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N<br />

aKh UnD SZl<br />

kommentar<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

ohne<br />

Schikanen<br />

Wieso die Aus- und Weiterbildung für<br />

jedes Unternehmen in der Privatwirtschaft<br />

einen so hohen Stellenwert hat<br />

und wieso ich oft genug im öffentlichen<br />

Dienst höre, dass die Fortbildungsbudgets<br />

so knapp sind und dass sich<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-<br />

ter ge fälligst selber<br />

Fortbilden sollen –<br />

wo kommt das her?<br />

Wieso werden die<br />

Kolleginnen und Kollegen,<br />

die im öffentlichen<br />

Dienst arbeiten,<br />

anders behandelt<br />

als die in der<br />

Privatwirtschaft. Wie<br />

viel gibt die öffentliche<br />

Hand für die<br />

Fortbildungen eigener<br />

Bedienstete pro<br />

Kopf pro Jahr aus? Diese Zahlen wären<br />

sehr interessant. Es vergeht keine Woche,<br />

ohne dass ein unsicherer Mitarbeiter<br />

anruft und fragt: „Der Chef<br />

schickt mich auf Seminar, will mir aber<br />

keine Dienstreise genehmigen, da es<br />

angeblich kein Geld mehr für diese<br />

Zwecke gibt. Er bietet mir einen Sonderurlaub<br />

mit Bezügen, aber die Reisekosten<br />

und Seminargebühren müsste<br />

ich selber tragen. Was soll ich tun?“ Es<br />

gibt darauf nur eine Antwort: Wir sind<br />

nicht auf dem Markt, wo die Aus- und<br />

Weiterbildungen gehandelt werden. Es<br />

gibt klare Richtlinien und die sind umzusetzen.<br />

Wenn eine Fortbildung für<br />

den Dienstbetrieb erforderlich ist, muss<br />

sie auch als Dienstreise genehmigt werden<br />

und alle Kosten, wie in der Verfügung<br />

geregelt, werden vom Arbeitgeber<br />

übernommen. Jeder kann trotzdem für<br />

sich selbst entscheiden, ob er sich auf<br />

andere Vereinbarungen mit den Vorgesetzten<br />

einlässt und die Fortbildungen<br />

über die Schiene der Sonderurlaube<br />

mit Bezügen zwecks Fortbildung<br />

macht. Der Sonderurlaub mit Bezügen<br />

zwecks Fortbildung ist kein Ersatz für<br />

Dienstreisen. n<br />

Branko novakovic<br />

Betriebsratsvorsitzender aKh<br />

4<br />

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