Taxi Times München - 4. Quartal 2021
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MÜNCHEN
GEMEINSAME GRUNDAUSBILDUNG FÜR TAXI-NEULINGE
MÜNCHENS EIGENE
FACHKUNDE
TVM INFORMIERT
KVR präsentiert neues
Taxi-Gutachten
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ERFOLG DURCH EIGENINITIATIVE
Das Münchner Taxigewerbe steht vor einer weichenstellenden
Qualitätsfrage: Mit wie viel Wissen werden Neulinge ihre ersten
Fahrgäste befördern? Der Gesetzgeber hat durch den Wegfall der
Ortskunde und die derzeitige Aussetzung der Fachkunde die bisherigen
Hürden nahezu vollständig abgebaut. Führerscheinklasse 3,
möglichst wenig „Strafpunkte“ beim Verkehrszentralregister und
ein Gesundheitsnachweis reichen aus.
Für die beiden Funkzentralen ist das zu wenig. Wer bei ihnen an
der Fahrtenvermittlung teilnehmen will, muss eine Grundausbildung
durchlaufen und hinterher in einer Prüfung beweisen, dass
er gut zugehört und alles verstanden hat. Wir durchleuchten ab
Seite 4 die Inhalte des neuen Kurses, zeigen, welche Art von Ortskunde
nach wie vor unersetzlich ist, und verraten auf Seite 9, was
bei der abschließenden Prüfung abgefragt wird.
Münchens Taxigewerbe beweist mit dieser Eigeninitiative, dass
seine Verbände und Zentralen trotz aller Rivalität dort gut zusammenarbeiten
können, wo gemeinsames Handeln zielführend ist. Es
zeigt darüber hinaus, dass die Branche trotz aller Regularien in der
Lage ist, schnell und zielgerichtet eigene Konzepte umzusetzen.
Die Politik gibt in vielen Bereichen den Weg vor, sie plant den
großen Wandel und hat dafür auch schon ein passendes Wort
kreiert: Transformation. Dieser wird sich auch die Taxibranche
nicht verschließen können. Bei der verkehrs- und klimapolitischen
Transformation wird man am Thema Elektromobilität nicht vorbeikommen.
Das kann man nun bejammern oder aber proaktiv
mitgestalten.
Wer jammert, wird vielleicht bemitleidet, mehr aber nicht. Wer
mitgestaltet, darf dagegen auch eigene Forderungen stellen. Die
IsarFunk Taxizentrale beschreibt auf den Seiten 18 bis 19, warum
sie den „Bundesfahrplan E-Taxi“ des Bundesverbands Taxi- und
Mietwagen (BVTM) unterstützt und sich am Münchner Flughafen
für eine Priorisierung der E-Taxis einsetzt.
Ebenso proaktiv wie bei der Elektromobilität agieren IsarFunk und
der Taxi Verband Bayern (bis vor kurzem noch TVM) beim Thema
Inklusion. Die Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Personen
ist ein unterschätztes Geschäftsfeld. Die dafür nötige Umrüstung
wird von der Stadt und dem Landkreis noch bis Ende 2022 mit bis
zu 10.000 Euro gefördert. Auf Seite 20 zeigen wir, wie vielfältig
eine solche Umrüstung vorgenommen werden kann.
Man stelle sich einmal vor: In München fahren elektrisch betriebene
Rollstuhltaxis mit einem staatlichen Anschaffungszuschuss
über 25.000 Euro, gelenkt von einem Taxifahrer, der über eine verlässliche
Grundausbildung verfügt. Diese Art von Eigeninitiative
könnte tatsächlich Erfolg versprechend sein.
INHALT
FAHRERQUALIFIKATION
4 Münchens eigene Fachkunde
6 Wichtige Orts-, wertvolle Fachkunde
9 Prüfung mit versteckten No-Gos
10 Kolumne: Der allerletzte Knopfdruck
TAXIVERBAND BAYERN (TVB)
12 Es gibt ein neues Taxi-Gutachten
13 KVR drängt auf die Inklusionsquote
POLITIK
14 Mindestentgelte für Mietwagen in Leipzig
15 Verlängerung der E-Taxi-Förderung?
16 Schwabinger E-Mobilitäts-Hub
ISARFUNK TAXIZENTRALE
17 In zwei Schritten zum IsarFunk-Fahrer
18 IsarFunk unterstützt Bundesplan E-Taxi
19 E-Taxi: Priorisierung und Zwang
INKLUSION
20 Umrüstentwicklungen für Rollitaxis
BUSSGELDER
22 Neue Strafen im Straßenverkehr
INFEKTIONSSCHUTZ
24 Maske ab – Maske auf
25 Luftreinigung im Taxi
QUERBLICK
24 Taxameter brauchen TSE-System
24 Impressum
– die Redaktion –
TITELFOTO: Adobe Stock / nerthuz
TAXI 4. QUARTAL 2021
3
FAHRERQUALIFIKATION
MÜNCHENS EIGENE
FACHKUNDE
Seit August 2021 benötigen Taxi-Neulinge keine Ortskunde mehr. Um
jedoch an der Funkvermittlung der beiden Taxizentralen teilnehmen
zu können, ist die erfolgreiche
Teilnahme an einer
Grundausbildung nötig.
Die Inhalte dieses Kurses wurden von der Taxi-
München eG und der Münchner Gewerbevertretung
Taxi Verband Bayern e. V. unter
Mitwirkung der IsarFunk Zentrale gemeinsam erarbeitet.
Sie werden von den beiden Zentralen in jeweils
eigenen Einheiten vermittelt – bei IsarFunk an zwei
Tagen (siehe Seite 17), bei der Genossenschaft in drei
Abend-Kursen.
Am Ende des Kurses findet eine Prüfung statt, bei
der vorrangig in Form von Multiple-Choice-Fragen das
Erlernte abgefragt wird. Die erfolgreiche Teilnahme
an einem Grundmodul-Kurs inklusive bestandener
Prüfung bei der einen Taxizentrale wird von der
jeweils anderen anerkannt.
Ohne diesen kostenpflichtigen Kurs sind die
neuen Fahrer oder neuen Funkteilnehmer von einer
Vermittlung ausgeschlossen. Bisherige Funkteilnehmer
müssen den Grundmodul-Kurs nicht belegen.
Sowohl bei IsarFunk als auch bei der Taxi-München
eG bauen auf diesen Kurs weitere Schulungen
auf, in denen beide Zentralen ihre spezifische
Datenfunk-Technik und deren korrekte Anwendung
vermitteln, beispielsweise bei der Abrechnung bargeldloser
(Rechnungs-)Fahrten.
QUALITÄTSOFFENSIVE
Die eigene Qualitätsoffensive des Münchner Taxigewerbes
ist die Reaktion auf den Wegfall der Ortskundeprüfung,
die bisher für Taxifahrer
obligatorisch, für Mietwagen allerdings vor einigen
Jahren abgeschafft worden war. An deren Stelle
tritt künftig eine Fachkunde, die dann sowohl
von künftigen Taxifahrern wie auch von Mietwagenchauffeuren
und Bediensteten des gebündelten Bedarfsverkehrs nachgewiesen
werden muss.
Da jedoch von der Politik noch keine Vorgaben an eine solche
Fachkunde definiert wurden, haben die bayerischen Genehmigungsbehörden
den Nachweis zunächst ausgesetzt, werden ihn
aber nachfordern, sobald die Inhalte definiert sind.
Die Grundausbildung des Münchner Taxigewerbes ist von der
behördlichen Vorgabe unabhängig. Neulinge, die an der Qualitätsoffensive
der beiden Zentralen erfolgreich teilgenommen haben,
müssen später trotzdem die behördliche Fachkunde vorlegen.
Umgekehrt bekommen Taxischeinbewerber die Erlaubnis zur
Personenbeförderung unabhängig von einer Teilnahme an den
Kursen der Münchner Taxizentralen. Deren Inhalte werden in
einigen Punkten Schnittmengen zur künftigen Vorgabe an die
Fachkunde aufweisen. Florian Bachmann vom Taxi Verband Bayern
sieht im Stoff der Grundausbildung eine gute Vorlage für die
gesetzliche Fachkunde.
Kein Thema bei der künftigen Fachkunde werden jedoch die
Ortskunde und die räumliche Orientierung sein. Diese halten
Münchens Gewerbevertreter für elementar wichtig, weshalb in
den Grundmodul-Kursen auch Elemente einer Ortskunde enthalten
sind und bei der Prüfung unter anderem auch Fahrtstrecken
in vereinfachter Form beschrieben werden müssen. Über die Inhalte
des Kurses wie auch über die Prüfungsanforderungen berichten
wir auf den folgenden Seiten.
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4 4. QUARTAL 2021 TAXI
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FAHRERQUALIFIKATION
WICHTIGE ORTSKUNDE,
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Münchens neue Grundausbildung zum Taxifahrer mit Funkteilnahme vermittelt
Orts- und Tarifkunde und kombiniert rechtliches Wissen mit praktischen Tipps
inklusive eines Wechsels in die Kundenperspektive.
Was ist eigentlich Taxi in München? Für die einen fach nur ein Fahrzeug, das man am Straßenrand
einhe
ranwinkt oder in einer App per Knopfdruck bzw.
durch einen Telefonanruf bestellt. Für die anderen der Beruf, der
Nebenjob, die Existenz. Die dritte Gruppe besteht aus denjenigen,
die von einer Perspektive in die andere wechseln. Die (vielleicht)
bisher Fahrgast waren und künftig auf der Fahrerseite hinter dem
Lenkrad eines Taxis sitzen wollen.
„Was ist Taxi in München?“ ist auch die Einstiegsfrage zur
gemeinsam erarbeiteten Grundausbildung der Münchner Taxibranche.
So erfahren die Kursteilnehmer
(im Folgenden
„Neulinge“ genannt), dass sie
bald als Taxifahrer und Funkteilnehmer
einem Gewerbe
angehören, das als Teil des
öffentlichen Personennahverkehrs
definiert ist, mit rund
3.300 Fahrzeugen betrieben wird, die wiederum an mehr als 200
Standplätzen schon vor der eigentlichen Kundenbestellung bereitstehen
und ihre Fahrten größtenteils von den beiden Münchner
Zentralen IsarFunk und Taxi München eG vermittelt bekommen.
In diesem Zusammenhang werden dann auch die rechtlichen
Grundlagen „Taxiordnung“ und „Taxitarifordnung“ erläutert und
die Neulinge bekommen die Hintergründe zur Beförderungs- und
Tarifpflicht erklärt. Sie sind die entscheidenden Abgrenzungsmerkmale
zu anderen Beförderungsarten wie Uber- und Free-Now-
»Egal welcher Fahrgast, egal
wie weit, egal wie lukrativ oder
nicht – wir fahren zuverlässig!«
Aus den Schulungsunterlagen der Grundausbildung
Mietwagen. „Unser Motto ist: Egal welcher Fahrgast, egal wie weit,
egal wie lukrativ oder nicht – wir fahren zuverlässig!“, heißt es
dazu in den Schulungsunterlagen.
Im Wettbewerb mit ebenjenen Mietwagen geht es darum, den
Kunden zu überzeugen, dass Taxis die beste Alternative sind.
Daher widmet sich ein Kapitel der Grundausbildung auch den
Erwartungen der Kunden an eine Personenbeförderung. Hier fallen
Begriffe wie Höflichkeit und Anstand, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft,
Ehrlichkeit, Pünktlichkeit, Beherrschung von
Fahrzeug und Technik, sicheres Auftreten, ein sauberes und
ordentliches Erscheinungsbild
– sowohl beim Fahrer als
auch beim Fahrzeug – und Ortskenntnis.
