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Stellungnahme - Forum Tierversuche in der Forschung

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<strong>Stellungnahme</strong> von Prof. Dr. Michael Rosenberger, Moraltheologe, Rektor <strong>der</strong> KTU L<strong>in</strong>z<br />

Kernfragen <strong>der</strong> ethischen Diskussion<br />

Mensch und Tier:<br />

Was muss gleich, und was muss ungleich behandelt werden?<br />

Kernfragen <strong>der</strong> ethischen Diskussion<br />

„Gleiches muss gleich, Ungleiches ungleich behandelt werden.“ So lautet e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> klassischen und<br />

grundlegenden Axiome <strong>der</strong> Ethik. Wenn es überhaupt e<strong>in</strong>en ethischen Satz gibt, <strong>der</strong> von<br />

VertreterInnen aller Denkrichtungen anerkannt wird, dann hat dieser Satz gute Chancen, es zu se<strong>in</strong>.<br />

Mit ihm ist zugleich vorgezeichnet, worum sich die philosophischen und theologischen Denkschulen<br />

leidenschaftlich streiten: Worauf soll Gleichheit und Ungleichheit bezogen werden? Je nach Antwort<br />

entstehen ganz unterschiedliche ethische Ansätze.<br />

Das gilt <strong>in</strong> paradigmatischer Weise für die Frage des menschlichen Umgangs mit dem Tier: Wor<strong>in</strong><br />

besteht die Gleichheit und wor<strong>in</strong> die Ungleichheit zwischen Mensch und Tier sowie zwischen<br />

menschlichen und tierischen Interessen, Bedürfnissen und Gütern? Im Folgenden sollen die<br />

klassischen Antworten auf diese Frage sehr straff dargestellt werden. Zudem soll jeweils ersichtlich<br />

werden, wie konkrete Konfliktentscheidungen zwischen Mensch und Tier von den VertreterInnen<br />

dieser Richtung gelöst werden.<br />

1. Gleiche Interessen:<br />

Die Pathozentrik des Utilitarismus<br />

E<strong>in</strong>e Vorreiterrolle im mo<strong>der</strong>nen Tierschutz spielt <strong>der</strong> Utilitarismus. Berühmt s<strong>in</strong>d die prophetischen<br />

Worte Jeremy Benthams (1748-1832): „Der Tag mag kommen, an dem die übrigen Geschöpfe jene<br />

Rechte erlangen werden, die man ihnen nur mit tyrannischer Hand vorenthalten konnte… Die Frage<br />

ist nicht: können sie denken? o<strong>der</strong>: können sie sprechen?, son<strong>der</strong>n können sie leiden?“ (Jeremy<br />

Bentham 1789, An Introduction to the Pr<strong>in</strong>ciples of Morals and Legislation, London, Kap. 17 §1 (4))<br />

In diesem Zitat deutet sich an, was für Bentham und die Utilitaristen <strong>der</strong> entscheidende Bezugspunkt<br />

des Gleichheitspr<strong>in</strong>zips ist: Nicht e<strong>in</strong>zelne Subjekte, son<strong>der</strong>n Leid und Freude, mith<strong>in</strong> alle<br />

Empf<strong>in</strong>dungen von Schmerz und Lust. Gleiche Empf<strong>in</strong>dungen müssen gleich, ungleiche ungleich<br />

behandelt werden. Das zeigt sich auch <strong>in</strong> den ersten Sätzen desselben Werks: „Die Natur hat die<br />

Menschheit unter die Herrschaft zweier souveräner Gebieter – Leid und Freude – gestellt. Es ist an<br />

ihnen alle<strong>in</strong> aufzuzeigen, was wir tun sollen, wie auch zu bestimmen, was wir tun werden. Sowohl<br />

<strong>der</strong> Maßstab für Richtig und Falsch als auch die Kette <strong>der</strong> Ursachen und Wirkungen s<strong>in</strong>d an ihrem<br />

Thron festgemacht. Sie beherrschen uns <strong>in</strong> allem, was wir tun, was wir sagen, was wir denken…”<br />

(Jeremy Bentham 1789, An Introduction to the Pr<strong>in</strong>ciples of Morals and Legislation, London,<br />

E<strong>in</strong>führung I.1)<br />

In guter empiristischer Tradition zählt für den Utilitarismus nur, was empirisch nachweisbar ist. Nun<br />

ist aber Subjektse<strong>in</strong> per def<strong>in</strong>itionem nicht objektiv nachweisbar (sonst wäre es ke<strong>in</strong> Subjektse<strong>in</strong>).<br />

Subjekte als solche können folglich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er empiristisch geprägten Ethik ke<strong>in</strong>e Rolle spielen. Was<br />

zählt, s<strong>in</strong>d Empf<strong>in</strong>dungen: Freude, Schmerz, Lust. Je mehr Freude auf dieser Welt empfunden werden<br />

kann, umso besser. Je mehr Schmerz erlitten werden muss, umso schlechter. Das ist es, was<br />

„Pathozentrik“ genannt wird: Im Mittelpunkt utilitaristischer Abwägungen stehen immer Freuden<br />

und Schmerzen.


