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vsao Journal Nr. 4 - August 2022

Spuren - Von Lupen und Teleskopen Politik - Wohin geht das Geld für die Weiterbildung? Onkologie - Keimzelltumoren des Mannes Infektiologie - Pathologie von Infektionskrankheiten

Spuren - Von Lupen und Teleskopen
Politik - Wohin geht das Geld für die Weiterbildung?
Onkologie - Keimzelltumoren des Mannes
Infektiologie - Pathologie von Infektionskrankheiten

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vsao

Nr. 4, August 2022

Journal

Das Journal des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte

Spuren

Von Lupen und Teleskopen

Seite 20

Politik

Wohin geht das Geld

für die Weiterbildung?

Seite 6

Onkologie

Keimzelltumoren

des Mannes

Seite 30

Infektiologie

Pathologie von

Infektionskrankheiten

Seite 35


Allgemeine

Anzeigen

Innere Medizin

16. – 19.11.2022 Zürich

32 h

24. – 28.01.2023 Basel

40 h

Innere Medizin

06. – 10.12.2022 Zürich

40 h

Hausarzt

Fortbildungstage

08. – 09.09.2022 Bern

08. – 09.09.2022 Basel

23. – 24.09.2022 Luzern

14 h

Allergologie

14. – 15.11.2022 Zürich

13 h

Diabetes

03. – 05.11.2022 Zürich

21 Credits SGAIM

18 Credits SVDE

21 Credits SSED SGED

EKG

25. – 28.10.2022 Zürich

26 h

Gynäkologie

24. – 26.11.2022 Zürich

24 h

Kardiologie

04. – 05.11.2022 Zürich

14 h

Pädiatrie

24. – 26.10.2022 Zürich

24 h

Psychiatrie und

Psychotherapie

24. – 26.11.2022 Zürich

21 h

Psychologie

30.11. – 03.12.22 Zürich

28 h

Update Refresher

Information / Anmeldung

Tel.: 041 567 29 80 | info@fomf.ch

www.fomf.ch

Hybrid: Teilnahme vor Ort oder via Livestream

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Inhalt

Spuren

Von Lupen und Teleskopen

Coverbild: Stephan Schmitz

Editorial

5 Mit Lupe und Teleskop

Politik

6 Wortungetüm mit 39 Buchstaben

9 Auf den Punkt gebracht

Weiterbildung /

Arbeitsbedingungen

10 Eine Rose für gute Dienstplanung

12 Konstruktiv, angenehm, intensiv

vsao

14 Neues aus den Sektionen

16 vsao-Inside

18 vsao-Rechtsberatung

Perspektiven

30 Aktuelles aus der Onkologie:

Keimzelltumoren des Mannes

Aktuelle Therapiestrategien

35 Aus der «Therapeutischen Umschau» –

Übersichtsarbeit: Pathologie von

Infektionskrankheiten

41 Im Einsatz auf Haiti

mediservice

42 Briefkasten

44 Sieben Schritte zum Eigenheim

46 Was können Online-Portale und Apps?

48 Kochen für Gaumen und Gesundheit

Kühles für heisse Tage

50 Impressum

Fokus: Spuren

20 Auf Spurensuche im All

22 Tierspuren

24 Die Sprache des Blutes

28 Auf Du und Du mit den Vorfahren

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vsao /asmac Journal 4/22 3


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Editorial

Mit Lupe und

Teleskop

Catherine Aeschbacher

Chefredaktorin vsao Journal

Zwei Objekte können sich nicht begegnen, ohne wechselseitig

Spuren zu hinterlassen. So lautet – vereinfacht – die

Locard’sche Regel. Der französische Jurist und Mediziner

Edmond Locard formulierte Anfang des 20. Jahrhunderts

eines der wichtigsten Prinzipien der Forensik. Jeder Mensch hinterlässt

andauernd und überall Spuren, sie müssen nur entdeckt werden.

Dazu reichte Sherlock Holmes und seinen realen Kollegen anfänglich

noch eine Lupe. Modernen Forensikern steht ein grosses Instrumentarium

zur Verfügung, um biologische Spuren, aber auch Fasern und

anorganische Materialien zu entdecken und zu sichern. In unserm

Fokus beschreibt eine Blutspurenexpertin ihre Tätigkeit.

Um andern Objekten auf die Spur zu kommen, braucht es ganz andere

Mittel. 2019 erhielten die beiden Genfer Physiker Michel Mayor und

Didier Queloz den Nobelpreis für die Entdeckung des ersten Exoplaneten

im Jahr 1995. Dass es auch ausserhalb unseres Sonnensystems

Planeten geben könnte, war bis zu jenem Moment reine Spekulation –

Stoff für Science-Fiction-Romane oder philosophische Überlegungen.

Mit der Entdeckung des ersten Exoplaneten wurde die Annahme,

dass es ausserhalb unseres Sonnensystems Leben geben könnte,

deutlich wahrscheinlicher. Entsprechend hat die Spurensuche in der

Astronomie eine neue Richtung erhalten, wie unser Beitrag zeigt.

Eine Lupe oder ein Teleskop braucht es dazu nicht immer, auch nicht

einen Tatort oder ein Laboratorium. Doch ohne Ausdauer und Planung

geht es nie. Wer zum Beispiel wissen möchte, wie viele Geschwister

seine beiden Urgrossmütter väterlicherseits gehabt haben und was aus

diesen geworden ist, kann seine persönliche Suche starten. Im Fokus

erklärt eine professionelle Genealogin, wie sie vorgeht, um einen

Familienstammbaum zu erstellen und gibt Tipps für einen Selbstversuch.

Sommerzeit ist Rosenzeit, auch für den vsao. Im Juli wurde die Spitalrose

feierlich dem Luzerner Kantonsspital LUKS übergeben. Damit

zeichnet der vsao das LUKS für seine Anstrengungen in Sachen Dienstplanung

aus. Was man in Luzern sonst noch unternimmt, um als

Arbeitgeber möglichst attraktiv zu sein, steht in der Rubrik «Weiterbildung/Arbeitsbedingungen».

Das Ding heisst Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, kurz WFV.

2023 soll es in Kraft treten. Damit verpflichten sich die Kantone, die

Weiterbildung mit einem Mindestbetrag von 15 000 Franken pro Kopf

und Jahr zu unterstützen. Nun muss kontrolliert werden, wohin

das Geld fliesst und ob die vereinbarte Weiterbildung von den Weiterbildungsstätten

wirklich angeboten wird. Mehr hierzu im Politikteil.

Mit diesem Beitrag verabschiedet sich Marcel Marti, Leiter Politik

und Kommunikation, vom vsao, um eine neue Herausforderung anzupacken.

Die Redaktion des vsao Journals dankt Marcel Marti für

seinen grossen Einsatz.

vsao /asmac Journal 4/22 5


Politik

Wortungetüm mit

39 Buchstaben

Die Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung (WFV) bezweckt

die Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Nach über sieben Jahren haben

sie nun genügend Kantone ratifiziert, um sie in Kraft zu setzen.

Aber was bedeutet das konkret?

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao (bis Juli 2022)

Für manche dürfte die Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung schon sprachlich eine Herausforderung sein. Für alle und erst recht ist es die

Umsetzung, damit die monetäre Unterstützung tatsächlich in die ärztliche Weiterbildung fliesst.

Alles fing damit an, dass Bund

und Kantone die Erlangung

der Facharzttitel auch mit

der neuen Spitalfinanzierung

sicherstellen wollten (DRG: diagnosebezogene

Fallgruppen, seit 1. Januar 2012).

Hierzu wurde im Rahmen des «Dialogs

Nationale Gesundheitspolitik» das Modell

PEP (pragmatisch, einfach, pauschal)

entwickelt. Es entstand in einer Themengruppe

der Plattform «Zukunft ärztliche

Bildung» des Bundesamts für Gesundheit

(BAG). Mit beteiligt: der vsao. Kern des

Modells ist, sämtliche Spitäler und Kliniken

auf der Spitalliste zu verpflichten,

gemäss ihren Möglichkeiten Assistenzärztinnen

und -ärzte weiterzubilden. Die

genaue Zahl der Weiterbildungsstellen

bildet Bestandteil der Leistungsvereinbarungen

mit den Kantonen.

Pauschale pro Kopf und Jahr

«PEP» sieht vor, dass die Kantone die Weiterbildung

mit einem Mindestbetrag von

15000 Franken pro Kopf und Jahr unterstützen,

wobei die Auszahlung der Beiträge

von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien

abhängt. Zudem sind unterschiedliche

Belastungen interkantonal

auszugleichen. «Aus einem einfachen

Grund», erklärt Patrizia Kündig, Leiterin

Bild: vsao

6

4/22 vsao /asmac Journal


Politik

des vsao-Ressorts Weiterbildung: «Die

Situation etwa in Zürich mit vielen und

gros sen Spitälern ist völlig anders als zum

Beispiel jene in der Innerschweiz.»

In diesem Sinn hat die Schweizerische

Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen

und -direktoren (GDK) im

November 2014 eine Vereinbarung verabschiedet.

Eben die Vereinbarung zur Finanzierung

der ärztlichen Weiterbildung

(WFV). Dabei bekräftigte die GDK, dass die

Versorgung der Bevölkerung langfristig

mit genügend Fachärztinnen und -ärzten

garantiert werden müsse. Bund, Kantone

und Universitäten müssten sich folglich

vermehrt in der Weiterbildung engagieren.

Endlich 18!

Soweit die Theorie und die hehren Absichten.

In der Praxis folgten dann die teils

langwierigen kantonalen Ratifikationsverfahren.

Erst vor gut einem halben Jahr

war schliesslich das Quorum von 18 Kantonen

erreicht – und damit der Weg frei,

die WBV in Kraft zu setzen. Zu den nächsten

Schritten teilte die GDK anschliessend

in einer Medienmitteilung mit, die konstituierende

Sitzung der beigetretenen Kantone

sei am 24. November 2022 geplant.

Bei dieser Gelegenheit sollen auch die

definitiven Ausgleichsbeiträge für 2023

beschlossen werden. «Je mehr Kantone

der Vereinbarung beitreten, desto grösser

ist ihre Wirkung. Die noch nicht beigetretenen

Kantone sind deshalb eingeladen,

die politischen Prozesse für einen Beitritt

in die Wege zu leiten.»

Auch das Schweizerische Institut für

ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF)

stand der Geburt der WFV Pate. Für Geschäftsführer

Christoph Hänggeli geht es

jetzt insbesondere um die Verwendung der

Unterstützungsbeiträge. In der «Schweizerischen

Ärztezeitung» hielt er dazu fest,

das Geld dürfe ausschliesslich für die Kosten

der erteilten strukturierten Weiterbildung

eingesetzt werden. Das SIWF sei für

die korrekte Umsetzung und Einhaltung

der Weiterbildungsregelungen verantwortlich.

«Im Rahmen der Weiterbildungsordnung

(WBO) sind die anerkannten

Weiterbildungsstätten dazu verpflichtet,

strukturierte Weiterbildung im Umfang

von vier Stunden pro Woche anzubieten.

Sie müssen überdies aufzeigen, wie die

vom Kanton gesprochenen Beiträge tatsächlich

verwendet werden.»

Als Hilfestellung für die 2500 Weiterbildungsstätten

hat das SIWF den Begriff

der strukturierten Weiterbildung in einer

Richtlinie klar definiert und mit Beispielen

illustriert. Man werde die zweckgerichtete

Verwendung der Gelder vor allem im Rahmen

der Visitationen und der Umfrage bei

den Assistenzärztinnen und -ärzten überwachen,

so Hänggeli: «Ein wirkungsvoller

Hebel zur Sicherstellung der Weiterbildungsqualität!»

Visitatoren noch mehr schulen

Im vsao macht man sich ebenfalls Gedanken,

was die neue Ausgangslage für den

Verband bedeutet. Anlässlich einer Standortbestimmung

im Geschäftsausschuss

zeigte man sich mit dem SIWF einig. «Wir

unterstützen dessen Bestrebungen unter

anderem, in dem wir die Schulung unserer

Visitatorinnen und Visitatoren verstärken»,

sagt Patrizia Kündig. Unabhängig

davon bleibe zentral, dass die jungen Ärztinnen

und Ärzte ihre Rechte gemäss

Weiterbildungsprogramm, -konzept und

-vertrag einfordern. «Dazu hat der Zentralvorstand

ein mehrstufiges Verfahren

genehmigt, das von Gesprächen mit den

Weiterbildungs- und Klinikverantwortlichen

vor Ort bis zu Anzeigen und verstärktem

politischen Druck reicht.»

Bezüglich Erfolgsmeldungen verweist

Kündig auf einen vsao-Antrag im Vorstand

des SIWF. «Jede Weiterbildungsstätte

muss neu in ihrem Weiterbildungskonzept

bestätigen, dass sie Assistenzärztinnen

und -ärzten pro Woche mindestens vier

Stunden strukturierte Weiterbildung anbietet.

Im nächsten Schritt geht es darum,

diese Vorgabe in alle Weiterbildungsprogramme

aufzunehmen.»

Offen ist derweil, zu welchen anderen

Punkten sich der Verband im Kontext

der WFV äussern wird. Wie sieht es beispielsweise

mit den 15 000 Franken pro

Assistenz ärztin/-arzt aus – reicht das? Und

an welche (zusätzlichen) Auflagen könnte/

sollte man den Betrag knüpfen? «Das sind

gute Fragen», räumt die Leiterin des Ressorts

Weiterbildung ein. «Über mögliche

Antworten wollen wir so bald als möglich

in unseren Entscheidungsgremien diskutieren.»

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/aerztliche-weiterbilduntg/

finanzierung

@vsaoasmac

So – oder wieder

anders …

Dass der Weg in die berufliche Selbständigkeit

hürdenreich ist, wissen unsere

Mitglieder. Umso mehr setzen wir uns

bei der neuen Zulassungssteuerung

dafür ein, dass die Karriere nicht frühzeitig

in einem Labyrinth aus Beschränkungen

endet. Doch noch während an

der Umsetzung der Regeln getüftelt

wird, will sie die Gesundheitskommission

des Nationalrats (SGK-N) teilweise

wieder ändern.

Die SGK-N möchte, dass die Kantone

bei einer Unterversorgung Haus- und

Kinderärztinnen und -ärzte sowie

Kinder- und Jugendpsychiater und

-psychotherapeutinnen auch dann

zulassen können, wenn diese zuvor

nicht drei Jahre lang in ihrem Fachgebiet

an einer anerkannten schweizerischen

Weiterbildungsstätte gearbeitet

haben. Gelten soll die Ausnahme für

Inhaberinnen und Inhaber gleichwertiger

ausländischer Diplome. Zum Vorentwurf

ist eine verkürzte Vernehmlassung

geplant, an der sich der vsao

beteiligen wird.

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/politik/zulassungssteuerung

vsao /asmac Journal 4/22 7


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Politik

Knacknuss

Zulassungssteuerung

Bild: zvg

«Wie wird das in deinem Kanton gemacht?»

«Bei uns ist das noch überhaupt kein Thema!»

«Echt? Ganz anders bei uns: Da hat man schon

per 1. April 2022 Nägel mit Köpfen gemacht

und gleich einen Teilstopp verhängt!»

«Und wie wird denn bei euch die Überversorgung definiert?»

«Kennen wir nicht – gibts bei uns nicht!»

So ungefähr tönt es, wenn sich die vsao-Sektionsjuristinnen

und -juristen zu einer Sitzung treffen,

um über die Umsetzung der Zulassungssteuerung

zu diskutieren. Denn Leistungser

bringerinnen und -erbringer,

welche neu zulasten der obligatorischen

Krankenpflegeversicherung

(OKP) tätig sein möchten, dürfen

dies seit 1. Januar 2022 nur, wenn

sie vom Kanton zugelassen sind,

auf dessen Gebiet sie arbeiten. Darüber

hinaus müssen die Kantone

bis spätestens Ende Juni 2025 in einem

oder mehreren Fachgebieten

oder in bestimmten Regionen die Anzahl

Medizinerinnen und Mediziner

beschränken, die im ambulanten Bereich

Leistungen erbringen.

Der Bundesrat ist beauftragt, dazu die Kriterien

und die methodischen Grundsätze zu bestimmen.

Die Festlegung der Höchstzahlen soll auf einem

Modell beruhen, mit dem die regionalen Versorgungsgrade

pro Fachgebiet berechnet werden. Mit dem Ziel, eine «Überversorgung»

im Gesundheitswesen zu vermeiden. Oder direkter: um

Geld zu sparen.

Vor gut zwei Jahren hat das Parlament mit den entsprechenden

Gesetzesänderungen die Grundlage für die künftige

Zulassungssteuerung geschaffen. Seither hält die Umsetzung

der Zulassungssteuerung sämtliche Kantone, unzählige Behörden

sowie alle Leistungserbringerinnen und -erbringer auf Trab.

Und damit eben auch den vsao. Wie so oft in der Schweiz gibt

der Bundesrat nämlich nur die Rahmenbedingungen vor, auf

deren Grundlage dann die Kantone getreu dem föderalistischen

Prinzip praxistaugliche Lösungen (er)finden sollen. Während

einige Kantone nun also bereits mit der Umsetzung begonnen

und für gewisse Fachgebiete Beschränkungen erlassen haben,

steckt diese bei anderen noch in den Kinderschuhen. Dabei sind

diverse und alles andere als kleine Probleme anzugehen.

Auf den

Punkt

gebracht

So stellt sich etwa die Frage, wie mit den vom Bund ermittelten

Versorgungsgraden umzugehen ist, gibt es doch bei

der Definition von Höchstzahlen einen von den Kantonen

recht frei interpretierbaren Gewichtungsfaktor. Weiter besteht

die Gefahr, dass heutige Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen

diese interessierten Nachfolgerinnen/Nachfolgern zu

überhöhten Preisen verkaufen wollen. Was vielen jungen

Ärztinnen und Ärzten den Schritt in die berufliche

Selbstständigkeit verunmöglicht und kaum

im Sinne einer guten Patientenversorgung

geschweige denn der Nachwuchsförderung

sein kann.

Und noch bevor die Kantone die

Zulassungssteuerung flächendeckend

umgesetzt haben, verlangt

jetzt eine neue parlamentarische

Initiative schon eine Ausnahmeregelung.

Konkret geht es um eine

Ausnahme bei der Anforderung,

während dreier Jahre an einer

anerkannten schweizerischen

Weiterbildungsstätte gearbeitet zu

haben, und zwar in solchen Fällen:

a. Allgemeine Innere Medizin als

einziger Weiterbildungstitel

b. Praktischer Arzt oder praktische Ärztin

als einziger Weiterbildungstitel

c. Kinder- und Jugendmedizin.

Diese Lösung soll «bei unzureichender medizinischer

Versorgung» greifen …

Ja was jetzt?

Überversorgung, Unterversorgung, kantonale Umsetzung …

Mir scheint, es braucht noch einiges an Arbeit, bis die Geschichte

«auf den Punkt gebracht» sein wird!

Yvonne Stadler,

Leiterin Recht / stv. Geschäftsführerin vsao

vsao /asmac Journal 4/22 9


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

Eine Rose für gute

Dienstplanung

Die neunte Verleihung der vsao-Spitalrose wartete gleich

mit zwei Premieren auf: einer frisch gestalteten Skulptur und der

Dienstplanung als Thema. Besondere Meriten hat sich bei Letzterer

das Luzerner Kantonsspital (LUKS) erworben.