Der letztgenannte Punkt in
dieser Aufzählung ist unersetzlich,
gerade deshalb, weil auch
das Navigationsgerät seine
Schwächen hat. „Sie sind hilfreich und wissen viel“, heißt es dazu
in den Schulungsunterlagen. „Die Anfahrtswege der Stadtteile,
großen Veranstaltungsorte wie Oktoberfest, Allianz-Arena, Messe
oder Olympia-Gelände, zu den Bahnhöfen, zu großen Krankenhäusern
und Hotels sollte ein Münchner Taxifahrer aber auch ohne
Navi kennen und finden.“
Damit kann man dann auch die Schwächen eines Navigationsgeräts
umschiffen, das beispielsweise manche (aufgehobenen)
Einbahnstraßen nicht kennt (Landwehrstraße zwischen Mathil-
FOTO: AdobeStock / nerthuz
6 4. QUARTAL 2021 TAXI
FAHRERQUALIFIKATION
den- und Sonnenstraße) oder Verkehrsbehinderungen nicht in
Echtzeit anzeigt (während der Taxifahrer darüber von seiner Taxizentrale
informiert wird). Zudem gibt es in München diverse Sonderdurchfahrtsrechte
speziell für Taxifahrer. Auch die kennt
natürlich keine noch so aktuelle Navi-Software.
Das Kapitel „Ortskunde“ bekommt deshalb eine große Gewichtung
innerhalb der Grundausbildung. Mit vereinfachten Plänen
wird der Aufbau des Münchner Straßennetzes erklärt und die
Stadtteile werden lokalisiert. Gezeigt werden die Hauptachsen
(Landsberger-, Dachauer-, Leopold-, Prinzregenten-, Grünwalder-,
Wolfratshauser Str. etc), und die drei Ringe (Innenstadt-, Mittlerer-
und Frankfurter/Föhringer-Ring).
Anschließend wird es mit jedem weiteren Straßenplan detaillierter
– dem Grundraster werden weitere wichtige Straßen hinzugefügt,
die wie Äste aus Bäumen wachsen. Auf dem finalen
Plan sind knapp 20 Straßenzüge und die acht Autobahnzufahrten
sichtbar.
Ausschnitte aus diesen Straßenplänen zeigen die oben
erwähnten Sonderrechte, mit denen Taxis im Gegensatz zum
Privat-Pkw (und zum Uber-Mietwagen) freie Fahrt haben. So
können auch die Neulinge von Anfang an ihr Navi überlisten,
indem sie beispielsweise vom Rosenheimer Platz den kürzesten
Weg über die Steinstraße nehmen und den Umweg über den Gasteig
vermeiden. Auch die ansonsten verkehrsberuhigte Zone rund
um den Pasinger Bahnhof hat Passagen mit „Taxi frei“. Ebenso
ist der direkte Weg vom Kurfürstenplatz über die Barerstraße
zum Stachus möglich, während Privatautos und Navis hier den
Umweg über die Arcisstraße nehmen müssen. Insgesamt werden
zehn solcher Taxi-Vorrechte anschaulich skizziert, darunter auch
die Sonderregelungen im
Klinikviertel rund um die
Nußbaumstraße.
Natürlich wird von
Münchner Taxis auch der
Speckgürtel inklusive Flughafen
bedient, weshalb die
Namen und Lage der wichtigsten
Ortschaften außerhalb
der Stadt ebenfalls in
der Grundausbildung erläutert
werden. Auch hier arbeiten
die Kursreferenten mit
vereinfachten Straßenplänen,
in deren Mitte abermals
die vereinfachte Straßenstruktur
des Stadtgebiets
aufgezeichnet ist.
Stadtgebiet und insgesamt
32 Außenorte fügen sich so
„Für Taxi frei“ heißt es in der
Corneliusstraße.
visuell zusammen und der Neuling erkennt damit beispielsweise
auf einen Blick, dass es keine gute Idee ist, in den Münchner
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FAHRERQUALIFIKATION
Vorort Unterschleißheim über die Schleißheimer Straße fahren
zu wollen.
Die grobe Orientierung anhand der Straßenstruktur verknüpft
die Grundausbildung zudem mit den allerwichtigsten Adressen.
Dazu zählen natürlich die Bahnhöfe, die Messe und die größten
Münchner Krankenhäuser. Von den zahlreichen Hotels müssen der
Bayerische Hof und das Hotel Vier Jahreszeiten, das Andaz München
Schwabinger Tor sowie das Westin Grand München bekannt sein.
Insgesamt werden nur 21 Adressen abgefragt, aber es sind eben
die allerwichtigsten – oder anders ausgedrückt: diejenigen, bei denen
es besonders peinlich ist, wenn der Neuling dort nach der Adresse
fragen müsste, damit er zunächst einmal sein Navi füttern kann.
Den Weg zur Allianz-Arena sollten auch Taxi-Neulinge kennen.
Beispiel für einen Kindersitz
Klasse II oder III.
Ein weiteres Kapitel der Grundausbildung ist dem Taxi-Alltag
gewidmet. Wo Taxis beispielsweise Busspuren benutzen dürfen
und welche Sonderzeichen dazu gelten (siehe Foto). In welchen
Gewichtsklassen Kinder mit welcher Art von Kindersitzen befördert
werden müssen. Neulinge lernen bei diesem Kapitel auch von
Beginn an, dass man zwar ein Kind nicht befördern muss/darf,
wenn weder der Fahrer noch die Eltern ein passendes Sicherungssystem
zur Hand haben, dass man jedoch verpflichtet ist, für Ersatz
zu sorgen.
„Wenn der Taxifahrer entsprechende Kindersicherungseinrichtungen
nicht dabeihat, hat er unverzüglich dafür Sorge zu tragen,
dass ein Kollege (ggf. ein über die Zentrale geschickter), der die
entsprechenden Rückhalteeinrichtungen bieten kann, die Beförderung
durchführt“, heißt es dazu in den Schulungsunterlagen.
Insgesamt geht die Grundausbildung bei diesem Thema sehr
ins Detail, zitiert sogar aus dem § 21 der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Ähnlich ausführlich
wird der Neuling über den
Taxitarif aufgeklärt. Münchens
Taxifahrten werden zum
Großteil innerhalb der Tarifstufe
1 ausgeführt. Bestimmte
Konstellationen, in Verbindung
mit Fahrtaufträgen im
Umland, erfordern den Wechsel
in die Tarifstufe zwei. Diese
wenigen Fälle werden mithilfe
einer Grafik einleuchtend
erklärt.
Generell arbeitet die Grundausbildung
viel mit Plänen und
Zeichnungen. So auch bei den
drei Festpreiszonen rund um
den Hauptbahnhof, den Flughafen
und das Messegelände, bei denen bei Fahrten untereinander
nicht nach Taxameter, sondern zum Festpreis abgerechnet wird.
Damit hinterher vom Neuling
auch noch eine korrekte
Quittung ausgestellt
wird, wird auch dieses
Kapitel in die Grundausbildung
aufgenommen.
Ganz zum Abschluss
richtet sich der Fokus dann
noch mal auf den Kunden.
Er darf sich am Taxistand
das Taxi frei aussuchen,
muss also nicht das vorderste
nehmen. Bei der
Anschauliche Darstellung zur korrekten
Anwendung der Tarifstufe 2. dagegen das vorderste Taxi
Funkvermittlung wird
zuerst berücksichtigt.
Im Kurs wird zudem erklärt, wann man bei Abholungen den
Taxameter einschalten darf, dass man generell die Möglichkeit
einer bargeldlosen Zahlung anbieten muss und bei Barzahlungen
wiederum immer ausreichend Wechselgeld im Portemonnaie
bereitzuhalten ist (mindestens 100 Euro).
Fazit: Diese Grundausbildung schafft eine gute Balance zwischen
Orts- und Fachkunde. Neugierige Neulinge dürften sie als kurzweilig
empfinden. Die Basis für einen gelungenen Berufsstart ist
damit jedenfalls gelegt.
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8 4. QUARTAL 2021 TAXI
FAHRERQUALIFIKATION
PRÜFUNG MIT
VERSTECKTEN
NO-GOS
Bei der Prüfung am Ende der
Grundausbildung werden Tarifkunde,
Serviceverständnis und örtliche
Orientierung abgefragt. Manche
Fragen haben auch einen Lern-Effekt.
Die Absicht der Fragen ist klar: Die Hürde für eine erfolgreiche
Prüfung wird vom Münchner Taxigewerbe nicht
allzu hoch gelegt. Keinesfalls ist durch eine konstant hohe
Durchfallquote eine stete Einnahme in Form von Kurs- und Prüfungsgebühren
beabsichtigt. Vielmehr wollen sich die Taxizentralen
darauf verlassen, dass Neulinge ein Mindestmaß an
grundlegenden Elementen für den Beruf des Münchner Taxifahrers
verinnerlicht haben.
Dazu zählt unter anderem die Kenntnis des Münchner Taxitarifs
und der zwei definierten Tarifstufen. Anhand von beispielhaften
Fahrtaufträgen muss der Neuling wissen, in welcher
Tarifstufe er diese Fahrt dann ausführt. Ebenso muss er den
Zuschlag für ein Großraumtaxi korrekt einsetzen und Bescheid
wissen, ob und für welche Gepäckstücke Extragebühren berechnet
werden dürfen. Teilweise ähneln diese Fragen denen aus der mittlerweile
abgeschafften Ortskundeprüfung.
Ganz ohne Ortskunde soll auch künftig kein Taxifahrer die
Aufträge der Münchner Taxizentralen fahren. Deshalb müssen in
der Prüfung auch Fahrtstrecken „möglichst eindeutig“ beschrieben
werden können. Für eine Fahrt vom Hotel Vier Jahreszeiten
nach Haar genügen wenige Straßennamen. Wenn diese richtig
genannt werden, kann man davon ausgehen, dass der Neuling
zum einen weiß, wo das Hotel liegt, zum anderen aber auch die
grobe Orientierung hat, dass man in den Osten der Stadt über die
Achse Maximilian-, Einstein-, Truderinger- und Wasserburger-
Landstraße kommt.
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Allerdings ist selbst die beste Ortskunde nichts wert, wenn man
dem Fahrgast parallel nicht auch den bestmöglichen Service
zukommen lässt. In der Prüfung will man ermitteln, wie viel Verständnis
der Bewerber für seinen neuen Beruf mitbringt. Bei den
Fragen werden deshalb bestimmte Situationen beschrieben und
anschließend wird nach dem richtigen Verhalten gefragt. Wie
reagiert man beispielsweise auf einen gebrechlichen Fahrgast, der
um Hilfe bittet? Wie macht man einem Fahrgast klar, dass man
eine Baustelle umfahren muss? Im klassischen Multiple-Choice-
Verfahren stehen drei mögliche Antworten zur Auswahl, von denen
aber nur eine richtig sein kann.
Welche das ist, dürfte jedem Prüfungsteilnehmer sofort klar
werden – zu offensichtlich sind zwei der drei Antworten grundlegend
falsch. In ihnen werden absolute No-Gos formuliert. Dass man
der betagten Dame beispielsweise erklärt, sie solle besser einen
Krankenwagen rufen, man sei ja schließlich kein Altenpfleger. Oder
dass man ausnahmsweise schon helfen könne, dafür aber 5 Euro
extra verlangen müsse. Bei der richtigen Antwort hingegen wird
deutlich, dass man die erbetene Hilfe sogar noch ausbauen kann.
Korrekt ist, dass man dem Fahrgast erklärt, dass man gerne behilflich
ist. Korrekt ist auch, dass man sich genau erkundigt, welche
Art von Hilfestellung gewünscht ist. Und ebenfalls korrekt ist,
dass man beim Anschnallen hilft.
