Jahresbericht Flugwetter 2021
Der Jahresbericht Flugwetter gibt eine Übersicht der betrieblichen Leistungen und der wesentlichen Tätigkeiten und Entwicklungen im Geschäftsbereich Flugwetter von MeteoSchweiz. Neben einer Übersicht der wichtigsten flugwetterrelevanten Projekte sind auch die Kennzahlen aus dem Leistungsnachweis des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz aufgeführt. Ergänzt wird der Report mit einer kurzen Zusammenfassung des IT-Sicherheitsberichts und einer Übersicht über die Verrechnung der Flugwetterkosten. Im Anhang sind das aktuelle Organigramm und die gültige Qualität, Safety und Security Policy beigefügt sowie die Personalpolitik von MeteoSchweiz.
Der Jahresbericht Flugwetter gibt eine Übersicht der betrieblichen Leistungen und der wesentlichen Tätigkeiten und Entwicklungen im Geschäftsbereich Flugwetter von MeteoSchweiz. Neben einer Übersicht der wichtigsten flugwetterrelevanten Projekte sind auch die Kennzahlen aus dem Leistungsnachweis des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz aufgeführt. Ergänzt wird der Report mit einer kurzen Zusammenfassung des IT-Sicherheitsberichts und einer Übersicht über die Verrechnung der Flugwetterkosten. Im Anhang sind das aktuelle Organigramm und die gültige Qualität, Safety und Security Policy beigefügt sowie die Personalpolitik von MeteoSchweiz.
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Flugwetter
Jahresbericht 2021
Flugwetter Jahresbericht 2021 2
Management
Summary
Der Jahresbericht Flugwetter 2021 gibt eine Übersicht der
betrieblichen Leistungen und der wesentlichen Tätigkeiten
und Entwicklungen im Geschäftsbereich Flugwetter von
MeteoSchweiz. Neben einer Übersicht der wichtigsten flugwetterrelevanten
Projekte sind auch die Kennzahlen aus
dem Leistungsnachweis des Bundesamtes für Meteorologie
und Klimatologie MeteoSchweiz aufgeführt. Ergänzt wird
der Report mit einer kurzen Zusammenfassung zur IT-
Sicherheit und einer Übersicht über die Verrechnung der
Flugwetterkosten. Im Anhang sind das aktuelle Organigramm,
die gültige Qualität, Safety und Security Policy
beigefügt sowie die Personalpolitik der MeteoSchweiz
zu finden.
Flugwetter Jahresbericht 2021 3
Inhalt
1.0 Einleitung 5
1.1 Rechtliche Grundlage 5
1.2 Zertifizierung Flugwetter 5
2.0 Investitionen, Innovation und Entwicklung 6
2.1 Investitionen 6
2.2 Innovation und Weiterentwicklung 7
2.2.1 Special Air-Reports ARS 7
2.2.2 Themenpaket «Flugwetter» als In-App 7
2.2.3 Sektorenvorhersage Prozess- und Produktharmonisierung (New Sector Forecast) 7
2.2.4 Optimierung Meteogramm 7
2.2.5 MET-Dienstleistungen LFN 7
2.2.6 Aufhebung TREND-Vorhersagen an den Regionalflugplätzen LSZA, LSZG, LSZR & LSZB 7
2.2.7 Integration Flugwetterproduktion im neuen Tower Flughafen Zürich 8
2.2.8 EC-R 2017 / 373 – Implementierung 8
2.2.9 Schlüsselkundenmanagement und nationale Stakeholder-Kooperation 8
2.2.10 Projekt Weiterentwicklung Safety Management Flugwetter 10
2.2.11 AutoMETAR / Auto Reporting 10
2.2.12 SMART 10
2.2.13 MET CEUS 10
2.2.14 Crossborder Trial für Network Manager von EUROCONTROL 10
2.2.15 Zusätzliche TAF für Regionalflughäfen am frühen Morgen 11
2.2.16 Erweiterung des Kompetenzmanagements der AMF und AMO 11
2.2.17 Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit (COVID-19) 11
2.2.18 Internationales 11
3.0 Leistungs- und Qualitätskennzahlen 13
3.1 Strategie und strategische Stossrichtungen 2022–2026 13
3.2 Leistungsgruppen 14
3.2.1 LG 1: Daten zu Wetter und Klima 14
3.2.2 LG 2: Informationen und Expertenleistungen zu Wetter und Klima 15
4.0 Safety und Security Management 16
4.1 Compliance, Qualität, Safety und Security System 16
4.2 Prozeduren für Emergency und Routine (Standard) Changes 17
4.3 Fehler- und Root-Cause-Analyse 18
4.4 Vorfälle 18
4.5 IT-Security 18
5.0 Finanzergebnis 19
6.0 User Consultation 2021 21
6.1 Programm 21
ANHANG
A Organisation 22
B Qualität, Safety und Security Policy 23
C Personalpolitik 24
D Rechtliche Grundlage Geschäfts- und Jahresplan 26
Flugwetter Jahresbericht 2021 4
Flughafen Zürich
Flugwetter Jahresbericht 2021 5
1.0
Einleitung
1.1
Rechtliche Grundlage
1.2
Zertifizierung Flugwetter
Die Bereitstellung von meteorologischen Informationen für den
Flugbetrieb und die Flugsicherheit auf schweizerischem Gebiet
ist gemäss Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie
Art. 1 Aufgabe des Bundes. MeteoSchweiz erbringt gemäss
Art. 9c der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD;
SR 748.132.1) den zivilen Flugwetterdienst in der Schweiz und
ist Meteorological Authority im Sinne des ICAO Annex 3 des
Chicago-Übereinkommens. MeteoSchweiz ist als designierter
und zertifizierter Anbieter für Flugwetterdienstleistungen bei der
Europäischen Union gemeldet.
2021 fanden insgesamt drei Audits im Rahmen der Single-European-Sky-Zertifizierung
durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt
statt. Mit einem Follow-up Audit wurde die SES-Rezertifizierung
nach der neuen EU-Regulation (EU) Nr. 2017 / 373 bestätigt und
formal abgeschlossen. Zusätzlich wurde je ein Audit zu den
Schwerpunkten Änderungsmanagement und Reporting sowie
zu den WMO Kompetenz-Aufrechterhaltungsanforderungendurchgeführt.
Die resultierenden Befunde sind entweder schon
behoben oder in Bearbeitung.
Seit 2. Januar 2020 ist die im März 2017 publizierte Regulation
(EU) Nr. 2017 / 373 anwendbar und ersetzt die bisherige Regulation
(EU) Nr. 1035 / 2011. Darin sind die Berichtspflichten für
Anbieter von Flugsicherungsdiensten geregelt (siehe Anhang D).
Ein Jahresbericht soll zumindest folgende Punkte umfassen:
• Beurteilung des Leistungsniveaus der erbrachten Dienste
• Vergleich zu den im Geschäfts- und Jahresplan festgelegten
Leistungszielen und Leistungsindikatoren
• Erläuterungen zu den Abweichungen
• Entwicklung von Betrieb und Infrastruktur
• Finanzergebnisse
• Informationen zur förmlichen Konsultation der Nutzer
• Informationen über die Personalpolitik
Flugwetter Jahresbericht 2021 6
2.0 Investitionen,
Innovation und
Entwicklung
2.1
Investitionen
2021 wurden auf Grund der Lebensdauer (End of Life) die folgenden
Sensoren und Infrastruktur ersetzt:
Sensor Anzahl Kosten mit MwSt.
[CHF]
TMM RWY16A (LSZH)
Kabelauswechslung 1 25 000
Drucksensoren PTB330
(LSGG, LSZH) 3 12 000
LT31 Upgrade Kit & weitere
Teile (LSGG, LSZH) 2 65 000
Modems für TMM
(LSGG, LSZH) 16 20 000
HMP155 6 7 000
Transmitter data over 4G 5 4 500
LM21 sensor 3 21 000
SHDL network regio airport 1 13 000
Power supply TMM LSZH 20 1 000
Total 155 500
Prognose- und Flugwetterzentrale
der MeteoSchweiz, Zürich-Flughafen
Flugwetter Jahresbericht 2021 7
2.2
Innovation und Weiterentwicklung
2.2.1 Special Air-Reports ARS
Die Prozesse zu den ARS sind operationell. Ein für Genf und Zürich
harmonisierter und teilweise automatisierter Prozess für die Übermittlung
von Pilotenreports bis zur Erstellung von Special Air-
Reports (ARS) wurde von skyguide und MeteoSchweiz ausgearbeitet.
Der Ablauf seitens skyguide zur Übermittlung der Pilotenreports
wurde schweizweit vereinheitlicht und Ende 2019 in Betrieb
genommen. Ein Audit im Jahr 2021 verlief positiv.
