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vsao Journal Nr. 1 - Februar 2022

Norm - Von Schrauben bis Sellerie Psycholeptika - Manager des eigenen Schlafes Demenz - Früherkennung in der Praxis Politik - Zulassungsstopp: das Zahlenrätsel

Norm - Von Schrauben bis Sellerie
Psycholeptika - Manager des eigenen Schlafes
Demenz - Früherkennung in der Praxis
Politik - Zulassungsstopp: das Zahlenrätsel

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vsao

Nr. 1, Februar 2022

Journal

Das Journal des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte

Norm

Von Schrauben

bis Sellerie

Seite 18

Psycholeptika

Manager des eigenen

Schlafes

Seite 28

Demenz

Früherkennung in der Praxis

Seite 32

Politik

Zulassungsstopp: das Zahlenrätsel

Seite 6


Update Refresher

ALLGEMEINE

INNERE MEDIZIN

17. – 21.05.2022, Zürich 40 h

ANÄSTHESIOLOGIE

UND INTENSIVMEDIZIN

14. – 15.06.2022, Zürich 16 h

GYNÄKOLOGIE

12. – 14.05.2022, Zürich 24 h

NEPHROLOGIE

24. – 25.06.2022, Zürich 14 h

NEUROLOGIE

06. – 07.05.2022, Zürich 16 h

OPHTHALMOLOGIE

20. – 21.05.2022, Zürich 14 h

PÄDIATRIE

06. – 08.04.2022, Zürich 24 h

INNERE

MEDIZIN

21. – 25.06.2022, Zürich 40 h

PNEUMOLOGIE

06. – 07.05.2022, Zürich 13 h

PSYCHIATRIE UND

PSYCHOTHERAPIE

16. – 18.06.2022, Zürich

8 Credits WBV / 21 h

RHEUMATOLOGIE

24. – 25.06.2022, Zürich 13 h

UROLOGIE

13.05.2022, Zürich 8 h

HAUSARZT

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04. – 05.03.2022, St. Gallen

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Inhalt

Norm

Von Schrauben bis Sellerie

Coverbild: Stephan Schmitz

Editorial

5 Normen und Normalität

Politik

6 Wie gut versorgt ist genug versorgt?

9 Auf den Punkt gebracht

Weiterbildung /

Arbeitsbedingungen

10 Neues Curriculum für Weiterbildung

vsao

12 Neues aus den Sektionen

14 vsao-Mitgliederkampagne

16 77 Jahre vsao

17 vsao-Rechtsberatung

Perspektiven

28 Werde dein eigener Schlaf experte

32 Aus der «Therapeutischen Umschau» –

Übersichtsarbeit: Früherkennung oder

Screening von Demenzerkrankungen in

der hausärztlichen Praxis

41 Im Einsatz in Namibia

mediservice

42 Briefkasten

43 Von unseren Partnern

Medpension

45 Pensionskasse: Nachhaltig und

profitabel investieren – geht das?

46 Impressum

Fokus: Norm

18 Die Zeitfabrik

20 Normal trotz psychischer Erkrankung

22 Normen – die unsichtbaren Helfer

24 Viele Stimmen sprechen mit

26 Normen schaffen Sicherheit

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vsao /asmac Journal 1/22 3


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Editorial

Normen und

Normalität

Catherine Aeschbacher

Chefredaktorin vsao Journal

1876 erhielt «jeder Stimmberechtigte» im Kanton Zürich ein

Büchlein mit dem Titel «Reduktionstabellen zur Umrechnung

der bisherigen schweizerischen Masse und Gewichte in das

metrische Mass und umgekehrt, nebst erläuternden Rechnungs-Beispielen».

Auftraggeber war der «zürcherische Regierungsrath»,

der – wie dem Titelblatt zu entnehmen ist – das Büchlein «unentgeltlich»

abgeben liess. Die Vorgeschichte umfasst etwa vier Jahrzehnte

und entspricht den schweizerischen Gepflogenheiten: Seit

Mitte der 1830er Jahre wurde das metrische System von einzelnen

Kantonen als Referenzgrösse gebraucht. Andere Kantone lehnten die

Neuerung ab und hielten an den als natürlich empfundenen Massen

wie Fuss, Elle etc. fest. Erst 1877 trat ein Bundesgesetz in Kraft, das die

Anwendung der metrischen Masse für verbindlich erklärte. Die Vereinheitlichung

vereinfachte den nationalen und internationalen Handel

enorm. Vermutlich wurden die alten Masse von vielen im Alltag weiter

verwendet, so wie in Frankreich viele auch nach der Einführung des

Euro im Kopf die Preise in Francs überschlugen.

Normen aller Art sitzen fest in unsern Köpfen. Meist nehmen wir sie

nur dann wahr, wenn wir mit Abweichungen konfrontiert sind. Beispielsweise

mit Steckdosen in ausländischen Hotelzimmern, die sich

schweizerischen Dreipolsteckern verweigern. Wie technische Normen

festgelegt oder unsere Uhren auf die Weltzeit abgestimmt werden,

zeigen wir in unserm Schwerpunkt. Aber auch, wie sich Normen in der

Medizin verändern, was in der Psychiatrie als «normal» gilt oder was

mit Gemüse und Früchten geschieht, die von der «Industrienorm»

abweichen.

Ist auch das neue Curriculum der Chirurgie eine Normierung? Sicher

ist, dass der Lehrplan die ersten zwei Jahre in der Schweiz harmonisiert,

unabhängig davon, wo man die Weiterbildung beginnt. Mehr

dazu findet sich in der Rubrik «Weiterbildung/Arbeitsbedingungen».

Kaum normieren lässt sich die Zahl von Fachärztinnen und -ärzten,

mit denen die Versorgung in einem Kanton gewährleistet werden

kann. Dennoch sieht die künftige Zulassungssteuerung vor, dass die

Kantone Höchstzahlen formulieren. Die Schwierigkeiten dieses Unterfangens

sind Inhalt des Artikels zur Gesundheitspolitik.

In unserer neuen Kolumne «Im Einsatz» berichten wir über die Tätigkeit

von Ärztinnen und Ärzten bei Hilfswerken. Oft machen sie die

Erfahrung, dass unter diesen Bedingungen ganz andere Normen als

die gewohnten gelten.

vsao /asmac Journal 1/22 5


Politik

Gesundheitspolitik

Wie gut versorgt

ist genug versorgt?

Klar ist: Seit Anfang Jahr sind die Kantone für die Zulassung sämtlicher

Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Unklar ist,

wie sie dabei genau vorgehen wollen – und sollen. Zum Beispiel beim

Festlegen von Höchstzahlen.

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao

Die neue Zulassungssteuerung im ambulanten Bereich birgt zahlreiche Knacknüsse. Denn auch

wenn es der Bund probiert: Realität und Zukunft lassen sich schlecht mathematisch berechnen.

Im Sommer 2020 hat das Parlament

die künftige Zulassungssteuerung

verabschiedet. Leistungserbringerinnen

und -erbringer, welche neu

zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

(OKP) tätig sein

möchten, dürfen dies seit 1. Januar 2022

nur, wenn sie vom Kanton zugelassen

sind, auf dessen Gebiet sie arbeiten. Die

Voraussetzungen hierfür legen das Krankenversicherungsgesetz

(KVG) und die

Krankenversicherungsverordnung (KVV)

fest: Die betreffenden Ärztinnen und Ärzte

müssen mindestens drei Jahre lang an

einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte

im beantragten Fachgebiet

gearbeitet haben. Sie müssen über eine

hohe Sprachkompetenz verfügen und

sich einem elektronischen Patientendossier

(EPD) anschliessen. Und sie müssen

die Qualitätsanforderungen gemäss Art.

58g KVV erfüllen.

Die Krux mit der Methode

Aber: Zusätzlich sollen die Kantone in einem

oder mehreren Fachgebieten oder in

bestimmten Regionen die Anzahl Medizinerinnen

und Mediziner beschränken, die

im ambulanten Bereich Leistungen erbringen.

Im Juni 2021 hat der Bundesrat

die entsprechenden Kriterien und methodischen

Grundsätze definiert. Demnach

beruht die Bestimmung der Höchstzahlen

auf der Ermittlung von regionalen Versorgungsgraden,

berechnet vom Bund. Die

Kantone sind angehalten, ihre Höchstzahlen

bis spätestens am 1. Juli 2025 nach der

neuen Methode festzulegen. Bis dahin gelten

Übergangsregelungen. Im laufenden

Jahr soll das Eidgenössische Departement

des Innern (EDI) die regionalen Versorgungsgrade

pro medizinische Disziplin in

einer separaten Verordnung bestimmen.

«Alles steht und fällt somit mit der Art

und Weise, wie die Versorgungsgrade als

Bild: pressmaster/Adobe Stock

6 1/22 vsao /asmac Journal


Politik

Basis für die Höchstzahlen hergeleitet

werden», bringt Sarina Keller, Leiterin

Recht beim vsao, die Sache auf den Punkt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat

das geplante Vorgehen am 9. Dezember

2021 an einer Videokonferenz vorgestellt.

Dazu eingeladen waren die Kantone, die

Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen

und -direktoren (GDK), der

Spitalverband H+, die Dachverbände der

Krankenversicherer santésuisse und curafutura,

das Schweizerische Gesundheitsobservatorium

(Obsan), das Beratungsbüro

für Fragen zu Wirtschaft, Umwelt

und Gesellschaft BSS sowie – nach mehrmaligem

Nachfragen von beiden – FMH

und vsao.

Es eilt …!

Im Anschluss an die Sitzung erhielten die

Teilnehmenden Gelegenheit, sich zur von

Obsan und BSS angedachten Methode für

die Ermittlung der Versorgungsgrade zu

äussern. Letzter Termin für die Rückmeldung:

Freitag, der 7. Januar 2022. Erst auf

Insistieren von FMH und vsao kam es zu

einer Fristerstreckung um eine Woche.

«Trotzdem blieb die Zeit für ein fundiertes

Studium der komplexen Unterlagen sehr

knapp. Auch angesichts der Festtage über

Weihnachten und Neujahr», kommentiert

Keller.

In seiner Stellungnahme monierte der

vsao jedoch nicht nur das hastige Vorgehen

in dieser für die Mitglieder so wichtigen

Angelegenheit. Zumal am Tag der erwähnten

Informationsveranstaltung noch

gar nicht alle der für die Methodenentwicklung

relevanten Vorgespräche mit

den Fachgesellschaften stattgefunden

hatten. Ebenfalls auf Unverständnis stiess

beim Verband der angekündigte Verzicht

auf eine Vernehmlassung zur EDI-Verordnung

zu den regionalen Versorgungsgraden

pro medizinisches Fachgebiet.

Was gehört wohin?

Um die weiteren Kritikpunkte zu verstehen,

empfiehlt sich ein Blick auf die Hauptelemente

der Berechnungsmethode. Diverse

Probleme enthüllen sich dabei von

selbst:

– Fachgebiete: Deren Zuteilung bzw. Abgrenzung

stellt vor allem bei Spitalambulatorien,

aber ebenso bei gemischten

Gruppenpraxen eine wesentliche Herausforderung

dar, weil das Fachgebiet

der behandelnden Ärztin / des behandelnden

Arztes in den verwendeten Datenquellen

nicht explizit erfasst ist. Bei

der Diskussion im Geschäftsausschuss

des vsao irritierte namentlich die Zusammenfassung

der Allgemeinen Inneren

Medizin mit den praktischen Ärztinnen

und Ärzten sowie der Tropen- und

Reisemedizin. «Da sich die Arbeitssituation

unterschiedlich präsentiert, kann

man nicht alle in dieselbe Schublade

stecken», argumentiert Sarina Keller.

Auch die fehlende Berücksichtigung der

Schwerpunkte sorgte für Stirnrunzeln,

«weil es darunter wichtige gibt, deren

Verteilung beachtet werden müsste.

Solche Aspekte sind unbedingt mit allen

betroffenen Fachgesellschaften abzusprechen.»

– Bedarf: Für die Schätzung des Leistungsbedarfs

kommt ein nationales Regressionsmodell

zur Anwendung. Es

berücksichtigt diverse erklärende Variablen,

um regionale Abweichungen beim

Bedarf abzubilden. Etwa Alter, Geschlecht,

Morbidität und Nationalität.

Was das Modell also kann: Unterschiede

im Bedarf zwischen Regionen identifizieren.

Was es hingegen nicht vermag:

den Bedarf in einer Region oder gar für

die ganze Schweiz zu bestimmen. So

bleibt offen, wie die wachsende Versorgungslücke

gerade in ländlichen Gebieten,

wo die Anzahl Praxen schwindet,

und die aufgrund des demografischen

Wandels steigende Nachfrage nach medizinischen

Leistungen Berücksichtigung

finden. Abgesehen davon kann der

Bedarf je nach Perspektive (Patientinnen,

Ärzte, Prämienzahlende, Politik

etc.) anders aussehen.

– Versorgungsgrade: Sie resultieren aus

der Teilung des tatsächlichen durch das

adjustierte Leistungsvolumen. Dafür

wird der Bedarf, der sich auf eine regionale

definierte Population bezieht, anhand

der beobachteten Patientenströme

auf die Standortregion der Leistungserbringerinnen

und -erbringer

umgerechnet. Der Versorgungsgrad ist

nicht definiert, wenn in einer Standortregion

kein Leistungsangebot eines

Fachgebiets existiert. Keller ergänzt,

dass der Begriff der Region in den zur

Verfügung gestellten Unterlagen variabel

auftaucht: «Bei kleinen Fachgebieten

sind die Regionen für die Versorgungsgrade

die Kantone, bei grossen die

Bezirke. Kantonen, welche eine andere

Gruppierung wünschen, sollen alternative

Lösungen angeboten werden.» In

der Zentralschweiz ist der ganze Kanton

Uri ein einziger Bezirk. «Wir fragen uns,

wie sinnvoll eine solche Betrachtung ist

und ob nicht auch geographische Faktoren

eine Rolle spielen sollten – indem

man beispielsweise Bergregionen in

kleinere Regionen einteilt, um den langen

Fahrzeiten gerecht zu werden.»

Doch dann kam Corona …

Als störend empfindet der vsao überdies

die Konzentration auf ein einzelnes Referenzjahr

(2019) für die Erwägungen und

Berechnungen. «Für Ärzte im Bereich Intensivmedizin

beispielsweise hat sich

2020 und 2021 wegen der Pandemie eine

ganz neue und andere Situation präsentiert»,

gibt Sarina Keller zu bedenken.

Grundsätzlich: Es bleibe offen, wie die permanenten

Veränderungen im Gesundheitswesen

Berücksichtigung finden.

«Speziell in der Spitallandschaft, durch die

Verlagerung von stationären zu ambulanten

Leistungen oder bei politischen (Neu-)

Definitionen von Gesundheitsregionen.»

Nicht minder offen ist derzeit, wie die

Kantone mit der neuen Zulassungssteuerung

umgehen, sich koordinieren und die

kantonalen Ärztegesellschaften sowie den

vsao einbeziehen wollen. Eine Umfrage

bei den Verbandssektionen zeigt, dass

sich noch wenig tut. Keller hegt ohnehin

«Zweifel, ob die Kantone in ihrer Verschiedenheit

nicht zuletzt punkto Grösse und

Struktur der Verwaltungen alle in der Lage

sein werden, den an sie gerichteten Anforderungen

zu genügen. Und zwar so, dass

auf die gesamte Schweiz gesehen ein Ergebnis

resultiert, welches den Ansprüchen

an eine professionelle und gerechte

Behandlung aller eine Zulassung beantragenden

Ärztinnen und Ärzte genügt.»

Es gehe dem vsao dabei einerseits um

den zusätzlichen bürokratischen Aufwand

in den Kantonsverwaltungen, der

vielfach personelle und finanzielle Ressourcenaufstockungen

erfordern dürfte,

die zu erheblichen Mehrkosten im Gesundheitsbereich

führen – das Gegenteil

von dem also, was man mit der Zulassungssteuerung

erreichen möchte. Anderseits

blicke man bereits heute mit Sorge

auf die bei den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden

im Gesundheitswesen absehbare

Mehrbelastung durch neue administrative

Aufgaben.

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/politik/zulassungssteuerung

@vsaoasmac

vsao /asmac Journal 1/22 7


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Politik

Glaubt, was Ihr wollt (?)

I

ch bin geimpft und geboostert. Nicht weil ich ein Impffan

bin, der die nächste Gelegenheit zu einer Spritze kaum

erwarten kann. Sondern weil mir dies nach allem, was ich

gehört und gelesen habe, vernünftig erscheint und ich es

bisher als einzigen Ausweg aus der Pandemie sehe. In meinem

Umfeld kenne ich mehrere Personen, die sich nicht haben

impfen lassen. Wie wir alle mittlerweile zur Genüge wissen,

bietet das Thema erhebliches Konfliktpotential. Ich schätze es

darum, dass ich bisher die Beziehung zu Leuten, die mir wichtig

sind, trotz Gesprächen auch zu diesem Thema nicht verloren

habe. Ein Punkt dabei ist mir aber speziell hängengeblieben.

Ich bin ein medizinischer Laie, und selbst wenn

ich mich über ein medizinisches Thema informiere,

bin ich mir bewusst, dass ich

noch kein halber Arzt bin. Für medizinische

Entscheidungen bin ich auf

den Rat von Fachleuten angewiesen.

Ich überlege selbst und ich entscheide

am Ende selbst. Aber die

Fachmeinungen zu medizinischen

Fragen bleiben für mich zentral.

Unsere Medien haben immer und

immer wieder über die schwierige

Situation in den Spitälern berichtet,

insbesondere auf den Intensivstationen.

Die Aussagen dazu stammten oft

von direkt betroffenen Ärztinnen und Ärzten

verschiedener Fachrichtungen und aus

fast allen Regionen der Schweiz. Inhaltlich sagten

alle das Gleiche: Die Lage in den betroffenen Kliniken sei

sehr angespannt oder sogar mehr als dies, das Personal extrem

gefordert und zahlenmässig immer weniger. Solche Berichte

deckten sich mit Rückmeldungen aus meinem persönlichen

medizinischen Umfeld.

Auf den

Punkt

gebracht

Zahlen zeigen, und mit der Einschätzung der Expertinnen und

Experten des Bundes.

Hinzu kommt: Wir sind in der Schweiz. Vergleiche mit Diktaturen

sind absurd. Hier gibt es keine gleichgeschaltete und

staatlich unterdrückte Ärzteschaft, in der sich niemand zu

äussern wagt. Das Gleiche gilt für unsere Medien. Das war vor

der Pandemie so und ist es immer noch. Wenn die Berichte

aus den Intensivstationen erfunden wären, würden wir das

erfahren, und zwar öffentlich, direkt und nicht durch Gerede

über drei Ecken von Leuten, die angeblich die wahre Wahrheit

kennen.

Natürlich hilft es nicht, wenn ein Nationalrat

mit seiner saloppen Aussage

«In Inten sivstationen ist es immer

tragisch» die aktuellen Berichte aus

den Spitälern negiert und verharmlost.

Das ist billiger Populismus

und verantwortungslos. Und es

hilft auch nicht, dass die Kommunikation

aus Bundesbern nicht

immer widerspruchsfrei und

nachvollziehbar ist. Klar passieren

auch da Fehler. Das ist gar nicht

anders möglich. Es dürfte jedoch die

Akzeptanz in der Bevölkerung nicht

mindern, wenn solche offen eingestanden

und transparent korrigiert würden.

Aber noch einmal: Wir sind in der Schweiz.

Wie kann man hier alle diese Berichte und Warnungen

ignorieren und ernsthaft anzweifeln, dass die Lage in den

Spitälern prekär ist…?!?

Bild: zvg

Mit ziemlichem Erstaunen habe ich in den eingangs erwähnten

Gesprächen festgestellt, dass diese Aussagen teilweise schlicht

nicht geglaubt werden. Das hätte ich so nicht erwartet. Es ist

ja nicht so, dass ein oder zwei Ärztinnen oder Ärzte irgendwo

in der Schweiz ein Problem für das gesamte Schweizer Gesundheitswesen

heraufbeschwören. Da wäre ich auch zurückhaltend

und würde denken, dass es wohl nicht so schlimm sein kann.

Die Schilderungen erfolgten aber flächendeckend, regelmässig

sachlich und direkt von den Fachleuten vor Ort. Die Ärztinnen

und Ärzte wollen nicht mehr Patienten für sich «generieren»,

sondern weniger. Die Warnungen deckten sich zudem mit dem

Gesamtbild, das die von Behörden und Spitälern publizierten

Simon Stettler,

Geschäftsführer vsao

vsao /asmac Journal 1/22 9


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

Chirurgie

Neues Curriculum

für Weiterbildung

Wer in der Schweiz Chirurgin oder Chirurg werden will, profitiert von einem neuen

Lehrplan. Dieser harmonisiert in den ersten beiden Jahren der Weiterbildung den

Erwerb des Grundwissens für die chirurgische Praxis.

