Studiengang Polizeivollzugsdienst NRW – eine Orientierung - Leseprobe
Das Studium für den Dienst in der Polizei ist in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchs-voller geworden. Mit dem vorliegenden Band liefern die handelnden Akteure der Polizeiausbildung in NRW den Studierenden wie Lehrenden eine schnelle Übersicht und Orientierung, um sich im Dickicht der Module und Teilmodule oder in der Vielzahl von Gremien und Zuständigkeiten zurechtzufinden.
Das Studium für den Dienst in der Polizei ist in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchs-voller geworden. Mit dem vorliegenden Band liefern die handelnden Akteure der Polizeiausbildung in NRW den Studierenden wie Lehrenden eine schnelle Übersicht und Orientierung, um sich im Dickicht der Module und Teilmodule oder in der Vielzahl von Gremien und Zuständigkeiten zurechtzufinden.
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Tobias Trappe / Heike Wächterowitz (Hrsg.)<br />
<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong><br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2
Inhalt<br />
Martin Bornträger<br />
Grußwort .....................................................................................................................................................3<br />
Tobias Trappe/Heike Wächterowitz<br />
Vorwort .......................................................................................................................................................5<br />
Das Management der Ausbildung .............................................................................................................. 9<br />
Stefan Kahl/Tobias Trappe<br />
Der Fachbereichsrat Polizei: Ein „hidden player“ der Ausbildung ..........................................................11<br />
Heike Wächterowitz<br />
Die Ausbildungsleitung <strong>–</strong> Mehr drin, als der Name vermuten lässt .......................................................13<br />
Polizeiarbeit lernen durch Wissenschaft .................................................................................................. 17<br />
Claudia Kaup/Andreas Kohl<br />
Wissenschaftliches Arbeiten? <strong>–</strong> „Ich will Polizist*in werden!“ <strong>–</strong> Das Fach „Grundlagen<br />
wissenschaftlichen Arbeitens“ (GwA) ....................................................................................................19<br />
Vanessa Salzmann<br />
Seminare und Thesis: Wissenschaft ganz praktisch ...............................................................................22<br />
Polizeiarbeit als Arbeit mit Menschen: Persönliche und soziale Kompetenzen ..................................... 25<br />
Ute Gintzel<br />
Training sozialer Kompetenzen (TSK) .....................................................................................................27<br />
Ines Zeitner<br />
Berufsrollenreflexion <strong>–</strong> ein Alleinstellungsmerkmal in der Polizeiausbildung ........................................29<br />
Ulrich Walbrühl<br />
Interkulturelle Kompetenz .....................................................................................................................32<br />
Laura Gammon<br />
Polizeiliches Fachenglisch .......................................................................................................................37<br />
Typisch Polizei: Die polizeispezifischen Fächer ........................................................................................ 41<br />
Susanne Thöne<br />
Einsatzlehre <strong>–</strong> Das Handwerkszeug immer dabei ...................................................................................43<br />
Sebastian Burbach<br />
Der Schwerpunkt der täglichen Dienstverrichtung: Verkehrsrecht/Verkehrslehre ................................45<br />
Stefan Mühlbauer<br />
Kriminalistik/Kriminaltechnik .................................................................................................................47<br />
Vanessa Salzmann<br />
Quo vadis Führungslehre? .....................................................................................................................48<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Polizei im Kontext der Gesellschaft: Die Sozialwissenschaften ............................................................... 51<br />
Stefan Kersting<br />
Kriminologie <strong>–</strong> Verbrechen verstehen ....................................................................................................53<br />
Thomas Grumke<br />
Demokratie als Nebenfach? Politikwissenschaft ....................................................................................55<br />
Markus Hilz<br />
Soziologie und Polizei. Fremd und doch so nah. ....................................................................................58<br />
Ulrich Walbrühl<br />
Psychologie ............................................................................................................................................64<br />
P S P © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
7
Das „Recht auf Rechte“: Die normativen Dimensionen der Polizeiarbeit ............................................... 69<br />
Emanuel John<br />
Menschenrechtsbildung <strong>–</strong> Menschenrechte wahrnehmen, bejahen und schützen ..............................71<br />
Jochen Smoydzin<br />
Staatsrecht .............................................................................................................................................73<br />
Martin Klein<br />
Eingriffsrecht <strong>–</strong> Erfolgskritische Anforderungen für kompetentes Handeln im Rechtsstaat ..................75<br />
André Bartmeier<br />
Das Fach „Strafrecht“ an der HSPV <strong>NRW</strong> ...............................................................................................79<br />
Marcello Baldarelli<br />
Das Fach Öffentliches Dienstrecht <strong>–</strong> ein Blick nach innen ......................................................................81<br />
Eike Bohlken/Michael Borowski/Marcus Freitag/Nanina Marika Sturm<br />
Ethik <strong>–</strong> <strong>Orientierung</strong>shilfe im beruflichen Handeln ................................................................................85<br />