Nun gilt im Utilitarismus zugleich e<strong>in</strong> strenges Geme<strong>in</strong>wohlpr<strong>in</strong>zip: Jene Handlung bzw. jene<br />

Handlungsregel (um die Frage „Handlung o<strong>der</strong> Regel“ dreht sich e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tensiver <strong>in</strong>nerutilitaristischer<br />

Diskurs) muss gewählt werden, die „das größte Glück <strong>der</strong> größten Zahl“ erbr<strong>in</strong>gt, die also <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Summe ihrer positiven und negativen Folgen am meisten Freude aller schmerzempf<strong>in</strong>denden Wesen<br />

hervorbr<strong>in</strong>gt.<br />

Was im Utilitarismus allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e Rolle spielt, ist die Frage, um wessen Leiden und Freuden es<br />

sich jeweils handelt. Wenn das größte Glück <strong>der</strong> größten Zahl schmerzempf<strong>in</strong>den<strong>der</strong> Wesen dadurch<br />

zu erreichen wäre, dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziges Lebewesen sich unendlich freut und alle an<strong>der</strong>en ger<strong>in</strong>gfügig<br />

leiden, dann müsste auf diese Weise gehandelt werden. Es liegt auf <strong>der</strong> Hand, dass wir das <strong>in</strong>tuitiv als<br />

ungerecht empf<strong>in</strong>den. Hier kommt <strong>der</strong> Utilitarismus an se<strong>in</strong>e Grenzen: Die Verteilung von Freude<br />

und Leid kommt im Kalkül <strong>der</strong> maximalen Glückssumme nicht vor – und jede nachträgliche<br />

E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong>selben wirkt zum<strong>in</strong>dest auf die KritikerInnen nachgeschoben (etwa <strong>der</strong> Verweis auf<br />

den sog. „abnehmenden Grenznutzen“, dass nämlich <strong>der</strong> zweite Apfel schon nicht mehr so gut<br />

schmeckt wie <strong>der</strong> erste und <strong>der</strong> dritte nicht so gut wie <strong>der</strong> zweite, und dass folglich e<strong>in</strong>e egalitäre<br />

Verteilung <strong>der</strong> Güter die Summe an Freude automatisch maximiert).<br />

Grundsätzlich ist damit <strong>der</strong> schmerzfreien Tötung von Lebewesen (e<strong>in</strong>schließlich des Menschen!)<br />

ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong><strong>der</strong>nis <strong>in</strong> den Weg gestellt: Wenn dadurch die Gesamtmenge an Glück vermehrt werden<br />

kann, ist sie legitim. Die meisten mo<strong>der</strong>nen UtilitaristInnen machen allerd<strong>in</strong>gs für „selbstbewusste“<br />

Lebewesen, die ihre eigene Zukunft planen und gestalten, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung. Sie gehen davon aus,<br />

dass <strong>der</strong>en Tötung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Schmerzzufügung wi<strong>der</strong> ihren Willen ihre Zukunftspläne zunichte<br />

machen würde. Das wäre aber e<strong>in</strong>e so gravierende E<strong>in</strong>schränkung, dass diese nicht durch das<br />

gewonnene Glück an<strong>der</strong>er Lebewesen aufgewogen werden kann (so z.B. Peter S<strong>in</strong>ger).<br />

Bezogen auf <strong>Tierversuche</strong>: Sofern <strong>Tierversuche</strong> an nicht „selbstbewussten“ Tieren schmerzfrei<br />

stattf<strong>in</strong>den, ergeben sich ke<strong>in</strong>e Probleme. Die Schmerzzufügung bedarf h<strong>in</strong>gegen zu ihrer<br />

Rechtfertigung e<strong>in</strong>er entsprechenden Aussicht darauf, <strong>der</strong> Menschheit auf mittlere Sicht durch die im<br />

Versuch gewonnenen Erkenntnisse e<strong>in</strong> Mehr an Schmerzen ersparen zu können. Und <strong>Tierversuche</strong><br />

mit „selbstbewussten“ Tieren wie Menschenaffen s<strong>in</strong>d ebenso wenig möglich wie <strong>der</strong>en Tötung am<br />

