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DJT Beilage 2022

In dieser Beilage finden Sie spannende Hintergrundberichte und Beiträge rund um die Juristenwelt!

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73. Deutscher Juristentag in Bonn<br />

Redaktionsbeilage zu Beck'schen Zeitschriften


Als Volljurist/in<br />

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Rechtsstaat einstehen?<br />

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Editorial<br />

„Lebendiger Meinungsaustausch“<br />

Nachdem bereits der 65. Deutsche Juristentag im Jahr 2004 in Bonn stattgefunden hat,<br />

werden wir uns in diesem Jahr erneut am Sitz unserer Vereinigung zusammenfinden,<br />

um im Einklang mit der Satzung „auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit<br />

von Änderungen und Ergänzungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung zu<br />

untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen,<br />

auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter<br />

den Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen“.<br />

Diesen „lebendigen Meinungsaustausch“ haben Sie gewiss genauso wie ich vermisst,<br />

nachdem der zunächst für September 2020 geplante 73. <strong>DJT</strong> pandemiebedingt verschoben<br />

werden musste. Umso mehr sehen wir alle dem diesjährigen Juristentag mit Freude<br />

entgegen!<br />

Im Mittelpunkt der Eröffnungssitzung steht der Festvortrag des Präsidenten des EuGH<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Koen Lenaerts über den „Schutz des europäischen Rechtsstaats“ –<br />

ein Thema, das angesichts der zahlreichen Vorbehalte und Anfeindungen, die dem Rechtsstaat<br />

auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene begegnen, gar nicht aktueller und<br />

wichtiger sein könnte. Die Schlussveranstaltung wird sich unter Beteiligung von Diskutanten<br />

aus Wissenschaft, Anwaltschaft sowie der niederländischen und der internationalen<br />

Justiz und vor dem Hintergrund des Klimabeschlusses des BVerfG vom März 2021<br />

der höchstaktuellen und kontrovers diskutierten Frage „Klimaschutz durch Gerichte?“<br />

annehmen und nicht zuletzt darüber debattieren, ob sich das Gebot, die Rechte anderer<br />

nicht durch übermäßige Emissionen zu verletzen, gleichermaßen an den Staat wie auch<br />

an Unternehmen und andere private Akteure richtet.<br />

Die für 2020 geplanten Themen der sechs Fachabteilungen sind nach wie vor hochaktuell<br />

und schon für sich genommen Grund genug, nach Bonn zu reisen. So wird sich die<br />

Ab teilung Zivilrecht Entscheidungen digitaler autonomer Systeme widmen und fragen,<br />

ob sich insoweit Regelungen zu Verantwortung und Haftung empfehlen. Die Abteilung<br />

Arbeits- und Sozialrecht fragt nach Herausforderungen und Regelungsbedarf im Zusammenhang<br />

mit Altersvorsorge und Demographie. „Wie viel Unmittelbarkeit braucht<br />

unser Strafverfahren? – Möglichkeiten und Grenzen von Beweistransfers“, lautet das<br />

Thema der Abteilung Strafrecht. Uns alle unmittelbar betrifft das Thema der Abteilung<br />

Öffentliches Recht: „Die nachhaltige Stadt der Zukunft – Welche Neuregelungen empfehlen<br />

sich zu Verkehr, Umweltschutz und Wohnen?“ Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen<br />

Abteilung ist die Frage, ob sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und<br />

anderen Digitalunternehmen empfiehlt. Die Abteilung Justiz schließlich wird darüber<br />

beraten, ob sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung<br />

von Richterpositionen empfehlen.<br />

Neben all dem erwartet den Besucher ein hochattraktives und vielfältiges Rahmenprogramm.<br />

Ich freue mich, wenn ich auch Sie am 21. September <strong>2022</strong> bei der Eröffnung des<br />

73. Deutschen Juristentages in Bonn begrüßen darf. •<br />

Prof. Dr. Mathias Habersack,<br />

Vorsitzender der Ständigen Deputation und<br />

Präsident des 73. Deutschen Juristentages<br />

VERLAG C.H.BECK 3


73. Deutscher Juristentag<br />

<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Mathias Habersack Editorial .................................................... 3<br />

Inhaltsverzeichnis ............................................................. 4<br />

Programmübersicht mit Adressen / Hinweisen ....................................... 6<br />

Georg Gebhardt / Christopher Sachse / Torben Wiegand Das Fachprogramm ............. 14<br />

Katja Dörner Weg der Demokratie – Rahmenprogramm ........................... 18<br />

Stadtplan ................................................................... 24<br />

Norbert Lammert Von der Bonner Republik zur Bundesstadt . ....................... 26<br />

Bernd Scheiff / Stefan Weismann Prozesse im Scheinwerferlicht . ...................... 32<br />

Stefan Schlauß Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz ........................... 36<br />

Thomas Kremer Von der Behörde zu globalen Digitalunternehmen. .................. 40<br />

Hans Walter Hütter Geschichte und Kultur: Die Museumsmeile in Bonn . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

Stephan Eisel Beethoven und die Bonner Juristen. ................................. 48<br />

Julius Remmers „Mittendrin statt nur dabei“ ...................................... 54<br />

Impressum mit Bildnachweisen .................................................. 58<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Programm des<br />

73. Deutschen Juristentages<br />

in Bonn<br />

Tagungsort: World Conference Center Bonn (WCCB),<br />

Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn<br />

Fachprogramm im Überblick<br />

Mittwoch, 21. September<br />

9:30 Uhr Mitgliederversammlung<br />

10:30 Uhr Zivilrecht/Arbeits- und Sozialrecht/Strafrecht – Referate<br />

12:00 Uhr Öffentliches Recht/Wirtschaftsrecht/Justiz – Referate<br />

13:15 Uhr Mittagspause<br />

13:15 Uhr Einführungsveranstaltung für Studierende und Referendare<br />

14:15 Uhr Alle Abteilungen – Diskussion<br />

16:00 Uhr Eröffnungssitzung<br />

Donnerstag, 22. September<br />

8:30 Uhr Alle Abteilungen – Sonderveranstaltung für Studierende und Referendare<br />

9:30 Uhr Alle Abteilungen – Diskussion<br />

13:00 Uhr Mittagspause<br />

14:00 Uhr Alle Abteilungen – Diskussion und Beschlussfassung<br />

Freitag, 23. September<br />

9:00 Uhr Gemeinsame Schlusssitzung<br />

10:00 Uhr Schlussveranstaltung<br />

12:30 Uhr Abschlussempfang des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Die Saalverteilung<br />

für die einzelnen Abteilungen finden Sie im Tagungsbegleiter, den Sie bei Ihrer Registrierung<br />

in Bonn erhalten.<br />

Geschäftsstelle des Deutschen Juristentages e.V.<br />

Postfach 11 69, 53001 Bonn<br />

Telefon +49 (0)228 983 91-85<br />

Telefax +49 (0)228 983 91-40<br />

www.djt.de<br />

info@djt.de<br />

Geschäftsstelle des 73. Deutschen Juristentages <strong>2022</strong><br />

Landgericht Bonn<br />

Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn<br />

Telefon +49 (0)228 702-1300<br />

Telefax +49 (0)228 702-1613<br />

bonn@djt.de<br />

Tagungsbüro ab dem 19. September <strong>2022</strong><br />

World Conference Center Bonn (WCCB)<br />

Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn<br />

Telefon +49 (0)228 9267-1890<br />

Telefax +49 (0)228 9267-1892<br />

bonn@djt.de<br />

Öffnungszeiten des Tagungsschalters<br />

Di 20.09. 14:00 bis 19:00 Uhr<br />

Mi 21.09. 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Do 22.09. 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Fr 23.09. 8:00 bis 12:30 Uhr


73. Deutscher Juristentag<br />

Mitgliederversammlung des djt e.V.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />

2. Totenehrung<br />

3. Geschäftsbericht des Vorsitzenden<br />

4. Rechnungsbericht des Schatzmeisters<br />

5. Entlastung der Ständigen Deputation<br />

6. Ergänzungswahlen zur Ständigen Deputation<br />

7. Verschiedenes<br />

Vorsitzender<br />

Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages e.V.<br />

Prof. Dr. Mathias Habersack<br />

Schriftführer<br />

Generalsekretär des Deutschen Juristentages e.V.<br />

Rechtsanwalt Dr. Andreas Nadler<br />

Rechtsanwalt Dr. Florian Langenbucher<br />

Zeit und Ort<br />

Mittwoch, 21. September, 9:30 Uhr, WCCB, Saal Bangkok<br />

Eröffnungssitzung<br />

Eröffnung<br />

Präsident des 73. Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack<br />

Grußworte<br />

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, MdB<br />

Mitglied der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (tbc)<br />

Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Katja Dörner<br />

Festansprache<br />

Präsident des EuGH Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Koen Lenaerts<br />

„Schutz des europäischen Rechtsstaats“<br />

Zeit und Ort<br />

Mittwoch, 21. September, 16 bis 18 Uhr, WCCB, Saal New York<br />

Hinweis für Mitglieder des Deutschen Juristentages<br />

Für die Direktwahl neuer Deputationsmitglieder stehen während der Tagungswoche bis Donnerstag,<br />

22. September, 17 Uhr, Wahlurnen bereit. Daneben ist auch Briefwahl möglich.<br />

Studierende und Referendare<br />

Zu Beginn der Tagung am Mittwoch, 21. September, findet um 13:15 Uhr, eine von ELSA Deutschland<br />

initiierte Einführungsveranstaltung für Studierende und Referendare statt. Hier seid Ihr herzlich eingeladen,<br />

Euch bei einem Imbiss kennenzulernen. Richter des BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke und<br />

Vorsitzender Richter am LG Erfurt Dr. Lars Schmidt werden über Geschichte, Bedeutung und Ablauf des<br />

Deutschen Juristentages informieren. In der Einführungsveranstaltung besteht zudem die Gelegenheit,<br />

Funktionsweise und Hintergründe des Juristentages kennenzulernen.


73. Deutscher Juristentag<br />

Programm<br />

Abteilung Zivilrecht<br />

Thema: Entscheidungen digitaler autonomer Systeme: Empfehlen sich Regelungen zu<br />

Verantwortung und Haftung?<br />

Vorsitzender: Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin<br />

Stv. Vorsitzende: Prof. Dr. Beate Gsell, Richterin am OLG, München<br />

Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, Köln<br />

Schriftführer: Wiss. Mit. Dr. Sven Asmussen, Berlin<br />

Gutachter: Prof. Dr. Herbert Zech, Berlin<br />

Referenten: Prof. Dr. Ina Ebert, München/Kiel<br />

Vorstandsmitglied Rechtsanwältin Renata Jungo Brüngger, LL.M., Stuttgart<br />

Prof. Dr. Thomas Riehm, Passau<br />

Abteilung Arbeits- und Sozialrecht<br />

Thema: Altersvorsorge und Demographie – Herausforderungen und Regelungsbedarf<br />

Vorsitzender: Präsident des BSG Prof. Dr. Rainer Schlegel, Kassel/Gießen<br />

Stv. Vorsitzender: Prof. Dr. Martin Franzen, München<br />

Rechtsanwältin Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M., Berlin/Hamburg<br />

Schriftführerin: Richterin am SG Barbara Geiger, Kassel<br />

Gutachter: Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster<br />

Referenten: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Freiburg i. Br.<br />

Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Freiburg i. Br.<br />

Präsidentin der DRV Gundula Roßbach, Berlin<br />

Abteilung Strafrecht<br />

Thema: Wie viel Unmittelbarkeit braucht unser Strafverfahren? – Möglichkeiten und<br />

Grenzen von Beweistransfers<br />

Vorsitzende: Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen, Berlin<br />

Stv. Vorsitzende: Richter des BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke, Karlsruhe/ Hannover<br />

Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Wien<br />

Schriftführer: Vors. Richter am TDG Timo Walter, München<br />

Gutachter: Prof. Dr. Mark Deiters, Münster<br />

Referenten: Vors. Richterin am BGH Gabriele Cirener, Leipzig<br />

Ltd. Oberstaatsanwalt Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig/Kiel<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin<br />

8 VERLAG C.H.BECK


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Band 2/1, Allgemeiner Teil 2/1: §§ 104–157<br />

Ca. 880 Seiten. Cabra-Leder-Einband. Ca. € 520,–<br />

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Band 2/2, Allgemeiner Teil 2/2: §§ 158–240<br />

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Serienpreis* Fortsetzungsbezug Modul Allgemeiner Teil: Ca. € 470,–<br />

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Serienpreis* Fortsetzungsbezug Modul Allgemeiner Teil: Ca. € 485,–<br />

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Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922–2146<br />

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ISBN 978-3-17-038681-5<br />

Serienpreis* Fortsetzungsbezug Modul Erbrecht: € 615,–<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Programm <br />

Abteilung Öffentliches Recht<br />

Thema: Die nachhaltige Stadt der Zukunft – Welche Neuregelungen empfehlen<br />

sich zu Verkehr, Umweltschutz und Wohnen?<br />

Vorsitzender: Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M. A., Heidelberg<br />

Stv. Vorsitzende: Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster<br />

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, Hannover<br />

Schriftführer: Rechtsanwalt Damian Sternberg, Düsseldorf<br />

Gutachter: Präsidentin der ARL Prof. Dr.-Ing. Sabine Baumgart, Hannover<br />

Prof. Dr. Martin Kment, LL.M., Augsburg<br />

Referenten: Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Dortmund<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Olaf Reidt, Berlin<br />

Ministerialdirigent Dr. Jörg Wagner, Berlin<br />

Abteilung Wirtschaftsrecht<br />

Thema: Empfiehlt sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und<br />

anderen Digitalunternehmen?<br />

Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Peter Hemeling, München<br />

Stv. Vorsitzender: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Vetter, München/Köln<br />

Schriftführer: Rechtsanwalt Dr. Daniel Schubmann, Hannover<br />

Gutachter: Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Düsseldorf<br />

Referenten: Vizepräsident des BKartA Prof. Dr. Konrad Ost, LL.M., Bonn<br />

Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M., Berlin<br />

Rebekka Weiß, LL.M., Berlin<br />

Abteilung Justiz<br />

Thema: Empfehlen sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei<br />

der Besetzung von Richterpositionen?<br />

Vorsitzende: Ministerialdirektorin a.D. Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin<br />

Stv. Vorsitzende: Richter am BVerwG Prof. Dr. Christoph Külpmann, Leipzig/Bremen<br />

Präsident des KG Dr. Bernd Pickel, Berlin<br />

Schriftführer: Richter am LG Pit Becker, Berlin<br />

Gutachter: Prof. Dr. Fabian Wittreck, Münster<br />

Referenten: Rechtsanwalt Dr. Christian-Dietrich Bracher, Bonn<br />

Vizepräsidentin des BSG Dr. Miriam Meßling, Kassel<br />

Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., Bielefeld<br />

Staatsrat a.D. Rechtsanwalt Prof. Matthias Stauch, Bremen<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Programm<br />

Schlussveranstaltung<br />

Thema:<br />

Moderation:<br />

Podium:<br />

Klimaschutz durch Gerichte?<br />

Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin<br />

Richterin am Gerichtshof Larisa Alwin, Amsterdam<br />

Richter am EGMR Dr. h.c. Tim Eicke, Straßburg<br />

Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Berlin<br />

Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M., Berlin<br />

Gemeinsame Schlusssitzung<br />

Tagesordnung<br />

Berichte über die Arbeitssitzungen der Abteilungen<br />

Bekanntgabe des Ergebnisses der Ergänzungswahlen zur Ständigen Deputation<br />

Vorsitzender<br />

Präsident des 73. Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack<br />

Schriftführer<br />

Generalsekretär des Deutschen Juristentages e.V.<br />

Rechtsanwalt Dr. Andreas Nadler<br />

Rechtsanwalt Dr. Florian Langenbucher<br />

Zeit und Ort<br />

Freitag, 23. September, 9 bis 10 Uhr, WCCB, Saal New York<br />

Abschlussempfang des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Zeit und Ort<br />

Freitag, 23. September, 12:30 bis 14 Uhr, WCCB<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Die Themen des Fachprogramms<br />

Viele gesellschaftliche Entwicklungen stellen das Recht vor Herausforderungen.<br />

Sechs Bereiche, in denen Diskussionen über eine Rechtsfortbildung besonders dringend<br />

sind, behandelt der 73. Deutsche Juristentag. Der Beitrag stellt die Themen des Fachprogramms<br />

vor.<br />

Von Dr. Georg Gebhardt, Dr. Christopher Sachse und Torben Wiegand<br />

Abteilung Zivilrecht<br />

Ein selbstfahrendes Auto beschleunigt, statt zu bremsen, und<br />

verursacht einen schweren Unfall. Ein Chatbot, der aus Konversationen<br />

zwischen Menschen lernt, stößt rassistische Beleidigungen<br />

aus. Ein „Jobprofil-Matching“-System sortiert mit Hilfe<br />

künstlicher Intelligenz Bewerbungen auf eine ausgeschriebene<br />

Stelle aus – und diskriminiert dabei weibliche Bewerber. Das<br />

alles passiert schon jetzt. Die drängende Frage liegt auf der<br />

Hand: Wer haftet? Verschiedene Antworten sind möglich: Der<br />

Hersteller oder Lieferant des Systems, der Nutzer – als Betreiber<br />

oder Bediener – oder gar das System selbst als „e-Person“?<br />

Vorhalle des WCC mit Wabendach<br />

14 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Die Themen des Fachprogramms<br />

Das geltende Recht kennt ganz unterschiedliche Anknüpfungspunkte<br />

für eine Haftung: Deliktische Haftung, die an ein Verschulden<br />

anknüpft. Eine Haftung, die an besondere Gefahrenquellen<br />

anknüpft, wie die Haftung des Tierhalters oder Kfz-Halters.<br />

Darüber hinaus gibt es Produkthaftung, Produzentenhaftung<br />

oder auch eine Haftung für Hilfspersonen. Das Gutachten von<br />

Prof. Dr. Herbert Zech geht der Frage nach, ob sich für die<br />

neuen Risiken durch die Entscheidungen digitaler autonomer<br />

Systeme neue Regeln zur Verantwortung und Haftung empfehlen.<br />

Der Gutachter Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer hält vor diesem<br />

Hintergrund nachhaltige Reformen des bestehenden Alterssicherungssystems<br />

für unvermeidbar. Angesichts des Wechsels<br />

und der fließenden Grenze zwischen abhängiger und selbständiger<br />

Beschäftigung als Ausprägung der modernen Arbeitswelt<br />

plädiert er für eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen in einer<br />

Erwerbstätigenversicherung. Dabei sollten bestehende gesetzliche<br />

Sicherungssysteme wie die berufsständischen Versorgungswerke<br />

und die Beamtenversorgung zwar nicht aufgelöst, aber<br />

besser mit der gesetzlichen Rentenversicherung koordiniert<br />

werden. Zudem sei eine kontinuierliche Anpassung der Altersgrenzen<br />

langfristig unvermeidbar. Sie sollte zudem durch Teilrentenmodelle,<br />

auch in der betrieblichen Altersversorgung, flankiert<br />

werden.<br />

Der Gutachter plädiert – insbesondere bei hochautomatisierten<br />

Fahrzeugen – für eine Haftung des Herstellers. Damit würden<br />

sinnvollere Anreize gesetzt als durch die bestehende Halterhaftung,<br />

denn der Hersteller programmiert und trainiert das<br />

System. Die wichtigste Herausforderung liege darin, die spezifische<br />

Gefahr hinreichend genau zu definieren. Spannend dabei<br />

auch: Kann der Benutzer eines autonomen Systems tatsächlich<br />

aus der Haftung entlassen werden?<br />

Nochmals Fahrt aufgenommen hat die Diskussion durch einen<br />

Verordnungsvorschlag der Europäischen Union über die Haftung<br />

für den Betrieb von Systemen mit künstlicher Intelligenz.<br />

Das „Autonomierisiko“ wird auch dort zum Ausgangspunkt der<br />

Haftung gemacht. Vorgeschlagen ist eine zweispurige Haftung:<br />

Für Systeme mit hohem Risiko eine Gefährdungshaftung, im<br />

Übrigen eine Haftung für vermutetes Verschulden.<br />

Abteilung Arbeits- und Sozialrecht<br />

Mit der Rentenreform vor 65 Jahren wandelte sich die Rente<br />

von einem Zubrot zu einer umfassenden Absicherung bei Renteneintritt.<br />

Die Reform veränderte das zuvor vornehmlich kapitalbasierte<br />

Rentensystem von Grund auf und prägt es bis heute.<br />

Mit dem Umlageverfahren war der Generationenvertrag geboren.<br />

Das Alterssicherungssystem steht heute vor neuen Herausforderungen,<br />

die insbesondere durch die demografischen Rahmendaten<br />

bestimmt sind. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet<br />

auch eine längere Rentenbezugszeit. Diese betrug 1960 im<br />

Durchschnitt rund 9,9 Jahre. 2020 waren es bereits 20,2 Jahre.<br />

Zusätzlich schrumpft die erwerbstätige Bevölkerung und verändert<br />

sich die Arbeitswelt durch die fortschreitende Digitalisierung.<br />

Abteilung Strafrecht<br />

Der Strafprozess und seine gesetzliche Basis, die Strafprozessordnung,<br />

befinden sich in seinem ständigen und rechtspolitisch<br />

brisanten Spannungsverhältnis zwischen dem Gebot der umfassenden<br />

Aufklärung von Straftaten einerseits und dem Gebot<br />

unmittelbarer Beweiserhebung andererseits. Räumt man dem<br />

Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung den Vorrang ein und<br />

lässt einen Beweistransfer nicht zu, hat dies zur Folge, dass die<br />

Bemühungen um Aufklärung von Straftaten abgebrochen werden<br />

müssen, wenn ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht<br />

mehr zur Verfügung steht oder sich nicht mehr erinnert. Das<br />

ist unbefriedigend, weil ein Rückgriff auf die dokumentierten<br />

Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens möglich wäre.<br />

Der Gutachter der strafrechtlichen Abteilung, Prof. Dr. Mark<br />

Deiters, analysiert in seiner Untersuchung eingehend die derzeitige<br />

Rechtslage des Beweistransfers. Dabei legt er Unklarheiten,<br />

Wertungswidersprüche sowie Defizite der bisherigen<br />

gesetzlichen Regelung offen. Zugleich entwickelt er Leitlinien<br />

und einen detaillierten Gesetzesvorschlag für eine Reform. Dessen<br />

Kernbestandteile sind die umfassende Integration neuer<br />

tech nischer Methoden des Beweistransfers, insbesondere die<br />

grundsätzliche Bild-Ton-Aufzeichnung schon der ersten Vernehmung<br />

des Beschuldigten, wenn die Hauptverhandlung im<br />

VERLAG C.H.BECK 15


73. Deutscher Juristentag<br />

Die Themen des Fachprogramms<br />

ersten Rechtszug voraussichtlich vor dem Schöffengericht, dem<br />

Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet. Für einen Beweistransfer<br />

und zur Wahrung der Verteidigungsrechte fordert<br />

er, dass der Beweistransfer grundsätzlich eine richterliche Vernehmung<br />

voraussetzt. Besonderes Augenmerk legt er zudem<br />

auf die Wahrung des Konfrontationsrechts aus Art. 6 Abs. 3 lit. d<br />

EMRK. Danach soll die Zulässigkeit des Beweistransfers grundsätzlich<br />

davon abhängig gemacht werden, dass der Angeklagte<br />

und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, an der früheren Vernehmung<br />

eines verhinderten Zeugen oder Sachverständigen<br />

mitzuwirken. Die Thesen und der Gesetzentwurf unterbreiten<br />

einen zeitgemäßen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung des seit<br />

knapp 150 Jahren vielfältig gewachsenen Beweismitteltransfers.<br />

Zugleich bieten die Thesen und der Gesetzentwurf eine umfassende<br />

Grundlage für erwartbar leidenschaftliche Diskussionen<br />

der Strafrechtsabteilung.<br />

Abteilung Öffentliches Recht<br />

„Wir wollen lebenswerte Städte, Gemeinden und ländliche Regionen<br />

in ganz Deutschland und orientieren uns an der Neuen<br />

Leipzig-Charta.“ Mit diesem Ziel aus dem aktuellen Koalitionsvertrag<br />

der Ampel-Regierung wird bestärkt, dass Richtschnur<br />

für den Bauplan einer Stadt der Zukunft die Entwicklung eines<br />

urbanen Nachhaltigkeitsverständnisses ist. Die Leipzig-Charta<br />

wendet sich gegen die grundsätzliche Trennung der urbanen<br />

Nutzungen, die Dominanz des Automobils in der Stadt und ein<br />

Urbanitätsbild, das primär auf Dichte setzt. Das Gegenmodell<br />

ist eine integrierte Stadtentwicklung, die eine dauerhaft tragfähige<br />

Balance zwischen wirtschaftlichen („produktive Stadt“)<br />

und sozialen Interessen („gerechte Stadt“) bei gleichzeitiger<br />

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen („grüne Stadt“)<br />

verbindet.<br />

Die Abteilung Öffentliches Recht wird vor diesem Hintergrund<br />

auf der Basis der Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment und<br />

