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BIKERS NEWS April 4 - Country - Riders Brotherhood Connection ...

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<strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> <strong>April</strong> 4/’05<br />

Über den Streit der <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> sollte ein Gericht entscheiden.<br />

Dabei spielte eine Meldung in unseren Clubnachrichten eine besondere Rolle<br />

Weihnachten 2000 war für die <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> im schwäbischen Leonberg ein trauriges Fest. Sie hatten sich<br />

zerstritten, und erstmals entfiel das gemeinsame Weihnachtsweißwurst-Essen. Dem waren persönliche und<br />

clubpolitische Differenzen vorausgegangen. Ein Mitglied hatte seine Vorstrafen verschwiegen und wurde auch<br />

noch von der Polizei verhaftet. Drei weitere Mitglieder wollten den Club zu einem harten Einprozenter MC<br />

umstrukturieren. Zwei von ihnen ließen sich abmahnen, der dritte ging freiwillig. Seine Farben wurden eingezogen<br />

und verbrannt.<br />

Eine Bruderschaft mit<br />

In der <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong> Germany" herrschen eigene<br />

seltenen Gesetzen<br />

Gesetze. Der Club nennt sich seit seiner Gründung im Jahr 1976 "Bruderschaft".<br />

Das "BC" steht für "<strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong>". Und zwar genau deshalb, um sich<br />

so von einem "MC" zu unterscheiden. In den langen ersten Jahren trug der Club<br />

kein Colour, aber seine strengen Regeln blieben in der Clublandschaft einmalig:<br />

Keine Drogen, keine Kriminalität. Langhaarig und schmutzig sollte ein Biker auch<br />

nicht sein, und er sollte Besäufnisse meiden. Dazu eine strenge Hierarchie. Die<br />

Abstände während gemeinsamer Ausfahrten waren vorgeschrieben: Innerhalb<br />

geschlossener Ortschaften maximal fünf Meter, außerhalb geschlossener<br />

Ortschaften maximal 20 Meter. Die Männer der<br />

Führungsriege nannten sich<br />

"Stab", und die Prospects konnte man nicht am Colour, wohl aber an Armbinden<br />

erkennen. Andere Armbinden, die sogenannte "Schmale Armbinde Rechts",<br />

wurden als Auszeichnungen für Verdienste um den Club verliehen. Eine eigene<br />

Sprache kam dazu: Die Werkstatt wurde ab 1997 in "Heilige Hallen" umbenannt.<br />

Und dann mußte ein <strong>Country</strong> Rider noch ein richtiges Motorrad fahren, im<br />

Sommer wie im Winter. Auch hatte der Club von "richtigen" Motorrädern eine<br />

eigene Vorstellung. Es durften weder Yuppie-Bikes noch Ratbikes sein. Harleys<br />

und BMWs fanden den Vorzug, nicht aber die BMWs der Hosenträger-Fraktion.<br />

Der Boxer-Motor im Colour stand nicht zufällig auf dem Kopf. Der BMW-Boxer, so<br />

erklärten die <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong>, stand für Biederkeit. Erst, wenn man ihn auf den<br />

Kopf stellte, würde das Gegenteil draus werden.


<strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> <strong>April</strong> 4/’05<br />

Die <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> waren kein MC nach üblichen Maßstäben. Und doch beschlossen sie im September 1997, sich<br />

ein Rückencolour zuzulegen. In der Januar-Ausgabe der <strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> von 1998 gaben sie das bekannt. Diese<br />

Meldung in unseren Clubnachrichten sollte wenig später noch wichtig werden. Und zwar vor Gericht. Einige<br />

Member hatten nämlich im Zuge der Differenzen den Club verlassen. Die Szene verlassen wollten sie aber nicht.<br />

Und ihr Colour wollten sie auch nicht aufgeben. Präsi "Gipsy" war einigen Versammlungen demonstrativ<br />

ferngeblieben. Die ausgetretenen Member werteten das ihrerseits als Austritt ihres Präsis und nahmen den zum<br />