Ende e<strong>in</strong>er Versuchsanordnung.<br />

2. Gleiche vernunftbefähigte Subjekte:<br />

Die materiale Anthropozentrik Immanuel Kants<br />

Für Immanuel Kant (1724-1804) war die Position des Utilitarismus nicht akzeptabel. Kant sah <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

re<strong>in</strong>en Glücksorientierung ethischer Urteile e<strong>in</strong>e Begründungsform, die auf äußere Ziele rekurriert<br />

und damit heteronom und aposteriorisch (d.h. von äußeren Bed<strong>in</strong>gungen abhängig) angelegt ist.<br />

Ethik aber muss für ihn autonom und apriorisch (d.h. bed<strong>in</strong>gungslos) urteilen, sonst verdient sie ihren<br />

Namen nicht. Und so bietet sich Kant nur e<strong>in</strong>e Möglichkeit: Alle TrägerInnen sittlicher Vernunft, d.h.<br />

alle grundsätzlich zu ethischem Handeln fähigen Wesen, besitzen e<strong>in</strong>e unveräußerliche Würde. Sie<br />

verdienen um ihrer selbst willen Respekt, d.h. sie dürfen nicht ausschließlich unter ihrem<br />

Nutzenaspekt betrachtet werden, son<strong>der</strong>n genießen vorrangig um ihrer selbst willen Achtung und<br />

Schutz ihrer Rechte. Sie haben zudem ke<strong>in</strong>en Preis, s<strong>in</strong>d nicht beliebig gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> austauschbar.<br />

Die Folgerung liegt auf <strong>der</strong> Hand: Weil Kant alle<strong>in</strong> dem Menschen die Fähigkeit ethischer Vernunft<br />

zuspricht, eignet alle<strong>in</strong> ihm Würde – nicht aber den an<strong>der</strong>en Lebewesen <strong>der</strong> Erde. Kant vertritt e<strong>in</strong>e<br />

material anthropozentrische Position: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl <strong>in</strong> de<strong>in</strong>er Person,<br />

als <strong>in</strong> <strong>der</strong> Person e<strong>in</strong>es jeden an<strong>der</strong>n je<strong>der</strong>zeit zugleich als Zweck, niemals als bloßes Mittel<br />

brauchest.“ (Immanuel Kant, GMS AA VI 428f) Alle Menschen s<strong>in</strong>d Selbstzweck, um ihrer selbst willen<br />

zu achten. Alle nichtmenschlichen Lebewesen h<strong>in</strong>gegen haben nur e<strong>in</strong>en Preis, d.h. e<strong>in</strong>en Nutzwert,


<strong>in</strong>sofern sie dem Menschen als nützlich und wertvoll ersche<strong>in</strong>en. Er kann sie gebrauchen wie es ihm<br />

richtig sche<strong>in</strong>t.<br />

Natürlich hat <strong>der</strong> Mensch auch nach Kant e<strong>in</strong>e Pflicht zum humanen Umgang mit Tieren. Dabei<br />

handelt es sich aber nicht um e<strong>in</strong>e Pflicht dem Tier gegenüber, son<strong>der</strong>n um e<strong>in</strong>e Pflicht „<strong>in</strong> Ansehung<br />

<strong>der</strong> Tiere” – gegenüber den an<strong>der</strong>en Menschen (Immanuel Kant, MST AA VI 442-443). Um sich vor<br />

an<strong>der</strong>en Menschen nicht als gewalttätig o<strong>der</strong> roh zu erweisen, muss <strong>der</strong> Mensch sorgsam mit Tieren<br />

umgehen, aber nicht, weil die Tiere sonst Leid empf<strong>in</strong>den würden. Die Schmerzempf<strong>in</strong>dlichkeit <strong>der</strong><br />

Tiere ist für Kant nicht relevant.<br />

Obgleich die radikale Anthropozentrik Kants, die im übersteigerten Rationalismus se<strong>in</strong>er Zeit wurzelt,<br />

heute von den meisten EthikerInnen kritisiert wird, hat sie dennoch weiterh<strong>in</strong> ihre AnhängerInnen.<br />