Prof. Dr. Sabine Baumgart ins besondere Fragen der Neuausrichtung<br />

der urbanen Mobilität, des urbanen Flächenmanagements<br />

und des Umgangs mit knappem Wohnraum diskutieren. Kment<br />

stellt fest, dass sich das tradierte Verkehrsverhalten trotz einzelner<br />

gesetzlicher Anreize verfestigt habe. Er plädiert für eine neu<br />

einzuführende, verbindliche und integrative urbane Verkehrs ­<br />

planung in An lehnung an die Konzeption der Bauleitplanung.<br />

Auch im Handlungsfeld des urbanen Flächenmanagements<br />

spricht er sich für die Einführung von verbindlichen Stadtentwicklungskonzepten<br />

aus. Darüber hinaus fordert der Gutachter<br />

eine grundlegende Überarbeitung des seiner Ansicht nach inkonsistenten<br />

Lärmschutzrechts unter Berücksichtigung der Gesamtlärmbelastung<br />

und der Einrichtung von „Lärmerholungsgebieten“.<br />

Baumgart stellt in ihrem Gutachten rechtliche Handlungserfordernisse<br />

aus stadtplanerischer Perspektive auf. Neben<br />

Flexibilisierungen im Baurecht plädiert sie unter anderem für<br />

ein Bundesmobilitätsgesetz als Rechtsrahmen für eine verkehrs ­<br />

trägerübergreifende Planung und Klimaanpassungsplanungen<br />

als gesetzliche Pflichtaufgabe.<br />

16 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Die Themen des Fachprogramms<br />

Abteilung Wirtschaftsrecht<br />

Facebook ist nicht nur ein soziales Netzwerk. Google ist nicht<br />

nur eine Suchmaschine. Amazon ist nicht nur ein Online-Händler.<br />

Alle Plattformen haben durch ihren Erfolg eine solche Größe<br />

erlangt, dass sie quasi die einzige, relevante Plattform ihrer Art<br />

sind. Hierdurch sind sie zu „Gatekeepern“ geworden: Zum einen<br />

dominieren sie den Markt in einer Weise, dass neue Wettbewerber<br />

gar nicht erst Fuß fassen können. Zum anderen stellen sie<br />

selbst die Regeln auf, die für die Nutzer der Plattformen gelten.<br />

Damit setzen die stärksten Akteure ihre Spielregeln durch. Sie<br />

sind nicht nur ein Produkt, sondern selbst ein Markt.<br />

Diese Phänomene der Plattformökonomie erfasst das geltenden<br />

Recht nicht ausreichend. Im Zivilrecht ist das BGB mit<br />

den mehrseitigen und zum Teil unentgeltlichen Leistungserbringern<br />

überfordert. Das Kartellrecht kommt mit mehrseitigen<br />

Märkten, kostenlosen Leistungen und zunehmender Vernetzung<br />

nicht zurecht. Auf Basis des Gutachtens von Prof. Dr. Rupprecht<br />

Podszun geht die wirtschaftsrechtliche Abteilung der Frage nach,<br />

wie den tiefgreifenden Veränderungen der Wirtschaft durch die<br />

großen Plattformen besser begegnet werden kann: Empfiehlt<br />

sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und<br />

anderen Digitalunternehmen?<br />

Die Gesetzgeber haben schon reagiert: In das Gesetz gegen<br />

Wettbewerbsbeschränkungen wurde ein neuer § 19a eingefügt,<br />

mit neuen Eingriffsbefugnissen für das Bundeskartellamt gegenüber<br />

Unternehmen „mit überragender marktübergreifender<br />

Bedeutung für den Wettbewerb“. In Europa ist der „Digital<br />

Markets Act“ auf der Zielgeraden, der den Plattformnutzern<br />

unter an derem mehr Wahlfreiheit bringen soll: So dürfte Apple<br />

seine iPhone-Nutzer möglicherweise nicht mehr an den eigenen<br />

App-Store fesseln. Und WhatsApp-Nachrichten könnten<br />

auch ohne WhatsApp empfangen werden. Ob diese Maßnahmen<br />

genügen und wie ein künftiges schlüssiges Regelungskonzept<br />

aussehen sollte – darüber diskutiert die wirtschaftsrechtliche<br />

Abteilung.<br />

Abteilung Justiz<br />

Unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit erfährt<br />

das deutsche Justizsystem vielfach Kritik, insbesondere durch<br />

Gremien des Europarates wie den Konsultativrat der Europäischen<br />

Richter (CCJE) und den Ministerrat des Europarates.<br />

Auch der EuGH hat die Unabhängigkeit der deutschen Justiz,<br />

dort im Hinblick auf die Staatsanwaltschaften, auf den Prüfstand<br />

gestellt. Diese Kritik, vor allem aber auch die unverhohlene<br />

Einflussnahme anderer (benachbarter) Staaten auf deren<br />

Justiz nimmt der Deutsche Juristentag zum Anlass für eine<br />

eingehende Prüfung, ob sich neue oder ergänzende Regeln zur<br />

Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung von<br />

Richter positionen empfehlen.<br />

Der Gutachter Prof. Dr. Fabian Wittreck analysiert die verschiedenen<br />

Reformbedarfe für die Besetzung der Richterämter –<br />

Ernennung, Beförderung und Entfernung aus dem Amt. Er untersucht<br />

den „Instrumentenkasten“ einer Neuregelung der Besetzungsverfahren.<br />

Im Spannungsfeld zwischen demokratischer<br />

Legitimation und richterlicher Unabhängigkeit bewertet er die<br />

unterschiedlichen Modelle: Exekutiventscheidung, Richterwahl<br />

durch das Volk, Losentscheid, verschiedene Modelle der Selbstverwaltung<br />

durch die Justiz, Auswahl durch Expertengremien,<br />

die Abschaffung einer justizinternen Hierarchie, die Änderung<br />

der Rekrutierungsmuster und Garantieleistungen im Auswahlund<br />

Ernennungsverfahren. •<br />

Die Autoren leiten die Pressestelle des Deutschen Juristentages. Dr. Georg<br />

Gebhardt ist Direktor des AG Hameln, Dr. Christopher Sachse ist Richter am<br />

LG Hamburg in einer Pressekammer, Torben Wiegand ist stv. Abteilungsleiter<br />

in der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg.<br />

Wir beraten Sie gerne bei Nachlass- und Erbschaftsregulierungen<br />

sowie beim Aufbau oder der Auflösung von Kunstsammlungen.<br />

Wir schätzen Ihre Kunstgegenstände und Antiquitäten, auch für<br />

Versicherungszwecke, Bankbeleihungen, Sicherheitsleistungen etc. und<br />

erstellen schriftliche Gutachten.<br />

Wir bewerten Ihre Kunst anhand der aktuellen Marktsituation auf<br />

mündlicher Basis für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Bewertungen<br />

sind während unserer Öffnungszeiten jederzeit möglich. Gern können Sie<br />

uns auch telefonisch kontaktieren oder per Email Fotos zusenden.<br />

Wir garantieren eine professionelle wissenschaftliche Bearbeitung<br />

und publizieren mithilfe unseres Werbeteams Ihre hochkarätigen<br />

Sammlungsstücke in der internationalen Fachpresse.<br />

Wir versteigern Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien,<br />

Skulpturen, Möbel, Uhren, Armbanduhren, Taschenuhren, Schmuck,<br />

Silber, Porzellan, Keramik, Glas, Asiatika, Goldmünzen, Bücher etc.<br />

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VERLAG C.H.BECK 17


73. Deutscher Juristentag<br />

Weg der Demokratie<br />

In seiner langen Geschichte findet der Deutsche Juristentag nach 2004 zum zweiten Mal in<br />

Bonn statt. Ein Spaziergang über den Weg der Demokratie führt zu wichtigen Stationen der<br />

bundesdeutschen Geschichte.<br />

Von Katja Dörner<br />

Altes Bonner Rathaus<br />

18 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Rahmenprogramm<br />

Bonn ist ein wichtiger Schauplatz der bundesdeutschen<br />

Geschichte und die Wiege des Grundgesetzes. Der Parlamentarische<br />

Rat soll im Jahr 1948 ein Grundgesetz für<br />

einen neuen deutschen Staat entwerfen. Die Eröffnungssitzung<br />

findet am 1. September im Museum Koenig statt. Beraten wird<br />

in der schnell dafür hergerichteten Pädagogischen Akademie,<br />

dem späteren Bundeshaus. Den Vorsitz führt Konrad Adenauer,<br />

der von den Nationalsozialisten abgesetzte Kölner Oberbürgermeister,<br />

der nun in Bad Honnef-Rhöndorf im Siebengebirge<br />

wohnt und später erster Kanzler der Bundesrepublik Deutschland<br />

und Bonner Abgeordneter wird. Am 23. Mai 1949 unterzeichnet<br />

Konrad Adenauer das Grundgesetz.<br />

Der Weg der Demokratie, der bei einem Spaziergang entdeckt<br />

werden kann, führt zu wichtigen Stationen der bundesdeutschen<br />

Geschichte. Er besteht aus beschilderten Stationen an zeithistorischen<br />

Orten im ehemaligen Regierungsviertel in Bonn. Bildund<br />

Texttafeln stellen Orte vor, die die bundesdeutsche Demokratiegeschichte<br />

seit 1949 bestimmten: Parlaments- und Regierungsgebäude,<br />

Botschaften und Landesvertretungen, Orte zur<br />

Parteien- und Mediengeschichte und Orte des demokratischen<br />

Protests.<br />

Hauptstadt und Strukturwandel<br />

Mehr als 40 Jahre ist Bonn Hauptstadt der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Diese Zeit prägt die Stadt. Nachdem sich der<br />

Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit knapper Mehrheit für<br />

Berlin als Hauptstadt entscheidet, beginnt in Bonn der Strukturwandel,<br />

aus dem die Stadt gestärkt hervorgeht. Heute, rund<br />

30 Jahre später, ist Bonn zweites bundespolitisches Zentrum<br />

Deutschlands; Bonn ist internationale Stadt, deutsche UNO-<br />

Stadt, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.<br />

Im Jahr 2021, dem 25-jährigen Bestehen als deutsche Stadt<br />

der Vereinten Nationen, kann sich Bonn über die Ansiedlung<br />

der mittlerweile 25. UNO-Einrichtung freuen. Die Vereinten<br />

Nationen haben seit 1951 Büros in Bonn. Der Grundstein für<br />

die Entwicklung Bonns zur deutschen Stadt der Vereinten<br />

Nationen wird 1996 mit der Ansiedlung des Freiwilligenprogramms<br />

(UNV) gelegt; wenig später folgt das Klimasekretariat<br />

(UNFCCC).<br />

Ort der Nachhaltigkeit<br />

Der UN Campus bietet all diesen Organisationen ideale Arbeitsbedingungen<br />

und ein synergienreiches Umfeld. Besondere Vorteile<br />

liegen in der direkten Nachbarschaft zum World Conference<br />

Center Bonn und zu vielen wichtigen Ansprechpartnern.<br />

Das ermöglicht Kooperationen und Kontakte auf kurzem Wege<br />

zwischen UN-Organisationen, Bundesministerien und Bundesbehörden,<br />

rund 150 Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftseinrichtungen<br />

und Wirtschaftsunternehmen. Sie alle leben<br />

mit ihren Themen, ihrer Kompetenz und ihrem Engagement<br />

den internationalen Standort Bonn. Ihr Zusammenwirken und<br />

ihr Dialog zu den Fragen einer zukunftsfähigen menschenwürdigen<br />

Entwicklung macht Bonn zu einem der zentralen Orte,<br />

von dem aus Nachhaltigkeit gestaltet wird.<br />

Ein hoch modernes Konferenzzentrum, gleich neben dem UN<br />

Campus, stärkt Bonn als deutsche UNO-Stadt und Standort der<br />

Vereinten Nationen. Das World Conference Center Bonn – kurz<br />

WorldCCBonn – im Bundesviertel, dem früheren Regierungsviertel<br />

und heutigen Arbeitsplatzschwerpunkt, bietet einen vielseitigen<br />

Rahmen für Kongresse, Tagungen, Konferenzen, Konzerte<br />

und Abendveranstaltungen aller Art für bis zu 7.000 Personen.<br />

Bonner Münster<br />

VERLAG C.H.BECK 19


73. Deutscher Juristentag<br />

Rahmenprogramm<br />

Konferenzen statt Bundestagsdebatten<br />

Das Herz des Gebäude-Ensembles am Platz der Vereinten Nationen<br />

ist das 2015 durch den damaligen UNO-Generalsekretär<br />

Ban Ki-moon eröffnete Hauptgebäude. Es bildet zusammen mit<br />

den drei Abgeordnetenhäusern und dem Parkhaus die Erweiterungsbauten<br />

des WorldCCBonn. Der ehemalige Plenarsaal des<br />

Deutschen Bundestages, der Vizepräsidentenbau (die sogenannten<br />

Bestandsbauten) sowie der Parkplatz an der Charles-de-<br />

Gaulle-Straße runden das vielfältige Angebot des World Conference<br />

Centers Bonn ab.<br />

Das WorldCCBonn bildet die Kulisse, als im November 2017 die<br />

ganze Welt auf Bonn schaut: Die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention<br />

der Vereinten Nationen kommen am Rhein zur<br />

23. Weltklimakonferenz (COP23) zusammen. Rund 22.000 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer aus mehr als 190 Ländern machen<br />

die COP23 zur bisher größten internationalen Konferenz<br />

in Deutschland. Die Stadt Bonn präsentiert sich als weltoffene,<br />

zuvorkommende Gastgeberin und empfiehlt sich für weitere<br />

internationale Konferenzen.<br />

Bonner Weltbürger<br />

So international wie Bonn heute ist, so versteht sich bereits<br />

mehr als zwei Jahrhunderte zuvor Bonns größter Sohn als Bonner<br />

Weltbürger: Ludwig van Beethoven. Der weltweit meistgespielte<br />

Komponist, in Bonn geboren, wäre im Dezember 2020<br />

250 Jahre alt geworden. Trotz Corona-Pandemie hat das Beethoven-Jubiläum,<br />

das Bonn gemeinsam mit der Welt feiert, internationale<br />

Strahlkraft. Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident<br />

Frank-Walter Steinmeier konnten von Ende des Jahres<br />

2019 bis einschließlich September 2021 insgesamt 245 Projekte<br />

mit tausenden Einzelevents realisiert werden.<br />

Auf dem Beethoven-Rundgang werden Beethovens Jahre in Bonn<br />

nachgezeichnet: Im Stadtgebiet stehen insgesamt elf Informationssäulen,<br />

darunter am Beethoven-Haus in der Bonngasse,<br />

der langjährigen Wohnstätte des Komponisten, vor dem Breunigschen<br />

Haus, wo der junge Beethoven als Hausfreund einund<br />

ausging, vor der Remigiuskirche und am Fuße der bereits<br />

1845 zu seinen Ehren eingeweihten Beethoven-Statue auf dem<br />

Münsterplatz. Sieben der Stelen sind multimedial konzipiert.<br />

Übrigens: Beethoven signiert zu seinen Lebzeiten Briefe und<br />

Partituren gelegentlich mit „Bthvn“. An diesen Buchstaben haben<br />

sich die Leitthemen des Jubiläums BTHVN2020 orientiert:<br />

Beethoven als (B)onner Weltbürger, Beethoven als (T)onkünstler,<br />

Beethoven als (H)umanist, Beethoven als (V)isionär, Beethoven<br />

als (N)aturfreund. •<br />

Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) ist Oberbürgermeisterin der Bundesstadt<br />

Bonn. Von 2009 bis 2020 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages<br />

und ab 2013 stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion.<br />

Internationale Konferenz im WorldCCBonn<br />

20 VERLAG C.H.BECK


www.djt.de<br />

Mitglied werden.<br />

Sie können Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag werden, wenn Sie mindestens<br />

eine juris tische Staatsprüfung in Deutschland bestanden haben oder Rechtswissenschaften<br />

an einer deutschen Universität studieren.<br />

Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben.<br />

Informieren Sie sich über die Vereinstätigkeit auf unserer Internetseite: www.djt.de<br />

Ich erfülle die Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft<br />

und beantrage meine Aufnahme in den Deutschen Juristentag e.V.<br />

Name, Vorname, Titel<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Beruf, Dienstbezeichnung<br />

Telefon, Telefax, E­Mail<br />

Ich ermächtige den djt e.V., den jährlichen Mitgliedsbeitrag (zurzeit<br />

75 Euro, Studierende und Referendare 30 Euro, juristische Personen wie<br />

vereinbart) von meinem Bankkonto einzuziehen. Zugleich weise ich mein<br />

Kreditinstitut an, die vom djt e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften<br />

einzulösen.<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Ich möchte die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Gutachten zur<br />

