Hotel Fritz - Hygienekonzept
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Hygienekonzept Hotel der Bäume GmbH & Co. KG 1
A. TEIL 1: Unsere allgemeinen Grundregeln für verantwortliches
Handeln in der Pandemie:
• Verantwortlichkeiten: Die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der speziellen
Schutzmaßnahmen zu Covid-19 sind für den Gesamtbetrieb sowie für jeden Funktionsbereich
festgelegt. Die Inhaber sind für die Koordination, Aktualisierung, Umsetzung und Kontrolle der
Corona-Maßnahmen verantwortlich.
• Hygienekonzept: Auf Basis der aktuellen Rechtslage, behördlicher Auflagen, aktueller
Informationen des Robert-Koch-Institutes, des Bundesinstitutes für Risikobewertung, neuester
wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Hygieneleitlinie des DEHOGA Bundesverbandes wurde
dieses betriebseigene Hygienekonzept erstellt. Dabei wurden unterschiedliche betriebliche
Gegebenheiten berücksichtigt und vorhandene Möglichkeiten genutzt, um für Gäste und unsere
Mitarbeiter die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
• Dienstplangestaltung: Durch die Bildung von festen Teams können kollegiale Kontakte auf
wenige Personen konzentriert werden. Außerdem kommt es im Falle eine Infektion eines/r
einzelnen Mitarbeiters/in nicht zum Ausfall des gesamten Teams.
• Pandemieplan/Notfallkonzept: Es wurde ein Pandemieplan mit Festlegung von
Maßnahmen, falls beschäftigte Mitarbeiter/innen oder Gäste positiv getestet werden bzw. an
Covid-19 erkranken erstellt. Wir stehen zur Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt
vollumfänglich zur Verfügung und halten Dienstpläne, Kontaktlisten und wichtige Unterlagen
parat.
Bezüglich einer möglichen Erkrankung von Gästen gibt es eine Zutrittsregelung, wonach Gäste mit
Krankheitssymptomen den Betrieb nicht betreten dürfen. Gäste mit Auffälligkeiten wie z. B.
trockener Husten werden von den Mitarbeitern/innen unter Einhaltung des Mindestabstandes
angesprochen, zur Isolierung gebeten ihr Zimmer nicht zu verlassen und das Gesundheitsamt zur
weiteren Vorgehensweise kontaktiert. Gerne erklären wir den Ablauf vor Ort.
• Regelwerk: Arbeits- und Betriebsanweisungen dienen als Vorgabe, die von Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen beachtet werden müssen. Zugleich sind sie ein wichtiges Element, um die
Umsetzung von Organisationspflichten nachweisen zu können. Wichtig ist, dass
Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen im Unternehmen bekannt gemacht werden, z. B.
durch Schulungen und Aushänge. Erstellung von entsprechend notwendigen, einfachen und
praxistauglichen Arbeitsanweisungen, z. B. zum Thema Händehygiene, Berufskleidung, gemäß den
Empfehlungen des EU-Leitfadens „PRP und Hygienehandbuch für Gastronomie und Hotellerie
HACCP.
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• Schulung: Das beste Hygienekonzept und die besten Arbeitsanweisungen helfen nicht, wenn
die Mitarbeiter/innen nicht regelmäßig und ausreichend geschult wurden. Bei Änderungen sind
nicht nur das Konzept und das betriebliche Regelwerk zu ändern, auch die Schulung muss
nochmals aktualisiert erfolgen.
-Erstellung eines regelmäßig angepassten Unterweisungskonzeptes
- Durchführung einer Erstschulung (inkl. Aktualisierung der IfSG-Folgebelehrung) sowie
Kurzbriefings. Dabei werden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zeitnah berücksichtigt.
- Dokumentation aller Schulungsmaßnahmen
• Aufsichtspflicht: Die Verantwortlichen kontrollieren konsequent im Rahmen ihrer
Aufsichtspflichten die Einhaltung des Regelwerkes,
z. B. durch eigene Beobachtungen, regelmäßige Rundgänge (ggf. mit spezieller Checkliste) oder
Gespräche. Verstöße seitens der Mitarbeiter/ innen werden konsequent sanktioniert. Den
Mitarbeitern/innen muss die Wichtigkeit, Verbindlichkeit und Notwendigkeit der Regeln klar sein.
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A.1 Hygieneanforderungen in allen öffentlichen Bereichen und im
Gästekontakt
A.1.1 Allgemeine Regelungen
Öffnungszeiten: Beschränkung der abendlichen Öffnungszeiten je nach rechtlicher oder
behördlicher Vorgabe. Um einen ausschweifenden Alkoholkonsum der Gäste und Verstöße gegen
die Abstandsregeln zu vermeiden, schließen wir unsere Gemeinschaftsräume um 22:00 Uhr.
Abstandsregel: Zwischen allen Gästen und den Mitarbeitern ist im gesamten Haus, in Fluren
und Gängen, allen gemeinsam genutzten Räumlichkeiten und sanitären Einrichtungen sowie im
Außenbereich ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Personen, für die im Verhältnis keine
Kontaktbeschränkung gilt, müssen keine Abstandsregel einhalten.
Mund-Nasen-Schutz: Beim Betreten und Verlassen aller gemeinsam genutzten Bereiche, am
Frühstücksbuffet und in sanitären Einrichtungen ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske
für Gäste Pflicht. Am Tisch und im Hotelzimmer muss keine Maske getragen werden. Es wird vom
Hausrecht Gebrauch gemacht, wenn Gäste gegen die vorgeschriebenen
Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen.