Vom Verstehen zum Verwirklichen: Training und Praxis ......................................................................... 89<br />
LAFP <strong>NRW</strong><br />
Das Training <strong>–</strong> realitätsnahe Übungen bereiten auf die Praxis vor ........................................................91<br />
Isabel Schwarz/Uwe Schlewinski<br />
Mehr Polizei geht nicht! Die Praxis in der polizeilichen Ausbildung. ......................................................93<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1: Entscheidungsprozess ...................................................................................................................11<br />
Abb. 2: Übersicht der aktuellen strategischen Projekte ............................................................................12<br />
Abb. 3: Mitglieder und Aufgaben des Fachbereichsrates ..........................................................................12<br />
Abb. 4: Zahnradgetriebe Werbung, Auswahl, Einstellung und Ausbildung ...............................................13<br />
Abb. 5: Parallel laufende Prüfverfahren während der Ausbildung ............................................................14<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
8<br />
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
P S P
Martin Bornträger<br />
Präsident der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung <strong>NRW</strong><br />
Der Bachelorstudiengang für die Laufbahngruppe 2.1<br />
(ehem. gehobener Dienst) in der Polizei <strong>NRW</strong> hat in den<br />
letzten Jahren <strong>eine</strong> enorme Entwicklung erlebt:<br />
Seit 2008 wurde die Zahl der Einstellungen mehr als verdoppelt.<br />
Die Polizei ist in den letzten Jahren jünger und<br />
vielfältiger geworden und konnte auch viel mehr Frauen<br />
rekrutieren als es zuvor der Fall war. Damit einher ging ein<br />
deutlicher Anstieg auch bei der Zahl der haupt- wie nebenamtlich<br />
Lehrenden an der HSPV <strong>NRW</strong>.<br />
Dieser Prozess wurde begleitet von <strong>eine</strong>r immer stärkeren<br />
Professionalisierung sowohl in wissenschaftlicher wie in<br />
struktureller Hinsicht.<br />
Mit den wachsenden polizeilichen Aufgaben, den veränderten<br />
gesellschaftlichen Bedingungen und rasanten technologischen<br />
Entwicklungen ist das Studium heute wesentlich<br />
vielschichtiger und damit auch anspruchsvoller geworden.<br />
Das gilt für Studierende wie für Lehrende. In der gewachsenen<br />
Menge der Lehrinhalte, in der Ausdifferenzierung<br />
der Module und Teilmodule, in der Heterogenität der verantwortlichen<br />
Gremien und Stellen, in der Komplexität der<br />
Prozesse und Verfahren fällt es Studierenden wie Lehrenden<br />
manchmal schwer, sich zurecht zu finden. Zu den Unterschieden<br />
zwischen Theorie, Training und Praxis treten hin<br />
und wieder auch Differenzen zwischen polizeispezifischen,<br />
sozial-, geistes- und rechtswissenschaftlichen Fächern auf.<br />
In dieser Situation freue ich mich, dass wir mit diesem Band<br />
jetzt erstmals <strong>eine</strong> kl<strong>eine</strong> Einführung und <strong>Orientierung</strong> zum<br />
Studium <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in <strong>NRW</strong> vorlegen können. Der<br />
Band soll (nicht nur) neuen Lehrenden wie Studierenden<br />
die Möglichkeit geben, <strong>eine</strong>n Überblick über die polizeiliche<br />
Ausbildung zu bekommen. Die über 20 Beiträge bieten auch<br />
<strong>eine</strong>n ersten und schnellen Überblick über Kernpunkte der<br />
einzelnen Fachlichkeiten und Module, über einzelne Zuständigkeiten<br />
sowie über Leitmotive, die das gesamte Studium<br />
Grußwort<br />
für den anspruchsvollen Beruf der Polizeibeamtin und des<br />
Polizeibeamten prägen.<br />
Der Band ersetzt natürlich nicht das Studium und die Auseinandersetzung<br />
mit den vielen Details, ohne deren Kenntnis<br />
polizeiliche Arbeit nicht möglich ist <strong>–</strong> diese Erwartung (oder<br />
vielleicht sogar: diese Hoffnung) muss ich leider enttäuschen.<br />
Aber er gibt doch die äußerst hilfreiche Möglichkeit,<br />
diese vielen Inhalte in <strong>eine</strong>n breiteren Zusammenhang einzuordnen<br />
und damit „den Wald vor lauter Bäumen“ nicht<br />
aus den Augen zu verlieren. Ich möchte mich daher bei<br />
allen, die an diesem Band mitgewirkt haben, ausdrücklich<br />
bedanken <strong>–</strong> auch und gerade weil ich weiß, dass dies neben<br />
der täglichen Arbeit <strong>eine</strong>n hohen zusätzlichen Einsatz erforderte.<br />
Unseren Studierenden und Lehrenden wünsche ich,<br />
dass sie dieses Werk immer wieder einmal zur Hand nehmen<br />
und dabei die <strong>eine</strong> oder andere Hilfestellung für die<br />
eigene Arbeit und das eigene Studium finden.<br />
Ich verbinde diesen Band auch mit der Hoffnung, dass er<br />
auch über die <strong>NRW</strong>-Grenzen hinaus rezipiert wird. Ein Austausch<br />
über Ziele und Inhalte der Polizeiausbildung über die<br />
Ländergrenzen hinweg schätze ich als sehr gewinnbringend<br />
und wertvoll ein. <strong>NRW</strong> hat seit der Reform des Studiums<br />
die Polizeiausbildung modernisiert, die vielleicht auch über<br />
<strong>NRW</strong> hinaus Impulse geben kann.<br />
Als Präsident dieser Hochschule bin ich dankbar, dass wir<br />
die Herausforderungen der letzten Jahre gemeinsam angegangen<br />
sind, den Einsatz aller Handelnden schätze ich sehr.<br />
Zwischen Theorie und Praxis, Wissenschaft und Polizei, Forschung<br />
und Erfahrung gab es lange Zeit kaum gemeinsame<br />
Nenner. Dass wir an vielen Stellen neue Brücken bauen<br />
konnten, ist <strong>eine</strong> Entwicklung, die wegweisend ist.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Das vorliegende Werk kann vielleicht ein weiterer Baustein<br />
für das wechselseitige Verständnis all derer sein, die sich für<br />
ein zukunftsfähiges Studium bei der Polizei <strong>NRW</strong> engagieren.<br />
P S P © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
3
<br />
Tobias Trappe/Heike Wächterowitz<br />
Herausgeber<br />
Vorwort<br />
Das Studium für den <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> in <strong>NRW</strong> ist nicht<br />
nur durch die Fülle an Inhalten, sondern auch durch die<br />
große Zahl an Modulen und Teilmodulen, durch s<strong>eine</strong> verschachtelte<br />