So haben die Service-Fragen einen Lern-Effekt, während die
No-Go-Antworten sicherlich lange im Gedächtnis bleiben. Und was
lange im Gedächtnis bleibt, wird man auch zu einem späteren
Zeitpunkt nicht falsch machen.
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TAXI 4. QUARTAL 2021
9
GASTKOMMENTAR
DER
ALLER-
LETZTE
KNOPF-
DRUCK
Seit Kurzem darf ein jeder Taxi fahren, auch wenn er nicht eine Straße oder
auch nur einen Platz kennt. Wird solch ein »moderner« Taxifahrer bald auch
den finalen Knopf drücken?
Sollte der navigierende Fahrer doch
einmal danach gefragt werden,
wird die Antwort die sein, die es in
Amerika zum Running Gag der gesamten
Dienstleistungsbranche geschafft hat:
„I don’t know, I’m just working here!“ –
Frag in Zukunft nicht den Taxifahrer nach
irgendetwas in der Stadt, sondern sei froh,
wenn er Auto fahren kann.
Dann wird es passieren, du kommst am
Münchner Hauptbahnhof (Südseite) an,
steigst in ein Taxi, in dem der Taxifahrer,
bevor er die Fahrt beginnen kann, in sein
Navi den Goetheplatz, dein Fahrziel, eingeben
muss, auch wenn dieser kaum zwei
Kilometer entfernt und beinahe in Sichtweite
liegt. Vorausgesetzt, der Fahrer ist des
korrekten Schreibens kundig (denn sonst
steigt sein Navi schon nach der Eingabe des
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für den Erwerb und die
Verlängerung des P-Scheins
„ö“ aus), weswegen die Eingabe wohl bald
fernmündlich à la Alexa oder Siri erfolgen
wird oder bereits erfolgt. Nun kann es auch
schon losgehen mit deiner Beförderung,
alles auf mündliche Anweisung aus dem
Off und völlig ohne Ortskenntnisse.
Ich will das Taxifahren nicht überbewerten.
Ärzte ohne anatomische „Ortskenntnisse“
wird es wohl nicht geben – oder?
Möglicherweise ist das nur so ein dummer
Spruch, dass derjenige, der nichts weiß,
alles glauben muss. Bestimmt ist alles ganz
anders, und vor allem, als man denkt. Für
mich stellt sich mit dem Wegfall der Ortskunde
für Taxifahrer die Frage, ob ich mich
noch einmal hinter das Lenkrad eines Taxis
setze. Warum soll ich mich selbst downgraden
und mich unter Wert verkaufen? Und
überhaupt: Taxifahren hat auch Ehre!
ABWÄRTS GEHT ES SCHNELLER
Falls das mit dem ewigen Dazulernen nun
aber doch noch gilt, dann ist das jetzt nur
eine Phase, die sich morgen, vermutlich
eher übermorgen, ins Gegenteil verkehrt –
und Wissen ist plötzlich wieder wichtig. Ich
schließe das nicht aus, erlaube mir allerdings
anzumerken, dass die Unwissenheit
vergleichsweise zügig voranschreitet –
abwärts geht es bekanntlich immer schneller.
Setzt man es in Relation zu der Zeit, die
nötig ist, um sich Wissen anzueignen, tippe
ich aus dem Bauch heraus auf 1:5, wenn
nicht gar 1:10. Mit anderen Worten: Um
ein Jahr Unwissenheit wiedergutzumachen,
bedarf es fünf, wenn nicht gar zehn Jahre
Wissensaneignung.
Möglicherweise ist der Point of no
Return, ab dem die Unwissenheit als
Normalität wahrgenommen wird, die
dementsprechend nicht mehr korrigiert
werden muss, auch schon erreicht. Denn
die Dummheit des Menschen ist nicht nur
unendlich, wie Einstein meinte, sondern
es gibt für sie, ganz wie auf unseren Autobahnen,
auch kein Tempolimit. Immerhin
wird uns die fortschreitende Verdummung
seit Jahren überaus erfolgreich als „Modernisierung“
verkauft.
Dann ist alles egal, dann kann ich auch
mein persönliches Lieblings-Endzeitszenario
verraten, bei dem wie eingangs erwähnt
das Taxi voran fährt: Ein Mensch von morgen,
ich wette, einer von diesen Taxifahrern
ohne Ortskenntnisse, wird von der künstlichen
Intelligenz, einer Art Super-Navi für
alles und jeden, mit angenehmer, aber fester
Stimme dazu aufgefordert, einen ganz
bestimmten Knopf auf seinem mobilen End-
Gerät zu drücken, weil dies für die Welt
das Beste sei. Und was macht der Mensch
von morgen? Genau, er drückt diesen ganz
bestimmten Knopf, und die Welt wird erlöst
sein. Denn die Welt ist besser dran ohne
den Menschen, allen voran ohne den von
morgen.
rm
Der Autor dieses Beitrags war bis vor Kurzem
philosophierender Taxifahrer, hat seinen Beruf
aber mittlerweile aufgegeben.
FOTO: Rumen Milkow
10 3. QUARTAL 2021 TAXI
TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB)
UBER UND FREE NOW
KLAUEN PRO JAHR
DREI PROZENT
2019
2020
2021
Bei der letzten Sitzung der
Taxikommission wurde das
Funktionsfähigkeitsgutachten
vorgestellt. Es beruht allerdings auf
Zahlen vor der Pandemie – als es
noch nicht um die nackte Existenz
der Betriebe ging.
2015
2017
2016
2018
UMSATZ DES TAXIGEWERBES
TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB)
Rosenheimer Straße 139
81671 München
Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13
Tel. / Taxischule: +49 (0)89 / 49 00 44 94
E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de
www.taxiverband-muenchen.de
Presserechtlich verantwortlich für
die TVB-Seiten: Florian Bachmann
Redaktion: Florian Bachmann (fb)
Das zweite Funktionsfähigkeitsgutachten
der Landeshauptstadt München
wurde nach langen
Verzögerungen durch die Pandemie nun
endlich vorgestellt. Abgefragt wurden die
betriebswirtschaftlichen Zahlen aller Mehrwagenunternehmen
(zwei Fahrzeuge aufwärts)
sowie die Zahlen von
500 Einzelunternehmen. Der Erhebungszeitraum
waren die Jahre 2016 bis 2018,
ermittelt wurden somit also ausschließlich
Zahlen vor Corona. Trotzdem wurden vonseiten
der Gutachter ein Ausblick und eine
Einschätzung auf die Zeit nach Corona
versucht.
Das primäre Ergebnis ist wenig erfreulich.
Zwar hat sich die Zahl der „semiprofessionellen
Betriebe“ – also jener Betriebe,
denen Schwarzarbeit und Lohnkürzungen
unterstellt werden muss – auf 34 Prozent
(letztes Gutachten 38 Prozent) verringert.
Die verbesserten Zahlen beruhen aber auf
einer fortschreitenden Ehrlichkeit bei den
Mehrwagenbetrieben. Grund dafür ist die
Einführung des Mindestlohns. Bedauerlicherweise
hat sich aber die Zahl der Semiprofessionellen
bei den Einzelunternehmen
auf rund
49 Prozent (letztes
Gutachten 41 Prozent)
deutlich erhöht. Das mag
an persönlichen Einschränkungen
liegen, aber lich ist bei dieser Gruppe die
offensicht-
Umsatzreduzierung, also Steuerhinterziehung,
deutlich gestiegen.
Berechnet wird in dem Gutachten auch
der durchschnittliche Umsatz pro Kilometer.
Demnach kamen Mehrwagenbetriebe
mit mehr als acht Fahrzeugen durchschnittlich
auf 1,17 Euro Umsatz pro Kilometer,
die kleineren Mehrwagenbetriebe erreichen
durchschnittlich 1,09 Euro. Auch hier – die
„ehrlichen“ Ein-Schicht-Fahrzeuge erreichen
1,08 Euro, die Semiprofessionellen
liegen deutlich unter einem Euro pro Kilometer.
Das mag natürlich auch an der Privatnutzung
liegen, dennoch ist die Zahl
ziemlich bedenklich.
30 % HÖHERE LOHNKOSTEN
Ein sicherlich sehr interessanter Aspekt
ist, dass mit Einführung des Mindestlohns
in den Mehrwagenbetrieb die Lohnkosten
um gut 30 Prozent gestiegen sind. Gleichzeitig
sind auch die Umsätze um ca. 30 Prozent
gestiegen. Eine Beurteilung dieser
Zahlen unterlassen wir.
Nach den erforderlichen Statistiken
geht das Gutachten natürlich auf die Lage
und Entwicklung seit Corona ein. Bemerkenswert
ist der Satz, dass München aufgrund
des Kundenkreises, von dem wir
leben, von den Lockdowns besonders
schwer betroffen war. Hinzu kommt, dass
verlorene Umsätze im Taxibereich nicht
nachgeholt werden können. Genau dieses
Argument versuchen wir seit Monaten bei
den Politikern im Rahmen von Hilfsprogrammen
anzubringen.
Selbstverständlich geht das Gutachten
auch auf die „illegale“ Konkurrenz durch
Free Now und Uber ein. So ergibt die Auswertung
der Zahlen, dass seit Markteintritt
dieser Anbieter die Umsätze des Taxigewerbes
durchschnittlich pro Jahr um drei
Prozent gesunken sind. Das heißt, diese
Anbieter nehmen dem Taxigewerbe spürbar
Kunden ab. Daraus schließen wir zunächst,
dass wir uns dringend neue Märkte eröffnen
müssen, vor allen Dingen dort, wo Uber
und Free Now nicht fahren (z. B. Behinderten-
und Schülerfahrten).
Fazit: Das Gutachten kommt zu dem Schluss,
dass im Jahre 2018 die Funktionsfähigkeit
des Taxigewerbes durchaus gegeben war
und der Gutachter sogar eine geringe Erhöhung
der Konzessionen vorgeschlagen hätte.
Durch den pandemiebedingten Einbruch ist
diese Empfehlung nun hinfällig. Sofern die
Fluggastzahlen am MUC wieder auf rund 80
Prozent der Zahlen vor Corona angestiegen
sind, könne man auch wieder über die Neuerteilung
von Konzessionen nachdenken.
Hier kam der Einwand der Taxizentralen,
dass die Zahl der Flughafengäste nicht so
aussagekräftig sei wie die der Auftragsvermittlung
durch die Taxizentralen. Diesem
Argument hat sich dann auch die Taxikommission
angeschlossen.
fb
12 4. QUARTAL 2021 TAXI
TAXIVERBAND BAYERN E. V. (TVB)
KVR REAGIERT AUF DIE
INKLUSIONSQUOTE
Großunternehmer, die mindestens 20 Taxikonzessionen betreiben, müssen in der
Flotte auch Inklusionstaxis einsetzen. Das KVR stellt dazu eine eigene Rechnung
auf und macht Druck, dass dies auch umgesetzt wird.
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) zum
2. August dieses Jahres hat der
Gesetzgeber festgelegt, dass Betriebe ab
20 Fahrzeugen fünf Prozent ihrer Flotte
inklusionsfähig ausrüsten müssen. Im Wirkungsgebiet
des Taxi Verbands Bayern sind
davon hauptsächlich Unternehmen in größeren
Städten betroffen, allerdings nur die
Großbetriebe. In den ländlichen Gegenden
haben viele Unternehmen ohnehin Inklusionsfahrzeuge,
weil dort der Transport eingeschränkter
Personen einen großen Teil
des Umsatzes darstellt.
