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Verbandsmagazin JAWOHL Ausgabe 1 / 2022

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Michael Engler: Die alten BAV-Verträge bleiben bestehen.

Alle Mitarbeitenden, die durch die neue AWO Rente

bessergestellt wären, bekommen ein individuelles Aufstockungsangebot,

um den maximalen Arbeitgeberzuschuss

zu erhalten. Sie können dann selbst entscheiden,

ob sie das Angebot annehmen oder nicht.

Betriebliche Altersvorsorgeverträge von vorhergehenden

Arbeitgebern können derzeit leider nicht weitergeführt

werden. Hintergrund ist die Sicherstellung einer fairen,

gleichberechtigten Arbeitgeberzuschussregelung für alle

Mitarbeitenden im Verband. Zudem ist der Verwaltungsaufwand

unterschiedlicher BAV-Verträge durch die Personalabteilung

nicht darstellbar.

Doreen Lachmann: Was ist das Besondere an der AWO

Rente im Vergleich zu anderen betrieblichen Altersvorsorgen

Michael Engler: Das Verhältnis von Eigenbeitrag zu Arbeitgeberzuschuss

ist besonders attraktiv und deutlich

besser als bei vielen anderen Arbeitgebern.

Doreen Lachmann: Einige Arbeitnehmer innen verlassen

sich bei der Altersvorsorge ganz aufs Eigenheim. Wie

schätzen Sie diese Möglichkeit als Absicherung im Vergleich

zur AWO Rente ein

Michael Engler: Die AWO Rente ist davon unabhängig zu

betrachten. Es ist natürlich ein Vorteil, wenn man im Alter

mietfrei wohnen kann. Trotzdem gibt es auch dann monatliche

Kosten für Nahrungsmittel und Nebenkosten wie

Heizung und Wasser. Hier kann es sich lohnen, wenn diese

Kosten zum Teil aus der BAV bedient werden können.

So bleibt mehr von der gesetzlichen Rente.

oder als Kapitalabfindung

oder als Kapitalabfindung

Mein Fazit: Ich bin seit vielen Jahren als BAV- sowie

Lebensversicherungsberater tätig, die AWO Rente ist eine

gute Alternative zur klassischen Renten- und Lebensversicherung

und für jedes Portemonnaie geeignet.

Kontakt Personalabteilung:

Doreen Lachmann

Telefon: -

bav awo-mittewest-thueringen.de

Die ausgewiesenen Prognose-Werte können nicht garantiert werden.

Die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen können über bzw. unter

diesen Prognosen liegen. Zum Rentenbeginn erhalten Sie mindestens

die garantierten Leistungen - also Ihre eingezahlten Beträge. Die

späteren Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig

(Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner).

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