Struktur oder durch die Vielzahl der verantwortlichen<br />
Akteure kaum zu überblicken. Mit dieser Schwierigkeit<br />
haben Studierende wie Lehrende gleichermaßen zu<br />
kämpfen. Gerade am Anfang des Studiums, aber auch zu<br />
Beginn <strong>eine</strong>r Lehrtätigkeit an der Hochschule für Polizei<br />
und öffentliche Verwaltung (HSPV) in <strong>NRW</strong>, im Rahmen des<br />
fachpraktischen Studiums beim Landesamt für Ausbildung,<br />
Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP)<br />
<strong>NRW</strong> oder bei den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden<br />
(EuA-Behörden) fällt es doch sehr schwer, sich im Ganzen<br />
des Studiums zu orientieren. Das gilt nicht nur angesichts<br />
der Spannungen zwischen Theorie und Praxis, die die Ausbildung<br />
für den <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> seit je her begleiten<br />
und die regelmäßig auch zu Problemen bei der „Verzahnung“<br />
nicht nur in der Organisation des Studiums, sondern<br />
auch in der Lehre führen. Auch die Theorie selbst ist inzwischen<br />
unübersichtlich. Die einzelnen Fachlichkeiten haben<br />
sich so ausdifferenziert, spezialisiert und an innerer Komplexität<br />
gewonnen, dass <strong>eine</strong> Verständigung über die eigenen<br />
Fachgrenzen hinaus spürbar schwieriger oder bisweilen<br />
unmöglich geworden ist.<br />
Der vorliegende Band kann und will dieses Problem nicht<br />
lösen. Aber er will doch Lehrenden wie interessierten Studierenden<br />
die Möglichkeit geben, sich mit einigermaßen<br />
überschaubarem Aufwand über das zu informieren, wo rum<br />
es in diesem anspruchsvollen Studium eigentlich geht und<br />
was aus Sicht der einzelnen Fächer und (Teil-)Module wirklich<br />
wichtig ist.<br />
Der Band zeigt, dass die Vergewisserung über den Kern<br />
der jeweils eigenen Tätigkeit von Seiten der Beteiligten auf<br />
selbst wieder heterogene Weise vorgenommen wurde: Teilweise<br />
ausgesprochen differenziert und detailliert, teilweise<br />
sehr komprimiert, mal mehr mal weniger wissenschaftlich<br />
orientiert. Wir haben diese Unterschiedlichkeit nicht harmonisiert,<br />
denn in ihnen drücken sich ein jeweils eigenes<br />
Selbstverständnis oder fachspezifische Traditionen aus, die<br />
gewahrt werden sollen. Trotzdem hoffen wir, mit diesem<br />
Band <strong>eine</strong>n Beitrag für ein gemeinsames Bild vom Studium<br />
liefern zu können. Wir danken daher dem VDP Buchvertrieb,<br />
dass er den Mut hatte, diesen Band in sein Programm aufzunehmen<br />
und als Sonderband der Zeitschrift Polizei <strong>–</strong> Studium<br />
<strong>–</strong> Praxis (PSP) herauszugeben. Vor allem danken wir<br />
allen Autorinnen und Autoren, die sich bei diesem nicht<br />
leichten Projekt engagiert haben. Für uns ist dieser Band<br />
auch Ausdruck unserer gemeinsamen Verantwortung für<br />
das Gelingen des Studiums <strong>Polizeivollzugsdienst</strong>.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
P S P © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
5
<br />
Inhalt<br />
Martin Bornträger<br />
Grußwort ..................................................................................................................................................... 3<br />
Tobias Trappe/Heike Wächterowitz<br />
Vorwort ....................................................................................................................................................... 5<br />
Das Management der Ausbildung .............................................................................................................. 9<br />
Stefan Kahl/Tobias Trappe<br />
Der Fachbereichsrat Polizei: Ein „hidden player“ der Ausbildung ..........................................................11<br />
Heike Wächterowitz<br />
Die Ausbildungsleitung <strong>–</strong> Mehr drin, als der Name vermuten lässt .......................................................13<br />
Polizeiarbeit lernen durch Wissenschaft .................................................................................................. 17<br />
Claudia Kaup/Andreas Kohl<br />
Wissenschaftliches Arbeiten? <strong>–</strong> „Ich will Polizist*in werden!“ <strong>–</strong> Das Fach „Grundlagen<br />
wissenschaftlichen Arbeitens“ (GwA) .................................................................................................... 19<br />
Vanessa Salzmann<br />
Seminare und Thesis: Wissenschaft ganz praktisch ............................................................................... 22<br />
Polizeiarbeit als Arbeit mit Menschen: Persönliche und soziale Kompetenzen ..................................... 25<br />
Ute Gintzel<br />
Training sozialer Kompetenzen (TSK) ..................................................................................................... 27<br />
Ines Zeitner<br />
Berufsrollenreflexion <strong>–</strong> ein Alleinstellungsmerkmal in der Polizeiausbildung ........................................ 29<br />
Ulrich Walbrühl<br />
Interkulturelle Kompetenz ..................................................................................................................... 32<br />
Laura Gammon<br />
Polizeiliches Fachenglisch ....................................................................................................................... 37<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Typisch Polizei: Die polizeispezifischen Fächer ........................................................................................ 41<br />
Susanne Thöne<br />
Einsatzlehre <strong>–</strong> Das Handwerkszeug immer dabei ................................................................................... 43<br />
Sebastian Burbach<br />
Der Schwerpunkt der täglichen Dienstverrichtung: Verkehrsrecht/Verkehrslehre ................................ 45<br />
Stefan Mühlbauer<br />
Kriminalistik/Kriminaltechnik ................................................................................................................. 47<br />
Vanessa Salzmann<br />
Quo vadis Führungslehre? ..................................................................................................................... 48<br />
Polizei im Kontext der Gesellschaft: Die Sozialwissenschaften ............................................................... 51<br />
