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TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – August 2022

Verreisen mit dem 9-Euro-Ticket |Urlaub: Mit dem richtigen Portal die Traumunterkunft finden | FCA-Mannschaftsposter mit Spielplan

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M4 Beruf & Karriere<br />

hender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1<br />

Metern über dem Boden messen. Gut<br />

zu wissen: Liegt der Arbeitsplatz im<br />

Freien, wird die Temperatur im Schatten<br />

gemessen. Die Außenlufttemperatur<br />

sollte etwa vier Meter von der<br />

Gebäudeaußenwand entfernt und in<br />

einer Höhe von zwei Metern gemessen<br />

werden.<br />

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf<br />

hitzefrei?<br />

Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen<br />

haben Arbeitnehmer <strong>–</strong> anders<br />

als Schüler <strong>–</strong> keinen Anspruch auf<br />

hitzefrei. Mitarbeitern wird es zudem<br />

nicht empfohlen, ihre Arbeit einfach<br />

niederzulegen, wenn es zu<br />

heiß wird. Denn der Vorgesetze<br />

kann seine Angestellten durchaus<br />

auch in ein anderes Büro<br />

setzen oder weitere Maßnahmen<br />

zum Hitzeschutz ergreifen. Sprechen<br />

Sie zunächst mit Ihrem Chef, bevor<br />

Sie die Segel streichen und dafür<br />

möglicherweise eine Abmahnung einkassieren.<br />

Aber mal abgesehen davon:<br />

Schwitzende Mitarbeiter sind weniger<br />

effektiv und unkonzentriert. Empathische<br />

Vorgesetze könnten mit einem<br />

frühen Feierabend locken <strong>–</strong> auch ohne<br />

Recht auf hitzefrei.<br />

Können Betriebe auch selbst regeln,<br />

ab wann es hitzefrei gibt?<br />

Ja. Arbeitgeber und Betriebsrat können<br />

in einer Betriebsvereinbarung<br />

festlegen, wann der Arbeitgeber bei<br />

Hitze seinen Mitarbeitern freigeben<br />

und ebenso, welche vorherigen Maßnahmen<br />

dieser ergreifen muss. Nice<br />

to know: Der Betriebsrat darf laut Betriebsverfassungsgesetz<br />

mitreden,<br />

wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />

Berufskrankheiten und allgemein<br />

den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter<br />

geht.<br />

Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur<br />

Wir möchten erwähnen, dass der<br />

Arbeitnehmerschutz nicht bei genaustens<br />

35 Grad Celsius beginnt. Ist<br />

es draußen wärmer als 26 Grad und<br />

heizt sich das Büro oder die Werkstatt<br />

trotz geeignetem Sonnenschutz<br />

(etwa Jalousien) auf über 26 Grad auf,<br />

sollten „zusätzliche Maßnahmen“ ergriffen<br />

werden, so die ASR. Übersteigt<br />

die Temperatur im Raum die 30-Grad-<br />

Marke, werden die Technischen Regeln<br />

PRÄVENTION IST DAS<br />

ZAUBERWORT!<br />

sehr deutlich: Wirksame Maßnahmen<br />

müssen nun ergriffen werden, wie<br />

zum Beispiel die Jalousien auch nach<br />

der Arbeitszeit geschlossen halten,<br />

Nachtauskühlung, Betreibung elektrischer<br />

Geräte nur bei Bedarf, Lüftung<br />

in den frühen Morgenstunden, Verlagerung<br />

der Arbeitszeit (zum Beispiel<br />

in die Morgen- und Abendstunden),<br />

Lockerung der Bekleidungsregeln und<br />

Bereitstellung von Trinkwasser. Welche<br />

dieser Maßnahmen der Vorgesetze bei<br />

Hitze übernimmt, kann dieser selbst<br />

entscheiden.<br />

Konsequenzen bei Nichtbeachten der<br />

Regeln<br />

Mit einem Gesetz lassen sich die ASR<br />

nicht vergleichen. Kommt es jedoch zu<br />

einem Zwischenfall im Betrieb, ist der<br />

Arbeitgeber in der Pflicht zu beweisen,<br />

dass er seine Arbeitnehmer vergleichbar<br />

gut geschützt hat, so wie es in den<br />

Technischen Regeln aufgeführt wird.<br />

Jetzt wird es ernst: Kann einem Arbeitgeber<br />

nachgewiesen werden, dass er<br />

Gesundheit oder Leben wiederholt vorsätzlich<br />

gefährdet hat, droht ihm eine<br />

Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis<br />

zu einem Jahr (§26 ArbSchG).<br />

Wie können Bekleidungsvorschriften<br />

gelockert werden?<br />

Bei über 30 Grad im langen Hemd, mit<br />

Jaquet und Krawatte. Wer da keine<br />

Schweißperlen auf der Stirn bekommt,<br />

hat einen Körper aus Stahl. Grundsätzlich<br />

gelten Bekleidungsvorschriften<br />

in Unternehmen auch im Hochsommer.<br />

Unterscheiden sollten<br />

wir jedoch bei Bekleidung, die<br />

zum Schutz beiträgt (z.B. in Werkstätten<br />

oder auf Baustellen) und<br />

Kleidung, die bei Hitze Ausnahmen<br />

zulässt. Ein Geschäftsmann<br />

wird vermutlich kein Schaden nehmen,<br />

wenn er seine Krawatte zu Hause lässt.<br />

Ein Schweißer jedoch muss sich auch<br />

bei Backofentemperaturen an seine<br />

Schutzkleidung halten, da dies sonst<br />

lebensgefährliche Folgen haben kann.<br />

Arbeitsunfähigkeit wegen Hitze?<br />

<strong>Das</strong> geht. Bekommt jemand aufgrund<br />

der Hitze Kreislaufprobleme oder ähnliches,<br />

darf dieser <strong>–</strong> wie bei jeder anderen<br />

Erkrankung auch <strong>–</strong> nach Hause<br />

gehen. Der Arbeitgeber hat jedoch das<br />

Recht ein ärztliches Attest dafür zu<br />

verlangen.<br />

Hitzefrei im Homeoffice?<br />

Selbstredend: Was im Büro nicht funktioniert,<br />

wird im eigenen zu Hause auch<br />

nicht klappen. Aber es stellt sich die<br />

Frage: Muss der Arbeitgeber Abhilfe<br />

schaffen, wenn es in den heimischen

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