Reservierung und Registrierung: Hotellerie und Gastronomie haben den Vorteil,
Gästedaten erfassen zu können. Dadurch sind eine Nachverfolgung und Benachrichtigung bei
festgestellten Infektionen möglich. Dazu wird die vorgeschriebene App zur Kontaktnachverfolgung
genutzt.
• Alle Reservierungsanfragen erfolgen per E-Mail, über die Onlinebuchung oder das
Kontaktformular der Homepage, oder über Buchungsportale (HRS, booking.com etc.).
• Die Angabe von vollständigen Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-
Mailadresse) sind Pflicht. Für Begleitpersonen werden ebenfalls die vollständigen Kontaktdaten
hinterlegt. Stichprobenartig werden die angegebenen Kontaktdaten auf Vollständigkeit und falsche
Angaben überprüft und ggf. um Korrektur gebeten. (Plausibilitätsprüfung)
• Alle Reservierungsdaten sowie die Meldedaten (digitale Erfassung) von Hotels zur Weiterleitung
an das Statistische Landesamt können dem Gesundheitsamt bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden.
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• Bei Gästen, die ohne Reservierung das Restaurant oder Hotel aufsuchen, ist der/die Mitarbeiter/in
angehalten bei Betreten des Hauses oder bevor eine Bestellung aufgegeben wird, die vollständigen
Kontaktdaten der Gäste zu erfassen. Dies kann in einer Gästeliste oder digital erfolgen. In der
Gästeliste tragen die Gäste ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer ein, die Mitarbeiter/innen
ergänzen die Uhrzeit und die Tischnummer. (Stand Februar 2022 aktuell keine Registrierung
erforderlich)
Alle Länderverordnungen schreiben vor, dass Hygieneanforderungen an Gäste und Besucher
weitergegeben werden müssen, und zwar schriftlich, bildlich oder akustisch.
• Dies setzen wir wie folgt um:
- bei der Reservierung im Schrift- und E-Mail-Verkehr
- durch Aushänge und Plakate im gesamten Gastbereich
- auf den Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, Instagram)
- auf der Webseite als Navigationspunkt Hygiene
Testkonzept: Ist zur Öffnung des Betriebes ein Testnachweis durch die
infektionsschutzrechtlichen Regelungen vorgeschrieben, werden die entsprechenden Vorgaben zu
zulässigen Testverfahren umgesetzt. (Stand Februar 2022 aktuell keine Testung erforderlich)
• Dies setzen wir wie folgt um:
- Information der Gäste zur zwingend erforderlichen Vorlage eines negativen PCR-Test oder
Antigen-Schnelltest bei der Reservierung.
- Bei fehlendem Testergebnis kann keine Beherbergung oder Bewirtung erfolgen.
- Es werden ausschließlich schriftliche Testergebnisse von öffentlichen Gesundheitsdiensten und
Testzentren, Apotheken oder niedergelassenen Ärzten akzeptiert. Das Ergebnis des Antigen-
Schnelltests darf bei Vorlage im Betrieb höchstens 24 Std. alt sein. Das Ergebnis des PCR-Tests
darf nicht älter als 48 Std. sein.
- in Ausnahmefällen ist eine Testung vor Ort unter Aufsicht eines Mitarbeiters möglich. Hierfür
muss ein Selbsttest im Hotel käuflich erworben werden und kann im Anschluss direkt durchgeführt
werden. Der/die Mitarbeiter/in tragen bei der Durchführung zur Sicherheit eine FFP-2-
Schutzmaske. Bei positivem Testergebnis wird dem Gast der Zutritt verweigert. Er wird
aufgefordert sich zu isolieren und über die Rufnummer 116 117 einen Termin für einen PCR-Test zu
vereinbaren.
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- Geimpfte und Genesene benötigen kein negatives Testergebnis. Die Impfung gilt als vollständig,
wenn die erforderlichen Dosen des Impfstoffes vollständig verabreicht wurden und nach der
letzten Impfung mind. 14 Tage vergangen sind. Es ist ein Nachweis über die Impfung zu erbringen
(z.B. Impfpass). Genesene müssen einen Nachweis über die vergangene Infektion vorweisen. Die
Infektion darf mindestens 28 Tage aber nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
- Die Überprüfung der Impf-, Genesenen-, und Testnachweise erfolgt direkt nach der Anreise beim
Check-In an der Rezeption. Die Nachweise werden hinsichtlich der zugelassenen Impfstoffe, der
zeitlichen Dauer bei Genesenen oder eines negativen Antigentest, sowie auf ihre Plausibiliät mit
Vergleich des Personalausweises geprüft.
Kein Zutritt für Personen mit:
- nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder Rückkehr aus Risikogebieten
- COVID-19 assoziierten Symptomen (z.B. akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber,
Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Lüftung:
Eine ausreichende Lüftung verringert die Gefahr einer Übertragung durch kleinere Aerosole, die
sich in der Raumluft anreichern können! Dies kann entweder durch manuelles Lüften oder den
Einsatz einer Lüftungsanlage sowie in Kombination erreicht werden.
Allgemein wird darauf geachtet, eine CO2-Konzentration von 1.000 ppm nicht zu überschreiten.
Manuelles Lüften (Fensterlüftung)
Der durch freie Lüftung erreichbare Luftaustausch ist abhängig von Witterung und
Nutzerverhalten. Bei geringen Temperaturdifferenzen zwischen Raum und äußerer Umgebung
sowie niedrigen Windgeschwindigkeiten ist der Luftaustausch eher gering und kann ggf. durch
zusätzliche technische Maßnahmen erhöht werden.