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao (bis Juli 2022)

Den Preis nahmen für das LUKS Edith Muff, Personalwesen, Barbara Flubacher, Leiterin Personalwesen, und Prof. Dr. med. Christoph Henzen,

Chief Operating Officer, COO, entgegen (v. l.). Helen Manser und Mirjam Ulmi, die beiden Co-Präsidentinnen der Sektion Zentralschweiz,

sowie Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation des Dachverbands (v. r.), vertraten den vsao.

Bilder: zvg; vsao

10

4/22 vsao /asmac Journal


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

Es gäbe viel zu tun, würde der

vsao Kakteen verteilen. «Denn

leider sind Missstände bei der

Arbeitssituation unserer Mitglieder

nach wie vor verbreitet», sagt

Vize präsidentin Nora Bienz. Sie verweist

hierzu auf die verbandseigenen Studien,

die insbesondere bei den Arbeitszeiten

vielfach unhaltbare und illegale Zustände

offenbaren. «Aber wir legen den Finger

nicht nur auf wunde Punkte. Ebenso

wichtig ist uns, Lösungen aufzuzeigen

und den Daumen hochzustrecken, wenn

wir sehen, dass sich Arbeitgeber ernsthaft

um Veränderungen bemühen.»

Zu solchen Lösungen zählt die verbandseigene

Dienstplanberatung. Seit

dem Start vor rund acht Jahren wollen immer

mehr Kliniken und Spitäler vom Angebot

profitieren. «2021 waren wir an bereits

über 40 Standorten aktiv, quer durchs

Land», zieht Bienz Bilanz. Zu den Themenschwerpunkten

zählen dabei unter

anderem die Stellenplanung, die Senkung

der Soll- und Tagesarbeitszeiten, Schwangerschaft

und Mutterschaft, die Weiterbildung

sowie der Umgang mit Überzeiten.

Zusätzlich finden Schulungsveranstaltungen

statt.

Neu präsentiert sich die Auszeichnung des vsao

als Kristallglas in Wellenform mit inwendiger

dreidimensionaler Gravur der Rose, Verbandslogo

und Inschrift. Eine LED-Beleuchtung lässt

die Rose auch bei Dunkelheit erstrahlen.

«Die Türen geöffnet»

Angesichts ihrer Bedeutung stand die

diesjährige Vergabe der vsao-Spitalrose

deshalb ganz im Zeichen der Dienstplanung.

Und Daumen hoch heisst es konkret

für das Luzerner Kantonsspital. Mirjam

Ulmi, Co-Präsidentin der vsao-Sektion

Zentralschweiz, berichtet, die Personalabteilung

des LUKS sei bereits 2016 erstmals

mit der Bitte um Unterstützung an den

Verband gelangt. «Seither besteht eine

kontinuierliche und auf Vertrauen basierende

Kooperation. Die Geschäftsleitung

hat den Kliniken die Inanspruchnahme unserer

Dienstleistung empfohlen und damit

die Türen geöffnet. Wir konnten zahlreiche

Kliniken und Bereiche sowohl auf Assistenz-

wie auch auf Oberarztebene beraten

und dadurch die Planung verbessern.»

Christoph Henzen, Chief Operating

Officer (COO) des LUKS Luzern, zeigte sich

anlässlich der Preisübergabe erfreut über

die Würdigung seines Spitals. Das LUKS

habe eine vertiefte Prozessanalyse der Tätigkeiten

von Ärztinnen und Ärzten

durchgeführt. Mit der Erkenntnis, «dass

wir die einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten

klarer eingrenzen müssen».

Als Konsequenz wurden fixe Zeitblöcke

für einzelne Dienste wie etwa den Notfall

eingeführt.

Als Arbeitgeber attraktiver sein

Im zweiten Schritt stand die Dienstplanung

im Fokus. Dabei stellten die Human

Resources (HR) des Kantonsspitals die

Zeiterfassungsdaten zur Verfügung, um

gemeinsam mit dem vsao fortschrittliche

Einsatzplanungen zu entwickeln, die den

geltenden Rahmenbedingungen entsprechen.

Mit dem Ziel, als Arbeitgeber an Attraktivität

zu gewinnen. «Wir wollen unseren

Mitarbeitenden eine berufs- und bereichsübergreifende

Zusammenarbeit,

persönliche und fachliche Förderung sowie

zeitgemässe Arbeitsbedingungen bieten»,

sagt Henzen. Motivierte Mitarbeitende

seien der Schlüsselfaktor eines Spitals,

nicht zuletzt für das Wohl von Patientinnen

und Patienten.

Das LUKS will den eingeschlagenen

Weg konsequent weiterverfolgen. Henzen

betont, dass man dazu auch die Zusammenarbeit

mit dem vsao fortsetze. «Angesichts

des akuten Fachkräftemangels liegt

es im ureigenen Interesse des Spitals, Sorge

zum Personal zu tragen.»

Mehr zum Thema unter

vsao.ch/aerztliche-weiterbildung/

vsao-spitalrose

@vsaoasmac

Darum gehts

Tue Gutes und rede darüber:

Diese Devise steht der Spitalrose,

die der vsao seit 2014 vergibt, Pate.

Gutes zu tun, obliegt den Gesundheitseinrichtungen,

welche die Arbeitssituation

der jungen Ärzteschaft mit

gezielten Massnahmen verbessern

wollen. Und darüber zu reden, macht

sich der vsao zu seiner vornehmen

Pflicht, indem er mit seinem Preis

jährlich eine Institution für gelungene

Ergebnisse ehrt.

vsao /asmac Journal 4/22 11


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

Konstruktiv,

angenehm, intensiv

Das vom vsao mitlancierte Mentoring-Programm

«Coach my Career» bleibt auf der Erfolgsspur. Dies zeigen sowohl

neuste Zahlen als auch Rückmeldungen der Teilnehmenden.

Gutes soll jetzt aber noch besser werden.

Marcel Marti, Leiter Politik und Kommunikation / stv. Geschäftsführer vsao (bis Juli 2022)

Bei «Coach my Career» engagieren sich mittlerweile schon 118 erfahrene Ärztinnen und Ärzte.

Rund 20 davon trafen sich in Olten zum Erfahrungsaustausch.

«Mentor, der: Fürsprecher,

Förderer, erfahrener Berater.

Synonyme: Anleiter,

Beistand, Berater.» Kurz

und nüchtern umschreibt der Duden, was

derzeit 118 gestandene Ärztinnen und

Ärzte bei «Coach my Career» für den beruflichen

Nachwuchs leisten. Mit Herzblut

und ehrenamtlich. Knapp 20 von ihnen

fanden sich in Olten zu einem Workshop

zusammen, der von vsao-Vizepräsidentin

Nora Bienz moderiert wurde.

Einerseits für eine Zwischenbilanz und

Standortbestimmung, andererseits zur

(selbst)kritischen Reflexion, um das Angebot

weiterzuentwickeln. Inspiration boten

zwei Referate.

Doch eins nach dem andern und

damit zuerst noch etwas mehr Zahlen.

Gemäss Markus Gubler, Projektverantwortlicher

beim Verein der Leitenden

Spitalärztinnen und -ärzte der Schweiz

(VLSS), decken die Mentorinnen und

Mentoren aktuell 47 Fachdisziplinen inklusive

Schwerpunkte ab. Das sind viele.

Allerdings beileibe (noch) nicht alle. Zumal

sich die Bedürfnisse immer wieder

ändern. «Im Moment ist etwa die plastische

Chirurgie sehr gefragt», so Gubler.

«Wir greifen solche Trends auf und versuchen,

der Nachfrage gerecht zu werden.»

Denn diese wächst seit dem Start von

«Coach my Career» stetig und hat bisher

zu 117 Beratungsgesprächen geführt.

Positiv für beide Seiten

Bei einer Umfrage im Saal zeigte sich, dass

die Coaches den Dialog und die Auseinandersetzung

mit den jungen Ärztinnen und

Ärzten in erster Linie als konstruktiv, angenehm

und intensiv erleben. Die positive

Einschätzung deckt sich mit jener der betreuten

Personen: Speziell gelobt wurden

bei Evaluationen 2019 und 2022 die angenehme

Atmosphäre beim Austausch und

Bilder: vsao

12

4/22 vsao /asmac Journal


Weiterbildung / Arbeitsbedingungen

die Gesprächsdauer sowie das spürbare

Interesse der Beraterinnen und Berater

plus deren Fachkompetenz. Als sehr gut

beurteilte man auch die Konkretisierung

der beruflichen Ziele, den langfristigen

Nutzen des Coachings und das Aufzeigen

neuer Möglichkeiten.

Da sich die Idee für das Mentoring-

Angebot aus einem Beispiel bei ABB

Schweiz entwickelt hatte, war es naheliegend,

zwei Vertreterinnen des weltumspannend

tätigen Konzerns einzuladen.

Wobei die Ausführungen von Nicole

Kamm Steiner und Barbara Fehr deutlich

machten, wie vielschichtig, differenziert

und mit welchem Aufwand ihr Arbeitgeber

die Wissensvermittlung betreibt.

Entsprechend nicht beschränkt auf die

Karriereentwicklung mit Fokus auf Frauen,

sondern ebenso für ältere Arbeitnehmende

und zu Fragestellungen wie Diversität

und Inklusion.

Von «Aiming Higher» lernen

Den anderen Gastbeitrag steuerte Marie-Claire

Flynn bei, Oberärztin an der

Klinik für Medizinische Onkologie und

Hämatologie am Kantonsspital St. Gallen.

Sie berichtete von den Erfahrungen bei

«Aiming Higher». Dabei handelt es sich

um ein Mentoring-Programm der Universität

St. Gallen (HSG) für Assistenzärztinnen

ab dem zweiten Jahr, welche eine Karriere

im Spital anstreben. Zu den Schwerpunkten

zählen Führung / Selbstführung,

Verhandlungs- und Auftrittskompetenz

sowie die Laufbahnplanung. «Und das

Netzwerk stärken, denn es macht alles

einfacher und ist extrem bereichernd», betonte

Flynn.

Aus ihrer Sicht ist das A und O einer

erfolgreichen Beratung, dass die betreute

und die betreuende Person zusammenpassen.

Es brauche gegenseitiges Wohlwollen

und Respekt und ein Gleichgewicht

zwischen Unterstützung und Herausforderung.

Zudem bei den Coaches die

Fähigkeit zu Rückmeldungen und bei den

jungen Ärztinnen und Ärzten ein Verantwortungsbewusstsein,

d.h., «dass sie sich

um die Organisation des Gesprächs kümmern,

sich darauf vorbereiten und die

Themen festlegen». Nicht zu vergessen sei

die Formulierung der eigenen Ziele.

vsao-Vizepräsidentin Nora Bienz stellte das Programm des Workshops vor.

Dazu gehörten auch zwei Gastreferate zu anderen Mentoring-Programmen.

Die Weggabelungen

Anschauungsunterricht hierzu lieferte

den Workshop-Teilnehmenden Christof

Bieri. Der Berner Medizinstudent im

sechsten Jahr schilderte, wie er vor der

Begegnung der beiden Mentoren über seine

Interessen nachgedacht und diese

in einem Schema strukturiert und mit

Schnittmengen dargestellt hatte. Man hege

in seinem Alter bzw. in seiner Situation

viele Ideen, wisse aber noch nicht, wohin

diese führen sollen, sagte Bieri. Gestützt

auf das Schema hätten seine Berater dann

die möglichen Weggabelungen aufgezeigt.

«Was schon sehr hilfreich war. Zudem ist

mir vermittelt worden, dass sich nicht

alles planen lässt. Ich fange jetzt mal in

einer Klinik an und gehe vielleicht in Richtung

Allgemeine Innere Medizin.»

Während der Veranstaltung ergaben

sich immer wieder Fragen. Namentlich

die, wie viel Vorwissen für die rund zweistündigen

Coachings nötig und sinnvoll

ist. Die Mentorinnen und Mentoren fanden,

je mehr Informationen über die zu

betreuenden Personen, desto besser.

vsao-Vizepräsidentin Nora Bienz versprach,

bei diesem Punkt nochmals über

die Bücher zu gehen, und unterstrich,

man bemühe sich immer, aufgrund der

Angaben der jungen Ärztinnen und Ärzte

zielgerichtet nach passenden Beraterinnen

und Beratern zu suchen.

Allgemeines Kopfnicken erntete jedoch

auch folgendes Votum aus dem

Publikum: «Vieles, was zu unserem Mentoring-Programm

gehört, müssten doch

eigentlich die Vorgesetzten machen. Ganz

selbstverständlich.»

Mehr zum Thema unter

www.vlss.ch/karriere/coach-my-career

@vsaoasmac

Darum gehts

Hinter «Coach my Career» steht die

FMH zusammen mit den Partnern

VLSS, vsao, mfe, swimsa und SIWF.

Das Angebot richtet sich an Medizinstudierende

im letzten Studienjahr

und junge Assistenz- und Oberärztinnen

/-ärzte vor wichtigen beruflichen

Weichenstellungen. Für die Beratung

und Förderung stellen sich sowohl

kürzlich pensionierte als auch aktive

Chef- und Kader- sowie Hausärztinnen

und -ärzte zur Verfügung. Wichtig ist

nebst dem fachlichen Beziehungsnetz

die Erfahrung in Weiterbildungsfragen.

Assistenz- und Oberärztinnen /-ärzte

bezahlen 150 Franken, Studierende

50 Franken. Coaches leisten Freiwilligenarbeit,

können aber bei Bedarf

ihre Reisespesen geltend machen.

vsao /asmac Journal 4/22 13


vsao

Neues aus

den Sektionen

St. Gallen /

Appenzell

Im Osten etwas Neues

«Scho wieder nünt vo de Sektion St. Galle /

Appezell gopferd*****. Schaffed die im Vorstand

überhaupt?»

So oder ähnlich dachte der eine oder

die andere vielleicht des Öfteren, wenn er/

sie im Abschnitt «Neues aus den Sektionen»

nach Nachrichten aus dem Fernen

Osten stöberte. Wir können Euch beruhigen,

der Vorstand unserer Sektion bleibt

weiterhin am Ball. Vieles ist derzeit im

Fluss: Die Auswertung unserer Umfrage

zur Arbeitssituation unserer Mitglieder,

welche letzten Herbst versandt wurde, befindet

sich auf der Zielgeraden. Und auch

sonst bewegt sich einiges. Da sich unser

Vorstand aus ausschliesslich jüngeren

Mitgliedern zusammensetzt, sind Überraschungen

vorprogrammiert. So verliess

Lorena Rohner unseren Vorstand, um sich

aufgrund des Stellenwechsels in den

Thurgau voll auf ihre dortige Stelle konzentrieren

zu können. Danke für deinen

Einsatz bei uns Lorena! Und da uns unser

Nachwuchs am Herzen liegt, erfreuen uns

fast halbjährlich Meldungen von werdenden

Eltern. Das hat zur Folge, dass sich

unser Vorstand neu konzipieren wird. Das

Präsidium wird von den beiden Co-Präsidentinnen

Claudia Enz und Deborah Seitz

schrittweise an Severin Baerlocher übergeben.

Die offizielle Übernahme erfolgt an

der nächsten Mitgliederversammlung im

November. Dass der Vorstand auch heute

noch gut aufgestellt ist und mit zahlreichen

guten Ideen bestückt auch in Zukunft

präsent bleiben wird, ist keine

Selbstverständlichkeit und fusst auf der

umsichtigen Führung durch die beiden

Präsidentinnen und der Arbeit engagierter

Vorstandsmitglieder. Die räumliche

Grösse unseres Sektionsgebietes macht

die Arbeit bisweilen etwas herausfordernder.

Es gelang dem Vorstand jedoch, das

Gefäss der Spitalvertretungen zu etablieren

und so in regelmässigem Austausch

mit den Mitgliedern der verschiedenen

Kliniken zu sein. Um aktiv werden zu können,

sind wir jedoch weiterhin auf Eure

Meldungen und Eure Kontaktaufnahme

angewiesen. Wer solch eine Mitteilung

nicht über einen persönlichen Kontakt

vornehmen möchte, dem steht seit April

neu die Meldestelle auf vsao.ch zur Verfügung.

Die Meldung gelangt sodann an

unseren Vorstand und wird überprüft. Wir

werden schliesslich, wo möglich, nach Lösungen

suchen.

Ihr seht also, St. Gallen / Appenzell

bleibt am Ball, auch wenn das mit dem

Cup-Final … Naja, Ihr wisst schon. Darum

meldet Euch, wenn Euch irgendwo der

Schuh drückt, Euch die Arbeit mal wieder

über den Kopf zu wachsen droht, oder Ihr

einfach Bock habt, in einem jungen und

motivierten Vorstand an der Spitalzukunft

der Ostschweiz mitzuarbeiten. Wir

freuen uns auf Eure Nachrichten!

Severin Baerlocher, Vorstandsmitglied Sektion

St. Gallen / Appenzell

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kathrin Grüneis

14

4/22 vsao /asmac Journal


vsao

Glanzvoll wiedergewählt: Sektionspräsidentin Anna Wang

Bild: zvg

Zürich /

Schaffhausen

Wechsel im Vorstand

Die jährliche Mitgliederversammlung des

VSAO Zürich / Schaffhausen erfreute sich

wieder reger Teilnahme. Diesmal im

Zunfthaus zur Meisen, passend zu den

schönen Lokalitäten verbunden mit der

Vernissage der Bilderausstellung «Künstler

der Medizin» von Bettina Reichl und

einem Pianokonzert von Anna-Li Hanneforth

und Vorstandsmitglied Richard

Mansky. Zu hören waren unter anderem

vierhändige Stücke von Mozart und Grieg.

Unsere Präsidentin Anna Wang wurde

einstimmig wiedergewählt, verbunden

mit Dank an sie und den gesamten Vorstand

für das grosse Engagement. Mit Tabea

Cincera (Assistenzärztin Gynäkologie

und Geburtshilfe am Spital Männedorf)

für das Ressort Vereinbarkeit und Chancengleichheit

sowie Philipp Kron (Oberarzt

Klinik für Viszeral- und Transplantationschirurgie

am Universitätsspital Zürich)

für das Ressort Chirurgie erhält die

Leitung der Sektion Verstärkung. Wir heissen

die beiden herzlich willkommen und

freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Ein grosses Dankeschön geht auch an

unsere zurückgetretenen, langjährigen

Vorstandsmitglieder Reto Thomasin und

Laura Münst und die zahlreichen Mitglieder

für ihr Kommen und ihre Treue – auf

ein baldiges Wiedersehen beim nächsten

Anlass!

Dominique Iseppi, Kommunikationsassistentin,

VSAO Zürich

Save the Date:

Time to cut!

Am Samstag, 1. Oktober 2022, findet

die erste Ausgabe unseres neuen

Formats «Time to cut! Karriereseminar

und Hands on Training by VSAO

Zürich» an der Universität Zürich statt.

Der exklusive Event richtet sich an

Assistenz- und Oberärztinnen und

-ärzte chirurgischer Fächer. Er beinhaltet

neben Karrieregesprächen auch

die Möglichkeit eines Trainings endoskopischer

Verfahren und die mikrochirurgische

Handhabung an Simulatoren.

Melde Dich schon jetzt unter

vsao-zh.ch an!

vsao /asmac Journal 4/22 15


vsao

vsao-Inside

Severin Baerlocher

Wohnort: St. Gallen

Beim vsao seit: 2017

Der vsao für Dich in Kürze:

Essentiell, jung, dynamisch

Severin wer?