Anlaß, ihren eigenen Club unter dem gleichen Namen zu gründen.<br />

Ihre Sicht der Dinge unterschied sich freilich von der ihres Präsis Gipsy. Der weiß zu berichten, daß die Member<br />

zwar ausgetreten wären, unmittelbar danach aber wieder eintreten wollten. Das war nach Satzung der <strong>Country</strong><br />

<strong>Riders</strong> nicht möglich. Sein Angebot, stattdessen ein Charter zu gründen, schlugen sie aus. Vielmehr nannten nun<br />

auch sie sich "<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong> Germany". Das Colour behielten sie mit einer geringfügigen<br />

Änderung bei: Den umgedrehten Boxer-Motor tauschten sie gegen einen gefiederten Totenschädel. Und sie<br />

gingen noch einen Schritt weiter. Sie gründeten einen Verein und stellten die alte <strong>Brotherhood</strong> damit vor amtliche<br />

Tatsachen. Ihr vollständiger Titel lautete seit dem 7. März 2001 "<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong> Germany<br />

eV."<br />

Ein Urteil wie bei den Hells Angels<br />

Da gab es die Leitsätze der <strong>Country</strong> Rider, Punkt IV: „Ein Rider ist diszipliniert und vermeidet Streit und<br />

Schlägereien.“ Aber das konnte Präsi Gipsy nicht durchgehen lassen. Er war mittlerweile „Instructor“ über alle<br />

Charter der <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> ernannt worden, und seine Sache sollte nicht mit Fäusten entschieden werden. Er<br />

wählte einen anderen Weg: Nachdem er vor amtliche Tatsachen gestellt worden war, sollte auch ein weiteres Amt<br />

über die Rechtmäßigkeiten entscheiden. Unter Gipsys Führung gingen die <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> vor`s Gericht. Vor den<br />

Brüdern standen Jahre des Prozessierens. Und sie sollten Recht bekommen. Was vom Amtsgericht Leonberg am<br />

8.5.2003 erstmalig verkündet wurde, bekräftigte nun am 15.12.2004 das Landgericht Stuttgart: "Die Beklagte wird<br />

verurteilt, es zu unterlassen den Namen "<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong> Germany" zu verwenden. Das<br />

betraf die Abweichler des eingetragenen Vereins. Die Vereinsgründung hatte<br />

ihnen also nicht viel genützt.<br />

Die alten „<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong><br />

<strong>Connection</strong> Germany" blieben die einzigen<br />

"<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> <strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong><br />

Germany". Zumindest unter genau diesem<br />

Namen. Das ist nun auch echtes Geld wert,<br />

denn die Rechtsanwälte der <strong>Brotherhood</strong><br />

<strong>Connection</strong>, Dorer, Wolff und


<strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> <strong>April</strong> 4/’05<br />

Kollegen aus Stuttgart, beabsichtigen<br />

bei Nichteinhaltung des Gerichtsurteils<br />

250.000 Euro von den<br />

Abweichlern einzuklagen. Die wiederum<br />

haben den Schwanz nicht völlig<br />

eingezogen. "Wir wollen keinen<br />

Streß", erklären sie uns gegenüber. Aber sie vermerken, daß sie trotzdem weiterbestehen, und zwar unter dem<br />

Namen "<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> Biker Club Leonberg Germany e.V.". Das Amtsgericht Leonberg hat sie am 27.12.2004<br />

unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen. Und der Beiname "Biker Club" läßt Ihren Namen zumindest in<br />

der abgekürzten Version wieder mit den Buchstaben "BC" erscheinen.<br />

Bemerkenswert ist das Urteil des Stuttgarter Landgerichts in zweierlei Hinsicht. Erstens zählen vor Gericht die<br />

Buchstaben "e.V." recht wenig, wenn es drauf ankommt. Das mußten schon die Heils Angels des Charters<br />

