Handwerk-MG 3/2022
Handwerk und Hochschule - Die Präsidenten der Hochschule Niederrhein und der Handwerkskammer Düsseldorf freuen sich mit der ersten Absolventin des „Trialen Studiums“ über den Erfolg der Mönchengladbacher Verbindung von betrieblicher und akademischer Ausbildung.
Handwerk und Hochschule - Die Präsidenten der Hochschule Niederrhein und der Handwerkskammer Düsseldorf freuen sich mit der ersten Absolventin des „Trialen Studiums“ über den Erfolg der Mönchengladbacher Verbindung von betrieblicher und akademischer Ausbildung.
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Fortsetzung des NRW-Förderprogramms zur Ausbildung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zahlt bis zu 7.800 Euro Zuschuss zur
Ausbildungsvergütung an die Betriebe, die eine zusätzliche Ausbildungsstelle für junge Erwachsene
mit „eingeschränkter Ausbildungsmarktperspektive“ einrichten. Weitere Unterstützung erhalten die
Betriebe durch begleitende Betreuung des Berufsbildungszentrums Mönchengladbach e. V.
Das Ausbildungsprogramm NRW hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam
Chancen zu eröffnen. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef
Laumann erläutert in seinem Geleitwort: „Eine abgeschlossene
Ausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und
der erste Schritt in eine erfolgreiche berufliche und private Zukunft.
Gemeinsam mit den Unternehmen wollen wir Jugendlichen, die
es schwer haben, die Chance auf einen Berufsabschluss geben.“
Was wird gefördert?
Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten
in den ersten 24 Monaten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
in Höhe von 325 Euro im Monat beziehungsweise 190 Euro
bei verringerter Ausbildungsvergütung für Teilzeitausbildungen.
Um die Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und den
jungen Erwachsenen individuelle Hilfestellung zu geben, finanziert
das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch das
Berufsbildungszentrum Mönchengladbach e. V. (Bbz) als dafür
zertifizierter Bildungsträger.
Wer kann teilnehmen?
Am Programm beteiligen können sich alle Handwerksbetriebe mit
Ausbildungsberechtigung. Eine Ausnahme gilt für Berufe, in denen
Steigern Sie Ihre Chancen
durch eine Weiterbildung in Ihrem Wunschberuf
beim Berufsbildungszentrum Mönchengladbach
- Partner des Handwerks -
Unser Angebot:
• Friseur/-in (Umschulung, 24 Monate, Vollzeit; 30 Monate, Teilzeit)
• Modulare Weiterbildung Friseur/-in (Für Teilnehmende mit
Gesellenbrief, die längere Zeit nicht als Friseur/-in tätig waren)
• Maler und Lackierer/-in
(Umschulung, 24 Monate)
• Teilqualifizierung zum/zur Maler und Lackierer/-in
(5 Module, verschiedene Laufzeiten)
Auf Anfrage:
• Fachkraft für Metalltechnik (Umschulung, 16 Monate)
• Metallbauer/-in Fachrichtung Konstruktionstechnik
(Umschulung, 28 Monate)
• CNC-Kurse Drehen und Fräsen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de | KURSNET
www.bbz-mg.de
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Finanziell
gefördert
durch Bildungsgutschein
oder
-chancengesetz
umlagefinanzierte Ausbildungsvergütungen gezahlt werden.
Die Förderung soll den Betrieben die Möglichkeit geben, durch
zusätzliche Ausbildungsplätze den notwendigen Fachkräftenachwuchs
zu sichern. Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben,
sollen leichter in die Ausbildung einsteigen können. Die jungen
Ausbildungssuchenden mit schlechteren Startbedingungen werden
dem Berufsbildungszentrum von den Berufsberatungen der
Arbeitsagentur und des Jobcenters Mönchengladbach vorgeschlagen.