Regelmäßiges Stoßlüften sorgt bei entsprechender Witterung für eine ausreichende
Außenluftzufuhr. Die Anwendung einer Dauerlüftung mit gekippten Fenstern ist bei gleichzeitiger
Raumheizung oder -kühlung energetisch nicht empfohlen.
Empfohlen ist das Stoßlüften über die gesamte Fensterfläche für die Dauer von:
- 3 Minuten im Winter
- 5 Minuten im Frühjahr und Herbst
- 10 Minuten im Sommer
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Einhaltung der allgemeinen Lüftungsempfehlungen:
• Räume vor Tätigkeitsaufnahme mindestens 15 Minuten lüften und danach regelmäßig
• Hotelzimmer vor Beginn und nach Beendigung der Reinigung gründlich lüften
• Besprechungs- und Seminarräume: vor Benutzung und danach mind. alle 20 Minuten
• Büroräume: mind. alle 60 Minuten
Lüftung im Sanitärbereich:
• Lüftungsanlagen sollten dauerhaft in Betrieb sein.
• Vorhandene Fenster sollen dauerhaft geöffnet bleiben, falls keine Lüftungsanlage vorhanden ist.
RLT-Anlage
Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ist
gemäß Corona-Arbeitsschutzregel insgesamt als gering einzustufen, wenn
• sie über geeignete Filter verfügen
• einen hohen Außenluftanteil zuführen,
• diese sachgerecht eingerichtet, betrieben und instandgehalten werden.
Allgemeine Maßnahmen RLT:
• Die Lüftungsanlage wird mindestens zwei Stunden vor und nach der Benutzung der Räume
laufen gelassen.
• Die Küchenlüftung wird eine Stunde vor Betrieb bis eine Stunde nach Ende des Betriebes der
Küche laufen gelassen. Außerhalb der Hauptkochzeit im reduzierten Betrieb.
• Die Lüftungsanlage wird während der Betriebs- bzw. Arbeitszeiten nicht abgeschaltet, sondern
vorzugsweise auf Dauerbetrieb gestellt.
• Die Lüftungsanlage wird gemäß Herstellerangaben regelmäßig gewartet.
A.1.2 Verkehrswege, Aufzüge und Parkplatz
Parkplatz: In Ergänzung zu den bestehenden hygienischen Regeln, ist darauf zu achten, dass auf
dem Parkplatz keine Menschenansammlungen entstehen und wartende Gäste den
Mindestabstand einhalten.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Menschenansammlungen auf dem Parkplatz sind zu vermeiden
- Mindestabstände (1,50 Meter) sind einzuhalten.
- Wegeregelungen sind vorhanden durch Markierungen.
- Mund-Nasen-Schutz muss auf dem Parkplatz getragen werden.
- Hinweisschilder auf dem Parkplatz weisen auf die Corona-Regeln hin
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Verkehrswege/Aufzüge: Die Abstandsregeln von mind. 1,5 Metern zwischen Personen sind
von Mitarbeitern/innen und den Gästen in allen Verkehrswegen einzuhalten. Mund-Nasen-Schutz
muss in allen öffentlichen Bereichen getragen werden.
• Soweit mit dem Brandschutz vereinbar, bleiben Zwischentüren in den Fluren und Gängen offen.
• Aufzüge sind eingeschränkt zu nutzen und sollten vorrangig Gästen vorbehalten sein, die darauf
angewiesen sind, sowie für die Mitarbeiter/innen für Gepäckservice, Room-Service und
Housekeeping. Die Aufzüge sind durch max. 1-2 Personen bzw. Familien oder häusliche
Gemeinschaften nutzbar, die zwingend einen Mund-Nasen-Schutz (FFP-2-Maske) tragen müssen.
• Ansammlungen vor Aufzügen sollten vermieden werden bzw. sind nur unter Einhaltung von
Abstandsregeln (z. B. durch Markierungen) akzeptierbar.
• Verhaltensregeln (z. B. Plakate) werden an geeigneten Stellen auf jeder Etage und im Aufzug gut
sichtbar angebracht.
• In Ergänzung zu den bestehenden Hygieneregeln und dem bestehenden Reinigungs- und
Desinfektionsplan werden Kontaktflächen, wie z. B. Lichtschalter, Türklinken, Handläufe, etc. auf
den Fluren, Etagen und in den Aufzügen täglich desinfiziert. Die Verantwortlichen legen die
Häufigkeit in Abhängigkeit von der individuellen Situation fest.
A.1.3 Eingang, Rezeptionsbereich und Check-in & Check-out
Eingang & Foyer:
• Menschenansammlungen vor dem Eingangsbereich sind zu vermeiden.
• Zur Vermeidung von Kontakten, wird die Eingangstüre in Stoßzeiten offengelassen. Eine gute Beund
Entlüftung verringert die Ansammlung von Viren in der Raumluft.
• Gäste können den Betrieb max. zu zweit oder im Familienverbund betreten. Je nach geltenden
behördlichen Vorgaben wird die max. Personenzahl eingehalten.
