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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 20 - Jahrgang 2021

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AMTSBLATT

der Gemeinde Laußig

13. Oktober 2021 Nr. 16/2021

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl

zum Bürgermeister am 26. September 2021 in der Gemeinde Laußig

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. September

2021 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt.

I. Ergebnis der Wahl

1. Zahl der Wahlberechtigten 3053

2. Zahl der Wähler 2436

3. Zahl der ungültigen Stimmen 26

4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 2410

5. Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen abgegebenen

gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

Wahlvorschlag

Schneider

Familienname, Vornamen Schneider, Lothar

Beruf oder Stand

Bürgermeister

Postleitzahl, Wohnort 04849 Laußig OT Authausen

Stimmen 1258

Wahlvorschlag

Christlich Demokratische Union (CDU)

Familienname, Vornamen Kern, Florian

Beruf oder Stand

Student

Postleitzahl, Wohnort 04838 Laußig

Stimmen 1152

Zum Bürgermeister gewählt wurde

Schneider, Lothar.

II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes

Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem

Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind,

innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich

oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau

erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der

nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm

entsprechend § 25 Absatz 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes mindestens

31 Wahlberechtigte beitreten.

Laußig, 4. Oktober 2021

Impressum

Amtsblatt der Gemeindeverwaltung Laußig

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Gemeinde Laußig

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für

ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.

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