Eine Frage, die sich spätestens seit

diesem Jahr nicht mehr stellt, wenn es

um Severin Baerlocher und den vsao

geht. Denn der 34-Jährige wird immer

mehr zum Hansdampf in allen Gassen:

Ende November Wahl in den Geschäftsausschuss,

im Frühling erstmals Delegierter

in der Ärztekammer, neu Mitglied

der Arbeitsgruppe für die Durchsetzung

des Arbeitsgesetzes und der ärztlichen

Weiterbildung sowie der Senkung der

Arbeitszeiten. Punkt, Schluss? I wo! Nach

rund drei Jahren im Vorstand der Sektion

St. Gallen steht die Übernahme des

Präsidiums bevor.

Wer sich derart ins Zeug legt, muss

sehr interessiert und motiviert sein.

Letzteres spürt rasch, wer den Assistenzarzt

an der Klinik für Allgemeine Innere

Medizin am St. Galler Kantonsspital

reden hört. Er drückt es so aus: «Mich

motivieren politische Aufgaben, mir

gefällt der Dialog, und ich freue mich

über den Kontakt mit verschiedenen

Menschen.» Damit zu Ersterem – warum

das alles gerade im vsao? «Unser Verband

ist alternativlos. Es braucht ihn, weil er

dafür sorgt, dass in Schweizer Spitälern

auch in Zukunft motiviertes und topausgebildetes

Ärztepersonal seinen

Dienst leistet.»

Severin Baerlocher wünscht sich

dafür insbesondere familien- und freizeitverträgliche

Arbeitsbedingungen.

Für seine Kolleginnen und Kollegen wie

für sich, reicht doch sein Interessenspektrum

weit über den Verband hinaus.

Den Ausgleich zur Weiterbildung zum

Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin /

Notarzt findet er im Sommer beim Klettern

und im Winter auf Skitouren. Dazwischen

trifft man ihn öfters am Klavier

an oder bei der Lektüre eines Artikels der

«Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Und

dann noch das: «Wenn ich Zeit und Geld

habe, fliege ich eine Cessna oder segle

für mein Leben gern.»

Bei seinem Einsatz für den vsao versteht

er es ebenfalls, Ernstes und Lockerheit

zu verbinden. Die Mitarbeit in einem

Vorstand stellen sich ja viele trocken

und öde vor. «Dabei lachen wir viel, essen

gemeinsam Pizza und entwickeln so in

ungezwungener Atmosphäre Lösungen

für Probleme, die unsere Mitglieder an

uns herantragen.» Mindestens mit einem

Augenzwinkern äussert sich Severin

Baerlocher schliesslich zu seinen persönlichen

Perspektiven: «Vorgestern war ich

Flugbegleiter, gestern Medizinstudent,

heute bin ich Assistenzarzt und morgen

Oberarzt in Wil. Übermorgen sitze ich

im Nationalrat und in zwei Wochen im

Bundesrat. So viele Pläne hatte ich schon

und genauso viele musste ich wieder

über den Haufen werfen. Es bleibt also

spannend!»

Bild: zvg

16

4/22 vsao /asmac Journal


Unser Beratungspartnernetz

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Telefon 031 350 44 22

info@mediservice-vsao.ch

www.mediservice-vsao.ch


vsao

vsao-Rechtsberatung

Maximale Arbeitszeit von

neun Stunden pro Tag bei

Schwangerschaft und das

Verhältnis zu einer höheren

Sollarbeitszeit

Wieso kann in der

Schwangerschaft keine

Überzeit geltend gemacht

werden, wenn

über die 45 Stunden pro Woche

gearbeitet wird?

Der Arbeitgeber hat schwangere Frauen

so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen

so zu gestalten, dass ihre

Gesundheit und diejenige des Kindes

nicht beeinträchtigt werden (Art. 35

Abs. 1 ArG). Schwangere dürfen nicht

über die vereinbarte ordentliche Dauer

der täglichen Arbeit hinaus beschäftigt

werden. Liegt die vereinbarte ordentliche

Dauer der täglichen Arbeit über neun

Stunden, so ist diese auf maximal neun

Stunden zu begrenzen (Art. 60 Abs. 1

ArGV 1).

Schlechte Arbeitsbedingungen

wirken sich über die Mutter auch auf das

Kind aus und können sein Wohlbefinden

und seine Gesundheit beeinträchtigen.

Die vorgenannte Gesundheitsschutzbestimmung

dient daher nicht nur der

Schwangeren, sondern in erster Linie

dem Schutz des ungeborenen Kindes.

Sie sollte daher von allen Seiten respektiert

werden, nicht nur seitens Arbeit geber

und Arbeitskolleginnen und -kol legen,

sondern insbesondere auch von den

Schwangeren selbst, die ihre Rechte im

Sinne des Wohls des Ungebo renen

bedingungslos einfordern sollen. Die

ärztliche Beistandspflicht gegenüber

den Patienten ist in diesem Fall kein

übergeordnetes Interesse. Gerade im

Spitalumfeld kann dies problemlos durch

Arbeitskolleginnen und -kollegen

aufgefangen werden. Im Übrigen entsteht

die meiste Überzeit nicht aufgrund der

Dienstleistung an den Patientinnen,

sondern aufgrund von administrativer

Arbeit, die in jedem Fall warten oder

delegiert werden kann.

Der Gesetzgeber hat eine Maximalbelastungsgrenze

festgehalten. Mehr

als neun Stunden pro Tag darf nicht

gearbeitet werden, weniger wäre somit

generell wünschenswert und ist daher

immer zulässig. Es kann daher in der

Schwangerschaft auch keine Minuszeit

generiert werden, die sich die Schwangere

anlasten muss (während oder nach

dem Mutterschutz). Leider gilt in vielen

Spitälern immer noch die vereinbarte

Sollarbeitszeit von 50 Stunden, welche

gleichzeitig die arbeitsgesetzliche,

wöchentliche Höchstarbeitszeit darstellt,

in der Regel verteilt auf fünf Tage.

Daher sind die Dienstzeiten der Schwangeren

anzupassen und auf neun Stunden

zu reduzieren. Auch in Ausnahmesituationen

dürfen keine Zusatzarbeiten

verlangt werden, die über diese neun

Stunden hinausgehen. Auch die Verteilung

auf mehr als fünf Tage wäre

unzulässig.

Bilder: Adobe Stock; zvg

18

4/22 vsao /asmac Journal


vsao

Wie steht es nun damit, wenn der

Arbeitgeber keine Zusatzarbeiten – Überzeiten

– verlangt, oder nur indirekt, und/

oder die Schwangere einfach ein schlechtes

Gewissen hat, nach neun Stunden

alles stehen und liegen zu lassen, und

die Zusatzarbeiten trotzdem verrichtet?

Kann sie diese Zeit in den folgenden

Tagen kompensieren?

Einen gesetzlichen Kompensationsanspruch

darauf hat sie nicht. Auch der

Lohn wurde grundsätzlich für 50 Stunden

pro Woche vereinbart, und nicht für die

45 Stunden, welche der Gesetzgeber zum

Schutz der Schwangeren als maximale

Arbeitszeit vorschreibt.

Entsprechend kann in der Schwangerschaft

bei einem 100 %-Arbeitspensum

weder Minus- noch Überzeit generiert

werden. Anders kann es jedoch bei einem

Teilzeitpensum aussehen, z.B. bei einem

50 %-Arbeitspensum verteilt auf fünf

Tage, da auch dort lediglich die tägliche

Höchstarbeitszeit von neun Stunden zu

beachten ist, die gar nie erreicht wird.

Entsprechend braucht es auch keine

Anpassung des Dienstplanes, und die

Arbeitszeiten können wie immer dokumentiert

werden. In diesem Beispiel hat

dies zwar eine Ungleichbehandlung der

Vollzeit und Teilzeit tätigen Schwangeren

zur Folge, dies ist aber vertretbar, da die

gesetzliche Bestimmung der täglichen

Maximalarbeitszeit in erster Linie zum

Schutz des Ungeborenen erlassen wurde.

Fortschrittliche Arbeitgeber haben

die Problematik rund um die Planung an

der Höchstarbeitsgrenze von 50 Stunden

erkannt, und die Probleme, auch diejenige

mit den schwangeren Mitarbeiterinnen,

konnten am einfachsten mit einer

verminderten Sollarbeitszeit für alle

Mitarbeitenden gelöst werden. Einige

Arbeitgeber, die die 50 Stunden zwar

noch kennen, sind immerhin dazu

übergegangen, eine separate Zeiterfassung

von Schwangeren zu etablieren.

Im Idealfall werden die Zeitsaldi bei

Bekanntgabe der Schwangerschaft

«eingefroren» und nach dem Mutterschaftsurlaub

wieder fortgeführt. In der

Zwischenzeit gilt die Höchstarbeitszeit

von 45 Stunden pro Woche bzw. maximal

neun Stunden pro Tag. Die Schwangeren

werden durch Vorgesetzte gar angehalten,

die vorgeschriebene Maximaldauer

pro Tag absolut einzuhalten und – falls es

die betrieblichen Bedürfnisse zulassen –

eher Minuszeiten zu generieren, welche

in der Folge keine Relevanz haben und

ersatzlos gestrichen werden. Sollte es im

betrieblichen Notfall doch einmal zur

Überschreitung der maximal zulässigen

neun Stunden kommen, was häufig gar

nicht erst erfasst werden kann, dann soll

die Schwangere in den darauffolgenden

Tagen auch einmal grundlos etwas früher

gehen dürfen bzw. Mut zur Minuszeit

aufbringen.

Wichtig ist aber auch, dass der

Arbeitsinhalt der Schwangeren auf das

reduzierte Pensum angepasst wird,

genauso wie mittels Risikobeurteilung

allenfalls beschwerliche und gefährliche

Arbeiten zu eliminieren sind (Art. 35

Abs. 2 ArG).

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Patronatskomitee:

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Flavia Wasserfallen, Nationalrätin

Christa Markwalder, Nationalrätin

Prof. Thierry Carrel, Herzchirurgie USZ

Prof. Steffen Eychmüller, Palliativmedizin Inselspital

Tickets:

Susanne Hasse,

Rechtsanwältin

und Geschäftsführerin

VSAO Zürich

vsao /asmac Journal 4/22 19


Fokus

Ein wahrer Zoo von Planeten: Seit 1995

wurden mehr als 5000 Exoplaneten entdeckt.

Sie unterscheiden sich in Grösse, Masse und

Entfernung von ihren Sternen. Nun geht es

darum, ihre chemische Zusammensetzung und

ihre Atmosphäre zu erforschen.

Auf Spurensuche

im All

1995 entdeckten die Genfer Astronomen Michel Mayor und Didier

Queloz mit ihrem Team den ersten Exoplanten und veränderten

damit die Sicht auf die Welt. Heute suchen ihre Nachfolger nach Leben

auf diesen Planeten.

Willy Benz, Professor für Weltraumforschung und Planetologie am physikalischen Institut

der Universität Bern, ehemaliger Doktorand von Michel Mayor

Konserthuset Theater, Stockholm,

10. Dezember 2019. Auf

der einen Seite der Bühne

stehen der König und die

Kö nigin von Schweden zusammen mit

Würden trägern. Ihnen gegenüber auf der

anderen Seite eine kleine Gruppe prominenter

Wissenschaftler. Musik erklingt,

der Moment ist wichtig. Der König ruft

die Namen der Wissenschaftler nacheinander

auf, um ihnen den Nobelpreis in

ihrem jeweiligen Fachgebiet zu verleihen.

Unter ihnen sind Michel Mayor und Didier

Queloz, die sich den Physikpreis 2019 mit

einem amerikanischen Kollegen teilen.

Wieder Beifall und Musik.

Verloren in der Menge hält eine kleine

Delegation der Universitäten Genf und

Bern den Atem an. Die Fliege, die zu dem

am Vortag gemieteten Smoking gehört, ist

dafür nur zum Teil verantwortlich. Es ist

ein feierlicher Moment, und jeder spürt,

dass danach nichts mehr so sein würde,

wie es war. Das Nobelkomitee schreibt:

«Ihre Entdeckungen haben unsere Vorstellung

von der Welt für immer verändert.»

Der Preis hat auch ihr Leben verändert und

in gewissem Masse auch das unsere.

Was haben sie entdeckt? 1995 entdeckten

sie den ersten Planeten ausserhalb unseres

eigenen Sonnensystems, der einen

Stern wie die Sonne umkreist. Zum ersten

Mal wurde die Existenz solcher «Exoplaneten»

wissenschaftlich nachgewiesen.

Exoplaneten waren nicht länger theoretische

Spekulationen, philosophische Hypothesen

oder Science-Fiction-Geschichten,

sondern wurden zur Realität. Eine bedeutsame

Errungenschaft. Eine neue Tür

öffnete sich für die Suche nach Leben im

Universum.

Bild: NASA / JPL-Caltech

20

4/22 vsao /asmac Journal


Fokus

Monumentale Herausforderung für

die moderne Astronomie

Warum hat es so lange gedauert, diesen

ersten Exoplaneten zu finden? Die Antwort

auf diese Frage liegt in der Natur der Planeten

selbst. Im Vergleich zu Sternen sind

sie winzig und leuchten viel weniger. Die

Grös se der Erde zum Beispiel beträgt weniger

als ein Prozent der Sonne und sie

leuchtet eine Milliarde Mal schwächer als

diese. Hinzu kommt, dass diese winzigen

und lichtschwachen Planeten von der Erde

aus gesehen sehr nahe an ihrem hellen

Stern stehen. Sie zu sehen und ihr Licht

zu analysieren, ist eine monumentale Herausforderung

für die moderne Astronomie.

Eine Herausforderung, die nur bei

den massereichsten und am weitesten entfernten

Planeten zu bewältigen ist.

Unsere Schweizer Kollegen lösten das

Problem, indem sie eine indirekte Methode

zum Nachweis des Planeten verwendeten.

Sie beobachteten den Stern und massen

seine Bewegung, die durch die Anwesenheit

eines kleineren, nahe gelegenen

Planeten ausgelöst wurde. Sowohl Stern

als auch Planeten üben eine Anziehungskraft

aufeinander aus, die sie auf ihrer Umlaufbahn

bewegt. Je grösser die Anziehungskraft,

desto grösser die Geschwindigkeit.

Durch die Messung der Geschwindigkeit

des Sterns lässt sich die Masse des

Planeten bestimmen. Das Problem dabei

ist, dass Planeten viel weniger Masse haben

als Sterne, so dass die Geschwindigkeit

der Sterne immer klein bleibt. Um diese

kleinen Geschwindigkeiten aufzuspüren,

sind Messungen mit höchster Präzision erforderlich.

Das war vor den 1990er Jahren

schlicht nicht möglich.

Ein unmöglicher Planet

Im Fall unserer Nobelpreisträger haben sie

die Geschwindigkeit des Sterns 51 Pegasus

über die Zeit gemessen. Sie entdeckten,

dass die Geschwindigkeit des Sterns mit

einer Periode von 4,23 Tagen schwankt.

Nach einigen Analysen kamen sie zu dem

Schluss, dass diese Schwankungen auf

die Anwesenheit eines Planeten zurückzuführen

sind. Dieser Planet muss eine

Masse von fast der Hälfte unseres Jupiters

haben und den Stern alle 4,23 Tage – nicht

Jahre – einmal umkreisen! Einen Riesenplaneten

so nahe an seinem Stern hätte

man nie für möglich gehalten. Aber er war

da, ohne Zweifel. Die Geschichte über die

Entstehung von Planeten wurde plötzlich

viel komplexer.

Damals erlaubten die Maschine und

die Technik, welche die Forscher verwendeten,

eine Genauigkeit von etwa 10 m/s.

Ein Jahrzehnt später gelang es ihnen, ein

Instrument zu bauen, das Geschwindigkeiten

mit einer Genauigkeit von 1 m/s

messen konnte. Heute erreicht die neueste

Generation, die am grössten Teleskop

eingesetzt wird, 10 cm/s. Mit dieser Präzision

ist ein erdähnlicher Planet zum Greifen

nah. Um diese Präzision zu erreichen,

waren über 30 Jahre Instrumentenentwicklung

nötig. Astronomen und Instrumentenbauer

sind sehr ausdauernd, und

die Gesellschaft muss Geduld bei ihrer

Unterstützung haben.

Mehr als 5000 bekannte Planeten

Seit 1995 haben die Astronomen mehr als

5000 Exoplaneten entdeckt. Nicht alle mit

der gleichen indirekten Entdeckungstechnik.

Eine besonders erfolgreiche Technik

besteht in der Beobachtung des Lichteinfalls

von Sternen. Wenn ein Planet vor einem

Stern vorbeizieht, verbirgt er einen

kleinen Teil seiner Oberfläche. Während

dieses Transits ist die Lichtmenge, die wir

empfangen, leicht reduziert. Mit ausreichender

Genauigkeit lässt sich eine kleine

periodische Verminderung der Helligkeit

feststellen. Diese Helligkeitsveränderung

liefert ein Mass nicht für die Masse, sondern

für den Radius des Planeten. Aus

Masse und Radius lässt sich die mittlere

Dichte berechnen. Dies ist ein erster

Schritt in der physikalischen Charakterisierung

von Exoplaneten.

Der CHEOPS-Satellit unter der Leitung

der Universität Bern nutzt diese

Transitmethode. Er wurde am 18. Dezember

2019, kurz vor dem Ausbruch der

Pandemie, gestartet und hat zweieinhalb

Jahre lang Exoplaneten untersucht. Seine

einzigartige Präzision hat es ermöglicht,

genauere Radien und viele andere einzigartige

Merkmale zu messen. Neue Planeten

in Systemen und die Gezeitenverformung

eines Planeten in unmittelbarer

Nähe seines Sterns sind zwei Beispiele

dafür. CHEOPS setzt seine unermüdliche

Messkampagne fort und umkreist die Erde

einmal in 90 Minuten.

Nächster Schritt: die Suche

nach Leben

Mit der Zeit entdeckten wir, dass es Planeten

in allen Grössen, Massen und Entfernungen

zu ihren Sternen gibt. Es gibt einen

regelrechten Zoo von Planeten da

draussen! Die Herausforderung besteht

heute nicht mehr darin, sie zu entdecken,

sondern sie zu charakterisieren. Wir wollen

ihre chemische Zusammensetzung

und die Struktur ihrer Atmosphäre kennen.

Wir wollen wissen, wie heiss es auf

ihrer Oberfläche ist, ob sie Seen oder Ozeane

haben. Und natürlich, ob es Leben auf

ihnen gibt!

Dafür werden grössere und präzisere

Instrumente benötigt. In den letzten Jahren

wurden mehrere Projekte zum Bau riesiger

Teleskope gestartet. Diese Teleskope

auf dem Boden oder im Weltraum werden

mit der nächsten Generation von Instrumenten

ausgestattet. Mit ihnen werden

wir endlich die erdähnlichen Planeten

«sehen» und sie im Detail studieren können.

Die nächste Phase steht vor der Tür.

Wohin sie uns führen wird, weiss niemand.

Das ist der aufregende Teil der

Grundlagenforschung: Wir gehen dorthin,

wohin uns die Beobachtungen und die

Physik treiben.

Wir sind die erste Generation, die

über die Instrumente verfügt, um möglicherweise

Leben auf anderen Planeten zu

entdecken. Ob wir es entdecken werden,

hängt davon ab, wie häufig es ist. Die Herausforderung

wird darin bestehen, sicher

zu sein, dass die Signatur, die wir in unseren

Messungen sehen, tatsächlich auf Leben

zurückzuführen ist und nichts anderes.

Es wird viel Streit und Kontroversen

geben, aber so schreitet die Wissenschaft

voran.