Stefan Kersting<br />
Kriminologie <strong>–</strong> Verbrechen verstehen .................................................................................................... 53<br />
Thomas Grumke<br />
Demokratie als Nebenfach? Politikwissenschaft .................................................................................... 55<br />
Markus Hilz<br />
Soziologie und Polizei. Fremd und doch so nah. .................................................................................... 58<br />
Ulrich Walbrühl<br />
Psychologie ............................................................................................................................................ 64<br />
P S P © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
7
<br />
Das „Recht auf Rechte“: Die normativen Dimensionen der Polizeiarbeit ............................................... 69<br />
Emanuel John<br />
Menschenrechtsbildung <strong>–</strong> Menschenrechte wahrnehmen, bejahen und schützen .............................. 71<br />
Jochen Smoydzin<br />
Staatsrecht ............................................................................................................................................. 73<br />
Martin Klein<br />
Eingriffsrecht <strong>–</strong> Erfolgskritische Anforderungen für kompetentes Handeln im Rechtsstaat ..................75<br />
André Bartmeier<br />
Das Fach „Strafrecht“ an der HSPV <strong>NRW</strong> ............................................................................................... 79<br />
Marcello Baldarelli<br />
Das Fach Öffentliches Dienstrecht <strong>–</strong> ein Blick nach innen ...................................................................... 81<br />
Eike Bohlken/Michael Borowski/Marcus Freitag/Nanina Marika Sturm<br />
Ethik <strong>–</strong> <strong>Orientierung</strong>shilfe im beruflichen Handeln ................................................................................ 85<br />
Vom Verstehen zum Verwirklichen: Training und Praxis ......................................................................... 89<br />
LAFP <strong>NRW</strong><br />
Das Training <strong>–</strong> realitätsnahe Übungen bereiten auf die Praxis vor ........................................................91<br />
Isabel Schwarz/Uwe Schlewinski<br />
Mehr Polizei geht nicht! Die Praxis in der polizeilichen Ausbildung. ......................................................93<br />
Abbildungen<br />
Abb. 1: Entscheidungsprozess ................................................................................................................... 11<br />
Abb. 2: Übersicht der aktuellen strategischen Projekte ............................................................................ 12<br />
Abb. 3: Mitglieder und Aufgaben des Fachbereichsrates .......................................................................... 12<br />
Abb. 4: Zahnradgetriebe Werbung, Auswahl, Einstellung und Ausbildung ............................................... 13<br />
Abb. 5: Parallel laufende Prüfverfahren während der Ausbildung ............................................................ 14<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
8<br />
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
P S P
Das Management<br />
der Ausbildung<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2
Der Fachbereichsrat Polizei: Ein „hidden player“ der Ausbildung<br />
Stefan Kahl, MBA<br />
KD, Dozent für Eingriffsrecht/Einsatzlehre am Studienort Köln, Sprecher des Fachbereichs Polizei<br />
Dr. Tobias Trappe<br />
Professor für Ethik am Studienort Duisburg, stv. Sprecher des Fachbereichs Polizei<br />
Der Fachbereichsrat Polizei: Ein „hidden player“<br />
der Ausbildung<br />
Der Fachbereichsrat Polizei ist ein oft unterschätzter,<br />
aber wichtiger Akteur im komplexen Gefüge<br />
des Studiums für den Polizeidienst. Als s<strong>eine</strong> Kernaufgabe<br />
wird die Gestaltung der Studienordnung<br />
hervorgehoben. Der Beitrag betont ferner die Bedeutung<br />
der strategischen Entwicklung des Fachbereichsrates,<br />
erläutert s<strong>eine</strong> durchaus heterogene<br />
Zusammensetzung und macht deutlich, warum<br />
die Kooperation mit der Zivilgesellschaft wichtig<br />
ist. In all dem zeigt sich die besondere Verantwortung,<br />
die diesem Gremium sowohl für die polizeiliche<br />
Ausbildung als auch für die Hochschulkultur<br />
zukommt.<br />
Der Fachbereichsrat im Spannungsfeld von Theorie,<br />
Training und Praxis<br />
Das polizeiliche Studium wird von verschiedenen Institutionen<br />
und Gremien getragen. Allen voran dem Innenministerium,<br />
das mit der Genehmigung des <strong>Studiengang</strong>s und<br />
der Aufsicht über die ihm nachgeordneten Behörden und<br />
Einrichtungen die Gesamtverantwortung für die Ausbildung<br />
trägt. Da das Studium nach dem Grundprinzip Theorie<br />
<strong>–</strong> Training <strong>–</strong> Praxis aufgebaut ist, wird es in diesen drei<br />
Bereichen von unterschiedlichen Bildungsträgern organisiert:<br />
Der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung<br />
(HSPV <strong>NRW</strong>) für die Theorie, dem Landesamt für Ausbildung,<br />
Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei<br />
(LAFP <strong>NRW</strong>) für das Training und den Einstellungs- und<br />
Ausbildungsbehörden der Polizei <strong>NRW</strong> (EuA-Behörden) für<br />
die Praxis. Sie alle sorgen dafür, dass die Inhalte des Curriculums<br />
gemeinsam umgesetzt werden. Aber wer beschließt,<br />
was in Theorie, Training und Praxis gelehrt wird? Aufgrund<br />
der Vielzahl an Akteuren, aber auch Veränderungen in der<br />
polizeilichen Ausbildung u.a. durch die Umstellung auf den<br />
Bachelor oder angepasste Zuständigkeiten ist es wenig verwunderlich,<br />
dass hierzu unterschiedliche Vorstellungen bestehen.<br />
Der Fachbereichsrat Polizei wird hier bestenfalls mit<br />
der Umsetzung von Entscheidungen über die Studieninhalte<br />
in Verbindung gebracht. Weit gefehlt, könnte man sagen…!<br />
Den Weg zur Polizei ebnen: Die Kernaufgabe des<br />
Fachbereichsrates Polizei<br />
Welche Aufgaben der Fachbereichsrat Polizei im Zusammenspiel<br />
zwischen den verschiedenen Akteuren hat, das<br />