• Verhaltensregeln:
- „Bitte betreten Sie unseren Betrieb nicht, wenn sie an Krankheitssymptomen wie Fieber,
trockenen Husten oder Atemwegsproblemen leiden.“
- „Bitte achten Sie auf eine gute Händehygiene.“
- „Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen. Bitte folgen Sie
deren Hinweisen, sie dienen nur zum Schutz der Gesundheit aller Personen.“
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• Einlasskontrolle und -steuerung durch die Mitarbeiter/innen:
- Eine Desinfektionsstation steht bereit und die Mitarbeiter/innen weisen höflich daraufhin, zuerst
die Toiletten zum Händewaschen aufzusuchen.
Rezeptionstresen:
• Der Rezeptionsbereich ist an entsprechenden Kontaktstellen mit einem durchsichtigen Plexiglas-
Spuckschutz ausgestattet.
• Der Mindestabstand zum Tresen wird mit entsprechenden Markierungsstreifen dargestellt,
Gespräche mit Gästen werden in diesen Bereichen geführt.
• Neben den üblichen Hygienemaßnahmen werden der Rezeptionstresen, das Kartenterminal, die
Zimmerschlüssel und andere Dinge des täglichen Bedarfs nach Gebrauch desinfiziert.
• Auslagen auf dem Rezeptionstresen werden auf die notwendigen Dinge reduziert.
• Desinfektionsmittel für die Gäste wird bereitgestellt.
Check-In & Check-Out:
• Es ist ein Wartebereich eingerichtet, damit die Gäste die Möglichkeit haben im vorgeschriebenen
Abstand die Wartezeit zu verbringen.
• Beim Check-in erhalten die Hotelgäste Frühstückszeiten mitgeteilt, damit wird die Frequenz im
Restaurant entzerrt. Wenn möglich erhalten die Gäste bei Check-in zusätzlich eine Tischnummer,
die während des Aufenthaltes verbindlich ist.
• Gästen wird ein Early-Check-out am Vorabend angeboten, um die Kontaktzeiten bei der Abreise
zu minimieren. Der Check-In & Check-Out erfolgt nur einzeln bzw. zu zweit. Wartende Gäste haben
den Mindestabstand einzuhalten. Markierungsstreifen auf dem Fußboden weisen auf den
Mindestabstand hin.
• Bezahlung des Hotelaufenthaltes:
- Eine bargeldlose Bezahlung (EC-Card, Kreditkarte, Rechnungsversand) wird empfohlen.
- Wenn der Gast eine Bargeldzahlung wünscht, wird das Geld nicht übergeben, sondern auf den
Tresen oder in einen „Zahlteller“ gelegt. Die Rückgabe des Wechselgeldes erfolgt ebenfalls so.
• Kassenoberflächen sind regelmäßig und bei Schichtwechseln zu desinfizieren.
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A.1.4 Öffentliche Sanitäranlagen
In Ergänzung zu den bestehenden hygienischen Regeln, wird darauf geachtet, dass in diesem
Bereich keine Menschenansammlungen entstehen und wartende Gäste den Mindestabstand
einhalten.
• Die Abstände werden durch Markierungsstreifen auf dem Fußboden im Eingangsbereich der
Toiletten kenntlich gemacht.
• Die Nutzung des Pissoirs wird je nach räumlichen Gegebenheiten so organisiert, dass
Abstandsregelungen eingehalten werden können.
• Die Lüftung in diesem Bereich bleibt eingeschaltet und wird zusätzlich durch geöffnete
Fenster für eine bessere Luftzirkulation unterstützt.
• Den Gästen werden zum Abtrocknen der Hände Papiereinwegtücher angeboten. Elektrische
Händetrockner oder mehrfach verwendbare Stoffhandtücher werden nicht angeboten.
• Türklinken und Armaturen werden regelmäßig desinfiziert.
• Händedesinfektionsmittel steht für alle Gäste bereit.
Die Art und Häufigkeit der Reinigung der sanitären Anlagen erfolgt gemäß Reinigungs- und
Desinfektionsplan. Als Schutzausrüstung werden Gummihandschuhe, Kleidung und Mund-
Nasen-Schutz gestellt. Alle durchgeführten Reinigungsmaßnahmen sind als Aushang mit
Unterschrift der Reinigungskraft gut sichtbar angebracht.
A.1.5 Hotelzimmer
Bei der Zimmerbelegung werden die vorhandenen Kapazitäten ausgenutzt, mit dem Ziel, die Gäste
möglichst großzügig im Haus zu verteilen.
• Husten und Niesen erfolgt bei den Mitarbeitern/innen ausschließlich in die Armbeuge, um die
Verbreitung von Tröpfchen zu vermeiden. Die Berufskleidung ist täglich zu wechseln.
• Bei der Begegnung mit Gästen im Hotelzimmer ist der Mindestabstand einzuhalten und
Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Persönliche Begrüßungen der Gäste durch Umarmungen und
Handschlag sind untersagt.
• Die Dienstplanung berücksichtigt, dass Mitarbeiter/innen im Housekeeping bestimmte
Zimmer oder bestimmte Etagen zugewiesen werden. Die Pausenzeiten werden so definiert,
dass Grüppchenbildungen und die Durchmischung von Teams vermieden werden.
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• Der bestehende Standard im Housekeeping, bei Betreten des Zimmers als erstes zu lüften, ist
strikt einzuhalten, weil dadurch möglicherweise bestehende Virenansammlungen entfernt
werden.
• In Ergänzung zu den bestehenden Hygieneregeln und dem bestehenden Reinigungs- und
Desinfektionsplan werden Kontaktflächen in den Zimmern, wie z. B. Lichtschalter, Türklinken,
Handläufe, Fernbedienungen etc. in täglich desinfiziert.