In der Zwischenzeit ist die Nobelpreisverleihung

zu Ende und wir werden

mit dem Bus zum Stockholmer Rathaus

gefahren, wo das Galadinner stattfindet.

Wir sind nicht wirklich auf Augenhöhe

mit den Preisträgern, aber wir geniessen

das Essen mit den anderen 1200 Gästen.

Die Reden und Musikstücke sind über das

Abendessen verstreut. Wir kehren erst

recht spät ins Hotel zurück. Erschöpft,

aber mit dem Gefühl, an einer Veranstaltung

teilgenommen zu haben, die eine der

wichtigsten Entdeckungen der letzten

Zeit in der Astronomie krönte.

vsao /asmac Journal 4/22 21


Fokus

Bild: Adobe Stock

22

4/22 vsao /asmac Journal


Fokus

vsao /asmac Journal 4/22 23


Fokus

Die Sprache

des Blutes

Wenn bei Unfällen oder Verbrechen Blut fliesst, kann diese Spur helfen,

das Geschehen zu analysieren. Was sind Blutspurenmuster?

Und vor allem: Weshalb sind Blutspurenmuster von Wichtigkeit,

wenn man auf der Notaufnahme oder in der Praxis damit

konfrontiert wird?

Dr. Silke M. C. Brodbeck, Blutspureninstitut, Usingen, Deutschland

Schon Goethe wusste zu sagen,

dass Blut ein ganz besonderer

Saft sei. Und während Mediziner

in ihrem Studium lernen, Erythrozyten,

Leukozyten und Thrombozyten

zu betrachten und zu quantifizieren

sowie die Bedeutung der Anzahl und

Form zu verstehen, so ist Blut in der Tat

eine Flüssigkeit, zu der

selbst kleine Kinder ein

Verhältnis haben und zu

der es noch weitere analytische

Methoden gibt.

Bereits bei der ersten

Blutabnahme sieht das

Kind, verbunden mit einem

kurzen Schmerz, die rote

Flüssigkeit aus dem eigenen

Körper kommen. Im Erwachsenenalter

will es die

Natur, dass Frauen im Rahmen ihrer Menstruation

regelmässig ihrem eigenen Blut

begegnen. Selbst wenn einige Menschen

Blut fälschlicherweise mit Ekelgefühlen belegen,

so kann man der Flüssigkeit bei sachlicher

Betrachtung nur eine Würdigung

zukommen lassen: Blut ist die Flüssigkeit

des Lebens. In einer medizinischen Welt,

in der wir künstliche Gelenke in die unterschiedlichsten

Stellen einsetzen und Geräte

temporär Lungen-, Nieren- und Herzfunktionen

übernehmen können, ist es bis

heute nicht möglich, künstliches Blut herzustellen.

Und so benötigen die Blutbanken

regelmässig die Gunst ihrer Spender, um

die Patienten auf den OP-Tischen und in

den Kliniken mit Blut versorgen zu können.

Interdisziplinäre Wissenschaft

Aber Blut enthält noch eine weitere Dimension,

ausserhalb der Medizin, die in

Ermittlungen von Körperverletzungen,

Unfällen und Tötungsdelikten zum Tragen

kommt und bei der im Wesentlichen

die Physik der Flüssigkeit Blut betrachtet

wird.

«Keinem vernünftigen Menschen

wird es einfallen, Tintenflecken mit

Tinte, Ölflecken mit Öl wegwaschen

zu wollen. Nur Blut soll immer wieder

mit Blut abgewaschen werden.»

Bertha von Suttner

Die Blutspurenmusteranalyse ist eine

angewandte, interdisziplinäre Wissenschaft,

die Anteile aus der Physik, der

Chemie, der Medizin, den Materialwissenschaften

und der Mathematik in sich

vereint und sich mit den Entstehungsmechanismen

von Blutspuren beschäftigt.

Die Betrachtung von Blutspuren hat

wie die Medizin ihren Ursprung in der Empirie

und wurde erst mit ihrer Weiterentwicklung

auf eine moderne, wissenschaftliche

Basis gestellt. Als wissenschaftlicher

Ursprung ist heute das Kapitel «Über Blutspuren»

in dem 1893 erschienenen Buch

«Handbuch für Untersuchungsrichter, Polizeibeamte,

Gendarmen u.s.w.» (Autor:

Hanns Gross) zu bezeichnen. Hier wird

erstmalig eine systematische Auswertung

von Blutspuren an Tatorten beschrieben.

Die erste wissenschaftliche Arbeit erscheint

zwei Jahre später von einem Arzt an der

Universität Krakau. Dr. Eduard Piotrowski

beschrieb Blutspuren nach unterschiedlichen

Einwirkungen auf Kaninchenschädel.

Bedauerlicherweise waren jedoch seine

Versuche nur wenig standardisiert.

Als der erste blutspurenmusteranalytische

Fall

in der Moderne wird der

Sam- Sheppard-Fall bezeichnet.

Diesen müsste man eigentlich

als Marilyn-Reese-

Sheppard­ Fall bezeichnen,

da der Osteopath Dr. Sam

Sheppard in erster Instanz

im Jahre 1954 wegen der

Tötung seiner Frau aufgrund

von Blutspurenmuster auf dem Kopfkissen

verurteilt wurde und viele Jahre später aus

Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.

Tropfen, Spritzer, Kontaktspuren

Was aber ist die Blutspurenmusteranalyse,

die im Deutschen auch mit der Abkürzung

ihres englischen Fachbegriffes

(BPA für «Bloodstain Pattern Analysis»)

bezeichnet wird? Die Blutspurenmusteranalyse

ist die optisch-visuelle Auswertung

von Blutspuren zum Zwecke der Definition

ihres Entstehungsmechanismus.

Sie gehört in den Kanon vielfältiger Blutspurenanalysemethoden,

in die z.B. auch

die Toxikologie von Blutspuren oder die

DNA-Analyse fallen. Die Blutspurenmus­

24

4/22 vsao /asmac Journal


Fokus

Nicht erst seit CSI ist bekannt, dass Blutspuren wichtige Hinweise darauf geben können, wie ein Unfall oder ein Verbrechen abgelaufen ist.

Entsprechend sollten solche Spuren möglichst gut gesichert und dokumentiert werden.

Bild: zvg

teranalyse dient im Wesentlichen der Rekonstruktion

von Tatgeschehen. Dies sei

an einem Beispiel erläutert.

Blutspuren an Tatorten oder auf Bekleidungsstücken

an beteiligten Personen

dokumentieren physikalisch oftmals, wie

sie entstanden sind. Dadurch kann z.B.

in Fällen unterschieden werden, ob eine

Blutspur abgetropft ist oder aber mittels

einer Bewegung als Kontaktspur übertragen

wurde. Auch Spritzspuren sind ein

wesentlicher Bestandteil der Blutspurenmusteranalyse.

Allerdings entstehen diese

Spuren aufgrund von vielen Mechanismen

und sind nicht immer direkt hinweisend

auf das Tatgeschehen. So können Spritzspuren

z.B. auch durch das Ausatmen von

Blut aus den Atemwegen entstehen.

Die Blutspurenmusteranalyse beschäftigt

sich in der Regel mit sogenannten

komplexen Blutspurenmustern. Dabei

betrachtet man am Tatort Blutspurenmuster

und dechiffriert die einzelnen

Mustertypen. Der nächste Schritt ist die

Frage: Welche dieser Blutspuren sind

durch die gleiche mechanische Einwirkung

entstanden? Am Ende der professionellen

Fragenkette steht die Antwort, mit

welchem Mechanismus die Blutspuren

entstanden sind und wie sie sich in das

Tatgeschehen vor Ort einfügen.

Umgang mit Blutspuren

Ärzte begegnen im Alltagsleben oftmals

Asservaten und Beweisen, häufig auch

ohne sich dessen bewusst zu sein. Sei es in

der Notaufnahme nach Aufnahme einer

verletzten Person im Schockraum oder in

der hausärztlichen Praxis, z.B. bei Opfern

von häuslicher Gewalt.

An erster Stelle stehen stets die Behandlung

und die Versorgung der Verletzungen.

Dennoch muss an dieser Stelle

auch festgehalten werden, dass es gerade

die medizinischen Einsatzkräfte sind, die

frühzeitig nach einem Tatgeschehen und

nach ihrem ersten Arbeitsdruck in der

Lage sind, Ermittlungen zu unterstützen.

Das beginnt im Schockraum, wenn die

Bekleidung der betroffenen Personen aufbewahrt

oder dokumentiert werden muss.

Im Fällen von körperlichen Verletzungen

oder sexueller Gewalt finden sich oftmals

relevante Spuren auf der Kleidung. In Fällen

von sehr stark bebluteten Kleidungsstücken

macht es Sinn, Trennpapier zwischen

die textilen Schichten zu legen, um

eine Durchtränkung des Blutes auf die

ggf. unbebluteten Stellen des Textils zu

vermeiden. Prinzipiell sollte auf die Verwendung

von Plastiktüten verzichtet werden,

da die Feuchtigkeit damit in den

Textilien gehalten wird und die Spuren

verändert. Papiertüten sind an dieser

Stelle geeigneter. Wichtig ist auch die Dokumentation

von Verletzungen, welche

zum Glück durch das Fortschreiten der

digitalen Technik und der Benutzung von

Handykameras heutzutage erheblich vereinfacht

wird.

Bereits in den 70er Jahren wurde die

Wichtigkeit der Spurenbewahrung in Notaufnahmen

und Schockräumen durch

Fernsehserien wie Quincy M. E. thematisiert

(z.B. in der Folge «Let me light the

way»). Selbst wenn es nur selten wahrgenommen

wird, ist doch jede Sicherung

und Dokumentation von Spuren, die später

vernichtet sind, durch medizinische

Kräfte wichtig. Damit unterstützt man

die Ermittlungen und somit auch die Aufklärung

von Fällen, auch wenn die Beurteilung

hernach den Gerichten obliegt.

Denn oftmals gilt: Je früher dokumentiert,

desto wichtiger für die Beurteilung und

ein Urteil.

vsao /asmac Journal 4/22 25


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Fokus

Auf Du und Du

mit den Vorfahren

Über die Grosseltern weiss man in der Regel einiges,

eventuell sogar über die Urgrosseltern. Doch was war vorher?

Wie weit lässt sich die eigene Familie zurückverfolgen?

Wer den Aufwand nicht scheut, kann sich auf die Spurensuche begeben,

allein oder mit professioneller Unterstützung.

Nicole Weil, lic. phil. Historikerin

Man muss nicht unbedingt auf eine solche illustre Ahnenreihe zurückblicken können wie die Bourbonen, hier ein Stammbaum aus dem 17. Jahrhundert

(Sylvain Bonnet, 1682), um Interessantes über die eigene Herkunft zu erfahren.

Ahnenforschung, auch Genealogie

genannt (aus dem Altgriechischen

«genealogéo»),

befasst sich mit den menschlichen

Verwandtschaftsverhältnissen und

deren Darstellung (in Form von Stammbäumen

oder Ahnenlisten), mit dem biologischen

und dem sozialen gemeinsamen

Nenner. Die «Nachkommen» in ihrer

Gesamtheit werden als «Deszendenz» (lateinisch

«absteigend», «nachkommend»)

und die «Vorfahren» in ihrer Gesamtheit

als «Aszendenz» («aufsteigend», «vorgehend»)

eines Individuums bezeichnet. [1]

Eigene Spurensuche

Ist Ihre Neugier geweckt worden und

möchten Sie den Spuren Ihrer Vorfahren

nachgehen? Die Heiratsurkunde der Urgrosseltern,

das Tagebuch der Grosstante

oder die im Familienkreis mündlich vorgetragenen

Erinnerungen der Grosseltern

Bild: Genealogie der Bourbonen [Sylvain Bonnet, 1682], Wikimedia

28

4/22 vsao /asmac Journal


Fokus

sind Beispiele von Quellen, aufgrund welcher

der Wunsch nach mehr Wissen oft

überhaupt entsteht.

Ein guter Einstieg in die Ahnenforschung

ist das Befragen von Familienmitgliedern

und weiteren Verwandten. Jeder

Mensch hat individuelle Erinnerungen,

unabhängig davon, ob er sich nur an wenige

frühere Gegebenheiten erinnert und

daher auch nur vereinzelte Angaben machen

kann oder ob er vieles aus vergangenen

Zeiten zu erzählen hat.

Für den Anfänger ist das Forschen

nach den Ahnen allerdings schwierig,

denn die Daten stehen im Normalfall

nicht ohne weiteres auf dem Serviertablett

zur Verfügung; dies gilt auch für die Suche

auf Online-Portalen. Der Besuch eines

Kurses in diesem Bereich oder der Austausch

mit Gleichgesinnten in Vereinen

für Ahnenforschung können beim Einstieg

hilfreich sein.

Systematisches Arbeiten in diesem

Bereich muss erlernt werden. Bei umfassenderen

Nachforschungen mit aus zeitlichen,

räumlichen, zahlenmässigen und

aus weiteren Gründen schwierigeren Abklärungen

und Recherchen empfiehlt es

sich, einen professionellen Ahnenforscher

mit der Forschungsarbeit zu beauftragen.

Der Suchende soll zu Beginn «seines Projekts»

überlegen, wie viel Zeit er überhaupt

aufwenden möchte und welchen finanziellen

Aufwand er zu leisten bereit ist.

Je weniger Daten bzw. Unterlagen am Anfang

zur Verfügung stehen und je detaillierter

auch zu einem späteren Zeitpunkt

geforscht werden soll, desto grösser wird

der zeitliche und der finanzielle Aufwand

werden.

Die Suche definieren

1) Normalerweise startet eine Recherche

nach den Vorfahren bei den jüngsten Familienmitgliedern

bzw. der jüngsten Generation.

Es sei denn, der Suchende oder

Auftraggeber will auf seinen besonderen

Wunsch hin mit seiner Person als Ausgangspunkt

für diese Recherchen beginnen,

obwohl er selbst nicht der Jüngste

in dieser Familienhierarchie ist, sondern

selbst auch Nachkommen hat.

2) Soll nur nach der männlichen Linie geforscht

werden?

3) Soll auch nach der weiblichen Linie geforscht

werden? Wenn ja, dann bedeutet

dies einen deutlichen grösseren Aufwand,

sowohl in zeitlicher als auch in

finanzieller Hinsicht.

4) Sollen nur die direkten Vorfahren in gerader

Linie gesucht werden (Kinder –

Eltern – Grosseltern – usw.)?

5) Oder sind auch die jeweiligen «Seitenlinien»,

also die Geschwister und deren

Nachkommen einer jeden Generation

ein Thema?

6) Sind die Ehegatten miteinbezogen?

7) Sollen möglichst viele Generationen zurückverfolgt

werden oder nur eine bestimmte

Anzahl (auch letzterer Wunsch

kommt manchmal vor)?

8) Falls im Laufe der Recherche festgestellt

wird, dass sich Vorfahren nicht

nur in der Schweiz, sondern auch im

Ausland niedergelassen haben: Soll die

Suche auf die ausgewanderten Familien

ausgedehnt werden?

Quellen finden

Es empfiehlt sich, die Daten der jüngsten

Generationen bei den zuständigen Zivilstandsämtern

einzuholen und von dort

aus auch die Daten weiterer Generationen

soweit möglich zu erfragen. (Mit der Einführung/Inkraftsetzung

des eidgenössischen

Zivilstandsgesetzes von 1876 wurde

ein schweizweit einheitliches Verfahren

geschaffen.) [2]

Vor 1876 finden sich von Kirchgemeinden

erfasste Personendaten wie Geburten,

Taufen, Eheschliessungen und Todesfälle

in den sogenannten «Kirchenbüchern».

Diese Register werden heutzutage normalerweise

in den Staatsarchiven aufbewahrt

und sind meistens online erfasst.

Für den Laien sind solche Dokumente

schwierig zu interpretieren. Es braucht

mindestens Grundkenntnisse, um die im

deutschen Sprachraum gängige «alte deutsche

Schrift» («deutsche Kurrentschrift»

oder «deutsche Kanzleischrift»), eine an

sich schwierige Schrift, zu entziffern. Zudem

war nicht jeder Verfasser eines Dokuments

ein Genie im Schönschreiben!

Zwischen den Zeilen lesen

Sind einmal die Daten der Vorfahren erforscht

und erfasst, sei dies in Form eines

bildlich dargestellten Stammbaums, sei

dies in Form einer Ahnenliste, kann man

sich die Originalunterlagen (gilt auch für

online erfasste Unterlagen) genauer anschauen.

Die Angaben zu einer Person

enthalten Begriffe, die sowohl den heutigen

Anforderungen im Sinne der Zivilstandsämter

als auch solchen in den «Kirchenbüchern»

entsprechen. Dazu gehören

beispielsweise Familiennamen (bei Frauen

auch ledige Namen), Vornamen, Übernamen

Geburtsdaten, Geburtsorte, Taufdaten,

Datum der Eheschliessungen, Todestage,

Berufsbezeichnungen, Wohnort

oder die Anzahl Kinder. Wenn man «zwischen

den Zeilen liest», erzählen die Daten

eine eigene Geschichte. Dazu einige

Beispiele:

Ein Vermerk bei einem Sterbedatum

gibt Auskunft über die Todesursache,

bspw. «ertrunken». In anderen Fällen sind

dank der eidgenössischen Zivilstandsregister,

beispielsweise der Totenregister,

die Berufe von Vorfahren bekannt.

Wer sich auch immer mit Ahnenforschung

befasst, darf nicht vergessen, dass

er mit den Resultaten kritisch umgehen

muss und diese sorgfältig überprüft.

(Auch wenn im ganzen Text nur die männliche

Schreibweise verwendet wird, beinhaltet diese

Schreibweise stets sowohl die männliche als auch

die weibliche Form).

Literatur

[1] Wikipedia deutsch, Definition

Ahnenforschung/Genealogie, konsultiert

am 2.5.2022.

[2] Perrenoud, Alfred: «Zivilstandswesen»,

in: Historisches Lexikon der

Schweiz (HLS), Version vom 21.1.2021,

übersetzt aus dem Französischen. Online:

https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/

007986/2021-01-21/, konsultiert am

04.05.2022.

Das Büro für historische Projekte

Dieser Artikel basiert auf der jahrelangen beruflichen Erfahrung der Verfasserin

als Historikerin und Ahnenforscherin. Weitere Informationen unter:

www.geschichtsagentur.ch / geschichtsagentur@bluewin.ch

vsao /asmac Journal 4/22 29


Perspektiven

Aktuelles aus der Onkologie: Keimzelltumoren des Mannes

Aktuelle Therapiestrategien

Sie sind zwar eher selten, doch bei jungen Männern die häufigste

Krebserkrankung. Je nach Lokalisation und Stadium der Keimzelltumoren

stehen gute Therapieansätze und Leitlinien zur Verfügung.

Anja Lorch, Leitende Ärztin Klinik für Medizinische Onkologie und Hämatologie, Universitätsspital Zürich

Der männliche Keimzelltumor

ist insgesamt eine seltene

Entität, jedoch der häufigste

Tumor im jungen Alter. Die

adäquate, stadiengerechte Therapie der

Erkrankung ist daher von hoher Relevanz

und kann, insbesondere bei fortgeschrittenen

Tumoren, manchmal eine Herausforderung

darstellen. Nationale und internationale

Leitlinien geben hier durch

Daten gut belegte Therapieempfehlungen.

Diese umfassen neben dem richtigen

Einsatz von Chemotherapie, Chirurgie

und Strahlentherapie auch die Auswahl

der erforderlichen Medikamente sowie

die Dauer ihrer Anwendung. Es soll so eine

Übertherapie der Patienten genauso

wie eine Untertherapie vermieden werden.

