Verbandsmagazin JAWOHL Ausgabe 1 / 2022
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Michael Engler: Die alten BAV-Verträge bleiben bestehen.
Alle Mitarbeitenden, die durch die neue AWO Rente
bessergestellt wären, bekommen ein individuelles Aufstockungsangebot,
um den maximalen Arbeitgeberzuschuss
zu erhalten. Sie können dann selbst entscheiden,
ob sie das Angebot annehmen oder nicht.
Betriebliche Altersvorsorgeverträge von vorhergehenden
Arbeitgebern können derzeit leider nicht weitergeführt
werden. Hintergrund ist die Sicherstellung einer fairen,
gleichberechtigten Arbeitgeberzuschussregelung für alle
Mitarbeitenden im Verband. Zudem ist der Verwaltungsaufwand
unterschiedlicher BAV-Verträge durch die Personalabteilung
nicht darstellbar.
Doreen Lachmann: Was ist das Besondere an der AWO
Rente im Vergleich zu anderen betrieblichen Altersvorsorgen
Michael Engler: Das Verhältnis von Eigenbeitrag zu Arbeitgeberzuschuss
ist besonders attraktiv und deutlich
besser als bei vielen anderen Arbeitgebern.
Doreen Lachmann: Einige Arbeitnehmer innen verlassen
sich bei der Altersvorsorge ganz aufs Eigenheim. Wie
schätzen Sie diese Möglichkeit als Absicherung im Vergleich
zur AWO Rente ein
Michael Engler: Die AWO Rente ist davon unabhängig zu
betrachten. Es ist natürlich ein Vorteil, wenn man im Alter
mietfrei wohnen kann. Trotzdem gibt es auch dann monatliche
Kosten für Nahrungsmittel und Nebenkosten wie
Heizung und Wasser. Hier kann es sich lohnen, wenn diese
Kosten zum Teil aus der BAV bedient werden können.
So bleibt mehr von der gesetzlichen Rente.
oder als Kapitalabfindung
oder als Kapitalabfindung
Mein Fazit: Ich bin seit vielen Jahren als BAV- sowie
Lebensversicherungsberater tätig, die AWO Rente ist eine
gute Alternative zur klassischen Renten- und Lebensversicherung
und für jedes Portemonnaie geeignet.
Kontakt Personalabteilung:
Doreen Lachmann
Telefon: -
bav awo-mittewest-thueringen.de
Die ausgewiesenen Prognose-Werte können nicht garantiert werden.
Die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen können über bzw. unter
diesen Prognosen liegen. Zum Rentenbeginn erhalten Sie mindestens
die garantierten Leistungen - also Ihre eingezahlten Beträge. Die
späteren Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig
(Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner).