TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – August 2022
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M4 Beruf & Karriere<br />
hender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1<br />
Metern über dem Boden messen. Gut<br />
zu wissen: Liegt der Arbeitsplatz im<br />
Freien, wird die Temperatur im Schatten<br />
gemessen. Die Außenlufttemperatur<br />
sollte etwa vier Meter von der<br />
Gebäudeaußenwand entfernt und in<br />
einer Höhe von zwei Metern gemessen<br />
werden.<br />
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf<br />
hitzefrei?<br />
Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen<br />
haben Arbeitnehmer <strong>–</strong> anders<br />
als Schüler <strong>–</strong> keinen Anspruch auf<br />
hitzefrei. Mitarbeitern wird es zudem<br />
nicht empfohlen, ihre Arbeit einfach<br />
niederzulegen, wenn es zu<br />
heiß wird. Denn der Vorgesetze<br />
kann seine Angestellten durchaus<br />
auch in ein anderes Büro<br />
setzen oder weitere Maßnahmen<br />
zum Hitzeschutz ergreifen. Sprechen<br />
Sie zunächst mit Ihrem Chef, bevor<br />
Sie die Segel streichen und dafür<br />
möglicherweise eine Abmahnung einkassieren.<br />
Aber mal abgesehen davon:<br />
Schwitzende Mitarbeiter sind weniger<br />
effektiv und unkonzentriert. Empathische<br />
Vorgesetze könnten mit einem<br />
frühen Feierabend locken <strong>–</strong> auch ohne<br />
Recht auf hitzefrei.<br />
Können Betriebe auch selbst regeln,<br />
ab wann es hitzefrei gibt?<br />
Ja. Arbeitgeber und Betriebsrat können<br />
in einer Betriebsvereinbarung<br />
festlegen, wann der Arbeitgeber bei<br />
Hitze seinen Mitarbeitern freigeben<br />
und ebenso, welche vorherigen Maßnahmen<br />
dieser ergreifen muss. Nice<br />
to know: Der Betriebsrat darf laut Betriebsverfassungsgesetz<br />
mitreden,<br />
wenn es um die Verhütung von Arbeitsunfällen,<br />
Berufskrankheiten und allgemein<br />
den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter<br />
geht.<br />
Maßnahmen zur Senkung der Raumtemperatur<br />
Wir möchten erwähnen, dass der<br />
Arbeitnehmerschutz nicht bei genaustens<br />
35 Grad Celsius beginnt. Ist<br />
es draußen wärmer als 26 Grad und<br />
heizt sich das Büro oder die Werkstatt<br />
trotz geeignetem Sonnenschutz<br />
(etwa Jalousien) auf über 26 Grad auf,<br />
sollten „zusätzliche Maßnahmen“ ergriffen<br />
werden, so die ASR. Übersteigt<br />
die Temperatur im Raum die 30-Grad-<br />
Marke, werden die Technischen Regeln<br />
PRÄVENTION IST DAS<br />
ZAUBERWORT!<br />
sehr deutlich: Wirksame Maßnahmen<br />
müssen nun ergriffen werden, wie<br />
zum Beispiel die Jalousien auch nach<br />
der Arbeitszeit geschlossen halten,<br />
Nachtauskühlung, Betreibung elektrischer<br />
Geräte nur bei Bedarf, Lüftung<br />
in den frühen Morgenstunden, Verlagerung<br />
der Arbeitszeit (zum Beispiel<br />
in die Morgen- und Abendstunden),<br />
Lockerung der Bekleidungsregeln und<br />
Bereitstellung von Trinkwasser. Welche<br />
dieser Maßnahmen der Vorgesetze bei<br />
Hitze übernimmt, kann dieser selbst<br />
entscheiden.<br />
Konsequenzen bei Nichtbeachten der<br />
Regeln<br />
Mit einem Gesetz lassen sich die ASR<br />
nicht vergleichen. Kommt es jedoch zu<br />
einem Zwischenfall im Betrieb, ist der<br />
Arbeitgeber in der Pflicht zu beweisen,<br />
dass er seine Arbeitnehmer vergleichbar<br />
gut geschützt hat, so wie es in den<br />
Technischen Regeln aufgeführt wird.<br />
Jetzt wird es ernst: Kann einem Arbeitgeber<br />
nachgewiesen werden, dass er<br />
Gesundheit oder Leben wiederholt vorsätzlich<br />
gefährdet hat, droht ihm eine<br />
Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis<br />
zu einem Jahr (§26 ArbSchG).<br />
Wie können Bekleidungsvorschriften<br />
gelockert werden?<br />
Bei über 30 Grad im langen Hemd, mit<br />
Jaquet und Krawatte. Wer da keine<br />
Schweißperlen auf der Stirn bekommt,<br />
hat einen Körper aus Stahl. Grundsätzlich<br />
gelten Bekleidungsvorschriften<br />
in Unternehmen auch im Hochsommer.<br />
Unterscheiden sollten<br />
wir jedoch bei Bekleidung, die<br />
zum Schutz beiträgt (z.B. in Werkstätten<br />
oder auf Baustellen) und<br />
Kleidung, die bei Hitze Ausnahmen<br />
zulässt. Ein Geschäftsmann<br />
wird vermutlich kein Schaden nehmen,<br />
wenn er seine Krawatte zu Hause lässt.<br />
Ein Schweißer jedoch muss sich auch<br />
bei Backofentemperaturen an seine<br />
Schutzkleidung halten, da dies sonst<br />
lebensgefährliche Folgen haben kann.<br />
Arbeitsunfähigkeit wegen Hitze?<br />
<strong>Das</strong> geht. Bekommt jemand aufgrund<br />
der Hitze Kreislaufprobleme oder ähnliches,<br />
darf dieser <strong>–</strong> wie bei jeder anderen<br />
Erkrankung auch <strong>–</strong> nach Hause<br />
gehen. Der Arbeitgeber hat jedoch das<br />
Recht ein ärztliches Attest dafür zu<br />
verlangen.<br />
Hitzefrei im Homeoffice?<br />
Selbstredend: Was im Büro nicht funktioniert,<br />
wird im eigenen zu Hause auch<br />
nicht klappen. Aber es stellt sich die<br />
Frage: Muss der Arbeitgeber Abhilfe<br />
schaffen, wenn es in den heimischen