Um die aktuellen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen,
musste das Handling von ARS-Meldungen auch für die von skyguide
kontrollierten Lufträume ausserhalb der FIR Schweiz angepasst
werden. Das neue ARS-Verfahren wird voraussichtlich im
Januar 2022 auch von den MWOs von Deutschland, Frankreich,
Italien und Österreich erfolgreich angewendet.
2.2.2 Themenpaket «Flugwetter» als In-App
Mit der Ablösung des E-Shops wurde das Themenpaket Flugwetter
im Jahr 2019 in die MeteoSchweiz-App als kostenpflichtige In-App
integriert. Somit erhalten Motor- und Segelflugpiloten, Ballonfahrer,
Delta- sowie Gleitschirmflieger massgeschneiderte Informationen,
sind wettermässig bestens vorbereitet und auch unterwegs
immer auf dem neuesten Stand. Im Jahr 2021 wurden verschiedene
Detailverbesserungen vorgenommen: die Windanimation der
Böen (10 m über Boden) wurden neu und als Default-Anzeige
hinzugefügt und die Blitzmessungen der letzten 24 Stunden über
den ganzen Bereich der Radarabdeckung integriert. Mit der Zertifizierung
durch die Military Aviation Authority MAA wird die In-
App von der Luftwaffe nun offiziell für die Flugvorbereitung eingesetzt.
Damit das Management für die Luftwaffe noch einfacher
wird, sind bereits Vorarbeiten für das im Jahr 2022 durch die Luftwaffe
finanzierte und geplante Mobile Device Management gestartet
worden. Auch zukünftig sind weitere Updates geplant, um
sicherzustellen, dass der Inhalt aktuell und vollständig bleibt.
2.2.3 Sektorenvorhersage Prozess- und Produktharmonisierung
(New Sector Forecast)
skyguide benötigt für die verbesserte Planung des Flugverkehrs
rund um die Flughäfen LSGG und LSZH Wettervorhersagen für
ihre vordefinierten Sektoren. In diesem Sinne hat MeteoSchweiz
skyguide den Vorschlag unterbreitet, die Flugwetter-Dienstleistungen
zugunsten der Area Control Center (ACC) Ost und West
zu harmonisieren und ein einheitliches Produkt zu entwickeln.
Der New Sector Forecast soll das Vorhersageprodukt «ACCmet»
sowie das Briefing ACC «skyguide ACC Ouest» ablösen. 2021
wurde intensiv an einer geeigneten Lösung gearbeitet und gute
Ergebnisse in der Produktentwicklung erzielt.
Das Ziel ist es, im Laufe des Jahres 2022 mit skyguide einen ersten
Prototyp im operationellen Betrieb zu testen. Der New Sector Forecast
soll ab Sommer 2023 vollautomatisch produziert und in Betrieb
genommen werden.
2.2.4 Optimierung Meteogramm
Das Meteogramm ist ein zentrales Vorhersageprodukt und wird
von skyguide und anderen Flughafenpartnern im täg lichen Betrieb
eingesetzt. Basierend auf Kundenrückmeldungen soll das Meteogramm
optimiert werden. Das aktuelle Distributionsformat PDF ist
ebenfalls am Ende seines Lebenszyklus angelangt und soll daher
an ein moderneres Format angepasst werden. Im Laufe des Jah -
res 2021 hat MeteoSchweiz die Machbarkeit der gewünschten
Anpassungen geprüft und mit skyguide vereinbart, einen ersten
Prototyp zu entwickeln. Es ist vorgesehen, dass zu einem späteren
Zeitpunkt auch andere Stakeholder in die Produktentwicklung mit
einbezogen werden.
2.2.5 MET-Dienstleistungen LFN
Unter der Projektleitung des BAZL wurden im Jahr 2021 die
Grundlagen für die Umsetzung und Übernahme des Betriebes des
Low Flight Network LFN durch den Bund erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe
hat sich unter der Führung des SVS (Sicherheitsverbund
Schweiz) und des BAZL mit den künftigen Finanzierungsprinzipien
befasst. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Bund die Kosten
für das Streckennetz und diejenigen An- und Abflugpunkte übernimmt,
die im nationalen Interesse liegen. Bei regionalen Ansprüchen
oder Partikularinteressen (z.B. Anbindung von Regionalspitälern
/ Anbindung von Rega-Basen) würden die Kantone und / oder
die Nutzer die Finanzierung übernehmen.
Im Rahmen des Projektes wurden die bestehenden betriebsnotwendigen
Meteo-Infrastrukturen der REGA, die von Meteo-
Schweiz übernommen werden sollen (LFN-bezogene Sensoren
auf SwissMetNet-Stationen, Wetterkameras, REGA-eigene Wetterstationen),
sowie die zusätzlich für den Betrieb des künftigen
LFN erforderliche Infrastruktur diskutiert. Auch die Frage, wer in
Zukunft den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Bereitstellung
der heutigen Vereisungsprognose der REGA sicherstellen soll,
war Thema. Ein entsprechender Entscheid soll 2022 gefällt werden,
so dass anschliessend die Umsetzung geplant werden kann.
2.2.6 Aufhebung TREND-Vorhersagen an den Regionalflugplätzen
LSZA, LSZG, LSZR und LSZB
Der aktuelle Prozess zur Erstellung von TREND-Meldungen auf den
vier Regionalflugplätzen Bern-Belp (LSZB), Grenchen (LSZG), Lugano-Agno
(LSZA) und St. Gallen-Altenrhein (LSZR) entspricht nicht
mehr den regulatorischen Anforderungen, da die aktuell geltenden
Ausbildungs- und Kompetenzvorgaben nicht erfüllt sind. Eine Analyse
der Datenqualität hat zudem gezeigt, dass die TREND-Meldungen
an den Regionalflugplätzen teilweise Mängel aufweisen.
In der Folge wurden im Laufe des Jahres 2021 verschiedene Varianten
evaluiert und deren technische und operationelle Machbarkeit
abgeklärt. In Übereinkunft mit dem BAZL wurde daraufhin entschieden,
die TREND-Meldungen an den Regionalflugplätzen Lugano,
Bern, Grenchen und St. Gallen-Altenrhein aufzuheben. Dies,
Flugwetter Jahresbericht 2021 8
Perfektes Flugwetter
Flugwetter Jahresbericht 2021 9
weil eine regelkonforme TREND-Erstellung mit erheblichem Mehraufwand
verbunden wäre und die Flugwetterrechnung substanziell
belasten würde. Gleichzeitig konnte nachgewiesen werden, dass
eine Mehrheit der europäischen Regionalflugplätze keine TREND-
Meldungen publizieren und die Nutzer demnach gewohnt sind,
ohne TREND zu operieren. Die entsprechende gemeinsame Kommunikation
seitens des BAZL und MeteoSchweiz an die betroffenen
Regionalflugplätze wird Angang 2022 erfolgen. Die Aufhebung
der TREND-Meldungen ist im Sommer 2022 geplant.
2.2.7 Integration Flugwetterproduktion im neuen
Tower Flughafen Zürich
Das Projekt neuer Tower der Flughafen Zürich AG eröffnet die
Möglichkeit, dem Bedarf von skyguide nach einer direkten Beratung
der Supervisor und anderer wichtiger Stakeholder auf
dem Flughafen Zürich vor Ort Rechnung zu tragen.
In Zusammenarbeit mit skyguide hatte MeteoSchweiz im Pilotprojekt
«Dedicated Forecaster» geplant, die verschiedenen Möglichkeiten
der Integration von MeteoSchweiz in die Abläufe des
TWR LSZH zu validieren. Die Umsetzung dieses Testbetriebes zur
Erkenntnisgewinnung konnte weder im Jahr 2020 noch 2021
aus Gründen der Pandemie stattfinden. Die Planung sieht nun
einen Trial im Sommer 2022 vor.
In der mittel- bis langfristigen Perspektive wurden seitens Meteo-
Schweiz verschiedene Betriebsvarianten 2025 + erarbeitet. Dabei
wurden einerseits die intern vorhandenen Informationen (z. B.
aus der Strategieumsetzung) als auch Informationen aus dem
Projekt New TWR herangezogen. Der Flughafen Zürich hat das
New-TWR-Projekt aus Gründen der Pandemie und deren Auswirkung
auf das Businessvolumen nach hinten verschoben.
2.2.8 EC-R 2017/373 – Implementierung
Die Regulation (EU) 2017 / 373 wurde per Anwendungsdatum
2. Januar 2020 erfolgreich umgesetzt. Im Verlauf des Jahres hat
sich gezeigt, dass vereinzelte Nachbesserungen zur Sicherstellung
der Compliance erforderlich waren. Ergänzend dazu wurde die
Regulation (EU) 2020 / 469 mit Anpassungen und Korrekturen bei
der Erbringung von Flugwetterdiensten publiziert. Wie bereits bei
der Umsetzung der Regulation (EU) 2017 / 373 wurde auch hierzu
eine enge Zusammenarbeit mit der Regulationsbehörde für die
Auslegung sowie den daraus abzuleitenden Umsetzungsbedarf
eingegangen. Die Auslegung konnte im Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen
werden und wurde 2021 weitergeführt.