Selbst bei weit fortgeschrittener Erkrankung

ist das Therapieziel kurativ und

die Heilungschancen sind insgesamt

hoch [1].

Diagnostik und Therapie

Histologisch unterscheidet man Semi nome

von Nichtseminomen. Während 95 Prozent

der Hodentumoren bei den Männern

im Hoden auftreten, sind ca. 5 Prozent primär

extragonadal lokalisiert.

Ein häufiges Symptom ist die nicht

schmerzhafte Vergrösserung oder Schwellung

des Hodens. Seltener bemerken die

Patienten auch Zeichen einer weiter fortgeschrittenen

Erkrankung wie z.B. Rückenschmerzen,

Dyspnoe, Gewichtsverlust oder

neurologische Symptome.

Diagnostisch ist neben der klinischen

Untersuchung mit Palpation der Hoden,

die Sonographie beider Hoden sowie die

ergänzende Bestimmung der Tumormarker

HCG, AFP und LDH obligat. Diese

beweisen oftmals bereits die Neoplasie,

dienen als Monitoring unter Therapie und

in der Nachsorge. Staging-Untersuchungen

mit Computertomographie des Thorax,

Abdomen und Beckens sind obligat.

Eine Bildgebung des Kopfs oder der Knochen

ist hingegen fakultativ (nur bei ausgedehnter,

insbesondere pulmonaler Metastasierung,

sehr hohen Tumormarkern,

klinischen Symptomen oder im Rezidiv).

Bei bestehendem Kinderwunsch gehört

immer eine Spermienanalyse und nachfolgende

Kryokonservierung zur Komplettierung

des Stagings. Eine 18 F-Fluordesoxygluose-Positronen-Emissions-Tomographie

(FDG PET-CT) ist nicht erforderlich

[2].

Die Orchiektomie ist häufig der erste

und oft bereits kurative Therapieschritt.

Nur bei Keimzelltumoren mit sehr hoher

Tumorlast, sehr hohen Markern oder bei

ausgeprägt symptomatischer Metastasierung

erfolgt sie erst nach Abschluss der

Systemtherapie.

Alle Patienten sollten nachfolgend an

einem interdisziplinären Tumorboard

vorgestellt werden. Vor allem bei seltenen

Szenarien und bei Patienten mit weit fortgeschrittener

Erkrankung ist eine frühzeitige

zusätzliche Kontaktaufnahme mit einem

Expertenzentrum unbedingt ratsam.

Therapie des lokalisierten Stadiums

(Stadium I)

Die Erkrankung ist im Stadium I auf den

Hoden beschränkt, und die Tumormarker

sind nach erfolgter Orchiektomie normalisiert.

Sollten sich die Marker nicht normalisieren

oder gar im Verlauf wieder ansteigen

liegt, auch ohne Nachweis von Metastasen

in der Bildgebung, ein metastasiertes

Stadium vor.

Im Stadium I ist die alleinige Überwachung

(Active Surveillance) häufig ausreichend.

Bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren

kann im lokalisierten Stadium

auch eine adjuvante Chemo- oder Bestrahlungstherapie

notwendig werden, selten

auch eine operative Resektion der retroperitonealen

Lymphknoten (RPLND).

Beim Seminom beträgt das Rezidivrisiko

bei aktiver Überwachung je nach

Risikofaktoren ca. 9–26 Prozent. Das Rezidivrisiko

kann durch eine adjuvante Chemotherapie

mit einem Zyklus Carboplatin

AUC 7 auf etwa 5 Prozent gesenkt werden.

Risikofaktoren beim Seminom sind Rete-testis-Infiltration

und Grösse des Tumors

[3].

Beim Nichtseminom ist das Rezidivrisiko

von den Risikofaktoren lymphogene

und/oder vaskuläre Invasion abhängig. Bei

ihrem Vorliegen beträgt es ca. 50 Prozent,

bei Fehlen 15 Prozent. Durch die Gabe von

einem Zyklus adjuvanter Chemotherapie

mit PEB (Cisplatin, Etoposid und Bleomycin)

kann das Rezidivrisiko auf etwa 1 Prozent

gesenkt werden. Auch ein hoher Anteil

an embryonalem Karzinom trägt zur

Erhöhung des Rezidivrisikos bei [4].

Prognosefaktoren des metastasierten

Tumorstadiums

Ab dem Stadium II spricht man von einer

metastasierten Erkrankung. Alle Patienten

mit einem Tumorstadium > IIB und III be­

30

4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Tabelle 1. Klassifikation nach IGCCCG in den metastasierten Tumorstadien

Günstigeres Risikoprofil (ca. 56 % der Patienten)

Nichtseminome

Seminome

Klinik

gonadaler oder retroperitonealer

Primärtumor und «niedrige»

Markerkonstellation und keine

extrapulmonalen Organmetastasen

jede Primärlokalisation und keine

extrapulmonalen Organmetastasen

Intermediäres Risikoprofil (ca. 28 % der Patienten)

Nichtseminome

Seminome

Klinik

gonadaler oder retroperitonealer

Primärtumor und «intermediäre»

Markerkonstellation und keine

extrapulmonalen Organmetastasen

jede Primärlokalisation und

extrapulmonalen Organmetastasen

Schlechte Prognose (ca. 16 % der Patienten)

Nichtseminome

Klinik

mediastinaler Primärtumor oder

«hohe» Markerkonstellation oder

extrapulmonale Organmetastasen

Aus: Deutsches Ärzteblatt Jg. 102, Heft 47, 25. November 2005 (A3273)

Tabelle 2. Erstlinientherapie. Quelle: adaptiert an Onkopedia-Leitlinie

PEB Cisplatin 20 mg/m²

Tag 1–5

Etoposid

100 mg/m²

Tag 1–5

alle 21 Tage

ca. 90 % überleben

niedrige Marker

AFP 1000 ng/mL

HCG 5000 U/L

LDH 1,5 normal

ca. 78 % überleben

intermediäre Marker

AFP 1000 –10 000 ng/mL

HCG 5000–50 000 U/L

LDH 1,5 –10 normal

ca. 45 % überleben

hohe Marker

AFP 10 000 ng/mL

HCG 50 000 U/L

LDH 10 normal

3–4 Zyklen

auf Daten, die vor 1990 erhoben worden

sind. Eine Initiative des IGCCCG Update

Consortium hat aktuell nochmals eine

grosse Anzahl von Daten ausgewertet, um

die ursprüngliche Klassifikation mit moderner

Diagnostik und Therapie zu überprüfen

[6; 7]. Die drei Prognosegruppen

konnten in der aktuellen Analyse bestätigt

werden.

Therapie des metastasierten

Tumorstadiums

Stadium IIA/B

Im seltenen Stadium IIA eines Seminoms

bleibt ausserhalb von klinischen Studien

die Strahlentherapie (Involved-Field-Radiatio)

die erste Behandlungsoption. Alle

Seminomstadien ab Stadium IIB werden

primär mit drei Zyklen einer Kombinationschemotherapie

mit PEB alle 21 Tage oder

alternativ mit vier Zyklen Cisplatin und

Etoposid (PE) therapiert. Es kann alternativ

eine Radiotherapie diskutiert werden

[8].

Derzeit können Patienten in der

Schweiz auch in eine klinische Phase-II­

Studie (SAKK 01/18) eingeschlossen werden.

Die Patienten erhalten hier eine kombinierte

Chemoradiotherapie (ein Zyklus

Carboplatin AUC 7 gefolgt von einer Involved-Node-Bestrahlung

mit 24 Gy bei II A

bzw. ein Zyklus PE und anschliessende Involved-Node-Radiatio

mit 30 Gy bei II B).

Eine Therapie, insbesondere im Stadium

IIA, sollte erst eingeleitet werden,

wenn die Diagnose definitiv gesichert ist.

Eine RPLND kann bei Patienten mit

Nichtseminomen angestrebt werden, deren

Lymphknoten (LK) sich bei weiter

normwertigen Tumormarkern unverändert

darstellen, um ein reines Teratom

auszuschliessen.

Bleomycin

30 mg absolut

Tag 1, 8, 15

PE Cisplatin 20 mg/m²

Tag 1–5

Etoposid

100 mg/m²

Tag 1–5

PEI Cisplatin 20 mg/m²

Tag 1–5

Etoposid

Ifosfamid

75–100 mg/m²

Tag 1–5

1,2 g/m²

Tag 1–5

nötigen eine primäre Chemotherapie und

werden zusätzlich einer bestimmten Risikogruppe

nach der sog. IGCCCG-Risikoklassifikation

(International Germ Cell

Cancer Colaborative Group) zugeteilt [5]

(s. Tabelle 1). Diese Klassifikation basiert

alle 21 Tage

alle 21 Tage

4 Zyklen

3–4 Zyklen

Stadium IIC/ III

Die Standardtherapie ist entsprechend der

Risikostratifizierung nach der IGCCCG-

Risikoklassifikation unabhängig von der

Histologie eine Chemotherapie mit drei

(bei guter Prognosegruppe) oder vier Zyklen

(bei intermediärer oder schlechter Prognosegruppe)

PEB im Abstand von jeweils

21 Tagen (alternativ 4 Zyklen PE bzw. 3–4

Zyklen Cisplatin, Etoposid, Ifosfamid

[PEI]). Eine Verzögerung der Applikation

oder Dosisreduktion sollte unbedingt vermieden

werden [2] (s. Tabelle 2).

In den vergangenen Jahren sind besonders

für die Patienten der schlechten

Prognosegruppe auch intensivierte Therapiestrategien

untersucht worden. Dabei

konnte erstmalig in einer prospektiv randomisierten

Studie (GETUG13) bei Patienten

mit inadäquatem Markerabfall im

ersten Zyklus ein Überlebensvorteil mit

einer nachfolgenden Therapieintensivierung

gezeigt werden, jedoch ohne

vsao /asmac Journal 4/22 31


Das Journal des Verbandes Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte

Nr. 3, Juni 2021

Seite 27

Kardiologie

Neue Therapien für die

kardiale Amyloidose

Seite 36

Hämatologie

Neoplasien ohne

Chemotherapie behandeln?

Seite 39

Politik

Arbeitszeiten müssen sinken

Seite 6

Perspektiven

Nachweis eines signifikanten Überlebensvorteils

[9]. Auch amerikanische Daten

für das bislang nur in der Salvagetherapie

eingesetzte TIP-Regime mit Paclitaxel,

Ifosfamid und Cisplatin zeigten in einer

Phase-II-Studie sehr gute Langzeitergebnisse

in dieser Patientenpopulation, jedoch

bei höherem Nebenwirkungsprofil

ohne signifikanten Vorteil im Vergleich

zur Standardtherapie [10].

Vielfach wurde auch der Stellenwert

der primären Hochdosis-Chemotherapie

(HDCT) mit autologem Stammzellsupport

in der Primärtherapie erforscht. In allen

durchgeführten Studien zeigte sich für die

Gesamtgruppe der Patienten kein statistisch

signifikanter Vorteil zugunsten der

HDCT [11; 12].

Der Einsatz einer HDCT in der Primärtherapie

bei Patienten mit ungünstigen

Prognosefaktoren ist somit gegenwärtig

weiterhin kein Standard, kann jedoch im

Einzelfall sinnvoll sein. Die Entscheidung

hierüber sollte immer in Absprache mit einem

Expertenzentrum getroffen werden.

Residualtumorresektion (RTR) nach

Erstlinientherapie

Bei Patienten mit Seminom und postchemotherapeutischen

Tumorresiduen ist

die RTR nicht obligat. Bei Residuen > 3 cm

kann frühestens acht Wochen nach Abschluss

der Chemotherapie ein PET-CT

diskutiert werden. Nur in dieser Konstellation

bildet das PET überhaupt eine überlegenswerte

Indikation. Bei PET-positiven

Patienten muss die Untersuchung im Intervall

zunächst mittels konventionellen

bildgebenden Verlaufskontrollen wiederholt

oder ggf. eine Biopsie evaluiert werden,

um mögliche falsch-positive Befunde

sicher auszuschliessen [13].

Bei allen Nichtseminompatienten mit

Tumorresiduen > 1 cm erfolgt eine RTR etwa

vier bis maximal acht Wochen nach

Abschluss der Chemotherapie mit dem

Ziel einer kompletten Entfernung aller

Tumorresiduen. Dieser oftmals komplexe

Eingriff sollte nur an einem Zentrum mit

entsprechender Expertise durchgeführt

werden [14].

Salvagetherapie

Etwa 5 bis 10 Prozent aller Patienten und

30 Prozent der primär bereits metasta sierten

Patienten erleiden im Verlauf ein Rezidiv.

Die Behandlung von Patienten mit einem

Rezidiv aus einem Stadium I erfolgt

dabei analog den Therapiealgorithmen für

Patienten mit primär metastasierter Erkrankung.

Patienten mit einem Rezidiv nach

primärer Chemotherapie erhalten eine

erneute intensive chemotherapeutische

Behandlung mit anschliessender RTR

(bei Nicht seminomen). Es kommen prinzipiell

die kon ventionelle Cisplatin-basierte

Salvage therapie (CDCT) oder die

sequentielle Hochdosis-Chemotherapie

mit autologer Stammzellentransplantation

(HDCT) in Frage. In bestimmten Szenarien

ist auch eine alleinige Salvageoperation

indiziert (z.B. Growing Teratoma).

Welche Behandlung für den einzelnen

Patienten erfolgt, hängt vom Zeitpunkt des

Rezidivs sowie von bestimm ten Risikofaktoren

ab. In Abhängigkeit dieser Risikofak­

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4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

toren unterscheidet man fünf Prognosekategorien

mit zwei Jahren unterschiedlichem

progressionsfreiem Überleben [15].

Konventionelle Cisplatin-haltige

Salvagetherapie

Die Schemata kombinieren Cisplatin und

Ifosfamid entweder mit Etoposid (PEI),

Vinblastin (VeIP) oder mit Paclitaxel (TIP)

ohne klare Überlegenheit einer bestimmten

Therapiekombination. Standard der

Kombinationschemotherapie ist die Gabe

von jeweils vier Zyklen im Abstand von 21

Tagen (s. Tabelle 3).

Sequentielle Hochdosis-Chemotherapie

mit autologer Stammzellentransfusion

(HDCT)

Die Kombination von Carboplatin und

Etoposid (CE) bildet das Grundgerüst der

HDCT-Kombination. Diese wird heute an

nahezu allen Zentren weltweit in Form einer

sequentiellen Therapie mit zwei bis

drei hochdosierten Zyklen CE durchgeführt

(s. Tabelle 4).

Tabelle 3. Konventionelle Chemotherapie in der Salvagetherapie

Umstritten und weiterhin Gegenstand

aktueller Diskussionen ist bis heute

der Stellenwert einer HDCT bereits im ersten

Rezidiv. Eine Subgruppenanalyse einer

retrospektiven Studie von knapp 1600

Datensätzen von Patienten mit primärer

Salvagetherapie konnte einen Vorteil zugunsten

der HDCT im Vergleich zur CDCT

zeigen. Diese Ergebnisse sind konträr zu

den Daten aus einer prospektiven, randomisierten

Studie, die keinen eindeutigen

Nutzen für die HDCT im ersten Rezidiv

aufzeigte [16; 17].

Im Rahmen einer weltweiten randomisierten

Phase-III-Studie, die das konventionelle

Regime mit TIP versus eine

sequentielle Hochdosis-Chemotherapie

(CE) vergleicht (TIGER), wird der Nutzen

der HDCT im ersten Rezidiv derzeit prospektiv

validiert. Auch Patienten aus der

Schweiz können in diese Studie eingeschlossen

werden.

Im zweiten oder nachfolgenden Rezidiv

kann mittels einer HDCT noch eine langfristige

Remission erzielt werden. Allerdings

PEI (Wiederholung Tag 22) 4 Zyklen

Cisplatin 20 mg/m² Tag 1–5

Ifosfamid 1,2 g/m² Tag 1–5

Etoposid 75 mg/m² Tag 1–5

TIP (Wiederholung Tag 22) 4 Zyklen

Cisplatin 20 mg/m² Tag 1–5

Ifosfamid 1,2 g/m² Tag 1–5

Paclitaxel 250 mg Tag 1

VeIP (Wiederholung Tag 22) 4 Zyklen

Cisplatin 20 mg/m² Tag 1–5

Ifosfamid 1,2 g/m² Tag 1–5

Vinblastin 0,11 mg/kg Tag 1+2

Tabelle 4. Hochdosis-Chemotherapie mit autoSZT und Behandlungsstrategie

Typ Risikoprofil HD-regimes Medikamente

Erstlinie –

metastasierte

Erkrankung

Zu evaluieren bei

– in adäquatem Markerabfall

– primär mediastinalem

Nichtseminom

– ausgedehnter

ZNS/Leber/ossären

Metastasen

HD-PEI

Cisplatin

Etoposid

Ifosfamid

erschwert auch hier die geringe Grösse und

Heterogenität der untersuchten Patientenkollektive

die Interpretation vorliegender

Studienergebnisse. Insgesamt scheinen jedoch

trotz des Einsatzes einer HDCT nur ein

kleiner Teil der Patienten von der Behandlung

langfristig zu profitieren [18].

Palliative Therapie

Patienten mit mehrfachen Rezidiven oder

Patienten mit Rezidiven nach einer Hochdosis-Chemotherapie

werden nur noch

selten geheilt. Der gut abgestimmte Einsatz

von palliativer Chemotherapie, gegebenenfalls

palliativer Tumorresektion

oder auch palliativer Bestrahlung, kann

jedoch häufig zu einer Linderung der Symptome

und dadurch zu einer besseren Lebensqualität

führen.

Neben Paclitaxel zeigen auch die Substanzen

Oxaliplatin und Gemcitabin

Wirksamkeit und werden entweder als

Einzelsubstanzen oder in verschiedenen

Kombinationen eingesetzt. Diese Substanzen

vermögen bei einzelnen Patienten

selbst im Rezidiv nach vorausgegangener

HDCT nochmals längerfristige Remissionen

zu bewirken Eine palliative Wirksamkeit

konnte auch für den Einsatz von oralem

Etoposid gezeigt werden.

Leider besteht bislang neben der Chemotherapie

keine wirksame Alternative, insbesondere

die Tyrosinkinase- und Checkpointinhibitoren

zeigten in klinischen Studien

keine Wirksamkeit [2; 20; 21].

Take Home Message

––

Der Keimzelltumor ist der häufigste Tumor

des jungen Mannes.

––

Im metastasierten Stadium erfolgt die

Einteilung in drei Prognosegruppen:

gut, intermediär und schlecht, je nach

Markerhöhe und viszeraler Beteiligung.

––

Chemotherapie mit PEB ist weiterhin

Standardtherapie bei metastasierten

Tumoren, alternativ kann PE oder PEI

eingesetzt werden.

––

Die Zyklenzahl in der Primärtherapie

richtet sich nach der Prognosegruppe.

––

Bei Nichtseminomen ist die RTR obligat

bei Residuen > 1 cm.

––

In der Salvagesituation wird entweder

die konventionelle oder die Hochdosis­

Chemotherapie mit autologem Stammzellsupport

durchgeführt.

