Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Krummennaab – Ein Heimatbuch - familienforschung-kunz-weiden.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
schwun<strong>de</strong>n), von da in die Marter unter Gerbersdorf, dann über die Buchenstau<strong>de</strong>n<br />
nach Birkenreuth zu <strong>de</strong>n Fall (= Zoll)schranken am Hesserberg (5).<br />
Die erste uns urkundlich bekannte Hinrichtung in Erbendorf (6) betraf einen<br />
Missetäter, <strong>de</strong>n Engelhard Wild auf <strong>Krummennaab</strong> als fechten<strong>de</strong>n Mann<br />
einfangen ließ und nach Erbendorf einlieferte, wo er gehenkt wur<strong>de</strong>; sein<br />
Verbrechen wird nicht genannt.<br />
1496 wur<strong>de</strong> in Erbendorf ein Peter Raudt <strong>de</strong>m Henker übergeben, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Abtei<br />
Waldsassen gestohlen hatte und in <strong>Krummennaab</strong> verhaftet wor<strong>de</strong>n war.<br />
1497 wur<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rum zu <strong>Krummennaab</strong> durch <strong>de</strong>n Landrichter Ludwig Erlbeck<br />
von Parkstein, Rentmeister Hans von Plaß zu Wei<strong>de</strong>n und Erbendorfer<br />
Bürger 6 Verbrecher gefangen und nach Erbendorf geführt, wo 2 von ihnen<br />
Namens Fuester aus Eger und Hans Cramer mit <strong>de</strong>m Schwert hingerichtet wur<strong>de</strong>n,<br />
während die übrigen 4 entkamen.<br />
1438 hatten Fritz und Albrecht die Taschenhauer zu Goldkronach, Albrecht<br />
Verg daselbst und Fritz und Konrad die Taschenhauer zu <strong>Krummennaab</strong>, <strong>de</strong>n<br />
Hermann Müllner zu <strong>Krummennaab</strong> auf <strong>de</strong>r Mühle, <strong>de</strong>r ihren Bru<strong>de</strong>r bzw. Vater<br />
Heinz Taschenhauer totgeschlagen, gefangen nach Erbendorf geführt.<br />
Dort wäre er natürlich hingerichtet wor<strong>de</strong>n. Allein genannte Taschenhauer und<br />
Verwandte versöhnen sich am 5. Dezember 1438 zu Wei<strong>de</strong>n durch Vermittlung<br />
<strong>de</strong>s Landschreibers, Landrichters und eines Bürgers mit <strong>de</strong>m Mör<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ssen<br />
„Verwandten“ (Beihelfer) Gilg Notthafft zu Weißenstein.<br />
1528 Pfintztag nach Bartlmä (7) beschwert sich <strong>de</strong>r Abt von Tepl beim König<br />
von Böhmen, dass einer <strong>de</strong>s Klosters Untertan, Jakob Widmann, durch <strong>de</strong>n<br />
Richter von Parau (Bärnau?) auf freier Straße gefangen und <strong>de</strong>r Wilhelm<br />
Schenken von Trautenberg hinterlassener Tochter, Inhaberin von Windischeschenbach<br />
übergebn lassen, die ihn um <strong>de</strong>n 3. Pfennig Schatzung gefangen<br />
genommen; <strong>de</strong>r Pfalzgraf Friedrich solle ihn bestrafen „sonsten wären wir<br />
willens, wie es billig und recht, nach <strong>de</strong>n Schenken zu greifen“, falls <strong>de</strong>r<br />
Kurfürst wi<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s hl. Reichs Ordnung und Landfrie<strong>de</strong>n sie ungestraft lassen<br />
sollte.<br />
König Wladislaus von Ungarn und Böheim schreibt an Herzog Otto wegen Beschädigung<br />
<strong>de</strong>s Stifts Tepl, <strong>de</strong>r Rentmeister von Wei<strong>de</strong>n habe sich zur Bestrafung<br />
<strong>de</strong>r Täter för<strong>de</strong>rlich erzeigt: Gilg Notthafft zu Krumenab bei Aermdorff und<br />
Jordan von Rebiz, auf <strong>de</strong>ren Gütern und Sitz die Beschädiger gefänglich angenommen<br />
wor<strong>de</strong>n, beson<strong>de</strong>rs Hans Insered, <strong>de</strong>r vor etlicher Zeit sein Wesen zu<br />
Tepl gehabt.<br />
Pfalzgraf Otto und Herzog Georg verhan<strong>de</strong>ln hierauf untereinan<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r Rentmeister<br />
<strong>de</strong>s letzteren zu Wei<strong>de</strong>n ermahnt die bei<strong>de</strong>n verdächtigen Landsassen<br />
„auf ihr Gelüb<strong>de</strong> zum Besten“; dann wird <strong>de</strong>m König von Behaim gemel<strong>de</strong>t<br />
„Uns ist nicht bekannt, daß diese Täter unter unsern Inwohnern“.<br />
Nach jahrelangem Verhan<strong>de</strong>ln kam bei solchen Fällen von Straßenräuberei<br />
nach damaliger Raubritterart meistens nichts heraus.