• Die Mitarbeiter/innen haben auf eine ordnungsgemäße Kleidung zu achten sowie einen
Mundschutz zu tragen. Generell gilt, dass es zu keinem direkten Kontakt zwischen den zu
reinigen Oberflächen und dem oder der Mitarbeiter/in kommt.
• Belüftung:
- Auf eine gute künstliche oder natürliche Belüftung der Zimmer ist zu achten. Das Belüften
über gekippte Fenster ist nicht ausreichend.
- Der bestehende Standard im Housekeeping, bei Betreten des Zimmers als erstes zu lüften, ist
strikt einzuhalten, weil dadurch möglicherweise bestehende Virenansammlungen entfernt
werden.
- Vor Verlassen des Zimmers wird das Zimmer nochmals gelüftet.
- Gäste werden durch einen Aushang/einen Tischaufsteller gebeten, die Fenster regelmäßig zu
öffnen und vor Verlassen des Zimmers bei Abreise in Kippposition zu stellen.
• Benutzte Gästemasken, die frei herumliegen, werden am Tragegriff genommen und in den
Abfallbehälter entsorgt.
• Abfallbehälter sind mit Mülltüten ausgestattet. Diese werden bei Entnahme verschlossen und
dem Restmüll zugeführt.
• Allgemeine Standards im Housekeeping sind einzuhalten, z. B.
- Farbsystem im Reinigungskonzept
- Ausreichender Wechsel der Reinigungstücher (z. B. nach jedem Zimmer)
- Trennung sauberer und schmutziger Wäsche
- Umgang mit Reinigungstextilien und Putzmitteln
- Ablauf der Zimmerreinigung
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A.1.6 Frühstücksbuffet, Room-Service, Biergarten
• Zutrittsregelung „Wait to be seated“ im Biergarten: Plätze werden zugewiesen. Wenn
möglich werden die Gäste begrüßt und zum Tisch begleitet.
• Steuerung der Gästeströme:
- Persönliche Begrüßungen der Gäste durch Umarmungen und Handschlag sind untersagt.
- Wegeregelungen durch gut sichtbare Markierungen.
- Menschenansammlungen und Schlangenbildungen sind zu vermeiden.
• Mund-Nasen-Schutz:
- für Mitarbeiter/innen: Regelung gemäß der jeweils aktuellen Länderverordnung
- für Gäste: Masken-Pflicht (FFP-2) im gesamten Restaurantbereich, außer am Tisch.
• Abstand zwischen den Gästen: Durch eine gute Belüftung wird die Virenansammlung in der
Raumluft deutlich verringert. Ein weiteres Ziel ist eine eingeschränkte Verweildauer. Dies wird
durch vereinbarte Zeitfenster bei der Tisch-Reservierung zum Frühstück erreicht.
- Zwischen den Gästen besteht mindestens 1,5 Meter Abstand.
- Beschränkung der Gästezahlen pro Tisch werden je nach rechtlicher oder behördlicher
Vorgabe angepasst. Fehlt eine solche, wird eine Beschränkung auf 2 Gäste pro Tisch bzw. 4
Personen pro Familientisch vorgenommen.
- Stammtische sind wegen der Personenzahl und der langen Verweildauer nicht möglich.
- Auch bei schwacher Frequenz werden die Raum- und Tischkapazitäten so genutzt, dass die
Abstände groß gehalten werden.
- Die Tischnischen im alten Restaurant werden mit Plexiglastrennwänden getrennt, da der
Tischabstand hier nicht eingehalten werden kann.
• Der Abstand von Mitarbeitern/innen zu den Gästen wird mit folgenden Maßnahmen
gesteuert:
- Einsatz von Servierwagen und Tabletts beim Servieren und Abräumen
- Minimierung von Small-Talk
- Steuerung der Gästeströme - Menschenansammlungen und Schlangen sind zu vermeiden.
- Persönliche Begrüßungen der Gäste durch Umarmungen und Handschlag sind untersagt.
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- Positive Körpersprache und freundliche verbale Ansprache sind einzusetzen.
- Abfrage von Namen, Zimmer-und Tischnummer am Eingang
Frühstücksbuffet:
• Je nach behördlicher Vorgabe, wird das Frühstück entweder am Tisch serviert oder unter
folgenden Hygienebedingungen als Frühstücksbuffet angeboten:
- Verpackte Produkte können von den Gästen selbständig entnommen werden.
- Offen präsentierte Speisen müssen mit Einweg-Handschuhen oder Einweg-
Vorlegebesteck entnommen werden. Geschirr und Besteck darf nicht durch mehrere
Personen berührt werden.
- Auch am Buffet muss der Mindestabstand eingehalten werden und das Tragen von
Mund-Nasen-Schutz am Buffet ist Pflicht.
• Beim Check-in erhalten die Hotelgäste Frühstückszeiten mitgeteilt, damit wird die Frequenz im
Restaurant entzerrt. Wenn möglich erhalten die Gäste bei Check-in zusätzlich eine
Tischnummer, die während des Aufenthaltes verbindlich ist.
• Hygiene am Gästetisch:
- Auf Tischwäsche wird verzichtet.
- Auf Stoffservietten wird zugunsten von Papierservietten verzichtet.
• Hygiene beim Abräumen:
- Gläser, Krüge und Tassen werden nicht im Trinkbereich berührt.
- Besteck ist nur am Griff anzufassen.
- Essensreste werden nur mit Besteck vom Teller abgeräumt.