Düsseldorf erfahren. Sie wurden nach Vereinsrecht verboten, obwohl ihr Charter niemals einen Verein gegründet<br />

hatte. Einzig das Hamburger Charter hatte einst als eingetragener Verein Bestand gehabt. Aber nachdem dieses<br />

schon 1983 nach dem Vereinsrecht verboten werden konnte, hüteten die Angels sich, jemals noch einen weiteren<br />

Verein zu gründen. Und doch konnte das Düsseldorfer Charter im Jahr 2000 nach dem Vereinsrecht als kriminelle<br />

Vereinigung verboten werden. Die Begründung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums: Die "vereinsähnlichen<br />

Strukturen" hätten für diesen rechtlichen Schritt genügt. Auch die <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> wurden nun nach<br />

ähnlichem Maßstab gemessen. Das Gericht stufte die 1976 gegründeten <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> als "nicht rechtsfähigen<br />

Verein" ein. Damit seien sie zwar nicht ein eingetragener rechtsfähiger Verein, wohl aber "ein vereinsmäßiges<br />

Gebilde mit kooperativer Verfassung" - Und da nicht nachgewiesen werden konnte, daß diese alten <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong><br />

sich jemals aufgelöst hätten, sei es auch für keinen neu gegründeten eingetragenen Verein zulässig, den Namen<br />

eines bereits bestehenden "vereinsmäßigen Gebildes" zu führen.<br />

Unsere Clubnachrichten vor Gericht<br />

Und noch ein Argument des Gerichts war bemerkenswert. Zur Bekräftigung des Namensrechtes der alten <strong>Country</strong><br />

<strong>Riders</strong> führte es deren Gründungsanzeige in der <strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> vom Januar 1998 ins Feld. "Der Kläger hat<br />

vorgebracht, daß eine derartige Veröffentlichung erforderlich sei, um ein Namensrecht in der Motorradszene zu<br />

haben." Das schmeichelt uns. Wenn wir auch die Verbindlichkeit von Meldungen in den Clubnachrichten<br />

unsererseits durchaus in Frage stellen müssen. Die alten <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> waren mit ihrer Meldung zwar nachweis-<br />

nachweislich die ersten. Trotzdem rutschte auch bei uns eine<br />

weitete Meldung der <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong> in die Clubnachrichten,<br />

und zwar nachdem wir erstmals über die internen<br />

Zwistigkeiten berichtet hatten. Diese zweite Meldung war eine<br />

der "eingetragenen" <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong>. Von unserem<br />

Schreibtisch aus können und dürfen wir nun mal nicht<br />

entscheiden, welcher Club der echte und welcher der falsche<br />

ist. Wir hatten die erste Story in der <strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong> vom<br />

August 2001 nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert.<br />

Aber die Recherchen lieferten uns zwei verschieden<br />

vorgetragene Versionen der gleichen Geschichte. Erst das<br />

Gerichtsurteil verlieh der Darstellung der alten <strong>Country</strong> <strong>Riders</strong><br />

zumindest eine juristische Wertigkeit. Sie waren und blieben<br />

die einzige, mithin amtlich bestätigte "<strong>Country</strong> <strong>Riders</strong><br />

<strong>Brotherhood</strong> <strong>Connection</strong> Germany". In der Biker-Szene<br />

werden Streitigkeiten dieser Art selten vor Gericht<br />

ausgefochten. In der Regel macht sich lächerlich, wer in<br />

solchen Fällen den rechtlichen Weg einschlägt. Und doch darf<br />

Gipsy stolz auf das Urteil sein. Es zeigt, wie Probleme sich<br />

auch lösen lassen. Sein Streit währte mehrere Jahre, Und er<br />

wurde nie mit Fäusten ausgetragen.<br />

Michael Ahlsdorf, <strong>BIKERS</strong> <strong>NEWS</strong>

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