In München betrifft diese neue PBefG-
Regelung weniger als 20 Unternehmen.
Alle diese Betriebe haben inzwischen ein
Schreiben vom KVR bekommmen, in dem
die Sachlage erklärt wird. Nicht ganz nachvollziehbar
ist für den TVB die behördliche
Interpretation der 5-Prozent-Definition.
Wer 19 Fahrzeuge hat, braucht kein Inklusionsfahrzeug,
wer 20 hat, benötigt eines
und wer 21 Konzessionen betreibt, braucht
zwei Inklusionsfahrzeuge. Das KVR bittet
die Unternehmer im Schreiben um ein
Feedback, wie sie damit umgehen wollen.
Laut KVR ist der Rücklauf eher zögerlich.
Viele Unternehmen sind unsicher, wie
sie damit umgehen sollen. Fakt ist: Wer
betroffen ist, muss sich mit der Anschaffung
von Fahrzeugen mit Rampe beschäftigen.
Dazu gab es ja vergangenes Jahr
bereits eine kleine Messe bei der Taxigenossenschaft,
bei der Fahrzeuge wie auch
Umrüstlösungen vorgestellt wurden.
Wo rauf man bei solchen Umbaumaßnahmen
achten soll, wird zudem auf Seite 20
dieser Ausgabe vorgestellt.
Die Auswahl an
umbaufähigen
Taximodellen für den
Rollstuhltransport
ist groß, wie diese
Münchner Ausstellung
in diesem
Sommer zeigte.
ES DROHT KONZESSIONSENTZUG
Einige Unternehmen haben bereits reagiert
und Fahrzeuge bestellt. Aber nicht alle. Wir
geben daher den Hinweis des KVR noch einmal
weiter und bitten dringend um Einhaltung
der Regelungen. Wer sein Unternehmen
nicht entsprechend ausrüstet, riskiert den
Entzug aller seiner Konzessionen.
Der Taxi Verband Bayern (ehemals TVM)
hat inzwischen viel Praxis-Erfahrung mit
Inklusionsfahrzeugen. Das Argument, man
finde keine Fahrer, erledigt sich schnell,
wenn die Fahrer mitbekommen, dass man
deutlich mehr Umsatz mit solchen Fahrzeugen
machen kann. Natürlich hat man die
Aufgabe, den Rollstuhlfahrer ins Auto zu
schieben, und natürlich muss man den
Fahrgast mit Gurten sichern. Das ist aber
keine schwere körperliche Tätigkeit, die
eigentlich jedem Fahrer zuzumuten ist.
Zudem kann man sich optional auch motorisierte
Einfahrthilfen einbauen lassen.
Das Argument der Unternehmer, der
Einbau sei teuer, hat sich insofern erledigt,
als es vom Sozialreferat der Stadt München
eine Förderung bis zu 10.000 Euro für den
Umbau gibt. Im Grunde kann man sagen,
dass der Betrag die Umbaukosten deckt.
Wir können daher alle betroffenen
Unternehmen nur bitten, sich bei uns im
Verband zu melden, denn wir können
über die Förderungsanträge, den Umgang
mit dem Personal und über den Stand der
Fahrzeuge ausreichend Informationen
geben.
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Arbeits- und Verkehrsmedizin Kirchheim GmbH & Co.KG
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Montag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
TAXI 4. QUARTAL 2021
13
POLITIK
MINDESTENS 3 MAL SO
VIEL WIE DER ÖPNV
Seit Oktober müssen Mietwagen in Leipzig einen Mindestpreis von neun
Euro verlangen. Wird die Stadt in Sachsen damit zum Trendsetter und
zum Vorbild für München?
Die Basis dieser neuen Vorgabe ist
eine Verwaltungsrichtlinie des
Leipziger Oberbürgermeisters. Die
Stadt in Sachsen zählt damit zu den ersten
Kommunen Deutschlands, welche den neu
geschaffenen Paragrafen 51a des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) umsetzt. Dort
heißt es im Absatz 1, dass eine Genehmigungsbehörde
zum Schutz der öffentlichen
Verkehrsinteressen Mindestentgelte für
Mietwagen festlegen kann. Beim gebündelten
Bedarfsverkehr ist eine Behörde sogar
verpflichtet, Regelungen über Mindestbeförderungsentgelte
zu erlassen, die einen
hinreichenden Abstand zu den Beförderungsentgelten
des jeweiligen öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) sicherstellen
(Absatz 2).
Folglich orientieren sich die künftigen
Mindestentgelte am Preis eines Einzeltickets
des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes
(MDV) zuzüglich eines Aufschlags pro
gefahrenem Kilometer. Mietwagen müssen
den dreifachen Preis des Einzeltickets als
Mindestentgelt verlangen und mindestens
zwei Euro pro Kilometer berechnen. Da ein
Einzelticket des MDV aktuell drei Euro kostet,
darf eine Mietwagenfahrt nicht unter
einem Grundpreis von neun Euro zzgl. zwei
Euro pro Kilometer angeboten werden.
Beim gebündelten Bedarfsverkehr wird der
zweifache Preis eines MDV-Einzeltickets
als Mindestentgelt je Buchung durch eine
Person festgelegt, jeder weitere Mitfahrer
bei gleicher Buchung zahlt dann nur noch
ein Drittel des MDV-Ticketpreises. Der Tarif
je gefahrenem Kilometer liegt bei 1 Euro.
Zum Vergleich: Leipzigs Taxitarif sieht
eine Grundgebühr von 3,90 Euro vor sowie
eine degressive Kilometerstaffelung von je
2,70 Euro für die ersten beiden Kilometer
und von je 2 Euro pro weiteren Kilometer.
Ab dem 11. Kilometer sinkt dann der Streckenpreis
auf 1,70 Euro pro Kilometer.
Nachts wird jeder gefahrene Kilometer mit
jeweils 20 Cent mehr berechnet.
IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE
Die erstmalige Einschränkung der Tarifgestaltung
rechtfertigt die Stadt Leipzig
damit, dass die Preise mit den öffentlichen
Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl
in Einklang stehen sollen. „Es soll nicht
nur die Leistungsfähigkeit der Unternehmen
gesichert, sondern die Gemeinwohlinteressen
berücksichtigt werden, wozu
ebenfalls die übrigen gewerblichen Verkehrsstrukturen,
beispielsweise der Taxenverkehr,
gehören“, heißt es in der
Verwaltungsrichtlinie.
„Ebenso“, so führt die Richtlinie weiter
aus, „tragen die Mindestbeförderungsentgelte
dazu bei, die Möglichkeit eines ruinösen
Wettbewerbs zwischen den
Mobilitätsanbietern der verschiedenen Verkehrsformen
auszuschließen.“
Eine handwerkliche Delle der PBefG-
Novelle hat die Verwaltungsrichtlinie
übrigens sehr elegant „ausgebeult“: Die
Einhaltung der Mindestentgelte kann nur
dann sichergestellt sein, wenn Verstöße
auch sanktioniert werden können. Eine solche
Ahndungsmöglichkeit hat der Gesetzgeber
beim § 51 a jedoch nicht definiert.
Die Stadt Leipzig wird daher die Regelungen
zu den Mindestentgelten in die jeweiligen
Genehmigungsbescheide als Auflage
aufnehmen. „Damit fallen Verstöße gegen
die Mindestbeförderungsentgelte als Verstöße
gegen Auflagen einer Genehmigung
unter den Tatbestand des § 61, Abs. 1,
Ziff. 1, PBefG und können gemäß § 61,
Abs. 2, PBefG mit einer Geldbuße bis zu
zwanzigtausend Euro geahndet werden“,
heißt es dazu in der Richtlinie.
Ob diese Richtlinie auch möglichen Klagen
standhält, wird von Experten bezweifelt.
Sie halten den Weg, eine Mindestentgeltgrenze
für Mietwagen über eine Verwaltungsrichtlinie
abzuwickeln, für rechtlich
angreifbar. Man hätte es besser über eine
Allgemeinverfügung machen sollen, so ein
Experte gegenüber Taxi Times. jh
FOTO: Originalfoto Hale, Montage Raufeld
14 4. QUARTAL 2021 TAXI
RKU WILL FORTSETZUNG DER
E-TAXI-FÖRDERUNG
POLITIK
Die seit 2017 bestehende E-Taxi-Förderung läuft Ende des Jahres fristgemäß aus.
Das zuständige Referat will sich für eine weitere Verlängerung aussprechen, doch
eine Entscheidung wird der Stadtrat treffen.
Der Münchner Stadtrat will erst im
Dezember über die Zukunft der
E-Taxi-Förderung entscheiden.
Das teilte das Referat für Klima- und
Umweltschutz (RKU) Taxi Times auf Nachfrage
mit. Die Verlängerung wird von Vertretern
des Münchner Taxigewerbes
gefordert, weil der Topf bei Weitem nicht
ausgeschöpft wurde. Laut RKU sind derzeit
31 Förderungen bewilligt, davon 29 noch
aktiv und zwei bereits abgeschlossen. Da
die Frist nur für Neuanträge gilt, werden
laufende Förderungen sowie alle, die noch
bis 31. Dezember genehmigt werden, auch
über 2021 hinaus ausbezahlt.
Die Münchner Förderung zahlt quartalsmäßig
20 Cent pro Besetztkilometer aus.
Bislang sind rund 900.000 Kilometer gefördert
worden, was bedeutet, dass von zwei
Millionen im Fördertopf bislang nur ein
Bruchteil ausgezahlt wurde.
Die Gründe für die schwache Resonanz
sind vielfältig. Zum einen war das Angebot
sowohl an tauglichen E-Taxis wie auch an
Ladestationen 2017 noch sehr gering, zum
anderen zwang Corona zahlreiche Unternehmer
ab 2020 zu einem Investitionsstopp.
Für eine Verlängerung spricht, dass
das Taxigeschäft wieder anzieht und
sowohl Politik als auch Hersteller pro Elektro
tendieren, was 2022 ein steigendes Interesse
an (geförderten) Elektro-Taxis
erwarten lässt. Allerdings ist die E-Taxi-
Förderung nicht das einzige Förderprojekt
der Stadt München. Das RKU spricht gegenüber
Taxi Times von einer „gesamten Förderlandschaft
des Referats“, die man
derzeit „im Rahmen der Strategieentwicklung
zur Erreichung der gesetzten Klimaschutz-
und Klimaanpassungsziele“
überarbeite und die man im Dezember dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen
wolle.
„Das RKU wird eine Verlängerung des
Programms vorschlagen, sodass auch im
Folgejahr Neuanträge gestellt werden
können“, verspricht das RKU, weist aber
darauf hin, dass das letzte Wort der Stadtrat
hat. Wer auf Nummer sicher gehen will,
der sollte noch bis Dezember die Förderung
beantragen.
sg
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POLITIK
EIN E-MOBILITÄTS-HUB
IM HERZEN VON SCHWABING
Das Münchner Taxi Zentrum (mtz) will sich als Anlaufstation für vollelektrische
Autos weiterentwickeln. Doch es gibt Schwierigkeiten.
Als derzeitiger Pächter der Parkgarage
in der Occamstraße bringt
sich das Münchner Taxi Zentrum
(mtz) aktiv ein, um die Verkehrswende in
München voranzutreiben. Dass diese Idee
nicht nur ein Hirngespinst ist, hat das
mtz bereits in der Vergangenheit mit der
In stallation einer DC-Ladeinfrastruktur für
Deutschlands erste E-Taxi Flotte gezeigt.
