Der Fall der Woche
D E R F A L L D E R W O C H E - 1 9 / 2 0 2 2
DR. HARTMUT FRENZEL
K O N T A K T I E R E N S I E M I C H U N T E R
Büroadresse:
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
frenzel@dr-frenzel.com
Ich wurde überrascht. Mir wurde in einer Mail durch einen
für das Thema Arbeitsschutz sensibilisierten Beschäftigten
mitgeteilt, dass der Fachingenieur Brandschutz jetzt die
Planung der Feuerlöscher fertiggestellt habe. Und auch ich
müsse doch wohl über die Planung Bescheid wissen – es
sollen CO₂-Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Die
Bauleitung und auch der Fachingenieur hatten mal wieder
vergessen, mich zu informieren.
Problem:
Eine Gefährdungsbeurteilung ist noch nicht erstellt.
Doch wie so oft: Gut gemeint ist nicht gut gemacht, da nicht
richtig durchdacht.
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+49 160 2912140 (Mobil)
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Die Nutzung von CO₂-Feuerlöschern kann insbesondere in
kleinen und engen Räumen plötzlich lebensgefährlich
werden. Voraussetzung für die Bereitstellung von CO₂-
Feuerlöschern ist – auch hier – eine
Gefährdungsbeurteilung.
Die DGUV-Information 205–034, Oktober 2019, bietet Ihnen
in diesem Zusammenhang eine gute Hilfestellung. Sie finden
dort nicht nur Grundlagenwissen, sondern auch
Empfehlungen zur Kennzeichnung sowie Informationen zum
richtigen Verhalten beim Löscheinsatz.
Fordern Sie Unterstützung bei der Erstellung der
Gefährdungsbeurteilung bei Ihrer Fachkraft für
Arbeitssicherheit (SIFA) ein.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung.
Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen.
Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und
verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel