstellender<br />
Weise von den Mitgliedstaaten hätten ergriffen werden können und die in<br />
Form und Umfang über das hinausgingen, was zur Erreichung der Ziele der<br />
Verträge erforderlich sei.<br />
Vierter Klagegrund: Missbrauch von Befugnissen durch den Erlass einer<br />
Verordnung, die zum Zweck habe, das zivile Schießen in der Europäischen<br />
Union erheblich zu beschränken.<br />
(Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, C 217, 7. Juni <strong>2021</strong>) z<br />
Firearms United …<br />
…bringt mehr als 100 Millionen gesetzestreue Waffenbesitzer in Europa<br />
zusammen. Dazu gehören Reservisten, Jäger, Sportschützen,<br />
Sammler, Waffenhändler, Hersteller, Sicherheitsexperten, Schießstandbetreiber<br />
und normale Bürger, die freie Waffen besitzen. Die<br />
Klage wurde von der polnischen Sektion mit Sitz in Warschau eingereicht.<br />
https://firearms-united.com
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 16<br />
VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
DER VDB INFORMIERT<br />
Parteien zur Bundestagswahl<br />
Wie stehen die großen Parteien zu privatem Waffenbesitz?<br />
Für die Wahl <strong>2021</strong> haben die Parteien den Wahlprüfsteinen einen Rahmen<br />
gegeben: Erlaubt waren bis zu acht Fragen in einer Länge von<br />
max. 300 Zeichen.<br />
Sieben Fragen hat der VDB den Parteien gestellt, die zukünftig unser<br />
Land regieren wollen. Ziel ist, eine klarere Einschätzung zu bekommen,<br />
was Jäger, Sportschützen und Sammler bei einer Regierungsbeteiligung<br />
der jeweiligen Partei zu erwarten hätten. Wahlprogramme<br />
sind Idealvorstellungen und keine verbindlichen Handlungsversprechen.<br />
Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dennoch<br />
geben die Antworten Aufschluss über Denkweisen und Weltbilder.<br />
Insofern können wir Wähler davon ausgehen, dass sich Positionen<br />
umso stärker im späteren Regierungsalltag niederschlagen, je größer<br />
die Fraktion der jeweiligen Partei ist. Immer vorausgesetzt, die Partei<br />
wird von den anderen als geeigneter Koalitionspartner gesehen.<br />
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Antworten zu ermöglichen, haben<br />
wir im Anschluss an die Fragestellung die Antworten aller in alphabetischer<br />
Reihenfolge Parteien aufgelistet. Von Die Linke liegen leider<br />
keine Antworten vor.<br />
Frage 1: Unabhängig der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie:<br />
Strebt Ihre Partei weitere Veränderungen des Waffengesetzes oder<br />
des Sprengstoffgesetzes an?<br />
Wenn ja: welche?<br />
Die AfD wendet sich gegen weitere Verschärfungen im Waffenrecht.<br />
Unsere Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung<br />
in ihrem Antrag (Drucksache 19/30193) dazu auf, bis<br />
auf Weiteres keine Gesetzentwürfe mehr in den Bundestag einzubringen oder<br />
weiterzuverfolgen, „die eine Verschärfung des Waffenrechts, auch in Bezug auf den<br />
Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorsehen“.<br />
Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung<br />
dazu auf, die in ihrem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher<br />
Personenüberprüfungen“ (Drucksache 19/29487) vorgesehenen Regelabfragen<br />
der zuständigen Waffenbehörde bei anderen Behörden und Mitteilungspflichten<br />
anderer Behörden im Falle einer Weiterverfolgung dieser<br />
Gesetzesinitiative zu streichen. Zugleich wird die Bundesregierung dazu<br />
aufgefordert, „im Rahmen einer Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, die<br />
Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden<br />
wieder abzuschaffen“.<br />
Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen unserer AfD-Fraktion die<br />
nach § 14 des Waffengesetzes begrenzte Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen<br />
auf zehn Waffen wieder aufheben. Außerdem fordert unsere Fraktion<br />
die Bundesregierung auf, „genauer zu analysieren, inwieweit sich die<br />
jüngsten Verschärfungen im Waffenrecht auf den legalen Erwerb und Besitz<br />
von Schusswaffen gerade im Hinblick auf Gebührensteigerungen und Wartezeiten<br />
nachteilig für Legalwaffenbesitzer in der Praxis ausgewirkt haben“.<br />
In Deutschland gibt es über fünf Millionen legale<br />
Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen auch durch<br />
legale Waffen, beim Hantieren mit ihnen oder durch<br />
Straftaten. Diese reichen von häuslicher Gewalt über<br />
Amokläufe bis hin zu extremistischen Attentaten. Solche Straftaten werden<br />
nicht unbedingt durch die Legalwaffenbesitzer*innen begangen, sondern<br />
auch durch Menschen, die sich rechtswidrig Zugang zu diesen Waffen verschaffen,<br />
zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt. Jeder Mensch, der durch<br />
eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb wollen wir GRÜNE die Verfügbarkeit<br />
von tödlichen Schusswaffen für Sportschützen schrittweise beenden. Im Bereich<br />
des Schießsports setzen wir uns im Dialog mit Sportschütz*innen für die<br />
Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen ein. Wir wollen, dass alle, die eine<br />
waffenrechtliche Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachweisen<br />
müssen und wollen die Altersschwelle für die Vorlage eines medizinisch-psychologischen<br />
Zeugnisses in § 6 Abs. 3 WaffG abschaffen.<br />
Deutschland verfügt über eines der strengsten<br />
Waffengesetze der Welt. Das bestehende deutsche<br />
Waffenrecht hat sich bewährt und bietet<br />
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Bilder: © VDB
VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 17<br />
grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten, den Missbrauch von<br />
Schusswaffen und Munition wirksam zu verhindern. Insofern sind systematische<br />
Verschärfungen oder Lockerungen weder erforderlich noch<br />
beabsichtigt. Das schließt nicht aus, dass aufgrund des technischen<br />
Fortschritts sowie infolge neuer Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden<br />
an einzelnen Stellen Präzisierungen der Rechtsgrundlagen erforderlich<br />
werden können.<br />
Das Sprengstoffrecht in seiner jetzigen Form ist wegen wiederholter punktueller<br />
Anpassungen an EU-Recht äußerst komplex. Durch eine Neuordnung<br />
des Sprengstoffrechts könnten die Vorschriften insgesamt leichter und klarer<br />
handhabbar gemacht und so gefasst werden, dass auf technische und<br />
rechtliche Entwicklungen besser reagiert sowie erkannte Probleme der<br />
Vollzugspraxis gelöst werden können.<br />
Wir Freie Demokraten stehen für ein Waffenrecht<br />
mit Augenmaß und Konsequenz. Wir<br />
lehnen Forderungen nach einem Verbot des<br />
privaten Schusswaffenbesitzes entschieden<br />
ab. Ein solcher Schritt führt zu keinem nennenswerten Sicherheitsgewinn,<br />
beeinträchtigt aber den Schießsport und seine Traditionen in erheblichem<br />
Ausmaß. Gleichzeitig verschließen wir nicht die Augen davor, dass von Waffen<br />
in den falschen Händen eine Gefahr ausgeht. Es ist deshalb unser erklärtes<br />
Ziel, Extremisten zügig zu entwaffnen. Dazu muss der Datenaustausch<br />
der beteiligten Behörden verbessert werden und der illegale<br />
Waffenhandel auf europäischer Ebene stärker bekämpft werden. Eine Verschärfung<br />
des Waffenrechts über das gegenwärtige Maß hinaus braucht es<br />
jedoch nicht. Vielmehr mangelt es an einer konsequenten Umsetzung. Im<br />
Übrigen spricht sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag<br />
für eine Generalrevision des Waffenrechts aus (BT-Drs. 19/27183). Die<br />
Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit hat das Waffengesetz<br />
unhandlich und benutzerunfreundlich gemacht. Ein modernes Waffenrecht<br />
muss übersichtlich und leicht verständlich sein. Regelungen, die übereilt<br />
eingeführt wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen auf den Prüfstand<br />
und hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Erforderlichkeit neu bewertet<br />
werden.<br />
Wir haben eines der strengsten Waffenrechte<br />
der Welt und halten dies für ausreichend.<br />
Weitere Verschärfungen sind unverhältnismäßig.<br />
Mit dem neuen Waffenrecht haben wir bereits mit der Entwaffnung<br />
von Extremisten begonnen. Wir werden auch<br />
weiterhin Rechtsextremisten und Reichsbürger, die Feinde<br />
unserer Demokratie, konsequent entwaffnen und von Waffen<br />
fernhalten.<br />
Frage 2: Dass WaffG ist an das Bedürfnisprinzip gebunden. Wie<br />
stehen Sie dazu, Schusswaffen mit glatten Läufen der Kat. C der<br />
Richtlinie 91/477/EWG vom Bedürfnis zu entbinden, sodass diese<br />
allein mit einem Nachweis der persönlichen Eignung, Zuverlässigkeit<br />
und entsprechenden Sachkunde erworben werden dürfen?<br />
Hierzu ist bislang noch keine Meinungsbildung erfolgt.<br />
Wir GRÜNE sehen aktuell keinen Anlass für eine<br />
Abschaffung der Bindung an das Bedürfnis für<br />
Schusswaffen mit glatten Läufen der Kat. C der<br />
Richtlinie. 91/477/EWG im Sinne der Fragestellung.<br />
Das Bedürfnisprinzip ist eine der tragenden Säulen<br />
des deutschen Waffenrechts und hat sich bewährt.<br />
Das Waffengesetz trägt bereits der Tatsache Rechnung,<br />
dass von bestimmten Schusswaffen mit glatten<br />
Läufen (insbesondere sogenannten Vorderladern) eine vergleichsweise<br />
geringere Gefährlichkeit ausgeht, indem es den erlaubnisfreien Erwerb und<br />
Besitz solcher Waffen zulässt.<br />
Wie die Fraktion der Freien Demokraten im<br />
Deutschen Bundestag festgestellt hat, hat<br />
sich das Bedürfnisprinzip grundsätzlich bewährt<br />
und dazu geführt, dass die Zahl der<br />
Straftaten mit legal besessenen Schusswaffen in Deutschland äußerst gering<br />
ist (BT-Drs. 19/27183).<br />
Auch beim Erwerb von Einzellader-Langwaffen<br />
mit glatten Läufen (ehemals Kat. D) halten<br />
wir neben der persönlichen Eignung auch eine weitergehende Prüfung für<br />
notwendig. Der angesprochene Sachkundenachweis könnte aus unserer<br />
Sicht der Jagdschein sein, dessen Inhaber kein Bedürfnis für den Erwerb<br />
oder Besitz von Langwaffen nachweisen müssen.<br />
Wir sehen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.<br />
Frage 3: Unterstützen Sie eine Entbürokratisierung des Waffenbesitzes?<br />
Indem beispielsweise digitale Waffenbesitzkarten/Jagdscheine eingeführt<br />
und damit beim Kauf/Verkauf einer Waffe digitale Meldungen statt<br />
der persönlichen Anmeldung bei der Behörde möglich werden?<br />
Ja, der Waffenbesitz muss soweit wie möglich entbürokratisiert<br />
werden. Die fortschreitende Digitalisierung<br />
bietet hierzu Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.<br />
Die digitale Waffenbesitzkarte und der digitale Jagdschein sollten daher<br />
eingeführt werden. Auch die Anmeldung bei der Behörde beim Kauf/Verkauf<br />
einer Waffe sollte digital abgewickelt werden können.<br />
Grundsätzlich stellen wir GRÜNE uns Ideen für eine<br />
Entbürokratisierung nicht entgegen, wenn der<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 18 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
Nachweis geführt werden kann, dass dadurch keine Sicherheitslücken entstehen.<br />
So wie in dieser Frage vorgeschlagen bestünde allerdings die Gefahr,<br />
dass eine unerlaubte Weitergabe von Waffen ohne Wissen der Behörden erleichtert<br />
werden könnte. Zwar ist der Wunsch von Waffenbesitz*innen nach<br />
Entbürokratisierung aus ihrer Sicht aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar,<br />
jedoch sind wir davon überzeugt, dass diese hier im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />
und Güterabwägung hinter das Interesse der Allgemeinheit<br />
an Gefahrenreduktion durch Waffenkriminalität zurücktreten.<br />
Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass spätestens<br />
bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsdienstleistungen<br />
von Bund, Ländern und Kommunen<br />
auch online anzubieten sind. Dies umfasst auch die<br />
Beantragung waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnisse. Die für den<br />
Vollzug des Waffen- und des Jagdrechts zuständigen Landesbehörden arbeiten<br />
derzeit mit Unterstützung des Bundes an der Umsetzung entsprechender<br />
Lösungen. Die Möglichkeit der digitalen Beantragung schließt<br />
nicht aus, dass die Waffenbehörden im Einzelfall weiterhin das persönliche<br />
Erscheinen des Antragstellers anordnen können, wenn dies zur Ermittlung<br />
des Sachverhalts bzw. zur Klärung von Zweifeln an Zuverlässigkeit und persönlicher<br />
Eignung erforderlich ist.<br />
Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts<br />
haben die Besitzerinnen und Besitzer von Legalwaffen<br />
und auch die zuständigen Behörden mit<br />
zusätzlicher unnnötiger Bürokratie überzogen.<br />
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag fordert daher eine<br />
Generalrevision des Waffenrechts, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern<br />
(BT-Drs. 19/27183). Wir treten auch für eine konsequente Digitalisierung im<br />
Bereich des Waffenrechts ein. Wir wollen insbesondere, dass das Nationale Waffenregister<br />
umgestaltet wird. In seiner momentanen Ausgestaltung ist das Nationale<br />
Waffenregister kaum in der Lage, den Ansprüchen an ein modernes und<br />
digitales Register gerecht zu werden. Um die hoch sensiblen Daten vor dem Zugriff<br />
Unbefugter zu schützen und gleichzeitig die Datenqualität zu verbessern,<br />
sind Investitionen in Software und Abläufe nötig. Zudem sprechen wir uns für ein<br />
konsequentes Datenmonitoring aus.<br />
Wir unterstützen eine Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge<br />
insbesondere für die Händler.<br />
Allerdings muss gewährleistet sein, dass die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />
die Zuverlässigkeit gerade bei Erstkäufern ausreichend prüfen kann.<br />
Auf Landesebene haben wir FREIE WÄHLER uns in Bayern bereits im März<br />
letzten Jahres für einen digitalen Jagdschein stark gemacht. So könnten Jäger<br />
den neuen Jagdschein problemlos dauerhaft in der Brieftasche mitführen, was<br />
die Wahrscheinlichkeit eines versehentlichen Nicht-Mitführens zur Jagd deutlich<br />
reduziert. Neben den Vorteilen für Jäger würde auch die Arbeit der Polizei<br />
vereinfacht werden sowie das gesamte Format fälschungssicherer werden.<br />
Grundsätzlich sind wir für eine Entbürokratisierung von<br />
Verwaltungshandelungen. Der Bedarf für eine digitale Waffenbesitzkarte<br />
oder Jagdschein sowie Anmeldung wäre zu<br />
prüfen. Jedoch sollte die Anordnung des persönlichen Erscheinens<br />
des oder der Antragsteller*in immer möglich sein. Dies muss<br />
möglich sein, damit sich die Waffenbehörde ein persönliches Bild der antragstellenden<br />
Person machen kann.<br />
Frage 4: Inwiefern unterstützen Sie die nach Herkunft differenzierte<br />
Erfassung von Strafdelikten mit Schusswaffen in der polizeilichen Kriminalstatistik?<br />
Kategorien könnten sein: Illegale versus legale Waffe;<br />
gestohlene Dienst- oder Privatwaffe versus zum Tatzeitpunkt im rechtmäßigen<br />
Besitz der Täterin oder des Täters befindliche Waffe.<br />
Ja, unbedingt. Bei der Erfassung von Straftaten mit<br />
Einsatz von Schusswaffen ist eine Differenzierung<br />
zwischen legalen und illegalen Waffen in der Kriminalstatistik<br />
sinnvoll und zu befürworten. Diese Differenzierung hat es bis<br />
2015 im „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ auch gegeben. Daraus war<br />
ersichtlich, dass legale Feuerwaffen bei Straftaten kaum Verwendung finden.<br />
Im Zuge einer organisatorischen Umstellung bei der Erhebung der<br />
statistischen Daten ist diese Praxis aufgegeben worden und soll laut Auskunft<br />
des von der CSU geführten zuständigen Bundesinnenministeriums<br />
(BMI) auch nicht wieder aufgenommen werden. Mutmaßlich deswegen,<br />
weil Gegnern der nächsten Waffenrechtsverschärfung nicht die Möglichkeit<br />
gegeben werden soll, auf die offiziellen Kriminalstatistiken verweisen<br />
zu können. Diesen Sachverhalt hatte die AfD aufgedeckt und publik gemacht.<br />
Wir GRÜNE unterstützen eine differenzierte Erfassung<br />
im Sinne der Fragestellung. Um ein valides<br />
Bild über die Dimensionen und Ursachen von Straftaten,<br />
die unter Zuhilfenahme von Schusswaffen<br />
begangen wurden, zu erhalten, braucht es endlich eine verbesserte kriminalstatistische<br />
Erfassung. Es muss dokumentiert werden, ob eine Straftat<br />
mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen wurde, ob es bei der<br />
Tat auch zu einer Schussabgabe kam und ob die oder der Tatverdächtige<br />
berechtigt war, die Waffe zu besitzen oder nicht.<br />
Eine solche Differenzierung wäre zwar wünschenswert,<br />
lässt sich jedoch praktisch kaum realisieren,<br />
da sich bei zahlreichen Straftaten unter Verwendung<br />
von Waffen im Nachhinein nicht mehr feststellen<br />
lässt, ob eine legale oder illegale Waffe verwendet wurde. Dies betrifft<br />
insbesondere Fälle, in denen der Täter und/oder die Tatwaffe im<br />
Nachhinein nicht ermittelt werden können.<br />
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen<br />
Bundestag hat sich dafür eingesetzt,<br />
dass die Herkunft sichergestellter und beschlagnahmter<br />
Waffen in der polizeilichen<br />
Kriminalstatistik und im Bundeslagebild Waffenkriminalität aufgeführt und<br />
insbesondere dokumentiert wird, ob diese bei der Tat legal oder illegal besessen<br />
wurden (BT-Drs. 19/27183). Außerdem sollte bei Straftaten mit<br />
Schusswaffen stets vermerkt werden, ob diese legal oder illegal besessen<br />
wurden. Auch müssen Verstöße gegen das Waffengesetz durch den Handel<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 19<br />
und Besitz illegaler Waffen und Kriegswaffen deutlich detaillierter im Bundeslagebild<br />
Waffenkriminalität dargestellt werden, damit Defizite in der Regulierung<br />
und Strafverfolgung ermittelt werden können.<br />
Wir begrüßen eine differenzierte Erfassung in<br />
den Kriminalstatistiken, wenn diese mit einem<br />
verstärkten Einsatz gegen illegalen Waffenbesitz einhergehen.<br />
Wir halten eine Optimierung des Systems der Kriminal- und<br />
Rechtspflegestatistiken generell für erforderlich und werden<br />
regelmäßig einen periodischen Sicherheitsbericht erstellen.<br />
Ob aber auch eine nähere Aufschlüsselung der<br />
Herkunft von Schusswaffen in PKS und dem BKA-Lagebild Waffenkriminalität<br />
zweckmäßig und leistbar ist, bedürfte näherer Prüfung.<br />
Frage 5: Wie stehen Sie zu den Wünschen des Fachhandels, das Nationale<br />
Waffenregister dialogfähig zu machen, um das Sicherheitsniveau<br />
zu steigern? Das heißt, dass den Fachhändlern ein Lesezugriff auf die<br />
eigenen sowie auf die für Überlassungs- und Erwerbsvorgänge nötigen<br />
Daten der Kunden gewährt wird.<br />
Diesen Wunsch des Fachhandels unterstützen wir. Im<br />
Rahmen einer Vereinfachung des legalen Waffenhandels<br />
wäre es zu begrüßen, dass die Fachhändler für die<br />
Abwicklung der Erwerbsvorgänge einen unkomplizierten Zugriff auf die dafür<br />
notwendigen Daten der Kunden im Nationalen Waffenregister haben.<br />
Alle datenrechtlichen Bestimmungen müssen hierbei selbstverständlich<br />
eingehalten werden. Der Datenschutz der Kunden gegen unbefugten Zugriff<br />
muss gewährleistet bleiben.<br />
Die Einführung des Nationalen Waffenregisters sehen<br />
wir GRÜNE als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit<br />
beim Thema Waffenbesitz. Nun muss dies im Sinne<br />
der Anwendungsfreundlichkeit und zur intendierten<br />
Steigerung des Sicherheitsniveaus weiterentwickelt werden. Wir stehen hierzu<br />
mit den Verbänden im Austausch und glauben, dass auch hier ein wichtiger<br />
Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung des Waffenrechts in den kommenden<br />
Jahren liegt, konkret z. B. bei den Themen Verfassungsschutz-Abfrage und Datenklarheit<br />
der im Nationalen Waffenregister eingestellten Daten.<br />
Ein Zugriff der Waffenhändler und -hersteller auf<br />
das Nationale Waffenregister (NWR) verbietet sich,<br />
da das NWR ein Sicherheitsregister ist und einen<br />
Zugriff der Privatwirtschaft zwingend ausschließt.<br />
Die Abfrage der Daten aus dem NWR ist den in § 13 Waffenregistergesetz<br />
genannten öffentlichen Stellen vorbehalten.<br />
Zudem widerspricht der Vorschlag auch der technischen Ausgestaltung und<br />
der fachlichen Bestimmung des Systems. Das NWR ist als verwaltungsinternes<br />
technisches System ausgestaltet und steht in keinem direkten Verhältnis<br />
zu den Händlern und Herstellern. Die Händler und Hersteller sind nicht an das<br />
NWR angeschlossen, sondern steuern ihre Meldungen an das im Auftrag und<br />
in Zuständigkeit aller Waffenbehörden eingerichtete Meldeportal für Händler<br />
und Hersteller. Im Auftrag der Waffenbehörden werden die Daten dann in einem<br />
weiteren Schritt an die vom Meldeportal der Waffenbehörden getrennte<br />
sogenannte „Zentrale Komponente“ des NWR übermittelt.<br />
Wir Freie Demokraten wollen die Praxisnähe<br />
und Praktikabilität des Waffenrechts verbessern.<br />
Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten<br />
hat daher vorgeschlagen, das Nationale<br />
Waffenregister so umzugestalten, dass Waffenhersteller und -händler<br />
ihren Datenbestand jederzeit abgleichen und Korrekturen veranlassen können.<br />
Gleichzeitig muss die Architektur des Registers so gestaltet werden,<br />
dass fehlerhafte Eingaben, beispielsweise infolge des Austauschs eines<br />
wesentlichen Waffenteils, vermieden werden. Siehe auch Frage 3.<br />
Das digitale nationale Waffenregister umfasst<br />
Daten von knapp 1,7 Millionen legalen Waffenbesitzern<br />
in Deutschland. Hier einen Lesezugriff für Fachhändler einzurichten,<br />
halten wir für problematisch. Die Zugriffsberechtigung auf die nötigen<br />
Kundendaten müssten höchsten Sicherheitsvorgaben entsprechen, damit<br />
die Fachhändlerzugriffe nicht von Hackern ausgenutzt werden können. Wir<br />
sehen durch die hohen Umsetzungshürden keinen Mehrwert bei der Abänderung<br />
der aktuellen Zugriffsbeschränkungen auf die Datenbestände.<br />
Das NWR wurde zum 1. September 2020 um relevante Daten<br />
von Waffenherstellern und Waffenhändlern erweitert.<br />
Der komplette Lebenszyklus einer Waffe soll nun im NWR<br />
nachvollzogen werden können. Eine Ausweitung der auskunftsberechtigten<br />
Personen oder Stellen ist nicht vorgesehen.<br />
Frage 6: Das bestehende Waffengesetz bietet den Behörden bereits<br />
jetzt ausreichend Möglichkeiten, waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen<br />
beziehungsweise zu widerrufen und somit Fälle wie in Hanau zu<br />
verhindern. Wie will Ihre Partei dazu beitragen, dass die bestehenden<br />
Regelungen effizient umgesetzt werden?<br />
Im Hinblick auf das Attentat von Hanau hat die AfD-Bundestagsfraktion<br />
in ihrem Antrag (Drucksache 19/30193)<br />
unter anderem gefordert, eine Untersuchungskommission<br />
von Bund und Ländern einzusetzen, die in einem öffentlich zugänglichen<br />
Bericht die damals erfolgte Behördenkommunikation zwischen Strafverfolgungs-<br />
und Waffenbehörden aufarbeitet. Die behördeninternen Verfahrensweisen<br />
gehören auf den Prüfstand. Es muss gewährleistet sein, dass relevante<br />
Daten zwischen den Behörden auch tatsächlich zeitnah ausgetauscht<br />
werden, wenn Anhaltspunkte für ein Gefährdungspotenzial vorliegen.<br />
Wir GRÜNE machen schon seit vielen Jahren auf<br />
dieses massive Problem für die Sicherheit der Menschen<br />
in Deutschland aufmerksam. Es braucht<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 20 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
endlich eine effiziente und konsequente Praxis bei der Versagung bzw. dem<br />
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse. Dabei dürfen die örtlichen Waffenbehörden<br />
nicht überfrachtet werden. Die ihnen aufgetragene Arbeit muss auch<br />
tatsächlich leistbar sein. Denn gesetzliche Veränderungen dürfen nicht auf<br />
dem Rücken der Menschen, die in den Behörden arbeiten, ausgetragen werden.<br />
Es ist daher dringend erforderlich, dass die örtlichen Waffenbehörden<br />
deutlich besser aufgestellt werden. Wir fordern, dass der Bund auf Länder und<br />
Kommunen, z. B. im Rahmen der Innenministerkonferenz, einwirkt, um hier<br />
schnell für Verbesserungen zu sorgen. Dies ist schon lange überfällig und sollte<br />
Teil der gesetzgeberischen Verantwortung des Bundes sein.<br />
Entscheidend ist es, die Kommunikation zwischen<br />
den Waffenbehörden und anderen Behörden, insbesondere<br />
den Sicherheitsbehörden, in der Praxis<br />
so effektiv wie möglich zu gestalten. Hierzu haben<br />
CDU und CSU die Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz<br />
eingeführt und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass<br />
bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur<br />
waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. Diese Regelungen müssen<br />
nun in der Praxis so reibungslos wie möglich umgesetzt werden, auch um<br />
Verzögerungen bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse möglichst<br />
zu vermeiden. Hieran arbeiten die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen<br />
Behörden der Länder und werden seitens des Bundes unterstützt,<br />
soweit dessen Zuständigkeit betroffen ist.<br />
Wir teilen die Analyse. Waffenbesitzerinnen<br />
und -besitzer müssen bereits nach derzeitiger<br />
Rechtslage strenge Voraussetzungen, etwa im<br />
Hinblick auf Aufbewahrung, Bedürfnisnachweis<br />
und Zuverlässigkeit, erfüllen und unterliegen entsprechenden Überprüfungen<br />
durch die Waffenbehörden. Häufig verfügen die Waffenbehörden jedoch<br />
nicht über die für eine Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis<br />
notwendigen Informationen. Eine bessere Kommunikation zwischen Strafverfolgungs-<br />
und Waffenbehörden ist geeignet, Vorfälle wie den Anschlag in Hanau<br />
zu verhindern. Behörden, die Kenntnis von Tatsachen erlangen, die auf<br />
das Vorliegen einer psychischen Erkrankung hinweisen, sollten daher umgehend<br />
die zuständigen Waffenbehörden unterrichten. Gleiches gilt, wenn es<br />
Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Einstellung gibt. Denn Waffen gehören<br />
nicht in die Hände von Gefährdern oder Extremisten.<br />
Wir begrüßen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz<br />
vor Erteilung einer Waffenerlaubnis.<br />
So verhindern wir, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen<br />
gelangen. Bei Extremismusverdacht muss ein einzelfallbezogener<br />
Entzug der Waffenerlaubnis auch künftig hohe Priorität haben. Waffen in<br />
den Händen von IS-Heimkehrern, Reichsbürgern oder Neonazis müssen<br />
konsequent entzogen werden.<br />
Die erweiterten Regelungen nach dem dritten Waffenrechtsänderungsgesetz<br />
müssen evaluiert und auf weiteren<br />
gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden.<br />
Frage 7: Aus welchem Grund sollten Jäger, Sportschützen, Sammler,<br />
gefährdete Personen, Besitzer von Taschenmessern oder freien Abwehrmitteln,<br />
Reenactoren, Airsoft- und Paintballspieler und andere<br />
Legalwaffenbesitzer bei der Bundestagswahl <strong>2021</strong> für Ihre Partei stimmen?<br />
Die AfD ist die einzige Partei, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer<br />
entschlossen und konsequent vertritt<br />
und sich klar gegen weitere Verschärfungen im<br />
Waffenrecht positioniert. Wir setzen uns für das Recht auf den privaten Waffenbesitz<br />
unter anderem auch deshalb ein, weil Jäger, Schützenvereine und<br />
Waffensammler ein wichtiger Teil des kulturellen Brauchtums und der Tradition<br />
in Deutschland sind. Der in den letzten Jahren immer stärker werdende<br />
Druck der etablierten Politik auf die Legalwaffenbesitzer bringt ein Misstrauen<br />
und einen Generalverdacht gegen die Bürger zum Ausdruck, der<br />
durch nichts gerechtfertigt ist. Diesem Generalverdacht tritt die AfD entschieden<br />
und entschlossen entgegen.<br />
Das Waffenrecht in Deutschland ist bereits eines der restriktivsten und am<br />
strengsten geregelten in Europa und der gesamten westlichen Welt. Ein liberaler<br />
Rechtsstaat muss seinen Bürgern jedoch grundsätzlich vertrauen. Er muss es<br />
nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen,<br />
sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende<br />
Eingriffe minimieren. Eine immer stärkere Überwachung und Bevormundung<br />
rechtstreuer Legalwaffenbesitzer lehnen wir entschieden ab, daher<br />
widersetzt sich die AfD weiteren Erschwerungen des legalen Besitzes von<br />
Waffen. Denn Terroristen und andere Verbrecher werden dadurch nicht daran<br />
gehindert, Waffen illegal zu erwerben und einzusetzen.<br />
Der Einsatz der AfD und ihrer Fraktion im Deutschen Bundestag für die Interessen<br />
von legalen Zivilwaffennutzern wie Sportschützen, Jägern, Waffensammlern,<br />
Waffenfachhändlern und Herstellerunternehmen hat bereits zu einer Reihe von<br />
parlamentarischen Initiativen geführt. Im Folgenden übersenden wir Ihnen hinsichtlich<br />
der grundsätzlichen Haltung der AfD zum Waffenrecht und dem Einsatz<br />
der AfD für Legalwaffenbesitzer gerne einen Überblick mit parlamentarischen<br />
Initiativen und Reden der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag:<br />
„Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale<br />
Waffenbesitzer“ (Drs. 19/14504)<br />
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/145/1914504.pdf<br />
Änderungsantrag zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz für den Innenausschuss<br />
(19(4)401), nicht öffentlich abrufbar, Änderungsantrag zu der<br />
zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen<br />
19/13839, 19/15875 –, (Drs. 19/15883)<br />
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915883.pdf<br />
„Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür –<br />
Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit<br />
und Eigenverantwortung stärken“ (Drs. 19/22924)<br />
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/229/1922924.pdf<br />
Kleine Anfrage: „Mögliche Verschärfungen im Waffenrecht im Hinblick auf<br />
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen“ (Drs. 19/27417)<br />
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927417.pdf<br />
Kleine Anfrage: „Kleiner Waffenschein und Straftaten“ (Drs. 19/11388)<br />
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911388.pdf<br />
Drucksachen des Deutschen Bundestages können auch direkt über Google<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 21<br />
aufgerufen werden, falls ein Link nicht funktionieren sollte:<br />
Redebeiträge der AfD über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz:<br />
https://youtu.be/9A2gsw-rPFU<br />
Redebeitrag zur Debatte über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in<br />
Zweiter und Dritter Lesung: https://youtu.be/hDmTy8t4v7s<br />
Öffentliche Anhörung zur Waffenrechtsverschärfung und Interview mit<br />
selbst geladener Expertin Katja Triebel: https://www.bundestag.de/presse/<br />
pressemitteilungen/2019/pm-191105-pm-innen-11-11-19-666434, https://<br />
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-inneres-waffenrecht-666164<br />
https://youtu.be/1GY4Irmflgo<br />
Informationsflyer zu Initiativen der AfD an alle Schützenvereine in Deutschland:<br />
https://q2z7z6i5.rocketcdn.me/wp-content/uploads/2020/05/afd_<br />
btf_waffengesetz_2019_flyer_digitale_version.pdf<br />
Presseberichte (Auszug):<br />
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/<strong>2021</strong>/kriminalitaet-mitschusswaffen-legal-illegal-scheissegal<br />
https://www.jagderleben.de/news/bleimunition-afd-fordert-kein-pauschales-verbot-712174<br />
Es geht nach unserer Überzeugung in keiner Weise<br />
darum, Schusswaffenbesitzer*innen zu kriminalisieren<br />
oder unter Generalverdacht zu stellen – das<br />
wäre völlig unangemessen. Vielmehr geht es uns<br />
darum, die besten Lösungen zur Gewährung eines Höchstmaßes an Sicherheit<br />
für alle Menschen in Deutschland zu finden. Dafür machen wir GRÜNE<br />
viele konkrete Angebote, z. B. für eine analoge und digitale Stärkung der<br />
Polizei, eine deutliche Verbesserung der Prävention und Deradikalisierung<br />
sowohl im Bereich Islamismus als auch Rechtsextremismus, konsequente<br />
Überwachung von islamistischen oder rechtsextremistischen<br />
„Gefährder*innen“, Stärkung der Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden,<br />
sodass Gefahren früher und besser erkannt werden, mehr und bessere<br />
Strukturermittlungen gegen organisierte Kriminalität oder stärkere grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.<br />
CDU und CSU wissen sehr gut, dass die ganz überwiegende<br />
Mehrheit der legalen Waffenbesitzer –<br />
wie Jäger, Schützen und Waffensammler – verantwortungsvoll<br />
mit ihren Waffen umgehen. Wir sind<br />
stets dafür eingetreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt<br />
werden. Tradition und Brauchtumspflege im Schützenwesen dürfen keinem<br />
überzogenen Regelungswillen und keiner Bürokratisierung zum Opfer fallen.<br />
Der berechtigte Waffenbesitz muss auch in Zukunft in Deutschland anerkannt<br />
bleiben. Denn eine Gefahr geht zu einem ganz überwiegenden Teil<br />
nicht von den unzähligen rechtstreuen Legalwaffenbesitzern aus, sondern<br />
von den leider viel zu vielen illegalen Waffen.<br />
Schon in den letzten Jahren haben wir hier einen besonnenen Kurs gesteuert.<br />
Unser Waffenrecht trägt in ausgewogener Weise sowohl den Belangen<br />
der öffentlichen Sicherheit als auch den berechtigten Belangen der Legalwaffenbesitzer<br />
Rechnung. Bei Umsetzungsnotwendigkeiten europäischer<br />
Richtlinien haben wir mit Augenmaß gute Lösungen erreichen können, die<br />
mehr Sicherheit bringen und zugleich verhindern, dass Jäger und Sportschützen<br />
unnötig mit Bürokratie belastet werden.<br />
Politik muss Entscheidungen auf der Basis<br />
von Fakten treffen. Dies muss auch für das<br />
Waffenrecht gelten. Wir setzen uns deswegen<br />
für eine ausführliche Evaluierung der<br />
Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre ein und lehnen weitere<br />
Verschärfungen und Änderungen am Waffenrecht ab, die nicht evidenzbasiert<br />
sind. Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts haben die Besitzer<br />
von Legalwaffen wie Sportschützen und Jäger zudem mit zusätzlicher<br />
unnötiger Bürokratie überzogen. Der Bund sollte daher eine Generalrevision<br />
des Waffenrechts unternehmen, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern.<br />
Hierfür hat sich auch die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen<br />
Bundestag immer wieder eingesetzt (vgl. etwa den Antrag „Waffenrecht<br />
mit Augenmaß und Konsequenz“, BT-Drs. 19/27183).<br />
Bei den legalen Waffenbesitzern in Deutschland<br />
wird viel Verbands- und Jugendarbeit<br />
betrieben, die zum verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und zu positiver<br />
gesellschaftlicher Teilhabe anleitet. Diesen staatlich kontrollierten Umgang<br />
mit Waffen wollen wir weiter stärken und nicht durch Verschärfungen<br />
unter Generalverdacht zu stellen. Für die überwältigende Masse der Betroffenen,<br />
die mit Waffen stets verantwortungsvoll umgehen, sind weitere Verbote<br />
und Vorgaben nur demotivierend. Wir FREIE WÄHLER setzen uns deshalb<br />
für bürgernahe Lösungen beim Thema Waffenbesitz ein.<br />
Sozialdemokratische Politik ermöglicht, dass die Menschen<br />
von ihrer Freiheit Gebrauch machen können. Wir sind der<br />
Freiheit verpflichtet. Sie ist einer der Grundwerte der SPD<br />
und Maßstab unseres Handelns. Wir stehen für eine Sicherheitspolitik<br />
mit Augenmaß. Eine Sicherheitspolitik, bei der der Mensch und<br />
nicht der Staat im Mittelpunkt steht und die sich an der tatsächlichen Sicherheitslage<br />
orientiert. Freiheit und Sicherheit werden bei uns in eine vernünftige<br />
Balance gebracht. Wir werden aus diesem Grund nicht den privaten<br />
Waffenbesitz generell untersagen.<br />
Theoretische Sitzverteilung bei 598 Sitzen (Wahltrend vom 22. August <strong>2021</strong>)<br />
77<br />
71<br />
118<br />
45<br />
598<br />
Sitze<br />
154<br />
133<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 22 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
Wahrscheinliche Koalitionsmodelle – da alle Parteien eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen haben, fehlen diese hier als Planspiel.<br />
67,7 %<br />
60,9 %<br />
58,4 % 54,8 %<br />
www.bundestagswahl-<strong>2021</strong>.de<br />
www.afd.de<br />
www.gruene.de<br />
www.cdu.de<br />
www.csu.de<br />
www.fdp.de<br />
www.freiewaehler.eu<br />
www.spd.de<br />
Save the<br />
Dates!<br />
Fortbildungsangebot<br />
des VDB<br />
die Möglichkeit, sich über Google My Business kostenfrei mit einem Unternehmensprofil<br />
zu präsentieren.<br />
Ort: Online-Webseminar<br />
Termine <strong>2021</strong><br />
07. September, 14:30–15:30 Uhr (1 x 60 min)<br />
07. September, 18:30–19:30 Uhr (1 x 60 min)<br />
Workshop mit Peter Husen zum Wahljahr<br />
Am 26. September ist Bundestagswahl. Wie sehen die Wahlprogramme aus<br />
und wen kann man als Büchsenmacher oder Waffenfachhändler eigentlich<br />
noch ruhigen Gewissens wählen? Mit wem spricht der VDB und was können<br />
Sie vor Ort tun, damit unsere Branche gehört wird? Wir sprechen mit<br />
unserem Mann in Berlin, Peter Husen, über das Wahljahr, die Parteiprogramme<br />
und die politischen Aktionen des VDB.<br />
Ort: Online-Webseminar – für VDB-Mitglieder kostenfrei<br />
Termin <strong>2021</strong><br />
Der Wahlkampf auf den letzten Metern – Politische Akteure und Themen<br />
für den VDB<br />
Montag, 06. September <strong>2021</strong>, 18:30 bis ca. 20:00 Uhr<br />
Webseminar „Kunden erreichen mit Google My Business“<br />
Der erste Weg einer Produktsuche geht häufig über Google. Firmen haben<br />
Morgen-Briefing „Verpackungsgesetz(-novelle)“ am 14. September<br />
Am 3. Juli <strong>2021</strong> ist die Verpackungsgesetznovelle in Kraft getreten. Für den<br />
Waffenfachhandel gibt es hier nur kleinere Neuerungen, die wiederum jedoch<br />
für alle Unternehmen relevant sind.<br />
Ort: Online-Webseminar – für VDB-Mitglieder kostenfrei!<br />
Termin <strong>2021</strong><br />
14. September, 08:00–<strong>09</strong>:00 Uhr (1x 60 min)<br />
Webseminar „Waffenrecht aus der Praxis“<br />
Wer tagtäglich mit Waffen umgeht, der bekommt am eigenen Leib zu spüren,<br />
wie komplex das deutsche Waffenrecht ist. Wir haben für Sie über ein<br />
Dutzend spannende Fälle herausgegriffen, die Ihnen jeden Tag passieren<br />
können und die in der Regel Fragen aufwerfen. Diese behandeln wir in einer<br />
moderierten Fragerunde gemeinsam mit unserem Verbandsjustiziar Jens<br />
Müller.<br />
www.wm-intern.de
VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 23<br />
Ort: Online-Webseminar<br />
Termine <strong>2021</strong><br />
30. September, 18:30–20:00 Uhr (1x 90 min)<br />
Webseminarreihe „Waffen über deutsche Grenzen hinaus“<br />
Von A wie Ausfuhrgenehmigungen bis Z wie Zoll geht es in unserem dreitägigen<br />
Webseminar um alle Fragen rund um den Handel mit Waffen und Munition<br />
über die deutschen Grenzen hinaus. Aber auch die Mitnahme zum<br />
Beispiel auf einer Jagdreise wird thematisiert und macht das Webseminar<br />
nicht nur für Händler interessant.<br />
Ort: Online-Webseminar<br />
Termine <strong>2021</strong><br />
19. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Handel innerhalb der EU<br />
20. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Handel mit Drittländern<br />
21. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Mitnahme von Waffen innerhalb<br />
der EU und in Drittländer<br />
ADR-Basis-Webseminar<br />
Das Thema ADR/Gefahrgut betrifft jedes Mitgliedsunternehmen, das Gefahrgut,<br />
zum Beispiel Munition, Abwehrsprays oder auch Waffenpflege-Öle im<br />
Ladengeschäft verkauft, versendet oder zur Vernichtung annimmt. Denn in<br />
diesem Bereich nachweisbar geschult sein muss im Unternehmen jede Person,<br />
die mit Gefahrgut in Berührung kommt (zum Beispiel Versand, Beförderung,<br />
Annahme, Be- und Entladung etc.). Da Verstöße im schlimmsten Fall<br />
mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden<br />
können, kann das Thema Gefahrgut existenzbedrohend werden. Eine absolvierte<br />
Schulung kann Sie daher bei behördlichen Kontrollen vor hohen Bußgeldern<br />
schützen.<br />
Ort: Online-Webseminar<br />
Termin <strong>2021</strong><br />
22.–24. November, 18:30–20:00 Uhr (3 x 90 min)<br />
ADR-Refresher-Webseminar<br />
Das Gefahrgutrecht sieht vor, dass eine Schulung nach 1.3 ADR alle zwei<br />
Jahre – wenn ein neues ADR-Recht herausgegeben wird – aufgefrischt werden<br />
muss. Die VDB-Refresher-Schulung findet wieder als Webseminar statt,<br />
sodass Sie und Ihre Angestellten an einem Abend innerhalb von einer Stunde<br />
online zu allen nötigen neuen Aspekten des ADR geschult werden.<br />
Ort: Online-Webseminar<br />
Termin <strong>2021</strong><br />
25. Oktober, 18:30–19:30 Uhr (1x 60 min)<br />
www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle.html<br />
Termine Waffenfachschulen<br />
Deutsches Sachkunde Zentrum – Fulda<br />
Waffen-Fachkundelehrgang „große Lizenz“<br />
13. - 16. September <strong>2021</strong><br />
7.–10. Oktober <strong>2021</strong><br />
Waffen-Fachkundelehrgang „kleine Lizenz“<br />
14.–16. September <strong>2021</strong><br />
8.–10. Oktober <strong>2021</strong><br />
https://www.deutsches-sachkunde-zentrum.de<br />
Waffentechnisches Sachverständigenbüro Mohr<br />
Vorbereitungslehrgang zur Waffenhandelslizenz-Prüfung<br />
03.– 05. September <strong>2021</strong><br />
www.rogermohr.de/whe<br />
Waffenschule Berlin<br />
Fachkundelehrgänge für den Waffen- und Munitionshandel<br />
21.–26. September <strong>2021</strong><br />
16.–21. November <strong>2021</strong><br />
Fachkundelehrgängen für den Waffenhandel – Selbststudium<br />
Das Selbststudium kann in einer Dauer von bis zu circa 2,5 Monaten durchgeführt<br />
werden. Der Lehrgang schließt mit einem Präsenztag (fakultativ) ab.<br />
Ab 10. September <strong>2021</strong> (Präsenztag 22. November <strong>2021</strong>)<br />
www.waffenschule.berlin<br />
Waffenfachkunde Zentrum Mittelhessen<br />
Termine für Standard-, Intensiv- oder Online-Kurse auf Anfrage<br />
http://waffenfachkunde-zentrum-mittelhessen.de<br />
NWR-PRAXISTIPP 13:<br />
Wie wird eine Steyr Pro X im NWR erfasst<br />
Im Auftrag eines Nutzers des NWR-Waffenbuches haben wir bei der Fachlichen<br />
Leitstelle nachgefragt, wie eine Steyr Pro X im NWR zu erfassen ist –<br />
und für die relativ junge Waffengattung der Druckluftwaffen mit Luftspeicher<br />
eine spannende Antwort erhalten.<br />
Beginnen wir mit der Kategorisierung, die beweist, dass es doch immer<br />
noch Waffen gibt, die die Matrix nicht abdecken kann.<br />
Die Steyr Pro X hat eine Gesamtlänge von 76 cm und eine Lauflänge von 65<br />
cm. Die Munition befindet sich in einem Trommelmagazin. Die Steyr Pro X<br />
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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 24 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
wird nach dem Schuss selbsttätig erneut<br />
schussbereit. Um den nächsten<br />
Schuss auszulösen, muss erneut der<br />
Abzug betätigt werden. Es handelt sich<br />
also um eine halbautomatische Lang-<br />
Schusswaffe (Magazin wechselbar).<br />
Als Druckluft-/CO 2<br />
-Gewehr mit über 7,5<br />
Joule ist die Waffe erlaubnispflichtig, was uns die Waffentypfeingliederung<br />
angibt. Als solche ist sie keiner Kategorie der EU-Feuerwaffenrechtsrichtlinie<br />
zuzuordnen.<br />
Wir fassen also zusammen:<br />
Druckluft-/CO 2<br />
-Gewehr (erlaubnispflichtig) – halbautomatische Lang-<br />
Schusswaffe (Magazin wechselbar) – keiner Kategorie der EU-Feuerwaffenrechtsrichtlinie<br />
zuzuordnen<br />
Um nun herauszufinden, welche wesentlichen Waffenteile anzulegen sind,<br />
müssen die Definitionen des Waffengesetzes herangezogen werden.<br />
Eine Steyr ProX wird nur mit<br />
dem Lauf als führendem wesentlichen<br />
Waffenteil erfasst.<br />
Danach hat die Steyr Pro X keinen Verschluss,<br />
da nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt<br />
1 Nr. 1.3.1.2 WaffG ein Verschluss<br />
ein Patronen- oder Kartuschenlager nach<br />
hinten abschließt. Diese Druckluftwaffe verschießt<br />
jedoch einzelne Geschosse, die<br />
nicht Bestandteil einer Patrone sind und die<br />
auch nicht durch eine Kartusche angetrieben werden. Entsprechende Lager für<br />
eine Patrone oder Kartusche sind also nicht vorhanden.<br />
Daraus folgt, dass die Waffe auch kein Gehäuse nach Anlage 1 Abschnitt 1<br />
Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1.6 WaffG hat, denn das Gehäuse ist das Bauteil, das<br />
den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt. Ist kein Verschluss<br />
vorhanden, ist folglich auch kein Gehäuse vorhanden.<br />
Daher empfiehlt die Fachliche Leitstelle, die Waffe mit nur einem wesentlichen<br />
Waffenteil, das dann gleichzeitig das führende wesentliche Waffenteil<br />
(nämlich der Lauf) ist, zu erfassen.<br />
Ein Jahr NWR-Meldepflicht – können Sie es?<br />
Ein Jahr arbeiten wir nun schon mit dem Nationalen Waffenregister – ein<br />
Jahr, in dem es viel zu verstehen und zu lernen galt. Wir haben für Sie ein<br />
kleines NWR-Quiz erstellt und verlosen unter allen Einsendungen mit den<br />
meisten richtigen Antworten fünf Überraschungsboxen – mit freundlicher<br />
Unterstützung der Fachlichen Leitstelle NWR! Senden Sie uns Ihre Antworten<br />
jeweils mit Kürzel (z.B. 1-f, 2-k etc.) an info@vdb-waffen.de. Die Gewinner<br />
werden per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die<br />
korrekten Antworten werden in der nächsten Ausgabe bekanntgegeben.<br />
1. Wann ist die erste Ausbaustufe des NWR (NWR-I) gestartet?<br />
a. 2012 b. 2013<br />
c. 2014 d. 2020<br />
2. Ein Sportschütze hat den Jagdschein gemacht und kauft bei Ihnen seine<br />
erste jagdliche Langwaffe. Wie melden Sie die Überlassung?<br />
a. Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen<br />
Erlaubnis ist<br />
b. Überlassen an WBK-Inhaber; der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht<br />
c. Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und<br />
ohne Erlaubnis nach §21 WaffG<br />
d. Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung<br />
3. Müssen Sie eine drei Wochen andauernde Leihe melden?<br />
a. Ja, immer<br />
b. Nur beim Verleihen an Jäger<br />
c. Nur beim Verleihen an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG<br />
d. Nein, nie<br />
4. Wie viele Zahlen hat eine NWR-ID?<br />
a. 15 b. 17<br />
c. 20 d. 21<br />
5. Was können Sie anhand einer E-ID auf den ersten Blick erkennen?<br />
a. Dass der Inhaber im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis ist<br />
b. Wann die Behörde die ID im NWR angelegt hat<br />
c. Ob es eine WBK oder eine Handels- oder eine Herstellungserlaubnis ist<br />
d. Dass die E-ID zur genannten P-ID gehört<br />
6. Ein Kunde möchte vom Büchsenmacher einen Lauf getauscht und damit<br />
das Kaliber seiner Waffe geändert haben. Welche der folgenden Meldereihenfolgen<br />
ist korrekt, wenn die Waffe nur mit W-ID im NWR ist?<br />
a. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />
Austausch eines Waffenteils, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />
b. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Umbau, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />
c. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />
Austausch eines Waffenteils, Umbau, Überlassen an sonstigen Berechtigten,<br />
Erwerb von sonstigem Überlasser, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />
d. Erwerb (mit Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />
Austausch eines Waffenteils, Umbau, Überlassen an sonstigen Berechtigten,<br />
Erwerb von sonstigem Überlasser, Überlassen (ohne Anzeigepflicht)<br />
7. Wie wird die Basküle einer Flinte als wesentliches Waffenteil erfasst?<br />
a. Gehäuse<br />
b. Verschluss-(kopf)<br />
c. Gehäuse-Verschluss-Einheit<br />
d. Die Basküle ist kein wesentliches Waffenteil<br />
8. Ein Drilling wird mit Einstecklauf verkauft. Wie muss gemeldet werden?<br />
a. Drilling und Einstecklauf jeweils „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber<br />
einer Anzeigebescheinigung“<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © STEYR SPORT GmbH
VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 25<br />
b. Der Einstecklauf wird dem Drilling als verbautes Waffenteil hinzugefügt,<br />