Rezidiv –

metastasierte

Erkrankung

– erstes Rezidiv nach

Cisplatin-basierter Kombinationschemotherapie

– zweites oder nachfolgendes

Rezidiv

HD-CE

Carboplatin

Etoposid

Kontakt:

anja.lorch@usz.ch

Es bestehen keine Interessenskonflikte für diesen

Artikel.

vsao /asmac Journal 4/22 33


Perspektiven

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34

4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Aus der «Therapeutischen Umschau»* – Übersichtsarbeit

Pathologie

von Infektionskrankheiten

Daniel Turek, Anne Graber, Ronny Nienhold und Gieri Cathomas

Institut für Pathologie des Kantonsspitals Baselland, Liestal, Schweiz

* Der Artikel erschien ursprünglich in der

«Therapeutischen Umschau» (2019), 76(7),

391–396. mediservice vsao-Mitglieder können

die «Therapeutische Umschau» zu äusserst

günstigen Konditionen abonnieren. Details

s. unter www.hogrefe.ch/downloads/vsao.

Die Diagnose von Infektionen

ist ein integraler Bestandteil

der Pathologie und Pathologinnen

und Pathologen sind

in ihrer diagnostischen Tätigkeit täglich

mit der Frage nach einem möglichen

Infekt konfrontiert. Die Dominanz der

wichtigen und zunehmend komplexer

werdenden Diagnostik von Tumorerkrankungen

auf der einen Seite und

die Organorientierung der Pathologie auf

der anderen Seite führt dazu, dass die

Möglichkeiten der Infektionsdiagnostik

in der Pathologie weniger wahrgenommen

und manchmal unterschätzt werden.

Dazu kommt, dass im Alltag der

Erregernachweis natürlich primär durch

die Mikrobiologie erbracht wird, welche

zusätzlich auch die wichtige Resistenzprüfung

für die verschiedenen antiinfektiösen

Medi kamente durchführt. Die

häufigsten Untersuchungsma terialien

sind Körperflüssigkeiten wie Urin oder

Stuhl, Abstriche, Spülungen oder Blut,

dies häufig auch ohne einen offensichtlichen

Herdbefund bei infektionsverdächtigen

Allgemeinsymptomen. Die Pathologie

kommt im Allgemeinen erst ins Spiel,

wenn Gewebsproben entnommen werden,

meistens nachdem sich eine erkennbare

Läsion ausgebildet hat. Dazu kommen

aber auch zytologische Proben wie

Punktionen oder Lavagen, welche als

Untersuchungsmaterial sowohl von der

Pathologie wie auch von der Mikrobiologie

verwendet werden können.

Historisch gesehen haben beide, Pathologie

und Mikrobiologie, einen gemeinsamen

Ursprung; erinnert sei hier

nur kurz an Edwin Klebs (1834 – 1913) der

also Ordinarius für Pathologie in Zürich

und Bern als erster den Hypophysentumor

bei einem Patienten mit Akromegalie

beschrieb, aber besser bekannt ist als

Beschreiber und Namensgeber des Bakteriums

Klebsiella. Aber auch nach der Auftrennung

der beiden Fächer hat die Pathologie

von Infektionskrankheiten immer

wieder wegweisende Erkenntnisse bei der

Entdeckung von Erkrankungen erbracht,

erinnert sei dabei z. B. an die Entdeckung

und Beschreibung von AIDS, bei der die

Befunde aus der Pathologie, nicht zuletzt

gewonnen an Autopsien, wesentlich zum

Verständnis dieser komplexen Erkrankung

beigetragen haben [1].

Die Besonderheit der Diagnostik von

Infektionskrankheiten in der Pathologie

beruht auf der gleichzeitigen Beurteilung

der entzündlichen Reaktion mit einem

allfälligen Erregernachweis [2]. Dies ist

die grosse Stärke der Pathologie, weil erst

durch die Kombination von Erregernachweis

und Entzündungsreaktion die krankmachende

Wirkung des Erregers untermauert

wird. Dies ist heute nicht zuletzt

deshalb besonders wichtig, weil durch

hochempfindliche Nachweismethoden

von Erregern oder auch Erregerbestandteilen

der kausale Zusammenhang dieses

Nachweises mit einer gegebenen Erkrankung

schwierig sein kann. Dies lässt sich

eindrücklich an einem aktuellen Beispiel,

nämlich der Erkrankung durch Zika-Viren

veranschaulichen, bei welcher die Epidemiologie

zwar den dringenden Verdacht

eines Zusammenhanges zwischen dem

Virus und dem Auftreten von Hirnmissbildungen

ergab, aber erst der direkte Erregernachweis

in dem erkrankten Hirngewebe

den abschliessenden Beweis erbringen

konnte [3].

Ausgangspunkt Entzündung

Eine Entzündung im Gewebe ist ein wichtiges

Verdachtsmoment für einen Infekt.

Natürlich können eine Reihe von anderen

schädigenden Einwirkungen auf das Gewebe

zu entzündlichen Veränderungen

führen, namentlich ischämische Gewebsschädigungen,

physikalischen Einwirkungen

wie Verletzungen oder Verätzungen

und auch endogene Entzündungsreaktionen,

z. B. im Rahmen einer Autoimmunerkrankung.

Ausserdem muss v. a. im Bereich

der Schleimhäute wie im Magen-

Darm-Trakt oder in der Lunge das physiologische

Infiltrat von Entzündungszellen,

welche das Gleichgewicht zwischen unserem

Mikrobiom auf der einen Seite und

unserem Körper auf der anderen Seite, aufrechterhält,

von pathologischen, krankmachenden

Entzündungsinfiltraten abgegrenzt

werden.

vsao /asmac Journal 4/22 35


Perspektiven

Die Art des Entzündungsinfiltrates

gibt erste und wichtige Hinweise, welche

Rückschlüsse auf einen möglichen Erreger

erlauben (Tabelle 1). Am häufigsten

findet sich eine granulozytär-eitrige Entzündung,

sei es in Form eines einschmelzenden

Abszesses, sei es in einer mehr infiltrativen,

phlegmonösen Form. Ursächlich

liegen hier meistens Bakterien vor,

häufig die typischen Eitererregen Staphylokokken

oder Streptokokken, aber auch,

abhängig von der Körperregion, gramnegative

Keime, v. a. der Darmflora wie E. coli

oder Klebsiellen. Eine granulozytäre Entzündung

weckt immer den Verdacht auf

einen Infekt, dies namentlich in primär

sterilen Geweben wie parenchymatösen

Organen. In gewissen Situationen können

sogar schon kleinste Mengen von neutrophilen

Granulozyten Hinweise auf einen

bakteriellen Infekt sein, dies ist typischerweise

bei periprothetischen Membranen

nach Gelenksprothesen der Fall, wo bereits

eine limitierte Zahl von Granulozyten

ein guter Indikator für einen chronischen

bakteriellen Protheseninfekt ist.

Granulozyten sind die Entzündungszellen

des akuten Infekts. Demgegenüber

sind eosinophile Leukozyten Ausdruck einer

chronischen Entzündung und bei gewissen

Parasiten vermehrt wie z. B. Schistosomen

oder Coccidioides (Abbildung 1).

Natürlich zeigen entzündliche Infiltrate

immer einen gewissen gemischten Charakter,

aber meistens findet sich ein prädominanter

Zelltyp wie z. B. die eosinophilen

Granulozyten. Herdförmige Ansammlungen

von eosinophilen Leukozyten sollten

den Pathologen dazu veranlassen, weitere

Stufenschnitte durchzuführen (weiteres

Gewebe zu untersuchen), um keine Parasitenlarven

zu verpassen. Die wichtigste Differentialdiagnose

ist eine allergische Reaktion;

diese kann ihre Ursache aber auch

in einem persistierenden Infekt haben, wie

z. B. bei der allergischen Aspergillose der

Nasennebenhöhle.

Ein Entzündungsinfiltrat, welches

von Lymphozyten mit mehr oder weniger

Plasmazellen dominiert wird, eine s. g.

lymphoplasmozelluläre Entzündung, ist

charakteristisch für einen chronischen Infekt.

Eine spezielle Form ist die chronisch-aktive

Entzündung, bei welcher sowohl

das lymphoplasmozelluläre Entzündungsinfiltrat

wie auch eine granulozytäre

Komponente vorliegt. Dieses Muster findet

sich z. B. bei einer Helicobacter-Gastritis

mit der typischen Verteilung und einer

chronisch-aktiven Entzündung mit oder

ohne Lymphfollikel. Finden sich bei diesem

histologischen Bild keine Bakterien,

lohnt sich eine Zusatzuntersuchung mit

z. B. einer Polymerasen Ketten Reaktion

(PCR). In eigenen Untersuchungen konnten

wir in diesen Fällen in 20 bis 50 % die­

Abbildung 1. Nachweis von Entzündung und Erregern: A: Schistosomen-Ei mit ausgeprägter

eosinophiler Begleitentzündung (H&E-färbung). B: Cladophialophora bantiana, ein pigmentierter Pilz,

welcher zu einem Hirnabszess mit granulomatöser Reaktion führte (PAS-Färbung).

Tabelle 1. Typische Entzündungsmuster im Gewebe bei verschiedenen Infektionen.

Vorherrschendes Entzündungsinfiltrat Häufiges Vorkommen Selteneres Vorkommen

Neutrophile Granulozyten

• Bakterielle Infektionen

• Pilzinfekte

• Mykobakteriosen

(v.a. schnell wachsende Mykobakterien,

z.B. Mycobaterium fortuitum)

Eosinophile Granulozyten • Parasitosen (v. a. Würmer) • Pilzinfektion (z.B. Aspergillom)

Lymphozyten / Plasmazellen

Granulomatöse Entzündung

• Virusinfekte

• Treponematosen (Syphilis, Borreliose)

• Chronische bakterielle Infektionen

(z.B. Helicobactergastritis)

• Mykobakteriosen (Tuberkulose, Lepra)

• Bartonellose (Katzenkratz-Krankheit)

• Tularämie (Hasenpest)

• Brucellose

• Lymphogranuloma venereum

• Pilzinfektion (z.B. Histoplasmose,

Blastomykose)

• Schistostomiasis

• Nicht-infektiöse Ursachen

(Morbus Crohn, Fremdkörper,

Sarkoidose)

36

4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

ser negativen Biopsien mittels PCR Helicobacter-DNA

als Ausdruck einer bakteriellen

okkulten Gastritis nachweisen [4, 5].

Granulomatöse Entzündung

Die granulomatöse Entzündung verdient

eine eigene Betrachtung, da sie einerseits

nur histologisch verifiziert werden kann,

andererseits gewisse klinische Schlussfolgerungen

nach sich zieht. In der Radiologie

wird traditionell der Begriff Granulome

auch verwendet, allerdings können

sich dahinter, neben eigentlichen Granulomen,

verschiedene andere Veränderungen

verbergen, nicht zuletzt auch Tumoren

und Metastasen. Granulome sind

definiert als knötchenförmige Ansammlungen

von Histiozyten, Epitheloidzellen

mit den charakteristischen «schuhsohlenförmigen»

Kernen, mit oder ohne Riesenzellen

sowie mit oder ohne Nekrosen. Dazu

kann ein lymphozytärer Randsaum das

Knötchen abgrenzen. Die Differenzialdiagnose

einer granulomatösen Entzündung

ist breit, sie umfasst neben Infekten andere

Ursachen wie die Sarkoidose oder den

Morbus Crohn im Darm. Bei der Beurteilung

der Granulome spielen die Nekrosen

in der Differentialdia gnose eine wichtige

Rolle. Granulome mit Nekrosen sind

v erdächtig auf einen Infekt, bei der azellulären

Nekrose (makroskopisch käsige

Nekrose) natürlich besonders auf eine

Tuberkulose. Ist die Nekrose granulozytär

(suppurativ) oder mit einer starken Beteiligung

von eosinophilen Leukozyten charakterisiert,

besteht ein erhöhter Verdacht

auf einen Infekt, welcher sowohl bakteriell

als auch z. B. durch Pilze bedingt sein

kann. Ein solches Bild mit einer suppurativen,

zentralen Nekrose zeigt typischerweise

die Tularämie. Vor einigen Jahren

haben wir an unserem Institut einen ersten

Fall von Tularämie, den wir dank der

Zusatzuntersuchungen (vgl. rechts) als

solche beweisen konnten, diagnostiziert

und im Laufe der letzten Jahre haben wir

über 30 Fälle mit Tularämie aus der ganzen

Schweiz an unserem Institut in der

Histologie mit dem entsprechenden Erregernachweis

diagnostizieren können (Abbildungen

2, 3).

Abbildung 2. Granulomatöse Lymphadenitis bei Tularämie: A: Übersicht des Lymphknotens mit

ausgedehnter Nekrose mit Detritus und Granulozyten. B: Detail mit Nekrose und granulomatöser

Reaktion (Färbung H&E). In der PCR-Untersuchung wurde Francisella tularensis holarctica

nachgewiesen.

140

120

120

100

100

80

80

60

40 60

20

40

0

20

0

14 14

3 1 3 1

28

Abbildung 3. Nachweis der Tularämie-Fälle von 2010 – 2019 (Stand 30.9.) in der Schweiz und am

Institut für Pathologie des Kantonsspital Basel-Land.

41

41

28

38

38

5

50

1 2

57

131 131

9

121

121

3 5

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

14 14

9

hausintern diagnostizierte und gemeldete Fälle

3

1

3

5

1

1 2

3

5

gemeldete Fälle gesamte Schweiz

2010 2011 2012 hausintern 2013 diagnostizierte 2014 und 2015gemeldete 2016 Fälle 2017 2018 2019

hausintern diagnostizierte gemeldete und Fälle gemeldete gesamte Fälle Schweizgemeldete Fälle gesamte Schweiz

50

57

95

Der morphologische Erregernachweis

im Gewebe

Wie aufgeführt basiert die Diagnose einer

Infektionskrankheit in der Histologie auf

dem gleichzeitigen Nachweis einer Entzündungsreaktion

und dem Erreger. Der

Erregernachweis ist einerseits abhängig

von der Grösse des Erregers und der Anfärbbarkeit,

ausserdem führt eine heftige

Entzündungsreaktion schnell zu einer

Zerstörung des Erregers, was unter Umständen

den Nachweis schwierig macht.

Die häufigsten Erreger, die Bakterien, sind

auch von ihrer Grösse her in der konventionellen

Histologie (und speziell auch für

den / die Pathologen / in, der / die meistens

mit Trockenobjektiven, maximal 400fache

Vergrösserung arbeitet) an der Grenze

der Nachweisbarkeit. Allerdings gibt es

auch sehr charakterische Morphologien,

95

vsao /asmac Journal 4/22 37


Perspektiven

namentlich die bereits erwähnten Helicobacter-Bakterien,

die morphologisch eindeutig

nachgewiesen werden können.

Andere Beispiele sind die intestinale

Spirochätose oder Aktinomyzes-Drusen.

Grundsätzlich sind auch Spezialfärbungen

möglich, namentlich eine Gramfärbung,

welche eine Unterscheidung zwischen

grampositiven und gramnegativen

Bakterien erlaubt, die Unterscheidung

allerdings und die Spezifi zierung v. a. der

gramnegativen Bakterien, ist schwierig.

Selbstverständlich kommen auch Spezialfärbungen

zum Einsatz, namentlich die

modifizierte Ziehl-Neelson­ Färbung für

Mykobakterien. Bei der Tuberkulose sind

allerdings meistens nur wenige Keime

vorhanden und der Nachweis ist wenig zuverlässig,

hier haben Spezialuntersuchungen

wie die PCR heute eine wichtige Funktion.

Dem gegenüber sind Pilze häufig gut

erkennbar, v. a. die Fadenpilze wie Aspergillus

oder Mucorales, allerdings sollten

hier Zusatzfärbungen wie die PAS-Färbungen

oder Versilberungen (z. B. Groccott)

zur Anwendung kommen (Abbildung

1). Die Morphologie, unterteilt nach

Hefen oder Fadenpilzen, erlaubt durchaus

eine Einteilung, die Subspezies ist allerdings

morphologisch häufig nicht mit Sicherheit

diagnos tizierbar. Dazu kommen

v. a. bei Nekrosen degenerative Veränderungen,

welche die morphologische Beurteilung

zusätzlich erschweren. Parasiten

wie Protozoen oder Helminthen sind in

der Histologie meistens gut und erkennbar

und zu diagnostizieren. Die Form erlaubt

häufig eine Diagnose, allerdings ist

hier der fokale Befall zu berücksichtigen

und Stufenschnitte sind notwendig, die

Erreger nachzuweisen. Die kleinsten Erreger

schliesslich, die Viren, entziehen sich

grundsätzlich der Visualisierung durch

das Lichtmikroskop, da sie aber obligat intrazelluläre

Keime sind, welche häufig zu

sekundären Zellveränderungen führen

(zytopathogener Effekt) lassen sich Viruserkrankungen

zum Teil sehr gut und genau

diagnostizieren. Dazu gehören die

Herpesviren, namentlich Herpes simplex

oder zoster, die Infektion mit dem humanen

Papilloma-Virus (HPV), aber auch andere

wie z. B. Parvoviren. Die wichtigste

und die am besten etablierte Technik zum

Nachweis von Erregern am Gewebe, welche

gleichzeitig erlaubt, die Morphologie

zu beurteilen, ist die Immunhistochemie.

Es gibt eine, allerdings begrenzte, Reihe

von kommerziell erhält lichen Antikörpern,

welche am formalinfixierten und in

Paraffin eingebetteten Material verwendet

38

Abbildung 4. Ausschnitt aus der Histologie eines Condyloma lata: A. Hyperkeratose und chronisch-aktive

Entzündung (H&E Färbung). B: Immunhistochemische Darstellung von Treponema

pallidum, typischerweise entlang den Desmosomen der Plattenepithelien (rot).

werden können. Bewährt haben sich Antikörper

gegen die gängigen Viren wie Herpes

simplex, Hepatitis B oder Varizellen,

für andere Erreger gibt es nach wie vor

keine zuverlässigen Antikörper (z. B. Hepatitis

C), nicht zuletzt, weil ein Markt für

diese Reagenzien relativ klein ist. Auch

für gewisse Bakterien gibt es gut funktionierende

Antikörper, namentlich für

Treponemen (erfasst Spirochäten und

T. pallidum) oder für Helicobacter (Abbildung

4). Weniger zuverlässig und auch

weniger gebräuchlich ist die Immunhistochemie

für Pilze, weil diese meistens eine

ungenügende Spezifität aufweisen. Kaum

erhältlich, da die Morphologie häufig ausreicht,

ist die Immunhistochemie für Protozoen

oder andere Parasiten.

Molekulare Diagnostik

und integrierte Diagnose

Wie überall in der Pathologie hat sich auch

in der Diagnostik von Infektionskrankheiten

in den letzten Jahrzehnten die molekulare

Diagnostik als wichtige Zusatzuntersuchung

etabliert. Wegen der hohen

Empfindlichkeit haben sich v. a. PCR-Untersuchungen

zum Nachweis von Erreger­

Nukleinsäure, v. a. von DNA und in geringem

Ausmass auch von RNA, durchgesetzt.

Das Institut für Pathologie des Kantonsspital

Baselland hat in den letzten 20 Jahren

mehrere tausend PCR-Untersuchungen

für Erreger durchgeführt, z. B. mit der

Frage nach Mykobakterien, aber auch einer

Reihe andere Erreger welche zum Teil

schwierig oder nicht züchtbar sind wie

Tropheryma whipplei, Treponema pallidum

oder M. leprae. Ebenfalls mit der

PCR wurde die oben aufgeführte Tularämie

bestätigt. Dabei kommt ein weiterer

Vorteil der Pathologie zum Tragen, dass

nämlich für die Diagnose keine Anzüchtung

der Bakterien notwendig ist, was bei

Francisella tularensis erhöhte Sicherheitsvorkehrung

erfordert. Ausserdem erlaubt

die PCR nicht nur den Nachweis von

Erreger-DNA, sondern es ist auch möglich,

Untersuchungen auf Resistenz-Gene

durchzuführen, z. B. bei Helicobacter-Bakterien.