Vorbereitung der Deutschen Juristentage<br />

im Gesamtband<br />

Datum, Ort, Unterschrift<br />

in Einzelheften beziehen.<br />

Mit der Vereinsmitgliedschaft sind<br />

wichtige Vorteile verbunden:<br />

1. Als Mitglied zahlen Sie für die Teilnahme<br />

an den Deutschen Juristen tagen<br />

nur 150 statt 290 Euro, Studierende und<br />

Referendare zahlen 30 statt 60 Euro.<br />

Der Mitgliedsbeitrag ist als Sonderausgabe<br />

steuerlich absetzbar.<br />

2. Nur als Mitglied sind Sie bei der<br />

Beschlussfassung in den Abteilungsberatungen<br />

der Deutschen Juristentage<br />

stimmberechtigt.<br />

3. Als Mitglied erhalten Sie rechtzeitig<br />

vor den Deutschen Juristentagen die<br />

vorbereitenden wissenschaftlichen<br />

Gutachten wahlweise in Einzelheften<br />

oder im gebundenen Gesamtband (im<br />

Wert von ca. 55 Euro) ohne weitere<br />

Kosten automatisch zugesandt. Daneben<br />

können Sie die Verhandlungsberichte zum<br />

Mitglieder vorzugspreis beziehen.<br />

4. Als Mitglied erhalten Sie mehrmals im<br />

Jahr unsere Mitgliederrundschreiben, die<br />

Sie frühzeitig über den bevorstehenden<br />

Deutschen Juristentag und weitere Aktivitäten<br />

des Vereins informieren.<br />

Die Mitgliedschaft lohnt sich also!<br />

Werden Sie Mitglied, und senden Sie<br />

Ihren Antrag per Post, Telefax oder E­Mail<br />

an unsere Geschäftsstelle:<br />

Deutscher Juristentag e.V.<br />

Postfach 11 69, 53001 Bonn<br />

Telefon +49 (0)228 983 91- 85<br />

Telefax +49 (0)228 983 91- 40<br />

info@djt.de


Veranstaltungen aus dem Rahmenprogramm<br />

Begrüßungsabend<br />

Den Auftakt des Juristentages<br />

bildet der traditionelle<br />

Be grüßungsabend, der im<br />

Atrium des Landgerichts<br />

Bonn stattfindet. Musikalisch<br />

gestaltet wird der Abend von<br />

der Richterband „Courthouse<br />

7“. Zudem besteht Gelegenheit<br />

zum Besuch der Ausstellung<br />

im Landgericht zu historisch<br />

bedeutsamen Prozessen als<br />

Zeitzeugen der Bonner<br />

Rechtsgeschichte.<br />

Juristennacht<br />

Zur Juristennacht im Telekom<br />

Forum spielt das Beethoven<br />

Orchester Bonn unter Leitung<br />

seines Chefdirigenten, Generalmusikdirektor<br />

Dirk Kaftan, exklusiv<br />

für die Teilnehmer des<br />

<strong>DJT</strong>. Zu hören ist es mit einem<br />

seiner Signature-Pieces, Beethovens<br />

Sinfonie Nr. 5c-Moll, der<br />

„Schicksalssinfonie“. Im Anschluss<br />

an das Festkonzert klingt<br />

die Juristenancht gesellig aus,<br />

das Bernd-Lier-Swing-Ensemble<br />

bietet mit musikalischen<br />

Einlagen die passende Kulisse.<br />

Stätten des Rechts<br />

Der Jurist, Hobby-Historiker<br />

und Lokalpatriot Herbert<br />

Küster hat für den Deutschen<br />

Juristentag einen Rundgang<br />

an die Bonner Stätten des<br />

Rechts zusammengestellt. Er<br />

selbst führt im Rahmen eines<br />

rund zweistündigen Rundgangs<br />

vom Haupteingang des<br />

Bonner Landgerichts zu verschiedenen<br />

Orten in der Bonner<br />

Innenstadt und erläutert<br />

deren rechtshistorische Bedeutung.<br />

22 VERLAG C.H.BECK


Ehemaliges<br />

Regierungsviertel<br />

Eine Tour führt durch das<br />

ehemalige Bonner Parlamentsund<br />

Regierungsviertel zu den<br />

steinernen Zeitzeugen dieser<br />

in Deutschland prägenden<br />

Ära. Stationen sind unter anderem<br />

das Bundeshaus mit<br />

den ehemaligen Plenarsälen,<br />

der Bundesrat, der „Lange<br />

Eugen“, die Villa Hammerschmidt<br />

und das Palais<br />

Schaumburg (alles Außenbesichtigungen).<br />

Kanzlerbungalow<br />

Eine Führung durch den<br />

Kanzlerbungalow ermöglicht<br />

einen spannenden Einblick in<br />

die „Nüchternheit“ der Bonner<br />

Republik. Das schlichte<br />

Gebäude wurde speziell als<br />

Repräsentationsort und Wohnung<br />

für den Bundeskanzler<br />

gebaut. Es war aber auch<br />

Bühne für große Politik, etwa<br />

im Juni 1989, als Helmut Kohl<br />

und Michail Gorbatschow<br />

dort gemeinsam erste Schritte<br />

in Richtung Wiedervereinigung<br />

machten.<br />

Kunstmuseum<br />

Das Kunstmuseum Bonn<br />

gehört mit seiner rund 9.000<br />

Werke umfassenden Sammlung<br />

zu den großen Ausstellungshäusern<br />

der Gegenwartskunst.<br />

Die Sammlung besteht<br />

aus ihrem zentralen Werkkonvolut<br />

zu August Macke und<br />

der Kunst der Rheinischen<br />

Expressionisten sowie bedeutender<br />

Kunst in Deutschland<br />

nach 1945 mit Schwerpunkt<br />

auf Malerei, Fotografie und<br />

zeitbasierten Medien.<br />

VERLAG C.H.BECK 23


73. Deutscher Juristentag<br />

Stadtplan<br />

265<br />

4<br />

Hürth<br />

22<br />

265<br />

Brühl 553<br />

Rechtsrheinisch und Bonn Bad Godesberg –<br />

Außerhalb der Bonner Stadtgrenzen<br />

UN Campus<br />

1 Tagungsort World Conference Center Bonn (WCCB), Platz der Vereinten<br />

Nationen 2 (H – DB Bahnhof UN Campus, Linien RE 5, RB 26, RB 48; U – Heussallee/<br />

Museumsmeile, U-Bahn-Linien 16, 63, 66; H – Deutsche Welle, Bus-Linien 610, 611)<br />

2 Bundesbüdchen, Heussallee 13 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

3 Bundesrat, Platz der Vereinten Nationen 15 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

4 Kanzlerbungalow, Gelände des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und Entwicklung, Dahlmannstraße 4 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

5 Haltestelle Große Stadtrundfahrt, Karl-Carstens-Straße/Marriott Hotel<br />

6 GOP Theater, Karl-Carstens-Straße 1 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

7 Bundeskunsthalle, Helmut-Kohl-Allee 4 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

8 Kunstmuseum Bonn, Helmut-Kohl-Allee 2 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

9 Haus der Geschichte, Willy-Brandt-Allee 14 (U – Heussallee/Museumsmeile)<br />

10 Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig, Adenauerallee 160<br />

(U – Museum Koenig, U-Bahn-Linien 16, 63, 66)<br />

Bonn – UN Campus, Innenstadt,<br />

4<br />

Rösrath<br />

59<br />

3<br />

8<br />

484<br />

51<br />

Flughafen Köln/Bonn<br />

507<br />

Lohmar<br />

Wesseling<br />

59 Troisdorf<br />

Niederkassel<br />

56<br />

Siegburg<br />

555<br />

560<br />

ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn<br />

Sankt Augustin<br />

Bornheim<br />

59 56<br />

565<br />

Alfter<br />

3<br />

42<br />

Königswinter<br />

9<br />

25<br />

56<br />

565<br />

24<br />

Bad<br />

Honnef<br />

23<br />

Meckenheim<br />

Unkel<br />

9<br />

Erpel<br />

Grafschaft<br />

42<br />

61<br />

Remagen<br />

257<br />

266<br />

4 km<br />

Bad<br />

Neuenahr-Ahrweiler Sinzig<br />

Außerhalb der Stadtgrenzen<br />

Hinweise zur Anreise<br />

Transfer vom ICE-Bahnhof Siegburg/Bonn<br />

Mit der U-Bahn-Linie 66 bis Heussallee/<br />

Museumsmeile (Fahrzeit ca. 32 Minuten)<br />

mit ca. 250 Metern Fußweg zum WCCB<br />

oder mit dem Taxi (Fahrzeit ca. 25 Min.).<br />

Transfer vom Flughafen Köln/Bonn<br />

Mit dem Flughafen-Schnellbus SB 60 bis<br />

Bonn Hbf (Fahrzeit ca. 30 Minuten) oder<br />

mit dem Taxi (Fahrzeit ca. 30 Minuten).<br />

Ab Bonn Hbf: DB Linien RE 5, RB 26,<br />

RB 48, RB 30 bis Bhf Bonn UN Campus<br />

(Fahrzeit 2 Minuten) mit ca. 750 Metern<br />

Fußweg zum WCCB – U-Bahn-Linien<br />

16, 63, 66 bis Heussallee/Museumsmeile<br />

(Fahrzeit 6 Minuten) mit ca. 250 Metern<br />

Fußweg zum WCCB – Bus-Linien 610, 611.<br />

24 VERLAG C.H.BECK<br />

61<br />

266<br />

Rheinbach<br />

Innenstadt<br />

11 Botanische Gärten der Universität Bonn, Meckenheimer Allee 169<br />

(H – Am Botanischen Garten, Bus-Linien 601, 602, 603)<br />

12 Bonner Münster, Münsterplatz (U – Universität/Markt, U-Bahn-Linien 16, 63, 66)<br />

13 Altes Rathaus, Markt 2 (U – Universität/Markt, U-Bahn-Linien 16, 63, 66)<br />

14 Beethoven-Haus, Bonngasse 22–24 (H – Bertha-von-Suttner-Platz/Beethovenhaus,<br />

U-Bahn-Linie 66, Tram-Linie 62)<br />

15 Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21 (H – Stadthaus, U-Bahn-Linie 66, Tram-Linie 62)<br />

16 August-Macke-Haus, Hochstadenring 36 (H – Bonn West, U-Bahn-Linien 16, 63)<br />

17 Orgelbau Klais, Kölnstraße 148 (H – Chlodwigplatz, Tram-Linie 61)<br />

Rechtsrheinisch und Bonn Bad Godesberg<br />

18 Pantheon Theater, Siegburger Straße 42 (H – Pantheon Beuel, Bus-Linien 603,<br />

608, 609, N 4)<br />

19 Telekom Forum, Landgrabenweg 151 (H – Telekom Campus, Bus-Linien 606, 607,<br />

N 8; H – Schießbergweg, Tram-Linie 62; alle über U – Ramersdorf, U-Bahn-Linie 66)<br />

20 Treffpunkt Diplomatenfahrt, Pavillon Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.,<br />

Ria-Maternus-Platz 1 (H – DB Bahnhof Bonn Bad Godesberg, Linien RE 5, RB 26, RB 48;<br />

U – Bad Godesberg Bahnhof, U-Bahn-Linien 16, 63)<br />

21 KfW – Bonner Niederlassung der Kreditanstalt für Wiederaufbau,<br />

Ludwig-Erhard-Platz 1-3 (H – Tannenallee/KfW Bankengruppe, Bus-Linie 610)<br />

Außerhalb der Bonner Stadtgrenzen<br />

22 Nord-Westen: Schlösser Brühl, Parkplatz Max-Ernst-Allee,<br />

50321 Brühl (H – DB Bahnhof Brühl, Linien RE 5, RB 26, RB 48)<br />

23 Süden: Arp Museum im Bahnhof Rolandseck, Hans-Arp-Allee 1,<br />

53424 Remagen (H – DB Bahnhof Rolandseck, Linie RB 26)<br />

24 Süd-Osten: Bundeskanzler-Adenauer-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 8 C,<br />

53604 Bad Honnef (H – Rhöndorf, U-Bahn-Linie 66)<br />

25 Osten: Drachenfels, Drachenfelsstraße 53,<br />

53639 Königswinter (H – Königswinter Denkmal, U-Bahn-Linie 66)


73. Deutscher Juristentag<br />

Endenicher Str.<br />

Kölnstraße<br />

56<br />

Kaiser-Karl-Ring<br />

Thomastraße<br />

Chlodwigplatz<br />

Kaiser-Karl-Ring<br />

Nordstadt 17<br />

16<br />

Bornheimer Str.<br />

Stadthaus<br />

Bonn West<br />

56<br />

Castell<br />

Kölnstraße<br />

15<br />

Römerstraße<br />

Oxfordstraße<br />

Welschnonnenstr.<br />

Bertha-von-Suttner-Platz/<br />

Beethovenhaus<br />

14<br />

Zentrum<br />

13<br />

12<br />

B. Freiheit Kennedybrücke<br />

Belderberg<br />

9<br />

Hofgarten<br />

Rhein<br />

Rhein<br />

Hermannstr.<br />

J.-Link-Str.<br />

Hermannstraße<br />

Niederkasseler Str.<br />

56<br />

Konrad-Adenauer-Platz<br />

56<br />

Königswinterer<br />

Friedrich-Breuer-Straße<br />

Limpericher Str. Auf d. Schleide<br />

Beuel-Mitte<br />

St. Augustiner Straße<br />

Goetheallee<br />

Rudolf-Hahn-Straße<br />

56<br />

G.-Kessler-Str.<br />

Straße<br />

Beuel Bf<br />

Siegburger<br />

Beuel-Ost<br />

Königswinterer Straße<br />

Straße<br />

Pantheon Beuel<br />

18<br />

Siegburger Straße<br />

Pützchens Chaussee<br />

59<br />

Küdinghoven<br />

Hauptbahnhof<br />

Universität/Markt<br />

Baumschulallee<br />

Weststadt<br />

Endenicher Allee<br />

Baumschulallee<br />

Juridicum<br />

9<br />

Finkenberg<br />

Königswinterer Straße<br />

Rudolf-Hahn-Straße<br />

Meckenheimer Allee<br />

11<br />

Bonner Talweg Bonner Talweg<br />

Südstadt<br />

Adenauerallee Adenauerallee Adenauerallee<br />

Bundesrechnungshof/Auswärtiges Amt<br />

Limperich<br />

Landgrabenweg<br />

Schießbergweg<br />

Reuterstr.<br />

Sebastianstr.<br />

Trierer Straße<br />

Im Wingert<br />

Trierer Straße<br />

Am Botanischen Garten<br />

Clemens-August-Str.<br />

Poppelsdorf<br />

Sternburger Straße<br />

Robert-Koch-Straße<br />

R.-Koch-Str.<br />

Reuterstraße<br />

Lotharstraße<br />

Graf-Stauffenberg-Str.<br />

Bonner Talweg<br />

Lotharstraße<br />

UN Campus, Innenstadt, Rechtsrheinisch<br />

Eduard-Otto-Str.<br />

Museum Koenig<br />

Reuterstraße<br />

Kessenich<br />

Markusstraße<br />

10<br />

Karl-Barth-Str.<br />

9<br />

Willy-Brandt-Allee Helmut-Kohl-A lee F.-E.-All e<br />

Genscher-A.<br />

Heussallee<br />

Deutsche Welle<br />

K.-Schumacher-Str.<br />

Heussallee/Museumsmeile<br />

Rheinaue<br />

UN Campus Bf<br />

9<br />

4<br />

Rhein<br />

19<br />

8<br />

5<br />

6<br />

7<br />

Gronau<br />

M.-Kahle-A. Franz-Josef-Strauß-Allee<br />

M.-Kahle-A. Franz-Josef-Strauß-Allee<br />

Petra-Kelly-Allee<br />

Petra-Kelly-Allee<br />

Landgrabenweg<br />

Telekom Campus<br />

3<br />

1<br />

2<br />

Rhein<br />

200 m<br />

562<br />

Rheinaue<br />

Konrad-Adenauer-Brücke<br />

56<br />

Alfter<br />

Witterschlick<br />

Volmershoven<br />

Dransdorf<br />

Lessenich/<br />

Meßdorf<br />

Hardtberg<br />

Hardthöhe<br />

Brüser Berg<br />

56<br />

Duisdorf<br />

565<br />

565<br />

565<br />

Endenich<br />

Lengsdorf<br />

Ückesdorf<br />

Bonn Bad Godesberg<br />

Röttgen<br />

Ippendorf<br />

Bonn<br />

Zentrum<br />

Hauptbahnhof<br />

Südstadt 9<br />

Poppelsdorf<br />

Venusberg<br />

Kessenich<br />

56<br />

Beuel-<br />

Mitte<br />

Dottendorf<br />

Friesdorf<br />

Beuel<br />

Limperich<br />

Gronau<br />

562<br />

9<br />

Godesberg-Nord<br />

Pützchen<br />

59<br />

Bonn Bad Godesberg<br />

Ramersdorf (Umstiegspunkt)<br />

Oberkassel<br />

Hochkreuz<br />

Plittersdorf<br />

Nordstadt<br />

Godesberg-<br />

Villenviertel<br />

Alt-Godesberg 20<br />

Bad Godesberg<br />

Tannenallee/KfW Bankengruppe<br />

Schweinheim<br />

Pennenfeld<br />

Oberdollendorf<br />

42<br />

Rüngsdorf<br />

21<br />

Holzlar<br />

Holtorf<br />

Königswinter<br />

9<br />

Hoholz<br />

42<br />

Vinxel<br />

Rauschendorf<br />

Stieldorf<br />

3<br />

Bellinghauserhohn<br />

Römlinghoven<br />

Niederdollendorf<br />

3<br />

Stieldorferhohn<br />

42<br />

Ramersdorf<br />

Küdinghoven<br />

Heisterbacherrott<br />

Bockeroth<br />

Thomasberg<br />

1 km<br />

Rott<br />

Jüngsfeld<br />

Ittenbach<br />

Westerhausen<br />

Uthweiler<br />

Oberpleis<br />

Ruttscheid<br />

Pleiserhohn<br />

Eisbach<br />

Gräfenhohn<br />

3<br />

Frohnhardt<br />

Berghausen<br />

Brüngsberg<br />

Hövel<br />

VERLAG C.H.BECK 25


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Bonner Republik zur<br />

Bundesstadt<br />

Bonn ist der Geburtsort unseres Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland. Hier<br />

konnte sich unser freiheitlicher, föderaler Rechtsstaat eindrucksvoll entfalten. Im Laufe von<br />

fünf Jahrzehnten sind dort viele wichtige Entscheidungen gefallen – auf dem Weg zu einem<br />

vereinten Europa und zur Deutschen Einheit. Gerade die in Bonn gepflegte Bescheidenheit<br />

war eine ausschlaggebende Voraussetzung für die Rückkehr Deutschlands in die internationale<br />

Staatengemeinschaft und für das Gelingen der Deutschen Einheit. Die Bundesrepublik<br />

Deutschland wäre ohne Bonn nicht das, was sie ist. Grund genug, die Stadt als politisches<br />

Zentrum der „Bonner Republik“ in einer Rückschau zu würdigen.<br />

Prof. Dr. Norbert Lammert<br />

Zunächst war Bonn ein Provisorium, wie so Vieles in<br />

den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland. Die Eröffnungsfeier<br />

des verfassungsgebenden Gremiums fand<br />

am 1. September 1948 im Zoologischen Museum Koenig statt.<br />

Anschließend tagte der Parlamentarische Rat in der Pädagogischen<br />

Akademie in Bonn. Schon Anfang 1949 begannen die<br />

Bauarbeiten, um das Gebäude als künftigen Parlamentssitz auszubauen<br />

– obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht feststand,<br />

wo der Sitz des Parlaments sein sollte. Zumindest hatte Bonn mit<br />

Konrad Adenauer einen einflussreichen Unterstützer. Unter der<br />

Leitung des Düsseldorfer Architekten Hans Schwippert entstanden<br />

die Räumlichkeiten für den Bundesrat und den Deutschen<br />

Bundestag. Fünf Tage nach dem Richtfest entschied sich der<br />

Parlamentarische Rat mit 33 zu 29 Stimmen denkbar knapp,<br />

Bonn zum „vorläufigen Sitz der Bundesorgane“ zu machen.<br />

Als am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag zusammentrat,<br />

hatte der westdeutsche Teilstaat des geteilten Deutschlands<br />

seine erste parlamentarische Vertretung. Auch wenn die<br />

Ausgangsbedingungen ernüchternd waren, begann von Bonn<br />

Gedenktafel am Museum Alexander Koenig<br />

Verkündung des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat<br />

26 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Bonner Republik zur Bundesstadt<br />

Regierungserklärung von Helmut Kohl am 18.3.1987 im „Alten Wasserwerk“ Bonn<br />

aus mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und mit dem neubegründeten<br />

politischen System einer parlamentarischen Demokratie<br />

in Deutschland eine beispiellose Zeit des Friedens, der<br />

Freiheit, des wirtschaftlichen Aufschwungs und Wohlstands –<br />

zumindest im Westen Deutschlands.<br />

Bescheiden und provisorisch: Bundesbauten<br />

in Bonn<br />

Architektonisch setzte das sogenannte Bundeshaus in Bonn auf<br />

Schlichtheit, was ebenso als Zeichen der Bescheidenheit wie<br />

als Ausdruck des provisorischen Charakters der Bundesbauten<br />

in Bonn verstanden werden konnte. Überhaupt waren die Anfänge<br />

der Bonner Republik recht bescheiden. Dies gilt für die<br />

ökonomischen Rahmenbedingungen ebenso wie für die politischen<br />

Perspektiven und nicht zuletzt auch für die Räumlichkeiten<br />

der jungen Demokratie. Für die 402 Abgeordneten und<br />

die acht nicht voll stimmberechtigten Berliner Vertreter standen<br />

viel zu wenige Büros zur Verfügung; sie reichten gerade für<br />

das Präsidium und die Fraktionsvorstände und waren mit 11 m²<br />

sehr beengt. Alle anderen Abgeordneten erhielten ein Postfach<br />

in einem Stahlschrank. Geschrieben und diktiert wurde in den<br />

Gängen und auf Treppenstufen. Der akute Mangel an Sitzgelegenheiten<br />

hatte aber auch durchaus Vorzüge. So erklärte Richard<br />

Stücklen, der zu den Mitgliedern des ersten Deutschen Bundestages<br />

gehörte, als dessen späterer Präsident: „Der Abgeordnete<br />

von ’49 musste, wenn er sitzen wollte, ins Plenum oder ins Restaurant.<br />

Kein Wunder, dass die Plenarsitzungen damals stärker<br />

besucht waren als heute.“<br />

Vollständig behoben wurde das Provisorium in Bonn zwar nie,<br />

aber es gab durchaus Verbesserungen. 1953 wurde der Plenarsaal<br />

vergrößert und der Bundesadler des Kölner Bildhauers<br />

Ludwig Gies angebracht. Im Februar 1969, in der Amtszeit des<br />

Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier, wurde das auch<br />

als „Langer Eugen“ bezeichnete 29-stöckige Abgeordnetenhochhaus<br />

bezugsfertig. Die damit eröffneten Möglichkeiten galten<br />

damals als Quantensprung in der Unterbringung der Abgeordneten.<br />

Endlich verfügte jeder Abgeordnete über ein Einzelbüro.<br />

Sogar ein Waschbecken gab es, zum Waschen allerdings nur kaltes<br />

Wasser. Wenige Jahre später sollte der „Lange Eugen“ dann<br />

bei neuen Abgeordneten aber einen geradezu verheerenden Ruf<br />

erhalten als beengter Kaninchenstall mit der bescheidenen Möglichkeit<br />

der adäquaten Unterbringung entweder der Abgeordneten<br />

oder ihrer Mitarbeiter, niemals aber beider gleichzeitig.<br />

In der Kanzlerschaft von Helmut Kohl kam es in den 1980 er Jahren<br />

zu weiteren baulichen Maßnahmen. Nach einer lebhaften<br />

Debatte entschied man sich, den Plenarsaal neu zu bauen, da<br />

eine Sanierung des alten zu teuer gewesen wäre. Im Rahmen der<br />

Bauarbeiten musste der Bundestag zeitweise umziehen: Am<br />

9. September 1986 tagte das Parlament erstmals im „Wasser­<br />

VERLAG C.H.BECK 27


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Bonner Republik zur Bundesstadt<br />