dann wird beides als „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber<br />
einer Anzeigebescheinigung“ gemeldet<br />
c. Wenn der Käufer ein Jäger mit bereits vorhandenen Flinte auf der<br />
WBK ist, dann kann beides als „Überlassen an Jagdscheininhaber,<br />
der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist“ gemeldet<br />
werden.<br />
d. Der Drilling als „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“;<br />
der Einstecklauf als „Überlassen an WBK-Inhaber;<br />
der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht“.<br />
9. Wann benötigen Sie den Meldeanlass „Überlassen an Erwerber ohne vorhandene<br />
Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach §21 WaffG“?<br />
a. Beim Verkauf eines Einstecklaufes, wenn der Kunde diesen nicht bei<br />
der Behörde anzeigen muss<br />
b. Beim Verkauf eines Magazins, wenn der Kunde eine Ausnahmegenehmigung<br />
beantragt hat<br />
c. Beim Verkauf einer Alt-Deko-Waffe, wenn der Kunde den Kauf noch<br />
nicht der Behörde angezeigt hat<br />
d. Beim Verkauf einer Neu-Deko-Waffe, wenn der Kunde den Kauf noch<br />
nicht der Behörde angezeigt hat<br />
10. Auf welche IDs wird die Vereinswaffe eines Schießsportvereins überlassen?<br />
a. V-ID (Vereins-ID) und E-ID der Vereins-WBK<br />
b. P-ID des Vereinsvorsitzenden und E-ID der Vereins-WBK<br />
c. F-ID (Vereins-ID) und E-ID der Vereins-WBK<br />
d. P-ID des Vereinsvorsitzenden und E-ID seiner WBK<br />
1. Preis: 1 Decke, 1 Tasse<br />
2. bis 5. Preis: Preis: 1 Tasse, VDB-Giveaways<br />
Unsere Partnerunternehmen unterstützen Sie - Teil 7: Landbell AG<br />
Geändertes VerpackG - Verpackungen rechtssicher lizensieren<br />
Seit dem 3. Juli <strong>2021</strong> ist die Verpackungsgesetznovelle<br />
in Kraft. Für den Waffenfachhandel<br />
gibt es nur kleinere Neuerungen,<br />
die jedoch für alle Unternehmen der Branche relevant sind. Damit<br />
betrifft das Verpackungsgesetz alle Unternehmen, vom Versandhandel<br />
bis zum Verkauf über die Ladentheke. Wir haben mit Tamina Szöke<br />
von der Landbell AG über alle Regelungen gesprochen, die Sie im Waffenfachhandel<br />
betreffen.<br />
Bilder: © Landbell AG<br />
VDB: Frau Szöke, stellen Sie bitte Landbell einmal kurz vor.<br />
Tamina Szöke: Landbell ist ein unabhängiger Umwelt- und Entsorgungsspezialist<br />
mit Sitz in Mainz. Wir betreiben seit August 2003 ein zertifiziertes und<br />
unabhängiges duales System, das heißt, dass wir im Auftrag von Industrie,<br />
Handel und Handwerk flächendeckend die Erfassung und Verwertung von<br />
Verkaufsverpackungen organisieren. Dazu stellen wir bei den Endkunden –<br />
wo der Verpackungsmüll anfällt – Sammelbehälter zur Verfügung und kümmern<br />
uns um die Entsorgung und Verwertung. Marktführer in Deutschland<br />
sind wir mit über 25.000 Kunden im Online-Bereich, wo es um die Einhaltung<br />
der Systembeteiligungspflichten nach dem Verpackungsgesetz geht.<br />
www.wm-intern.de<br />
VDB: Über das duale System holen Sie beim Endkunden die Verpackungen<br />
ab, um sie in den Verwertungskreislauf zu bringen. Am System<br />
beteiligen muss sich jedoch der Händler. Wie funktioniert das?<br />
Tamina Szöke: Laut Verpackungsgesetz muss derjenige die systembeteiligungspflichtige<br />
Verpackung lizensieren lassen, der sie mit Ware befüllt. Im<br />
Verpackungsgesetz wird er zum „Hersteller“ dieser Verpackungen. Die sogenannte<br />
„Verpackungslizenzierung“ oder „Systembeteiligung“ erfolgt<br />
durch den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags, der Meldung der in<br />
Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungsmengen und der Entrichtung eines<br />
Entgelts zur Finanzierung von Rücknahme, Entsorgung und Verwertung.<br />
Sinn und Zweck ist es, den Verpackungsmüll weitmöglich zu reduzieren<br />
bzw. eine möglichst hohe Quote der Wiederverwertung zuzuführen.<br />
VDB: Das ist grundsätzlich in Sachen Umweltschutz eine lobenswerte<br />
Sache, jedoch für die Händler mit Kosten verbunden. Welche Verpackungen<br />
sind systembeteiligungspflichtig?<br />
Tamina Szöke: Es geht um Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen,<br />
Versandverpackungen und Umverpackungen. Im Waffenfachhandel fallen<br />
vor allem Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Kunststoff sowie Verbundverpackungen,<br />
wie Luftpolstertaschen, an.<br />
Verkaufsverpackungen sind solche, die dem Endverbraucher mit Ware befüllt<br />
angeboten werden. Diese Verpackungen werden vom Endkunden dann<br />
entsorgt, wodurch die Pflicht entsteht, diese an einem dualen System zu<br />
beteiligen. Wichtig ist, dass die Systembeteiligungspflicht bei dem entsteht,
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 26 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
der die Einheit aus Ware und Verpackung erstmalig im Geltungsbereich des<br />
Gesetzes in Verkehr bringt. Damit entsteht die Verpflichtung z. B. auch für<br />
Importeure.<br />
Auch Service- und Versandverpackungen sind letztendlich Verkaufsverpackungen.<br />
Serviceverpackungen werden am Ort der Übergabe mit der Ware<br />
befüllt und an den Kunden abgegeben – hierzu zählt z. B. die Plastik- oder<br />
Papiertüte, in die die Ware an der Ladenkasse verpackt wird. Versandverpackungen<br />
sind solche, die dem Versand von Waren dienen. Dabei sind sämtliche<br />
Verpackungsbestandteile betroffen, also der Versandkarton, die Luftpolstertaschen<br />
sowie Füllmaterial. Da es um alle Verpackungen geht, die<br />
zuletzt vom Endverbraucher entsorgt werden, gelten sogar gebrauchte und<br />
wiederverwendete Verpackungen als systembeteiligungspflichtig.<br />
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet eine Datenbanksuche<br />
für systembeteiligungspflichtige Verpackungen unter www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog.<br />
VDB: Wird Ware in eine Verpackung verpackt, so muss diese am dualen<br />
System beteiligt werden. Gibt es auch Verpackungen, die nicht<br />
systembeteiligungspflichtig sind?<br />
Tamina Szöke: Das Verpackungsgesetz spricht hier von Transportverpackungen<br />
und gewerblichen Verkaufsverpackungen. Transportverpackungen dienen<br />
dem Transport von Waren und Gütern zwischen gewerblichen Versendern.<br />
Ein Beispiel ist die Palette, auf der Waren vom Hersteller zum Händler<br />
gelangen. Solche Verpackungen gelangen typischerweise nicht zum Endkunden,<br />
werden von diesem in der Regel nicht entsorgt und müssen daher nicht<br />
am dualen System beteiligt werden. Dazu kommen system unverträgliche<br />
Verpackungen, die sich nicht über das duale System verarbeiten lassen.<br />
Mit dem neuen Verpackungsgesetz müssen auch nicht systembeteiligungspflichtige<br />
Verpackungen registriert, jedoch nicht lizensiert werden.<br />
VDB: Können Sie den Unterschied zwischen Registrierungs- und Lizensierungspflicht<br />
beschreiben?<br />
Tamina Szöke: Die Registrierung ist die Grundpflicht, die mit dem neuen Verpackungsgesetz<br />
für nahezu jedes Unternehmen gilt. Wer mit Ware befüllte<br />
Verpackungen – auch bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen wie Plastiktüten<br />
– an einen Endkunden abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 bei der<br />
Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Zu registrieren sind die<br />
Arten der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden.<br />
Lizensiert werden müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen<br />
vom Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes, also von dem, der die<br />
mit Ware befüllten Verpackungen zum ersten Mal in Verkehr bringt. Für<br />
Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen besteht die Registrierungspflicht<br />
bereits seit dem 1.1.2019. Nur im Bereich der Serviceverpackungen<br />
haben Händler die Möglichkeit, bereits lizensierte Verpackungs<br />
materialen zu kaufen und zu nutzen, dann sind sie nur von der<br />
Registrierungspflicht betroffen.<br />
VDB: Wie kann ein Händler herausfinden, ob er verpflichtet ist, seine<br />
Verpackungen zu lizensieren?<br />
Tamina Szöke: Hier gilt der oben genannte Merksatz: Bringt ein Händler in<br />
Deutschland erstmalig mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Verkehr<br />
und übergibt sie an Endkunden, wo diese dann entsorgt werden, muss er die<br />
Verpackungen lizensieren. Eine Verpackung ist jede Art von Umverpackung, in<br />
die ein Produkt zur Übergabe an den Endkunden verpackt wird. Nehmen wir z. B.<br />
ein Nachtsichtgerät. Dieses wird vom Hersteller in eine Blister-Umverpackung<br />
verpackt. Das ist die erste systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung.<br />
Auf einer Palette versendet der Hersteller die blisterverpackten Geräte an den<br />
Händler. Dabei nutzt er Transportverpackungen, die nur registrierungs-, nicht<br />
aber lizensierungspflichtig sind. Für Transportverpackungen besteht aber z. B.<br />
eine Rücknahmepflicht. Der Händler verkauft die Nachtsichtgeräte im Ladengeschäft<br />
und verpackt sie zur Mitnahme in eine Papiertüte. Diese ist systembeteiligungspflichtig.<br />
Versendet der Händler die Geräte an Endkunden, haben<br />
wir zum Versand Kartons und Packmaterial als Versandverpackung, auch diese<br />
muss lizensiert werden.<br />
Bei der Auswahl der Papptüten kann der Händler bereits lizensierte Serviceverpackungen<br />
nutzen, dann ist lediglich eine Registrierung bei der ZSVR nötig.<br />
Bitte beachten Sie, …<br />
… dass Landbell als duales System keine Rechtsberatung leisten kann und darf. Obwohl diese Nachricht ggf. Auskünfte, Informationen und Hinweise<br />
enthält, welche mögliche Rechtsangelegenheiten berühren können, sind sie nicht rechtsverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar.<br />
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.<br />
Bitte nutzen Sie für rechtsverbindliche Einschätzungen weiterhin die <strong>Intern</strong>etpräsenz der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und insbesondere<br />
die Möglichkeit, die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen im konkreten Fall bewerten zu lassen. Landbell übernimmt keine Haftung<br />
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte, Informationen und Hinweise in dieser Nachricht, auch wenn sie bemüht sind, Ihre Anfrage<br />
mit größtmöglicher Sorgfalt zu beantworten.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Landbell AG
VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 27<br />
Würde der Händler die blisterverpackten Geräte im Ausland erwerben,<br />
müsste er die bisher noch nicht registrierte Blisterverpackung ebenfalls lizensieren<br />
lassen. Noch mehr Klarheit zur Lizensierung bringt der „Schnell-<br />
Check“ der ZSVR: www.verpackungsregister.org/information-orientierung/<br />
themenpakete/check-bin-ich-verpflichtet/schnell-check<br />
VDB: Was muss ein Händler tun, wenn er Verpackungen registrieren<br />
oder sogar lizensieren muss?<br />
Tamina Szöke: Zum einen die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />
im Portal LUCID durchführen. Nach der Registrierung erhalten<br />
die Unternehmen eine Registrierungsnummer. Die Registrierung ist auch für<br />
Unternehmen nötig, die bereits lizensierte Serviceverpackungen nutzen.<br />
Bringt ein Händler systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf,<br />
so muss er die Mengen an einem dualen System beteiligen, es muss also<br />
ein Beteiligungsvertrag mit dem dualen System abgeschlossen werden.<br />
Dies ist über Landbell rechtssicher möglich. Landbell benötigt dazu die Registrierungsnummer<br />
der Zentralen Stelle.<br />
VDB: Geht es bei der Lizenzierung um Stück oder wird nach Gewicht<br />
abgerechnet?<br />
Tamina Szöke: Abgerechnet wird nach Gewicht. Händler werden in der Regel<br />
gleiche oder ähnliche Verpackungen und Füllmaterialien verwenden und<br />
Plastiktüten im Ladengeschäft. Wiegen Sie einmal die Einzelgewichte Ihrer<br />
Verkaufsverpackungen im Rahmen der Inventur und ermitteln, wie viel Sie davon<br />
im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben. Die Füllmaterialien<br />
und deren Gewicht sind grundsätzlich im Einzelfall zu ermitteln, sofern nicht<br />
immer die gleiche Art und das gleiche Gewicht an Material verwendet werden.<br />
VDB: Wie kann ein Händler über Landbell seine Verpackungen lizensieren?<br />
Tamina Szöke: Über das Portal EASy-Shop wird lizensiert. Der EASy-Shop<br />
richtet sich an Inverkehrbringer von kleinen und mittleren Mengen von Verpackungsmaterialien.<br />
Durch Abschluss des Vertrages im EASy-Shop und die<br />
jährliche Angabe von Planmengen sowie Jahresabschluss-Mengenmeldungen<br />
(stets Anfang des Folgejahres bis 15. Februar) können Unternehmen<br />
ihre Systembeteiligungspflicht vollständig erfüllen.<br />
VDB: Worin liegt für die VDB-Mitgliedsunternehmen der Vorteil, wenn<br />
sie ihre Verpackungen über Landbell lizensieren?<br />
Tamina Szöke: Landbell bietet die notwendige Expertise aufgrund langjähriger<br />
Erfahrung, garantiert rechtssichere Leistungen und bietet die passende<br />
Entsorgungslösung für jede Herausforderung. Bei Landbell erhalten Sie das<br />
Gesamtpaket aus einer Vielzahl von Entsorgungs- und Umweltdienstleistungen<br />
auch als Einzelleistungen speziell für Ihre Branche. Im Rahmen der<br />
Verkaufsverpackungen sind wir auf Kleinstmengen spezialisiert und können<br />
im Vergleich zu Konkurrenzunternehmen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis<br />
bieten.<br />
VDB: Wenn ein Unternehmen sich nicht am dualen System beteiligt<br />
bzw. seine Verpackungen nicht lizensiert – mit welchen Strafen muss<br />
gerechnet werden?<br />
Tamina Szöke: Wird eine Verpackung nicht lizensiert, ist dies eine Ordnungswidrigkeit<br />
im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses<br />
benennt Bußgelder bis zu 200.000 €. Außerdem kann die Nachbeteiligung<br />
angeordnet werden. Für Unternehmen, die Verkaufsverpackungen erstmalig<br />
in Umlauf bringen, ist die Registrierung bei der ZSVR zwingend erforderlich,<br />
da sie sonst keine Waren vertreiben dürfen. Die Zentrale Stelle meldet<br />
Verdachtsfälle an die zuständigen Landesbehörden, wo sie dann gegebenenfalls<br />
zur Anzeige gebracht werden.<br />
Bilder: © Landbell AG<br />
VDB: Die Mengen an Verpackungen müssen gemeldet werden. Wie genau<br />
läuft das ab?<br />
Tamina Szöke: Voran geht die Planmengenmeldung, also eine Mengenschätzung<br />
für das Folgejahr, die bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres<br />
für das kommende Jahr abgegeben werden muss. Nach Ablauf des Vertragsjahres<br />
erfolgt dann eine Jahresabschlussmengenmeldung, bei der die<br />
wirklich in Verkehr gebrachten Verpackungen gemeldet werden. Bei Landbell<br />
ist diese bis zum 15. Februar abzugeben. Die Mengenangaben müssen<br />
sowohl bei Landbell als auch im Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />
(LUCID/ZSVR) vorgenommen werden. Bei letzterer geben Sie an, dass<br />
Sie Ihre Verpackungen über Landbell lizensieren. Wichtig ist, dass die Angaben<br />
an beiden Stellen übereinstimmen, da ein Abgleich zwischen ZSVR und<br />
dualem System stattfindet. Über den Abgleich wird sichergestellt, dass alle<br />
Mengen korrekt beim dualen System bezahlt und rechtskonform beteiligt<br />
wurden.<br />
www.wm-intern.de<br />
VDB: Gibt es weitere Neuerungen in der Verpackungsgesetznovelle,<br />
die die Waffenbranche betreffen könnten?<br />
Tamina Szöke: Eine weitere Neuerung könnte die Waffenhersteller betreffen.<br />
Denn diese sind als Inverkehrbringer von Transport-, Verkaufs-, Mehrwegund<br />
Umverpackungen, die nicht typischerweise bei Endverbrauchern anfallen,<br />
verpflichtet, einen Nachweis über die Erfüllung der Rücknahme- und<br />
Verwertungsanforderungen zu erbringen. Werden Paletten an Händler verschickt,<br />
müssen diese ggf. zurückgenommen werden und dies ist zu dokumentieren.<br />
Das neue Verpackungsgesetz sieht eine zu dokumentierende Pflicht für Inverkehrbringer<br />
vor, Endkunden über Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen<br />
zu informieren. Außerdem sind zusätzliche Selbstorganisationspflichten<br />
zu erfüllen. In welcher Form oder welchem Umfang dies erfolgen<br />
muss, steht noch nicht fest. Hierüber werden wir von Landbell informieren,<br />
sobald die Informationen vorliegen.