Dabei bleibt sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nicht aufhebbaren Begründungsdefizit hängen: Warum ist es e<strong>in</strong>e Rohheit,<br />

dem Tier Schmerz zuzufügen, wenn doch <strong>der</strong> Schmerz des Tieres grundsätzlich irrelevant ist, wie Kant<br />

behauptet? Warum befürchtet er, dass Tierquälerei <strong>in</strong> Menschenquälerei münden kann, wenn doch<br />

zwischen Tier und Mensch ke<strong>in</strong>erlei Ähnlichkeit besteht?<br />

Bezogen auf <strong>Tierversuche</strong>: Für Kant wären <strong>Tierversuche</strong> je<strong>der</strong> Art je<strong>der</strong>zeit verantwortbar, solange<br />

sie dem Menschen dienen und dem Tier nicht mehr Schmerzen zufügen, als es für das (rationale)<br />

Versuchsziel nötig ist. Solange die den Tieren zugefügten Übel auf das notwendige M<strong>in</strong>imum<br />

reduziert s<strong>in</strong>d, rechtfertigt jedes vernünftige <strong>Forschung</strong>sziel (auch jenseits von Mediz<strong>in</strong> und<br />

Pharmazie) jeden E<strong>in</strong>satz von Versuchstieren. Das ist e<strong>in</strong>e sehr leicht anwendbare Position. Es fragt<br />

sich aber, ob sie den Tieren h<strong>in</strong>reichend gerecht wird.<br />

3. Gleiche Fähigkeit, e<strong>in</strong> eigenes Leben zu führen:<br />

Tierrechtsansatz und Lebewesengerechtigkeit<br />

An<strong>der</strong>s als im Falle von Patho- und Anthropozentrik weisen jene Argumentationen, die oft unter dem<br />

Sammelbegriff „Biozentrik“ zusammengefasst werden, e<strong>in</strong>e viel größere Bandbreite und<br />

Unterschiedlichkeit auf. Es gibt nicht „die Biozentrik“. Geme<strong>in</strong>sam ist jedoch die Kritik an Kant (s.o.)<br />

und am Utilitarismus sowie die Begründung für die Annahme e<strong>in</strong>er Eigenwertigkeit<br />

nichtmenschlicher Lebewesen. Am Utilitarismus stört die VertreterInnen dieser Positionen dabei v.a.,<br />

dass dort die Individuen als solche ke<strong>in</strong>e Rolle spielen. Tom Regan karikiert treffend: „E<strong>in</strong>e Tasse<br />

enthält verschiedene Flüssigkeiten, manchmal süß, manchmal bitter, manchmal e<strong>in</strong> Gemisch aus<br />

beidem. Was von Wert ist, s<strong>in</strong>d die Flüssigkeiten: je süßer, desto besser; je bitterer, umso schlechter.<br />

Die Tasse, <strong>der</strong> Behälter, besitzt ke<strong>in</strong>en Wert. Für den Utilitarier s<strong>in</strong>d Sie und ich wie die Tassen: Wir<br />

besitzen ke<strong>in</strong>en Wert als Individuum… Was von Wert ist, ist das, wofür wir als Behälter dienen.“ (Tom<br />

Regan, <strong>in</strong>: Alberto Bondolfi 1994, 114f).<br />

Dem stellen alle hier genannten Positionen e<strong>in</strong>en unveräußerlichen Eigenwert bzw. e<strong>in</strong>e<br />

geschöpfliche Würde sämtlicher Lebewesen (bzw. im Falle <strong>der</strong> Tierrechtsauffassung nur <strong>der</strong> Tiere)<br />

gegenüber. Diese Grundannahme, dass jedes Leben e<strong>in</strong>e Würde hat, begründen sie relativ<br />

konvergent: Jedes Lebewesen hat eigene Güter, die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fähigkeit zusammenfassen lassen,<br />

sich selbst zu entfalten und zu entwickeln (Paul W. Taylor). Jedes Lebewesen hat e<strong>in</strong> praktisches<br />

Selbstverhältnis, es setzt sich eigene Ziele und verfolgt diese mit den ihm eigenen Mitteln, es ist<br />

freies „Subjekt von Zwecken“ (Friedo Ricken). Jedes Lebewesen ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong> sich geschlossenes Zentrum<br />

des Bewertens und Vorziehens („center of appreciation and preference“) und folglich wertvoll<br />

(valuable), weil mit <strong>der</strong> Fähigkeit zum eigenständigen Werten (value-ability) begabt (Fre<strong>der</strong>ick Ferré).<br />

Die Frage, an <strong>der</strong> sich die „biozentrischen“ Ansätze scheiden, ist die, welche Relevanz die<br />