werk“, dem Pumpenhaus des Wasserwerks Gronau im Regierungsviertel.<br />

Es war als Parlamentsgebäude weder gebaut noch<br />

wirklich geeignet; der Ersatzplenarsaal war nicht einmal halb<br />

so groß wie der alte, bei den Abgeordneten aber populärer als<br />

jeder andere Plenarsaal zuvor wie danach. So kam man sich<br />

bei vollem Haus, wenn nicht politisch, so zumindest körperlich<br />

nahe. Als im Herbst 1992 der neue Plenarsaal nach einem<br />

Entwurf des Architekten Günter Behnisch fertig wurde, war<br />

inzwischen die Deutsche Einheit wiederhergestellt und längst<br />

entschieden worden, dass Parlament und Regierung nach Berlin<br />

umziehen werden.<br />

Große Debatten und Entscheidungen<br />

Trotz oder vielleicht auch gerade wegen dieser unprätentiösen,<br />

provisorischen Bedingungen ist der Deutsche Bundestag in seiner<br />

Bonner Zeit der ihm durch das Grundgesetz übertragenen<br />

Verantwortung gerecht geworden und hat tragfähige poli tische<br />

Grundlagen gelegt. Es hat große, denkwürdige Debatten gegeben<br />

im alten historischen Plenarsaal; später im Wasserwerk, in<br />

dem die Nachricht vom Fall der Berliner Mauer ein Höhepunkt<br />

unserer Parlamentsgeschichte wurde; schließlich im neuen Plenarsaal,<br />

einem glänzenden Beispiel zeitgenössischer Architektur<br />

und demokratischer Baukultur.<br />

Aber es waren nicht nur die großen Debatten, die in Erinnerung<br />

geblieben sind, sondern auch die großen Entscheidungen, die<br />

hier getroffen wurden und die den Weg unseres Landes bestimmt<br />

haben: In den ersten Jahren gelang es dem Deutschen<br />

Bundestag, durch weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen<br />

wie das Lastenausgleichsgesetz die Folgen von Krieg und Vertreibung<br />

zu lindern. In den gleichen Zeitraum fielen grundlegende<br />

außenpolitische Weichenstellungen wie der Deutschlandvertrag,<br />

das Wiedergutmachungsabkommen mit Israel (1952),<br />

der Aufbau der Bundeswehr und der NATO-Beitritt (1955) sowie<br />

die Römischen Verträge (1957). Zu den wichtigsten parlamentarischen<br />

Leistungen in der Zeit der Großen Koalition von<br />

1966 bis 1969 gehören die Neuordnung der bundesstaatlichen<br />

Finanzverfassung, die Bewältigung der damaligen Krise des Arbeitsmarktes<br />

und die Entscheidung für die Lohnfortzahlung im<br />

Krankheitsfall. In der Zeit der ersten sozialliberalen Koalition<br />

Anfang der 70 er-Jahre wurden der Moskauer und der Warschauer<br />

Vertrag sowie der Grundlagenvertrag mit der DDR<br />

geschlossen mit dem „Brief zur deutschen Einheit“. 1972 trat<br />

die Bundesrepublik Deutschland den Vereinten Nationen bei.<br />

Als 1989 die Mauer fiel, flankierte der Deutsche Bundestag die<br />

außen- wie innenpolitischen Initiativen der Bundesregierung<br />

zur Wiederherstellung der Deutschen Einheit. Am 20. Dezember<br />

1990 nahm zum ersten Mal seit 1932 ein frei gewähltes<br />

gesamtdeutsches Parlament seine Arbeit auf.<br />

Faksimile des Ur-Grundgesetzes von 1949<br />

28 VERLAG C.H.BECK


Besuchen Sie uns am<br />

Ausstellungsstand A9<br />

während des<br />

73. Deutschen Juristentags<br />

Berliner Kommentare<br />

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VwVfG<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz – Kommentar<br />

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ZPO<br />

Zivilprozessordnung – Kommentar<br />

Hrsg. von Dr. Christoph Kern und Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur.<br />

2. Aufl. 2020, LIX, 2.794 Seiten, fester Einband, € 138,–. ISBN 978-3-503-18839-0<br />

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eWPG<br />

Gesetz über elektronische Wertpapiere<br />

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<strong>2022</strong>, ca. 500 Seiten, fester Einband, ca. € 90,–. ISBN 978-3-503-20092-4<br />

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BImSchG<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz – Kommentar<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Bonner Republik zur Bundesstadt<br />

Der Hauptstadtbeschluss<br />

Die parlamentarische Debatte um den Hauptstadtbeschluss<br />

am 20. Juni 1991 kann man getrost als eine Sternstunde der<br />

deutschen Parlamentsgeschichte in Bonn bezeichnen: Eine fast<br />

zwölfstündige Debattenzeit, 107 Rednerinnen und Redner, 106<br />

zu Protokoll gegebene Reden, zahlreiche persönliche Erklärungen.<br />

In der Aussprache selbst waren alle Ingredienzien einer<br />

lebendigen Debattenkultur enthalten: Pathos und Beschwörungen,<br />

Appelle und Emotionen wechselten sich ab mit nüchternen<br />

Argumenten. „Lasst dem kleinen Bonn Parlament und Regierung“,<br />

rief damals Bundessozialminister Norbert Blüm als einer<br />

der prominenten Befürworter für Bonn beinahe flehend. Die<br />

Spannung im Plenarsaal war mit Händen zu greifen, die „Frontlinien“<br />

verliefen quer durch die Fraktionen. Am Ende stand ein<br />

denkbar knappes Abstimmungsergebnis. Kurz vor 22 Uhr verkündete<br />

Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, dass 338 Abgeordnete<br />

für den Umzug nach Berlin gestimmt haben und 320<br />

dagegen. Anschließend Freude und Tränen – der Rührung oder<br />

des Entsetzens – im Bonner Wasserwerk, Jubel in Berlin mit<br />

Läuten der Friedensglocke am Schöneberger Rathaus; und am<br />

Bonner Marktplatz Totenstille.<br />

Am 1. Juli 1999 fand die letzte Sitzung des Deutschen Bundestages<br />

in Bonn statt. Aber zum Stil der deutschen Demokratie<br />

Bonner Prägung gehört der auf Ausgleich bedachte Kompromiss<br />

ohne Verbitterung. Am 26. April 1994 wurde deshalb das<br />

Berlin/Bonn-Gesetz verabschiedet, das die Umsetzung des<br />

Haupt stadtbeschlusses zwischen dem Bund, Nordrhein-Westfalen<br />

und der Region am Rhein regelte; immerhin war 1991 erklärt<br />

worden, dass es eine faire Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt<br />

Berlin und der Bundesstadt Bonn geben sollte. Deshalb<br />

haben noch mehrere Ministerien ihren Hauptsitz in Bonn, promiss. So wurde die Bezeichnung „Bonner Republik“ im Laufe<br />

heftig, aber zugleich gab und gibt es die Bereitschaft zum Kom-<br />

auch wenn die politische Musik längst in Berlin spielt.<br />

der Jahrzehnte im In- und Ausland zu einem Qualitätsmerkmal.<br />

In den Worten von Egon Bahr: „Sie stand für Überschaubarkeit,<br />

Die Bundesstadt Bonn hat sich neu erfunden als florierender Berechenbarkeit, Durchsichtigkeit und den daraus zu ziehenden<br />

Schluss: vielleicht etwas provinziell, vielleicht etwas spießig,<br />

Wissenschaftsstandort mit einem dichten Netzwerk an Behörden,<br />

Forschungseinrichtungen, internationalen Organisationen aber sicher nicht bedrohlich; vor diesen Deutschen braucht man<br />

und Unternehmen. Und mit Blick auf die Hauptquartiere von keine Angst zu haben.“<br />

rund 20 Unterorganisationen der Vereinten Nationen ist Bonn<br />

auch international bestens angebunden und steht für die multilaterale<br />

Ausrichtung Deutschlands.<br />

Stil der Bonner Republik ohne jede substanzielle Änderung auch<br />

Es ist deswegen nicht weiter erstaunlich, dass Verfahren und<br />

nach Berlin übertragen wurden. Das war und ist mit dafür verantwortlich,<br />

dass das vereinigte Deutschland als verlässlicher<br />

Bonn wirkt weiter<br />

Partner hohes Ansehen und großes Vertrauen in der Staatengemeinschaft<br />

genießt. So wirken die Traditionen der „Bonner<br />

Die Bonner Jahre haben unser Land geprägt, und sie prägen sie Republik“ in Berlin weiter, heute und in Zukunft. •<br />

noch heute. 8.547 Gesetzentwürfe wurden bis zum Umzug nach<br />

Berlin in den Deutschen Bundestag eingebracht und 5.505 Gesetze<br />

verabschiedet. Dabei hatte sich auch eine politische und Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) war von 1980 bis 2017 Mitglied des<br />

parlamentarische Kultur entwickelt, die es in der Weimarer Demokratie<br />

nicht oder zu wenig gab: Diskutiert hat man zuweilen Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung.<br />

Deutschen Bundestages und von 2005 bis 2017 dessen Präsident. Er ist<br />

30 VERLAG C.H.BECK


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VERLAG C.H.BECK • 80791 München / 170062


73. Deutscher Juristentag<br />

Prozesse im Scheinwerferlicht<br />

Bonner Verfahren als Spiegelbild der Zeitgeschichte<br />

Ein Blick in die Gerichtssäle lohnt sich stets. Er fördert Erkenntnisse in aktuelle soziale und kulturelle<br />

Konflikte, in wirtschaftliche Nöte am Rande einer Gesellschaft und er offenbart mitunter<br />

rechtspolitischen Handlungsbedarf. Mit mehr Distanz lässt eine Rückschau auf Gerichtsverfahren<br />

der vergangenen Jahrzehnte eine weitere, zeitgeschichtliche Deutungsebene zu. Der Blick<br />

auf die wichtigsten, politisch aufsehenerregenden Prozesse am Landgericht Bonn verdeutlicht<br />

wie in einem Brennglas typische gesellschaftspolitische Herausforderungen ganzer Dekaden. Die<br />

folgende unvollständige Revue soll Schlaglichter auf die letzten Jahrzehnte werfen und weckt<br />

vielleicht das Interesse an einem Besuch in dem Museum im Landgericht Bonn.<br />

Von Dr. Bernd Scheiff und Dr. Stefan Weismann<br />

Die Aufarbeitung der Verbrechen der Nationalsozialisten<br />

gehörte wohl zu den wichtigsten Aufgaben der Justiz<br />

in der Nachkriegszeit. Sie dauert bis heute an. Im<br />

Jahr 1958 waren am Landgericht Bonn die beiden ehe maligen<br />

Wachmänner des Konzentrationslagers Sachsenhausen Wilhelm<br />

Schubert und Gustav Sorge angeklagt. Der Prozess ist in der<br />

deutschen und internationalen Presse auf erheb liches Interesse<br />

gestoßen. In der Hauptverhandlung, bei der Filmaufnahmen<br />

zugelassen waren, wurden an insgesamt 45 Verhandlungstagen<br />

132 Zeugen vernommen. Die Zeugen schilderten die Brutalität<br />

und Grausamkeit der Angeklagten und lieferten einen tiefgründigen<br />

Eindruck der systemischen Be deutung von Gewaltexzessen<br />

in der NS-Vernichtungsmaschi nerie.<br />

Aus heutiger Sicht irritiert, dass sich die Staatsanwaltschaft mit<br />

der Frage konfrontiert sah, warum mehr als zehn Jahre nach<br />

dem Kriegsende „immer noch“ Verfahren wie diese geführt würden.<br />

Dem Angeklagten Sorge konnte Mord in 67 Fällen, versuchter<br />

Mord in 20 Fällen sowie Anstiftung zum Mord, Beihilfe<br />

zum Mord und Totschlag nachgewiesen werden. Dem Angeklagten<br />

Schubert konnte Mord in 46 Fällen, versuchter Mord in<br />

sechs Fällen sowie Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden.<br />

Am Ende des Prozesses wurden beide Angeklagten für jeden<br />

einzelnen Mord zu lebenslangen Haftstrafen und jeweils zu einer<br />

weiteren zeitigen Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt.<br />

Das Verhältnis von Politik und Justiz<br />

Für großes Medieninteresse sorgte Ende der 50 er Jahre ein<br />

Strafverfahren gegen zwei prominente politische Akteure, den<br />

EWG- Präsidenten und früheren Staatssekretär im Auswärtigen<br />

Amt Walter Hallstein sowie den Leiter der politischen Abteilung<br />

des Auswärtigen Amtes, Herbert Blankenhorn. Ihnen wurde<br />

vorsätzliche falsche Anschuldigung und üble Nachrede vorgeworfen.<br />

Im Kern ging es um die Weitergabe von Bestechungsvorwürfen<br />

gegen einen Ministerialbeamten des Bundeswirtschaftsministeriums.<br />

Die (ungeprüfte) Weiterleitung dieser Bestechungsvorwürfe<br />

durch Blankenhorn mit Zustimmung von<br />

Hallstein sollte Jahre später in ein Gerichtsverfahren münden,<br />

nachdem sich die Bestechungsvorwürfe selbst als haltlos erwiesen<br />

hatten.<br />

Zum damaligen Zeitpunkt waren Film- und Fernsehaufnahmen<br />

während der mündlichen Verhandlung weiterhin möglich. Der<br />

Prozess führte die möglichen Folgen eines „Gerichtsfernsehens“<br />

32 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Prozesse im Scheinwerferlicht<br />

Aus den zahlreichen Strafverfahren, die aus diesen gewaltsamen<br />

Protesten hervorgingen, sticht eines hervor. Vor dem Schwurgericht<br />

des Landgerichts musste sich der 25 Jahre alte Philosophie-Student<br />

Uli Kranzusch wegen versuchten Totschlags und<br />

gefährlicher Körperverletzung verantworten, da er einem Polizisten<br />

mit einer Eisenstange auf den behelmten Kopf geschlagen<br />

haben soll. Otto Schily, der spätere Bundesinnenminister, war<br />

einer der Verteidiger. Die Hauptverhandlung wurde von Tumulten<br />

der linken Sympathisantenszene begleitet, die sich mit Flugblättern<br />

und Demonstrationen für die Freilassung des jungen<br />

Studenten einsetzte. Der sympathisch wirkende Philosophiestudent<br />

eignete sich für viele politisch engagierte Studenten<br />

als Projektionsfläche und wurde zur Symbolfigur. In der vierwöchigen<br />

Hauptverhandlung konnte ein Tötungsvorsatz nicht<br />

nachge wiesen werden. Der Prozess endete im November 1973<br />

mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu<br />

einem Jahr Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Ein Großteil der<br />

Haftstrafe hatte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits<br />

durch die lange Untersuchungshaft verbüßt.<br />

Prozess gegen Schubert und Sorge …<br />

vor Augen. Der Vorsitzende Richter ließ Fernsehaufnahmen<br />

während der Urteilsbegründung zu und wurde im Anschluss<br />

daran für seine übersteigerte Selbstdarstellung scharf kritisiert.<br />

Er habe den Freispruch für Walter Hallstein durch die tadelnde<br />

Art der Urteilsbegründung in einen Schuldspruch verkehrt. Der<br />

Schuldspruch gegen den Mitangeklagten Blankenhorn wurde<br />

später durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.<br />

Fünf Jahre später verbot der Gesetzgeber durch eine Ergänzung<br />

des § 169 Abs. 1 GVG Ton- und Filmaufnahmen während der<br />

laufenden Gerichtsverhandlung. Gerüchte besagen, dass nicht<br />

zuletzt die medienwirksamen Urteilsbegründungen des Vorsitzenden<br />

Richters den Gesetzgeber zur Änderung gedrängt haben.<br />

Politisierte Studentenschaft und der Rathaussturm<br />

von 1973<br />

Am 10. April 1973 demonstrierten mehrere Hundert Studenten<br />

gegen den Staatsbesuch des südvietnamesischen Präsidenten<br />

Nguyễn Văn Thiệu. In der aufgeheizten Stimmung stürmten<br />

etwa 60 Demonstranten das Alte Bonner Rathaus am Marktplatz<br />

und verwüsteten das Treppenhaus und mehrere Räume. Vor<br />

dem Rathaus begann eine Straßenschlacht zwischen Demonstranten<br />

und der Polizei, bei der Tränengas und Schlagstöcke<br />

eingesetzt wurden. Einige Demonstranten bewarfen Polizisten<br />

mit Pflastersteinen.<br />

Finanzielle Zuwendungen an Politiker<br />

Anfang der 80 er Jahre erschütterte die „Flick-Affäre“ die Bonner<br />

Republik. Das Zusammenspiel aus der Motivation eines<br />

großen Konzerns, Steuerzahlungen zu vermeiden, der Akribie<br />

eines Buchhalters und der Hartnäckigkeit eines Steuerfahnders<br />

führte zu einem der größten politischen Skandale der Nachkriegszeit.<br />

Nachdem der Flick-Konzern im Jahr 1975 Daimler-Benz-Aktien<br />

für rund zwei Milliarden DM verkauft hatte, wurde nach einer<br />

Möglichkeit gesucht, den Gewinn nicht versteuern zu müssen.<br />

Nach der Reinvestition der Gelder beantragte der Konzern die<br />

Steuerbefreiung wegen „besonderer volkswirtschaftlicher Förderungswürdigkeit“<br />

und erhielt die hierfür erforderliche<br />

Genehmigung von dem damals amtierenden Bundesminister<br />

für Wirtschaft Hans Friderichs und von seinem Nachfolger Otto<br />

Graf Lambsdorff.<br />

Jahre später stieß ein Steuerfahnder in einem Schließfach einer<br />

Düsseldorfer Bank auf ein Kassenbuch, in dem der Chef-<br />

Buchhalter des Konzerns hohe Bargeldzahlungen von bis zu<br />

… mit großem Medieninteresse<br />

VERLAG C.H.BECK 33


73. Deutscher Juristentag<br />

Prozesse im Scheinwerferlicht<br />

250.000 DM an zahlreiche namhafte deutsche Politiker in Führungsämtern<br />

dokumentiert hatte, darunter auch an die beiden<br />

genannten Bundeswirtschaftsminister.<br />

Der Verdacht, dass durch die Zahlungen gezielt politische Entscheidungen<br />

wie die Steuerbefreiung für die Daimler-Benz-<br />

Milliarden beeinflusst worden waren, führte zu weiteren Ermittlungen.<br />

Der damalige Bundeswirtschaftsminister Otto Graf<br />

Lambsdorff, dessen Vorgänger Hans Friderichs und der frühere<br />

Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch mussten sich ab dem<br />

29. August 1985 wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung<br />

vor dem Landgericht Bonn verantworten. Das<br />

Verfahren zog sich über eineinhalb Jahre, bis am 16. Februar<br />

1987 das Urteil verkündet wurde. Wegen Steuerhinterziehung<br />

und Beihilfe hierzu im Zusammenhang mit den Parteispenden<br />

erhielt von Brauchitsch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.<br />

Friderichs und Lambsdorff erhielten jeweils Geldstrafen<br />

in Höhe von 61.500 DM und 180.000 DM. Vom Vorwurf der<br />

Bestechung und Bestechlichkeit wurden alle Angeklagten freigesprochen.<br />

Trotz „schwerwiegender Verdachtsmomente“ habe<br />

letztlich der Beweis dafür gefehlt, dass die Angeklagten einvernehmlich<br />

eine Verknüpfung zwischen den Zahlungen und<br />

dem Steuerbescheinigungsverfahren hergestellt oder herzustellen<br />

versucht haben.<br />

bei den Tanklastern aufgehalten hätte. Der Bundesgerichtshof<br />

be stätigte das Urteil im Jahr 2016. Eine hiergegen erhobene<br />

Verfassungsbeschwerde blieb Ende 2020 ohne Erfolg.<br />

Unmittelbar nach dieser Entscheidung sahen sich zwei BGH-<br />

Richter, die als Senatsmitglieder an der Revisionsentscheidung<br />

gegen das Urteil des Landgerichts Bonn beteiligt waren, zu<br />

einer Stellungnahme in der Neuen Juristischen Wochenschrift<br />

(NJW-aktuell H. 13/2021, 10) veranlasst: Sie bemängelten die<br />

Darstellung des Einsatzes in den Medien und werteten sie gar als<br />

„Propa gandaerfolg der Taliban“. Die beiden Bundesrichter betonten,<br />

dass vor dem Bombenabwurf 40 Minuten lang zwei<br />

Kampfflugzeuge lärmend und in niedriger Höhe über der Szenerie<br />

kreisten und die vormals am Tanklaster befindlichen Zivilisten<br />

sich deswegen entfernt hätten. Die unzutreffende Darstellung,<br />

vor dem Angriff hätten sich Zivilisten oder gar Kinder<br />

an dem Tanklaster befunden, führe nach wie vor zu einem falschen<br />

Bild in der Öffentlichkeit.<br />

Deutsche Kriegsbeteiligung und das<br />

Kunduz-Verfahren<br />

Am 4. September 2009 erteilte der Bundeswehroffizier Oberst<br />

Klein nachts um 1.40 Uhr den Befehl, zwei von den Taliban entführte<br />

Tanklaster, die in der Nähe von Kunduz standen und als<br />

militärisches Ziel identifiziert wurden, anzugreifen. Die Bombardierung<br />

der Tanklaster kostete mehrere Menschen das Leben.<br />

Dies befeuerte die kritische Grundhaltung in der Bevölkerung<br />

gegenüber einem Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Zwei<br />

afghanische Familien forderten von der Bundesrepublik Deutschland<br />

vor dem Landgericht Bonn Schadensersatz in Höhe von<br />

insgesamt 90.000 Euro.<br />

Der Prozess wurde von Protesten und Demonstrationen vor<br />

dem Gerichtsgebäude begleitet, auf Plakaten wurde dem handelnden<br />

Oberst der Bundeswehr Mord vorgeworfen. Zudem<br />

kam es in der Nacht zu einer Farbbeutel-Attacke auf das Landgericht<br />

Bonn.<br />

Am 11. Dezember 2013 wies das Landgericht Bonn die Klage<br />

ab und begründete dies damit, dass die Bewertung als militärisches<br />

Objekt und mögliches Ziel für einen Anschlag durch<br />

die Taliban nicht zu beanstanden sei. Es sei auch auf den in<br />

Augenschein genommenen Infrarot-Kameraaufnahmen nicht<br />

ersichtlich gewesen, dass sich eine größere Anzahl von Zivilisten<br />

Ausblick<br />

Diese unvollständige Reihe an zeitgeschichtlich bedeutsamen<br />

Verfahren wird aktuell durch die Cum-Ex-Verfahren am Landgericht<br />

Bonn fortgeführt. Das erste Verfahren endete nach 44<br />

Verhandlungstagen im März 2020 mit einem Schuldspruch für<br />

die beiden Angeklagten. Das Urteil wurde im Juli 2021 durch<br />

den Bundesgerichtshof bestätigt. •<br />

Der Autor Dr. Bernd Scheiff ist Präsident des OLG Köln und der Stadt Bonn<br />

aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Richter am LG Bonn sehr verbunden.<br />