Das Bbz gewinnt seinerseits interessierte Ausbildungsbetriebe
für das Programm. Die Betriebe schließen dann einen
regulären betrieblichen Ausbildungsvertrag mit den Teilnehmern
ab. Das Bbz erhält den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung vom
Ministerium und leitet ihn an die Ausbildungsbetriebe weiter.
u Interessierte Betriebe werden gebeten, sich ab sofort beim
Berufsbildungszentrum Mönchengladbach e. V. zu melden,
das sie umfassend informiert, sich um die bürokratischen Hürden
kümmert und zum Beispiel auch beim erforderlichen Nachweis
hilft, dass der Ausbildungsplatz tatsächlich zusätzlich eingerichtet
wird. Kontakt:
Bernd Lange, Tel. 02161 49694-54, lange@bbz-mg.de, und
Sylwia Pietrowski, Tel. 02161 49694-62, pietrowski@bbz-mg.de.
Nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand!
Wir bilden Sie zum Schweißer
in allen gängigen Verfahren aus, unabhängig von Ihrer Vorbildung.
Wir bieten Ihnen:
• über 50 moderne Ausbildungsplätze
• Ausbildung nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes
für Schweißtechnik und verwandte Verfahren
• 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
unter bestimmten Voraussetzungen möglich
• Training in virtueller Umgebung (Virtual Reality)
• Eigenes Durchstrahlungslabor im Haus
• Täglicher Lehrgangsbeginn möglich
Start ins Ausbildungsjahr 2022/2023
Die Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach betreut aktuell rund 30 der über 100 anerkannten
Ausbildungsberufe im Handwerk. Sie arbeitet dazu mit elf Berufskollegs in der Stadt und der Region
zusammen. Zum Anmeldeverfahren sowie zu den Einschulungsterminen des neuen Lehrjahrs ab
1. August 2022 geben wir hier einen Überblick.
Anmeldeverfahren bei den Berufskollegs
Wir bitten die Ausbildungsbetriebe, die neuen Auszubildenden
unbedingt vor der Einschulung bei dem für sie zuständigen Berufskolleg
anzumelden. Die Bildungseinrichtungen stellen dazu in
der Regel auf ihrer Webseite ein Anmeldeformular zur Verfügung,
das entweder heruntergeladen und ausgedruckt oder direkt online
ausgefüllt und gesendet werden kann.
Anmeldung „Schüler online“
In Mönchengladbach wird seit einiger Zeit außerdem das zentrale
Anmeldeverfahren „Schüler online“ eingesetzt. Alle städtischen
Berufskollegs sind daran angebunden. Das Programm überträgt
die Verantwortung zur Anmeldung vom Ausbildungsbetrieb auf
die angehenden Auszubildenden.
Einschulungstermine der Berufskollegs
Solang „Schüler online“ noch nicht zur Routine geworden ist,
bitten wir die Ausbildungsbetriebe, ihre angehenden Auszubildenden
weiter über den entsprechenden Einschulungstermin zu
unterrichten. Zur Einschulung sind Schreibmaterial, der Ausbildungsvertrag
und das letzte Zeugnis (höchster Schulabschluss)
Sofern bereits ein Ausbildungsvertrag vorliegt, melden sie sich
noch aus ihrer abgebenden Schule heraus selbstständig online auf
der Plattform Schueleranmeldung.de bei dem für sie zuständigen
Berufskolleg an. Von ihrer abgebenden Schule erhalten sie dazu
ein Anfangspasswort.
Nach einer erfolgreichen Anmeldung ihrer dualen Ausbildung am
zuständigen Berufskolleg werden die angehenden Auszubildenden
dann direkt von der Bildungseinrichtung über alle weiteren
Schritte, zum Beispiel die Termine für die Einschulung und die
Unterrichtszeiten, informiert. Für die Ausbildungsbetriebe entfällt
folglich die Verpflichtung, diese Informationen selbst an die neuen
Nachwuchskräfte zu übermitteln.
mitzubringen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das
zuständige Berufskolleg oder an die Ausbildungsabteilung der
Kreishandwerkerschaft (Kontakt siehe Seite 4).
Alle Termine und Infos auf den Seiten 20 und 21 u
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