Dort, wo aktuell rund 80 Taxis und 200 weitere
Fahrzeuge Platz finden, soll der Ausbau
der Elektromobilität weitergehen, doch
zunächst muss die notwendige Sanierung
des Gebäudes geklärt werden, ohne die
keine Investition eine richtige Zukunft hat.
Das Problem, so berichtet die „Süddeutsche
Zeitung“: Das Parkhaus in der Occamstraße
ist dringend sanierungsbedürftig!
Zuerst haben das die Grundschüler der
Grundschule an der Haimhauserstraße zu
spüren bekommen. Der Sportplatz auf dem
Dach der Parkgarage musste aus Sicherheitsgründen
für den Sportunterricht
gesperrt werden.
Langfristig gesehen betrifft der Gebäudezustand
aber auch den Betrieb des mtz,
denn ohne Sanierung sind weitere Investitionen
in das Gebäude nicht zukunftsfähig.
Die Pläne, welche von Vertretern des
mtz dem Bezirksausschuss vorgelegt wurden,
bauen konkret auf die Zukunft und
die E-Mobilität.
Nicht nur soll langfristig gesehen die
komplette mtz-Taxiflotte, die aktuell rund
80 Fahrzeuge umfasst, durch vollelektrische
Exemplare ersetzt werden, sondern
das Parkhaus, welches Platz für rund
300 Fahrzeuge bietet, soll zu einem E-Mobilitäts-Hub
weiterentwickelt werden und
dann auch den Anwohnern einen Zugang
zu Stellplätzen – inklusive einer modernen
Ladeinfrastruktur – bieten.
Mit über 40 Ladepunkten, die für das
schnelle und ultraschnelle Laden ausgelegt
sind, will man zukünftig speziell auch
Logistik- und Lieferdiensten, den Münchner
Taxiunternehmern oder lokalen Handwerksbetrieben
eine Ladeinfrastruktur vor
der Haustür bieten. Für die Umsetzung
einer Verkehrswende ist der einfache
Zugang zu einer Ladeinfrastruktur, die ausreichend
Kapazität bietet, sicherlich eine
wichtige Voraussetzung.
LOB VON DEN GRÜNEN
Darüber hinaus zeigte sich der Bezirksausschuss
auch von dem Plan angetan,
zusätzlich weitere 60 Ladepunkte für das
Laden mit Wechselstrom bis maximal
22 kW zu installieren. Diese könnten speziell
den Anwohnern zugutekommen, aber
auch Berufs- und Einkaufspendler würden
von so einem modernen E-Mobilitäts-Hub
profitieren. Im Bezirksausschuss zeigten
sich insbesondere die Vertreter der Grünen
sehr angetan. Ekkehard Pascoe (Die Grünen),
Vorsitzender des Unterausschusses
Mobilität, lobt es als ein „sehr spannendes“
Projekt. Auch der Parteikollege Jürgen Howe
sieht das Parkhaus an der Occamstraße als
Deutschlands erste E-Taxi-Flotte ist seit vier
Jahren in der Occamstraße angesiedelt.
sehr geeignet an. Gegenwind gibt es bislang
vom neuen Mobilitätsreferat (MOR) und dem
Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Sie betrachten, so berichtet die „Süddeutsche“
den Standort für einen E-Mobility-Hub
„als ungeeignet“. Diese Aussage wird allerdings
durch die Aussage relativiert, dass
eine Sanierung sowieso mangels Mittel nicht
finanziert werden könne.
All die Pläne stehen natürlich im Zusammenhang
mit der Sanierung der Parkgarage
und der darauffolgenden Nutzungsform.
Bleibt zu hoffen, dass die Stadt als derzeitiger
Besitzer die Finanzierung der Sanierung
nicht auf die lange Bank schiebt und
den Wandel hin zu einem E-Mobilitäts-Hub
unterstützt. Je länger vom Kommunalreferat
eine Entscheidung aufgeschoben wird,
desto länger bleibt auch die wertvolle Idee
eines E-Mobilitäts-Hubs und die damit verbundene
Chance für die Verkehrswende
ungenutzt.
sg
FOTO: mtz
16 4. QUARTAL 2021 TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE
IN ZWEI SCHRITTEN
ZUM ISARFUNK-FAHRER
Um bei IsarFunk in die Vermittlung aufgenommen zu werden, sind maximal zwei
Schulungen notwendig. Wer bereits in der Vergangenheit eine Ortskundeprüfung
abgelegt hat, benötigt sogar nur eine.
Die Grundausbildung ist, wie bereits
auf den Seiten 4 bis 9 ausführlich
beschrieben, die neue Voraussetzung
für alle, die in München ihr Geld
mit Taxifahren verdienen wollen. An zwei
Tagen für insgesamt zehn Stunden werden
grundlegende Dinge, die ein Münchner
Taxifahrer unbedingt wissen sollte,
vermittelt. Das Grundmodul schließt mit
einer theroretischen Prüfung ab, die auch
zur Teilnahme am IsarFunk-Fahrertraining
berechtigt.
Dieser zweite und letzte Kurs ist unter
den Kollegen auch als Funkkurs bekannt.
Er ist im Unterschied zum Grundmodul
eigenständig und wird mit unterschiedlichen
Ansätzen von allen Münchner
Taxivermittlern gefordert. Genau wie die
Grundausbildung schließt das IsarFunk-
Wer in München Taxi fährt,
muss sich auskennen.
Fahrertraining mit einer kurzen Prüfung
ab. Wird diese bestanden, bekommt der
Absolvent direkt den Fahrerausweis ausgehändigt
und kann sich zu Recht IsarFunker
nennen. Im Anschluss kann der Fahrer
sofort seinen Dienst antreten und in die
Vermittlung aufgenommen werden.
Wer Interesse an den Schulungen hat,
sollte sich aufgrund der aktuell hohen
Nachfrage rechtzeitig über das Formular
auf der IsarFunk-Seite https://isarfunk.de/
taxifahrer-werden/ anmelden, damit zeitnah
ein Termin gebucht werden kann. Einzige
Voraussetzung für die Teilnahme ist:
Man muss bereits Inhaber eines Personenbeförderungs-Scheins
sein beziehungsweise
sollte dieser bereits beantragt sein. Im
Amtsdeutsch heißt der P-Schein „Erlaubnis
zur Fahrgastbeförderung“.
Aktuell finden die Grundausbildungs-
Kurse alle 14 Tage montags und dienstags
zwischen 10 und 15 Uhr statt. Inklusive Prüfung
fallen Kosten in Höhe von 100 Euro
brutto an. Für das IsarFunk-Fahrertraining
werden auf zwei Tage verteilt insgesamt
14 Stunden veranschlagt. Aktuell werden
die Kurse 14-tätig mittwochs und donnerstags
von 10 bis 17 Uhr angeboten. Inklusive
Abschlussprüfung und Fahrerausweis kostet
das Fahrertraining 120 Euro brutto. if
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TAXI 4. QUARTAL 2021
17
ISARFUNK TAXIZENTRALE
390 MILLIONEN EURO
FÜR 40.000 E-TAXIS
Als Taxizentrale bekennt sich IsarFunk klar zur Elektromobilität und
unterstützt deshalb auch den Bundesfahrplan E-Taxi des BVTM. Er schlägt
beispielsweise eine Förderung vor, die bei 15.000 Euro startet.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), dem auch
IsarFunk als Mitglied angehört, hat mit einem deutschlandweit
angelegten „Bundesfahrplan eTaxi“ einen Weg
skizziert, wie bis zum Jahr 2030 bis zu 80 Prozent der Taxis in
Deutschland auf emissionsfreie Antriebe umsteigen können. Als
Technologie sollen lokal emissionsfreie Fahrzeuge, die rein elektrisch
oder mit Wasserstoff fahren, gefördert werden. Hybrid- oder
auch Plug-in-Hybrid-Taxis sollen kategorisch ausgeschlossen werden.
Damit würde nach Meinung des BVTM eine Branche zur
dringend benötigten Verkehrswende beitragen, die wegen ihrer
überdurchschnittlichen Fahrleistungen ein sehr großes CO2-Einsparspotential
vorweisen kann. Pro Jahr könnten rund 675.000
Tonnen CO2 vermieden werden.
Die Idee hinter dem „Fahrplan eTAXI“ sieht vor, den Umstieg bzw.
die Anschaffung und den Unterhalt eines E-Taxis zu fördern. So soll
mit Start am 1.1.2023 über den Zeitraum von acht Jahren, also bis
Ende 2030, die Anschaffung von bis zu 40.000 E-Taxis unterstützt
werden. Das gesamte Fördervolumen wird dabei mit 390 Millionen
Euro beziffert. Eine auf den ersten Blick enorme Summe, die aber
relativiert werden muss. Beispielsweise hat Deutschland im August
dieses Jahres aus dem europäischen Aufbauplan 2,5 Milliarden Euro
für klimafreundliche Autos bekommen.
Um den Anreiz für einen möglichst schnellen Umstieg zu schaffen,
schlägt der Verband eine degressive Förderung vor. Zu Beginn
der Subvention soll die Fördersumme 15.000 Euro betragen und
monatlich um ca. ein Prozent reduziert werden. Bekommt man bei
einer Antragsstellung im Januar 2023 die vollen 15.000 Euro, so
sind es einen Monat später nur noch 14.850 Euro. Am Ende des
Förderzeitraums sind dann 5.773 Euro Fördersumme möglich.
Weiterhin sollen die E-Taxis auch nicht von der Umweltprämie
ausgeschlossen werden.
Auch von einem gesicherten Strompreis bis zum Jahr 2030,
solange soll auch die Förderung laufen, ist die Rede. Konkret stellt
ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG
Rosenheimer Straße 139, 81671 München
Telefon / Taxiruf: 089 / 450 540
Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100
E-Mail: verwaltung@isarfunk.de
www.isarfunk.de,
www.facebook.com/isarfunk450540
Redaktion und presserechtlich verant wortlich:
IsarFunk-Taxizentrale (if); Christian Hess
Ausbaupfad E-Taxi 2023-2030 (E-Taxis in Stück, Anteil in Prozent)
Quelle: BVTM
Degressive Förderung für E-Taxis 2023-2030 in EUR/E-Taxi.
Quelle: BVTM
sich der BVTM 30 Cent pro kW beim Laden mit Wechselstrom und
50 Cent/kW beim Laden mit Gleichstrom vor.
Bevor geladen werden kann, muss jedoch zuerst einmal in
die Infrastruktur investiert werden. Hierzu schlägt der Verband
vor, regionale Partnerschaften mit den Stromanbietern und den
Autoherstellern einzugehen. Dass sich dieses Vorgehen bewährt,
hat das Hamburger Projekt „Zukunftstaxi“ gezeigt. Viele Punkte
des Fahrplans eTAXI, das gibt auch der BVTM offen zu, fanden
Inspiration in dem Hamburger Projekt, über das Taxi Times in
seiner Münchner Regionalausgabe im 2. Quartal berichtet hatte.
Der BVTM wie auch IsarFunk wollen das Taxigewerbe nicht
mit Verboten zu einem Umstieg gewinnen, sondern regen stattdessen
Priorisierungsmaßnahmen an, die den Kaufanreiz fördern
sollen. Exemplarisch werden hierfür Sonderrechte wie das Nutzen
von Busspuren für E-Taxis genannt oder auch eine sichtbare Präsenz
von Elektrotaxis am Flughafen. Die dafür notwendigen rechtlichen
Verordnungen sind meist Sache der Kommunen. IsarFunk
ist deshalb zu all diesen Themen in Gesprächen mit der Stadt und
dem Landratsamt - im Verbund mit dem Taxiverband Bayern und
mit dem gesamten Münchner Taxigewerbe.