• Tageszeitungen und Illustrierte: Tageszeitungen werden nicht mehr zur mehrfachen
Verwendung angeboten.
• Reinigung: Die Reinigung und Desinfektion erfolgt gemäß Reinigungs- und
Desinfektionsplan, der regelmäßig aktualisiert wird. Dieser Plan wird von fachkundiger Seite
erstellt und enthält geeignete Verfahren und geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Die verwendeten Desinfektionsmittel sind nach DVG1 oder IHO2 gelistet. Desinfektionsmittel
gegen Corona müssen mindestens die Eigenschaft „begrenzt „viruzid“ aufweisen. Die
Mitarbeiter/innen sind geschult in der Anwendung des Reinigungs- und Desinfektionsplanes
und achten im Betrieb auf die Einhaltung dieser Regeln.
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• Eine gute Textilhygiene bedeutet ein ausreichend häufiger Wechsel von Reinigungstüchern
und anderen Textilien oder die Verwendung von Einmaltüchern.
• Verantwortliche Personen (z. B. Schichtleitung) sind angehalten, die Vollständigkeit von
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sicherzustellen.
• Die Einhaltung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird von den verantwortlichen
Personen überprüft, diese achten auch auf eine korrekte Dokumentation.
Biergarten:
• Die Platzkapazitäten werden je nach rechtlicher oder behördlicher Vorgabe geregelt. Fehlt
eine solche, dann wird die Platzkapazität so gestaltet, dass der geforderte Mindestabstand von
1,5 Meter zwischen Personen eingehalten wird.
• Die Bestuhlung wird so ausgerichtet, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Das
beinhaltet die Reduzierung der vorhandenen Sitzplatzkapazitäten und/oder den Ausbau des
Außenbereiches, um ausreichend Sitzmöglichkeiten zu schaffen.
• Steuerung von Gästegruppen
- Die Mitarbeiter/innen sorgen dafür, dass die Ansammlung von Menschen begrenzt wird und
die Abstandsregeln eingehalten werden.
• Selbstbedienungsbereich
- Der SB-Bereich wird eingeschränkt und bis auf Weiteres auf Tischservice umgestellt. Hierbei
wird darauf geachtet, die Mindestabstände einzuhalten.
- Tabletts, Besteckkörbe und Servietten liegen nicht frei aus.
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A.1.7 Wellnessbereich
Beachtung der rechtlichen oder behördlichen Vorgaben. Fehlen solche, wird aufgrund des
erhöhten Infektionsrisikos das Angebot von Wellness, Schwimmbad und Sauna bis auf Weiteres
geschlossen.
WELLNESSREGELN/WELLNESSKONZEPT
CORONA-ZEIT IM HOTEL DER BÄUME
Auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch im Wellnessbereich zu achten, kein Körperkontakt,
Hygieneregeln beachten! Die Abstände der Liegen einhalten! Liegen nicht dauerhaft reservieren!
Der Gang in den Wellnessbereich und zum WC (Flure, Fahrstuhl, Laufwege im Wellnessbereich,
Treppenhaus) muss mit Mund/Nasenschutz absolviert werden!
Dampfbad, Solarium und Erlebnisdusche, Kneippbecken dürfen wir Corona bedingt nicht öffnen.
Zutrittsverbot zum Wellnessbereich gilt für Personen
• Die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem
letzten Kontakt noch nicht min.14 Tage vergangen sind, CoV-2 positive Personen
• Die Symptome eines Atemwegsinfekts (auch nur leichte!) oder erhöhte Temperatur aufweisen
• Unter 18 Jahren ohne Begleitung der Eltern/Erziehungsberechtigten
Erfassung der Kontaktdaten (körpernahe Dienstleistungen):
Bei Buchung von Massagen oder Kosmetikbehandlungen: Die Kontaktdaten der Gäste werden
durch die jeweilige Behandlerin im Behandlungsraum vollständig erfasst und dokumentiert.
Erklärung zur Saunanutzung
• Sauna muss min. 80 Grad Temperatur aufweisen
• Eine Nutzung der Sauna ist möglich, sofern zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 m
eingehalten wird. Es finden keine Aufgüsse statt.
• Die Sitz- oder Liegefläche muss vollständig durch Textilien/ Handtücher, so abgedeckt sein, dass
kein Hautkontakt zu den Sitz- oder Liegeflächen entsteht
• Das Dampfbad darf wegen der Corona-Bestimmungen nicht genutzt werden
Hygienehandbuch Hotel der Bäume GmbH & Co. KG 15
• Die technische Steuerung der Sauna darf nicht selbst bedient werden
Erlaubte Personenzahl
• Maximale Nutzerzahl zur gleichen Zeit im Hallenbadbereich/Innenbereich: 14 Personen
• Maximale Nutzerzahl zur gleichen Zeit im Schwimmbecken: 4 Personen
Ausnahme: Mehrere Personen einer Familie oder eines Hausstandes, wenn keine anderen
Personen im Becken sind und die Höchstzahl im Innenbereich nicht überschritten wird.
• Maximale Nutzerzahl zur gleichen Zeit im Ruheraum: 4 Personen
Duschen und WC`s
• Nicht verschmutzt/verschwitzt ins Becken steigen. Bitte benutzen Sie das Hallenbad nur wenn Sie
frisch (ab)geduscht sind (Bestenfalls auf dem Zimmer kurz abduschen)
• Zum Duschen und Haare waschen nach dem Baden bitte wenn möglich auf Ihr Zimmer
ausweichen
Außenbereiche
• Abstände min. 1,5m auch im Außenbereich (Sonnendeck/Liegewiese, etc.) unbedingt einhalten
• Liegen dürfen nicht verschoben/umgestellt werden (Abstände einhalten!)
