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Folder 2022

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Hoher Informationsgehalt · Mischung aus Tradition und Innovation · Starker regionaler Bezug


Von Bregenz bis Warth

Bodensee

Bezirk Bregenz

Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Wolfurt, Buch, Schwarzach, Bildstein, Hard, Höchst,

Fußach, Gaißau, Lochau, Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg, Möggers, Langen, Sulzberg,

Doren, Riefensberg, Krumbach, Hittisau, Sibratsgfäll, Lingenau, Langenegg, Alberschwende,

Egg, Andelsbuch, Schwarzenberg, Reuthe, Bezau, Bizau, Mellau, Schnepfau, Au, Damüls,

Schoppernau, Schröcken, Warth

Regional · Politisch Unabhängig · Vertrauenswürdig


Wir sind

Das „Gemeindeblatt für die Landeshauptstadt

Bregenz sowie für die

Marktgemeinden und Gemeinden des

Bezirkes Bregenz“ erscheint

seit Juni 1945 jeden Freitag als

Abonnentenzeitung.

Im Jahr 2000 wurde das

Erscheinungsbild „aufgefrischt“.

Gegründet wurde das Gemeindeblatt

im Jahr 1888 von Wendelin Rädler aus

Wolfurt und Johann Kohler aus

Schwarzach um über Belange der

Gemeinden Wolfurt und Schwarzach

berichten zu können.

Die Möglichkeit, dem Bürger durch jede

Art von Information Vorteile zu schaffen,

nützten im Laufe der folgenden Jahre

weitere Gemeinden. So entstand für die

Gemeinden des Bregenzerwaldes, des

Leiblachtales, des Rheindeltas und der

Hofsteiggemeinden jeweils ein eigenes

Gemeindeblatt. Später wurden aus

verschiedenen Gründen die

Informationsblätter zusammengelegt.

Durch die Fusionierung der einzelnen-

Gemeindeblätter entstand das

„Gemeindeblatt für den Bezirk Bregenz“


Warum sollte man das Gemeindeblatt

abonnieren?

Wir veröffentlichen wichtige Informationen

und Verordnungen aller Gemeinden

aus dem Bezirk Bregenz. Außerdem

werden unsere Leser/innen über alle

Aktivitäten bzw. Veranstaltungen von

den Vereinen aus ihrem Bezirk

informiert. Auch die Ärztenotdienste

am Wochenende, die kirchlichen

Nachrichten sowie wichtige Themen

aus dem Landhaus und aus der

Stadt Bregenz können Sie über das

Gemeindeblatt erfahren.

Warum im Gemeindeblatt inserieren?

Präsentieren Sie sich von Ihrer besten

Seite. Für viele Betriebe, den Tourismus

und die Vereine sowie die Immobiliengeschäfte

und den Handel ist das

Gemeindeblatt eine sehr gute Möglichkeit

punktgenau und kostengünstig

Werbung zu machen. Egal ob Sie Mitarbeiter

suchen, ein Konzert ankündigen

möchten oder Ihre Immobilie verkaufen,

bei uns sind Sie immer richtig.

Große Leserschaft

Ca. 11.100 Haushalte im Bezirk Bregenz

haben das Gemeindeblatt abonniert –

Schwerpunkt: Bregenzerwald (61,5%)

und Rheindelta (24,8%).


Verbreitungsgebiet

Bezirk Bregenz – 39 Gemeinden

(Leiblachtal, Bregenz, Hofsteig,

Rheindelta, Bregenzerwald)

Auflage

Erscheinungstag

Annahmeschluss

Spaltenanzahl

ca. 11.100 Stück

Freitag

jeweils Dienstag, 12.00 Uhr

(vor Feiertagen Montag, 12.00 Uhr),

später eingelangte Manuskripte können

nicht mehr berücksichtigt werden!

zwei (je 90 mm)

Grafisches

Titelseite

Excel, PowerPoint, Word ist nur mit Vorbehalt

konvertierbar. Publisher, Corel Draw ist nicht

konvertierbar. Konvertierbare Dateien sind

(Windows): .tif, .ai oder die gängigen

MAC-Formate (X-Press; Illustrator,

Photoshop, InDesign.) Bei PDF-, TIF, JPG- und

EPS-Dateien unbedingt auf den CMYK-Modus

achten, bei Schwarz-Weiß-Druck Graustufen

auswählen. Die Originalschriften sowie die

Verknüpfungen müssen eingebettet sein und

die Auflösung sollte 300 dpi (Abdruckgröße)

betragen. Rastertonwert: mindestens 15 %

nur für Gemeinden und Vereine buchbar


Umschlagseiten

nur auf Anfrage buchbar

Platzierungswünsche

Können nur mit Vorbehalt angenommen

werden!