2.2.9 Schlüsselkundenmanagement und nationale
Stakeholder-Kooperation
Die Zusammenarbeit mit den Key Accounts im Bereich Flugwetter
wurde auch im Jahr 2021 weiter intensiviert. Die Nachfrage nach
spezifischen meteorologischen Dienstleistungen seitens unserer
Flugwetterkunden steigt. Einerseits registriert MeteoSchweiz ein
hochdynamisches operationelles Umfeld mit rascher Entwicklung
der Technologie, der IT-Anwendungen und der Infrastruktur, welche
Anpassungen und Optimierung bei der Bereitstellung von
meteorologischen Dienstleistungen erfordert. Andererseits muss
beachtet werden, dass verschiedene Tools und Produkte im Produktionsprozess
von meteorologischen Vorhersagen am Ende
ihres Lebenszyklus angelangt sind und eines umfassenden Life-
Cycle-Updates bedürfen. Parallel dazu ergeben sich aufgrund veränderter
regulatorischer Rahmenbedingungen neue Aufgaben im
Bereich Flugwetter, welche erforderlich sind, um die Compliance
mittelfristig sicherzustellen.
Auch 2021 richtete MeteoSchweiz den Fokus u.a. auf die nationalen
Entwicklungen im Aviatikbereich und baute die Zusammenarbeit
mit den Schlüsselkunden weiter aus:
• MeteoSchweiz ist in den Schlüsselkunden-Projekten ATM
Virtual Centre, ZRH3, LORD und New TWR LSZH involviert
oder unterstützt diese.
• Das Collaborative Decision Making (CDM) wird weiter ausgebaut:
– Unterstützung des AOP-Projektes der Flughafen Zürich AG.
– Pilot «Dedicated Forecaster» in Zusammenarbeit mit
skyguide wurde aufgrund der Pandemie verschoben und
wird für Sommer 2022 geplant.
• Die Produktions- und Datenaustauschprozesse werden
harmonisiert, vereinfacht und stärker automatisiert:
– Die Entwicklung der automatisierten Sektorenvorher -
sage wurde 2021 weiterverfolgt. Die Pilotphase ist für
Sommer 2022 geplant.
• MeteoSchweiz strebt die Lösung einer einheitlichen Datengrundlage
für alle nationalen Aviatik-Stakeholder an:
– Die Bereitstellung des SMART Viewer für Schlüsselkunden
wurde 2021 diskutiert, Einführung bei Bedarf
im Laufe des Jahres 2022.
• MeteoSchweiz treibt die synchronisierte Umsetzung der
SWIM-Vorgaben auf nationaler Ebene voran, unterstützte
die Experten-Arbeitsgruppen und hat sich mit internationalen
MET Service Providern ausgetauscht. Weitere Meetings
sind für 2022 geplant.
• skyguide Vision 2020–2035 for a Weather Data Exchange
Service
ATM durchläuft derzeit eine digitale Transformation all ihrer
Informationsbereiche einschliesslich des Flugwetters. Seit
Jahrzehnten werden Wetterinformationen über nachrichtenbasierte
Systeme wie AFTN, AMHS oder proprietäre Gateways
wie den 1995 eingeführten M-Server von skyguide
verbreitet. Diese Technologie ist veraltet und erfüllt die mittel-
bis langfristigen Anforderungen nicht mehr. Dies eröffnet
die Möglichkeit, die Art und Weise, wie Wetterinformationen
im Unternehmen behandelt werden, ganzheitlich
neu zu bewerten. skyguide hat zu diesem Themenbereich
eine Vision entworfen, die Vorschläge enthält, wie sich die
Generierung und der Austausch von Daten und Informationen
in Zukunft entwickeln soll. skyguide und MeteoSchweiz
haben eine Struktur definiert, wie gemeinsam auf dieses
Ziel hingearbeitet werden soll. Ab 2022 sollen die nächsten
Flugwetter Jahresbericht 2021 10
Schritte zur Umsetzung der gemeinsam definierten Proof of
Concepts festgelegt werden. Das Thema SWIM (System
Wide Information Management) nimmt eine zentrale Rolle
in der Vision ein und wird prioritär behandelt.
2.2.10 Projekt Weiterentwicklung Safety Management
Flugwetter
Das Projekt Weiterentwicklung Safety Management Flugwetter
Teil II (CSS II) konnte im Jahr 2021 erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Projekt verfolgte folgende Ziele:
i. Ergebnisse aus dem Projekt CSS an die Mitarbeitenden vermitteln.
ii. Werkzeuge und Methoden aus CSS nutzerorientiert weiterentwickeln
und operativ setzen.
iii. Vorgaben der EU-R 2017 / 373 zu Safety und Compliance
Manage ment umsetzen.
Die im Projekt entwickelten Change-Management-Prozeduren
gemäss EU-R 2017 / 373 wurden nach einer temporären Freigabe
im September 2020 und nachfolgender Weiterentwicklung Anfang
Februar 2021 vom BAZL genehmigt und operativ gesetzt.
Offene Punkte im Bereich Abgrenzung des Funktionalen Systems
MET u.a. werden ausserhalb des Projektes weiterbearbeitet.
2.2.11 AutoMETAR / Auto Reporting
Anfang April 2021 konnte am Flughafen Zürich-Kloten die automatische
Erstellung von METAR / MET REPORT / SPECIAL während
den Nichtbetriebszeiten des Flughafens in Betrieb genommen
werden. Während dieser Zeit sind keine Aeronautical
Meteorological Observer AMO mehr anwesend. Die Aeronautical
Meteorological Forecaster AMF im Operation Center stehen
aber rund um die Uhr zur Verfügung.
Im Juli 2021 wurde die Initialisierungsphase des Projekts AMA-
ROC (AutoMETAR / AutoReporting around the clock) freigegeben.
Im Rahmen von AMAROC wird die mit SMART zur Verfügung
stehende Messdateninfrastruktur durch zusätzlich zu integrierende
Messsysteme und Methoden substanziell erweitert. AMAROC
erfordert auch eine Reorganisation des Personals und der Aktivitäten.
Diese müssen vermehrt auf den Betrieb und die Entwicklung
intelligenter Systeme ausgerichtet sein. Eine transparente
Kommunikation und die kontinuierliche Unterstützung von Mitarbeitenden
und Stakeholdern in diesem Veränderungsprozess
sind somit wichtige Aspekte des Programms.
In der Folge wurden organisatorische und technische Lösungsvarianten
mit Schwerpunkt auf die 24/7-Automatisierung der
Flugwetterbeobachtungen (Phase I von AMAROC) ausgearbeitet
und bewertet. Ebenfalls konnte dem BAZL ein entsprechender
Business Case präsentiert werden. Die Konzeptphase für
das AMAROC-Projekt AutoMETAR 24/7 LSGG wurde im September
2021 freigegeben. Die wissenschaftliche Entwicklung
der drei Algorithmen zur Bestimmung von Hagel, Wolken und
Konvektion konnte bereits weitgehend abgeschlossen und
deren Deployment angestossen werden.
2.2.12 SMART
Ein technischer Meilenstein der SMART-Entwicklung war die
Erstellung einer gemeinsamen Codebasis für die zivile und militärische
Luftfahrt. Damit wird eine effiziente Weiterentwicklung
beider Bereiche sichergestellt und Synergien voll genutzt.
Für das Projekt AMAROC wurde ein dedizierter SMART Server
installiert, um von anderen Vorhaben unabhängige Simulationen
durchführen zu können.
Die Kommunikation des Ceilometers in Lugano wurde von Kupferleitung
auf Mobileverbindung umgestellt. Swisscom hat den Betrieb
dieser Kupferleitungen eingestellt. Auf der Lägern wurde
ein neuer Temperatur- und Feuchtesensor (HMP155) installiert.
Im Berichtsjahr wurde ein erster Standard Change, der Redis-Upgrade,
eingeführt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung
und Beschleunigung des Change Processes. Ein weiterer
Fokus war die kontinuierliche Verbesserung der SMART-Software
anhand von diversen Kundenwünschen und Qualitäts-Reports.
2.2.13 MET CEUS
Das Projekt MET CEUS (Meteorological Collaborative European
Hazard Service) ist eine internationale Zusammenar beit
der Flugwetterorganisationen des DWD (Deutscher Wetterdienst),
Austro Control, Croatia Control, ARSO METEO (Slo wenien)
und der MeteoSchweiz. Um die Machbarkeit aufzuzeigen,
wurden Use Cases ausgewählt. Mit der Sektorenvorhersage
(siehe New Sector Forecast weiter oben) hat
Meteo Schweiz eine ideale Aufgabe ausgewählt, um die Ziele
von MET CEUS umzusetzen. Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten
haben begonnen und sollen im zweiten Quartal 2022
als Pilotphase starten.