wird in verschiedenen Rechtsquellen genau festgelegt. Zunächst<br />
im Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst (FHGöD).<br />
Als Kernaufgabe des Fachbereichsrates steht an erster Stelle<br />
die Beschlussfassung über die „Studienordnung“ (§ 13<br />
Abs. 1 Nr. 1 FHGöD). In <strong>eine</strong>r solchen Studienordnung wird<br />
nicht weniger als „Inhalt und Aufbau des Studiums“ geregelt<br />
(§ 26 Abs. 1 S. 1 FHGöD), d.h. vor allem der Studienverlauf,<br />
die gelehrten Themen und Kompetenzziele sowie Art und<br />
Umfang der Leistungsnachweise. Was man lernen und welche<br />
Prüfungen man bestehen muss, um später als Polizeibeamtin<br />
oder Polizeibeamter arbeiten zu können, das wird<br />
also nirgendwo anders als im Fachbereichsrat beschlossen.<br />
Darin liegt augenscheinlich <strong>eine</strong> sehr hohe Verantwortung<br />
für s<strong>eine</strong> Mitglieder, das Studium klug auf die Belange der<br />
Polizeipraxis auszurichten und dabei gleichzeitig dem wissenschaftlichen<br />
Anspruch an <strong>eine</strong>n Bachelorabschluss gerecht<br />
zu werden. Den Änderungen, die hier durch den Fachbereichsrat<br />
vorgenommen werden, muss zwar der Senat<br />
zustimmen und das Innenministerium muss sie genehmigen,<br />
aber k<strong>eine</strong> andere Instanz kann über den „Kopf des<br />
Fachbereichsrates“ hinweg Korrekturen am Studium vornehmen.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Abb. 1: Entscheidungsprozess<br />
Die Entwicklung des <strong>Studiengang</strong>s ist daher <strong>eine</strong> Daueraufgabe<br />
des Fachbereichsrates. Mal sind es kl<strong>eine</strong>re Veränderungen,<br />
die vorgenommen werden müssen und die lediglich<br />
die einzelnen Fachlichkeiten isoliert für sich betreffen,<br />
bisweilen sind es aber größere Entwicklungen <strong>–</strong> weil z.B.<br />
die Studierendenzahlen massiv ansteigen und der Studienverlauf<br />
in dieser Form von den drei Bildungsträgern nicht<br />
mehr umsetzbar ist oder weil sich bestimmte Herausforderungen<br />
so sehr in den Vordergrund drängen, dass mit<br />
<strong>eine</strong>m veränderten Studium darauf reagiert werden muss<br />
(z.B. rassistische und rechtsextreme Entwicklungen in Polizei<br />
und Gesellschaft). Ist das der Fall, dann übernimmt der<br />
Fachbereichsrat die enorm anspruchsvolle Aufgabe, <strong>eine</strong>n<br />
komplexen Prozess der curricularen Weiterentwicklung zu<br />
organisieren, in dem dann weitreichende Veränderungen<br />
P S P © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden<br />
Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
11
Das Management der Ausbildung<br />
analysiert, diskutiert, evaluiert und letztlich beschlossen<br />
werden.<br />
Diese verantwortungsvolle Aufgabe, aber auch die weiteren,<br />
im § 13 FHGöD genannten Aufgaben können nur dann<br />
erfolgreich bewältigt werden, wenn der Fachbereichsrat<br />
<strong>eine</strong> klare Perspektive festlegt. Das geschieht vor allem dadurch,<br />
dass er sich strategisch entwickelt. Konkret bedeutet<br />
dies, dass er immer wieder neu künftige Herausforderungen<br />
s<strong>eine</strong>r Arbeit identifiziert und sich entsprechende Ziele<br />
setzt. Welche Themen in welchem Maße und in welcher<br />
Form für den Fachbereichsrat relevant werden, das kann er<br />
also durchaus selbst bestimmen, z.B. aktuell die Digitalisierung<br />
und die Werte- und Menschenrechtsbildung. Nimmt er<br />
diese Chance wahr, dann gewinnt der Fachbereichsrat ein<br />
eigenes und unverwechselbares Profil. Umgesetzt wird die<br />
Strategie durch <strong>eine</strong>n Fachbereichsentwicklungsplan, also<br />
durch das Einsetzen von Ausschüssen oder Beauftragten.<br />
Die HSPV <strong>NRW</strong> hat z.B. mit dem Beauftragten für Menschenrechtsbildung<br />
<strong>eine</strong> bundesweit einmalige Institution<br />
geschaffen, durch die die menschenrechtliche Verantwortung<br />
nicht nur der Polizei, sondern auch der Lehre nachhaltig<br />
unterstrichen wird.<br />
Abb. 2: Übersicht der aktuellen strategischen Projekte<br />
Vielfalt von Interessen: Wer sitzt im Fachbereichsrat?<br />
Für diese komplexen Aufgaben muss der Fachbereichsrat<br />
unterschiedliche, manchmal auch widersprüchliche Interessen<br />
berücksichtigen: Interessen der Praxis, Interessen<br />
der Wissenschaft, Interessen der Lehrenden, Interessen der<br />
Verwaltung und natürlich ganz besonders: die Interessen<br />
der Studierenden. Und daher gehören dem Fachbereichsrat<br />
Polizei als stimmberechtigte Mitglieder nicht nur Vertreter<br />
der drei Bildungsträger an, sondern auch Studierende.<br />
Abb. 3: Mitglieder und Aufgaben des Fachbereichsrates<br />
Die Vertreter haben oft ganz heterogene Vorstellungen von<br />
dem, was für das Studium und damit für die Polizei wichtig<br />
und richtig ist <strong>–</strong> und deswegen ist <strong>eine</strong> offene, vertrauensvolle<br />
und wohlwollende Diskussions- und Partizipationskultur<br />
unter den einzelnen Akteuren so ungemein wichtig. Wer<br />
sich in den Entscheidungsprozessen nicht gehört und daher<br />
übergangen fühlt, der wird sich im Zweifel mit eben diesen<br />
Entscheidungen schwertun oder sich womöglich querstellen.<br />
Deswegen gehört zur Arbeit des Fachbereichsrates<br />
auch <strong>eine</strong> aktive Kommunikationspolitik mit möglichst allen<br />
Beteiligten. Digitale Formate wie die inzwischen etablierten<br />
Veranstaltungen „Fachbereich im Gespräch“ ermöglichen<br />
es heute, dass Überlegungen, Themen, Fragen, Ideen oder<br />
Entscheidungen des Fachbereichsrates öffentlich diskutiert<br />
werden können.<br />
Der Dialog mit der Zivilgesellschaft<br />
Die Polizei arbeitet zusehends in <strong>eine</strong>m immer komplexer<br />
werdenden gesellschaftlichen Feld. Sie steht tagtäglich vor<br />
<strong>eine</strong>r Vielzahl sehr heterogener Erwartungen, denen sie<br />
gerecht werden soll. Die Fähigkeit und die Bereitschaft, die<br />
vielen Perspektiven einzubeziehen, zeichnet daher <strong>eine</strong><br />
anspruchsvolle Arbeit auch auf der Ebene der Ausbildung<br />
aus. Für <strong>NRW</strong> heißt das z.B., dass hier die Kooperation mit<br />
zivilgesellschaftlichen Akteuren aktiv gesucht wird: bei der<br />
Entwicklung des <strong>Studiengang</strong>s ebenso wie auch bei der<br />