Dieter Hahnloser, Präsident, und Raffaele Rosso, Generalsekretär Swiss College of Surgeons (SCS)

Junge Chirurginnen und Chirurgen

sind von der Tätigkeit im

Operationssaal angezogen – sie

möchten sich rasch und effizient

auf die technischen Aspekte der Chirurgie

konzentrieren. Zudem wünschen

sie, ihr chirurgisches Spektrum zu begrenzen,

um sicher zu sein, ein umfassendes

Know-how in ihrem Tätigkeitsbereich

zu besitzen und zugleich nicht übermässig

lange Weiterbildungszeiten zu absolvieren.

Die Lebensqualität neben der Berufstätigkeit

spielt heute bei den jungen

Generationen ebenfalls eine sehr wichtige

Rolle.

Annual

Meeting

Politics

Vascular

Core Surgical

Curriculum

Bei einer Weiterbildung zur Spezialistin

/ zum Spezialisten ist zunächst eine solide

Grundausbildung in Chirurgie notwendig.

Deshalb will das Swiss College of

Surgeons (SCS) die Weiterbildung in den

ersten zwei Jahren harmonisieren, damit

eine hohe Qualität sichergestellt werden

kann. Denn erstens müssen für alle im SCS

vertretenen Fachrichtungen ein bis zwei

Jahre allgemeine chirurgische Weiterbildung

durchlaufen werden. Zweitens: Obwohl

die Assistenzärztinnen und -ärzte zu

Beginn über ein gutes theoretisches Rüstzeug

verfügen, ist dessen Anwendung in

der klinischen Praxis oft problematisch.

Thoracic

General

Hand

Children

E-LEARNING

COURSES

HOSPITAL

Trauma

Visceral

www.swisscollegeofsurgeons.ch

Das Swiss College of Surgeons mit seinen sieben Basisorganisationen und den drei Kernaufgaben:

gemeinsamer Jahreskongress, das Core Surgical Curriculum und die Standespolitik.

Der derzeitige Bildungsgang erlaubt es einigen,

trotz grosser Wissenslücken in chirurgischer

Pathophysiologie Fortschritte

zu machen.

Auch Vorbereitung für Spezialitäten

Diese Überlegungen führten zur Ausarbeitung

des Core Surgical Curriculum (CSC).

Es ermöglicht am Anfang der Weiterbildung

den Erwerb der Kenntnisse und

Kompetenzen, welche die allgemeinen

Grundlagen der chirurgischen Praxis bilden.

Das Curriculum muss aber zugleich

zur Vorbereitung auf die darauffolgende

Weiterbildung in einer der chirurgischen

Spezialitäten dienen, die alle Teil des SCS

sind. Der Lehrplan harmonisiert die ersten

zwei Jahre in der Schweiz, egal ob man

die Weiterbildung in der Romandie oder

im Tessin beginnt.

Das CSC ist entstanden, um den Assistenzärztinnen

und -ärzten eine Reihe von

theoretischen und praktischen Kursen anzubieten.

Es wurde eine Liste von Zielen

entwickelt, welche die präoperative, perioperative

und postoperative Phase betreffen

sowie Aspekte zu Recht, Verwaltung

und Kommunikation beinhalten. Die

Lernziele und die zu erlangenden Kompetenzen

sind im «White Book CSC» zusammengefasst.

Theorie und Praxis verbinden

Die Zielsetzung besteht nicht darin, den

bereits während des Medizinstudiums

vermittelten Stoff erneut zu unterrichten,

sondern diesen in die Lösung praktischer

Bilder: zvg

10 1/22 vsao /asmac Journal


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

E-LEARNING COURSES HOSPITAL

Day Courses

Theory

Theory Clincal Cases MCQ

4 Classes with modules

Basics Medicine

Basics Surgery

Acute Medicine

Specialized Surgery

Webinars

Hands-on

workshops

Surgical

Skills

Training

EPAs

Das CSC wurde vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) als

Vorzeigeprojekt bezeichnet. Seine drei Säulen sind E-Learning, Unterricht in zentralisierten

Kursen/Webinars sowie Hands-on-Kursen und Unterricht in den Spitälern.

Fälle zu integrieren. Das Konzept setzt voraus,

dass bereits Kenntnisse in Pathophysiologie

und Anatomie sowie die Fähigkeit

zur Erstellung einer Differentialdiagnose

vorhanden sind. Das Curriculum konzentriert

sich auf das «Clinical Reasoning», das

heisst auf die Fähigkeit, eine biologische,

paraklinische oder radiologische Untersuchung

einzuleiten und eine geeignete medizinische

Betreuung zu erarbeiten. Es ist

wie folgt strukturiert:

1. E-Learning: Vier Klassen (E-Classes)

mit bis zu 15 Modulen werden in Form

von E-Learning unterrichtet. Zuerst kommt

die Theorie, dann folgen eine Reihe klinischer

Fallbeispiele und schliesslich Multiple-Choice-Fragen,

was zur Interaktion und

Reflexion anregt.

2. Kurse: Bei gemeinsamen Veranstaltungen

in der Schweiz, auf Kongressen

oder an speziellen Weiterbildungstagen/

Webinars werden spezifische Themen in

Form von theoretischen Kursen/klinischen

Darstellungen/Arbeiten in kleinen

Gruppen/Frontalvorträgen vermittelt. Um

die Komplexität der Dienstpläne und die

zulässigen Weiterbildungstage aufeinander

abzustimmen, wird versucht, diese

Kurse zweimal jährlich anzubieten.

3. Spitäler: Einige Kurse finden direkt

in den Kliniken der Weiterzubildenden

statt bzw. werden von der Leiterin /

dem Leiter der Weiterbildungsstätte organisiert

und überwacht. Mittels EPAs (Entrustable

Professional Activities) werden

elektronisch die Kompetenzen beurteilt.

EPAs sind die Zukunft einer kompetenzbasierten

und effizienten Weiterbildung.

Zu betonen bleibt, dass das CSC auch

von Seiten der Assistenzärztinnen und

-ärzte eine professionelle Herangehensweise

erfordert. Von ihnen erwartet man,

dass sie kritisches Denken und Sinn für

Neugier entwickeln. Die verschiedenen

Kurse dienen als Grundinformation. Es

wird empfohlen, das Wissen durch aktuelle

chirurgische Literatur zu ergänzen, wobei

die evidenzbasierte Medizin und bewährte

Verfahrensweisen zu bevorzugen

sind. Ausserdem ist jede junge Ärztin / jeder

junge Arzt, rein organisatorisch gesehen,

selbst für ihre bzw. seine Weiterbildung

und die Verfolgung des Programms

verantwortlich.

Über das SCS

Das Fach stärken, den Beruf sichtbarer machen und die Führungsrolle der Chirurgie in

der modernen interdisziplinären Medizin festigen: Vor diesem Hintergrund haben die

Schweizerischen Fachgesellschaften für Chirurgie (SGC), Thoraxchirurgie (SGT), Gefässchirurgie

(SGG) und Handchirurgie (SGH) sowie die beiden Schwerpunktgesellschaften

Viszeralchirurgie (SGVC) und Allgemeinchirurgie und Traumatologie (SGACT) 2017 das

Swiss College of Surgeons (SCS) gegründet. Vor kurzem kam die Schweizerische Gesellschaft

für Kinderchirurgie als siebte Basisorganisation hinzu.

Das SCS sieht sich als Dachorganisation der Schweizer Chirurginnen und Chirurgen. Es

fördert und sichert die Qualität der chirurgischen Tätigkeit und Weiterbildung, fördert

die Solidarität der Mitglieder untereinander und mit der Bevölkerung und vertritt die

berufspolitischen und finanziellen Interessen seiner Mitglieder.

Auf Englisch

Das Core Surgical Curriculum (CSC)

wurde auf Englisch verfasst, dies in

Anlehnung an den schweizerischen

Lernzielkatalog für Humanmedizin

PROFILES (profilesmed.ch). Auch das

Basisexamen, welches nach den ersten

zwei Jahren abgelegt werden soll

(basisexamen.ch), und der grosse Teil

der medizinischen Literatur sind auf

Englisch.

vsao /asmac Journal 1/22 11


vsao

Neues aus

den Sektionen

Bern

Mitgliederversammlung

2022

Die ordentliche Mitgliederversammlung

2022 ist für Donnerstag, 28. April 2022,

um 19 Uhr im Berner Generationenhaus

geplant. Wir informieren Sie mit der persönlichen

Einladung im März 2022 über

die Durchführung oder eine Onlinealternative.

Janine Junker, Geschäftsführerin VSAO Bern

Jura

Wir sind wieder da!

Nach einer langen Pause erwacht die Sektion

Jura zu neuem Leben, mit einem

neuen Vorstand.

Trotz der zahlreichen Herausforderungen,

mit denen wir seit der COVID-

Pandemie konfrontiert sind, sei es die

Arbeitsüberlastung, die dauernde Personalumverteilung

oder auch die Kurzarbeit,

funktionieren wir alle unter diesen

besonderen Umständen bis jetzt weiter,

ohne Diskussion, mit dem alleinigen Ziel,

das Virus zu bekämpfen.

Leider ist diese Pandemie zu einer

neuen Realität geworden. Obschon sie uns

gelehrt hat, solidarischer, vorsichtiger

und fokussierter zu sein, dürfen unsere

Ziele, namentlich eine qualitativ hochwertige

Weiterbildung zu bestmöglichen

Arbeitsbedingungen, nicht vergessen gehen.

Wir sind uns mit unseren Kollegen

aus der Pflege einig: Applaus alleine genügt

nicht. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen

und eine solide Weiterbildung,

damit wir später selbständig in

unseren Fachgebieten tätig sein können.

Wir brauchen direkte Ansprechpartner,

die flexibel, offen und bereit sind, neue

Herausforderungen anzunehmen. Wir

verlangen auch die Einhaltung der Arbeitsbedingungen

gemäss ArG und GAV

des Hôpital du Jura.

Das Vertragswerk ist übrigens schon

wieder in Revision. Ein erstes Treffen mit

der Spitaldirektion fand am 18. November

2021 statt. Die Themen? Die Arbeitszeiten,

die wöchentliche Ruhezeit und die Kommunikation

mit der Direktion. Weil wir auf

Eure Unterstützung angewiesen sind, rufen

wir alle Assistenz- und Oberärztinnen

und -ärzte im Kanton Jura dazu auf, uns

zu unterstützen. Es betrifft uns alle!

Für den Vorstand

Konstantina Parsopoulou, Valentin Simonin,

Marco Assuelli

Der Vorstand der Sektion Jura (von links nach rechts):

Konstantina Parsopoulou, Valentin Simonin, Marco Assuelli

Bild: vsao

12 1/22 vsao /asmac Journal


vsao

Zürich /

Schaffhausen

Mehr Lohngerechtigkeit nun

auch am USZ

Der VSAO Zürich kämpft schon länger dafür,

dass den Assistenzärztinnen und -ärzten

ein automatischer Lohnstufenanstieg

von jährlich ca. drei Prozent gewährt wird

(so z.B. auch im Berner GAV verankert).

Bei den Stadtspitälern ist dies bereits länger

Usanz. Gerade in der Assistenzzeit besteht

eine sehr grosse Abhängigkeit von

den Vorgesetzten, und Lohnverhandlungen

können im schlimmsten Fall Karriereperspektiven

schmälern. Der ökonomische

Druck auf die Spitäler führte sogar

dazu, dass man auf dem Rücken der jungen

Ärzteschaft gespart hat: Eine Lohnentwicklung

erfolgte nach den ersten

24 Monaten nämlich nur noch individuell

und war damit von der Grosszügigkeit und

dem Einsatz des/der Vorgesetzten abhängig.

Das führte zudem dazu, dass neu

eintretende Mitarbeitende aufgrund der

Lohneinstufung besser als langjährige

entlöhnt wurden, was verständlicherweise

zu grossem Unmut führte.

Das Universitätsspital Zürich (USZ)

will dieser Ungerechtigkeit nun ein Ende

setzen und damit auch langjährige Mitarbeitende,

entsprechend wertschätzen. Die

Ausformulierung und der technische Aspekt

der Umsetzungsregelung sind jedoch

noch voller Tücken, etwa der Umgang

mit dem Beschäftigungsgrad, monatliche

anstelle jährlicher Lohnerhöhungen, anrechenbare

Erfahrung bei Fachrichtungswechsel

etc. Die neue Regelung soll trotzdem

definitiv rückwirkend per 1. Januar

2022 erfolgen und fortan eine korrekte

und gleichbehandelnde Lohneinstufung

und -entwicklung der Assistenzärztinnen

und -ärzte garantieren.

Wir sind stolz darauf, dass unsere

Hartnäckigkeit am USZ zum Ziel geführt

hat, und hoffen, dass die Regionalspitäler,

insbesondere mit privatrechtlicher

Rechtsträgerschaft, nun ebenfalls die Praxis

des automatisierten Lohnstufenanstiegs

für die jungen Ärztinnen und Ärzte

übernehmen. Falls Du in einem Spital arbeitest,

das diese Praxis noch nicht anwendet,

kannst auch Du Dich zusammen

mit Deinen Kolleginnen/Kollegen für

mehr Gerechtigkeit einsetzen. Wir helfen

Dir gerne dabei!

Unterstützung für politisches

Engagement

Der VSAO Zürich ist der Ansicht, dass alle

politisch ambitionierten Medizinerinnen

und Mediziner unterstützt werden sollten

– und zwar unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.

Denn bei gesundheitspolitischen

Debatten verstehen Fachleute

in der Regel allein von Berufs wegen mehr

als viele andere. So haben wir kürzlich das

politische Engagement unseres Geschäftsleitungsmitglieds

Fabian Kraxner in den

sozialen Medien und auf unserer Mitgliederplattform

www.doc-doc.ch vorgestellt.

Melde Dich bei uns per E-Mail an,

kommunikation@vsao-zh.ch, damit wir

auch Deine Kandidatur oder Gremienarbeit

bewerben können.

Dominique Iseppi,

Kommunikationsassistentin, VSAO Zürich

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kathrin Grüneis

vsao /asmac Journal 1/22 13


vsao

vsao-Mitgliederkampagne

Weil mit uns

ganz vieles geht!

An Trümpfen, die für ihn und seine Arbeit sprechen, mangelt es dem

vsao nicht. Manchmal aber immer noch an Bekanntheit bei der jungen

Ärzteschaft und den Medizinstudierenden. Eine Kampagne soll

dies ändern – und neue Mitglieder bringen.

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao

Zufrieden? Ja, das ist man beim

Verband der Assistenz- und

Oberärztinnen und -ärzte

schon, wenn man sich die Entwicklung

des Mitgliederbestands ansieht.

Waren nämlich 2010 rund 18 300 Personen

beim vsao dabei, stieg die Zahl

binnen zehn Jahren auf gut 21 800. Ein

sattes Plus von 19 Prozent. Keine Selbstverständlichkeit.

Zurücklehnen? Das dagegen kennt

man im Zentralsekretariat im Berner Bollwerk

nicht. Sei es bei Dienstleistungen

oder beim Kampf für bessere Arbeits- und

Weiterbildungsbedingungen: Immer wird

versucht, am Puls der Jungen zu sein und

auf ihre Anliegen einzugehen. «Deshalb

ist es schade, wenn wir immer mal wieder

hören, man sehe keinen Bedarf, bei uns

mitzumachen, und finde die Mitgliedschaft

zu teuer», sagt Co-Vizepräsidentin

Nora Bienz. «Denn für gar nicht so viel

Geld bekommt man bei uns ganz vieles –

weil ganz vieles dank uns geht!»

Bienz listet sogleich aktuelle Beispiele

auf: neue Massnahmen zur Durchsetzung

des Arbeitsgesetzes und Senkung der Arbeitszeiten,

neue Gesamtarbeitsverträge,

die Förderung von Teilzeitstellen, die Verankerung

von mindestens vier Stunden

strukturierter Weiterbildung in jedem

Weiterbildungskonzept, die Erfolge der

vsao-Dienstplanberatung.

Drei Beispiele, wie sich die neue, schweizweite Mitgliederkampagne präsentieren wird.

Start Ende Februar

Mit der ersten grossen Mitgliederkampagne

in seiner jüngeren Geschichte will der

Verband noch breiter kundtun, wofür er

einsteht und was er anbietet. Offizieller

Start ist der Jahresversand der Beitragsrechnungen

in zwei Wochen. Nicht zufällig:

«Ein wichtiges Element bildet der

Einbezug der heutigen Mitglieder», erklärt

Barbara Schwede, deren Agentur

«Die Schwedin.». die Kampagne mit der

Abteilung Politik und Kommunikation

im vsao-Zentralsekretariat entwickelt hat

und umsetzt. «Nichts funktioniert nämlich

besser, als wenn Mitglieder aus eigener

positiver Erfahrung und damit aus

persönlicher Überzeugung Berufskolleginnen

und -kollegen zum Verband bringen.»

Was genau dahintersteckt, verrät die

Website (siehe Link am Schluss des Artikels).

Dort sind auch alle geplanten Bildmotive

und Texte für die Werbeaktivitäten

zu sehen, die vorab probeweise am Lauf-

Bild: vsao

14 1/22 vsao /asmac Journal


ahnkongress MEDIfuture und in Verbandsgremien

gezeigt und beurteilt wurden.

Sie nehmen Fragen und Probleme aus

dem Alltag junger Ärztinnen und Ärzte

auf und vermitteln, dass es dafür Lösungen

gibt – gemeinsam mit dem vsao.

Entdecken kann man sie in den nächsten

Monaten in den sozialen Medien

(Face book, LinkedIn und Instagram), als

Plakate sowie Flyer in Linien des öffentlichen

Verkehrs, die zu Kliniken und Spitälern

führen, oder an Haltestellen in ihrem

Umfeld. Die vsao-Sektionen haben die

Möglichkeit, Kampagnenmaterialien zu

beziehen und ergänzend bei ihren Anlässen

und in ihrer Kommunikation zu

nutzen. Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben

sich mit dem Verbandsjubiläum

(vgl. den Beitrag auf Seite 16) und durch

die Zusammenarbeit mit der Organisation

der Medizinstudierenden swimsa.

Alle Massnahmen im Rahmen der

Kampagne werden kontinuierlich bezüglich

Wirkung und Erfolg überprüft und

wenn nötig überdacht. Die Planung reicht

vorerst bis Ende 2022; spätere Fortsetzung

oder Wiederholung einzelner Elemente

nicht ausgeschlossen.

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/mitgliedschaft/mitgliederkampagne

@vsaoasmac

Einfacher Mitglied werden

Wichtig für den Erfolg der Bemühungen

ist nicht zuletzt der vereinfachte Beitrittsprozess.

«Man kann neu alles Wichtige

online mit einigen Mausklicks und ohne

Medienbruch erledigen», fasst Barbara

Schwede zusammen. Zusätzlich werden

frische Mitglieder in den ersten sechs Monaten

vom Dachverband intensiver betreut,

um die Bindung zu stärken und die

Bedürfnisse zu erkunden.

Bilder: Adobe Stock

vsao /asmac Journal 1/22 15


vsao

77 Jahre vsao

Achtung, wir kommen

(nochmals)!

Der Sekt war kaltgestellt, die Planung geritzt. Doch dann kam Corona –

und auf Eis für den 75. vsao-Geburtstag 2020 lag plötzlich nur noch das Programm.

Jetzt aber will man das Versäumte und Verpatzte nachholen.

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao

Schwamm bzw. Kleber drüber: Zwei Schnapszahlen zusammen – 77 Jahre

im Jahr 22 – sind mehr als ein Grund für den vsao, es nochmals mit

Anstossen zu probieren.

Mit seinen Jubiläumssocken zeigt der vsao, dass er auch auf solche Art im

Ärztealltag nützlich ist.

Ein Dreivierteljahrhundert alt

wird man wirklich nicht alle

Tage. Auch als Verband nicht.

Ein Jahrhundertereignis wie

die Pandemie stellt allerdings alles in den

Schatten – und in Frage. Das musste der

vsao vorletztes Jahr bitter erfahren. Zwar

wurden zwei Jubiläumsclips produziert

und publiziert und drei Sitzungen des Geschäftsausschusses

statt in Bern in Biel,

Bellinzona und Olten durchgeführt – mit

den örtlichen und umliegenden Sektionen

als Gästen.

Sämtliche weitere Termine im Festkalender

hingegen fielen dem Rotstift zum

Opfer. Bei Redaktionsschluss für diesen

Artikel standen sie nun wieder provisorisch

auf Grün. «Denn gleich zwei Schnapszahlen

zusammen – 77 Jahre im Jahr 22 –

sind mehr als ein Grund, endlich und

richtig anzustossen», findet vsao-Geschäftsführer

Simon Stettler. Und erklärt,

die Aktivitäten in spe würden nahtlos beim

Abbruch 2020 anknüpfen. «Das heisst,

dass unser Geschäftsausschuss wieder auf

Reisen geht und die Abstecher in Chur,

Lausanne und St. Gallen nachholt.»