Fazit: Das bundesweite Ziel für eine Förderung von 40.000
E-Taxis ist fixiert. In München könnten davon im Idealfall bis zu
3.500 unterwegs sein. if
18 4. QUARTAL 2021 TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE
ZWANG UND
SICHTBARKEIT
Die Einführung einer E-Taxi-Quote
bei der Neuzulassung oder die
Priorisierung von E-Taxis am Standplatz
sind Ideen, die vor kurzem bereits
umgesetzt worden sind. Was geht
davon und was nicht?
Während der IAA
wurden am Terminal
2 des Münchner
Flughafens zwei
Standplätze für
E-Taxis ausgewiesen.
Die künftige Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP erarbeitet
derzeit das künftige Regierungsprogramm. Dabei
wird wohl vor allem im Politikfeld Verkehr / Mobilität
sehr hart gerungen. Das neue Modewort lautet „Transformation“.
Es umschreibt zum einen den nötigen Wandel bei der Antriebsart,
es meint aber auch die nötige Umgestaltung der Verkehrssysteme.
Was auch immer die neue Regierung letztlich in ihrem Koalitionsvertrag
aufnehmen wird: Die Taxiunternehmer*Innen und
deren Fahrer*Innen werden davon unmittelbar betroffen sein.
Schon jetzt ist klar, dass es ein „weiter so“ nicht geben kann.
Auch das Taxigewerbe wird sich an der „Transformation“ beteiligen
müssen.
Allein aus eigener Kraft wird dieser Wandel nicht gelingen. Der
vom Taxi-Bundesverband vorgelegte Bundesfahrplan E-Taxi (siehe
Seite 18) beschreibt daher unter den Schlagworten Fördern, Fordern
und Vernetzen einen integrierten Ansatz, der Fahrzeuge, Rahmenbedingungen
und Infrastruktur zusammendenkt und dabei der Politik
eine klaren Reihenfolge vorgibt: Erst kommt
das Fördern, dann kommt das Fordern.
LEIPZIG GEHT ZU WEIT
Wer zuerst fordert ohne zu fördern, schießt
über das Ziel hinaus. Das wurde kürzlich
in Leipzig deutlich, als die Stadt eine Verwaltungsrichtlinie
erließ, die zum einen
sehr mutig und erfreulich Mindestentgelte
für Mietwagen vorgab (siehe Seite 14), die
andererseits aber auch festlegte, dass ab
sofort jedes zweite Fahrzeug, für das eine
Genehmigung zur Personenbeförderung
beantragt wird, ein Elektro-Fahrzeug sein
Auch am Hamburger Flughafen stehen
E-Taxis seit kurzem ganz vorne - dank
politischer Unterstützung vom Hamburger
Verkehrssenator Anjes Tjarks (rechts).
muss. Zur völligen Farce geriet dieser Verwaltungsakt, weil man
gleichzeitig auch noch das Laden an öffentlichen Ladestationen
untersagte.
Ganz so einfach kann man die Transformation dann doch nicht
erzwingen und die Stadt musste wenige Tage später zurückrudern.
„Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung der sich aus dem Kapitel
2.2 der Verwaltungsrichtlinie ergebenden verbindlichen Vorgaben
ist allerdings nunmehr festzustellen, dass für diese Vorgaben ganz
konkret die Rechtsgrundlage fehlt“, teilte die Stadt mit. Als Konsequenz
aus diesen neuen Erkenntnissen werde man die Verwaltungsrichtlinie
nunmehr dem neuen Prüfergebnis anpassen. „Es
wird bei Umrüstung bzw. bei Neubeschaffung die Beachtung der
Elektromobilität empfohlen.“ Die ursprüngliche Pflicht wurde
somit in eine Empfehlung umgewandelt.
Besser fördern als fordern. Dabei muss es nicht einmal zwingend
eine Subvention sein. Auch bestimmte Priorisierungen können für
den nötigen Anreiz sorgen. Am Hamburger Flughafen wurde vor
kurzem eine E-Taxi-Spur eingerichtet. Hier
dürfen vor den beiden Terminal-Ausgängen
Elektro-Taxis warten – gut sichtbar für den
Fahrgast und somit ein deutliches Zeichen
für die Kunden, dass auch Taxis den Klimawandel
mitgestalten.
Am Münchner Flughafen wurde eine ähnliche
Botschaft während der IAA im September
vermittelt, als am Terminal ebenfalls
eine E-Taxi-Spur eingerichtet wurde. Die
IsarFunk Taxizentrale wird sich als Betreiber
der örtlichen Taxi-Organisation dafür einsetzen,
dass eine E-Taxi Priorisierung demnächst
dauerhaft eingerichtet wird. if
FOTOS: Andreas Karle - IMG, Hamburg Airport
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TAXI 4. QUARTAL 2021
19
INKLUSION
MIT MAXI
IM CADDY
MAXI
Taxis zur Rollstuhlbeförderung
gewinnen auch in der Großstadt an
Bedeutung. Spezialisierte Umrüster
haben praktikable Umbaulösungen
entwickelt, z. B. für einen VW Caddy,
einen Ford Custom sowie für den
neuen elektrischen eVito.
Maxi Schönfeld
hat mit Taxi Times
umgerüstete
Rollitaxis erprobt.
Praktikabel sind Rollitaxis immer dann, wenn der Fahrer
oder die Fahrerin die für die Rollstuhlbeförderung notwendigen
Handgriffe schnell und ohne Mühe bewältigen kann.
Für eine praxisgerechte Beförderung ist es zudem wichtig, dass der
Rollstuhlfahrer im Taxi großzügig Platz hat und gut gesichert ist.
Um das zu überprüfen, hat Taxi Times während einer Sonderausstellung
bei einer Messe in Karlsruhe einen lokalen Taxiunternehmer
begleitet, der wiederum seinen im Rollstuhl sitzenden
Mitarbeiter Maxi Schönfeld dabeihatte. Er ist 1,96 Meter groß, was
natürlich im Sitzen gar nicht so auffällt.
Spannend war allerdings, ob sich das in Bezug auf die Kopffreiheit
bemerkbar macht. Am knappsten wurde es dabei in einem
VW Caddy Maxi. Zwischen Maxis Haarscheitel und der Fahrzeugdecke
war wenig Abstand, den Kopf einziehen musste der Azubi
aber nicht. Im Ford Transit Custom, angeboten vom Autohaus
Bayer aus Alzey in Nordrhein-Westfalen mit Technik des Umrüstspezialisten
AMF-Bruns, war da schon mehr Platz, das Fahrzeug
ist insgesamt etwas höher.
Noch ein Stück geräumiger sitzt es sich im eVito von Mercedes.
Auch hier fungiert der Marktführer AMF-Bruns aus dem norddeutschen
Apen als Umrüster. „Der eVito bietet die ideale Basis
für vielfältige und flexible Möglichkeiten der Personenbeförderung
mit der Erweiterung der komfortablen und sicheren Beförderung
von Rollstuhlfahrern, vor allem im städtischen Raum“, heißt es
dazu in einer gemeinsamen Mitteilung von Mercedes und AMF-
Bruns.
RAMPE WIRD ZUR EBENEN FLÄCHE
Der Heckausschnitt mit einer Durchfahrtshöhe von ca. 1.500 mm
sowie die eingebaute, rutschsichere Rampe ermöglichen den einfachen
und barrierefreien Zugang zum Fahrzeuginnenraum. Speziell
für Taxiunternehmer stattet AMF-Bruns die Fahrzeuge
markenübergreifend mit einer „EasyFlex“-Rampe aus. Sie lässt
sich einhändig bedienen und ist nach innen umklappbar, sodass
bei Fahrten ohne Rollstuhlfahrer*in eine ebene Fläche für Gepäck
entsteht. Dann können auch die Fahrgäste Nummer fünf und sechs
mitgenommen werden. In einem eVito hat sogar noch eine siebte
Person Platz, sofern auf der Beifahrerseite eine Doppelsitzbank
konfiguriert wurde.
Doch zurück zum eigentlichen Zweck eines umgerüsteten Vans
oder Großraumtaxis. Beim Praxistest mit Maxi Schönfeld und
dessen Chef Dirk Holl werden die kleinen Unterschiede deutlich,
STÄDTISCHE FÖRDERUNG BIS 2022
Sowohl die Stadt München als auch
der Landkreis unterstützen die
Umrüstung zu einem Inklusionstaxi.
Sie gewähren pro Fahrzeug und
Umbau einen Zuschuss von maximal
10.000 Euro. Gefördert werden nur
Umbauten, die von einem zertifizierten
Betrieb durchgeführt wurden und den
Förderrichtlinien entsprechen.
Beispielsweise müssen die Fahrzeuge
auch große und schwere elektrisch
betriebene Rollstühle transportieren
können und über ein Rückhaltesystem
für den Kopf und den Nacken
verfügen. Weiterhin schreibt man vor,
wie viele Stunden das Fahrzeug zu
bestimmten Zeiten im Einsatz sein
muss. Ein Weiterverkauf des Inklusionstaxis
ist frühestens nach vier
Jahren oder 250.000 km Betriebsleistung
ab Erhalt der Förderzusage
erlaubt. Wer sich als Münchner Betrieb
für die Förderung interessiert, kann
den Antrag beim Münchner Sozialreferat
stellen, Konzessionsbesitzer im LK
München beim dortigen Landratsamt.
Die leichte Bedienung der EasyFlex-Rampe
will AMF-Bruns mit diesem Pressefoto
demonstrieren.
20 4. QUARTAL 2021 TAXI
INKLUSION
mit denen die einzelnen Umrüster agieren.
Bei AMF-Bruns-Fahrzeugen steht der hintere
Bereich des Rollstuhls leicht geneigt.
Ein Umstand, der weder Maxi noch sonstige
Fahrgäste besonders stört. Das Nümbrechter
(nahe Köln) Unternehmen DIE
Transform GmbH befestigt den Rollstuhl
mit Retraktoren unmittelbar hinter der
zweiten Sitzreihe. Der Rollstuhl wird also
sehr nah vorne herangeschoben, sodass
die meisten Rollstuhlfahrer je nach Rollstuhlgröße
relativ eben im Caddy Maxi
befördert werden.
VERSCHIEDENE AUSSCHNITTE
Neben der Sitz-Neigung sind auch bei der
Ausschnittsbreite Unterschiede festzustellen.
AMF-Bruns bietet hier eine standardisierte
Breite von 81 Zentimetern an, Transform 83 Zentimeter.
Die Firma MobiTEC aus Berkheim im Allgäu schneidet dagegen
deutlich breiter und länger aus (86,5 cm bzw. 1.680 mm Länge).
Das hat den Vorteil, dass auch Pflegerollstühle verstaut werden
können und sogar eine Fahrtrage für den unqualifizierten
Krankentransport denkbar ist. Zudem können auch schwergewichtige
Fahrgäste in breiten Rollstühlen in den Caddy eingeschoben
werden.
Weil es sehr mühsam wäre, den Rollstuhl vorne erst nach dem
Einschieben zu befestigen, verfügen nahezu alle Systeme über
Eine Kopf- und Nackenstütze sorgt für
Crash-Sicherheit und ist beim Münchner
Förderprogramm ein Must-have.
extralange Gurte, die optional auch elektrisch
angetrieben werden. Das dient auch
der Sicherheit, denn wenn beim Hineinschieben
der Rolli dem Fahrer entgleitet,
ist er gegen das Zurückrollen gesichert.
