und Umweltschutz in Filderstadt 2009 - Stadt Filderstadt
3. Mit am aussichtsreichsten zum Schutz der Bodenbrüter sind so
genannte Artenhilfsprogramme, wie sie auch in Filderstadt z. B. beim
Rebhuhnschutz-Programm praktiziert werden. Dazu zählen folgende
Maßnahmen:
Ökologische Flächenstilllegungen, teilweise verbunden mit
Einsaat bestimmter Saatmischungen von Klee und Wildkräutern;
Vorgaben für verspätete Mahd bzw. Bodenbearbeitung; Randstreifen-Programme,
bei denen Feld-, Graben- und Bachränder
von intensiver Nutzung ausgenommen werden;
Flächensicherung durch Pacht und Kauf;
Ausweisung von Vorrangflächen für den Naturschutz.
Es ist selbstverständlich, dass Landwirten bzw. Grundstückseigentümern ein
Erschwernisausgleich für spätere Mahd bzw. Ernte oder ein Ausgleich für
den zu erwartenden Ertragsausfall bei Flächenstilllegung zusteht. Die Finanzierung
solcher vertraglich gesicherter Ausgleichszahlungen erfolgt zum
großen Teil durch Städte und Landkreise, zum kleineren Teil durch
freiwillige Zuschüsse von Jagd- und Naturschutzverbänden.
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