Von der Schweiz-Tournee …

Noch weitaus häufiger im Land unterwegs

sein wird der Verband im Frühsommer. Mit

einem Bus – natürlich als vsao-Mobil beschriftet

– will er quer durchs Land Spitäler

ansteuern und dort vermutlich jeweils in

der Mittagspause Halt machen. «Standort,

Organisation und Kommunikation klären

wir mit den lokalen Sektionen und den Spitalverantwortlichen

ab», führt Stettler aus.

Im vsao-Mobil reisen Vertreterinnen und

Vertreter des Dachverbands mit. «Eine

Schlüsselrolle spielt zudem immer die Sektionsvertretung,

ob nun von Vorstand, Geschäftsführung

oder Rechtsberatung.»

… ins Berner Kultlokal

Was nicht heisst, dass das 77-Jahr-Jubiläum

eine rein gremieninterne Sache ist.

Im Gegenteil: Höhepunkt der Geburtstagsaktivitäten

soll am 26. August ein grosses

Fest im Berner Kultlokal Bierhübeli sein –

nebst Speis und Trank mit Unterhaltungsprogramm

und der einen oder anderen

Überraschung, über die – es liegt in der

Natur der Sache – vorerst noch der Mantel

des Schweigens liegt.

Ebenfalls in der Tüftelphase steckt

die auf das vierte Quartal angesetzte Social

Media Challenge auf Instagram. Bereits

bekannt ist zumindest der Hashtag

#youMEDmyDAY – und dass es einen inhaltlichen

Bezug zu einem der vsao- Kernthemen

geben wird. Passend zum Start und

zum Abschluss des Programms in der kalten

Jahreszeit verteilt der Verband übrigens

seine neu kreierten Jubi läumssocken – die

selbstverständlich in jeder Saison adrett

kleiden und für einmal auf eine ungewohnte

Art zeigen, wie nützlich der vsao im

Alltag junger Ärztinnen und Ärzte ist.

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/vsao-jubilaeum-2022

@vsaoasmac

Bilder: vsao

16 1/22 vsao /asmac Journal


vsao

vsao-Rechtsberatung

Geburts- und/oder

Vaterschaftsurlaub

Bild: zvg

Der GAV, dem ich unterstehe,

sieht für die Geburt eines

Kindes einen Geburtsurlaub

von fünf Tagen mit

voller Lohnzahlung vor. Wird dieser

Geburtsurlaub zum kürzlich auf Bundesebene

eingeführten Vaterschaftsurlaub

von zehn Tagen hinzugezählt?

Bei dieser Frage geht es um das Zusammenspiel

von zwei Urlaubsarten:

1. Den Urlaub des Vaters für die

Geburt eines Kindes und

2. den «Vaterschaftsurlaub»,

der am 1. Januar 2021 auf

Bundesebene eingeführt wurde.

Vor dem 1. Januar 2021 sahen die Gesamtarbeitsverträge

für Assistenz- und

Oberärztinnen und -ärzte fast alle einen

Geburtsurlaub von einigen Tagen vor, der

in der Regel zu 100 Prozent bezahlt

wurde. Es handelte sich um einen Urlaub,

den der Arbeitgeber anbietet, so wie er

auch bei der Hochzeit eines Arbeitnehmers

oder einer Arbeitnehmerin in der

Regel einige Tage zu 100 Prozent bezahlt.

Der Urlaub für die Geburt eines Kindes

wird in der Regel in einem GAV-Artikel

mit dem Titel «Besondere Urlaube» oder

«Andere Urlaube» aufgeführt. Er gehört

zu den Leistungen, die ein Arbeitgeber

seinen Arbeitnehmern durch Vereinbarung

anbietet und mit denen er den

Angestellten einen Anspruch gegenüber

dem Arbeitgeber gewährt (Privatrecht).

Seit dem 1. Januar 2021 sieht das

Bundesrecht einen Vaterschaftsurlaub

von zwei Wochen für den Arbeitnehmer

vor, sofern dieser zum Zeitpunkt der

Geburt eines Kindes dessen rechtlicher

Vater ist oder dies innerhalb der folgenden

sechs Monate wird (Art. 329g Abs. 1

OR). Der Urlaub kann wochen- oder

tageweise bezogen werden (Wochenende

eingeschlossen), innert sechs Monaten

nach der Geburt des Kindes. Wie beim

Mutterschaftsurlaub wird das Wochenende

auch entschädigt. Der Vater hat

damit Anrecht auf 14 Taggelder (zwei

Wochen), die 80 Prozent des Lohnes

entsprechen. Der Lohn ist auf CHF

7350.– pro Monat plafoniert, was ein

maximales Taggeld von CHF 196.– pro Tag

ergibt (CHF 7350.– × 0,8 ÷ 30 Tage = CHF

196.– pro Tag). Der Urlaub entspricht

maximal CHF 2744.– (14 Taggelder × CHF

196.– pro Tag) und wird über die Erwerbsersatzordnung

(EO) finanziert, sprich

hauptsächlich über die Beiträge der

Angestellten, Arbeitgeber und Selbständigen.

Der Vater hat also einen Anspruch

gegenüber dem Staat (öffentliches Recht).

Wie sieht es nun mit dem Zusammenspiel

dieser beiden Ansprüche auf

«Vaterschaftsurlaub» aus? Wie können

die neuen bundesrechtlichen Bestimmungen

und die bestehenden Bestimmungen

im GAV in Einklang gebracht

werden? Die Antwort ist umstritten.

Einige Autoren sind der Meinung, dass

die neuen Bestimmungen zum «Vaterschaftsurlaub»

die Anwendung anderer

Bestimmungen verunmöglichen, da der

«Vaterschaftsurlaub» grosszügiger

ausgestaltet ist. Andere wiederum sind

der Ansicht, dass die beiden Rechte

nebeneinander bestehen können, da sie

unterschiedlicher Natur sind: Der

Arbeitnehmer hat gegenüber seinem

Arbeitgeber einen (durch den GAV

begründeten) Anspruch sowie (einen

gemäss Art. 329g OR begründeten)

Anspruch gegenüber dem Staat. Wenn

man diese zweite Meinung berücksichtigt,

könnte der Arbeitnehmer die beiden

Urlaubsarten kumulieren. Dieser Ansatz

könnte aber womöglich vom Arbeitgeber

abgelehnt werden. Schliesslich könnte

man in einer dritten Interpretation sagen,

dass der Arbeitgeber, der einen zu 100

Prozent bezahlten Geburtsurlaub von

fünf Tagen gewährt, im Anschluss die

Taggelder zu 100 statt zu 80 Prozent aus

dem Vaterschaftsurlaub während fünf

Tagen bezahlen muss. Diese Lösung

scheint gerecht zu sein, da das im GAV

verankerte Recht, fünf Tage zu 100

Prozent bezahlt zu werden, eingehalten

werden würde.

Die Frage bleibt aber offen.

Falls ein Spital den Urlaub, den der Vater

bei der Geburt eines Kindes bei voller

Lohnzahlung während fünf Tagen erhält,

zu Gunsten eines ausschliesslichen und

neuen «Vaterschaftsurlaubs» streichen

will, muss es den GAV mit den unterzeichnenden

Verbänden neu verhandeln.

Falls der GAV noch nicht neu verhandelt

wurde, können Sie versuchen, von

Ihrem Arbeitgeber zu verlangen, dass der

Vaterschaftsurlaub während der Dauer

des im GAV vorgesehenen fünftägigen

Urlaubs zu 100 Prozent bezahlt wird (und

nicht zu 80 Prozent mit einer Obergrenze).

Dies wäre eine gerechte und

vertretbare Lösung.

Dr. Valentine Gétaz Kunz,

Juristin der Sektion Wallis

vsao /asmac Journal 1/22 17


Fokus

Die Zeitfabrik

Wie spät ist es? Diese Frage wurde seit der Antike von Astronomen

beantwortet, die anhand der Bewegungen der Himmelskörper

die Zeit bestimmten. Erst seit rund 60 Jahren messen Atomuhren die Zeit.

Mit einer Abweichung von nur einer Sekunde alle 30 Millionen Jahre

unglaublich stabil und genau.

Prof. Dr. André Stefanov, Institut für angewandte Physik, Universität Bern

Vom Astronomen zur Atomuhr: Zeitfabriken rund um den Globus sorgen dafür, dass unsere Uhren immer richtig gehen.

Bilder: Wikimedia/ Primärfrequenznormal FoCS-2n, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

18 1/22 vsao /asmac Journal


Fokus

Heutzutage muss man seine

Uhr nicht mehr täglich richten.

In unserer stark vernetzten

Welt findet man unter

den zahlreichen Informationen, die ständig

zwischen unzähligen Geräten hinund

herfliessen, auch Informationen zur

Synchronisation der Uhrzeit. So zeigen

unsere Smartphones, funkgesteuerten

Uhren oder Haushaltsgeräte immer die

richtige Zeit an. Wir sind uns aber wohl

manchmal nicht bewusst, welche wissenschaftlichen

und technischen Anstrengungen

unternommen werden, um die

Zeit zu definieren, zu realisieren und zu

verteilen.

Eine Zeit für alle

Die Zeiten, in denen in jedem Dorf die

Uhrzeit von der Kirchturmuhr angezeigt

wurde, sind längst vorbei. Heute braucht

es auf globaler Ebene eine einzige einheitliche

Zeit. Diese wird technisch als Zeitskala

bezeichnet und koordinierte Weltzeit,

abgekürzt UTC, genannt. Vor Ort

werden die verschiedenen Zeitzonen definiert,

indem eine bestimmte Anzahl

Stunden zur UTC addiert oder von ihr

subtrahiert werden. So ist die Zeit in der

Schweiz nach der mitteleuropäischen

Zeitzone im Winter UTC+1 und im Sommer

UTC+2.

Um die UTC zu definieren, braucht

man eine einzige gemeinsame Referenzuhr,

im Prinzip die beste, die uns zugänglich

ist. Eine Uhr besteht ganz allgemein

aus einem periodischen physikalischen

Prozess, der sich regelmässig wiederholt,

und einer Vorrichtung, die diese Wiederholungen

zählt. Bis in die 1950er Jahre waren

die Bewegungen der Himmelskörper

die zeitlich stabilsten physikalischen Phänomene.

So war es seit der Antike Aufgabe

der Astronomen, die Zeit zu bestimmen.

Die Rotation der Erde, die die Tage definiert,

ist das einfachste Beispiel dafür.

Doch die Rotationsgeschwindigkeit der

Erde schwankt leicht zufällig. Daher waren

immer genauere Beobachtungen der

Himmelsmechanik nötig.

Atom statt Astronom

Nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglichten

die enormen Fortschritte (die durch

die Militärtechnologie für Radargeräte

vorangetrieben wurden), die Herstellung

von Atomuhren. Basis hierfür waren Entwicklungen

auf wissenschaftlicher Ebene

beim Verständnis der atomaren Prozesse

und auf technologischer Ebene bei der

Erzeugung und Erkennung elektromagnetischer

Wellen. In einer gewöhnlichen Uhr

werden die Schwingungen mechanisch

(durch ein Pendel oder eine Feder) oder

elektrisch (durch einen Quarzoszillator)

erzeugt. Diese Schwingungen reagieren

auf die genauen Details der Konstruktion

sowie auf äussere Bedingungen wie Temperatur

oder Luftdruck. So hat jede einzelne

Uhr eine eigene Frequenz, die sich von

den anderen unterscheidet.

Eine Atomuhr nutzt hingegen die

Eigenschwingungen von Atomen, z.B. von

Cäsiumatomen. Jede Art von Atomen

kann elektromagnetische Strahlung mit

genau definierten Frequenzen aufnehmen

und aussenden. Da die Eigenschaften

von Atomen überall im Universum und zu

jeder Zeit gleich sind, reagiert im Prinzip

jede Uhr, die die gleiche Art von Atomen

verwendet, auf die gleiche Frequenz, unabhängig

von den Details ihrer Konstruktion.

Eine Voraussetzung dafür ist jedoch,

dass man die Emissions- und Absorptionseigenschaften

von Wellen durch

Atome genau messen kann. Im Idealfall

interagiert ein isoliertes, stillstehendes

Atom mit Mikrowellen und wird eine einzelne

Frequenz absorbieren. Im Falle des

Cäsiumatoms wurde diese Frequenz als

9192631770 Schwingungen pro Sekunde

definiert, was seit 1967 die offizielle Definition

der Sekunde ist. Zu dieser Zeit haben

die Leistungen der Atomuhren erstmals

die astronomischen Beobachtungen bei

der Zeitdefinition übertroffen. In der Praxis

sind Atomuhren nicht perfekt und es

kann zu Abweichungen kommen, weil die

Atome nicht absolut regungslos bleiben.

Heutzutage weichen die besten Atomuhren

nur alle 30 Millionen Jahre eine

Sekunde von der Messung mit einer perfekten

Uhr ab. Das ist eine Million Mal

besser als die durch astronomische Beobachtungen

gemeldete Zeit. Weltweit gibt

es ein Dutzend solcher Uhren, die als Primärfrequenznormale

bezeichnet werden.

Viele kommerzielle Atomuhren mit geringerer

Leistung finden auch eine breite

Anwendung, vor allem zur Synchronisation

von Telekommunikationsnetzen.

Nationale Zeitfabriken

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen

einer astronomischen und einer

atomaren Zeitskala. Bei ersterer gibt es

nur eine einzige ewige Uhr, nämlich die

Bewegung der Erde, während es unmöglich

ist, eine Atomuhr zu bauen, die niemals

stehen bleibt. Deshalb wird die UTC

nicht von einer einzigen Uhr «hergestellt»,

sondern ist ein Durchschnitt von etwa

650 kommerziellen Atomuhren, die in 80

Insti tutionen auf der ganzen Welt verteilt

sind. Die Werte dieser Uhren werden mithilfe

von Satellitenverbindungen regelmässig

verglichen. Ein Mittelwert wird

berechnet und anschliessend durch Messungen

an Primärfrequenznormalen in

nationalen Metrologielabors korrigiert. So

wird die UTC nicht von einer Uhr allein

realisiert, sondern ist das Ergebnis von

Berechnungen, die vom Internationalen

Büro für Mass und Gewicht (BIPM) in Paris

durchgeführt und monatlich veröffentlicht

werden. Um Echtzeituhren physisch

synchronisieren zu können, werden in

den nationalen Metrologielaboratorien

Annäherungen an die UTC vorgenommen.

Zum Beispiel wird die offizielle

Schweizer Zeit UTC(CH) vom Eidgenössischen

Institut für Metrologie METAS hergestellt.

Ihre Abweichung von der UTC

beträgt nur wenige Milliardstelsekunden

und ist damit für alle Anwendungen ausreichend.

Die UTC(CH) ist der Öffentlichkeit

über Kalibrierungsdienste oder Internetserver

zugänglich, auf die jeder Computer

synchronisiert werden kann.

Wir sehen also, dass die simple Möglichkeit,

sein Telefon oder seinen Computer

automatisch zu aktualisieren, das Ergebnis

einer Kette von Vergleichen ist, bei

denen Spitzentechnologien zum Einsatz

kommen, bei denen ultrapräzise Uhren in

Labors die Referenz für die Synchronisierung

aller Computer-, Telekommunikations-

und Satellitennavigationssysteme

bilden, von denen wir abhängig sind.

vsao /asmac Journal 1/22 19


Fokus

Normal

trotz psychischer

Erkrankung

Zwangsstörungen, Depressionen oder Suchterkrankungen schliessen

die Betroffenen oftmals aus dem Kreis der «Normalen» aus.

Damit sie sich trotzdem wieder als normal fühlen können, bedarf es

der Suche nach dem Ursprung ihres Leidens.

Dr. med. Rosilla Bachmann Heinzer, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie

Psychische Leiden sind oftmals unsichtbar,

die Betroffenen nach aussen hin «normal».

Den Schein aufrechtzuerhalten, kostet enorm

viel Kraft und endet ohne Behandlung meist

im Zusammenbruch.

Dieser Moment im Pathologieunterricht,

als ich durch das

Mikroskop das Neuroblastom

erblickte, das, eingebettet im

Universum des gesunden Gewebes, in

intensivsten, galaktischen Farben leuchtete,

ist mir noch immer deutlich in Erinnerung.

Es schien mir ein absolut klares

Engramm für das «Abnorme». Zellen, die

aus ihrer Norm treten – der Norm, die

Form und Funktion definiert und in deren

Rahmen sich die Zelle dank eines

wachstumshemmenden Proteins normalerweise

bewegt. Wird dieses Protein

krankheitsbedingt nicht mehr produziert,

liefert das die Zelle diesem wilden, grenzüberschreitenden

Wachstum aus.

Von der gewinnbringenden Akribie

zum quälenden Zwang

In der täglichen Arbeit mit meinen psychisch

erkrankten Patientinnen und Patienten

erinnere ich mich in intensiven Situationen

zurück an diesen Moment im

Studium, als sich mir dieses Bild präsentierte.

Zum Beispiel dann, wenn Herr B.,

der seit Jahren an einer schweren Zwangs-

Bild: Adobe Stock

20 1/22 vsao /asmac Journal


Fokus

störung leidet, durch verschiedenste Belastungen

aus seiner Stabilität gerissen

wird. Die Fähigkeit, akribisch genau zu

arbeiten und alles zu kontrollieren, kommt

Herrn B. in seinem Beruf zugute. Unterlegt

mit verstärkten und ausufernden

Ängsten und der psychischen Verletzlichkeit

wird diese Fähigkeit jedoch zu einem

quälenden Zwang. Herr B. ist den Zwangshandlungen

ohnmächtig ausgeliefert; er

befindet sich in einem emotionalen Teufelskreis.

Das führt dazu, dass Herr B. nach

jeder Handlung die Hände bis zu 30 Mal

waschen und bis zu 20 Mal kontrollieren

muss, ob er die Wohnung wirklich abgeschlossen

hat. Diese Handlungen erscheinen

ihm absolut unsinnig, und er hat in

den letzten Jahren in der Behandlung gelernt,

mit der Angst umzugehen, die seine

Handlungen antreibt. Nur ist sie jetzt erneut

so gross, dass der Zwang immer mehr

Zeit und emotionale Ressourcen beansprucht.

Seine Kraft schwindet, die er benötigt,

um die Angst auszuhalten, die aufflammt,

wenn er versucht, die Zwangshandlungen

in den Schranken und in der

Norm zu halten.

Hinter die Suchterkrankung blicken

statt sie herunterspielen

Frau K. kam vor einigen Jahren zu mir in

Behandlung, weil sie in ihrer damaligen

Beziehung bedrohliche Situationen erlebt

hatte, die auf den Boden einer traumatisierenden

Kindheit trafen. Bis sie über die

Erkrankung hinter den sichtbaren Symptomen

sprechen konnte, die zur Selbstzuweisung

geführt hatten, dauerte es ein

halbes Jahr. Erst dann hatte Frau K. Vertrauen

in die therapeutische Beziehung

und begann offen über ihren schambesetzten

Alkoholkonsum zu sprechen, der

regelmässig zu massiven Abstürzen sowie

impulsivem, riskantem und teilweise suizidalem

Verhalten führte. Danach war sie

jeweils nicht mehr in der Lage, an ihrem

Arbeitsplatz aufzutauchen. Die Patientin

war einerseits körperlich sehr angeschlagen,

musste massiv erbrechen und litt unter

Kopfschmerzen am Folgetag, anderseits

war sie emotional am Boden zerstört

angesichts des finanziellen und sozialen

Scherbenhaufens und der Gefahr, ihre berufliche

Stabilität durch die Suchterkrankung

zu gefährden. Initial spielte die Patientin

ihre Alkoholsucht herunter. Sie sei

jung, und es sei normal, dass man in ihrem

Alter nicht auf Spass, Lockerheit und Partys

am Wochenende verzichten wolle. Dieses

Verhalten sei die Norm, alle würden

dies tun. Im Verlauf der Therapie wurde

der Patientin klar, was die Ursachen für

ihre Sucht waren. Es gelang ihr, die Suchterkrankung,

die sie schon seit vielen Jahren

gesundheitlich, finanziell, zwischenmenschlich,

beruflich und emotional einschränkt

und schädigt, als Teil ihrer psychischen

Erkrankung zu sehen, und

Verständnis für sich aufzubringen.

Wenn die gesellschaftliche Norm

zum Problem wird

In den ersten Monaten nach Beginn der

Pandemie meldete sich ein junger Patient,

dessen Behandlung seit einiger Zeit abgeschlossen

war. In früher Jugend erhielt

Herr M. die Diagnose einer Aufmerksamkeits-

und Hyperaktivitätsstörung (ADHS).

Er kam während seines Studiums zu mir

in Behandlung und blieb bis zwei Jahre

nach Berufseinstieg in Therapie. Herr M.

erarbeitete für sich in der Therapie Erkenntnisse

und Strategien, um trotz seiner

Aufmerksamkeitsstörung im Berufsleben

fokussiert und aufmerksam zu arbeiten.