Durchführung etwa von Fortbildungen. Indem der Fachbereichsrat<br />
solche Entwicklungen anstößt und fördert, stellt er<br />
<strong>eine</strong>n wichtigen Beitrag dar für die Öffnung der Polizei hin<br />
zur Zivilgesellschaft.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Freiheit ernst genommen: Der Fachbereichsrat<br />
als Teil der hochschulischen Selbstverwaltung<br />
Und deswegen ist es auch wichtig, dass sich im Fachbereichsrat<br />
möglichst viele engagieren: Lehrende wie Studierende.<br />
Auch wenn die Arbeit in diesen und anderen Gremien, Ausschüssen<br />
oder Arbeitsgruppen mitunter sehr anstrengend<br />
ist: Gerade hier wird die Selbstverwaltung lebendig, gerade<br />
hier zeigt sich, ob <strong>eine</strong> Hochschule es ernst meint mit der<br />
ihr zugestandenen Freiheit oder ob sie die Chancen <strong>eine</strong>r<br />
solchen (Teil-)Autonomie verspielt. Das ist auch der Grund,<br />
warum die Arbeit im Fachbereichsrat vor allem <strong>eine</strong>s ist: ein<br />
Ehrenamt.<br />
12<br />
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Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
P S P
Die Ausbildungsleitung <strong>–</strong> Mehr drin, als der Name vermuten lässt<br />
Heike Wächterowitz M.A.<br />
PHKin, PP Köln, Geschäftsführerin der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden<br />
Die Ausbildungsleitung <strong>–</strong> Mehr drin, als der Name<br />
vermuten lässt<br />
Zusammenfassung: Der Beitrag verdeutlicht, dass<br />
die Ausbildungsleitungen mehr sind als die Koordinatoren<br />
der fachpraktischen Ausbildung. Personalwerbung,<br />
-auswahl, -einstellung und Ausbildung<br />
sind untrennbare Bestandteile <strong>eine</strong>r<br />
Ausbildungsleitung. Sie arbeiten wie ein Zahnradgetriebe<br />
und können nicht isoliert voneinander betrachtet<br />
werden. Eine der wichtigsten Aufgabe der<br />
Ausbildungsleitungen ist die Prüfung der beamtenrechtlichen<br />
Voraussetzungen für <strong>eine</strong> Ernennung<br />
zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar.<br />
Als Akteur im Gefüge der polizeilichen Ausbildung darf die<br />
„Ausbildungsleitung“ nicht fehlen. Auf der Suche nach Beschreibungen<br />
von Aufgaben und Zuständigkeiten <strong>eine</strong>r Ausbildungsleitung,<br />
ist ein Studium von Gesetzen, Verordnungen,<br />
zahlreicher Erlasse und Verfügungen vonnöten. 1 Eine<br />
Reflexion sucht man hingegen vergebens. In der polizeilichen<br />
Welt, die aus eben diesen Rechtsnormen geprägt ist,<br />
fällt der Versuch <strong>eine</strong> Metaebene der Ausbildungsleitung<br />
zu beschreiben nicht leicht. Nominal betrachtet, leitet <strong>eine</strong><br />
Ausbildungsleitung die Ausbildung. Das Aufgabenspektrum<br />
ist hingegen weitaus umfangreicher. Je nach Größe der Behörde<br />
werden hier alle laufbahnrechtlichen Aufgaben der<br />
Polizei <strong>NRW</strong> und die der Verwaltung mit Ausbildungsbezug<br />
bearbeitet. 2 Das betrifft nicht nur die Zeit des dreijährigen<br />
Studiums von Anwärterinnen und Anwärtern der Polizei und<br />
der Verwaltung. In diesem Artikel wird der Fokus indes auf<br />
das Aufgabenspektrum der polizeilichen Ausbildung gelegt.<br />
Die Suche, die Auswahl und die Ausbildung des personellen<br />
Nachwuchses für die Polizei <strong>NRW</strong> ist ein komplexer Prozess<br />
mit vielen Beteiligten. Der Personalbedarf ist hoch, die Verantwortung<br />
allerdings auch. Nicht nur für das mannigfaltige<br />
Aufgabenspektrum von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.<br />
3 Die Ausbildungsleitung ist hier zwar nur ein Teil der<br />
beteiligten Akteure, nimmt jedoch im Prozess der Selektion<br />
in der Ausbildung <strong>eine</strong> entscheidende Rolle ein. Für Nachvollziehbarkeit<br />
dieser Prozesse werden diese im Folgenden<br />
kurz beschrieben:<br />
Chronologisch betrachtet, lassen sich die Geschäftsvorgänge<br />
der polizeilichen Ausbildung in <strong>eine</strong>r Spanne zwischen<br />
der Gewinnung von Berufsinteressierten und der Ernennung<br />
am Ende des Vorbereitungsdienstes beschreiben.<br />
Mit <strong>eine</strong>m Erlass des IM <strong>NRW</strong> aus 2008 (Konzept 1100)<br />
wurden die Bereiche Werbung, Auswahl, Einstellung und<br />
Ausbildung zusammengefügt. Zehn Kreispolizeibehörden<br />
(KPB) 4 wurden zu Einstellungs- und Ausbildungsbehörden<br />
(EuA-Behörden) 5 , alle anderen (37) zu Kooperationsbehörden<br />
benannt. Der Kerngedanke des damaligen Innenministeriums<br />
in <strong>NRW</strong> bestand darin, alle für <strong>eine</strong> Kreispolizeibehörde<br />
relevanten Ausbildungsthemen in <strong>eine</strong>r Dienststelle<br />
zusammenzufassen. 6 Alle Maßnahmen der Themenfelder<br />
von Personalwerbung, -auswahl, Einstellung und Ausbildung<br />
werden in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium<br />
des Innern (IM <strong>NRW</strong>), dem Landesamt für Ausbildung,<br />
Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP <strong>NRW</strong>), der<br />
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV<br />
<strong>NRW</strong>) und den KPB getroffen. Die Aufgabendarstellung der<br />
Ausbildungsleitungen kann daher nicht isoliert dargestellt<br />
werden. Das Zusammenspiel von Werbung, Auswahl, Einstellung<br />
und Ausbildung verlaufen in <strong>eine</strong>m kohärenten und<br />
interdependenten System, analog <strong>eine</strong>s Zahnradgetriebes.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Abb. 4: Zahnradgetriebe Werbung, Auswahl, Einstellung und Ausbildung 7<br />
Die Abbildung soll verdeutlichen, dass Veränderungen in<br />
<strong>eine</strong>m dieser Themenfelder generell Wirkung auf alle ande-<br />
1 Das sind z.B.: Landesbeamtengesetz <strong>NRW</strong>, Laufbahnverordnung der Polizei <strong>NRW</strong>, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Laufbahnabschnitt II Bachelor,<br />
Fachpraxiserlass, Tutoren- und Multiplikatorenkonzept etc.<br />
2 Einige Ausbildungsleitungen koordinieren auch externe Hospitationen und Praktika von Externen, die der Ausbildung dienen (z.B. Rechtsrefrendare, Studierende<br />
des Bundeskriminalamtes, Jurastudierende etc.).<br />
3 Vgl. Wendekamm und Model 2019., S. 275<strong>–</strong>276.<br />