Zuschreibung e<strong>in</strong>er „Würde“ an alle Lebewesen (bzw. an alle Tiere) für konkrete Güterabwägungen


im Konfliktfall bedeutet. Hier werden v.a. zwei Entwürfe vertreten:<br />

3.1 Tierrechte: Absolute Rechte aller Subjekte<br />

Tom Regan begründet die Zuweisung von Würde mit <strong>der</strong> Fähigkeit, Subjekte des eigenen Lebens zu<br />

se<strong>in</strong>. Diese Fähigkeit schreibt er allen Menschen zu, auch geistig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten, aber auch höheren<br />

Tieren, namentlich den Säugetieren, weil sie nämlich die Fähigkeit besitzen, bewusst Handlungen <strong>in</strong><br />

Gang zu setzen, um die eigenen Wünsche zu befriedigen. Damit zeigen sie e<strong>in</strong>en gewissen<br />

Zukunftsbezug. Sie haben folglich nach Regan <strong>in</strong>härenten Wert und verdienen den bed<strong>in</strong>gungslosen<br />

Respekt des Menschen.<br />

Was heißt das für den konkreten Umgang mit Tieren? Regan folgert im Rahmen se<strong>in</strong>er „Rechte-<br />

Auffassung” sehr kompromisslos, höhere Tiere dürften überhaupt nicht (!) unter Nutzenaspekten<br />

betrachtet, ihre Rechte auf ke<strong>in</strong>en Fall e<strong>in</strong>geschränkt o<strong>der</strong> genommen werden – es sei denn sie<br />

bedrohten das Leben e<strong>in</strong>es Menschen. Unter Absehung von <strong>der</strong> Tatsache, dass Menschen e<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

zwar nicht vorrangig o<strong>der</strong> ausschließlich, aber doch auch (!) unter Nutzenaspekten betrachten (und<br />

im Kontext des Kant’schen Würdetheorems auch betrachten dürfen!), for<strong>der</strong>t Regan damit klar und<br />

deutlich die „völlige Auflösung <strong>der</strong> kommerziellen Tierwirtschaft”, die gänzliche Beendigung des<br />

Jagens und den vollständigen Verzicht auf <strong>Tierversuche</strong> (Tom Regan, <strong>in</strong>: Alberto Bondolfi (hg) 1994,<br />

107).<br />

Bei weniger entwickelten Tieren, d.h. jenen, die wir nicht zu den Säugetieren zählen, wäre nach<br />

Regan pr<strong>in</strong>zipiell e<strong>in</strong>e Nutzung denkbar. Jedoch wüssten wir zu wenig, um hier ganz sicher zu gehen,<br />

dass sie nicht zu den „Subjekten e<strong>in</strong>es Lebens“ gehören. Zudem könnte ihre Nutzung dazu führen,<br />

dass <strong>der</strong> Mensch den Respekt gegenüber jenen Tieren verliert, die e<strong>in</strong>deutig solche Subjekte s<strong>in</strong>d.<br />

Bezogen auf <strong>Tierversuche</strong> ergibt sich hier das klarste, zugleich aber alle Debatten abbrechende<br />

Statement: Ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger Tierversuch ist verantwortbar.<br />

3.2 Lebewesengerechtigkeit:<br />

Gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abwägbare Güter aller Subjekte<br />

Mit Regan teilen die Ansätze e<strong>in</strong>er Lebewesengerechtigkeit se<strong>in</strong>e Begründungsfigur für die<br />

Zuschreibung von Würde an bestimmte Subjekte: Diese s<strong>in</strong>d Träger e<strong>in</strong>es eigenständigen<br />

Lebensvollzugs, und deswegen gebührt ihnen Respekt. Gleichzeitig kritisieren sie am Utilitarismus<br />

wie an Regan, dass diese die nicht schmerzempf<strong>in</strong>denden Lebewesen nicht berücksichtigen, also die<br />

Pflanzen. Diese fallen utilitaristisch betrachtet aus je<strong>der</strong> Güterabwägung und im Rahmen des<br />

Tierrechtsansatzes aus je<strong>der</strong> Zuschreibung von Rechten heraus, sie kommen folglich wie bei Kant nur<br />

unter ihrem Nutzenaspekt vor. Aber auch Pflanzen leben ihr eigenes Leben, haben autonome<br />

Strebungen und verdienen daher im Rahmen e<strong>in</strong>er Lebewesengerechtigkeit die Zuschreibung e<strong>in</strong>es<br />

Eigenwerts bzw. geschöpflicher Würde.<br />

Nun setzt die Tierrechtsposition die Zuschreibung von Würde mit e<strong>in</strong>em sehr rigorosen<br />

Nutzungsverbot gleich. Dem gegenüber orientieren sich VertreterInnen e<strong>in</strong>er Pflicht zur<br />