Als zusätzliches Feature empfiehlt es
sich zudem, ein System einzubauen, das
sowohl den Kopf als auch den Nacken des
Rollstuhlfahrgastes stützt. Gerade groß
gewachsene Fahrgäste wie unser Maxi
Schönfeld, bei denen die Rückenlehne
des Rollstuhls schon viel zu früh endet,
sind dadurch crashgeschützt. AMF-Bruns
nennt seine Eigenentwicklung „Future
Safe“, MobiTEC verwendet ein Produkt von
Schnierle. Montiert wird es an der Seite
kurz nach der Hecköffnung, von wo aus es
einfach ausgeklappt werden kann.
Ausklappbar sind auch die seitlich angebrachten beiden Einzelsitze
der dritten Sitzreihe, die dann zum Einsatz kommen,
wenn anstelle einer Rollstuhlmitnahme das Fahrzeug zum Großraumtaxi
umfunktioniert werden soll. Ein Caddy Maxi, ein Transit
Custom, ein Merdes eVito und noch viele andere Modelle sind
dadurch ein Rollstuhltaxi mit allen zusätzlichen Optionen – im
wahrsten Sinn des Wortes ein echtes Inklusionstaxi, das im Fall
des Mercedes eVito zudem die durchaus seltene Kombination von
Elektro und Rollstuhl bietet, was wiederum einen zusätzlichen
Fördertopf eröffnet (siehe Seite 18).
jh
Knapp – besser – noch besser: Die Kopffreiheit von Rollstuhlfahrer Maxi Schönfeld in einem
Caddy (links), einem Ford Custom (Mitte) und in einem Mercedes eVito
FOTOS: Taxi Times, AMF, Mobitec
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TAXI 4. QUARTAL 2021
21
BUSSGELD
Wenn es blitzt,
wird es ab sofort
wesentlich teurer.
BLITZER & CO.
WERDEN TEURER
Die seit 9. November gültige StVO-Novelle beinhaltet zum Teil verdoppelte
Bußgelder und mehr Punkte in Flensburg. Die Verschärfung der Regeln für
Fahrverbote wurde hingegen nach Protesten rückgängig gemacht.
Es ist der zweite Anlauf zu einer Novelle, nachdem bereits
Ende April 2020 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten
war, der allerdings wenig später wieder gekippt wurde.
Er hatte – neben einem verbesserten Schutz von Fußgängern und
Radfahrern – erheblich verschärfte Regelungen für zu schnelles
Fahren und für Parkverstöße vorgesehen. So sollten Geschwindigkeitsübertretungen
innerorts bereits ab 21 km/h statt wie bisher
ab 31 km/h gleich mit einem Monat Fahrverbot geahndet werden
und nicht, wie bisher, erst im Wiederholungsfall. Außerorts
wäre ein Fahrverbot ab 26 km/h statt wie bis dato ab 41 km/h
zu schnellem Fahren verhängt worden. Auf einer gut ausgebauten
50er-Stadtstraße etwas über 70 km/h fahren – das passiert
öfter und stellt nicht immer eine Gefährdung dar. Entsprechend
groß waren die Proteste gegen die strengen Strafen, mit denen
sich viele Autofahrer in den ersten Wochen nach Inkrafttreten
konfrontiert sahen.
135.000 UNTERZEICHNER EINER PETITION
Andere Regelungen stießen dagegen auf breite Zustimmung, etwa
die Rettungsgasse betreffend. Auch die Erhöhung von 20 auf 55 Euro
für Parken auf Rad- und Gehwegen wurde weitgehend als Verbesserung
des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer begrüßt.
Die Sanktionen für zu schnelles Fahren aber wurden von vielen als
unverhältnismäßig angesehen, und Interessenvertreter des Autoverkehrs
liefen dagegen Sturm. Eine Petition für die Rücknahme der
Novelle fand schnell über 135.000 Unterzeichner. Allerdings hatte
nicht Andreas Scheuer, der als autofahrerfreundlich gilt, die drastischen
Verschärfungen vorgeschlagen, sondern die Länder im Bundesrat.
Scheuer war deren Änderungswünschen lediglich gefolgt.
Gekippt wurde die Novelle aufgrund eines Formfehlers. Nach
weniger als drei Monaten wurden die neuen Regeln außer Vollzug
gesetzt. Im Bundesverkehrsministerium begann man mit der
Überarbeitung. Die Verkehrsminister der Länder sollen sich einig
gewesen sein, dass die Strafen weniger hoch ausfallen sollten,
doch wie weit die Entschärfung gehen sollte, darüber herrschte
zunächst Uneinigkeit.
KEINE VERSCHÄRFUNG BEI FAHRVERBOTEN
Im Frühjahr ist die überarbeitete Version verabschiedet worden,
die nun in Kraft getreten ist. Wichtigste Korrektur: Für Geschwindigkeitsverstöße
bleiben die drohenden Fahrverbote ebenso wie die
Anzahl der Punkte in Flensburg unverändert auf dem ursprünglichen
Stand vor der Novelle. Nur die Geldbußen dafür werden
deutlich erhöht.
Die Regeln zum besseren Schutz der Fußgänger und Radfahrer
sowie des Carsharings beinhalten ebenfalls strengere Sanktionen
und zum Teil auch Punkte für Parkverstöße, vor allem auf Fußund
Radwegen sowie – neuer Tatbestand – auf Flächen, die zum
Abstellen von Car-Sharing-Autos oder zum Laden von Elektrofahrzeugen
reserviert sind.
FOTO: Axel Rühle
22 4. QUARTAL 2021 TAXI
BUSSGELD
WENN ES AUF DEM WEG ZUM FLUGHAFEN
GEKRACHT HAT …
Jeder erfahrene Münchner Taxifahrer hat diese Situation
sicherlich auch schon erlebt. Plötzlich kommt es zum Stau
auf der A9 oder der A 92, weil weiter vorne ein Unfall
passiert ist. Wer dann keine Rettungsgasse bildet, muss
künftig noch mehr Strafe bezahlen als bisher.
VERSTÖSSE BETR. RETTUNGSGASSE
Nichtbilden einer Rettungsgasse 200 € • • 1 Monat
bei stockendem Verkehr /
entstehendem Stau
Unerlaubtes Befahren einer
240 € • • 1 Monat
Rettungsgasse
– mit Behinderung 280 € • • 1 Monat
– mit Gefährdung 300 € • • 1 Monat
– mit Sachbeschädigung oder Unfall 320 € • • 1 Monat
ar
TEMPOVERSTÖSSE INNERORTS
ÜBER-
TRETUNG
BUSSGELD, PUNKTE, FAHRVERBOT
BISHER AB 9.11.21
bis 10 km/h 15 € 30 €
11–15 km/h 25 € 50 €
16–20 km/h 35 € 70 €
21–25 km/h 80 € • 115 € • *
26–30 km/h 100 € • 1 Monat ** 180 € • * 1 Monat **
31–40 km/h 160 € • • 1 Monat 260 € • • 1 Monat
41–50 km/h 200 € • • 1 Monat 400 € • • 1 Monat
51–60 km/h 280 € • • 2 Monate 560 € • • 2 Monate
61–70 km/h 480 € • • 3 Monate 700 € • • 3 Monate
über 70 km/h 680 € • • 3 Monate 800 € • • 3 Monate
TEMPOVERSTÖSSE AUSSERORTS
ÜBER-
TRETUNG
BUSSGELD, PUNKTE, FAHRVERBOT
BISHER AB 9.11.21
bis 10 km/h 10 € 20 €
11–15 km/h 20 € 40 €
16–20 km/h 30 € 60 €
21–25 km/h 70 € • 100 € •
26–30 km/h 80 € • 1 Monat ** 150 € • * 1 Monat **
31–40 km/h 120 € • 1 Monat ** 200 € • * 1 Monat **
41–50 km/h 160 € • • 1 Monat 320 € • • 1 Monat
51–60 km/h 240 € • • 1 Monat 480 € • • 1 Monat
61 –70 km/h 440 € • • 2 Monate 600 € • • 2 Monate
über 70 km/h 600 € • • 3 Monate 700 € • • 3 Monate
* Hier wurde eine Verschärfung widerrufen, nach der bereits beim
ersten Verstoß ein Monat Fahrverbot gedroht hätte.
** Beim zweiten Verstoß
GRAFIK: Adobe Stock / Engel73
Ausführlichere Tabelle
mit neuen Bußgeldern.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und deren unerlaubte Benutzung
werden – wie bereits im ersten Anlauf geplant – mit hohen
Bußgeldern und Fahrverboten geahndet (siehe Kasten). Die Rettungsgasse,
die beispielsweise auf Autobahnen zwischen der
ersten und der zweiten Spur von links das Durchkommen von
Rettungsfahrzeugen ermöglicht, muss sehr frühzeitig, also bereits
bei stockendem Verkehr, gebildet werden. Sie trägt des Öfteren
zur Rettung von Menschenleben bei.
GAFFERN DROHT GEFÄNGNIS
Das sogenannte Gaffen bei Unfällen kann bereits seit Anfang
des Jahres in schweren Fällen, etwa bei Behinderung der Rettungskräfte,
unterlassener Hilfeleistung oder dem Filmen bzw.
Fotografieren getöteter Personen, mit bis zu zwei Jahren Haft
bestraft werden. Im internationalen Vergleich sind die Bußgelder
in Deutschland noch immer moderat, wie einige Beispiele zeigen.
Für 20 km/h über dem Limit, was bei uns 70 Euro kostet, kann
man in Großbritannien bereits hohe dreistellige Summen bezahlen.
Für eine Überschreitung von 50 km/h, die in internationalen
Vergleichen meist aufgelistet wird und die bei uns 800 Euro
kostet, sind in Frankreich schon Bußgelder ab 1.500 Euro und in
Großbritannien in der Größenordnung um 3.000 Euro erhoben
worden. In den Niederlanden und der Schweiz werden Strafen für
schwere Geschwindigkeitsverstöße in einkommensabhängigen
Tagessätzen berechnet.
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STÜTZER
DES TAXI
GEWERBES
TAXI 4. QUARTAL 2021
23
INFEKTION
MASKE AB – MASKE AUF
Wenn Menschen bei Veranstaltungen keine Maske tragen müssen, sollte das auch
im Taxi möglich sein. Oder doch nicht? Ein Pro und Contra.
Seit Neuestem dürfen bei Heimspielen
der 60er im Grünwalder Stadion
wieder alle zugelassenen
15.000 Fans dabei sein, sofern sie entweder
geimpft, genesen und – je nach „Ampelfarbe“
– getestet sind. Dann müssen sie nicht
einmal einen Mund-Nasen-Schutz mehr
tragen. Nach dieser 2- oder 3G-Regelung
laufen seit einiger Zeit etliche Veranstaltungen
ab. Hinterher ist dann wieder eine
Maske nötig, etwa in der Straßenbahn, der
U-Bahn oder auch im Taxi.
Während also fast überall die Maskenpflicht
fällt, scheint sie im öffentlichen Verkehr,
dem auch Taxis und Mietwagen
zugeordnet sind, in Stein gemeißelt zu sein.
Das hat durchaus Konfliktpotenzial: „Im
Branchenalltag bedeutet dies beispielsweise
für Nachtfahrer, dass sie ihre Fahrgäste
von feucht-fröhlichen 3G-Partys abholen,
wo Abstand wieder ein
Fremdwort ist, und sie
müssen diese dann zur
Maskennutzung zwingen“,
schreibt Taxiunternehmer
und
Taxi Times-Autor
Remmer Witte auf der
Website dieser Zeitung.
„Hier ist es höchste Zeit,
den Sinn oder Unsinn dieser
Regelung zur prüfen.“
MASKENPFLICHT SEIT 2020
Die Einführung der Maskenpflicht im Jahr
2020 sei laut Witte sinnvoll gewesen, weil
es noch keine Impfstoffe gab und jeder vor
jedem geschützt werden musste. Besonders
gefährdet waren dabei die Orte, wo sich
Menschen auf weniger als 1,5 Meter näherten.