Im pandemiebedingten Homeoffice, ohne

den normalen Rahmen des physischen Arbeitsplatzes

und ohne die Anwesenheit

von Kollegen und Kolleginnen, zeigte sich

allerdings, dass diese neuen räumlichen,

aber auch zeitlichen Umstände, die nicht

mehr der bisherigen Norm entsprachen,

Herrn M. wieder seinen ausgeprägten Konzentrations-

und Aufmerksamkeitsstörungen

auslieferten.

Herr M. stellte sich die Therapie ganz

zu Beginn als Hilfsmittel zur Selbstoptimierung

vor. Er wollte einen Zustand von

Glück erreichen, den er aufgrund des

Einflusses von Instagram, Facebook und

anderen Social-Media-Plattformen als erstrebenswerte

Norm betrachtete – eine

Norm, die durch vermeintlich und ausschliesslich

glückliche Momente dokumentiert

und festgelegt wurde. Dieses

künstliche Konzept von Glück schloss die

Wahrnehmung und überhaupt das Empfinden

von schwierigen und unangenehmen

Gefühlen wie Versagensangst, Trauer

oder Wut aus. Dass es für die Therapie

ein wichtiger Schritt ist, die eigenen Versagensängste,

die Trauer, die Schamgefühle

und die Selbstabwertung wahrzunehmen,

zu verstehen und zu akzeptieren,

war zuerst sehr desillusionierend

für Herrn M. Zentral war schliesslich die

Einsicht, dass Glücklichsein als Dauerzustand

nicht die Norm beschreibt und

Zufriedenheit einen zuverlässigeren Zustand

des In-Frieden-Seins mit den

schwierigen Gefühlen und dem ganzen

Spektrum des Erlebens bildet.

«Normal» nur auf den ersten Blick

In der ambulanten Psychiatrie ist die

Norm bei den Patientinnen und Patienten

nach aussen noch gewahrt, sie kommen

meist orientiert in die Praxis, viele von ihnen

sind berufstätig, viele sind eingebettet

in soziale Strukturen von Familie oder

Paarbeziehung, einige sind jedoch auch

stark vereinsamt oder bindungsunfähig.

Viele scheinen auf den ersten Blick «normal»,

entsprechen häufig nach aussen der

gesellschaftlichen Norm, sind aber in Tat

und Wahrheit psychisch angeschlagen

und erkrankt. Die Erkrankung, die sie zu

uns führt, kostet zu viel Kraft, nimmt zu

viel Raum ein und droht den Rahmen zu

sprengen, in welchem sie sich – ganz der

gesellschaftlichen Norm entsprechend –

bewegen.

Die diagnostische Einordnung und

darauf basierend die Indikationsstellung

für die Therapie sind komplex und herausfordernd.

Einerseits ist es für das Vertrauen

der Patientinnen und Patienten in die

therapeutische Beziehung wichtig, dass

sie wahrgenommen und nicht bewertet

werden. Gleichzeitig benötigen wir, um

ihre innere Welt zu verstehen und zu erfassen

und auch den Normen der psychiatrischen

Diagnostik zuzuordnen, genaues

Zuhören und Nachfragen, Sammeln und

Beobachten und Mitgefühl, um mit ihnen

auf die therapeutische Reise zur Erkenntnis

ihrer Erkrankung und zu den Ursachen

zu gehen. So können Patientinnen und Patienten

die Einsicht gewinnen, dass man

auch mit einer psychischen Erkrankung

normal sein kann und dazugehört.

vsao /asmac Journal 1/22 21


Fokus

Normen – die

unsichtbaren

Helfer

In der Schweiz begann es 1898, als erstmals ein Schraubengewinde

normiert wurde. Heute gibt es 650 nationale und Tausende

internationale Normen. Nebst realen Produkten wächst die Zahl von

Normierungen im digitalen Bereich.

Barbara Guder, Programme Manager Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)

Normen begegnen uns täglich –

meist völlig unbemerkt. Noch

bevor wir morgens bei der Arbeit

eintreffen, haben zahlreiche

Normen unser Leben bereits sicherer

und bequemer gemacht. Diese unsichtbaren

Helfer sorgen für das reibungslose

Zusammenspiel vielfältiger Produkte,

Prozesse und Dienstleistungen. Normen

kommen in nahezu allen Branchen und

Fachgebieten zum Einsatz. Von Spielzeugkapseln

in Schokoladeneiern über

Medizinprodukte bis hin zum sicheren

Betrieb eines Kraftwerks – die Anforderungen

werden in Normen definiert. In

der Regel fällt uns das Fehlen von Normen

erst auf, wenn wir beispielsweise im

Ausland in den Ferien sind und das Ladegerät

vom Smartphone nicht in die Steckdose

passt.

Am Anfang steht der Antrag

Anerkannte Normen sind das Ergebnis

von freiwilliger nationaler, europäischer

und weltweiter Normungstätigkeit. Sie

werden von den interessierten Kreisen in

einem Prozess der Selbstorganisation entwickelt

– nach dem Motto «von der Praxis

für die Praxis». Hinter dem Ansatz steckt

der Gedanke, dass die Vertreterinnen und

Vertreter einer Fachbranche selbst am besten

wissen, welche Standardisierungen für

ihre Branche hilfreich sind. Die Schweizerische

Normen-Vereinigung (SNV) koordiniert

die Normungstätigkeit in der Schweiz

und ermöglicht Expertinnen und Experten

die Mitgestaltung nationaler und internationaler

Normen. Die Schweizerische

Normen-Vereinigung (SNV) ist die

neu trale Anlaufstelle bei allen Fragen und

Bedürfnissen zur Normung. Sie betreut

rund 300 nationale Normenkomitees und

ein Normenwerk von ungefähr 29 000

Normen. Davon sind rund 650 rein nationale

Normen. Diese SN-Normen kommen

überwiegend im Uhrenwesen und im Bau

vor. In einer globalisierten Welt geht der

Trend eindeutig in Richtung internationale

Normen.

In der Schweiz startet jedes Normenprojekt

mit einem Normenantrag, den Interessensvertretende

bei der Schweizerischen

Normen-Vereinigung (SNV) einreichen.

In einem ersten Schritt wird der

Normenantrag von der Schweizerischen

Normen-Vereinigung (SNV) und den

Mitgliedern des zuständigen nationalen

Normenkomitees geprüft und bewertet.

Handelt es sich um einen Antrag für

eine Europäische Norm (EN) oder eine

Inter nationale Norm (ISO), koordiniert

die Schweizerische Normen-Vereinigung

(SNV) die weiteren Schritte mit der europäischen

Normenorganisation (CEN) oder

der internationalen Normenorganisation

(ISO). Geht es um ein nationales Normenprojekt

und trifft dieses auf Zustimmung,

organisieren sich die interessierten Fachpersonen

in einer nationalen Arbeitsgruppe

und erarbeiten einen Normenentwurf.

Anschliessend wird der Normenentwurf

der Öffentlichkeit zur Kommentierung

vorgelegt. Die eingehenden Kommentare

werden von den Mitgliedern der

Arbeitsgruppe so lange diskutiert und verhandelt,

bis ein Konsens vorliegt. Diese

Phase kann mitunter etwas nervenaufreibend

verlaufen, da die verschiedensten

Interessensvertreterinnen und -vertreter

aufeinandertreffen. Es gilt, die eigenen Interessen

gegenüber den anderen zu vertreten

und mit guten Argumenten zu

überzeugen. An der fachlichen Arbeit in

den Normenkomitees können sich alle Interessierten

am Thema beteiligen und ihr

Fachwissen einbringen. Damit der Markt

die erstellten Normen auch akzeptiert,

strebt die Schweizerische Normen-Vereinigung

(SNV) eine breite Beteiligung am

Normungsprozess an und versucht eine

Vielzahl von Interessensvertretenden in

den Normungsprozess miteinzubeziehen.

Dies sind beispielsweise Firmen, Branchenverbände,

Prüfinstitute, Hochschulen,

Forschungsinstitute, Behörden, NGOs

sowie Konsumentenorganisationen.

Harmonisierte EU-Normen

Auf europäischer Ebene gibt es eine zusätzliche

grosse Interessensvertreterin:

die EU-Kommission. Diese kann die Normungsanträge

direkt bei der europäischen

Normungsorganisation (CEN) einreichen.

Bei diesen Anträgen geht es jedoch nicht

um einzelne Normen, sondern um ganze

22 1/22 vsao /asmac Journal


Vom Tisch über den PC bis zur Kaffeemaschine für den Pausenkaffee – Normen begegnen uns auf Schritt und Tritt. Meist nehmen wir sie erst wahr,

wenn der Stecker im Ausland nicht in die Dose passt oder wir andere Kopfhörer für das neue Handy brauchen.

Bild: zVg

Normenpakete. Etwa 20 Prozent aller

Europäischen Normen (EN) werden nach

einem Normungsauftrag der EU-Kommission

erarbeitet. Die zu entwickelnden harmonisierten

Europäischen Normen (EN)

dienen dazu, die technischen Anfor -

derungen in den EU-Rechtsvorschriften

zu konkretisieren. Ein Beispiel dafür ist

die EU-Medizinprodukteverordnung MDR

(EU/2017/748) mit den dazugehörigen harmonisierten

EN-Normen.

Im Bereich der Medizintechnik beschäftigen

sich die internationalen Normenorganisationen

intensiv mit dem Thema

Digitalisierung. Besonders die beiden

Normenkomitees «Health informatics»

(CEN TC 251 und ISO TC 215) arbeiten an

Normen im Bereich der Informations- und

Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen

(IKT), um Kompatibilität und

Interoperabilität zwischen unabhängigen

Systemen zu erreichen. Mangelnde Interoperabilität

wird als ein entscheidendes

Hindernis für die digitale Transformation

des Gesundheitswesens angesehen. Bei

den Expertinnen und Experten besteht

weitgehend Einigkeit darüber, dass die Digitalisierung

im Gesundheitswesen ein

enormes Potenzial birgt.

Auch in der Normung ist die Digitalisierung

angekommen. Es gibt kaum noch

aktive Normungsexpertinnen und -experten,

welche die «analogen Zeiten» erlebt

haben. Denn damals existierten die Normenentwürfe

nur in Papierform und sie

wurden unter anderem auf Paletten als

Frachtgut transportiert. Heutzutage ist

der Normungsprozess nahezu komplett

digitalisiert. Das Themenfeld Digitalisierung

wird zunehmend selbst zum Normungsgegenstand.

Hatte die erste Schweizer

Norm im Jahr 1898, ein einfaches

Schraubengewinde zum Thema, geht es

heute um komplexe Themen wie Big Data,

Blockchain, Smart Mobility oder Künstliche

Intelligenz. Normen werden regelmässig

an den aktuellen Stand der Technik

angepasst und gelten bis heute als

weltweite Sprache der Technik. Wenn Sie

mehr über das vielfältige Thema Normen

erfahren möchten, besuchen Sie die Website

der Schweizerischen Normen-Vereinigung

(SNV) www.snv.ch. Die Europäischen

Normen (EN) werden aufgrund der

Übernahmeverpflichtung ins schweizerische

Normenwerk aufgenommen.

ISO TS 82304-2:2021

Gesundheits- und

Wellness-Apps

Vom Kalorienzählen bis zum Aufspüren

von COVID-19 – es gibt Hunderttausende

von Gesundheits- und Wellness-Apps

auf dem Markt und die

Nachfrage wird immer grösser. Viele

von ihnen haben jedoch Zugang zu

hochsensiblen persönlichen Daten,

während andere möglicherweise Ratschläge

geben, die nicht immer durch

wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt

sind. Um die Qualität und Zuverlässigkeit

solcher Apps effektiv bewerten

zu können, wurde jetzt die neue

technische Spezifikation ISO TS

82304-2 «Gesundheitssoftware – Teil 2:

Gesundheits- und Wellness-Apps –

Qualität und Zuverlässigkeit» veröffentlicht.

Die Norm ist in Englisch und

Französisch im Onlineshop der Schweizerischen

Normen-Vereinigung (SNV)

erhältlich. https://connect.snv.ch/de/

iso-ts-82304-2-2021-ed1

Quelle: iso.org/news

vsao /asmac Journal 1/22 23


Fokus

Viele Stimmen

sprechen mit

Normen und Normalität sind wandel- und verhandelbar.

Das zeigt der Wandel von Normen und Standards in der Medizin

in Vergangenheit und Gegenwart. Verhandelt werden sie heute

aber nicht von der Ärzteschaft allein.

Prof. Dr. phil. Flurin Condrau und Dr. Leander Diener,

Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte, Universität Zürich

Als im Frühjahr 2020 praktisch

alle langsam begriffen hatten,

dass die Corona-Pandemie

mehr als eine kurze Frühlingsgrippe

ist, war rasch ein Kompositum

zur Beschreibung der Situation zur

Hand: «neue Normalität». Der deutsche

Gesundheitsminister Jens Spahn, der österreichische

Bundeskanzler Sebastian

Kurz und auch der schweizerische Gesundheitsminister

Alain Berset: Alle versuchten

sie, mit der «neuen Normalität»

die einschränkenden Massnahmen konsensfähig

zu machen. Was «normal» ist,

kann ja nicht hinterfragt werden, oder?

Die sogenannte Rückkehr zur Normalität

führte vor, dass das Normale oder Alltägliche

eine Norm ist, ein gewisser Standard,

eine verhandelbare Grösse, an der

Abweichungen gemessen werden. Nun ist

in der Medizin das Normale, die Normalität

des normalen Zustands, eine omnipräsente

Grösse, die durch medizinische und

gesellschaftliche Interventionen entweder

restituiert oder neu konstituiert wird.

Aber von welchen Normen sprechen wir

eigentlich? Die Medizingeschichte vollzieht

nach, unter welchen Umständen

diese Normen und Standards entstanden

sind und wie sie sich verändern.

I. Standards in der Medizin:

Diagnose und Therapie

Die Frage nach Standards in der Medizin

beschäftigt die Medizingeschichte seit

langem. Zu den klassischen Beiträgen gehört

Erwin H. Ackerknechts (1906–1988)

Buch über die Medizin in Paris um 1800.

Ackerknecht analysierte darin die Medizin

als kulturelles System. Er arbeitete heraus,

dass sich die wissenschaftliche Medizin

um 1800 vor allem aufgrund ihres

spezifischen Interesses an der Läsion, der

Verletzung, formierte. Der Fokus wurde

also auf das Kranke, Pathologische, auf

den Sitz des Schmerzes und der Symptome

gelegt. Dadurch unterschied sich das

pathologisch veränderte Gewebe vom normalen

Gewebe.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

kam dann die Spezifik hinzu: Die

Bakteriologie eines Robert Koch (1843–

1910) oder Louis Pasteur (1822–1895) überzeugte,

weil neue Krankheitskonzepte

einen spezifischen Zusammenhang mit

einer Ursache – in diesem Fall in der Form

eines Bakteriums – aufwiesen. An diesen

Merkmalen lässt sich moderne Medizin

nach wie vor messen: An möglichst eindeutigen

Krankheitskonzepten und an

einer entsprechend gezielten Intervention,

die auf die Lokalisation der Krankheit

zielt.

Das dritte Element nach dem «klinischen

Blick» und der Krankheitsspezifität

war die Erfolgskontrolle der Medizin, genauer:

die randomisierte klinische Erfolgskontrolle

(RCT). Diese versprach zumindest

konzeptionell, von Ort und Zeit

unabhängig zu sein und sozusagen globale

Wirksamkeiten von Medikamenten

und medizinischen Eingriffen nachzuweisen.

Mit den Versuchen zum Nachweis der

Wirksamkeit von Streptomycin gegen

Tuberkulose ging es los, die bald darauf

einsetzende Kombinationstherapie von

Streptomycin, Paraaminosalicylsäure und

Isoniazid erlaubte, Sanatorien und Krankenhäuser

zu schliessen. Damit erfüllte

sich, was Paul Ehrlich (1854–1915), ein

Schüler Kochs, in Aussicht gestellt hatte.

Die Medizin setzte auf Medikamente, die

als «Magisch Kugeln» (Ehrlich) ihre Wirkung

gezielt gegen die Krankheit entfalten,

aber den Rest des Körpers unangetastet

lassen sollten. Medizin wurde damit zu

einer logistischen Aufgabe: Das korrekte

Medikament sollte dem Leiden ein Ende

bereiten.

II. Professionalisierung:

Marktkontrolle und Sozialstaat

Ein zweites zentrales Element der Standardisierung

war der sogenannte Professionalisierungsprozess

in der Medizin.

Durch diesen erlangte die wissenschaftliche

Medizin eine Dominanz im Berufsfeld,

während andere Berufsgruppen wie etwa

die Hebammen zu abhängigen Medizinalberufen

wurden. Ohne politische und

staatliche Unterstützung wäre der Professionalisierungsprozess

wohl nicht möglich

gewesen: Im 19. Jahrhundert regelte dieser

Prozess in der Schweiz die enge Beziehung

der Ärzte zu den jeweiligen Kantonen,

später dann auch zum Bundesstaat im

Rahmen des Fabrikgesetzes (1877) und des

Epidemiengesetzes (1886).

Neben diesen standespolitischen Regelungen

wurde auch die Zuständigkeit

der Medizin auf soziale und gesundheitliche

Aspekte erweitert, während sich die

Ärzteschaft zunächst kantonal, später

dann eidgenössisch organisierte. Die Erweiterung

der ärztlichen Zuständigkeiten

wird oft als Medikalisierung bezeichnet.

Sozialpolitische Entwicklungen einerseits

24 1/22 vsao /asmac Journal


Fokus

Von der Abweichung zur Norm: Seit zwei Jahren sind Masken,

Abstand und Handhygiene Bestandteile der «neuen Normalität»,

definiert hauptsächlich von der Politik. Was heute in der Medizin

allgemein «normal» oder «Standard» ist, wird zunehmend

von verschiedenen Parteien ausgehandelt.

Bild: Adobe Stock

liessen die Mediziner also zu einer wichtigen

Akteursgruppe werden, während andererseits

und damit zusammenhängend

auch die Nachfrage nach medizinischen

Leistungen angekurbelt wurde.

Die Krankenversicherungsgesetzgebung

in der Schweiz wurde später wie anderswo

auch zu einem wichtigen Treiber

der medizinischen Behandlung und auch

der Marktkontrolle durch die Ärzteschaft.

Ärzteschaft und Kassen hatten ähnliche

Interessen: Die Ärzteschaft arbeitete an

einer Standardisierung des diagnostischen

Wissens, und die Kassen waren auf

Klarheit in Bezug auf die Abrechnung

medi zinischer Leistungen angewiesen.

Neben medizininternen Aspekten brachte

damit der moderne Sozialstaat auch das

Element der standardisierten Abrechnung

ins Spiel, die nach dem Zweiten

Weltkrieg zunehmend unter dem Begriff

der Kostenrechnung im Gesundheitswesen

eine wichtige Rolle spielte.

III. Ethik:

Politisierung und Entpolitisierung

der Medizin

Ein drittes zentrales Element der Standardisierung

in der Medizin waren ethische

Prinzipien, deren Institutionalisierung vor

allem in den Nachkriegsjahrzehnten vorangetrieben

wurde. Ein prägendes Moment

war das Bedürfnis, Innovationen in

der medizinischen Praxis zu reflektieren:

Vielversprechende neue Medikamente waren

seit den 1940er-Jahren auf den Markt

gekommen, lebenserhaltende Massnahmen

stellten Ärzteschaft und Angehörige

vor ungeahnte Herausforderungen, dazu

kamen neue diagnostische und andere

technische Verfahren. Zu den bekannteren

Debatten gehört beispielsweise diejenige

über lebenserhaltende Massnahmen, die

zur berühmten «Definition of Irreversible

Coma» der Harvard Medical School im

Jahr 1968 führte.

Im Rahmen der diagnostischen und

therapeutischen Neuerungen veränderte

sich auch der Umgang mit Kranken: Zunehmend

stand die Krankheit im Vordergrund,

die sich wissenschaftlich ergründen

und behandeln liess. Als Reaktion

darauf und in Zusammenhang mit einer

breiteren Skepsis gegenüber der wissenschaftlichen

Medizin übten sich Patientinnen

und Patienten in einem neuen

Selbstverständnis: Der Contergan-Skandal

oder die Psychiatriekritik führten vor,

dass die medizinische Zunft fehlbar war

und dass es einer Demokratisierung der

Medizin bedurfte. Figuren wie Ivan Illich

oder Thomas McKeown traten in den

1970er-Jahren als Fürsprecher einer Medizinkritik

auf, die mit historischen Argumenten

ärztliche Interventionen in ihre

Schranken weisen wollte. Vor allem Illich

zielte hierbei auf eine Veränderung des

medizinischen Systems und dessen

Machtstrukturen ab, auf eine demokratische

Diskussion der medizinischen Normen.

