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Unocryl 1K-Wasser-Treppenlacke UC-T 8/9 - Zweihorn

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l. Allgemeine Bestimmungen<br />

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5.<br />

6.<br />

Seite 2<br />

des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses<br />

P-BWU03-l-16.5.297 vom 06. September 2007<br />

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von<br />

Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.<br />

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere<br />

privater Schutzrechte, erteilt.<br />

Hersteller und Vertreiber des Bauprodukts haben, unbeschadet weitergehender Regelungen<br />

in den ,,Besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Bauprodukts Kopien des allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung sind<br />

den Beteiligten Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine<br />

auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der MPA - Universität Stuttgart<br />

(Otto-Graf-lnstitut). Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.müssen den Hinweis ,,Von der MPA - Universität Stuttgart<br />

(Otto-Graf-lnstitut) nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.<br />

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen des<br />

allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglich ergänzt und geändert<br />

werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.<br />

Das in diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses aufgeführte Bauprodukt bedarf<br />

des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnächweis) und der Kennzeichnung<br />

mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nich den übereinstimmungszeichen-Verordnungen<br />

der Länder.

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