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 28 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />
VDB: Mit der Novelle betrifft das Verpackungsgesetz also nahezu alle Waffenherstellungs- und -fachhandelsunternehmen. Wenn ein Unternehmen<br />
seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen über Landbell lizensieren möchte, findet es alle nötigen Informationen sowie den direkten<br />
Zugangslink für VDB-Mitglieder im VDB-Mitgliederbereich. Wie können VDB-Mitglieder Sie noch erreichen?<br />
Tamina Szöke: Im <strong>Intern</strong>et über diesen Link: https://easyshop.landbell.de/welcome?trackingCode=ba356a3c19dc90d1b27c88<strong>09</strong>6a4b7eee. Per Telefon über<br />
06131 235 652 813 oder per E-Mail über info@landbell.de.<br />
Kleine Lage<br />
Neues aus der Bundesgeschäftsstelle in Marburg<br />
Die Veränderungen des VDB haben in den letzten Monaten bei dem einen<br />
oder anderen für Irritationen in der Wahrnehmung geführt. Zum einen sind<br />
es die Aktivitäten in der politischen Interessenvertretung, zum anderen die<br />
neue Art der Fördermitgliedschaft im VDB, die in einzelnen Branchenverbänden<br />
zur Verunsicherung führten.<br />
Dies ist natürlich das Gegenteil von dem, was wir als Schnittstellenverband<br />
wollen. Wir wünschen uns eine stärkere Vernetzung der Verbände untereinander<br />
und Mitgliederzuwachs bei allen Verbänden. Im Fokus steht die Stärkung<br />
unserer Branche – die weit über die sogenannten Legalwaffenbesitzer<br />
hinausgeht – genauso wie die Sensibilisierung von Medien und Politik. Mittel-<br />
bis langfristig müssen bei Delikten mit Schusswaffen die Täter und deren<br />
Motive in den Vordergrund der Wahrnehmung gelangen und nicht, wie<br />
bisher, die Betonung auf den verwendeten Schusswaffen selbst liegen. Auf<br />
diese Sensibilisierung zahlt auch eine klare Unterscheidung zwischen legal<br />
besessenen oder illegal beschafften Waffen ein.<br />
VDB-Außenteam auf dem Hera Steel Nightmare <strong>2021</strong>: Links Benia Hüne, zuständig<br />
für Kooperationen und Fortbildung im VDB, und rechts Peter Braß, VDB-Koordinator<br />
für Interessenvertretung der Branche.<br />
Missverständnisse aufklären – Vertrauen schaffen<br />
Um Missverständnissen und Unsicherheiten entgegenzuwirken, hat unser<br />
Präsidium ein Positionspapier entwickelt, das den VDB im Kontext der Branche<br />
beleuchtet. Anhand dieses Dokuments wird schnell klar, wie wir als Interessenverband<br />
vorgehen werden, um die wirtschaftliche Existenz unserer<br />
Mitgliedsunternehmen zu sichern und in Verbindung damit auch die Interessen<br />
unserer Fördermitglieder zu vertreten. Das wir dabei nicht nur einen<br />
Teilaspekt der Branche im Blick haben können, liegt in der Natur der Sache:<br />
Im VDB-Fachhandel und Büchsenmachermeisterhandwerk kaufen eben<br />
ALLE ein – vom Outdoor-Aktiven, der Messer oder Equipment einkauft, über<br />
Paintballer oder Airsoftler bis hin zu den Käufern freier Abwehrmittel … und<br />
natürlich alle Jäger, Sportschützen und Waffensammler.<br />
Das Dokument „Der VDB im Kontext der Branche“ ist postalisch an alle Fachverbände<br />
und gegebenenfalls an deren Landesorganisationen gesandt<br />
worden – sofern die Bundesorganisation der Aussendung nicht widersprochen<br />
hat. Für WM-<strong>Intern</strong>-Leser steht das Dokument als Download zur Verfügung:<br />
https://www.vdb-waffen.de/d/sdz1w43k.pdf<br />
Das erste VDB-Außenteam seit einem Jahr<br />
Mit Benia Hüne und Peter Braß war der VDB zum ersten Mal seit Beginn der<br />
Pandemie wieder auf einer Veranstaltung präsent. Auf der Hera Steel Nightmare<br />
<strong>2021</strong>, einem IPSC-Match, bei dem nur auf Stahl geschossen wird, waren<br />
wir mit unserem neuen Messepavillon vor Ort. Die vielen Fachfragen der<br />
Teilnehmer und Besucher, die das VDB-Team an den beiden Wettkampftagen<br />
beantworten konnte, haben wieder gezeigt, wie gut der VDB als Verband<br />
zum Erleben wahrgenommen wird, eben weil unsere Mitarbeiter vor<br />
Ort sind und mit Rat und Tat helfen, wo es geht.<br />
Fördermitglieder<br />
Seit Kurzem sind unsere<br />
Flyer für die Fördermitgliedschaft<br />
im Einsatz.<br />
Wir haben bei der<br />
Gestaltung Wert daraufgelegt,<br />
diese Flyer<br />
möglichst lange aktuell<br />
halten zu können. Darum<br />
sind alle Inhalte, die<br />
gegebenenfalls aktualisiert werden müssen, über einen QR-Code (gedruckte<br />
Version) oder eine Verlinkung (Online-Version) erreichbar. Dadurch<br />
sind die Flyer sowohl online als auch als gedruckte oder<br />
selbst ausgedruckte Version nutzbar. Zum Verteilen an Kunden<br />
oder in Vereinen können Sie die Flyer in der Bundesgeschäftsstelle<br />
auch formlos anfordern.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © VDB
TERMINE I APPOINTMENTS<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 29<br />
XXX<br />
TERMINE<br />
Messehallen & Infektionsschutz<br />
Wie sicher sind die Messehallen in Deutschland?<br />
Bilder: © Andrey Popov – Adobe Stock<br />
Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz und die Vermeidung von Menschenansammlungen<br />
bestimmen unseren Alltag, seit Covid 19 in Europa wütet. Speziell<br />
in den Wintermonaten, die für die Ausbreitung des Virus bessere Bedingungen<br />
bieten, wurden nahezu alle Veranstaltungen im Innenbereich<br />
abgesagt. Soll das jetzt die neue Normalität sein? Nur noch Open-Air Veranstaltungen<br />
und ab Oktober geht die Branche in den Winterschlaf? Hoffentlich<br />
nicht! WM-<strong>Intern</strong> fragte deshalb die führenden Hallenmessen im<br />
deutschsprachigen Raum nach ihren Konzepten und technischen Maßnahmen<br />
den Messebesuch im Sinne des Infektionsschutzes für Besucher und<br />
Aussteller sicher zu machen.<br />
Ein Blick auf den Messekalender gibt die Reihenfolge vor: Die „Jagen & Fischen“<br />
der Messe Augsburg soll die erste reine Hallenmesse der Saison sein<br />
und ist auf den Januar 2022 terminiert. In der Tat hat die Messeleitung ein<br />
ausführliches und vor allem übersichtlich dokumentiertes Hygienekonzept<br />
entwickelt. Den Schwerpunkt bilden organisatorische Maßnahmen wie<br />
mehr Platz zwischen den Ständen, breitere Gänge und eine explizite Besucherführung.<br />
Der Hauptunterschied zwischen Open-Air und Hallenveranstaltungen<br />
ist die Durchlüftung, der Hallen. Das in den Augsburger Messehallen<br />
verbaute Belüftungssystem ist auf diese Herausforderung gut<br />
vorbereitet. Die Anlagen führen permanent Frischluft von außen zu, anstatt<br />
die Luft in der Halle nur umzuwälzen. Darüber hinaus findet kein Luftaustausch<br />
zwischen den Hallen statt. Wer sich in den Messehallen aufhält<br />
wird im Voraus registriert. Die Ausstellerausweise werden dabei ebenso erfasst<br />
wie die Besuchertickets. Dazu ist der Kauf von Onlinetickets eine klare<br />
Empfehlung, weil dadurch der Einlass vor Ort deutlich entzerrt werden<br />
kann.<br />
Maßnahmen, an die wir uns wohl dauerhaft gewöhnen müssen sind z. B. die<br />
Mund-Nase-Masken, regelmäßiges Händedesinfizieren usw. Insofern baut<br />
auch der Infektionsschutz auf der Messe im Wesentlichen darauf, dass Besucher<br />
und Aussteller mitmachen und die Regeln beherzigen, denn Abstand<br />
halten, auf Händeschütteln und herzliche Umarmungen verzichten – das<br />
kann nur jeder selbst beeinflussen.<br />
www.wm-intern.de<br />
Die Hygienemaßnahmen im Detail werden Online ständig aktuell gehalten<br />
und sind einsehbar unter:<br />
www.messeaugsburg.de/unternehmen/schutzmassnahmen-covid-19
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 30 TERMINE I APPOINTMENTS<br />
Teilnahme an IWA 2022 kann gefördert werden<br />
Jetzt Standfläche- und Standbaukosten<br />
mit bis zu 40 % fördern<br />
lassen!<br />
Die Geschäfte müssen weiterlaufen<br />
und dazu gehört die Pflege von Netzwerken,<br />
die Präsentation neuer Produkte<br />
und ganz einfach der Kontakt<br />
zu Herstellern und Dienstleistern der<br />
jeweiligen Branche. Covid 19 hat das<br />
Messegeschehen in 2020 fast völlig<br />
zum Erliegen gebracht. Nun gibt es<br />
ein erstes Förderprogramm für Messen, von dem auch (neue) Aussteller der<br />
IWA OutdoorClassics profitieren können. Das Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA) fördert Messebeteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen<br />
mit einem Zuschuss von 40 % für Standflächen- und Standbaukosten<br />
(jedoch keine Eigenleistung). Die Obergrenze liegt bei 12.500 Euro.<br />
Gefördert werden bestimmte, festgelegte Messen, die man am besten im Förderantrag<br />
sehen kann (einfach das Jahr auswählen und in der Veranstaltungsliste<br />
blättern). Für 2022 ist auch die IWA mit unter den förderfähigen Messen.<br />
Die genaue Ausschreibung sowie der Förderantrag und weitere Informationen<br />
zum BAFA-Förderprogramm liegen auf den Seiten des VDB für Sie bereit:<br />
https://tinyurl.com/messefoerdern<br />
z<br />
Jagen & Angeln Leipzig setzt <strong>2021</strong> aus<br />
Noch 2020 fand die JAGEN & ANGELN als einzige Jagdmesse unter Covid-Bedingungen<br />
statt. Der Aufwand für ein solides Hygienekonzept war<br />
immens und es hat sich gezeigt, wie empfindlich die Besucher auf Hygienevorschriften<br />
reagieren. Im September, also kurz vor dem Messetermin,<br />
steht eine Novellierung der Hygieneregeln für Leipzig an. Das ist zu<br />
knapp um noch ein umsetzbares Hygienekonzept für eine Messe dieser<br />
Größe zu entwickeln. Darum hat die Messeleitung beschlossen, die<br />
Messe <strong>2021</strong> auszusetzen und erst 2022 unter kalkulierbaren Verhältnissen<br />
neu zu starten.<br />
www.jagd-und-angeln.de<br />
z<br />
MesserPreis <strong>2021</strong><br />
Leider fiel die Knife <strong>2021</strong>, die Nachfolgemesse der Deutschen Messermacher<br />
Messe, in diesem Jahr aus. Dennoch soll der traditionelle MesserPreis vergeben<br />
werden. Die Verleihung des MesserPreises <strong>2021</strong> zum Thema: „Dolch!“ wurde auf<br />
den 13. November <strong>2021</strong> verschoben.<br />
Alle interessierte Messermacherinnen und Messermacher sind aufgefordert, bis<br />
zum 30. Oktober <strong>2021</strong> einen handgemachten Dolch einzureichen. Die Klinge hat<br />
dabei (mindestens) zweischneidig zu sein und darf eine Länge von 25 cm nicht<br />
überschreiten. Die Stücke werden nach den Kriterien handwerkliche Qualität,<br />
Gestaltung, Kreativität und Führigkeit bewertet. Die Teilnahme steht jeder/m offen<br />
und kann ohne weitere Vorbedingungen erfolgen. Alle eingereichten Beiträge<br />
werden vom 2. bis zum 13. November <strong>2021</strong> im Deutschen Klingenmuseum<br />
ausgestellt. Die nicht prämierten Stücke werden danach zurückgesandt. Die<br />
Gewinnerin oder der Gewinner des Wettbewerbs wird am 13. November <strong>2021</strong> im<br />
Deutschen Klingenmuseum bekanntgegeben. Das prämierte Stück wird danach<br />
bis zum 15. Mai 2022 ausgestellt und im Anschluss zurückgesandt.<br />
Einsendungen bitte an: Deutsches Klingenmuseum Solingen · Dr. Sixt Wetzler ·<br />
Klosterhof 4 · 42653 Solingen<br />
Die Knife 2022 soll am 14./15. Mai im Theater und Konzerthaus Solingen stattfinden,<br />
dann wird der MesserPreis 2022 verliehen werden. Das Motto dafür wird im<br />
Herbst <strong>2021</strong> bekannt gegeben werden.<br />
www.klingenmuseum.de + www.knife-solingen.de<br />
cj<br />
Von der Kalaschnikow zur Wieger – Ausstellung verlängert<br />
Die Laufzeit der Sonderausstellung „Von der Kalaschnikow zur Wieger“<br />
im Waffenmuseum in Suhl wird bis Ende Dezember 2022 verlängert.<br />
Hintergründe und Informationen zur Ausstellung wurden in WM-<strong>Intern</strong><br />
3/2020 erörtert. www.waffenmuseum.eu cj<br />
www.wm-intern.de
TERMINE I APPOINTMENTS<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 31<br />
Rückblick: Erfolgreiche Auktionen von Hermann Historica<br />
187.500 Euro für „historisches SUV“<br />
Bilder: © Hermann Historica<br />
Die Frühjahrsauktionen der Hermann Historica GmbH im Mai und Juni<br />
– die eine in Präsenz, die andere online – waren ein voller Erfolg für das<br />
Auktionshaus. In allen Bereichen konnten sehr gute Zuschläge verbucht<br />
werden, von einem verbeinten Radschloss-Karabiner über Ordonnanzwaffen<br />
aus Polen bis hin zu kolossalen Fahrzeugen aus den<br />
Dreißigern.<br />
Ein erlesenes Beispiel höchster<br />
Kunstfertigkeit stellte ein Paar<br />
verbeinter Radschloss-Karabiner<br />
aus Teschen dar. Die reichhaltige<br />
Verzierung der Schäfte<br />
mit Einlagen aus Bein und Perlmutt<br />
zeigte neben Ranken und<br />
Schnörkeln auch Wild- und Fabeltiere<br />
sowie das Stadtwappen<br />
von Teschen. Diese in ihrer gesamten Anmutung unübersehbar einzigartigen<br />
Prestigeobjekte betonten damals den Status und Reichtum seines Eigentümers<br />
und wechselten erst bei 81.250 Euro den Besitzer.<br />
Auch unter den modernen Systemen begeisterten seltene Raritäten, so zum<br />
Beispiel eine Pistole aus dem Kapitel „Ordonnanzwaffen Polen“ mit einem<br />
Startpreis von 5.000 Euro. Schon im Vorfeld war die Versteigerung einer extrem<br />
frühen Fertigung (Seriennummer 12!) der VIS Mod. 35 aus der Fabryka<br />
Broni in Radom in Fachkreisen rege diskutiert worden. Kaum aufgerufen<br />
überschlugen sich die Gebote, bis erst bei rekordverdächtigen 72.500 Euro<br />
der Hammer fiel.<br />
Eine Schönberger-Laumann Mod. 1894-II gilt als ein für die Geschichte der<br />
Waffenentwicklung wichtiges Stück, ist sie doch eines von nur sechs bekannten<br />
Exemplaren der weltweit ersten Selbstladepistole. Diese Rarität<br />
wurde im anerkannten Standardwerk „Vom Ursprung der Selbstladepistole“<br />
von Joschi Schuy ausführlich beschrieben<br />
und wechselte für<br />
27.500 Euro in eine neue Sammlung.<br />
Während der Online-Only-Auktion Ende Juni erzielte<br />
ein korallenbesetzter Kilic aus dem 19. Jahrhundert,<br />
der mit Goldtausia, Versilberung sowie mit reichem<br />
Besatz von Korallen und Türkisen bestach, für<br />
25.000 Euro den Besitzer.<br />
Mit besonderer Aufmerksamkeit<br />
wurde<br />
die Versteigerung<br />
von zwei ganz speziellen<br />
Liebhaberstücken<br />
erwartet, sozusagen SUVs der etwas anderen Art: Die „Krupp-Protze“<br />
oder „Kfz 70“, ein als Mannschaftswagen konzipierter geländegängiger<br />
Sechsrad-Lastkraftwagen aus dem Baujahr 1941 und eine ebenso spektakuläre<br />
Flugabwehrkanone auf der Pritsche eines Mercedes-Benz L 3000 S,<br />
Baujahr 1939, gingen für 187.500 und 125.000 Euro weg.<br />
Alle genannten Zuschlagspreise beinhalten Steuern und Gebühren von gesamt<br />
25 Prozent.<br />
www.hermann-historica.de<br />
ali<br />
www.wm-intern.de
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 32 HANDWERK I HANDCRAFT<br />
HANDWERK<br />
Zielfernrohrmontagen Teil 2/3<br />
Vorbereitung zur Montage<br />
In Vorbereitung der Montage ist am Zielfernrohr zu überprüfen, ob die Höhenund<br />
Seitenverstellung mittig steht. Dazu sind beide Deckel abzuschrauben<br />
und ist das Zielfernrohr vorsichtig, unter Vermeidung von Kratzern und<br />
Druckspuren, einzuspannen und auf einen Punkt auszurichten. Die jeweilige<br />
Verstellung ist unter ständigem Durchsehen durch das Zielfernrohr so lange<br />
zu drehen, bis das Absehen eine Endlage erreicht. Das ist der Punkt, an dem<br />
eine Drehung an der Absehenverstellung zu keiner Änderung der Absehenlage<br />
führt. Danach in entgegengesetzter Richtung drehen, bis die Endlage auf<br />
der anderen Seite erreicht ist und die dabei notwendigen „Klicks“ zählen. Deren<br />
Anzahl ist zu halbieren und wieder zurückzudrehen. Das Absehen sollte<br />
dann in Höhen- und Seitenrichtung mittig stehen.<br />
Diese Kontrolle ist insbesondere bei den Zielfernrohren wichtig, die schon einmal<br />
auf einer anderen Waffe montiert waren.<br />
Danach kann am Zielfernrohr der Objektivdurchmesser und der Mittelrohrdurchmesser<br />
beziehungsweise die Prismenführung vermessen werden. Beim<br />