Wichtige Themen, zu denen die Projektplanung verfeinert
wurde, sind Verifikation und Vertrieb der Produkte. Organisation
und Planung von Workshops, welche 2022 durchgeführt
werden sollen, wurden verabschiedet.
2.2.14 Crossborder Trial für Network Manager von
EUROCONTROL
Im Rahmen von EUMETNET wurde der sogenannte Crossborder
Trial für die Funktion Network Manager (NM) von EURO CON-
TROL auf neue Regionen in Europa ausgedehnt. In der Sommersaison
2021 wurde Eurocontrol Network Manager mit dem kollaborativ
erstellten risikobasierten Convection Advisory für
Zentral- und Südwesteuropa versorgt. MeteoSchweiz hat dabei
für die FIR Switzerland die entsprechenden Risikopoly gone für
den aktuellen Tag und den Folgetag jeweils in Absprache mit
den Nachbarstaaten D, F, I und AT erstellt. Der Network Manager
hat sich nach Abschluss der Produktion im Sommer explizit
bei den teilnehmenden MET ANSP bedankt. Die Nützlichkeit
des Produkts für die Erhöhung der Netzwerkstabilität wird
immer wieder betont.
MeteoSchweiz hat in den entsprechenden Gremien von EU-
METNET darauf hingearbeitet, dass eine Klärung der Finanzierungsfrage
für dieses Produkt herbeigeführt wird.
Flugwetter Jahresbericht 2021 11
2.2.15 Zusätzliche TAF für Regionalflughäfen am
frühen Morgen
Die Flugwetterzentralen in Zürich und Genf haben zur Erlangung
der Compliance im Jahr 2021 Vorbereitungen getroffen, um für
verschiedene Regionalflughäfen in den frühen Morgenstunden
TAF zu produzieren. Je nach Jahreszeit und Wochentag sind dabei
unterschiedliche Regionalflughäfen betroffen (LSGC, LSZC, LSZS,
LSZG, LSZR). Diese TAF müssen mindestens eine Stunde vor Eröffnung
des jeweiligen Flughafens zur Verfügung stehen. Die operative
Umsetzung ist für 2022 geplant.
2.2.16 Erweiterung des Kompetenzmanagements der
AMF und AMO
Die Flugwetterzentralen in Zürich und Genf haben das Kompetenzmanagement
für die Aeronautical Meteorological Forecaster (AMF)
und Aeronautical Meteorological Observer (AMO) erweitert. Dabei
wurden die sogenannten Re-Assessments eingeführt. Für jede betroffene
Person wird in regelmässigen Abständen direkt «on-thejob»
überprüft, ob sie den Anforderungen immer noch genügt. Ungefähr
ein Viertel des Personals konnte im Jahr 2021 bereits
re-assessiert werden.
2.2.17 Massnahmen zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit (COVID-19)
Im zweiten Jahr der COVID-Pandemie mussten im Jahr 2021 in
den Wetterzentralen zusätzliche Massnahmen zum Gesundheitsschutz
der Mitarbeitenden und dem Erhalt der Betriebssicherheit
getroffen werden. Diese Massnahmen wurden aktiv den jeweiligen
Gegebenheiten des Infektionsgeschehens angepasst und weiterentwickelt.
2.2.18 Internationales ICAO
Die ursprünglich auf November 2020 geplante Umsetzung von
Amdt 77-B mit der Einführung des neuen Global Reporting Format
for Runway Surfaces (GRF) und die gleichzeitige Abschaffung
des «state of the runway» als Teil des METAR wurde seitens
ICAO um 1 Jahr auf den November 2021 verschoben. EU-seitig
wurde diese Anpassung allerdings bereits im August 2021 vollzogen
(vgl. weiter unten). Unter dem Jahr fanden mit aktiver
Beteiligung der MeteoSchweiz mehrere virtuelle Meetings der
Ad-hoc-Gruppe statt, die mit der Überarbeitung und Aktualisierung
des ICAO EUR Doc 018 – EUR SIGMET and AIRMET Guide
beauftragt ist. Das überarbeitete Dokument wurde eingereicht
und anlässlich der virtuell abgehaltenen METG/31 im September
verabschiedet.
WMO
Nach der Governance-Reform im Jahr 2020 hat das Standing
Committee on Services for Aviation (SC-AVI) im Jahr 2021 seine
reguläre Arbeit gemäss «work plan» aufgenommen. Es fanden
pro Quartal jeweils ein virtuelles Meeting sowie diverse themenzentrierte
Ad-hoc-Besprechungen statt. Aufgrund personeller
Ände rungen in der Zusammensetzung des SC-AVI wurden die
Themenbereiche Strategie und Governance zusammengeführt.
Das MeteoSchweiz-Mitglied des SC-AVI ist daher neu mit der Aufgabe
des Strategie- und Governance-Koordinators betraut. In diesem
Themenbereich wurde die Überarbeitung mehrerer relevanter
Dokumente (technische Regulation sowie Umsetzungsleitlinien)
angefangen sowie eine Neuauflage des langfristigen Flugwetter-
Aktionsplans initiiert.
EU
Die mit Unterstützung der MeteoSchweiz vorbereitete Anpassung
des EU-Rechts auf den aktuellen Stand des ICAO Annex 3 wurde
Anfang 2021 von der EASA als Opinion publiziert. Da diese Opinion
zum Teil inhaltlich signifikant von dem von Experten eingereichten
Entwurf abwich, wurden von verschiedenen Flugwetter-
Dienstleistern koordinierte Antworten zu den verschiedenen
Teilen (Implementing rules auf Stufe Regulation sowie Applicable
Means of Compliance und Guidance Material auf Stufe ED Decision)
verfasst und eingereicht, wobei die MeteoSchweiz hier einen
wesentlichen und teils federführenden Beitrag leistete. Intensive,
aber konstruktive Diskussionen mit der EASA haben zur Publikation
der Regulation (EU) 2021/1338 im August geführt. In dieser
Regulation wurde unter anderem die bereits oben (siehe ICAO)
erwähnte Abschaffung des «state of the runway» per 12. August
2021 vorgegeben. Die Einführung des neuen Global Reporting
Format for Runway Surfaces (GRF) und die gleichzeitige Abschaffung
des «state of the runway» als Teil des METAR wurden
schweizweit vom BAZL koordiniert umgesetzt und von Meteo-
Schweiz unterstützt.
Das Verfahren zur Aktualisierung der Rechtsgrundlagen für den
einheitlichen europäischen Luftraum (SES2+) erzielte 2021 keine
nennenswerten Fortschritte. Zum einen gab es auf Grund der Pandemie
andere Prioritäten, zum anderen liegen die Positionen zwischen
EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat zu weit auseinander,
als dass innert nützlicher Frist ein Kompromiss erzielt
werden kann.
MET Alliance
Die verschiedenen Experten-Teams der MET Alliance waren trotz
COVID-Situation auch im Jahr 2021 aktiv. Die Verifikation von TAF
und TREND soll bis 2023 verbessert werden. Zudem soll eine webbasierte
Lösung erstellt werden. Die im Jahr 2020 angefangene
Zusammenarbeit zwischen Regulationsexperten der MET Alliance
mit Vertretern verschiedener NSAs (Aufsichtsbehörden) des FABEC
wurde intensiv weitergeführt und hat zu einem weitgehenden
Einverständnis über eine gemeinsame Auslegung des «Functional
Systems MET» geführt. Diese Einigung basiert im Wesentlichen
auf einem gemeinsam von MeteoSchweiz mit dem BAZL erarbeiteten
Interpretationsansatz. Eine Beschreibung der bei der Umsetzung
grundlegend zu berücksichtigenden Prinzipien sowie des
Spielraums auf nationaler Ebene wurde begonnen, konnte aber
bis Ende Jahr aus Ressourcengründen nicht finalisiert werden. Die
Gruppe AUTO OBS hat sich im Jahr 2021 zu drei virtuellen Meetings
zusammengefunden und sich zu Aktivitäten, Fortschritten
und Herausforderungen bei der Automatisierung von Flugwetterbeobachtungen
ausgetauscht. Die Kooperation für Aus- und Weiterbildung
soll in Zukunft ebenfalls verstärkt werden. Seit Ende
2021 verantwortet MeteoSchweiz zudem das Präsidium des MET
Alliance Steering Committee.