Der Autor Dr. Stefan Weismann ist Präsident des LG Bonn und<br />

Vorsitzender des Ortsausschusses des 73. Deutschen Juristentages.<br />

34 VERLAG C.H.BECK


Das neue Schuldrecht<br />

gut im Griff.<br />

• BGB auf neuestem Stand<br />

• Die Regelungen über digitale Produkte (§§<br />

327a - 327u BGB) ausführlich kommentiert<br />

• gewohnt sorgfältige und umfassende<br />

Erläuterungen in »Münchener« Qualität<br />

Der neue Band 2<br />

behandelt mit den §§ 241–310 vor allem das Recht der Verpflichtung zur<br />

Leistung. Dies umfasst u.a. das Leistungsstörungsrecht, die Kommentierung<br />

zum Gläubigerverzug sowie die Gestaltung rechtsgeschäftlicher<br />

Schuldverhältnisse durch AGB.<br />

Aktuelle Schwerpunkte<br />

Die Neuauflage berücksichtigt u.a. das Gesetz für faire Verbraucherverträge,<br />

die Entwicklungen zum Schadensersatzrecht zur fiktiven Schadensberechnung<br />

im Kauf- und Werkvertragsrecht sowie neue Rechtsprechung<br />

des BGH und des EuGH zu AGB. Außerdem behandelt sie die Auswirkungen<br />

der COVID-19-Pandemie bei der Vertragsgestaltung und -durchführung.<br />

Der neue Band 3<br />

widmet sich mit §§ 311–432 den Schuldverhältnissen aus Verträgen, dem<br />

Erlöschen der Schuldverhältnisse, der Übertragung von Forderungen, der<br />

Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern u.a.m.<br />

Aktuelle Schwerpunkte<br />

Münchener Kommentar zum BGB<br />

Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil I (§§ 241–310)<br />

9. Aufl age. <strong>2022</strong>.<br />

LIV, 1940 Seiten. In Leinen.<br />

Subskriptionspreis bis zum Erscheinen des letzten Bandes € 199,–<br />

Neu im Mai <strong>2022</strong><br />

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Münchener Kommentar zum BGB<br />

Band 3: Schuldrecht Allgemeiner Teil II (§§ 311–432)<br />

9. Aufl age. <strong>2022</strong>.<br />

LII, 1836 Seiten. In Leinen.<br />

Subskriptionspreis bis zum Erscheinen des letzten Bandes € 189,–<br />

Neu im April <strong>2022</strong><br />

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Das Hauptaugenmerk der Neuauflage liegt auf den Änderungen durch<br />

die Digitale-Inhalte-RL – in den §§ 327–327u sind die vertraglichen<br />

Leistungen und Gewährleistungspflichten umfassend geregelt. Der<br />

Münchener Kommentar bietet hier jetzt schon Lösungsvorschläge für<br />

viele komplexe Fragen, die erst nach und nach von der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung einer Klärung zugeführt werden müssen.<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz<br />

Als vor 15 Jahren, am 1. Januar 2007, an historischer Adresse, der Adenauerallee in Bonn, das<br />

Bundesamt für Justiz (BfJ) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

der Justiz (BMJ) errichtet wurde, konnte kaum jemand vorhersehen, welche Entwicklung die<br />

Behörde am Rhein nehmen würde. Mit dem neu gegründeten Amt sollte eine zentrale Dienstleistungsbehörde<br />

der Bundesjustiz sowie ein Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr<br />

geschaffen werden. Zum 15. Geburtstag kann das BfJ auf eine erfolgreiche<br />

Entwicklung mit rasantem Wachstum zurückblicken.<br />

Von Stefan Schlauß<br />

Seit der Errichtung im Jahr 2007 hat das BfJ eine Vielzahl<br />

an neuen Aufgaben dazugewonnen. Das breite Spektrum<br />

reicht von der Führung Zentraler Register wie dem Bundeszentralregister<br />

über die Verkündung und Normendokumentation<br />

bis hin zur Ahndung von Verstößen durch Kapitalgesellschaften<br />

gegen handelsrechtliche Offenlegungspflichten. Das<br />

Bundesamt bekämpft in Durchführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes<br />

Hasskriminalität in sozialen Netzwerken und leistet<br />

finanzielle Hilfe für Opfer terroristischer und extremistischer<br />

Straftaten. Auch die Führung des Registers für Musterfeststellungsklagen<br />

fällt in die Zuständigkeit des BfJ. Es hat sich so in<br />

den 15 Jahren zum zentralen Justiz-Dienstleister entwickelt.<br />

Diese Entwicklung spiegelt sich auch personell wider: Das BfJ<br />

ist von ursprünglich 460 auf rund 1.300 Beschäftigte angewachsen,<br />

verteilt auf mehrere Standorte in Bonn. Zu seinen Kernzuständigkeiten<br />

gehörten von Anfang an auch die vielfältigen Aufgaben<br />

als Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Damit<br />

36 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz<br />

leistet es einen wichtigen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit<br />

Deutschlands mit anderen Staaten und steht mit diesen<br />

in fortlaufendem direkten Austausch.<br />

Europäisches Justizielles Netz in Zivil- und<br />

Handelssachen<br />

Eine übergeordnete Klammer für die europäische justizielle Zusammenarbeit<br />

wird durch das Europäische Justizielle Netz (EJN)<br />

gebildet. <strong>2022</strong> feiert es seinen 20. Geburtstag. Herzstück sind die<br />

Kontaktstellen der Mitgliedstaaten, in Deutschland auf Bundesebene<br />

das BfJ. Das EJN hat die Aufgabe, die Gerichte informell<br />

in Verfahren mit Bezug zu einem anderen EU-Mitgliedstaat zu<br />

unterstützen. Dabei wird das förmliche Rechtshilfeverfahren<br />

nicht ersetzt, sondern um die Möglichkeit ergänzt, zügig und<br />

unbürokratisch Informationen einzuholen. So unterstützt das<br />

Netzwerk etwa bei Zustellungen und Beweisaufnahmen, bei einfach<br />

gelagerten Auskünften zum ausländischen Recht, bei der<br />

Ermittlung von zuständigen Gerichten und Behörden sowie bei<br />

prozessualen Fragen wie doppelter Rechtshängigkeit.<br />

In Umsetzung der Zielsetzungen des EJN organisiert das BfJ<br />

jährlich die zentrale deutsche Veranstaltung zum Europäischen<br />

Tag der Justiz. Er wurde ins Leben gerufen, um der Öffentlichkeit<br />

einen Einblick in die europäische Justiz und den grenzüberschreitenden<br />

Rechtsverkehr zu ermöglichen. 2021 erfolgte die<br />

zentrale deutsche Veranstaltung des BfJ in Zusammenarbeit mit<br />

Schleswig-Holstein in hybrider Form. Das Highlight bildete eine<br />

hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zum Verhältnis der<br />

mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte zum EuGH als Partner<br />

im Europäischen Gerichtsverbund. <strong>2022</strong> findet die Veranstaltung<br />

zum Europäischen Tag der Justiz Ende September in Zusammenarbeit<br />

mit Bayern in Nürnberg statt.<br />

Grenzüberschreitende Zustellung und<br />

Beweisaufnahme<br />

Die unter deutscher Ratspräsidentschaft 2020 finalisierten Neufassungen<br />

der Europäischen Zustellungs- und Beweisaufnahmeverordnung<br />

sind in weiten Teilen seit dem 1.7.​<strong>2022</strong> anwendbar.<br />

Die Neufassungen sollen grenzüberschreitende Zustellungen<br />

und Beweisaufnahmen zwischen den Mitgliedstaaten weiter beschleunigen<br />

und vereinfachen. Eine zentrale – und für andere<br />

Bereiche der justiziellen Zusammenarbeit beispielhafte – Neuerung<br />

besteht in der ab dem 1.5.​2025 verpflichtenden elektronischen<br />

Übermittlung der Zustellungs- bzw. Beweisaufnahmeersuchen<br />

über ein sicheres dezentrales IT-System. Die nationalen<br />

IT-Systeme sollen zu diesem Zweck mit Hilfe von e-CODEX<br />

(e-Justice Communication via Online Data Exchange) vernetzt<br />

werden.<br />

Das Durchführungsgesetz zur Neufassung der Rechtshilfeverordnungen<br />

verankert auch die etablierte Stellung des BfJ bei<br />

der Lösung von Schwierigkeiten im internationalen Zivilrechtshilfeverkehr<br />

sowohl innerhalb der EU als auch im Verhältnis<br />

zu den Vertragsstaaten des Haager Zustellungs- und Beweisaufnahmeübereinkommens.<br />

Um die in der Praxis seit Jahren wahrgenommene<br />

Rolle des BfJ auf diesem Gebiet sichtbarer zu machen,<br />

wird es ausdrücklich als Zentralstelle bzw. als Zen trale<br />

Behörde auf Bundesebene benannt. Das Amt wird durch diese<br />

Änderung in die Lage versetzt, die Interessen des Bundes, aber<br />

auch die Interessen der Landesjustiz noch effektiver nach außen<br />

zu vertreten.<br />

In Zeiten der Pandemie wurde neben der grenzüberschreitenden<br />

Beweisaufnahme auch das grenzüberschreitende Verhandeln<br />

über Videokonferenztechnik zu einem praktisch relevanten<br />

Thema. BMJ, BfJ und Auswärtiges Amt haben für die zivilgerichtliche<br />

Praxis eine Handreichung erstellt, die Grundsätze<br />

enthält, wie während der aktuellen Pandemie Ersuchen um<br />

Durchführung grenzüberschreitender mündlicher Verhandlungen<br />

in Zivil- und Handelssachen gestellt werden können. Zugrunde<br />

liegt die Annahme, dass grenzüberschreitendes Verhandeln,<br />

ebenso wie eine grenzüberschreitende Beweisaufnahme,<br />

rechtshilferechtliche Relevanz hat. Grenzüberschreitende Ersuchen<br />

bedürfen damit der Genehmigung der zuständigen Behörden<br />

des betroffenen Staates. Auf europäischer Ebene wurde<br />

daneben eine Rechtsgrundlage zum grenzüberschreitenden Verhandeln<br />

mit in den Ende 2021 vorgelegten Verordnungsvorschlag<br />

zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen<br />

Zusammenarbeit aufgenommen, der derzeit in Brüssel verhandelt<br />

wird.<br />

VERLAG C.H.BECK 37


73. Deutscher Juristentag<br />

Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz<br />

Internationales Sorgerecht<br />

Seit Anfang August dieses Jahres gelten die neuen Regelungen<br />

der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-VO). Im sensiblen<br />

Bereich der internationalen Kindesentführung ergänzt die Verordnung<br />

innerhalb der EU das Haager Kindesentführungsübereinkommen.<br />

Daneben können Entscheidungen auf dem Gebiet<br />

der elterlichen Verantwortung grenzüberschreitend vollstreckt<br />

werden. Auch wird die Zusammenarbeit der Zentralen Behörden<br />

bei der grenzüberschreitenden Einholung von Berichten<br />

über die soziale Lage eines Kindes, bei Kinderschutzmaßnahmen<br />

sowie bei der grenzüberschreitenden Unterbringung von<br />

Minderjährigen vertieft. Die grenzüberschreitende Kommunikation<br />

in internationalen Kindschaftskonflikten wird mit der<br />

Neufassung noch weitgehender als bislang über die Zentralen<br />

Behörden kanalisiert. Auf das BfJ als deutsche Zentrale Behörde<br />

kommen damit erweiterte Aufgaben zu.<br />

Wird eine Kind in einen anderen Vertragsstaat des Haager<br />

Kindesentführungsübereinkommens entführt, kann der zurückgelassene<br />

Elternteil sich mit dem Antrag an die Zentralen Behörden<br />

wenden, ihn bei der Rückführung des Kindes zu unterstützen.<br />

Mit der Brüssel-IIb-VO wird eine neue Fünf-Tages-Frist<br />

für die Erstbearbeitung durch die Zentralen Behörde im ersuchten<br />

Mitgliedstaat eingeführt. Die Arbeitsabläufe im BfJ sind<br />

hierauf bereits eingestellt. Weiter können die Zentralen Behörden<br />

in den gerichtlichen Rückführungsverfahren verstärkt<br />

durch die Gerichte einbezogen werden. In der Praxis betrifft dies<br />

neben der Aufenthaltsermittlung und der Förderung einer gütlichen<br />

Einigung oft Fälle, in denen einstweilige Maßnahmen<br />

einschließlich Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Neu kann<br />

das BfJ auch in solche inländischen Rückführungsverfahren<br />

ein bezogen werden, in denen es mangels Beauftragung durch<br />

den zurückgelassenen Elternteil nicht eingebunden war.<br />

Auslandsunterhalt<br />

Zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Geltendmachung<br />

von Unterhaltsansprüchen dient das vielfältige Unterstützungsangebot<br />

des BfJ als deutsche Zentrale Behörde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz.<br />

Das Bundesamt unterstützt in Deutschland<br />

lebende unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende<br />

sowie öffentliche Stellen wie Jugendämter in ihrer Funktion als<br />

Beistände oder Unterhaltsvorschusskassen bei der Geltendmachung<br />

von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Umgekehrt treibt<br />

es auch die Unterhaltsansprüche im Ausland lebender Berechtigter<br />

in Deutschland bei. Erwirkte Unterhaltsgelder können ungeschmälert<br />

an das unterhaltsberechtigte Kind ausgezahlt werden.<br />

Gleichzeitig werden die öffentlichen Haushalte entlastet, indem<br />

Unterhaltsvorschuss- und Sozialleistungen eingespart werden<br />

können bzw. im Fall erfolgter Leistungen Regress genommen<br />

werden kann. Die Fallzahlen sind beachtlich: Ende 2021 waren<br />

im BfJ rund 10.500 grenzüberschreitende Unterhaltsvorgänge in<br />

Bearbeitung – mit über 14.000 antragstellenden Personen.<br />

Internationale Adoptionen<br />

Das Haager Adoptionsübereinkommen ist seit dem 1.3.​2002<br />

und damit seit 20 Jahren für Deutschland in Kraft. Für das Kind<br />

ist mit der internationalen Adoption ein Wechsel in ein fremdes<br />

geografisches und kulturelles Umfeld verbunden. Damit gehen<br />

erhebliche Herausforderungen für alle Beteiligten einher. Das<br />

Übereinkommen sieht vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit<br />

der zuständigen Behörden des Heimatstaates und des<br />

Aufnahmestaates vor, um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen<br />

und Kinderhandel entgegenzuwirken. Deutsche Zentrale<br />

Behörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene ist das<br />

BfJ. Es ist an den familiengerichtlichen Verfahren zur Anerkennungs-<br />

und Wirkungsfeststellung beteiligt. Mit Inkrafttreten des<br />

Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption<br />

(Adoptionshilfe-Gesetz) zum 1. April 2021 wurde der Bereich<br />

der internationalen Adoptionen einer weitreichenden Reform<br />

unterzogen. Die Anerkennung von im Ausland erfolgten Adoptionsentscheidungen<br />

wurde damit neuen und verschärften Regelungen<br />

unterworfen. Eine wesentliche Zielsetzung des Adoptionshilfe-Gesetzes<br />

ist die Eindämmung von internationalen<br />

Adoptionen, die nicht durch eine Adoptionsvermittlungsstelle<br />

begleitet wurden. Ohne Vermittlung durchgeführte internationale<br />

Adoptionen werden im Inland grundsätzlich nicht mehr<br />

anerkannt. Neu wird das BfJ im Einzelfall Rechtsmittel gegen<br />

Anerkennungsbeschlüsse einlegen können.<br />

Ausblick<br />

Das BfJ ist heute als zentraler Dienstleister der Justiz und Ansprechpartner<br />

für den internationalen Rechtsverkehr nicht mehr<br />

wegzudenken. Viele der Aufgaben haben eine internationale Dimension.<br />

Dabei hat sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

auf Ebene der Zentralen Behörden international bewährt.<br />

Eine zunehmende Anzahl von EU-Rechtsakten greift hierauf<br />

zurück. Dabei geht die zunehmende Europäisierung mit einem<br />

wachsenden Fortbildungsbedarf einher. Es ist daher folgerichtig,<br />

dass das BfJ auch Aufgaben im Bereich der nationalen und internationalen<br />

Justizfortbildung übernommen hat. Die Idee eines<br />

zentralen Dienstleisters der Justiz überzeugt daneben auch auf<br />

nationaler Ebene. Für die Zukunft ist damit bereits absehbar,<br />

dass das dynamische Wachstum anhalten wird. •<br />

Stefan Schlauß ist Leiter der Abteilung II (Internationales Zivilrecht) im<br />

Bundesamt für Justiz.<br />

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73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Behörde zu globalen<br />

Digital unternehmen<br />

Sowohl die Deutsche Post AG („Post“) als auch die Deutsche Telekom AG („Telekom“)<br />

haben mit ihrer Privatisierung Rechtgeschichte geschrieben. Es waren bis heute die größten<br />

Börsengänge in Deutschland. Die kumulierte Börsenkapitalisierung beider Konzerne beträgt<br />

aktuell rund 140 Mrd. Euro – eine gewaltige Zahl. Und beide Unternehmen sind eng mit<br />

dem Standort Bonn verbunden. Auch Themen des diesjährigen Juristentages rund um die<br />

Digitalisierung betreffen beide Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer langen Entwicklung:<br />

Von der Behörde zu international wettbewerbsfähigen digitalen Unternehmen.<br />

Von Dr. Thomas Kremer<br />

Die gemeinsame Geschichte von Post und Telekom<br />

lässt sich bis ins Jahr 1490 zurückverfolgen. Damals<br />

gründete Franz von Taxis ein neuartiges Postwesen<br />

mit regelmäßigen Verbindungen zwischen festen Poststationen<br />

(Herberge, Kneipe, Pferdestall alles in einem) im Abstand von<br />

jeweils einer Tagesreise. Das waren die Anfänge einer öffentlichen<br />

Nachrichtenübermittlung. Die Einführung der Telegraphie<br />

im 19. Jahrhundert revolutionierte die Nachrichten-Übertragung.<br />

Die elektrische, drahtgebundene Übermittlung von<br />

Zeichen („Telegramm“) verkürzte Informationswege drastisch.<br />

Damit war auch klar: Post- und Telegraphendienste hatten eine<br />

enorme Bedeutung für die öffentliche Infrastruktur einschließlich<br />

des Militärs.<br />

Mit der auch international zunehmenden Liberalisierung der<br />

Post-Aktivitäten wurde der Ruf nach mehr Selbstständigkeit<br />

und Wettbewerb auch in Deutschland unüberhörbar. Die<br />

nächste Reform war fällig – das PostreformG 1989. Unter dem<br />

Dach des Bundespostministeriums entstanden drei weitgehend<br />

selbstständige Bereiche, die wie Unternehmen strukturiert waren:<br />

die Deutsche Post Postdienst („gelbe Post“), Deutsche Post<br />

Telekom („graue Post“) und die Deutsche Post Postbank („blaue<br />

Post“). Jeder Bereich hatte seinen eigenen „Vorstand“ und „Aufsichtsrat“.<br />

Die Geschäfte wuchsen. Mit der Wiedervereinigung<br />

und dem aufkommenden Mobilfunk stieg der Investitionsbedarf<br />

und war mit Eigenmitteln der Bereiche nicht zu finanzieren.<br />

Der Ausweg sollte in einer Privatisierung durch gesetzliche<br />

Unter Reichskanzler Bismarck entstand eine ausgefeilte Behördenstruktur<br />

mit der „Reichs-Post und Telegraphenverwaltung“<br />

als oberster Verwaltungsbehörde (s. Koch/Holle, Vom Staatsunternehmen<br />

zur börsennotierten Aktiengesellschaft – Die<br />

Satzung der Deutschen Telekom AG, in Fleischer/Mock (Hrsg),<br />

Große Gesellschaftsverträge aus Geschichte und Gegenwart,<br />

876, 878). Mit Einführung der Telefonie wurde spätestens nach<br />

dem Ersten Weltkrieg deutlich, dass eine neue effizientere Verwaltungsstruktur<br />

erforderlich war. Die Lösung bestand in der<br />

Gründung der „Deutschen Reichspost“ als eigenständiges Sondervermögen<br />

des Reichs und mit eigener Leitung und Aufsicht<br />

(Verwaltungsrat) im Verantwortungsbereich des Reichspostministers<br />

und später des Bundespostministers.<br />

40 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Behörde zu globalen Digital unternehmen<br />