vorderen Ring sollte die Bauhöhe ausgewählt werden, die eine Supportverstellung<br />
am hinteren Fuß zulässt. Das erleichtert ein wenig die Montage.<br />
Nachdem die bestellten Teile eingetroffen sind, sind diese auf ihre Funktion<br />
und Passung zu überprüfen. Das trifft insbesondere für den vorderen Ring<br />
mit Einschubplatte zu. Die Platte ist vormontiert. Mithilfe eines Zielfernrohr-<br />
Dummys (siehe Abbildung 7) und einer Einspannvorrichtung (siehe Abbildung<br />
8) wird die Passung und Gangbarkeit der Verbindung überprüft und<br />
wenn notwendig korrigiert.<br />
Bild 7: Zielfernrohr-Hilfsmittel<br />
zur Schonung des Zielfernrohrkörpers.<br />
Bild 8: Einspannvorrichtung zur<br />
„Gangbarmachung“ des vorderen<br />
Fußes (Ringes) in der Einschubplatte.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Verbindung zwischen der Ring- beziehungsweise<br />
Vorderfußauflage und der Einschubplatte lichtdicht ist. Wenn<br />
dies erreicht wurde, kann damit begonnen werden, die Laufschiene für den<br />
Einsatz des vorderen Sockels und des Schlösschens vorzubereiten. Dazu<br />
muss das Zielfernrohr – so wie in Abbildung 6 (siehe WM-<strong>Intern</strong> Ausgabe<br />
07-08 <strong>2021</strong>) – über dem Lauf positioniert werden. Die Montageteile befinden<br />
sich in diesem Stadium allerdings noch nicht an der Waffe und am Zielfernrohr.<br />
Die jeweiligen Stellen für die Montageteile werden durch Auflagen der<br />
Montageteile (vorderer Sockel und Schlösschen) mit einer Reißnadel gekennzeichnet.<br />
Die Größe der Aussparungen in der Laufschiene ergibt sich<br />
selbstredend aus der Länge der jeweiligen Teile. Beim Entfernen der Schienenstücke<br />
ist unbedingt auf die Laufgeometrie zu achten.<br />
Bei Gewehren mit übereinanderliegenden Läufen befindet sich der höchste<br />
Punkt des Laufes oberhalb der unteren Begrenzung der Laufschiene. Hier<br />
ist insbesondere beim Fräsen darauf zu achten, dass nicht in den Lauf hineingefräst<br />
wird. Dies schwächt nicht nur den Laufquerschnitt, sondern kann<br />
im Extremfall dazu führen, dass der Lauf zum „Ausschuss“ deklariert werden<br />
muss.<br />
Bild 9: Durch die Laufgeometrie bedingt ist beim Fräsen auf<br />
den höher liegenden Laufmantel zu achten, damit der Laufquerschnitt<br />
nicht unzulässig verringert wird.<br />
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass der Laufdurchmesser<br />
meist in Stoßbodenrichtung zunimmt. Aus<br />
diesem Grund ist ein „abgestuftes“ Fräsen vorteilhaft – in<br />
Richtung zur Laufmündung etwas tiefer als in Richtung des Stoßbodens.<br />
Bei doppelläufigen Waffen muss insbesondere im Bereich des Schlösschens<br />
sehr sorgfältig gearbeitet werden. Da sich hier meist die Hartlotverbindung<br />
für die verlängerte Laufschiene befindet, muss der Bereich zwischen<br />
den Läufen vorsichtig „freigefräst“ werden. Der Schaftfräser darf<br />
keinesfalls durch eine unbedachte seitliche Zustellbewegung die Laufwandung<br />
schwächen.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Jahr Top Special Verlag, Lutz Henneberg, © Ingo Rottenberger
HANDWERK I HANDCRAFT<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 33<br />
Bild 10: Insbesondere beim Entfernen des hart gelöteten und vom Material<br />
massiv ausgeführten Schieneneinsatzes darf der Laufquerschnitt im Bereich<br />
des höchsten Gasdruckes nicht geschwächt werden.<br />
MEISTERWERKSTATT<br />
Büchsenmacherhandwerk seit 1908<br />
Nach dem Fräsen müssen die Reste der Laufschiene und des Weichlots am Lauf unter größtmöglicher<br />
Schonung des Laufquerschnittes entfernt werden. Die Stirnseiten des vorderen Sockels und des<br />
Schlösschens sind sauber zu feilen. Danach können beide in Längsrichtung in die Laufschiene formschlüssig<br />
eingepasst werden. Die Lage des Sockels ist anhand der Schiene auszurichten. Es ist darauf<br />
zu achten, dass die Freimachungen in der Laufschiene geringfügig größer sind (0,1 mm bis 0,2 mm)<br />
als die Teile selbst, um auch an diesen Stellen eine Weichlotverbindung herstellen zu können. Das<br />
Schlösschen darf nur so weit nach unten gepasst werden, dass die Funktion des Schiebers noch gewährleistet<br />
ist und nicht auf dem Lauf aufliegt.<br />
Lötarbeiten<br />
Nun kann mit den Passarbeiten an den Anlageflächen vom Lauf und den Montageteilen begonnen werden.<br />
Hier wird nur durch sehr sorgfältiges Arbeiten eine ausreichende Passung der Montageteile zum Lauf erreicht<br />
werden können. Die Passarbeiten dürfen fast ausschließlich nur am vorderen Sockel und am Schlösschen<br />
vorgenommen werden, da die Laufwandung nicht geschwächt werden darf. Ziel ist eine großflächige<br />
Anlage der Montageteile am Lauf, um einen möglichst geringen Lötspalt zu erhalten. Dadurch „zieht“ sich<br />
das Weichlot während des Lötvorganges durch die Kapillarwirkung besser über die gesamte Lötfläche und<br />
schafft so eine belastbare Verbindung zwischen den Montageteilen und dem Lauf.<br />
Nachdem eine gute formschlüssige Anlage erreicht wurde, müssen beide Teile einer Formgebung<br />
unterzogen werden. Am vorderen Sockel werden die Kanten an den Seitenflächen relativ stark abgerundet<br />
und ausgefeilt. Es ist vorteilhaft, die groben Feilriefen schon zu entfernen, weil im eingelöteten<br />
Zustand dieser Arbeitsschritt wesentlich umständlicher und zeitaufwendiger ist. Am Schlösschen<br />
werden nur die Ecken mit kleineren Radien versehen.<br />
Bild 11: Vorgefeilter vorderer Sockel, der weitestgehend an die Höhe der<br />
Laufschiene und deren Breite angepasst worden ist.<br />
Dann kann mit dem Verzinnen begonnen werden. Dazu werden vorderer<br />
Sockel und Schlösschen an den Passflächen entfettet, mit Lötwasser<br />
bestrichen, erwärmt und das Lötzinn gleichmäßig aufgetragen und<br />
verteilt. Im warmen Zustand wird das überflüssige Lot abgebürstet und<br />
beide Teile können nun erkalten. Bevor die Lötflächen am Lauf verzinnt<br />
werden können, muss dieser „eingebunden“ werden. Dazu werden mit<br />
„Bindedraht“ die nun offenen Enden die Laufschiene durch mindestens<br />
zweimaliges Umwickeln fixiert. Durch seitlich eingeschobene Keile<br />
kann die Spannung des Bindedrahtes bei Bedarf erhöht werden.<br />
Bild 12:<br />
Eingebundener Lauf<br />
als „Sicherung“ der<br />
Laufschiene und der<br />
Reifen gegen ein Lösen<br />
beim Erwärmen.<br />
Bild 13:<br />
Die Metallkeile dienen<br />
dazu, die Spannung<br />
des Bindedrahtes<br />
erhöhen zu<br />
können.<br />
MÜNDUNGS-<br />
GEWINDE<br />
ANBRINGEN<br />
WIR FÜHREN FOLGENDE<br />
SERVICEARBEITEN DURCH:<br />
• zur Laufseelenachse ausgerichtetes<br />
Mündungsgewinde<br />
dem Lauf-Ø entsprechend<br />
• zum Kaliber sinnvolle<br />
Laufkürzung<br />
• entfernen oder versetzen<br />
des Kornes und Änderung<br />
der Visierung<br />
• entsprechende Beratung<br />
und Umsetzung auch bei<br />
Selbstladewaffen<br />
• Beschussabwicklung<br />
• neu einschießen mit<br />
Schalldämpfer<br />
Bilder: © Lutz Henneberg<br />
www.wm-intern.de<br />
Nähere Informationen erhalten Sie<br />
bei FRANKONIA – frankonia.de unter<br />
Service > Büchsenmacherwerkstatt
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 34<br />
HANDWERK I HANDCRAFT<br />
Der Lauf kann nun entfettet, erwärmt (nicht über die Anlassfarbe „Gelb“ hinaus!!)<br />
und an den zukünftigen Passstellen mit Lötwasser bestrichen werden. Danach<br />
wird das Lötzinn aufgetragen, gleichmäßig verteilt und das überflüssige Material<br />
im noch flüssigen Zustand abgebürstet. Im Idealfall verbleibt ein gleichmäßig<br />
dünner Film von Lötzinn auf den Passflächen. Nun kann der Lauf erkalten.<br />
Im Anschluss werden der vordere Sockel und das Schlösschen mit dem<br />
Lauf zusammengepasst und ebenfalls „eingebunden“. Da auch die Seitenschienen<br />
(„Reifen“) am Lauf fixiert werden müssen, geschieht dies unter<br />
Zuhilfenahme von Bindedraht und Keilen. Auch hier wird der Draht mindestens<br />
zweimal um den Lauf und die Montageteile gewickelt und die Enden<br />
mit einer Zange verdreht, um einen eng anliegenden Draht zu erreichen.<br />
Mittels der Metallkeile kann die Spannung auf die Montageteile, Visierschiene<br />
und die Seitenschienen erhöht werden. Während dieses Vorganges müssen<br />
vorderer Sockel und Schlösschen zum Lauf „ausgekantelt“ werden.<br />
Dazu werden ca. 10 cm lange gerade Materialstücke („Kanteln“) benutzt, die<br />
Bild 14: Lauf mit „Kanteln“ – sie müssen parallel zueinander verlaufen. Ausgerichtet<br />
werden die Montageteile nach der Visierschiene.<br />
auf die Laufschiene und die Oberseiten der beiden Montageteile aufgelegt<br />
werden. Alle „Kanteln“ müssen beim Blick in Lauflängsrichtung parallel zueinander<br />
sein. Durch leichte seitliche Schläge kann selbst bei den bereits<br />
„eingebundenen“ Montageteilen eine Korrektur erreicht werden. Dieser<br />
Schritt ist insofern wichtig, als damit erreicht wird, dass die Montageteile in<br />
senkrechter Ebene zur Laufschiene fluchten und bei den nachfolgenden<br />
Passarbeiten am vorderen Sockel nicht zu viel weggefräst werden muss.<br />
Eine zu große Aussparung nach dem Fräsen am vorderen Sockel führt dazu,<br />
dass die Einschubplatte nicht mehr eingepasst werden kann und eine größere<br />
bestellt oder selbst angefertigt werden muss.<br />
Bild 15: Fertig eingebundener Lauf nach dem Auskanteln. Die Kanten der Montageteile<br />
können durch das zusätzliche Auflegen einer Walze (siehe Abbildung 12)<br />
geschützt werden.<br />
Sind die Vorarbeiten abgeschlossen, werden der Lauf und die Montageteile<br />
vorsichtig erwärmt. Unter Zugabe von Lötwasser und unter vorsichtigem<br />
Nachschlagen der Keile wird so eine feste Verbindung zwischen Lauf, vorderem<br />
Sockel und Schlösschen hergestellt. Noch im warmen Zustand des Laufes<br />
wird mittels „Auskanteln“ überprüft, ob Laufschiene und Montageteile<br />
noch zueinander fluchten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Lauf wieder<br />
erwärmt und durch leichte Schläge mit einem Messingstempel und Hammer<br />
auf die Außenseite der Teile eine Korrektur vorgenommen werden. Überflüssiges<br />
Lot kann im flüssigen Zustand abgebürstet werden. Dies erspart Zeit beim<br />
nachfolgenden Garnieren. Ein Blick auf die Verbindungsstellen zeigt, ob sich<br />
überall Lötzinn befindet. Fehlstellen müssen sofort nachgearbeitet werden.<br />
Danach wird der Lauf an den Lötstellen mit klarem Wasser abgespült und das<br />
aggressive Lötwasser mit einem Leinenlappen abgewischt und entfernt.<br />
Unter „Garnieren“ wird das Entfernen des nicht benötigten Lötzinns vom<br />
Lauf und den Montageteilen bezeichnet. Das Lot muss vollständig von den<br />
Oberflächen beseitigt werden, weil sonst beim nachfolgenden Bräunieren<br />
des Laufes helle, silbrige Stellen zurückbleiben. Besondere Sorgfalt ist da<br />
auf die Ecken und Verbindungstellen der Montageteile zum Lauf und zur<br />
Laufschiene zu legen. Mittels einer Reißnadel kann geprüft werden, ob noch<br />
Lot im sichtbaren Bereich der Verbindung vorhanden ist. Es ist ein Ausdruck<br />
guter Büchsenmacherarbeit, wenn sich im Bereich des vorderen Sockels<br />
und des Schlösschens keine Lotreste mehr befinden.<br />
Nachdem das Lötzinn entfernt wurde, empfiehlt es sich, diese Stellen auch<br />
gleich auszufeilen und weitestgehend zu polieren.<br />
Hinweis: Alle Zeichnungen sind nicht maßstäblich!<br />
Fortsetzung folgt …<br />
ir<br />
Custom-Made<br />
GUN BARRELS<br />
AND MORE<br />
Ihre Wahl:<br />
System:<br />
M98; Rem700;...<br />
Kontur<br />
Patronenlager:<br />
.223Rem; .308Win; 6,5CM; ...<br />
Kannelierung<br />
Drall<br />
Material:<br />
CrMo-Stahl oder rostfrei<br />
Mündung:<br />
-Gewinde<br />
-Match<br />
-ballig<br />
-11° Varmint<br />
www.wm-intern.de
SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 35<br />
SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />
Neuheiten aus den Bereichen<br />
Tactical, Law Enforcement, Security & Home Defense<br />
Bilder: © Pixabay, © Coptex, © Enforcer, © True Utility<br />
Unter der zu Buchner gehörenden<br />
Marke Coptex wird<br />
unter anderem ein stichfester<br />
Rucksack vertrieben, der gerade<br />
in Zeiten unerwarteter Messerangriffe<br />
im urbanen Umfeld<br />
einen klaren Vorteil verschaffen<br />
kann. Der Anti-Stabbing-Rucksack<br />
bietet mit seinen Maßen<br />
von 49 x 30 x 25 cm neben zwei<br />
Hauptfächern mit separatem,<br />
gepolstertem Laptop-Fach<br />
drei aufgesetzte Taschen. Die Oberfläche der Rucksackfront ist dabei von einem<br />
kettenhemdähnlichen Metallgewebe durchzogen, das zuverlässig Klingen jeder<br />
Art vom Eindringen abhält. Neben den Schulterträgern sind an den Seiten zusätzliche<br />
große Griffe angebracht, mit denen man im Angriffsfall den Rucksack<br />
sicher in den Händen und das Gegenüber auf Abstand hält. Das Gewicht liegt<br />
dabei bei 1,65 kg. Damit der Rucksack auch fern jeglicher Angriffe dennoch tagtäglich<br />
ein angenehmer Begleiter ist, wurden die Rückenpolster mit Luftkanälen<br />
versehen und die Polster mit Mesh-Gewebe ausgestattet. Als Obermaterial wurde<br />
abriebfestes Nylon 1000D gewählt. Die außen liegenden Reißverschlüsse<br />
sind spritzwassergeschützt und jene der Hauptfächer können zudem mit einem<br />
Vorhängeschloss gesichert werden. Erhältlich ist der taktische Rucksack Coptex<br />
Anti Stabbing beim Hans Buchner Großhandel in Dachau.<br />
www.buchner-grosshandel.de<br />
Aus dem Hause Enforcer gibt es schlagkräftige und starke Tools für den<br />
Einsatz. So der 21“ (53 cm) lange Teleskopschlagstock, welcher sich mit einer<br />
einfachen Schleuderbewegung öffnet und (erst) mit einem Druck auf<br />
den Knopf am Stockende wieder schließt. Das mitgelieferte Nylonholster<br />
lässt sich am Gürtel in acht Stufen seitlich verstellen, sodass der Träger<br />
stets eine bequeme Sitzposition findet. Geschlossen misst der Enforcer<br />
www.wm-intern.de<br />
Teleskopschlagstock 22,4 cm und wiegt 562 g. Als<br />
Notfall- und Einsatztool bewährt hat sich zudem<br />
das Enforcer Demolition Tool: eine Art multifunktionale Brechstange, gefertigt<br />
aus pulverbeschichtetem 1055er-Kohlenstoffstahl. Ausgestattet ist es<br />
mit einem Stemmeisen, Nagelzieher, Zughaken, Hammer und einer Feueraxt.<br />
Das Enforcer Demolition Tool hat insgesamt eine Länge von 38 cm bei<br />
einem Gewicht von 965 g.<br />
Alle Enforcer-Produkte sind erhältlich bei www.buchner-grosshandel.de<br />
Das FireRanger von True Utility ist ein waschechtes Outdoor<br />
Survival Tool, das sich am Gürtel auf Security-Patrouille<br />
genauso gut macht wie für den Notfall in einem<br />
Bug Out Bag (Fluchtrucksack).<br />
Es verfügt zunächst über eine 7 cm lange mit Teil-Wellenschliff<br />
versehene Klinge aus 420er-Stahl. Ein großer<br />
Kreuzschlitz- ist ebenso wie ein normaler Schraubendreher<br />
integriert. Zudem verfügt das Tool über eine ausgewachsene<br />
Zange mit austauschbaren Cuttern aus gehärtetem<br />
Stahl. Eine aggressive Säge schneidet auch in<br />
härtestes Holz. Der Clou am FireRanger aber ist der integrierte<br />
Feuerstahl, mit dem sich in jedweder Notsituation<br />
ein rettendes und moral-erwärmendes Lagerfeuer
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 36 SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />
starten lässt. Das FireRanger kommt mitsamt einer robusten Nylon-Tasche<br />
mit Gürtelschlaufen. Eine laute Notsignalpfeife ist ebenfalls im Griff des Feuerstahls<br />
integriert. Somit bietet True Utility mit seinem FireRanger eine<br />
durchdachte und zudem günstige Alternative zu deutlich teureren Produkten<br />
anderer renommierter Hersteller.<br />
Bestellbar für den Fachhhandel ist das FireRanger ebenso wie weitere coole<br />
Gagdets dieses Herstellers bei der Corporate Sports <strong>Intern</strong>ational GmbH &<br />
Co. KG unter www.cospin.de<br />
Mehr zu allen Gadgets unter www.trueutility.com<br />
Die Firma Hoernecke aus<br />
