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Anzeiger Ausgabe 3322

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ANZEIGER • Seite 4 Samstag, 20. August 2022

TERmINE & VERANSTAlTuNGEN

Tipps zur richtigen

Entsorgung von Fallobst

Kreis Freudenstadt. Aufgrund des trockenen

Sommers in diesem Jahr stehen

Gartenbesitzer teilweise jetzt schon vor

dem Problem – wohin mit dem Fallobst?

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises

Freudenstadt gibt daher folgende Hinweise

zur Entsorgung von Fallobst.

Grundsätzlich gilt, dass das Obst viel zu

schade ist, um im Abfall zu landen. Äpfel

und Birnen, die nicht faul sind, können

selbst verarbeitet werden, verschenkt

oder aber auch in Mostereien angeliefert

werden. Sollte Fallobst dennoch entsorgt

werden müssen, können kleine Mengen

angeschlagenes Fallobst über die Biotonne

entsorgt oder gemischt mit den im

Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen

kompostiert werden. Größere Mengen,

insbesondere von Streuobstwiesen, können

bis 5. November 2022 getrennt von

anderen Abfällen in separat bereitstehenden

Containern kostenlos auf den Entsorgungsanlagen

Bengelbruck und Rexingen

angeliefert werden.

Dagegen ist eine Anlieferung des Fallobstes

auf den RecyclingCentern des

Landkreises nicht möglich. Über die dort

bereitstehenden Grüngutcontainer können

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neben Baum- und Strauchschnitt ausschließlich

Laub, Gras, Moos, krautige

Gartenpflanzen oder Pflanzen aus Kübeln

und Blumenkästen entsorgt werden. Gelangt

Fallobst in die Grüngutcontainer, gefährdet

dies die Einhaltung der strengen

Qualitätsanforderungen, die an den Kompost,

der aus Grünabfällen entsteht, gestellt

werden. Daher kommt es auf eine

saubere Trennung von Fallobst und Grünabfällen

an.

Für Fragen steht der Abfallwirtschaftsbetrieb

per E-Mail unter service@awb-fds.de

oder über das kostenfreie Servicetelefon

0800 9638527 zur Verfügung.

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Aus dem Eingangsbereich wurde innerhalb nur eines Tages ein einladendes, edles

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Panorama-Bad Freudenstadt:

Eltern haben Aufsichtspflicht

Kreis Freudenstadt. In Deutschland gab

es im Jahr 2021, nach Angaben der

DLRG, 139 Todesfälle durch Ertrinken.

Darunter waren 17 Kinder im Alter bis 10

Jahre. Weitere 30 Opfer gab es in der Alterspanne

11 bis 20 Jahre. Kinder ertrinken

bereits innerhalb von 30 bis 60

Sekunden. Sie verfallen dabei typischerweise

in eine Schockstarre, überstrecken

den Hals und schnappen nach oben um

Luft. Die Kinder können dabei oft nicht mal

mehr um Hilfe rufen, da sich die Stimmritzen

verschließen.

„Dies muss nicht sein“ sagt Tobias Degout,

Geschäftsführer des Panorama-Bad

Freudenstadt. Was deutschlandweit und

auch im Panorama-Bad Freudenstadt beobachtet

werden kann ist, dass Eltern leider

ihrer Aufsichtsplicht nicht ausreichend

nachkommen. „Der Blick liegt leider immer

öfter auf dem Smartphone statt bei den

Kindern“ so Degout. Auch halten wir es für

unverantwortlich nicht schwimmfähige

Kinder ohne Schwimmhilfe ins Wasser zu

lassen.

Im Panorama-Bad Freudenstadt werden

wir nun durch eine Plakatkampagne im

Schwimmbad und Kassenbereich die Eltern

bzw. die Begleitpersonen der Kinder

sensibilisieren, um auf das Problem der

mangelnden Aufsicht aufmerksam zu machen.

„Denn die Badeaufsicht entbindet

die Erziehungsberechtigten in keiner

Weise von ihrer Aufsichtsplicht“, erklärt

Degout.

Zwar sind alle Abläufe im Schwimmbad so

optimiert, dass eine größte mögliche Sicherheit

gegeben ist. Für die Bemessung

der Zahl der Aufsichtskräfte gibt es jedoch

keine normativen Vorgaben im Sinne einer

Kennzahl „Aufsichtskräfte je Becken oder

Quadratmeter Wasserfläche“. Die Richtlinie

der Deutschen Gesellschaft für das

Badewesen e.V. (DGfdB R 94.05) fordert

lediglich, dass die Beaufsichtigung des

Badebetriebs personell ausreichend ausgestattet

und den Gegebenheiten des

Bades angepasst sein muss. Diese Festlegung

ist immer von den örtlichen Bedingungen

abhängig. Dazu gehören vor allem

die Zahl der Badegäste, die Art und Größe

des Bades, die Anzahl, Größe und Lage

der Becken, weitere Angebote (z. B. Wasserattraktionen)

sowie die Überschaubarkeit

des Bades und der Becken

(Aufsichtsbereiche).

Neben den Eltern bzw. den Begleitpersonen

von Kindern bitten wir alle Badegäste

um gegenseitige Aufmerksamkeit. So

kann jeder Badegast auf andere achten

und so das Bäderpersonal im Ernstfall um

Hilfe rufen.

Der beste Schutz gegen das Ertrinken, ist,

dass Kinder frühzeitig das Schwimmen erlernen.

Im Panorama-Bad Freudenstadt

werden Kurse ab sechs Jahren angeboten.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass es vorher

für die Kinder wenig Sinn macht – viele

Kinder sind einfach noch nicht aufnahmefähig

und ein Schwimmererfolg wäre somit

überschaubar.“, sagt Degout. Ab sechs

sind die Erfahrungen sehr gut, was sich

auch in der hohen Erfolgsquote niederschlägt.

So können sich rund 90 Prozent

aller unserer Schwimmkurskinder angstfrei

und sicher auch im tiefen Wasser bewegen.

Corona und die damit verbundenen

Bäderschließungen hat die Situation bei

den Nichtschwimmern leider verschärft.

Im Panorama-Bad Freudenstadt haben

wir daher unsere Kapazitäten an

Schwimmkursen weiter ausgereizt. Aktuell

beginnen wieder neue Kurse. Auch nach

den Sommerferien sind weitere Kurse geplant.

Im Foto: Geschäftsführer Tobias Degout

(Mitte) mit Marketingleiter Christian Schebetka

(links) und Leiter Schwimmhalle/

Garderobe Maximilian Hog mit den Plakaten

und Flyern der Kampagne

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