Flugwetter Jahresbericht 2021 12
Arbeitsort im Meteorological
Watch Office (MWO), Zürich-Flughafen
Flugwetter Jahresbericht 2021 13
3.0 Leistungs- und
Qualitätskennzahlen
3.1
Strategie und strategische
Stossrichtungen 2022–2026
Für die Jahre 2022–2026 hat MeteoSchweiz im Jahr 2021 eine
neue Strategie verabschiedet. Die Kernelemente der Strategie
sind nachfolgend abgebildet:
Operativen Betrieb robust halten
und Resilienz stärken
ÜBERGEORDNETE STOSSRICHTUNGEN
produktiv nutzen
Digitalisierung und moderne Technologien
Cloudbasierte
Rechenleistung
Data as a Service
Agile Organisation
Zusammenhalt und
Zusammenarbeit stärken
GAME CHANGER
Strategie
2022–2026
Klimawandel
und Extreme
Hochwertige Leistungen produzieren
Auswirkungsorientierte
Wartungen
Flugwetterleistungen
in der Schweiz und
im europäischen
Rahmen
und aktiv kommunizieren
Nationale und internationale Partnerschaften
und Kooperationen sichern und gezielt ausbauen
Abbildung 1: Kernelemente der MeteoSchweiz-Strategie 2022–2026
Für das Flugwetter relevant sind einerseits alle der fünf übergeordneten
Stossrichtungen der Strategie 2022–2026 der MeteoSchweiz:
1. Operativen Betrieb robust halten und Resilienz stärken
2. Digitalisierung und moderne Technologien produktiv nutzen
3. Hochwertige Leistungen produzieren und aktiv kommunizieren
4. Nationale und internationale Partnerschaften
und Kooperationen sichern und gezielt ausbauen
5. Zusammenhalt und Zusammenarbeit stärken
Die übergeordneten Stossrichtungen werden in sogenannten
Game Changern zusätzlich spezifiziert (siehe die oben aufgeführte
Grafik). Game Changer sind Themenbereiche, die für
MeteoSchweiz und ihre Anspruchsgruppen für die Dauer der
Strategieperiode von grosser Bedeutung sind. Sie betreffen
Meteo Schweiz als Gesamtorganisation und führen zu wichtigen
technologischen Weiterentwicklungen.
Ein Game Changer der Strategie 2022–2026 betrifft die Erbringung
von Flugwetterleistungen. Das allgemeine Zielbild 2026 für diesen
Game Changer ist wie folgt formuliert: «Wir bauen die Zusammenarbeit
mit skyguide und prioritären Kunden sowie dem BAZL weiter
aus. Wir arbeiten mit europäischen Flugwetterdiensten zusammen
und erbringen gemeinsam Flugwetterleistungen für Europa. Dabei
entwickeln wir bedarfsgerechte Dienstleistungen und sichern uns
die dafür erforderlichen Ressourcen.» Aus diesem Game Changer
ergeben sich mitunter folgende Handlungsfelder:
• Automatisierung der meteorologischen Beobachtungen auf
den Landesflughäfen und den Regionalflugplätzen
• Umsetzung des System Wide Information Managements
(SWIM) gemäss EU-Vorgaben in Kooperation mit Anspruchsgruppen
in der Schweiz und in Europa
• Modernisierung/Entwicklung von bedarfsgerechten Dienstleistungen
gemeinsam mit der skyguide und in Absprache
mit dem BAZL zur Optimierung der Leistungsfähigkeit des
Gesamtsystems «Luftfahrt Schweiz»
• Konsolidierung der Planungsgrundlagen für die vierte
Referenzperiode
• Mitarbeit im europäischen Kontext an der Erbringung von
Flugwetterleistungen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit
des europäischen Luftfahrtnetzes
Bei der Umsetzung des Game Changers ist die Zusammenarbeit
zwischen den verschiedenen Akteuren innerhalb des Luftfahrtsystems
zentral. Das «Flugwetter-Dreieck» bildet denn auch eine
wichtige Grundlage für die strategische Weiterentwicklung der
Flugwetteraktivitäten der MeteoSchweiz.
BAZL/MAA
National Supervisory Authority
Competent Authority
Kunden
MET Service Users
(insb. Skyguide, Airlines, Luftwaffe
LSZH/LSGG, Reg-Flp.)
Das
Flugwetter-Dreieck
MeteoSchweiz
MET Service Provider
Abbildung 2: Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, dargestellt als «Flugwetter-
Dreieck»
Flugwetter Jahresbericht 2021 14
3.2
Leistungsgruppen
3.2.1 LG 1: Daten zu Wetter und Klima
Die Leistungsgruppe 1 umfasst die Generierung und die unmittelbaren
Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und der
numerischen Wettervorhersage für die Öffentlichkeit, die Behörden,
den Sicherheitsverbund, die Luftfahrt sowie die Wissenschaft
und Wirtschaft. Damit wird ein Beitrag zur höheren wirtschaftlichen
Wertschöpfung geleistet.
Ziele und Messgrössen 2020
IST
2021
SOLL
2021
IST
Verfügbarkeit der Messsysteme: Die Messsysteme Radar und SwissMetNet (SMN) werden
laufend optimiert, um die Qualität der Prognosen und Warnungen zu erhöhen
• Verfügbarkeit Radarnetz (%, minimal) 99,9 96,0 99,9
• Verfügbarkeit SMN: Anteil Daten auf Data Warehouse (DWH) nach 9 Minuten (%, minimal) 99,3 96,0 99,3
• Zertifizierung bzw. Rezertifizierung von eigenen und Partnernetzstationen (minimale Anzahl pro Jahr) 34 35 35
Qualität der Messungen: Die Messungen werden nach internationalen Standards (Umfang,
Termin, Qualität) betrieben
• Einhaltung der WMO-Vorgaben (%, minimal) 100 95 100
Zuverlässigkeit und Qualität der Modellvorhersagen: Die Modellvorhersagen stehen den
Benutzenden zuverlässig und in hoher Qualität zur Verfügung
• Verfügbarkeit numerisches Vorhersagemodell (%, minimal) 100,0 98,4 99,9
• Trefferquote für den Tag 1 (Bewölkung, Niederschlag, Temperatur und Windgeschwindigkeit) (Index) 74,2 74,0 75,1
• Trefferquote für den Tag 3 (Bewölkung, Niederschlag, Temperatur und Windgeschwindigkeit) (Index) 72,0 71,4 72,1
Steigerung der Wirtschaftlichkeit: Durch regelmässige Überprüfungen und Automatisierungen
werden die Kosten gesenkt und die Effizienz erhöht
• Anzahl Mess- und Beobachtungssysteme, die automatisiert werden (Anzahl, minimal) 1 1 1
• Anteil Business Services, bei denen die darunterliegenden Anwendungen auf Wirtschaftlichkeit 45 50 50
überprüft worden sind (%)
Kundenzufriedenheit: Die Leistungsbezüger sind mit dem Inhalt und der Lieferqualität der Daten
zufrieden
• Push-Lieferung aller meteorologischen und klimatologischen Daten (Skala 1–6; Mindestwert) 5,4 5,0 5,6
Flugwetter Jahresbericht 2021 15
3.2.2 LG 2: Informationen und Expertenleistungen zu
Wetter und Klima
Die Leistungsgruppe 2 umfasst die Erstellung von Grundlagen
für wetter- und / oder klimabeeinflusste Entscheidungen und
befrie digt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit, der Behörden, des
Sicherheitsverbundes, der Luftfahrt, der Wissenschaft und Wirtschaft
nach Schutz vor Schäden bei Unwettern und Radioaktivität,
nach Dienstleistung für die Planung von wetterabhängigen
Tätigkeiten und nach der sicheren und wirtschaftlichen Durchführung
der Luftfahrt. Diese Leistungen generieren eine erhöhte
Sicherheit und ein erhöhtes Wohlergehen der Bevölkerung, da
materielle Schäden bei Unwettern begrenzt und die Anzahl wetterbedingter
Unfälle reduziert werden können.
Ziele und Messgrössen 2020
IST
2021
SOLL
2021
IST
Qualität Vorhersagen: Die Qualität der kurz- und mittelfristigen Vorhersagen wird auf hohem
Niveau stabilisiert
• Trefferquote Tag + 1 (Index) 85,6 83,5 84,1
• Trefferquote Tag + 3 (Index) 80,9 78,0 78,9
• Trefferquote Tag + 5 (Index) 74,0 72,0 69,8 1
Qualität Warnungen: Die Qualität der Warnungen wird auf hohem Niveau gehalten
• Anteil korrekter Warnungen (%, minimal) 90 85 84 2
• Anteil unnötiger Warnungen (%, maximal) 16 30 20
Flugwetterdienstleistungen: Die nationalen und internationalen Auflagen der Luftfahrt (WMO,
ICAO, EU und EASA) sind erfüllt und die Qualität wird auf hohem Niveau gehalten
• Aufrechterhaltung der SES-Zertifizierung (Single European Sky) (ja/nein) ja ja ja
• Prognosequalität für die Flughäfen Zürich und Genf (Index) 90,0 80,0 90,0
• Störungsfreie flugwetterrelevante Änderungen (%, minimal) 100 90 100
• Meldepflichtige Störungsereignisse (Anzahl, maximal) 4 10 4
• Kundenzufriedenheit (Skala 1–6) 5,3 5,0 5,2
1 Seit Mai 2021 basiert die Verifikation der Vorhersagen auf automatischen Prognosen ohne menschliches Eingreifen. Der Systemwechsel erwies sich anfänglich jedoch als
herausfordernd, entsprechende Verbesserungen wurden noch im Q3 / 2021 vorgenommen.