Im Gegenzug dazu trat innerhalb der

Medizin die biomedizinische Ethik auf

den Plan und nahm sich der jüngsten

Spannungen an. Hier ging es weniger um

eine Politisierung des Systems oder um eine

Fundamentalkritik bestehender Normen,

sondern eher um eine akzeptablere

systeminterne Antwort auf entstandene

Spannungen. Die Entpolitisierung der

Medizinkrise im Rahmen medizinethischer

Prinzipien wurde in der biomedizinischen

Ethik als Identitätsproblem angesehen

und ausgehandelt: Wie soll verhindert

werden, dass Bioethik zum industriefinanzierten

Beratungsunternehmen

mutiert? Umgekehrt wurde auch der Aufstieg

und Erfolg der biomedizinischen

Ethik zum Identitätsproblem anderer

geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen,

die dadurch unter Zugzwang gerieten.

«Normalität» für alle

Verschiedene Disziplinen reflektieren medizinische

Normalitäten, Standards und

medizinische Normen, nicht nur das medizinische

Personal. Dies gilt auch für die

eingangs erwähnte «neue Normalität» in

Zeiten einer Pandemie. Insbesondere geistes-

und sozialwissenschaftliche Disziplinen

zeigen nämlich, dass Normalitäten

und Normen wandelbar und verhandelbar

sind. Erst wenn die verschiedenen Stimmen

aus der Klinik, aus der Politik, aus der

Ethik, aus der Geschichte und aus anderen

Gebieten an einem Tisch sitzen, kann

heutzutage überzeugend und normativ

von einer «Normalität» für alle gesprochen

werden.

vsao /asmac Journal 1/22 25


Fokus

Normen schaffen

Sicherheit

Zu klein, zu krumm, zu grün oder überreif? Nicht alle Früchte und

Gemüse, die Schweizer Bauern ernten, enden direkt auf dem Teller.

Normen entscheiden, in welchen Kanal sie gelangen. Verwertet aber

werden sie alle. Es sei denn, sie landen via Privathaushalt im Abfall.

Christian Sohm, Direktor SWISSCOFEL

Äpfel wie aus dem Bilderbuch. Die meisten kommen wohl beim Konsumenten an. Erfüllen sie die hierfür nötige Norm nicht, gelangen sie in andere Kanäle.

Bild: zvg

26 1/22 vsao /asmac Journal


Fokus

Der Zweck und Nutzen der

Qualitätsnormen für Früchte,

Gemüse und Kartoffeln besteht

primär darin, dass alle

Beteiligten in der Wertschöpfungskette

der Lebensmittelbranche wissen, welche

Qualität gemeint ist, wenn sie im Tagesgeschäft

miteinander über ein Produkt

sprechen bzw. es produzieren, bestellen

oder verkaufen.

Heute gibt es rund 14 000 unterschiedliche

Artikel auf dem Schweizer Früchteund

Gemüsemarkt. Es wäre schlicht unmöglich,

wenn Lieferanten und Abnehmer

tagtäglich für jede Bestellung eine

neue Qualitätsbeschreibung vornehmen

und dafür einen neuen Preis vereinbaren

müssten. Die Normen geben den Produzenten

(Bauern), den Verarbeitern, dem

Gross- und Detailhandel und auch der

Gastronomie also die Sicherheit, dass sie

bei einer Bestellung ein Produkt in einer

Qualität bekommen, in der sie es weiterverkaufen,

verwenden oder verarbeiten

können.

Die Einhaltung der Normen bedeutet

nicht nur, dass ein Produkt marktfähig

ist, sondern auch, dass die Vielzahl von

lebensmittelrechtlichen Anforderungen

eingehalten wird. Das Lebensmittelgesetz

verlangt von allen Lebensmittelbetrieben

ausdrücklich den Schutz der Konsumenten

vor Täuschung und vor gesundheitlicher

Schädigung. Dazu gehört insbesondere,

dass die Früchte und Gemüse geniess

bar, frisch, reif, sauber, frei von Schädlingen

und Krankheiten, Beschädigungen,

Schimmel und Fäulnis sein müssen und

insbesondere auch, dass die lebensmittelrechtlichen

Limiten in Bezug auf Mikrobiologie

und andere Rückstände unbedingt

eingehalten werden müssen. Dann

geht es auch noch darum, die Produkte bei

der Lagerung vor Verderb zu schützen.

Faule und kranke Produkte können während

der Lagerung gesunde Früchte und

Gemüse innert kurzer Zeit anstecken und

zu grossen Verlusten und im schlimmsten

Fall sogar zu Totalausfällen führen.

Gemeinsamer Entscheid

Im Gegensatz zur EU sind die Normen für

Früchte, Gemüse und Kartoffeln in der

Schweiz nicht gesetzlich festgelegt. Sie

werden durch die Branche selbst, in paritätischen

Kommissionen mit Vertretern der

Produktion, des Handels, der Verarbeitung

und der Konsumentenorganisationen definiert.

Letztlich geht es immer darum, jene

Qualitäten zu definieren, von denen die

ganze Wertschöpfungskette weiss, dass sie

von den Kundinnen und Kunden gewünscht

und auch gekauft werden.

Im Tagesgeschäft können Abweichungen

von den Normen zwischen Lieferanten

und Kunden vorgängig vereinbart

werden. Das findet auch in der Praxis statt,

ganz besonders in einem Jahr wie dem

letzten, in dem das Wetter in den Obstund

Gemüsekulturen erhebliche Schäden

verursacht hat. Die Normen sehen zudem

bereits gewisse Toleranzen vor. Ohne vorherige

Absprache und gegenseitiges Einverständnis

wird nicht konforme Ware jedoch

nicht übernommen.

Es macht allerdings weder ökologisch

noch ökonomisch Sinn, Produkte anzubauen,

zu pflegen, zu schützen, zu ernten,

zu kühlen, zu transportieren, zu lagern, zu

rüsten, zu sortieren, zu verpacken, erneut

zu transportieren und anzubieten, wenn

sie dann im Laden liegen bleiben oder

wenn die Konsumenten sie am Ende wegwerfen,

weil sie nicht ihren Erwartungen

und Ansprüchen genügen, oder nicht

haltbar und geniessbar sind.

Nichts soll verloren gehen

Was passiert mit den Produkten, die den

Normen nicht entsprechen? Grundsätzlich

ist der Verkauf solcher Produkte zulässig,

sofern die Bestimmungen des Lebensmittelrechts

eingehalten werden.

Der Verkauf findet oft in Hofläden, über

kleingewerbliche Detaillisten, Marktfahrer

usw. statt.

Auch viele organisierte Detailhändler

haben für den Verkauf von Früchten und

Gemüse mit vertretbaren Mängeln besondere

Verkaufssegmente eingeführt.

Beispiele dafür sind «M-Budget», «Prix-Garantie»,

«Unique» von Coop und auch der

Verkauf als Kochobst sowie als Klasse II

usw.

Der Grosshandel bietet solche Posten

oft über die Internetplattform «Food-

Bridge.ch» kostenlos gemeinnützigen Organisationen

an, die sie dann ihrerseits an

armutsbetroffene Haushalte weitergeben.

Der Detailhandel tut das Gleiche mit unverkauften

Lebensmitteln in den Filialen.

Ein weiterer Absatzkanal sind die gewerblichen

Verarbeiter, die in der Lage

sind, solche Produkte kurzfristig zu übernehmen

und zu einem haltbaren Lebensmittel

(Saft, Konserven, Spirituosen usw.)

weiterzuverarbeiten. Doch auch sie dürfen

nur Lebensmittel verarbeiten, die den gesetzlichen

Bestimmungen entsprechen.

Posten, bei denen das nicht gewährt ist,

werden entweder kompostiert oder in Biogasanlagen

zu Energie verarbeitet.

Aussortierte Kartoffeln werden in der

Regel an Tiere verfüttert und bleiben so in

der Lebensmittelkette. Aussortiertes Tafelobst

geht meist in die Saftherstellung.

Der Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandel

hat alles Interesse daran, den Konsumentinnen

und Konsumenten tagtäglich

ein attraktives Angebot an nachhaltig

produzierten, frischen Früchten und Gemüse

anzubieten – die Normen sind dabei

lediglich ein Instrument für diesen Service.

Ein wichtiger Fokus wird bleiben: Die

Haushalte sollten nur jene Mengen einkaufen,

die sie auch tatsächlich konsumieren

wollen und können. Alles andere

ist Foodwaste.

SWISSCOFEL ist der Verband der

Schweizer Früchte und Gemüsehändler.

Die 170 Mitglieder decken zusammen

rund 86 Prozent des Früchte- und

Gemüsemarkts in der Schweiz ab.

Weitere Informationen unter:

www.swisscofel.ch

vsao /asmac Journal 1/22 27


Perspektiven

Aktuelles aus der Schlafforschung:

Wie Patienten lernen, ihren Schlaf selbst zu verbessern

Werde dein

eigener Schlafexperte

Schlafstörungen reduzieren nicht nur die Lebensqualität,

sie bilden auch Risiken für andere Erkrankungen. Speziell für

Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen

wird ein Programm entwickelt, welches ihnen erlaubt,

ihre Schlafprobleme eigenständig anzugehen.

Carlotta L. Schneider, MSc (Doktorandin und Psychotherapeutin in Ausbildung, Universitätsklinik

für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitäre Psychiatrische Dienste [UPD] Bern);

Dr. phil. Elisabeth Hertenstein (Wissenschaftliche Mitarbeiterin und psychologische Leiterin der

Schlafsprechstunde der Universitären Psychiatrischen Dienste [UPD] im interdisziplinären

Schlaf-Wach-Epilepsie-Zentrum [SWEZ], Bern);

Prof. Dr. med. Christoph Nissen (Ordinarius und Chefarzt, Département de psychiatrie,

Service des spécialités psychiatriques, Hôpitaux Universitaires de Genève [HUG])

Schlaf und Gesundheit sind eng

miteinander verknüpft. Eine

Schlafstörung in Form einer Insomnie

wird durch anhaltende

Einschlafschwierigkeiten, Durchschlafschwierigkeiten

oder frühmorgendliches

Erwachen in Verbindung mit einer beeinträchtigten

Tagesbefindlichkeit über

einen Zeitraum von mindestens drei Monaten

definiert [1]. Mehr als zwei Drittel

aller Patientinnen und Patienten mit psychischen

und körperlichen Erkrankungen

leiden unter insomnischen Beschwerden

und ca. ein Drittel erfüllt die diagno s­

tischen Kriterien für eine komorbid vorliegende

Insomnie [2]. Insomnie führt zu

einer zusätzlich eingeschränkten Lebensqualität

und kann die Entstehung von

anderen Erkrankungen begünstigen oder

deren Verlauf negativ beeinflussen [3].

So haben beispielsweise Patienten mit einer

chronischen Insomnie ein zweifach

erhöhtes Risiko, Jahre später an einer Depression

zu erkranken [4]. Weiterhin ist

eine chronische Insomnie ein Risikofaktor

für kardiovaskuläre Erkrankungen [5].

Schlafanstossende Medikamente sind in

Akutsituationen, zum Beispiel in Zusammenhang

mit einer Operation, wirksam.

Die längerfristige Einnahme von Hypnotika

in Form von Benzodiazepinen

oder Benzodiazepin-Rezeptor-Agonisten

(Z-Substanzen) über Wochen oder länger

ist jedoch häufig mit Toleranzentwicklung,

dem Risiko einer Abhängigkeit und

Nebenwirkungen verbunden. Gemäss aktuellen

Leitlinien ist die kognitive Verhaltenstherapie

für Insomnie (KVT-I) die

Therapie der Wahl für chronische Insomnie

auch bei Patienten mit komorbiden

psychischen oder körperlichen Erkrankungen

[6], wird jedoch nicht systematisch

in der Versorgung umgesetzt [7].

Kognitive Verhaltenstherapie bei

Insomnie (KVT-I)

Die KVT-I ist ein umfangreiches Programm

bestehend aus Psychoedukation, verhaltenstherapeutischen

Interventionen, Entspannungsverfahren

und kognitiver Therapie.

Die verhaltenstherapeutischen Elemente

zielen dabei primär darauf ab, nicht

zu lange, an die Schlafdauer angepasste

Bettliegezeiten zu etablieren. Die Wirksamkeit

des Therapieprogramms wurde vielfach

belegt und das Programm wurde bereits

auf verschiedene Behandlungsgruppen

zugeschnitten [8]. Jedoch ist die KVT-I

als mehrwöchiges Behandlungsprogramm

oft zu komplex für Patienten mit akuten

psychischen und körperlichen Erkrankungen

und in den Versorgungsalltag schwierig

zu integrieren. Das Programm Become

your own SLEEPexpert® bietet eine Möglichkeit,

die Therapie der Wahl für Insomnie

weiter in die Versorgung zu integrieren.

28

1/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Become your own SLEEPexpert®

Become your own SLEEPexpert® zielt darauf

ab, Patienten in die Lage zu versetzen,

ihren Schlaf selbst zu verbessern. Das Programm

wurde in einem implementationswissenschaftlichen

Prozess zusammen

mit Patienten und Behandlungsteams der

Universitären Psychiatrischen Dienste

(UPD) Bern entwickelt.

Das Programm ist in drei Phasen gegliedert:

Phase 1: Die Indikation wird durch einen

Psychotherapeuten oder Arzt gestellt,

wenn eine akute oder chronische Insomnie

vorliegt. In einer durch einen Arzt oder

Psychotherapeuten geleiteten Gruppenveranstaltung

(Kick­off) wird wichtiges

Grundlagenwissen zur Schlafregulation in

einfacher Form vermittelt. Hierbei wird

auf zwei Prozesse der Schlafregulation fokussiert.

Patienten lernen zum einen, dass

über den Aufbau von Schlafdruck, welcher

die körperlich bedingte Schläfrigkeit

beschreibt, im Sinne eines homöostatischen

Prozesses Schläfrigkeit erzeugt und

somit das Schlafen erleichtert werden

kann. Zur einheitlichen Vermittlung vergleichen

wir den Aufbau des Schlafdrucks

mit dem Aufbau einer Welle beim Surfen

(Abbildung 1, linkes und mittleres Bild).

Der Surfer kann nur surfen, wenn die Welle

genügend aufgebaut ist, genauso wie

eine genügend lange Wachphase notwendig

ist, um ausreichend Schlafdruck aufzubauen.

Die Vermeidung von Tagschlaf

und verlängerten Bettzeiten wird empfohlen,

um genügend Schlafdruck aufbauen

zu können. Der zweite Prozess beschreibt

eine ergänzende zirkadiane (tageszeitliche)

Komponente, den Chronotyp. Hier

wird zwischen Frühtypen («Lerchen») und

Spättypen («Eulen») unterschieden und

herausgearbeitet, zu welchen Zeiten Patienten

individuell am besten schlafen können.

Das rechte Bild in Abbildung 1 zeigt

hierzu einen Surfer, der trotz fehlenden

Wellengangs versucht zu surfen. Symbolisch

zeigt dies einen Patienten, der zu einer

individuell ungeeigneten Zeit im Bett

ist. Patienten mit Insomnie berichten oft

eine hohe Diskrepanz zwischen Bettzeit

und Schlafzeit. So berichten viele Patienten

von einer Bettzeit von über zehn Stunden,

meist mit einer niedrigen Schlafeffizienz

(Verhältnis von Schlafzeit zu Bettzeit).

Um einen ausreichenden Schlafdruck

aufzubauen, wird die Bettzeit an die

aktuelle Schlafzeit angepasst. Hierbei sollen

fünf Stunden nicht unterschritten

werden. Weiterhin wird die Bettzeit an

den Chronotyp angepasst. Abschliessend

wird ein individuelles Schlaffenster mit

jedem einzelnen Patienten festgelegt und

in der elektronischen Patientenakte verschrieben.

Es ist anzumerken, dass das

Schlaffenster anhand der subjektiv berichteten

Bett­ und Schlafzeit erarbeitet

wird. Hierzu bedarf es keiner Messung.

Phase 2: Eigenmanagement mit Unterstützung.

Patienten führen ab der

Kick­off­Veranstaltung ein Schlaftagebuch

und werden durch regelmässige

Kurzkontakte vom Behandlungsteam dabei

unterstützt, ihr festgelegtes Schlaffenster

umzusetzen. Das Schlaffenster

kann bei einer hohen Schlafeffizienz,

wenn die Bettzeit über 90 Prozent mit

Schlaf verbracht wird, verlängert werden

mit dem Ziel, den individuellen Schlafbedarf

zu decken. Besteht weiterhin eine

niedrige Schlafeffizienz (unter 90 Prozent),

kann das Schlaffenster schrittweise

auf ein Minimum von fünf Stunden verkürzt

werden.

Phase 3: Eigenmanagement. Nach

Begleitung durch das Behandlungsteam

lernen Patienten, ihr Schlaffenster eigenständig

umzusetzen und gegebenenfalls

anzupassen.

Eine erste Evaluation des Programms

zeigt, dass eine Umsetzung im Klinikalltag

für Patienten mit akuten psychischen Erkrankungen

möglich ist (9]. Befragungen

von Patienten und Behandlungsteams zeigen,

dass oft eine nicht medikamentöse

Behandlung von Insomnie bevorzugt wird

und dass das Programm das Verständnis

zum Thema Schlaf verbessert. Das Schlaffenster

wurde als hilfreichste Therapiekomponente

bewertet, und Patienten berichten

von einer reduzierten Sorge um

ihren Schlaf. Darüber hinaus zeigen die

Ergebnisse, dass Patienten die verkürzten

Bettzeiten oft einhalten können und es

insgesamt zu einer Verlängerung der

Schlafdauer kommt. Hervorzuheben ist,

dass das Programm nicht auf eine Reduktion

der Schlafdauer abzielt, sondern primär

überlange Bettzeiten reduziert und

somit zu einer besseren Konsolidierung

von Schlaf führt. Insbesondere bei Patienten

mit bipolaren oder psychotischen Störungen

oder Patienten mit instabilen somatischen

Erkrankungen, bei denen eine

Schlafrestriktion zu einer Exazerbation

der Symptomatik führen kann, ist ein vorsichtiges

Vorgehen und engmaschiges

Monitoring indiziert. Bisher wurden über

150 Patienten in das Programm eingeschlossen.

Ein wissenschaftlich belastbarer

Wirksamkeitsnachweis steht nach Abschluss

der Entwicklungs­, Implementierungs­

und ersten Evaluationsphase aus

und wird aktuell durch eine randomisierte

kontrollierte Studie zum Programm untersucht.

Abbildung 1. Bild eines Surfers zur Veranschaulichung der Prozesse zur Schlafregulation. Das linke Bild zeigt eine hohe Welle für einen erfolgreichen

Wellenritt. Im übertragenen Sinne steht dies für einen ausreichend aufgebauten Schlafdruck als Voraussetzung für einen erholsamen Schlaf. Das Bild in

der Mitte hingegen zeigt eine Person, die nicht surfen bzw. schlafen kann, da die Welle bzw. der Schlafdruck noch nicht genügend aufgebaut ist. Das

rechte Bild zeigt einen Surfer, der versucht zu einer Zeit zu surfen, zu der gar keine Wellen vorhanden sind. Dieses Szenario ist vergleichbar mit dem

einer Person, die zu einer Zeit im Bett ist, die für den individuellen Chronotyp ungeeignet ist (Abbildung von [8]).

Abbildung 1: zvg

vsao /asmac Journal 1/22 29


Perspektiven

Weitere Entwicklungen

Gemäss unserer Einschätzung ist das Programm

diagnoseübergreifend für Patienten

mit psychischen und körperlichen Erkrankungen

und komorbid vorliegender

Insomnie geeignet. Während es für anderweitig

gesunde und belastbare Menschen

mit der umfassenden KVT­I ein etabliertes

Behandlungsangebot gibt, ist unser Programm

speziell für Patienten mit anderen

Erkrankungen mit umfangreichem Behandlungsbedarf

konzipiert, bei denen

komorbid eine Insomnie vorliegt, für deren

Behandlung aber eingeschränkte Ressourcen

auf Seiten der Patienten und des

medizinischen Versorgungssystems bestehen.

Weitere Arbeiten sind für einen

Wirksamkeitsnachweis und gegebenenfalls

eine weitere Implementierung notwendig.

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. med. Christoph Nissen

Département de psychiatrie

Hôpitaux Universitaires de Genève (HUG)

christoph.nissen@hcuge.ch

Förderung

Die aktuelle Entwicklung wurde vom Klinikfonds

der Universitären Psychiatrischen

Dienste (UPD) Bern unterstützt.

Literatur

[1] World Health

Organization. (2019]. 70A0Z

Insomnia disorders. In

International statistical

classification of diseases and

related health problems

(11th ed.). https://icd.who.int/

browse11/l­m/en#/http://

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Become Your Own SLEEPexpert:

Design, Implementation

and Preliminary Evaluation of

a Pragmatic Behavioral

Treatment Program for

Insomnia in Inpatient

Psychiatric Care. SLEEP

Advances, 2020. doi: 10.1093/

sleepadvances/zpaa005.