4 Vor 2008 gab es acht Behörden mit Einstellungsbefugnis und dementsprechned mit <strong>eine</strong>r Ausbildungsleitung.<br />
5 Bei den zehn EuA-Behörden handelt es sich um: Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster.<br />
6 Die Umsetzung erfolgte allerdings nur in acht von zehn EuA-Behörden.<br />
7 Eigene Darstellung.<br />
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Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
13
Das Management der Ausbildung<br />
ren Bereiche entfalten. Auch politische Linien der Landesregierung<br />
haben <strong>eine</strong>n großen Einfluss. Hier sind beispielsweise<br />
die Höhe der Einstellungszahlen oder Entscheidungen zu<br />
spezialisierten Ausbildungsgängen genannt. 8<br />
Für <strong>eine</strong>n Blick „Hinter die Kulissen der Ausbildungsleitung<br />
werden im Folgenden kurz die Aufgabenfelder beschrieben.<br />
Personalwerbung<br />
Der jährlich vom Innenministerium erstellte Einstellungserlass<br />
gibt Anzahl, Mittel und Bedingungen von Personalwerbung,<br />
-auswahl und -einstellung der Polizei <strong>NRW</strong> vor. Das<br />
LAFP <strong>NRW</strong> nimmt die Aufgaben der zentralen Personalwerbung<br />
wahr. Das Werberahmenkonzept bestimmt dabei den<br />
einheitlichen Rahmen. Neben vielen weiteren Aufgaben gehören<br />
alle Personalwerbemaßnahmen dazu, die <strong>eine</strong>n überregionalen<br />
Wirkungskreis haben (z.B. Großmessen, Social-<br />
Media, Kino- und Radiowerbung) Der Fokus landeszentraler<br />
Werbemaßnahmen liegt in erster Linie in der Gewinnung<br />
von Interessentinnen und Interessenten für den Polizeiberuf.<br />
Die Aufgaben der örtlichen Personalwerberinnen und -werber<br />
bei den Ausbildungsleitungen liegen <strong>eine</strong>rseits in der<br />
Gewinnung von Interessierten für den Polizeiberuf durch<br />
örtliche Maßnahmen (Messen, Informationsveranstaltungen,<br />
Schulbesuche, Schülerbetriebspraktika, Berufsfindungstage<br />
etc.), andererseits in der Einzelberatung der gewonnenen<br />
Interessentinnen und Interessenten, sowie der<br />
Bewerberinnen und Bewerber. Die im Onlineverfahren generierten<br />
Datensätze werden vom LAFP an die Wohnsitzbehörde<br />
gespiegelt. Die Personalwerberin oder der Personalwerber<br />
nimmt Kontakt zu den Bewerbenden auf und berät<br />
im Einzelgespräch zum Berufsalltag, Karrieremöglichleiten,<br />
dem Auswahlverfahren und dem Bachelorstudiengang.<br />
Personalauswahl<br />
Das mehrstufige Auswahlverfahren wird zum Großteil vom<br />
LAFP geführt. Jede Verfahrensstufe kann zum Ausschluss<br />
führen. Zunächst werden eingehende Onlinebewerbungen<br />
gesichtet und überprüft. Bewerberinnen und Bewerber mit<br />
vollständigen und korrekten Unterlagen werden zum schriftlichen<br />
Test eingeladen. Wird dieser bestanden, erfolgen der<br />
„Wiener Test“ (komplexes Reaktions-Messverfahren) und<br />
ein Formalgespräch. Je nach Kapazitäten des polizeiärztlichen<br />
Dienstes beim LAFP und den EuA-Behörden werden<br />
erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber zum nächsten<br />
Verfahrensschritt eingeladen.<br />
Das Assessment-Center findet dezentral in den Behörden<br />
statt. 9 Die Koordination der Termine, das Bereitstellen der<br />
Logistik und der Einsatz des Auswahlpersonals (Rater und<br />
Rollenspieler) ist Aufgabe der Ausbildungsleitung. Rater und<br />
Rollenspieler sind zumeist Führungskräfte der Behörde aus<br />
allen Direktionen. Die Bewerberinnen und Bewerber absolvieren<br />
<strong>eine</strong>n Kurzvortrag, zwei Konfliktrollenspiele und ein<br />
strukturiertes Interview. Die Ergebnisse aller Auswahltage<br />
werden in <strong>eine</strong>m Rangordnungswert zusammengefasst.<br />
Geeignete und taugliche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten<br />
in Abhängigkeit ihres Wertes und der vom IM <strong>NRW</strong><br />
festgelegten Anzahl der Einstellungen <strong>eine</strong>n Einstellungsbescheid.<br />
Einstellung<br />
Die vom LAFP <strong>NRW</strong> festgelegten Einzustellenden werden im<br />
Folgenden an die EuA-Behörden übermittelt. Die jeweilige<br />
Ausbildungsleitung führt alle erforderlichen personalrechtlichen<br />
und verwaltungspraktischen Vorbereitungen für <strong>eine</strong><br />
Einstellung zum 1. September <strong>eine</strong>s Jahres durch. Für große<br />
EuA-Behörden liegt die Zahl der Einstellungen zurzeit bei<br />
über 300 zukünftigen Anwärterinnen und Anwärtern pro<br />
Jahr. Im Monat August herrscht deshalb „Hochkonjunktur“.<br />
Für den jeweiligen Abschlussjahrgang werden alle Vorbereitungen<br />
zur Ernennung zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar<br />
getroffen. Die Umsetzung des Versetzungsverfahrens<br />
führt ebenfalls die jeweilige Ausbildungsleitung<br />
durch. Zusammen mit den Aufgaben des Einstellungsverfahrens<br />
fallen hier viele Überstunden und „Papierberge“ an.<br />
Eine Herausforderung stellt für alle Bildungsträger die Verteilung<br />
der Studierenden dar. Die Kapazitäten der Hochschulstandorte<br />
und Trainingsstandorte sind begrenzt. Die<br />
Anzahl der Streifenwagen und Büroflächen der Kommissariate<br />
ebenfalls. Daher ist es nicht immer möglich, dass<br />
Hochschul-, Trainings- und Praxisstandort in Wohnortnähe<br />
liegen. Die Benachrichtigung, dass ein Wunschbildungsstandort<br />
nicht erfüllt werden kann, erfolgt durch die Ausbildungsleitung.<br />
Für einige dieser betroffenen Einzustellenden<br />
ist das ein Grund, das Studium nicht anzutreten.<br />
Ausbildung<br />
Das Studium/die Ausbildung beginnt mit der <strong>Orientierung</strong>swoche<br />
in den EuA-Behörden. Eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst<br />
ist mit <strong>eine</strong>r Ernennung zur Polizeikommissaranwärterin/zum<br />
Polizeikommissaranwärter verbunden. Im<br />
Gegensatz zur studienrechtlichen Prüfung, an dessen Ende<br />
im Erfolgsfall die Graduierung steht, obliegt den Ausbildungsleitungen<br />
die Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen<br />
für <strong>eine</strong> Ernennung.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
Abb. 5: Parallel laufende Prüfverfahren während der Ausbildung 10<br />
Mit dieser Prüfung ist <strong>eine</strong> der wichtigsten und verantwortungsvollsten<br />
Aufgaben der Ausbildungsleitung beschrieben.<br />