Gerechtigkeit gegenüber allen Lebewesen an jenem Status, den das Würdetheorem Kants für die<br />

Behandlung von Menschen hat, und übertragen diesen im Analogieverfahren auf nichtmenschliche<br />

Lebewesen: So wie die Achtung <strong>der</strong> Menschenwürde nicht automatisch die absolute, bed<strong>in</strong>gungslose<br />

Geltung von Menschenrechten erfor<strong>der</strong>t, son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong>en bed<strong>in</strong>gungslose E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong><br />

unparteiische Abwägungen im Konfliktfall, so müssen auch jene Güter, die Tieren o<strong>der</strong> Pflanzen<br />

zugeschrieben werden, unvore<strong>in</strong>genommen <strong>in</strong> Güterabwägungen e<strong>in</strong>gebracht werden – nicht mehr,<br />

aber auch nicht weniger. Das Gut e<strong>in</strong>es Tieres o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Pflanze darf nicht bereits deswegen<br />

h<strong>in</strong>tangestellt werden, weil es das Gut e<strong>in</strong>es nichtmenschlichen Lebewesens ist. Gleiche Güter von


Mensch und Tier s<strong>in</strong>d gleich zu gewichten, egal ob es sich im E<strong>in</strong>zelfall um Güter e<strong>in</strong>es Menschen<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Tieres handelt.<br />

Dabei geben Friedo Ricken und Michael Rosenberger auch Maßstäbe dafür an, wann solche Güter als<br />

„gleich“ zu gelten haben. Sofern e<strong>in</strong> Lebewesen mit dem gleichermaßen <strong>in</strong>tensiven vegetativen<br />

Strebevermögen (empirisch zu messen etwa an <strong>der</strong> durchschnittlichen Lebenserwartung dieser Art)<br />

und mit dem gleichen Bewusstse<strong>in</strong>sgrad (zu messen z.B. an <strong>der</strong> Komplexität des zentralen<br />

Nervensystems und <strong>der</strong> Vielfalt des Verhaltensrepertoires) nach dem gleichen Gut strebt, ist dieses<br />

Gut für das betreffende Lebewesen ebenso stark zu gewichten wie für e<strong>in</strong>en Menschen. Es ist e<strong>in</strong><br />

Unterschied, ob wir e<strong>in</strong>en Grashalm töten (Lebenserwartung e<strong>in</strong>ige Wochen) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Riesenschildkröte (Lebenserwartung größer 100 Jahre). Und es ist e<strong>in</strong> Unterschied, ob wir e<strong>in</strong> R<strong>in</strong>d<br />

töten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en unendlich <strong>in</strong>telligenteren Delf<strong>in</strong>.<br />

Die Schwierigkeit des Ansatzes e<strong>in</strong>er Lebewesengerechtigkeit liegt freilich dar<strong>in</strong>, dass<br />

Gerechtigkeitsüberlegungen bereits im zwischenmenschlichen Bereich relativ komplexen Regeln<br />

folgen. Die aktuellen Debatten über e<strong>in</strong> gerechtes System <strong>der</strong> Kranken- o<strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

etwa zeigen, wie schwierig im E<strong>in</strong>zelfall zu bestimmen ist, was es heißt, im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen<br />

Möglichkeiten „jedem das Se<strong>in</strong>e“ zukommen zu lassen.<br />

Aber auch die Vorteile e<strong>in</strong>es Ansatzes <strong>der</strong> Lebewesengerechtigkeit liegen auf <strong>der</strong> Hand: Erstens<br />

knüpft er an e<strong>in</strong>e weit über 2000 Jahre alte Tradition an, <strong>in</strong>dem e<strong>in</strong>fach <strong>der</strong> AdressatInnenkreis des<br />

klassischen Gerechtigkeitskonzepts erweitert wird. Und zweitens def<strong>in</strong>iert er Gerechtigkeit nicht<br />

zeitlos, son<strong>der</strong>n abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen gesellschaftlichen und geschichtlichen Situation: In e<strong>in</strong>er<br />

Zeit, da e<strong>in</strong> Bauer mit se<strong>in</strong>er vielköpfigen Familie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen engen Schlafzimmer schlief, war<br />

es womöglich gerecht, e<strong>in</strong> Schwe<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e enge Box zu sperren. Menschen und Tiere hatten beide<br />

kaum das Nötigste zum Überleben – sie teilten solidarisch die geme<strong>in</strong>same Not. In e<strong>in</strong>er Zeit freilich,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>in</strong> üppigem Wohlstand lebt, dann aber das Billigschnitzel kauft,<br />

muss die gängige Massentierhaltung als verachtend und entwürdigend angesehen werden.<br />