Umwandlung in Aktiengesellschaften liegen. Hierfür sollten die<br />

Bereiche zunächst einen moderneren Auftritt erhalten. Für die<br />

Telekom bedeutete das: Abschied vom Posthorn und von dem<br />

überkommenen Grau des Telegraphiebereichs. Die frische Signalfarbe<br />

„Magenta“ trat neben das „T“ als Konzernzeichen. Die<br />

Farbe Magenta und das „T“ wurden als Marke registriert und<br />

rechtlich geschützt und sind heute die zweitwertvollste Marke<br />

in Deutschland. Die geplante Privatisierung erfolgte durch das<br />

PostreformG II aus 1994. Hierfür waren mehr als 100 Gesetzesund<br />

Verordnungsänderungen einschließlich einer Anpassung<br />

des Grundgesetzes erforderlich. Hierzu gehörte etwa die Möglichkeit,<br />

Beamte auch in den privatisierten Unternehmen unter<br />

Beibehaltung ihres Status zu beschäftigen. Es entstanden die<br />

Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche<br />

Postbank AG, die im Januar 1995 ihre Arbeit aufnahmen. Begleitend<br />

wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation<br />

(BAnstPT) mit der Übernahme sozialer und dienstrechtlicher<br />

Aufgaben der bei Post und Telekom beschäftigten Beamten<br />

betraut. Zusätzlich wurde eine Behörde eingerichtet (heute<br />

Bundesnetzagentur – BNetzA), die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen<br />

regulatorisch gestaltet.<br />

Börsengänge und die Achterbahn der T-Aktie<br />

Zur Privatisierung gehörte von Anfang an der Plan, die drei<br />

Unternehmen an die Börse zu bringen. Den Anfang machte<br />

die Telekom im November 1996. Der Börsengang wurde mit<br />

einer spektakulären Werbekampagne vorbereitet. Wer erinnert<br />

sich nicht an den Schauspieler Manfred Krug und seinen<br />

Slogan: „Die Telekom geht an die Börse, da geh’ ich mit.“ Und<br />

1,9 Mio. Bundesbürger gingen mit bei einem Ausgabekurs von<br />

28,50 DM (Gesamterlös 10 Mrd. Euro). Die T-Aktie wurde zur<br />

ersten Volksaktie. Der Kurs stieg in den nächsten Jahren deutlich,<br />

und es folgten zwei weitere Börsengänge in den Jahren 1999<br />

(Gesamterlös 10,8 Mrd. Euro) und 2000 (Gesamterlös 13 Mrd.<br />

Euro). Der Aktienkurs erreichte zwischenzeitlich sogar einen<br />

Spitzenwert von 103,50 Euro.<br />

Was dann geschah, gehört zur deutschen Wirtschaftsgeschichte:<br />

Im Mai 2000 platzte die Internetblase, und der Höhenflug der<br />

T-Aktie war vorbei. Im Juni 2002 fiel die Aktie dann auf unter<br />

10 Euro. Ein Desaster für viele Kleinanleger. Eine bisher noch<br />

nicht gesehene Klagewelle mit 17.000 Kleinanlegern war die<br />

Folge. Rechtlich ging es um die Verkaufsprospekte für die Börsengänge<br />

1999 und 2000. Um die Aktenflut zu bewältigen, musste<br />

sogar ein neues Musterverfahren (KapMuG – „Lex Telekom“) gesetzlich<br />

eingeführt werden. Inzwischen sind die Klagen weitgehend<br />

erledigt; für noch offene Fälle steht ein Vergleich im Raum.<br />

Die Post ging im November 2000 an die Börse. Zuvor kam es zu<br />

zahlreichen Umstrukturierungen mit massiven Investitionen in<br />

moderne Logistiktechnologie, einer Modernisierung der Infrastruktur<br />

von Briefzentren mit standardisierten und automatisierten<br />

Prozessen sowie Zukäufen des schweizerischen Logistikunternehmens<br />

Danzas und der amerikanischen Air Express International<br />

Gruppe. Der Börsengang verlief erfolgreich. Rund<br />

30 % des Aktienkapitals wurden verkauft, die Emission war achtfach<br />

überzeichnet. In den nachfolgenden Jahren platzierte der<br />

Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau mehrfach Aktienpakete<br />

am Markt.<br />

Als letzte ging die Deutsche Postbank AG im Juni 2004 an die<br />

Börse. Anteilseigner war aber nicht mehr der Bund, sondern<br />

die Post, die 1999 sämtliche Anteile vom Bund erworben hatte.<br />

VERLAG C.H.BECK 41


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Behörde zu globalen Digital unternehmen<br />

Knapp unter 50 % der Aktien wurden über die Börse veräußert.<br />

Im Jahre 2009 stieg die Deutsche Bank bei der Postbank ein<br />

und übernahm sie in mehreren Schritten vollständig. Ihr ging es<br />

insbesondere um die Erweiterung ihres Privatkundenportfolios.<br />

Die Post zog sich zurück, denn das komplexe Finanzgeschäft<br />

passte nicht mehr zu Vertriebsstrukturen, die nicht mehr auf<br />

eigene Vertriebsstätten, sondern auf Partnerschaften beispielsweise<br />

mit Schreibwarengeschäften setzte. Den Schlusspunkt bildete<br />

die Verschmelzung der Postbank auf die Deutsche Bank im<br />

Jahre 2018.<br />

Die Bundesbeteiligung an Post und Telekom<br />

Die Diskussion um die vollständige Privatisierung von Post und<br />

Telekom hält an. Der Bund hält heute unmittelbar und mittelbar<br />

über die KfW einen Anteil von 30,5 % an der Telekom. Bei<br />

der Post sind es rund 20,5 %. In den Aufsichtsräten beider Unternehmen<br />

ist der Bund mit jeweils zwei Mitgliedern vertreten. Das<br />

Postwesen und die Telekommunikation sind nach dem Grundgesetz<br />

(Art. 73 I Nr. 7 GG) öffentliche Aufgaben. Die praktische<br />

Umsetzung erfolgt in erster Linie durch die BNetzA als nationale<br />

Regulierungsbehörde. Zur Regulierung der Postdienstleistung<br />

gehört beispielsweise die Sicherstellung des Universaldienstes,<br />

also der flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen<br />

zu erschwinglichen Preisen. Bei der Telekommunikation<br />

geht es beispielsweise um die Vergabe von Frequenzen, um<br />

Datenschutz und die öffentliche Sicherheit der Telekommunikation.<br />

Zwingende ordnungspolitische Gründe für eine Bundesbeteiligung<br />

an Post und Telekom liegen deshalb nicht auf der<br />

Hand. Auf der politischen Ebene wird daher die Veräußerung<br />

der beiden Beteiligungen immer wieder diskutiert, aber bisher<br />

nicht beschlossen.<br />

Aus einem Ministerium werden Weltunternehmen<br />

Seit der Privatisierung von Post und Telekom im Jahre 1994<br />

hat sich vieles verändert. Die Post verstand sich zunächst als<br />

nationaler Versorger mit postalischen Leistungen, insbesondere<br />

mit Briefen und Paketen, gestützt auf ein weites Netz an Filialen<br />

(„Postämter“) und unzähligen Briefkästen sowie mit intensiv<br />

regulierten Leistungen. Nur ein aktuelles Beispiel: Der Weg zum<br />

nächsten Briefkasten darf 1.000 Meter nicht überschreiten, und<br />

er muss jeden Werktag geleert werden – an Sonn- und Feiertagen<br />

„bedarfsgerecht“. Die Post entwickelte sich zu einem globalen<br />

Logistikunternehmen, das per Luft- oder Seefracht, auf<br />

Straße oder Schiene Brief- und Paketsendungen auch im Expressversand<br />

dem Empfänger weltweit zustellt. Ein Meilenstein<br />

auf diesem Weg war 2002 der Erwerb des Logistikunternehmens<br />

DHL, dessen Integration und der Ausbau der Logistikaktivitäten.<br />

Folgerichtig führt das Unternehmen Deutsche Post heute<br />

die Bezeichnung „Deutsche Post DHL Group“.<br />

Hauptaufgabe der Telekom war zunächst die nationale Versorgung<br />

mit Festnetz-Telefonie. Dazu wurden große Kupferleitungen<br />

verlegt. Die Sprachübertragung erfolgte mittels elektrischer<br />

Signale. Ab den 1990 er Jahren kam dann der konsequente<br />

Aufbau des neuen Mobilfunknetzes („D1“) hinzu. Damit<br />

war die Basis für die rasante Entwicklung des Mobilfunks gelegt.<br />

Heute kommt niemand mehr ohne sein Handy (Smartphone)<br />

aus. Neben Festnetz und Mobilfunk kamen weitere Dienstleistungen<br />

auf den Netzen hinzu wie etwa ein kommer zielles<br />

Fernseh produkt (heute Magenta TV) oder IT- und Telefonie­<br />

Angebote für Geschäftskunden. Auch die Technik änderte sich<br />

grund legend. Die Übertragung des Signals über Kupferleitungen<br />

wird durch die Übertragung per superschnellem Licht­<br />

42 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Von der Behörde zu globalen Digital unternehmen<br />

signal in Glasfasernetzen und über das Internet ersetzt. Und<br />

inzwischen ist auch die leistungsstarke „fünfte Generation“ des<br />

Mobilfunks („5G“) am Markt. Auch global hat sich die Telekom<br />

weiter entwickelt: Sie betreibt in mehreren ost- und mitteleuropä<br />

ischen Ländern eigene Fest- und Mobilfunknetze; der<br />

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit hat sich von Deutschland<br />

und Europa in die USA („T-Mobile“) verlagert. Die Telekom ist<br />

heute weltweit eines der führenden Telekommunikations-Unternehmen.<br />

Auch wenn sich die Geschäftsmodelle von Post/DHL und<br />

Telekom deutlich unterscheiden, so gibt es doch eine Reihe von<br />

Gemeinsamkeiten. Beiden Unternehmen geht es im Kern um<br />

die Verbindung von Menschen weltweit – sei es mit Sprachkommunikation<br />

oder Daten, sei es mit Briefen und Pa keten.<br />

Vergleicht man die aktuellen Strategien von Post („Strategie<br />

2025“) und Telekom („Leading Digital Telco“), so fällt<br />

auf, dass sich bei beiden Unternehmen Schwerpunkte bei der<br />

Nutzung digitaler Technologien in ihren Geschäftsmodellen<br />

(„Digitali sierung“) und bei einer starken Gewichtung des Themas<br />

Nachhaltigkeit finden lassen. Bei diesem Ausmaß an Gemeinsamkeiten<br />

wundert es nicht, dass sich auch im Bereich<br />

der Unternehmensführung immer wieder Überschneidungen<br />

zeigen. So hat zuletzt die Hauptversammlung der Telekom im<br />

April <strong>2022</strong> den Vorstandsvorsitzenden der Post/DHL Frank<br />

Appel zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Post und<br />

Telekom bleiben sich also nahe, geschäftlich wie auf der Führungsebene.<br />

Keine schlechte Nachricht für Bonn. Und auch<br />

keine schlechte Nachricht für den Deutschen Juristentag. Digitalisierungsthemen<br />

wie autonome Systeme und KI sollten hier<br />

eine hohe Beachtung finden. •<br />

Dr. Thomas Kremer ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und ehemaliges Mitglied<br />

des Vorstands der Deutsche Telekom AG sowie der Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex.<br />

Beherrscht die Rechtssprache<br />

wie kein anderer.<br />

Das Rechtswörterbuch<br />

erläutert kurz und bündig über 13.200<br />

Begriffe aus allen Gebieten – von<br />

» Abänderungsklage« bis »Zwölftafelgesetz«.<br />

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Juristinnen und Juristen als auch Laien<br />

einen ersten Einstieg in alle Rechtsgebiete.<br />

Er trägt damit zum Verständnis<br />

der Rechtsordnung und zum korrekten<br />

Gebrauch der Fachbegriffe bei.<br />

Weber (vormals Creifelds)<br />

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VERLAG C.H.BECK 43


73. Deutscher Juristentag<br />

Geschichte und Kultur:<br />

Die Museumsmeile in Bonn<br />

Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist untrennbar mit Bonn verbunden.<br />

Daher ist es nur konsequent, dass hier auch das Haus der Geschichte residiert.<br />

Von Dr. Hans Walter Hütter<br />

44 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Geschichte und Kultur: Die Museumsmeile in Bonn<br />

Der Veranstaltungsort des diesjährigen Juristentages,<br />

das World Conference Center Bonn (WCCB), ist ein<br />

wesentlicher Baustein auf dem Weg Bonns von der<br />

Bundeshauptstadt zur Bundesstadt. Nach 1949 entstand rund<br />

um das Bundeshaus, die ehemalige Pädagogische Akademie, in<br />

der am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet und unterzeichnet<br />

wurde, das Regierungsviertel der vorläufigen Hauptstadt<br />

der Bundesrepublik Deutschland. Die historische Relevanz<br />

dieses Gebäudeensembles spiegelt die Integration in den „Weg<br />

der Demokratie“, den das Haus der Geschichte der Bundesrepublik<br />

Deutschland gemeinsam mit der Stadt Bonn entwickelt hat.<br />

In Sichtweite des WCCB springt ein flacher, weitläufiger Gebäudekomplex<br />

ins Auge, der von 1976 bis 1999 als Amtssitz des<br />

Bundeskanzlers diente, nachdem das Palais Schaumburg für<br />

die gewachsenen Aufgaben zu klein geworden war. Gemeinsam<br />

bilden das Bundeskanzleramt, das Palais Schaumburg und das<br />

„Wohn- und Empfangsgebäude des Bundeskanzlers“, der Kanzlerbungalow,<br />

der 1964 von Ludwig Erhard bezogen wurde, ein<br />

sehenswertes Ensemble in einem einzigartigen Park zwischen<br />

Kongresszentrum und Rhein. In unmittelbarer Nachbarschaft<br />

im Park liegt die Villa Hammerschmidt, nach einer nahezu<br />

100-jährigen wechselvollen Geschichte seit 1950 Amts- und<br />

Wohnsitz des Bundespräsidenten in Bonn. Der Blick von der<br />

Terrasse der Villa auf den Rhein ist wohl der eindrucksvollste<br />

in Bonn.<br />

Museumsmeile<br />

Der Villa gegenüber fällt ein herrschaftlich anmutendes Bauwerk<br />

ins Auge: das Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig.<br />

Während der erfolgreiche Unternehmer Leopold Koenig<br />

(1821 – 1903) seit 1868 bereits die Villa Hammerschmidt besaß,<br />

erwarb er das 1860 errichtete repräsentative Gebäude auf der<br />

gegenüberliegenden Straßenseite für seinen Sohn Alexander. Ein<br />

Teil des Hauses wurde 1934 als Zoologisches Museum eröffnet.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg erlangte das Museum für die junge<br />

Bundesrepublik Deutschland symbolische Bedeutung. Bis zur<br />

Fertigstellung des Palais Schaumburg als Dienstsitz für den<br />

ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer war es kurze Zeit Sitz<br />

des Bundeskanzlers, bis Mitte der 1950 er Jahre waren dort Büros<br />

für Bundesministerien untergebracht. Öffentliche Wirkung erzielte<br />

vor allem die Eröffnungssitzung des Parlamentarischen<br />

Rats am 1. September 1948. Das Gremium tagte danach in der<br />

ehemaligen Pädagogischen Akademie.<br />

Wenige hundert Meter vom Museum Koenig entfernt reihen<br />

sich die drei jüngeren Museen an der Museumsmeile auf. Im<br />

Zuge des Ausbaus Bonns als Bundeshauptstadt in den 1980 er<br />

Jahren, als nur wenige an eine erlebbare Wiedervereinigung<br />

glaubten, entstanden den Regierungsbauten gegenüber drei architektonisch<br />

eindrucksvolle Solitäre, die in ihrer Gesamtheit<br />

mit dem traditionsreichen Museum Koenig ein Kulturensemble<br />

bilden, das vergleichbar ist mit dem Museumsufer in Frankfurt<br />

am Main oder der Museumsinsel in Berlin.<br />

Museum Alexander Koenig<br />

Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland<br />

– Bundeskunsthalle genannt – und das städtische Kunstmuseum<br />

Bonn bilden eine städtebauliche Einheit, gruppiert um<br />

den Museumsplatz. Beide 1992 eröffneten Häuser widmen sich<br />

vorwiegend der zeitgenössischen Kunst, ergänzt durch vielfältige<br />

kulturhistorische Präsentationen.<br />

Das jüngste Mitglied in dieser Reihe ist das 1994 von Bundeskanzler<br />

Helmut Kohl der Öffentlichkeit übergebene Haus der<br />

Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Haus, das<br />

der Europarat 1995 zur Nachahmung in allen Mitgliedstaaten<br />

empfahl, präsentiert die deutsche Geschichte im internationalen<br />

Zusammenhang vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis in die<br />

Gegenwart. Angesprochen werden durch moderne, medienunterstützte<br />

Ausstellungen, Veranstaltungen, Publikationen und<br />

Online-Angebote alle Alters- und Bildungsgruppen aus dem Inund<br />

Ausland. Der Besuch bietet vielfältige Informationen über<br />

die jüngere Geschichte wie auch vertiefende Einblicke für Spezialisten.<br />

Vor Ausbruch der Corona-Pandemie besuchten jährlich<br />

mehr als 600.000 Gäste das Geschichtsmuseum in Bonn.<br />

Informationen über die jüngere Geschichte vermitteln, zum<br />

Nachdenken anregen und zur Entscheidungsfindung in der<br />

Gegenwart beizutragen sind die Ziele der Bundesstiftung Haus<br />

der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die neben<br />

dem Haus an der Museumsmeile Museen in Leipzig und Ber­<br />

VERLAG C.H.BECK 45


73. Deutscher Juristentag<br />

Geschichte und Kultur: Die Museumsmeile in Bonn<br />

Außenansicht Haus der Geschichte<br />

Grundgesetz mit Tintenfass<br />

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, vorbereitet<br />

lin unterhält. Kanzlerbungalow, Palais Schaumburg, Kanzleramt<br />

46 VERLAG C.H.BECK<br />

und Bundesrat im Bonner Bundesviertel sind über das Haus der<br />

Geschichte zu besuchen.<br />

in mehreren Treffen an verschiedenen Orten, wurde in<br />

Bonn in der Pädagogischen Akademie diskutiert und dort am<br />

23. Mai 1949 verabschiedet. Im Mittelpunkt der Präsentation im<br />

Kernstück des Museums für Zeitgeschichte ist die Dauerausstellung,<br />

die besucherorientiert und niederschwellig seit 1994<br />

nach mehreren Aktualisierungen Zeitgeschichte präsentiert.<br />

Hierbei stützt sich das Museumsteam auf die jüngsten Forschungsergebnisse<br />

und die eigenen Sammlungen von Objekten,<br />

Dokumenten, Fotos sowie Film- und Tonbeiträgen, ergänzt<br />

durch zahlreiche Zeitzeugeninterviews. Die Ausstellungsstücke<br />

sind eingebettet in räumliche, begeh- und erlebbare Szenarien.<br />

Haus der Geschichte fällt ein prachtvolles Tintenfass ins Auge,<br />

das der Vorsitzende des Parlamentarischen Rats und ehemalige<br />

Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer aus dem Rathaus<br />

der Nachbarstadt ausgeliehen hatte, um dem wichtigen Akt<br />

einen festlichen Rahmen zu geben. Am Rande sei erwähnt, dass<br />

Adenauer seinen Füllfederhalter, mit dem er das Grundgesetz<br />

unterzeichnete, symbolisch in das – leere – Tintenfass tauchte,<br />

obwohl der Füller eine Tintenpatrone hatte.<br />

So können sie jedem Gast je nach individuellem Vorwissen und<br />

eigenen Interessen auf unterschiedliche Weise Geschichte vermitteln.<br />

Das Besatzungsstatut der Westalliierten, ein Gründungsdokument<br />

der Bundesrepublik Deutschland, galt von 1949 bis 1999 als<br />

verschollen. Konrad Adenauer hatte am 21. September 1949 die<br />

persönliche Entgegennahme des Statuts, das die westalliierten<br />

Rundgang durch die Dauerausstellung<br />

Vorbehaltsrechte in der jungen Bundesrepublik Deutschland<br />

festschrieb, verweigert. So übergab ein Mitarbeiter der Alliierten<br />

Ausgewählte Beispiele aus über 7.600 Objekten mögen verdeutlichen,<br />

wie Ausstellungsstücke Geschichten erzählen können:<br />

Hohen Kommission das Dokument beim Verlassen des Petersbergs<br />

bei Bonn Herbert Blankenhorn, einem hohen Beamten im<br />

Umfeld des Bundeskanzlers. Bei<br />

Am Anfang der Dauerausstellung führt das letzte vor Ende des<br />

Zweiten Weltkriegs im Gefängnis in Berlin-Plötzensee angelegte<br />

Kammerbuch zurück in die nationalsozialistische Dik tatur<br />

einer Wohnungsauflösung Jahrzehnte<br />

später tauchte das Dokument<br />

unversehrt wieder auf.<br />

und den Widerstand gegen sie. In dem Papier haben zahlreiche<br />

Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 nach ihrer Ver haftung<br />

die Abgabe ihrer privaten Habseligkeiten quittiert – so auch<br />

Carl Goerdeler und Pater Alfred Delp. Ein rotes Kreuz am Ende<br />

einer Kammerbuchseite besagt, dass der Häftling in Plötzensee<br />

hingerichtet wurde. Widerstand gegen die Diktatur, das missglückte<br />

Attentat auf Adolf Hitler, die Reaktion der nationalsozialistischen<br />

Justiz, auch der Widerstand im „Dritten Reich“<br />

als moralische Instanz für die junge Demokratie sind einige<br />

Beispiele für die Möglichkeiten, historisch-politische Themenfelder<br />

anhand dieses Dokuments aufzurufen.<br />

Rote Robe von Julius Federer<br />

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts,<br />

die „Hüter der<br />

Verfassung“, trugen in den ersten<br />

Jahren nach dem Zweiten<br />

Weltkrieg die Roben des Bundesgerichtshofs.<br />

Um die besondere<br />

Rolle des Verfassungsorgans<br />

zu symbolisieren, führte<br />

das Bundesverfassungsgericht<br />

Ende der 1950 er Jahre eine ei­


73. Deutscher Juristentag<br />

Geschichte und Kultur: Die Museumsmeile in Bonn<br />

gene rote Robe ein. Die in der Ausstellung präsentierte Robe<br />

stammt von Julius Federer, Verfassungsrichter von 1951 bis 1967.<br />

Erna Scheffler, 1951 erste und damals einzige Frau am Bundesverfassungsgericht<br />

in Karlsruhe, kämpfte leidenschaftlich für<br />

die Durchsetzung des Gleichheitsgebots in der Bundesrepublik<br />

Deutschland. In ihrer persönlichen Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

markierte sie die Paragrafen, die im Widerspruch zum<br />

Gleichheitsgebot des Grundgesetzes stehen. Auf dem Deutschen<br />

Juristentag 1950 machte sie mit einem eindrucksvollen Beitrag<br />

zur Gleichberechtigung auf sich aufmerksam.<br />

Viele Besucherinnen und Besucher haben die Bilder von der<br />

Nacht auf den 3. Oktober 1990 in Berlin vor dem Reichstagsgebäude<br />

im Kopf. Jugendliche aus Ost- und Westdeutschland<br />

hissten gemeinsam eine große Deutschlandfahne als Symbol<br />

für das Ende der Teilung und zur Erinnerung an die friedliche<br />

Revolution. Bundesfahnen ersetzten zugleich an allen staatlichen<br />

Gebäuden in Ostberlin die DDR-Staatsfahne. Die vor<br />

dem Reichstagsgebäude aufgezogene Fahne symbolisiert jetzt<br />

im Haus der Geschichte die Deutsche Wiedervereinigung und<br />

den Weg dorthin nach Art. 23 GG.<br />

Der Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem 1961 fand internationale<br />