2 Der Anteil korrekter Warnungen liegt leicht unter dem Zielwert, dies aufgrund von wenigen, aber komplexen und schwierig zu bewarnenden Ereignissen im Q2 / 2021.
Flugwetter Jahresbericht 2021 16
4.0
Safety und
Security Management
4.1
Compliance, Qualität, Safety und Security System
Das Compliance, Qualität, Safety und Security Management System
von MeteoSchweiz basiert auf verschiedenen Grundlagen
(ISO-Prozess- und Qualitätsmanagementsystem QMS, integriertem
Managementsystem MeteoSchweiz im Bereich Compliance,
Safety und Security sowie verschiedenen Prozessen im QMS). Im
Rahmen des Projektes Weiterentwicklung Safety Management
Flugwetter Teil II und nachfolgend im operativen Betrieb wurden
die Change-Management-Prozesse gemäss den Vorgaben der
neuen Regulation EU (CIR) 2017/373 neu aufgestellt und weiterentwickelt.
Sie sind im QMS/BPM-System von MeteoSchweiz abgebildet.
Business change
Enter change
IT change
Act. 1
Prepare business change
Business change process
Prepare IT change
IT change process
Act. 2
Safety Toolbox
«Scoping»
Act. 3a
Follow instructions to determine the impact
of the change on aviation weather.
1 st guess: Change Lead
Decision: Safety Manager
Aviation
weather
impact?
no
yes
Act. 3b
Follow instructions to determine the impact
of the change on aviation weather.
Decision: Safety Manager
Set change category
CN/SSA process
Change categories:
1. change to or affecting FS MET
2. change to provision of service
3. change to change mngt procedures
4. change to management system
5. change to QSS policy
6. change to owner, place, name
7. change to key personnel to 1–3
8. emergency change to 1
cat. 1 + 8 cat. 2, 3, 6 cat. 4, 5, 7
Act. 4
Submit CN and prepare SSA
FOCA approval
Submit documents
FOCA approval
Submit documents
FOCA acknowledgement
Act. 5
Veto right of Safety Manager for
changes relevant to aviation weather
Authorize and implement change
Business change or
IT change process
Abbildung 3: Übersicht zu den
Change-Management-Prozeduren
für das Flugwetter von
MeteoSchweiz
Act. 6
Finalize change
Business change or
IT change process
Change completed
Flugwetter Jahresbericht 2021 17
4.2
Prozeduren für Emergency und
Routine (Standard) Changes
Im Change Management wurden folgende zwei Prozeduren neu
mit dem BAZL vereinbart:
• Emergency Change
• Routine (Standard) Change
Die neuen Prozeduren sind sowohl in den Prozessdiagrammen wie
auch im Hauptdokument zum Change Management ergänzt.
Emergency Changes werden naturgemäss erst nach ihrer Durchführung
dem BAZL notifiziert. Bewilligte Routine (Standard) Changes
werden in der SOAP 1 sowie im IT Ticketing System festgehalten
und deren Ausführung halbjährlich dem BAZL rapportiert.
1 SOAP: Safety Oversight in ANS Provision, BAZL Direktive, ANS 2007-01
Prozesse: Business Change Management oder IT Change Management
Information zu
Business oder IT
Normal Change
Information zu
ausgeführtem
Emergency Change
Information zu
auszuführendem
Standard Change
Rückmeldung Change
nicht Flugwetter-relevant
Meldung über
Changeabschluss
Bewilligter
Standard
Standard Change
wird ausgeführt
werden
Change
Change ist nicht
Flugwetter-relevant
Rückmeldung
an Change
Bei Emergency Changes werden
Lead geben
Change
Emergency
CN und SSA nach der Change-
Umsetzung eingereicht
Emergency Change
Standard
Change
ist nicht
Flugwetterrelevant
FW-Change managen
Safety Manager
Change
ausgeführt
Business oder IT
Normal Change
eingeleitet
Neuer Standard
Change ist zu
beantragen
Flugwetter-
Relevanz
verifizieren &
entscheiden
Change ist
Flugwetterrelevant
Change in
CN/SSA-Liste aufnehmen
und Change
Lead informieren
SSA/Zusatz-
FW-Change
dokumentation
notifizieren
erstellen
+
+
Im Falle eines neuen Standard
Changes werden CN und SSA
gleichzeitig eingereicht
FW-Change
autorisieren
+
Change
freigegeben
Change abgelehnt
Umsetzung
FW-Change
überwachen
+
Change ist
umgesetzt
Change ist
abgelehnt
Überprüfung eines
Standard Changes
nach 4 Jahren
Abgelehnter
Change muss
überarbeitet werden
Abbildung 4: Übersicht zu den Flugwetter-Change-Management-Prozessen mit den neu ergänzten Elementen zu Emergency (rot) und Routine (Standard) Changes (türkis)
Flugwetter Jahresbericht 2021 18
4.3
Fehler- und Root-Cause-Analyse
Als Folge eines Befundes wurde die Fehleranalyse bei Vorfällen mit
einer auf der 5-Why-Methode basierenden Root-Cause-Analyse
ergänzt und im BPM / QMS-System von MeteoSchweiz verankert.
Das Modul kommt sowohl bei IT-Vorfällen (Incident- und Problemanalyse)
wie allgemein bei Ereignissen (Occurrence Reporting) zur
Anwendung.
4.4
Vorfälle
Im Zusammenhang mit den für das Flugwetter relevanten Produkten
gab es in dieser Berichtsperiode folgende meldepflichtige
(«mandatory») Vorfälle, die über die ECCAIRS-Plattform rapportiert
wurden:
Datum Headline Massnahmen
13.01.2021 Keine Wetterradarbelieferung an
Luftwaffe und skyguide
12.08.2021 Skyguide Genf ohne aktuelles
METAR (+1hour)
02.11.2021 Verbindungsfehler diverser
flugwetterrelevanter Systeme
4.5
IT-Security
abgeschlossen
abgeschlossen
abgeschlossen
Der Chief Security Officer der MeteoSchweiz rapportiert periodisch
IT-Security-Belange an den Direktor und an die Geschäftsleitung.
Diese Rapporte dienen dazu, bei Abweichungen von Vorgaben
oder bei Auffälligkeiten steuernd mit Massnahmen einzugreifen.
IT-Sicherheitsvorfälle werden zusätzlich gemäss dem neu überarbeiteten
Prozess «Sicherheitsvorfall bearbeiten» ereignisbasiert
internen und externen Stellen rapportiert. Die Entscheidungsmatrix
für das Aufgebot und die Meldung bei Ereignissen ist im Prozess
«Sicherheitsvorfall bearbeiten» integriert. Diese Matrix wurde aktualisiert
und an die neue IT-Governance im Bund angepasst.
Gewitter ziehen auf am Flughafen Zürich
Flugwetter Jahresbericht 2021 19
5.0 Finanzergebnis
Übersicht über die Verrechnung der Flugwetterkosten
Übersicht in CHF Rechnung
2020
exkl. MWSt./Pauschalst.
Budget
2021
exkl. MWSt./Pauschalst.
Rechnung
2021
exkl. MWSt./Pauschalst.
Rechnung
2021
inkl. MWSt./Pauschalst.
Budget
2022
exkl. MWSt./Pauschalst.
Akonto-Rechnung an skyguide für
die zivile Flugsicherung 10 452 880 9 983 500 10 153 015 10 377 122 9 983 500 ¹ , ²
Rückverrechnung Beobachtungen
Regionalflughäfen an skyguide 106 321 106 500 104 025 106 321 106 500
Rückverrechnung Unterhalt an skyguide 530 291 760 000 592 960 606 049 760 000
Total Rechnung an skyguide für
die zivile Flugsicherung 11 089 492 10 850 000 10 850 000 11 089 492 10 850 000
Blitzdatenkette (Betrieb) 108 000 3
PoCs (Projekt) 360 000 4
Total Rechnungen an skyguide 11 089 492 10 850 000 10 850 000 11 089 492 11 318 000
Direktes Inkasso an Flugwetterkunden (PC-MET) 93 963 115 000 45 018 46 012 115 000
Total Erlös Flugwetter Zivilluftfahrt
(ohne Blitzdatenkette und PoC) 11 183 455 10 965 000 10 985 018 11 135 504 10 965 000
Total Erlös Flugwetter Zivilluftfahrt
(mit Blitzdatenkette und PoC) 11 183 455 10 965 000 10 985 018 11 135 504 11 433 000
1 Reduktion der Datenkosten (CHF 800 000)
2 Rückerstattungen für die Jahre 2015–2018 in den Jahren 2020–2022
(jährlich je CHF 2,85 Mio.)