Da erschien es logisch und sinnvoll,
für den ÖPNV sowie für Taxi und Mietwagen
klare Regelungen zum Infektionsschutz
zu treffen. Inzwischen sind ca. zwei
Drittel der Bevölkerung geimpft und
Geschäfte und Gastronomie wieder
geöffnet. Überall dort, wo
ungeimpfte Menschen ein
Infektionsrisiko eingehen
müssen, wenn sie am
gesellschaftlichen Leben
teilnehmen, herrscht nach
wie vor die Maskenpflicht.
„Das ist auch gut so“, findet
Witte. „Dies ist auch der Grund,
warum gerade der ÖPNV mit Bussen und
Bahnen voraussichtlich der letzte
Bereich sein wird, in dem die
Masken pflicht fällt.“
Allerdings komme inzwischen
ein gravierender
Unterschied zwischen den
einstmals vergleichbaren
Sammelverkehren des
ÖPNV und des Gelegenheitsverkehrs
mit Taxi und
Mietwagen zum Tragen. „In den
Sammelverkehren treffen Fahrgäste
aufeinander, die nichts miteinander zu
tun haben und die tatsächlich bestmöglich
voreinander geschützt werden müssen. Im
Gelegenheitsverkehr mit Taxi und Mietwagen
reduziert sich dieses Risiko auf das
Zusammentreffen des Fahrpersonals mit
den Fahrgästen. Nach jeder Fahrt wird das
Fahrzeug gelüftet und kann im Corona-
Sinn wieder als keimfrei gelten. Die Fürsorgepflicht
des Fahrpersonals für den
Kontakt der Fahrgäste untereinander
entfällt im Gegensatz
zum ÖPNV oder gebündelten
Bedarfsverkehr.
Im Umkehrschluss werden
die allermeisten
Fahrer*innen inzwischen
geimpft sein, weshalb viele
von ihnen sehr entspannt mit
der Maskenpflicht der Fahrgäste
umgehen wollen, mutmaßt Witte. „Diejenigen,
die es nicht sind, können trotzdem
auf eine Maske bei ihren Fahrgästen
bestehen.“
GEFAHR FÜR FAHRER
Der Taxifahrer Tom Buntrock
sieht dies ganz anders.
„Es mag sein, dass es keine
reelle oder nur eine geringe
Gefahr gibt, dass sich Fahrgäste
untereinander anstecken. Es
gibt aber die reelle Gefahr, dass sie
den Fahrer anstecken“, äußert sich Buntrock
in einem Leserkommentar auf der
Taxi Times-Website. Er trägt
nach wie vor bei allen
Besetztfahrten eine
FFP2-Maske, steuert
ein Taxi mit Trennscheibe
und lässt
seine Fahrgäste fast
ausnahmslos hinten
sitzen. „Nach jeder
Fahrt desinfiziere ich die
benutzten Sitze und lüfte durch.
Ich trage damit aktiv zur Eindämmung der
Pandemie bei. Der Kunde muss nur eines:
Maske tragen. Da das in vielen Bereichen
des Alltags bereits Usus ist, gibt es keinen
vernünftigen Grund, das während einer
vergleichsweise kurzen Taxifahrt zu
unterlassen.“
jh,rw
FOTO: Witte, Freepik / Ibrandify
24 4. QUARTAL 2021 TAXI
INFEKTION
LUFTREINIGUNG IM
BÜRO UND IM TAXI
Mit zunehmender Impfquote sinkt die Corona-
Gefahr. Schutzmaßnahmen im Taxi werden aber
seitens der Fahrgäste weiterhin nachgefragt. Diverse
Luftreinigungsprodukte eignen sich auch für Autos.
Der „Pure Air Luftreiniger Hybrid“ ist kaum
20 Zentimeter groß.
Luftreiniger würden nicht nur Corona-Viren
wirkungsvoll bekämpfen,
sondern auch für ein besseres
Raumklima sorgen, sei es im Taxi oder im
Büro, selbst wenn dort geraucht würde, verspricht
Ibrahim Chahrour vom Oldenburger
Unternehmen Carnatura. Er hat passende
Produkte während einer Taxiveranstaltung
vorgestellt.
Beispielsweise der „Pure Car Luftreini-
ger“ in Form eines Jumbo-Kaffeebechers
findet im Cupholder Platz. Er
verfügt über einen E2F-Filter, der
Gerüche mindert und Feinstaub,
Pollen und kleinste
Schmutzpartikel filtert. Dank
der Ionisation werden
Schadstoffe wie Keime oder
Bakterien eingefangen und
die Verbreitung von Viren
gehemmt.
Das 300 Gramm schwere
Gerät mit 180-Grad-Schwenkkopf
wird in zwei Farben angeboten
und kostet 79,90 Euro
(alle Preise brutto). Bei täglich
acht Stunden Einsatz wird ein
Wechsel des Filters (14,90 Euro)
alle acht Monate empfohlen.
Zur Montage an beliebigen
Stellen im Fahrzeug eignet sich der
„Pure Air Luftreiniger Hybrid“. Das
Gerät mit DIN-A5-Grundfläche
bezieht – wie der kleinere „Pure Car Luftreiniger“
– seinen Strom über USB. Eine
Digitalanzeige informiert über Filternutzung
und Luftzustand. Neben dem Sauerstoffgehalt
wird auch der Staubanteil
gemessen. Das Gerät mit fünflagigem Hepa-
Filter (H13) kann pro Stunde 31 Kubikmeter
Luft reinigen. Er kostet knapp 200 Euro.
Ein Ersatzfilter ist für 19,90 Euro bestellbar.
Zur Montage im Auto werden Klebepads
und Haltegurte mitgeliefert. Eine Fixierung
an den Kopfstützen ist denkbar.
Die Betriebserlaubnis ist laut Chahrour
dadurch nicht gefährdet.
KUNDEN FINDEN DAS GUT
Ein Düsseldorfer Taxiunternehmer,
der ein solches Gerät bereits in seinen
Taxis verbaut hat, berichtet
von einer sehr positiven
Wahrnehmung durch seine
Kunden. Zudem soll deren
Anschaffung im Rahmen der
Überbrückungs-Hilfen als
Hygienemaßnahme zu bis zu
90 Prozent förderfähig sein.
Für Taxibüros und -zentralen
eignen sich der
„Pure Raumluftreiniger
Tower“ und der
Ibrahim Chahrour
vom Oldenburger
Unternehmen Carnatura
mit dem „Pure
Raumluftreiniger MAX“.
Der „Pure Car Luftreiniger“ ist kaum größer
als ein Kaffeebecher.
„Pure Raumluftreiniger
MAX“. Beide verfügen
über einen E2F-Filter, Ionisierung,
UV-Licht und Luftqualitätsmessung. Letztere
wird mit einem Feinstaubsensor
gemessen und durch eine LED-Farbe angezeigt.
Im Automatikmodus passt sich die
Luftmengenregelung automatisch als Reaktion
auf Feinstaub an.
Der Ionisator sorgt für eine Sterilisation
von Schadstoffen und unterstützt die Effizienz
des E2F-Filters. Der E2F-Filter selbst
sammelt ultrafeine Partikel auf, und unpolare
Schadstoffe werden durch die induzierte
Elektrostatik aufgefangen. Die
Aktivkohlebeschichtung eliminiert außerdem
Gerüche. Zusätzlich sorgt ein UV-Licht
mit einer unschädlichen Lichtwellentechnologie
für weitere Keimreduzierung.
Der „Tower“ wirkt in Räumen bis
35 Quadratmeter und kostet 499 Euro. Der
„MAX“ für 599 Euro eignet sich für Räume
bis zu 75 Quadratmetern.
jh
UNTER
STÜTZER
DES TAXI
GEWERBES
FOTO: Taxi Times, Carnatura
TAXI 4. QUARTAL 2021
25
QUERBLICK
NEUE TAXAMETER-
REGELUNG AB 2024
Taxameter müssen ab 2024 über eine technische
Sicherheitseinrichtung verfügen. Was das bedeutet
und warum das gleichzeitig das Aus für INSIKA ist,
beleuchtet Taxi Times in seiner überregionalen
DACH-Ausgabe.
FOTO: Taxi Times
IMPRESSUM
Taxi Times DACH erscheint
quartalsweise und kann
für 35 € pro Jahr inklusive
Versand abonniert werden:
www.taxi-times.com/abo
Dabei beschreibt das im Oktober
erschienene Magazin den Werdegang
und die Auswirkungen der
im Mai von der damaligen Bundesregierung
aus CDU/CSU und SPD verabschiedeten
„Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“
und kommt zu dem
harten Fazit, dass es sich dabei um ein
Gesetz der Lust- und Ahnungslosen handelt.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass Taxameter
und unter Auflagen auch Wegstreckenzähler
ab 1. Januar 2024 über eine
sogenannte „Technische Sicherheitseinrichtung
(TSE)“ verfügen müssen. Aktuelle
Taxameter haben diese TSE (noch) nicht,
dürfen somit also in etwas mehr als zwei
Jahren nicht mehr eingesetzt werden.
Wie und vor allen Dingen wann diese TSE
definiert wird, steht noch in den Sternen …
Es ist eine von vielen Ungewissheiten, die
für das Taxigewerbe mit diesem Gesetz verknüpft
sind. Ungewissheiten, die man hätte
vermeiden können, wenn die mit dem
Gesetz befassten Politiker nicht auf Nebenkriegsschauplätze
ausgewichen wären und
wenn man wenigstens die Experten befragt
hätte. Da man dies unterlassen hat und auch
die detaillierten Stellungnahmen der Taxiverbände
völlig ignoriert hat, wurde selbst
eine „goldene Regel“ gebrochen. Dieses
Gesetz hat den Bundestag im Wesentlichen
im Mai tatsächlich so verlassen, wie es im
März vom Bundesfinanzministerium als Entwurf
eingebracht worden war. Dass es
nachts um 0.50 Uhr als letzter Tagesordnungspunkt
am Ende einer 16-stündigen
Bundestagssitzung beschlossen wurde,
manifestiert die Lust- und Ahnungslosigkeit,
die hinter diesem Gesetz steht.
SICHERHEIT VOR MANIPULATION
Mit der Aufnahme des Taxameters in
die Kassensicherungsverordnung möchte
die Politik möglichen Manipulationen
an Taxametern ein Ende bereiten. Mit
INSIKA hatten das Taxigewerbe und die
Taxameterhersteller eigentlich bereits ein
manipulationssicheres System mit enormem
Aufwand entwickelt. Taxameter, die
mit INSIKA laufen, bekommen noch eine
Schonfrist. Sie müssen erst ab 1. Januar
2026 über eine TSE verfügen.
Die Redaktion der Taxi Times beschäftigt
sich in ihrer überregionalen DACH-Ausgabe
auf insgesamt sechs Seiten mit diesem
Thema. Das bewusst provokant gewählte
Titelcover zeigt Taxameter, die in den Mülleimer
wandern. Stand heute wäre das am
1. Januar 2024 so. Man darf gespannt sein,
ob und wann die zuständige Behörde den
Sicherheitsstandard definiert und wie
schnell die Taxameterhersteller anschließend
in der Lage sind, diesen in die jetzigen
Geräte in irgendeiner Form zu integrieren.
Das Thema wird die Branche also noch eine
ganze Weile beschäftigen und Taxi Times
wird regelmäßig über den aktuellen Stand
informieren.
jh
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ISSN-Nr.: 2367-3850
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26 4. QUARTAL 2021 TAXI
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