Beachtung, konfrontierte die deutsche Bevölkerung<br />

erneut mit den Verbrechen der Nationalsozialisten und rückte<br />

die Notwendigkeit, die Diktatur aufzuarbeiten, in das öffentliche<br />

Bewusstsein. Ruth Levy-Berkowitz übersetzte in diesem<br />

Prozess vom Hebräischen ins Deutsche. Ihr persönliches Exemplar<br />

des Urteils gegen Adolf Eichmann mit handschrift lichen<br />

Bemerkungen der Übersetzerin ist ein stummes Zeugnis für den<br />

Völkermord der Nationalsozialisten an den euro päischen Juden.<br />

Vom Unrecht in der SED-Diktatur zeugt die Tür aus der berüchtigten<br />

Sonderhaftanstalt in Bautzen. Vor allem politisch<br />

Verfolgte litten hier – und andernorts – unter den menschenverachtenden<br />

Haftbedingungen, durch die sich die Machthaber in<br />

der DDR vor allem politisch Unbeugsamer entledigen wollten.<br />

Herausgefordert wurde unser Rechtsstaat in den vergangenen<br />

Jahrzehnten von rechts- und linksterroristischen Anschlägen.<br />

Der „Deutsche Herbst“ 1977 steht exemplarisch für die zahlreichen<br />

blutigen Anschläge<br />

linksextremer Terroristen.<br />

Eindrucksvoll belegt ein<br />

selbst gebauter „Raketenwerfer“,<br />

mit dem der Bundesgerichtshof<br />

in Karlsruhe angegriffen<br />

werden sollte, die kriminelle<br />

Brutalität des linken<br />

Terrors. Der Angriff scheiterte<br />

an technischen Mängeln.<br />

Eine Reihe emotional ansprechender<br />

Objekte und Dokumente<br />

belegt in der Daueraus­<br />

„Raketenwerfer“ der RAF<br />

stellung des Hauses der Geschichte<br />

der Bundesrepublik Deutschland die rechtsextremen,<br />

meist rassistisch motivierten Gewalttaten mit vielen Toten und<br />

Verletzten. Die Gebetskette des türkischstämmigen Blumenhändlers<br />

mus limischen Glaubens, der am 9. September 2000 in<br />

Nürnberg brutal erschossen wurde, erinnert an die Mordserie<br />

des „Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)“.<br />

Am 2. / 3.10.1990 vor dem Reichstagsgebäude<br />

Diese wenigen Beispiele mögen veranschaulichen, dass und<br />

wie Vergangenheit durch Objekte, Dokumente, Fotos, Filmund<br />

Tonausschnitte lebendig werden kann. In Bonn bieten die<br />

Gebäude mit ihren Geschichten aus dem 19. Jahrhundert bis<br />

in die Gegenwart und vor allem die Ausstellung des Hauses der<br />

Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vielfältige, informative<br />

und anregende Beschäftigung mit unserer Geschichte. •<br />

Der Historiker Dr. Hans Walter Hütter arbeitete von 1986 bis 2021 bei der<br />

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von 2007<br />

bis Ende 2021 war er deren Präsident und Professor.<br />

VERLAG C.H.BECK 47


73. Deutscher Juristentag<br />

Beethoven und die Bonner Juristen<br />

Ludwig van Beethoven ist nicht nur 1770 in Bonn geboren, sondern hat in der<br />

Stadt am Rhein 22 Jahre gelebt und gearbeitet – länger als Mozart in Salzburg.<br />

Von Dr. Stephan Eisel<br />

In Bonn hat Beethoven nicht nur seine musikalische Ausbildung,<br />

sondern auch seine geistige Prägung erhalten. In<br />

diesem Zentrum der Aufklärung entfaltete die Idee vom<br />

selbstbewussten Bürger ihre Wirkung. Die Standesschranken<br />

verschwammen gerade für die Mitglieder der Hofkapelle, zu<br />

denen Beethoven schon im Alter von 13 Jahren gehörte: Ihr<br />

beruflicher Alltag spielte sich überwiegend am kurfürstlichen<br />

Hof und im Kreis von Adligen ab, das alltägliche Leben in der<br />

Stadt mit ihren damals etwa 11.000 Einwohnern.<br />

Beethoven musizierte nicht nur im Orchester des Kurfürsten,<br />

sondern auch mit diesem in kammermusikalischen Besetzungen:<br />

Max Franz, seit 1784 im Amt, hatte als jüngster Sohn von<br />

Kaiserin Maria Theresia eine gute musikalische Ausbildung<br />

erhalten, spielte Bratsche und Gambe, war schon als Heranwachsender<br />

persönlich mit Mozart bekannt, der ihm sogar eine<br />

Oper widmete, und nannte eine große Notensammlung sein<br />

eigen. Ein derart musikaffiner Dienstherr war für Ludwig van<br />

Beethoven ein großer Glücksfall.<br />

Zugleich war Max Franz ein bekennender Anhänger der Aufklärung<br />

und setzte die Sozial- und Bildungsreformen seines<br />

Vorgängers Maximilian Friedrich fort. Er wohnte demonstrativ<br />

nicht im Schloss und mischte sich häufig im grauen Gehrock<br />

unter die Einwohner. Als eine seiner ersten Amtshandlungen<br />

hatte er die tägliche Hoftafel gestrichen, an der sich „ein elender<br />

Schwarm müßiger Edelleute“ verlustigte.<br />

Residenzstadt und Stadt des Rechts<br />

Ludwig van Beethoven – Elfenbeinminiatur 1802<br />

Bonn war dabei nicht nur die Residenzstadt des Kölner Kurfürsten<br />

und Erzbischofs, sondern auch Sitz der kurfürstlichen<br />

Verwaltung, wo viele Juristen arbeiteten. Die Zahl der Anwälte<br />

stieg zudem deutlich, als 1786 das Kurkölnische Appellationsgericht<br />

in Bonn angesiedelt wurde. Für die Universität, an der<br />

sich 1789 auch Beethoven immatrikulierte, führte der Hofkalender<br />

ab 1787 jeweils sechs Professoren der Jurisprudenz und<br />

Theologie, vier in der Medizin und Philosophie sowie sechs weitere<br />

Lehrer auf. Von den etwa 230 Studenten studierte knapp<br />

die Hälfte Jura.<br />

Es verwundert also nicht, dass in Bonn Juristen zu Beethovens<br />

engerem Freundeskreis gehörten. Zu nennen sind unter anderem<br />

der damalige Jura-Student Johann Martin Degenhardt. Das<br />

im August 1792 von Beethoven als letztes Bonner Werk vollendete<br />

Duo für zwei Flöten WoO 26 trägt die Widmung „für<br />

Freund Degenharth“. Ebenfalls zu Beethovens Bonner Freunden<br />

gehörte der Jurist Peter Joseph Eilender, der später 1816/17<br />

kommissa rischer Oberbürgermeister von Bonn wurde.<br />

48 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Beethoven und die Bonner Juristen<br />

Seit Kindestagen kannte Beethoven Bartholomäus Fischenich,<br />

den Sohn des Küsters der Remigiuskirche, der Pfarrkirche der<br />

Beethovens. Ihm verdanken wir den Beleg dafür, dass Beethoven<br />

schon in Bonn die Idee hatte, Schillers „Ode an die Freude“<br />

zu vertonen. Fischenich war nach mehrmonatigem Studienaufenthalt<br />

in Jena, wo er auch Friedrich Schiller kennengelernt<br />

hatte, 1792 wieder nach Bonn zurückgekehrt, um hier eine Stelle<br />

als Jura-Professor anzutreten.<br />

Wenige Wochen nach Beethovens Abreise nach Wien schrieb<br />

er am 26. Januar 1793 an Friedrich Schillers Frau Charlotte: „Ich<br />

lege Ihnen eine Composition der Feuerfarbe, bei und wünschte<br />

ihr Urtheil darüber zu vernehmen. Sie ist von einem hiesigen<br />

jungen Mann, dessen musikalische Talente allgemein angerühmt<br />

werden, und den nun der Kurfürst nach Wien zu Haidn geschickt<br />

hat. Er wird auch Schillers Freude und zwar jede Strophe<br />

bearbeiten. Ich erwarte etwas vollkommenes denn so viel ich<br />

ihn kenne, ist er ganz für das Große und Erhabene.“<br />

„Gerichts Herren, wo auch Musick<br />

Freünde ware“<br />

Auch unter den frühen Förderern Beethovens finden sich Juristen:<br />

Von einer Rundreise, die der Zehnjährige 1781 mit seinem<br />

Vater zu Musikliebhabern in der Region unternahm, wissen wir,<br />

dass er auch „die Gerichts Herren in Hennef, wo auch Musick<br />

Freünde ware“ besuchte. Vermutlich handelt es sich dabei um<br />

den Landrichter Franz Josef von Proff zu Menden.<br />

Seine erste gedruckte Komposition – Neun Variationen über<br />

einen Marsch von Ernst Christoph Dressler für Klavier (c-Moll)<br />

WoO 63 – hatte Beethoven ein Jahr später Maria Antoinette<br />

Gräfin Wolff Metternich gewidmet, der Gattin des Präsidenten<br />

des Oberappellationsgerichts. Die Gräfin förderte den jungen<br />

Komponisten, nahm Gesangsunterricht bei Beethovens Vater<br />

und veranstaltete Hausmusiken, bei denen auch Beethoven zugegen<br />

war.<br />

Jurist war auch Beethovens wichtigster Bonner Lehrer, der<br />

damals außerordentlich erfolgreiche Komponist und Musiker<br />

Christian Gottlob Neefe. Er hatte in Leipzig Jura studiert und<br />

in seiner juristischen Dissertation erörtert, „Ob ein Vater befugt<br />

sey, seinen Sohn zu enterben, weil er sich dem Theater geweihet?“.<br />

Neefe verneinte in seiner akademischen Schrift diese<br />

Frage und entschloss sich selbst zum Weg ans Theater.<br />

In Beethovens Bonner Zeit fallen auch juristische Auseinandersetzungen<br />

seiner Familie: Kaum mitbekommen hat er wohl als<br />

Kind die rechtlichen Bemühungen seiner Eltern um das Erbe der<br />

Großmutter mütterlicherseits. Diese hatte – wohnhaft in Koblenz<br />

– ihre Tochter zur Eheschließung in Bonn finanziell großzügig<br />

unterstützt. Mit dem Hinweis, sie würde bei weiterer Abnahme<br />

ihres Vermögens der Stadt zur Last fallen, ließ sich<br />

daraufhin der mit ihr verwandte mächtige Gerichtsvogt Georg<br />

Friedrich Jenger vom Ehrenbreitsteiner Schöffengericht – dessen<br />

Vorsitzender er war – als Vermögensverwalter einsetzen. Zugleich<br />

sorgte er für die Entmündigung von Beethovens Großmutter<br />

wegen angeblicher Geisteskrankheit und sicherte sich die<br />

Vormundschaft.<br />

Mehrere Versuche von Beethovens Mutter, diesen Gerichtsvogt<br />

Jenger zur Herausgabe des mütterlichen Erbes zu bewegen oder<br />

Quittungen für die Begleichung angeblicher Schulden vorzulegen,<br />

blieben erfolglos. So wandte sie sich im Sommer 1776<br />

mit einer Eingabe an den Kölner Kurfürsten, sich beim Kurfürsten<br />

von Trier für ihr Anliegen zu verwenden. Die Angelegenheit<br />

zog sich hin. Im April 1777 hakte Johann van Beethoven<br />

namens seiner Frau erfolglos bei der Hofkammer in Ehrenbreit -<br />

stein nach. Ludwig van Beethoven war damals aber erst sechs<br />

Jahre alt.<br />

Rechtsprobleme des Vaters<br />

Stephan von Breunig – anonymes Gemälde<br />

Sehr wahrscheinlich ist dagegen, dass der heranwachsende<br />

Beethoven die erheblichen rechtlichen Probleme seines Vaters<br />

mit bekam, als Anfang 1784 der mächtige und sehr unpopuläre<br />

Minister Caspar Anton von Belderbusch verstarb. Im Volksglauben<br />

wurde Belderbusch zum ruhelos durch das Siebengebirge<br />

irrenden Gespenst, und die Runde machte der Kindervers:<br />

„Pass op, der Belderbäusch kütt.“<br />

VERLAG C.H.BECK 49


73. Deutscher Juristentag<br />

Beethoven und die Bonner Juristen<br />

Diese Aversionen richteten sich nach dem Tod des Ministers<br />

auch gegen den von ihm protegierten Johann van Beethoven.<br />

Ihm wurde angelastet, dass Belderbusch die Patenschaft seines<br />

dritten Sohnes übernommen hatte. Außerdem kam es zu einer<br />

Fälschungsaffäre, in die der Vater von Ludwig van Beethoven<br />

verwickelt war: 1785/1786 tauchte nämlich ein Brief auf, den<br />

angeblich der Honnefer Rechtsanwalt Nikolaus Phennings im<br />

Auftrag von Johann van Beethoven an den Kurfürsten gerichtet<br />

hatte. Darin hieß es, Johann habe sich 1774 bei Belderbusch um<br />

die Stelle des Hofkapellmeisters beworben und versucht, diesen<br />

mit Geschenken günstig zu stimmen. Die Stelle war durch den<br />

Tod seines Vaters, also des Großvaters von Ludwig van Beethoven,<br />

frei geworden.<br />

Als dann Andrea Luchesi Hofkapellmeister wurde, habe sich<br />

Johann van Beethoven nicht getraut, seine Geschenke von Belderbusch<br />

zurückzufordern, weil – wie es in dem Brief des angeblichen<br />

Honnefer Anwalts hieß – „doch derselbe nur mit einem<br />

einzigen blick ihn hätte völlig zu grunde richten können“. Man<br />

habe sich nach dem Tod des Ministers an dessen Erben gewandt,<br />

die aber die Geschenke nicht zurückgeben wollten. Dafür solle<br />

jetzt der Kurfürst sorgen, denn Johann fordere „eine versorgung<br />

für seinen sohn Lovis“, die ihm von Belderbusch versprochen<br />

worden sei.<br />

Eine Nachfrage des kurfürstlichen Hofes beantwortete der tatsächliche<br />

Honnefer Anwalt Phennings am 31. Januar 1786 allerdings<br />

mit der Erklärung, dass die Unterschrift auf dem Brief<br />

„nicht meine Hand seye, und ich von allen schlechtigkeiten,<br />

welche diese schrift enthält, nicht die geringste wissenschaft<br />

habe“. So sah sich Johann van Beethoven mit dem Vorwurf der<br />

Unterschriftenfälschung konfrontiert.<br />

Hier kommt ein Notar Johannes Steinmüller in den Blick, dessen<br />

Name sich zusammen mit dem von Belderbuschs Diener auf<br />

den Rechnungen über die Geschenke an Belderbusch be findet.<br />

Steinmüller hatte schon einmal versucht, aus dem Tod des verstorbenen<br />

Ministers Profit zu schlagen und mit einem erpresserischen<br />

Brief an die Belderbusch-Erben 220 Gulden verlangt,<br />

damit er auf ein Gerichtsverfahren verzichte. Um eine Hofmusikerstelle<br />

zu bekommen, habe er nämlich Belderbusch mit<br />

in einem Apfelkorb verstecktem Geld bestochen, die Stelle aber<br />

dann doch nicht erhalten. Vermutlich hatte Steinmüller, der zum<br />

Bekanntenkreis von Johann van Beethoven gehörte, diesen zu<br />

einem ähnlichen Versuch angestiftet. Der Eindruck an der Beteiligung<br />

an einem Betrugsversuch schädigte natürlich den Ruf<br />

von Beethovens Vater. Andere Konsequenzen hatte der Vorgang<br />

für ihn nicht.<br />

Streiter für das Urheberrecht<br />

Selbst war Ludwig van Beethoven an Prozessen in seiner Bonner<br />

Zeit nicht beteiligt. Dass sich dies in Wien änderte, hatte vor<br />

a llem damit zu tun, dass sich gegen seinen Willen sein beruflicher<br />

Status änderte: Eigentlich war Beethoven im November<br />

1792 nur zur Fortbildung bei Joseph Haydn in die Kaiserstadt<br />

gekommen. Sein Gehalt erhielt er weiter aus Bonn, und die<br />

Gartenansicht des Beethoven-Hauses mit Büste von Riscutia<br />

50 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

Beethoven und die Bonner Juristen<br />

Ernennungsurkunde zum Vormund K. von Beethovens<br />

Nachlassverzeichnis L. van Beethovens<br />

Rückkehr war fest vereinbart. Beethoven wollte wie sein Großvater<br />

Bonner Hofkapellmeister werden. Aber die französische<br />

Besetzung Bonns 1794 machte diesen Lebenstraum zunichte:<br />

Die Besatzungsmacht hatte nicht nur den Kurfürsten vertrieben,<br />

sondern auch die Hofkapelle aufgelöst. Beethovens Planstelle<br />

gab es also nicht mehr. Unfreiwillig wurde er so zum ersten wichtigen<br />

freiberuflichen Komponisten und damit auch zu einem<br />

Streiter für das Urheberrecht. Er musste vom Verkauf seiner<br />

Werke leben.<br />

So kam in Wien eine neue Erfahrung mit Juristen hinzu: Beethoven<br />

war nun auch auf deren anwaltliche Dienste angewiesen:<br />

Einmal wurde er verklagt und verurteilt, die öffentliche Charakterisierung<br />

eines von ihm nicht autorisierten Verlagsdrucks als<br />

fehlerhaft zu widerrufen. Sein Anwalt erreichte dennoch einen<br />

Vergleich. In einem anderen Fall klagte Beethoven gegen eine<br />

von ihm abgelehnte öffentliche Nutzung einer seiner Kompositionen.<br />

Wiederum kam ein Vergleich zustande. Beethoven<br />

strengte auch einen Prozess an, als eine ihm zugesagte Rente<br />

nicht gezahlt wurde und gewann in zwei Instanzen. Besonders<br />

langwierig war der Streit um die Vormundschaft für seinen<br />

Neffen Karl, den Beethoven gegen seine Schwägerin zunächst<br />

gewann und dann teilweise verlor.<br />

Aber auch in Wien war ein Bonner Jurist einer der engsten<br />

Freunde von Beethoven. In seiner Heimatstadt war der Komponist<br />

besonders eng mit der Familie von Breuning verbunden,<br />

die nach dem Tod der Mutter und dem Abdriften des Vaters<br />

in die Alkoholsucht für ihn quasi zur Ersatzfamilie wurde. Mit<br />

allen vier Kindern war er eng befreundet. Stephan von Breuning,<br />

der in Bonn, Göttingen und Wien Jura studiert hatte, trat zunächst<br />

eine Stelle beim Deutschen Orden in Mergentheim an<br />

und zog dann nach Wien, wo er eine Anstellung im Kriegsministerium<br />

erhielt. Zeitweise teilte er sich eine Wohnung mit Beethoven,<br />

zerstritt sich mit ihm und versöhnte sich wieder.<br />

Es kam auch zu einer künstlerischen Zusammenarbeit der beiden<br />

Bonner Freunde. Beethovens Oper Fidelio war bei der Uraufführung<br />

1805 durchgefallen, und der Komponist bat von<br />

Breuning, für eine grundlegende Überarbeitung den dramatischen<br />

Ablauf zu straffen. So wurden aus den drei Akten der<br />

Oper zwei. Seinem Freund widmete Beethoven wenig später<br />

sein Violinkonzert D-Dur op. 61. Wie Beethoven war Breuning<br />

in Bonn Geigenschüler bei Franz Anton Ries gewesen und hatte<br />

ein Niveau erreicht, das ihm die Ausführung des Soloparts<br />

zumindest im privaten Rahmen erlaubte. Beethoven vertonte<br />

mit dem Lied „Als die Geliebte sich trennen wollte“ (WoO 132)<br />

übrigens auch einen Text des Freundes.<br />

Besonders in dessen letzten Lebensjahren wurde Stephan von<br />

Breuning zur wohl engsten Vertrauensperson von Beethoven. So<br />

suchte dieser seinen Rat nach dem Suizidversuch seines geliebten<br />

Neffen Karl und übertrug ihm kurz vor seinem Tod die Vormundschaft<br />

für diesen. In den letzten Lebenstagen Beethovens<br />

war es Stephan von Breuning, der sich für den Freund um die<br />

Erledigung der wichtigsten Dinge kümmerte. Beethovens anderer<br />

enger Bonner Freund, der Arzt Franz Gerhard Wegeler,<br />

schrieb später über Stephan von Breuning, dass „er der Einzige<br />

war, in dem alle Eigenschaften vereinigt sich fanden, Beethoven’s<br />

Biograph zu werden. Hatte er doch, mit kurzen Unterbrechungen,<br />

von seinem 10ten Jahre bis zu seinem Tode in der innigsten<br />

Verbindung mit ihm gelebt. Auch hatte ihn dieser, zum Beweis<br />

seiner hohen Achtung, zu einem der beiden Executoren seines<br />

Testaments ernannt.“ •<br />

Dr. Stephan Eisel hat Politik- und Musikwissenschaft in Marburg und Bonn<br />

studiert, war Redenschreiber und stv. Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut<br />

Kohl und Bonner Bundestagsabgeordneter. Er ist Autor des Buchs „Beethoven<br />

– Die 22 Bonner Jahre“, das 2020 im Verlag Beet hoven-Haus erschienen<br />

ist.<br />

VERLAG C.H.BECK 51


EINZIGARTIG<br />

IN SEINER<br />

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beck-online.GROSSKOMMENTAR<br />