• Immer großes Handtuch auf die Liegen legen (kein direkter Hautkontakt)
Bei Nichteinhalten der Bestimmungen muss vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden!
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A.1.8 Tagungen, Konferenzen, Meetings
Tagungen, Konferenzen und Meetings werden je nach rechtlicher oder behördlicher Vorgabe
geregelt. Fehlt eine solche, wird eine weitreichende Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit
von den Tagungsraumgrößen erfolgen.
• Die Bestuhlung der Räume (Parlamentarisch, U-Form, Stuhlkreis, Kino) gewährleistet einen
Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen. Die reguläre Maximalbelegung ist auf 1 Person
pro 10 qm beschränkt.
• Büfetts und Selbstbedienungseinrichtungen (z. B. Kaffeestation) werden nicht angeboten.
• Equipment wie Stifte, Moderationskarten, Flaschenöffner etc. werden nur individuell je
Teilnehmer/in zur Verfügung gestellt. Eine unkontrollierte gemeinsame Nutzung ist zu vermeiden.
• Bei Bestuhlung mit Tischen (Parlamentarisch, U-Form) werden Speisen und Getränke im
Konferenzraum am Tisch serviert und eingenommen. Die Versorgung mit Tagungsgetränken
erfolgt individuell je Gast auf Abfrage. Um den Kontakt der Mitarbeiter/innen zu minimieren, wird
die Abfragen auf einmal vormittags und einmal nachmittags begrenzt.
• Bei Bestuhlung ohne Tischen (Stuhlkreis, Kino) werden Speisen und Getränke im Restaurant
eingenommen. Die Uhrzeiten sind so zu organisieren, dass einzelne Veranstaltungen zeitlich
versetzt in die Pause gehen.
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A.2 Gästekommunikation:
SARS-Cov-2 Hygiene-Regeln
für Gäste, Mitarbeiter & betriebsfremde Personen
Grundsätzlich gilt, dass nur Gäste, denen der Kontakt zueinander erlaubt ist, ein Zimmer bei uns
gemeinsam beziehen dürfen. Das heißt, Sie sind Angehörige eines Haushalts oder Lebenspartner.
Gruppenübernachtungen sind derzeit nicht erlaubt. Im Restaurant beim Frühstück dürfen darüber
hinaus maximal Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen.
Aktuell gilt die 2-G-Regel für Beherbergung in Bayern.
Bitte informieren Sie sich über die aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen
unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Folgenden Personen ist der Besuch unseres Hotels untersagt:
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder
Schwere
- Alle nicht geimpften oder genesenen Gäste und Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu
COVID-19-Fällen hatten
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Symptome entwickeln, ist dies umgehend an der Rezeption
zu melden. Sie bleiben bitte vorerst auf Ihrem Zimmer, bis die weitere Vorgehensweise gemeinsam
mit dem Gesundheitsamt besprochen wurde.
Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn Sie sich durchs Haus bewegen, auch
auf dem Weg zu Ihrem Frühstückstisch oder zu den sanitären Einrichtungen (Ausnahme:
am Tisch im Restaurant oder im Außenbereich)
Bitte halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen
ein, insbesondere an der Rezeption, im Frühstücksbereich oder in den sanitären
Einrichtungen.
Bitte Waschen Sie regelmäßig für 30 sec. Ihre Hände mit Seife und benutzen Sie unsere
Desinfektionsspender beim Betreten des Hotels, beim Betreten und Verlassen des
Restaurants und nach dem Benutzen der sanitären Anlagen.
Hygienehandbuch Hotel der Bäume GmbH & Co. KG 18
Bitte vermeiden Sie Körperkontakt (Händeschütteln oder Umarmungen)
zu Personen außerhalb Ihres Haushalts. Bitte Nießen oder Husten Sie in ein Taschentuch
oder in die Ellbogenbeuge
Bitte fassen Sie nicht mit ungewaschenen Händen in Ihr Gesicht.
Bitte benutzen Sie den Aufzug nur allein oder gemeinsam mit Personen aus Ihrem
eigenen Hausstand, nur mit Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2- Maske) und betätigen Sie die
Bedienelemente nach Möglichkeit mit einem Einweg-Taschentuch. Die Bedienelemente
werden von uns regelmäßig desinfiziert.
Bitte zeigen Sie Verständnis und Geduld dafür, wenn manche Dinge in dieser aktuellen
Situation etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn wir uns auch an gewisse
Einschränkungen halten müssen, sind wir dankbar dafür, dass wir Sie als Gäste in unserem
Haus begrüßen dürfen und Ihnen Ihren Urlaub bei uns so angenehm wie möglich gestalten
dürfen.
Wir empfehlen die Nutzung der offiziellen Corona-App. Sie leistet einen wichtigen Beitrag,
Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu
verhindern.
Hygienehandbuch Hotel der Bäume GmbH & Co. KG 19
SARS-CoV-2 Hygienemaßnahmen: Was WIR für SIE tun
Mit folgenden Maßnahmen sind wir darum bemüht, die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und
Mitarbeiter gleichermaßen zu schützen:
Grundsätzlich gilt, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden muss.