3 Blitzdatenkette (Betrieb): jährlich CHF 108 000
4 PoCs (Projekt): 2022–2024 jährlich je CHF 360 000
Als Folge einer Überprüfung der Flugwetterrechnung hat das
BAZL das Kostendach reduziert und auf CHF 14,5 Mio. festgelegt.
Dieses Kostendach gilt ab 2019 und für die gesamte dritte SES-
Referenzperiode (2020–2024). Zudem wurde auf der Stufe Departemente
zwischen dem UVEK und dem EDI vereinbart, dass die in
den Jahren 2015 bis 2018 vom BAZL als zu hoch erachteten Gebühren
in den Jahren 2020 bis 2022 durch entsprechend reduzierte
Gebühren ausgeglichen werden (CHF 2,85 Mio. p.a.). Die an
skyguide fakturierten Dienstleistungen werden dadurch in diesen
drei Jahren entsprechend tiefer ausfallen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung der MeteoSchweiz wurde in
den Jahren 2019 und 2020 in Zusammenarbeit mit der KPMG
vollständig neu konzipiert. Das BAZL hat das neue KLR-Konzept
zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 einer Prüfung unterzogen
und die Feststellungen in einem Prüfbericht festgehalten.
Grundsätzlich werden darin die gemachten Fortschritte gewürdigt
und die neu konzipierten Umlagemechaniken vom BAZL begrüsst,
gleichzeitig wird auch Verbesserungsbedarf identifiziert. Meteo-
Schweiz hat die neue KLR im Verlauf des Jahres 2021 im SAP hinterlegt.
Im Hinblick auf die vierte SES-Referenzperiode wird das
BAZL ein erneutes Audit der KLR/der Flugwetterrechnung der
Meteo Schweiz durchführen.
Die neue Kosten- und Leistungsrechnung wird in den kommenden
Jahren den effektiven (IST-)Kostenanfall im Zusammenhang mit
der Erstellung der Dienstleistungen für die zivile und militärische
Aviatik aufzeigen.
Hauptkostenarten
Aufstellung Kosten ziviler Flugwetterdienst (ohne Militäraviatik)
Anflug IFR 3 556 606
Anflug VFR 131 064
Anflug 3 687 670
Überflug IFR 4 561 765
Überflug VFR 2 886 070
Überflug 7 447 835
Personalkosten 70,61 %
Betriebskosten 27,09 %
Abschreibungen 2,19 %
kalk. Zinsen 0,11 %
Total Kosten ziviler Flugwetterdienst (ohne Militäraviatik) 11 135 505
IFR Verteilschlüssel 72,9 %
VFR Verteilschlüssel 27,1 %
Flugwetter Jahresbericht 2021 20
«Virtuelle» User Consultation 2021
Flugwetter Jahresbericht 2021 21
6.0 User Consultation
2021
«Preparing for the Future». Es ist unbestritten, dass sich das
Weltklima verändert; dies wird in Zukunft neue Herausforderungen
für die gesamte Luftfahrtindustrie mit sich bringen. Wie
gelingt es, die Vorhersagen für das Wettergeschehen weiter zu
verbessern? Auch in schwierigen Zeiten hat MeteoSchweiz eine
Plattform geschaffen, um den persönlichen Austausch rund ums
Flugwetter zu pflegen. Rund 80 Teilnehmer von Flugsicherungsdiensten,
Airlines, Flughäfen, Zulieferern oder von Aufsichtsbehörden
konnten am virtuellen Anlass einen Einblick über aktuelle
und geplante Aktivitäten gewinnen.
Mehr Details und die Präsentationen finden sich auf der Website
der MeteoSchweiz.
Die Themen und Vorträge sind bei den Zuhörern sehr gut angekommen.
Der Erfahrungs- und Meinungsaustausch konnte dieses
Jahr nur mittels Online-«live»-Fragerunden sichergestellt
werden. Diese Austauschmöglichkeit wurde geschätzt, konnte
die wertvollen persönlichen Begegnungen der letzten Jahre aber
leider nicht ersetzen.
Die Auswertung der Rückmeldungen ergab eine Gesamtnote
von 5,22 (Skala 1–6). Die Bewertungen im Detail:
6.1
Programm
Thema an der User Consultation 2021 war «Preparing for the Future».
09.00 Uhr
Beginn der Veranstaltung – Begrüssung
09.25 Uhr
Präsentationen
10.25 Uhr
Pause
10.35 Uhr
Virtuelle «Breakout Session»
11.10 Uhr
Präsentationen
11.50 Uhr
MeteoSchweiz News
12.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Beurteilung
Mittelwert
Vorjahr
Wie gut hat Ihnen die Veranstaltung
gefallen?
Themenauswahl 5,10 4,75
Format 4,80 4,70
Lokalität
n/a Video-
Streaming
Austauschmöglichkeit 4,00 3,75
Mittelwert total 4,63 4,40
Die Dienstleistungen des Flugwetters stehen
zur Verfügung
mit vollständigem Inhalt 5,21 5,30
pünktlich 5,50 5,70
mit einer hohen Genauigkeit 4,92 4,80
auf den erwünschten Vertriebskanälen 4,71 5,05
Mittelwert total 5,09 5,21
Die Dienstleistungen des Flugwetters stehen
zur Verfügung
Briefing/Wetterberatung 5,38 5,30
Kundenbetreuung 5,35 5,20
Mittelwert total 5,36 5,25
Gesamtnote Dienstleistungen 5,22 5,23
Flugwetter Jahresbericht 2021 22
ANHANG A
Organisation
Direktor
P. Binder
Human Resources
S. Szabo
Finanzen und Logistik
L. Schumacher
Informations- und
Kommunikationstechnologie
M. Schäfer
Messungen und Daten
B. Calpini
Analyse und Prognose
Ch. Appenzeller
Planung und
Kundenbeziehungen
M. Keller
IT Service Management
R. Schneider
Regionalzentrale Payerne
B. Calpini
Regionalzentrale West
I. Bey
Sicherheit und Qualität
S. Sandmeier
Messtechnik
Y.-A. Roulet
IT Service Delivery
R. Oberle
Atmosphärendaten
A. Haefele
Regionalzentrale Süd
M. Gaia
Distribution und
Produktmanagement
M. Aebischer
IT Application Engineering
N. Hartmann
Bodendaten
Th. Konzelmann
Prognose- und
Flugwetterzentrale
Ch. Schmutz
Verkauf und Support
Ch. Lukasczyk
IT Services und Operations
M. Camenzind
Radar, Satelliten und
Nowcasting
U. Germann
Klima
M. Croci-Maspoli
Internationale
Zusammenarbeit
F. Fontana
IT Microsoft Services
und Security
L. Zoppi
Datenintegration
E. Grüter
Numerische Vorhersage
O. Fuhrer
Führungsinstrumente und
Rechtsdienst
M. Von der Crone
IT Data Management
L. Koppa
Wissenschaftliche Beratung
J. Klausen
Prognoseentwicklung
M. Liniger
Kommunikation
B. Galliker
Mitglied der Geschäftsleitung
Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung
Flugwetter Jahresbericht 2021 23
ANHANG B
Qualität, Safety und Security Policy
Flugwetter Jahresbericht 2021 24
ANHANG C
Personalpolitik
Grundsatz
Unsere Mitarbeitenden sind massgebend für die Erbringung der
Dienstleistungen und den Erfolg unseres Amtes. Deshalb stehen
folgende Grundsätze der Personalpolitik im Zentrum unseres Handelns.
Sie geben den Rahmen für den gegenseitigen Umgang und
unsere Zusammenarbeit vor. Diese Grundsätze orientieren sich an
der Personalstrategie der Bundesverwaltung, den Führungsfragen
für die Bundesverwaltung, dem Verhaltenskodex der Bundesverwaltung
wie auch an der «Strategie MeteoSchweiz 2017–2021».
Die Geschäftsleitung legt mit diesen Grundsätzen die Eckwerte
der Personalpolitik fest. Die Führungskräfte auf allen Stufen sind
mit der Anwendung und Umsetzung beauftragt.
1 Personalgewinnung
Wir sind auf dem Arbeitsmarkt gut positioniert, bei den relevanten
Zielgruppen bekannt und pflegen den Kontakt mit unseren
primären Ausbildungsstätten. Wir bieten attraktive Arbeitsbedingungen
sowie ein motivierendes Arbeitsumfeld mit herausfordernden
Aufgaben und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.