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Vorschrift des BeckOGK wieder auf aktuellem Stand und die jüngste<br />

Rechtsprechung wurde ergänzt. Die Erläuterungen früherer Stände<br />

bleiben im Archiv weiterhin abrufbar. Das Werk bleibt uneingeschränkt<br />

zitierbar.<br />

Das hochkarätige Team<br />

Für die Gesamtherausgeberschaft gewonnen wurden<br />

Prof. Dr. Beate Gsell, VorsRiBGH a. D. Prof. Dr. Wolfgang Krüger,<br />

Prof. Dr. Stephan Lorenz und Notar Prof. Dr. Christoph Reymann,<br />

LL.M. Eur.<br />

Die einzelnen Abschnitte werden herausgegeben von<br />

Prof. Dr. Markus Artz; VorsRiBGH a. D. Wolfgang Ball;<br />

Prof. Dr. Martina Benecke; Prof. Dr. Christine Budzikiewicz;<br />

Prof. Dr. Stefan Geibel; Prof. Dr. Beate Gsell; Prof. Dr. Johannes<br />

Hager; Prof. Dr. Jan Dirk Harke; Prof. Dr. Rolf Jox; RiBGH Dr. Martin<br />

Kessen, LL.M. (Austin); Prof. Dr. Johannes Köndgen; Notar<br />

Prof. Dr. Alexander Krafka; VorsRiBGH a. D. Prof. Dr. Wolfgang<br />

Krüger; Prof. Dr. Thomas Lobinger; Prof. Dr. Dirk Looschelders;<br />

Prof. Dr. Stephan Lorenz; VorsRiOLG a. D. Dr. Hans-Ulrich Maurer;<br />

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LL.M. Eur.; VorsRiLG Wulf Schindler; Prof. Dr. Hubert Schmidt;<br />

Prof. Dr. Ulrich Segna; RiOLG Walther Siede; Prof. Dr. Andreas<br />

Spickhoff; Prof. Dr. Marina Wellenhofer; Prof. Dr. Marc-Philippe<br />

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Bereits jetzt: Erste Kommentierungen<br />

zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht<br />

Mit Wirkung zum 1.1.2023 hat der Gesetzgeber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht neu strukturiert<br />

und inhaltlich umfassend reformiert. Zentrale Regelungsbereiche werden aus dem Vormundschafts- in das<br />

Betreuungsrecht verlagert, auf das das Vormundschaftsrecht künftig verweist. Die Reform verfolgt u. a. das<br />

Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie der Betreuten zu stärken und die Rechte der Mündel sowie Pflichten<br />

aus der Vormundschaft deutlicher hervorzuheben. Erste Kommentierungen (§§ 1861-1866 BGB nF sowie<br />

VBVG 2023) stehen bereits jetzt online – eine Vervollständigung bis zum Herbst ist geplant. Damit hat die<br />

Kautelar- und Beratungspraxis frühzeitig die Möglichkeit, sich auf die Neuerungen einzustellen.<br />

Im beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht sind das BGB und alle wichtigen Nebengesetze kommentiert.<br />

Er vereint das Fachwissen hunderter ausgewiesener Autorinnen und Autoren. Laufend werden die Kommentierungen überarbeitet<br />

und um die jüngste Rechtsentwicklung ergänzt – ein entscheidender Vorteil im schnelllebigen Rechtsalltag.<br />

Alle Vorschriften des BGB und die wichtigen Nebengesetze (teilweise in Auszügen):<br />

• Adoptionsvermittlungsgesetz<br />

• Adoptionswirkungsgesetz<br />

• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

• Allgemeine Lehren des Internationalen Privatrechts<br />

• Arzneimittelgesetz<br />

• Atomgesetz<br />

• Bahngastrechte-VO<br />

• Betriebskostenverordnung<br />

• BJagdG<br />

• Bundesberggesetz<br />

• Beurkundungsgesetz<br />

• BGB<br />

• CISG – UN-Kaufrechts-Abkommen<br />

• EGBGB<br />

• ErbbauRG<br />

• EuErbVO<br />

• EuUnthVO<br />

• Fluggastrechte-VO<br />

• Gentechnikgesetz<br />

• Gewerbeordnung<br />

• Gewaltschutzgesetz<br />

• Haager Adoptionsübereinkommen<br />

• Haager Kindesentführungsabkommen<br />

• Haager Unterhaltsprotokoll<br />

• Haftpflichtgesetz<br />

• Heizkostenverordnung<br />

• HGB<br />

• Internationales und Europäisches Finanzmarktrecht<br />

• Internationales Personengesellschaftsrecht<br />

• Kinderschutz-Kooperations-Gesetz<br />

• Kinderschutzübereinkommen<br />

• Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

• Luftverkehrsgesetz<br />

• Montraler Übereinkommen und MontÜG<br />

• Preisklauselgesetz<br />

• Produkthaftungsgesetz<br />

• RelKErzG<br />

• Rom I-VO, Rom II-VO, Rom III-VO<br />

• Samenspenderregistergesetz<br />

• Schuldverschreibungsgesetz<br />

• Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe<br />

• Straßenverkehrsgesetz<br />

• Umwelthaftungsgesetz<br />

• Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz<br />

• Versorgungsausgleichsgesetz<br />

• Verschollenheitsgesetz<br />

• Wärmelieferverordnung<br />

• Wohn-Betreuungsvertragsgesetz<br />

• Wohnungseigentumsgesetz<br />

• Wasserhaushaltsgesetz<br />

• Deutsch-französisches Abkommen über den Güterstand der<br />

Wahl-Zugewinngemeinschaft<br />

• Zahlungskontengesetz<br />

Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München | 163121


73. Deutscher Juristentag<br />

„Mittendrin statt nur dabei“<br />

Die Dimensionen der Juristentage sind außergewöhnlich: Bis zu 3.000 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer, hochrangige Ehrengäste wie Bundespräsidenten und Königinnen, umfassende<br />

Medienberichterstattung und ein breites Fach- und Rahmenprogramm. Dazu braucht es neben<br />

den Organen des <strong>DJT</strong> (Ständige Deputation, Geschäftsstelle des Vereins, örtliche Geschäftsstelle<br />

der jeweiligen Veranstaltung) zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

darunter viele Referendarinnen und Referendare. Einer von ihnen gibt hier einen Einblick<br />

hinter die Kulissen.<br />

Von Dr. Julius Remmers<br />

Das Leitmotto des Deutschen Juristentages lautet:<br />

„Recht mitgestalten“. Es soll sowohl fachübergreifend<br />

als auch generationsübergreifend verstanden werden,<br />

ganz nach dem Motto: „Der <strong>DJT</strong> richtet sich an das gesamte<br />

Spektrum von Juristinnen und Juristen, also vom Studierenden<br />

bis hin zur Bundesverfassungsrichterin und zum Bundesverfassungsrichter.“<br />

Neben der Teilnehmerschaft machen<br />

einen Juristentag zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

aus.<br />

So sind während eines Juristentages – neben den bei den<br />

Geschäftsstellen (in Bonn und am Tagungsort) „hauptamtlich“<br />

Beschäftigten – ca. 200 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und<br />

Mit arbeiter tätig. Dabei handelt es sich nicht nur um Jura­<br />

Studierende der um liegenden Universitäten des jeweiligen Tagungsortes<br />

sowie Referendarinnen und Referendare, sondern<br />

auch um Richterinnen und Richter, Sekretärinnen und Sekretäre,<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und<br />

Notare sowie Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen<br />

aus der ge samten Bundesrepublik. Allein daraus ergeben sich<br />

häufig inte ressante Begegnungen und Gespräche.<br />

Zu den Vorteilen einer Mitarbeit beim Juristentag zählen nicht<br />

nur jene, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ebenfalls<br />

haben, d.h. die fachliche Mitwirkung und Fortbildung, das<br />

Knüpfen von Kontakten und Erweitern des Netzwerkes, das<br />

Erleben des umfangreichen Rahmenprogramms, der Besuch der<br />

Fachausstellung usw. Eine Mitarbeit beim Juristentag ist insofern<br />

besonders, als man auch Einblicke in die Organisation einer großen<br />

Tagung und die verschiedenen Arbeitsbereiche im Hintergrund<br />

eines Juristentages bekommt sowie einen inten siven Austausch<br />

im Team erlebt.<br />

Die Besonderheit der Juristentage liegt im Vergleich zu anderen<br />

Rechtstagungen darin, dass diese, auch wenn sie „nur“ alle zwei<br />

Jahre stattfinden, länger als andere Veranstaltungen dauern,<br />

außerordentlich viele fachliche Veranstaltungen in einem breiten<br />

Spektrum unterschiedlicher Rechtsgebiete bieten und die<br />

gesamte Zeit, die ich dort bisher verbringen durfte, facettenreich<br />

und in jeder Hinsicht bereichernd war. Allein die diversen<br />

Abendveranstaltungen während der Tagungswoche und die<br />

zahlreichen Gespräche über den Veranstaltungszeitraum hinweg<br />

hinterlassen nachhaltige Eindrücke nicht nur bei den Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern, sondern auch bei allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern.<br />

Detaillierte Abläufe<br />

Bei der Vorbereitung wird nichts dem Zufall überlassen: Für<br />

die Tagungswoche wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

ein individuelles „Drehbuch“ – ein Aufgabenplan –<br />

erstellt. Der Vorteil hierbei liegt auf der Hand: Wenn sich jeder<br />

an den Ablauf im eigenen Drehbuch hält, ist der gesamte organisatorische<br />

Ablauf grundsätzlich gesichert. Natürlich sind<br />

auch kleine Pausen vorgesehen, in denen man beispielsweise die<br />

Fachdiskussionen verfolgen oder am Rahmenprogramm teilnehmen<br />

kann.<br />

54 VERLAG C.H.BECK


73. Deutscher Juristentag<br />

„Mittendrin statt nur dabei“<br />

Die Möglichkeiten zur Partizipation beim <strong>DJT</strong> sind vielseitig.<br />

Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur während<br />

der Tagungswoche involviert. Zu den Tätigkeitsbereichen<br />

zählen unter anderem: Presseberichterstattung, Pressecounter,<br />

Schreibdienst, Schreibdienstbetreuung, Abteilungsassistenz, Social-Media-Team,<br />

Druckzentrum, Tagungsschalter oder Stimmzählung<br />

im Rahmen der Abstimmung über die Beschlüsse der<br />

jeweiligen Fachabteilung. Die Bereiche werden von der jeweiligen<br />

Organisationsleitung, die von ehrenamtlichen Organisationsleiterinnen<br />

und Organisationsleitern geführt wird, verantwortet.<br />

Jedoch kann die Mitarbeit auch direkt bei einer der beiden<br />

Geschäftsstellen (in Bonn und am Tagungsort) ausgeübt werden<br />

und damit die gesamte Vor- und Nachbereitung eines Juristentags<br />

umfassen. Die örtliche Geschäftsstelle am jeweiligen Tagungsort<br />

besteht aus einer Geschäftsführerin bzw. einem Geschäftsführer<br />

(oftmals eine Richterin oder ein Richter), einem<br />

Sekretariat und vier Referendarinnen bzw. Referendaren (sog.<br />

„Kernreferendare“), unter denen jeder/jede für ein Ressort –<br />

„Personal“, „Technik und Logistik“, „Rahmenprogramm“ und<br />

„Zentrale Koordination“ (was die Erstellung des vorgenannten<br />

„Drehbuchs“ umfasst) – zuständig ist. Die Referendarinnen und<br />

Referendare absolvieren diese Tätigkeit in mindestens einer<br />

Station ihres Referendariats an einem Oberlandesgericht des<br />

Bundeslandes, in dem der jeweilige Juristentag stattfindet. Um<br />

das Wissen von Juristentag zu Juristentag weiterzugeben, fertigen<br />

alle „Kernreferendare“ und Geschäftsführerinnen bzw.<br />

Geschäftsführer im Nachhinein einen Erfahrungsbericht für<br />

ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger an.<br />

Breites Einsatzspektrum<br />

Welche Erfahrung kann man als „Teil des <strong>DJT</strong>“ machen? Wie<br />

oben dargestellt, sind die Tätigkeiten abwechslungsreich und<br />

man hat bei jeder Veranstaltung die Möglichkeit, neue Bereiche<br />

kennenzulernen. Zum ersten Mal dabei war ich beim 69. <strong>DJT</strong><br />

in München im Jahr 2012 zu Beginn meines Jurastudiums.<br />

Seitdem wusste ich, dass ich gerne beim <strong>DJT</strong> tätig sein und dabei<br />

so viele Einblicke wie möglich gewinnen möchte. Daraus<br />

wurde folgende „<strong>DJT</strong>-Laufbahn“: 69. <strong>DJT</strong> in München (2012):<br />

Koordinator bei der Medienstelle; 70. <strong>DJT</strong> in Hannover (2014):<br />

Ab teilungsassistent Wirtschaftsrecht; 71. <strong>DJT</strong> in Essen (2016):<br />

Ab teilungsassistent Öffentliches Recht; 72. <strong>DJT</strong> in Leipzig<br />

(2018): Presseberichterstatter; Forum in Hamburg (2020): Kernreferendar<br />

für das Ressort „Live-Übertragung“; 73. <strong>DJT</strong> in Bonn<br />

(<strong>2022</strong>): Leiter Presseco unter. Seit 2016 nehme ich zudem als<br />

„Jugend vertreter“ an den Sitzungen der Ständigen Deputation<br />

teil.<br />

Was nach meinen bisherigen Erfahrungen alle Juristentage gemeinsam<br />

hatten und hoffentlich weiterhin haben werden, war<br />

ein lockeres und ausgelassenes Abschlussevent für alle Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter am letzten Tagungstag. Dieses bot vor<br />

allem auch die Gelegenheit, sich von seinen <strong>DJT</strong>-Kolleginnen<br />

und -Kollegen zu verabschieden.<br />

Eine meiner bisher spannendsten Tätigkeiten war die Vorbereitung<br />

des geplanten „73. <strong>DJT</strong> Hamburg 2020“ als Kernreferendar.<br />

Unser Team bestand aus drei weiteren Kernreferendaren,<br />

einem Richter als Geschäftsführer und dem Sekretariat.<br />

Als größte Herausforderung präsentierte sich uns die<br />

Corona- Pandemie, die uns in allen Bereichen zum Umdenken<br />

VERLAG C.H.BECK 55


73. Deutscher Juristentag<br />

„Mittendrin statt nur dabei“<br />

zwang. Ein „nor maler“ Juristentag, an dem ungefähr 2.500 bis<br />

3.000 Besuche rinnen und Besucher teilnehmen, war schlicht<br />

undenkbar geworden. So wurde aus dem geplanten 73. Deutschen<br />

Juristentag ein ein tägiges Forum mit dem Titel „Pandemie<br />

und Recht“.<br />

Erstmals Liveübertragung<br />

Dieses Forum war erstmalig in der Geschichte des <strong>DJT</strong> eine<br />

„hybride“ Veranstaltung, die auf nur wenige Präsenzteilnehmerinnen<br />

und -teilnehmer begrenzt war und per Livestream im<br />

Internet übertragen wurde. So konnte der Juristentag trotz der<br />

mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen seinem Anliegen,<br />

der Rechtspolitik Impulse für brennende juristische<br />

Fragen der Zeit zu geben, Rechnung tragen. Dieses hybride Format<br />

führte zu vielen neuen Aufgabenfeldern für die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter. Beispielsweise entstanden für uns<br />

Kernreferen dare die neuen (Teil-)Ressorts „Veranstaltungsort“,<br />

„Live-Übertragung“ und „Öffentlichkeitsarbeit“, wohingegen die<br />

Ressorts „Personal“ und „Zentrale Koordination“ bestehen blieben.<br />

Da es für diese neuen (Teil-)Ressorts bisher keine Erfahrungsberichte<br />

gab, war es für uns besonders spannend und<br />

erfahrungsreich, unsere Tätigkeiten neu zu definieren und zu<br />

gestalten. Durch die Online-Übertragung hatte sich gezeigt,<br />

dass die Reichweite des <strong>DJT</strong> erhöht werden konnte. Dies bestätigt<br />

die fünfstellige Anzahl an Aufrufen des Livestreams.<br />

Nachteilig war hingegen, dass sich die Online-Teilnehmerinnen<br />

und -teilnehmer nicht in der Weise austauschen konnten, wie<br />

dies bei einem „Präsenz- Juristentag“ möglich ist. Zudem mussten<br />

prägende Komponenten eines Juristentages, wie das Rahmenprogramm<br />

oder die Fachausstellung, leider wegfallen.<br />

Das Fazit war, dass dieses hybride Format die beste Lösung vor<br />

dem Hintergrund der pandemischen Umstände gewesen ist.<br />

Eine hybride Veranstaltung wird sich auch weiterhin anbieten,<br />

wenn der Juristentag neben seinen Fachtagungen kleinere Fachveranstaltungen<br />

organisiert, wie beispielsweise ein Forum zum<br />

Thema „Generationengerechtigkeit“ im November vergangenen<br />

Jahres im OLG Celle. Dennoch bleibt es dabei, dass die Juristentage<br />

auch von dem persönlichen Austausch leben, was beim<br />

73. <strong>DJT</strong> in Bonn aller Voraussicht nach glücklicherweise wieder<br />

möglich sein wird.<br />

Umfangreicher Lerneffekt<br />

Hinter den Kulissen der Juristentage wirken engagierte sowie<br />

interessierte, interessante und motivierte Menschen. Wer beim<br />

Juristentag mitarbeitet, hat nicht nur die Möglichkeit, dem Leitmotto<br />

„Recht mitgestalten“ zu folgen, sondern man kann vor<br />

allem einen „Juristentag mitgestalten“. Individuelle Ideen und<br />

persönliches Engagement sind stets gefragt und so können sich<br />

alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorragend persönlich<br />

einbringen. Unterschätzt werden darf nicht der umfangreiche<br />

Lerneffekt – im juristischen, organisatorischen und auch<br />

menschlichen Sinne. •<br />

Dr. Julius Remmers, LL.M. (Edinburgh), ist Assessor in Hamburg.<br />

56 VERLAG C.H.BECK


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73. Deutscher Juristentag<br />

73. Deutscher Juristentag in Bonn<br />

Redaktionsbeilage zu Beck'schen Zeitschriften<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Neue Juristische Wochenschrift (NJW)<br />

Beethovenstraße 7b<br />

60325 Frankfurt a.M.<br />

Telefon (069) 756091-0<br />

Telefax (069) 756091-49<br />

E-Mail: njw@beck-frankfurt.de<br />

Internet: www.njw.de<br />

Redaktion<br />

Anzeigenabteilung<br />

Bertram Mehling<br />

(verantwortlich für den Anzeigenteil)<br />

Telefon (089) 381 89-600<br />

Thomas Hepp (Verkaufsleitung)<br />

Telefon (0 89) 3 81 89-612<br />

Natalie Mesin (Herstellung)<br />

Telefon (089) 3 81 89-602<br />

Adresse wie Verlag<br />

Bildnachweise<br />

S. 1 (Titel), 22 unten: Giacomo Zucca /<br />

Bundesstadt Bonn<br />

S. 3, 55, 56: Deutscher Juristentag e.V.<br />

S. 6, 7: rulle & kruska gbr, Patrik Kruska<br />

S. 14: WorldCCBonn<br />

S. 15: Kristin Weigel<br />

S. 16: Andreas Burkhardt<br />

S. 18, 19, 20, 23 oben: Michael Sondermann<br />

/ Bundesstadt Bonn<br />

Rechtsanwalt Tobias Freudenberg (v.i.S.d.P.),<br />

Grafische Gestaltung und Satz<br />

S. 22 oben und mitte, 34: Isabel Köhne<br />

in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle<br />

C.H.Beck.Media.Solutions<br />

S. 23 mitte, 44, 45, 46, 47: Stiftung Haus<br />

des Deutschen Juristentages e.V. (Rechtsanwalt<br />

Dr. Andreas Nadler, Sören Walter)<br />

Deutsch land / Axel Thünker<br />

Berger Str. 3 – 5, 86720 Nördlingen<br />

der Geschichte der Bundesrepublik<br />

und der Geschäftsstelle des 73. Deutschen<br />

Orientierungspläne (S. 24 – 25)<br />

S. 26 links: picture alliance / Ulrich Baumgarten<br />

| Ulrich Baumgarten<br />

Juristentages (Vors. Richterin am LG Isabel<br />

rulle & kruska gbr<br />

Köhne).<br />

kommunikationsdesign und<br />

S. 26 rechts: picture alliance / akg-images |<br />

strategische beratung<br />

akg-images<br />

Verlag<br />

Prenzlauer Allee 50, 10405 Berlin<br />

S. 27: picture alliance / dpa | Egon Steiner<br />

Verlag C.H.BECK oHG<br />

info@rulle-kruska.de<br />

S. 28: Picture alliance / JOKER | Alexander<br />

Wilhelmstraße 9, 80801 München<br />

Stein<br />

Rechtsform der Gesellschaft: oHG<br />

Druck<br />

S. 29: Picture alliance / | R4200<br />

Sitz der Gesellschaft: München<br />

Mayr Miesbach GmbH<br />

S. 33: Stadtarchiv Bonn / Heinz Engels<br />

Amtsgericht München, HRA 48045<br />

Am Windfeld 15<br />

S. 36, 37: Bundesamt für Justiz<br />

83714 Miesbach<br />

S. 40: picture alliance / ullstein bild |<br />

ullstein bild<br />

S. 41 links: picture alliance / Ulrich Baumgarten<br />

| Ulrich Baumgarten<br />

S. 41 rechts: picture alliance / Daniel Kalker |<br />

Daniel Kalker<br />

S. 42 links: picture alliance / dpa | Oliver<br />

Berg<br />

S. 42 rechts: Negro Elkha / stock.adobe.com<br />

S. 48: Beethoven-Haus Bonn, Sammlung<br />

H. C. Brodner<br />

S. 49: Beethoven-Haus Bonn, Leihgabe<br />

Christoph von Nell-Breuning<br />

S. 50, 51: Beethoven-Haus Bonn<br />

S. 58: Verlag C.H.Beck


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