Redaktionelle Beiträge

von Firmen sind ausnahmslos keine

möglich.

Anzeigenaufgabe

Bestellungen sind grundsätzlich nur schriftlich

möglich, Übermittlung per E-Mail, Fax,

Post, persönlich bei der Gemeindeblattverwaltung

oder bei Ihrem Gemeindeamt.

Aufträge bitte immer mit vollständiger

Rechnungsadresse, Einschalttermin(en),

Größe, Farbmodus (schwarz/weiß,

Schmuckfarbe oder vierfarbig) übermitteln.

Senden Sie uns von bereits gestalteten

Anzeigen eine PDF-Datei, die in der Größe

unseren Inserat-Formaten entspricht, da

fertige Vorlagen nur proportional verkleinert

bzw. vergrößert werden können.

Zahlungskonditionen

Netto innerhalb 14 Tagen

Vermittlungsprovision, Mengenrabatte,

Skonti oder sonstige Nachlässe

können ausnahmslos keine gewährt werden!

Bankverbindung

Raiffeisen Bank, Bregenz

IBAN: ATU 09 3700 0000 0380 2832

BIC: RVVGAT2B


Formate

Inserate Größe Maße mm

1/1 Seite 185 x 280

Panoramaseite 400 x 280

1/2 Seite hoch 90 x 280

1/2 Seite quer 185 x 137

1/3 Seite hoch 90 x 185

1/3 Seite quer 185 x 90

1/4 Seite hoch 90 x 137

1/4 Seite quer 185 x 67

1/8 Seite hoch 90 x 67

1/8 Seite quer 185 x 32

1/16 Seite 90 x 32


Gemeindeblatt online

Home: Mit einem Knopfdruck direkt in die gewünschte Seite

Unser Team: Unsere Mitarbeiterinnen

Über uns: Unsere Mediadaten

Daten: Allgemeine Daten (Auflage, Verbreitungsgebiet etc.)

Gemeindeteil: Allgemeine Bedingungen für kostenlose Einschaltungen

im Gemeindeteil

Kleinanzeigen: Bestellformular

Abo:

Bestellformular

Tarife: Aktuelle Preisliste

Archiv: Hier finden Sie die Ausgaben der letzten zwei Jahre


Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den

Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden.

Alle Angaben in der Preisliste sind vorbehaltlich Satz- und

Druckfehler.

Für Termineinschaltungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Verschiebung

von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers

müssen wir uns vorbehalten. Das Erscheinen eines Inserates an

einer anderen Stelle oder in Allgemeine einer anderen Ausgabe

berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, Aufträge

ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen.

Das Gleiche Geschäftsbedingungen gilt für den Konkurrenzausschluss.

Für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen

Inseraten oder erteilten Änderungen wird keine Gewähr übernommen.

Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und

dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.

Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige

Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen,

kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und

Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn

der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Sind etwaige Mängel bei

den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar, sondern

werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber

bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Chiffre-Briefe. Die Verantwortung

für die vollständige Rückgabe, der den Chiffre-Briefen beigeschlossenen

Unterlagen, tragen ausschließlich die Auftraggeber der

Chiffre-Inserate.

Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erscheinen erhoben

werden. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten

Werbemittel haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch

verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte ist. Der Auftraggeber

wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere

wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit

des Inhaltes der Anzeigen bzw. Werbemittel) schad- und klaglos

halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung

etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat

gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter

nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates nicht verpflichtet,

jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung

vorzunehmen.

Anzeigenrechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, bei Nichteinhaltung

der Zahlungsfrist ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen

zu verlangen.


Obmann: Franz Martin

Geschäftsführerin: Karin Egger

Herausgeber, Eigentümer und Verleger:

Gemeindeverband Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz

Römerstraße 28, 6900 Bregenz

Tel. 05574/44370, Fax 05574/44370-40

E-Mail: gemeindeblatt@gb-bregenz.at

www.gb-bregenz.at

UID: ATU 367 38606

Öffnungszeiten Büro:

Montag bis Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr

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