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Perspektiven

Aus der «Therapeutischen Umschau»* – Übersichtsarbeit

Früherkennung oder

Screening von Demenzerkrankungen

in der

hausärztlichen Praxis

Chancen und Herausforderungen

Klaus Bally 1 , Stéphanie Giezendanner 1 und Andreas U. Monsch 2

Einführung

Der Begriff Demenz steht für ein Syndrom,

das ein ganze Reihe von sich verschiedenartig

präsentierenden Hirnleistungsstörungen

unterschiedlicher Ätiologie umfasst.

Weitaus am meisten wird man in der

hausärztlichen Praxis neurokognitive Erkrankungen

aus den nachstehend aufgeführten

Hauptkategorien antreffen:

• Neurodegenerative Erkrankungen,

wo bei die Alzheimer-Krankheit mit ⅔

die häufigste ist

• Vaskuläre Demenz, charakterisiert

durch Durchblutungsstörungen resp.

durch häufig aufeinanderfolgende

Hirninfarkte (Multiinfarktdemenz).

Nicht ausser Acht zu lassen sind allerdings

die in ca. 10 % vorkommenden teilweise

reversiblen Krankheitszustände,

deren mögliches Vorliegen schon im Rahmen

der Anamnese in die differenzialdiagnostischen

Überlegungen miteinbezogen

werden sollte:

* Der Artikel erschien ursprünglich in der

«Therapeutischen Umschau» (2021), 78(2), 73–81.

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Universitäres Zentrum für Hausarztmedizin

beider Basel, uniham-bb

2

Memory Clinic, Universitäre Altersmedizin

FELIX PLATTER, Basel

• Neuroradiologisch erkennbare intrakranielle

Pathologien:

−−

Subduralhämatom, Malignome,

Normaldruckhydrocephalus

• Im Rahmen einer Laboruntersuchung

erkennbare Krankheitszustände:

−−

Anämie, Diabetes, Schilddrüsenfunktionsstörungen,

Folsäure- oder

Vitamin B12-Mangel, Elektrolytstörungen

wie z. B. Hyponatriämie,

Nieren- und Leberfunktionsstörungen;

Neurolues, HIV-Infektion,

Neuroborreliose

• Medikamentenassoziierte Störungsbilder:

−−

Benzodiazepine, Antidepressiva,

Neuroleptika, Opioide und anticholinerg

wirksame Medikamente,

wie sie z. B. bei Dranginkontinenz

eingesetzt werden

• Schlaf-Apnoe-Syndrom.

Die ätiologische Zuordnung der Symptomatik

steht allerdings erst am Ende des

diagnostischen Prozesses. Primär wird es

darum gehen,

• sich zu vergewissern, ob das Störungsbild

die Kriterien einer Demenz erfüllt

• und, falls ja, den Schweregrad der Erkrankung

festzulegen[1, 2].

DSM-5 (American Psychiatric Association,

2013 [3]) unterscheidet zwischen einer

leichten neurokognitiven Störung

(entspricht dem Begriff «Mild Cognitive

Impairment»; MCI) und einer majoren

neurokognitiven Störung (entspricht dem

Begriff «Demenz»). Eine Demenz (majore

neurokognitive Störung) liegt vor, wenn

folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Evidenz einer bedeutsamen Verschlechterung

gegenüber einem früheren

Leistungsniveau in einer oder

mehreren kognitiven Domänen (komplexe

Aufmerksamkeit, exekutive

Funktionen, Lernen und Gedächtnis,

Sprache, perzeptuell-motorische Fähigkeiten

oder soziale Kognition) basierend

auf:

a. Hinweisen des Patienten, eines nahen

Angehörigen oder des Arztes,

dass eine bedeutsame Abnahme

der kognitiven Leistungen stattgefunden

hat.

b. Evidenz einer bedeutsamen Beeinträchtigung

der kognitiven Leistung,

am besten dokumentiert

durch eine standardisierte neuropsychologische

Abklärung, oder

– falls dies nicht möglich ist – mittels

eines anderen, quantifizierenden,

klinischen Instruments.

2. Die kognitive Störung interferiert

mit den Alltagsaktivitäten (d. h. im

Minimum wird Hilfe bei komplexen

Alltagsaktivitäten, wie Rechnungen

bezahlen oder der Medikamenteneinnahme

benötigt).

32

1/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

3. Die kognitiven Defizite kommen

nicht ausschliesslich im Zusammenhang

eines Delirs vor.

4. Die kognitiven Defizite werden nicht

besser durch eine andere mentale

Störung (z. B. Depression, Schizophrenie)

erklärt.

Der Schweregrad der Erkrankung ergibt

sich aus dem Ausmass der Betreuungsbedürftigkeit

(Kasten 1), was ebenfalls

anamnestisch in Erfahrung zu bringen

ist. Naturgemäss ist hier eine sorgfältige

Fremdanamnese von essenzieller

Bedeutung.

Die leichte neurokognitive Störung

unterscheidet sich von der schweren neurokognitiven

Störung einzig in obigem

Kriterium 2, welches gemäss DSM-5 für

die leichte neurokognitive Störung folgendermassen

definiert ist:

• Die kognitiven Defizite interferieren

nicht mit der unabhängigen Alltagsbewältigung,

d. h. die Fähigkeiten für

komplexe Alltagsaktivitäten, wie Finanzen

oder Medikamenteneinnahme

sind erhalten, bedürfen nun aber

einer grösseren Anstrengung oder

kompensatorischer Strategien.

• Eine leichte kognitive Störung (oder

MCI) kann, muss aber keinesfalls die

Vorstufe einer Demenz sein.

Leichte Demenz

Schwierigkeiten mit den sogenannten

instrumentellen Aktivitäten des

täglichen Lebens (z. B. Hausarbeiten,

Umgang mit Finanzen). Der Patient

lebt weitgehend unabhängig daheim.

Mittelschwere Demenz

Schwierigkeiten mit den sogenannten

basalen Aktivitäten des täglichen

Lebens (z. B. essen, sich ankleiden).

Die kognitive Beeinträchtigung und

Alltagsbeeinträchtigung sind so stark,

dass der Erkrankte punktuell bzw.

öfters auf Hilfe angewiesen ist. Die

Lebensführung zuhause ist mit Unterstützung

möglich.

Schwere Demenz

Die Kognition und Alltagsaktivitäten

sind so stark beeinträchtigt, dass eine

vollständige Abhängigkeit eingetreten

und eine kontinuierliche Betreuung

notwendig ist.

Kasten 1. Schweregrad der Erkrankung

Die Demenz ist ein relevantes Gesundheits-

und volkswirtschaftliches Problem.

Gemäss Schätzungen von Alz heimer

Schweiz (2020) leben in der Schweiz aktuell

144 300 Menschen mit einer Demenzerkrankung

[4]. 73 % aller Menschen

mit Demenz in der Schweiz sind Frauen,

wobei der Grund hierfür ist nicht vollkommen

klar ist. 40 % der Menschen mit einer

Demenzerkrankung wohnen in einem Alters-

und Pflegeheim, 60 % zu hause. Man

geht davon aus, dass für jede an einer Demenz

erkrankte Person drei Angehörige

mehr oder weniger direkt mitbetroffen

sind und dass sich in der Schweiz ca.

300 000 Menschen in Gesundheitsinstitutionen

beruflich hauptsächlich für Menschen

mit Demenz engagieren. Bei jährlich

über 30 000 Neuerkrankungen und

gesamtschweizerisch ca. 6000 Hausärztinnen

und Hausärzten wird es ca. fünf

Mal jährlich deren Aufgabe sein, eine Demenzerkrankung

zeitgerecht zu erkennen

und den Patienten einer adäquaten Diagnostik

und Therapie zuzuführen.

Gründe, die für eine Frühdiagnose

sprechen

Ein Vorteil einer zeitgerechten Diagnose

besteht darin, dass Betroffene früh Zugang

zu Information, Beratung, Behandlung

und Unterstützung erhalten. Sie können

und sollen in Entscheidungsfindungsprozesse

miteinbezogen werden

und die Möglichkeit der selbstständigen

Zukunftsplanung haben [5]. Mehrheitlich

werden Menschen in einer frühen Phase

ihrer Erkrankung in der Lage sein,

zeitgerecht eine Patientenverfügung

und / oder einen Vorsorgeauftrag zu erstellen,

bevor sie diesbezüglich urteilsunfähig

werden. Bezugspersonen haben Gelegenheit,

sich mit ihrer zukünftigen Rolle

als Betreuende auseinanderzusetzen und

sich auf die mit der Demenzerkrankung

ihrer Angehörigen einhergehenden Veränderungen

vorzubereiten. Diese Vorbereitung

trägt nachweislich dazu bei, den

Druck und die Belastung von Betroffenen

und ihren Bezugspersonen zu verringern

[6, 7]. Es ist deshalb auch nicht erstaunlich,

dass 90 % aller Patienten und Angehörigen,

die in einer Memory Clinic eröffnete

Diagnose als Erleichterung empfinden

[8]. Nicht ausser Acht zu lassen ist die

Tatsache, dass eine möglichst frühe Erfassung

eine zeitgerechte Abklärung und Behandlung

der in der Einleitung erwähnten

reversiblen Ursachen einer kognitiven

Veränderung ermöglicht. Oftmals führt

eine frühe Abklärung dazu, dass rechtzeitig

Massnahmen ergriffen werden können,

um eine Fremd- oder Selbstgefährdung

zu verhindern (Teilnahme am Strassenverkehr,

berufliche Verantwortung).

Auch ist es von Vorteil, wenn bei oftmals

früh im Rahmen einer Demenzerkrankung

auftretenden Verhaltensstörungen

eine klare ätiologische Diagnose vorliegt,

welche wiederum für die Therapie und

den Umgang mit den Verhaltensstörungen

hilfreich sein wird.

Komorbiditäten wie eine Depression

oder eine Parkinsonerkrankung, welche

häufig zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung

der kognitiven Leistungsfähigkeit

führen, können gezielter behandelt werden.

Auch wird man nach einer entsprechenden

Diagnosestellung die Medikation

der oftmals multimorbiden Patienten

überprüfen und Anpass ungen vornehmen.

Für eine ganze Anzahl von häufigen

Erkrankungszuständen wie beispielsweise

Depress ionen oder Harnblasenentleerungsstörungen

gibt es unterschiedliche

Therapieansätze, wobei man bei Vorliegen

einer Demenzerkrankung darauf achten

wird, die Medikation so auszuwählen,

dass diese nicht zu einer zusätzlichen Verschlechterung

der Kognition führt. Mehrfach

konnte nachgewiesen werden, dass

eine frühe Diagnosestellung wesentlich

dazu beitragen kann, den Eintritt der betroffenen

Menschen in eine stationäre Betreuungsinstitution

hinauszuzögern, was

wiederum günstige volkswirtschaft liche

Auswirkungen haben dürfte. Mittelman

MS et al. haben 406 Alzheimerpatienten

und deren betreuende Angehörige über

fast zehn Jahre begleitet und dabei festgestellt,

dass eine gute Unterstützung und

Begleitung von Angehörigen die Pflegeheimeinweisung

von Alzheimerpatienten

um 500 – 600 Tage hinauszuzögern vermochte

[9].

Nicht zuletzt muss erwähnt werden,

dass es immer wieder Betroffene gibt, die

sich nach einer frühen Diagnosestellung

bereit erklären, an einer klinischen Studie

teilzunehmen, was für den wissenschaftlichen

Fortschritt auf dem Gebiet der Demenzerkrankungen

unabdingbar ist [10].

Gründe, die gegen eine

Frühdiagnose sprechen

Auf der anderen Seite kann sich eine Demenzfrühabklärung

für die Betroffenen

und deren Angehörige auch nachteilig

auswirken. Eine Demenz-Diagnose kann

zu Ab lehnung, Diskriminierung und Stigmatisierung

bei Betroffenen führen. Je

nach kulturellem Hintergrund sind diese

vsao /asmac Journal 1/22 33


Perspektiven

Vergesslichkeit, die den Alltag behindert

Schwierigkeiten mit alltäglichen,

vertrauten Abläufen

Schwierigkeiten in Planung und

Problemlösung

Schwierigkeiten mit der Sprache

Schwierigkeiten bei der Orientierung

Motorische Schwierigkeiten

Schwierigkeiten bei der Administration

Veränderung der Persönlichkeit

Antriebslosigkeit und sozialer Rückzug

Hinweise

Phänomene mehr oder weniger ausgeprägt

[11 – 13]. In Irland war die potenzielle

Stigmatisierung der Betroffenen einer der

Hauptgründe warum Hausärzte Demenzdiagnosen

zu spät stellten [14]. Ein regelmässig

erwähntes Argument gegen eine

frühe Diagnose von Demenzerkrankungen

betrifft die Ressourcenallokation:

Werden personelle und finanzielle Mittel

für die vergleichsweise aufwändige Frühdiagnostik

verwendet, stehen sie den

Menschen mit einer fortgeschrittenen Erkrankung

und einem hohen Betreuungsbedarf

in geringerem Masse zur Verfügung

[15]. Frühe Demenzabklärungen können

insbesondere bei hochbetagten polymorbiden

ohnehin schon pflegebedürftigen

Menschen auch zu Überdiagnosen führen

und negative Folgen für den Patienten haben,

wie etwa belastende Abklärungen

und medikamentöse Therapien mit Nebenwirkungen

[16].

Aus ethischer Perspektive gibt es klar

ein Recht auf Nichtwissen einer Demenzdiagnose

[15], wobei diesem Recht auf

Nichtwissen der Informationsbedarf und

das mögliche Leiden der Angehörigen entgegengestellt

werden muss. In den Medizin-ethischen

Richtlinien der Schweizerischen

Akademie der Medizinischen Wissenschaften

Betreuung und Behandlung

von Menschen mit Demenz [17] wird daher

auch festgehalten:

«Lehnt eine als urteilsfähig beurteilte Patientin

bei offensichtlichen Symptomen einer

Demenzerkrankung eine weiterführende

Diagnostik ab, ist diesem Wunsch grundsätzlich

zu entsprechen. Dabei ist aber zu

bedenken, dass eine fehlende Krankheitseinsicht

(Anosognosie) nicht selten Teil der

Demenzerkrankung ist. Wenn in dieser Situation

Angehörige um eine Diagnostik

und Therapie bitten, gilt es, dem Leiden

und dem Informationsbedarf der Angehörigen

ebenfalls Rechnung zu tragen. Ein

Rundtischgespräch mit allen Beteiligten

kann in diesen Fällen hilfreich sein.»

Termine vergessen, Dinge nicht mehr

finden, Misstrauen

z. B. Waschmaschine bedienen, Ticket

lösen, Fernbedienung TV, Einzahlungen

z. B. Kochen, Ausflug planen, Umgang

mit unerwarteten Ereignissen

Wortfindungsstörungen, Sätze nicht

beenden, Gespräche vermeiden

v. a. an unbekannten Orten, Wochentage,

Uhrzeit

Stürze, erschwerte Koordination

Einschränkung der administrativen

Fähigkeiten, Mahnungen

misstrauisch, ängstlich, reizbar,

aggressiv, Stimmungsschwankungen,

Missverständnisse, Halluzinationen,

unbekannte Verhaltensweisen z. B.

übertrieben, peinlich, unangemessen,

nicht einfühlsam

Aufgeben von Hobbies und Kontakten,

depressive Stimmung

von Angehörigen, anderen Berufsgruppen

und Dienstleistern

Tabelle 1. «red flag»-Liste gemäss den Empfehlungen in den Bereichen Früherkennung,

Diagnostik und Behandlung für die Grundversorgung von Hemmeter U et al. [48] in Anlehnung

an Bürge M et al. [46].

Diagnose von Demenzerkrankungen

in der Hausarztpraxis

Da Hausärzte vor allem ältere Menschen

regelmässig in ihrer Sprechstunde sehen,

kommt ihnen in der Früherkennung von

Demenzerkrankungen eine eigentliche

Schlüsselrolle zu. Es konnte sogar nachgewiesen

werden, dass Hausärzte basierend

auf der langjährigen Kenntnis ihrer

Patienten durchaus in der Lage sind, korrekte

prognost ische Aussagen dazu zu

machen, ob ihre Patienten später eine Demenz

entwickeln würden oder nicht [18].

Allerdings ist auch bekannt, dass Demenzerkrankungen

nach wie vor zu selten zeitgerecht

diagnostiziert werden [19]. Die

verspätete Diagnosestellung wirkt sich

nachteilig auf die Gesundheit und das

Wohlbefinden der betroffenen Menschen

und ihrer Angehörigen aus [20, 21]. Immerhin

scheinen sich Hausärzte zunehmend

sicherer zu fühlen in der Frühdiagnose

von Demenzerkrankungen; in

einer eigenen gesamtschweizerischen Erhebung

haben 64 % aller 882 befragten

Hausärzte angegeben, dass sie sich in der

Frühdiagnose von Demenzerkrankungen

sicher fühlen [22]. Allerdings gaben nur

16 % aller Befragten an, dass sie sich auch

in der Diagnose von neurokognitiven Störungen

bei Angehörigen einer Migrationspopulation

sicher fühlen. In derselben

Studie berichtete die grosse Mehrheit der

Hausärzte, dass die Demenzdiagnose in

ihrer Praxis überwiegend im Stadium einer

leichten Demenzerkrankung oder gar

eines MCI gestellt würde und nur in vereinzelten

Fällen im Stadium einer mittelschweren

bis schweren Demenzerkrankung.

Gründe für die nach wie vor in vielen

Fällen nicht zeitgerechte Diagnosestellung

sind Zeitmangel [23], Multimorbidität

älterer Menschen [24], mangelnde

Kenntnisse von frühen Symptomen einer

Demenzerkrankung [25], fehlende Möglichkeit

einer Fremdanamnese [26 – 28]

und Unsicherheit im Übermitteln einer

Demenz-Diagnose [22]. Auch wird beschrieben,

dass die Durchführung von Kognitionstests

als emotional belastend

wahrgenommen und daher oft darauf verzichtet

wird [29] und dass auch in Anbetracht

der vermeintlich mangelnden Behandlungsoptionen

eine Abklärung einer

möglichen Demenzerkrankung bewusst

unterlassen wird [30]. Diese immer wieder

beschriebene «nihilistische» Grundhaltung

konnten wir in unserer eigenen Studie

vergleichsweise selten feststellen [31].

Die wenigen bezüglich Frühabklärung

skeptischen Hausärzte gaben viel häufiger

Zeitmangel und unzureichende finanzielle

Abgeltung ihrer Bemühungen als Gründe

für ihre Zurückhaltung an und nur ganz

selten die nicht vorhandenen Behandlungsoptionen.

Allerdings zeigte sich ein

gewisser Zusammenhang zwischen der

34 1/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Tendenz, auf eine Frühabklärung zu verzichten,

und einer verzögerten Beratung

von betroffenen Menschen und deren Angehörigen

sowie auch einer Zurückhaltung

bezüglich einer raschen Abklärung

der Fahreignung.

Auf Systemebene scheint neben dem

schon beschriebenen Zeitmangel und der

unzureichenden Vergütung die fehlende

Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit

im Rahmen der Diagnostik

von Demenzerkrankungen eine wesentliche

Rolle zu spielen [32].

Die Frühdiagnose von Demenzerkrankungen

zu verbessern war daher auch

eines der wesentlichen Ziele der Nationalen

Demenzstrategie 2014 – 2019 [33].

Screening – Frühdiagnose – zeitgerechte

Diagnose – «case finding»

In Anbetracht der erwarteten Zunahme

von Demenzerkrankungen – Experten

rechnen weltweit mit einer Verdopplung

der Betroffenen innert 20 Jahren [34] –

wurden in den vergangenen zehn Jahren

von Seiten der Fach gesellschaften und der

Politik deutliche Verbesserungen in der

Frühdiagnose gefordert. Immer wieder

wurde auch der Ruf nach einem populationsbezogenen

Demenzscreening laut, um

Menschen schon in einem präsymptomatischen

Stadium erfassen zu können und

einer adäquaten medikamentösen wie

auch nichtmedikamentöse Behandlung

zuzuführen [35 – 38]. Gleichzeitig wurde

von anderer Seite darauf hingewiesen,

dass sich ein Screening von potenziell demenzbetroffenen

Menschen in einem

präklinischen Stadium von keinem nennenswerten

klinischen Nutzen sei, dass es

sich negativ auswirken könnte auf das

Wohlbefinden nicht nur des einzelnen Individuums,

sondern auch auf das Gesundheitssystem

als Ganzes und hier insbesondere

auf die Verteilung der zur Verfügung

stehenden personellen und ökonomischen

Ressourcen [11].

Von einem populationsbezogenen

Screening [39] wird erwartet, dass:

1. die Krankheit für die Gesundheit der

Bevölkerung von Bedeutung ist.