Die Untersuchung am formalinfixierten

und in Paraffin eingebetteten

Material unterscheidet sich von Analysen

anderer Untersuchungsmaterialien. DNA

aus paraffineingebettetem Material ist

stark fragmentiert (< 250 – 300 Basen paare)

und entsprechend müssen alle Essays so

ausgerichtet sein, dass diese kurzen Fragmente

auch erfasst werden können. Kurze

Fragmente haben zusätzlich den Nachteil,

dass Sequenzierungen beschränkt möglich

sind und entsprechend auch die Subtypisierungen

nicht immer abschliessend

möglich sind. Gleichzeitig ist es sehr wichtig,

dass strengste Vorsichtsmassnahmen

getroffen werden, um Kontamination von

vorgehenden Untersuchungen und damit

falsch positive Resultate zu vermeiden.

4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Schliesslich ist das molekulare Resultat

immer auch mit dem morphologischen

Befund zu korrelieren und abweichende

oder nicht erklärbare Resultate sind zu

re-evaluieren.

Als weiteres Beispiel der molekularen

Untersuchungen sei die PCR mit anschliessender

Sequenzierung für humanpathogene

Pilze erwähnt. Pilze lassen sich

zwar morphologisch einordnen, die genaue

Diagnose ist allerdings häufig

schwierig. Je nach klinischer Situation,

z. B. bei Mucor, ist es bedeutsam, eine

schnelle und eindeutige Diagnose zu

stellen; kann doch eine Infektion mit

Mucor bei immunsupprimierten Patienten

schnell fortschreiten oder sogar tödlich

enden. Ausserdem kann die Anzucht

der Pilze aus nativem Material mehrere

Wochen dauern, bis ein abschliessendes

Resultat vorliegt. Ein schnelleres Ergebnis

kann die Molekularpathologie mittels

der PCR und anschliessender Sanger-Sequenzierung

bieten, zusätzlich erlaubt

diese Technik auch die Erkennung von

Mehrfachinfekten [6].

Bereits 2011 wurde die ITS (internal

transcribed Spacer) Region in der ribosomalen

DNA als universeller Barcode für die

Identifizierung von Pilzen angesehen. Diese

enthält neben konservierten Regionen

viele variable Bereiche, die es ermöglicht

Pilze inter- und intraspezifisch zu identifizieren

[7]. Im Gegensatz zur Array-Methode,

die nur definierte Pilzspezies identifiziert,

ist das System der PCR mit degenerierten

Primern ergebnisoffen. Dadurch

können neben bekannten Arten wie Aspergillus

sp., Trichophyton sp. und Candida

sp. auch seltenere humanpathogene Spezies

wie Exophiala jeanselmei, Coccoidioides

immitis oder Cladophialophora bantiana

nachgewiesen werden (Abbildung 1B) [8].

Die Identifizierung der Pilze mittels

PCR am Institut für Pathologie des KSBL

ist für Paraffinmaterial (FFPE) etabliert,

das heisst, eine Diagnose ist auch noch

möglich, wenn kein natives Material mehr

zur Verfügung steht.

Zukünftige Entwicklungen

In Zukunft muss mit einer Zunahme von

komplexen Infektionen gerechnet werden.

Ursache dafür sind vermehrt Patienten

mit Immunsuppression, sei es iatrogen

medikamentös, aber auch durch die

nach wie vor bestehende HIV-Infektion

und die zunehmend älter werdende Bevölkerung.

Dazu muss durch Migration und

Flüchtlingsbewegungen, aber auch durch

die klimatischen Veränderungen oder die

rasante Entwicklung von Antibiotikaresistenzen

vermehrt mit ungewöhnlichen

und «exotischen» Infektionen gerechnet

werden.

Bei der Fixation mit Formalin und der

anschliessenden Einbettung in Paraffin,

werden sowohl die Gewebezellen als auch

die Erreger in der Probe abgetötet. Ausserdem

führt die Behandlung mit Formalin

zur erwähnten Fragmentierung der Chromosomen

und zur Bildung von Querverbindungen

zwischen einzelnen DNA­

Fragmenten. Wegen dieser Vorbehandlung

können in der Pathologie gewisse Untersuchungen

wie z. B. die Massenspektrometrie-basierte

Identifikation der Krankheitserreger

(MALDI-TOF) nicht durchgeführt

werden. Andererseits erlaubt das fixierte

Material auch retrospektive Untersuchungen

an archiviertem Material durchzuführen.

Die PCR erlaubt relativ gut, einzelne

Erreger in den Gewebsproben nachzuweisen.

Der Nachteil dieser PCR-Tests ist,

dass jeder Test für sich nur eine bestimmte

Erregerspezies nachweisen kann. Bei histologischem

Verdacht aber fehlendem Erregernachweis

wäre ein breiterer, ergebnisoffener

Ansatz von Vorteil. Eine Lösung

für dieses Problem sind PCR-Tests, die auf

Zusammenfassung

ein Gen abzielen, das in allen Bakterien

gleichermassen vorhanden ist das 16S rRNA­

Gen. Als Teil der Genkassette, die die Ribosomen

codiert, ist es in jedem Bakterium

vertreten. Ausserdem kann anhand der

genauen DNA Sequenz des Gens die Spezies

des Bakteriums ermittelt werden. Allerdings

gilt hier: Je länger die analysierte

DNA Sequenz ist, desto verlässlicher die

Speziesbestimmung. Erneut macht in der

Infektionspathologie hier die Probenverarbeitung

einen Strich durch die Rechnung:

DNA aus FFPE Proben ist selten lang

genug um diese PCR-Tests erfolgreich einsetzen

zu können.

Diese Lücke kann durch Next Generation

Sequencing (NGS) Technologie, auch

Tiefensequenzierung genannt, geschlossen

werden: In sogenannten Metagenomics

NGS Tests wird die DNA Sequenz

vieler kurzer Fragmente gelesen und zusammengesetzt

um für eine verlässliche

Speziesidentifikation zu sorgen. Weil diese

Tests so entworfen sind, dass sie alle der

bekannten Bakterienspezies detektieren

können (aktuell über 400 000), ist die Validierung

der Tests für die klinische Anwendung

äusserst aufwändig. Aber die

NGS Technologie kann mehr: So lassen

Die gewebebasierte histopathologische und molekularpathologische Diagnostik von

Infektionskrankheiten ist ein sehr spannendes interdisziplinäres Feld, das in der

Wahrnehmung nicht nur der fachfremden Kolleginnen und Kollegen manchmal etwas

im Schatten der Tumordiagnostik steht. Die Stärke der Pathologie im Bereich der

Infektionsdia gnostik liegt jedoch in der Korrelation von Entzündungsmustern und dem

direkten Erregernachweis. Zudem erlauben entsprechende Untersuchungen am Gewebe

häufig eine rasche Diagnose, und Zusatzuntersuchungen, wie Immunhistochemie oder

molekulare Pathologie, ermöglichen einen schnellen Erregernachweis mit einer hohen

Sensitivität und Spezifität. Des Weiteren erlaubt die molekulare Untersuchung den

Nachweis von Erregern, welche schwierig, gefährlich oder überhaupt nicht zu züchten

sind. Es ist davon auszugehen, dass komplexe Infektionskrankheiten durch iatrogene

Interventionen, Migration, Antibiotikaresistenz und Klimaveränderungen zunehmen

werden und die Pathologie in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Kolleginnen

und Kollegen hier weiterhin und zunehmend eine wichtige Aufgabe in der Betreuung

der Patientinnen und Patienten wahrnehmen wird.

Abstract: Pathology of infectious diseases

The pathology of infectious diseases is an exciting interdisciplinary field, despite

its niche existence that is somewhat overshadowed by tumor diagnostics. However,

the strength of pathology lies in the correlation of the inflammatory patterns and

pathogen detection. Moreover, corresponding tissue investigations often allow a rapid

diagnosis of the disease, and additional investigations, such as immunohistochemistry

or molecular pathology, enable a rapid pathogen characterization with a high sensitivity

and specificity. In addition, the molecular analysis allows the detection of pathogens

that are difficult, dangerous or not at all to breed. It can be assumed that complex infectious

diseases will increase due to iatrogenic interventions, migration, antibiotic resistance

and climate change, and that pathology, in close cooperation with its treating

colleagues, will increasingly play an important role in the care of patients.

vsao /asmac Journal 4/22 39


Perspektiven

sich aus der Erreger-DNA nicht nur Spezies

diagnostizieren, sondern auch Antibiotikaresistenzen

beurteilen.

Die Diagnose von Infektionskrankheiten

ist ein sehr spezielles, aber äusserst

wichtiges Teilgebiet der Pathologie und

kann wesentlich zur richtigen Behandlung

und Betreuung von Patientinnen und Patienten

beitragen. Die gezielte Verwendung

von Spezialtechniken sollte in der Zukunft

ermöglichen, neben dem Erregernachweis

analog zur Tumordiagnostik auch Aussagen

über Prognose und Therapieansprechen

(Prädiktion) zu machen. Innerhalb

der Pathologie muss dafür aber auch die

Weiter- und Fortbildung in diesem Bereich

verstärkt werden und gegenüber den behandelnden

Kolleginnen und Kollegen ein

vermehrter Austausch zum Beispiel in

Form von klinisch-pathologischen Besprechungen

angestrebt werden.

Prof. Dr. med. Gieri Cathomas

Chefarzt

Institut für Pathologie

Kantonsspital Baselland

Mühlemattstrasse 11

4410 Liestal

gieri.cathomas@ksbl.ch

Literatur

[1] Schwartz DA, Bryan RT, Hughes

JM. Pathology and emerging infections – quo

vadimus? Am J Pathol. 1995; 147: 1525 – 33.

[2] Hofman P, Lucas S, Jouvion G,

Tauziede-Espariat A, Chretien F, Cathomas G.

Pathology of infectious diseases: what does

the future hold? Virchows Arch.

2017; 470: 483 – 92.

[3] Martines RB, Bhatnagar J, de

Oliveira Ramos AM, Davi HP, Iglezias SD,

Kanamura CT, et al. Pathology of congenital

Zika syndrome in Brazil: a case series. Lancet.

2016; 388: 898 – 904.

[4] Kiss S, Zsikla V, Frank A, Willi N,

Cathomas G. Helico bacter-negative gastritis:

polymerase chain reaction for Helicobacter

DNA is a valuable tool to elucidate the

diagnosis. Aliment Pharmacol Ther.

2016; 43: 924 – 32.

[5] Zsikla V, Hailemariam S, Baumann

M, Mund MT, Schaub N, Meier R, et al.

Increased rate of Helicobacter pylori infection

detected by PCR in biopsies with chronic

gastritis. Am J Surg Pathol. 2006; 30: 242 – 8.

[6] Hofman V, Dhouibi A, Butori C,

Padovani B, Gari-Toussaint M, Garcia-

Hermoso D, et al. Usefulness of molecular

biology performed with formaldehyde­ fixed

paraffin embedded tissue for the diagnosis of

combined pulmonary invasive mucormycosis

and aspergillosis in an immunocompromised

patient. Diagn Pathol. 2010; 5: 1.

[7] Schoch CL, Seifert KA, Huhndorf S,

Robert V, Spouge JL, Levesque CA, et al.

Nuclear ribosomal internal transcribed spacer

(ITS) region as a universal DNA barcode

marker for Fungi. Proc Natl Acad Sci U S A.

2012; 109: 6241 – 6.

[8] Schweizer LA, Barlocher L, Graber

A, Boggian K. Brain abscess caused by

Clado phialophora bantiana: Total remission

after full resection and short-course

Voriconazole treatment. Med Mycol Case Rep.

2019; 23: 43 – 5.

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40

4/22 vsao /asmac Journal


Perspektiven

Im Einsatz auf Haiti

Improvisation im OP

Andrej M. Nowakowski, Chefarzt Klinik für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates,

Kantonsspital Baselland

Bilder: zvg

Zum ersten Mal nach Haiti

kam ich 2014, vier Jahre nach

dem verheerenden Erdbeben.

Eigentlich eher per Zufall,

aufgrund eines Inserats, und mit dem

Ziel, ein halbes Jahr im Ausland klinisch

zu arbeiten. Die sechs Monate Auslandaufenthalt

waren eine Auflage für die

Habilitation. Geforscht hatte ich bereits

ausreichend, so dass der Aufruf des

«Hôpital Albert Schweitzer Haiti» an

Traumatologen/Orthopäden auf mein

Interesse stiess. Nach einem Treffen mit

Rolf Maibach, der als Ärztlicher Direktor

das Hôpital Albert Schweitzer leitete

und die Schweizer Partnerschaft HAS

gegründet hatte, nahm ich unbezahlten

Urlaub und reiste ab. Meine grösste Angst

war anfänglich, dass ich den Anforderungen

und Bedingungen vor Ort nicht

gewachsen wäre. Haiti ist auch nicht

ganz ungefährlich; das Spital wird zwar

bewacht, aber sich allein im Lande

zu bewegen, ist nicht unbedingt empfehlenswert.

Die Operationssäle im Albert

Schweitzer Spital sind recht gut ausgestattet,

die personellen Ressourcen sind

allerdings knapp. Meist stand ich allein

ohne Assistenzen am Operationstisch.

Voraussetzung ist folglich, dass man über

die nötige Erfahrung verfügt, um improvisieren

zu können. Da die einheimischen

Abläufe nicht immer verlässlich und vorhersehbar

sind, sollte man alle benötigten

Instrumente sowie Platten, Nägel, Schrauben

usw. bereits am Vorabend zusammensuchen.

Mit der Zeit weiss man aus Erfahrung,

wie die Dinge funktionieren und

worauf man achten muss. Deshalb ist es

wichtig, dass man nicht nur schnell eine

Woche vorbeikommt, möglichst viel

operiert und dann wieder verschwindet.

Die Kontrolluntersuchungen sollten gewährleistet

sein, und das ist nur während

eines längeren Aufenthalts möglich.

Bei meinem dritten Aufenthalt 2016 habe

ich die komplexesten Fälle meiner früheren

Aufenthalte nochmals kontrolliert.

Hierzu bin ich in verschiedenste Bergdörfer

gereist, um meine früheren Patienten

zu sehen.

Viele der Patienten sind Kinder,

die vor allem Opfer von Unfällen werden

oder mit angeborenen Fehlstellungen ins

Spital kommen. Wobei eine offene Fraktur

nicht unbedingt als Notfall gilt. Dass 20

Patienten stundenlang geduldig im Wartezimmer

sitzen, gehört ebenfalls zu einem

normalen Arbeitstag.

Rolf Maibach pflegt zu sagen: «Diese

Zeit wird einen verändern.» Ich konnte

mir zwar vor meinem ersten Aufenthalt

die Zustände vor Ort recht gut vorstellen.

Bei jedem Morgenrapport jedoch erfährt

man, wie viele Patienten in der Nacht

verstorben sind. Auf dem Weg vom einen

ins andere Gebäude geht man regelmässig

auch an kleinen Särgen vorbei, ein Anblick,

an den man sich nicht so einfach

gewöhnen kann.

Ein Gewinn ist ein solcher Aufenthalt

indes für alle Seiten. Man behandelt nicht

nur Patienten, sondern versucht auch

etwas aufzubauen, das nachhaltig wirken

soll. Ich habe gemerkt, wie weit man mit

wenigen Mitteln und mit Improvisation

kommen kann. Heute benutze ich beispielsweise

das Röntgengerät sicher sparsamer,

weil ich gelernt habe, dass es

nicht immer nötig ist.

Wer auf Haiti einen Einsatz leisten

möchte, sollte bereits über ausreichende

fachliche Kenntnisse verfügen

und sich für eine gewisse Dauer verpflichten

können.

Weitere Informa tionen auf

www.hopitalalbertschweitzer.org.

Viele Eindrücke aus den Einsätzen hier:

ortho-haiti.blogspot.com.

vsao /asmac Journal 4/22 41


mediservice

Briefkasten

Was ist ein Grobfahrlässigkeitsschutz?

Ein Unglück ist schnell passiert:

Nur kurz nicht aufgepasst

und schon wurde eine

doppelte Sicherheitslinie

überfahren. Oder ein Rotlicht missachtet

und ein Unfall verursacht. Das

stellt im Strassenverkehrsgesetz in

der Regel eine Grobfahrlässigkeit dar.

Übernimmt die Versicherung bei

grob fahrlässig verursachten Unfällen

den gesamten Schaden?

Die rote Ampel übersehen. Die Handbremse

nicht richtig angezogen. Oder

während der Fahrt mal schnell aufs

Handy geschaut und deshalb beim

Ab biegen die Radfahrerin nicht gesehen.

Laut Strassenverkehrsgesetz handelt

der Schadensverursacher grob fahrlässig,

wenn dieser durch grobe Verletzung der

Verkehrsregeln eine ernsthafte Gefahr

für die Sicherheit anderer hervorruft oder

in Kauf nimmt. Eine grobe Verletzung der

Verkehrsregeln entsteht sowohl bei der

Verletzung einer oder mehrerer wichtiger

Verkehrsregeln als auch bei der Nichtbeachtung

elementarer Vorsichtsgebote,

die jeder vernünftige Mensch in der

gleichen Lage befolgt hätte.

Der Auffahrunfall hat glücklicherweise

nur einen Sachschaden verursacht.

Die Versicherung zahlt. Und fordert dann

plötzlich doch Geld von Ihnen zurück. Ist

das korrekt? Ja, das ist korrekt. Denn das

sogenannte Regress- oder Rückgriffsrecht

erlaubt es der Versicherung, Geld von

Ihnen zurückzuverlangen, wenn Sie

einen Schaden durch grob fahrlässiges

Handeln verursacht haben. Und zwar bis

zu 60 Prozent der Kosten. Grobfahrlässigkeit

kann also ziemlich teuer werden.

Für eine kleine Unachtsamkeit gleich

so viel Geld bezahlen? Das können Sie

vermeiden. Wie die meisten Versicherungen

bietet auch die Allianz Suisse eine

Zusatzdeckung mit einem sogenannten

Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit

bzw. Grobfahrlässigkeitsschutz an. Die

zusätzliche Prämie dafür ist sehr gering

und lohnt sich definitiv. Denn auch bei

grobfahrlässig verursachten Unfällen

übernimmt die Versicherung den gesamten

Schaden.

Aber aufgepasst: Ausgenommen

sind Schäden, die im angetrunkenen

oder fahrunfähigen Zustand, also unter

Drogeneinfluss, bei Medikamentenmissbrauch

oder Übermüdung verursacht

wurden. Und auch bei Geschwindigkeitsexzessen

kommt die Versicherung trotz

Grobfahrlässigkeitsschutz verständlicherweise

nicht für den gesamten

Schaden auf.

Allianz Suisse

Die Allianz Suisse bietet ihren privaten

wie auch geschäftlichen Kundinnen

und Kunden umfassenden und

individuell angepassten Schutz.

mediservice vsao-asmac und Allianz

Suisse arbeiten seit vielen Jahren

erfolgreich zusammen. Ihr Mehrwert

als Mitglied bei mediservice: vorteilhafte

Konditionen beim Abschluss

einer Versicherung bei der Allianz

Suisse:

– Vorzugskonditionen auf alle

Versicherungen der Allianz

– individuelle Angebote gemäss

Ihren Bedürfnissen

Weitere Informationen finden Sie hier:

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mediservice/.