Bezogen auf <strong>Tierversuche</strong>: Im Rahmen e<strong>in</strong>er Gerechtigkeitsvorstellung bedarf es relativ komplexer<br />

Abwägungsprozesse, um die Verantwortbarkeit e<strong>in</strong>es Tierversuchs zur <strong>Forschung</strong> festzustellen. Bei<br />

<strong>Tierversuche</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grundlagenforschung wird dabei nicht übersehen werden dürfen: Wissen ist im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er Gerechtigkeitstheorie ke<strong>in</strong> Selbstzweck. <strong>Forschung</strong>sfreiheit kann vielmehr nur <strong>in</strong>sofern<br />

e<strong>in</strong> Gut se<strong>in</strong>, als sie dem Leben dient. Ohne die <strong>Forschung</strong> völlig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Nutzenb<strong>in</strong>dung zu pressen<br />

muss deshalb (bei allem Wissen um die Ungenauigkeit solcher Prognosen) gefragt werden, wie<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich es ist, dass bestimmte <strong>Forschung</strong>sprojekte auf lange Sicht dem Wohl <strong>der</strong> Lebewesen<br />

dienen.<br />

Konkret werden Gerechtigkeitstheoretiker die Frage <strong>der</strong> <strong>Tierversuche</strong> unter die<br />

Verteilungsgerechtigkeit stellen: E<strong>in</strong>e Gesellschaft als ganze beansprucht, Tiere zu nutzen – wie weit<br />

darf sie dabei gehen? Aristoteles hat hierfür als Kriterium die geometrische Gleichheit angesetzt.<br />

Jedes Individuum soll den gleichen Anteil se<strong>in</strong>er Bedürfnisse erfüllt bekommen.<br />

* Für die Haltung von Versuchstieren heißt das (wie für die Haltung an<strong>der</strong>er Nutztiere auch): E<strong>in</strong>e<br />

Gesellschaft muss ihren Nutztieren das gleiche Vielfache von <strong>der</strong>en Existenzm<strong>in</strong>imum geben, das sie<br />

selbst durchschnittlich von ihrem Existenzm<strong>in</strong>imum genießt.<br />

* Für die Schmerzzufügung heißt es über das <strong>in</strong> allen hier dargestellten Ansätzen geltende<br />

Übelm<strong>in</strong>imierungsgebot h<strong>in</strong>aus: Die Menschen müssten bereit se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> gewisses (!) Maß an<br />

Schmerzen selbst zu erleiden, sofern sie dessen L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung nicht an<strong>der</strong>s als durch Schmerzzufügung<br />

an Versuchstiere erreichen könnten.<br />

* Für die Tötung von Versuchstieren heißt es: Wie bei Nutztieren g<strong>in</strong>ge es darum, e<strong>in</strong><br />

verantwortbares, d.h. angemessenes Maß <strong>der</strong> Zahl an Tieren zu suchen, das man aufs Ganze gesehen


töten darf, damit entsprechend weniger Menschen sterben. E<strong>in</strong> solches Maß hängt auf Seiten des<br />

Menschen sicher von <strong>der</strong> Dr<strong>in</strong>glichkeit des erstrebten Versuchsziels ab (wie viele menschliche<br />

Lebensjahre lassen sich durch e<strong>in</strong>e Grundlagenerkenntnis mittelbar gew<strong>in</strong>nen?), auf Seiten des Tieres<br />

von <strong>der</strong> Intensität se<strong>in</strong>es vegetativen Strebevermögens (um wie viel verkürzt man das Leben des<br />

Versuchstieres?).<br />

4. Perspektiven <strong>der</strong> weiteren Diskussion<br />

Von den vier dargestellten Ansätzen zeigen zwei die Enden e<strong>in</strong>er Skala an: Während <strong>der</strong> Tierrechte-<br />

Ansatz <strong>Tierversuche</strong> gänzlich ablehnt, gestattet diese <strong>der</strong> anthropozentrische Ansatz mit <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zigen<br />

E<strong>in</strong>schränkung größtmöglicher Rationalität (Übelm<strong>in</strong>imierung, vernünftige <strong>Forschung</strong>sziele). Beide<br />