2. die Krankheit behandelbar sein muss

und die Prognose bei früh beginnender

Behandlung deutlich besser sein muss

als bei später beginnender Therapie.

3. das Testverfahren eine hohe Sensitivität

und Spezifität aufweisen muss, d. h.

der Test soll die gesuchte Erkrankung

(die bestehenden Risikofaktoren) mit

möglichst grosser Sicherheit nachweisen

oder ausschliessen können.

4. die Untersuchung zeit- und kostengünstig

sein muss.

5. die Untersuchung für den zu Untersuchenden

möglichst wenig belastend

sein darf.

Ein Screening ist allerdings nur dann

gerechtfertigt, wenn alle fünf Kriterien erfüllt

sind. Für ein Demenzscreen ing ist

lediglich das erste Kriterium erfüllt; alle

anderen Kriterien sind mit den heute zur

Verfügung stehenden diagnostischen

Massnahmen (noch) nicht erfüllt. Zumal

Demenz ja kein einheitliches Krankheitsbild

ist, sondern ein Syndrom, dürfte es

auch in absehbarer Zukunft nicht möglich

sein, ein einfaches Screening-Instrument

für die Erfassung von Demenzerkrankungen

in einem präsymptomatischen Stadium

zu entwickeln. Dies ist höchstens

denkbar für ganz spezifische Erkrankungen

wie beispielsweise die Alzheimer

Krankheit [40]. Allerdings müsste das 2.

Kriterium klar erfüllt sein, was heute angesichts

der fehlenden medikamentösen

Behandlungsoptionen nicht der Fall ist.

Sobald allerdings eine Behandlungsoption

zur Beeinflussung des Krankheitsverlaufs

bei der Alzheimer Krankheit zur

Verfügung stehen sollte, müssten therapeutische

Bemühungen voraussichtlich

in einem präsymptoma tischen Stadium

ansetzen. Ein entsprechendes Screening

Evaluation «red flag»-Liste Vgl. Tabelle 1

Eigen- und struktur ierte Fremdanamnese

Untersuchung

Screening-Test zur Prüfung der Kognition

Standard- Laboruntersuchung

Bildgebung

in grossen Populationen, basierend auf

Biomarkern resp. funktionellen bildgebenden

Verfahren, würde sich zweifelsohne

sehr aufwändig gestalten [41]. Es ist

daher sicher gerechtfertigt, sich hierzu

schon jetzt Gedanken zu machen [42].

Was allerdings zulässig und auch

empfohlen wird, ist ein Screening kognitiver

Funktionen bei älteren Menschen beispielsweise

auf einer Notfallstation oder

vor einem operativen Eingriff. Bevor wegweisende

Entscheidungen getroffen werden

(wie eine Einwilligung in einen operativen

Eingriff) und auch um das Risiko eines

sich postoperativ entwickelnden Deliriums

abzuschätzen, sollten in solchen

Spezialsituationen die kognitiven Funktionen

im Sinne eines Screenings erhoben

werden [17].

Weltweit gibt es bis heute keine nationalen,

systema tischen, populationsbezogenen

Screening-Programme. In der Fachwelt

hat man sich darauf geeinigt,

Demenzdia gnosen möglichst frühzeitig

bei Auftreten von ersten Symptomen zu

stellen. Hierfür werden die Begriffe der

zeit gerechten Diagnose oder auch des

«case findings» verwendet. Dhedi SA et al.

sprechen von zeitgerechter Diagnose,

wenn die Diagnose zum richtigen Zeitpunkt

für den individuellen Patienten gestellt

wird [43]. In Anlehnung an Dubois B

et al. wird heute mehrheitlich von zeitge-

Allenfalls standardisiert BrainCheck

somatisch, insbesondere neurologisch,

und psychisch

MoCA; alternativ: MMS + Uhrentest

oder DemTect

Blutbild, CRP

Glukose, HbA1c

Natrium, Kalium, Kalzium

Kreatinin

GOT, GPT, Gamma-GT

TSH

Vitamin B12, Folsäure, Vitamin D

Lipidstatus bei unter 80-jährigen

Patienten

evtl. Lues-, Borrelien- und HIV-Serologie

Nach Möglichkeit MRI (bei Kontraindikation

CT); bei MRI sogenanntes

Demenzprotokoll in Auftrag geben (mit

Darstellung der mesiotemporalen

Strukturen)

Tabelle 2. Empfohlener Abklärungsgang in der hausärztlichen Praxis in Anlehnung

an Bürge M et al. [46].

vsao /asmac Journal 1/22 35


Perspektiven

Abbildung 1. Die deutschsprachige Version des Montreal Cognitive Assessment (MoCA). Copyright Z. Nasreddine MD. Reproduced with permission.

It is mandatory to follow the online MoCA © Training and Certification Program to administer and score the MoCA © . Copies are available at

www.mocatest.org.

36 1/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Abbildung 2. Der MoCA-Test in deutscher Sprache mit Entscheidungsbaum zur Interpretation

(siehe Thomann et al. [57] für Details).

rechter Diagnose (timely diagnosis) gesprochen,

wenn die Diagnose gestellt

wird, sobald betroffene Menschen erstmals

beunruhigt sind und Hilfe beanspruchen,

nachdem sie selbst, Angehörige

oder andere Personen Veränderungen ihrer

Kognition, ihres Verhaltens oder ihrer

Alltagsbewältigung festgestellt haben

[44]. In der Schweiz hat sich der Begriff des

«case findings» entsprechend der Empfehlung

der Swiss Memory Clinics eingebürgert

[45]. «Case finding» bedeutet, dass

die Diagnostik dann eingeleitet werden

soll, wenn sogenannte «red flags» für das

Vorliegen einer Demenzerkrankung vorliegen,

d. h.:

• wenn der Betroffene selbst Beschwerden

schildert.

• wenn Angehörigen, Spitex-Mitarbeitenden

oder anderen Personen Symptome

einer möglichen Demenzerkrankung

auffallen.

• wenn der betreuende Arzt Hinweise

für das mögliche Vorliegen einer Demenzerkrankung

hat (Termineinhaltung,

Medikamentenmanagement).

• wenn Schwierigkeiten bei der Erledigung

von Finanzen auftreten (neu

vorkommende Mahnungen) oder

wenn sich eine Amtsstelle wegen Auffälligkeiten

meldet (z. B. Fahrtauglichkeit).

• wenn der Betroffene ein Delirium

durchgemacht hat.

Der Prozess der Früherfassung beginnt

demnach nicht mit einem aktiven

Suchen nach kognitiven Defiziten über

Fragen und Testverfahren, sondern vielmehr

mit einer Wachsamkeit für die genannten

«red flags». Pentzek M et al. sprechen

daher auch bewusst nicht von Früherkennung

sondern von Frühwahrnehmung

[46].

Hemmeter U et al. haben im Rahmen

der Nationalen Demenzstrategie (Teilprojekt

NDS 6.1.) [33] Empfehl ungen in den

Bereichen Früherkennung, Diagnostik

und Behandlung für die Grundversorgung

erarbeitet und publiziert [47]. Sie beziehen

sich in diesem Empfehlungsschreiben

mehrfach auf die «red flags» und spezifizieren

diese in Anlehnung an Bürge M et

al. [45] etwas genauer (Tab. 1).

Eigen- und Fremdanamnese –

Screening-Test zur Beurteilung

der Kognition

In einer grossen Kohorten-Studie in

Deutschland konnte nachgewiesen werden,

dass bei nicht demenzbetroffenen

Menschen im Alter über 75 Jahren sowohl

das Gefühl einer kognitiven Leistungseinbusse

wie auch Sorgen, eines Tages eine

Demenzerkrankung zu entwickeln, mit

einem erhöhten Risiko einhergehen, im

Laufe der kommenden Jahre tatsächlich

an einer Demenz zu erkranken [48, 49].

Die subjektiv wahrgenommene Einbusse

der kognitiven Leistungsfähigkeit allein

war nur bei Frauen ein isolierter Prädiktor

für die Entwicklung einer späteren Demenz,

bei Männern war dies nur der

Fall in Kombination mit Sorgen, später

eine Demenzerkrankung zu entwickeln.

Sobald Hinweise bestehen für das mögliche

Vorliegen einer Demenzerkrankung,

ist es die Aufgabe des Hausarztes, eine

eingehende Anamnese inklusive Frem d-

anamnese vorzunehmen. Wenn in dieser

hausärztlichen Erstkonsultation ein

Screening-Tool zur Erfassung einer evtl.

Demenzerkrankung zur Anwendung gelangen

soll, eignet sich hierfür am ehesten

der in der Memory Clinic Basel entwickelte

BrainCheck, zumal dieser Test

neben einer direkten kurzen Befragung

zusätzlich einen Uhrentest und eine Angehörigen-Befragung

enthält. Dieser Test

kann als Papier-Bleistift-Test durchgeführt

werden, steht aber auch online auf

www.braincheck.ch zur Verfügung [50].

Ergibt der BrainCheck, dass weitere Abklärungen

indiziert sind, soll in der Hausarztpraxis

ausser der Anamnese ebenfalls

eine somatische und psychische Befunderhebung

erfolgen, ergänzt durch einen

kurzen Test, zur Erfassung der neurokognitiven

Fähigkeiten. In der Schweiz wird

nach wie vor am häufigsten der Mini-Mental

Status (MMS)-Test [51] verwendet. Allerdings

ist dieser Test allein für die

Detektion früher Stadien einer Demenzerkrankung

zu wenig sensitiv. Die Ergänzung

des MMSE-Tests durch den

Uhrentest ist deutlich sensitiver [52]. Seltener

gelangen in schweizerischen Hausarztpraxen

der MoCA-Test [53], der Trail

Making Test (Zahlenverbindungstest) [54]

und der DemTec-Test [55] zur Anwendung

[22]. Generell wird in den Nationalen

Empfehlungen [45] zur neurokognitiven

Erstbeurteilung von älteren Personen in

der hausärztlichen Praxis das Montreal

Cognitive Assessment (MoCA; www.mocatest.org)

empfohlen. Die Anwendung ist

nicht auf ärztliche Fachpersonen beschränkt;

dieser Test kann durchaus auch

von anderen geschulten Gesundheitsfachpersonen

eingesetzt und ausgewertet werden.

Der MoCA-Test wurde für das

deutschsprachige Europa von der Memory

Clinic der Universitären Altersmedizin

FELIX PLATTER Basel normiert [56] und

validiert [57]. Zudem wurde eine Umrechnungstabelle

von MoCA-Werten zu

MMS-Werten (und umgekehrt) entwickelt,

um dem Kliniker die Benützung des MoCA

zu erleichtern. Diese Informationen stehen

auf www.mocatest.ch zur Verfügung.

Der MoCA-Test (siehe Abb. 1) besteht

aus zwei Teilen:

1. Aufgaben, die dem Patienten vorgelegt

werden müssen (Zahlen-Buchstaben

alternierend verbinden, Würfel

abzeichnen, Zifferblatt zeichnen,

Tiere benennen).

2. Aufgaben, die der Untersuchende

dem Patienten mündlich stellt.

Diejenigen Personen, die 12 oder weniger

Jahre Ausbildung – d. h. die Summe

aller Schul- und Ausbildungsjahre – haben,

erhalten 1 zusätzlichen Punkt. Der

maximale Totalscore beträgt 30 Punkte

(auch wenn man ≤ 12 Jahre Ausbildung

hatte).

Der Test untersucht folgende kognitive

Bereiche: Visuospatiale Fähigkeiten,

Benennen, Gedächtnis (Lernen), Aufmerksamkeit,

Sprache, Gedächtnis (Erinnern),

Abstraktionsvermögen und Orientierung.

Der MoCA und ein entsprechendes

Manual sind auf www.mocatest.org nach

einer einfachen Registrierung in vielen

vsao /asmac Journal 1/22 37


Perspektiven

verschiedenen Sprachen erhältlich. Für

den deutschen Sprachraum gibt es auf

www.mocatest.ch die Möglichkeit, das

MoCA-Resultat unter Berücksichtigung

von Alter, Geschlecht und Ausbildung in

einen Standardwert umrechnen zu lassen.

Die Validierungsstudie mit MoCA-Daten

von 496 Patienten der Memory Clinic

Basel wurden denjenigen von 49 als kognitiv

gesund Beurteilten, resp. 283 Personen

aus der Normierungsstichprobe gegenüber

gestellt.

Es zeigte sich, dass es am meisten

Sinn macht, zwei verschiedene Schwellenwerte

zu benutzen (siehe Abb. 2).

Abklärung in der Hausarztpraxis –

Weiterweisung an spezialisierte

Praxis / Memory Clinic

In Anlehnung an Bürge M et al. wird folgender

Abklärungsgang in der hausärztlichen

Praxis empfohlen [45] (Tab. 2).

Zur ätiologischen Klärung der Demenzdiagnose,

bei jungen Patienten, unsicherer

Diagnose, zur Indikationsstellung

einer medikamentösen Therapie, bei

Verhaltensauffälligkeiten resp. bei atypischen

Symptomen oder einem atypischen

Verlauf empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit

mit einer Memory Clinic, einem

vertrauten Neurologen oder Neuropsychologen

resp. Facharzt für Geriatrie.

Die eigene Erhebung in der ganzen

Schweiz [22] hat gezeigt, dass ca. 75 % aller

Schweizer Hausärzte die Gelegenheit haben,

regelmässig eng mit einer Memory

Clinic zusammenzuarbeiten; vor allem in

abgelegenen Gebieten hat sich auch eine

Zusammenarbeit mit erfahrenen praktizierenden

Fachärzten bewährt [22].

Anzeige

Zusammenfassung

Hausärzten kommt in der Früherkennung von Demenzerkrankungen eine Schlüsselrolle

zu. Aktuell wird in Anbetracht der fehlenden therapeutischen Optionen ein generelles

Screening von älteren Menschen zur Erfassung von präsymptomatischen Stadien einer

Demenz nicht empfohlen. Entscheidend für die zeitgerechte Diagnose ist das hausärztliche

Erkennen von Warnzeichen, den sogenannten «red flags». Wenn den Patienten selbst,

ihren Angehörigen, Amtsstellen oder auch dem Hausarzt auch nur diskrete Anzeichen

einer möglichen Demenzerkrankung auffallen, soll eine entsprechende Abklärung in die

Wege geleitet werden. Eigen- und Fremdanamnese, eine somatische Untersuchung,

ergänzt durch eine hausärztliche psychiatrische Evaluation und idealerweise die Durchführung

eines MoCA-Tests bilden die Grundlage der Vorabklärungen in der hausärztlichen

Praxis. Bei Verdacht auf Vorliegen einer Demenzerkrankung kann diese Abklärung

durch eine eingehende Laboruntersuchung und evtl. eine demenzspezifische Bildgebung

ergänzt werden, bevor der Patient je nach erhobenen Befunden an eine Memory Clinic

zur ätiologischen Diagnosesicherung und Erhalt von medikamentösen und nicht-medikamentösen

Therapieempfehlungen weitergewiesen wird.

Abstract: Early recognition or screening of dementia

in general practice

General practitioners play a key role in timely dementia diagnosis. In view that there

are currently no drugs to prevent the progression of dementia or are effective in patients

with mild cognitive impairment, a general screening of older people to recognize

pre-symptomatic stages of dementia is not recommended. Crucial for a timely diagnosis

is the GP’s perception of warning signs, so-called “red flags”. If the patients, family

members, authorities or even the GP notice even discreet signs of a possible early

dementia, a neuropsychological and medical evaluation should be initiated. Personal

history, history by informant, a physical examination, supplemented by a GP’s psychiatric

evaluation and ideally the careful assessment with the MoCA form the basis of

a preliminary clarification in general practice. If dementia is suspected, this clarification

should be supplemented by an in-depth laboratory examination and, if applicable,

neuroimaging before the patient is referred, depending on the findings, to a memory

clinic or a consultant specialist to confirm the diagnosis and if appropriate initiate

pharmacological and non-pharmacological therapies.

Zur einfachen Lesbarkeit wird im ganzen Text nur

die männliche Form verwendet. Selbstverständlich

sind, wenn von Patienten und Ärzten die Rede

ist, auch Patientinnen und Ärztinnen miteingeschlossen.

PD Dr. med. Klaus Bally

Facharzt für Allgemeine Medizin FMH

Universitäres Zentrum für Hausarztmedizin,

uniham-bb

Kantonsspital Baselland

Rheinstrasse 26

4410 Liestal

klaus.bally@unibas.ch

Wir können Ärztinnen und Ärzten einiges bieten, weil wir sie gut verstehen.

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38 1/22 vsao /asmac Journal


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40

1/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Im Einsatz in Namibia

Humanitäre Neonatologie

Prof. Thomas M. Berger, Facharzt Kinder- und Jugendmedizin, speziell Neonatologie, Facharzt Intensivmedizin;

Sabine Berger, Kinderkrankenschwester, Master of Advanced Studies in Social Services and Health Care Management

Bilder: zvg

Im Jahre 2019 verstarben weltweit

5,2 Millionen Kinder vor ihrem

fünften Geburtstag. Die sogenannte

under-five mortality rate (U5MR)

wird in Anzahl Todesfällen bezogen auf

1000 Lebendgeburten angegeben. Südlich

der Sahara beträgt sie im Durchschnitt

76/1000, in der Schweiz 4/1000.

Fast die Hälfte (47 %) dieser Todesfälle

betreffen Neugeborene.

Seit 2012 haben Prof. Thomas M.

Berger, Kinderarzt, Neonatologe und

Intensivmediziner, und seine Frau Sabine

Berger, Kinderkrankenschwester, auf

Einladung verschiedener Organisationen

mehrere Länder Afrikas besucht, um die

medizinischen Möglichkeiten zur

Betreuung von kranken Neugeborenen zu

beurteilen.

In allen Ländern, die sie besuchten,

waren Infrastruktur und medizinisches

Fachwissen vergleichbar mit der Situation

in der Schweiz vor rund 60 Jahren.

Babys mit Atemproblemen konnten

lediglich mit Sauerstoff behandelt

werden, wobei eine Überwachung der

Sauerstoffsättigung nur in sehr beschränktem

Umfang (wenn überhaupt)

möglich war. Tief beeindruckt von den

grossen Unterschieden in den Betreuungsmöglichkeiten

zwischen der Schweiz

und diesen afrikanischen Ländern

beschlossen sie, ein humanitäres Neonatologie-Projekt

in der Kavango-Region im

Norden Namibias ins Leben zu rufen.

NEO FOR NAMIBIA – Helping Babies

Survive

Nach ersten Einsätzen 2015 und 2016 mit

intensiven Schulungen von Ärztinnen

und Pflegenden brachten sie ein Jahr

später erste Monitore zur Überwachung

der Sauerstoffsättigung und CPAP-Geräte

zur Atemunterstützung nach Rundu im

Norden Namibias. Eine Forschergruppe

der Rice University in Texas hatte einige

Jahre zuvor ein kostengünstiges und

robustes CPAP-Gerät entwickelt und in

Bevor die ersten Patienten mit dem neuen Pumani® bCPAP-Gerät behandelt werden können (rechts),

müssen Ärztinnen und Pflegende sorgfältig instruiert werden (links).

Malawi getestet. Sie konnten zeigen, dass

der Einsatz des Pumani® bCPAP-Gerätes

die Überlebensrate von Neugeborenen

mit einem schweren Atemnotsyndrom

von 44 auf 71 Prozent verbesserte.

Selbstverständlich können diese

Interventionen nur dann erfolgreich sein,

wenn sie sorgfältig eingeführt und von

einer guten neonatologischen Basisbetreuung

(Thermoregulation, adäquate

Flüssigkeitstherapie und Ernährung,

antibiotische Behandlung neonataler

Infektionen) begleitet werden. In diesem

Zusammenhang muss insbesondere die

Känguru-Methode (engl. Kangaroo

Mother Care) hervorgehoben werden.

Innerhalb kurzer Zeit hatten sich die

Betreuungsmöglichkeiten deutlich

verbessert, und das einheimische

Personal ging routiniert mit den neuen

Geräten um. Erfreulicherweise konnte

gezeigt werden, dass die Sterblichkeitsrate

in der Neugeborenabteilung des

Rundu State Hospital nachhaltig um fast

50 Prozent reduziert werden konnte.

2021 konnten drei Einsätze in

Namibia durchgeführt werden (Missionen

XI–XIII). Erstmals haben zwei

Neonatologie-Fellows und eine Neonatologie-Pflegefachfrau

des Universitätskinderspitals

beider Basel an den Einsätzen

teilgenommen. Es hat sich dabei gezeigt,

dass ein solches Engagement eine

Win-win-Situation im besten Sinne des

Wortes darstellt. Das lokale Gesundheitspersonal

profitiert vom Teaching und der

Unterstützung bei der täglichen Arbeit.