Oberstenfeld bietet mit ihrem<br />
Produkt TW1000 Tactical ein<br />
Pfefferpray für den harten taktischen<br />
Einsatz. Diese professionellen<br />
Sprays sind dank Bag-<br />
System in der Lage, auch<br />
kopfüber zu sprühen, weshalb<br />
der Hersteller hier von einer 360°-Allround-Sprühtechnologie spricht. Beim<br />
Sprühstrahl der Tactical-Versionen setzt Hoernecke auf den sogenannten<br />
Pepper Jet, einen ballistischen Flüssigstrahl. Ebenso ist das Spray mit ballistischem<br />
Gel-Strahl erhältlich. Die effektive und zudem unentzündliche OC-<br />
Lösung verspricht eine sofortige Stoppwirkung und wurde zur Markierung<br />
und späteren Identifizierung eines Angreifers zudem mit einem UV-Marker<br />
versetzt. Dieser nur unter UV-Licht zu erkennende Farbstoff ist ebenso in<br />
den Trainingssprays enthalten, um Treffer auch bei Übungen sichtbar zu machen.<br />
Die Reichweite der jeweils 45 ml fassenden Sprays wird auf 4 bis 5 m<br />
beziffert. Neben der Standard-Dose mit Flip-up-Deckel wird das TW1000<br />
Tactical auch in der einsatzbewährten Super-Garant-Professional-Ausführung<br />
mit austauschbarer Wirkstoffpatrone angeboten. Nähere Informationen<br />
dazu finden sich auf der Seite des Herstellers unter www.tw1000.com<br />
Die auf Kletterzubehör spezialisierte Skylotec<br />
GmbH hat längst nicht nur persönliche<br />
Schutzausrüstung gegen Absturz und Sicherungssysteme<br />
für Industrie und Sport im<br />
Programm. Auch Artikel aus dem Bereich der<br />
Evakuierung und Höhenrettung sowie taktische<br />
Ausrüstung zählen zum Portfolio des<br />
1947 gegründeten Neuwieder Unternehmens.<br />
Gerade im taktischen Bereich verlassen<br />
sich zahlreiche Spezialeinsatzkräfte auf die Produkte dieses Herstellers.<br />
Die Tactical Range umfasst dabei alle erdenklichen Mittel; von Gurten über<br />
Helme bis hin zu diversen, auf den jeweiligen Einsatzzweck hin optimierten<br />
Abseilgeräten, wie das kompakte Modell Sirius, das sich intuitiv bedienen lässt<br />
und mit seinem kleinen Hebel schnelle, präzise Aktionen ermöglicht. Eine andere<br />
Liga bilden dann die akkubetriebenen TRC-Motor-Seilwinden. Sie sind<br />
auf taktische Operationen im urbanen, aber auch maritimen Umfeld ausgelegt,<br />
ermöglichen Auf- und Abseilgeschwindigkeiten von bis zu 60 m und können<br />
auch mittels Fernbedienung gesteuert werden. Einen Überblick über das<br />
gesamte taktische Sortiment aus dem Hause Skylotec finden Sie unter www.<br />
skylotec.com/tactical<br />
Auf unsere Anfrage bezüglich<br />
taktischer Neuheiten<br />
aus Fernost ließ<br />
sich das in erster Linie<br />
für seine leuchtenden Produkte bekannte Unternehmen Nextorch nicht<br />
lange bitten. Der inzwischen durchweg renommierte, chinesische Hersteller<br />
taktischer Lampen und Schlagstöcke hat seit jüngstem ein durchweg fesselndes<br />
Paar im Programm: neue, extra leichte Handfesseln aus dem Hause<br />
Nextorch! Diese sind teils aus Stahl, teils aus Aluminium gefertigt, was wiederum<br />
ein paar Gramm mehr an Gewicht am Einsatzgürtel spart. So kommt<br />
das Paar Handschellen auf nur 240 g Gewicht. Das Double-Lock-Schloss soll<br />
manipulationssicher sein und zugleich ein Engerstellen der Handschellen<br />
unterbinden. Der Hersteller verspricht bei einer Zugfestigkeit in längs von<br />
3500 N und quer 4300 N eine Lebensdauer von 11.000 Öffnungs- und<br />
Schließvorgängen bei sage und schreibe satten zehn Jahren Garantie. Alle<br />
Handschellen verfügen selbstverständlich über eine Seriennummer. Die Abgabe<br />
erfolgt ausschließlich an berechtigte Personen.<br />
Mehr Infos und Kontakt unter www.nextorch.de<br />
Das ebenfalls aus China stammende<br />
Unternehmen Nitecore wirft mit seinem<br />
neuen Modell P20iX eine ausgewachsene<br />
taktische Taschenlampe<br />
auf den Markt, die es mit ihrem maximal satten Lichtstrom von 4.000 lm dick<br />
hinter den Ohren hat. Damit verspricht der Hersteller eine Reichweite von<br />
221 m. Die Laufleistung im Turbo-Modus wird mit etwa 30 Minuten beziffert.<br />
Im geringsten der fünf Modi (Ultralow bei 2 lm) schafft die P20iX hingegen<br />
ganze 350 Stunden – der Rest liegt dazwischen. Daneben verfügt die taktische<br />
Lampe über einen sogenannten „Random“ Strobe Mode. Ausgeliefert<br />
wird die Nitecore mit einem 21700-Li-Ion-Akku mit einer Kapazität von 5.000<br />
mAh. Im Zackenkranz der Krone sind zudem Keramikeinlagen eingebracht,<br />
um effektiv Glas zu brechen. Alles in allem ein passendes Gesamtpaket.<br />
Nähere Infos zu den taktischen Lampen aus dem Hause Nitecore beim<br />
deutschen Importeuer unter www.nitecore.de<br />
Oft sind es die kleinen<br />
Dinge im Leben,<br />
die einem selbiges<br />
deutlich erleichtern.<br />
So beispielsweise<br />
das neue EZ-Click-<br />
Molle-System von<br />
Peli. Dabei handelt<br />
es sich um eine<br />
schnell und einfach<br />
(ohne Werkzeuge)<br />
austauschbare Deckeleinlage für alle Peli-Koffer. Diese bietet vorn wie auf der<br />
Hinterseite diverse Möglichkeiten, jedwede Ausrüstung im Molle-Stil oder mit<br />
Klettverschlusssystemen im Koffer unterzubringen. Die Möglichkeiten sind<br />
schier unendlich. Das neue EZ-Click-Molle-System ist zunächst für die Peli-<br />
Koffer Typ 1535 und 1560 verfügbar. Alle näheren Infos zu den taktischen Umbaumöglichkeiten<br />
aus dem Hause Peli finden Sie unter www.peli.com<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Hoernecke, © Skylotec, © Nextorch, © Nitecore, © Peli
SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 37<br />
Bilder: © PowerTraveller, © Prinus, © Tasmanien Tiger<br />
Das 1986 gegründete und durch seine Solarsysteme bekannte britische Unternehmen<br />
PowerTraveller startet nun mit einer neuen taktischen Linie<br />
durch. Allen voran besticht das Modell Tactical Sport 25 – ein kleines kompaktes<br />
Powerpack, das zusätzlich mit einer 150-lm-Lampe ausgerüstet ist –<br />
mit einer Akkuleistung von 6700 mAh. Mehr als genug, um nur ein Handy zu<br />
laden.<br />
Dieses ist erhältlich im praktischen Kit mit einem dreiteilig auffaltbaren Solarpanel<br />
mit 7W-Leistung, wodurch man draußen quasi permanent imstande<br />
ist, sein Handy (oder auch Tablet etc.) zu laden. Somit stellt dieses System<br />
eine solide Basis unter den PowerTraveller-Systemen dar. Doch gerade<br />
in der Tactical Range ist bei diesem Hersteller noch so einiges mehr geboten:<br />
Mehr an Power, mehr an Innovation, mehr an Taktik.<br />
Mehr unter www. powertraveller.com<br />
Primus, der bekannte schwedische Hersteller von Kochern und weiterem<br />
Outdoorzubehör bietet mit dem neuesten Update seines Kochers Lite Plus<br />
eine konsequente Weiterentwicklung seiner bisher<br />
bereits auf Leistung und Langlebigkeit ausgelegten<br />
Produkte. Denn nun passt der Kocher<br />
samt einer 100-g-Gas-Kartusche und Zubehör in<br />
den 500-ml-Alutopf. Dabei wurde zudem bisher<br />
verwendetes Plastikmaterial gegen Bio-Kunststoff<br />
getauscht und die bisherige Filzummantelung<br />
durch hochwertigeres G-1<strong>09</strong>00-Eco-Lite-<br />
Material ersetzt. Somit ist man draußen deutlich nachhaltiger unterwegs,<br />
was auch im taktischen Bereich durchweg sinnvoll ist. Und so gibt es den<br />
neuen Primus Lite außer in den typischen Lifestyle-Farben auch ganz unauffällig<br />
in den taktisch gedeckten Farben Schwarz und Grün (sowie in Grau<br />
für urbane Umgebung).<br />
Nähere Infos zur Produkt-Range von Primus sowie Kontakt unter<br />
www.pri-musoutdoor.de<br />
Vom Tasmanischen Tiger aus Dasing<br />
gibt es unter anderem eine<br />
multifunktionale Gurtschlinge, welche<br />
nicht nur Waffen, sondern auch<br />
Kamerasysteme taktisch zu tragen imstande ist. Bei einer maximalen Belastung<br />
von 85 kg darf man dem lediglich 185 g leichten und in Schwarz, Oliv<br />
MANFRED ALBERTS GMBH – DISTRIBUTOR AUS TRADITION UND LEIDENSCHAFT.<br />
www.wm-intern.de<br />
Manfred Alberts GmbH · Bielsteiner Straße 66 · 51674 Wiehl-Bielstein<br />
Telefon 0 22 62 / 99 94 33-0 · Fax 0 22 62 / 72 21 40 · info@manfred-alberts.de · www.manfred-alberts.de
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 38 SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />
sowie Coyote-Braun erhältlichem Umhänger mit<br />
seinen adaptiven Fähigkeiten durchaus sein<br />
Vertrauen schenken.<br />
Daneben glänzt die Marke Tasmanian Tiger vor<br />
allem wieder in ihrer Paradedisziplin, bei den taktischen<br />
Rucksäcken. Neben dem neuen TT Modular<br />
Combat Pack, einem universell einsetzbaren,<br />
kleinem taktischen Kampfrucksack<br />
mit TT-typischer Flexibilität<br />
steht vor allem das<br />
Modell TT Modular Gunner<br />
Pack IRR im Vordergrund. Dieser<br />
ist aus Cordura 5000 nach<br />
allen Standards und Forderungen<br />
der Bundeswehr gefertigt<br />
und erfüllt – alle Bauteile und<br />
Verschlüsse eingeschlossen –<br />
selbst die IRR-Tarnwirkung<br />
nach IRR 650.<br />
Ein Blick auf die Palette der<br />
einsatztauglichen jedenfalls<br />
lohnt. Einzusehen unter<br />
www.tasmaniantiger.info<br />
Umarex ergänzt sein Zubehörprogramm im Bereich Home Defense um spezielle<br />
Upgrades für Produkte, die verteidigungswillige Kunden seit Langem<br />
in den Nachtschränken horten, um sie im Falle des Falles bei der Home Defense<br />
zum Einsatz zu bringen. Darunter ein<br />
schnelles Wechselmagazin für den in<br />
Deutschland (leider lediglich 7,5 Joule schwachen)<br />
Home-Defense-Revolver HDR50. Hier<br />
findet der Freund dieser Waffengattung nun<br />
ein vorgeladenes Trommelmagazin, abwechselnd<br />
bestückt mit drei Gummigeschossen und drei Pfefferpulvergeschossen.<br />
Weiter wurde von Umarex eine neue Klassifizierung ihrer Munitionsarten<br />
vorgenommen. Demnach sind demnächst unter Sport Ammunition<br />
derartige Geschosse, die Kreide- oder Farbmarkierungsstoffe beinhalten, zu<br />
finden. Als Practice Ammunition werden künftig Gummi- und Kunststoffrundkugeln<br />
bezeichnet, welche ein Feedback<br />
beim Getroffenen erzeugen. Als neue Kategorie<br />
wird nunmehr eingeführt die<br />
Performance Ammunition. Diese beinhaltet<br />
Geschosse aus selbst- beziehungsweise nachleuchtenden<br />
Kugeln, aus Gummi oder Kunststoff,<br />
welche die Flugbahn für den Beobachter<br />
bei Dunkelheit nachvollziehbar machen – zumindest<br />
wenn sie mit Licht aufgeladen sind.<br />
Die letzte Art ist die Defense Ammunition. Hierbei<br />
handelt es sich um Pfefferpulverkugeln, die<br />
den Reizstoff erst beim Aufprall auf das Ziel,<br />
sprich den Aggressor, freigegeben. Somit eignet<br />
sich diese Geschossart ideal zur Verteidigung<br />
innerhalb der eigenen vier Wände.<br />
www.umarex.de<br />
dg<br />
Security-Messe Essen<br />
Nachdem die Security Essen in den Jahren 2020 und <strong>2021</strong> der Pandemie<br />
zum Opfer gefallen ist, soll nun im kommenden Jahr die Sicherheitsmesse<br />
vom 20. bis 23. September 2022 endlich wieder in den Hallen der Stadt abgehalten<br />
werden.<br />
Das verkündete der Veranstalter, die Messe Essen GmbH, im Rahmen einer<br />
Pressemitteilung Ende Juni <strong>2021</strong>.<br />
Neben den bekannten Schwerpunkten aus den Bereichen Videoüberwachung,<br />
Zutrittskontrolle, Mechatronik, Mechanik, Systeme und Perimeter<br />
sowie Brandschutz- und Einbruchschutzsystemen sind nun insbesondere<br />
durch die veränderte Arbeitssituation mit viel Telearbeit und teils permanentem<br />
Homeoffice die Dienstleistungen & Digital Networking Security als<br />
auch Cyberkriminalität in den Vordergrund gerückt.<br />
Denn: „Das Thema Sicherheit betrifft zahlreiche Lebens- und Arbeitsbereiche<br />
und hat neue Dimensionen angenommen. Die Branche hat daher großen<br />
Bedarf, sich persönlich auszutauschen und neue Produkte vorzustellen.<br />
Wir freuen uns, mit der Security Essen erneut eine hochkarätige Plattform<br />
dafür geben zu können. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie<br />
greifen, sodass wir für den Herbst 2022 eine Messe mit internationaler<br />
Ausrichtung planen können“, sagt Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer<br />
der Messe Essen.<br />
Der Veranstalter rechnet dabei mit rund 500 Ausstellern, zur Hälfte aus internationalem<br />
Umfeld.<br />
Dabei richtet sich die Messe mit einem speziellen zeit- und kostensparenden<br />
Komplettpaket auch und insbesondere an Erstaussteller. Neben dem<br />
Standbau sowie 20 Kunden-Eintrittskarten erwarten diese darin unter anderem<br />
auch Vergünstigungen auf die Werbeflächen auf dem Messegelände.<br />
Doch auch für junge Gründer und Start-ups gibt es attraktive Möglichkeiten,<br />
sich auf der Messe zu präsentieren. Außerdem wird den Besuchern ein zielgruppenorientiertes<br />
Rahmenprogramm versprochen. Alle näheren Infos<br />
und Kontakt zur Security Essen gibt es unter www.security-essen.de<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Tasmanian Tiger, © Umarex, © Messe Essen– Rainer Schimm
SORTIMENT I ASSORTMENT<br />
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 39<br />
SORTIMENT<br />
Schleifmittel aus dem Hause Kubesch bei kh-security<br />
Schon seit 1930 ist die in Fulda bestehende Messerschmiede als Fachgeschäft<br />
für Solinger Stahlwaren bekannt. Nach dem 2. Weltkrieg<br />
wuchs die Schleiferei zum größten und bekanntesten Fachbetrieb seiner<br />
Art im Landkreis Fulda. 1995 kaufte Jens Kubesch das Traditionsunternehmen,<br />
mit nur 21 Jahren seinen Meister machte.<br />
„Man muss die Leidenschaft dafür haben. Wenn man das nicht hat, dann hat<br />
man auch kein Gespür für Formen und Design“, erzählt Jens Kubesch im Interview<br />
mit dem ARD Morgenmagazin. „Man braucht ein gewisses Maß an<br />
Fingerspitzengefühl und man muss sich ein bisschen in dem Bereich auskennen,<br />
für den man das Messer produziert“.<br />
Das SimplyShark Geschenkset in dekorativer<br />
Holzbox<br />
Jährlich bearbeitet Kubesch bis<br />
zu 100 Sonderanfertigungen an<br />
Messern. Der Meisterbetrieb ist<br />
offiziell anerkannter Schärfdienst<br />
namhafter Messer- und Scherenhersteller,<br />
wie z. B. Herbertz, Böker,<br />
Haller, Wüsthof, Dovo, Wasa, Victorinox,<br />
Klaas und weiteren. Auch<br />
Privatkunden wie Angler, Jäger<br />
oder Hobbyköche sind bei Kubesch<br />
an der richtigen Adresse.<br />
Kh-security bietet ab diesem Jahr als Großhandelsvertreter die gesamte<br />
„SimplyShark“ Produktpalette an Messerschleif-Utensilien, die Kubesch<br />
selbst entwickelt hat. Von der<br />
Schleifplatte über Messerschleipaste<br />
bis hin zu Geschenk- und Komplettsets ist alles dabei. Dem Meister<br />
liegt die Weitergabe der richtigen Technik am Herzen, sowohl als Ausbildungsbetrieb<br />
als auch in seinen Seminaren für Besucher.<br />
„In unseren Schärfkursen haben wir immer wieder festgestellt, dass unsere<br />
Kunden ihre Messer am einfachsten, sichersten und schnellsten mit Diamant-Schleifplatten<br />
auf Rasierschärfe bekommen“, verrät Kubesch auf seiner<br />
Website. „All die unterschiedlichen Produkte, die wir in den letzten 30<br />
Jahren genutzt haben, haben wir zu einer optimalen Diamant-Schleifplatte<br />
zusammengeführt.“ Die geschlossene Diamantplattenoberfläche ermöglicht<br />
ein problemloses Abziehen ohne Verhaken der Messerspitzen. Dank<br />
der massiven Stahlplatte arbeitet man auf einer planen und festliegenden<br />
Oberfläche. Für den feinen Abzug ist eine Seite mit einer 1000er Körnung<br />
versehen. Extrem stumpfen Klingen oder Schneiden mit Ausbrüchen rückt<br />
man mit der 400er Körnung auf der anderen Seite zu Leibe.<br />
www.messerschmiede-kubesch.shop/ + www.kh-security.de ah<br />
Bilder: © JAHR MEDIA, © Kubesch<br />
www.wm-intern.de<br />
Über 30 Jahre persönliche Erfahrung<br />
und über 10 Jahre Erfahrungen<br />
mit Anwendern in Schleifseminaren<br />
fließen in die Entwicklung<br />
der SimplyShark-Produkte.<br />
Die dazugehörigen Schleifpasten und<br />
Pflegemittel runden das Sortiment ab.