Wir wählen die Mitarbeitenden anhand von klaren, auf die Aufgaben
abgestimmten Anforderungsprofilen bezüglich Fach-,
Metho den-, Sozial- und Selbstkompetenz aus. Damit stellen wir
sicher, dass MeteoSchweiz ihre Leistungen sicher, kontinuierlich,
effizient, zuverlässig und den Vorgaben entsprechend erbringen
kann.
2 Personalentwicklung und -beurteilung
Unsere Mitarbeitenden sind in Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten
für ihre berufliche Entwicklung verantwortlich. Wir
unterstützen sie dabei und fördern vorhandenes Potenzial durch
Möglichkeiten, sich in Projekten und an anspruchsvollen Aufgaben
zu bewähren. Wir fördern den Austausch mit Partnern im
In- und Ausland. In den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen
(PEG) werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten besprochen
und die erforderlichen Weiterbildungsmassnahmen
vereinbart. Durch kontinuierliche fachliche Weiterbildung stärken
wir die Expertenleistungen und sichern damit die hohe Qualität
der Dienstleistungen in allen Fachbereichen.
3 Honorierung
Wir sind im Lohnsystem der Bundesverwaltung eingebunden
und achten auf eine anforderungs- und leistungsgerechte sowie
diskriminierungsfreie Honorierung unserer Mitarbeitenden.
4 Wissensmanagement und Fehlerkultur
Wir legen Wert auf eine
offene, ehrliche und
von gegenseitigem Respekt
geprägte Kommunikation.
Wir schätzen die Erfahrung und das Wissen unserer Mitarbeitenden
und stellen mit geeigneten Massnahmen den Wissenstransfer
sicher. Dazu gehört eine sorgfältige Einarbeitung, die laufende
Weitergabe von Wissen und Erfahrungen und die sorgfältige
Übergabe bei Austritten. Wir stärken die Vernetzung und die
Zusammenarbeit durch die Möglichkeit von Stages und Job-
Rotationen.
Wir praktizieren eine offene Fehlerkultur. Aus Fehlern wollen wir
lernen.
Flugwetter Jahresbericht 2021 25
Wir beteiligen die Mitarbeitenden
ihren Fähigkeiten
entsprechend an der
Gestaltung der Zukunft.
Veränderungen stehen wir
offen gegenüber.
8 Mehrsprachigkeit
Wir fördern die Mehrsprachigkeit unserer Mitarbeitenden sowie
in der Organisation und stellen sicher, dass die unterschiedlichen
Aufträge erledigt werden können.
9 Chancengleichheit
Wir schätzen die Zusammenarbeit unter Mitarbeitenden unterschiedlichen
Alters, Geschlechts, Religion, Kultur, Hautfarbe, Sprache,
Behinderung etc. Diese Vielfalt bereichert unsere Sichtweise und
birgt Potenziale zum Nutzen der Mitarbeitenden und des Amtes.
10 Schutz der Persönlichkeit
Wir tolerieren weder abwertende Äusserungen noch die Verbreitung
von Gerüchten. Wir dulden keine sexuelle Belästigung,
Mobbing oder rassistische Äusserungen.
5 Positive Veränderungskultur
Wir beteiligen die Mitarbeitenden ihren Fähigkeiten entsprechend
an der Gestaltung der Zukunft. Veränderungen stehen wir offen
gegenüber. Wir packen Veränderungsprozesse rechtzeitig an, thematisieren
sie und beziehen die Mitarbeitenden stufengerecht mit
ein. Dabei sind uns eine offene Kommunikation, gemeinsames
Lernen, Verbindlichkeit und die soziale Verantwortung wichtig.
6 Gesundheit
Wir fördern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden
durch eine moderne Arbeitsplatzgestaltung und
achten auf die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben. Wir achten
darauf, dass Mitarbeitende mit gesundheitlichen Einschränkungen
im Arbeitsprozess bleiben können. Wir unterstützen die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und fördern das Wohlbefinden
unserer Mitarbeitenden.
11 Soziale Verantwortung
Wir unterstehen dem Bundespersonalrecht und wenden dieses
an. Wir nehmen unsere soziale Verantwortung wahr, indem wir
die Individualität unserer Mitarbeitenden achten und schützen.
Wir pflegen gute Beziehungen zu unseren Personalkommissionen
sowie zu den Sozialpartnern und informieren sie bei wichtigen
Entscheiden rechtzeitig.
12 Führung
Wir führen unsere Mitarbeitenden mit Respekt und Vertrauen
und drücken unsere Erwartungen ihnen gegenüber klar aus.
Unsere Führungskultur lässt Initiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit
zu. Wir setzen uns für den Austausch unter den
Führungskräften ein und fördern eine gemeinsame Unternehmenskultur.
7 Kommunikation
Wir legen Wert auf eine offene, ehrliche und von gegenseitigem
Respekt geprägte Kommunikation. Wir achten auf Konflikte und
gehen sie frühzeitig an. Wir zeigen aktiv Wertschätzung für gute
Leistungen und geben konstruktive Feedbacks.
13 Umsetzung
Wir definieren für die Umsetzung und Überprüfung unserer Personalpolitik
Kennzahlen. Diese werden als SOLL/IST-Vergleich erhoben.
Abweichungen werden durch die Bereiche analysiert
und, wo notwendig, mittels konkreter Massnahmen behoben.
Flugwetter Jahresbericht 2021 26
ANHANG D
Rechtliche Grundlage
Geschäfts- und Jahresplan
Gemäss Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr
gelten die von der EU erlassenen Verordnungen auch für die
Schweiz. Für Air Navigation Service Provider werden die Anforderungen
in der Durchführungsverordnung (EU) 2017 / 373 der
Kommission vom 1. März 2017 beschrieben. Die Regelung fordert
einen Geschäftsplan für einen Mindestzeitraum von fünf
Jahren und legt dessen Inhalt fest.
ATM/ANS.OR.D.025 Berichtspflichten
a. Die Anbieter von Flugsicherungsdiensten und Verkehrsflussregelungsanbieter
müssen in der Lage sein, der zuständigen
Behörde einen Jahresbericht ihrer Tätigkeiten vorzulegen.
b. Bei Anbietern von Flugsicherungsdiensten und Verkehrsflussregelungsanbietern
muss der Jahresbericht unbeschadet des
Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 550 / 2004 Aufschluss
über ihre finanziellen Ergebnisse und ihre betriebliche Leistung
sowie über alle sonstigen wesentlichen Tätigkeiten und
Entwicklungen, vor allem im Bereich der Sicherheit, geben.
c. Nach Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 677 / 2011 hat der
Netzmanager der Kommission und der Agentur einen Jahresbericht
über seine Tätigkeiten vorzulegen. Gegenstand
des Berichts sind seine betriebliche Leistung sowie wesentliche
Tätigkeiten und Entwicklungen insbesondere im Bereich
der Sicherheit.
d. Die unter den Buchstaben a und c genannten Jahresberichte
müssen zumindest Folgendes umfassen:
1. eine Beurteilung des Leistungsniveaus der erbrachten
Dienste;
2. bei Anbietern von Flugsicherungsdiensten und Verkehrsflussregelungsanbietern
einen Vergleich ihrer Leistung
mit den im Geschäftsplan nach Punkt ATM / ANS.
OR.D.005(a) festgelegten Leistungszielen unter Abgleich
der tatsächlichen Leistung mit dem Jahresplan
durch Verwendung der im Jahresplan festgelegten Leistungsindikatoren;
3. im Fall des Netzmanagers einen Vergleich der Leistung
mit den im Netzstrategieplan nach Artikel 2 Absatz 24
der Verordnung (EU) Nr. 677 / 2011 festgelegten Leistungszielen
unter Vergleich der tatsächlichen Leistung
mit dem Netzbetriebsplan nach Artikel 2 Absatz 23 jener
Verordnung durch Verwendung der Leistungsindikatoren
des Netzbetriebsplans;
4. eine Erläuterung der Abweichungen von den Zielen und
die Angabe von Massnahmen zur Schliessung etwaiger
Lücken zwischen den Plänen und der tatsächlichen Leistung
während des in Artikel 11 der Verordnung (EG)
Nr. 549 / 2004 genannten Bezugszeitraums;
5. Entwicklungen bei Betrieb und Infrastruktur;
6. die Finanzergebnisse, sofern diese nicht nach Artikel 12
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 550 / 2004 getrennt
veröffentlicht werden;
7. Informationen zur förmlichen Konsultation der Nutzer
ihrer Dienste;
8. Informationen über die Personalpolitik.
e. Anbieter von Flugsicherungsdiensten und Verkehrsflussregelungsanbieter
sowie der Netzmanager haben der Kommission
und der Agentur ihre Jahresberichte auf Anfrage vorzulegen.
Ausserdem müssen sie diese Berichte zu den von der
zuständigen Behörde festgelegten Bedingungen und im Einklang
mit dem Unionsrecht und dem einzelstaatlichen Recht
veröffentlichen.
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September 2022