Patrick Süsstrunk

Digital Specialist

Bild: zvg

42

4/22 vsao /asmac Journal


Lachen und Träume für

unsere Kinder im Spital

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Jede Woche erhalten die Kinder im Spital Besuch

von den Traumdoktoren.

Ihre Spende schenkt Lachen.

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Herzlichen Dank.


mediservice

Sieben Schritte

zum Eigenheim

Glücklich, wer sich den Wunsch vom eigenen Zuhause erfüllen kann.

Denn besonders in finanzieller Hinsicht muss vieles berücksichtigt werden –

von den monatlichen Kosten bis zu Versicherung und Vorsorge.

Giovanni Campanile, Head of ImmoWorld, Helvetia Versicherungen

Nachfolgend haben wir die wichtigsten

sieben Punkte rund um

die Finanzierung von Wohneigentum

zusammengefasst:

1. Monatliche Kosten berechnen

Viele Finanzinstitute bieten auf ihren

Websites Hypotheken- und Tragbarkeitsrechner

an. Diese Rechner geben eine erste

Einschätzung, wie ein Eigenheim das

Haushaltsbudget beeinflusst und wie viel

es kosten darf. Neben den Zinskosten für

die Hypothek gilt es, Unterhalt, Nebenkosten

sowie allenfalls höhere Steuern

aufgrund des Eigenmietwerts zu berücksichtigen.

Als Faustregel gilt, dass die

Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des

Haushaltseinkommens betragen. Dies

prüfen Finanzinstitute vor der Kreditvergabe.

Dabei rechnen sie allerdings nicht

mit den aktuellen Zinsen, sondern mit einem

langjährigen Durchschnitt – in der

Regel 4,5 bis 5 Prozent. Dies, damit Kreditnehmerinnen

und Kreditnehmer bei steigenden

Zinsen keine Schwierigkeiten betreffend

Zahlung haben. Die jährlichen

Unterhalts- und Nebenkosten betragen je

nach Alter der Immobilie etwa ein Prozent

ihres Werts. Bei Stockwerkeigentum kommen

Ausgaben für Verwaltungskosten

oder Hauswart- und Gärtnerarbeiten dazu.

Ebenfalls im Budget einzuplanen ist

die Amortisation, also die Rückzahlung

der Hypothek, bis auf 65 Prozent des Liegenschaftswerts

bis zur ordentlichen Pensionierung.

Bilder: Adobe Stock; zvg

44

4/22 vsao /asmac Journal


mediservice

2. Verfügbare Eigenmittel festlegen

Beim Kauf von Wohneigentum unterstützen

Finanzinstitute mit Hypotheken –

also Krediten, bei denen die Liegenschaft

als Sicherheit dient. In der Regel werden

80 Prozent der Kauf- oder Bausumme als

Hypothek gewährt. Käuferinnen und Käufer

müssen also mindestens 20 Prozent

eigene Mittel beitragen. Maximal die Hälfte

davon darf aus der beruflichen Vorsorge

(Pensionskasse) stammen. Auch Guthaben

aus der Säule 3a dürfen zum Kauf von

Wohneigentum verwendet werden. Wer

sich ein Eigenheim wünscht, kommt also

nicht umhin, Eigenkapital aufzubauen.

Oft ergänzen Schenkungen oder ein Erbvorbezug

das Ersparte. Auch private Darlehen

– etwa von Familienmitgliedern –

akzeptieren Banken, allerdings nur unter

bestimmten Bedingungen.

3. Bezug der beruflichen Vorsorge

prüfen

Wer Pensionskassengelder für den Kauf

eines Hauses oder einer Wohnung bezieht,

muss verschiedene Bestimmungen beachten.

Etwa, dass Bezüge nur alle fünf Jahre

möglich und ab dem Alter 50 limitiert sind.

Der Mindestbetrag beträgt 20 000 Franken,

und jeder Vorbezug muss versteuert

werden, wenn auch zu einem reduzierten

Satz. Und er beeinflusst die Altersrente.

Es empfiehlt sich deshalb, die Details mit

einer Fachperson zu besprechen – insbesondere

bezüglich der Leistungen im Alter.

Anstelle eines Vorbezugs ist auch eine

Verpfändung möglich. Dabei bleiben die

Leistungen unverändert, allerdings sind

die Zinskosten insgesamt höher.

nach der Pensionierung einen Umzug

plant, nutzt ein flexibles Produkt mit kürzerem

Zeithorizont. Einzelne Pensionskassen

und Versicherungen bieten Hypotheken,

die mehr Flexibilität punkto vorzeitiger

Auflösung, Amortisation oder

Verlängerung bieten als die Produkte der

Banken. Konditionen unbedingt vergleichen!

Übrigens: Fürs Unterbreiten eines

verbindlichen Kaufangebots wird oft eine

Finanzierungsbestätigung des Kreditgebers

verlangt. Umso wichtiger also, frühzeitig

nach dem richtigen Finanzpartner

zu suchen.

6. Weitere Kosten einkalkulieren

Beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften

fallen Steuern und Gebühren an. Diese

variieren je nach Kanton, sollten im Budget

aber unbedingt berücksichtigt werden.

Dazu gehören Notariatskosten, Grundbuchgebühren,

Handänderungssteuer,

Grundstückgewinnsteuer und Maklergebühren.

7. Zum Schluss: Absicherung nicht

vergessen

Hausrat-, Gebäude- oder gar eine Todesfallversicherung,

um die Liebsten abzusichern?

Beim Kauf eines Eigenheims stellen

sich viele Fragen zu Versicherung und

Vorsorge, bei denen Expertinnen und Experten

Hand bieten können. Es lohnt sich,

diese Themen ganzheitlich zu betrachten.

www.helvetia.ch/immoworld

Helvetia

mediservice vsao-asmac und Helvetia

arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich

zusammen. Mitglieder von mediservice

profitieren von vorteilhaften

Konditionen.

Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner

bei mediservice: telefonisch

unter 031 350 44 22 oder per E-Mail an

info@mediservice-vsao.ch.

4. Wunschimmobilie bewerten

Ein passendes Objekt entdeckt? Dann sollte

in jedem Fall eine Besichtigung vereinbart

werden, am besten in Begleitung einer

Fachperson. Denn nicht immer entspricht

der geforderte Preis auch dem tatsächlichen

Wert der Wunschimmobilie.

Eine Bewertung schützt vor bösen Überraschungen.

So oder so ist es wichtig, sich

ein umfassendes Bild zu machen und

sämtliche Unterlagen zur Immobilie einzufordern.

Dazu gehören Grundrisspläne,

ein aktueller Grundbuchauszug oder eine

der Liste der getätigten Renovationen.

5. Passende Hypothek finden

Die beste Lösung hängt von individuellen

Bedürfnissen und finanziellen Voraussetzungen

ab. Junge Familien streben oft

nach Stabilität und wählen einen festen

Zinssatz über eine lange Laufzeit. Wer

vsao /asmac Journal 4/22 45


mediservice

Was können

Online-Portale

und Apps?

Die Möglichkeit, seine Versicherungspolice online zu verwalten

und Rechnungen ins Kundenportal hochzuladen, existiert bei einigen

Krankenversicherern schon seit weit über zehn Jahren. Aber erst

die Corona-Pandemie sorgte dafür, dass die Versicherten das Angebot

derart intensiv nutzten.

Stephan Fischer, Chefredaktor Visana-Kundenmagazine

Die Vision des papierlosen Büros

wird schon seit einigen

Jahrzehnten propagiert. Realität

geworden ist es trotzdem

noch nicht – und wird es auch nicht so

schnell. Aber wir sind auf einem guten

Weg, den Papierverbrauch – zu Hause

und im Büro – weiter massiv zu reduzieren.

Digitalisierung sei Dank. Dabei darf

nicht vergessen gehen, dass die Digitalisierung

kein Selbstläufer ist, sie muss aktiv

vorangetrieben werden. Sinnvoll ist sie

nur dort, wo sie Mehrwerte für die Versicherten

schafft und sie auch sichtbar

macht.

Zeit und Geld sparen – aber nicht nur

Den Papierverbrauch spürbar zu reduzieren

und damit die Umwelt zu schonen, ist

unbestritten ökologisch sinnvoll. Dies bieten

Online-Kundenportale in Kombination

mit einer App. Keine Briefe mehr verschicken

spart Zeit und Portokosten. In

Zeiten von Corona ging es indes um etwas,

das für viele noch wichtiger war: den

Schutz der Gesundheit – der eigenen und

derjenigen der Mitmenschen.

Pandemie beschleunigt

Digitalisierung

Warum persönlich in eine Geschäftsstelle

gehen und sich einem gesundheitlichen

Risiko aussetzen, wenn sich Belege be­

Bilder: zvg

46

4/22 vsao /asmac Journal


mediservice

quem mit dem Smartphone einscannen

und der Krankenkasse mit ein paar wenigen

Klicks übermitteln lassen? Die Pandemie

hat den Krankenkassen einen gewaltigen

Digitalisierungsschub verliehen. Die

meisten haben ihre Online-Portale und

Apps während der letzten beiden Jahre

weiterentwickelt und um neue Funktionen

erweitert. Und der Serviceausbau

wird weitergehen, denn kaum jemand will

auch nach Corona auf liebgewonnene

praktische Funktionen verzichten.

Das können Sie dank Online-

Kunden portalen* und Apps*

––

Leistungsabrechnungen, Prämienrechnungen

oder Policen der ganzen Familie

jederzeit einsehen

––

Rechnungen per App einscannen und

übermitteln

––

Versicherungskarten hinterlegen und

beim Arztbesuch stets griffbereit haben

––

Status von Franchise und Selbstbehalt

überprüfen

––

Franchise ändern

––

Kundendienst via verschlüsselte Kanäle

(E-Mail, Chat) kontaktieren

––

Von Gesundheitsberatung, Tipps und

Checklisten profitieren

––

Rechnungen kontrollieren und mit Tarmed-Rechner

übersetzen lassen

––

Chatten mit medizinischen Fachleuten

––

Symptomchecker zurate ziehen bei Beschwerden

––

Mit Deckungscheck überprüfen, ob und

welche Leistungen bezahlt werden

––

Impfausweise hinterlegen

––

An Bonusprogrammen teilnehmen und

Geld verdienen usw.

*Nicht jede Krankenkasse bietet alle Funktonen an.

Visana-App – Silber

beim SIQT-App-Award

2021

Das Schweizer

Institut für Qualitätstests

(SIQT)

prüfte 2021 die

Smartphone-Apps

verschiedener

Branchen bezüglich

Kundenzufriedenheit.

Mehr als 63 000 Kundinnen und Kunden

gaben ihre Meinung ab. Wichtigste

Kriterien: Neben einer hohen Funktionalität

und Zuverlässigkeit sollte die

perfekte Smartphone-App auch benutzerfreundlich

und optisch ansprechend

gestaltet sein.

In der Branche Krankenversicherung

nahm die Visana-App beim Vergleich

von insgesamt 17 Apps in dieser Kategorie

teil. Dabei erreichte sie mit 7,24

von möglichen 10 Punkten ein tolles

Resultat und sicherte sich so den

hervorragenden Silberplatz.

Exklusive Prämienrabatte

auf die Zusatzversicherungen

Dank der Partnerschaft zwischen

mediservice vsao-asmac und Visana

erhalten Sie und alle Mitglieder in

Ihrem Haushalt 15 Prozent Kollektivrabatt

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einer Visana-Agentur oder bei Ihnen

zu Hause. Hier können Sie uns

erreichen:

Visana Services AG

Weltpoststrasse 19

3000 Bern 16

Telefon 0848 848 899

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www.visana.ch/myvisana

www.visana.ch/app

vsao /asmac Journal 4/22 47


mediservice

Kochen für Gaumen und Gesundheit

Kühles

für heisse Tage

Martina Novak, Fachspezialistin SWICA Unternehmenskommunikation

Bilder: zvg; Adobe Stock

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4/22 vsao /asmac Journal


mediservice

Kalte Kopfsalatsuppe

Rezept für 4 Personen

Zutaten

Knäckebrot

125 g Roggenmehl

125 g Weissmehl

2,5 g Salz

125 ml Wasser

10 g Leinsamen

Kopfsalatsuppe

400 g Kopfsalat

50 g Spinat

150 g Salatgurke

1 kleine Knoblauchzehe

1 Schalotte

200 ml Gemüsefond

120 ml Sonnenblumenöl

10 g Crème fraîche

Salz und Pfeffer zum Würzen

Und so wirds gemacht

Für das Knäckebrot

Roggenmehl, Weissmehl, Salz, Leinsamen

und Wasser in einer Schüssel zu einem

glatten Teig vermengen und 30 Minuten

ruhenlassen. Sehr dünn auswallen, in

eine beliebige Form schneiden und

auf ein Backblech legen. Bei 180° C ohne

Umluft etwa 45 Minuten backen.

Für die Kopfsalatsuppe

Den Kopfsalat blanchieren. Gurke, Schalotte

und Knoblauch in Würfel schneiden

und anschliessend mit dem Gemüsefond,

dem Spinat und dem Kopfsalat im Mixer

pürieren. Öl und Crème fraîche beigeben,

nochmals mixen, abschmecken und

kühl stellen.

Mehrfache

Prämien rabatte

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Tomatensalsa

300 g Tomaten

5 g Knoblauch

10 g Zwiebeln

50 ml Olivenöl

Basilikum

Salz und Pfeffer zum Würzen

Für die Tomatensalsa

Tomaten vierteln, vom Kerngehäuse

befreien und in kleine Würfel schneiden.

Knoblauch und Zwiebeln fein hacken.

Die Zutaten mit dem Öl vermischen und

würzen. Am Schluss das Basilikum in

Streifen schneiden und beigeben.

Mayonnaise

50 g Petersilie

1 Eigelb

80 ml Rapsöl

1 TL Kressi-Essig (Kräuteressig)

1 TL Senf

Salz und Pfeffer zum Würzen

Für die Mayonnaise

Eigelb mit dem Senf und dem Essig in

einen zylinderförmigen Behälter geben.

Nach und nach das Öl beigeben und

mit dem Stabmixer zu einer homogenen

Masse mischen. Petersilie fein hacken

und zu der fertig gewürzten Mayonnaise

geben.

Tipp

Am besten die Suppe vor dem Servieren

nochmals pürieren.

Die Gesundheitsorganisation SWICA ist Sponsorin der Schweizer Kochnationalmannschaft,

aus deren Repertoire dieses Rezept stammt.

vsao /asmac Journal 4/22 49


Impressum

Kontaktadressen der Sektionen

Nr. 4 • 41. Jahrgang • August 2022

Herausgeber/Verlag

AG

VSAO Sektion Aargau, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

mediservice vsao-asmac

Bollwerk 10, Postfach, 3001 Bern

Telefon 031 350 44 88

journal@vsao.ch, journal@asmac.ch

www.vsao.ch, www.asmac.ch

Im Auftrag des vsao

Redaktion

Catherine Aeschbacher (Chefredaktorin),

Kerstin Jost, Fabian Kraxner, Bianca Molnar,

Patricia Palten, Léo Pavlopoulos, Lukas

Staub, Anna Wang

Geschäfts ausschuss vsao

Angelo Barrile (Präsident), Nora Bienz

(Vizepräsidentin), Severin Baerlocher,

Christoph Bosshard (Gast), Marius Grädel,

Patrizia Kündig, Richard Mansky,

Gert Printzen, Svenja Ravioli, Patrizia Rölli,

Martin Sailer, Jana Siroka, Clara Ehrenzeller

(swimsa)

Druck, Herstellung und Versand

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Wölflistrasse 1, 3001 Bern

Telefon +41 31 300 66 66

info@staempfli.com, www.staempfli.com

BL/BS

VSAO Sektion beider Basel, Geschäftsleiterin und Sekretariat:

lic. iur. Claudia von Wartburg, Advokatin, Hauptstrasse 104,

4102 Binningen, Tel. 061 421 05 95, Fax 061 421 25 60,

sekretariat@vsao-basel.ch, www.vsao-basel.ch

BE VSAO Sektion Bern, Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern, Tel. 031 381 39 39,

info@vsao-bern.ch, www.vsao-bern.ch

FR

ASMAC Sektion Freiburg, Gabriela Kaufmann-Hostettler,

Wattenwylweg 21, 3006 Bern, Tel. 031 332 41 10, Fax 031 332 41 12,

info@gkaufmann.ch

GE Associations des Médecins d’Institutions de Genève, Postfach 23,

Rue Gabrielle-Perret-Gentil 4, 1211 Genf 14, amig@amig.ch, www.amig.ch

GR

JU

NE

VSAO Sektion Graubünden, 7000 Chur, Samuel B. Nadig, lic. iur. HSG,

RA Geschäftsführer/Sektionsjurist, Tel. 081 256 55 55, info@vsao-gr.ch,

www.vsao-gr.ch

ASMAC Jura, 6, chemin des Fontaines, 2800 Delémont,

marie.maulini@h-ju.ch

ASMAC Sektion Neuenburg, Joël Vuilleumier, Jurist,

Rue du Musée 6, Postfach 2247, 2001 Neuenburg,

Tel. 032 725 10 11, vuilleumier@valegal.ch

SG/AI/AR VSAO Sektion St. Gallen-Appenzell, Bettina Surber, Oberer Graben 44,

9000 St. Gallen, Tel. 071 228 41 11, Fax 071 228 41 12,

Surber@anwaelte44.ch

Layout

Oliver Graf

Titelillustration

Stephan Schmitz

Inserate

Zürichsee Werbe AG, Fachmedien,

Markus Haas, Laubisrütistrasse 44, 8712 Stäfa

Telefon 044 928 56 53

E-Mail vsao@fachmedien.ch

SO

TI

TG

VSAO Sektion Solothurn, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

ASMAC Ticino, Via Cantonale 8-Stabile Qi, 6805 Mezzovico-Vira,

segretariato@asmact.ch

VSAO Sektion Thurgau, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

Auflagen

Druckauflage: 21 800 Expl.

WEMF/KS-Beglaubigung 2021: 21 778 Expl.

Erscheinungshäufigkeit: 6 Hefte pro Jahr.

Für vsao-Mitglieder im Jahresbeitrag

inbegriffen.

ISSN 1422-2086

Ausgabe Nr. 5/2022 erscheint im

Oktober 2022. Thema: Form

© 2022 by vsao, 3001 Bern

Printed in Switzerland

VD

VS

ASMAV, case postale 9, 1011 Lausanne-CHUV,

asmav@asmav.ch, www.asmav.ch

ASMAVal, p.a. Maître Valentine Gétaz Kunz,

Ruelle du Temple 4, CP 20, 1096 Cully, contact@asmaval.ch

Zentralschweiz (LU, ZG, SZ, GL, OW, NW, UR)

VSAO Sektion Zentralschweiz, Geschäftsstelle: lic. iur. Eric Vultier,

Auf der Mauer 2, 8001 Zürich, vultier@schai-vultier.ch,

Tel. 044 250 43 23, Fax 044 250 43 20

ZH/SH

VSAO ZH/SH, RA lic. iur. Susanne Hasse,

Geschäftsführerin, Nordstrasse 15, 8006 Zürich, Tel. 044 941 46 78,

susanne.hasse@vsao-zh.ch, www.vsao-zh.ch

Publikation2022

FOKUSSIERT

KOMPETENT

TRANSPARENT

Gütesiegel Q-Publikation

des Verbandes Schweizer Medien

50

4/22 vsao /asmac Journal


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