Alle Personen im Haus tragen einen Mund-Nasen-Bedeckung in allen Situationen, wo ein
Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Wir waschen und desinfizieren regelmäßig unsere Hände.
Körperkontakt (z. B.: Händeschütteln und Umarmungen) sind zu vermeiden!
Sämtliche Oberflächen, Türgriffe, Handläufe, Aufzug-Bedienelemente, Getränke-Automat,
Gemeinschaftskühlschränke etc. werden mehrmals täglich desinfiziert. Gläser und Geschirr
wird nach den vorgeschriebenen Regeln gereinigt. Hotelwäsche wird nach den
Hygienestandards gewaschen und gelagert. Hierfür gibt es verschärfte Reinigungspläne.
Darüber hinaus werden alle Gemeinschaftsräume regelmäßig gelüftet.
Unser Rezeptionsteam ist tagsüber auch persönlich für Sie da. Für den gegenseitigen
Schutz gibt es eine Plexiglasscheibe an der Rezeption. Es gelten die vorgeschriebenen
Abstandsregeln von 1,5 m. Check-in Tablets und Zahlungs-Terminals werden nach jeder
Benutzung desinfiziert.
Der Check-Out kann bargeldlos mit der EC- oder Kreditkarte (Mastercard oder VISA)
erfolgen, oder per Vorabüberweisung ohne jeglichen persönlichen Kontakt. Nutzen Sie gern
auch auch den Vorabend-Check-Out, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen
zu vermeiden.
Unser Frühstücksbuffet darf wie gewohnt stattfinden. Dafür gilt die gesetzliche Vorgabe,
dass alle Gäste und Mitarbeiter am Buffet eine Mund-Nasen-Bedeckung und Einweg-
Handschuhe tragen müssen. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen
Personen eingehalten werden. Wir haben unsere Frühstückszeiten bis 11 Uhr verlängert um
die Zahl der Personen am Buffet zeitlich zu entzerren.
Hotelzimmer und öffentlichen Bereiche werden nur in Abwesenheit der Gäste gereinigt, um einen direkten
Kontakt zu vermeiden. In diesem Zuge wird gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert. Wir bitten um Ihr
Verständnis, dass sämtliche gemeinschaftlich genutzten Utensilien derzeit nicht zur Verfügung stehen.
(Zeitschriften, Prospekte, Bücher, Spiele, Zierkissen).
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Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig und umfassend geschult und sind bei Fragen jederzeit gerne
behilflich.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt. Bleiben Sie gesund.
Ihre Familie Fritz
Selbstverpflichtung Gast
Herzlich Willkommen im Hotel der Bäume
Sie sind hoffentlich gut bei uns angekommen? Wir möchten Ihnen und all unseren Gästen in diesen
besonderen Zeiten einen ganz besonders unbeschwerten Urlaub ermöglichen.
Daher bitten wir Sie bevor Sie Ihr Auto ausladen und der Urlaub so richtig losgehen kann, diese
Informationen sehr sorgfältig zu lesen und uns die anbei befindliche Selbstverpflichtung zu
unterschreiben.
Wir wünschen Ihnen einen tollen Urlaub! Ihre Familie Fritz
Unsere Hygienemaßnahmen
Um das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, haben
wir bis auf Weiteres die Reinigungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Neben unseren immer schon sehr
hohen Standards in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene nehmen unsere Mitarbeiter und Reinigungskräfte
vermehrt Desinfektionsmaßnahmen vor. Hierbei werden vor jeder Anreise und in den öffentlichen
Bereichen täglich:
• Alle Oberflächen der Zimmer desinfiziert
• Alle Oberflächen in den Fluren und der Diele desinfiziert
• Tür- und Fenstergriffe im gesamten Hotel desinfiziert
Wir dokumentieren diese Maßnahmen und können Ihnen die entsprechenden Protokolle gerne zur
Einsicht zur Verfügung stellen. Unterstützen Sie uns dabei und achten Sie selbst auf die allgemein gültigen
Hygiene-Regeln des RKI:
• Regelmäßige Händehygiene (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife)
• Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbeuge)
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• Vermeiden Sie bitte engen Kontakt zu anderen Gästen und Mitarbeitern, halten Sie nach Möglichkeit
mindestens 1,5 – 2 Meter Abstand.
• Halten Sie sich an die offiziellen Anordnungen der Bundes-und Landesbehörden –wir halten Sie hier auf
dem tagesaktuellen Stand.
Selbstverpflichtung zur Infektionsprophylaxe
Mit meiner Unterschrift bestaẗige ich, die Zusatzinformation zu meinem Urlaub im Hotel der Bäume
erhalten zu haben. Ich und meine Mitreisenden/Familienmitglieder werden die folgenden Maßnahmen
beachten:
• Besondere Aufmerksamkeit bei der richtigen Händehygiene
• Kein enger Kontakt zu anderen Gästen und Mitarbeitern während meines/unseres Aufenthaltes
• Einhaltung der von Bundes- oder Landesregierung angeordneten Maßnahmen zur Einschränkung des
Infektionsrisikos
• Umgehende Anmeldung von Erkältungssymptomen bei sich oder Familienmitgliedern bei den
Mitarbeitern des Hotels
Ich/wir sind darüber informiert worden, dass das Tragen eines Mundschutzes bei Aktivitäten, bei denen
der Kontakt zu Dritten nicht ganz zu vermeiden ist dringend angeraten wird.
_______________________________ Name des Gastes
_______________________________ Datum
_______________________________ Anreise-/Abreisedatum _______________________________ Unterschrift
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