Ansätze s<strong>in</strong>d ausgesprochen e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong> konkrete ethische Urteile umzusetzen. Sie reduzieren jedoch<br />

die Komplexität <strong>der</strong> Realität erheblich: We<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e schlichte Gleichsetzung von Mensch und Tier<br />

noch das Postulat e<strong>in</strong>es radikalen, analogielosen Bruchs zwischen beiden wird <strong>der</strong> Wirklichkeit<br />

gerecht.<br />

Dem gegenüber versuchen die beiden an<strong>der</strong>en Ansätze, Pathozentrik und Lebewesengerechtigkeit,<br />

Ähnlichkeit und Verschiedenheit von Mensch und Tier zugleich zu berücksichtigen.<br />

Notwendigerweise werden sie dadurch komplexer und bedürfen umfangreicher Differenzierungen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Frage, ob und unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen es dem Menschen überhaupt erlaubt<br />

se<strong>in</strong> kann, aktiv Leid (von Tieren) zu erzeugen, um ggf. Leid (von Menschen) zu vermeiden, ob und<br />

wie weit also das Glück <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en auf Kosten des an<strong>der</strong>en zugefügten Leids „erkauft“ werden darf<br />

(vgl. dazu bes. Ursula Wolf 1990,1005-115), ist hier e<strong>in</strong>e Schlüsselfrage für beide Ansätze.<br />

Die Debatte dürfte darauf h<strong>in</strong>auslaufen zu prüfen, wie weit sich im Zusammenhang dieser beiden<br />

Ansätze „Faustregeln“ aufstellen lassen, die im Alltag von <strong>Forschung</strong>se<strong>in</strong>richtungen und diese<br />

beaufsichtigenden Behörden handhabbar s<strong>in</strong>d. Vielleicht lassen sich solche Faustregeln aus <strong>der</strong> nach<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von GG Art. 20a entwickelten Rechtspraxis herauskristallisieren und auf ihre Aff<strong>in</strong>ität<br />

zu Pathozentrik und Lebewesengerechtigkeit prüfen. Dann könnte die Ethiktheorie von <strong>der</strong><br />

Rechtspraxis lernen und umgekehrt.<br />

Literatur: Alfons Auer 1981, Der Mensch – „Partner” <strong>der</strong> Natur?: H. Gauly u.a. (hg), Im Gespräch: Der<br />

Mensch, Düsseldorf, 65-78; Heike Baranzke 1995, Die Mensch-Tier-Beziehung <strong>in</strong> Kirche und<br />

Umweltbewegung <strong>der</strong> DDR. H<strong>in</strong>tergründe zu e<strong>in</strong>em vernachlässigten Thema: ZEE 39, 65-74; Dieter<br />

Birnbacher (hg) 1997, Ökophilosophie, Stuttgart; Alberto Bondolfi (hg) 1994, Mensch und Tier.<br />

Ethische Dimensionen ihres Verhältnisses, Freiburg CH; Stephen R.L. Clark 1977, The Moral Status of<br />

Animals, Oxford; Stephen R.L. Clark 1997, Animals and Their Moral Stand<strong>in</strong>g, London; Andreas Flury<br />

1999, Der moralische Status <strong>der</strong> Tiere, Freiburg i.B./ München; Andrew L<strong>in</strong>zey 1987, Christianity and<br />

the Rights of Animals, London; Andrew L<strong>in</strong>zey 1994, Animal Theology, London/ Chicago; Johannes<br />

Reiter 1993, <strong>Tierversuche</strong> und Tierethik: StZ 211, 451-463; Friedo Ricken 1987, Anthropozentrismus<br />

o<strong>der</strong> Biozentrismus? ThPh 62, 1-21; Michael Rosenberger, Was dem Leben dient. Schöpfungsethische<br />

Weichenstellungen im konziliaren Prozess <strong>der</strong> Jahre 1987-89, Stuttgart; Michael Rosenberger, Im<br />

Zeichen des Lebensbaumes. E<strong>in</strong> theologisches Lexikon <strong>der</strong> christlichen Schöpfungsspiritualität,<br />

Würzburg; Michael Schlitt 1992, Umweltethik, Pa<strong>der</strong>born; Peter S<strong>in</strong>ger (hg) 1986, Verteidigt die<br />

Tiere, Wien; Peter S<strong>in</strong>ger 19942, Praktische Ethik, Stuttgart; Gotthard M. Teutsch 1987, Mensch und<br />

Tier. Lexikon <strong>der</strong> Tierschutzethik, Gött<strong>in</strong>gen, bes. 139f; Jean Claude Wolf 1993, Tierethik. Neue<br />

Perspektiven für Menschen und Tiere, Fribourg; Ursula Wolf 1990, Das Tier <strong>in</strong> <strong>der</strong> Moral, Frankfurt.

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