Die Fellows und die Pflegefachfrau

werden gefordert, verbessern aufgrund

des hohen Case Loads ihre Skills und

gewinnen einen Einblick in eine andere

Welt. Die Arbeit am Patientenbett steht

im Zentrum, administrative Aufgaben

gibt es abgesehen von handschriftlich

verfassten Verlaufseinträgen kaum!

Um die Finanzierung geplanter

weiterer Einsätze und weiterer Materiallieferungen

sicherstellen zu können,

haben Sabine und Thomas Berger 2017

den gemeinnützigen Verein NEO FOR

NAMIBIA – Helping Babies Survive

gegründet (s. Kasten). 2018 wurde ihr

Engagement mit dem ersten Humanitarian

Neonatology Award der Schweizerischen

Gesellschaft für Neonatologie

ausgezeichnet.

NEO FOR NAMIBIA – Helping Babies

Survive

Brambergstrasse 25

6004 Luzern

www.neo-for-namibia.org

info@neo-for-namibia.org

Luzerner Kantonalbank

Postfach 6002 Luzern

BIC/SWIFT LUKBCH2260A

IBAN CH75 0077 8206 2817 2200 1

vsao /asmac Journal 1/22 41


mediservice

Briefkasten

Heiz- und Nebenkosten

kontrollieren – es lohnt

sich!

Wenn die Heiz- und Nebenkostenabrechnung

in den Briefkasten

flattert, stellen sich

für Mieterinnen und Mieter oft

viele Fragen.

Sie erhalten eine Nebenkostenabrechnung,

weil in Ihrem Mietvertrag

verschiedene Positionen als Nebenkosten

bezeichnet sind, die Sie zusätzlich zum

Nettomietzins bezahlen müssen.

Grundsätzlich unterscheidet man

zwischen Pauschal- und Akontozahlungen.

Sind Pauschalbeiträge vereinbart,

gelten die Nebenkosten damit als abgegolten

– auch wenn sie allenfalls tatsächlich

etwas höher oder tiefer ausgefallen

sind. Bei der Akontozahlung erhalten Sie

mit der jährlichen Abrechnung eine

Gutschrift, wenn die effektiven Heiz- und

Nebenkosten unter der Vorauszahlung

liegen. Falls die tatsächlichen Kosten

höher ausfallen als Ihre Akontozahlung,

müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Keine Abrechnung erhalten Sie,

wenn in Ihrem Mietzins die Heiz- und

Nebenkosten inbegriffen sind oder wenn

Sie diese Kosten mit einer Pauschalzahlung

begleichen.

AXA-ARAG

AXA-ARAG bietet mediservice

vsao-Mitgliedern eine Rechtsschutzversicherung

zu vorteilhaften Konditionen

an. Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner

bei mediservice vsao-asmac

unter Telefon 031 350 44 22 oder per

E-Mail info@mediservice-vsao.ch.

Generell empfiehlt es sich, bereits

beim Abschluss des Mietvertrags eine

genügend hohe Akontozahlung zu

vereinbaren. So lassen sich massive

Nachzahlungen vermeiden.

Rechnung prüfen in sechs einfachen

Schritten

Flattert Ihnen eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung

ins Haus, so lohnt es sich,

dieses Dokument genau unter die Lupe

zu nehmen. Bei der Kontrolle Ihrer

jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnung

gehen Sie am besten schrittweise

vor:

1. Prüfen Sie, ob die verrechneten

Positionen in Ihrem Mietvertrag

explizit als Nebenkosten aufgeführt

sind: Sie müssen nur jene Nebenkosten

bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich

vereinbart und damit ausgewiesen

sind.

2. Prüfen Sie die Details der einzelnen

Positionen: Sie müssen nur jene Kosten

berappen, die durch den Gebrauch

anfallen. Reparatur- und Unterhaltsarbeiten

(Austausch des Heizungsbrenners,

Neustreichen des Treppenhauses usw.)

gelten nicht als Nebenkosten und dürfen

nicht auf die Mieter abgewälzt werden.

3. Prüfen Sie den Verteilschlüssel:

Die Heiz- und Nebenkosten müssen mit

einem nachvollziehbaren Schlüssel auf

alle Mietobjekte einer Liegenschaft

aufgeteilt werden. Die Art des Verteilschlüssels

ist nicht gesetzlich vorgegeben;

ohne formelle Vertragsanpassung

darf dieser indessen nicht geändert

werden.

4. Prüfen Sie die Heiz- und Nebenkostenabrechnung

rechnerisch und

vergleichen Sie den Ihnen belasteten

Betrag mit Ihren Akontozahlungen.

5. Verlangen Sie Einsicht in die Belege,

wenn Ihnen die Angaben des Vermieters

auf der Nebenkostenabrechnung nicht

genügen. So können Sie kontrollieren,

welche Kosten unter den einzelnen

Positionen aufgeführt sind. «Allgemeine

Betriebskosten» müssen vom Vermieter

auf Verlangen aufgeschlüsselt werden.

6. Verlangen Sie eine Korrektur der

Abrechnung, wenn Sie einen Fehler

entdecken. Sichern Sie sich bei Streitigkeiten

die Unterstützung einer Fachperson,

aber suchen Sie vorher immer zuerst

das Gespräch mit Ihrer Vermieterin oder

Ihrem Vermieter.

Alexandra Pestalozzi

Rechtsanwältin bei der

AXA-ARAG

Bild: zvg

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mediservice

Von unseren Partnern

Gesund mit dem Velo

unterwegs

Bilder: zvg

Wer sich ausreichend

bewegt, tut seiner

Gesundheit etwas

Gutes. Das Velofahren

gewinnt dabei immer mehr an Beliebtheit.

61 Prozent der Schweizer Bevölkerung

fahren Velo – 42 Prozent davon

zur sportlichen Betätigung –, das zeigt

die Studie des Bundesamts für Sport.

Nicht wenige klagen aber über Schmerzen.

Ein Bikefitting kann helfen.

Eine zu hohe Sitzposition, ein

falscher Sattel oder ein unpassender

Lenker: Wenn das Velo nicht richtig auf

den Körper eingestellt ist, kann aus dem

Spass auf zwei Rädern eine schmerzvolle

Qual werden. «Besonders häufig klagen

Velofahrende über schmerzende Sitzknochen

sowie Taubheitsgefühle im Genitalbereich

oder in den Fingerspitzen. Hinzu

kommen Verspannungen im Rücken»,

sagt die Bewegungswissenschaftlerin

Manuela Weibel. Solche Schmerzen

müssen aber nicht hingenommen

werden. Weibel ist für das Ergonomieangebot

bei Veloplus verantwortlich, einem

der grössten Schweizer Fachhändler. «In

einem ersten Schritt überprüfen wir die

Grundeinstellungen des Velos, wie die

Höhe des Sattels und des Lenkers. Zudem

schauen wir uns die Position von Rücken,

Schultern und Armen an und machen

Verbesserungsvorschläge für eine

gesunde Körperhaltung auf dem Velo.»

Mithilfe einer Satteldruckmessung kann

die Sitzposition und auch das Sattelmodell

genau analysiert werden. So bringt

Manuela Weibel in Erfahrung, wie die

jeweilige Person auf dem Sattel sitzt und

welcher Sattel besser passen würde. «Die

optimale Sitzposition ist nicht nur von

der Länge der Beine abhängig, sondern

auch von der Flexibilität, dem Fuss- und

Kniewinkel sowie von Gewohnheiten und

Beschwerden.» Die Fachfrau empfiehlt

ein solches Bikefitting allen Velofahrenden,

die regelmässig in die Pedale

steigen, denn eine optimale Einstellung

wirke auch präventiv gegen Schmerzen.

Ruggawind mit ÖKK

Mit dem BikeBonus beteiligt sich ÖKK an

den Kosten eines Bikefittings. Die

Versicherung mit gesundem Bündnerverstand

möchte aber nicht nur, dass man

gesund, sondern auch sicher auf zwei

Rädern unterwegs ist. Versicherte

profitieren von diversen Angeboten, die

keine andere Krankenversicherung in der

Schweiz bietet. So übernimmt ÖKK einen

Teil der Kosten beim Kauf eines neuen

Helms, von Protektoren oder eines

Bikerucksacks und beteiligt sich an

Fahrtechnikkursen, welche von Swiss

Cycling oder Partnerbetrieben des

Verbandes durchgeführt werden. Wichtig

ist aber auch, dass nicht nur die Sportbegeisterten

selbst, sondern auch ihr Velo

fit ist. Deshalb zahlt ÖKK auch einen

Beitrag an den Veloservice.

Engagiert für alle Velofans

ÖKK ist Partnerin des Mountain bike-

Weltmeisters Nino Schurter, des nationalen

Radsportverbands Swiss Cycling,

des Swiss Bike Parks Oberried, des UCI

Weltcups Lenzerheide und der im Jahr

2022 erstmals stattfinden Eventserie

«ÖKK BIKE REVOLUTION». Von diesem

Engagement profitieren Profis gleichsam

wie Breitensportlerinnen und -sportler

sowie der Nachwuchs. Auf der Agenda

stehen zudem die vielfältigen ÖKK

Bike-Days. Interessierte können mit Elitesportlerinnen

und -sportlern diverse

Biketrails entdecken, ihre Fahrtechnik in

Kursen bei Swiss Cycling Guides verbessern

oder in Workshops von Spezialisten

lernen, wie sie ihr Bike reparieren.

Highlights sind jeweils die Bike-Days in

Lenzerheide, wo die Teilnehmenden mit

Weltmeister Nino Schurter und anderen

Swiss-Cycling-Athletinnen und -Athleten

einen aussergewöhnlichen sportlichen

Tag erleben.

Wie können Sie

profitieren?

ÖKK ist seit Beginn dieses Jahres

Partner von mediservice vsao-asmac.

Entdecken Sie alle Angebote rund ums

Bike, aber auch andere Vorteile auf

www.oekk.ch/bike.

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Gute Aussichten

6% Zins und 13. Rente

Wir lassen unsere Versicherten am Erfolg

teilhaben. So verzinst Medpension die

gesamten Sparguthaben ihrer aktiv Versicherten

mit 6% und bezahlt allen Rentenbezügern

eine einmalige 13. Rente.

Wir sichern die finanzielle Zukunft von

medizinischen Leistungserbringern. Seit

35 Jahren engagieren wir uns mit massgeschneiderten

Vorsorgeplänen für Ärzte,

Praxisinhaber und medizinische Arbeitgeber.

Von der Praxiseröffnung bis zur

Pensionierung.

Überdurchschnittliche Verzinsung, Erfolgsbeteiligung,

attraktive Performance und

ein idealer Deckungsgrad – dafür steht

Medpension. Unsere überzeugenden

Kennzahlen sind seit Jahren der beste

Beweis dafür. So verzinsten wir im 2021 die

gesamten Sparguthaben unserer aktiven

Versicherten erneut überdurchschnittlich

mit 6%. Zudem kamen alle Rentenbezüger

in den Genuss einer 13. Rente. Das ist

Vorsorge in guten Händen.

Entdecken Sie Ihre berufliche

Vorsorge auf

www.medpension.ch

Überdurchschnittliche Verzinsung

5­Jahre­Schnitt

Medpension 3.94%

BVG­Mindestzins 1.00%

Ausgezeichneter Deckungsgrad

5­Jahre­Schnitt

Medpension 115.2%

Swisscanto­PK­Monitor 112.5%

Attraktive Performance

5­Jahre­Schnitt

Medpension 5.20%

UBS­PK­Barometer 4.60%

CS­PK­Index 4.75%

Medpension ist Partnerorganisation des

Verbands Schweizerischer Assistenz­ und

Oberärztinnen und ­ärzte (vsao).


Medpension

Pensionskasse:

Nachhaltig und profitabel

investieren – geht das?

Immer mehr Versicherte legen Wert darauf, dass ihre Vorsorgeguthaben

nachhaltig angelegt werden. Medpension hat schon vor Jahren begonnen,

Investitionen auf ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance)

auszurichten.

Toni Rösti, Leiter Asset Management bei Medpension vsao

Bild: zvg

Ideelle Werte sind schön und gut,

aber am Ende des Tages geht es

um das Geld der Pensionäre. Ist

eine Pensionskasse nicht primär

dazu verpflichtet, möglichst viel Gewinn

zu erzielen?

Toni Rösti: Der Leistungsauftrag – verankert

in der Stiftungsurkunde – verpflichtet

unsere Vermögensverwaltung, einen Beitrag

zur Realwerterhaltung der versprochenen

Rentenleistungen zu erzielen.

Das Abwägen von Renditeaussichten

und Risiken von Vermögensanlagen gehört

zum Kerngeschäft unserer Vermögensverwaltung.

Das Ziel der ESG-Strategie von

Medpension ist eine Risikominimierung:

Zum einen gilt es, Investitionen zu vermeiden,

die unsere Reputation beschädigen

könnten – z.B. Investitionen in Industrien,

welche ausbeuterische Arbeitsverhältnisse

praktizieren. Zum andern investieren wir

nicht in potenzielle «stranded assets».

Hierbei handelt es sich um Anlagen in Geschäftsmodelle,

die aufgrund von ändernden

gesellschaftlichen und regulatorischen

Bestrebungen ökonomisch nicht mehr

tragfähig sind. Ein Beispiel: Investitionen

in Immobilien mit Ölheizungen können

unrentabel werden, wenn die CO 2

-Abgaben

auf Heizöl markant steigen – die Wohnungen

sind für Mieter preislich nicht mehr

attraktiv.

Können Versicherte wählen, ob sie eine

mehr oder weniger «grüne» Anlagestrategie

wollen oder nicht?

Als Pensionskasse verfolgen wir eine Anlagestrategie

für alle Versicherten. Es gibt

keine individuellen Anlagestrategien. Natürlich

kann eine versicherte Person allfällige

eigene Vermögensanlagen fokussierter

investieren, um individuelle Ziele

wie z.B. eine höhere Rendite, eine höhere

Stabilität oder auch einen ökologischeren

Investitionsstil zu erreichen. Die Vermögensstrategie

von Medpension bietet auf

jeden Fall eine stabile, kostengünstige Basis

für die Altersvorsorge.

Dennoch: Droht eine Einbusse durch

die ESG-Kriterien?

Wissenschaftliche Studien beschäftigen

sich schon seit einiger Zeit mit dieser Frage.

Leider gibt es bisher keine abschliessenden

Ergebnisse. Am Beispiel von deutschen

Staatsanleihen ist ersichtlich, dass Investoren

für sogenannte «Green Bonds» einen

geringfügigen Renditenachteil in Kauf nehmen.

Bei unseren direkten Immobilieninvestitionen

rechnen wir dagegen mit

keinen Renditenachteilen. Die Kosten für

alternative Heizsysteme amortisieren sich

vielfach über tiefere Betriebskosten. Zusätzlich

wird z.B. mit einer Luft-/Wärmepumpe

auch die Abhängigkeit von den volatileren

Öl- und Gaspreisen reduziert. Damit erwarten

wir langfristig stabilere Mieten und

einen Vorteil bei der Vermietung.

Am Beispiel des Energiesektors spricht

die industrielle Logik heute klar für nachhaltige

Investitionen. Die Kosten für die

Energiegewinnung mittels Windanlagen

betragen nur noch einen Bruchteil jener für

Atomenergie oder Kohle. Das bedeutet,

dass mit einer veralteten Technologie langfristig

Geld verloren geht. Solche «stranded

assets» möchten wir auf jeden Fall in unseren

Anlagen vermeiden.

Erfolgsbeteiligung bei

Medpension: 6 % Zins

und 13. Rente

Medpension vsao lässt ihre Versicherten

im Jahr 2021 am Erfolg der Stiftung

teilhaben. So verzinst Medpension

die gesamten Sparguthaben ihrer

aktiv Versicherten mit 6,00 % und

bezahlt allen Rentenbezügern eine

einmalige 13. Rente.

Für weiterführende

Informationen

Medpension vsao asmac

Brunnhofweg 37, Postfach 319

3000 Bern 14, Tel. 031 560 77 77

info@medpension.ch

www.medpension.ch

Toni Rösti

Leiter Asset Management bei

Medpension vsao

vsao /asmac Journal 1/22 45


Impressum

Kontaktadressen der Sektionen

Nr. 1 • 41. Jahrgang • Februar 2022

Herausgeber/Verlag

AG

VSAO Sektion Aargau, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

mediservice vsao-asmac

Bollwerk 10, Postfach, 3001 Bern

Telefon 031 350 44 88

journal@vsao.ch, journal@asmac.ch

www.vsao.ch, www.asmac.ch

Im Auftrag des vsao

Redaktion

Catherine Aeschbacher (Chefredaktorin),

Kerstin Jost, Fabian Kraxner, Léo Pavlopoulos,

Lukas Staub, Anna Wang

Geschäftsausschuss vsao

Angelo Barrile (Präsident), Nora Bienz

(Co-Vize präsidentin), Patrizia Kündig

(Co-Vize präsidentin), Severin Baerlocher,

Christoph Bosshard (Gast), Marius Grädel,

Helen Manser, Richard Mansky, Gert

Printzen, Svenja Ravioli, Patrizia Rölli,

Martin Sailer, Miodrag Savic (Gast),

Jana Siroka, Clara Ehrenzeller (swimsa)

Druck, Herstellung und Versand

Stämpfli AG, Kommunikationsunternehmen,

Wölflistrasse 1, 3001 Bern

Telefon +41 31 300 66 66

info@staempfli.com, www.staempfli.com

BL/BS

VSAO Sektion beider Basel, Geschäftsleiterin und Sekretariat:

lic. iur. Claudia von Wartburg, Advokatin, Hauptstrasse 104,

4102 Binningen, Tel. 061 421 05 95, Fax 061 421 25 60,

sekretariat@vsao-basel.ch, www.vsao-basel.ch

BE VSAO Sektion Bern, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern, Tel. 031 381 39 39,

info@vsao-bern.ch, www.vsao-bern.ch

FR

ASMAC Sektion Freiburg, Gabriela Kaufmann-Hostettler,

Wattenwylweg 21, 3006 Bern, Tel. 031 332 41 10, Fax 031 332 41 12,

info@gkaufmann.ch

GE Associations des Médecins d’Institutions de Genève, Postfach 23,

Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4, 1211 Genf 14, amig@amig.ch, www.amig.ch

GR

JU

NE

VSAO Sektion Graubünden, 7000 Chur, Samuel B. Nadig, lic. iur. HSG,

RA Geschäftsführer/Sektionsjurist, Tel. 081 256 55 55, info@vsao-gr.ch,

www.vsao-gr.ch

ASMAC Jura, 6, chemin des Fontaines, 2800 Delémont,

marie.maulini@h-ju.ch

ASMAC Sektion Neuenburg, Joël Vuilleumier, Jurist,

Rue du Musée 6, Postfach 2247, 2001 Neuenburg,

Tel. 032 725 10 11, vuilleumier@valegal.ch

SG/AI/AR VSAO Sektion St. Gallen-Appenzell, Bettina Surber, Oberer Graben 44,

9000 St. Gallen, Tel. 071 228 41 11, Fax 071 228 41 12,

Surber@anwaelte44.ch

Layout

Oliver Graf

Titelillustration

Stephan Schmitz

Inserate

Zürichsee Werbe AG, Fachmedien,

Markus Haas, Laubisrütistrasse 44, 8712 Stäfa

Telefon 044 928 56 53

E-Mail vsao@fachmedien.ch

SO

TI

TG

VSAO Sektion Solothurn, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

ASMAC Ticino, Via Cantonale 8-Stabile Qi, 6805 Mezzovico-Vira,

segretariato@asmact.ch

VSAO Sektion Thurgau, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

Auflagen

Druckauflage: 22 000 Expl.

WEMF/KS-Beglaubigung 2021: 21 778 Expl.

Erscheinungshäufigkeit: 6 Hefte pro Jahr.

Für vsao-Mitglieder im Jahresbeitrag

inbegriffen.

ISSN 1422-2086

Ausgabe Nr. 2/2022 erscheint im

April 2022. Thema: Tier

© 2022 by vsao, 3001 Bern

Printed in Switzerland

VD

VS

ASMAV, case postale 9, 1011 Lausanne-CHUV,

asmav@asmav.ch, www.asmav.ch

ASMAVal, p.a. Maître Valentine Gétaz Kunz,

Ruelle du Temple 4, CP 20, 1096 Cully, contact@asmaval.ch

Zentralschweiz (LU, ZG, SZ, GL, OW, NW, UR)

VSAO Sektion Zentralschweiz, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

ZH/SH

VSAO ZH/SH, RA lic. iur. Susanne Hasse,

Geschäftsführerin, Nordstrasse 15, 8006 Zürich, Tel. 044 941 46 78,

susanne.hasse@vsao-zh.ch, www.vsao-zh.ch

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Arbeitszeiten in den Griff kriegen

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Geht es Julia gut,

geht es uns allen gut.

Und damit das so bleibt, sind wir bei Fragen zur

Gesundheit jederzeit für Julia, ihren Papi und all

unsere Versicherten da.

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