<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 40 SORTIMENT I ASSORTMENT<br />
Messerporträt<br />
Christoph Daim schreibt über handgemachte<br />
Messer. Er ist Mitglied der Deutschen<br />
Messermacher Gilde (DMG) und<br />
hat dort die Funktion des Lektors übernommen.<br />
Für WM-<strong>Intern</strong> schreibt er aus<br />
der Sicht des Messermachers über ausgefallene<br />
und kunstvolle Messer.<br />
www.viennablade.com +<br />
www.deutsche-messermacher-gilde.de<br />
WM-<strong>Intern</strong> – Das Insider-Magazin für<br />
Jagd, Messer, Schießsport und Security<br />
www.wm-intern.de<br />
www.facebook.com/wmintern<br />
Impressum<br />
JAHR MEDIA GmbH & Co. KG<br />
Jürgen-Töpfer-Straße 48<br />
22763 Hamburg<br />
040-389 06-0<br />
www.jahr-media.de<br />
WM-<strong>Intern</strong> ist offizielles Mitteilungsorgan<br />
des Verbandes der Deutschen Büchsenmacher<br />
und Waffenfachhändler e. V. sowie<br />
offizielles Mitteilungsblatt des Bundesinnungsverbandes<br />
für das Büchsenmacher-Handwerk<br />
und der Innung<br />
des Büchsenmacherhandwerks für<br />
Mitteldeutschland.<br />
Mein Lieblingswerkzeug für diese Tätigkeit: der klappbare Opinel Austernöffner.<br />
Außerdem schreibt WM-<strong>Intern</strong> die<br />
Geschichte von „Der Büchsenmacher“<br />
fort, der hier im 117. Jahrgang erscheint<br />
und die älteste Zeitschrift für Büchsenmacher,<br />
Waffen, Jagd und Outdoor ist.<br />
Ebenfalls in WM-<strong>Intern</strong> erscheint im<br />
125. Jahrgang „Messer & Schere“, die<br />
Fachzeitschrift für den Bereich Schneidwaren/Bestecke.<br />
O wie Opinel<br />
Auch wenn es scheinbar ein Allerwelts-Messer und auf den ersten Blick<br />
nichts Besonderes ist, gibt es doch auch im Fall Opinel bei genauerem<br />
Hinschauen Interessantes zu berichten. Dazu gehört zum Beispiel die<br />
Tatsache, dass das Tragen dieses volkstümlichen Messers ab Größe<br />
fünf, also mit der in den 1950er Jahren eingeführten Verriegelung, in<br />
Frankreich eigentlich verboten ist. „Eigentlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />
dass auf dem Land und getragen von Einheimischen normalerweise<br />
kein Problem besteht. In Ballungszentren, bei Demonstrationen<br />
und Terrorismusalarm hingegen sollte man dieses Gesetz entsprechend<br />
ernst nehmen! Eine Spezialität ist auch das abgebildete Austernmesser,<br />
das sinnvollerweise auch mit Virobloc-Verriegelung ausgestattet<br />
ist. Es gehört bei uns nicht zu den sehr geläufigen Modellen, ist aber<br />
im Laufe der Zeit zu meinem Lieblingswerkzeug zum Austernöffnen geworden.<br />
Der Griff in der typischen Opinelform ist aus Bubinga-Holz, das<br />
den extremen Arbeitsbedingungen (Salzwasser und Feuchtigkeit) erstaunlich<br />
gut standhält. Lediglich der Sitz der Klinge im Griff gab Anlass<br />
zur Nachbesserung: die Klinge „versank“ immer weiter im Holz, sodass<br />
der Nagelhieb nicht mehr greifbar war. Durch vorsichtiges Ausfräsen<br />
und Nacharbeiten (siehe Bild rechts) habe ich diesen kleinen Mangel<br />
leicht beheben können.<br />
www.opinel.com + www.herbertz-messerclub.de<br />
Redaktionsleitung<br />
Claudia Jahn (cj) · claudia.jahn@wm-intern.de · Telefon: 02204-979 93 76<br />
Mitarbeiter der Redaktion<br />
Roland Zobel (z), Miriam von Chamier (mvc), Daniel Guthannß (dg),<br />
Patrice Leon Göbel (pg), Adrian Hopp (ah), Adina Lietz (ali), Ann-Kathrin Ochs (ako),<br />
Ingo Rottenberger (ir), Tim Zychacek (tz)<br />
Anzeigenleitung<br />
Rainer Propp · rainer.propp@jahr-media.de · Telefon: 040-38906-285<br />
Anzeigen: Roland Zobel · roland.zobel@wm-intern.de · Telefon: 0152-01939102<br />
Jan-Hendrik Röhrs · jan-hendrik.roehrs@jahr-media.de · Telefon: 040-38906-161<br />
Titelfoto: © mvcaspel - stock.adobe.com<br />
ISSN 2196-9477 · Gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 42 vom 1.1.<strong>2021</strong><br />
www.wm-intern.de/marketing<br />
Jahresabonnement: 57 Euro · (Ausland: 67 Euro, Übersee: 77 Euro)<br />
Druckerei<br />
Druckerei Gutenberg Thiele & Schwarz<br />
Werner-Heisenbergstr. 7 · 34123 Kassel<br />
Vertrieb<br />
DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH<br />
Postfach 57 04 02 · 22773 Hamburg<br />
www.dpv.de<br />
Leserservice<br />
040/38906-880<br />
abo@wm-intern.de<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © Christoph Daim
Lieferanten-<br />
Lexikon<br />
www.wm-intern.de<br />
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D- 96202 Lichtenfels<br />
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Fax <strong>09</strong>571 - 71131<br />
info@fritzmann.org · www.fritzmann.org<br />
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www.tw1000.com<br />
Carl Hoernecke Chem. Fabrik GmbH & Co. KG | Industriestraße 26<br />
D-71720 Oberstenfeld | info@hoernecke.de | www.tw1000.com<br />
Vertrieb Schweiz: Spowag GmbH | CH-8618 Oetwil am See<br />
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Bielsteiner Straße 40<br />
D-51674 Wiehl<br />
Tel. 0 22 62 - 99933-19<br />
Fax 0 22 62 - 99933-18<br />
info@waffenverwertung.de<br />
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D-71665 Vaihingen / Enz-Horrheim<br />
Tel. 0 70 42 - 8 40 24 - 5, Fax -6<br />
www.GunBlock.de<br />
BOGENSPORTARTIKEL<br />
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D-07333 Unterwellenborn / Koenitz<br />
Tel. 03 67 32 - 20 89 - 0<br />
Fax 03 67 32 - 20 89 - 13<br />
mail@black-flash-archery.de<br />
BOGENFUCHS, Fa. Ludwig Fuchs<br />
Inhaber Martin Fuchs e.Kfm.<br />
D-35037 Marburg, Wilhelmstraße 16<br />
Tel. 0 64 21 - 2 25 25, Fax 2 75 49<br />
www.bogenfuchs.com<br />
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B&L Handelsgesellschaft<br />
Waffenhandel – Waffentechnik<br />
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41334 Nettetal<br />
Tel. 02153 - 1219426<br />
Fax 02153 - 9587335<br />
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Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />
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DEWE Brünofix GmbH<br />
D-91126 Rednitzhembach<br />
Tel. 0 91 22 - 98 68 - 0, Fax - 30<br />
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www.bruenofix.de<br />
DARTS<br />
EMBASSY SPORTS GmbH<br />
UNICORN / BULL´S<br />
Eulerstraße 9, D-48155 Münster<br />
Tel. 0251-539501-0, Fax 539501-29<br />
info@embassy-sports.de<br />
www.embassy-sports.de<br />
ELKADART ® / WINMAU ®<br />
Sportsdivision Jim Pike GmbH<br />
Würzburg<br />
Tel. <strong>09</strong> 31 - 40 55 56, Fax - 48 079<br />
www.sportsdivision.de<br />
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Verlag J. Neumann-Neudamm<br />
Schwalbenweg 1<br />
D-34212 Melsungen<br />
Tel. 0 56 61 - 92 62 26, Fax 0 56 61 - 92 62 19<br />
info@neumann-neudamm.de<br />
www.neumann-neudamm.de<br />
VS-BOOKS Torsten Verhülsdonk<br />
Grenzweg 41, 44623 Herne<br />
Tel. 02323 - 9462520, Fax 9462529<br />
info@vs-books.de + www.vs-books.de<br />
Waffentech. Militärgesch. Uniformkunde<br />
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D-46487 Wesel<br />
Tel. 02 81 - 96 66 90<br />
info@faw08.de · www.futterale.de<br />
GAS- UND SIGNALWAFFEN<br />
Record Firearms GmbH<br />
info@record-firearms.de<br />
www.record-firearms.de<br />
Drello GmbH & Co. KG<br />
Tel. 0 21 61 - 9<strong>09</strong>-6<br />
www.drello.de<br />
KEITSMESSGERÄTE<br />
GEWEHRSCHÄFTE<br />
NUSSBAUMHÖLZER seit 1880<br />
Kurt Katzenmeier<br />
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Tel. mobil +49 (0) 174-6666864<br />
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www.thomasnowak.com<br />
www.kunststoffschaft.de<br />
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Karl Nill GmbH<br />
In Schlattwiesen 3<br />
D-72116 Mössingen<br />
Tel. 07473-9434-0<br />
Fax 07473-9434-30<br />
www.nill-griffe.com<br />
GRIFFE<br />
GROSSHANDEL<br />
Buchner Grosshandel<br />
Tel. 08131- 66676-0 Fax-10<br />
info@buchner-grosshandel.de<br />
www.buchner-grosshandel.de<br />
DEURUS Handelsgesellschaft mbH<br />
39218 Schönebeck · Welsleber Str.46<br />
Tel. 0 39 28-7 08 80 · info@deurus-gmbh.de<br />
SAGA / MESKO / Ddupleks / H&N u.v.m.<br />
www.deurus-gmbh.com<br />
Fenix GmbH, siehe Taschenlampen<br />
Frankonia Handels GmbH & Co. KG<br />
Partner des Fachhandels<br />
Schießhausstraße 10<br />
D-97228 Rottendorf<br />
Tel. 0 93 02 - 20 80<br />
Fax 0 93 02 - 20 220<br />
info@frankonia-b2b.de<br />
www.frankonia-b2b.de<br />
Gustav Jehn GmbH<br />
Postfach 1827<br />
D-59528 Lippstadt<br />
Tel. 0 29 41 - 2 90 90<br />
gustav@jehn.de<br />
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GROSSHANDEL<br />
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Tel.: +49(0) 9287 – 800 58 92<br />
E-Mail: info@its-tactical.de<br />
www.its-tactical.de<br />
Winchester-Munition<br />
Im Sande 25<br />
D-46049 Oberhausen<br />
Tel. 0 208 - 62 06 -26 7<br />
Fax 0 208 - 62 06 - 68 7<br />
GROSSHANDEL<br />
HUNDETRANSPORT<br />
Schmidt-Fahrzeugbau GmbH<br />
Hundeboxen / Hundeanhänger<br />
D-78253 Eigeltingen-Honstetten<br />
Tel. 0 77 74 - 92 20 - 0, Fax -20<br />
www.hundeboxen.de<br />
JANA Jagd + Natur<br />
Schwalbenweg 1<br />
D-34212 Melsungen<br />
Tel. 0 56 61 - 92 62 0<br />
Fax 0 56 61 - 92 62 20<br />
info@jana-jagd.de · www.jana-jagd.de<br />
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Jagdverlagen<br />
LEADER Trading GmbH<br />
Am Gierath 20 E<br />
D-40885 Ratingen<br />
Tel. 0 21 02 - 94 20 1 - 0<br />
Fax 0 21 02 - 94 20 1 - 90<br />
www.leader-trading.com<br />
info@leader-trading.com<br />
Ferkinghoff <strong>Intern</strong>ational GmbH & Co. KG<br />
Schwanfelder Straße 8<br />
97241 Bergtheim bei Würzburg<br />
Telefon +49 (0)9384 88212-00<br />
info@waffen-ferkinghoff.com<br />
www.waffen-ferkinghoff.com<br />
Europa/Deutschland-Vertretungen: u. a. Magnum<br />
Research, Auto-Ordnance, KIMBER, Just Right Carbine,<br />
Mossberg<br />
SIMBATEC GmbH<br />
D-42697 Solingen<br />
info@simbatec.de<br />
www.simbatec.de<br />
Waimex<br />
Jagd und Sportwaffen GmbH<br />
Benno-Strauß-Straße 41<br />
D-90763 Fürth<br />
Tel. <strong>09</strong> 11 - 37 66 32 - 0<br />
Fax <strong>09</strong> 11 - 37 66 32 - 33<br />
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info@ballistol.de<br />
www.ballistol.de<br />
JAGD-LAMPEN<br />
Fenix GmbH, siehe Taschenlampen<br />
Jagdschule Blatt<br />
Tel. +49 6867 -560 770<br />
Jägerschule Seibt GmbH<br />
www.jagdschule-seibt.de<br />
info@jagdschule-seibt.de<br />
Tel. 06873 - 992707<br />
JAGDSCHULEN<br />
JAGD-, SPORT- UND SAMMLERWAFFEN<br />
Pedersoli Service Point<br />
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Inh. Stefan Raßmann<br />
Am Michelsbach 12 C<br />
D-99817 Eisenach<br />
Tel. 0 36 91 - 70 85 10 · Fax 0 36 91 - 89 38 88<br />
info@BlackPowderNo1.de<br />
www.BlackPowderNo1.de<br />
JAGDWAFFEN<br />
Mauser Jagdwaffen GmbH<br />
Ziegelstadel 1<br />
D-88316 Isny<br />
Tel. 0 75 62 - 974 97-0, Fax - 02<br />
info@mauser.com<br />
www.mauser.com<br />
LÄUFE<br />
www.lothar-walther.de<br />
Tel. 0 73 28 - 96 30 0, Fax -5066<br />
LAUFREINIGER<br />
BALLISTOL GmbH<br />
D-84168 Aham<br />
Militärentwickelte Laufreiniger<br />
Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />
Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />
info@ballistol.de<br />
www.ballistol.de<br />
BRUNOX AG / www.brunox.swiss<br />
siehe Rubrik Waffenpflege<br />
www.wm-intern.de
Lieferanten-Lexikon<br />
MESSER<br />
Giesser Messerfabrik GmbH<br />
www.giesser.de<br />
MESSER / SCHWERTER<br />
„Rough Rider” u.a. Messermarken<br />
Tel. 06073 - 742379, www.wolfster.de<br />
MESSERSCHÄRFER<br />
Gebr. Graef GmbH & Co KG<br />
Schneiden und schärfen<br />
D-59757 Arnsberg<br />
Tel. 0 29 32 - 97 03 -0<br />
www.Graef.de<br />
OPTIK<br />
BRESSER GmbH -Distributor<br />
pulsar@bresser.de<br />
www.bresser.de/pulsar<br />
SCHAFTPFLEGEMITTEL<br />
Scherell's SCHAFTOL-Das Original<br />
BALLISTOL-Klever GmbH<br />
D-84168 Aham<br />
Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />
Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />
info@ballistol.de · www.ballistol.de<br />
MÜNDUNGSVERSTELLUNGEN<br />
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Jagd- und Sportwaffentechnik<br />
Tel. 0 80 32 - 59 35<br />
service@fortner-waffen.de<br />
MUNITION<br />
Nammo LAPUA Oy<br />
Tel. 0049-172-5843201<br />
ralf.winter@lapua.com · www.lapua.com<br />
NARKOSE<br />
Jagd & Sportbedarf Jürgen Jöst<br />
Mooswiesen 17, D-88214 Ravensburg<br />
Tel. 0751 -66670, Fax -652<strong>09</strong>5<br />
mail@jjrv-waffen.de<br />
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