Ausgabe 1-2/11 - DGUV Forum
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Europa und Internationales<br />
Europäische Union<br />
Was hat Brüssel in diesem Jahr vor?<br />
20<strong>11</strong> könnte für den Bereich<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
auf europäischer<br />
Ebene ein abwechslungsreiches<br />
Jahr werden. Neben<br />
der Weiterführung bereits<br />
laufen der Gesetzgebungsverfahren<br />
plant die EU-Kommission<br />
neue Maßnahmen<br />
vorzulegen, die auch für die<br />
gesetzliche Unfallversicherung<br />
von Interesse sind (Stand<br />
des Beitrags Dezember 2010).<br />
Patientenrechte:<br />
Einigung in Aussicht?<br />
Gleich zu Beginn des Jahres stehen im Bereich<br />
der Gesundheitspolitik die Patientenrechte<br />
ganz oben auf der Tagesordnung.<br />
Bereits 2008 hat die Kommission<br />
einen Richtlinienvorschlag auf den Weg<br />
gebracht, mit dem Ziel, die bestehende<br />
Rechtsprechung im Bereich der grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsversorgung<br />
zu bündeln. Die konkreten Ausformulierungen<br />
ließen jedoch eine Bedrohung für<br />
das Durchgangsarztverfahren und das<br />
Verletzungsartenverfahren der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung befürchten.<br />
Mit dem im Sommer letzten Jahres ausgehandelten<br />
Kompromissvorschlag der<br />
spanischen Ratspräsidentschaft – der in<br />
weiten Teilen von den Vorstellungen der<br />
Europaabgeordneten abwich – würde jedoch<br />
eine europarechtlich ausreichende<br />
Grundlage für das System der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung geschaffen.<br />
Ob diese Formulierungen im Rahmen der<br />
letzten Einigungsversuche zwischen Ver-<br />
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Foto: Shutterstock<br />
tretern des Europäischen Parlaments und<br />
der Mitgliedstaaten beibehalten werden,<br />
bleibt abzuwarten. Aufgrund zahlreicher<br />
Zugeständnisse von Seiten der Abgeordneten<br />
und der Mitgliedstaaten schien zumindest<br />
im Dezember letzten Jahres eine<br />
Einigung auf einen gemeinsamen Richtlinientext<br />
in Aussicht.<br />
Sozialpolitische Aktivitäten<br />
Auf dem Gebiet der Sozialpolitik möchte<br />
die Kommission mit einem neuen Vorschlag<br />
versuchen, die in der Europäischen<br />
Union geltenden einheitlichen<br />
Arbeitszeitregeln zu überarbeiten. Die<br />
Arbeitszeitrichtlinie legt Mindestvorschriften<br />
für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
der Arbeitnehmer bei der<br />
Arbeitszeitgestaltung fest. Nachdem im<br />
Jahr 2009 eine Einigung zur Revision<br />
der Vorschriften gescheitert ist, möchte<br />
die Kommission nun erneut versuchen,<br />
den Rechtsrahmen an die sich geänder-<br />
ten Bedürfnisse von Arbeitnehmern und<br />
Unternehmern sowie den öffentlichen<br />
Dienst anzupassen. Insbesondere soll<br />
eine Lösung für die Problematik des Bereitschaftsdienstes<br />
gefunden werden, der<br />
vom EuGH schon mehrfach als Arbeitszeit<br />
eingestuft wurde.<br />
Daneben ist ein Legislativvorschlag zur<br />
besseren Umsetzung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie<br />
geplant. Damit möchte<br />
die Kommission insbesondere versuchen,<br />
die Rechte entsandter Arbeitnehmer wirksamer<br />
zu wahren und die Pfl ichten nationaler<br />
Behörden und Unternehmen zu<br />
präzisieren. In diesem Zusammenhang<br />
soll auch eine klärende Bestimmung zum<br />
Verhältnis der sozialen Grundrechte zu<br />
den Grundfreiheiten des Binnenmarktes<br />
aufgenommen werden. Diese Ergänzung<br />
rührt aus den sehr umstrittenen Urteilen<br />
des Europäischen Gerichtshofs in den<br />
Rechtssachen „Viking“, „Laval“, „Rüff ert“<br />
und „Kommission gegen Luxemburg“, in<br />
denen die Richter die wirtschaftlichen<br />
Grundfreiheiten über die sozialen Rechte<br />
der Arbeitnehmer gestellt hatten.