8 Die Aufzählung möglicher Einflussfaktoren ist nicht abschließend. So können auch gravierende Ereignisse, wie die Kölner Silvesternach 2015, die Sicherheitsarchitektur<br />
prägen, vgl. Werner und Schmied 2019, S. 125.<br />
9 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags prüft <strong>eine</strong> bildungsträgerübergreifende Arbeitsgruppe <strong>eine</strong> Zentralisierung des Assessmentcenters beim LAFP<br />
<strong>NRW</strong>.<br />
10 Eigene Darstellung.<br />
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Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
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Die Ausbildungsleitung <strong>–</strong> Mehr drin, als der Name vermuten lässt<br />
Die Widerrufseigenschaft zeichnet ein loses Beamtenverhältnis<br />
zwischen Anwärterinnen und Anwärtern und dem<br />
Dienstherrn aus und kann jederzeit widerrufen werden<br />
(§ 23 Abs. 4 BeamtStG). 11 Der Vorbereitungsdienst dient<br />
daher der Prüfung der charakterlichen, geistigen oder gesundheitlichen<br />
Voraussetzungen, die für <strong>eine</strong> Ernennung<br />
zur Beamtin/zum Beamten auf Probe vorliegen müssen. 12<br />
Liegen diese nicht vor, wird die Ausbildungsleitung die Entlassung<br />
durchführen (müssen). Aus dem Blickwinkel <strong>eine</strong>s<br />
Studierenden mag daher der „schlechte Ruf“ der Ausbildungsleitung<br />
herrühren. Aus Sicht des Dienstherren (und<br />
des Steuerzahlers), ist diese genaue Prüfung nicht nur sinnvoll,<br />
sondern kann den Staat (und damit letztendlich den<br />
Steuerzahler) vor Schäden bewahren. 13<br />
Die besondere Herausforderung für <strong>eine</strong> Ausbildungsleitung<br />
ist, genau diese Prüfung vorzunehmen, ohne ständigen<br />
Kontakt zu den Studierenden zu haben. Ein kontinuierlicher<br />
Informationsfluss zwischen den Akteuren der polizeilichen<br />
Ausbildung ist somit alternativlos. Der bürokratische Aufwand<br />
ist immens, doch zeichnet sich, mithilfe der Informationen<br />
der Bildungsträger, bereits nach wenigen Wochen<br />
der Ausbildung ein Eindruck <strong>eine</strong>s jeden Studierenden ab.<br />
Beispielhaft seien hier die Pünktlichkeit der Studierenden<br />
genannt (§ 34 Abs. 1 S. 1 BeamtStG) oder das Verbot des<br />
unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst (§ 62 LBG <strong>NRW</strong>),<br />
was Studierende gerne als „Blaumachen“ bezeichnen. Nicht<br />
unerheblich sind hohe Fehlzeiten. Im Hinblick auf den Anspruch<br />
auf Freie Heilfürsorge und Beihilfe obliegt schon<br />
hieraus <strong>eine</strong> Verantwortung gegenüber „dem Steuerzahler“.<br />
Kommen Zweifel an der physischen oder psychischen<br />
Gesundheit der Studierenden auf, wird der Polizeiärztliche<br />
Dienst hinzugezogen.<br />
Trotz des subjektiven Misstrauens der Studierenden gegenüber<br />
der Ausbildungsleitung ist das Vertrauensverhältnis<br />
von großer Bedeutung. Insbesondere schwerwiegende<br />
dienstrechtliche Verstöße werden häufig von Mitstudierenden<br />
bei der Ausbildungsleitung angezeigt. Das betrifft nicht<br />
selten ein unangemessenes Verhalten in sozialen Netzwerken<br />
oder sogar Äußerungen und/oder Handlungen, die mit<br />
der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar<br />
sind. Diese Fälle sind selten. Häufiger stellt sich sowohl<br />
für Studierende als auch für die Beteiligten des Trainings<br />
und der Praxis die Frage, ob die persönlich-sozialen und/<br />
oder die fachlichen Kompetenzen für den Beruf ausreichen.<br />
Im Gespräch mit den Beteiligten hat folgende Frage oft zur<br />
Entscheidungsfindung beigetragen „Können Sie sich das für<br />
die nächsten 40 Jahre vorstellen?“<br />
Neben diesen, für alle Beteiligten emotional belastenden<br />
Momente, gibt es im Aufgabenbereich der Ausbildungsleitung<br />
<strong>eine</strong>n ganz besonderen Moment: Die Ernennung<br />
zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar. Denn der<br />
überwiegende Teil der Studierenden schließt die Ausbildung<br />
erfolgreich ab. Hier endet auch faktisch die Arbeit der<br />
Ausbildungsleitung. Was bleibt ist die Frage nach der Kernintuition:<br />
Ein Zitat aus Schillers „Glocke“ scheint hier treffend:<br />
„Drum prüfe was sich ewig bindet […]“.<br />
Literaturverzeichnis<br />
Spieß, Walter (2008): Das neue Statusrecht der Beamten der<br />
Länder und Kommunen. Testausgabe mit ausführlichen Erläuterungen.<br />
Regensburg: Walhalla.<br />
Wendekamm, Michaela; Model, Thomas (2019): Arbeitskultur<br />
und Berufsbilder der Polizei. Zwischen gesellschaftlichen<br />
Megatrends und Herausforderungen der Inneren Sicherheit.<br />
In: Hans-Jürgen Lange, Thomas Model und Michaela Wendekamm<br />
(Hg.): Zukunft der Polizei. Trends und Strategien.<br />
1. Auflage 2019. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden<br />
(Forum für Verwaltungs- und Polizeiwissenschaft),<br />
S. 239<strong>–</strong>260.<br />
Werner, Andreas; Schmied, Verena (2019): Alles nur noch<br />
Fake?! Innere Sicherheit und Migration in Zeiten postfaktischer<br />
Wahrheiten. In: Hans-Jürgen Lange und Michaela<br />
Wendekamm (Hg.): Postfaktische Sicherheitspolitik. Gewährleistung<br />
von Sicherheit in unübersichtlichen Zeiten.<br />
Wiesbaden: Springer VS (Studien zur inneren Sicherheit,<br />
Band 23), S. 125<strong>–</strong>149.<br />
<strong>Leseprobe</strong><br />
11 Eine willkürliche Ausübung des Widerrufsrechts in <strong>eine</strong>m Rechtsstaat verbietet sich von selbst (Vgl. Spieß 2008., S. 48). Eine Entlassung ist auf sachliche<br />
Gründe zu stützen (vgl. u.a. BayVGH, U. v. 09. 11. 1989 <strong>–</strong> 3 B 89.00910 und <strong>NRW</strong> OVG 18.10.2004, ES/A II 5.1 Nr. 87).<br />
12 Vgl. <strong>NRW</strong> OVG 18.10.2004, ES/A II 5.1 Nr. 87.<br />
13 Aus Gründen der gebotenen Kürze wird für die fachkundigen Leser hier auf <strong>eine</strong> weitere Erläuterung der Schwierigkeiten der Entlassung von Beamtinnen<br />
und Beamte auf Probe/auf Lebenszeit verzichtet.<br />
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Trappe/Wächterowitz „<strong>Studiengang</strong> <strong>Polizeivollzugsdienst</strong> <strong>NRW</strong> <strong>–</strong> <strong>eine</strong> <strong>Orientierung</strong>“,<br />
1. Auflage 2021, ISBN 978-3-8011-0904-2<br />
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