Unocryl 1K-Wasser-Treppenlacke UC-T 8/9 - Zweihorn
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l. Allgemeine Bestimmungen<br />
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Seite 2<br />
des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses<br />
P-BWU03-l-16.5.297 vom 06. September 2007<br />
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von<br />
Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.<br />
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere<br />
privater Schutzrechte, erteilt.<br />
Hersteller und Vertreiber des Bauprodukts haben, unbeschadet weitergehender Regelungen<br />
in den ,,Besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Bauprodukts Kopien des allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung sind<br />
den Beteiligten Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine<br />
auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der MPA - Universität Stuttgart<br />
(Otto-Graf-lnstitut). Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.müssen den Hinweis ,,Von der MPA - Universität Stuttgart<br />
(Otto-Graf-lnstitut) nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten.<br />
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen des<br />
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglich ergänzt und geändert<br />
werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.<br />
Das in diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses aufgeführte Bauprodukt bedarf<br />
des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnächweis) und der Kennzeichnung<br />
mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nich den übereinstimmungszeichen-Verordnungen<br />
der Länder.